Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische
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Dazu ist folgende Vorgangsweise anzuwenden:• Gegen Ende <strong>der</strong> regulären Spielzeit je<strong>der</strong> Spielhälfte (nach 44 und 89 Minuten)zeigt <strong>der</strong> Schiedsrichter in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Betreuerbänke durch deutliches Zeigenmit den Fingern an, wie viele Minuten er nachspielen lassen wird. Angezeigt wirdab 2 Minuten Nachspielzeit. Sollten sich in <strong>der</strong> Nachspielzeit weiterVerzögerungen ergeben, so sind diese Verzögerungen ohne weitere Anzeigeein<strong>zur</strong>echnen.• Sollten Austauschtafeln vorhanden sein: Ein diesbezüglicher vor Spielbeginnfestgelegter Funktionär des Heimvereines, vorzugsweise jene Person, welcheüblicherweise auch die Nummerntafeln beim Ersatzspielertausch aufzeigt, teiltden Spielern, Trainern und Zuschauern – nach Anzeige durch den Schiedsrichter –die Mindestnachspielzeit mit, indem er dazu die Nummerntafel für das Anzeigenvon Auswechslungen verwendet.b) Für Nachwuchsspiele, Hallen- und Frauenfußballspiele sowie für dieSchulsportbewerbe gelten die diesbezüglichen Bestimmungen.(3) HalbzeitpauseNach Beendigung <strong>der</strong> ersten Spielhälfte ist eine Pause von maximal 15 Minutenvorgesehen, die nur durch ein Übereinkommen <strong>der</strong> beiden beteiligten Vereine beiZustimmung aller Spieler entfallen kann. Der Schiedsrichter hat einemdiesbezüglichen Ersuchen zu entsprechen.(4) Spielerausschlüsse(Ausnahme: Ausschluss mittels gelb/roter Karte)a) Ausgeschlossene Spieler müssen ohne beson<strong>der</strong>e Vorladung <strong>zur</strong> nächstenSitzung des STRUMA erscheinen o<strong>der</strong> können diesem eine schriftlicheVerantwortung zum Ausschluss übersenden, wobei die schriftlicheVerantwortung spätestens bis <strong>zur</strong> Sitzung im Sekretariat des BFVeingelangt sein muss. Die Suspens bleibt bis zum Ausspruch <strong>der</strong> Strafeo<strong>der</strong> Einstellung des Verfahrens durch den STRUMA wirksam.Der STRUMA-Senat 1 tagt an jedem Donnerstag nachWochenendmeisterschaftsspielen ab 16.30 Uhr in Eisenstadt.Die Sitzungen des STRUMA-Senat 2 finden jeden Donnerstag ab18.00 Uhr in Stegersbach, Stadion, statt. Fällt <strong>der</strong>Donnerstag auf einen Feiertag, tagen die Senate am Mittwoch vor diesemFeiertag.b) Ausgeschlossene Spieler und jene, gegen die <strong>der</strong> Schiedsrichter wegeneines Vergehens außerhalb <strong>der</strong> Spielzeit Anzeige erstattet hat, sind bis <strong>zur</strong>Urteilsfällung des STRUMA suspendiert und dürfen we<strong>der</strong> zu Freundschaftsnochzu Pflichtspielen herangezogen werden. Daher dürfen auch Spieler <strong>der</strong>Reservemannschaft, falls Vorstehendes für sie zutrifft, in <strong>der</strong>Kampfmannschaft nicht eingesetzt werden.c) Ein Spieler, <strong>der</strong> in irgendeiner Mannschaft ausgeschlossen wird, ist für alleMannschaften des Vereines gesperrt. Für den Fall, dass eine Sperre von