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Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft ... - Burgenländische

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§ 4 Spielaustragung(1) Spielabsagen und Wettspielverlegungena) Vereine, die ihre Spiele <strong>der</strong> Kampfmannschaft am festgelegten Termin <strong>zur</strong>festgelegten Zeit beginnen, sind im Sinne <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln von <strong>der</strong>Gegnerverständigung und Schiedsrichteranfor<strong>der</strong>ung befreit.b) Wird <strong>der</strong> Spieltag, die Spielbeginnzeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eigene o<strong>der</strong> ständigangemietete Sportplatz geän<strong>der</strong>t, dann ist <strong>der</strong> platzwählende Vereinverpflichtet, seinen Gegner davon durch eingeschriebenen Brief o<strong>der</strong> durchIntramail („Fußball-Online“-System) schriftlich zu verständigen. DerGastverein muss bis spätestens am Freitag <strong>der</strong> Woche vor demneuen Spieltermin verständigt sein.Die Verständigung hat zu enthalten:Tag und Zeit des Spieles sowie Sportplatz mit genauer Anschrift.Für die Umbesetzung einer solchen Spielverschiebung wird eine Gebührvon € 50,-- eingehoben. Ein Verein ist von dieser Gebühr befreit, wenn dieschriftliche Meldung über die Spielverschiebung spätestens am Montag <strong>der</strong>Vorwoche vor dem beabsichtigten Spieltermin im Sekretariat des BFVeingelangt ist.Die Fristen für die Verständigung des Gegners (s.o.) bleiben aufrecht.Einigen sich zwei Vereine, ein Pflichtspiel an keinem Pflichtterminauszutragen, so muss das Spiel <strong>der</strong> Reservemannschaftendann nicht ausgetragen werden, wenn sich beide Vereine darüberschriftlich einigen.In diesem Fall wird das Spiel mit 0:0 und 0 Punkten beglaubigt.c) In beson<strong>der</strong>en Fällen und bei Spielabsagen aus zwingenden Gründen ist <strong>der</strong>Spielausschuss <strong>zur</strong> Entscheidung befugt. Die Rückverlegung von<strong>Meisterschaft</strong>sspielen darf grundsätzlich nicht bewilligt werden.(2) Unbenutzbarkeit des Spielfeldesa) Absage vor dem Spieltag:Bei einer vom Heimverein geltend gemachten Unbenutzbarkeit des Platzesnach § 15 <strong>der</strong> <strong>Meisterschaft</strong>sregeln des ÖFB sind neben dem Gegner auch<strong>der</strong> Schiedsrichter zu verständigen.Der Verband ist verpflichtet, die Stichhaltigkeit einer solchen Absageüberprüfen zu lassen.b) Absage am SpieltagFalls die Witterungsverhältnisse am Spieltag befürchten lassen, dass dasSpielfeld nicht bespielbar sein wird, hat <strong>der</strong> nominierte Schiedsrichter o<strong>der</strong>ein Schiedsrichter aus <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> „Kommissionierungs- undabsageberechtigten Schiedsrichter“ (s. BFV-Handbuch, Abschnitt„Schiedsrichter“) das Spielfeld so rechtzeitig zu kommissionieren, dass <strong>der</strong>anreisende Verein noch vor seiner Abreise zum Hauptspiel verständigtwerden kann.

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