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DER EU-ZOO-REPORT 2011 Eine Bewertung der ... - EndZOO

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2<strong>DER</strong> <strong>EU</strong>-<strong>ZOO</strong>-<strong>REPORT</strong> <strong>2011</strong><strong>Eine</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> Umsetzung und Durchsetzung <strong>der</strong><strong>EU</strong>-Richtlinie 1999/22 im Zusammenhang mit <strong>der</strong>Haltung wildleben<strong>der</strong> Tiere in ZoosBericht ÖSTERREICH


3INHALTpageVERWENDETE ABKÜRZUNGEN .................................04VERWENDETE BEGRIFFE ............................................04ZUSAMMENFASSUNG ................................................05EMPFEHLUNGEN ........................................................06<strong>DER</strong> <strong>EU</strong> <strong>ZOO</strong>-<strong>REPORT</strong>07EINLEITUNG ................................................................08METHODIK ..................................................................09BERICHT ÖSTERREICH11EINLEITUNG ................................................................12ERGEBNISSE UND INTERPRETATION .......................ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................ERHALTUNG .....................................................ÖFFENTLICHE KLÄRUNG .................................BEWERTUNG VON BEHAUSUNGEN O<strong>DER</strong>GEHEGEN .........................................................BEWERTUNG DES WOHLERGEHENS <strong>DER</strong>TIERE ................................................................161618212326ZUSAMMENFASSEN<strong>DER</strong> ABSCHLUSS .......................28QUELLENNACHWEIS ...................................................37Born Free Foundation © April <strong>2011</strong>Design des Berichts: Bill ProcterCoverfoto: © William WarbyDas Titelblattfoto wurde im Wild & Erlebnispark Enghagenaufgenommen


4VERWENDETE ABKÜRZUNGENAPOS ..................................................... Schweizer Tierschutzverordnung, Tierschutzverordnung 2008CBD ....................................................... Konvention über Artenvielfalt (1992)DEFRA ................................................... Britisches Ministerium für Umwelt, Ernährung und LandwirtschaftEAZA ...................................................... Europäische Zoo- und AquarienvereinigungEEP ........................................................ Europäisches Zuchtprogramm für bedrohte ArtenESB ........................................................ Europäisches Zuchtbuch<strong>EU</strong> .......................................................... Europäische UnionIAS ......................................................... Eindringende fremde ArtenIUCN ...................................................... Internationale Union zur Erhaltung <strong>der</strong> NaturTSchG .................................................... Österreichisches Bundestierschutzgesetz 2004/2010 (BGBl I Nr. 118/2004)NGO ...................................................... Nicht regierungszugehörige OrganisationOIE ........................................................ WelttiergesundheitsorganisationOZO ....................................................... Organisation österreichischer ZoosR491/2004 .......................................... Zooverordnung 491/2004 (Artikel 26, TSchG)SMZP ..................................................... Standards <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Zoopraxis, DEFRA, 2004TSR ........................................................ TierschutzratWAZA .................................................... Globale Zoo- und AquarienvereinigungVERWENDETE BEGRIFFETier: Ein mehrzelliger Organismus aus dem Tierreich, einschließlich aller Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fischeund Wirbellose.Tierschutzstation: <strong>Eine</strong> Einrichtung, die rettet und Schutz und Pflege für Tiere bietet, die missbraucht, verletzt,verlassen wurden o<strong>der</strong> hilfsbedürftig sind, wo das Wohlergehen jedes einzelnen Tieres <strong>der</strong> wichtigste Aspekt aller dortvorgenommenen Handlungen ist. Zusätzlich sollte die Einrichtung eine Politik <strong>der</strong> Ablehnung von Zucht einhalten und sollTiere nur über Rettung, Beschlagnahmung o<strong>der</strong> Spende auswechseln.Zirkus: Ein Betrieb, <strong>der</strong> dauerhaft, saisonbedingt o<strong>der</strong> vorübergehend Tiere hält und präsentiert, die dazu benutztwerden, Tricks o<strong>der</strong> Dressuren vorzuführen. Delfinarien, Zoos und Aquarien sind davon ausgeschlossen.Sammlungsplan: <strong>Eine</strong> ausführliche schriftliche Begründung für die Anwesenheit je<strong>der</strong> Spezies und jedes einzelnenTieres im Zoo, im Zusammenhang mit <strong>der</strong> institutionellen Mission, die Pläne für Umsiedelung und Gewährleistung desWohlergehens <strong>der</strong> Tiere im Falle einer Zooschließung beinhalten.Domestiziertes Tier: Ein Tier einer Spezies o<strong>der</strong> Art, die über eine beträchtliche Anzahl von Generationen inGefangenschaft gehalten und selektiv modifiziert wurde, um genetische, morphologische physiologische Charakteristikaund Verhaltenscharakteristika zu verbessern o<strong>der</strong> zu eliminieren, und zwar so weitreichend, dass diese Spezies o<strong>der</strong> Artan ein Leben gewöhnt wurde, das eng mit dem Menschen verbunden ist.Umweltqualität: Ein Maß für die Lebensbedingungen, die ein Gehege bietet, gemessen an den Bedürfnissen <strong>der</strong>gezeigten Spezies.Freilaufende Tiere: Tiere, die absichtlich in das Zoogelände gebracht wurden, die sich aber frei im Zoogeländebewegen können.Nicht angeführte: Tierische Spezies, die nicht auf <strong>der</strong> IUCN Roten Liste <strong>der</strong> bedrohten Arten geführt werden,einschließlich <strong>der</strong>er die erst von IUCN ausgewertet werden müssen, sowie domestizierte Tiere.Schädling: Ein Tier das aufgrund seiner Charakteristika von den Menschen als schädlich o<strong>der</strong> unerwünscht erachtet wird.Artenhaltung: Das Vorhandensein einer Art in einem einzigen Gehäuse. Zum Beispiel würden 2 getrennte Käfige, diebeide Tiger vorführen als 2 Artenhaltungen bezeichnet werden, eine einzelne Behausung für 5 verschiedene Vogelartenals 5 Artenhaltungen.Bedrohte Arten: <strong>Eine</strong> Spezies, die von <strong>der</strong> Roten IUCN-Liste <strong>der</strong> bedrohten Arten als anfällig, bedroht o<strong>der</strong> vomAussterben bedroht geführt wird. (IUCN Rote Liste Homepage).Wildlebendes Tier: Ein Tier, dessen Domestizierung in Österreich normalerweise nicht vorkommt o<strong>der</strong> historischbegründet ist.


