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Protokoll GR 28.10.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen

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Nr. 10/2013Niederschriftüber die <strong>öffentlich</strong>e Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>am <strong>28.10.2013</strong> um 18.30 Uhr1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner2. Gemeinderäte: Daniel Born, Hajo Böser, Helmut Brand, JasmineBrand, Peter Brand, Florian Häfele, MargaretaHartkorn, Peter Hoffmann, Norbert Horn, BrigitteKlee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann, RaimundKraus, Tatjana Lindemann, Werner Most, PeterPrestel, Karsten Rausch, Hans Strubel, MargitZieger, Thomas Zieger3. Beamte, Beschäftigteusw.:Josef Maier, Jennifer Perino,Melanie Horn als <strong>Protokoll</strong>führerNach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu derVerhandlung durch Ladung vom 11.10.2013 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;Zeit, Ort und Tagesordnung für den <strong>öffentlich</strong>en Teil der Verhandlung am 25.10.2013ortsüblich bekannt gegeben worden sind;Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 21 Mitglieder anwesend sind.Es fehlten als beurlaubt:Frank Baumann, Peter Börzel, Heinz Nagel, Karl Riegelnicht beurlaubt oder aus anderen Gründen:--als Urkundspersonen wurden ernannt:Werner Most, Margit ZiegerHierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkteeingetreten und folgendes beschlossen:-1-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong><strong>öffentlich</strong>Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur InformationBlumenschmuckwettbewerb in <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Bürgermeister Büchner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kremer vomObst- und Gartenbauverein, der mit ihm zusammen die Ehrungen vornehmen wird.Darüber hinaus bedankt er sich bei den zu Ehrenden für die vorbildliche Gestaltung ihresGartens bzw. Vorgartens und hofft, dass sie damit auch in Zukunft die Attraktivität unsererGemeinde aufrechterhalten werden.Neben einer Urkunde erhalten die zu Ehrenden auf den Plätzen 6-20 einen Gutschein derGemeinde und die zu Ehrenden auf den Plätzen 1-5 einen Reisegutschein für eineTagesfahrt mit dem Obst- und Gartenbauverein.Nachfolgende Personen werden geehrt:Nr. Name Vornamen Straße Preise Punkte01 Bundschuh Liane und Hans Schubertstraße 1 Tagesfahrt 18,502 Dutzi Anneruth und Rudi Ringstraße 2 Tagesfahrt 1803 Schuhmacher Monika und Helmut Ringstraße 19 Tagesfahrt 17,504 Unser Dida und Albertino Kolpingstraße 46 Tagesfahrt 1705 Maurer Maria Silcherweg 6 Tagesfahrt 16,506 Räpke Wolfgang und Karola Claudiusstraße 8 Gutschein 20€ 1607 Hasselbach Barbara Beethovenstraße 16 Gutschein 20€ 1508 Zieger Gertrud Richard-Wagner-Straße 20 Gutschein 20€ 1409 Ripplinger Reinfried Lessingstraße 1 Gutschein 20€ 1410 Breitner Angela Marienstraße 144 Gutschein 20€ 13,511 Weber Balthasar und Gabriele Ringstraße 39 Gutschein 20€ 1312 Leier Heinz und Eva Thomastraße 8 Gutschein 20€ 1313 Stauder Norbert und Ursula Kapellenstraße 32 Gutschein 20€ 1314 Schuhmacher Thomas und Brigitte Jahnstraße 68 Gutschein 20€ 12,515 Gäng Rainer Riedstraße 13 Gutschein 20€ 12,516 Heidemann Dieter Lessingstraße 9 Gutschein 20€ 12,517 Reinecker Gerhard und Christa Asternweg 9 Gutschein 20€ 12,518 Impertro Ilse und Wilfried Brunnenstraße 11 Gutschein 20€ 1219 Baumann Erich Kolpingstraße 42 Gutschein 20€ 1220 Stehberger Helmut Adlerstraße 5 Gutschein 20€ 11,5Darüber hinaus merkt Bürgermeister Büchner an, dass wie jedes Jahr unter denanwesenden Preisträgern ein Sonderpreis verlost wird. Dabei handelt es sich um einenGutschein über 80,00 € für das Gasthaus „Alte Post“ in <strong>Rheinhausen</strong>.Gewinner des Gutscheins sind Helmut und Monika Schuhmacher aus der Ringstraße 19.-2-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong>TOP Nr.: 2 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. <strong>GR</strong>99/2013Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur BeschlussfassungBekanntgabe der in der nicht<strong>öffentlich</strong>en Gemeinderatssitzung am 23.09.2013gefassten GemeinderatsbeschlüsseDer Gemeinderat fasste in seiner nicht<strong>öffentlich</strong>en Sitzung am 23.09.2013 folgendenBeschluss:1. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Vergleichs im Zusammenhang mitder Baumaßnahme Sanierung Schulhof zu.2. Der Gemeinderat stimmte der Höhegruppierung eines Mitarbeiters derGemeindeverwaltung zu.3. Der Gemeinderat stimmte einer Stundungsvereinbarung zu.Dieser Beschluss wird gemäß § 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in der indiesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne Abstimmungsergebnis und ohneBekanntgabe des Verlaufs.-3-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong>TOP Nr.: 3 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. <strong>GR</strong>100/2013Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur BeschlussfassungAntrag der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> zur Aufnahme in einProrgamm der städtebaulichen EntwicklungVorstellung des integrierten Entwicklungskonzepts als Antrag zur Aufnahme indas LandessanierungsprogrammDarstellung der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> und der zukünftigenEntwicklungBeratung:Bürgermeister Büchner erläutert ausführlich den Sachverhalt der Sitzungsvorlage. Ermerkt an, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.02.2013, DS Nr.: <strong>GR</strong> 17/2013dem Abschluss einer Vereinbarung mit der STEG Stadtentwicklung zur Erstellung einesintegrierten Entwicklungskonzeptes zur Antragstellung zur Aufnahme in dasLandessanierungsprogramm zugestimmt hat Die STEG hat zwischenzeitlich einintegriertes Entwicklungskonzept in Form einer Grobanalyse erstellt, das beimRegierungspräsidium zur Antragstellung eingereicht wird. Das vollständige Konzept ist inder Anlage beigefügt.Inhaltlich beschreibt der Antrag zunächst die Ausgangssituation der Gemeinde undinsbesondere des Ortsteils <strong>Oberhausen</strong>. Trotz der Bemühungen der Gemeinde zurStärkung der Innenentwicklung sind zahlreiche städtebauliche Missstände, wie leerstehende Ladenlokale und Wohnhäuser vorhanden. Vielfach ist die Bausubstanz soschlecht, dass ein Erhalt nicht mehr möglich ist. In vielen Bereichen desUntersuchungsgebietes ist wenig <strong>öffentlich</strong>es Grün vorhanden, was Auswirkungen auf dieAufenthaltsqualität hat. Die Situation wird durch zahlreiche Fotoaufnahmen dokumentiertund dargestellt.Ziel der zukünftigen Planung der Gemeinde ist die Erneuerung der Ortsmitte. Hierzu solldie vorhandene Bausubstanz saniert werden, um den bestehenden Charakter desOrtsbildes zu erhalten. Durch die Neugestaltung von Erschließungsbereichen und Plätzensoll das Wohnumfeld verbessert und die Ortsmitte hervorgehoben werden. Durch dieAufwertung älterer Bausubstanz kann sich die Gemeinde als attraktiver Wohnstandortpräsentieren. Darüber hinaus sollen die derzeit als Rathaus genutzten Gebäudeabgerissen und die Gemeindeverwaltung in einem Gebäude zusammengelegt werden.Hierdurch kann der Aufenthaltsraum in der Ortsmitte verbessert werden.Wesentliche Einzelmaßnahmen der städtebaulichen Erneuerung sind: Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für ein neuesRathaus und zur Neugestaltung der Ortsmitte im Dialog mit den Bürgern Baumaßnahmen an privaten Gebäuden: Instandsetzungs- undModernisierungsmaßnahmen mit hoher Intensität an ca. 38 Gebäuden, mit geringerIntensität an ca. 70 Gebäuden (siehe Plan Maßnahmenkonzept,Entwicklungskonzept – Grobanalyse für den Bereich „Ortsmitte“).-4-


