Heimat-Kurier Rengsdorf 8 Nr. 42/<strong>2013</strong>Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschussestrug den Bericht über <strong>die</strong> Prüfungder Jahresrechnung für das Haushaltsjahr2012 vor. Der Ausschuss hat den Jahresabschluss2012 der Ortsgemeinde <strong>Oberraden</strong>und <strong>die</strong> dazugehörigen Anlagen und Belegegeprüft. Die Prüfung erstrecke sich auf folgendePunkte:· <strong>die</strong> Prüfung des Jahresabschlusses sowieder Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde,· <strong>die</strong> Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltungzur Vorbereitung der Prüfungdes Jahresabschlusses,· <strong>die</strong> Prüfung, ob <strong>die</strong> Haushaltswirtschaftvorschriftsmäßig geführt worden ist,· <strong>die</strong> dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklungder Ortsgemeinde,· <strong>die</strong> Kontrolle, ob <strong>die</strong> bei der Finanzbuchhaltungder Ortsgemeinde eingesetztenautomatisierten Datenverarbeitungsprogr<strong>am</strong>me<strong>von</strong> ihrer Anwendung geprüftwurden.Beanstandungen hat es bei der Prüfung nichtgegeben. Dem Gemeinderat wurde daherempfohlen, den Jahresabschluss 2012 anzunehmen,dem Ortsbürgermeister und denBeigeordneten sowie dem Bürgermeister undsonstigen Anordnungsberechtigten der VerbandsgemeindeRengsdorf Entlastung zu erteilen.Gleichzeitig soll den über- und außerplanmäßigenAusgaben zugestimmt werden.Es erfolgte ein einstimmiger Entlastungsbeschluss.2. Erhöhung der Nivellierungssätzeaufgrund Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes-ggf.Beschlussvorbereitung-Der Vorsitzende gab an, dass seitens derLandesregierung ein beschlossener Entwurfzur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes(LFAG) erfolgt ist, indem eine Erhöhungder Nivellierungssätze zum 01.01.2014vorgesehen ist.Demnach soll der Hebesatzder Grundsteuer A <strong>von</strong> 285 % auf 300 %der Grundsteuer B <strong>von</strong> 338 % auf 365 %der Gewerbesteuer <strong>von</strong> 352 % auf 365 %angehoben werden.Der Vorsitzende gab an, dass hier <strong>die</strong> Anpassungder Nivellierungssätze auf das Niveau desGesetzgebers angestrebt werden sollte, da <strong>die</strong>Ortsgemeinde <strong>Oberraden</strong> bei den bevorstehendenInvestitionen (z.B. Buswendeschleife)auch <strong>die</strong> Landesförderungen in Anspruch nehmenmöchte. Um eine Landesförderung weiterzu erhalten, sollte sich den Vorgaben des Gesetzgebersangepasst werden.Der Beschluss zur Anpassung der Nivellierungssätzeauf den vorgetragenen Hebesatzdes Gesetzgebers erfolgte einstimmig.3. Umstellungder Straßenbeleuchtung auf LEDWie in einer der letzten Sitzungen des Gemeinderatesbesprochen, wurde für <strong>die</strong> Umstellungder Straßenbeleuchtung auf LEDbereits ein Förderantrag gestellt.Über <strong>die</strong>sen Antrag wurde noch nicht endgültigentschieden.Zudem sind verschiedene Möglichkeiten gegeben,um auf LED umzustellen.Es erfolgte eine Aussprache in der ein Ratsmitgliedden Kostenfaktor für eine solcheUmstellung ansprach und für bedenklichhielt. Die Ortsgemeinde wird <strong>die</strong> vorgeschlagenMöglichkeiten prüfen und in einer dernächsten Sitzungen über eine passende Variantefür <strong>die</strong> Gemeinde beraten und entscheiden.Der Vorsitzende wird <strong>die</strong> Ratsmitgliederüber <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise unterrichten.<strong>4.