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Volvo Selekt Handbuch

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5BedingungenVoraussetzung für jegliche Garantieansprücheist, dass der Käufer/Garantienehmer:a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenenoder empfohlenen Wartungs-,Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeberoder in einer vom Herstelleranerkannten Vertragswerkstatt durchführenlässt. Werden die vom Hersteller vorgegebenenServiceintervalle (Zeitvorgabe oder jährlicheKilometerleistung) um die Toleranzen von1 Monat oder 1.500 km überschritten, führtdies zum Verlust jeglichen Garantieanspruches.b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstigeBeeinflussungen unterlässt bzw. einenDefekt oder Austausch des Kilometerzählersunverzüglich dem Versicherer der Garantieunter Angabe des jeweiligen Kilometerstandesanzeigt.c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitungzum Betrieb des Kraftfahrzeugsbeachtet.Keine Garantie besteht ohne Rücksicht aufmitwirkende Ursachen für Schäden:a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außenplötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendesEreignis;b) durch unsachgemäße, mut- oder böswilligeHandlungen, Entwendung, insbesondereDiebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub undUnterschlagung, durch unmittelbare Einwirkungvon Tierschäden, Sturm, Hagel,Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben oderÜberschwemmung sowie durch Verschmorung,Brand oder Explosion;c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg,innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terrorismus,Vandalismus, Beschlagnahme oder sonstigehoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;d) die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungenmit Renncharakter oder aus den dazugehörigenÜbungsfahrten entstehen;e) die durch die Veränderung der ursprünglichenKonstruktion des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning,V-Max * Aufhebung, Gasumbau usw.) oder denEinbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursachtwerden, die nicht durch den Herstellerzugelassen sind;f) durch die Verwendung eines erkennbarreparaturbedürftigen Teiles, es sei denn, dassder Schaden mit der Reparaturbedürftigkeitnachweislich nicht im Zusammenhang stehtoder, dass das Teil zurzeit des Schadens voneinem hierfür ausgebildeten Fachmannwenigstens behelfsmäßig repariert war;g) wenn der Käufer/Garantienehmer das Kraftfahrzeugmindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigenPersonenbeförderung verwendet hatoder das Kraftfahrzeug gewerbsmäßig an einenwechselnden Personenkreis vermietetworden ist;h) die durch die Verwendung ungeeigneterBetriebsstoffe oder durch den Mangel anBetriebsstoffen (Schmiermittel, Öle,Kühlwasser etc.) entstehen;i) für die ein Dritter einzutreten hat bzw. derenBehebung im Rahmen der Herstellerkulanzerfolgt oder die auf einen Herstellungs- oderMaterialfehler zurückzuführen sind, der beimjeweiligen Fahrzeugtyp in größerer Zahl auftritt(Serienfehler) und für den nach Art undHäufigkeit grundsätzlich Herstellerkulanz inBetracht kommt.Es gelten die vollständigen <strong>Volvo</strong> <strong>Selekt</strong> Garantiebedingungen,die Sie bei Fahrzeugkauf von Ihremverkaufenden <strong>Volvo</strong> <strong>Selekt</strong> Partner erhalten haben.* Aufhebung der werkseitigen Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit

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