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Mietvertrag_Stand 05/2013 - Wohnmobil Vermietung Schmelzer

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<strong>Mietvertrag</strong><strong>Wohnmobil</strong> <strong>Vermietung</strong> <strong>Schmelzer</strong>Fahrzeugbeschreibung:Über die Anmietung des nachstehend bezeichneten <strong>Wohnmobil</strong>s/Reisemobil wird zwischen denMieter und dem Vermieter dieser <strong>Mietvertrag</strong> geschlossen.Fahrzeug TypeHerstellerAmt. KennzeichenFarbeKilometerstandDas Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.Nur der nachfolgende Mieter ist berechtigt das <strong>Wohnmobil</strong> zu lenken und trägt die volle Verantwortungüber die zweckentsprechende Benützung des <strong>Wohnmobil</strong>s.Vorname, NachnameAdresseTelefonE-MailGeburtsdatumGeburtsortBankverbindungFührerschein KlasseFührerschein ausgestelltKopie FührerscheinKopie Reisepass© Vervielfältigung oder Verarbeitung des <strong>Mietvertrag</strong>es oder einzelner Teile sindnur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Unternehmens gestattet.Bankverbindung Ktn. Nr.: 0<strong>05</strong>00-754270 IBAN: AT66208150<strong>05</strong>00754270Stmk. Bank u. Sparkassen AG BLZ: 20815 BIC: STSPAT2GUnternehmensinformation UID: ATU43447908 DGNR: 500418764Gerichtsstand: Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Graz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt Österreichisches Recht.


Für die Nutzung des Fahrzeuges während der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, diefolgende Miete, Nutzungsgebühren und Kosten an den Vermieter zu bezahlen (Zahlungsbedingungensiehe unten):Leistungen Menge Einzelpreis € Summe € MwSt € Brutto €- Kaution*- Tagesmiete- WochenmieteKraftstoffe, Betriebsstoffeund Gasanlage beiMehrverbrauch**Servicepauschale mitEinweisung***<strong>Vermietung</strong> derBettwäscheEndreinigung innen****Toiletten reinigen****Versicherung****Gesamtbetrag*Kaution: Die Kaution von € 500,-- muss 1 Monat vor Reisantritt hinterlegt werden. Die Kaution wirdauf dem Übernahmeprotokoll (Checkliste über Zustand der Mietgegenstände) vom Mieter undVermieter bestätigt. Werden die Mietgegenstände ordnungsgemäß und unbeschädigt zurückgegeben,wird die Kaution nach erfolgter <strong>Mietvertrag</strong>sendabrechnung in Bar erstattet. Die Kaution dient zurAbdeckung von Schäden am <strong>Wohnmobil</strong>, Zubehör oder Ausrüstungsgegenständen durch Brand,Diebstahl sowie Beschädigungen bei Eigen- oder Fremdverschulden und allen damit verbundenenKosten. Bei einem Schaden wird die gesamte Kaution einbehalten bis die Schadensumme feststeht.Ist die festgestellte Schadensumme niedriger, als die hinterlegte Kaution, wird der Restbetrag demMieter erstattet. Ausrüstungsgegenstände (Zubehör, Sicherheitsausrüstung usw.) sind nichtBestandteil der Kaskoversicherung, der Verlust ist durch den Kunden zu ersetzen.**Kraftstoffkosten und Betriebsstoffe: Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank zurVerfügung gestellt. Der Motor ist nach Herstellervorgaben mit Motoröl gefüllt. Der Mieter trägt alleKraftstoff und Motorölkosten sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die während derMietzeit anfallen. Das Fahrzeug wird voll betankt übergeben und ist voll betankt zurück zu geben,andernfalls werden € 150,-- für Treibstoff und Aufwand verrechnet.KM-Begrenzung: bis 8 Tage Mietzeit 150km/pro Tag frei, bis 21 Tage 250km/pro Tag frei, ab 22 Tage300km/pro Tag frei (Sonderabsprache möglich, bedarf aber der Schriftform). Jeder weiterer KM kostet0,30 € extra.Bankverbindung Ktn. Nr.: 0<strong>05</strong>00-754270 IBAN: AT66208150<strong>05</strong>00754270Stmk. Bank u. Sparkassen AG BLZ: 20815 BIC: STSPAT2GUnternehmensinformation UID: ATU43447908 DGNR: 500418764Gerichtsstand: Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Graz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt Österreichisches Recht.


