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Somalia - ZIF

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Abgeschlossene Friedenseinsätze1/3UNITED NATIONS OPERATION IN SOMALIA I (UNOSOM I)(April 1992 - März 1993)Geschichte und Mandat:• Januar 1991: Die UN reagiert - zusammen mit der Organization of African Unity, derOrganization of the Islamic Conference sowie der Arabischen Liga - auf die Unruheninfolge des Sturzes Siad Barres mit Bemühungen um Friedensgespräche. Der UN-Sicherheitsrat ruft die Bürgerkriegsparteien auf, die Kämpfe einzustellen.• Januar 1992: Der Sicherheitsrat verhängt ein Waffenembargo über <strong>Somalia</strong> (UNSR Res733, 23.01.1992).• März 1992: In Res 746 (17.03.1992) fordert der Sicherheitsrat die Konfliktparteien auf,den am 3. März in Mogadischu unterzeichneten Waffenstillstand einzuhalten und dieDurchführung humanitärer Hilfe zu ermöglichen.• April 1992: Der Sicherheitsrat setzt die UN-Mission in <strong>Somalia</strong> (UNOSOM I) nachKapitel VI UN-Charta ein (UNSR Res 751, 24.04.1992). Ziel der Operation: Überwachungdes Waffenstillstands in Mogadischu und Eskortierung humanitärer Hilfstransporte zuVerteilzentren in der Hauptstadt und ihrer unmittelbaren Umgebung.• Juli 1992: In Res 767 (27.07.1992) billigt der Sicherheitsrat den Vorschlag desGeneralsekretärs, in <strong>Somalia</strong> vier „operational zones“ zu etablieren (Berbera, Bossasso,Mogadischu und Kismayo), um die Präsenz der Mission im ganzen Land zu ermöglichen.• August 1992: Um die vier Operationsgebiete zu schaffen und die Mission in die Lagezu versetzen, Hilfslieferungen landesweit zu schützen, wird UNOSOM von anfangs 50Militärbeobachtern auf ca. 3.500 Personen (security personnel) aufgestockt (UNSR Res775, 28.08.1992).• Oktober/November 1992: Die instabile Lage verschärft sich aufgrund von Differenzenzwischen den UN und somalischen Clans; UN-Truppen werden direkt angegriffen.• Dezember 1992: Am 3. Dezember autorisiert der Sicherheitsrat in Res 794 dieMitgliedstaaten zur Bildung der Unified Task Force (UNITAF). Diese ist mit einemKapitel VII-Mandat ausgestattet. Es erlaubt ihr „to use all necessary means to establishas soon as possible a secure environment for humanitarian relief operations in<strong>Somalia</strong>“.• März 1993: UNOSOM I wird (zusammen mit UNITAF) in UNOSOM II überführt (UNSRRes 814, 26.03.1993).Personalstärke:Beteiligte Nationen:Ägypten, Australien, Bangladesch, Belgien, Deutschland,Indonesien, Fidschi, Finnland, Jordanien, Kanada, Marokko,Neuseeland, Norwegen, Österreich, Pakistan, Simbabweund Tschechoslowakei.Resolutionen zu UNOSOM I:Verhängung des WaffenembargosUNSR Res 733 (23.01.1992)Waffenstillstand und humanitärer HilfeUNSR Res 746 (17.03.1992)Mandatierung von UNOSOM IUNSR Res 751 (24.04.1992)UN Operation in <strong>Somalia</strong> I 04/92Militär Polizei Zivil4269 0 01700 0 12Erweiterung des Mandats und Aufstockung der MissionUNSR Res 767 (27.07.1992), UNSR Res 775 (28.08.1992)zurück| weiter | zurück zur Übersicht

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