04.12.2012 Aufrufe

GWGreport - GWG Halle-Neustadt

GWGreport - GWG Halle-Neustadt

GWGreport - GWG Halle-Neustadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8<br />

<strong>GWG</strong> informiert<br />

Endlich eigene vier Wände!<br />

Viele Jugendliche führt dieser Wunsch,<br />

auf eigenen Füßen zu stehen, in eine<br />

Wohngemeinschaft. Doch bevor er in die<br />

Tat umgesetzt wird, sollte man sich über<br />

einiges klar werden.<br />

Endlich: Die erste<br />

eigene Wohnung!<br />

Kevin und Lars sind seit Jahren gute<br />

Kumpel. Beide wohnten bisher noch zu<br />

Hause. Jetzt hat Lars seine Lehre begonnen,<br />

Kevin ein Studium aufgenommen. Beide<br />

entschlossen sich deshalb, gemeinsam eine<br />

Wohnung zu mieten. Knapp 200 Euro müssen<br />

beide dafür aufbringen und sind überzeugt,<br />

mit Wohngeld und Bafög ist das<br />

machbar. Doch bald stellt sich heraus, das<br />

Geld reicht nicht. Anschaffungen für die<br />

Wohnung, Kosten für Internet- und TV-<br />

Anschluss, Strom und Telefon belasten das<br />

Budget. Als bei der Betriebskostenabrechnung<br />

eine Nachzahlung fällig wird, geraten<br />

sie mit den Zahlungen in Verzug.<br />

> ><br />

Wie viel Wohnen kann ich mir leisten?<br />

Ob man – allein oder in einer Wohngemeinschaft<br />

– eine Wohnung mieten kann, ist immer<br />

eine Frage des Geldes. Wohnen ist teuer,<br />

denn neben der eigentlichen Miete sind<br />

die Betriebskosten-Vorauszahlungen zu entrichten.<br />

Zusammen ist das monatlich keine<br />

geringe Ausgabe, die zusätzlich zu dem gezahlt<br />

werden muss, was auch sonst an Ausgaben<br />

anfällt: Kleidung, Kosten für Bus, Bahn<br />

oder Auto, Telefon- und Stromkosten, Lebensmittel,<br />

Ausgaben für Hobbys, Disko oder<br />

Kino. Nur was übrig bleibt, wenn man von<br />

den Einnahmen die Ausgaben abzieht, kann<br />

fürs Wohnen ausgegeben werden.<br />

Unser Tipp: Nicht zu knapp kalkulieren, damit<br />

nicht schon die erste unvorhergesehene<br />

Ausgabe das Budget sprengt.<br />

Anders der Fall bei Nancy, Dirk und<br />

Thomas. Längst hat das alltägliche Chaos<br />

in der 3er-WG die anfängliche Freude am<br />

Zusammenleben zerstört. Nancy hat den täglichen<br />

Kampf ums Bad satt, Dirk ärgert sich,<br />

weil außer ihm keiner für Ordnung in der<br />

Küche sorgt und Thomas regt die laute Musik<br />

von Dirk auf. Thomas muss ständig gemahnt<br />

werden, seinen Mietanteil zu bezahlen. Für<br />

Nancy steht fest: Ich ziehe aus!<br />

Was muss geregelt werden?<br />

Ein Mietverhältnis ist ein Rechtsverhältnis!<br />

Die Erfahrung zeigt, dass junge Leute sich<br />

über die sich daraus ergebenden Konsequenzen<br />

oft nicht im Klaren sind. Wer unterschreibt<br />

den Mietvertrag? Wie wird die Miete aufgeteilt?<br />

Kann ich einfach wieder ausziehen?<br />

Schon bevor es zum Abschluss des Mietvertrages<br />

kommt, sollte darüber Klarheit herrschen.<br />

Für das Vertragsverhältnis gibt es mehrere<br />

Varianten. Möglich ist, dass alle WG-Mitglieder<br />

den Mietvertrag unterschreiben. Dann<br />

sind alle gleichermaßen in der Pflicht, haben<br />

aber auch alle die gleichen Rechte. Will einer<br />

aus der Mietergemeinschaft austreten<br />

müssen alle zustimmen, auch der Vermieter.<br />

Der wird dem sicher stattgeben, wenn es triftige<br />

Gründe gibt und die vollständige und<br />

pünktliche Mietzahlung trotzdem sichergestellt<br />

ist. Der Vorteil besteht darin, dass sich<br />

keiner „verkrümeln“ kann und die anderen<br />

auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings sind<br />

Du möchtest von zu Hause ausziehen?<br />

auch alle gesamtschuldnerisch in der Pflicht.<br />

Bleiben Zahlungen aus, hat der Vermieter<br />

das Recht, sich eine Person auszusuchen,<br />

um seine Ansprüche geltend zu machen, ganz<br />

gleich wen welche Schuld trifft.<br />

Möglich ist auch, dass ein WG-Mitglied<br />

Mitvertragspartner ist und die Interessen der<br />

Wohngemeinschaft gegenüber dem Vermieter<br />

vertritt. Damit die WG trotzdem funktioniert,<br />

sollten die WG-Mitglieder alles<br />

untereinander regeln, was für ihr Zusammenleben<br />

wichtig ist. Ob mündlich oder<br />

schriftlich ist zwar nicht vorgeschrieben, für<br />

den Ernstfall aber sicherer ist ein Untermietvertrag,<br />

in dem geregelt ist: Wer zahlt<br />

wie viel Miete? Wie erfolgt die Mietzahlung?<br />

Was passiert, wenn ein WG-Mitglied ausziehen<br />

möchte?<br />

Wer solche Regelungen nicht festlegt, riskiert<br />

allein für die Wohnung aufkommen zu<br />

müssen. Entweder bis er einen neuen<br />

„Spannemann“ gefunden hat oder – wenn<br />

er auch ausziehen will – wenigstens für drei<br />

Monate, denn so lange beträgt die Kündigungsfrist.<br />

Zusammen mit den Renovierungskosten<br />

beim Auszug kann das für einen<br />

allein zum Problem werden.<br />

Unser Tipp: Man kann sich als Freunde oder<br />

Kumpel noch so gut verstehen, in finanziellen<br />

und mietrechtlichen Dingen sollte von<br />

vornherein Klarheit herrschen. Deshalb sind<br />

verbindliche Absprachen bereits vor Mietvertragsabschluss<br />

zu treffen.<br />

Bevor du dir die erste eigene Wohnung suchst, solltest du dir überlegen, was dieser Schritt<br />

bedeutet. Zusammen mit dem Mieterverein <strong>Halle</strong> hat die <strong>GWG</strong> eine CD-ROM herausgegeben<br />

mit vielen Tipps und Hinweisen, damit dein Start in ein selbstständiges Leben<br />

gelingt. „Meine erste Wohnung“ ist der Titel. Du erhältst sie für 4,50 Euro beim:<br />

Mieterverein <strong>Halle</strong> & Umgebung e. V. ı Alter Markt 6 ı 06108 <strong>Halle</strong>.<br />

<strong>GWG</strong> Report · Ausgabe 3 · 10/2007

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!