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Sicher Arbeiten auf Friedhöfen - GBG 2 - SVLFG

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<strong>Sicher</strong> arbeiten <strong>auf</strong> <strong>Friedhöfen</strong>VerbaumaßnahmenDa Erdbestattungen tiefer als 1,25 m durchgeführt werden,sind senkrechte Erdwände nur dann standfest, wenn entsprechendden Bodenverhältnissen Verbaumaterial fachgerechteingebaut wird. Die Verbaumaßnahmen müssen durch einefachkundige Person festgelegt und überwacht werden.1. Standfeste BödenIn standfesten Böden bis zu einer Tiefe von 1,75 m ist es ausreichend,ein teilverbautes Grab (mit Saumbohlen) herzustellen.Das bedeutet, dass der Bereich von 1,25 m oberhalb derGrabsohle bis 5 cm über die Grabkante allseitig und lückenloszu verbauen ist.Gräber tiefer 1,75 m sind durchgehend von der Grabsohle bis5 cm über die Grabkante allseitig und lückenlos zu verbauen.Achtung: Mit den Verbaumaßnahmen ist spätestensab einer Tiefe von 1,25 m zu beginnen!282. Nicht standfeste BödenIn nicht standfesten Böden oder wenn die Standfestigkeitdurch Grabmalfundamente beeinträchtigt wird, ist durchgehendallseitig und lückenlos zu verbauen. Der Verbau ist in jedemFall mit fortschreitendem Aushub gleichzeitig einzubringen.

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