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Leitfaden der Berufsbildenden Schulen Burgdorf - BBS Burgdorf

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>der</strong><strong>Berufsbildenden</strong><strong>Schulen</strong> <strong>Burgdorf</strong>Informationen über unsere Schulewww.bbs-burgdorf.de


2 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFHerausgeberBerufsbildende <strong>Schulen</strong> <strong>Burgdorf</strong>Gerhard KlausOberstudiendirektor, SchulleiterTelefon 05136 8992-0Telefax 05136 8992-67gerhard.klaus@bbs-burgdorf.deLayoutHelmut WeissFotosHendrik AlbertsHelmut WeissStandort Berliner RingDruckgutenberg beuyswww.feindruckerei.deStandJuni 20138. AuflageStandort HandelslehranstaltDiese Broschüre finden Sie unterwww.bbs-burgdorf.de.


LEITFADEN 2013 | 3InhaltDas Leitbild <strong>der</strong> Schule 4Das Vorwort des Schulleiters 5Seite1 | Die Schule stellt sich vor 62 | Das Bildungsangebot <strong>der</strong> Schule 8Das Bildungsangebot bei den AusbildungsberufenDas Bildungsangebot bei den Vollzeitschulformen3 | Der Lageplan unserer Standorte 104 | Alles Wissenswerte zum Unterricht 11Aufnahme in die SchuleVersäumnisse und VerspätungenHausaufgabenNotengebung und ZensurenVersetzungSchulische und berufliche AbschlüsseZusatzqualifikationen5 | Regelungen zum Verhalten in <strong>der</strong> Schule 19Verhalten bei ansteckenden KrankheitenUnfallverhütungsvorschriftenVerhalten im AlarmfallVerbot von Waffen an <strong>der</strong> SchuleSchulordnungNutzungsordnung für die EDV-Anlagen <strong>der</strong> SchuleMaßnahmen bei Verstößen gegen bestehende Regeln6 | Sonstiges 21SchulbescheinigungenSchülerausweisKopier- und DruckkostenLernmittelElternvertretungSchülervertretungSchulvorstand| Anhang 23Regeln bei SchulversäumnissenMerkblatt zum InfektionsschutzErlass über das Verbot des Mitbringens von WaffenSchulordnungNutzerordnung für die EDV-AnlagenHinweise zum Datenschutz bei schulischen Fotos und DatenGebäudeplan Berliner RingParkplätze


4 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFDas Leitbild <strong>der</strong> SchuleUnsere Schule ist ein innovatives Kompetenzzentrum für beruflicheBildung in <strong>der</strong> Region Hannover. Das wichtigste Ziel unsererArbeit ist die Qualifizierung junger Menschen. Wir wollenunsere Schülerinnen und Schüler optimal auf die Herausfor<strong>der</strong>ungenin Ausbildung, Beruf und Studium vorbereiten.Intellektuelle Fähigkeiten und praktische Fertigkeiten werdengezielt gefor<strong>der</strong>t und geför<strong>der</strong>t. Unsere Arbeitsatmosphäreunterstützt die Leistungsbereitschaft des Einzelnen und desTeams. Erfolge werden entsprechend gewürdigt. Qualitätsmanagementsorgt für eine fortlaufende Verbesserung unsererSchule.Berufliche Kompetenz beinhaltet ein respektvolles Miteinan<strong>der</strong>.Kulturelle Vielfalt verstehen wir hierbei als Bereicherung.Wir legen Wert auf die Integration von jungen Menschen mitunterschiedlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen.Gewalt und Drogen haben an unserer Schule keinen Platz.Die Zusammenarbeit mit Eltern, Betrieben und Hochschulenist für uns selbstverständlich. Der intensive Dialog mit unserenBildungspartnern ist ein Garant für Innovation in <strong>der</strong> beruflichenBildung.


LEITFADEN 2013 | 5Vorwort des SchulleitersLiebe Schülerinnen und Schüler!Herzlich willkommen in den <strong>Berufsbildenden</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>Burgdorf</strong>.Sie beginnen in unserer Schule Ihren beruflichenWerdegang und treten damit in einen neuenLebensabschnitt ein. Dieser Schritt ist verbundenmit dem Kennenlernen neuer Menschen, einemneuen Umfeld, in dem Sie sich sicher bewegen wollenund neuen Regeln des Zusammenlebens. UmIhnen das richtige Verhalten in dieser neuen Umgebungzu erleichtern, geben wir Ihnen diese Broschürean die Hand.Was allen Schülerinnen und Schüler ebenso wieden Lehrkräften als Richtschnur bei ihrer täglichenArbeit anleiten soll, ist im Nie<strong>der</strong>sächsischen Schulgesetzaufgeführt. Demnach sollen alle Beteiligtenunter an<strong>der</strong>em• die Grundrechte für sich und jeden an<strong>der</strong>enwirksam werden lassen,• Konflikte vernunftgemäß lösen, aber auch Konflikteertragen können,• dafür sorgen, dass sich je<strong>der</strong> im Berufslebenbehaupten kann und das soziale Leben verantwortlichmitgestaltet.Für den Alltag in unserer Schule haben wir ausdiesen gesetzlichen Maßstäben konkrete Verhaltensweisenabgeleitet, an die sich alle halten müssen.Die folgenden Regeln, die in diesem <strong>Leitfaden</strong>zusammengefasst wurden, bestimmen das Zusammenlebenund die Zusammenarbeit in unsererSchule. Eine wesentliche Grundlage dieser Bestimmungenist, dass alle die Verantwortung für ihrHandeln übernehmen müssen.Eine weitere grundlegende Botschaft <strong>der</strong> Regelnlautet: Respekt! Der Respekt gegenüber dem An<strong>der</strong>enmacht den Umgang <strong>der</strong> Menschen angenehm.Wenn er fehlt, wird es unerträglich. Achten heißtauch zuhören. Im Alltag gelingt es vielen Menschen,einigermaßen respektvoll miteinan<strong>der</strong> umzugehen,aber unter Stress, bei heftigem Streit und massivenKonflikten geht <strong>der</strong> Respekt zu oft verloren.Die vorliegenden Bestimmungen sind von <strong>der</strong>Gesamtkonferenz <strong>der</strong> Schule im Sommer 2006beschlossen worden bzw. sind durch Gesetze undErlasse vorgegeben. Sie gelten für alle an <strong>der</strong> Schulearbeitenden Personen gleichermaßen und werdenstrikt angewendet.Im Alltag bleibt die Moral nicht <strong>der</strong> persönlichenVorliebe überlassen. Ich hoffe, dass die Regelnnicht zu Fesseln werden, son<strong>der</strong>n zu einem angenehmenund erfolgreichen Schulleben beitragen.Gerhard KlausSchulleiter„Alle denken nur darüber nach, wie man die Menschheit än<strong>der</strong>n könnte,doch niemand denkt daran, sich selbst zu än<strong>der</strong>n.“Leo Tolstoi


6 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORF1 Unsere Schule stellt sich vorSchulleiterstellvertret.SchulleiterLeiter KB* 1Leiterin KB* 2Leiter KB* 3Leiterin KB* 4Leiterin KB* 5Leiter KB* 6Leiter KB* 7Gerhard KlausOberstudiendirektorChristian SebensStudiendirektorChristoph FalknerStudiendirektorBirgit SchulzStudiendirektorinDietrich von EinemStudiendirektorHelga WartjenstedtStudiendirektorinMonika SchumannOberstudienrätinRalf JacobsStudiendirektorKarl-Wilhelm MeyerStudiendirektor05136 8992-14 Gerhard.Klaus@bbs-burgdorf.de05136 8992-14 Christian.Sebens@bbs-burgdorf.de05136 8992-18 Christoph.Falkner@bbs-burgdorf.de05136 8992-17 Brigit.Schulz@bbs-burgdorf.de05136 8992-815 Dietrich.Einem@bbs-burgdorf.de05136 8992-19 Helga.Wartjenstedt@bbs-burgdorf.de05136 8991-13 Monika.Schumann@bbs-burgdorf.de05136 8991-12 Ralf.Jacobs@bbs-burgdorf.de05136 8992-818 Karl.Meyer@bbs-burgdorf.de* Koordinationsbereich (KB)Das Leitungsteam