5Zoonosen: Jene Krankheiten und Infektionen, die natürlicherweise zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragenwerden.Zoo: Alle dauerhaften Einrichtungen, in denen Tiere wildleben<strong>der</strong> Arten zwecks Zurschaustellung gegenüber <strong>der</strong> Öffentlichkeit7 o<strong>der</strong> mehr Tage im Jahr gehalten werden, mit Ausnahme von Zirkussen, Tierhandlungen und Einrichtungen, welcheMitgliedstaaten von den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive (1999/22/EC) mit dem Argument ausschließen, dass dort keinesignifikante Anzahl an Tieren o<strong>der</strong> Tierarten ausgestellt wird..ZUSAMMENFASSUNGVon den 78 in Österreich bekannten Zoos wurden 5 als Teil des Paneuropäischen Projekts ausgewählt, um dieEffizienz und den Grad <strong>der</strong> Umsetzung und Durchsetzung <strong>der</strong> Europäischen Richtlinie 1999/22/EC (hinsichtlich <strong>der</strong>Haltung wildleben<strong>der</strong> Tiere in Zoos) in europäischen Mitgliedstaaten zu beurteilen. Insgesamt wurden 461 Arten(gegebenenfalls einschließlich <strong>der</strong> Unterarten) in 310 Gehegen beobachtet. Informationen über die Anzahl <strong>der</strong>Schlüsselaspekte des Betriebes jedes Zoos wurden gesammelt, einschließlich Teilnahme an Erhaltungszuchtaktivitäten,öffentliche Aufklärungsarbeit, Qualität <strong>der</strong> Gehege, öffentliche Sicherheit und Wohlergehen <strong>der</strong> Tiere. Diese Parameterwurden mittels <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften <strong>der</strong> Direktive 1999/22/EC, des Österreichischen BundestierschutzaktsNr. 118/2004 (geän<strong>der</strong>t 24.01.2010) und <strong>der</strong> Zooverordnung Nr. 491/2004 (geän<strong>der</strong>t durch BGBI Nr. 30/2006R491/2004) ausgewertet. Wesentliche Erkenntnisse waren:• Die Regulierung von Zoos ist in Österreich in Rechtsvorschriften, welche das Wohlergehen vonTieren för<strong>der</strong>t und die Prinzipien <strong>der</strong> Tierhaltung vertritt, eingeglie<strong>der</strong>t. Das unterscheidet sichvon vielen an<strong>der</strong>en <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten, welche die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive in ihre Rechtsvorschriftenübernommen haben, welche auf die Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt abzielt.• Zoos werden durch die Bezirksverwaltungsbehörden <strong>der</strong> neun Bundeslän<strong>der</strong> Österreichs lizensiert und reguliert.Die Ergebnisse zeigen eine Inkonsistenz bei <strong>der</strong> Auslegung und Anwendung des Tierschutzgesetzesund von R491/2004 zwischen den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n.• Keine <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörden scheint eine Datenbank <strong>der</strong> lizensierten Zoos zu haben. <strong>Eine</strong>r <strong>der</strong>fünf identifizierten und bewerteten Zoos war nicht lizensiert, aber dennoch in Betrieb. Das wirft dieFrage auf, ob alle Zoos (wie definiert) ordentlich identifiziert und lizensiert sind.• Während manche Zoos in Österreich sich an hohe Standards von Rechtskonformität halten, zeigen dieErgebnisse, dass die Konditionen in manchen Zoos min<strong>der</strong>wertig sind und diese Zoos ihreVerpflichtungen nicht erfüllen.• Österreichische Zoos leisten einen nur unbedeutenden Beitrag zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt.Die meisten in den Zoos gezeigten Tiere gehören entwe<strong>der</strong> zu den am wenigsten besorgniserregenden(Spezies mit einer geringen Erhaltungspriorität) o<strong>der</strong> zu den nicht in <strong>der</strong> Roten IUCN-Liste <strong>der</strong> bedrohten Artenangeführten. Alles in allem waren nur 8% <strong>der</strong> beobachteten Tiere als bedroht klassifiziert.• Von den Zoos, die als Kategorie A eingestuft wurden, schien nicht ein einziger alle erfor<strong>der</strong>lichenErhaltungsmaßnahmen einzuhalten. Nur 2% <strong>der</strong> beobachteten Tiere waren als Teilnehmer des europäischkoordinierten Gefangenschaftszuchtprogrammes (EEP o<strong>der</strong> ESBs) gelistet und nur einer <strong>der</strong> fünf Zoos <strong>der</strong>Kategorie A schien an <strong>der</strong> in-situ-Erhaltung teilzunehmen o<strong>der</strong> dazu beizutragen.• Das Engagement zur Einrichtung eines Standards in <strong>der</strong> öffentlichen Bildung war in allen Zoosschlecht. Im Durchschnitt hatten 43% <strong>der</strong> Gehege keinerlei Form von Informationsbeschil<strong>der</strong>ung und 80%<strong>der</strong> vorhandenen Beschil<strong>der</strong>ung entsprachen nicht den Best-Practice-Kriterien (SMZP).• Schlechtes Design <strong>der</strong> Gehege, ein Mangel an Abstandsbarrieren, unverschlossene Gehege und einMangel an Zoopersonal setzt die Öffentlichkeit oft einer Verletzungs- und Krankheitsgefahr aus.• Im Durchschnitt versorgen neun von zehn Gehegen die Tiere nicht mit verhaltensför<strong>der</strong>nden Dingeno<strong>der</strong> Beschäftigungsmöglichkeiten wie Spielzeug o<strong>der</strong> Fütterungseinrichtungen.


