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Teil II GRUNDLAGEN DER GEMEINSCHAFTSARBEIT

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Der Haushalt der Europäischen Union<br />

Eigenmittel, nicht Beiträge<br />

Die Europäische Union hat keine Finanzhoheit, also nicht das Recht, Steuern zu<br />

erheben. Andererseits muss sie Aufgaben erledigen, die früher nationale Angelegenheiten<br />

waren und viel Geld kosten. Woher bekommt die Union das nötige<br />

Geld? Es wird von den einzelnen Mitgliedstaaten nach genauen Vorgaben erhoben<br />

und dann der EU als deren Eigenmittel zur Verfügung gestellt.<br />

Die Eigenmittel der Union<br />

Die Finanzminister der Mitgliedstaaten<br />

beschließen einstimmig, was der Europäischen<br />

Union an Eigenmitteln zusteht.<br />

Dieser Eigenmittelbeschluss gilt in<br />

der Regel für sechs oder sieben Jahre.<br />

Jeder neue Beschluss muss von den Parlamenten<br />

aller Mitgliedstaaten gebilligt<br />

werden. Für die Zeit von 2000 bis 2006<br />

gilt der Eigenmittelbeschluss von 1999.<br />

Der Union stehen als Eigenmittel zu:<br />

• Traditionelle Eigenmittel: alle Zölle,<br />

die bei der Einfuhr in die EU erhoben<br />

werden; ferner eine Abgabe, die Zuckerfabriken<br />

in der EU zahlen müssen.<br />

Die Staaten behalten 25 % als Erhebungskosten<br />

ein.<br />

Mehrwertsteuereinnahmen: Nach<br />

einheitlichem System wird für jedes<br />

Mitgliedsland pro Jahr eine „Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage“<br />

errechnet, die etwa dem Endverbrauch<br />

entspricht. Von dieser Summe<br />

ist ein Anteil abzuführen, zurzeit<br />

0,5 %.<br />

Anteil am Bruttonationaleinkommen<br />

32<br />

(BNE): Der Rest der Eigenmittel wird<br />

als Anteil am BNE jedes Mitgliedstaates<br />

errechnet, also an seiner wirtschaftlichen<br />

Gesamtleistung.<br />

Alle Eigenmittel zusammen dürfen<br />

1,24 % des gesamten BNE aller EU-Staaten<br />

nicht übersteigen. Damit sind auch<br />

die Ausgaben begrenzt, denn die EU<br />

Reserven aus<br />

BNE 0,45 %<br />

Anteil nach<br />

BNE 73,57 %<br />

Anteile am Haushalt 2004<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Traditionelle<br />

Eigenmittel 11,50 %<br />

Mehrwertsteuer-<br />

Eigenmittel 14,48 %<br />

darf nur ausgeben, was sie einnimmt.<br />

Sie kann nicht, wie die Mitgliedstaaten,<br />

einen <strong>Teil</strong> ihres Haushalts durch Kreditaufnahme<br />

finanzieren. 2004 wird die<br />

EU 99,72 Milliarden Euro ausgeben, das<br />

sind 0,98 % des Gesamt-BNE aller<br />

EU-Staaten. Sie bleibt damit rund 25<br />

Milliarden Euro unter der zulässigen<br />

Obergrenze der Einnahmen.<br />

Das Haushaltsverfahren<br />

Aufstellung, Ausführung und Kontrolle<br />

des Haushaltsplans ist Sache von vier<br />

Organen. Die Kommission holt von allen<br />

Organen und Institutionen der EU<br />

deren Finanzbedarf für das kommende<br />

Jahr ein und stellt danach einen Haushaltsentwurf<br />

auf, den sie spätestens am<br />

1. September vorlegen muss. Die Höhe<br />

des Gesamthaushalts darf die festgesetzte<br />

Obergrenze der Eigenmittel nicht<br />

Reserven 0,44 %<br />

Verwaltung 6,06 %<br />

Externe Politikbereiche<br />

4,96 %<br />

Interne Politikbereiche<br />

7,53 %<br />

Strukturförderung<br />

36,37 %<br />

Heranführungsstrategie<br />

2,87 %<br />

Zahlungsausgleich<br />

1,41 %<br />

Agrarpolitik<br />

(Garantie)<br />

40,36 %

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