Nr. 10/2013 Abbruch von ca. 9 Gebäuden / Gebäudeteilen Gestaltungs- und Umbaumaßnahmen im <strong>öffentlich</strong>en Erschließungsbereich,Straßen- und Platzgestaltung ca. 6.500 m². Grunderwerb ca. 9.550 m² im Bereich der Adlerstraße, Schützenstraße sowieSophienstraßeAn Kosten wurde seitens des beauftragten Büros 4.781.470,00 € ermittelt. Bei einerAufnahme in das Programm könnte mit Zuschüssen in Höhe von 2.868.882,00 €gerechnet werden. Von der Gemeinde müssten Eigenmittel in Höhe von 1.912.588,00 €erbracht werden. Die Maßnahmen verteilen sich dabei auf mehrere Haushaltsjahre. DieGemeindeverwaltung weist daraufhin, dass die Kostenermittlung nur sehr grob dietatsächlich zu erwartenden Ausgaben darstellt. Erst bei einer Konkretisierung dereinzelnen Maßnahmen können genauere Zahlen genannt werden.Das Gebiet für die Antragstellung wurde, im Hinblick auf die Größe und den für eineSanierung erforderlichen Kosten zunächst auf die Ortsmitte, wie oben dargestellt reduziert.Die weiteren Verfahrensschritte sind die Einreichung des Antrags zur Aufnahme in dasLandessanierungsprogramm sowie die Einleitung und Durchführung von vorbereitenden-5-


Nr. 10/2013Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs. Danachkann mit der Sanierungsdurchführung begonnen werden.Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum AntragDer nunmehr vorliegende Antrag und die darin enthaltene Grobanalyse ist ein ersterSchritt zur Sanierung der Ortsmitte im OT <strong>Oberhausen</strong>. Er stellt zum einen die derzeitigeSituation dar, bestätigt jedoch auch die vom Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung inder Vergangenheit getroffener Entscheidung, des Vorrangs der Innenentwicklung vorAußenentwicklung. Viele Punkte werden dabei bereits seit Jahren diskutiert, wie dieHinterbebauung des Bereichs „Adlerstraße“. Ob diese tatsächlich realisiert werden kann,bleibt abzuwarten. Sie ist jedoch für die Antragstellung insoweit von Bedeutung, als dieGemeinde entsprechende Potenziale aufzeigt und verdeutlicht, dass ihr an einerAufwertung des alten Ortsbereichs gelegen ist. Der Antrag enthält auch das Ziel desNeubaus eines Rathauses, das in den kommenden Monaten noch diskutiert undkonkretisiert werden muss. Die im Antrag genannten Kosten von ca. 2.900.000,00 €stellen dabei sicherlich nur eine unterste Grenze der Kosten dar. Was diese Maßnahmetatsächlich an Kosten verursachen wird, kann sicherlich erst dann geklärt werden, wennkonkretere Planungen vorliegen. Die entsprechende Antragstellung soll jedochverdeutlichen, dass die Gemeinde tatsächlich auch eigene Maßnahmen in der Ortsmitteplant. Dazu gehört auch die Ausweitung des Platzbereiches vor einem „neuen“ Rathaus.Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Gemeinde verbessert. Die konkreteAusgestaltung der einzelnen Maßnahmen ist noch nicht Bestandteil der derzeitigenAntragstellung. Hierzu bedarf es einer intensiven Einbeziehung der Bevölkerung in diePlanungen zu einem späteren Zeitpunkt. Nur andeutungsweise könnte sich dieGemeindeverwaltung vorstellen, dass neben der Gestaltung der privaten Gebäude in derOrtsmitte das zukünftige Verwaltungsgebäude mit weiteren Einrichtungen für dieBürgerinnen und Bürger ausgestattet wird. Im Hinblick darauf, dass dies die ersteAntragstellung der Gemeinde für die entsprechenden Programme ist, kann nicht von einerpositiven Entscheidung ausgegangen werden. Ziel ist es daher konkret von derGenehmigungsbehörde zu erfahren, wo der Antrag nachbearbeitet und verbessert werdenmuss. Es ist auch davon auszugehen, dass die Genehmigungsbehörde nicht übergenügend Haushaltsmittel verfügt, um alle Gemeinden entsprechend bedienen zu können.Insoweit werden sicherlich ältere Anträge bevorzugt bedient. Unabhängig davon, ob eineBezuschussung von Maßnahmen stattfinden wird, ist die Gemeindeverwaltung derAuffassung, dass in Bezug auf die Gemeindeentwicklung Maßnahmen erforderlich sind.Nach seinen Ausführungen erteilt Bürgermeister Büchner das Wort zunächst an FrauGanter und Herrn Hereth von der STEG, die die nachstehende Präsentation vorführen.-6-


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Nr. 10/2013Nach der Präsentation bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um derenStellungnahmen.Gemeinderat Prestel (CDU) bedankt sich zunächst für die ausführlichen Informationen.Er bittet um eine Überarbeitung des Beschlussvorschlages um deutlich zu machen, dassder Gemeinderat zunächst nur der Antragsstellung zustimmt. Unstrittig ist jedoch, dassetwas für die Verschönerung der Ortsmitte getan werden muss und deshalb stimmt er derAntragsstellung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm zu.Gemeinderat Brand (FÖDL) macht zunächst einige Anmerkungen zum vorgelegtenEntwicklungskonzept. Er hätte sich auch gewünscht, dass vor der Ausfertigung desAntragskonzepts der Gemeinderat miteingebunden und gefragt worden wäre. Die Fraktionder FÖDL bittet um folgende Aufnahme in den Antrag:„Anstatt nur Neubau Rathaus alternativ auch/oder Sanierung des Rathauses.“Nach Aufnahme dieses Passus kann die Fraktion der FÖDL der Antragsstellungzustimmen.Gemeinderat Brand (SPD) bedankt sich recht herzlich für die Erstellung des Konzepts.Da konkret keine Maßnahmen festgelegt werden, sondern lediglich die Antragsstellungheute Abend beschlossen wird, kann er dem Beschlussvorschlag zustimmen. Man solltealles dafür tun in das Programm aufgenommen werden.-43-


Nr. 10/2013Gemeinderat Strubel (FW) hat mit Interesse die Analyse zur Aufnahme in dasLandessanierungsprogramm gelesen. Er bedankt sich ebenfalls für die Erstellung derKonzeption. Die Freien Wähler nehmen den Beschlussvorschlag gerne und zustimmendzur Kenntnis.-44-


Nr. 10/2013Beschluss:Der Gemeinderat nimmt das integrierte Entwicklungskonzept als Antrag zurAufnahme in das Landessanierungsprogramm einstimmig zustimmend zurKenntnis. Die Durchführung einzelner Maßnahmen ist damit nichtbeschlossen.-45-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong>TOP Nr.: 4 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. 101/2013Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur BeschlussfassungNahverkehrsplan 2014 (ÖPNV Entwicklung im LKR Karlsruhe in denkommenden Jahren)Stellungnahme der GemeindeBeratung:Bürgermeister Büchner geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage ein. Er merkt an,dass der aktuell gültige gemeinsame Nahverkehrsplan 2006 der Stadtkreise Baden-Baden und Karlsruhe sowie der Landkreise Rastatt und Karlsruhe vom Kreistag am26.06.2007 beschlossen wurde und die wesentliche planerische Grundlage derAufgabenträger für die Ausgestaltung und Entwicklung des <strong>öffentlich</strong>enPersonennahverkehrs darstellt. Der Nahverkehrsplan basiert auf demNahverkehrsentwicklungsplan 2003. Dieser stellt die mittelfristige Planungsebene miteinem Zeithorizont von 15 Jahren dar.Im Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des <strong>öffentlich</strong>enPersonennahverkehrs (ÖPNVG) des Landes Baden-Württemberg ist festgehalten,dass eine Überprüfung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplans nach fünf Jahrenerfolgen soll. Dies ist auch aus inhaltlichen Gründen sinnvoll, da seit 2007 neuerechtliche Normen gesetzt wurden. Dabei sind von besonderer Bedeutung die EU -Verordnung 1370/2007, der Generalverkehrsplan Baden-Württemberg und das neuePersonenbeförderungsgesetz. Aus diesem Grund haben die Aufgabenträger StadtKarlsruhe, Stadt Baden – Baden, Landkreis Karlsruhe und Landkreis Rastatt denKVV beauftragt, den gemeinsamen Nahverkehrsplan 2014 zu erstellen.RahmenbedingungenGrundlage des ÖPNV im KVV ist das Karlsruher Modell mit der gemeinsamenNutzung von städtischem Straßenbahnnetz und den regionalen Eisenbahnstreckendurch die Stadtbahn und die enge Verzahnung von Bus- undSchienenverkehrstrecken. Die Eisenbahnverkehre einschließlich der S-Bahn- undStraßenbahnverkehre in der Aufgabenträgerschaft des Landes Baden - Württembergwerden als integrierter Teil des Nahverkehrsangebotes nachrichtlich aufgeführt.Der zu erwartende demographische Wandel insbesondere in den peripherenBereichen sowie die Entwicklung bei den Schülerverkehren werden den ÖPNV vorneue Herausforderungen stellen. Während von einem Rückgang der Schülerzahlenauszugehen ist, sinkt die Zahl der zu befördernden Schülerinnen und Schülervoraussichtlich nur geringfügig. Die Reisebeziehungen werden jedoch aufgrund desSchulangebotes immer komplexer. So haben in der Vergangenheit die Schülerinnenund Schüler aus der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> weit überwiegend dieweiterführenden Schulen in Philippsburg besucht. Heute teilt sich der Schülerstromnach Waghäusel, Philippsburg, Altlußheim, Speyer, St. Leon-Rot und Bruchsal auf.Darüber hinaus besuchen zahlreiche auswärtige Schülerinnen und Schüler dieGemeinschaftsschule in <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>. Alle wünschen, dass der ÖPNV-46-