6• Im Durchschnitt war nur die Hälfte aller Gehege von ökologischer Komplexität. Die Zoos scheinenwenig Rücksicht auf die wesentlichen biologischen, räumlichen und verhaltenswichtigen Bedürfnisse <strong>der</strong> Tieregenommen zu haben.• Trotz des Schwerpunkts auf die Einhaltung hoher Standards des Tierwohlergehens und des Tierschutzes durch einMulti-Level-Framework von Gremien zur Durchsetzung und Beratung seitens des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, hältdie Mehrheit <strong>der</strong> beurteilten Zoos nicht einmal die angemessenen Mindeststandards zur Haltungwildleben<strong>der</strong> Tiere (Viehverordnung des Tierschutzgesetzes Nr. 1 – 485/2004 und Nr. 2 – 486/2004)ein. In manchen Fällen war das Wohlergehen <strong>der</strong> Tiere gefährdet.EMPFEHLUNGENDas Bundesministerium für Gesundheit und die Tierschutzkomission sollten die folgenden erfor<strong>der</strong>lichenMaßnahmen treffen:1)2)Überprüfen <strong>der</strong> Ergebnisse des Berichts betreffend <strong>der</strong> identifizierten Inkonsistenzen in <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen und Anwendungen des Tierschutzgesetzes und R491/2004. Sicherstellung <strong>der</strong> Übereinstimmung<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> richtigen Identifikation eines Zoos und <strong>der</strong> Interpretation von Ausnahmekriterien umdie Einhaltung des Artikels 2 <strong>der</strong> Direktive zu gewährleisten.Alle Bezirksverwaltungsbehörden überzeugen, eine Zoo-Datenbank einzurichten, um die Zoos in ihrem Bezirk zuüberblicken und zu regulieren.3)4)5)6)7)Festlegen von Kriterien zur <strong>Bewertung</strong> und Verbesserung <strong>der</strong> Bildungs- und Erhaltungsmaßnahmen inZoos. Diese sollten nicht von den Zoos selbst entwickelt und/o<strong>der</strong> eingesetzt werden, son<strong>der</strong>n von einemunabhängigen Tierschutzrat und örtlichen Ombudsmännern.Sicherstellen, dass alle Kontrollorgane und staatlichen Tierärzte, die in die Inspektion und Regulierung von Zoosinvolviert sind, eine entsprechende Ausbildung erhalten und jene Fähigkeiten haben, die im Zusammenhang mit<strong>der</strong> Pflege und dem Wohlergehen von wildlebenden Tieren in Gefangenschaft nötig sind.Sicherstellen, dass alle Tierpfleger, die ja für die Pflege <strong>der</strong> Tiere in Zoos verantwortlich sind, eine entsprechendeAusbildung erhalten und jene Fähigkeiten haben, die für die Pflege und für das Wohlergehen <strong>der</strong> Tiere nötigsind. Alle Pfleger sollten eine auf nationaler Ebene anerkannte Qualifikation in Wildtierpflege- und -Haltungerreichen.Sicherstellen, dass Zoos vorwiegend heimische und europäische bedrohte Arten halten und schützen, statt nichteuropäischer.Veröffentlichen von Führungsrichtlinien, um Zoos, Kontrollorgane, Tierärzte, NGOs und an<strong>der</strong>e Akteure zuunterstützen, die Anfor<strong>der</strong>ungen von R491/2004 effektiv zu interpretieren, vor allem was ihre Teilnahme vonanerkannten, begutachteten Programmen zur Erhaltung und Aufklärung und <strong>der</strong>en Anwendung betrifft.Die Bezirksverwaltungsbehörden sollten folgende erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen treffen:1) Sicherstellen, dass alle dauerhaften Einrichtungen, die sieben o<strong>der</strong> mehr Tage im Jahr geöffnet sind und eineAnzahl von wildlebenden Tieren öffentlich zur Schau stellen, lizensiert sind, regelmäßig inspiziert werden unddie spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen des Tierschutzgesetzes und R491/2004 einhalten.2) Sicherstellen, dass Zoobetreiber die Mindeststandards zur Tierhaltung kennen (Viehverordnung Nr. 1 (485/2004)und Nr. 2 (486/2004)) und die notwendigen Schritte zur Einhaltung dieser artenspezifischen Vorgaben unternehmen.3) Sicherstellen, dass Zoos Fachleute mit entsprechen<strong>der</strong> Ausbildung und Fähigkeiten beschäftigen, um einenhohen Standard <strong>der</strong> Tierhaltung zu gewährleisten.4) Durch wirksame Durchsetzung sicherstellen, dass sich alle Zoos (wie in <strong>der</strong> Richtlinie definiert) an dieAnfor<strong>der</strong>ungen des nationalen Zoogesetzes halten und die zur Verfügung stehenden Strafsanktionen (Artikel 20,38 & 39, Tierschutzgesetz) gegenüber Zoos angewendet werden, die diese Vorgaben nicht einhalten.5) Alle jene Zoos schließen, die innerhalb eines spezifischen Zeitraumes nicht in <strong>der</strong> Lage sind, die Anfor<strong>der</strong>ungendes Tierschutzgesetzes und R491/2004 einzuhalten


7<strong>DER</strong> <strong>EU</strong>-<strong>ZOO</strong>-<strong>REPORT</strong> <strong>2011</strong>Einleitung und Methodik


8EINLEITUNGDie Ratsrichtlinie 1999/22/EC („die Direktive“), betreffend die Haltung wildleben<strong>der</strong> Tiere in Zoos, wurde im Jahr 1999angenommen. Die Direktive trat im April 2002 in Kraft, als die <strong>EU</strong> 15 Mitgliedsstaaten umfasste. Seitdem wurden alleLän<strong>der</strong>, die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sind, dazu verpflichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive in die nationale Gesetzgebungeinzubinden und ab April 2005 (im Fall Bulgariens und Rumäniens 2007) die Vorgaben vollständig zu implementierenund umzusetzen. Die Europäische Kommission trägt die Verantwortung dafür, die effektive Implementierung <strong>der</strong>Direktive durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und durchzusetzen, sowie rechtliche Schritte im Falle einerNichteinhaltung zu unternehmen.Die Direktive bot einen Rahmen für die Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, durch das Lizensieren und Inspizierenvon Zoos, <strong>der</strong>en Rolle in <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt und des Informationsaustausches zu stärken, um denSchutz und die Erhaltung wildleben<strong>der</strong> Tiere zu för<strong>der</strong>n. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Verpflichtung <strong>der</strong>Gemeinschaft, Maßnahmen <strong>der</strong> ex-situ-Erhaltung nach Artikel 9 des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (1992),einzuhalten. Mitgliedsstaaten müssen auch an<strong>der</strong>e Maßnahmen einhalten, die folgendes beinhalten: Bereitstellungvon angemessenen Behausungen für Zootiere, die ihre biologischen Bedürfnisse berücksichtigen; artenspezifischeAnreicherung <strong>der</strong> Gehege, ein hoher Standard an Tierpflege, ein Programm für präventive und kurative tierärztlicheVersorgung und Ernährung, und das Verhin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Flucht von Tieren, sowie des Eindringens von Schädlingen undUngeziefer von außen.Obwohl die Richtlinien in allen Mitgliedsstaaten eingesetzt wurden, mangelt es den jeweiligen Landesgesetzen oftan detaillierten Bestimmungen für erziehungstechnische Maßnahmen o<strong>der</strong> wissenschaftliche Aktivitäten, Richtlinienzur angemessenen Tierpflege, Protokollen für Lizensierung und Inspektion, sowie klarer Strategien für den Umgangmit Tieren im Fall einer Zooschließung. Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie selbst sind relativ mehrdeutig und erlaubenso Unstimmigkeiten in <strong>der</strong> Auslegung. Zuständige Behörden in den Mitgliedsstaaten wurden nicht mit verständlichenRichtlinien o<strong>der</strong> Ausbildung bedacht, um die Annahme <strong>der</strong> Bestimmungen in <strong>der</strong> Direktive zu erleichtern und als Folgedavon sind viele nicht in <strong>der</strong> Lage sicherzustellen, dass diese Bestimmungen von Zoos vollständig angewendet werden(Eurogroup for Animals, 2008, ENDCAP, 2009).Schätzungen zufolge liegt die Anzahl <strong>der</strong> lizensierten Zoos in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei mindestens 3.500. Jedoch wird angenommen,dass Hun<strong>der</strong>te von unlizenzierten und unregulierten zoologischen Sammlungen existieren, die erst von denzuständigen Behörden identifiziert und lizensiert werden müssen. Nur 8% aller Zoos in Europa sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong>Europäischen Vereinigung <strong>der</strong> Zoos und Aquarien (EAZA), die daher nicht als Vertreter <strong>der</strong> Zoos innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong>angesehen werden kann.Vorläufige Untersuchungen ergaben, dass viele Zoos in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> qualitativ min<strong>der</strong>wertig sind und die Direktive nichteinhalten. Außerdem sind die <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten unschlüssig in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Direktive, und es wurden nurgeringe Anstrengungen unternommen, die Gründe dafür zu finden und zu behandeln. Das Projekt zielt darauf ab, dieaktuelle Situation im Großteil <strong>der</strong> Mitgliedstaaten zu beurteilen, Probleme, die beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit verdienen,ausfindig zu machen und Empfehlungen abzugeben, wie die Anwendung verbessert werden kann.