LEITFADEN 2013 | 7Standorte Berliner Ring (BR) Handelslehranstalt (HLA)Berliner Ring 2831303 <strong>Burgdorf</strong>Tel. 05136 8992-0Fax 05136 8992-67office@bbs-burgdorf.deGebäudekoordination:Helga WartjenstedtVor dem Celler Tor 74,31303 <strong>Burgdorf</strong>Tel. 05136 8991-0Fax 05136 8991-17verwaltung-hla@bbs-burgdorf.deGebäudekoordination:Ralf JacobsSekretariateSekretariat für Schülerangelegenheiten:Ingrid Sievert, Tel. 05136 8992-0Kerstin Kobbe, Tel. 05136 8992-58Ursel Prentkowski, Tel. 05136 8992-813Öffnungszeiten:Mo. bis Do. von 07:15 bis 15:00 UhrFreitag von 07:30 bis 13:00 UhrSekretariat für Personalangelegenheiten:Tanja Krebs, Tel. 05136 8992-14Sekretariat fürFinanzangelegenheiten:Anna Kröger, Tel. 05136 8992-68Ingrid Sievert, Tel. 05136 8992-22Sekretariat für Schülerangelegenheiten:Meike Kappenberg,Tel. 05136 8991-0Öffnungszeiten:Montag bis Freitag von07:15 bis 15:30 UhrHausverwaltung Helge Flocke, Tel. 05136 8992-21Henning Wiekenberg, Tel. 05136 8992-25Andreas Behmann,Tel. 05136 8991-14KoordinationsbereicheKB1: Fahrzeugtechnik, MetalltechnikKB2: Ernährung, Hauswirtschaft,Gesundheit, Pflege, ZusatzangebotFachhochschulreifeKB3: Elektrotechnik, gewerblicheVekehrsberufeKB4: Bau-, Holztechnik, KörperpflegeKB7: Berufliches Gymnasien Wirtschaftund Berufliches Gymnasium TechnikKB5: Wirtschaft:Berufe in <strong>der</strong> Spedition undim VerkehrKB6: Wirtschaft:Berufe im HandelFachoberschule WirtschaftFachoberschule TechnikBerufsfachschulen WirtschaftSchulsozialarbeit Hendrik Alberts, Tel. 05136 8992-20Katja Ewald, Tel. 05136 8992-24Ulrike Bode, Tel. 05136 8991-18Beratungslehrkräfte Ralf Hasenfuß, Tel. 05136 8991-0SV-BeratungslehrkräfteHeidi Marz, Tel. 05136 8992-0Daniela Mende, Tel. 05136 8992-0Jens Born, Tel. 05136 8991-0Verwaltungsleitung Adele Rebel, Tel. 05136 8992-816EDV-Administratoren Frank Becker, Tel. 05136 8992-30Thomas Prien, Tel. 05136 8992-38Schulassistent Sascha Schwerthelm, Tel. 05136 8992-51


8 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORF2 Das Bildungsangebot <strong>der</strong> SchuleDas Bildungsangebot bei den AusbildungsberufenStandort Berliner Ring, 31303 <strong>Burgdorf</strong>Standort Berliner Ring, 31303 <strong>Burgdorf</strong>FahrzeugtechnikKraftfahrzeugmechatroniker/inSchwerpunkt PkwKraftfahrzeugmechatroniker/inSchwerpunkt NutzfahrzeugeKraftfahrzeugmechatroniker/inSchwerpunkt MotorradtechnikKraftfahrzeugmechatroniker/inSchwerpunkt System- und HochvolttechnikFahrzeugpfleger/inMechaniker/in für Land- undBaumaschinentechnikMechaniker/in für Reifen- undVulkanisationstechnikBerufskraftfahrer/inZweiradmechaniker/inFahrradmonteur/inFachkraft im FahrbetriebServicefahrer/inEisenbahner/in im BetriebsdienstGesundheitGewerblicheVerkehrsberufeElektrotechnikHolztechnikKörperpflegeMedizinische/r Fachangestellte/rZahnmedizinische/rFachangestellte/rIT-Systemelektroniker/inTischler/inFriseur/inStandort Vor dem Celler Tor 74, 31303 <strong>Burgdorf</strong>Wirtschaft AutomobilkaufleuteKaufleute für Spedition undLogistikdienstleistungKaufleute für VerkehrsserviceVerkäufer/inEinzelhandelskaufleuteGroß- und AußenhandelskaufleuteTankwart/in


LEITFADEN 2013 | 9Das Bildungsangebot bei den VollzeitschulformenStandort Berliner Ring, 31303 <strong>Burgdorf</strong>BerufsbereichFahrzeugtechnikBerufsbereichMetalltechnikBerufsbereichErnährungBerufsbereichHauswirtschaftBerufsbereichPflegeBerufsfachschuleFahrzeugtechnik,Schwerpunkt Mechatronikfür RealschulabsolventenFachschule FahrzeugtechnikBerufsvorbereitungsjahrMetalltechnikBerufseinstiegsklasseMetalltechnikBerufsfachschule Metalltechnik,Schwerpunkt Metallbaufür HauptschulabsolventenBerufsvorbereitungsjahrLebensmittelhandwerkund GastronomieBerufseinstiegsklasseLebensmittelhandwerkund GastronomieBerufsfachschuleGastronomieBerufsvorbereitungsjahrHauswirtschaft und PflegeBerufseinstiegsklasseHauswirtschaft und PflegeBerufsfachschuleHauswirtschaft und Pflege,Schwerpunkt HauswirtschaftBerufsfachschule Hauswirtschaftund Pflege, Schwerpunkt PersönlicheAssistenz für RealschulabsolventenBerufsqualifizierende BerufsfachschulePflegeassistenzStandort Berliner Ring, 31303 <strong>Burgdorf</strong>BerufsbereichElektrotechnikBerufsbereichBautechnikBerufsbereichHolztechnikBerufsbereichKörperpflegeBerufsbereichWirtschaftBerufsbereichTechnikBerufsfachschule Elektrotechnik,Schwerpunkt Elektronik/IT fürRealschulabsolventenBerufsfachschule Bautechnikfür HauptschulabsolventenBerufsfachschule Holztechnik,Schwerpunkt Tischlerfür Hauptschulabsolventen.BerufsvorbereitungsjahrKörperpflegeBerufseinstiegsklasseKörperpflegeBerufsfachschule Körperpflege,Schwerpunkt Friseurtechnikfür HauptschulabsolventenBerufsqualifizierende BerufsfachschuleKosmetikBerufliches Gymnasium WirtschaftBerufliches Gymnasium Technik,Schwerpukt MetalltechnikSchwerpunkt ElektrotechnikSchwerpunkt InformatikStandort Vor dem Celler Tor 74, 31303 <strong>Burgdorf</strong>Berufsbereich Berufsfachschule Wirtschaft,Wirtschaft Schwerpunkt Handelfür HauptschulabsolventenBerufsfachschule Wirtschaft,Schwerpunkt Spedition,Schwerpunkt Büro,Schwerpunkt Handel,Schwerpunkt Informatikfür RealschulabsolventenFachoberschule Wirtschaft,Klasse 11 und Klasse 12Fachoberschule TechnikKlasse 11 und Klasse 12


10 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORF3 Lageplan unserer StandorteSo erreichen Sie uns:S-BahnS6 und S7Hannover HBF - Bahnhof <strong>Burgdorf</strong>Buslinienab Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> zum Standort BerlinerRing:Linie 906Haltestelle Schulzentrumzum Standort Handelslehranstalt, Vor dem Celler Tor:Linien910/920/930Linie 926Haltestelle Im Langen MühlenfeldHaltestelle Heinrichstraße


LEITFADEN 2013 | 114 Alles Wissenswerte zum UnterrichtAufnahme in die SchuleBewerbung und EinschulungZur Anmeldung für die Berufsschule o<strong>der</strong> für eine Vollzeitschulform muss das Anmeldeformular <strong>der</strong> RegionHannover ausgefüllt werden. Für die Vollzeitschulformen kann man sich in den ersten beiden Wochenim Februar jeden Jahres anmelden. Die Anmeldung läuft grundsätzlich über die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule.Die Anmeldung für die Berufsschule nehmen in <strong>der</strong> Regel die Ausbildungsbetriebe in den Sommermonatenkurz vor Ausbildungsbeginn vor. Die Anmeldungen <strong>der</strong> schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler werdenalle angenommen. Sind in einer Vollzeitschulform mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, so findetein Aufnahmeverfahren gemäß dem Nds. Schulgesetz statt. Hierbei geben soziale Kriterien und die Notenin bestimmten Fächern den Ausschlag.Versäumnisse und VerspätungenWenn eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, so muss die Schule unverzüglich informiert werden.In <strong>der</strong> Regel geschieht dies durch einen Anruf bis spätestens 7:50 Uhr im Sekretariat Ihres Schulstandortes:• Standort Berliner Ring 28, Tel. 05136 8992-0 und• Standort Vor dem Celler Tor 74, Tel. 05136 8991-0.Sie können Ihre Krankmeldung auch per E-Mail an die Schule schicken. Auf unserer Webseitewww.bbs-burgdorf.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Service“ ein passendes Formular.Bitte beachten Sie: Fehlzeiten müssen grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden. Der Anruf o<strong>der</strong> dieE-Mail ersetzten nicht die schriftliche Krankmeldung.Fehlzeiten o<strong>der</strong> Unterrichtsversäumnisse führen immer dazu, dass man auch den Unterrichtsstoff versäumt.Wir wollen vermeiden, dass eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler durch Fehlen Nachteile hat. Deshalbmüssen Sie sich bei den Fachlehrkräften o<strong>der</strong> bei Mitschülerinnen o<strong>der</strong> Mitschülern informieren, wasnachzuholen ist und welche Arbeitsmaterialien verteilt worden sind.Auch um Nachschreibtermine für versäumte Klassenarbeiten müssen Sie sich selbst kümmern. Die Abwesenheitbei Klassenarbeiten kann in <strong>der</strong> Regel nur durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden. BedenkenSie: Im Zeugnis <strong>der</strong> Berufsschule, <strong>der</strong> Berufsfachschulen sowie in den 11. Klassen <strong>der</strong> Fachoberschuleund des Beruflichen Gymnasiums steht auch die Zahl <strong>der</strong> entschuldigten und unentschuldigten Fehltage.