Nr. 10/2013ein Angebot zur Verfügung stellt, dass sie problemlos zu der Schule und wieder nachHause bringt.Zukünftig wird vor allem die Zubringung der Busse zum Schienenverkehr nur dannmöglich sein, wenn auf den Linien und den dafür benutzten Straßen keineGeschwindigkeitsbegrenzungen und Hindernisse vorhanden sind.Ziele des NahverkehrsplansMit dem neuen gemeinsamen Nahverkehrsplan 2014 wollen die AufgabenträgerMaßnahmen zur Sicherung und weiteren Verbesserung des ÖPNV-Konzeptes aufder Basis des Karlsruher Modells mit der engen Verzahnung von Bus und Bahn aufden Weg bringen. Darüber hinaus soll den veränderten rechtlichen,demographischen und ökonomischen Rahmenbedingungen Rechnung getragenwerden und mit dem Sollangebot die Standards für die mittelfristige Bedienung derLinienverkehre festgelegt werden.Bei der Gestaltung des ÖPNV – Angebotes stehen folgende Funktionen imVordergrund:Direkte Verbindung aller Teilorte mit dem HauptortDirekte Verbindung aller Orte zum MittelzentrumDirekte Schienenverbindung des Mittelzentrums zum OberzentrumDurch Anschlussverbindungen Schiene/Bus Wegeketten zwischen Teilortenund MittelzentrumIntegrierter Schülerverkehr, gegebenenfalls durch Verdichtung außerhalb desTaktfahrplansIn der „Angebotskonzeption“ wird für jede Linie das Sollangebot dem bestehendenFahrplan gegenübergestellt und ein linienbezogener Handlungsbedarf ermittelt.Situation für die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> im Nahverkehrsplan 2014Linienbündel LußhardtBus 128 Altlußheim – <strong>Rheinhausen</strong> – <strong>Oberhausen</strong> - WaghäuselVerkehrstage: Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen, Samstag.Allgemeine Bedingungen: Im Rahmen der Gesamtkonzeption Linien 123/125(Richtung Bruchsal) wurde die Linie 128 im Juni 2013 gestärkt. Dabei wurden auchdie Anschlussbeziehungen zur Linie 125 als wichtiger Teil des Gesamtkonzeptesoptimiert. Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Waghäusel ergänzt den Linienverkehr inSchwachverkehrszeiten. Zur Optimierung des Linienbuseinsatzes in denSchwachlastzeiten wird geprüft, ob der AST-Verkehr einen Teil der Busleistungenübernehmen kann.Mo-Fr 04-08 Uhr Sollangebot:Ab 04:30 Uhr bedarfsorientiert für Arbeitspendler und Schüler; Anschluss aufausgewählte Verbindungen zu Regionalbahnen nach Karlsruhe und Mannheim undzu Linien 125 nach Bruchsal und (ab 06:00 Uhr) 717 nach Speyer (insgesamtmindestens 20 Zubringer) sowie Zufahrt(en) für Schüler zum Schulbeginn (1. Stunde)relevanter Schulen.-47-


Nr. 10/2013Bestand: 22 Zubringer mit Anschluss; Zufahrten zur 1. Schulstunde mit Verstärkern.Analyse: Bestand übertrifft bei guter Nachfrage Sollangebot und entspricht Standardfür die Schülerbeförderung.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf, weil keine betrieblichen Mehrkostenentstehen.08-20 Uhr Sollangebot:Taktverkehr; 60-Minuten-Takt, 16:00–18:30 Uhr verdichtet auf 20-Minuten-Takt (ab13:00 Uhr insgesamt mindestens 30 Anschluss-Abnahmen); bedarfsorientierteRückfahrten für Schüler nach Ende der 6./8./10. Stunde relevanter Schulen.Bestand: Taktverkehr; 60-Minuten-Takt, 16:00-18:30 Uhr verdichtet auf 20- Minuten-Takt (ab 13:00 Uhr insgesamt 36 Bahn- und Bus-Abnahmen); Rückfahrten vonRealschule Waghäusel nach 6., 8. und 9. Stunde (anstatt 10. Stunde, weil hier keinBedarf) und zusätzlich nach 5. Stunde.Analyse: Bestand übertrifft Sollangebot und Standard.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf, weil keine übermäßigen betrieblichenMehrkosten entstehen bei gleichzeitiger Entlastung der Fahrzeuge nach 6. Stunde.20-04 Uhr Sollangebot:AST-Betrieb bis 01:00 Uhr, freitags bis 02:00 Uhr.Bestand: AST-Betrieb bis 01:00 Uhr, freitags bis 02:00 Uhr.Analyse: Bestand entspricht Sollangebot.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf.Sa 04-08 Uhr Sollangebot:2 Hinfahrten mit Anschlüssen am Bf Waghäusel.Bestand: 2 Hinfahrten mit Anschlüssen am Bf Waghäusel.Analyse: Bestand entspricht bei sehr schwacher Nachfrage Sollangebot.Handlungsbedarf: Bedienung in diesem Zeitraum falls möglich durch das ASTersetzen.08-20 Uhr Sollangebot:Taktverkehr; 30-Minuten-Takt bis 17:00 Uhr mit Anschlüssen Bahnhof Waghäusel(18/19 Hin-/Rückfahrten.)Bestand: Taktverkehr; 30-Minuten-Takt bis 17:00 Uhr mit Anschlüssen Bahnhof-48-


Nr. 10/2013Waghäusel (18/19 Hin-/Rückfahrten)Analyse: Bestand entspricht bei sehr schwacher Nachfrage Sollangebot.Handlungsbedarf: Bedienung in diesem Zeitraum falls möglich durch das ASTersetzen.20-04 Uhr Sollangebot:AST-Betrieb bis 02:00 Uhr.Bestand: AST-Betrieb bis 02:00 Uhr.Analyse: Bestand entspricht Sollangebot.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf.So 04-08 Uhr Sollangebot: Kein Sollangebot.Bestand: Kein Bestand.Analyse: Entfällt.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf (keine Nachfrage erwartet).08-20 Uhr Sollangebot: AST-Betrieb ab 10:00 Uhr.Bestand: AST-Betrieb ab 10:00 Uhr.Analyse: Bestand entspricht Soll-Angebot (früheren Busbetrieb wegen sehrschwacher Nachfrage im Jahre 2011 eingestellt).Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf.20-04 Uhr Sollangebot: AST-Betrieb bis 01:00 Uhr.Bestand: AST-Betrieb bis 01:00 Uhr.Analyse: Bestand entspricht Soll-Angebot.-49-


