Der Fall Dorothee Elisabeth Tretschlaff
Der Fall Dorothee Elisabeth Tretschlaff
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Er habe den <strong>Fall</strong> an den Fiskal (Finanzbeamter) und Richter Roth übergeben. Dieserhatte den <strong>Fall</strong> sogar von den Jura-Professoren der Universität Greifswald überprüfenund das Todesurteil bestätigen lassen!Nachdem Böttcher seinen kritischen Bericht zu diesem <strong>Fall</strong> nach Berlin geschickthatte, wurde am 2. Juni 1701 ein königliches „Rescript“ als Antwortschreibenverkündet. Aus diesem geht hervor, dass man Münchow und dem Fiskal Roth nichtsnachweisen konnte und man die „Sache“ fallen ließ. 12An diesen wenigen überlieferten Details zeigt sich das Ausmaß der Nachlässigkeitgegenüber den Angeklagten. <strong>Der</strong> noch zu Beginn der Hexenverfolgung angeblichbegangene Schadenszauber wurde im <strong>Fall</strong> <strong>Tretschlaff</strong> nie nachgewiesen. Trotzdemwurde <strong>Dorothee</strong> schnell, grausam und ohne wirklich ernsthafte Untersuchung, z. B.weiteren Zeugenbefragungen, hingerichtet. <strong>Dorothee</strong> hatte nicht einmal einen Anwalt.Fergitzer Kirche.Foto: Luise Kretschmer12 Möller, Katrin: Die letzte Hexe von Brandenburg, 1. Auflage, 2009, S. 4.12