12 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFPünktlichkeit ...... ist eine Selbstverständlichkeit!Wer morgens verspätet zum Unterricht erscheint o<strong>der</strong> zu spät aus <strong>der</strong> Pause in den Unterrichtzurückkehrt, den können Erziehungsmaßnahmen treffen. An<strong>der</strong>erseits kannes auch wichtige Gründe für Ihre Verspätung geben – „verschlafen“ o<strong>der</strong> „Bus verpasst“o<strong>der</strong> „rote Ampeln“ sind keine wichtigen Gründe. Ihre Unpünktlichkeit beeinflusstdie Bewertung Ihres Arbeitsverhaltens negativ und kann auch als Fehlzeitim Zeugnis erscheinen. Zu den Einzelheiten fragen Sie bitte Ihre Klassenlehrkraft.Über die Fehlzeiten im Berufsschulunterricht wird <strong>der</strong> Ausbildungsbetrieb von <strong>der</strong>Schule per Fax noch am selben Tag informiert. Alle Entschuldigungen <strong>der</strong> Auszubildendenmüssen in jedem Fall von den Ausbildungsbetrieben abgezeichnet werden.Regeln bei Schulversäumnissen (siehe Anlage Seite 23)


LEITFADEN 2013 | 13Hausaufgaben... sind verbindliche Auffor<strong>der</strong>ungen an die Schülerin und Schüler, sich mit dem in <strong>der</strong> Schule durchgenommenenStoff noch einmal zu beschäftigen.Notengebung und ZensurenIhre Zeugnisnoten ergeben sich aus Ihren schriftlichen Leistungen sowie <strong>der</strong> Mitarbeit im Unterricht (Meldungen,Tests, Arbeitsergebnisse, Referate, mündliche Lernkontrollen u. ä.).Die Noten zum Schuljahresende berücksichtigen die Leistungsentwicklung im gesamten Schuljahr. Notenfür Fächer, die nur ein Halbjahr lang unterrichtet werden, werden in das Jahreszeugnis übernommen. DieNote für die Leistung in einem Lernbereich wird aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfel<strong>der</strong>n undQualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> unterschiedlichen Zeitanteileund <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang ermittelt. Die Einzelheiten<strong>der</strong> Notengebung, z. B. die Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Noten, sind durch einen Beschluss<strong>der</strong> Gesamtkonferenz festgelegt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Klassen- o<strong>der</strong>Fachlehrkraft.Vorschriften zur Leistungsbewertung (BbS-VO, § 22 Abs. 1)Für die Bewertung <strong>der</strong> Leistungen sind als Noten zu verwenden:sehr gut (1)wenn die Leistung den Anfor<strong>der</strong>ungen in beson<strong>der</strong>em Maß entsprichtgut (2)wenn die Leistung den Anfor<strong>der</strong>ungen voll entsprichtbefriedigend (3)wenn die Leistung im Allgemeinen den Anfor<strong>der</strong>ungen entsprichtausreichend (4)wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anfor<strong>der</strong>ungennoch entsprichtmangelhaft (5)wenn die Leistung den Anfor<strong>der</strong>ungen nicht entspricht, jedoch erkennenlässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängelin absehbarer Zeit behoben werden könntenungenügend (6)wenn die Leistung den Anfor<strong>der</strong>ungen nicht entspricht und selbst dieGrundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeitnicht behoben werden könntenIn <strong>der</strong> Qualifikationsphase <strong>der</strong> beiden Beruflichen Gymnasien gelten beson<strong>der</strong>e Bewertungsmaßstäbe.


14 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFBewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens:In den Zeugnissen <strong>der</strong> Berufsschule, <strong>der</strong> Berufsfachschulen, in <strong>der</strong> 11. Klasse <strong>der</strong> Fachoberschule und <strong>der</strong>Einführungsphase <strong>der</strong> Beruflichen Gymnasien stehen auch die Bewertungen Ihres Arbeits- und Sozialverhaltens.Ihre Klassenlehrkraft wird Ihnen gerne weitere Einzelheiten erklären. Informieren Sie sich bei denLehrkräften regelmäßig über ihre Einschätzung Ihres Arbeits- und Sozialverhaltens.Bewertungskriterien für das Arbeitsverhalten• Leistungsbereitschaft und Mitarbeit• Verlässlichkeit• Sorgfalt und Ausdauer• Kooperationsfähigkeit• Ziel- und Ergebnisorientierung• SelbstständigkeitBewertungskriterien für das Sozialverhalten• Reflexionsfähigkeit• Konfliktfähigkeit• Vereinbaren und Einhalten von Regeln• Hilfsbereitschaft• Übernahme von Verantwortung• Mitgestaltung <strong>der</strong> GemeinschaftFolgende Beurteilungen sind jeweils für das Arbeits- und Sozialverhalten vergeben:• verdient beson<strong>der</strong>e Anerkennung• entspricht den Erwartungen in vollem Umfang• entspricht den Erwartungen• entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen• entspricht nicht den ErwartungenIn die Beurteilung des Arbeitsverhaltens werden auch die bei Ihnen angefallenen unentschuldigten Fehltageeinbezogen:bei einem unentschuldigten Fehltag sollte die Bewertung„...verdient beson<strong>der</strong>e Anerkennung“ nicht mehr vergeben werden.bei zwei unentschuldigten Fehltagen sollte die Bewertung„... entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ nicht mehr vergeben werden.bei drei unentschuldigten Fehltagen sollte die Bewertung„... entspricht den Erwartungen“ nicht mehr vergeben werden.Gemäß § 55 Absatz 4 des Nds. Schulgesetzes kann die Schule bei volljährigen Schülerinnen und Schülern,die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Sorgeberechtigten über Sachverhalte, die zu Ordnungsmaßnahmen(§ 61 Abs. 3) Anlass geben o<strong>der</strong> die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang o<strong>der</strong>den Abschluss gefährden, informieren. Die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler kann einer solchen Informationwi<strong>der</strong>sprechen. Wer einen solchen Wi<strong>der</strong>spruch abgeben möchte, kann dies formlos schriftlich bei <strong>der</strong>zuständigen Klassenlehrkraft abgeben.


LEITFADEN 2013 | 15VersetzungVoraussetzungen für eine Versetzung (BbS-VO § 5)„Eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allenunterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens <strong>der</strong> Note „ausreichend“ bewertet worden sind und inden den Lernbereichen zugeordneten Einzelnoten insgesamt entwe<strong>der</strong> in nicht mehr als zwei Fällen die Note„mangelhaft“ o<strong>der</strong> höchstens in einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist. Über die Festsetzung<strong>der</strong> Noten für einen Lernbereich entscheiden die Lehrkräfte, die die Schülerin o<strong>der</strong> den Schüler in dem Lernbereichplanmäßig unterrichtet haben.“In <strong>der</strong> Berufsschule werden alle Auszubildenden automatisch versetzt.Schulische und berufliche AbschlüsseVorschriften über Abschlüsse (BbS-VO § 23)„(2) Ein beruflicher o<strong>der</strong> schulischer Abschluss wird erworben, wenn <strong>der</strong> Bildungsgang erfolgreich besuchto<strong>der</strong> eine Prüfung nach §§ 19, 20 o<strong>der</strong> 21 bestanden worden ist. Ein Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenndie in <strong>der</strong> Abschlussklasse erbrachten Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestensmit <strong>der</strong> Note „ausreichend“ bewertet worden sind und in den den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Fächern,Lernfel<strong>der</strong>n, Lerngebieten und Qualifizierungsbausteinen insgesamt entwe<strong>der</strong> in nicht mehr als zweiFällen die Note „mangelhaft“ o<strong>der</strong> höchstens in einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist. Notenin Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs, die bereits in einem früheren Schuljahr abgeschlossenwurden, sind zu übernehmen und gelten als in <strong>der</strong> Abschlussklasse erbrachte Leistungen. Nicht ausreichendeLeistungen in einem zusätzlichen Lernbereich zum Erwerb eines schulischen Abschlusses bleiben unberücksichtigt.Soll ein schulischer Abschluss nur in Verbindung mit ausreichenden Leistungen in einem zusätzlichenLernbereich erworben werden können, so müssen auch in den an<strong>der</strong>en Lernbereichen mindestens ausreichendeLeistungen erbracht worden sein.“