Nr. 10/2013Linienbündel Hardt-West/NordBus 194 <strong>Rheinhausen</strong> - <strong>Oberhausen</strong> - PhilippsburgVerkehrstage: Montag bis Freitag an SchultagenAllgemeine Bedingungen: Betrieblich mit Linien 126 und 127 verknüpft; keine AbendundWochenend-Bedienung.Mo-Fr 04-08 Uhr Sollangebot:Bedarfsorientierte Zufahrt(en) für Schüler zum Schulbeginn (1. Stunde) relevanterSchulen.Bestand: Zufahrt zur 1.Schulstunde mit Verstärker.Analyse: Bestand entspricht Standard.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf.08-20 Uhr Sollangebot:Bedarfsorientierte Rückfahrten für Schüler nach der 6./8./10. Stunde relevanterSchulen.Bestand: Rückfahrten nach 6./8./10. Stunde, zusätzliche Zufahrt zur 2. Stunde undRückfahrten nach 5./7. Stunde.Analyse: Bestand übertrifft Standard.Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf, weil nur geringe betriebliche Mehrkostenentstehen bei gleichzeitiger Entlastung der Fahrzeuge zur 1. und nach 6. Stunde;Zusatz-Fahrten werden bei einer notwendigen Änderung geprüft.Stellungnahme der GemeindeverwaltungDie Gemeindeverwaltung kennt die Bemühungen des Landkreises Karlsruhe sowiedes KVV zur Verbesserung des ÖPNV in der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>an. Darüber hinaus ist sie sich auch der Kostenproblematik bewusst, die mit einemAusbau bei gleichzeitiger Steigerung der Ausgaben bzw. Verringerung derEinnahmen aus Zuschüssen und Fahrgasteinnahmen einhergehen. Dennoch bleibtfestzustellen, dass der vom KVV angestrebte Standard, der direkten Verbindung allerOrte zum Mittelzentrum auch in der Zukunft nicht erreicht werden wird. DieBürgerinnen und Bürger aus <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> haben zwar durch dieAusweitung der Taktfrequenz zum Bahnhof Waghäusel eine verbesserteAusgangssituation, können das Mittelzentrum Bruchsal jedoch nur durch einUmsteigen am Bahnhof Waghäusel erreichen. Dass auch von dort aus die Anzahlder Fahrten mit Bussen nach Bruchsal verbessert wurde, ist begrüßenswert, behebtjedoch nicht den oben dargestellten Mangel. Eine Verbesserung müsste hier möglichsein, auch im Hinblick darauf, dass die angestrebte Stadtbahn von Waghäusel nach<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> nicht realisiert werden kann. Vorteilhaft wäre auch eineAnbindung des Bahnhofs in Philippsburg, da von dort aus ohne Umsteigen mit derStadtbahn der Bahnhof Bruchsal erreicht werden kann. Hier wäre über eineVerlängerung und Ausweitung der Linie 194 nachzudenken.-50-


Nr. 10/2013Von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde wird auch eine bessere Anbindungnach Kronau und Bad Schönborn gewünscht, die durch eine Verlängerung der Linie193 erreicht werden könnte. Positiv anzumerken bleibt, dass durch die Verbesserungder Linie 128 auch eine Aufwertung des ÖPNV in der Gemeinde entstanden ist. Esbleibt für die Zukunft abzuwarten, ob damit dem Fahrgastwillen vor allem in RichtungAltlußheim und Speyer Rechnung getragen werden kann.Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um derenStellungnahmen.Gemeinderat Koch (CDU) bittet darum die Stellungnahme der Gemeindeverwaltungan den Landkreis Karlsruhe weiterzuleiten. Die Fraktion der CDU kann demBeschlussvorschlag zustimmen.Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) möchte zusätzlich die Linie 194 ergänzt haben.Natürlich ist auch die Fraktion der FÖDL bestrebt, das Angebot zu verbessern undauszuweiten. Weiter wünscht sie sich die Aufnahme einer weiteren Bushaltestelle inPhilippsburg beim Ärztehaus. Dort gibt es nur als Anfahrtspunkt den Bahnhof. DerVorschlag wäre den Marktplatz als weitere Haltestelle aufzunehmen. Ansonstenstimmt sie dem Beschlussvorschlag zu.Gemeinderat Born (SPD) fordert eine Verbesserung der Situation vor allem auch imHinblick auf den Schülerverkehr. Ein weiteres Thema muss „Barrierefreiheit“ an denHaltestellen sein. Das erklärte Ziel muss sein, dass man von <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> ohne Umsteigen zum Mittelzentrum Bruchsal gelangt. Herr Born erteiltsein Einverständnis zum Beschlussvorschlag.Gemeinderat Hoffmann (FW) nimmt die Stellungnahme der Gemeindeverwaltungzustimmend zur Kenntnis, möchte jedoch den Beschlussvorschlag ergänzt haben. Erwünscht sich eine bessere Taktung in Richtung Mannheim.Beschluss:1. Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Stellungnahme derGemeindeverwaltung zustimmend zur Kenntnis und ergänzt diese wie folgt:Die Verlängerung der Linie 194 sollte nicht nur den Bahnhof in Philippsburgerreichen, sondern auch den Marktplatz anfahren. Darüber hinaus sollte derStart der Linie 125 in <strong>Rheinhausen</strong> starten. Die Taktung der Linie 128 sollteauch auf die Züge Richtung Mannheim angepasst werden.2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung die Stellungnahme anden Landkreis Karlsruhe weiterzuleiten.-51-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: GemeinderatSitzungstag:TOP Nr.: 5 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. 102/2013Fachamt: Rechnungsamtzur BeschlussfassungÄnderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2014- Beschluss über die GebührenhöheBeratung:Bürgermeister Büchner geht kurz auf den Sachverhalt ein und stellt fest, dass derGemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2003, TOP Nr. 6, DS-Nr. <strong>GR</strong>112/2003 einerGebührensenkung zum 01.01.2004 auf 0,97 € pro cbm und einer jährlichenGrundgebühr von 45,96 € aufwärts zugestimmt hat. In seiner Sitzung am 13.12.2004hat der Gemeinderat aufgrund der von der Verwaltung vorgelegtenGebührenkalkulation die seitherige Gebühr pro cbm bei 0,97 € belassen (TOP Nr. 3,DS-Nr. <strong>GR</strong>150/2004). Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2005, TOPNr. 3, DS-Nr. <strong>GR</strong>103/2005 und in seiner Sitzung am 16.10.2006, TOP Nr. 6, DS-Nr.<strong>GR</strong>117/2006 aufgrund der von der Verwaltung erstellten Gebührenkalkulationen dieseitherige Gebühr von 0,97 €/cbm erneut belassen. In seiner Sitzung am 22.10.2007hat der Gemeinderat aufgrund der von der Verwaltung vorgelegtenGebührenkalkulation die seitherige Gebühr von 0,97 €/cbm ab 01.01.2008 auf 1,07€/cbm erhöht (TOP Nr. 11, DS-Nr. <strong>GR</strong>115/2007). Der Gemeinderat hat in seinerSitzung am 25.10.2010, TOP Nr. 3, DS-Nr. <strong>GR</strong>114/2010 aufgrund der von derVerwaltung erstellten Gebührenkalkulationen die seitherige Gebühr von 1,07 €/cbmauf 1,18 € ab 01.01.2011 erhöht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am24.10.2011, TOP Nr. 9, DS-Nr. <strong>GR</strong>96/2011 aufgrund der von der Verwaltungerstellten Gebührenkalkulation die seitherige Gebühr von 1,18 €/cbm belassen. DerGemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2012, TOP Nr. 4, DS-Nr. <strong>GR</strong>84/2012aufgrund der von der Verwaltung erstellten Gebührenkalkulationen die seitherigeGebühr von 1,18 €/cbm auf 1,28 € ab 01.01.2013 erhöht. In seiner Sitzung am22.07.2013, TOP Nr. 5, DS-Nr. <strong>GR</strong>71/2013 hat der Gemeinderat dieWasserversorgungssatzung in Bezug auf Entstehung und Fälligkeit derGebührenschuld nach § 43 um einen weiteren Absatz (5) geändert.Bis zum Jahre 1999 erwirtschaftete der Eigenbetrieb Wasserversorgung<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> Verluste. Ab dem Wirtschaftsjahr 2000 – 2004 konntenalljährlich bescheidene Gewinne (Gebührenüberschüsse) erzielt werden, die durchBeschluss des Gemeinderates bei der jährlichen Feststellung der Bilanz denbilanzierten Verlust reduzierten. In den Wirtschaftsjahren 2005 – 2007 ergaben dieBilanzergebnisse abermals Verluste, die durch Beschluss des Gemeinderatesalljährlich auf neue Rechnung vorgetragen wurden und somit den bilanzierten Verlusterhöhten. In den Wirtschaftsjahren 2008 und 2009 konnten Gewinne von insgesamt93.116,14 € erwirtschaftet werden, die abermals zur Verlustabdeckung verwendetwurden. Die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 schlossen mit einem Verlust voninsgesamt 32.273,29 € ab. Diese Verluste wurden durch Beschlüsse desGemeinderates erneut auf neue Rechnung vorgetragen. Das Wirtschaftsjahr 2012wiederum hat mit einem Gewinn von 33.817,49 € abgeschlossen, so dass der in derBilanz zum 31.12.2012 ausgewiesene Verlust insgesamt noch 57.253,23 € beträgt.Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist man nicht an die 5–jährige-52-


