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gemeinde - Burgauberg-Neudauberg - RiS-Kommunal

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GEMEINDE<br />

Bitte beachten Sie<br />

folgende Informationen:<br />

Machen Sie die neue Hausnummer gut sichtbar<br />

am Haus oder Gartenzaun auf. Die alte<br />

Nummer kann und soll zumindest ein Jahr lang<br />

daneben bestehen bleiben. Ein Jahr lang muss<br />

die Post an beideAdressen zustellen.<br />

Geben Sie bei jedem Amtskontakt Ihre neue<br />

Adresse bekannt.<br />

Geben Sie die Änderungen im privaten Bereich<br />

konsequent bekannt.<br />

Nehmen Sie bitte die Adressänderung bei der<br />

Pensionsversicherungsanstalt selbst vor, da<br />

unbedingt die Sozialversicherungsnummer<br />

angegeben werden muss.<br />

Ändern Sie möglichst bald die Zulassungsscheine<br />

für Fahrzeuge auf die neue Adresse. Die<br />

Neuausstellung der Zulassungsscheine wird<br />

von den Versicherungen durchgeführt.<br />

Geben Sie Ihre neue Adresse richtig bekannt,<br />

d.h. Straßenname mit neuer Hausnummer und<br />

dem Wohnort. Der Wohnort ist <strong>Burgauberg</strong><br />

oder <strong>Neudauberg</strong> und nicht der Postort Burgau<br />

oder Neudau. Gerade bei Notfällen ist die<br />

Bekanntgabe der richtigen Adresse sehr<br />

wichtig.<br />

Dokumente wie Reisepass und Führerschein<br />

oder Urkunden müssen nicht geändert werden,<br />

da auf ihnen ohnehin nur der Gemeindename<br />

angegeben ist.<br />

Flächenwidmungsplan<br />

wurde überarbeitet<br />

Aufgrund einiger Widmungsänderungswünsche<br />

aus der Bevölkerung und<br />

notwendigen Widmungsanpassungen<br />

am Gemeindeberg <strong>Burgauberg</strong> hat der<br />

Gemeinderat im April des Vorjahres eine<br />

„große“ Auflage des örtlichen<br />

Flächenwidmungsplanes beschlossen.<br />

Die Abwicklung des äußerst umfangreichen<br />

Verfahrens ist sehr schwierig<br />

verlaufen und hat ein Jahr gedauert!<br />

Die imAuflageplan kritisch beurteilten Fälle<br />

konnten nicht umgewidmet werden. Alle<br />

anderen Beantragungen wurden aus der<br />

Sicht der Raumplanungsstelle im Einzelnen<br />

positiv beurteilt.<br />

Nach langwierigen und zähen Verhandlungen<br />

mit der Raumplanungsstelle mussten<br />

17 Änderungsfälle in Grünfläche zurückgewidmet<br />

werden. Einige andere Widmungen<br />

wurden lediglich auf 5 Jahre befristet.<br />

Laut Zusage der Raumplanungsstelle<br />

können die zurückgewidmeten Flächen bei<br />

Vorliegen eines konkreten Bauvorhabens im<br />

„vereinfachten“ Flächenwidmungsplanverfahren<br />

in Bauland umgewidmet werden.<br />

Der anlässlich dieser 5. Digitalen Flächenwidmungsplanänderung<br />

erstellte Erläuterungsbericht<br />

bildet die Grundlage für<br />

zukünftige Widmungen und gilt für die<br />

Gemeinde als Entwicklungskonzept.<br />

Altstoffsammelzentrum<br />

- teilweise<br />

Samstagübernahme<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

einstimmig beschlossen, das Altstoffsammelzentrum<br />

ab 01. Jänner 2011 am<br />

ersten Samstag in den Monaten Jänner,<br />

April, Juli und Oktober jeweils (anstelle<br />

des Freitagtermins) von 8-11Uhrzu<br />

öffnen.<br />

Diese Öffnungszeiten werden auch im<br />

Jahreskalender entsprechend vermerkt.<br />

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