16 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFIn den einzelnen Vollzeitschulformen und in <strong>der</strong> Berufsschule sind folgende Abschlüsse möglich, wenndie Schulform erfolgreich abgeschlossen wurde:schulischer Abschlussmöglich in folgenden SchulformenHauptschulabschluss • Berufsvorbereitungsjahr (nur bei einererfolgreichen Teilnahme an einem Zusatzkurs)• BerufseinstiegsklasseRealschulabschluss • Berufsschule mit erfolgreicherBerufsausbildung• Berufsfachschule für Hauptschulabsolventen(nur in Klasse II möglich)• Berufsqualifizierende Berufsfachschule• Kosmetik• Berufsqualifizierende BerufsfachschulePflegeassistenzErweiterter Realschulabschluss(beson<strong>der</strong>e Noten in einzelnen Fächernsind erfor<strong>der</strong>lich)schulischer Teil <strong>der</strong> Fachhochschulreife(beson<strong>der</strong>e Noten bzw. Punkte sin<strong>der</strong>for<strong>der</strong>lich)• Berufsschule mit erfolgreicherBerufsausbildung• Berufsfachschule für Realschulabsolventen• Berufsqualifizierende BerufsfachschuleKosmetik• Berufsqualifizierende BerufsfachschulePflegeassistenz• Abgang aus <strong>der</strong> Qualifikationsphase desBeruflichen GymnasiumsFachhochschulreife • Fachoberschule• Fachschule Fahrzeugtechnik• Berufsschule mit erfolgreicher Berufsausbildungund erfolgreichem Besuch desZusatzangebotsallgemeine Hochschulreife (Abitur) • Berufliche Gymnasienberufliche AbschlüsseSchulformenStaatlich geprüfte/r Kosmetiker/in • Berufsqualifizierende BerufsfachschuleKosmetikStaatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in • Berufsqualifizierende BerufsfachschulePflegeassistenzStaatlich geprüfte/r Techniker/in • Fachschule Fahrzeugtechnik


LEITFADEN 2013 | 17ZusatzqualifikationenEnglisch ZertifikatDie Ständige Konferenz <strong>der</strong> Kultusminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (KMK) stellt ein europäischesZertifikat über Englischkenntnisse an <strong>der</strong> kaufmännischen Berufsschuleaus, wenn Sie als Auszubildende/r im 2. bzw. 3. Ausbildungsjahr eine entsprechendePrüfung ablegen. Unsere Schule bereitet Sie gerne auf dieses Zertifikat vor. DiePrüfung besteht aus folgenden Teilen:schriftliche Prüfung (90 Minuten)Schreiben von TextenWie<strong>der</strong>geben von Textenmündliche Prüfung (15 Minuten)• Verstehen von geschriebenenund gesprochenen Texten• Gespräche führen/dolmetschenZu den Einzelheiten befragen Sie Ihre Klassenlehrkraft.Zertifikat “Cisco Certified Network Associate (CCNA)”Mit <strong>der</strong> Bildungsinitiative Networking leistet die Firma Cisco Systems einen Beitragzur Behebung des Fachkräftemangels in <strong>der</strong> Netzwerktechnik. Deshalb bietetCisco Systems in Kooperation mit den Bundeslän<strong>der</strong>n ein webbasiertes Ausbildungsprogramman. Der von Cisco Systems entwickelte Lehrplan ermöglichtunserer Schule als Cisco Networking Academy unser Bildungsangebot zu erweitern.Schülerinnen und Schüler aus dem Beruflichen Gymnasium Technik, SchwerpunktInformationstechnik und Auszubildende zum/zur IT-System-Elektroniker/inkönnen durch eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Programm die Zertifizierungzum Cisco Certified Network Associate (CCNA) erlangen.Das Curriculum <strong>der</strong> Cisco Networking Academy kombiniert intensive Praxis- undOnline-Lerninhalte mit anwendungsbezogenen Problemlösungsbeispielen, die fürden Entwurf, die Entwicklung und den Einsatz von Netzwerken relevant sind. Ziel<strong>der</strong> Ausbildung ist es, den Teilnehmern die erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse für Entwurf,Einrichtung, Betrieb und Wartung von kleineren und mittleren Netzwerken zuvermitteln. Nach Abschluss des viersemestrigen Curriculums können Sie die Prüfungzum Cisco Certified Network Associate (CCNA) ablegen. Dieses Zertifikat vonCisco Systems genießt weltweite Anerkennung.Zertifikat “DEKRA-Qualitätsbeauftragter und interner Auditor“In Kooperation mit <strong>der</strong> DEKRA Akademie Hannover können die Schülerinnen undSchüler <strong>der</strong> Fachschule Fahrzeugtechnik das Zertifikat zur/zum DEKRA-Qualitätsbeauftragtenund internen Auditors erlangen. Die Unterrichtsinhalte im Fach Qualitätsmanagementsind auf diese Prüfung abgestimmt und die DEKRA übernimmtdabei die externe Zertifizierung. Die Absolventinnen und Absolventen erwerbendurch das vermittelte Fach- und Methodenwissen die Kompetenz im UnternehmenQM-Systeme zu implementieren und weiterzuentwickeln.


18 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFEuropäischer Computerführerschein (ECDL)Fundierte IT-Kompetenzen sind heute in allen Berufen und Bildungsgängen notwendig.Beson<strong>der</strong>s die Qualifikationen zur Anwendung verschiedener Software haben einen hohenStellenwert. Der Europäische Computer Führerschein (ECDL) ist in 139 Län<strong>der</strong>n anerkannt.In vielen Staaten hat <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Union geför<strong>der</strong>te ECDL Eingang inPrüfungsstandards und Zulassungsvoraussetzungen an Universitäten gefunden. UnsereSchule bietet Ihnen den Erwerb des ECDL-Zertifikats für den Umgang mit den gängigenOffice Programmen, wie Word, Excel, PowerPoint, Access und Outlook, sowie für Grundkenntnissein <strong>der</strong> Informationstechnologie und des Internets an.Meisterprüfung in <strong>der</strong> Fachschule FahrzeugtechnikDie Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Fachschule Fahrzeugtechnik können als Zusatznutzen die Meisterprüfungim Kraftfahrzeughandwerk vor <strong>der</strong> Handwerkskammer Hannover ablegen. Die Absolventinnen undAbsolventen verbessern dadurch ihre Aufstiegs- und Beschäftigungsaussichten.För<strong>der</strong>angeboteAusbildungsbegleitende HilfenWer in einer dualen Berufsausbildung ist und seine schulischen Leistungen verbessern will, kann kostenlosenFör<strong>der</strong>unterricht erhalten. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vermitteln Ihnen Nachhilfe inverschiedenen Fächern im Rahmen <strong>der</strong> ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH).Ausbildungsför<strong>der</strong>ungAuskünfte über För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten nach dem BAföG erteilt dieRegion HannoverFachbereich <strong>Schulen</strong>Abteilung für Ausbildungsför<strong>der</strong>ungHildesheimer Straße 2030159 HannoverTel.: 0511 616-22252E-Mail: bafoeg@region-hannover.deInternet: www.region-hannover.deMeister-BAföGInformationen zum Meister-BAföG erhalten Sie ebenfalls bei <strong>der</strong> RegionHannover bei <strong>der</strong> oben genannten Stelle.