Nr. 10/2013Ausgleichspflicht gebunden, da es sich bei der Wasserversorgung um einwirtschaftliches Unternehmen handelt. Der zum 31.12.2012 ausgewiesene undjährlich fortgeschriebene handelsübliche Verlust beträgt lt. Mitteilung vomFinanzamt Bruchsal vom 26.09.2013 902.625,00 €. Bis zu diesem Betrag bleibenGewinne steuerfrei. Der von der Verwaltung aufgestellte Wirtschaftsplan für das Jahr2014 würde bei Beibehaltung des seitherigen cbm-Preises von 1,28 € netto und einerverkauften Wassermenge von 404.000 cbm im Wirtschaftsjahr 2014 einen Gewinnin Höhe von 52.000,00 € ausweisen. Der Wirtschaftsplanentwurf 2014, auf dem dieGebührenkalkulation basiert, weist im Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben von630.000,00 € aus. Im Vorjahr lagen die Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan bei700.000,00 €. Die verringerten Ausgaben resultieren fast insgesamt aus geringerenAufwendungen bei den außerordentlichen betrieblichen Ausgaben. Bei denAusgaben für Reparaturen im Bereich der Hauptleitungen ist man auf dasdurchführbare Maß zurückgegangen. Bei den Unterhaltungsaufwendungen imBereich der Wasserzählerwechsel fallen in 2014 turnusgemäß lediglich 290Zählerwechsel an und die Neuanschaffung der Wasserzähler erfolgt imWirtschaftsplan 2014 (Vermögensplan). Im Bereich der Unterhaltungskosten derBetriebsstätten, Hochbehälter u.a. wurde der Ansatz gar um 50.000,00 € reduziert,nachdem die Schäden am Wasserhochbehälter doch größer sind als angenommen,so dass eine grundsätzliche Sanierung erforderlich wird, die jedoch imWirtschaftsplan (Vermögensplan) des Jahres 2014 zur Durchführung aufgeführt ist.Alle anderen Ausgabepositionen wurden den Gegebenheiten angepasst undweichen lediglich geringfügig gegenüber dem Vorjahr ab.Die Gebührenobergrenze laut beiliegender Kalkulation beträgt 1,15 € netto procbm bei einer geschätzten Wassermenge von 404.000 cbm und bei gleichbleibenderGrundgebühr von 45,96 € aufwärts, je nach Zählergröße.Die Festsetzung des Gebührensatzes erfolgt durch den Gemeinderat nachpflichtgemäßem Ermessen. Beschließt der Gemeinderat eine Gebühr, die unter derGebührenhöchstgrenze liegt, können die dadurch in Kauf genommenenKostenunterdeckungen bei späteren Kalkulationen nicht mehr aufgerechnet werden.Ausnahme hiervon sind Unterdeckungen, die dadurch entstehen, dass die Ausgabenüber den in der Gebührenkalkulation aufgezeigten Ausgaben liegen oder sich dieEinnahmesituation gegenüber der Kalkulation negativ verändert.Bei wirtschaftlichen Unternehmen können jedoch die erwirtschafteten Gewinne mitzurückliegenden Verlusten ausgeglichen werden, was in den zurückliegenden Jahrenauch geschehen ist.Die Verwaltung ist aufgrund der Gesamtbetrachtung der Auffassung, dass man dieseitherigen Wassergebühren von 1,28 €/cbm bei gleichbleibender Grundgebühr von45,96 € aufwärts ab 01.01.2014 auf 1,15 €/cbm senken sollte. Auch im Hinblickdarauf, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass das Bilanzergebnis 2013 besserausfällt als gedacht und sich dadurch der in der Bilanz ausgewiesene Restverlustweiter reduzieren könnte.Als Anlage liegt der Verwaltungsentwurf des Erfolgsplanes 2014, die Übersicht überdie Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2012, dieZusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben beim EigenbetriebWasserversorgung für die Jahre 1995 bis 2014 sowie eine Auflistung der-53-


Nr. 10/2013Wassergebühren incl. der Grundgebühren der Kreisgemeinden des LandkreisesKarlsruhe für das Wirtschaftsjahr 2013 bei.Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um derenStellungnahmen.Gemeinderat Böser (CDU) stimmt den Beschlussvorschlägen zu.Gemeinderat Zieger (FÖDL) kann ebenfalls den Beschlussvorschlägen zustimmen.Gemeinderat Horn (SPD) stimmt den Beschlussvorschlägen gerne zu.Gemeinderat Hoffmann (FW) folgt den Beschlussvorschlägen derGemeindeverwaltung.Beschluss:1.Der Gemeinderat stimmt einstimmig bei einer Enthaltung einerFrischwassergebühr von 1,15 € pro cbm ab 01.01.2014 zu.2.Der Gemeinderat nimmt einstimmig mit einer Enthaltung dieAbschreibungssätze aus der Übersicht des Anlagevermögens imWirtschaftsjahr 2012 zur Kenntnis.3.Der Gemeinderat stimmt einstimmig mit einer Enthaltung der Satzung zurÄnderung der Satzung über den Anschluss an die <strong>öffentlich</strong>eWasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser(Wasserversorgungssatzung) zu.4.Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit einer Enthaltung, entgegen derEmpfehlung der GPA auf eine Reduzierung des Eigenkapitals auch im Hinblickauf zukünftige Investitionen zu verzichten.5.Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit einer Enthaltung auf dieVerzinsung des Eigenkapitals, derzeit in Höhe von 1.000.000,00 €, nach wie vorzu verzichten.-54-


Nr. 10/2013Satzungzur Änderung der Satzung über den Anschluss an die <strong>öffentlich</strong>eWasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser(Wasserversorgungssatzung -WVS) vom 02. Dezember 1985, in der Fassungvom 22.07.2013Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der§§ 2, 8 Absatz 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> am28. Oktober 2013 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzungvom 02.12.1985 in der Fassung vom 22.07.2013 beschlossen:§ 1§ 37 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende Fassung:Zählertarif(1) Beim Zählertarif setzt sich der Wasserzins zusammen aus:a) einer Grundgebühr (§ 38)b) einer Verbrauchsgebühr (Absatz 2)(2) Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§ 39a)beträgt ab 01.01.2014 je Kubikmeter (m 3 ) 1,15 €§ 2InkrafttretenDiese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften derGemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beiZustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nichtschriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzunggegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der dieVerletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, dieGenehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>, 29. Oktober 2013BüchnerBürgermeister-55-


Nr. 10/2013Gebührenkalkulation für 2014 für denEigenbetrieb Wasserversorgung1. Ermittlung der ansatzfähigen KostenWirtschaftsplan Wirtschaftsplan Bilanz2014 2013 20121.1 Verwaltungs- und Betriebskosten1.1.1 Materialaufwand (Verwaltungs- und Betriebsaufwand) 162.000,00 € 246.500,00 € 163.143,03 €1.1.2 Verwaltungskostenbeiträge 44.300,00 € 43.400,00 € 43.379,11 €1.1.3 übrige betriebl.Aufwände ohne Verw.kostenbeiträge 56.700,00 € 53.100,00 € 55.950,06 €1.1.4 Personalkosten inkl. Innerer Verrechnungen und BG 167.000,00 € 157.000,00 € 168.461,04 €1.1.5 Zinsausgaben und Steuern 58.000,00 € 58.000,00 € 50.550,94 €1.1.6 Steuern 2.000,00 € 2.000,00 € 1.958,03 €1.1.7 Verlustausgleich (Gewinnverrechnung)1.2 Kalkulatorische Kosten1.2.1 Abschreibungen laut Anlage 140.000,00 € 140.000,00 € 136.479,36 €Zwischensumme: 630.000,00 € 700.000,00 € 619.921,57 €1.3 Absetzungen1.3.1 Auflösungsrate passivierter Ertragszuschüsse 10.500,00 € 17.500,00 € 19.422,00 €1.3.2 Sonstige Einnahmen 16.500,00 € 16.500,00 € 10.783,30 €27.000,00 € 34.000,00 € 30.205,30 €Zwischensumme: 603.000,00 € 666.000,00 € 589.716,27 €2. Ansatzfähige Kosten 603.000,00 € 666.000,00 € 589.716,27 €3. Maßgebliche Bemessungsgrundlage3.1 Jahreswassermenge in m³ 404.000(Arithmetisches Mittel des Verbrauchs der letzen Jahre )3.2 Anzahl der Wasserzähler in der Gemeinde 3.0004. Gebührensätze lt. Satzung i.f.F. vom 22.10.20124.1 Wassergebühr pro m³ 1,28 €4.2 Grundgebühr pro Wasserzähler 45,96 €5. Errechnete Gebühren lt. Satzung i.d.F. vom 22.10.20125.1 Wassergebühren (Jahreswassermenge * m³-Preis) 517.120,00 €404.000 cbm x 1,28 €5.2 Grundgebühren (Anzahl Wasserzähler * Grundgebühr) 137.880,00 €3.000 Zähler x 45,96 €Summe: 655.000,00 €-56-


