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Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

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RICHTLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNGDER MEISTERSCHAFT DES BFV§ 1 Allgemeine Bestimmungen(1) GeltungsbereichDiese <strong>Richtlinien</strong> ergänzen die <strong>Meisterschaft</strong>sregeln und Rechtspflegeordnungdes ÖFB für die vom BFV durchgeführten Bewerbe.(2) Leistungsstufen (Leistungsklassen)Der <strong>Meisterschaft</strong>sbewerb des BFV wird in 4 Leistungsstufen durchgeführt:a) die 1. Leistungsstufe bildet die BVZ-Burgenlandliga;b) die 2. Leistungsstufe bilden die 2. Ligen;c) die 3. Leistungsstufe bilden die 1. Klassen;d) die 4. Leistungsstufe bilden die 2. Klassen;(3) Voraussetzung <strong>zur</strong> Teilnahme am <strong>Meisterschaft</strong>sspielbetrieb des BFV ist dieAbwicklung aller <strong>Meisterschaft</strong>sspiele mittels Fußball-Online.(4) Die Vereine sind verpflichtet, die ÖFB-Rechtspflegeordnung und dieSicherheitsrichtlinien des BFV rechtsgeschäftlich auf die Zuschauer zu überbinden(Aufdruck, Aushang, etc.).§ 2 <strong>Meisterschaft</strong>stermine(1) Vor Beginn eines jeden <strong>Meisterschaft</strong>sjahres beschließt über Antrag desSpielausschusses <strong>der</strong> Vorstand des BFVa) die Termine für den Beginn des Bewerbes (Herbst und Frühjahr),b) die Termine für die Runden des Bewerbes,c) die Ersatztermine undd) die Beginnzeiten(2) Auslosunga) Für die Auslosung <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sspiele ist <strong>der</strong> Spielausschuss zuständig, <strong>der</strong>auf die Vorschläge des Ligaobmannes und <strong>der</strong> Gruppenobmänner Bedacht zunehmen hat.b) Die Vereine sind berechtigt, einen Auslosungswünsch dem Spielausschuss bis15. Juni j.J. bekannt zu geben.(3) Pflichtterminea) Grundsätzlich gilt <strong>der</strong> Samstag- und Sonntag(Feiertag) <strong>zur</strong> Verbandzeit alsPflichttermin.b) Für die Vereine <strong>der</strong> Burgenlandliga, den 2. Ligen und <strong>der</strong> 1. Klasse Nord undMitte, sowie <strong>der</strong> 2. Klasse Mitte ist auch <strong>der</strong> Samstag – Abendtermin (vonVerbandszeit bis 19.30 Uhr) Pflichttermin.c) Samstagspiele – Absage:i. Wenn ein an einem Samstag angesetztes Pflichtspiel (<strong>Meisterschaft</strong> o<strong>der</strong>Cup) wegen Unbenutzbarkeit des Platzes unter Berücksichtigung <strong>der</strong>


<strong>Durchführung</strong>sbestimmungen für die Absage von Pflichtspielen(<strong>Meisterschaft</strong> o<strong>der</strong> Cup) abgesagt werden muss, ist dieses Spiel amnachfolgenden Sonntag auszutragen.ii. Ist <strong>der</strong> Gastverein am Spieltag (Samstag) bereits angereist und hat erinfolge <strong>der</strong> Absage am nächsten Tag (Sonntag) abermals an<strong>zur</strong>eisen, sogebührt ihm vom Heimverein eine Fahrtentschädigung (Kilometergeld lt. §11 Abs. 3 lit. b).iii. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Sonntagspiele, wenn <strong>der</strong>darauffolgende Montag ein gesetzlicher Feiertag ist.iv. Sollte das Spielfeld auch am folgenden Tag unbenutzbar sein, so ist dasSpiel im Sinne <strong>der</strong> geltenden Bestimmungen über Absage von Pflichtspielen(§ 15 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFB) abermals abzusagen. EineNeuterminierung erfolgt durch den Spielausschuss.d) Für die Burgenlandliga, die 2. Liga Nord und Mitte und 1. Klasse Mitte ist <strong>der</strong>Freitag unter folgenden Voraussetzungen Pflichttermin:• Die Entfernungen zwischen den Orten, aus denen die beteiligen Vereine kommen,ist geringer als 70 km (Straßenkilometer)• Spieltermin ist 19.30 Uhr• Ersatztermin ist <strong>der</strong> darauf folgende Samstag, bzw. bei Einigung mit dem Gegner<strong>der</strong> darauffolgend Sonntag.• Kann auch am Ersatztermin nicht gespielt werden, wird das Spiel vomSpielausschuss neu angesetzt.• Ist die Entfernung größer als 70 km, kann an einem Freitag nur in bei<strong>der</strong>seitigemEinvernehmen gespielt werden.• Das Reservespiel ist verpflichtend auszutragen und hat zwei Stunden vor demHauptspiel zu beginnen.e) Voraussetzung für die Verschiebung auf Freitag sind:• Der schriftliche Antrag auf Verschiebung muss am zweiten Montag vor dem Spielim BFV-Sekretariat aufliegen.• Dieser Antrag muss von beiden Vereinen unterfertigt sein.f) Die Vereine haben vor <strong>der</strong> Auslosung dem Spielausschuss schriftlich mitzuteilen,wenn sie einen an<strong>der</strong>en Termin als den Sonntagnachmittag wünschen.g) Eine Verpflichtung zum Spielen am Sonntagvormittag besteht nur dann, wennauch <strong>der</strong> Spielpartner schriftlich sein Einverständnis dem BFV bekannt gibt. BeiAbsage dieses Termins gilt <strong>der</strong> Nachmittag desselben Tages als Ersatztermin.h) Der Spielausschuss kann in Einzelfällen (z.B. bei Nachtragsspielen,Wie<strong>der</strong>holungsspielen, bei Platzsperren, bei Spielverlegungen, beiKonkurrenzveranstaltungen im gleichen Ortsgebiet) und bei Vorliegen beson<strong>der</strong>erUmstände die Vereine verpflichten, am Sonntagvormittag zu spielen.


i) Wenn <strong>der</strong> Terminplan es erfor<strong>der</strong>t, können Nachtragsspiele durch denSpielausschuss auch als Flutlichtspiele angesetzt werden, wenn <strong>der</strong>veranstaltende Verein über eine für <strong>Meisterschaft</strong>sspiele genehmigteFlutlichtanlage verfügt.(4) Ersatzterminea) Die im <strong>Meisterschaft</strong>sterminkalen<strong>der</strong> festgesetzten Ersatztermine sind für den<strong>Meisterschaft</strong>sbetrieb unbedingt freizuhalten.b) Ersatztermine für die Burgenlandliga:1.) Vereine <strong>der</strong> Burgenlandliga ohne genehmigte Flutlichtanlage:• Die am Wochenende abgesagten Spiele werden ab Beginn <strong>der</strong>Frühjahrsmeisterschaft bis 30. April und ab 1. September bisEnde <strong>der</strong> Herbstmeisterschaft vom Spielausschuss neu terminiert• Abgesagte Spiele am Wochenende in <strong>der</strong> Zeit vom 1. Mai bis 31.August, sind am darauffolgenden Dienstag, Verbandszeit 18:00 Uhr,nachzutragen. Bei einer neuerlichen Absage, erfolgt die Neuansetzungdurch den Spielausschuss2.) Vereine <strong>der</strong> Burgenlandliga mit genehmigtem Flutlicht:• Die am Wochenende abgesagten Spiele sind bei einer Entfernungunter 70 km am darauffolgenden Dienstag, Verbandszeit 19:30 Uhr,nachzutragen. Muss das Spiel auch an diesem Tag abgesagtwerden, erfolgt die Neuansetzung durch den Spielausschuss. Beieiner Entfernung über 70 km gilt <strong>der</strong> nächste Ersatztermin für dieKampfmannschaft und die Reservemannschaft als Nachtragstermin.c) Können Nachtragsspiele aus dem Herbstdurchgang bis zum Beginn <strong>der</strong>Frühjahrsmeisterschaft nicht ausgetragen werden, so sind sie spätestens amersten Ersatztermin <strong>der</strong> Frühjahrsmeisterschaft anzusetzen.d) Um den regulären Ablauf <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> zu gewährleisten, kann <strong>der</strong>Spielausschuss anordnen, dass die entscheidenden Nachtragsspiele vor <strong>der</strong>vorletzten Runde ausgetragen werden müssen.(5) Alle Spiele <strong>der</strong> letzen beiden Frühjahrsrunden, die für den Auf- o<strong>der</strong>Abstieg von Bedeutung sind, gelten für Samstag terminiert, die restlichen Spielekönnen für Freitag bzw. Sonntag angesetzt werden.(6) Zu Allerheiligen (1.11.) gilt Spielverbot, am Karfreitag kann bei Einigung ab19.30 Uhr und am Karsamstag spätestens um 17.00 Uhr gespielt werden.(7) Bei Spielabbruch ohne Verschulden eines Vereines gemäß § 30 <strong>der</strong> ÖFBRechtspflegeordnung o<strong>der</strong> bei einer an<strong>der</strong>en angeordneten Neuaustragungeines Spieles wird <strong>der</strong> Termin vom Spielausschuss des BFV bestimmt.(8) Gegen Entscheidungen des Spielausschusses bezüglich Spiel-, Ersatz- undNachtragstermine ist kein Rechtsmittel zulässig.