9METHODIKZwischen März und Dezember 2009 wurde eine <strong>Bewertung</strong> von 200 zoologischen Sammlungen in 20 Mitgliedsstaatendurchgeführt als Teil einer Beurteilung über die Umsetzung und Durchsetzung <strong>der</strong> Direktive 1999/22/EC desEuropäischen Rates. Das Projekt umfasste eine <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> nationalen Gesetzgebung bezüglich <strong>der</strong> Zoos in jedem<strong>EU</strong>-Mitgliedsstaat verglichen mit <strong>der</strong> Direktive, eine Analyse <strong>der</strong> Umsetzung und Durchsetzung jener Gesetze und eineBeurteilung des Zustandes und <strong>der</strong> Leistung ausgewählter Zoos in jedem Mitgliedsstaat.Ein Zoobeurteilungsprotokoll wurde entwickelt und zur Sicherstellung <strong>der</strong> Übereinstimmung in <strong>der</strong> Datenerhebunggetestet. Für bestimmte Mitgliedsstaaten (England, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Malta und Portugal) wurdenindividuelle, fließend ortssprachige Ermittler beauftragt, die Aufgabe zu übernehmen. In an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaaten(Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, <strong>der</strong> Tschechischen Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen,Polen, Rumänien und Slowenien) sammelte und analysierte ein einziger Ermittler aus Großbritannien die Daten.Umsetzung und Durchsetzung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>der</strong> MitgliedsstaatenDaten wurden gesammelt und ausgewertet durch:• Ausfüllen eines Fragebogens durch die zuständigen Behörden jedes Mitgliedsstaates• Informelle Interviews mit den zuständigen Behörden• Überprüfung <strong>der</strong> nationalen ZoogesetzgebungZustand und Leistung von ZoosUnter <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Definition eines Zoos in <strong>der</strong> Direktive*, wurden eine Vielzahl von zoologischen Sammlungenüberprüft, inklusive: traditionelle Zoos, Safari Parks, Aquarien, Delfinarien, Vogelhäuser und Terrarien. In manchen Fällenverwendet die nationale Gesetzgebung diese Definition nicht, das kann zu Inkonsistenzen in <strong>der</strong> Anwendung führen.Wo das <strong>der</strong> Fall war, wurde jede Abweichung festgehalten, aber Zoos (wie in <strong>der</strong> Direktive definiert) wurden dennochim Projekt inkludiert, um Konsistenz zu gewährleisten.Zoos wurden zur Beurteilung nach zwei Methoden ausgewählt: A. Für jene Mitgliedsstaaten mit einer großen Anzahlan Zoos wurden 25 Zoos nach dem Zufallsprinzip ausgewählt (Frankreich, Deutschland, Italien und England). B. Fürdiejenigen Mitgliedsstaaten (n=16) mit einer geringen Anzahl an Zoos wurden drei bis zehn Sammlungen ausgewählt,abhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Zoos im Land und <strong>der</strong>en Zugänglichkeit. Zoos wurden in Anlehnung an Aufzeichnungen<strong>der</strong> Regierung (sofern vorhanden) identifiziert, unter Zuhilfenahme von online- Ressourcen, veröffentlichtenMedienberichten und Informationen örtlicher NGOs.Daten wurden mithilfe einer Videokamera gesammelt, die einen vollständigen Überblick über Struktur und Inhalt <strong>der</strong>Zoos aufzeichnete, inklusive aller Gehege, aller sichtbaren Tiere, Beschil<strong>der</strong>ung, öffentliche Informationseinrichtungen,alle Gespräche, Shows o<strong>der</strong> interaktive Vorführungen im Umgang mit den Tieren, Kontakt zwischen Tieren undÖffentlichkeit und Sicherheitsangelegenheiten. Zusätzlich wurde Information von <strong>der</strong> Website des Zoos und vonden vom Zoo herausgegebenen Broschüren gesammelt. Die Datenerhebung wurde ohne die vorherige Kenntnis<strong>der</strong> Zooleitung unternommen, deshalb wurden nur Bereiche aufgezeichnet, zu denen die Öffentlichkeit Zuganghat. Darum wurden beispielsweise „backstage”-Bereiche, Futterzubereitungs- und Lagerräume, Quarantäne- undveterinärmedizinische Einrichtungen nicht inkludiert.Daten wurden mittels des Zoobeurteilungsprotokolls analysiert, welches während einer <strong>Bewertung</strong> von Zoos in Spanienentwickelt und verbessert wurde (Info Zoos 2006-2008) und man berücksichtigte die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive,<strong>der</strong> nationalen Zoogesetze und <strong>der</strong> EAZA-Mindeststandards für die Unterbringung und Pflege von Tieren in Zoos undAquarien (verfügbar auf <strong>der</strong> Website von EAZA und Referenz im Vorwort <strong>der</strong> Direktive).*„…alle permanenten Einrichtungen, wo Tiere wildleben<strong>der</strong> Arten zwecks öffentlicher Zurschaustellung für 7 o<strong>der</strong> mehr Tage im Jahr gehalten werden…“ (Artikel 2 Direktive1999/22/EC des Europäischen Rates)


10Information und Anleitung wurde auch von DEFRA-Standards mo<strong>der</strong>ner Zoopraktiken 2004 (SMZP) und Handbuchdes Forums für Zoos entnommen. Das Zoobeurteilungsprotokoll wurde für jeden Mitgliedsstaat abhängig von denspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen nationalen Rechts angepasst.Die Analyse wurde in die folgenden Sektionen unterteilt:A. Allgemeine Zooinformationen.B. Engagement für die Erhaltung.C. Öffentliche Information.D. Beurteilung <strong>der</strong> Gehege.E. <strong>Bewertung</strong> des Tierwohlergehens.Weiterte Details zur <strong>Bewertung</strong>smethodik stehen auf www.euzooinquiry.eu zur Verfügung.Alle in die <strong>Bewertung</strong> miteinbezogenen Zoos wurden gebeten, einen Fragebogen über den Zoostandard auszufüllen,im Detail wurde nach ihrer Teilnahme an europäisch koordinierten Programmen zur Aufzucht in Gefangenschaftgefragt, nach Projekten zur in-situ-Erhaltung, öffentlicher Aufklärung und aktuellen Forschungsaktivitäten.Der Fragebogen suchte auch nach Angaben zum Grad <strong>der</strong> Ausbildung des Personals, <strong>der</strong> veterinärmedizinischen Pflegeund Programmen zur Bereicherung <strong>der</strong> Umwelt und über entsprechende Ernährung.Die Mittel schrieben vor, dass <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Zoo-Report <strong>2011</strong> eine <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> folgenden Mitgliedsstaaten beinhaltensollte: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Deutschland,Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, undVereinigtes Königreich (nur England).Die verbleibenden sieben Mitgliedsstaaten wurden nicht in die Zoobeurteilung inkludiert (März bis Dezember 2009).Jedoch wird ein weiterer Report mit Fokus auf die Zooverordnung in Spanien <strong>2011</strong> erscheinen.


