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Oberraden präsentiert die 4. Auflage von am 26. Oktober 2013

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Heimat-Kurier Rengsdorf 9 Nr. 42/<strong>2013</strong>Um <strong>die</strong> rechtlichen Voraussetzungen für <strong>die</strong>Auszahlung zu schaffen, war <strong>die</strong> Aufstellungeiner 2. Nachtragshaushaltssatzung mit-plan erforderlich.In Anbetracht des schon weit fortgeschrittenenHaushaltsjahres werden keine zusätzlichenAufwendungen und Auszahlungen gemäߧ 8 Abs. 3 GemHVO veranschlagt.Die Finanzierung erfolgt wie auch beim 1.Nachtragshaushalt aus bestehenden liquidenMitteln.Der Ergebnishaushalt bleibt unverändert.Der Finanzhaushalt beinhaltet lediglich <strong>die</strong>Auszahlung des Investitionskostenzuschussesund <strong>die</strong> Absenkung der liquiden Mittel.Die Annahme der 2. Nachtragshaushaltssatzungmit Haushaltsplan erfolgt einstimmig.Top 2 Informationen/ VerschiedenesFolgende Punkte werden angesprochen:· Die Pächter vom Kiosk im Freibad habenfristgerecht aus privaten Gründen gekündigt.· Es wurde nach dem Stand bzw. Zustanddes ehem. REWE-Parkplatzes gefragt.In der nächsten Woche werden <strong>die</strong> Restarbeitenerledigt sein, dann können <strong>die</strong> Steinevor der Einfahrt beseitigt werden, undder Parkplatz wird wieder freigegeben.· Bemängelt wurde der Zustand unterhalbder Turnhalle zur Baiertorstraße.· Ein Ratsmitglied kritisierte den “Zustand”der ehemaligen Eis<strong>die</strong>le, dort müsste dringendsOrdnung geschaffen werden, sonsthätte man den nächsten Schandfleck inRengsdorf.Top 3 EinwohnerfragestundeVon Seiten einer Zuhörerin wurde nach demWildwuchs an der Bushaltestelle in der Andreestraßenachgefragt. Die daran angrenzendeHecke gehört den Anliegern und <strong>die</strong>senobliegt auch <strong>die</strong> Pflege. Weiter wurde in<strong>die</strong>sem Zus<strong>am</strong>menhang mitgeteilt, dass einigeFenster <strong>von</strong> Bushaltestellen, nicht nurin Rengsdorf, zerstört wurden.■ ■ Rechtsverordnungüber <strong>die</strong> Freigabe <strong>von</strong> Verkaufszeiten <strong>am</strong>Sonntag, den 03. November <strong>2013</strong> in derOrtsgemeinde RengsdorfAufgrund des § 10 des LadenöffnungsgesetzesRheinland-Pfalz (LadöffnG) wird für <strong>die</strong>Ortsgemeinde Rengsdorf folgende Rechtsverordnungerlassen:§ 1Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Rengsdorf,dürfen <strong>am</strong> Sonntag, den 03. November<strong>2013</strong> in der Zeit <strong>von</strong> 13.00 Uhr bis18.00 Uhr geöffnet sein.§ 2Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, <strong>die</strong>an dem verkaufsoffenen Sonntag beschäftigtwerden, sind bei einer Beschäftigung <strong>von</strong>bis zu 5 Stunden, an einem Werktag derselbenWoche ab 13.00 Uhr <strong>von</strong> der Arbeit freizustellen.Statt an einem Nachmittag darf<strong>die</strong> Freizeit <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag- oder Montagvormittagbis 1<strong>4.</strong>00 Uhr gewährt werden.Während den Zeiten, zu denen <strong>die</strong> Verkaufsstellegeschlossen sein muss, darf <strong>die</strong> Freizeitden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernnicht gewährt werden.Jugendliche, werdende Mütter und stillendeMütter dürfen nicht beschäftigt werden.§ 3Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis überN<strong>am</strong>en, Geburtsdaten, Beschäftigungstag, Beschäftigungsartund Beschäftigungsdauer der<strong>am</strong> Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer und über <strong>die</strong> <strong>die</strong>senzum Ausgleich für <strong>die</strong> Beschäftigung an <strong>die</strong>semTag gewährte Freistellung zu führen.§ 4Zuwiderhandlungen gegen <strong>die</strong> §§ 1 bis 3<strong>die</strong>ser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeitennach § 15 Abs. 1 Nr. 2 LadenöffnungsgesetzRheinland-Pfalz geahndet.Zuwiderhandlungen gegen das Beschäfti-gungsverbot für Jugendliche werden alsOrdnungswidrigkeiten nach § 58 Abs. 1 Nr.14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes in derzur Zeit gültigen Fassung geahndet. Die Beschäftigungwerdender und stillender Mütter<strong>am</strong> Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3erste Alternative des Mutterschutzgesetzesin der zur Zeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeitverfolgt.§ 5Diese Rechtsverordnung tritt <strong>am</strong> Tage nachihrer Bekanntmachung in Kraft.Rengsdorf, den 09. <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong>Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-als örtliche Ordnungsbehörde-Hans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■BekanntmachungAm Montag, dem 21.10.<strong>2013</strong> um 19.30Uhr, findet im Sitzungssaal der VerbandsgemeindeRengsdorf <strong>die</strong> <strong>26.