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Sicher Arbeiten auf Friedhöfen - GBG 2 - SVLFG

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die Abnahmeprüfung.Nach dem Aufstellen, auch nach Zweitbelegungen und nachReparaturarbeiten, ist durch einen Sachkundigen, z.B. Steinmetz-oder Steinbildhauermeister oder eine gleichwertig qualifiziertePerson die Grabmalanlage zeitnah (z.B. innerhalb von 4Wochen) einer nachweislichen Abnahmeprüfung zu unterziehen.Prüflasten0,3 kN an oberer Grabmalkante bei Grabmalen > 0,5 m bis ≤ 0,7 m0,5 kN an oberer Grabmalkante bei Grabmalen > 0,7 m bis ≤ 1,2 mbzw. auch 0,5 kN in 1,2 m Höhe bei Grabmalen > 1,2 mFür die Abnahmeprüfung, die nachweislich zu dokumentierenist, können Prüfgeräte eingesetzt werden, die in der Lage sind,den Prüfabl<strong>auf</strong> als Zeit-Last-Diagramm auszudrucken.Ergebnis:Die Abnahmeprüfungwurde korrektdurchgeführt.Das Grabmal hat derPrüflast, die in dergeforderten Zeit vonmehr als 2 Sekundenkontinuierlich ansteigend<strong>auf</strong>gebaut wurde,standgehalten.Alternativ zur Abnahmeprüfung kann der Steinmetz auch einegeprüfte Statik (z.B. typengeprüfte Statik/Prüfingenieur) fürdie geplante Grabmalanlage bei der Friedhofsverwaltungabgeben.43

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