LEITFADEN 2013 | 195 Regelungen zum Verhalten in <strong>der</strong> SchuleVerhalten bei ansteckenden KrankheitenDas Infektionsschutzgesetz regelt das Verhalten beim Auftreten von bestimmten ansteckende Krankheiten.Wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer bestimmten ansteckenden Krankheit leidet, müssen Siewegen <strong>der</strong> Ansteckungsgefahr zu Hause bleiben, einen Arzt einschalten sowie das Gesundheitsamt unddie Schule informieren. Einzelheiten lesen Sie im Anhang.Infektionsschutzgesetz (siehe Anlage Seite 24)Unfallverhütungsvorschriften (UVV)Für die verschiedenen Ausbildungsgänge in den einzelnen Berufsfel<strong>der</strong>n gelten unterschiedliche Unfallverhütungsvorschriften.Eine genaue Information über die Vorschriften erhalten Sie im Unterricht. DieKenntnisnahme <strong>der</strong> Vorschriften bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriftenist zu Ihrem eigenen Schutz dringend nötig.Was ist bei einem Unfall zu tun?Auf dem direkten Hin- und Rückweg zur bzw. von <strong>der</strong> Schule, auf dem Schulgrundstück o<strong>der</strong> bei sonstigenSchulveranstaltungen wie z.B. Stadtgänge, Betriebsbesichtigungen, Studienfahrten, schulischen Praktikaund praktische Ausbildungen im Rahmen des Unterrichts, sind Sie bei Unfällen mit Personenschadendurch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert.Einen Unfall mit Personenschaden melden Sie bitte immer umgehend in Ihrem zuständigen Sekretariat(gegebenenfalls telefonisch).Wenn Sie das Schulgrundstück aus privaten Gründen bzw. ohne Genehmigung o<strong>der</strong> schulischen Auftragverlassen, dann verlieren Sie für diese Zeit Ihren Unfall-Versicherungsschutz.Verhalten im AlarmfallInformieren Sie sich am Beginn Ihrer Schulzeit über die Fluchtwege im Gebäude. Bei einem Alarm im Schulgebäudefolgen Sie unbedingt den Anweisungen Ihrer Lehrkraft und folgen Sie den grünen Fluchtweghinweisenim Haus. Weitere Einzelheiten wie z.B. den Standort von Feuerlöschern o<strong>der</strong> die Sammelplätze beieinem Feueralarm können Sie den ausgehängten Notfallplänen entnehmen.Verbot von Waffen an <strong>der</strong> SchuleZur Sicherheit aller Personen in <strong>der</strong> Schule darf niemand Waffen o<strong>der</strong> ähnliche Gegenstände mit in dieSchule bringen. Deshalb sind jede Art von Messern, Schlagringe, Schusswaffen und chemische o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>eWaffen auf dem Schulgelände verboten. Näheres regelt <strong>der</strong> Waffenerlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Kultusministeriums.Waffenerlass (siehe Anlage Seite 26)SchulordnungViele weitere Einzelheiten zum Verhalten in <strong>der</strong> Schule finden Sie in <strong>der</strong> Schulordnung.Schulordnung (siehe Anlage Seite 27)


20 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFNutzerordnung für die EDV-Anlagen <strong>der</strong> SchuleFür die Nutzung unserer Computer haben wir beson<strong>der</strong>e Regelungen erlassen. Die Einzelheiten finden Siein einer Nutzerordnung. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können unter Umständen Schadensersatzfor<strong>der</strong>ungeno<strong>der</strong> Erziehungs-maßnehmen auf Sie zu kommen.Nutzerordnung für die EDV-Anlagen (siehe Anlage Seite 30)Maßnahmen bei Verstößen gegen bestehende RegelnVerstoßen Sie gegen die in <strong>der</strong> Schule geltenden Regeln und Vorschriften, so prüft eine Lehrkraft o<strong>der</strong> einMitglied <strong>der</strong> Schulleitung zunächst den Sachverhalt. Ist <strong>der</strong> Verstoß nachgewiesen, so werden im Rahmen<strong>der</strong> Vorschriften entsprechende Erziehungs- o<strong>der</strong> Ordnungsmaßnahmen von einzelnen Lehrkräften o<strong>der</strong><strong>der</strong> Schulleitung verhängt. Bei schwerer wiegenden Verstößen entscheidet eine Klassenkonferenz. BeiStraftaten wie Diebstahl o<strong>der</strong> Gewalt wird zusätzlich eine Anzeige bei <strong>der</strong> Polizei erstattet. In diesen Fällengilt Null-Toleranz!Auszug aus dem Nds. Schulgesetz, § 61: Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen„(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen o<strong>der</strong> Schülerden Unterricht beeinträchtigen o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnenLehrkräften o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Klassenkonferenz angewendet werden.(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen o<strong>der</strong> Schüler ihre Pflichten grob verletzen,insbeson<strong>der</strong>e gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnengefor<strong>der</strong>ten Leistungen verweigern o<strong>der</strong> dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.(3) Ordnungsmaßnahmen sind:1. Überweisung in eine Parallelklasse,2. Überweisung an eine an<strong>der</strong>e Schule <strong>der</strong>selben Schulform,3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,4. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,5. Androhung <strong>der</strong> Verweisung von allen <strong>Schulen</strong>,6. Verweisung von allen <strong>Schulen</strong>.“Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Bücher, Hefte, Schreib- und Zeichengeräte, Sport- und Arbeitskleidungusw. zum jeweiligen Unterricht mitzubringen. Bitte achten Sie selbst auf Ihr Eigentum unddie Ihnen anvertrauten Gegenstände, da die Schule bei Verlust o<strong>der</strong> Diebstahl keinen Ersatz leisten kann.Lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse Geld und Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Klasseno<strong>der</strong>Umklei<strong>der</strong>äumen.Die Benutzung von Handys ist grundsätzlich während des Unterrichts verboten. Sie sind daher auszuschalten.Dies gilt auch während <strong>der</strong> Unterrichtszeit auf den Fluren, Toiletten und auf dem Gelände <strong>der</strong> Schule.Verstoßen Sie dagegen, können die Geräte vorübergehend eingezogen werden o<strong>der</strong> es werden an<strong>der</strong>eErziehungsmaßnahmen von <strong>der</strong> Schule verhängt.Wenn Sie sich im Rahmen Ihres Schulbesuchs ungerecht behandelt fühlen, versuchen Sie bitte zunächst,die Streitpunkte in einem persönlichen Gespräch zu klären. Führt dies nicht zu einer Lösung, dann stehenIhnen Ihre Klassensprecher/in, Ihre Schülervertretung, Ihr/e Vertrauenslehrer/in, Ihr/e Beratungslehrer/in, Ihr/e Fach- o<strong>der</strong> Klassenlehrer/in, eine unserer Sozialarbeiterinnen bzw. unser Sozialarbeiter o<strong>der</strong> dieSchulleitung zur Verfügung. Wenn Sie durch an<strong>der</strong>e Personen geschädigt wurden o<strong>der</strong> von Dritten beleidigto<strong>der</strong> bedroht werden, dann informieren Sie umgehend die Schulleitung o<strong>der</strong> wenden sich an diePolizei. Alle strafbaren Handlungen werden in <strong>der</strong> Schule schnell und konsequent verfolgt und an die zuständigenBehörden weitergeleitet.


LEITFADEN 2013 | 21Liegen <strong>der</strong> Schule keine ausreichenden Entschuldigungen für Fehltage vor, verstoßen Sie gegen das Nds.Schulgesetz. Wenn Sie auf Grund Ihrer Schullaufbahn o<strong>der</strong> wegen eines Ausbildungsvertrages noch schulpflichtigsind, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Sollten Sie danach weiterhin ohne Entschuldigungden Unterricht Ihrer Klasse versäumen, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wir werden dannumgehend bei <strong>der</strong> zuständigen Stelle <strong>der</strong> Region Hannover bzw. Ihres Wohnortes gegen Sie den Erlasseines Bußgeldes beantragen. Das Bußgeld kann insgesamt bis zu 1.000 € gegen Sie, Ihre Sorgeberechtigteno<strong>der</strong> Ihren Ausbildungsbetrieb betragen.6 SonstigesSchulbescheinigungenJede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> Vollzeitschulformen erhält zum Schuljahresanfang mehrere Bescheinigungenüber den Schulbesuch. Behalten Sie davon ein Exemplar als Kopiervorlage für weitere benötigteSchulbescheinigungen. Die von <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>geldkasse ausgehändigten Formulare füllen Sie aus und lassendiese von <strong>der</strong> Klassenlehrkraft unterschreiben. Alle Bescheinigungen gelten ausschließlich für das laufendeSchuljahr.SchülerausweisAlle Schülerinnen und Schüler sowie alle Auszubildenden erhalten von ihrer Klassenlehrkraft einen Schülerausweis.Kopier- und DruckkostenAufgrund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Schule anfallenden Kopier- und Druckkosten für aktuelle Arbeitsmaterialien die im Unterrichtverteilt werden, erheben wir einen Beitrag von den Schülerinnen und Schülern zur Deckung dieserKosten. Ihre Klassenlehrkraft wird Sie zu Beginn eines jeden Schuljahres um folgende Beträge bitten:• Auszubildende:• Vollzeitschüler/innen:7,00 € pro Schuljahr12,00 € pro SchuljahrLernmittelSchüler/innen in Vollzeitklassen (mit Ausnahme <strong>der</strong> Beruflichen Gymnasien) können die für den Unterrichtbenötigten Bücher kostenpflichtig von <strong>der</strong> Schule mieten. Wollen Sie nicht am Mietverfahren teilnehmen,so müssen Sie die benötigten Lernmittel selbst kaufen. Einzelheiten zum Mietverfahren und den Kostensowie die benötigten Bücher erfahren Sie aus einem beson<strong>der</strong>en Schreiben, das Sie bei <strong>der</strong> persönlichenVorstellung in <strong>der</strong> Schule erhalten. Alle Auszubildende/n müssen die Lernmittel grundsätzlich selbst beschaffen.ElternvertretungZu Beginn eines Schuljahres werden Elternvertretungen gewählt. Alle Sorgeberechtigten erhalten zu diesenWahlen eine Einladung. Die Eltern sind in folgenden Gremien beteiligt:• in den Klassenkonferenzen• in <strong>der</strong> Gesamtkonferenz• im Schulelternrat und• im SchulvorstandDer Schulelternrat wählt zwei Schulelternsprecher/innen. Ferner kann ein/e vom Schulelternrat gewählte/rEltervertreter/in im Regionselternrat bei <strong>der</strong> Region Hannover mitwirken.