</strong> Förderanträge Dorferneuerunga) Neugestaltung “Alter Schulgarten”b) Renovierung altes Wasserhäuschenund Gestaltung der UmgebungHerr Rüdig gab an, dass <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Oberraden</strong>noch bis 2015 “Schwerpunktgemeinde”ist und aufgrund dessen bei verschiedenenVorhaben auch Fördervorteile nutzenkann.a) Neugestaltung “Alter Schulgarten”Bei der Neugestaltung des Schulgartens isteine Partnerschaft mit dem KindergartenStraßenhaus geplant. Ein entsprechenderEntwurf zur Neugestaltung liegt vor.Für <strong>die</strong> Neugestaltung “Alter Schulgarten”soll ein Förderantrag gestellt werden.Der Beschluss erging einstimmig.b) Renovierung altes Wasserhäuschenund Gestaltung der UmgebungDer Vorsitzende schlug <strong>die</strong> Renovierung desalten Wasserhäuschens sowie <strong>die</strong> Gestaltungder Umgebung vor.Es erfolgte eine Aussprache in der verschiedeneVorschläge zur Gestaltung vorgetragenwurden. Unter anderem wurde <strong>die</strong> Anlageeines Biotops mit entsprechender Umgebungsgestaltungvorgeschlagen. Eine endgültigeEntscheidung zur Gestaltung wurdejedoch noch nicht getroffen.Die Ratsmitglieder stimmten der Renovierungdes alten Wasserhäuschens zu und erklärtensich einverstanden, einen Förderantragzu stellen.Der Beschluss erging einstimmig.5. Erlass einer SondernutzungssatzungSeitens der Verbandsgemeinde Rengsdorfder Erlass einer Sondernutzungssatzung vorgeschlagen.Ein Entwurf der Sondernutzungssatzunglag in Abdruck vor. Grundsätzlichbedarf es gemäß § 41 LStrG einerErlaubnis der Straßenbehörde (Sondernutzungserlaubnis),wenn der Gebrauch derStraße, über den Gemeingebrauch hinausgeht.Dies soll durch eine Sondernutzungssatzunggeregelt werden. Weiter gab BürgermeisterBreithausen an, dass mit dem Erlassder Sondernutzungssatzung einheitliche Gebührenin der Verbandsgemeinde Rengsdorfgeschaffen werden sollen. Zudem bietet einederartige Satzung eine entsprechendeRechtsgrundlage bei Streitigkeiten.Der Beschluss, zum Erlass der Sondernutzungssatzung,erfolgte mit 11 Ja-Stimmenund 1 Nein-Stimme.6. Wettbewerb “Kerniges Dorf”Ratsmitglied Achim Braasch hatte hinsichtlichdes Wettbewerb “Kerniges Dorf” einenBericht über <strong>die</strong> Ortsgemeinde <strong>Oberraden</strong>erstellt und abgesendet.Durch seinen Bericht hat <strong>die</strong> Ortsgemeindebereits <strong>die</strong> zweite Runde erreicht.Er gab an, dass hier der Fokus auf den Ortskernenliegt und in Kürze eine Ortsbesichtigungerfolgen könnte.Ortsbürgermeister Rüdig bedankte sich für<strong>die</strong> Einsatzbereitschaft hinsichtlich <strong>die</strong>sesWettbewerbes.7. Buswendeanlagen- Baugrunduntersuchungen-Der Vorsitzende gab an, dass <strong>die</strong> Planungder beiden Buswendeschleifen in <strong>Oberraden</strong>und Niederraden noch nicht ganz abgeschlossenist. Förderanträge bezüglich <strong>die</strong>serVorhaben sind bereits gestellt. Um eine Förderungzu erhalten, ist jedoch eine BaugrunduntersuchungVoraussetzung.Das Angebot der Baugrunduntersuchung fürbeide Buswendeschleifen liegt vor und wurdebekannt gegeben. Dem Gemeinderatwurde vorgeschlagen, den Auftrag für <strong>die</strong>Baugrunduntersuchung beider Buswendeanlagenzu den genannten Kosten zu erteilen.Der Beschluss erging einstimmig.8. Ergänzung SpielgeräteEs ist beabsichtigt, ein Tr<strong>am</strong>polin als weiteresSpielgerät auf dem Spielplatz in Niederradenaufzustellen.Nach einer Aussprache befürworteten alleRatsmitglieder <strong>die</strong> Aufstellung eines Tr<strong>am</strong>polins.Der Beschluss zum Kauf eines Tr<strong>am</strong>polinserging einstimmig.Weiter wurde über <strong>die</strong> Aufstellung einestransportablen Kletterhauses auf der Grünflächebei der Aubachquelle gesprochen.Es folgte eine Diskussion, in der verschiedeneRatsmitglieder für ein weiteres Spielgerätkeine Notwendigkeit sahen. Es wurde aufden bereits neu gestalteten Spielplatz in<strong>Oberraden</strong> verwiesen.Der Vorschlag zur Aufstellung eines transportablenKletterhauses an der Aubachquellewurde mit3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungenabgelehnt.9. Ergänzung Ausstattung und Außenanlagenneues Dorfgemeinschaftshaus· Im neuen Dorfgemeinschaftshaus ist beabsichtigtEdelstahlseile aufzuhängen.Hiermit soll eine bessere Möglichkeit zurDekoration des Dorfgemeinschaftshausesgegeben werden.Für <strong>die</strong> Edelstahlseile lag ein Angebot vor.Der Gemeinderat beschloss einstimmig<strong>die</strong> Auftragsvergabe an den Anbieter.