§ 3 Vorsorge für Wettspiele(1) Ausmaße des Spielfeldesa) Für die einzelnen Leistungsstufen sind folgende Mindestausmaßevorgeschrieben:• Burgenlandliga: 100 m x 64 m• 2. Ligen, 1. und 2. Klassen: 90 m x 60 mb) Bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leistungsstufe (Aufstieg) wird vom BFV eineSportplatzkommissionierung durchgeführt.c) Ab <strong>der</strong> Saison 2014/2015 ist <strong>der</strong> Aufstieg in die Burgenlandliga nur einemVerein möglich <strong>der</strong> über folgende Mindestinfrastruktur verfügt:1.) Spielfeldgröße wie oben lit. a)2.) 2 Gästekabinen mit mind. 18m² o<strong>der</strong> 1 Gästekabine mit mind. 36m²und mindestens 3 Duschen.3.) Schiri Kabine getrennt von <strong>der</strong> Mannschaftskabine mit mind. 12m² inkl.WC und Dusche.4.) Internetzugang im gesicherten Bereich.(für Zuschauer nicht zugänglich)5.) Betreuerbank für mind. 8 Personen mit einem Mindestabstand <strong>zur</strong>Seitenlinie von 2,5m.6.) Barrieren: mind. 1,5 m <strong>zur</strong> Seitenlinie und mind. 3 m <strong>zur</strong> Torlinie.d) Ist <strong>der</strong> Platz den vorgeschriebenen Bedingungen für eine bestimmteLeistungsstufe nicht anzupassen, hat <strong>der</strong> Verein umAusnahmegenehmigung beim Verband anzusuchen.Wenn diese Voraussetzungen nicht bis zum Ende <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> bei demVerein vorliegen, <strong>der</strong> nach dem Tabellenrang grundsätzlich aufstiegsberechtigtwäre, so ist keine Ausnahmegenehmigung möglich und das Aufstiegsrechtgeht auf den nächstplatzierten Verein mit <strong>der</strong> entsprechenden Infrastrukturüber.(2) Spiele auf Kunstrasena) Pflichtspiele (Erste und Reserve) des BFV auf Kunstrasenplatz sind unterfolgenden Voraussetzungen statthaft:i.)Beide Vereine einigen sich, ein Spiel auf Kunstrasenplatz auszutragen.ii.)Verfügt ein Verein neben dem Rasenspielfeld auch über einen für<strong>Meisterschaft</strong>sspiele <strong>der</strong> entsprechenden Leistungsstufekommissionierten und mit einer Beregnungsanlage ausgestattetenKunstrasenplatz, sind die Vereine verpflichtet, ein Pflichtspiel dann aufdem Kunstrasenplatz auszutragen, wenn – ausschließlich – <strong>der</strong>Schiedsrichter des betreffenden Spieles das Rasenspielfeld fürunbenutzbar erklärt.b) Pflichtspiele im Nachwuchsbereich können auch auf kommissionierten undgenehmigten Kunstrasenplätzen ausgetragen werden.


c) Das Bespielen von Kunstrasenplätzen ist nur mit Schuhen mitNoppensohlen bzw. speziellen Kunstrasenschuhen gestattet. DieVerwendung von Schuhen mit Schraubstollen ist ausnahmslos verboten undhat <strong>der</strong> Schiedsrichter Spielern mit solchen Schuhen bzw. Stollen dieTeilnahme am Spiel zu verwehren.(3) Flutlichta) Spiele bei Flutlicht<strong>Meisterschaft</strong>s- und Cupspiele bei Flutlicht sind gestattet, wenn die Anlage fürFlutlichtspiele einen Mindestmittelwert Emed von 150 Lux (empfohlener Wertbeträgt 250 Lux) aufweist.Dabei ist ins beson<strong>der</strong>s auf die Gleichmäßigkeit <strong>der</strong> Beleuchtung zu achten.Diese darf nicht schlechter sein als folgendes Verhältnis:Emin : Emed (Mittelwert) 1:2 und Emin : Emax 1:3,5Die Flutlichtanlage muss durch den BFV kommissioniert sein. DieVerbandszeit wird vom Spielausschuss festgelegt, an<strong>der</strong>e Beginnzeiten sindeinvernehmlich möglich.b) Verhalten bei Ausfall des FlutlichtesBei Spielunterbrechungen, die wegen Ausfall des Flutlichts erfolgen, darfdas Spiel frühestens 30 Minuten nach Ausfall <strong>der</strong> Beleuchtung abgebrochenwerden.Kann <strong>der</strong> Schaden innerhalb dieser Zeit behoben werden, ist das Spielfortzusetzen. Kann <strong>der</strong> Schaden an <strong>der</strong> Flutlichtanlage nur teilweisebehoben werden, so hat <strong>der</strong> Schiedsrichter zu beurteilen, ob diereduzierten Beleuchtungsverhältnisse eine Fortführung des Spieleszulassen. Über den endgültigen Abbruch eines Spieles wegenBeleuchtungsdefektes entscheidet ausschließlich <strong>der</strong> amtierendeSchiedsrichter.Im Falle eines Abbruches kommt <strong>der</strong> § 30 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFB<strong>zur</strong> Anwendung.c) FlutlichtzuschaltungWenn es trotz Einhaltung <strong>der</strong> letzten Verbandszeit notwendig ist, dasFlutlicht einzuschalten bzw. wenn ein <strong>zur</strong> festgelegten Verbandszeitbegonnenes <strong>Meisterschaft</strong>s- o<strong>der</strong> Cupspiel wegen plötzlich eintreten<strong>der</strong>Dunkelheit in seiner Fortführung gefährdet ist, dann hat <strong>der</strong> amtierendeSchiedsrichter zu beurteilen, ob die Einschaltung des Flutlichtes notwendigist bzw. ob durch eine von ihm angeordnete Einschaltung einer nichtkommissionierten Anlage die Beleuchtungsverhältnisse eine reguläreFortführung des Spieles zulassen.d) Wartung und ÜberprüfungDie Leuchten sind periodisch zu reinigen, in <strong>der</strong> Regel vor je<strong>der</strong> Saison.Dabei sind auch <strong>der</strong> Zustand und die richtige Einstellung <strong>der</strong> Lampen undLeuchten zu überprüfen.


Flutlichtanlagen für <strong>Meisterschaft</strong>sspiele müssen alle 5 Jahrenachkommissioniert werden, wobei ein Meßprotokoll (nicht älter als 6Monate) von einem konzessionierten Unternehmen vorzulegen ist. DerVerein muss diese Kommissionierung beim BFV beantragen.(4) Spielbericht – Online-Spielbericht (OSB)a) Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass einfunktionierendes Endgerät mit Internetverbindung für die Abwicklung desOnline-Spielberichts (OSB) am Sportplatz (Schiedsrichterkabine) <strong>zur</strong>Verfügung steht.b) Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter vor Spielbeginn von den Vereinenunaufgefor<strong>der</strong>t und in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Aufstellung des OSB sortiertauszuhändigen.c) Falls das Spiel von einem gem. § 17 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFBbetrauten Spielleiter geleitet wird, hat jener Verein, <strong>der</strong> den Spielleiterstellt, dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> OSB nach dem Spiel ordnungsgemäßabgeschlossen wird. Das Passwort des Schiedsrichters wird ersetzt durchdas (nochmalige) Eingeben des Passwortes des Heimvereines.d) Eine Verweigerung <strong>der</strong> <strong>Durchführung</strong> über das Netzwerk während <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> kann bis zum Ausschluss des Vereines von <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>führen.(5) Technische Zone - ArmbindenAuf <strong>der</strong> Laufbahn o<strong>der</strong> am Spielfeld dürfen sich we<strong>der</strong> Funktionäre nochZuschauer aufhalten. Die Vereine haben Sorge zu tragen, dass fürFunktionäre, Trainer, Masseur und Ersatzspieler acht Plätze in Form vonBänken vor <strong>der</strong> Publikumsabgrenzung bereit stehen. Die genanntenPersonen haben sich auf diesen für sie bereitgestellten Plätzen aufzuhalten.Funktionäre, die berechtigt sind, auf <strong>der</strong> Betreuerbank Platz zu nehmen,sind durch entsprechende Armbinden zu kennzeichnen.Jeweils zwei Betreuer dürfen nur über ausdrückliche Auffor<strong>der</strong>ung durchden Schiedsrichter das Spielfeld betreten. Diesen Personen ist esausdrücklich untersagt, ihren Spielern durch Zurufe Weisungen zu erteilen.Bei jedem Pflichtspiel (<strong>Meisterschaft</strong> und Cup) ist vor den beidenErsatzbänken eine „technische Zone“ zu markieren, welche dieselbeLänge wie die Ersatzbank aufweist, jedoch seitlich <strong>der</strong> Bank um je einenMeter verlängert wird (maximal jedoch 10 m Länge) und sich bis auf einenMeter an die Seitenlinie erstreckt. Lassen dies die örtlichen Verhältnissenicht zu, bildet in diesem Fall die Seitenlinie die vor<strong>der</strong>e Begrenzung <strong>der</strong>„technischen Zone“.