22 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFSchülervertretungZu Beginn eines Schuljahres werden in je<strong>der</strong> Klasse Klassensprecher/innen gewählt. Diese wählen dann dieSchülervertreter für den jeweiligen Standort, die gesamte Schule und für den Schulvorstand. Die Vertreter/innen<strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler sind in folgenden Gremien beteiligt:• in den Klassenkonferenzen• in <strong>der</strong> Gesamtkonferenz• im Schülerrat <strong>der</strong> Schule und• im SchulvorstandDer Schülerrat wählt zwei Schulschülersprecher/innen. Ferner kann ein/e gewählte/r Schülervertreter/inim Regionsschülerrat bei <strong>der</strong> Region Hannover mitwirken.SchulvorstandAlle zwei Jahre wird <strong>der</strong> Schulvorstand <strong>der</strong> Schule gewählt. In ihm sind 6 Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleitung, 6Vertreterinnen und Vertreter <strong>der</strong> Lehrkräfte und <strong>der</strong> pädagogischen Mitarbeiter/innen, 6 Vertreter/innen<strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat), 2 Vertreter/innen <strong>der</strong> Eltern (gewählt vom Schulernrat)sowie 3 Vertreterinnen und Vertreter von an <strong>der</strong> beruflichen Bildung beteiligter Einrichtungensowie ein/e Vertreter/in einer zuständigen Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz vertreten.Die Schülervertreter/innen werden für ein Jahr, die Vertreter/innen <strong>der</strong> Eltern werden für zwei Jahre gewählt.Der Schulvorstand entscheidet u.a. über die Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel, die Ausgestaltung <strong>der</strong> Stundentafeln,Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen, Grundsätze für die jährliche Überprüfung<strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Schule und über Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.


LEITFADEN 2013 | 23AnhangBitte lesen Sie die folgenden Texte des Anhangs aufmerksam durch und unterschreiben Sie den beiliegendenVordruck. Sollte Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Lehrkräfte und die Schulleitung gerne zurVerfügung.Die Kenntnisnahme folgen<strong>der</strong> Texte müssen volljährige Schülerinnen und Schüler selbst unterschreiben.Bei min<strong>der</strong>jährigen Schülerinnen und Schülern müssen auch die Sorgeberechtigten die Texte zur Kenntnisnehmen:• Regeln bei Schulversäumnissen• Merkblatt zum Infektionsschutz• Erlass über das Verbot des Mitbringens von Waffen• die Schulordnung• Nutzerordnung für die EDV-Anlagen• Hinweise zum Datenschutz bei schulischen Fotos und DatenRegeln bei SchulversäumnissenWenn Sie erkrankt sind, müssen Sie wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich nach demersten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung bzw. nach drei Fehltagen eine ärztliche Bescheinigung in<strong>der</strong> Schule vorlegen. Jede Entschuldigung von Auszubildenden muss vom Ausbildungsbetrieb abgezeichnetsein.Entschuldigungen legen Sie ohne Verzögerung bei Ihrer Klassenlehrkraft vor. Wenn Sie Auzubildende/rsind, muss Ihr Ausbil<strong>der</strong> (Betrieb) ebenfalls die Krankmeldung erhalten. Beim Verdacht einer Unregelmäßigkeito<strong>der</strong> bei häufigem Fehlen kann die Klassenlehrkraft für jeden Fehltag ein ärztliches Attest verlangen.Bedenken Sie, dass die Zahl Ihrer Fehltage in Ihrem Zeugnis angegeben wird. Möchten Sie aus persönlicheno<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gründen vom Unterricht befreit werden, so beantragen Sie bitte eine Beurlaubunggrundsätzlich schriftlich im Voraus. Geben Sie in jedem Fall den genauen Grund an.Bei Auszubildenden ist eine Beurlaubung wegen dringen<strong>der</strong> betrieblicher Gründe nicht zulässig. Auszubildendemüssen Ihren Urlaub während <strong>der</strong> Schulferien nehmen. Auf den Entschuldigungsschreiben o<strong>der</strong> beiAnträgen auf Beurlaubung geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und IhreKlassenbezeichnung an.Sie sind als Schulpflichtige/r dafür verantwortlich, dass Ihre Entschuldigungen o<strong>der</strong> Anträge den/die Empfänger/inin <strong>der</strong> Schule rechtzeitig erreichen (Bringschuld!). Bitte halten Sie sich unbedingt an diese Regelungen,damit Sie schlechte Noten wegen Leistungsverweigerung o<strong>der</strong> ein Bußgeld (bis zu 1.000€) wegen<strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong> Schulpflicht vermeiden.


24 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFMerkblatt zum InfektionsschutzBelehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigtegem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)„Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Gemeinschaftseinrichtungen(GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es an<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong>, Lehrer, Erzieher o<strong>der</strong>Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kin<strong>der</strong> während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächtund können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.Um dies zu verhin<strong>der</strong>n, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und dasübliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang solltenSie wissen, dass Infektionskrankheiten in <strong>der</strong> Regel nichts mit mangeln<strong>der</strong> Sauberkeit o<strong>der</strong> Unvorsichtigkeitzu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.Das Gesetz bestimmt, dass ihr Kind nicht in die Schule o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e GE gehen darf, wenn1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sindnach <strong>der</strong> Vorschrift, Diphtherie, Cholera. Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Allediese Krankheiten kommen bei uns in <strong>der</strong> Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz nochvirusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kin<strong>der</strong>lähmung. Es ist aber unwahrscheinlich, dass dieseKrankheitserreger in Deutschland übertragen werden).2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sindKeuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib Bakterien, Meningokokken-Infektionen,Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist o<strong>der</strong> ein entsprechen<strong>der</strong>Verdacht besteht.Die Übertragungswege <strong>der</strong> aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis Asind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durchverunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- o<strong>der</strong>“fliegende” Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- undSchleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dassin Gemeinschaftseinrichtungen (GE) beson<strong>der</strong>s günstige Bedingungen für eine Übertragung <strong>der</strong> genanntenKrankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat ihresHaus o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>arztes in Anspruch zu nehmen, (z. B. bei hohem Fieber, auffallend wie<strong>der</strong>holtem Erbrechen,Durchfällen länger als einen Tag und an<strong>der</strong>en besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendemKrankheitsverdacht o<strong>der</strong> wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob ihrKind eine Erkrankung hat, die einen Besuch <strong>der</strong> GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.Muss ein Kind zu Hause bleiben o<strong>der</strong> sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitteunverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigenMaßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung <strong>der</strong> Infek¬tionskrankheit vorzubeugen.Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptomeauftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler o<strong>der</strong> Personal angesteckthaben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fallmüssen wir die Eltern <strong>der</strong> übrigen Kin<strong>der</strong> anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.Manchmal nehmen Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Erwachsene nur Erreger auf ohne zu erkranken. Auch werden in einigen FällenErreger nach gemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden o<strong>der</strong> in Tröpfchenbeim Husten durch die Atemluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschülero<strong>der</strong> das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausschei<strong>der</strong>“ vonCholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nachBelehrung des Gesundheitsamtes wie<strong>der</strong> in eine GE gehen dürfen.