11ÖSTERREICHBericht Österreich


12EINLEITUNGÖsterreich trat <strong>der</strong> Europäischen Union 1995 bei. Ab April 2002 musste Österreich, gemeinsam mit 14 an<strong>der</strong>en <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europaratsdirektive 1999/22/EC in die nationale Gesetzgebung einbinden.Dies wurde jedoch aufgrund von Verzögerungen in <strong>der</strong> Umlegung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Direktive in die regionaleLandesgesetzgebung (Eurogroup 2008) vor 2005 nicht vollständig erreicht.Die Direktive wurde in das Österreichische Bundestierschutzgesetz (TSchG) 2004/2007 (BGBI Nr. 118/2004)eingebunden (zuletzt geän<strong>der</strong>t am 24/01/2010) und vor allem die Regulierung von Mindestvoraussetzungen für Zoos,Artikel 26 des TSchG, Bundesgesetzbuch II, Nr. 491/2004, geän<strong>der</strong>t durch das BGBL II Nr. 30/2006) (R491/2004). DasTSchG bietet die Rechtsgrundlage für den Schutz aller Wirbeltiere in Österreich, unabhängig von <strong>der</strong>en Umständenund Nutzung; von dieser Regelung ausgenommen sind nur Tiere, die für Jagd o<strong>der</strong> Fischerei bestimmt sind (Artikel 3,TSchG). Das TSchG bietet ein national genormtes Gerüst, basierend auf den international anerkannten “Fünf Freiheiten”und bietet in <strong>der</strong> Sektion 2 eine Basis für sekundäre Vorschriften. Der Artikel 26 des TSchG bezieht sich auf dieZooverordnung (R491/2004) und Vorschreibung von spezifischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für Zoos.Obwohl das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Gesamtverantwortung für die Implementierung desTierschutzgesetzes hat, ist Tierschutz dennoch eine Angelegenheit, die weitgehend auf Landesebene von neunLandesverwaltungsbehörden verwaltet und durgesetzt wird. <strong>Eine</strong> Angelegenheit offensichtlicher Bedeutung ist inÖsterreich, dass über das Wohlergehen von Tieren und <strong>der</strong>en Schutz eine Reihe von administrativen und beratendenGremien wacht, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Die Tierschutzkomission (Artikel 41a, TSchG), welcheaus Repräsentanten je<strong>der</strong> politischen Partei <strong>der</strong> Nationalversammlung und vier designierten Experten besteht,unterstützt und berät den Gesundheitsminister und den Verwaltungsratsausschuss (Artikel 42a, TSchG) bei allenrelevanten rechtlichen und politischen Fragen, und gibt auch dem Tierschutzrat seine Anweisungen. Der Tierschutzrat(Artikel 42, TSchG) (TSR), besteht aus 31 teilweise gewählten Mitglie<strong>der</strong>n, welche das Bundesministerium fürGesundheit, für Landwirtschaft, für Forst, Umwelt und Wasserschutz repräsentiert, weiters die Handelskammer,die Tierärztekammer, die Landwirtschaftskammer, wissenschaftliche Institutionen, Akteure (NGOs, ÖsterreichischerZooverband, etc.), Vertreter <strong>der</strong> neun Bundeslän<strong>der</strong> und die neun Tierschutzbeauftragten (Artikel 42/2, TSchG undEuroFAW). Seine Aufgabe ist es, Tierschutzgesetzvorschriften zu überwachen, zu beurteilen und zu entwickeln, undzwar durch sechs Arbeitsgruppen, von denen sich eine mit dem Schutz von Tieren in Zoos befasst (Website des BMGund EuroFAW) und die Bundesregierung zu beraten.Seit 2005 und <strong>der</strong> Einrichtung des TSchG, ist Tierschutz (<strong>der</strong> auch die Zooverordnung (R491/2004) beinhält) durch dieBezirksverwaltungsbehörde geregelt (Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten). Das wird von einem örtlich gewähltenTierschutzbeauftragten überwacht (Artikel 41, TSchG, und Website des BMG). Als Teil dieser Untersuchung wurden dasBMG und alle neun Landesverwaltungsbehörden gebeten, einen Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten auszufüllen.Man erhielt Antwort vom BMG, Land Vorarlberg und Land Steiermark, Informationen daraus wurden in diesenReport aufgenommen. Diese Auslegung des Gesetzes wurde von unserer Österreichischen Partnerorganisation, demÖsterreichischen Tierschutzverein, geprüft.Zur Zeit <strong>der</strong> Drucklegung hatte Österreich 78 anerkannte Zoos, welche auf einer kommerziellen Website, bekannt als“Die österreichische Zoodatenbank”, aufgeführt sind (www.at.zoo-infos.org). We<strong>der</strong> das Bundesministerium, noch dieLandesbehörden scheinen eine Datenbank über Zoos zu führen (Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten).Anfor<strong>der</strong>ungen zur Lizensierung von ZoosIn Österreich werden Zoos in Begriffen definiert, die denen <strong>der</strong> Direktive ähnlich sind, „alle dauerhaften Einrichtungen, indenen Tiere wildleben<strong>der</strong> Arten zwecks öffentlicher Zurschaustellung für sieben o<strong>der</strong> mehr Tage im Jahr gehalten werden”(Artikel 4/10, TSchG). Dies beinhaltet alle möglichen zoologischen Sammlungen wie Aquarien, Delfinarien, Vogelhäuserund Terrarien (in diesem Report als „Zoo” bezeichnet). Nur Zirkusse und Tierhandlungen sind davon ausgeschlossen,


