Wichernhaus - Evangelische Stadtmission Freiburg
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<strong>Wichernhaus</strong> - <strong>Freiburg</strong><br />
Unser Seniorenpfl egeheim mitten im Herzen der Stadt <strong>Freiburg</strong><br />
Informationen zur Pfl egeversicherung<br />
Wie erhalten Sie Leistungen aus dem Pfl egeversicherungsgesetz (Pfl egeVG)<br />
Voraussetzungen<br />
Leistungen nach dem Pfl egeVG erhalten Personen, die Unterstützung und Pfl ege benötigen, nur<br />
dann, wenn sie bei ihrer Pfl egekasse einen Antrag auf Leistungen stellen.<br />
Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt eine Prüfung des Antragstellers hinsichtlich des Pfl ege-<br />
und Betreuungsbedarfs. Mit der Prüfung beauftragt die Pfl egekasse den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung (MDK). Dieser besucht den Versicherten zuhause oder im Pfl egeheim, befragt<br />
ihn und evtl. auch seine Pfl egepersonen über Einschränkungen und Hilfebedarf.<br />
Daraus fertigt der MDK ein Gutachten, und empfi ehlt der Pfl egekasse die Pfl egestufe. Die Pfl egekasse<br />
entscheidet auf der Basis des Gutachtens über die Pfl egestufe und teilt dem Pfl egebedürftigen<br />
die Leistungshöhe mit.<br />
Leistungen der Pfl egekasse erhalten nur die Personen, die von ihrer Kasse als pfl egebedürftig im<br />
Sinne der Pfl egestufen I - III eingestuft werden. Dies gilt für Tages- oder Nachtpfl ege, Kurzzeitpfl ege<br />
und Dauerpfl ege. Die Pfl egekasse verrechnet die von ihr beigesteuerte Summe in der Regel direkt<br />
mit dem Pfl egeheim, ohne dass sich der/die Betroffene darum kümmern muss. Zur Abrechnung mit<br />
der Pfl egekasse benötigt die Einrichtung allerdings den schriftlichen Bescheid über die Pfl egestufe.<br />
Wenn ein Antragsteller der Ansicht ist, die vergebene Pfl egestufe entspreche nicht dem tatsächlichen<br />
Hilfebedarf und sei daher nicht angemessen (zu niedrig oder zu hoch), kann er Widerspruch<br />
einlegen. Ein Widerspruch gegen die Pfl egestufe muss innerhalb vier Wochen nach Zugang des<br />
schriftlichen Einstufungsbescheids bei der Pfl egekasse eingelegt werden.<br />
Kriterien zur Prüfung der Pfl egebedürftigkeit<br />
Leistungen der Kasse erhalten alle Personen, die Hilfebedarf in den Bereichen<br />
• Körperpfl ege (z. B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpfl ege, Kämmen)<br />
• Beweglichkeit/Mobilität (z. B. Aufstehen, Zubettgehen, Stehen, Treppensteigen,<br />
An- und Auskleiden)<br />
• Ernährung (z. B. Hilfe beim Essen, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung)<br />
haben und außerdem die täglichen Verrichtungen im Haushalt (Einkaufen, Putzen, Kochen, Wäscheversorgung,...)<br />
nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen.<br />
Dabei wird in der Regel nach drei Pfl egestufen unterschieden, die sich nach dem Zeitumfang<br />
richten, den Pfl egepersonen wie z. B. Angehörige oder Nachbarn benötigen, um den älteren oder<br />
behinderten Menschen mit der notwendigen Hilfe zu versorgen. Dabei muss die Zeit für den pfl egerischen<br />
Hilfebedarf in den Bereichen Körperpfl ege, Bewegung und Ernährung gegenüber der hauswirtschaftlichen<br />
Hilfe überwiegen.<br />
LEBEN • GLAUBEN • HANDELN IN UND UM FREIBURG