· Weiter ist <strong>die</strong> Anschaffung eines Be<strong>am</strong>ersmit Leinwand vorgesehen.Ein Angebot lag noch nicht vor.· Im Außenbereich sollen zwischen Dorfgemeinschaftshausund Ortseingang Bäumegepflanzt werden.10. Informationen· Die Apfelannahmestelle ist eröffnet. DieAbgabezeiten sind auf <strong>die</strong>nstags <strong>von</strong> 12.30Uhr bis 18.30 Uhr und s<strong>am</strong>stags <strong>von</strong> 08.00Uhr bis 13.00 Uhr festgelegt worden.· Seitens der Kreisverwaltung erging ein Informationsschreiben,dass <strong>die</strong> Intensivrotteauf der Deponie in Linkenbach erneuertwird. Hierdurch soll auch <strong>die</strong> Geruchsituationstabilisiert werden.· Hinsichtlich des Wirtschaftswegebaus(Kirchweg/Bergstraße) haben sich <strong>die</strong> Förderkriterienverschärft. Hier soll ein neuerOrtstermin erfolgen. Die weitere Vorgehensweisesoll anschließend festgelegtwerden.· Im Bezug auf <strong>die</strong> Obstbaumbepflanzungwurde mitgeteilt, dass Pflanzlinge zur Verfügungstehen.11. VerschiedenesDer Vorsitzende gab an, dass <strong>die</strong> klapperndenKanaldeckel in der Gemeinde in Kürzeneu verdichtet werden.12. EinwohnerfragenSeitens einer Einwohnerin wurde <strong>die</strong> Vorgehensweisefür <strong>die</strong> Errichtung der Buswendeschleifenhinterfragt. Herr Rüdig erläuterte<strong>die</strong>s und gab an, dass in den Plänen Standortund Umsetzung ersichtlich sind. Diesekönnen bei Interesse gerne eingesehen werden.■■Berichtüber <strong>die</strong> 39. Sitzung des GemeinderatesRengsdorf <strong>am</strong> 02.10.<strong>2013</strong>Top 1 2. Nachtragshaushaltssatzungfür das Haushaltsjahr <strong>2013</strong>Der Vorsitzende trug vor, dass der Gemeinderatin seiner 3<strong>4.</strong> Sitzung <strong>am</strong> <strong>4.</strong>2.<strong>2013</strong> <strong>die</strong>Gewährung eines Invesititonskostenzuschussesan den Sportverein in Höhe <strong>von</strong>75.000,00 Euro beschlossen hatte.Für den vorgenannten Betrag waren keineHaushaltsmittel im Haushaltsplan und im 1.Nachtragshaushalt vorgesehen.Ein Deckungsbeschluss wurde ebenfallsnicht gefasst.Dem Baufortschritt entsprechend hatte derSV Rengsdorf um Auszahlung des zugesagtenZuschusses gebeten.
Heimat-Kurier Rengsdorf 9 Nr. 42/<strong>2013</strong>Um <strong>die</strong> rechtlichen Voraussetzungen für <strong>die</strong>Auszahlung zu schaffen, war <strong>die</strong> Aufstellungeiner 2. Nachtragshaushaltssatzung mit-plan erforderlich.In Anbetracht des schon weit fortgeschrittenenHaushaltsjahres werden keine zusätzlichenAufwendungen und Auszahlungen gemäߧ 8 Abs. 3 GemHVO veranschlagt.Die Finanzierung erfolgt wie auch beim 1.Nachtragshaushalt aus bestehenden liquidenMitteln.Der Ergebnishaushalt bleibt unverändert.Der Finanzhaushalt beinhaltet lediglich <strong>die</strong>Auszahlung des Investitionskostenzuschussesund <strong>die</strong> Absenkung der liquiden Mittel.Die Annahme der 2. Nachtragshaushaltssatzungmit Haushaltsplan erfolgt einstimmig.Top 2 Informationen/ VerschiedenesFolgende Punkte werden angesprochen:· Die Pächter vom Kiosk im Freibad habenfristgerecht aus privaten Gründen gekündigt.· Es wurde nach dem Stand bzw. Zustanddes ehem. REWE-Parkplatzes gefragt.In der nächsten Woche werden <strong>die</strong> Restarbeitenerledigt sein, dann können <strong>die</strong> Steinevor der Einfahrt beseitigt werden, undder Parkplatz wird wieder freigegeben.· Bemängelt wurde der Zustand unterhalbder Turnhalle zur Baiertorstraße.· Ein Ratsmitglied kritisierte den “Zustand”der ehemaligen Eis<strong>die</strong>le, dort müsste dringendsOrdnung geschaffen werden, sonsthätte man den nächsten Schandfleck inRengsdorf.Top 3 EinwohnerfragestundeVon Seiten einer Zuhörerin wurde nach demWildwuchs an der Bushaltestelle in der Andreestraßenachgefragt. Die daran angrenzendeHecke gehört den Anliegern und <strong>die</strong>senobliegt auch <strong>die</strong> Pflege. Weiter wurde in<strong>die</strong>sem Zus<strong>am</strong>menhang mitgeteilt, dass einigeFenster <strong>von</strong> Bushaltestellen, nicht nurin Rengsdorf, zerstört wurden.