13darüber hinaus „an<strong>der</strong>e Einrichtungen, die keine nennenswerten Anzahlen an Tieren o<strong>der</strong> Tierarten ausstellen”, o<strong>der</strong> wenn„die Arten nicht erhaltungsrelevant sind” (Artikel 4/10 und 26, Paragraph 2, Tierschutzgesetz, und Artikel 1, R491/2004).Es gibt keine weiteren Anleitungen o<strong>der</strong> Erklärungen durch die zuständigen Behörden, um die Kriterien für eineAusnahme festzustellen (Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten).Nach dem Tierschutzakt des Tierschutzgesetzes sind alle Personen, die ein o<strong>der</strong> mehrere Tiere halten, dazu verpflichtet,die Vorschriften des Gesetzes zu befolgen, dies beinhaltet Bestimmungen über Tierschutz und Tierhaltung und das Verbotvon Grausamkeit gegenüber Tieren. Zoos (wie zuvor definiert) müssen eine Betriebslizenz haben (Artikel 26, TSchG, undArtikel 2, R491/2004), die von den Landesverwaltungsbehörden für unbestimmte Zeit ausgestellt wird, nach Bestätigung<strong>der</strong> Tatsache, dass die Lizenzanfor<strong>der</strong>ungen erfüllt wurden (Artikel 23, TSchG).Jährliche Inspektionen <strong>der</strong> Zoos werden von den Landesverwaltungsbehörden durchgeführt, nach dem Rat <strong>der</strong>Landesveterinärdirektion (Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten) (Artikel 26/5 und 35/2, TSchG). Die Betriebslizenz einesZoos kann je<strong>der</strong>zeit durch die zuständige Behörde wi<strong>der</strong>rufen werden, falls die Einrichtung die Lizensierungsanfor<strong>der</strong>ungennicht mehr erfüllt (Artikel 23 und 35, TSchG, und Artikel 2/2, R491/2004).Spezifische Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für das Management und den Betrieb eines Zoos werden im Artikel 2 des R491/2004festgelegt. Diese beinhalten ähnliche Vorschriften wie im Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive („Anfor<strong>der</strong>ungen für Zoos”) festgelegt undbeinhalten folgende Punkte:Erhaltung• „Forschung, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Arten Vorteile erwachsen• Training von relevanten Fähigkeiten zur Erhaltung• Austausch von Information betreffend <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Arten• Gegebenenfalls Aufzucht in Gefangenschaft, Wie<strong>der</strong>bevölkerung o<strong>der</strong> Auswil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arten“(Artikel 2(1)5, R491/2004, und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)Außerdem müssen Zoos sicherstellen, dass ihre Tiere in Übereinstimmung mit den Erhaltungsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>jeweiligen Art gehalten werden.(Artikel 2(1)3, R491/2004, und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)Es gibt keine weitere Anleitung durch die zuständigen Behörden, die den örtlichen Behörden o<strong>der</strong> Zoobetreibern hilft,die einzelnen Anfor<strong>der</strong>ungen des Artikels 2, R491/2004 zu interpretieren.Öffentliche Bildung• „Bildung und Bewusstsein für die Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt för<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e dadurch, Informationenüber die ausgestellten Arten und <strong>der</strong>en natürlichen Lebensraum zur Verfügung zu stellen.”(Artikel 2(1)6, R491/2004, und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)Es gibt keine keine weitere Anleitung durch die zuständigen Behörden, die den örtlichen Behörden o<strong>der</strong> Zoobetreibernhelfen, die einzelnen Anfor<strong>der</strong>ungen des Artikels 2, R491/2004, zu interpretieren.TierschutzbestimmungenDie För<strong>der</strong>ung eines hohen Standards im Tierschutz und in den Prinzipien <strong>der</strong> Tierhaltung erhält Bedeutung sowohl imTierschutzgesetz (Artikel 2 und 13), als auch im R491/2004 (Artikel 1, 3 und 4).• „Jede Person, die ein Tier hält, muss sicherstellen, dass Platz, Untergrund, Infrastruktur <strong>der</strong> Behausung,Umweltanreicherung, Klima (insbeson<strong>der</strong>e Beleuchtung und Temperatur), Tierpflege und Ernährung,artenspezifische Sozialstruktur, Alter und Entwicklungsniveau, Anpassung und Domestizierung von Tieren zuihren physiologischen und ethnologischen Bedürfnissen angemessen sind.“(Artikel 13(2), TSchG


14• „ihre Tiere unter Bedingungen zu halten, die die biologischen Anfor<strong>der</strong>ungen und denen <strong>der</strong> Arterhaltungentsprechen, unter an<strong>der</strong>em“(Artikel 2(1)3, R491/2004, und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)• „zur Verfügung stellen von artenspezifischen Bereicherungen <strong>der</strong> Gehege und Pflege durch eine ausreichendeAnzahl an Pflegern“(Artikel 2(1)4, R491/2004Außerdem schreibt R491/2004 auch noch an<strong>der</strong>e Mindestanfor<strong>der</strong>ungen vor, einschließlich von Maßnahmen zurVerhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Flucht von Tieren (Artikel 2(7), A191/2002); die Notwendigkeit jedes Zoos, einen Veterinärmedizinermit ausreichenden Kenntnissen von Zoobiologie und Veterinärwissenschaften zu beschäftigen; ein Ernährungsprogrammeinzurichten (Artikel 2(1)8, A191/2002) und ein aktuelles Register aller im Zoo gehaltenen Tiere zu führen (Artikel 3,491/2004).Zusätzlich zu den Anfor<strong>der</strong>ungen aus Artikel 13, TSchG, müssen Zoos auch Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong>Viehaltungssverordnung Nr. 1 (Bundesgesetzbuch II, Nr. 485/2004), welche bei Pferden, Schweinen, Ziegen, Rin<strong>der</strong>n,Schafen, Lamas, Hasen Strauße, Geflügel und Speisefische zur Anwendung kommt und aus Nr. 2 (Bundesgesetzbuch II,Nr. 486/2004), welches bei wildlebenden Tierarten zur Anwendung kommt. Diese Vorschriften legen artenspezifischeMindeststandards fest, die neben an<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen, die Mindestmaße von Indoor- und Outdoor-Gehegenfestlegen (falls zutreffend), abhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> darin gehaltenen Tiere und Anleitung für entsprechendeUmweltbedingungen und Umweltbereicherung.Kategorisierung von ZoosIn Österreich werden Zoos als dauerhafte Einrichtungen definiert, die erhebliche Anzahlen an Tieren wildleben<strong>der</strong>(einzelner und/o<strong>der</strong> Arten) für sieben o<strong>der</strong> mehr Tage im Jahr öffentlich zur Schau stellen. Wenn sie einmal unterArtikel 23 und 26, R491/2004, lizensiert wurden, werden sie in drei verschiedene Kategorien unterteilt, abhängig vonden gehaltenen Tierarten. Diese werden so beschrieben:Zoos in Kategorie A:1. Dürfen alle Arten von Säugetieren, Reptilien, Amphibien, Fischen und Vögeln halten, ohne Einschränkung betreffend<strong>der</strong> Anzahl o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Spezies.2. Müssen einen Zoodirektor haben, <strong>der</strong> einen Studienabschlußssin Biologie, Zoologie o<strong>der</strong> Veterinärwissenschaften,gepaart mit bedeutenden Wissen und Erfahrung in Tierhaltung hat.3. Müssen eine ausreichende Anzahl an Tierpflegern (o<strong>der</strong> Wärtern) haben, welche angemessene Ausbildung erhieltenund eine anerkannte Qualifikationen im Umgang und <strong>der</strong> Pflege von wildlebenden Tierarten vorweisen können.4. Müssen all jene Aktivitäten unternehmen, welche im Artikel 2(1)5 von R491/2004 (und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)vorgegeben werden und die Erhaltung <strong>der</strong> Arten betreffen.Artikel 4, R491/2004Zoos in Kategorie B:1. Dürfen bis zu 20 Arten wildleben<strong>der</strong> Tiere halten, zusätzlich zu jenen Tieren, die unter Artikel 7 von R491/2004geführt sind (Zoos <strong>der</strong> Kategorie C). Jedoch dürfen diese Zoos keine Arten halten, die unter Artikel 6(1) und 6(2)geführt sind (siehe unten).2. Müssen einen Zoodirektor haben, <strong>der</strong> ausreichende Kenntnisse und Erfahrung hat, um einen hohen Standard beiTierpflege zu erfüllen, wie von TSchG und R491/2004 vorgesehen, o<strong>der</strong> alternativ dazu einen Vertrag mit einer Personhat, die die angemessene Qualifikation hat, zum Beispiel ein Tierarzt aus dem Tiergesundheitswesen (gemäß Artikel7(2) des Tierarztkontrollgesetzes (TAKG)).3. Müssen eine ausreichende Anzahl an Tierpflegern haben mit mindestens einem, <strong>der</strong> über Folgendes verfügt:a. <strong>Eine</strong> entsprechende Ausbildung und Qualifikation in <strong>der</strong> Haltung und Pflege wildleben<strong>der</strong> Tierarten


