GWGreport - GWG Halle-Neustadt
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<strong>GWG</strong> informiert<br />
Endlich eigene vier Wände!<br />
Viele Jugendliche führt dieser Wunsch,<br />
auf eigenen Füßen zu stehen, in eine<br />
Wohngemeinschaft. Doch bevor er in die<br />
Tat umgesetzt wird, sollte man sich über<br />
einiges klar werden.<br />
Endlich: Die erste<br />
eigene Wohnung!<br />
Kevin und Lars sind seit Jahren gute<br />
Kumpel. Beide wohnten bisher noch zu<br />
Hause. Jetzt hat Lars seine Lehre begonnen,<br />
Kevin ein Studium aufgenommen. Beide<br />
entschlossen sich deshalb, gemeinsam eine<br />
Wohnung zu mieten. Knapp 200 Euro müssen<br />
beide dafür aufbringen und sind überzeugt,<br />
mit Wohngeld und Bafög ist das<br />
machbar. Doch bald stellt sich heraus, das<br />
Geld reicht nicht. Anschaffungen für die<br />
Wohnung, Kosten für Internet- und TV-<br />
Anschluss, Strom und Telefon belasten das<br />
Budget. Als bei der Betriebskostenabrechnung<br />
eine Nachzahlung fällig wird, geraten<br />
sie mit den Zahlungen in Verzug.<br />
> ><br />
Wie viel Wohnen kann ich mir leisten?<br />
Ob man – allein oder in einer Wohngemeinschaft<br />
– eine Wohnung mieten kann, ist immer<br />
eine Frage des Geldes. Wohnen ist teuer,<br />
denn neben der eigentlichen Miete sind<br />
die Betriebskosten-Vorauszahlungen zu entrichten.<br />
Zusammen ist das monatlich keine<br />
geringe Ausgabe, die zusätzlich zu dem gezahlt<br />
werden muss, was auch sonst an Ausgaben<br />
anfällt: Kleidung, Kosten für Bus, Bahn<br />
oder Auto, Telefon- und Stromkosten, Lebensmittel,<br />
Ausgaben für Hobbys, Disko oder<br />
Kino. Nur was übrig bleibt, wenn man von<br />
den Einnahmen die Ausgaben abzieht, kann<br />
fürs Wohnen ausgegeben werden.<br />
Unser Tipp: Nicht zu knapp kalkulieren, damit<br />
nicht schon die erste unvorhergesehene<br />
Ausgabe das Budget sprengt.<br />
Anders der Fall bei Nancy, Dirk und<br />
Thomas. Längst hat das alltägliche Chaos<br />
in der 3er-WG die anfängliche Freude am<br />
Zusammenleben zerstört. Nancy hat den täglichen<br />
Kampf ums Bad satt, Dirk ärgert sich,<br />
weil außer ihm keiner für Ordnung in der<br />
Küche sorgt und Thomas regt die laute Musik<br />
von Dirk auf. Thomas muss ständig gemahnt<br />
werden, seinen Mietanteil zu bezahlen. Für<br />
Nancy steht fest: Ich ziehe aus!<br />
Was muss geregelt werden?<br />
Ein Mietverhältnis ist ein Rechtsverhältnis!<br />
Die Erfahrung zeigt, dass junge Leute sich<br />
über die sich daraus ergebenden Konsequenzen<br />
oft nicht im Klaren sind. Wer unterschreibt<br />
den Mietvertrag? Wie wird die Miete aufgeteilt?<br />
Kann ich einfach wieder ausziehen?<br />
Schon bevor es zum Abschluss des Mietvertrages<br />
kommt, sollte darüber Klarheit herrschen.<br />
Für das Vertragsverhältnis gibt es mehrere<br />
Varianten. Möglich ist, dass alle WG-Mitglieder<br />
den Mietvertrag unterschreiben. Dann<br />
sind alle gleichermaßen in der Pflicht, haben<br />
aber auch alle die gleichen Rechte. Will einer<br />
aus der Mietergemeinschaft austreten<br />
müssen alle zustimmen, auch der Vermieter.<br />
Der wird dem sicher stattgeben, wenn es triftige<br />
Gründe gibt und die vollständige und<br />
pünktliche Mietzahlung trotzdem sichergestellt<br />
ist. Der Vorteil besteht darin, dass sich<br />
keiner „verkrümeln“ kann und die anderen<br />
auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings sind<br />
Du möchtest von zu Hause ausziehen?<br />
auch alle gesamtschuldnerisch in der Pflicht.<br />
Bleiben Zahlungen aus, hat der Vermieter<br />
das Recht, sich eine Person auszusuchen,<br />
um seine Ansprüche geltend zu machen, ganz<br />
gleich wen welche Schuld trifft.<br />
Möglich ist auch, dass ein WG-Mitglied<br />
Mitvertragspartner ist und die Interessen der<br />
Wohngemeinschaft gegenüber dem Vermieter<br />
vertritt. Damit die WG trotzdem funktioniert,<br />
sollten die WG-Mitglieder alles<br />
untereinander regeln, was für ihr Zusammenleben<br />
wichtig ist. Ob mündlich oder<br />
schriftlich ist zwar nicht vorgeschrieben, für<br />
den Ernstfall aber sicherer ist ein Untermietvertrag,<br />
in dem geregelt ist: Wer zahlt<br />
wie viel Miete? Wie erfolgt die Mietzahlung?<br />
Was passiert, wenn ein WG-Mitglied ausziehen<br />
möchte?<br />
Wer solche Regelungen nicht festlegt, riskiert<br />
allein für die Wohnung aufkommen zu<br />
müssen. Entweder bis er einen neuen<br />
„Spannemann“ gefunden hat oder – wenn<br />
er auch ausziehen will – wenigstens für drei<br />
Monate, denn so lange beträgt die Kündigungsfrist.<br />
Zusammen mit den Renovierungskosten<br />
beim Auszug kann das für einen<br />
allein zum Problem werden.<br />
Unser Tipp: Man kann sich als Freunde oder<br />
Kumpel noch so gut verstehen, in finanziellen<br />
und mietrechtlichen Dingen sollte von<br />
vornherein Klarheit herrschen. Deshalb sind<br />
verbindliche Absprachen bereits vor Mietvertragsabschluss<br />
zu treffen.<br />
Bevor du dir die erste eigene Wohnung suchst, solltest du dir überlegen, was dieser Schritt<br />
bedeutet. Zusammen mit dem Mieterverein <strong>Halle</strong> hat die <strong>GWG</strong> eine CD-ROM herausgegeben<br />
mit vielen Tipps und Hinweisen, damit dein Start in ein selbstständiges Leben<br />
gelingt. „Meine erste Wohnung“ ist der Titel. Du erhältst sie für 4,50 Euro beim:<br />
Mieterverein <strong>Halle</strong> & Umgebung e. V. ı Alter Markt 6 ı 06108 <strong>Halle</strong>.<br />
<strong>GWG</strong> Report · Ausgabe 3 · 10/2007