LEITFADEN 2013 | 25Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren o<strong>der</strong> hochansteckenden Infektionskrankheit leidet,können weitere Mitglie<strong>der</strong> des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben unddann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wannein Besuchsverbot <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en GE für Ausschei<strong>der</strong> o<strong>der</strong> ein möglicherweise infiziertesaber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandeln<strong>der</strong> Arzt o<strong>der</strong> Ihr Gesundheitsamt mitteilen.Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern,Mumps, (Röteln), Kin<strong>der</strong>lähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegtdadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bittebedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie <strong>der</strong> Allgemeinheit dient.Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>arzt o<strong>der</strong> an Ihr Gesundheitsamt.Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.“


26 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFErlass über das Verbot des Mitbringens von WaffenVerbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalienin <strong>Schulen</strong> RdErl. d. MK v. 01.04.2008 VORIS 22410, Nds. MBl. Nr. 24/2008 S. 679„Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in <strong>der</strong> jeweils geltenden. Fassung mit in die Schule, aufdas Schulgelände o<strong>der</strong> zu Schulveranstaltungen zu bringen o<strong>der</strong> bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetzals verboten bezeichneten Gegenstände (insbeson<strong>der</strong>e die so genannten Springmesser, Fallmesser,Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger,Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen).Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffensowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- o<strong>der</strong> Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.Verboten sind auch Waffen, mit denen <strong>der</strong> Umgang ganz o<strong>der</strong> teilweise von <strong>der</strong> Erlaubnispflicht o<strong>der</strong> voneinem Verbot ausgenommen ist o<strong>der</strong> die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz o<strong>der</strong> teilweiseausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen o<strong>der</strong> Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen o<strong>der</strong> Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrundihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entwe<strong>der</strong> im Besitz einer Erlaubnis zum Führenvon Waffen sind (z. B. Jagdschein) o<strong>der</strong> erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition je<strong>der</strong> Art, von Feuerwerkskörpern,von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- o<strong>der</strong> Theaterveranstaltungen, imHauswirtschaftsunterricht o<strong>der</strong> während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren.Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen beson<strong>der</strong>s einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen,dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- o<strong>der</strong> Ordnungsmaßnahmezur Folge haben kann.Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei <strong>der</strong> Aufnahme in eine Schule (in <strong>der</strong> Regel erstes und fünftes Schuljahrsowie beim Eintritt in berufsbildende <strong>Schulen</strong>) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.Dieser RdErl. tritt am 01.01.2009 in Kraft.“


LEITFADEN 2013 | 27Schulordnung1. Allgemeines„Berufliche Kompetenz beinhaltet ein respektvolles Miteinan<strong>der</strong>. Kulturelle Vielfalt verstehen wir hierbei alsBereicherung. Wir legen Wert auf die Integration von jungen Menschen mit unterschiedlichen geistigen undkörperlichen Voraussetzungen. Gewalt und Drogen haben an unserer Schule keinen Platz“, so steht es in unseremLeitbild. Zur Erreichung dieser Ziele ist es erfor<strong>der</strong>lich, Regelungen zu treffen, die Konflikte vermeidenund einen reibungslosen Lernprozess sicherstellen. Gleichzeitig sollen diese Regelungen, unterBeachtung gesetzlicher Vorschriften, dazu beitragen, eine ansprechende Lernatmosphäre zu schaffen.Alle Schülerinnen und Schüler können bei schulischen und privaten Problemen die Hilfe <strong>der</strong> Schulsozialarbeiterinnenund des Schulsozialarbeiters und <strong>der</strong> Beratungslehrkräfte in Anspruch nehmen.2. Öffnungszeiten <strong>der</strong> SchuleDie Schulgebäude sind während <strong>der</strong> Schulzeit zu folgenden Zeiten geöffnet:Montag bis Freitag: 07:30 – 17:00 UhrDie Sekretariate stehen den Schülerinnen und Schülern in den Pausen und vor Unterrichtsbeginn bzw.nach Unterrichtsschluss für Fragen und Dienstleistungen zur Verfügung.Während <strong>der</strong> Schulferien ist ausschließlich das Sekretariat am Standort Berliner Ring 28, 31303 <strong>Burgdorf</strong>eingeschränkt geöffnet. Genaue Angaben über die Öffnungszeiten in den Schulferien erfahren Sie durchtelefonische Ansagen und durch Aushänge.3. UnterrichtWährend <strong>der</strong> Unterrichtszeiten nehmen die Schülerinnen und Schüler aktiv am Unterricht teil. Essen undTrinken ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft in ihrem jeweiligen Unterricht erlaubt. Während des Unterrichtsdürfen Handys, MP3-Player u. ä. nicht benutzt werden. Sie sind im ausgeschalteten Zustand aufzubewahren.Fotografieren und Filmen ist ohne ausdrückliche Genehmigung <strong>der</strong> Betroffenen durch Lehrkräftebzw. Schülerinnen und Schüler untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln wird das jeweiligeGerät für eine gewisse Zeit eingezogen und dem Schulleiter bzw. <strong>der</strong> Standortleitung übergeben.4. Pausen1. Pause 9:30 – 09:45 Uhr2. Pause 11:15 – 11:30 Uhr3. Pause 13:00 – 13:15 Uhr4. Pause 14:45 – 14:50 UhrZur Erprobung neuer Unterrichtsformen können die Pausenzeiten durch die Lehrkräfte flexibel genutztwerden. Sie können bei Bedarf den Unterrichtsanfor<strong>der</strong>ungen angepasst und im Rahmen <strong>der</strong> organisatorischmöglichen Spielräume von je<strong>der</strong> Lehrkraft flexibel festgelegt werden. In den Schulgebäuden darfkeine laute Musik gehört werden.


28 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORF5. AufenthaltSchulfremden Personen ist <strong>der</strong> Aufenthalt auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden grundsätzlichuntersagt. Die Schülerinnen und Schüler können mit Erlaubnis durch die verantwortliche Lehrkraft in denPausen in den Unterrichtsräumen bleiben. Voraussetzung dafür ist ein Beschluss am jeweiligen Standort.6. ParkplätzeAuf den Zufahrten und den Parkplätzen <strong>der</strong> Schule gelten die Regeln <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung.Das Parken außerhalb <strong>der</strong> markierten Parkplätze (siehe Seite 33) ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.Insbeson<strong>der</strong>e sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten. Fahrrä<strong>der</strong>, Mopeds, Motorrä<strong>der</strong> u. ä. sind aufden entsprechend ausgewiesenen Stellplätzen abzustellen.7. Sicherheit in <strong>der</strong> SchuleDie Schülerinnen und Schüler müssen Auffor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Lehrkräfte bezüglich <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriftenunbedingt befolgen. Verstöße können zum Ausschluss vom Unterricht führen.Die Umklei<strong>der</strong>äume werden während des Unterrichts abgeschlossen.8. Abfälle und SauberkeitDie Schulgebäude und das Schulgelände werden sauber gehalten. Je<strong>der</strong> Müll wird in die dafür bereitstehendenBehälter geworfen. Kaugummis sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Es ist untersagt, aufdem Schulgelände und in den Gebäuden auf den Boden zu spucken.Abfälle in den Klassenräumen, in den Fluren und Treppenhäusern werden sortiert.Gelber Eimer:Grüner Eimer:Schwarzer Eimer:Verpackungen mit dem grünen PunktPapierRestmüllDer gelbe Eimer und <strong>der</strong> grüne Papierbehälter in den Klassenräumen sind am Unterrichtsende von denSchülerinnen und Schülern in die auf den Schulhöfen stehenden Container zu entleeren.9. RauchenAuf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen für alle Personen gesetzlich verboten.10. Alkohol und DrogenDas Mitbringen und <strong>der</strong> Konsum von Alkohol und sonstigen Drogen sind auf dem Schulgelände und beiSchulveranstaltungen außerhalb <strong>der</strong> Schule für alle Personen verboten.11. BeschädigungenWer Beschädigungen, Verunreinigungen o<strong>der</strong> Zerstörungen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgeländevornimmt, muss für den Schaden aufkommen.12. SekretariateDie Sekretariate stehen den Schülerinnen und Schülern in den Pausen und vor Unterrichtsbeginn bzw.nach Unterrichtsschluss für Fragen und Dienstleistungen zur Verfügung.


