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Einheitliche Verkaufs- und Lieferbedingungen der ... - MAHLE Industry

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• <strong>der</strong> Besteller <strong>MAHLE</strong> unverzüglich von bekanntwerdenden o<strong>der</strong> geltend gemachten Schutzo<strong>der</strong>Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,• <strong>der</strong> Besteller <strong>MAHLE</strong> in angemessenem Umfangbei <strong>der</strong> Abwehr <strong>der</strong> geltend gemachten Ansprücheunterstützt bzw. <strong>MAHLE</strong> die Durchführung<strong>der</strong> Modifizierungsmaßnahmen gemäß ZifferVIII.1. ermöglicht,• <strong>MAHLE</strong> alle Abwehrmaßnahmen einschließlichaußergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,• <strong>der</strong> Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung,Zeichnungen o<strong>der</strong> Modellen o<strong>der</strong> diesen gleichkommendensonstigen Beschreibungen o<strong>der</strong> Angabendes Bestellers beruht <strong>und</strong>• die Rechtsverletzung nicht dadurch verursachtwurde, dass <strong>der</strong> Besteller den Liefergegenstandeigenmächtig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> in einer nicht vertragsgemäßenWeise verwendet hat.4. Soweit <strong>MAHLE</strong> nach diesem Abschnitt nicht haftet,stellt <strong>der</strong> Besteller <strong>MAHLE</strong> von allen AnsprüchenDritter frei.IX. Sachmängelansprüche<strong>MAHLE</strong> leistet für Sachmängel <strong>der</strong> Lieferung Gewährwie folgt:1. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus,dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs<strong>und</strong>Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommenist. Zeigt sich bei <strong>der</strong> Untersuchung o<strong>der</strong> späterein Mangel, so ist <strong>MAHLE</strong> hiervon unverzüglich Anzeigezu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige,wenn sie längstens innerhalb von zwei Wochenerfolgt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitigeAbsendung <strong>der</strong> Anzeige. Die Anzeige hat schriftlichzu erfolgen. Unabhängig von vorstehenden Untersuchungs-<strong>und</strong> Rügepflichten hat <strong>der</strong> Bestelleroffensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- <strong>und</strong>Min<strong>der</strong>lieferung) innerhalb von zwei Wochen abLieferung anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt dierechtzeitige Absendung <strong>der</strong> Mängelanzeige. Die Anzeigehat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt <strong>der</strong> Bestellerdie vorstehend bestimmten Mängelanzeigen,ist die Haftung von <strong>MAHLE</strong> für den nicht angezeigtenMangel ausgeschlossen.2. Maßgebend für Ausführung, Maße, Gewicht <strong>und</strong>Eignung ist allein die über den Liefergegenstandgetroffene Vereinbarung <strong>der</strong> Beschaffenheit (dasdem Besteller zur Prüfung <strong>und</strong> Erprobung übermittelteErstmuster, die Ausführungszeichnung von<strong>MAHLE</strong> o<strong>der</strong> das vereinbarte Lastenheft). Bestehtkeine Vereinbarung über die Beschaffenheit, gewährleistet<strong>MAHLE</strong> eine dem jeweiligen Stand <strong>der</strong>Technik entsprechende Mangelfreiheit in Werkstoff<strong>und</strong> Werkarbeit.3. <strong>MAHLE</strong> ist berechtigt, Lieferungen <strong>und</strong> Leistungenabweichend von <strong>der</strong> vereinbarten Beschaffenheitzu erstellen, sofern dies aus produktionstechnischenGründen bei <strong>MAHLE</strong> geboten ist <strong>und</strong> dieAbän<strong>der</strong>ung dem Besteller zumutbar ist.4. Ist <strong>der</strong> Liefergegenstand mangelhaft, kann<strong>MAHLE</strong> wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigungdes Mangels (Nachbesserung) o<strong>der</strong> durchLieferung einer neuen Sache (Ersatzlieferung) geleistetwird. Das Recht von <strong>MAHLE</strong>, die Nacherfüllungunter den gesetzlichen Voraussetzungen zuverweigern, bleibt unberührt.5. Ist <strong>der</strong> Liefergegenstand mangelhaft, hat <strong>der</strong>Besteller <strong>MAHLE</strong>, vor Beginn <strong>der</strong> Fertigung (Bearbeitungo<strong>der</strong> Einbau), die erfor<strong>der</strong>liche Zeit <strong>und</strong>Gelegenheit zur Vornahme aller <strong>MAHLE</strong> notwendigerscheinenden Nachbesserungen o<strong>der</strong> / <strong>und</strong>Ersatzlieferungen zu geben. Kommt <strong>der</strong> Bestellerdieser Verpflichtung nicht nach, ist <strong>MAHLE</strong> von <strong>der</strong>Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.Nur in dringenden Fällen <strong>der</strong> Gefährdung <strong>der</strong> Betriebssicherheitbzw. zur Abwehr unverhältnismäßiggroßer Schäden, kann <strong>der</strong> Besteller, nach vorherigerBenachrichtigung von <strong>MAHLE</strong>, den Mangelselbst beseitigen o<strong>der</strong> durch Dritte beseitigen lassen<strong>und</strong> von <strong>MAHLE</strong> Ersatz <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungenverlangen. Das Selbstvornahmerechtbesteht nicht, wenn <strong>MAHLE</strong> berechtigt wäre, eineentsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichenVorschriften zu verweigern.6. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungentstehenden unmittelbaren Kosten trägt<strong>MAHLE</strong> – soweit sich die Beanstandung als berechtigtherausstellt – die Kosten des Ersatzstückeseinschließlich des Versandes. Kosten die dadurchentstehen, dass <strong>der</strong> Liefergegenstand an einen an<strong>der</strong>enOrt als den Sitz des Bestellers o<strong>der</strong> den vertraglichvereinbarten Erfüllungsort verbracht wordensind, trägt <strong>der</strong> Besteller.7. Lässt <strong>MAHLE</strong> - unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichenAusnahmefälle - eine ihr vom Bestellergesetzte angemessene Frist für die Nachbesserungo<strong>der</strong> Ersatzlieferung wegen eines Sachmangelsfruchtlos verstreichen, kann <strong>der</strong> Besteller insoweitim Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften vom Vertragzurücktreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangelvor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zurMin<strong>der</strong>ung des vereinbarten Preises zu. Das Rechtauf Min<strong>der</strong>ung des Preises bleibt im Übrigen ausgeschlossen.8. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, vorbehaltlichAbschnitt X, ausgeschlossen.9. <strong>MAHLE</strong> sind die von ihr zu ersetzenden Teile aufVerlangen <strong>und</strong> auf ihre Kosten vom Besteller unverzüglichzur Verfügung zu stellen.10. Sachmängelansprüche entstehen insbeson<strong>der</strong>enicht, wenn <strong>der</strong> Mangel auf Vorgaben des Bestellers,Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- <strong>und</strong>Einbauvorschriften, ungeeignete o<strong>der</strong> unsachgemäßeVerwendung o<strong>der</strong> Lagerung, fehlerhafte o<strong>der</strong>nachlässige Behandlung <strong>und</strong> natürlichen Verschleißsowie vom Besteller o<strong>der</strong> von Dritten vorgenommeneEingriffe in den Liefergegenstand, z.B. unsachgemäßeNachbesserung des Bestellers o<strong>der</strong> einesDritten sowie Än<strong>der</strong>ungen des Liefergegenstandesohne vorherige Zustimmung von <strong>MAHLE</strong>, zurückzuführenist.11.Stellt sich heraus, dass kein Sachmangel bestehto<strong>der</strong> dass <strong>der</strong> Mangel auf einem Umstand beruht,<strong>der</strong> <strong>MAHLE</strong> nicht zur Mängelhaftung verpflichtet,wird <strong>der</strong> Besteller <strong>MAHLE</strong> alle hierdurch entstandenenKosten ersetzen.X. Haftung<strong>MAHLE</strong> haftet für Ansprüche des Bestellers aufSchadensersatz o<strong>der</strong>/<strong>und</strong> vergeblicher Aufwendungen,gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong>, wie folgt:1. Soweit nicht an an<strong>der</strong>er Stelle dieser EVLB einean<strong>der</strong>e Haftungsregelung getroffen ist, ist <strong>MAHLE</strong>nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, <strong>der</strong> demBesteller unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar infolge einerfehlerhaften Lieferung, wegen Verletzung behördlicherSicherheitsvorschriften o<strong>der</strong> aus irgendwelchenan<strong>der</strong>en, <strong>MAHLE</strong> zuzurechnenden Rechtsgründenentsteht.2. Kann <strong>der</strong> Liefergegenstand durch Verschuldenvon <strong>MAHLE</strong> infolge unterlassener o<strong>der</strong> fehlerhafterAusführung von vor o<strong>der</strong> nach Vertragsschluss erfolgtenVorschlägen <strong>und</strong> Beratungen o<strong>der</strong> durch dieVerletzung an<strong>der</strong>er vertraglicher Nebenverpflichtungen– insbeson<strong>der</strong>e Anleitung für Bedienung <strong>und</strong>Wartung des Liefergegenstandes – vom Bestellernicht vertragsgemäß verwendet werden, so geltenunter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellersdie Regelungen <strong>der</strong> Abschnitte IX <strong>und</strong> X.3 entsprechend.3. a) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstandselbst entstanden sind, haftet <strong>MAHLE</strong> – aus welchenRechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz,bei grober Fahrlässigkeit <strong>der</strong> Organe, leiten<strong>der</strong> Angestelltero<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafterVerletzung von Leben, Körper, Ges<strong>und</strong>heit, beiMängeln, die <strong>MAHLE</strong> arglistig verschwiegen o<strong>der</strong><strong>der</strong>en Abwesenheit <strong>MAHLE</strong> garantiert hat <strong>und</strong> gemäßden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Verpflichtung, <strong>der</strong>en Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupterst ermöglicht <strong>und</strong> auf <strong>der</strong>en Einhaltung <strong>der</strong>Vertragspartner regelmäßig vertraut <strong>und</strong> vertrauendarf) haftet <strong>MAHLE</strong> auch bei grober Fahrlässigkeitnicht leiten<strong>der</strong> Angestellter <strong>und</strong> bei leichter Fahrlässigkeit,in letzterem Fall begrenzt auf den bei Vertragsschlussvertragstypischen, vernünftigerweisevorhersehbaren Schaden.c) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.4. Wird <strong>der</strong> Besteller aufgr<strong>und</strong> Haftung nach Drittengegenüber nicht abdingbarem Recht in Anspruchgenommen, tritt <strong>MAHLE</strong> gegenüber dem Bestellerinsoweit ein, wie sie auch unmittelbar haften würde.Für den Schadensausgleich zwischen Besteller<strong>und</strong> <strong>MAHLE</strong> finden die Gr<strong>und</strong>sätze des § 254 BGBentsprechende Anwendung. Dies gilt auch für denFall einer direkten Inanspruchnahme von <strong>MAHLE</strong>.Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, soweit <strong>der</strong>Besteller seinerseits die Haftung gegenüber seinemAbnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird <strong>der</strong>Besteller bemüht sein, Haftungsbeschränkungen inrechtlich zulässigem Umfang auch zugunsten von<strong>MAHLE</strong> zu vereinbaren.© <strong>MAHLE</strong>, 2013 3


5. Für Maßnahmen des Bestellers zur Schadensabwehr(z.B. Rückrufaktion) haftet <strong>MAHLE</strong>, soweit sierechtlich verpflichtet ist.6. Der Besteller wird <strong>MAHLE</strong>, falls er <strong>MAHLE</strong> nachden vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmenwill, unverzüglich <strong>und</strong> umfassend informieren<strong>und</strong> konsultieren. Er hat <strong>MAHLE</strong> Gelegenheit zurUntersuchung des Schadenfalls zu geben. Überdie zu ergreifenden Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>ebei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Vertragspartnerabstimmen.XI. VerjährungAlle Ansprüche des Bestellers – aus welchenRechtsgründen auch immer ‒ verjähren mit Ablaufvon 12 Monaten nach Gefahrübergang. Für Ansprüchenach Ziffer X.3.b) sowie in Fällen den Fällenvon Vorsatz, grober Fahrlässigkeit <strong>der</strong> Organe o<strong>der</strong>leiten<strong>der</strong> Angestellter, bei schuldhafter Verletzungvon Leben, Körper, Ges<strong>und</strong>heit, bei Mängeln, die<strong>MAHLE</strong> arglistig