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Sehbehinderung und bLindheiT: enTWiCKLung in der SChWeiZ

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Statistische Erhebungen zur <strong>Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung</strong>Statistische Erhebungenzur <strong>Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung</strong>Die bisherigen verschiedenen Möglichkeiten, statistisch relevante Zahlen zuerhalten, weisen merkliche Schwächen aus. Statistiken bauen nur <strong>in</strong> wenigenFällen auf e<strong>in</strong>er »kl<strong>in</strong>isch festgestellten Sehschädigung» auf, also aufZahlen, die durch ausgedehnte Messungen durch Fachpersonen entstandens<strong>in</strong>d (Augenärzte, Optiker, Low Vision-Fachpersonen u.a.m.). Die <strong>in</strong> <strong>der</strong>Schweiz <strong>und</strong> auch im Ausland normalerweise verwendeten Zahlen zur <strong>Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung</strong>entstanden durch Umfragen, basieren also auf e<strong>in</strong>er «selbst erlebtenSehbee<strong>in</strong>trächtigung»: E<strong>in</strong>e Bevölkerungsgruppe wird beispielsweisenach ihren Problemen beim Lesen e<strong>in</strong>es Buches, bei E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> <strong>der</strong>Mobilität o<strong>der</strong> – dies ist für die statistische Erfassung <strong>der</strong> Hörsehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungrichtungsweisend – beim Verfolgen e<strong>in</strong>es Gesprächs befragt. PräziseAngaben s<strong>in</strong>d mit dieser Methode nicht zu erhalten.Die Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Altersversicherung, Unfallversicherung,Pensionskasse etc.) def<strong>in</strong>ieren den Begriff «<strong>Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung</strong>»aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher o<strong>der</strong> reglementarischer Bestimmungen. Aus e<strong>in</strong>erobjektiv belegbaren Sehschädigung wird das Recht auf e<strong>in</strong>e bestimmte Versicherungsleistungabgeleitet [3]. Die Statistiken <strong>der</strong> Sozialversicherungenbeziehen sich demnach auf die Anzahl bezogener f<strong>in</strong>anzieller Leistungene<strong>in</strong>er bestimmten Art, wie die Anzahl bewilligter IV-Renten o<strong>der</strong> Hilflosenentschädigungen,die Anzahl bewilligter weisser Stöcke etc.Bezieht e<strong>in</strong>e sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Person e<strong>in</strong>e Leistung nicht o<strong>der</strong> erfüllt sie e<strong>in</strong>eformale Voraussetzung dazu nicht, wird sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Statistik nicht erfasst. ImBereich <strong>der</strong> <strong>Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung</strong>en s<strong>in</strong>d aber unterschiedliche Versicherungsleistungenvor <strong>und</strong> nach dem Erreichen des Pensionsalters e<strong>in</strong> bedeuten<strong>der</strong>statistischer Faktor. Ebenso die Tatsache, dass mehrere bei e<strong>in</strong>er Persongleichzeitig aufkommende Schwierigkeiten mit dieser Erfassungsart kaumermittelt werden können. Denn gerade die Komb<strong>in</strong>ation <strong>Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung</strong>/Hörbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung wird nicht ersichtlich, wäre aber sehr wichtig zu wissen,denn die Hörsehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung än<strong>der</strong>t die Lebensumstände e<strong>in</strong>er sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenPerson massiv![3] Die Invalidenversicherung def<strong>in</strong>iert Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung im Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen<strong>der</strong> privaten Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenhilfe folgen<strong>der</strong>massen: «Als Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te im S<strong>in</strong>ne von Art. 74 IVG geltenPersonen, die <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle IV-Leistung (mediz<strong>in</strong>ische Massnahmen,Abgabe von Hilfsmitteln, Früherfassung <strong>und</strong> Früh<strong>in</strong>tervention, Integrationsmassnahmen, Massnahmenberuflicher Art, Taggel<strong>der</strong> als akzessorische Leistung, Invalidenrenten, Hilflosenentschädigungen)o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e von e<strong>in</strong>er zuständigen kantonalen Behörde angeordnete son<strong>der</strong>pädagogische Massnahme(…) bezogen haben.» Quelle: Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen <strong>der</strong> privaten Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenhilfe(KSBOB), Betriebsjahre 2011 - 2014. http://www.sozialversicherungen.adm<strong>in</strong>.ch Rubrik IV,Gr<strong>und</strong>lagen IV. 318.507.10 d.8

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