■ ■ Rechtsverordnungüber <strong>die</strong> Freigabe <strong>von</strong> Verkaufszeiten <strong>am</strong>Sonntag, den 03. November <strong>2013</strong> in derOrtsgemeinde RengsdorfAufgrund des § 10 des LadenöffnungsgesetzesRheinland-Pfalz (LadöffnG) wird für <strong>die</strong>Ortsgemeinde Rengsdorf folgende Rechtsverordnungerlassen:§ 1Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Rengsdorf,dürfen <strong>am</strong> Sonntag, den 03. November<strong>2013</strong> in der Zeit <strong>von</strong> 13.00 Uhr bis18.00 Uhr geöffnet sein.§ 2Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, <strong>die</strong>an dem verkaufsoffenen Sonntag beschäftigtwerden, sind bei einer Beschäftigung <strong>von</strong>bis zu 5 Stunden, an einem Werktag derselbenWoche ab 13.00 Uhr <strong>von</strong> der Arbeit freizustellen.Statt an einem Nachmittag darf<strong>die</strong> Freizeit <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag- oder Montagvormittagbis 1<strong>4.</strong>00 Uhr gewährt werden.Während den Zeiten, zu denen <strong>die</strong> Verkaufsstellegeschlossen sein muss, darf <strong>die</strong> Freizeitden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernnicht gewährt werden.Jugendliche, werdende Mütter und stillendeMütter dürfen nicht beschäftigt werden.§ 3Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis überN<strong>am</strong>en, Geburtsdaten, Beschäftigungstag, Beschäftigungsartund Beschäftigungsdauer der<strong>am</strong> Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer und über <strong>die</strong> <strong>die</strong>senzum Ausgleich für <strong>die</strong> Beschäftigung an <strong>die</strong>semTag gewährte Freistellung zu führen.§ 4Zuwiderhandlungen gegen <strong>die</strong> §§ 1 bis 3<strong>die</strong>ser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeitennach § 15 Abs. 1 Nr. 2 LadenöffnungsgesetzRheinland-Pfalz geahndet.Zuwiderhandlungen gegen das Beschäfti-gungsverbot für Jugendliche werden alsOrdnungswidrigkeiten nach § 58 Abs. 1 Nr.14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes in derzur Zeit gültigen Fassung geahndet. Die Beschäftigungwerdender und stillender Mütter<strong>am</strong> Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3erste Alternative des Mutterschutzgesetzesin der zur Zeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeitverfolgt.§ 5Diese Rechtsverordnung tritt <strong>am</strong> Tage nachihrer Bekanntmachung in Kraft.Rengsdorf, den 09. <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong>Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-als örtliche Ordnungsbehörde-Hans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■BekanntmachungAm Montag, dem 21.10.<strong>2013</strong> um 19.30Uhr, findet im Sitzungssaal der VerbandsgemeindeRengsdorf <strong>die</strong> <strong>26.</strong> Sitzung des Bauausschussesder Ortsgemeinde Rengsdorf statt.Die Sitzung ist nichtöffentlich.Mitglieder des Gemeinderates Rengsdorf,<strong>die</strong> dem Ausschuss nicht angehören, könnengem. § 46 GemO an der Sitzung als Zuhörerteilnehmen.Rolf-Walter Kalbitzer2. Ortsbeigeordneter■■BekanntmachungDie 40. Sitzung des Gemeinderates der OrtsgemeindeRengsdorf findet <strong>am</strong> Mittwoch,dem 23.10.<strong>2013</strong> um 19.30 Uhr im Sitzungssaalder Verbandsgemeinde Rengsdorf,Westerwaldstraße 32, statt.Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Auftragsvergabe IngenieurleistungenAusbau Bürgermeister-Wink-StraßeErschließung Schalltorstraße Flur 7,Flurstücks-Nr.: 142 u. 143/12. Instandsetzung KapellenstraßeAuftragsvergabe Ingenieurleistungen3. Ausbau Melsbacher Hohlzusätzliche Kanal- und Wasserhausanschlüsse<strong>4.