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BASF SE Jahresabschluss 2011 - BASF.com

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<strong>BASF</strong> <strong>SE</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2011</strong><br />

Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer<br />

werden auf der Grundlage der erwarteten Einkommen<br />

und Gewerbeerträge ermittelt.<br />

Sonstige Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />

sowie für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die<br />

im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt<br />

werden. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags unter<br />

Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen<br />

angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von<br />

mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden<br />

durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben<br />

Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht<br />

wird, abgezinst.<br />

Für Umweltschutzmaßnahmen und -risiken werden Rückstellungen<br />

gebildet, soweit die Maßnahmen auf Grund gesetzlicher<br />

oder behördlicher Verpflichtungen beziehungsweise Auflagen<br />

voraussichtlich erforderlich werden und nicht zu aktivie-<br />

rungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten führen.<br />

Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen auf<br />

Grund des Betriebs von Deponien werden während der voraussichtlichen<br />

Betriebsdauer angesammelt.<br />

Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien und Altersteilzeit<br />

werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung<br />

des Gehalts trends und des fristadäquaten Zinssatzes<br />

nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet.<br />

Umrechnung von Fremdwährungsposten: Die Anschaffungskosten<br />

von Vermögensgegenständen aus Bezügen<br />

in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder<br />

Währung werden zu den zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle<br />

gültigen Kursen bestimmt.<br />

Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder<br />

Währung werden zu den am Abschlussstichtag gültigen Devisenkassamittelkursen<br />

bewertet. Langfristige Forderungen in<br />

fremder Währung werden zu den zum Anschaffungszeitpunkt<br />

gültigen oder zu niedrigeren Kursen am Abschluss stichtag und<br />

langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung zu den zum<br />

Anschaffungszeitpunkt gültigen oder höheren Kursen am Abschlussstichtag<br />

bewertet. Einzeln kurs gesicherte Forderungen<br />

oder Verbindlichkeiten werden zu Sicherungskursen angesetzt.<br />

Derivative Finanzinstrumente: Derivative Finanz instrumente<br />

werden als schwebende Geschäfte nicht bilanziert. Zusammengehörige<br />

Grundgeschäfte und Derivate werden zu Bewertungseinheiten<br />

zusammen gefasst. Gewinne aus Sicherungsgeschäften,<br />

die keinem bestimm ten Grundgeschäft zugeordnet werden<br />

können, werden erst bei Fälligkeit realisiert. Unrealisierte Verluste<br />

aus derivativen Finanzinstrumenten werden ergebniswirksam<br />

zurückgestellt.<br />

Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung<br />

von Währungs-, Zins- und Preisrisiken wird detailliert im Abschnitt<br />

„23 – Derivative Instrumente“ beschrieben.<br />

Verwendung von Schätzungen oder Annahmen bei<br />

der Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es: Die Höhe der im<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten<br />

und Rückstellungen, der Haftungsverhältnisse<br />

oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen<br />

oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen<br />

und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen<br />

insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen<br />

der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen<br />

betreffen die Bestimmung der Nutzungsdauer des abnutzbaren<br />

Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögensgegenstände,<br />

die Bemessung von Rückstellungen, den Wertansatz<br />

von Beteiligungen und von anderen Vermögensgegenständen<br />

oder Verpflichtungen. Bestehende Unsicherheiten werden bei<br />

der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können<br />

tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.<br />

Kundenanlagen: Die von der <strong>BASF</strong> <strong>SE</strong> betriebenen Energieanlagen<br />

zur Abgabe von Strom und Gas sind Kundenanlagen<br />

zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 3 Nr. 24 b des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes. <strong>BASF</strong> <strong>SE</strong> unterliegt somit nicht den<br />

Regulierungsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes für<br />

Netzbetreiber.<br />

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