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Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

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• Im Nachtragsspiel sind jene Spieler nicht spielberechtigt, die imbetreffenden Spiel <strong>der</strong> Kampfmannschaft von Spielbeginn an eingesetztwaren.• Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Absage (spätestens mit <strong>der</strong> Bestätigung des Online-Spielberichts <strong>der</strong> Kampfmannschaft) muss <strong>der</strong> Nachtragstermin ins„Fußball-Online“ -System eingegeben werden und ist von beidenVereinen zu bestätigen.• Ein Nachtragen abgesagter Spiele <strong>der</strong> letzten beiden Runden <strong>der</strong>Frühjahrsmeisterschaft ist nicht möglich.b) Nicht nachgetragene Spiele werden, sofern kein Verfahren eingeleitetwurde, mit 0:0 und 0 Punkten beglaubigt.(6) In allen in diesen <strong>Durchführung</strong>sbestimmungen <strong>der</strong> Reservemeisterschaft desBFV nicht geregelten Angelegenheiten und in Zweifelsfällen entscheidet <strong>der</strong>Vorstand des BFV.(7) Die Meister <strong>der</strong> Reservemeisterschaft erhalten nach Abschluss <strong>der</strong><strong>Meisterschaft</strong> eine Meisterurkunde.§ 7 Spielberechtigung - Stammspieler und Verbandsspielera) Die nachstehenden Verpflichtungen gelten für alle Leistungsstufen des BFV für dieKampfmannschaften einschließlich 1B Mannschaften, ausgenommen Regionalliga.b) In allen Leistungsstufen sind auf dem Spielbericht pro Verein mindestens 10Spieler mit Status zu nominieren (Stammspieler und Verbandsspieler), davonmindestens 5 Spieler mit dem Status Stammspieler. Werden weniger als 10Spieler nominiert, so müssen neben Verbandsspielern jedenfalls fünfStammspieler genannt werden.c) Stammspieler ist und bleibt ein Spieler, <strong>der</strong> zwei zusammenhängende Jahre beieinem Verein gemeldet ist o<strong>der</strong> die Gesamtmeldedauer bei einem Vereininsgesamt 3 Jahre beträgt.d) Verbandspieler ist ein Spieler, <strong>der</strong> insgesamt 5 Jahre bei Vereinen des ÖFBgemeldet war. Für die Anrechnung muss die Meldezeit mindestens 6 Monatebetragen.e) Je<strong>der</strong> Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt durch dieErstanmeldung für den Stammverein als Stammspieler. Dies gilt auch fürNichtösterreicher.f) Akademiespieler <strong>der</strong> BNZ-Zentren gelten nach ihrem erstmaligen Vereinswechselals Stammspieler für den neuen Verein. Bei einem neuerlichen Vereinswechselverlieren diese Spieler aber den Stammspielerstatus, sofern sie nicht dieBestimmungen laut lit. c) erfüllen.g) Bei Nachwuchsspielgemeinschaften wird <strong>der</strong> Stammspielerstatus nur für jenenVerein angerechnet, für den <strong>der</strong> Spieler laut Spielerpass gemeldet ist.h) Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Statusspieler auf dem Online-Spielbericht erfolgtautomatisch. Für die Überprüfung <strong>der</strong> Richtigkeit sind die Vereine verantwortlich.i) Bei Nichterfüllung <strong>der</strong> Bestimmung ist das Spiel <strong>zur</strong> <strong>Durchführung</strong> zu bringen, esist jedoch mit einer Strafbeglaubigung zu werten und mit einer Geldstrafe wegen

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