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FES T Handbuch MR - Forum Menschenrechte

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kommens über die Rechte des Kindes, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigungjeder Form von Rassendiskriminierung und des Übereinkommens gegen Folter undandere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zuständig.Hervorzuheben ist das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationengegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom10. Dezember 1984 (OPCAT), durch das erstmals auf VN-Ebene ein Besuchsmechanismuszur Verhütung von Folter eingerichtet werden soll. Parallel sieht das Protokoll auchdie Einrichtung eines oder mehrerer unabhängiger nationaler Kontrollgremien mit Besuchsrechtin den betroffenen Einrichtungen (vor allem Strafvollzug, psychiatrische Klinikenmit geschlossenen Abteilungen und Polizeigewahrsam) vor. Dazu kommen Verhandlungenüber ein neues menschenrechtliches Übereinkommen zum unfreiwilligenVerschwinden von Personen.Kommissionen und Ausschüsse des EuroparatsDie Beauftragte ist in Deutschland zuständig für den Ausschuss zur Verhütungder Folter (CPT) des Europarats. Dieser Ausschuss überprüft nach dem Europäischen Ü-bereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungoder Strafe in den Mitgliedstaaten die Menschenrechtslage von Personen, denendie Freiheit entzogen worden ist (Gefangene, Abschiebehäftlinge, Insassen vonHeilanstalten u.a.). Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes statten Delegationendes CPT den einzelnen Mitgliedstaaten Besuche ab und entwerfen für den CPT einenBericht über die Lage in dem besuchten Staat. Der Beauftragten obliegt es im Folgenden,eine mit den zuständigen Stellen in Bund und Ländern abgestimmte Stellungnahmezu erarbeiten, die dem Ausschuss unterbreitet wird. Die CPT-Berichte werden mit Zustimmungdes betroffenen Staats öffentlich gemacht. Zudem arbeitet die Beauftragtefür Menschenrechtsfragen in zwischenstaatlichen Ausschüssen des Europarats an derVerbesserung des Menschenrechtsschutzes mit: dem Lenkungsausschuss für <strong>Menschenrechte</strong>(CDDH), dem Ausschuss für die Verbesserung des Verfahrens nach der EuropäischenMenschenrechtskonvention (DH-PR), dem Ausschuss zur Fortentwicklung desMenschenrechtsschutzes (DH-DEV) und dem Ausschuss zur Ausarbeitung menschenrechtlicherLeitlinien bei der Bekämpfung des Terrorismus (DH-S-TER).Deutsche Staatenberichte an die Vereinten NationenEin weiterer wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der Beauftragten für Menschenrechtsfragenist die Erarbeitung von Staatenberichten über die Menschenrechtslage inDeutschland, die den Ausschüssen der Vereinten Nationen nach dem InternationalenPakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Internationalen Übereinkommen zurBeseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und dem Übereinkommen gegenFolter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafeperiodisch vorzulegen sind. In diesen Staatenberichten erläutert der betroffene Mitgliedsstaat,wie er jeden einzelnen Artikel dieser Übereinkommen innerstaatlich umgesetzthat. Diese Staatenberichte werden von der Beauftragten vor den zuständigen Ausschüssender Vereinten Nationen präsentiert und erläutert. Der Ausschuss fasst seineBewertungen dieses Berichts in sog. Schlussfolgerungen zusammen und empfiehlt denMitgliedstaaten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechtslage indem betreffenden Staat zu verbessern. Die deutschen Staatenberichten sowie die dazu114

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