04.12.2012 Aufrufe

Wichernhaus - Evangelische Stadtmission Freiburg

Wichernhaus - Evangelische Stadtmission Freiburg

Wichernhaus - Evangelische Stadtmission Freiburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wichernhaus</strong> - <strong>Freiburg</strong><br />

Unser Seniorenpfl egeheim mitten im Herzen der Stadt <strong>Freiburg</strong><br />

Informationen zur Pfl egeversicherung<br />

Wie erhalten Sie Leistungen aus dem Pfl egeversicherungsgesetz (Pfl egeVG)<br />

Voraussetzungen<br />

Leistungen nach dem Pfl egeVG erhalten Personen, die Unterstützung und Pfl ege benötigen, nur<br />

dann, wenn sie bei ihrer Pfl egekasse einen Antrag auf Leistungen stellen.<br />

Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt eine Prüfung des Antragstellers hinsichtlich des Pfl ege-<br />

und Betreuungsbedarfs. Mit der Prüfung beauftragt die Pfl egekasse den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK). Dieser besucht den Versicherten zuhause oder im Pfl egeheim, befragt<br />

ihn und evtl. auch seine Pfl egepersonen über Einschränkungen und Hilfebedarf.<br />

Daraus fertigt der MDK ein Gutachten, und empfi ehlt der Pfl egekasse die Pfl egestufe. Die Pfl egekasse<br />

entscheidet auf der Basis des Gutachtens über die Pfl egestufe und teilt dem Pfl egebedürftigen<br />

die Leistungshöhe mit.<br />

Leistungen der Pfl egekasse erhalten nur die Personen, die von ihrer Kasse als pfl egebedürftig im<br />

Sinne der Pfl egestufen I - III eingestuft werden. Dies gilt für Tages- oder Nachtpfl ege, Kurzzeitpfl ege<br />

und Dauerpfl ege. Die Pfl egekasse verrechnet die von ihr beigesteuerte Summe in der Regel direkt<br />

mit dem Pfl egeheim, ohne dass sich der/die Betroffene darum kümmern muss. Zur Abrechnung mit<br />

der Pfl egekasse benötigt die Einrichtung allerdings den schriftlichen Bescheid über die Pfl egestufe.<br />

Wenn ein Antragsteller der Ansicht ist, die vergebene Pfl egestufe entspreche nicht dem tatsächlichen<br />

Hilfebedarf und sei daher nicht angemessen (zu niedrig oder zu hoch), kann er Widerspruch<br />

einlegen. Ein Widerspruch gegen die Pfl egestufe muss innerhalb vier Wochen nach Zugang des<br />

schriftlichen Einstufungsbescheids bei der Pfl egekasse eingelegt werden.<br />

Kriterien zur Prüfung der Pfl egebedürftigkeit<br />

Leistungen der Kasse erhalten alle Personen, die Hilfebedarf in den Bereichen<br />

• Körperpfl ege (z. B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpfl ege, Kämmen)<br />

• Beweglichkeit/Mobilität (z. B. Aufstehen, Zubettgehen, Stehen, Treppensteigen,<br />

An- und Auskleiden)<br />

• Ernährung (z. B. Hilfe beim Essen, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung)<br />

haben und außerdem die täglichen Verrichtungen im Haushalt (Einkaufen, Putzen, Kochen, Wäscheversorgung,...)<br />

nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen.<br />

Dabei wird in der Regel nach drei Pfl egestufen unterschieden, die sich nach dem Zeitumfang<br />

richten, den Pfl egepersonen wie z. B. Angehörige oder Nachbarn benötigen, um den älteren oder<br />

behinderten Menschen mit der notwendigen Hilfe zu versorgen. Dabei muss die Zeit für den pfl egerischen<br />

Hilfebedarf in den Bereichen Körperpfl ege, Bewegung und Ernährung gegenüber der hauswirtschaftlichen<br />

Hilfe überwiegen.<br />

LEBEN • GLAUBEN • HANDELN IN UND UM FREIBURG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!