</strong> Sitzung des Bauausschussesder Ortsgemeinde Rengsdorf statt.Die Sitzung ist nichtöffentlich.Mitglieder des Gemeinderates Rengsdorf,<strong>die</strong> dem Ausschuss nicht angehören, könnengem. § 46 GemO an der Sitzung als Zuhörerteilnehmen.Rolf-Walter Kalbitzer2. Ortsbeigeordneter■■BekanntmachungDie 40. Sitzung des Gemeinderates der OrtsgemeindeRengsdorf findet <strong>am</strong> Mittwoch,dem 23.10.<strong>2013</strong> um 19.30 Uhr im Sitzungssaalder Verbandsgemeinde Rengsdorf,Westerwaldstraße 32, statt.Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Auftragsvergabe IngenieurleistungenAusbau Bürgermeister-Wink-StraßeErschließung Schalltorstraße Flur 7,Flurstücks-Nr.: 142 u. 143/12. Instandsetzung KapellenstraßeAuftragsvergabe Ingenieurleistungen3. Ausbau Melsbacher Hohlzusätzliche Kanal- und Wasserhausanschlüsse<strong>4.</strong> StraßenbeleuchtungKonzepterstellung der Beleuchtungsanlagenbei Ausbaumaßnahmen5. Informationen / Verschiedenes6. Einwohnerfragestundenichtöffentlicher Teil1. Grundstücksangelegenheiten2. Beitragsangelegenheiten3. VerschiedenesRolf-Walter Kalbitzer2. Ortsbeigeordneter■■Kabarett beim DorfcafeIm Dorfcafe <strong>am</strong>08. <strong>Oktober</strong> gastiertedas Seniorenkabarett„JungesGemüse“ ausKobern-Gondorfmit ihrem neuenProgr<strong>am</strong>m. ZahlreicheGäste konnten8 gut gelaunteDarstellerbei zahlreichenSketchen und Vorträgenhören undsehen. Das kurzweiligeProgr<strong>am</strong>m dauerte ca. 1 1/2 Stunden.Während des Progr<strong>am</strong>ms gab es Kaffeeund Kuchen. Die Besucher des Dorfcafes warensich einig, dass <strong>die</strong>s ein sehr unterhalts<strong>am</strong>erNachmittag war.Die Dorferneuerungsgruppe freut sich aufdas nächste Dorfcafe <strong>am</strong> Dienstag, den12.11.<strong>2013</strong>, <strong>von</strong> 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr imDorfgemeinschaftshaus Rüscheid.Hierzu sind wie immer „Jung und Alt“ herzlichsteingeladen.■■Einladung zur Bürgervers<strong>am</strong>mlungLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,Straßenhaus mit seinen schönen OrtsteilenEllingen, Jahrsfeld und Niederhonnefeldist ein liebens- und lebenswerter Ort, fürden man sich gerne engagiert.Die Bürgervers<strong>am</strong>mlung bietet Gelegenheitüber zukünftige Planungen und Projekte zuinformieren und ist selbstverständlich auchein Forum, um Ihre persönlichen Anliegenan den Gemeinderat heranzutragen.Im N<strong>am</strong>en des Gemeinderates lade ich Sieherzlich zur Bürgervers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> Dienstag,29.10.<strong>2013</strong>, um 19.30 Uhr in dasClubhaus (Sportplatz) ein.Nutzen Sie <strong>die</strong> Gelegenheit und nehmen Siean der Entwicklung unseres Ortes teil. BringenSie Ihre Vorstellungen und Erwartungenein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch undIhr Interesse.Birgit HaasOrtsbürgermeisterin■■BekanntmachungDie 36. Ratssitzung der Ortsgemeinde Straßenhausfindet <strong>am</strong> 22.10.<strong>2013</strong> im Clubhausin Straßenhaus statt und beginnt um 19.00Uhr.Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:A. Öffentlicher Teil1. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmenan der OD B 256- Vorstellung durch den LBM Cochem -2. Jahrmarkt Verteilung der Marktgelder- Beratung und Beschlussfassung -3. Erhöhung der Nivellierungssätze(Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer)- Beratung und Beschlussfassung -<strong>4.</strong> Ehren<strong>am</strong>tspreis der VerbandsgemeindeRengsdorf5. Seniorenfeier <strong>2013</strong>6. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin7. Verschiedenes8. EinwohnerfragestundeB. Nichtöffentlicher Teil1. Bauanträge2. Grundstücksangelegenheiten3. Informationen der Ortsbürgermeisterin<strong>4.</strong> VerschiedenesBirgit HaasOrtsbürgermeisterinBekanntmachung■■Bauleitplanung in derOrtsgemeinde Straßenhaushier: Bebauungsplan „Ortsmitte“- Offenlage gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13Absatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB(Baugesetzbuch) in der z.Zt. geltendenFassungDie Ortsgemeinde Straßenhaus hat in IhrerSitzung <strong>am</strong> 27.11.2012 <strong>die</strong> Offenlage des Bebauungsplanes„Ortsmitte“ beschlossen.Das Verfahren über <strong>die</strong> Offenlage des Bebauungsplan„Ortsmitte“ wird im beschleunigtenVerfahren gemäß den Regelungen des §13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches durchgeführt. Imvereinfachten Verfahren wird <strong>von</strong> der Umweltprüfungnach § 2 Absatz 4 BauGB, <strong>von</strong>dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und<strong>von</strong> der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2,welcher Art umweltbezogener Informationenverfügbar sind, abgesehen (§ 13 Absatz

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