13.07.2015 Aufrufe

Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

) Das Ansuchen um Versetzung muss innerhalb von 5 Tagen nachBeendigung <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> schriftlich an den Verband gerichtet werden.Es muss die Vereinsstampiglie enthalten und vom Obmann undSchriftführer unterfertigt sein. Bei Fristversäumnis erfolgt eine Versetzungin die letztmögliche Spielklasse.c) Nach stattgeben<strong>der</strong> Beschlussfassung durch den Verbandsvorstand ist einWi<strong>der</strong>ruf durch den Verein ausgeschlossen.d) Über die sportlichen Folgen und über die Klassenstärke in den einzelnenKlassen entscheidet <strong>der</strong> Verbandsvorstand. Grundsätzlich soll bei einemgenehmigten Versetzungsansuchen ein an<strong>der</strong>er Verein nicht zum Abstiegverurteilt werden.(7) Ausscheiden eines VereinesVereine, die an <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> teilgenommen haben und während o<strong>der</strong> amEnde <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> aus dem Spielbetrieb ausscheiden (ausgeschlossenwerden, ...) werden an die letzte Stelle <strong>der</strong> Tabelle gereiht. Stellt ein Vereinden Spielbetrieb ein, so muss er dies bis spätestens 5 Tage nach dem letzten<strong>Meisterschaft</strong>sspiel dem BFV schriftlich bekanntgeben. Sollte diese Meldungnicht fristgerecht eingereicht werden, erfolgt keine Rückreihung in <strong>der</strong>Tabelle. Es wird Auf- und Abstieg und die Klassenneueinteilung unterMitberücksichtigung des ausgeschiedenen Vereines abgewickelt und <strong>der</strong>betreffende Verein dann aus <strong>der</strong> Klasse herausgenommen, <strong>der</strong> er zugeteiltwurde.Die Grundzahl <strong>der</strong> betreffenden Gruppe vermin<strong>der</strong>t sich um denausgeschiedenen Verein erst mit Beginn des Spieljahres, an dem dieser Vereinnicht mehr an <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> teilnimmt.(8) Neueintritt eines VereinesVereine, die neu an <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong> teilnehmen wollen (Neuaufnahme undWie<strong>der</strong>aufnahme des Spielbetriebes nach Enthebung, Sperre o<strong>der</strong>Ausschluss), werden durch Beschluss des Vorstandes einer bestimmten Klassezugeteilt. Die Verteilung <strong>der</strong> Vereine in <strong>der</strong> jeweiligen Gruppe erfolgt vorerstunter den Voraussetzungen, wie die <strong>Meisterschaft</strong> im Spieljahr vor Aufnahmedes Vereines begonnen hat. Zur Grundzahl <strong>der</strong> jeweiligen Gruppe wird ein neueingetretener Verein dann zugezählt, wenn er mehr als die Hälfte seiner<strong>Meisterschaft</strong>sspiele im ersten Spieljahr absolviert hat.(9) Än<strong>der</strong>ungenDer Vorstand des BFV kann Än<strong>der</strong>ungen in den Auf- undAbstiegsbestimmungen mit 2/3-Mehrheit beschließen.§ 6 Reservemeisterschaften –Ergänzende Bestimmungen(1) <strong>Durchführung</strong>Im Bereich des BFV wird eine Reservemeisterschaft durchgeführt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!