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Exposé - Hecht & Held Bau GmbH

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Unsere <strong>Bau</strong>beschreibung gilt vorbehaltlich höherer Anforderungen aufgrundvon Berechnungen gemäß der Energieeinsparverordnung durch Nachhandwerkeroder Eigenleistungen. Der <strong>Bau</strong>herr wurde darüber in Kenntnis gesetzt.Etwaige Genehmigungskosten für die Planungen insgesamt trägt der <strong>Bau</strong>träger.Sonderwünsche:Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) des Eigentümers sind jederzeit möglich, sofern es der <strong>Bau</strong>tenstandzulässt und soweit sie technisch durchführbar sind. Sonderwünsche sind in Abstimmung mit der<strong>Bau</strong>leitung rechtzeitig direkt bei den vertraglich verpflichteten Handwerkerf irmen in Auftrag zu gebenund nach Klärung der Mehrkosten, direkt an den Handwerker zu zahlen. Dies gilt sinngemäß auch fürdie evtl. notwendigen Architektenleistungen. Der <strong>Bau</strong>träger haftet nicht für die Ausführung von Sonderwünschen.Endreinigung:Vor der Übergabe an den Eigentümer wird eine „<strong>Bau</strong>grobreinigung“ durchgeführt.Gewährleistung und Wartung:Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB 5 Jahre).Die laufende Wartung – z. B. der technischen Anlagen wie Heizung, Hebepumpenanlagen etc. – ist Aufgabeder Eigentümer. Anstriche – insbesondere für solche <strong>Bau</strong>teile, die der Witterung ausgesetzt sind(z. B. Holzteile sowie Metallanstriche) sind entsprechend den Vorgaben der Farbhersteller (Zeitabstände)durch die Eigentümer durchzuführen bzw. zu beauftragen.Eventuell auftretende Haarrisse können durch bauphysikalische Eigenschaften von <strong>Bau</strong>stoffen – wie Kriechenund Schwinden – durch die <strong>Bau</strong>austrocknung entstehen, so auch bei elastischen Verfugungen, siesind vom Nutzer regelmäßig zu überprüfen und zu Warten, sie stellen keinen Gewährleistungsmangeldar.Schlussbemerkung:Während der ersten Jahre nach Erstbezug entweicht immer noch <strong>Bau</strong>feuchtigkeit aus Decken und Wänden.Es ist daher unzweckmäßig Tapezierarbeiten vor Ablauf von 2 Jahren nach Erstbezug durchzuführen.Auch nach Ablauf von zwei Jahren ist eine Möblierung speziell vor Außenwänden – auch bei besterWärmedämmung – problematisch. Möbel vor Wänden sollten daher so aufgestellt werden, dass Luftvor den Wänden ungehindert zirkulieren kann (Abstand ca. 10 - 20 cm). Wird diese Maßnahme nichteingehalten, ist nicht auszuschließen, dass es hinter und in den Möbelstücken und an den Wänden zuFeuchtigkeit mit nachfolgender Schimmelbildung kommt, dies stellt keinen <strong>Bau</strong>mangel dar.<strong>Hecht</strong> & <strong>Held</strong><strong>Bau</strong> <strong>GmbH</strong>massiv gebaut - solide in die Zukunft.19

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