§ 4 Spielaustragung(1) Spielabsagen und Wettspielverlegungena) Vereine, die ihre Spiele <strong>der</strong> Kampfmannschaft am festgelegten Termin <strong>zur</strong>festgelegten Zeit beginnen, sind im Sinne <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln von <strong>der</strong>Gegnerverständigung und Schiedsrichteranfor<strong>der</strong>ung befreit.b) Wird <strong>der</strong> Spieltag, die Spielbeginnzeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eigene o<strong>der</strong> ständigangemietete Sportplatz geän<strong>der</strong>t, dann ist <strong>der</strong> platzwählende Vereinverpflichtet, seinen Gegner davon durch eingeschriebenen Brief o<strong>der</strong> durchIntramail („Fußball-Online“-System) schriftlich zu verständigen. DerGastverein muss bis spätestens am Freitag <strong>der</strong> Woche vor demneuen Spieltermin verständigt sein.Die Verständigung hat zu enthalten:Tag und Zeit des Spieles sowie Sportplatz mit genauer Anschrift.Für die Umbesetzung einer solchen Spielverschiebung wird eine Gebührvon € 50,-- eingehoben. Ein Verein ist von dieser Gebühr befreit, wenn dieschriftliche Meldung über die Spielverschiebung spätestens am Montag <strong>der</strong>Vorwoche vor dem beabsichtigten Spieltermin im Sekretariat des BFVeingelangt ist.Die Fristen für die Verständigung des Gegners (s.o.) bleiben aufrecht.Einigen sich zwei Vereine, ein Pflichtspiel an keinem Pflichtterminauszutragen, so muss das Spiel <strong>der</strong> Reservemannschaftendann nicht ausgetragen werden, wenn sich beide Vereine darüberschriftlich einigen.In diesem Fall wird das Spiel mit 0:0 und 0 Punkten beglaubigt.c) In beson<strong>der</strong>en Fällen und bei Spielabsagen aus zwingenden Gründen ist <strong>der</strong>Spielausschuss <strong>zur</strong> Entscheidung befugt. Die Rückverlegung von<strong>Meisterschaft</strong>sspielen darf grundsätzlich nicht bewilligt werden.(2) Unbenutzbarkeit des Spielfeldesa) Absage vor dem Spieltag:Bei einer vom Heimverein geltend gemachten Unbenutzbarkeit des Platzesnach § 15 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFB sind neben dem Gegner auch<strong>der</strong> Schiedsrichter zu verständigen.Der Verband ist verpflichtet, die Stichhaltigkeit einer solchen Absageüberprüfen zu lassen.b) Absage am SpieltagFalls die Witterungsverhältnisse am Spieltag befürchten lassen, dass dasSpielfeld nicht bespielbar sein wird, hat <strong>der</strong> nominierte Schiedsrichter o<strong>der</strong>ein Schiedsrichter aus <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> „Kommissionierungs- undabsageberechtigten Schiedsrichter“ (s. BFV-Handbuch, Abschnitt„Schiedsrichter“) das Spielfeld so rechtzeitig zu kommissionieren, dass <strong>der</strong>anreisende Verein noch vor seiner Abreise zum Hauptspiel verständigtwerden kann.


Es ist Aufgabe des Platz (Heim -)Vereines, <strong>der</strong> die Absage eines Pflichtspieleszu befürchten hat, dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> nominierte Verbandsschiedsrichtervon <strong>der</strong> möglichen o<strong>der</strong> wahrscheinlichen Unbenutzbarkeit des Spielfeldesverständigt wird.Der Schiedsrichter hat in diesem Falle sofort zum Spielort zu fahren undden Platz zu kommissionieren. Die Verständigung des Gegners, ob gespieltwird o<strong>der</strong> nicht, hat <strong>der</strong> Verein im Beisein des Schiedsrichtersdurchzuführen.Eine erfolgte Spielabsage muss im „Fußball-Online“-System durchden nominierten Schiedsrichter bestätigt werden.(3) KältebestimmungDie Vereine des BFV sind verpflichtet, auch bei Minusgraden anzutreten.Allein <strong>der</strong> Schiedsrichter hat bei niedrigeren Temperaturen als minus 6° C(bei Spielbeginn) das <strong>Meisterschaft</strong>sspiel abzusagen. Sind jedoch beideVereine mit <strong>der</strong> <strong>Durchführung</strong> des Pflichtspiels einverstanden, ist das Spielauch bei niedrigeren Temperaturen als minus 6° C durchzuführen und demErgebnis entsprechend zu werten.(4) Platzwahla) Die im Auslosungsplan erstgenannten Vereine haben im Herbst dasPlatzwahlrecht.b) Es darf kein Verein beide <strong>Meisterschaft</strong>sspiele auf dem Platz des Gegners<strong>zur</strong> Austragung bringen. Ausnahmen kann <strong>der</strong> Vorstand des BFVgenehmigen.c) Ein Platzwahltausch ist im Allgemeinen nur mit Zustimmung desSpielausschusses gestattet. Ein kurzfristiger Platzwahltausch beiHinspielen (das Rückspiel ist dann auf dem Platz des Gegnersdurchzuführen) bzw. die Verlegung des Wettspieles auf einen neutralenPlatz unter Wahrung des Platzwahlrechtes des Heimvereines istgestattet. In einem solchen Fall muss eine Einverständniserklärung vonverfügungsberechtigten Funktionären bei<strong>der</strong> Vereine und vomSchiedsrichter unterfertigt, dem Schiedsrichter <strong>zur</strong> Weiterleitung an denBFV übergeben werden.d) Bei einer vom STRUMA verhängten Platzsperre hat <strong>der</strong> betroffene Vereineinen Ausweichplatz bereitzustellen. Gelingt ihm dies trotznachweislichen Bemühens nicht, hat <strong>der</strong> betroffene Verein demSpielausschuss drei Plätze, die für seine Leistungsstufe kommissioniertsein müssen, als Austragungsort seiner Pflichtspiele vorzuschlagen. DiePlätze müssen in angemessener Entfernung vom Vereinssitz liegen undsollen dem anreisenden Spielpartner keine wesentlichen Mehrauslagenverursachen. Die Vereine, auf <strong>der</strong>en Plätze solche Spiele <strong>zur</strong> Austragungangesetzt werden, sind verpflichtet, den Platz gegen eine Vergütung <strong>zur</strong>Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser Vergütung beträgt für diePlatzbenützung und für die Bereitstellung <strong>der</strong>Umklei<strong>der</strong>äume samt <strong>der</strong> darin befindlichen Einrichtungen 10% <strong>der</strong>


Bruttoeinnahmen abzüglich <strong>der</strong> öffentlichen Abgaben, mindestens jedoch€ 150,--. Die Überlassung des Platzes kann vom Platzbesitzer verweigertwerden, falls die begründete Besorgnis besteht, dass durch dieAustragung des Spieles ein nicht wie<strong>der</strong>gutzumachen<strong>der</strong> Schadenverursacht werden könnte. Der Spielausschuss setzt die Spiele endgültigan, wobei erfor<strong>der</strong>lichenfalls ein an<strong>der</strong>er als einer <strong>der</strong> vorgeschlagenenPlätze bestimmt werden kann.Wenn <strong>der</strong> Platzbesitzer und <strong>der</strong> von einer Platzsperre betroffene Verein amgleichen Termin Platzwahl haben, kann entwe<strong>der</strong> auf einen an<strong>der</strong>en Platzausgewichen o<strong>der</strong> als Doppelspiel angesetzt werden. Es hat jedenfalls <strong>der</strong>Platzbesitzer ohne Rücksicht auf die Klassenzugehörigkeit den Vorrang. ImFalle eines Doppelspieles können die Reservespiele entfallen, wobei dieseSpiele mit 0:0, 0 Punkte zu beglaubigen sind.Hier haben die Schiedsrichter bei evtl. Benutzbarkeit des Spielfeldes aufgrößtmögliche Schonung des Spielfeldes Bedacht zu nehmen.e) In beson<strong>der</strong>en Fällen, z.B. lange Unbenutzbarkeit des Spielfeldes infolgeHochwasser, Schnee, Vermurung, Spielfeldrenovierung u. dgl. kann <strong>der</strong>Spielausschuss <strong>zur</strong> Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> die betreffenden Vereine verpflichten, ihre Pflichtspiele aufeinem an<strong>der</strong>en Spielplatz auszutragen; vorstehen<strong>der</strong> lit. d.) istsinngemäß anzuwenden.f) Die Vereine haben ein Recht auf Ansetzung von Doppelspielen. In <strong>der</strong>Regel haben jene Vereine, die <strong>der</strong> höheren Leistungsstufe angehören,das Recht auf die letzte Verbandszeit. Bei Einspruch eines anreisendenVereines entscheidet <strong>der</strong> Spielausschuss nach Anhören <strong>der</strong> Beteiligtensowie des Ligaobmannes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zuständigen Gruppenobmänner,sofern diese keinem beteiligten Verein angehören. Die Reservespielehaben in diesem Fall vor den Hauptspielen stattzufinden.g) Bei Doppelspielen ist das erste Spiel <strong>der</strong> Kampfmannschaft mindestens105 Minuten vor <strong>der</strong> letzten Verbandszeit anzusetzen.h) Bei Doppelveranstaltungen hat bei Schlechtwetter (Schonung desSpielfeldes) <strong>der</strong> für das Spiel <strong>der</strong> höheren Leistungsstufe nominierteSchiedsrichter das Recht, die Vorspiele abzusagen.(5) BeginnzeitenMit Zustimmung des Spielausschusses kann in Ausnahmefällen überbegründeten Antrag eines Vereines auch eine an<strong>der</strong>e letzte Verbandszeitfestgelegt werden.