Nr. 10/20136. Kostendeckungsgrad nach seitheriger Gebühr 108,25%7. Gebührenhöchstgrenze: 1,15 €Errechnete Wassergebühren bei einem 1,151 €Kostendeckungsgrad von 100 % und unveränderterGrundgebühr von 45,96 € pro Jahr pro Wasserzählerund einer Wassemenge von 404.000 cbm8. Errechnete Gebühren lt. Satzung i.d.F. vom 29.10.20138.1 Wassergebühren (Jahreswassermenge * m³-Preis) 464.600,00 €404.000 cbm x 1,15 €8.2 Grundgebühren (Anzahl Wasserzähler * Grundgebühr) 137.880,00 €3000 Zähler x 45,96 €Summe: 602.480,00 €9. Kostendeckungsgrad nach berechneter Gebühr 99,92%<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> im Oktober 2013-57-


Nr. 10/2013Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben EigenbetriebWasserversorgung für die Jahre 1995 – 2014 in €Jahr Gesamt -Einnahmen- Gesamt-Ausgaben =Verlust (-) / Gewinne(+)1994 Bilanz -32.813,69 €1995 Bilanz 507.306,42 € 517.105,84 € -9.799,42 €1996 Bilanz 542.241,49 € 579.417,01 € -37.175,52 €1997 Bilanz 536.474,74 € 673.375,98 € -136.901,24 €1998 Bilanz 568.673,46 € 595.349,09 € -26.675,63 €1999 Bilanz 591.880,56 € 592.359,13 € -478,57 €2000 Bilanz 588.782,68 € 570.321,63 € 18.461,05 €2001 Bilanz 609.689,08 € 586.852,74 € 22.836,34 €2002 Bilanz 570.466,74 € 567.658,41 € 2.808,33 €2003 Bilanz 626.413,57 € 592.609,82 € 33.803,75 €2004 Bilanz 592.763,99 € 558.123,73 € 34.640,26 €2005 Bilanz 594.908,26 € 598.875,14 € -3.966,88 €2006 Bilanz 597.683,00 € 610.366,64 € -12.683,64 €2007 Bilanz 589.342,27 € 622.281,36 € -32.939,09 €2008 Bilanz 623.481,50 € 551.730,50 € 71.751,00 €2009 Bilanz 616.498,22 € 595.133,08 € 21.365,14 €2010 Bilanz 627.415,29 € 649.145,72 € -21.730,43 €2011 Bilanz 652.322,71 € 662.865,57 € -10.542,86 €2012 Bilanz 653.439,06 € 619.621,57 € 33.817,49 €2013 Wplan 700.000,00 € 700.000,00 € 0,00 €2014WplanE630.000,00 € 630.000,00 € 0,00 €Anpassung EK 2008 28.970,08 €Gesamt 12.019.783,04 € 12.073.192,96 € -57.253,53 €-58-


Nr. 10/2013Entwurf des Erfolgsplans Eigenbetrieb Wasser 2014EB Wasserversorung<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Wirtschaftsjahr 2014ERTRÄGEErfolgsplanin €Seite: 1Buchungsstelle Bezeichnung ANSATZ ANSATZ RECH.ERG.43 Umsatzerlöse2014 2013 20123430-130000 Erlöse aus Wasser Verkauf603.000,00 666.000,00 623.233,763430-131000 Erlöse aus Wasserverkauf- Grundgebühr0,00 0,00 0,00Vorjahr3433-167100 Erlöse aus Nebengeschäfte0,00 0,00 0,003434-167000 Installationen10.000,00 10.000,00 7.444,073438-127000 Auflösung Passiv. Ertragszuschüsse10.500,00 17.500,00 19.422,003439-151000 sonstige Umsatz Erlöse4.000,00 4.000,00 1.835,97Summe43 Umsatzerlöse51 Andere aktivierte Eigenleistungen627.500,00 697.500,00 651.935,803510-130000 Aktivierte Eigenleistungen0,00 0,00 0,00Summe51 Andere aktivierte Eigenleistungen53 Übrige betriebliche Erträge, soweit nicht außerordentlich0,00 0,00 0,003530-130000 Erträge aus Anlageabgängen0,00 0,00 0,003534-151000 sonstige Erträge1.500,00 1.500,00 1.196,683534-152000 außerordentliche Erträge500,00 500,00 0,00Summe 53 Übrige betriebliche Erträge, sow eitnicht außerordentlich2.000,00 2.000,00 1.196,6861 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens3611-107000 Dividende100,00 100,00 15,15Summe 61 Erträge aus anderen Wertpapieren undAusleihungen des Finanzanlagevermögens100,00 100,00 15,1562 Sonstige Zinsen und Erträge3621-107000 Zinsen für Kassenkredite400,00 400,00 291,43Summe77 Jahresverlust62 Sonstige Zinsen und Erträge400,00 400,00 291,433777-100100 Jahresverlust *0,00 0,00 0,00Summe77 Jahresverlust0,00 0,00 0,00ERTRÄGE: 630.000,00 700.000,00 653.439,06-59-


Nr. 10/2013EB Wasserversorung<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Wirtschaftsjahr 2014AUFWENDUNGENErfolgsplanin €Seite: 2Datum: 14.10.2013Buchungsstelle Bezeichnung ANSATZ ANSATZ RECH.ERG.54 Materialaufwand2014 2013 20123540-541000 Energiekosten für Wasserförderung35.000,00 31.000,00 32.071,143540-543000 Strom, Gas, Wasser4.000,00 4.000,00 2.822,733541-550000 Treibstoff für Fuhrpark4.000,00 3.500,00 3.590,623541-551000 Reparaturen Fuhrpark10.000,00 10.000,00 8.099,643542-540000 Aufw endungen für Wasseruntersuchungen5.000,00 5.000,00 4.512,663543-530000 Anschlußleitungen Hausanschlüsse15.000,00 20.000,00 10.059,053547-511000 Unterhaltung der Hauptleitung45.000,00 60.000,00 50.222,623547-512000 Brunnen- Schutz Gelände0,00 0,00 107,133547-520000 Werkstatt, Unterhaltung, Geräte u.a.5.000,00 5.000,00 5.099,413547-521000 Wasserzähler, Unterh. , Eichung u.a.9.000,00 28.000,00 17.128,143547-540000 Unterh. Betriebsst. Hochbeh. u.a.25.000,00 75.000,00 25.611,843547-550000 Hilfs- und Betriebsstoffe5.000,00 5.000,00 3.818,053548-510000 Leistungen des Bauhofes165.000,00 155.000,00 159.472,95Summe54 Materialaufwand55 Löhne und Gehälter327.000,00 401.500,00 322.615,983550-414000 Beschäftigte0,00 0,00 5.588,833550-415000 Löhne Arbeiter0,00 0,00 0,003550-434000 Beschäftigte0,00 0,00 0,003550-444000 Beschäftigte0,00 0,00 0,003550-445000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung0,00 0,00 0,00für Arbeiter3550-541400 Bew irtschaftung der Grundstücke,baulichen0,00 0,00 0,00Anlagen usw .3550-543400 Bew irtschaftung der Grundstücke,baulichen0,00 0,00 0,00Anlagen usw .3550-544400 Bew irtschaftung der Grundstücke,baulichen0,00 0,00 0,00Anlagen usw .Summe55 Löhne und Gehälter56 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung0,00 0,00 5.588,833560-434000 Beschäftigte0,00 0,00 457,903560-444000 Beschäftigte0,00 0,00 1.120,463562-546000 Beiträge zur Berufsgenossenschaft2.000,00 2.000,00 1.520,90Summe 56 Soziale Abgaben und Aufw endungenfür Altersversorgung und Unterstützung2.000,00 2.000,00 3.099,2657 Abschreibungen3571-560000 Planmäßige AFA und Wertber. Sachanlagen140.000,00 140.000,00 136.479,36Summe57 Abschreibungen58 Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil, Abgangsverluste u.ä.140.000,00 140.000,00 136.479,363584-500000 Wertberichtigungen und Forderungen0,00 0,00 0,00Summe 58 Einstellungen in Sonderposten mitRücklageanteil, Abgangsverluste u.ä.0,00 0,00 0,0059 Übrige betriebliche Aufwände, soweit nicht außerordentlich3590-571000 Wasserpfennig25.000,00 25.000,00 24.190,43-60-