verschwiegen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Abwesenheit<strong>MAHLE</strong> garantiert hat <strong>und</strong> bei Haftunggemäß Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichenVorschriften. Unberührt bleiben gesetzlicheSon<strong>der</strong>egelungen für dingliche HerausgabeansprücheDritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) sowie für Bauwerke<strong>und</strong> Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).XII. Konstruktion, WerkzeugeFür die störungsfreie Eignung <strong>der</strong> Konstruktion <strong>und</strong>des Materials <strong>der</strong> durch <strong>MAHLE</strong> herzustellendenTeile sind die vom Besteller vorgegebenen Versuche<strong>und</strong> Prüfungen maßgebend, sofern diese von<strong>MAHLE</strong> akzeptiert wurden. Alle durch <strong>MAHLE</strong> demBesteller überlassenen Vorschläge, Konstruktionszeichnungen<strong>und</strong> sonstigen Unterlagen bleibendas Eigentum von <strong>MAHLE</strong> <strong>und</strong> dürfen Dritten ohneschriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemachtwerden. Der Besteller haftet für die Richtigkeit <strong>und</strong>Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> an <strong>MAHLE</strong> eingesandtenZeichnungen, Skizzen, Modelle usw..XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbaresRecht, Salvatorische Klausel1. Sofern nicht ausdrücklich etwas an<strong>der</strong>es vereinbartwurde, ist <strong>der</strong> Geschäftssitz von <strong>MAHLE</strong> Erfüllungsort.2. Ist <strong>der</strong> Besteller Kaufmann, juristische Persondes öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> Träger öffentlichrechtlichenSon<strong>der</strong>vermögens, ist <strong>der</strong> Gerichtsstanddas für den Geschäftssitz von <strong>MAHLE</strong> zuständigeGericht. <strong>MAHLE</strong> ist jedoch berechtigt, den Bestellerauch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zuverklagen. Dasselbe gilt, wenn <strong>der</strong> Besteller keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschlussseinen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichenAufenthalt aus dem Inland verlegt hat o<strong>der</strong> seinWohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt<strong>der</strong> Klage nicht bekannt ist.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschlussaller internationalen <strong>und</strong> supranationalen(Vertrags-) Rechtsordnungen, insbeson<strong>der</strong>e desÜbereinkommens <strong>der</strong> Vereinten Nationen vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalenWarenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“). Voraussetzungen<strong>und</strong> Wirkungen des Eigentumsvorbehaltsgemäß Ziffer IV. unterliegen hingegen demRecht am jeweiligen Lageort <strong>der</strong> Sache, soweit dieRechtswahl nach Satz 1 unwirksam ist.4. Sollte eine Bestimmung dieser EVLB unwirksamsein o<strong>der</strong> werden, so wird dadurch die Gültigkeitdes Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartnersind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungdurch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolgmöglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.Stuttgart, Juni 2013XIII. SonstigesBei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> von <strong>MAHLE</strong> zuerfüllenden Schadens- <strong>und</strong> Aufwendungsersatzansprüchensind die wirtschaftlichen Gegebenheitenvon <strong>MAHLE</strong>, Art, Umfang <strong>und</strong> Dauer <strong>der</strong> Geschäftsverbindung,etwaige Verursachungs- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Verschuldensbeiträgedes Bestellers nach Maßgabedes § 254 BGB <strong>und</strong> eine beson<strong>der</strong>s ungünstige Einbausituationdes Zulieferteils zugunsten <strong>MAHLE</strong>`sangemessen zu berücksichtigen. Insbeson<strong>der</strong>e müssendie Ersatzleistungen, Kosten <strong>und</strong> Aufwendungen,die <strong>MAHLE</strong> zu tragen hat, in einem angemessenenVerhältnis zum Wert des Zulieferteils stehen.© <strong>MAHLE</strong>, 2013 4

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