§ 5 Klassenstärke, Auf- und Abstiegsregelungen(1) Klassenstärkea) Der Burgenlandliga gehören 16 Vereine an. Durch den Abstieg aus <strong>der</strong>Regionalliga Ost kann die Burgenlandliga dann bis auf 18 Vereine erhöhtwerden, wenn sich nach den geltenden Abstiegsbestimmungen mehr als3 Absteiger aus ihr ergeben würden. Sollte sich durch die <strong>der</strong>zeitigenAuf- und Abstiegsbestimmungen eine höhere Zahl als 18 ergeben, habenaus <strong>der</strong> Burgenlandliga so viele Vereine abzusteigen, dass die Zahl 18nicht überschritten wird (also mehr als 3 Vereine). In den Folgejahrenmüssen aus <strong>der</strong> Burgenlandliga solange vier Vereine absteigen,bis die Grundzahl 16 wie<strong>der</strong> erreicht wird.b) Die Klassenstärke <strong>der</strong> 2. Ligen, <strong>der</strong> 1. Klassen sowie <strong>der</strong> 2. Klassen richtetsich nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> einer Gruppe (Nord, Mitte und Süd) zugehörigenVereine. Entsprechend dieser Zahl gilt folgende verbindliche Regelung <strong>der</strong>Klassenstärke:i. Gruppen Nord und Mitte2. Liga 14 14 14 15 16 16 16 16 16 16 161. Klasse 12 13 14 14 14 14 14 15 16 16 162. Klasse 12 12 12 12 12 13 14 14 14 15 16Grundzahl 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48Sollte die Grundzahl 48 überschritten bzw. die Grundzahl 38 unterschrittenwerden, ist <strong>der</strong> Vorstand ermächtigt, eine neue Klasseneinteilung vorzunehmen.In <strong>der</strong> Gruppe Nord ist die 2. Liga schrittweise auf 14 Vereine zu reduzieren, d.h.bei den Grundzahlen 41, 42 und 43 sind folgende Verteilungen zu erreichen:GZ 41: 14/14/13 GZ 42: 14/14/14 GZ 43: 15/14/14ii. Gruppen Süd2. Liga 16 16 16 16 16 17 18 18 18 18 18 181. Klasse 16 16 16 16 16 16 16 17 18 18 18 182. Klassen 28 29 30 31 32 32 32 32 32 33 34 35Grundzahl 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71Die Vereine <strong>der</strong> 2. Klassen sind in zwei 2. Klassen (A Süd und B Süd) zu verteilenund zwar bei gera<strong>der</strong> Vereinszahl in zwei gleich starke Klassen, während sich beiungera<strong>der</strong> Vereinszahl die Klassenstärke nur um 1 unterscheiden darf. Kriteriumfür die Verteilung sind regionale Gesichtspunkte.Sollte die Grundzahl 71 überschritten bzw. die Grundzahl 60 unterschrittenwerden, ist <strong>der</strong> Vorstand ermächtigt, eine neue Klasseneinteilung vorzunehmen.


(2) Aufstiegsbestimmungena) Grundsätzlich haben die Meister das Recht des Aufstiegs in dienächsthöhere Leistungsstufeb) Der Meister <strong>der</strong> Burgenlandliga steigt in die Regionalliga Ost auf,die Meister <strong>der</strong> 2. Ligen Nord, Mitte und Süd in die Burgenlandliga,<strong>der</strong> Meister <strong>der</strong> 1. Klasse Nord in die 2. Liga Nord<strong>der</strong> Meister <strong>der</strong> 1. Klasse Mitte in die 2. Liga Mitte und<strong>der</strong> Meister <strong>der</strong> 1. Klasse Süd in die 2. Liga Süd,die Meister <strong>der</strong> 2. Klassen in die zugehörige 1. Klassec) Zusätzliche Absteiger können sich nur gem. Abs. 4 ergeben(3) Abstiegsbestimmungena) Der Letztplatzierte je<strong>der</strong> 2. Liga und je<strong>der</strong> 1. Klasse hat immer abzusteigen.Der Abstieg erfolgt immer in jene Klasse, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Verein seinerzeitaufgestiegen ist.b) Zusätzliche Absteiger können sich nur gem. Abs. 4 ergeben.(4) Erreichen <strong>der</strong> Klassenstärke – Zusätzliche Auf- und Abstiegea) Nach <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> Auf- und Abstiege gem. Abs. 2 und 3 sind folgendeVereine ebenfalls aufstiegsberechtigt und ist dieser Aufstieg zwecksErreichen <strong>der</strong> Klassenstärke lt. Tabelle gegebenenfalls durch entsprechendeAbstiege zu kompensieren:i.) Die Zweitplatzierten aller ersten Klassen steigen in die für sie zugehörige2. Liga auf.ii.) Die Zweitplatzierten <strong>der</strong> 2. Klasse Nord und Mitte steigen in die für siezugehörige 1. Klasse auf.b) Der Aufstieg eines Zweitplatzierten findet nicht statt, wenn sich dadurchmehr als drei Absteiger ergeben würden.c) Die endgültige Klassenstärke lt. Tabelle ist für jede Gruppe geson<strong>der</strong>t durchzusätzliche Auf- bzw. Absteiger zu erreichen.d) <strong>Durchführung</strong> einer QualifikationIst aus sportlichen Gründen zu Abs. 4 lit. a bis c) eine Qualifikationerfor<strong>der</strong>lich, sind von den zwei betroffenen Vereinen zwei Spiele auszutragen,die nach <strong>Meisterschaft</strong>sregeln zu werten sind. Die Platzwahl für das erste Spielwird vom Spielausschuss durch das Los bestimmt. Sollte nach Beendigung des2. Spieles die Punkteanzahl und die Tordifferenz gleich sein (auswärts erzielteTore zählen nicht doppelt), so ist nach einer Pause von 10 Minuten daszweite Spiel um 2x15 Minuten zu verlängern. Die gelben Karten aus <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> werden mitgenommen!


Ergibt auch das Nachspiel keine Entscheidung, wird <strong>der</strong> Sieger durchStrafstoßschiessen nach folgenden Bestimmungen ermittelt:Die Torschüsse von <strong>der</strong> Strafstoßmarke (Nachschuss ist nicht gestattet)werden nach folgenden Bestimmungen durchgeführt: Fünf Spieler je<strong>der</strong>Mannschaft schießen abwechselnd mit <strong>der</strong> Gegenpartei einen Torschuss von<strong>der</strong> Strafstoßmarke auf das gleiche Tor, welches <strong>der</strong> Schiedsrichter auswählt.Die Auswahl des Tormannes aus <strong>der</strong> Mannschaft ist frei, dieser kann auchausgewechselt werden. Sollte während des Spieles o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verlängerungdas Ersatzspielerkontingent noch nicht erschöpft sein, darf auch während <strong>der</strong>Torschüsse von <strong>der</strong> Strafstoßmarke <strong>der</strong> Tormann bei Verletzung nochgetauscht werden. Der Schiedsrichter ermittelt durch Losen die beginnendeMannschaft. Sieger ist jene Mannschaft, welche die meisten Tore erzielt hat.Ist nach einem Durchgang die Torzahl gleich, so hat jede Mannschaft einenweiteren teilnahmeberechtigten Spieler aus Mitte zu bestimmen.Dieser Vorgang wird solange wie<strong>der</strong>holt, bis eine Entscheidung gefallen ist.Erst dann, wenn alle Spieler bei<strong>der</strong> Mannschaften beteiligt waren und dasResultat noch immer unentschieden ist, darf ein Spieler zum zweiten Malherangezogen werden. Es dürfen nur jene Spieler verwendet werden, die mito<strong>der</strong> ohne Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld verlassen o<strong>der</strong> bis zumSchlusspfiff am Spiel teilgenommen haben. Eine Nominierung <strong>der</strong> fünf erstenSpieler je Mannschaft ist nicht notwendig.Spieltermin für die Relegationsspiele ist <strong>der</strong> nach Ende <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>darauffolgende Freitag (HS) und Sonntag (RS). Ein Ersatztermin wird vomSpielausschuss fixiert(5) Aufstiegsverzichta) Ein Verein, <strong>der</strong> Meister wurde und durch die Lasten des Aufstiegs in seinemWeiterbestand gefährdet wäre, kann auf den Aufstieg verzichten.b) Ein Aufstiegsverzicht muss innerhalb von fünf Tagen nach Beendigung <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> schriftlich an den Verband gemeldet werden. DieVerzichtserklärung muss außer vom Obmann(Stellv.) auch vomSchriftführer(Stellv.) gefertigt sein und die Vereinsstampiglie tragen. Einsolcherart gemeldeter Verzicht kann nicht wi<strong>der</strong>rufen werden.c) Wenn ein aufstiegsberechtigter Verein auf den Aufstieg verzichtet, so kanndieser Verein in <strong>der</strong> gleichen Klasse verbleiben, <strong>der</strong> er vorher angehörte.Der Verein kann jedoch in den folgenden drei Jahren vonVerbandsbegünstigungen (Totomittel, ÖFB-Cupteilnahme, Teilnahme amBFV-Cup, ) ausgeschlossen werden.Das Aufstiegsrecht geht bei einem Aufstiegsverzicht auf dennächstplatzierten Verein über.(6) Versetzung in eine niedrigere Spielklassea) Sollte ein Verein aus wirtschaftlichen o<strong>der</strong> sportlichen Gründen eineVersetzung in eine niedrigere Spielklasse beantragen. DerVerbandsvorstand diesem Ansuchen entsprechen; ein Anspruch einesVereines auf Einteilung in eine bestimmte Spielklasse besteht jedoch nicht.


