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Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

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e) Ist ein Spieler in <strong>der</strong> RLO-Mannschaft wegen einer Sperre (aus welchenGründen auch immer) nicht spielberechtigt, so ist er an diesem Spieltagauch in <strong>der</strong> Ib-Mannschaft nicht spielberechtigt.f) Spieler von Regionalligavereinen, die in <strong>der</strong> Winterübertrittszeit zu einemRLO-Verein wechseln, sind an einem Spieltag (siehe lit. a) in <strong>der</strong> Ib-Mannschaft ihres neuen Vereines nicht spielberechtigt, wenn sie in einem<strong>der</strong> zwei davor stattgefundenen <strong>Meisterschaft</strong>sspielen <strong>der</strong> RL-Mannschaftihres vorherigen Vereines länger als in einer Spielhälfte zum Einsatzgekommen sind.(3) Definitionena) „Spieltag“: An Wochenenden gilt hierfür Freitag bis Sonntag/Montag, beiWerktagsrunden Montag/Dienstag bis Donnerstag, o<strong>der</strong> ein vom Verbandfestgesetzter Pflichtspieltermin, wie z.B. Oster- o<strong>der</strong> Pfingstmontag.b) „Länger als in einer Spielhälfte“ bedeutet, dass <strong>der</strong> Spieler in beidenSpielhälften aktiv zum Einsatz gekommen ist, unabhängig von <strong>der</strong>Einsatzdauer.(4) FreikartenregelungDie gegnerische Mannschaft hat 20 Freikarten zu erhalten.(5) EintrittspreiseFür Spiele <strong>der</strong> Ib-Mannschaften dürfen jene Eintrittspreise verlangt werden,wie sie in <strong>der</strong> jeweiligen Klasse erlaubt sind, in <strong>der</strong> die Ib-Mannschaft spielt.§ 9 Nachwuchsspieler(1) Begriffsbestimmunga) Als Nachwuchsspieler im Sinne <strong>der</strong> Nachwuchsbestimmungen gelten jenebei einem Verein ordnungsgemäß gemeldeten Spieler, welche am Beginndes <strong>Meisterschaft</strong>sjahres noch nicht 18 Jahre alt sind. Stichtag ist jeweils<strong>der</strong> 1. Jänner des Jahres, in dem <strong>der</strong> Bewerb beginnt.b) Die „Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb des ÖFB“ fürNachwuchsspieler sowie die „<strong>Richtlinien</strong> für den Nachwuchsfußball imBereich des BFV“ sind ausnahmslos zu beachten.(2) Spielberechtigungen in ErwachsenenmannschaftenIm allgemeinen <strong>Meisterschaft</strong>sbewerb (Kampf- und Reservemannschaften)dürfen Nachwuchsspieler in unbeschränkter Zahl verwendet werden, jedochnur solche, die am Spieltag das 15. Lebensjahr bereits vollendethaben.AUSNAHME: Für Frauenmannschaften <strong>der</strong> Bewerbe Frauen 2. Liga Ost/Südbzw. in <strong>der</strong> burgenländischen Frauenliga gilt das vollendete 14. Lebensjahr!(3) Strafbestimmungena) Verstöße werden nach den bestehenden Bestimmungen geahndet.

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