gemeinde - Burgauberg-Neudauberg - RiS-Kommunal
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GEMEINDE<br />
Bitte beachten Sie<br />
folgende Informationen:<br />
Machen Sie die neue Hausnummer gut sichtbar<br />
am Haus oder Gartenzaun auf. Die alte<br />
Nummer kann und soll zumindest ein Jahr lang<br />
daneben bestehen bleiben. Ein Jahr lang muss<br />
die Post an beideAdressen zustellen.<br />
Geben Sie bei jedem Amtskontakt Ihre neue<br />
Adresse bekannt.<br />
Geben Sie die Änderungen im privaten Bereich<br />
konsequent bekannt.<br />
Nehmen Sie bitte die Adressänderung bei der<br />
Pensionsversicherungsanstalt selbst vor, da<br />
unbedingt die Sozialversicherungsnummer<br />
angegeben werden muss.<br />
Ändern Sie möglichst bald die Zulassungsscheine<br />
für Fahrzeuge auf die neue Adresse. Die<br />
Neuausstellung der Zulassungsscheine wird<br />
von den Versicherungen durchgeführt.<br />
Geben Sie Ihre neue Adresse richtig bekannt,<br />
d.h. Straßenname mit neuer Hausnummer und<br />
dem Wohnort. Der Wohnort ist <strong>Burgauberg</strong><br />
oder <strong>Neudauberg</strong> und nicht der Postort Burgau<br />
oder Neudau. Gerade bei Notfällen ist die<br />
Bekanntgabe der richtigen Adresse sehr<br />
wichtig.<br />
Dokumente wie Reisepass und Führerschein<br />
oder Urkunden müssen nicht geändert werden,<br />
da auf ihnen ohnehin nur der Gemeindename<br />
angegeben ist.<br />
Flächenwidmungsplan<br />
wurde überarbeitet<br />
Aufgrund einiger Widmungsänderungswünsche<br />
aus der Bevölkerung und<br />
notwendigen Widmungsanpassungen<br />
am Gemeindeberg <strong>Burgauberg</strong> hat der<br />
Gemeinderat im April des Vorjahres eine<br />
„große“ Auflage des örtlichen<br />
Flächenwidmungsplanes beschlossen.<br />
Die Abwicklung des äußerst umfangreichen<br />
Verfahrens ist sehr schwierig<br />
verlaufen und hat ein Jahr gedauert!<br />
Die imAuflageplan kritisch beurteilten Fälle<br />
konnten nicht umgewidmet werden. Alle<br />
anderen Beantragungen wurden aus der<br />
Sicht der Raumplanungsstelle im Einzelnen<br />
positiv beurteilt.<br />
Nach langwierigen und zähen Verhandlungen<br />
mit der Raumplanungsstelle mussten<br />
17 Änderungsfälle in Grünfläche zurückgewidmet<br />
werden. Einige andere Widmungen<br />
wurden lediglich auf 5 Jahre befristet.<br />
Laut Zusage der Raumplanungsstelle<br />
können die zurückgewidmeten Flächen bei<br />
Vorliegen eines konkreten Bauvorhabens im<br />
„vereinfachten“ Flächenwidmungsplanverfahren<br />
in Bauland umgewidmet werden.<br />
Der anlässlich dieser 5. Digitalen Flächenwidmungsplanänderung<br />
erstellte Erläuterungsbericht<br />
bildet die Grundlage für<br />
zukünftige Widmungen und gilt für die<br />
Gemeinde als Entwicklungskonzept.<br />
Altstoffsammelzentrum<br />
- teilweise<br />
Samstagübernahme<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
einstimmig beschlossen, das Altstoffsammelzentrum<br />
ab 01. Jänner 2011 am<br />
ersten Samstag in den Monaten Jänner,<br />
April, Juli und Oktober jeweils (anstelle<br />
des Freitagtermins) von 8-11Uhrzu<br />
öffnen.<br />
Diese Öffnungszeiten werden auch im<br />
Jahreskalender entsprechend vermerkt.<br />
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