) Das Ansuchen um Versetzung muss innerhalb von 5 Tagen nachBeendigung <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> schriftlich an den Verband gerichtet werden.Es muss die Vereinsstampiglie enthalten und vom Obmann undSchriftführer unterfertigt sein. Bei Fristversäumnis erfolgt eine Versetzungin die letztmögliche Spielklasse.c) Nach stattgeben<strong>der</strong> Beschlussfassung durch den Verbandsvorstand ist einWi<strong>der</strong>ruf durch den Verein ausgeschlossen.d) Über die sportlichen Folgen und über die Klassenstärke in den einzelnenKlassen entscheidet <strong>der</strong> Verbandsvorstand. Grundsätzlich soll bei einemgenehmigten Versetzungsansuchen ein an<strong>der</strong>er Verein nicht zum Abstiegverurteilt werden.(7) Ausscheiden eines VereinesVereine, die an <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> teilgenommen haben und während o<strong>der</strong> amEnde <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> aus dem Spielbetrieb ausscheiden (ausgeschlossenwerden, ...) werden an die letzte Stelle <strong>der</strong> Tabelle gereiht. Stellt ein Vereinden Spielbetrieb ein, so muss er dies bis spätestens 5 Tage nach dem letzten<strong>Meisterschaft</strong>sspiel dem BFV schriftlich bekanntgeben. Sollte diese Meldungnicht fristgerecht eingereicht werden, erfolgt keine Rückreihung in <strong>der</strong>Tabelle. Es wird Auf- und Abstieg und die Klassenneueinteilung unterMitberücksichtigung des ausgeschiedenen Vereines abgewickelt und <strong>der</strong>betreffende Verein dann aus <strong>der</strong> Klasse herausgenommen, <strong>der</strong> er zugeteiltwurde.Die Grundzahl <strong>der</strong> betreffenden Gruppe vermin<strong>der</strong>t sich um denausgeschiedenen Verein erst mit Beginn des Spieljahres, an dem dieser Vereinnicht mehr an <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> teilnimmt.(8) Neueintritt eines VereinesVereine, die neu an <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> teilnehmen wollen (Neuaufnahme undWie<strong>der</strong>aufnahme des Spielbetriebes nach Enthebung, Sperre o<strong>der</strong>Ausschluss), werden durch Beschluss des Vorstandes einer bestimmten Klassezugeteilt. Die Verteilung <strong>der</strong> Vereine in <strong>der</strong> jeweiligen Gruppe erfolgt vorerstunter den Voraussetzungen, wie die <strong>Meisterschaft</strong> im Spieljahr vor Aufnahmedes Vereines begonnen hat. Zur Grundzahl <strong>der</strong> jeweiligen Gruppe wird ein neueingetretener Verein dann zugezählt, wenn er mehr als die Hälfte seiner<strong>Meisterschaft</strong>sspiele im ersten Spieljahr absolviert hat.(9) Än<strong>der</strong>ungenDer Vorstand des BFV kann Än<strong>der</strong>ungen in den Auf- undAbstiegsbestimmungen mit 2/3-Mehrheit beschließen.§ 6 Reservemeisterschaften –Ergänzende Bestimmungen(1) <strong>Durchführung</strong>Im Bereich des BFV wird eine Reservemeisterschaft durchgeführt.


(2) Klasseneinteilunga) Die Reserve spielt immer in <strong>der</strong> Leistungsstufe, welcher die ersteMannschaft eines Vereines angehört.b) Die Reserve hat mit <strong>der</strong> ersten Mannschaft auf- und ab zu steigen.(3) Allgemeine Bestimmungena) Die Abwicklung hat nach den geltenden <strong>Meisterschaft</strong>sbestimmungen desÖFB zu erfolgen.b) Bei diesem Bewerb dürfen sieben Ersatzspieler nominiert und aucheingesetzt werden. Rücktausch ist zugelassen, die Anzahl <strong>der</strong> gesamtenTauschvorgänge darf sieben nicht überschreiten.c) Das Reservespiel muss 2 Stunden vor Beginn <strong>der</strong> Kampfmannschaftstattfinden. Im bei<strong>der</strong>seitigen Einvernehmen, kann das Spiel im Anschlussdurchgeführt werden.d) Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Bei Verzögerungen sind jene Spieleresultatgemäß zu beglaubigen, welche mindestens 2 x 35 Minuten dauerten,um die Beginnzeit <strong>der</strong> Kampfmannschaft nicht zu beeinträchtigen.e) Spielleitung: Die Spielleitung von Reservespielen im <strong>Meisterschaft</strong>sbewerbobliegt dem nominierten Verbandsschiedsrichter. Wenn für das Spiel keinVerbandsschiedsrichter besetzt wurde, ist gem. § 17 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregelnvorzugehen. In diesem Fall darf das Spiel nur von einem Schiedsrichtergeleitet werden.f) Fußball-Online: Sämtliche Bestimmungen in Zusammenhang mit „Fußball-Online“ gelten auch für den Reservemeisterschaftsbewerb. BezüglichSpielerausschlüsse wird auf die geltenden Vorschriften <strong>der</strong> ÖFB-Rechtspflegeordnung verwiesen.(4) Bei Schlechtwetter kann, um das Spielfeld für das Spiel <strong>der</strong>Kampfmannschaften zu schonen, nicht nur <strong>der</strong> nominierteVerbandsschiedsrichter, son<strong>der</strong>n in den 1. und 2. Klassen auch <strong>der</strong>veranstaltende Verein das Reservespiel absagen.(5) Nachtrag abgesagter Reservespielea) Wegen Schlechtwetter abgesagte Reservespiele müssen in <strong>der</strong>Burgenlandliga innerhalb ein er 70 km-Grenze und in den übrigenLeistungsstufen innerhalb einer 30 km -Grenze nachgetragen werden. Alleübrigen abgesagten Reservespiele können in bei<strong>der</strong>seitigem Einverständnisunter Beachtung nachstehen<strong>der</strong> Auflagen mit Wertung nachgetragenwerden.Für beide Fälle gilt:• Die Spiele sind innerhalb von 14 Tagen ab dem ursprünglichen Terminauszutragen


• Im Nachtragsspiel sind jene Spieler nicht spielberechtigt, die imbetreffenden Spiel <strong>der</strong> Kampfmannschaft von Spielbeginn an eingesetztwaren.• Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Absage (spätestens mit <strong>der</strong> Bestätigung des Online-Spielberichts <strong>der</strong> Kampfmannschaft) muss <strong>der</strong> Nachtragstermin ins„Fußball-Online“ -System eingegeben werden und ist von beidenVereinen zu bestätigen.• Ein Nachtragen abgesagter Spiele <strong>der</strong> letzten beiden Runden <strong>der</strong>Frühjahrsmeisterschaft ist nicht möglich.b) Nicht nachgetragene Spiele werden, sofern kein Verfahren eingeleitetwurde, mit 0:0 und 0 Punkten beglaubigt.(6) In allen in diesen <strong>Durchführung</strong>sbestimmungen <strong>der</strong> Reservemeisterschaft desBFV nicht geregelten Angelegenheiten und in Zweifelsfällen entscheidet <strong>der</strong>Vorstand des BFV.(7) Die Meister <strong>der</strong> Reservemeisterschaft erhalten nach Abschluss <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> eine Meisterurkunde.§ 7 Spielberechtigung - Stammspieler und Verbandsspielera) Die nachstehenden Verpflichtungen gelten für alle Leistungsstufen des BFV für dieKampfmannschaften einschließlich 1B Mannschaften, ausgenommen Regionalliga.b) In allen Leistungsstufen sind auf dem Spielbericht pro Verein mindestens 10Spieler mit Status zu nominieren (Stammspieler und Verbandsspieler), davonmindestens 5 Spieler mit dem Status Stammspieler. Werden weniger als 10Spieler nominiert, so müssen neben Verbandsspielern jedenfalls fünfStammspieler genannt werden.c) Stammspieler ist und bleibt ein Spieler, <strong>der</strong> zwei zusammenhängende Jahre beieinem Verein gemeldet ist o<strong>der</strong> die Gesamtmeldedauer bei einem Vereininsgesamt 3 Jahre beträgt.d) Verbandspieler ist ein Spieler, <strong>der</strong> insgesamt 5 Jahre bei Vereinen des ÖFBgemeldet war. Für die Anrechnung muss die Meldezeit mindestens 6 Monatebetragen.e) Je<strong>der</strong> Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt durch dieErstanmeldung für den Stammverein als Stammspieler. Dies gilt auch fürNichtösterreicher.f) Akademiespieler <strong>der</strong> BNZ-Zentren gelten nach ihrem erstmaligen Vereinswechselals Stammspieler für den neuen Verein. Bei einem neuerlichen Vereinswechselverlieren diese Spieler aber den Stammspielerstatus, sofern sie nicht dieBestimmungen laut lit. c) erfüllen.g) Bei Nachwuchsspielgemeinschaften wird <strong>der</strong> Stammspielerstatus nur für jenenVerein angerechnet, für den <strong>der</strong> Spieler laut Spielerpass gemeldet ist.h) Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Statusspieler auf dem Online-Spielbericht erfolgtautomatisch. Für die Überprüfung <strong>der</strong> Richtigkeit sind die Vereine verantwortlich.i) Bei Nichterfüllung <strong>der</strong> Bestimmung ist das Spiel <strong>zur</strong> <strong>Durchführung</strong> zu bringen, esist jedoch mit einer Strafbeglaubigung zu werten und mit einer Geldstrafe wegen


