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Protokoll GR 28.10.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen

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Nr. 10/2013Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs. Danachkann mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden.Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum AntragDer nunmehr vorliegende Antrag und die darin enthaltene Grobanalyse ist ein ersterSchritt zur Sanierung der Ortsmitte im OT <strong>Oberhausen</strong>. Er stellt zum einen die derzeitigeSituation dar, bestätigt jedoch auch die vom Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung inder Vergangenheit getroffener Entscheidung, des Vorrangs der Innenentwicklung vorAußenentwicklung. Viele Punkte werden dabei bereits seit Jahren diskutiert, wie dieHinterbebauung des Bereichs „Adlerstraße“. Ob diese tatsächlich realisiert werden kann,bleibt abzuwarten. Sie ist jedoch für die Antragstellung insoweit von Bedeutung, als dieGemeinde entsprechende Potenziale aufzeigt und verdeutlicht, dass ihr an einerAufwertung des alten Ortsbereichs gelegen ist. Der Antrag enthält auch das Ziel desNeubaus eines Rathauses, das in den kommenden Monaten noch diskutiert undkonkretisiert werden muss. Die im Antrag genannten Kosten von ca. 2.900.000,00 €stellen dabei sicherlich nur eine unterste Grenze der Kosten dar. Was diese Maßnahmetatsächlich an Kosten verursachen wird, kann sicherlich erst dann geklärt werden, wennkonkretere Planungen vorliegen. Die entsprechende Antragstellung soll jedochverdeutlichen, dass die Gemeinde tatsächlich auch eigene Maßnahmen in der Ortsmitteplant. Dazu gehört auch die Ausweitung des Platzbereiches vor einem „neuen“ Rathaus.Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Gemeinde verbessert. Die konkreteAusgestaltung der einzelnen Maßnahmen ist noch nicht Bestandteil der derzeitigenAntragstellung. Hierzu bedarf es einer intensiven Einbeziehung der Bevölkerung in diePlanungen zu einem späteren Zeitpunkt. Nur andeutungsweise könnte sich dieGemeindeverwaltung vorstellen, dass neben der Gestaltung der privaten Gebäude in derOrtsmitte das zukünftige Verwaltungsgebäude mit weiteren Einrichtungen für dieBürgerinnen und Bürger ausgestattet wird. Im Hinblick darauf, dass dies die ersteAntragstellung der Gemeinde für die entsprechenden Programme ist, kann nicht von einerpositiven Entscheidung ausgegangen werden. Ziel ist es daher konkret von derGenehmigungsbehörde zu erfahren, wo der Antrag nachbearbeitet und verbessert werdenmuss. Es ist auch davon auszugehen, dass die Genehmigungsbehörde nicht übergenügend Haushaltsmittel verfügt, um alle Gemeinden entsprechend bedienen zu können.Insoweit werden sicherlich ältere Anträge bevorzugt bedient. Unabhängig davon, ob eineBezuschussung von Maßnahmen stattfinden wird, ist die Gemeindeverwaltung derAuffassung, dass in Bezug auf die Gemeindeentwicklung Maßnahmen erforderlich sind.Nach seinen Ausführungen erteilt Bürgermeister Büchner das Wort zunächst an FrauGanter und Herrn Hereth von der STEG, die die nachstehende Präsentation vorführen.-6-

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