</strong> StraßenbeleuchtungKonzepterstellung der Beleuchtungsanlagenbei Ausbaumaßnahmen5. Informationen / Verschiedenes6. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil1. Grundstücksangelegenheiten2. Beitragsangelegenheiten3. VerschiedenesRolf-Walter Kalbitzer2. Ortsbeigeordneter■■Kabarett beim DorfcafeIm Dorfcafe <strong>am</strong>08. <strong>Oktober</strong> gastiertedas Seniorenkabarett„JungesGemüse“ ausKobern-Gondorfmit ihrem neuenProgr<strong>am</strong>m. ZahlreicheGäste konnten8 gut gelaunteDarstellerbei zahlreichenSketchen und Vorträgenhören undsehen. Das kurzweiligeProgr<strong>am</strong>m dauerte ca. 1 1/2 Stunden.Während des Progr<strong>am</strong>ms gab es Kaffeeund Kuchen. Die Besucher des Dorfcafes warensich einig, dass <strong>die</strong>s ein sehr unterhalts<strong>am</strong>erNachmittag war.Die Dorferneuerungsgruppe freut sich aufdas nächste Dorfcafe <strong>am</strong> Dienstag, den12.11.<strong>2013</strong>, <strong>von</strong> 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr imDorfgemeinschaftshaus Rüscheid.Hierzu sind wie immer „Jung und Alt“ herzlichsteingeladen.■■Einladung zur Bürgervers<strong>am</strong>mlungLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,Straßenhaus mit seinen schönen OrtsteilenEllingen, Jahrsfeld und Niederhonnefeldist ein liebens- und lebenswerter Ort, fürden man sich gerne engagiert.Die Bürgervers<strong>am</strong>mlung bietet Gelegenheitüber zukünftige Planungen und Projekte zuinformieren und ist selbstverständlich auchein Forum, um Ihre persönlichen Anliegenan den Gemeinderat heranzutragen.Im N<strong>am</strong>en des Gemeinderates lade ich Sieherzlich zur Bürgervers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> Dienstag,29.10.<strong>2013</strong>, um 19.30 Uhr in dasClubhaus (Sportplatz) ein.Nutzen Sie <strong>die</strong> Gelegenheit und nehmen Siean der Entwicklung unseres Ortes teil. BringenSie Ihre Vorstellungen und Erwartungenein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch undIhr Interesse.Birgit HaasOrtsbürgermeisterin■■BekanntmachungDie 36. Ratssitzung der Ortsgemeinde Straßenhausfindet <strong>am</strong> 22.10.<strong>2013</strong> im Clubhausin Straßenhaus statt und beginnt um 19.00Uhr.Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:A. Öffentlicher Teil1. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmenan der OD B 256- Vorstellung durch den LBM Cochem -2. Jahrmarkt Verteilung der Marktgelder- Beratung und Beschlussfassung -3. Erhöhung der Nivellierungssätze(Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer)- Beratung und Beschlussfassung -<strong>4.</strong> Ehren<strong>am</strong>tspreis der VerbandsgemeindeRengsdorf5. Seniorenfeier <strong>2013</strong>6. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin7. Verschiedenes8. EinwohnerfragestundeB. Nichtöffentlicher Teil1. Bauanträge2. Grundstücksangelegenheiten3. Informationen der Ortsbürgermeisterin<strong>4.</strong> VerschiedenesBirgit HaasOrtsbürgermeisterinBekanntmachung■■Bauleitplanung in derOrtsgemeinde Straßenhaushier: Bebauungsplan „Ortsmitte“- Offenlage gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13Absatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB(Baugesetzbuch) in der z.Zt. geltendenFassungDie Ortsgemeinde Straßenhaus hat in IhrerSitzung <strong>am</strong> 27.11.2012 <strong>die</strong> Offenlage des Bebauungsplanes„Ortsmitte“ beschlossen.Das Verfahren über <strong>die</strong> Offenlage des Bebauungsplan„Ortsmitte“ wird im beschleunigtenVerfahren gemäß den Regelungen des §13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches durchgeführt. Imvereinfachten Verfahren wird <strong>von</strong> der Umweltprüfungnach § 2 Absatz 4 BauGB, <strong>von</strong>dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und<strong>von</strong> der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2,welcher Art umweltbezogener Informationenverfügbar sind, abgesehen (§ 13 Absatz