Einsatzes eines o<strong>der</strong> mehrerer unberechtigter Spieler (ab dem 7. Spieler ohneStatus) zu werten.(1) Allgemeines:§ 8 Ib-Mannschaften <strong>der</strong> RLO-Vereinea) Die Reserve-Mannschaften <strong>der</strong> bgld. RLO-Vereine werden als Ib-Mannschaft des jeweiligen Vereines in den Landesverband eingeglie<strong>der</strong>tund sollen im ersten Spieljahr <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> jeweiligen Gruppezugeordnet werden.b) Diese Ib-Mannschaften werden bezüglich Grundzahl wie ein neuaufgenommener Verein behandelt.c) Die Ib-Mannschaften haben Aufstiegsrecht bzw. Abstiegsverpflichtung. EinAufstieg ist bis in die Burgenlandliga möglich. Bei Verzicht einer Ib-Mannschaft auf den Aufstieg geht das Recht des Aufstiegs auf dennächstplatzierten Verein über.d) Die Führung einer zusätzlichen Reservemannschaft ist nicht verpflichtend.(2) Spielberechtigung in <strong>der</strong> Ib-Mannschaft:a) Ein Feldspieler ist an einem Spieltag dann nicht in <strong>der</strong> Ib-Mannschaftspielberechtigt, wenn er in einem <strong>der</strong> zwei davor stattgefundenen<strong>Meisterschaft</strong>sspiele <strong>der</strong> RLO-Mannschaft länger als in einer Spielhälfte zumEinsatz gekommen ist. Bei spielfreien Terminen und nach Ende <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> werden die letzten beiden <strong>Meisterschaft</strong>sspiele <strong>der</strong> RLO-Mannschaft herangezogen.b) Ein Tormann ist an einem Spieltag dann nicht in <strong>der</strong> Ib-Mannschaftspielberechtigt, wenn er im davor stattgefundenen <strong>Meisterschaft</strong>sspiel <strong>der</strong>RLO-Mannschaft länger als in einer Spielhälfte zum Einsatz gekommen ist.Bei spielfreien Terminen und nach Ende <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> wird das letzte<strong>Meisterschaft</strong>sspiel <strong>der</strong> RLO-Mannschaft herangezogen.c) Spielfreie Termine sind auch jene, in denen ein Spieler wegen Verbüßungeiner Sperre (aus welchen Gründen auch immer) nicht eingesetzt werdendarf.d) Beginnt die Herbstmeisterschaft <strong>der</strong> RLO-Mannschaft und <strong>der</strong> Ib-Mannschaft am gleichen Wochenende o<strong>der</strong> nur um einen Spielterminversetzt, so dürfen alle Spieler, die an diesem ersten Wochenende in <strong>der</strong>RLO-Mannschaft länger als in einer Spielhälfte zum Einsatz gekommen sind,im ersten Spiel <strong>der</strong> Ib-Mannschaft nicht eingesetzt werden.


e) Ist ein Spieler in <strong>der</strong> RLO-Mannschaft wegen einer Sperre (aus welchenGründen auch immer) nicht spielberechtigt, so ist er an diesem Spieltagauch in <strong>der</strong> Ib-Mannschaft nicht spielberechtigt.f) Spieler von Regionalligavereinen, die in <strong>der</strong> Winterübertrittszeit zu einemRLO-Verein wechseln, sind an einem Spieltag (siehe lit. a) in <strong>der</strong> Ib-Mannschaft ihres neuen Vereines nicht spielberechtigt, wenn sie in einem<strong>der</strong> zwei davor stattgefundenen <strong>Meisterschaft</strong>sspielen <strong>der</strong> RL-Mannschaftihres vorherigen Vereines länger als in einer Spielhälfte zum Einsatzgekommen sind.(3) Definitionena) „Spieltag“: An Wochenenden gilt hierfür Freitag bis Sonntag/Montag, beiWerktagsrunden Montag/Dienstag bis Donnerstag, o<strong>der</strong> ein vom Verbandfestgesetzter Pflichtspieltermin, wie z.B. Oster- o<strong>der</strong> Pfingstmontag.b) „Länger als in einer Spielhälfte“ bedeutet, dass <strong>der</strong> Spieler in beidenSpielhälften aktiv zum Einsatz gekommen ist, unabhängig von <strong>der</strong>Einsatzdauer.(4) FreikartenregelungDie gegnerische Mannschaft hat 20 Freikarten zu erhalten.(5) EintrittspreiseFür Spiele <strong>der</strong> Ib-Mannschaften dürfen jene Eintrittspreise verlangt werden,wie sie in <strong>der</strong> jeweiligen Klasse erlaubt sind, in <strong>der</strong> die Ib-Mannschaft spielt.§ 9 Nachwuchsspieler(1) Begriffsbestimmunga) Als Nachwuchsspieler im Sinne <strong>der</strong> Nachwuchsbestimmungen gelten jenebei einem Verein ordnungsgemäß gemeldeten Spieler, welche am Beginndes <strong>Meisterschaft</strong>sjahres noch nicht 18 Jahre alt sind. Stichtag ist jeweils<strong>der</strong> 1. Jänner des Jahres, in dem <strong>der</strong> Bewerb beginnt.b) Die „Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb des ÖFB“ fürNachwuchsspieler sowie die „<strong>Richtlinien</strong> für den Nachwuchsfußball imBereich des BFV“ sind ausnahmslos zu beachten.(2) Spielberechtigungen in ErwachsenenmannschaftenIm allgemeinen <strong>Meisterschaft</strong>sbewerb (Kampf- und Reservemannschaften)dürfen Nachwuchsspieler in unbeschränkter Zahl verwendet werden, jedochnur solche, die am Spieltag das 15. Lebensjahr bereits vollendethaben.AUSNAHME: Für Frauenmannschaften <strong>der</strong> Bewerbe Frauen 2. Liga Ost/Südbzw. in <strong>der</strong> burgenländischen Frauenliga gilt das vollendete 14. Lebensjahr!(3) Strafbestimmungena) Verstöße werden nach den bestehenden Bestimmungen geahndet.


)Platzsperren für Vergehen bei Nachwuchsspielen gelten nur für diese. Ebensogelten Platzsperren für Vergehen bei Spielen <strong>der</strong> Kampf- undReservemannschaften nicht für Nachwuchsmannschaften.§ 10 Wettspielleitungen(1) Nominierunga) Zur Regelung aller Schiedsrichterangelegenheiten besteht als Unterausschussdes BFV <strong>der</strong> Schiedsrichterausschuss. Ihm ist die Besetzung <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong>s-, Cup- und Freundschaftsspiele übertragen. Hiezu kann erauch Schiedsrichter aus an<strong>der</strong>en Verbänden des ÖFB o<strong>der</strong> auch ausländischeSchiedsrichter im Rahmen bestehen<strong>der</strong> Abkommen heranziehen, wenn dadurchden Vereinen keine wesentlichen Mehrkosten erwachsen.b) Vor Beginn <strong>der</strong> Herbst- und vor Beginn <strong>der</strong> Frühjahrsmeisterschaft ist <strong>der</strong>Schiedsrichterausschuss verpflichtet, <strong>der</strong> Burgenlandliga ein Verzeichnis jenerSchiedsrichter zu übermitteln, welche als Ligaschiedsrichter qualifiziert sind.Über Einsprüche <strong>der</strong> Burgenlandliga hat <strong>der</strong> Schiedsrichterausschuss zuentscheiden.c)Alle übrigen Gruppen können begründete Bedenken gegen die Verwendungeines Schiedsrichters bei ihren Spielen vor Beginn <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> demSchiedsrichterausschuss mitteilen, wenn darüber ein Beschluss desGruppenausschusses vorliegt.d) In Streitfällen entscheidet <strong>der</strong> Vorstand des BFV auf Grund <strong>der</strong>vorgebrachten Begründungen.e) Ablehnungsmöglichkeiten außer den in den vorgenannten lit. b und c istnicht gegeben.f) Ebenso haben die Vereine kein Recht, für ein Spiel ein en Schiedsrichternamentlich anzufor<strong>der</strong>n.(2) Ausfall des amtierenden VerbandsschiedsrichtersSollte <strong>der</strong> nominierte Verbandsschiedsrichter während des Spieles infolgeverschiedener unvorhergesehener Umstände nicht in <strong>der</strong> Lage sein, dieSpielleitung selbst fortzusetzen (Verletzung, Unpässlichkeit usw.), so ist dasSpiel von einem amtierenden Verbandsassistenten fortzuführen. Falls zweiVerbandsassistenten vom Schiedsrichterkollegium besetzt wurden, hat<strong>der</strong> höher Qualifizierte den Vorzug. Sind beide Assistenten in <strong>der</strong> Qualifikationgleich, so hat <strong>der</strong> den Vorzug, <strong>der</strong> das Vorspiel nicht geleitet hat. Ist keinVerbandsassistent nominiert, gilt in einem solchen Fall das Spiel alsabgebrochen.(3) Entschädigunga) Die Schiedsrichter (Schiriteams) haben Anspruch auf eine Pauschalgebühr,welche die Spielleitergebühr, die Gebühr für die evtl. Assistententätigkeit, dieFahrtkosten und ein evtl. Wochentagspauschale (bisher € 15,--) beinhaltet.