Nr. 10/2013EB Wasserversorung<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Wirtschaftsjahr 2014AUFWENDUNGENErfolgsplanin €Seite: 3Datum: 14.10.2013Buchungsstelle Bezeichnung ANSATZ ANSATZ RECH.ERG.2014 2013 20123591-532000 Edv- Kosten3.500,00 3.000,00 2.774,713592-564000 Versicherungen8.500,00 7.500,00 7.423,983593-565000 Bürobedarf500,00 500,00 0,003594-565200 Post- und Fernsprechgebühren600,00 500,00 563,863596-565400 Reisekosten100,00 100,00 737,003597-567000 Verw altungskostenbeitrag44.300,00 43.400,00 43.379,113599-562000 Aus- und Fortbildung500,00 500,00 1.555,003599-566000 sonstige Aufw endungen18.000,00 14.000,00 18.705,08Summe 59 Übrige betriebliche Aufwände, soweitnicht außerordentlich101.000,00 94.500,00 99.329,1765 Zinsen und ähnliche Aufwendungen3651-580000 Zinsen für Fremdkredite56.000,00 58.000,00 49.143,033651-581000 Zinsen für Kredite der Gemeinde0,00 0,00 72,633651-582000 Zinsen für Kassen Kredite2.000,00 2.000,00 1.335,283651-583000 AFA Auf Aktiviertes Disagio0,00 0,00 0,00Summe65 Zinsen und ähnliche Aufw endungen68 Sonstige Steuern58.000,00 60.000,00 50.550,943681-540000 Grundsteuer und sonstige Steuern2.000,00 2.000,00 1.958,03Summe77 Jahresgewinn68 Sonstige Steuern2.000,00 2.000,00 1.958,033778-500100 Jahresgew inn0,00 0,00 33.817,49Summe77 Jahresgew inn0,00 0,00 33.817,49AUFWENDUNGEN: 630.000,00 700.000,00 653.439,06-61-


-62-Nr. 10/2013


Nr. 10/2013WIBERAEigenbetrieb Waserversorgung <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Übersicht über die Entwicklung des AnlagevermögensAnschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen01.01.2012 Zugang Abgang Umbuchung 21.12.2012 01.01.2012 Zugnag Abgang 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011 durchschnittlichI. Immaterielle VermögenswerteGegebene Baukostenzuschüsse 5.920,25 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.920,25 € 5.772,25 € 148,00 € 0,00 € 5.920,25 € 0,00 € 148,00 € 2,50% 0,00%Zwischensumme 5.920,25 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.920,25 € 5.772,25 € 148,00 € 0,00 € 5.920,25 € 0,00 € 148,00 € 2,50% 0,00%II. Sachanlagen1. Grundstücke und grundstücksgleicheRecht mit Geschäfts-, Betriebs undanderen Bauten 535.120,09 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 535.120,09 € 361.438,97 € 8.942,00 € 0,00 € 370.380,97 € 164.739,12 € 173.681,12 € 1,70% 30,80%2. Gewinnungs- und Bezugsanlagena) Betriebseinrichtungen der Gewinnung 1.210.973,38 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.210.973,38 € 1.096.343,27 € 19.617,43 € 0,00 € 1.115.960,70 € 95.012,68 € 114.630,11 € 1,60% 7,80%b) Betriebseinrichtung des Bezugs 216.234,54 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 216.234,54 € 123.548,54 € 5.223,00 € 0,00 € 128.771,54 € 87.463,00 € 92.686,00 € 2,40% 40,40%3. Verteilungsanlagena) Speicheranlagen 338.733,43 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 338.733,43 € 267.568,43 € 5.694,00 € 0,00 € 273.262,43 € 65.471,00 € 71.165,00 € 1,70% 19,30%b) Leitungsnetz und Hausanschlüsse 4.424.274,80 € 415.996,44 € 0,00 € 0,00 € 4.840.271,24 € 2.669.430,90 € 84.754,50 € 0,00 € 2.754.185,40 € 2.086.085,84 € 1.754.843,90 € 1,80% 43,10%c) Messeinrichtungen 29.212,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 29.212,83 € 24.126,55 € 1.359,50 € 0,00 € 25.486,05 € 3.726,78 € 5.086,28 € 4,70% 12,80%4. Betriebs- und Geschäftsausstattunga) Werkzeuge und Geräte 136.903,66 € 4.622,41 € 0,00 € 0,00 € 141.526,07 € 114.455,09 € 5.693,93 € 0,00 € 120.149,02 € 21.377,05 € 22.448,57 € 4,00% 15,10%b) Fahrzeuge 174.206,06 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 174.206,06 € 150.661,25 € 5.047,00 € 0,00 € 155.708,25 € 18.497,81 € 23.544,81 € 2,90% 10,60%c) Büroeinrichtung 5.935,24 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.935,24 € 5.935,24 € 0,00 € 0,00 € 5.935,24 € 0,00 € 0,00 € 0,00% 0,00%Zwischensumme 7.071.594,03 € 420.618,85 € 0,00 € 0,00 € 7.492.212,88 € 4.813.508,24 € 136.331,36 € 0,00 € 4.949.839,60 € 2.542.373,28 € 2.258.085,79 € 1,80% 33,90%Gesamtsumme 7.077.514,28 € 420.618,85 € 0,00 € 0,00 € 7.498.133,13 € 4.819.280,49 € 136.479,36 € 0,00 € 4.955.759,85 € 2.542.373,28 € 2.258.233,79 € 1,80% 33,90%-63-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong>TOP Nr.: 6 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. 103/2013Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur BeschlussfassungVergabe der Gewässerentwicklungsplanung auf der Gemarkung <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Beratung:Bürgermeister Büchner erläutert ausführlich den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> hat auf der Basis einesAngebotes vom Juni 2012 insgesamt 43.000,00 € unter der Haushaltsstelle3600-655900 für die Erarbeitung eines Gewässerentwicklungsplans mitAusschreibungsunterlagen für die Grabenreinigung in den Haushaltsplan für dasHaushaltsjahr 2013 eingestellt. Ziel der Gewässerentwicklungsplanung ist dieErhaltung und Entwicklung funktionsfähiger Fließgewässer – Ökosysteme und einenachhaltige Gewässerbewirtschaftung. Dies gilt für die Gewässerstruktur und dasAbflussgeschehen ebenso wie für die Lebensraumqualität für Pflanzen, Tiere undden Menschen selbst. Rechtlich ist der Gewässerentwicklungsplan in §68a desWassergesetzes für Baden-Württemberg verankert. Danach ist der Träger derUnterhaltungslast verpflichtet, soweit nicht überwiegende Gründe des Wohls derAllgemeinheit entgegenstehen, Gewässer naturnah auszubauen. DieGemeindeverwaltung hat sich dieser Aufgabe angenommen und bei verschiedenengeeigneten Büros ein Angebot zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplansabgefragt. Insgesamt wurden sieben Anbieter zur Abgabe aufgefordert. DieAngebote lagen im Grundpreis zwischen 11.562,50 € netto und ca. 42.000,00 €.Billigster Anbieter war das Planungsbüro BHM Planungsgesellschaft mbH ausBruchsal mit einem Angebotspreis von 21.530,82 €, der sich wie folgt darstellt.GewässerentwicklungsplanEntwicklungsplanung 11.562,50 €Besondere Leistungen für die Erstellung eventuell notwendiger hydrologischerGutachten50 Std. + 65,00 € 3.250,00 €Abstimmungs- und Vorstellungstermine 5 * 490,00 € 2.450,00 €Gesamtsumme ohne NK 17.262,50 €Nebenkosten + 5% 830,63 €Gesamtsumme Netto 18.093,13 €MWST 19% 3.437,69 €Summe: 21.530,82 €Grundlage der Angebotserstellung war die Arbeitsanleitung der LfU (heute LUBW)zur Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen Teil III aus dem Jahre 2002. NeuereHinweise der übergeordneten Behörden liegen derzeit nicht vor.Danach ist als zwingender Bestandteil eines Gewässerentwicklungsplans dieBestandsaufnahme und Bewertung vorgesehen.-64-