15b. <strong>Eine</strong> Qualifikation einer Hochschule für Land- o<strong>der</strong> Forstwirtschaftc. <strong>Eine</strong> ausreichende Ausbildung in Bezug auf die Anfor<strong>der</strong>ungen von Zoos (Artikel 2, 491/2004) o<strong>der</strong>d. Mindestens fünf Jahre Praxis unter <strong>der</strong> Aufsicht eines Tierpflegers o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Leitung eines Zoodirektors<strong>der</strong> Kategorie A.4. Zoos <strong>der</strong> Kategorie B müssen mindestens eine <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen von Artikel 2(1)5 betreffend die Artenerhaltungerfüllen.(Artikel 5, R491/2004)Zoos <strong>der</strong> Kategorie B dürfen keine <strong>der</strong> folgenden Arten halten:1) Säugetiere <strong>der</strong> Arten Monotremata, Marsupialia (außer Macrupus rufogriseus und Macropus parma), Insektectivora,Chiroptera, Dermoptera, Tupaiidae, Xenarthra, Primates, Pholidota, Viverridae, Hyaenidae, Canidae (außer Canislupus, Vulpes vulpes, Nyctereutes procyonoides und Canis aureus), Pantherini, Felini (außer Felis silvestris und Lynxlynx), Acinonyx jubatus, Ursidae (außer Ursus arctos), Ailurus fulgens, Ailuropoda melanoleuca, Pinnipedia, Cetacea,Tubulidentata, Sirenia, Rhinocerotidae, Tapiridae, Hippopotamidae, Giraffidae und Proboscidea. Außerdem alleallgemein gehaltenen Vögel, Reptilien und Amphibien.Artikel 6(1), R491/20042) Vögel, Reptilien und Amphibien von Erhaltungsbedeutung (Artikel 2, R491/2004);Artikel 6(2), R491/2004Zoos <strong>der</strong> Kategorie B können:3) Spezialisierte Zoos sein, die mehr als 20 Arten von Reptilien, Amphibien und Fischen halten, vorausgesetzt <strong>der</strong>verantwortliche Leiter hat die notwendigen Kenntnisse und die Erfahrung, um den Tieren die angemessene Pflegezukommen zu lassen.Artikel 6(3), R491/20044) <strong>Eine</strong> Einrichtung sein, die mehr als 20 Tierarten hält (nicht in Artikel 6(1) o<strong>der</strong> 6(2) angeführt), aber dafür werdenzusätzliche Lizensierungsvoraussetzungen benötigt, die die einzelne Tierpflege und Tierhaltung betreffen.Artikel 6(4), R491/2004Zoos in <strong>der</strong> Kategorie C:1. Dürfen die folgenden Tiere wildleben<strong>der</strong> Arten halten:i. Huftiere, Przewalski-Pferde, Bison, Mähnenschafe, Thar, Schraubenziegen o<strong>der</strong> Bezoarziegen,Hirschziegenantilope, Nilgauantilope, Steinbock, Achsenhirsch, Kameleii. Streifenhörnchen, Präriehunde, Nutria, Mara, Europäisches Murmeltier,iii. Steinmar<strong>der</strong>, Iltis, Europäischer Dachs, Waschbär, Mar<strong>der</strong>, Rotfuchs, Europäische Wildkatze, Luchsiv. Bennet-Wallaby, Parma-Wallabyv. Europäische Eulen, Europäische Raubvögel (außer die außerhalb des Zoos lebenden), Falken Sperber undHabicht, Europäische Entenarten, Gänse Schwäne, Nandus, Emus, Europäische Rabenvögel, Fasanarten(Jagdfasan, Löffelfasan, Glanzfasan, Goldfasan, Siberfasan, Diamantfasan und Königsfasan), Rebhuhn,Steinhuhn, Wachtel, Pfauen, weiße und schwarze Störchevi. Süßwasserfische2. Es muss eine angemessene Anzahl an Pflegern geben, relativ zur Anzahl <strong>der</strong> im Zoo gehaltenen Tiere, aber es mussmindestens einen stationären Pfleger vor Ort geben. Dieser muss mindestens eine <strong>der</strong> folgenden Kenntnisse haben:a) eine berufliche Qualifikation in Tierhaltung,b) eine akademische Ausbildung in Land- o<strong>der</strong> Forstwirtschaftc) eine Lehre durch den Europavertrag, o<strong>der</strong>d) unter <strong>der</strong> Aufsicht und Leitung eines Tierpflegers mit mindestens fünf Jahren Erfahrung in <strong>der</strong> Haltungwildleben<strong>der</strong> Tierarten gestanden sein3. Zoos <strong>der</strong> Kategorie C müssen mindestens eine <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus Artikel 2(1)5 betreffend <strong>der</strong> Artenerhaltungerfüllen.


