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Sicher Arbeiten auf Friedhöfen - GBG 2 - SVLFG

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Das Arbeitsverfahren wird so gestaltet, dass der unmittelbareKontakt mit dem Leichnam <strong>auf</strong> das notwendige Maß eingeschränktwird.Gut erhaltene Särge können z.B. mit einem Friedhofsbagger,der mit einer hydraulischen Hebezange ausgerüstet ist, ausdem Grab gehoben werden.Allein über technische und organisatorische Maßnahmen lässtsich jedoch der Kontakt zum Leichnam nicht vermeiden.Daher sind neben der Mindestanforderung an die persönlicheSchutzausrüstung auch die hygienischen Grundanforderungengemäß Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 500)zu beachten. Siehe dazu <strong>GBG</strong> 17.1.PSA Persönliche SchutzausrüstungAbhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, sind denBeschäftigten folgende PSA zur Verfügung zu stellen: Helm,Schutzbrille, Atemschutz, Einweganzug, wasserundurchlässigeStulpenhandschuhe und Gummistiefel mit Zehenschutzkappe.Es werden nur Mitarbeiter eingesetzt, bei denen keinegesundheitlichen Bedenken bestehen.19

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