FCW-Kurier Winter <strong>2013</strong> / 2014Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht nach sich zieht.Dies dürfte allerdings in <strong>de</strong>r Praxisschwierig zu beweisen sein, da im Amateurfußballnicht wie im Profibereich etwaFilmaufnahmen vorliegen, die als Beweismittelgeeignet wären.An<strong>de</strong>rs gelagert sind dagegen Fälle, in<strong>de</strong>nen bereits <strong>de</strong>r Schiedsrichter <strong>de</strong>nRegelverstoß erkannte und etwa wegenTätlichkeit o<strong>de</strong>r rohem Spiel mit einerroten Karte ahn<strong>de</strong>te. Kommt es in <strong>de</strong>rartigenFällen zu einer Verletzung, gibt esbereits einen neutralen Zeugen, nämlich<strong>de</strong>n Schiedsrichter. Die Gefahr einerVerurteilung ist in diesen Fällen um einigeshöher.Immer öfter for<strong>de</strong>rn daher Rechtsanwälte,Versicherungen und Arbeitgeber beimHFV Spielberichte an, um an unabhängigeUnterlagen, die zum Beweis geeignetsind, zu kommen. Nach einem Beschluss<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s HFV wer<strong>de</strong>n allerdings<strong>de</strong>rartige Spielberichte nicht anPrivatpersonen herausgegeben, da sieausschließlich zum verbandsinternenGebrauch bestimmt sind. Eine Herausgabekommt lediglich an polizeiliche o<strong>de</strong>rstaatsanwaltschaftliche Ermittlungsbehör<strong>de</strong>n,sowie Gerichte in Betracht. Ohnehinen<strong>de</strong>n diese Anfragen für die Betroffenenoft enttäuschend, da sich in <strong>de</strong>nSpielbericht häufig kein Vermerk über<strong>de</strong>n streitigen Vorfall fin<strong>de</strong>t und auchAdressen <strong>de</strong>r Spieler <strong>de</strong>m HFV nichtbekannt sind.Einige Anwälte schießen teilweise auchüber das Ziel hinaus. Mit kurzen Fristenund scharf verfassten Schreiben an Spielerund Vereine wird versucht, Druckauszuüben, um sie zur Zahlung zu bewegen.Dies vereinzelt selbst dann, wenndie geschil<strong>de</strong>rten Voraussetzungen nichtvorliegen. Dass Zahlungsansprüchegegen die Vereine, <strong>de</strong>nen die Spielerangehören, im Regelfall nicht bestehenwird hierbei geflissentlich übersehen.Betroffenen Spielern und Vereinen ist zuraten, Ruhe zu bewahren.Von übereilten Schul<strong>de</strong>ingeständnissenkann nur abgeraten wer<strong>de</strong>n. Wird allerdingseine Klage vor einem or<strong>de</strong>ntlichenGericht anhängig (Amts - o<strong>de</strong>r Landgericht)sollte man unbedingt anwaltlichenRat suchen.Festzuhalten bleibt aber, dass Verletzungen,die im Anschluss an regelkonformeZweikämpfe erfolgten, grundsätzlichnicht zur Verurteilung aufScha<strong>de</strong>nsersatz und Schmerzensgeldführen können, da dies mit <strong>de</strong>r höchstgerichtlichenRechtsprechung nicht vereinbarist. Eine über das normale Maßhinaus gehen<strong>de</strong> Härte kann jedoch für<strong>de</strong>n Fußballer schwerwiegen<strong>de</strong> Folgennach sich ziehen. Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>reschwere Tätlichkeiten o<strong>de</strong>r etwadie Grätsche <strong>von</strong> Hinten.So wur<strong>de</strong> in verschie<strong>de</strong>nen Entscheidungenfestgestellt, dass bei einer Grätsche<strong>von</strong> Hinten in die Beine <strong>de</strong>s Gegnersallein schon aufgrund dieser groben Regelwidrigkeiteine Haftung regelmäßig inBetracht zu ziehen sei. Dies ergäbe sichaus <strong>de</strong>m hohen Verletzungsrisiko für <strong>de</strong>nGegner. Diesem Risiko hat auch <strong>de</strong>rFußball insofern Rechnung getragen, alser <strong>de</strong>rartige Attacken mit einer rotenKarte bestraft.Han<strong>de</strong>lt es sich dagegen um einen klassischenPressschlag, bei <strong>de</strong>m sich einer<strong>de</strong>r Beteiligten verletzt, so kann hierauskein Scha<strong>de</strong>nsersatz erwachsen, da sichbei<strong>de</strong> Spieler regelkonform verhaltenhaben.Wird eine erhebliche Regelüberschreitungfestgestellt, legt das Gericht Scha<strong>de</strong>nsersatzo<strong>de</strong>r Schmerzensgeld fest.Zu<strong>de</strong>m drohen neben diesen zivilrechtlichenFolgen auch strafrechtliche Konsequenzen.Dann ermitteln auch Polizei undStaatsanwaltschaft. Insbeson<strong>de</strong>re beiTätlichkeiten liegt <strong>de</strong>r Tatbestand <strong>de</strong>rKörperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch)vor.Fazit: Der Fussballplatz ist kein rechtsfreierRaum mehr, wenn die Fussball-Regeln krass überschritten wer<strong>de</strong>nund dies zur Verletzung <strong>de</strong>s Gegnersführt! Quelle: hfv-online.<strong>de</strong>28
FCW-Kurier Winter <strong>2013</strong> / 201411. FCW-BosselnMel<strong>de</strong>schluss ist <strong>de</strong>r 21.12.<strong>2013</strong> !29