Nr. 10/2013Hieraus werden dann Entwicklungsziele abgeleitet und konkrete Maßnahmen zurVerbesserung vorgeschlagen. Sowohl die Planung als auch zukünftige Maßnahmenwerden durch die Landesregierung gefördert.Hintergrund der PlanungNach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das die EG-WRRL(Wasserrahmenrichtlinie) in nationales Recht umsetzt, sind Oberflächengewässer biszum Jahr 2015 in einen „guten Zustand“ zu versetzen, soweit dieser noch nichtvorhanden ist. Das Land Baden-Württemberg hat hierzu vorbereitendeUntersuchungen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass der Wagbach Defiziteaufweist, die behoben werden müssen. Entsprechende Maßnahmen, wie dieEinbringung von Strömungslenkern sind vorgesehen. Der Wagbach hat jedoch, wiedas gesamte Grabensystem der Gemeinde nicht nur eine herausragendeökologische Bedeutung, sondern dient auch als Vorfluter für die angeschlossenenKläranlagen sowie zur Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen auf derGemarkung <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> und Altlußheim. Er trägt damit imbedeutenden Maß zum Hochwasserschutz auf der Gemarkung bei. Dies ist bei jederVeränderung mit zu berücksichtigen und in die Maßnahmeplanungen einzuarbeiten.Die besondere ökologische Bedeutung wird deutlich, wenn man, wie imnachstehenden Kartenausschnitt dargestellt, die Schutzflächen für Biotope undFFH-Flächen betrachtet.Wagbach-65-


Nr. 10/2013Förderung durch das Land Baden-WürttembergDas Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Erstellung einesGewässerentwicklungsplans mit 50 % der enstehenden Kosten. Zuwendungen unter10.000,00 € werden nicht gewährt. Die Endabrechnung desGewässerentwicklungsplans muss daher mindestens 20.000,00 € betragen.Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um derenStellungnahmen.Gemeinderätin Hartkorn (CDU) begrüßt die Maßnahme und stimmt der Erstellungeines Gewässerentwicklungsplanes gerne zu.Gemeinderat Zieger (FÖDL) erteilt seine Zustimmung zumGewässerentwicklungsplan. Weiter empfiehlt er die Kontaktaufnahme mit demortsansässigen BUND.Gemeinderat Kraus (SPD) stimmt der Maßnahmenplanung zu.Gemeinderat Rausch (FW) kann dem Beschlussvorschlag zustimmen.Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe der Erstellung einesGewässerentwicklungsplans an die BHM Planungsgesellschaft mbH zuvoraussichtlichen Kosten in Höhe von 21.530,82 € zu.-66-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong>TOP Nr.: 7 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. 104/2013Fachamt: Rechnungsamtzur BeschlussfassungBeschaffung eines Böschungsmähers mit Heckenschere als Anbaugerät fürKommunaltraktorBeratung:Bürgermeister Büchner geht kurz auf die Sitzungsvorlage ein und merkt an, dassdie Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> im Jahre 1997 ein Mähausleger RS 125 alsAnbaugerät für den Kommunaltraktor zum Preis von 4.160,59 € beschaffte. DiesesAnbaugerät dient zur Pflege der kommunalen Grünflächen, ausgenommen SportundSpielplätze. Bedingt durch den hohen Reparaturaufwand und den dadurchentstehenden Kosten schlägt die Verwaltung wie bereits in den Haushaltsberatungenfür das Haushaltsjahr 2013 besprochen, die Beschaffung eines Böschungsmähersmit Heckenschere vor.Mit diesem Anbaugerät kann gemäht, gemulcht, Hecken sowie herabhängendeBaumäste geschnitten werden.Böschungsmäher altDer Gemeinderat hat für das Haushaltsjahr 2013 hierfür unter der Haushaltsstelle2.5800-935000.014 Mittel in Höhe von 17.000,00 € eingestellt. Um die Einstellungdes Mähauslegers und der Heckenschere auch während der Fahrt verändern zukönnen, schlägt die Außendienstleitung die Beschaffung eines Böschungsmähers mitJoysticksteuerung vor. Ein vorliegendes unverbindliches Angebot schließt ab mitvoraussichtlichen Kosten von 19.456,50 €. Im Hinblick hierauf schlägt die Verwaltungdie Durchführung einer beschränkten Ausschreibung (unter 40.000,00 €) vor.-67-


Nr. 10/2013Böschungsmäher neu ohne Heckenschere-68-


Nr. 10/2013Unter der Haushaltsstelle 2.5800-935000.014 wurden bereits Mittel in Höhe von2.120,80 € für die Beschaffung von zwei Motorsägen verwendet. Diese beidenMotorsägen wurden bei einem Einbruch im Bauhofgebäude entwendet und musstenkurzfristig ersetzt werden. Auf Grund dieser bereits verwendeten Mittel und demvorliegenden unverbindlichen Angebot könnten überplanmäßige Ausgaben In Höhevon ca. 5,000,00 € entstehen.Nach seinen Ausführungen lässt Bürgermeister Büchner ohne Aussprache überden Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung abstimmen.Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Neubeschaffung einesBöschungsmähers mit Heckenschere und Joysticksteuerung zu.-69-


Nr. 10/2013<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>28.10.2013</strong>TOP Nr.: 8 <strong>öffentlich</strong> DS-Nr. 105/2013Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur BeschlussfassungZuschuss des RSV Edelweiß <strong>Oberhausen</strong> zur Durchführung der DeutschenMeisterschaften im Radsport in <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> vom 10. bis 14. Juli2013Beratung:Bürgermeister Büchner geht kurz auf den Sachverhalt diesesTagesordnungspunktes ein. Er stellt fest, dass in der Zeit vom 10. bis 14. Juli 2013 in<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> die Deutschen Bahnradmeisterschaften der Jugend,Junioren, Frauen und Männer stattfanden. Über die Veranstaltung wurde sowohlüber Fernsehen und Rundfunk als auch in der Presse ausführlich berichtet. In derBruchsaler Rundschau waren bereits im Vorfeld mehrere Seiten Berichte imüberregionalen Sportteil vertreten, bei denen auch die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> positiv dargestellt wurde. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungenwurden vom Gemeinderat insgesamt 10.000,00 € für die Durchführung derVeranstaltung eingestellt, nachdem von Seiten des Vereins ein entsprechenderZuschussantrag gestellt wurde. Über die Höhe des Zuschusses sollte nach Vorlageder Abrechnung der Veranstaltung entschieden werden. Bei derGemeindeverwaltung ist nunmehr der Antrag des RSV Edelweiß mit Vorlage derentsprechenden Abrechnung eingegangen. Dieser wurde geprüft und ein Defizit von11.981,17 € anerkannt. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, den imHaushaltsplan eingestellten Zuschuss von 10.000,00 € an den RSV Edelweißauszuzahlen.Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um derenStellungnahmen.Gemeinderätin Klee (CDU) stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Die DeutschenMeisterschaften hatten für <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> eine überaus positiveAußenwirkung.Gemeinderätin Zieger (FÖDL) erteilt ebenfalls ihre Zustimmung.Gemeinderat Kraus (SPD) dankt auf diesem Weg ebenfalls dem RSV für diepositive Darstellung der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> und stimmt demBeschlussvorschlag zu.Gemeinderat Strubel (FW) dankt ebenfalls dem RSV mit seinen vielen Helfern undunterstützt gerne den Verein und stimmt somit dem Beschlussvorschlag zu.Beschluss:Der Gemeinderat bewilligt einstimmig für die Durchführung der DeutschenMeisterschaften einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €.-70-


Nr. 10/2013BekanntgabenBürgermeister Büchner gibt ein Schreiben der Gemeindeprüfungsanstalt bezüglichder überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> 2008 bis 2011 bekannt.-71-


Nr. 10/2013Hinweis:Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des <strong>Protokoll</strong>s.Die <strong>Protokoll</strong>führerin:Der Bürgermeister:Der Gemeinderat:-72-

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