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Nr. der Urkundenrolle für 2013 Entwurf vom 18.01 ... - Ossietzky 11

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Kaufvertragsangebot<strong>Ossietzky</strong>str. <strong>11</strong> ETW <strong>Nr</strong>. 26<strong>Nr</strong>. <strong>der</strong> <strong>Urkundenrolle</strong> <strong>für</strong> <strong>2013</strong>Durchgehend einseitig beschriebene Urkunde<strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>18.01</strong>.<strong>2013</strong>V e r h a n d e l tamin Französische Straße 9–12, 10<strong>11</strong>7 Berlin.Vor mir, dem unterzeichneten Notar Detlef Müllermit dem Amtssitz in Berlin,erschienen heute:1. Frau ______ geborenegeboren amwohnhaftausgewiesen durch gültiges Personaldokument2. Herrgeboren amwohnhaftausgewiesen durch gültiges PersonaldokumentDie Erschienenen zu 1. und 2. werden nachfolgend gemeinschaftlich als„<strong>der</strong> Käufer“ bezeichnet.Die Beteiligten erklärten vorab, dass dem Käufer <strong>der</strong> beabsichtigte Text desnachfolgend zu beurkundenden Rechtsgeschäftes mindestens zwei WochenAz:


- 2 -vor <strong>der</strong> heutigen Beurkundung zur Verfügung gestellt worden ist und <strong>der</strong> Käufersomit ausreichend Gelegenheit erhalten hat, sich mit dem Gegenstand <strong>der</strong> Beurkundungauseinan<strong>der</strong> zu setzen. Insbeson<strong>der</strong>e stand dem Käufer vor Abschlussdes Vertrages insoweit die Möglichkeit einer rechtlichen o<strong>der</strong> steuerrechtlichenBeratung frei.Der Notar belehrte über das Mitwirkungsverbot nach § 3 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 7 BeurkGund befragte die Erschienenen, ob er o<strong>der</strong> eine <strong>der</strong> mit ihm beruflich verbundenenPersonen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist,außerhalb des Notaramtes tätig war o<strong>der</strong> ist. Dies wurde verneint.Die Erschienenen erklärten sodann:Der Käufer bietet hiermit <strong>der</strong>H + C Grundbesitz GmbH & Co. Bergstraße 68 KGmit Sitz in Wiesbaden(Geschäftsanschrift: Sonnenberger Str. 43, 65191 Wiesbaden)- nachfolgend “die Verkäuferin“ genannt -den Abschluss des in <strong>der</strong> Anlage zu dieser Urkunde festgelegten Kaufvertragesüber eine Eigentumswohnung ***** und ***** nebst Erteilung <strong>der</strong> Auflassungsvollmachtan. Die Anlage wurde verlesen.An dieses Angebot hält <strong>der</strong> Käufer sich bis zum __________ (nicht länger als vierWochen) unwi<strong>der</strong>ruflich gebunden. Es erlischt, wenn es bis dahin nicht angenommenwurde.Der Vertrag kommt mit <strong>der</strong> notariell beurkundeten Annahmeerklärung zustande,ohne dass es des Zugangs <strong>der</strong> Annahmeerklärung beim Käufer bedarf. DerNotar, <strong>der</strong> die Annahme beurkundet, wird jedoch gebeten, dem Käufer eine beglaubigteund eine einfache Kopie <strong>der</strong> Annahmeurkunde zu übersenden.Mit dem Vollzug des Kaufvertrages wird Notar Detlef Müller in Berlin bzw. seinVertreter im Amt beauftragt.Die Nie<strong>der</strong>schrift wurde den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, vonihnen genehmigt und unterschrieben:Az:


- 3 -AnlageKaufvertrag über noch zu errichtendes Wohnungs- und TeileigentumI.Grundbuchstand und Sachverhalt1. Die Verkäuferin ist Eigentümerin <strong>der</strong> folgenden in den Grundbüchern desAmtsgerichts Mitte verzeichneten Wohnungs- und Teileigentume:a) Wohnungsgrundbuch von Pankow Blatt 34____N_____/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung PankowFlur 159 Flurstück 84, Gebäude- und Freifläche <strong>Ossietzky</strong>straße <strong>11</strong>A - C (2.045 m²), verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an <strong>der</strong> Wohnung<strong>Nr</strong>. ___ laut Aufteilungsplan, **** verbunden mit dem Son<strong>der</strong>nutzungsrechtan <strong>der</strong> im Aufteilungsplan mit ____ bezeichneten ****Dachterrasse/ Gartenflächeb) Teileigentumsgrundbuch von Pankow Blatt 34___N1,4/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung PankowFlur 159 Flurstück 84, Gebäude- und Freifläche <strong>Ossietzky</strong>straße <strong>11</strong> A -C (2.045 m²), verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem Abstellraum<strong>Nr</strong>. __ laut Aufteilungsplanc) Teileigentumsgrundbuch von Pankow Blatt 34___N2,4/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung PankowFlur 159 Flurstück 84, Gebäude- und Freifläche <strong>Ossietzky</strong>straße <strong>11</strong> A -C (2.045 m²), verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem Tiefgaragenstellplatz<strong>Nr</strong>. __ laut Aufteilungsplan2. In den Grundbüchern ist gleichlautend eingetragen:Bestandsverzeichnis:Für jeden Miteigentumsanteil ist ein beson<strong>der</strong>es Grundbuch angelegt (Blätter34538N bis 34621N, 35581N und 35582N). Der hier eingetragene Miteigentumsanteilist durch die zu den an<strong>der</strong>en Miteigentumsanteilen gehörendenSon<strong>der</strong>eigentumsrechte beschränkt.Son<strong>der</strong>nutzungsrechte sind vereinbart.Wegen Gegenstand und Inhalt des Son<strong>der</strong>eigentums wird Bezug genommenauf die Bewilligungen <strong>vom</strong> 14.06.20<strong>11</strong>, 24.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong>, 16.01.2012,24.01.2012 und 18.10.2012 (UR <strong>Nr</strong>. 732/20<strong>11</strong>, 1675/20<strong>11</strong>, 51/2012,<strong>11</strong>6/2012 und 1635/2012 Notar Detlef Müller in Berlin).Abteilung II:lfd. <strong>Nr</strong>. 1:lfd. <strong>Nr</strong>. 2:gelöschtBeschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mitteldruckgasleitungsrecht)<strong>für</strong> die GASAGAz:


- 4 -Abteilung III:lfd. <strong>Nr</strong>. 1:4 Mio EUR Grundschuld ohne Brief <strong>für</strong> die Allgemeine BeamtenKasse Kreditbank AG, Berlin, 18% Zinsen, vollstreckbarnach § 800 ZPO3. Die Grundbücher gem. vorstehen<strong>der</strong> Ziff. 1 lit. a) bis *** c) werden im Folgendenzusammen „das Grundbuch“ genannt.Der Notar hat das Grundbuch am ______.<strong>2013</strong> eingesehen.Bei <strong>der</strong> in Abteilung III des Grundbuches eingetragen Grundschuld, die dieVerkäuferin zur Finanzierung <strong>der</strong> nachstehend näher beschriebenen Baumaßnahmenbestellt hat, handelt es sich um eine Globalgrundschuld imSinne <strong>der</strong> Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die im Rang <strong>der</strong> Eigentumsverschaffungsvormerkung***/ den Eigentumsverschaffungsvormerkungen<strong>für</strong> den Käufer vorgeht.4. Die Verkäuferin wird das Grundstück mit einem Wohn- und Geschäftshausbebauen.Der Leistungs- und Ausstattungsumfang ergibt sich aus <strong>der</strong> Baubeschreibung(Urkunde <strong>vom</strong> 14. Juni 20<strong>11</strong>, UR <strong>Nr</strong>. 733/20<strong>11</strong> Notar Detlef Müller inBerlin).5. Die vertragsgegenständliche Wohnung wird voraussichtlich eine Wohnflächevon ca. _____ m² haben.***Der vertragsgegenständliche Abstellraum wird eine Nutzfläche von ca.___ m² haben.Als Beschaffenheit wird jedoch nur eine Mindestgröße vereinbart, die diesesMaß um bis zu 2 % unterschreitet. Die Verkäuferin haftet demnach nurdann, wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Größe <strong>der</strong> Wohnung unterschrittenwird, und nur insoweit, als eine Abweichung nicht durch Son<strong>der</strong>wünschedes Käufers veranlasst ist. Wohnflächen werden grundsätzlich wiein <strong>der</strong> WoFlV errechnet mit <strong>der</strong> Ergänzung, dass Treppen grundsätzlich imErdgeschoss, hilfsweise im niedrigsten zur Wohnung gehörenden Wohngeschosserfasst werden, und <strong>der</strong> weiteren Bestimmung, dass Balkone, Loggien,Dachgärten und Terrassen zur Hälfte angesetzt werden. Für Geschäftsräumegelten diese Grundsätze entsprechend, im Zweifel unter Heranziehung<strong>der</strong> DIN 283.Der Wohnungsgrundriss ergibt sich aus dem beigefügten Plan (Anlage 1),die Lage des Abstellraumes ***und des Stellplatzes ergeben sich aus dembeigefügten Grundriss des Kellergeschosses (Anlage 2). Die Pläne wurdenden Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt, auf sie wird verwiesen.6. Wegen <strong>der</strong> Lage und des Schnittes sowie <strong>der</strong> Ausstattung des Kaufobjektsverweisen die Parteien aufAz:


- 5 -- die in Ziffer 4 genannte Baubeschreibung und- die Teilungserklärung <strong>vom</strong> 14.06.20<strong>11</strong> (UR <strong>Nr</strong>. 732/20<strong>11</strong> des beurkundendenNotars) nebst Än<strong>der</strong>ungen <strong>vom</strong> 24.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong>, 16.01.2012,24.01.2012 und 18.10.2012 (UR <strong>Nr</strong>. 1675/20<strong>11</strong>, 51/2012, <strong>11</strong>6/2012 und1635/2012 des beurkundenden Notars)die während <strong>der</strong> heutigen Beurkundung in Urschrift vorlagen. Der Käufererklärt, dass ihm Fotokopien <strong>der</strong> Bezugsurkunden wenigstens zwei Wochenvor <strong>der</strong> heutigen Beurkundung von <strong>der</strong> Verkäuferin übergeben wurdenund ihm <strong>der</strong>en Inhalt bekannt ist; beglaubigte Kopien <strong>der</strong> Bezugsurkundenwerden dem Käufer am heutigen Tage übergeben. Nach Belehrungdes Notars über die Bedeutung des § 13a BeurkG wird allseits auf erneutesVerlesen <strong>der</strong> Bezugsurkunde sowie das Beifügen zur heutigen Nie<strong>der</strong>schriftverzichtet.II.Schuldrechtliche Verpflichtungen§ 1 Verkauf1. Die Verkäuferin verpflichtet sich zur Errichtung des Kaufobjektes nachMaßgabe <strong>der</strong> Baubeschreibung und verkauft dem Käufer die in Abschnitt IZiffer 1. lit. a) bis *** c) bezeichneten schlüsselfertigen Eigentume - im Folgendenzusammen „das Kaufobjekt“ genannt - verbunden mit allen Rechtenund Pflichten, Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör zu Alleineigentum***hälftigem Miteigentum.2. Das Kaufobjekt wird in Abteilung II und III lastenfrei verkauft, mit folgen<strong>der</strong>Ausnahme:Der Käufer übernimmt als nicht kaufpreismin<strong>der</strong>nd die in Abteilung II lfd.<strong>Nr</strong>. 2 eingetragene Dienstbarkeit (Mitteldruckgasleitungsrecht).Der Notar wird von <strong>der</strong> Gläubigerin <strong>der</strong> Globalbelastung eine Erklärung - diesog. Freistellungserklärung gemäß § 3 MaBV - einholen, mit welcher sichdas Kreditinstitut gegenüber dem Käufer verpflichten wird, den Kaufgegenstandaus <strong>der</strong> Grundschuldhaft zu entlassen, sobald <strong>der</strong> Kaufpreis samt etwaigerZinsen bezahlt ist. Die Gläubigerin muss sich in dieser Erklärungweiterhin verpflichten, dass sie im Fall <strong>der</strong> Nichtvollendung des Bauvorhabensentwe<strong>der</strong> die Löschung <strong>der</strong> Grundschuld an dem Kaufgegenstandbewilligt, wenn <strong>der</strong> gegebene Bautenstand bezahlt ist, o<strong>der</strong> dem Käufer diebereits gezahlten Kaufpreisteile ohne Zinsen zurückerstattet.3. Vor <strong>der</strong> vollständigen Kaufpreiszahlung ist die Abtretung o<strong>der</strong> Verpfändung<strong>der</strong> aus diesem Vertrag entspringenden Ansprüche des Käufers nur mit Zustimmung<strong>der</strong> Verkäuferin zulässig.§ 2 Durchführung <strong>der</strong> BaumaßnahmenAz:


- 6 -1. Die Verkäuferin verpflichtet sich zur schlüsselfertigen Errichtung desKaufobjektes nach Maßgabe <strong>der</strong> in Abschnitt I Ziffer 4 genannten Baubeschreibungentsprechend den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Baukunst und Bautechniksowie unter ausschließlicher Verwendung normgerechter Baustoffeund unter Beachtung <strong>der</strong> rechtlichen Bestimmungen. Als vereinbart gilt hier<strong>für</strong><strong>der</strong> Stand bei Erteilung <strong>der</strong> Baugenehmigung, hilfsweise bei genehmigungsfreienBauten bei Baubeginn und nicht: zur Zeit <strong>der</strong> Abnahme. DasKaufobjekt gilt als vertragsgemäß, wenn es dem Vorstehenden entsprichtund nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert o<strong>der</strong> die Tauglichkeit zudem gewöhnlichen o<strong>der</strong> dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchaufheben o<strong>der</strong> min<strong>der</strong>n. Dies umfasst alle Leistungen, die zur Herstellungdes Werkes als funktionsfähige Wohnanlage fachüblich erfor<strong>der</strong>lich sind.Die Verkäuferin hat den Käufer darauf hingewiesen, dass die in <strong>der</strong>Baubeschreibung bzw. in diesem Kaufvertrag enthaltenen Angaben zurAusstattung des Gebäudes und <strong>der</strong> einzelnen Wohnungen teilweise vonden im Prospekt gemachten Angaben abweichen, da sich seit <strong>der</strong> Emissiondieses Prospektes Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Bauausführung ergeben haben. Sofernsich die in dem Prospekt gemachten Angaben über die Ausstattung desGebäudes o<strong>der</strong> einzelner Wohnungen von denen dieses Vertrages o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Baubeschreibung unterscheiden, sind allein die um die Baubeschreibungergänzten Angaben in diesem Kaufvertrag <strong>für</strong> die Parteien verbindlich.2. Abweichungen von <strong>der</strong> Baubeschreibung:Die Verkäuferin wird in Abweichung von <strong>der</strong> Baubeschreibung die Errichtung/Ausstattungdes Bauwerkes wie folgt vornehmen:das Gebäude wird um 80 cm in Richtung Garten geschoben, <strong>der</strong> Gartenwird dadurch schmaler;die Balkone an <strong>der</strong> Rückseite des Gebäudes verkleinern sich;im Kellergeschoss werden größere Stützen angebracht;das Gebäude wird an den Ecken eingerückt ebenso wie die Obergeschosse,es werden weitere Lichtschächte errichtet, die laut Lüftungsgutachten zurBelüftung notwendig sind.Sofern wegen dieser Abweichungen eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Teilungsurkunde erfor<strong>der</strong>lichwird, stimmt <strong>der</strong> Käufer bereits heute dieser Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Teilungserklärungzu und verpflichtet sich, falls erfor<strong>der</strong>lich, seine Zustimmungzu gegebener Zeit in öffentlich beglaubigter Form zu wie<strong>der</strong>holen.3. ***Bezugsfertigkeit ist – unverbindlich – bis zum Ablauf des Monats Juni<strong>2013</strong> angestrebt und wird bis zum Ablauf des Monats August <strong>2013</strong> geschuldet.**** 2. BABis zum Ablauf des Monats Dezember <strong>2013</strong> müssen alle übrigen Leistungenerbracht sein – „vollständige Erstellung“.Bezugsfertigkeit liegt vor, wenn einem Bewohner das Bewohnen trotz etwaAz:


- 7 -ausstehen<strong>der</strong> kleiner Leistungen o<strong>der</strong> kleiner Mängel üblicherweise zugemutetwerden kann. Von vollständiger Fertigstellung im Sinne <strong>der</strong> letztenRate ist auszugehen, wenn noch allenfalls unwesentliche Mängel vorhandensind.Die Verkäuferin wird die Baumaßnahmen im eigenen Namen und auf eigeneRechnung durchführen; steuerliche Abschreibungen werden von <strong>der</strong>Verkäuferin nicht in Anspruch genommen.4. Zu Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Baubeschreibung vorgesehenen Bauausführungist die Verkäuferin befugt, soweit sie aufgrund behördlicher Auflagen sowieaus technischen o<strong>der</strong> statischen Gründen o<strong>der</strong> infolge eines verän<strong>der</strong>tenBauablaufs erfor<strong>der</strong>lich sind und den Wert des Bauwerkes und dessen Nutzungnicht beeinträchtigen. Unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben jedochaußer Betracht. In allen sonstigen Fällen sind Än<strong>der</strong>ungen nur mit Zustimmungdes Käufers zulässig, die dieser jedoch nur aus wichtigem Grund versagendarf.Auch ohne Zustimmung des Käufers ist die Verkäuferin zu solchen Än<strong>der</strong>ungenbefugt, die ausschließlich ein an<strong>der</strong>es, als das in diesem Vertragverkaufte Son<strong>der</strong>eigentum betreffen.Der Kaufpreis bleibt von solchen Än<strong>der</strong>ungen unberührt. In <strong>der</strong> Baubeschreibungnicht geregelte Einzelheiten werden nach billigem Ermessendurch die Verkäuferin bestimmt (§ 315 BGB).5. Stellt die Verkäuferin <strong>für</strong> Wandfliesen, Bodenbeläge o<strong>der</strong> sanitäre Einrichtungenverschiedene Farben zur Wahl, so hat <strong>der</strong> Käufer die von ihm gewünschteFarbe innerhalb einer von <strong>der</strong> Verkäuferin gesetzten Frist schriftlichzu bestimmen. Trifft <strong>der</strong> Käufer keine Bestimmung, so erfolgt die Wahldurch die Verkäuferin.6. Auf Wunsch des Käufers sind Abweichungen gegenüber <strong>der</strong> Baubeschreibunginsoweit möglich, als diese in <strong>der</strong> Baubeschreibung als Son<strong>der</strong>wünschegenerell angeboten werden. Sie bedürfen <strong>der</strong> schriftlichen Vereinbarung– sofern Beurkundung nicht nötig ist - und sind <strong>vom</strong> Käufer geson<strong>der</strong>tzu bezahlen und können, wenn kaufpreissenkend, <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> Bauträgerbankbedürfen.§ 3 Abnahme <strong>der</strong> Baumaßnahmen1. Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertigerHerstellung des Vertragsobjekts. Dies gilt <strong>für</strong> Gemeinschaftseigentumnur, soweit es ausschließlich im Bereich des Son<strong>der</strong>eigentums desKäufers liegt o<strong>der</strong> dem Käufer zur Son<strong>der</strong>nutzung zugewiesen ist. Auf Verlangen<strong>der</strong> Verkäuferin ist auch sonstiges Gemeinschaftseigentum, soweitdieses zu diesem Zeitpunkt abnahmefähig hergestellt ist, <strong>vom</strong> Käufer abzunehmen.Sonstiges Gemeinschaftseigentum ist im Übrigen nach vollständigerFertigstellung abzunehmen. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, dieerst nach bezugsfertiger Herstellung zu erbringen sind, werden nach Fertig-Az:


- 8 -stellung abgenommen.Unwesentliche Mängel und unwesentliche fehlende Leistungen berechtigenden Käufer nicht, die Abnahme zu verweigern.2. Die Verkäuferin ist verpflichtet, dem Käufer den vorgesehenen Abnahmeterminrechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) mitzuteilen und ihn zurAbnahme des Kaufobjektes schriftlich zu laden. Kommt <strong>der</strong> Käufer einerwie<strong>der</strong>holten Auffor<strong>der</strong>ung zur Abnahme nicht nach, gelten die Baumaßnahmenmit dem vorgesehenen Abnahmetermin als abgenommen, wennauf diese Rechtsfolge in <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Auffor<strong>der</strong>ung hingewiesen wurde.3. Zum Zwecke <strong>der</strong> Abnahme erfolgt eine gemeinsame Besichtigung, bei <strong>der</strong><strong>vom</strong> Käufer festgestellte o<strong>der</strong> behauptete Mängel und noch fehlende Leistungenin ein Abnahmeprotokoll aufzunehmen sind, das von beiden Teilenzu unterzeichnen ist. *****Mehrere Käufer bevollmächtigen sich gegenseitigzur Abnahme.Die Parteien legen nach <strong>der</strong> Abnahme ggf. einen Termin <strong>für</strong> die Beseitigung<strong>der</strong> Mängel fest. Die Beendigung <strong>der</strong> Nacharbeiten wird die Verkäuferindem Käufer anzeigen. Für die Abnahme <strong>der</strong> Nacharbeiten gilt die vorstehendeRegelung sinngemäß.4. Je<strong>der</strong> Beteiligte kann auf seine Kosten einen Sachverständigen beiziehen.5. An<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> Abnahme sind durch die vorstehenden Vereinbarungennicht ausgeschlossen.6. Der Käufer hat davon Kenntnis, dass das Betreten <strong>der</strong> Baustelle durch ihnbis zur Übergabe auf seine Gefahr erfolgt. Das Betreten ist aber nur nachund in Abstimmung mit dem Bauleiter/<strong>der</strong> Verkäuferin gestattet.1. Der vereinbarte Kaufpreis beträgtEUR (Euro ).§ 4 KaufpreisHiervon entfallena) auf die Wohnung EURb) auf den Abstellraum EUR 1.000,00c) auf den Tiefgaragenstellplatz EUR 17.500,002. Der Kaufpreis ist ein Festpreis, <strong>der</strong> alle Kosten <strong>für</strong> die Herstellung desKaufobjektes gemäß <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bezugsurkunde enthaltenen Baubeschreibungsamt <strong>der</strong> Außenanlagen umfasst, einschließlich <strong>der</strong> Anschlusskosten<strong>für</strong> Ver- und Entsorgungsleitungen, <strong>der</strong> Anlieger- und Erschließungskostensowie aller sonstigen Baunebenkosten. Ausgenommen hiervon sind Kosten,die auf Son<strong>der</strong>wünschen des Käufers beruhen.Az:


- 9 -3. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer von <strong>der</strong>zeit 19 % erhöhen, hatdies eine entsprechende Erhöhung all jener Kaufpreisraten – mit Ausnahme<strong>der</strong> ersten Kaufpreisrate - zur Folge, die einen Monat nach Inkrafttreten <strong>der</strong>Steuererhöhung fällig werden. Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong> betreffende Bauabschnittinnerhalb von 4 Monaten, gerechnet <strong>vom</strong> heutigen Tage an, erreichtist.4. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die beim Notar, beim Grundbuchamt anfallendenKosten und die Kosten <strong>für</strong> die im Rahmen <strong>der</strong> Finanzierung desKaufpreises durch den Käufer erfor<strong>der</strong>lich werdenden Hypotheken- undGrundschuldurkunden sowie die Kosten einer Zwischenfinanzierung desKaufpreises durch den Käufer. Für diese Kosten gilt die in § 9 getroffeneRegelung.§ 5 Kaufpreiszahlung1. Grundvoraussetzungen <strong>für</strong> die Kaufpreisfälligkeit sind gem. § 3 Abs. 1MaBV:- Rechtswirksamkeit dieses Vertrages, insbeson<strong>der</strong>e Vorliegen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenGenehmigungen bzw. Negativbescheinigungen, mit Ausnahme<strong>der</strong> steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung,- Eintragung <strong>der</strong> Eigentumsverschaffungsvormerkung*****en zu Gunstendes Käufers im Grundbuch; im Rang vorgehen dürfen <strong>der</strong> Vormerkungnur die Dienstbarkeit in Abt. II lfd. <strong>Nr</strong>. 2 sowie die Globalgrundschuld inAbt. III <strong>Nr</strong>. 1,- Sicherstellung <strong>der</strong> Freistellung des Kaufobjektes von solchen Lasten,an <strong>der</strong>en Bestellung <strong>der</strong> Käufer nicht mitgewirkt hat und die <strong>der</strong> Auflassungsvormerkungdes Käufers im Rang vorgehen. Hierzu müssen demNotar zur Löschung geeignete Unterlagen <strong>der</strong> jeweiligen Gläubiger entsprechend<strong>der</strong> MaBV vorliegen.Der Notar wird den Parteien das Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen schriftlichmitteilen.Weitere - nicht <strong>vom</strong> Notar zu bestätigende - Grundvoraussetzung <strong>für</strong> dieKaufpreisfälligkeit ist das Vorliegen <strong>der</strong> Baugenehmigung zu dem vertragsgegenständlichenBauvorhaben; diese Voraussetzung ist dem Käufer von<strong>der</strong> Verkäuferin schriftlich zu bestätigen.2. Der Notar belehrte über die am Baufortschritt orientierten weiteren Fälligkeitsvoraussetzungennach § 3 Abs. 2 MaBV, wonach vertraglich die Entgegennahmevon Vermögenswerten des Käufers durch die Verkäuferin nurentsprechend dem Bauablauf vereinbart werden kann.3. Die Höhe <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Käufer zu zahlenden Raten legt die Verkäuferin nachihrem freien Ermessen entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fest,wobei sie sie nur aus den nachgenannten Vom-Hun<strong>der</strong>t-Sätzen zusam-Az:


- 10 -mensetzen und höchstens 7 Teilbeträge anfor<strong>der</strong>n darf (§ 3 Abs. 2 MaBV):30% nach Vorliegen <strong>der</strong> in Ziffer 1 dieses Abschnitts genannten Grundvoraussetzungen;28% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich <strong>der</strong> Zimmererarbeiten;5,6% nach Herstellung <strong>der</strong> Dachflächen und Dachrinnen;2,1% nach Rohinstallation <strong>der</strong> Heizungsanlage;2,1% nach Rohinstallation <strong>der</strong> Sanitäranlage;2,1% nach Rohinstallation <strong>der</strong> Elektroanlage;7,0% nach Fenstereinbau einschließlich Verglasung;4,2% nach Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten;2,1% nach Estrich;2,8% nach Fliesenarbeiten im Sanitärbereich;8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe;2,1% nach Fassadenarbeiten;3,5% nach vollständiger Fertigstellung.Die Raten sind innerhalb von 10 Tagen, nachdem die Verkäuferin die Fertigstellungdes jeweiligen Bauabschnitts dem Käufer angezeigt hat zur Zahlungfällig. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt auf dem noch zu benennendenBauson<strong>der</strong>konto <strong>der</strong> Verkäuferin bei <strong>der</strong> Allgemeine Beamten Kasse KreditbankAG wertgestellt sein.Die Feststellung <strong>der</strong> Fälligkeit des Kaufpreises ist Sache <strong>der</strong> Parteien undnicht von dem Notar zu überwachen. Dennoch wird die Verkäuferin demNotar jeweils eine Kopie <strong>der</strong> Fälligkeitsmitteilung übersenden.Die Verkäuferin weist darauf hin, dass sie ihren Kaufpreisanspruch aus diesemVertrag in voller Höhe an die Allgemeine Beamten Kasse KreditbankAG in Berlin abgetreten hat; trotz Abtretung steht ihr ein Anspruch auf Leistungan die Gläubigerin zu. Zahlungen mit schuldbefreien<strong>der</strong> Wirkung sinddaher nur auf das vorgenannte Konto zu leisten.4. For<strong>der</strong>ungssicherungsleistung in Höhe von 5 % des Kaufpreisesa) Für die rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentlicheMängel hat die Verkäuferin dem Käufer eine Sicherheitsleistung in Höhevon 5 % des Kaufpreises in Form einer unbedingten und unbefristetenselbstschuldnerischen Bürgschaft eines in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschlandzum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes / Kreditversicherers,in welcher auf die Einreden <strong>der</strong> Anfechtung und Aufrechnung verzichtetwird, in Höhe von mindestens 5 % <strong>der</strong> Gesamtvergütung zu übergeben.o<strong>der</strong>Die Übergabe <strong>der</strong> vorstehenden Bürgschaft hat bei Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> erstenAbschlagszahlung zu erfolgen.b) Der Käufer erhält ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich <strong>der</strong> ersten Abschlagszahlungin Höhe von 5 % <strong>der</strong> Gesamtvergütung.Az:


- 12 -6. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Verjährungsfrist <strong>für</strong> denKaufpreisanspruch 30 Jahre <strong>vom</strong> gesetzlichen Beginn <strong>der</strong> Frist an beträgt.Das Gleiche gilt <strong>für</strong> den Anspruch auf Übereignung und Übergabe desKaufgegenstandes.§ 6 Kaufpreisfinanzierung1. Der Käufer beabsichtigt, zur Kaufpreisfinanzierung Darlehen aufzunehmen,welche durch Eintragung von Belastungen des Kaufobjektes zu sichernsind. Die Verkäuferin ist damit einverstanden und verpflichtet sich, Sicherheitennach Maßgabe dieses Paragraphen zugunsten solcher Finanzierungsgläubiger,die die Erlaubnis gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen(KWG) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung besitzen, <strong>für</strong> Rechnung des Käufersan dem Kaufobjekt zu bestellen, sofern die Gesamtfinanzierung sichergestelltist.2. Hinsichtlich dieser Grundpfandrechte vereinbaren die Parteien folgendes:Die Grundpfandrechte übernimmt <strong>der</strong> Käufer mit Eigentumsumschreibungauch zur dinglichen Haftung. Alle hieran bis zur Eigentumsumschreibungentstandenen Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche werden mitvollständiger Bezahlung des Kaufpreises samt etwaiger Zinsen auf denKäufer - ggf. im angegebenen Anteilsverhältnis - übertragen; entsprechendeGrundbuchberichtigung wird vorsorglich bewilligt.3. Für die Grundpfandrechte sind folgende Sicherungsabreden zu treffen:Gläubiger dürfen Grundpfandrechte nur insoweit als Sicherheit verwertenund behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf dieKaufpreisschuld des Käufers geleistet haben. Kaufpreiszahlungen sind zuleisten auf das in diesem Vertrag angegebene Bauson<strong>der</strong>konto <strong>der</strong> Verkäuferin.Eine persönliche Haftung übernimmt die Verkäuferin nicht.Im Falle <strong>der</strong> Rückabwicklung dieses Vertrages -gleich aus welchem Grundwird<strong>der</strong> Gläubiger auf erstes Anfor<strong>der</strong>n die Löschung <strong>der</strong> Grundpfandrechtebewilligen, aber nur Zug um Zug gegen Rückzahlung <strong>der</strong> an die Verkäuferintatsächlich aus dem gesicherten Darlehen gezahlten Beträge.Alle weiteren Zweckbestimmungen gelten erst nach vollständiger Zahlungdes Kaufpreises, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung des Kaufobjektesauf den Käufer. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie <strong>für</strong> und gegen den Käuferals neuen Sicherungsgeber.§ 7 Sach- und Rechtsmängel1. Der Käufer übernimmt zur Duldung die in Abschnitt I Ziffer 2 genannte Belastungin Abteilung II lfd. <strong>Nr</strong>. 2; etwaige heute nicht absehbare Belastun-Az:


- 13 -gen, die <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung des Vertragsgegenstandes o<strong>der</strong> benachbartenGrundbesitzes mit unterirdischen Elektro-, Telekommunikations-,Wasser-, Abwasser- u. a. diversen o<strong>der</strong> sonstwie angrenzenden Leitungen,die die örtliche Situation rechtlich regeln; etwaige altrechtliche Dienstbarkeiten.Die Verkäuferin versichert, von <strong>der</strong> Existenz solcher Lasten nicht zuwissen, insbeson<strong>der</strong>e selbst keine Baulasten zugunsten Dritter begründetzu haben. Der Käufer übernimmt weiterhin sonstige Belastungen, die mitseiner Zustimmung eingetragen werden, insbeson<strong>der</strong>e zu Finanzierungszwecken.Im Übrigen haftet die Verkäuferin <strong>für</strong> ungehin<strong>der</strong>ten Besitz- und lastenfreienEigentumsübergang.Hinsichtlich des Grundstücks erklärt die Verkäuferin, keine Umstände zukennen, nach denen Altlasten o<strong>der</strong> sonstige beson<strong>der</strong>e Gefahrenneigungenbestehen o<strong>der</strong> die eine vertragsgemäße Bebauung und Nutzung hin<strong>der</strong>n.Die Verkäuferin haftet jedoch <strong>für</strong> die gesetzlich o<strong>der</strong> behördlich geschuldeteBeseitigung etwaig während <strong>der</strong> Bauphase auftreten<strong>der</strong> Altlasten und Gefahren,nicht aber <strong>für</strong> eine bestimmte Größe, nicht <strong>für</strong> eine über die Vertragszweckehinausgehende Nutzbarkeit o<strong>der</strong> dessen Eignung zur Erreichungsteuerlicher Ziele des Käufers und nicht <strong>für</strong> die Freiheit von sonstigen,insbeson<strong>der</strong>e nicht ersichtlichen Altlasten und Gefahren.Die Verkäuferin versichert jedoch, dass- keine Rückstände an laufenden Steuern und Abgaben bestehen, <strong>für</strong> diedas Kaufobjekt haftet,- das Grundstück frei von öffentlich-rechtlichen Baulasten ist, die nicht imZusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung und Versorgung des Grundstücksstehen,- ihr im Grundbuch nicht vermerkte Belastungen nicht bekannt sind,- die <strong>vom</strong> Käufer erworbene Wohnung keiner Sozialbindung unterliegt.2. Von <strong>der</strong> vorstehenden Rechtsbeschränkung ausgenommen ist eine Haftung<strong>für</strong> Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit. Weitere außer die in Ziffer 1 genanntenZusicherungen werden nicht abgegeben.Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt die Haftung <strong>für</strong> vorsätzlicheo<strong>der</strong> grob fahrlässig verursachte Schäden und <strong>für</strong> Schäden aus <strong>der</strong>Verletzung des Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit, die auf einerfahrlässigen Pflichtverletzung des an<strong>der</strong>en Vertragsteils beruhen, unberührt.Einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen Pflichtverletzung des an<strong>der</strong>enVertragsteils steht diejenige seines gesetzlichen Vertreters o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfengleich.3. Die Gewährleistung <strong>für</strong> sämtliche Mängel an den gemäß § 2 zu erbringendenBauleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen desWerkvertrages des BGB.4. Der werkvertraglichen Gewährleistungshaftung unterliegen nur solcheMängel, <strong>der</strong>en Ursache in <strong>der</strong> Errichtung des Bauwerkes begründet sind.Az:


- 14 -Sie erstreckt sich daher nicht auf normale Abnützung, insbeson<strong>der</strong>e nichtauf Teile und Anlagen, die einem beson<strong>der</strong>en Verschleiß unterliegen, soweitdeswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt. Es obliegt daher demKäufer, solche Bauteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordentlichenZustand zu erhalten.5. Der Käufer kann verlangen, dass die Verkäuferin Gewährleistungsansprüchegegen am Bau beteiligte Unternehmer, Architekten und Ingenieure anihn, beim Gemeinschaftseigentum an die Eigentümergemeinschaft abtritt,wenn von <strong>der</strong> Verkäuferin kein Ersatz zu erlangen ist.Wenn und soweit die Verkäuferin solche Ansprüche (z. B. <strong>der</strong> Bauträgerbank)abgetreten hat, tritt sie diese aufschiebend bedingt auf denRückerhalt ab.Lediglich die Geltendmachung des Rücktritts o<strong>der</strong> von Gestaltungsrechten,die Zahlungs- o<strong>der</strong> sonstige Pflichten <strong>der</strong> Verkäuferin auslösen könnten,bedarf ihrer Zustimmung.§ 8 Besitz- und Lastenübergang1. Die Verkäuferin schuldet die Übergabea) sobald die Abnahme gemäß § 3 erfolgt ist undb) <strong>der</strong> bis dahin geschuldete Kaufpreis bezahlt ist undc) etwaige Sicherheiten – mit Ausnahme <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungssicherheitsleistunggemäß § 5 Ziffer 4 dieser Urkunde – zurückgewährt sind.2. Mit <strong>der</strong> Übergabe erwirbt <strong>der</strong> Käufer Eigenbesitz (§ 872 BGB) und wirtschaftlichesEigentum. Nutzungen, Gefahren, Abgaben und sonstige Lastensowie die Verkehrssicherungspflicht und alle sonstigen Eigentümerrechteund –pflichten gehen auf den Käufer über.3. Ab Übergabe schuldet <strong>der</strong> Käufer <strong>der</strong> Wohnungseigentümergemeinschaftgegenüber das Hausgeld.Die Beteiligten vereinbaren, den Käufer – sofern er mit Besitzübergangnicht ohnehin bereits Mitglied <strong>der</strong> (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaftwird – mit Wirkung ab Besitz- und Lastenübergang so zu stellen,als wäre er bereits Mitglied <strong>der</strong> Eigentümergemeinschaft; es gelten die Regelungen<strong>der</strong> Gemeinschaftsordnung und des WEG. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich <strong>der</strong> Ladung zur Eigentümerversammlung, <strong>der</strong> Stimmabgabe,dem Empfang o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abgabe von Willenserklärungen und <strong>der</strong> Zahlungdes Wohngeldes. Zur Ausübung <strong>der</strong> Rechte wird dem Käufer Vollmacht erteilt.Die Verkäuferin ist verpflichtet, auf Verlangen diese Ermächtigung in geson<strong>der</strong>terschriftlicher Erklärung dem Käufer auszuhändigen. Es ist Angele-Az:


- 15 -genheit <strong>der</strong> Vertragsparteien, den etwaigen WEG-Verwalter über diesenRechtszustand zu unterrichten.4. Der Käufer ***– mehrere als Gesamtschuldner – unterwirft sich und seineRechtsnachfolger wegen <strong>der</strong> Hausgeldansprüche gegenüber <strong>der</strong> Wohnungseigentümergemeinschaft,diese vertreten durch den Verwalter, <strong>der</strong>sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögengemäß § 794 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5 ZPO, mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass dem Verwalterje<strong>der</strong>zeit eine vollstreckbare Ausfertigung ohne Nachprüfung <strong>der</strong> dieFälligkeit begründenden Tatsachen erteilt werden kann.Hierbei gilt, um dem Bestimmtheitserfor<strong>der</strong>nis des Zwangsvollstreckungsverfahrenszu genügen, ein Hausgeld in Höhe von 8.000,00 € zuzüglichZinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäߧ 247 BGB ab dem heutigen Tage als geschuldet. Eine Beweislastumkehrist damit nicht verbunden.Von <strong>der</strong> Zwangsvollstreckungsunterwerfung darf <strong>der</strong> Verwalter nur im Fallevon Rückständen hinsichtlich <strong>der</strong> Bezahlung des Hausgeldes Gebrauchmachen.Der Käufer verpflichtet sich ferner, bei einer Veräußerung des Kaufobjektsdem Nacherwerber aufzuerlegen, dieselben Verpflichtungen zu übernehmen,welche er vorstehend übernommen hat, und bei dem Weiterverkaufdes Kaufobjekts diese Verpflichtungen auch seinen Nacherwerbern aufzuerlegen.5. Der Käufer hat <strong>der</strong> Verkäuferin die gegebenenfalls <strong>für</strong> die Zeit nach demÜbergabetag bereits bezahlten Bewirtschaftungskosten des Kaufgegenstandes(Steuern, Versicherung, Verbrauchskosten, Beiträge zur Gemeinschaftetc.) innerhalb von 14 Tagen nach Anfor<strong>der</strong>ung zu erstatten.§ 9 Kosten und Grun<strong>der</strong>werbsteuer1. Die Kosten dieser Urkunde, etwa erfor<strong>der</strong>licher Nachtragsurkunden, ihrerAusfertigung und ihres Vollzugs einschließlich <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbssteuer und<strong>der</strong> Gerichtskosten trägt <strong>der</strong> Käufer. Kosten, die mit den zur Kaufpreisfinanzierungzu bestellenden Grundpfandrechten zusammenhängen, trägt ebenfalls<strong>der</strong> Käufer.2. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer sofort nachVorliegen des entsprechenden Bescheides.3. Die Kosten <strong>der</strong> Lastenfreistellung und <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Teilung trägt dieVerkäuferin.§ 10 ErschließungskostenAz:


- 16 -Der Notar wies darauf hin, dass von staatlichen, kommunalen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>enöffentlichen Institutionen Kosten möglicherweise erst nach Eigentumsumschreibunggeltend gemacht werden und diese dann auch den Käufer als Eigentümerin Anspruch nehmen können. Die Verkäuferin erklärt, dass keinerlei Erschließungsbeiträgeo<strong>der</strong> sonstige Anliegerkosten <strong>für</strong> zurückliegende Baumaßnahmenzu zahlen sind und nach ihrer Kenntnis auch keine <strong>der</strong>artigen Maßnahmenin <strong>der</strong> Zukunft beabsichtigt werden. Dem Käufer ist bekannt, dass unabhängigvon einer Regelung über die Zahlungslast im Innenverhältnis <strong>der</strong> Parteien, dasGrundstück <strong>für</strong> alle öffentlichen Lasten und Gebühren haftet und Freistellungsansprüchegegen die Verkäuferin dann ausschließlich im Innenverhältnis bestehen.Der Anspruch des Käufers gegenüber <strong>der</strong> Verkäuferin auf Tragung <strong>der</strong>Erschließungskosten und sonstiger Anliegerbeiträge verjährt in 8 Jahren ab gesetzlichemVerjährungsbeginn.Sollten gleichwohl Kosten anfallen, trägt die Verkäuferin alle Erschließungskostenund sonstige Anliegerbeiträge, die den Sach- und Rechtszustand <strong>für</strong> dasgeschuldete Objekt bezogen auf seine erstmalige Fertigstellung betreffen undzwar unabhängig <strong>vom</strong> Entstehen <strong>der</strong> Beitragsschuld.Sollten Aspekte ersichtlich werden, die konkret auf Unrichtigkeit <strong>der</strong> vorgenanntenFeststellung schließen und eine Haftung des jeweiligen Eigentümers erwartenlassen, ist <strong>der</strong> Käufer zum Rückbehalt eines entsprechenden Teilbetragesberechtigt. Verbürgt sich ein Geldinstitut zur Zahlung solcher Kosten, bestehtkein Zurückbehaltungsrecht.§ <strong>11</strong> Sonstiges, weitere Vereinbarungen1. Än<strong>der</strong>ungen, Zusätze und Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie etwaigeZusicherungen <strong>der</strong> Verkäuferin bedürfen gemäß § 3<strong>11</strong>b BGB grundsätzlichimmer <strong>der</strong> notariellen Beurkundung. Besteht ausnahmsweise keine gesetzlicheBeurkundungspflicht, so wird hier<strong>für</strong> Schriftform vereinbart. Die Beteiligtenerklären ausdrücklich, dass zu dem heutigen Vertrag keine nichtbeurkundetenNebenabreden bestehen und gelten.2. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellten Gegenfor<strong>der</strong>ungenaufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesemVertragsverhältnis geltend gemacht werden.3. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührtdie Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.III.Grundbucherklärungen1. Die Verkäuferin ist verpflichtet, die Einigung über den Eigentumsübergangzu erklären und zum grundbuchlichen Vollzug zu bringen, wenn das fertiggestellte Kaufobjekt abgenommen worden ist, <strong>der</strong> Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungenaus diesem Vertrag erfüllt hat, die in Abschnitt 0 § 5Ziffer 1 genannten Grundvoraussetzungen vorliegen und <strong>der</strong> Käufer ggf. dieAz:


- 17 -Bürgschaft <strong>für</strong> den For<strong>der</strong>ungssicherungseinbehalt zurückgegeben hat.Die Auflassung kann auch dann verlangt werden, wenn feststeht, dass dievertragsgemäße Fertigstellung des Kaufobjektes nicht mehr erfolgen wirdund alle <strong>für</strong> den erreichten Bautenstand geschuldeten Zahlungen geleistetsind.2. Zur Sicherung des Anspruches auf Übertragung des Eigentums am Kaufobjektbewilligt die Verkäuferin und beantragt <strong>der</strong> Käufer die Eintragung***jeweils*** einer Vormerkung ***zu dem in Abschnitt II § 1 Ziffer 1 diesesVertrages genannten Verhältnis ***im Grundbuch ***in den Grundbüchern.Die Vertragsparteien behalten sich die mehrmals auszuübende Befugnisvor, im Rang vor den <strong>für</strong> den Käufer einzutragenden EigentumsverschaffungsvormerkungenGrundpfandrechte – auch Gesamtgrundpfandrechte -bis in Höhe des Kaufpreises nebst bis zu 20 % Jahreszinsen ab dem Tage<strong>der</strong> Bestellung des Grundpfandrechts und einer einmaligen Nebenleistungvon bis zu 10 % des Grundpfandrechtsbetrages eintragen zu lassen. DieParteien bewilligen und beantragen die Eintragung dieses Rangvorbehaltsin den Grundbüchern.Der Käufer bewilligt und beantragt schon jetzt die Löschung dieser Vormerkungenim Grundbuch mit <strong>der</strong> Eigentumsumschreibung auf ihn, vorausgesetzt,dass keine Zwischeneintragungen in Abt. II und III des Grundbucheserfolgt o<strong>der</strong> beantragt sind, denen <strong>der</strong> Käufer nicht zugestimmt o<strong>der</strong>bei denen er nicht mitgewirkt hat.Die Parteien verzichten auf ihr Antragsrecht. Anträge an das Grundbuchamthat ausschließlich <strong>der</strong> amtierende Notar zu stellen. Die in dieser Urkundeenthaltenen Anträge sollen <strong>vom</strong> Notar einzeln und getrennt voneinan<strong>der</strong>gestellt und ggf. wie<strong>der</strong> zurückgenommen werden können.3. Die Löschung aller <strong>vom</strong> Käufer nicht übernommenen Belastungen wird vonden Parteien bewilligt und beantragt.IV.Vollmachten1. Die Verkäuferin bevollmächtigt den Käufer - unter Befreiung von den Beschränkungendes § 181 BGB - das Kaufobjekt mit sofort vollstreckbarenGrundpfandrechten bis in Höhe des Kaufpreises nebst bis zu 20 % Zinsenund einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % zu belasten, und zwarunter (teilweiser) Ausnutzung des bei <strong>der</strong> Eigentumsverschaffungsvormerkungzur Eintragung im Grundbuch bewilligten Rangvorbehalts, den jeweiligenEigentümer wegen <strong>der</strong> dinglichen Haftung <strong>der</strong> sofortigen Zwangsvollstreckungzu unterwerfen sowie Rangän<strong>der</strong>ungen und Löschungen in AbteilungII und III zuzustimmen.Die Vollmacht berechtigt zur Belastung des Kaufobjektes nur dann, wenndie in § 6 Ziffer 3 genannten Sicherungsabreden als Inhalt <strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong>Az:


- 18 -Verkäuferin als Sicherungsgeber und dem Finanzierungsgläubiger abzuschließendenZweckerklärung in <strong>der</strong> Grundpfandrechtsbestellungsurkundewie<strong>der</strong>gegeben sind.Der Notar wird angewiesen, das Grundpfandrecht erst dann zur Eintragungeinzureichen, wenn die Bank ihm schriftlich bestätigt hat, dass sie die Sicherungszweckvereinbarungakzeptiert. Das Vorliegen einer <strong>der</strong>artigenEinverständniserklärung muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesenwerden.Von dieser Vollmacht darf nur vor dem amtierenden Notar o<strong>der</strong> seinemamtlichen Vertreter Gebrauch gemacht werden.2. ******Mehrere Käufer erteilen sich gegenseitig - unter Befreiung von denBeschränkungen des § 181 BGB – Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechtengemäß den Regelungen in dieser Urkunde, einschließlich <strong>der</strong>Abgabe von Schuldanerkenntnissen und <strong>der</strong> persönlichen Unterwerfung unterdie sofortige Zwangsvollstreckung, sowie zur Zustimmung von Löschungen,Rangän<strong>der</strong>ungen und –rücktritten und überhaupt zur Abgabe aller Erklärungen,die zur Durchführung dieses Vertrages, insbeson<strong>der</strong>e zur Bestellungvon Grundpfandrechten erfor<strong>der</strong>lich sind.3. Verkäuferin und Käufer bevollmächtigen und beauftragen unwi<strong>der</strong>ruflichdie NotariatsangestelltenLiane Remer, Monika Nagel und Barbara Müller, sämtlich geschäftsansässigin Französische Straße 9 – 12, 10<strong>11</strong>7 Berlin, jede <strong>für</strong> sich allein, befreitvon den Beschränkungen des § 181 BGB und unter Ausschluss jeglicherpersönlicher Haftung- die Auflassung des Kaufobjektes gemäß Abschnitt 0 Ziffer 1 dieser Urkundezu erklären;- gegenüber dem Grundbuchamt alle Erklärungen und Bewilligungen <strong>für</strong>sie abzugeben und entgegenzunehmen, die aus formellrechtlichen o<strong>der</strong>materiellrechtlichen Gründen zur Durchführung dieses Vertrages sowie<strong>der</strong> auf seiner Grundlage evtl. bestellten Grundpfandrechte noch erfor<strong>der</strong>lichsind, insbeson<strong>der</strong>e auch die Löschung <strong>der</strong> in Abteilung II und IIIdes Grundbuches des gesamten Grundstücks eingetragenen Belastungenzu bewilligen und zu beantragen, auch gerichtliche Vertragsgenehmigungenzu beantragen, Genehmigungen <strong>für</strong> sie entgegenzunehmen,<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Partei mitzuteilen und die Mitteilung <strong>für</strong> sie entgegenzunehmen.Von <strong>der</strong> vorstehenden Vollmacht kann – soweit notarielle Beurkundung o-<strong>der</strong> Beglaubigung erfor<strong>der</strong>lich ist – nur durch Erklärung vor dem amtierendenNotar o<strong>der</strong> seinem amtlich bestellten Vertreter Gebrauch gemacht werden.Sie erlischt mit Vollzug <strong>der</strong> Auflassung nach dieser Urkunde imGrundbuch und ist je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>ruflich.Az:


- 19 -4. Der Käufer erteilt <strong>der</strong> Verkäuferin mit <strong>der</strong> Befugnis, Untervollmacht zu erteilen,und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwi<strong>der</strong>ruflichVollmacht,a) die in Abschnitt I Ziffer 6 genannte Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnungsamt etwaigen Nachträgen hierzu beliebig zu än<strong>der</strong>n undzu ergänzen und eine etwa erfor<strong>der</strong>liche Auflassung zu erklären und entgegenzunehmen,b) Dienstbarkeiten wie Geh- und Fahrtrechte sowie Rechte zur Ver- undEntsorgung zugunsten öffentlicher und privater Versorgungsträger sowievon Nachbargrundstücken zu bestellen und zu übernehmen und diesenRang vor <strong>der</strong> Vormerkung des Käufers sowie vor Rechten in Abt. III desGrundbuchs zu verschaffen,c) diesen Kaufvertrag sowie etwa <strong>vom</strong> Käufer bestellte Finanzierungsgrundpfandrechteentsprechend anzupassen.Im Außenverhältnis ist diese Vollmacht uneingeschränkt.Im Innenverhältnis ist die Bevollmächtigte insofern beschränkt, dass ohneZustimmung des Käufers Än<strong>der</strong>ungen bei wirtschaftlicher Betrachtung Inhaltund Umfang seines Son<strong>der</strong>eigentums o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenigen Teile des Gemeinschaftseigentums,die ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind,nicht beeinträchtigen und Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, soweit <strong>für</strong>die Nutzung durch den Käufer von Interesse, nicht wesentlich verkleinerto<strong>der</strong> verlegt werden dürfen. Notar- und Grundbuchkosten dürfen dem Käuferdurch etwaige Än<strong>der</strong>ungen nicht entstehen.Unter diesen Voraussetzungen ist <strong>der</strong> Käufer <strong>der</strong> Verkäuferin gegenüber zusolchen Än<strong>der</strong>ungen auch verpflichtet.Von dieser Vollmacht kann nur vor dem amtierenden Notar o<strong>der</strong> seinemamtlich bestellten Vertreter Gebrauch gemacht werden, <strong>der</strong> die Einhaltung<strong>der</strong> im Innenverhältnis geltenden Beschränkungen zu überwachen hat.Die Vollmacht erlischt mit Umschreibung des Eigentums an sämtlichenWohnungs- und Teileigentumseinheiten im vertragsgegenständlichen Anwesenauf etwaige Käufer.V.Notaranweisungen und -ermächtigungen1. Der Notar wird angewiesen, von <strong>der</strong> Gläubigerin <strong>der</strong> Globalbelastung dieFreistellungsverpflichtung einzuholen (vgl. Abschn. II § 1 Ziff. 2 dieser Urkunde).Die Parteien beauftragen den amtierenden Notar ferner, alle sonstigen <strong>für</strong>die Löschung <strong>der</strong> im Grundbuch eingetragenen o<strong>der</strong> noch einzutragenden,Az:


- 20 -<strong>vom</strong> Käufer nicht zu übernehmenden Belastungen des Kaufobjektes einzuholen.2. Die Vertragsbeteiligten beantragen die Erteilung aller zum Vollzug diesesVertrages erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen. Der Notar wird beauftragt, dieseeinzuholen. Alle etwa erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen sollen mit dem Eingangbeim Notar als allen Beteiligten mitgeteilt gelten und wirksam sein.Der amtierende Notar wird ermächtigt, die Genehmigungserklärung mitWirkung <strong>für</strong> und gegen sämtliche Vertragsbeteiligten entgegenzunehmen.3. Der Notar wird ohne Beschränkung auf die gesetzliche Vollmacht nach § 15GBO ermächtigt, Vollzugsanträge zu dieser Urkunde zu stellen, zu ergänzeno<strong>der</strong> zurückzunehmen und auch den Teilvollzug einzelner Anträge zuveranlassen.Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar, soweit erfor<strong>der</strong>lich, Bewilligungenund Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu än<strong>der</strong>n, zu ergänzen,überhaupt alles zu tun, was verfahrensrechtlich zur Durchführung des Vertrageserfor<strong>der</strong>lich sein sollte.IV.HinweiseDie Parteien wurden ferner insbeson<strong>der</strong>e auf Folgendes hingewiesen:1. Das Eigentum geht erst mit <strong>der</strong> Umschreibung im Grundbuch auf den/dieKäufer über. Dies kann erst erfolgen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigungwegen <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer, Genehmigungen und Freistellungserklärungenvorliegen. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung kannjedoch ohne das Vorliegen dieser Bedingungen erfolgen.2. Der Kaufgegenstand kann <strong>für</strong> im Grundbuch eingetragene Belastungen biszur Freistellung und ebenso <strong>für</strong> Erschließungsbeiträge und Rückstände anöffentlichen Lasten haften. Alle Beteiligten können gemeinsam <strong>für</strong> dieGrun<strong>der</strong>werbsteuer und Kosten haften.3. Nicht beurkundete Abreden sind unwirksam und führen in <strong>der</strong> Regel zurNichtigkeit des gesamten Vertrages. Deshalb müssen insbeson<strong>der</strong>e alleLeistungen und Zahlungen vollständig beurkundet werden.4. Der schuldrechtliche Vertrag ist solange schwebend unwirksam, bis erfor<strong>der</strong>licheGenehmigungen erteilt sind.***5. Der Notar hat darüber belehrt, dass die sich aus dieser Urkunde ergebendenPflichten die Käufer als Gesamtschuldner treffen.Az:

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