**Gasversorgung des <strong>Wohnmobil</strong>s: Das <strong>Wohnmobil</strong> wird dem Mieter mit einer 11 kg Gasflasche zurVerfügung gestellt. Sollte dieser Gasvorrat für die gesamte Mietdauer nicht ausreichen, ist es Sachedes Mieters auf eigene Kosten die Gasflasche entsprechend neu befüllen zu lassen bzw.auszutauschen. Ein bei der Rückgabe des <strong>Wohnmobil</strong>s noch vorhandener Gasvorrat wir dem Mieternicht vergütet.***Servicepauschale: Diese muss mit der Restzahlung vom Mietpreis 1 Monat vor Reiseantrittbeglichen sein. Weiteres beinhaltet die Servicepauschale Übergabe- und Rückgabeformalitäten fürdas Fahrzeug und die sorgfältige Einweisung des Mieters. Die Servicepauschale enthält 1 Flasche mit11 kg Gas, Kabel und Adapter, ausführliche Einweisung, Frischwassertankfüllung, Schutzbrief,Außenreinigung, Abhol- und Rückgabetag jeweils 1 Tag.****Reinigung des Fahrzeuges: Das <strong>Wohnmobil</strong> wird sauber übergeben und ist Besenrein zurück zugeben. Bei nicht erledigter Endreinigung wird vom Vermieter der Betrag von € 90,-- in Rechnunggestellt. Eine nicht entleerte und gereinigte Toilette wird mit € 70,-- verrechnet. Bei einer starkenVerschmutzung wird eine Endreinigung in Rechnung gestellt. Frischwasser- und Abwassertankmüssen bei Rückgabe leer sein. Unsere <strong>Wohnmobil</strong> ist ein Nichtraucherfahrzeug, bei Nichtbeachtungwird eine besondere Reinigung erforderlich und dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Mitführen vonHaustieren ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicherGenehmigung gestattet. Das Mitführen von Tieren kann zu einem erhöhten Reparatur- und/oderReinigungsbedarf führen. Dadurch anfallende Zusatzkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.****Versicherung:Für das <strong>Wohnmobil</strong> bestehen eine Kraftfahrtversicherung und eineVollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in der Höhe desnebenstehenden Betrages. Der Mieter wird auf die Details der Haftunghingewiesen.UnfallschädenSB………….€ElementarschädenSB………….€Haftung des Mieters im Schadensfall: Der Mieter haftet im Rahmen der einzelnen Versicherungenje Schadensfall in voller Höhe der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung. Sämtliche vomVersicherungsnehmer nicht umfasste Ansprüche (zB. Mietausfall, Wertminderung usw…) sind vomMieter gesondert zu ersetzen. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.Bei Führerscheinentzug ist der Mieter verpflichtet dies prompt dem Vermieter telefonisch mitzuteilen.Für die Rückholung des Fahrzeuges wird der gesamte Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.Fahrten ins Ausland: Nach den allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrtversicherung ist derGeltungsbereich der Versicherung auf Europa beschränkt. Fahrten in das Gebiet außerhalb desGeltungsbereiches des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft sind ohne schriftlicheZustimmung des Vermieters nicht gestattet.Es besteht in diesen Ländern ohne Zusatzversicherung kein Versicherungsschutz!Bankverbindung Ktn. Nr.: 0<strong>05</strong>00-754270 IBAN: AT66208150<strong>05</strong>00754270Stmk. Bank u. Sparkassen AG BLZ: 20815 BIC: STSPAT2GUnternehmensinformation UID: ATU43447908 DGNR: 500418764Gerichtsstand: Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Graz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt Österreichisches Recht.


Allgemeine Bestimmungen:1.) Zahlungsbedingungen: Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Gesamtbetrag neben allensonstigen Leistungen wie folgt an den Vermieter zu bezahlen:Bei Vertragsabschluss 30% Anzahlung vom Mietpreis,1 Monat vor Mietbeginn die Restzahlung vom Mietpreis, Kaution und Servicepauschale (Bar –Überweisung)Es gelten jene Preise, die zur Zeit des Vertragsabschlusses laut Preisliste gültig sind.Werden die vereinbarten Zahlungsfristen von Mieter nicht eingehalten, ist der Vermieter an dieReservierung bzw. <strong>Mietvertrag</strong> nicht mehr gebunden und kann von Mieter Schadensersatz verlangen.Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder Kündigung vor vereinbarten Mietbeginn ist der Mieterverpflichtet folgende Stornokosten zu bezahlen.2.) Reservierung und Rücktritt: Der <strong>Mietvertrag</strong> kommt mit Zugang derschriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen (Postweg oder E-Mail). Maßgebend ist der Tag desPosteingangs beim Vermieter.Bei Rücktritten bis 90 Tagen vor Übernahme werden 20% des Mietpreises fällig.Bei Rücktritten bis 30 Tagen vor Übernahme werden 30% des Mietpreises fällig.Bei Rücktritten von weniger als 20 Tagen vor Übernahme werden 90% des Mietpreises fällig.Bei Nichtannahme des Fahrzeuges steht dem Vermieter der Preis in voller Höhe zu.Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Anmiettermin) sind sämtliche Kosten sofortzu begleichen.3.) Übernahme / Rückgabe: Abholung und Rückgabeadresse ist das Firmengelände der FirmaManfred <strong>Schmelzer</strong> GmbH, Körösistrasse 92, 8020 Graz. Die Uhrzeiten für Übernahme und Rückgabewerden im <strong>Mietvertrag</strong> geregelt. Bei Übernahme und Rückgabe wird über den Zustand derMietgegenstände ein Protokoll angefertigt, das von Mieter und Vermieter unterzeichnet wird. Die im<strong>Mietvertrag</strong> eingetragenen Über- sowie Rückgabezeiten sind unbedingt einzuhalten. Wird dieRückgabezeit (wenn nicht anders schriftlich festgehalten) um mehr als eine Stunde überschritten, hatder Mieter einen vollen Tagessatz zu leisten.Fahrzeugübergabe (Abholung)Vereinbarter Termin für die RückgabeTag (Datum)UhrzeitGraz, am ……………………….…….Unterschrift Vermieter ……………………….…….Unterschrift Mieter ……………………….…….Bankverbindung Ktn. Nr.: 0<strong>05</strong>00-754270 IBAN: AT66208150<strong>05</strong>00754270Stmk. Bank u. Sparkassen AG BLZ: 20815 BIC: STSPAT2GUnternehmensinformation UID: ATU43447908 DGNR: 500418764Gerichtsstand: Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Graz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt Österreichisches Recht.


Bankverbindung Ktn. Nr.: 0<strong>05</strong>00-754270 IBAN: AT66208150<strong>05</strong>00754270Stmk. Bank u. Sparkassen AG BLZ: 20815 BIC: STSPAT2GUnternehmensinformation UID: ATU43447908 DGNR: 500418764Gerichtsstand: Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Graz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt Österreichisches Recht.

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