) Die Pauschalgebühr richtet sich nach den jeweils vom Vorstand des BFVgenehmigten Sätzen.c) Bei Spielen von Vereinen verschiedener Leistungsstufen ist <strong>der</strong> Satz deshöherklassigen Vereines maßgebend. Auch wenn ein Spiel nicht zu Endegeführt wird, besteht Anspruch auf die volle Gebühr.d) Die Pauschalgebühr in halber Höhe ist dann zu bezahlen, wenn das Spielnicht durchgeführt wird, die Anreise des Schiedsrichters aber stattgefundenhat. Dabei ist es ohne Belang, aus welchen Gründen das Spiel nichtausgetragen wurde.e) Findet ein Pflichtspiel nach vorheriger Kommissionierung durch denVerbandsschiedsrichter statt, so hat dieser Anspruch auf die volleSchiripauschale und auf eine vom Verband festgesetzteKommissionierungsgebühr. Der Verbandsschiedsrichter wird verhalten, diePlatzkommissionierung so zeitgerecht vor zunehmen, dass <strong>der</strong> anreisendeVerein zeitgerecht von <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Kommissionierung verständigtwerden kann.(4) Vorgangsweise bei Fehlen des nominierten Schiedsrichtersa) In diesem Fall sind die Vereine zu <strong>der</strong> in § 17 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln desÖFB vorgesehenen Vorgangsweise verpflichtet, eine Verletzung dieserBestimmung zieht die Sanktionen nach § 119 <strong>der</strong> ÖFB Rechtspflegeordnungnach sich.b) Ein zu spät zu einem Wettspiel erscheinen<strong>der</strong> Schiedsrichter hat sich mitseinen Ansprüchen auf Spesenvergütung an den Verband zu wenden.c) Nicht nominierte Schiedsrichter und Assistenten haben Anspruch auf dasSchiedsrichterpauschale abzüglich <strong>der</strong> Fahrtentschädigung (€ 0,33/km).(5) Bestimmungen über SchiedsrichterassistentenDie vom Schiedsrichterausschuss nominierten Schiedsrichterassistentenhaben Anspruch auf eine Vergütung, die in <strong>der</strong> Schiripauschale nach Abs. 3lit. a enthalten ist. Diese wird vom Vorstand des BFV in Kraft gesetzt.(6) Unterbrechung des WettspielsBei Vorbeizug von Begräbnissen und Prozessionen vor und neben Friedhöfengelegener Sportplätzen sind die Wettspiele zu unterbrechen. Um die Dauer<strong>der</strong> Unterbrechung ist das Wettspiel zu verlängern.(7) Sonstige Bestimmungena) Bei Spielen <strong>der</strong> Kampfmannschaften dürfen 5 Ersatzspieler nominiert werdenund sind in den Online-Spielbericht einzutragen, widrigenfalls sind sie nichtspielberechtigt. Von den eingetragenen Ersatzspielern können 3 Spielerwährend des gesamten Spieles eingetauscht werden.Die 5 Ersatzspieler sind vor Beginn des Spieles im Spielbericht einzutragen.Ein Rücktausch eines ersetzten Spielers ist nicht gestattet. Der Austausch


eines Spielers ist im Spielbericht einzutragen. Daraus ergibt sich nunmehr,dass die Ersatzspieler bei Spielbeginn zwar nicht persönlich anwesend seinmüssen, jedoch die Namen <strong>der</strong> Ersatzspieler im Spielbericht vor Beginn desSpieles aufscheinen müssen. Falls ein Ersatzspieler eingesetzt werden sollte,<strong>der</strong> wohl im Spielbericht eingetragen ist, jedoch vor dem Spiel nichtanwesend war, so muss er beim Eintritt dem Schiedsrichter gegenüber seineIdentität nachweisen (Spielercard o<strong>der</strong> Lichtbildausweis).b) Der Schiedsrichter ist verpflichtet, falls er den Spieler nicht persönlichkennt, dessen Identität gem. § 24 <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFBfestzustellen. Die Spielercard sind dem verantwortlichen Funktionär desSpielpartners auf dessen Verlangen vorzuweisen. Der Schiedsrichter mussoffenkundig unberechtigte Spieler antreten lassen. Dies gilt aber nicht fürSpieler, die dem Schiedsrichter unbekannt sind und <strong>der</strong>en Identität nichtnachgewiesen wird. Der Schiedsrichter hat aber seine Beobachtungen imSpielbericht zu vermerken.c) Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Spielercard mehr einzuziehen,wenn ein Spieler ausgeschlossen wird bzw. ein Spieler wegen einesVergehens außerhalb <strong>der</strong> Spielzeit angezeigt wird. Eventuell mangelhafteSpielercard (z.B. Ablauf <strong>der</strong> Befristung, kein aktuelles Foto usw.) sindjedoch einzubehalten und dem BFV zu übermitteln.d) Der veranstaltende Verein hat dem Schiedsrichterteam eineDuschmöglichkeit mit Warmwasser und in <strong>der</strong> Pause einErfrischungsgetränk kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.§ 11 <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> Wettspiele(1) BegrüßungBei den Spielen aller Mannschaften hat vor Spielbeginn eine Begrüßung(Grußpflicht) zu erfolgen. Dazu stellen sich die Mannschaften,Schiedsrichter und –assistenten auf dem Spielfeld in einer Linie in RichtungPublikum auf und die links vom Schiedsrichter stehende Mannschaftschreitet am Schiedsrichter, den Schiriassistenten und den Spielern <strong>der</strong>an<strong>der</strong>en Mannschaft vorbei und reicht jedem die rechte Hand zum Gruß.Nach dem Spiel genügt die Verabschiedung durch die beidenMannschaftskapitäne.(2) Spieldauera) Ein Wettspiel von Kampf- und Reservemannschaften dauert 2 x 45 Minuten.Maßgebend für die Feststellung des Zeitablaufes ist allein die Uhr desSchiedsrichters. Bei Spielen von Kampfmannschaften ist außerdem dieNachspielzeit durch den Schiedsrichter anzuzeigen.


Dazu ist folgende Vorgangsweise anzuwenden:• Gegen Ende <strong>der</strong> regulären Spielzeit je<strong>der</strong> Spielhälfte (nach 44 und 89 Minuten)zeigt <strong>der</strong> Schiedsrichter in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Betreuerbänke durch deutliches Zeigenmit den Fingern an, wie viele Minuten er nachspielen lassen wird. Angezeigt wirdab 2 Minuten Nachspielzeit. Sollten sich in <strong>der</strong> Nachspielzeit weiterVerzögerungen ergeben, so sind diese Verzögerungen ohne weitere Anzeigeein<strong>zur</strong>echnen.• Sollten Austauschtafeln vorhanden sein: Ein diesbezüglicher vor Spielbeginnfestgelegter Funktionär des Heimvereines, vorzugsweise jene Person, welcheüblicherweise auch die Nummerntafeln beim Ersatzspielertausch aufzeigt, teiltden Spielern, Trainern und Zuschauern – nach Anzeige durch den Schiedsrichter –die Mindestnachspielzeit mit, indem er dazu die Nummerntafel für das Anzeigenvon Auswechslungen verwendet.b) Für Nachwuchsspiele, Hallen- und Frauenfußballspiele sowie für dieSchulsportbewerbe gelten die diesbezüglichen Bestimmungen.(3) HalbzeitpauseNach Beendigung <strong>der</strong> ersten Spielhälfte ist eine Pause von maximal 15 Minutenvorgesehen, die nur durch ein Übereinkommen <strong>der</strong> beiden beteiligten Vereine beiZustimmung aller Spieler entfallen kann. Der Schiedsrichter hat einemdiesbezüglichen Ersuchen zu entsprechen.(4) Spielerausschlüsse(Ausnahme: Ausschluss mittels gelb/roter Karte)a) Ausgeschlossene Spieler müssen ohne beson<strong>der</strong>e Vorladung <strong>zur</strong> nächstenSitzung des STRUMA erscheinen o<strong>der</strong> können diesem eine schriftlicheVerantwortung zum Ausschluss übersenden, wobei die schriftlicheVerantwortung spätestens bis <strong>zur</strong> Sitzung im Sekretariat des BFVeingelangt sein muss. Die Suspens bleibt bis zum Ausspruch <strong>der</strong> Strafeo<strong>der</strong> Einstellung des Verfahrens durch den STRUMA wirksam.Der STRUMA-Senat 1 tagt an jedem Donnerstag nachWochenendmeisterschaftsspielen ab 16.30 Uhr in Eisenstadt.Die Sitzungen des STRUMA-Senat 2 finden jeden Donnerstag ab18.00 Uhr in Stegersbach, Stadion, statt. Fällt <strong>der</strong>Donnerstag auf einen Feiertag, tagen die Senate am Mittwoch vor diesemFeiertag.b) Ausgeschlossene Spieler und jene, gegen die <strong>der</strong> Schiedsrichter wegeneines Vergehens außerhalb <strong>der</strong> Spielzeit Anzeige erstattet hat, sind bis <strong>zur</strong>Urteilsfällung des STRUMA suspendiert und dürfen we<strong>der</strong> zu Freundschaftsnochzu Pflichtspielen herangezogen werden. Daher dürfen auch Spieler <strong>der</strong>Reservemannschaft, falls Vorstehendes für sie zutrifft, in <strong>der</strong>Kampfmannschaft nicht eingesetzt werden.c) Ein Spieler, <strong>der</strong> in irgendeiner Mannschaft ausgeschlossen wird, ist für alleMannschaften des Vereines gesperrt. Für den Fall, dass eine Sperre von


