BASF SE Jahresabschluss 2011 - BASF.com
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<strong>BASF</strong> <strong>SE</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2011</strong><br />
Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer<br />
werden auf der Grundlage der erwarteten Einkommen<br />
und Gewerbeerträge ermittelt.<br />
Sonstige Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />
sowie für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die<br />
im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt<br />
werden. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags unter<br />
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen<br />
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von<br />
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden<br />
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben<br />
Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht<br />
wird, abgezinst.<br />
Für Umweltschutzmaßnahmen und -risiken werden Rückstellungen<br />
gebildet, soweit die Maßnahmen auf Grund gesetzlicher<br />
oder behördlicher Verpflichtungen beziehungsweise Auflagen<br />
voraussichtlich erforderlich werden und nicht zu aktivie-<br />
rungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten führen.<br />
Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen auf<br />
Grund des Betriebs von Deponien werden während der voraussichtlichen<br />
Betriebsdauer angesammelt.<br />
Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien und Altersteilzeit<br />
werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung<br />
des Gehalts trends und des fristadäquaten Zinssatzes<br />
nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet.<br />
Umrechnung von Fremdwährungsposten: Die Anschaffungskosten<br />
von Vermögensgegenständen aus Bezügen<br />
in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder<br />
Währung werden zu den zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle<br />
gültigen Kursen bestimmt.<br />
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder<br />
Währung werden zu den am Abschlussstichtag gültigen Devisenkassamittelkursen<br />
bewertet. Langfristige Forderungen in<br />
fremder Währung werden zu den zum Anschaffungszeitpunkt<br />
gültigen oder zu niedrigeren Kursen am Abschluss stichtag und<br />
langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung zu den zum<br />
Anschaffungszeitpunkt gültigen oder höheren Kursen am Abschlussstichtag<br />
bewertet. Einzeln kurs gesicherte Forderungen<br />
oder Verbindlichkeiten werden zu Sicherungskursen angesetzt.<br />
Derivative Finanzinstrumente: Derivative Finanz instrumente<br />
werden als schwebende Geschäfte nicht bilanziert. Zusammengehörige<br />
Grundgeschäfte und Derivate werden zu Bewertungseinheiten<br />
zusammen gefasst. Gewinne aus Sicherungsgeschäften,<br />
die keinem bestimm ten Grundgeschäft zugeordnet werden<br />
können, werden erst bei Fälligkeit realisiert. Unrealisierte Verluste<br />
aus derivativen Finanzinstrumenten werden ergebniswirksam<br />
zurückgestellt.<br />
Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung<br />
von Währungs-, Zins- und Preisrisiken wird detailliert im Abschnitt<br />
„23 – Derivative Instrumente“ beschrieben.<br />
Verwendung von Schätzungen oder Annahmen bei<br />
der Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es: Die Höhe der im<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten<br />
und Rückstellungen, der Haftungsverhältnisse<br />
oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen<br />
oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen<br />
und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen<br />
insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen<br />
der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen<br />
betreffen die Bestimmung der Nutzungsdauer des abnutzbaren<br />
Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögensgegenstände,<br />
die Bemessung von Rückstellungen, den Wertansatz<br />
von Beteiligungen und von anderen Vermögensgegenständen<br />
oder Verpflichtungen. Bestehende Unsicherheiten werden bei<br />
der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können<br />
tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.<br />
Kundenanlagen: Die von der <strong>BASF</strong> <strong>SE</strong> betriebenen Energieanlagen<br />
zur Abgabe von Strom und Gas sind Kundenanlagen<br />
zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 3 Nr. 24 b des<br />
Energiewirtschaftsgesetzes. <strong>BASF</strong> <strong>SE</strong> unterliegt somit nicht den<br />
Regulierungsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes für<br />
Netzbetreiber.<br />
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