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Kapitel 8 Friedingen badisch vom 2. Oktober 1810 bis heute

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Schließlich sei hier noch die Ablösung der Leib- oder Fastnachtshennen, welche dieGemeinden F r i e d i n g e n und H a u s e n an die Stadt Radolfzell zu entrichten hatten, erwähnt.Das Fastnachtshühnergefäll war eine Leibenschaftsabgabe, indem nämlich jederBürger an Fastnacht an die Stadt ein Huhn, bzw. an Geld 10 <strong>bis</strong> 12 Kr. bezahlen mußte. DieAblösung dieser Last erfolgte mit 10 8 / 10 Kr. für das Huhn, ergab als 20fachen Betrag eineSumme von 743 fl 36 Kr. Es waren somit etwa 200 Bürger, welche diesen Betrag in der Zeitvon 1826 – 1829 abbezahlten.(8)Die letzte Ablösung in hiesiger Gemeinde datiert in das Jahr 1882 zurück.Neben der sechs Morgen großen Brunnenwiese lag ein Wiesle, das der Vogt BernhardSchwarz im Jahre 1672 den Armen stiftete. Wer dieses Wiesle in Benutzung hatte, dermußte zwei Viertel Kernen liefern, woraus Brot gebacken wurde, das am Allerseelentag <strong>vom</strong>Mesner bei der Kirche unter die Armen des Dorfes verteilt wurde.Magnus Neidhart überbaute diesen Platz und übernahm die zwei Viertel Kernen alseine ewige Grundabgabe, vorbehaltlich des zustehenden Ablösungsrechtes.Diese Last übernahm auch Julius Biedermann mit 4,29 Mk., die im 20fachen Betrageim Jahre 1882 an den hiesigen Armenfond abgeführt wurden, weil Radolfzell keine Ansprüchemehr darauf machte.Die vergangenen Tage erzählen uns auch von einem S c h u p f l e h e n , zweier Wiesenin der Gemarkung <strong>Friedingen</strong>, welche Fidel Stocker auf Unterdornsberg innehatte. (EinSchupflehen ist ein Lehen, das nach dem Tode des Lehensträgers an den Lehensherrn zurückfiel,in der Regel aber den Nachkommen wieder verliehen wurde.)Die Gemeinde <strong>Friedingen</strong> hatte nach der Heuernte das Fratzrecht (Hüterecht). Umauch das Öhmd einheimsen zu können, hatte der Besitzer des Schupflehens für die unterlasseneAusübung der erwähnten Gerechtigkeit jährlich 12 fl an die Gemeindekasse von<strong>Friedingen</strong> zu bezahlen.Als die damalige Besitzerin der beiden Wiesen bei der Riedmühle, die verwitweteMarkgräfin Friedrich zu Baden, im Jahre 1827 dieselben an den Großherzog Ludwig verkaufte,gingen sie von diesem an die Standesherrschaft Langenstein über. Es waren: einMannsmahd in den Münchwiesen und drei Mannsmahd ebendaselbst. Letztere Wiese ist<strong>heute</strong> noch im Besitze der Herrschaft Langenstein. Das Fratzrecht aber wurde anno 1847 mitdem 20fachen Betrage abgelöst.Schon früher als die Ablösungen erfolgte bei uns die Aufhebung der Leibeigenschaft(1820/21).Alle diese Befreiungen brachten aber jedem einzelnen, besonders aber den Gemeinden,große Schuldenlasten. Hier wurden die meisten Ablösungskapitalien frühzeitig abgetragen(1875); denn die wohlgepflegten Waldungen (etwa 186 Morgen) ergaben bei steigendenHolzpreisen eine namhafte Einnahme. Während daher im Jahre 1820 das Steuerkapital noch156000 fl betrug, stieg es schon 1852 auf 246000 fl. Heute hat der Wald allein einen Steuerwertvon 136 840 Mk.Von 1833 an traten an die junge, selbständige Gemeinde neue Aufgaben heran; Brückenund Wege waren zu bauen, so daß zur Deckung der Unkosten der Elmenwald im Jahre1845 abgeholzt wurde. Nach Hausen mußte eine Straße, über die Aach aber eine Brücke

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