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<strong>Sozialfonds</strong>Essanestrasse 152LI-9492 EschenTelefon 00423 375 09 09Fax 00423 375 09 10info@sozialfonds.liwww.sozialfonds.liKontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.Überobligatorische VorsorgelösungenDer <strong>Sozialfonds</strong> bietet fünf überobligatorische Vorsorgelösungen an. Diese haben das Ziel, weitergehendeVorsorgebedürfnisse für die Belegschaft kleiner und grosser Unternehmen weitgehend abzudecken. Ausserdem könnenindividuelle Lösungen für Ihren Betrieb oder spezielle Kaderlösungen realisiert werden. Letztendlich sollen dieVorsorgelösungen der Stiftung <strong>Sozialfonds</strong> die Vorsorgebedürfnisse Ihrer Arbeitnehmer weitgehend abdecken.Folgende Leistungen und Beiträge sind in den einzelnen Vorsorgeplänen vorgesehen:Versicherbarer LohnDer minimal versicherbare Lohn sowie die zu versichernde Lohnobergrenze können bei jedem überobligatorischenVorsorgeplan bis zum maximal versicherbaren Lohn von CHF 417‘600.00 frei definiert werden (gesetzliche Mindestversicherungbeachten).Minimal versicherbarer Lohn ab CHF 1.00Maximal versicherbarer Lohn bis CHF 417‘600.00Leistungen im AlterBeim <strong>Sozialfonds</strong> können die Altersleistungen als Altersrente, als einmaliger Kapitalbezug oder als Kombination der beidenVarianten bezogen werden. Um die Altersleistungen anzuheben, ist es notwendig, die Sparbeiträge zu erhöhen (sieheAbschnitt Beiträge).Altersrente 6.6 % vom AlterskapitalPensionierten-Kinderrente 20 % von der AltersrenteLebenspartnerrente 60 % von der AltersrenteAlterskapitalIndividuell angespartes KapitalLeistungen im Invaliditäts- und TodesfallFolgende Leistungen sind im Invaliditäts- oder im Todesfall vorgesehen:Vorsorgeplan Obli + Plan 1 Plan 2 Plan 3 Plan 4 In %Invalidenrente 30 % 35 % 40 % 50 % 60 %des versicherten LohnesInvalidenkinderrente 6 % 6 % 8 % 10 % 10 %Beitragsbefreiung Risiko und Altersvorsorgevollumfänglich versichertLebenspartnerrente (Witwenrente) 20 % 28 % 36 % 40 % 50 %Waisenrente 6 % 6 % 8 % 10 % 10 %Todesfallkapital (weitere Infos Rückseite)wird zusätzlich ausbezahltdes versicherten LohnesBeiträgeDie Höhe der Sparbeiträge können bei jedem überobligatorischen Vorsorgeplan von 8 bis 18 % individuell festgelegt werden.Altersabstufungen sind ebenfalls möglich.Sparbeiträge 8 - 18 % des versicherten LohnesRisikobeiträge - abhängig von Vorsorgeplan und BrancheVerwaltungskostenbeitrag CHF 180.00 pauschal pro versicherte Person (p.a.)© <strong>Sozialfonds</strong>, erstellt im Juni 2013


Wieso eine überobligatorische Vorsorgelösung Schliessen von VorsorgelückenGrundsätzlich reichen die 1. Säule und die obligatorische betriebliche Personalvorsorge als Vorsorgeschutz für dieeinzelnen Arbeitnehmer nicht aus. Die Hauptgründe sind, dass sich die Leistungen aus der 1. Säule auf ein bestimmtesMaximum beschränken und in der obligatorischen Grundversicherung der betrieblichen Personalvorsorge unteranderem aufgrund entsprechender Grenzwerte relativ geringe Leistungen fliessen. ÜberobligatorischeVorsorgelösungen sind somit von zentraler Bedeutung für jeden Arbeitnehmer. Todesfallkapital wird zusätzlich ausbezahltEin wesentlicher Unterschied zur obligatorischen Versicherung ist, dass im Todesfall einer überobligatorischversicherten Person zusätzlich das Todesfallkapital ausbezahlt wird. Dies unabhängig davon, ob eineLebenspartnerrente fällig wird. Das Todesfallkapital entspricht dem vorhanden Altersguthaben zum Zeitpunkt desTodes. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies, dass in jedem Fall ein zusätzliches Kapital zur Verfügung steht, umgewisse finanzielle Regelungen (bspw. Abzahlung Hypothek) vornehmen zu können. Steuern sparen – Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbarIn Liechtenstein kennt man grundsätzlich keine steuerprivilegierte 3. Säule. Dies führt dazu, dass die Versicherungsprämienin der 3. Säule nur im Rahmen der allgemeinen Versicherungsabzüge vom steuerbaren Einkommenabgezogen werden können, welche ohnehin in der Regel ausgeschöpft sind. Hingegen sind Beiträge der betrieblichenPersonalvorsorge vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar, sofern diese der Vorsorge dienen. Aussteuerlicher Sicht ist es somit von Vorteil, eine gute Vorsorgelösung in der 2. Säule zu haben.Weitere vorteilhafte Vertragsbestandteile Lernende sind prämienbefreit versichertLernende sind in der Regel nicht pensionskassenpflichtig. Da diese Beschäftigten grundsätzlich ebenfalls einenVorsorgeschutz benötigen, versichert der <strong>Sozialfonds</strong> die Lernenden freiwillig und prämienbefreit. Im Schadensfallerhält eine lernende Person bei voller Invalidität eine jährliche Invalidenrente von CHF 10‘000.00. MindestverzinsungAls einzige liechtensteinische Pensionskasse sieht die Stiftung <strong>Sozialfonds</strong> eine Mindestverzinsung der Alterskapitalienvor.Sinnvolle Vorsorgelösungen eines UnternehmensIn der betrieblichen Personalvorsorge herrscht der Grundsatz der Kollektivität. Dies bedeutet, dass aus Sicht desGesetzgebers alle Personen bzw. Personengruppen innerhalb eines Betriebes gleich behandelt werden müssen. Aus derVorsorgeperspektive gesehen macht es Sinn, Personengruppen zu bilden, welche eines ähnlichen Vorsorgeschutzesbedürfen. Für die einzelnen Personengruppen können anschliessend gezielte Vorsorgelösungen ausgearbeitet werden.Beispiele für Personengruppen sind Geschäftsleitung, Kader, verheiratete Mitarbeiter, nicht verheiratete Mitarbeiter usw.© <strong>Sozialfonds</strong>, erstellt im Juni 2013

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