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Kapitel 8 Friedingen badisch vom 2. Oktober 1810 bis heute

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Das Rügegericht aus den 20er Jahren befiehlt des Weiteren, daß an allen Gemeindewegenlinks und rechts, sechs Schuh <strong>vom</strong> Graben einwärts, Obstbäume von verschiedenenFruchtsorten, je 9 – 10 Schritt auseinander, von den Eigentümern der Grundstücke anzupflanzenseien. Die Ausführung des Befehls ließ freilich oft lange auf sich warten. Strafenauf Strafen mußten verhängt werden.Heute ist das freilich anders. Es braucht keines Befehles und keiner Mahnung mehr.Die Landwirte erkennen den großen Wert der Obstbaumzucht. Und wenn auch infolge deskiesigen Untergrundes die Baumzucht nur in beschränktem Umfange betrieben werdenkann, so sucht eben doch jeder Güterbesitzer die besten Plätzchen auf Äckern und Wiesenaus, um Äpfel-, Birn- und Zwetschgenbäume zu pflanzen.Auch die Förderung der Bienenzucht wird damals empfohlen. Es wurden belobt BürgermeisterMayer und Matthä Bechler. War sie doch in gewissem Sinne im Mittelalter vielbesser gepflegt, als eben der Absatz an Wachs an die katholischen Gotteshäuser ein bedeutendererwar. Mit der Glaubensspaltung im Jahre 1517 fand das Wachs weit weniger Absatz,und die Bienenzucht ging zurück. Freilich kannten unsere Ahnen nur die Korbbienenzucht,welche auch <strong>bis</strong> etwa 1865 hier die einzige Betriebsweise war. Den Honig stampfte mandamals, samt dem Wachs, vielfach auch mit Brut in Fässer ein und brachte das mit Fleischvermischte Naturprodukt so in den Handel. Heute kennen die Friedinger fast nur den Dzierzonstock;der Strohkorb verschwindet mehr und mehr.<strong>Friedingen</strong> zählt <strong>heute</strong> 18 Imker, welche 130 Völker besitzen, die in schönen Bienenwohnungendes Imkers Pflege genießen. Im Jahr 1908 wurde hier unter der Leitung des Verfassersein Bienenkurs mit 24 Teilnehmern abgehalten.Das Rügegericht aus den 20er Jahren weiß auch gar vieles im Dorf selbst zu bemängeln.Das "Licht gehen" oder die sog. Kunkelstuben waren hier zur Unsitte geworden. DieLeute gingen von Haus zu Haus, von einem Ende des Dorfes zum andern. Da wurde geklatschtüber alle möglichen und unmöglichen Dinge. Das Bezirksamt wollte die Kunkelstubennicht gerade verbieten, aber doch wenigstens beschränken."Unter vor- und nachmittägigem Sonntagsgottesdienst soll nicht gearbeitet, gespieltund gezecht werden. Wer sich von den Einwohnern einer Übertretung des Verbotes schuldigmachte, erhielt 24 Stunden Arrest bei Wasser und Brot, der Wirt, welcher das eine oder andereduldete, erhielt eine Strafe von zwei Gulden.“Im Winter um 9 Uhr, im Sommer um 10 Uhr, mußten jung und alt, Ledige und Verheiratete,das Wirtschaftslokal verlassen, wenn nicht, erfolgte eine Strafe von fünf Gulden, daszweitemal kamen zu der Geldstrafe noch vier Tage Gefängnis. Junge Burschen, die nachtsLärm machten, erhielten Arrest und Geldstrafen, im Wiederholungsfalle sollte sie der Polizeidiener,der zugleich Nachtwächter war, sofort arretieren und nach Radolfzell führen, wo sieje nach Umständen körperliche Züchtigung appliziert bekamen.Wenn ich mich auch nicht als Freund der Prügelstrafen bekenne, so muß doch gesagtwerden, daß gerade letztere Strafe für betrunkene Ruhestörer auch <strong>heute</strong> noch amPlatze wäre.Einen gewaltigen Umschwung der wirtschaftlichen und kommunalen Verhältnisse derGemeinde brachte das Gesetz <strong>vom</strong> 15. November 1833 über die Ablösungen der alten Ab-(3)

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