Pflichtspielen ausgesprochen wurde, sind für das Verbüßen <strong>der</strong> Sperre diePflichtspiele jener Mannschaft zu zählen, in welcher <strong>der</strong> Spieler beiAusschluss o<strong>der</strong> im letzten Spiel vor <strong>der</strong> Anzeige – falls die Tat nicht alsSpieler gesetzt wurde – tätig war.Pflichtsperren gelten jeweils für einen bestimmten Termin. Wenn also etwaein Spieler in <strong>der</strong> Kampfmannschaft ausgeschlossen und für Pflichtspielegesperrt ist und das letzte Pflichtspiel <strong>der</strong> Kampfmannschaft, für die ergesperrt wurde, an einem Samstag stattfindet, darf <strong>der</strong> Spieler sonntagsnicht in einem Reservemeisterschaftsspiel (o<strong>der</strong> Spiel einer Ib –Mannschaft) mitwirken.d) Bei Ausschlüssen in <strong>der</strong> Reserve ist <strong>der</strong> STRUMA ermächtigt, Zeitsperren zuverhängen.(5) Verwarnungena) Die Bestimmungen des Kapitel II <strong>der</strong> ÖFB Rechtspflegeordnunggelten für alle Leistungsstufen des BFV.b) In Reservemeisterschaftsspielen haben gelbe und gelb/rote Karten keineüber das Spiel hinausgehende Folgewirkung.(6) Kleidung, Spielnummer und Kennzeichen des Kapitänsa) Es gilt § 22 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFB.b) Die Vereine sind verpflichtet, im Spielbericht die Spieler mit <strong>der</strong> richtigenRückennummer einzutragen.c) Der Kapitän ist am linken Oberarm mit einer deutlich erkennbaren, 5 cmbreiten Armbinde zu kennzeichnen.d) Ohne Spielkleidung o<strong>der</strong> mit nacktem Oberkörper darf nicht gespieltwerden.(7) Verbandsüberwachunga) Verbandsüberwachung kann von jedem Verein angefor<strong>der</strong>t werden.b) Der anfor<strong>der</strong>nde Verein hat außer den Fahrtspesen dieÜberwachungsgebühr zu bezahlen. Dieser anfallende Kostenbeitrag wirddem Verein vom Verband <strong>zur</strong> Zahlung vorgeschrieben.c) Verbandsüberwachungen auf Kosten eines Vereines können auch durch denVorstand o<strong>der</strong> den STRUMA angeordnet werden, wenn <strong>der</strong> Verein denSchutz <strong>der</strong> Gastmannschaft o<strong>der</strong> Schiedsrichter gröblich vernachlässigt hat.§ 12 Finanzielle Bestimmungen(1) Einnahmena) Die Einnahmen bei Spielen verbleiben <strong>zur</strong> Gänze dem platzwählenden Verein.b) Die Eintrittspreise zu allen Spielen im Bereich des BFV setzt <strong>der</strong> Vorstand desBFV fest. Vorschläge hiezu können von Gruppen bzw. <strong>der</strong> Burgenlandligao<strong>der</strong> dem Finanzausschuss des BFV eingebracht werden.


(2) Pflichtkartena) Die Anzahl <strong>der</strong> dem anreisenden Verein zustehenden Pflichtkarten wird durchBurgenlandliga- bzw. Gruppenbeschluss festgelegt.b) Fehlt ein solcher Burgenlandliga- o<strong>der</strong> Gruppenbeschluss, so sind proantreten<strong>der</strong> Mannschaft 15 Freikarten auszugeben.c) Bei Spielen <strong>der</strong> BVZ-Burgenlandliga sind dem anreisenden Verein 40Freikarten zu übergeben.(3) Reisekostena) Die Kosten <strong>der</strong> Anreise, <strong>der</strong> Verpflegung und des Aufenthaltes am Spielortgehen ausschließlich zu Lasten des anreisenden Vereines.b) Wenn aus irgendwelchen Gründen eine zweite Anreise erfor<strong>der</strong>lich wird(Spielabsage o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsspiel), hat <strong>der</strong> Gastverein vomplatzbesitzenden Verein im Rahmen des Pflichtbewerbes für jedengefahrenen Kilometer einen vom Verband festgesetzten Betrag zu erhalten.c) Verrechnet werden darf nur die kürzeste Strecke vom Wohnort desGastvereines bis zum Spielort und <strong>zur</strong>ück. Diese Regelung gilt unbeschadet<strong>der</strong> Platzeinnahmen beim Wie<strong>der</strong>holungsspiel.(4) Son<strong>der</strong>fällea) Wurde das bereits begonnene Pflichtspiel <strong>der</strong> Nachwuchsbewerbe sowie <strong>der</strong>Reserve- o<strong>der</strong> Kampfmannschaft am festgesetzten Termin vom Schiedsrichterabgebrochen o<strong>der</strong> wird das Spiel wegen eines Schiedsrichterfehlers im erstenSpiel <strong>zur</strong> Gänze neu ausgetragen, hat <strong>der</strong> anreisende Verein Anrecht auf diehalben Nettoeinnahmen des Wie<strong>der</strong>holungsspieles.Diese Nettoeinnahmen sind wie folgt zu berechnen:Bruttoeinnahmeabzüglich 10% Spesenanteil für den Platzverein,abzüglich Kosten <strong>der</strong> Schiedsrichter und Assistent(en),abzüglich <strong>der</strong> Fahrtspesen des Gegners (s. Abs. 3 lit. b)ergibt Nettoeinnahme. Diese Nettoeinnahme ist dann zwischen denVereinen zu gleichen Teilen aufzuteilen.Vertreter des anreisenden Vereines haben das Recht <strong>der</strong> Kassen-, Karten- undVerrechnungskontrolle. Wurde dem Gastverein dieses Recht ausirgendwelchen Gründen nicht zugestanden, hat <strong>der</strong> Gastverein dies dem BFVanzuzeigen, <strong>der</strong> von sich aus die Verrechnung vornimmt. Die darübergefassten Entscheidungen durch den Finanzausschuss des BFV sind für beideVereine bindend.b) Sollte durch behördliche Anordnung o<strong>der</strong> durch den Verband einSicherheitsdienst gestellt werden müssen, so sind die Kosten desselben indie Abrechnung als Ausgabe einzubauen. An<strong>der</strong>e als die angegebenen


Spesen (z.B. Platz- und Zeugwartkosten, Plakatierung, Energiekosten u.dgl.) dürfen nicht in die Abrechnung einbezogen werden.(5) Pönale For<strong>der</strong>ungTritt ein Verein zum angesetzten Pflichtspiel entwe<strong>der</strong> mit Kampf- o<strong>der</strong>Reservemannschaft o<strong>der</strong> mit beiden Mannschaften nicht an, so hat <strong>der</strong>schuldige Verein ein vom Vorstand des BFV festgesetztes Pönale zu bezahlen.Die Strafverfolgung nach <strong>der</strong> Rechtspflegeordnung des ÖFB wird unbeschadet<strong>der</strong> Pönale For<strong>der</strong>ung durchgeführt.(6) Kosten des Verfahrensa) Für alle im Zusammenhang mit Strafverfahren erwachsenden Reise- undAufenthaltskosten haben die betroffenen Vereine grundsätzlich selbstaufzukommen.b) STRUMA, Finanz- und Protestausschuss des BFV sind berechtigt, zuentscheiden, welcher am Verfahren beteiligte Verein die Fahrtauslagen fürVerbandsschiedsrichter sowie für Verbandsfremde zu tragen hat, die aufbeson<strong>der</strong>e Veranlassung vorgeladen wurden.c) Bei schweren Ausschreitungen mit langwierigen Beweisverfahren trägt dieKosten des Verfahrens im Falle eines Schuldspruches <strong>der</strong> Verein, dem <strong>der</strong>verurteilte Spieler o<strong>der</strong> Funktionär angehört. Im Falle <strong>der</strong> Einstellung desVerfahrens können dem anzeigenden Verein die Kosten des Verfahrensauferlegt werden.(7) VerjährungAlle For<strong>der</strong>ungen finanzieller Art verjähren mit dem Ablauf von 3 Monatennach Eintritt <strong>der</strong> Fälligkeit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung. Die Verjährung wird durchAntragstellung an den Finanzausschuss des BFV unterbrochen.§ 13 Entscheidungen in Fällen, die indiesen <strong>Richtlinien</strong> nicht vorgesehen sind.In allen, in diesen <strong>Richtlinien</strong> nicht vorgesehenen Fällen des Spielbetriebes ist<strong>der</strong> Spielausschuss ermächtigt, bis <strong>zur</strong> Einholung eines entsprechendenVorstandsbeschlusses im Sinne <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln und auf Grund <strong>der</strong>üblichen Gepflogenheiten eine Entscheidung zu treffen.§ 14 InkrafttretenDiese <strong>Richtlinien</strong> treten mit 1.7.2013 in Kraft und ersetzen die bisherigen <strong>Richtlinien</strong>

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