LEITFADEN 2013 | 2913. Erziehungs- und OrdnungsmaßnahmenVerstöße gegen diese Schulordnung ziehen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG nachsich.Folgendes Verhalten führt neben Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen auch zu Strafanzeigen:• <strong>der</strong> Besitz, <strong>der</strong> Verkauf und <strong>der</strong> Konsum von Drogen und alkoholischen Getränken,• <strong>der</strong> Besitz und die Verwendung von Gegenständen, die zu Verletzungen führen können (Messer,Schlagringe, Reizgas, Sprühdosen, Waffen etc.),• Diebstahl, die Teilnahme o<strong>der</strong> die Mitwirkung bei körperlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen sowie bei Erpressungs-o<strong>der</strong> Nötigungsversuchen.Die Hausmeister sind für die Einhaltung <strong>der</strong> Schulordnung mitverantwortlich und daher den Schülerinnenund Schülern gegenüber weisungsberechtigt.Beschluss <strong>der</strong> Gesamtkonferenz vom 03.06.2009Der Schulleiter


30 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFNutzerordnung für die EDV AnlagenFür Ihre praktische Arbeit werden Ihnen PC-Arbeitsplätze mit Anbindung an das Schulnetz und an dasInternet zur Verfügung gestellt, die Sie bzw. Ihre Eltern als Steuerzahler mitfinanziert haben. Bitte helfenSie uns, dass diese Geräte dauerhaft betriebsbereit sind und möglichst vielen Schülerinnen und Schülernfür die PC-Arbeit zur Verfügung stehen. Die bereitgestellten Geräte sind keine verpflichtende Dienstleistung<strong>der</strong> Schule, son<strong>der</strong>n ein „Bonus“, den Sie als Schülerin o<strong>der</strong> Schüler nutzen dürfen.Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die folgenden Regeln:1. Ich akzeptiere, dass Essen und Trinken an allen PC-Arbeitsplätzen nicht erlaubt ist.2. An jedem PC-Arbeitsplatz liegt eine Nutzerkarte bereit, in die ich mich zu Beginn je<strong>der</strong> Arbeitssitzungeintrage. Damit bestätige ich, ein einwandfrei funktionierendes PC-System übernommen zu haben.Schäden melde ich sofort <strong>der</strong> zuständigen Lehrkraft.3. Ich melde mich nur mit meiner eigenen Nutzerkennung an den PCs und am Netzwerk an. Meine Zugangsdaten(Nutzerkennung und Passwort) halte ich geheim, um einen Missbrauch zu verhin<strong>der</strong>n.4. Ich benutze die schulischen EDV-Einrichtungen nur für ausbildungsbezogene Zwecke. Mir ist bewusst,dass die Nutzung für private Anlässe (beispielsweise Computerspiele, Chatten in Internetforen,Downloads, Abrufen und Schreiben von privaten, nicht schulbezogenen E-Mails) einenMissbrauch darstellt. Das gilt auch für alle Arbeitsplätze in <strong>der</strong> Schule. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplätze,die auch außerhalb <strong>der</strong> eigentlichen Unterrichtsstunden durch Schülerinnen und Schülerunserer Schule genutzt werden können (beispielsweise zum Anfertigen von Präsentationen für denUnterricht).5. Ich benutze das Internet nur für schulische Zwecke.6. Ich darf meinen eigenen Computer (z. B. Laptop, Notebook, Smartphone) im Einvernehmen mit <strong>der</strong>Fachlehrkraft im Unterricht einsetzen. Das Gerät darf nicht mit dem schulischen Datennetz verbundenwerden.7. Ich starte Druckvorgänge nur im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Fachlehrkraft.8. Ich akzeptiere, dass Än<strong>der</strong>ungen auf den Festplatten o<strong>der</strong> an den Systemeinstellungen nicht erlaubtsind. Ausnahmen (beispielsweise das Einrichten von Systemen zu Übungszwecken) sind nur mit beson<strong>der</strong>sausgewiesenen Systemen (beispielsweise Wechselfestplatten) und nach Erlaubnis durch dieFachlehrkraft zulässig.9. Ich bin damit einverstanden, dass meine Aktivitäten an den EDV-Anlagen (beispielsweise die aufgerufenenWebseiten) protokolliert werden. Ich erlaube den Systembetreuern <strong>der</strong> Schule, die Log-Dateienauszuwerten und meine Verzeichnisse, Dateien und Emails anzusehen. Da ich nur unterrichtsrelevanteInformationen bearbeite und speichere, habe ich nichts zu verbergen und verzichte auf dieVerschlüsselung meiner Daten. Das gilt auch für private Datenträger (USB-Sticks, externe Festplatten,Handys, Notebooks), die ich in die Schule mitbringe. Diese dürfen durch die Schule kontrolliertwerden.10. Mit einer Kamera-Überwachung <strong>der</strong> EDV-Einrichtungen bin ich einverstanden.11. Ich akzeptiere, dass ich (bzw. meine Erziehungsberechtigten) für alle von mir verursachten Schädenaufkomme. Dazu gehört beispielsweise auch <strong>der</strong> Zeitaufwand für die Neuinstallation eines Systems.


LEITFADEN 2013 | 3112. Wenn ich gegen die Nutzerordnung verstoße, erhalte ich eine Verwarnung mit Eintragung in dasKlassenbuch. Außerdem wird mein Ausbildungsbetrieb informiert, was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen(Abmahnung, Kündigung) führen kann. Bei wie<strong>der</strong>holten o<strong>der</strong> schwer wiegenden Verstößenkann ich vorübergehend o<strong>der</strong> dauerhaft von <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> EDV ausgeschlossen werden.Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen angezeigt werden müssen. Hierzu gehörtbeispielsweise:• Aufruf sexistischer/rassistischer/Gewalt verherrlichen<strong>der</strong> Webseiten• Bereithalten/Weitergabe/Abspielen Gewalt verherrlichen<strong>der</strong> Filme• Bereithalten/Weitergabe/Anzeigen Gewalt verherrlichen<strong>der</strong> Fotos• Bereithalten, Weitergabe/Durchführung Gewalt verherrlichen<strong>der</strong> Spiele• Bereithalten/Weitergabe/Anwendung von Programmen, die zum Ausspionieren des Netzwerkes o<strong>der</strong>frem<strong>der</strong> Daten geeignet sind• Ausspionieren frem<strong>der</strong> Daten• Manipulation an Servern• Verstöße gegen das UrheberrechtHinweise zum Datenschutz bei schulischen Fotos und DatenFotos von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des Unterrichts, auf dem Schulgelände o<strong>der</strong> beischulischen Veranstaltungen innerhalb o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Schule aufgenommen werden, werden nur fürschulische Zwecke verwendet. Dazu zählt u.a. auch die Veröffentlichung auf den Internetseiten <strong>der</strong> Schuleo<strong>der</strong> in schulischen Werbeblättern.Vor <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Fotos werden die Schülerinnen und Schüler über den Grund und die Verwendung<strong>der</strong> Bil<strong>der</strong> informiert.Die Schule veröffentlicht im Rahmen von schulischen Abschlussprüfungen die Namen <strong>der</strong> erfolgreichenPrüflinge.Alle Schülerinnen und Schüler, die mit diesen Regelungen nicht einverstanden sind, erklären dies innerhalbvon 4 Wochen nach Beginn des Schuljahres schriftlich gegenüber dem Schulleiter.


32 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFGebäudeplan Standort Berliner Ring


LEITFADEN 2013 | 33Parkplätze am Standort Berliner RingParkplätze am Standort Vor dem Celler Tor


34 | BERUFSBILDENDE SCHULEN BURGDORFBenutzte Abkürzungen und SymboleBSBS-BlBVJBEKBFSFOSFSBGBerufsschuleBerufsschule mit Blockunterricht (5 Unterrichtstage pro Woche, Unterrichtswochengemäß Blockplan)BerufsvorbereitungsjahrBerufseinstiegsklasseBerufsfachschule, berufsqualifizierende BerufsfachschuleFachoberschuleFachschuleBerufliches GymnasiumBbS-VO Verordnung über berufsbildende <strong>Schulen</strong>EB-BbS Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende SchulwesenBRHLAStandort Berliner Ring 28, 31303 <strong>Burgdorf</strong> (Zentrale)Standort Vor dem Celler Tor 75, 31303 <strong>Burgdorf</strong> (Handelslehranstalt)L’in FP / LFPStR’in/StROStR’in/OStRStD’in/StDOStDs.A.kursivLehrerin / Lehrer für FachpraxisStudienrätin / StudienratOberstudienrätin / OberstudienratStudiendirektorin / StudiendirektorOberstudiendirektorsiehe AnhangZitate aus Gesetzen und Verordnungen


LEITFADEN 2013 | 35ImpressumVerantwortlich für den Inhalt:Gerhard KlausSchulleiter <strong>der</strong> <strong>Berufsbildenden</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>Burgdorf</strong>Berliner Ring 2831303 <strong>Burgdorf</strong>Stand: Juni 2013, 8. Auflage


<strong>BBS</strong> <strong>Burgdorf</strong> (BR)Berliner Ring 28 · 31303 <strong>Burgdorf</strong>Telefon: 05136 8992-0Fax: 05136 8992-67E-Mail: office@bbs-burgdorf.de<strong>BBS</strong> <strong>Burgdorf</strong> (HLA)Vor dem Celler Tor 74 · 31303 <strong>Burgdorf</strong>Telefon: 05136 8991- 0Fax: 05136 8991-17E-Mail: verwaltung-hla@bbs-burgdorf.dewww.bbs-burgdorf.de

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