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Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance

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Anhang<strong>Richtlinie</strong> <strong>betr</strong>. <strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong>4.3 ManagementverträgeKernelemente von Managementverträgen zwischen dem Emittenten undGesellschaften (oder natürlichen Personen) ausserhalb des Konzerns unterAngabe von Firma und Sitz der Gesellschaften, der übertragenen Führungsaufgabensowie der Form und des Umfangs der Entschädigung für die Auftragserfüllung.5. Entschädigungen, Beteiligungen und DarlehenÜber die Entschädigungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsratsund der Geschäftsleitung des Emittenten und Darlehen andieselben sind folgende Angaben zu machen:5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der BeteiligungsprogrammeGrundlagen und Elemente der Entschädigungen und der Beteiligungsprogrammeje für amtierende und ehemalige Mitglieder des Verwaltungsratsund der Geschäftsleitung des Emittenten sowie Zuständigkeit und Verfahrenzu deren Festsetzung.5.2 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder5.2.1 Summe aller Entschädigungen, namentlich Honorare, Saläre, Gutschriften,Bonifikationen und Sachleistungen (letztere nach demMarktwert zum Zeitpunkt der Zuteilung bewertet), die während desBerichtsjahres vom Emittenten oder einer Konzerngesellschaft ausgerichtetwurden und direkt oder indirekt den Mitgliedern des Verwaltungsratsund/oder der Geschäftsleitung zugute kommen; dabei sindauch alle Organmitglieder einzubeziehen, die im Berichtsjahr ihreFunktion beendeten (also am Stichtag nicht mehr Organmitgliedwaren).5.2.2 Die Summen sind auszuweisen für:a) die Gesamtheit der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats undder Mitglieder der Geschäftsleitung einerseits;b) die Gesamtheit der nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsratsandererseits.5.2.3 Separat auszuweisen sind zusätzliche Abgangsentschädigungen anobengenannte Personen, die im Berichtsjahr ihre Organfunktion beendeten.SWX Swiss Exchange 08/025

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