Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische
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§ 3 Vorsorge für Wettspiele(1) Ausmaße des Spielfeldesa) Für die einzelnen Leistungsstufen sind folgende Mindestausmaßevorgeschrieben:• Burgenlandliga: 100 m x 64 m• 2. Ligen, 1. und 2. Klassen: 90 m x 60 mb) Bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leistungsstufe (Aufstieg) wird vom BFV eineSportplatzkommissionierung durchgeführt.c) Ab <strong>der</strong> Saison 2014/2015 ist <strong>der</strong> Aufstieg in die Burgenlandliga nur einemVerein möglich <strong>der</strong> über folgende Mindestinfrastruktur verfügt:1.) Spielfeldgröße wie oben lit. a)2.) 2 Gästekabinen mit mind. 18m² o<strong>der</strong> 1 Gästekabine mit mind. 36m²und mindestens 3 Duschen.3.) Schiri Kabine getrennt von <strong>der</strong> Mannschaftskabine mit mind. 12m² inkl.WC und Dusche.4.) Internetzugang im gesicherten Bereich.(für Zuschauer nicht zugänglich)5.) Betreuerbank für mind. 8 Personen mit einem Mindestabstand <strong>zur</strong>Seitenlinie von 2,5m.6.) Barrieren: mind. 1,5 m <strong>zur</strong> Seitenlinie und mind. 3 m <strong>zur</strong> Torlinie.d) Ist <strong>der</strong> Platz den vorgeschriebenen Bedingungen für eine bestimmteLeistungsstufe nicht anzupassen, hat <strong>der</strong> Verein umAusnahmegenehmigung beim Verband anzusuchen.Wenn diese Voraussetzungen nicht bis zum Ende <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> bei demVerein vorliegen, <strong>der</strong> nach dem Tabellenrang grundsätzlich aufstiegsberechtigtwäre, so ist keine Ausnahmegenehmigung möglich und das Aufstiegsrechtgeht auf den nächstplatzierten Verein mit <strong>der</strong> entsprechenden Infrastrukturüber.(2) Spiele auf Kunstrasena) Pflichtspiele (Erste und Reserve) des BFV auf Kunstrasenplatz sind unterfolgenden Voraussetzungen statthaft:i.)Beide Vereine einigen sich, ein Spiel auf Kunstrasenplatz auszutragen.ii.)Verfügt ein Verein neben dem Rasenspielfeld auch über einen für<strong>Meisterschaft</strong>sspiele <strong>der</strong> entsprechenden Leistungsstufekommissionierten und mit einer Beregnungsanlage ausgestattetenKunstrasenplatz, sind die Vereine verpflichtet, ein Pflichtspiel dann aufdem Kunstrasenplatz auszutragen, wenn – ausschließlich – <strong>der</strong>Schiedsrichter des betreffenden Spieles das Rasenspielfeld fürunbenutzbar erklärt.b) Pflichtspiele im Nachwuchsbereich können auch auf kommissionierten undgenehmigten Kunstrasenplätzen ausgetragen werden.