16Die Zoo-UntersuchungInsgesamt wurden 5 Zoos ausgewählt. Alle fünf waren Zoos <strong>der</strong> Kategorie A:Daten wurden in den folgenden Zoos im Juni 2009 gesammelt (Grafik 1):• Wild & Erlebnispark Enghagen• Tierpark Stadt Haag• Tiergarten & Reiterhof Walding• Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo• Naturhistorisches Museum WienTiergarten & ReiterhofWaldingHaus des Meeres– Aqua Terra ZooWild & ErlebnisparkEnghagenTierpark Stadt HaagNaturhistorischesMuseum WienGrafik 1 Geografische Positionen <strong>der</strong> 5 in Österreich besuchten Zoos..ERGEBNISSE UND INTERPRETATIONALLGEMENE <strong>ZOO</strong>INFORMATIONÜberblickDie Untersuchung beurteilte 5 von 78 aufgelisteten Zoos in Österreich. Drei von den Beurteilten sind in Privatbesitz, einer(Tierpark Stadt Haag) erhält angeblich staatliche Mittel und das Vivarium wird vom Naturhistorischen Museum in Wienbeherbergt. Alle ausgewählten Zoos verlangen von <strong>der</strong> Öffentlichkeit Eintrittsgeld.<strong>Eine</strong>r <strong>der</strong> beurteilten Zoos, Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo, ist Mitglied <strong>der</strong> Österreichischen Zoo-Organisation (OZO),<strong>der</strong> Europäischen Zoo- und Aquarienvereinigung (EAZA) und <strong>der</strong> Globalen Zoo- und Aquarienvereinigung (WAZA). Dieverbleibenden 4 Zoos sind keine Mitglie<strong>der</strong> einer <strong>der</strong>artigen Organisation. Mitglie<strong>der</strong> von OZO und EAZA werden vor allemdazu angehalten, höhere Standards einzuhalten, als vom Bundesgesetz her vorgeschrieben. OZO hat eine Mitgliedschaftvon 7 Zoos von insgesamt 78 Zoos in Österreich und EAZA hat 277 Zoos als Mitglie<strong>der</strong> (Vollmitglie<strong>der</strong>) in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> (8% <strong>der</strong>geschätzten 3500 Zoos in <strong>der</strong> <strong>EU</strong>); jede Vereinigung repräsentiert also nur eine Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Gesamtanzahl aller nationalenund regionalen Zoos.


17Laut <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> Österreichischen Zoo-Datenbank gibt es 78 Zoos im Land. Dies schließt jedoch das Vivarium imNaturhistorischen Museum nicht ein, das zur Zeit <strong>der</strong> Untersuchung die Definition eines Zoos erfüllte (Artikel 4 TSchG). Lautdem zurückgesendeten Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten (ein Fragebogen wurde an das Bundesministerium fürGesundheit und die neun zuständigen Landesbehörden geschickt) sind alle Zoos zugelassen, aber keine <strong>der</strong> Behörden scheintdarüber eine Liste o<strong>der</strong> Datenbank zu führen.Insgesamt wurden in den 5 Zoos 461 Arten (wo zutreffend, auch Unterarten) in 310 Gehegen identifiziert. Insgesamt 57Artenhaltungen konnten nicht identifiziert werden (siehe online Methodik).Nur einer <strong>der</strong> 5 Zoos, Tierpark Stadt Haag, hat auf die Zusendung des Standardfragebogens für Zoos geantwortet, in demgebeten wurde, auf <strong>der</strong> Homepage des Zoos eine Referenz diesbezüglich anzugeben. Keiner <strong>der</strong> 5 Zoos hat einen gänzlichbeantworteten Fragebogen zurückgesendet.Prävention von Tierflucht„Zoos müssen dem Entkommen von Tieren vorbeugen, um mögliche ökologische Bedrohungen heimischer Arten zuverhin<strong>der</strong>n, außer im Fall von heimischen Vögeln, die freien Zugang zum Zoo haben sollten.“(Artikel 2(1)7, R491/2004)Alle <strong>der</strong> ausgewählten Zoos hatten entwe<strong>der</strong> eine Sicherheitsabstandsumzäunung, die entkommene Tiere adäquataufhalten sollen, o<strong>der</strong> waren eigenständige Einheiten innerhalb eines gesicherten Gebäudes. Dennoch war am Tag<strong>der</strong> Untersuchung ein Tor <strong>der</strong> Sicherheitsabstandsumzäunung des Tierparks Stadt Haag weit offen und unbeaufsichtigtgelassen worden.Drei <strong>der</strong> 5 Zoos, inklusive des Tierparks Stadt Haag, hatten frei umherwan<strong>der</strong>nde Arten. Diese beinhalteten in <strong>der</strong>DAISIE-Liste geführte Arten wie den Pfau (Pavo cristatus), Graugänse (Anser anser), und Kanadagänse (BrantaCanadensis) im Tierpark Stadt Haag. Domestizierte Kaninchen aus <strong>der</strong> Sammlung des Zoos wurden gesehen, als siesich ungehin<strong>der</strong>t durch die Mehrzahl <strong>der</strong> Gehege innerhalb des Zoos bewegten. Inländische Hühner (Gallus gallusdomesticus), Pfauen (Pavo cristatus) und eine Hauskatze (Felis catus) wurden im Tiergarten und Reiterhof Waldingdabei gesehen. Im Wild- und Erlebnispark Enghagen wurde ein Berberaffe (Macaca sylvanus) frei durch den Zoo laufengesehen. Obwohl eine in <strong>der</strong> DAISIE-Liste geführte Art, schien es keinerlei angemessene Maßnahmen zu geben, dassdieses Tier vom Zoogelände entkommt.Darstellung 2Wild & Erlebnispark Enghagen.Dieser männliche Berberaffeschien aus seinem Gehegeentkommen zu sein undwurde beobachtet, als erungehin<strong>der</strong>t in von an<strong>der</strong>enTieren belegte Gehegeeindrang. Als potenziellerKrankheitsüberträger magdieses Tier zwar nichtunbedingt gefährlich sein, kannaber Infektionskrankheitenverbreiten.


18Die Öffentlichkeit wird dem Risiko von Verletzungen und Krankheitsübertragung ausgesetztDie Öffentlichkeit kann bei 68 <strong>der</strong> 150 (45%) zufällig ausgewählten Gehegen (Sektion D und E) leicht in direkten Kontaktmit Tieren kommen. Von diesen 68 Gehegen ermöglichen 42 den unbeaufsichtigten Kontakt mit potenziell gefährlichenWildtieren. Das inkludiert Tiere <strong>der</strong> Kategorie 1 – Gefährliche Tiere erhöhten Risikos, wie von <strong>der</strong> SMZP definiert, wiezum Beispiel Graue Wölfe (Canis lupus), Przewalski-Pferde (Equus ferus przewalski), Lar-Gibbons (Hylobates lar), undTrampeltiere (Camelus bactrianus), sowie eine Anzahl von Tieren <strong>der</strong> Kategorie 2 – Gefährliche Tiere geringeren Risikos(SMZP), inklusive Arten wie Nandus (Rhea Americana), Nasenbären (Nasua nasua) und Wasserschweine (Hydrochoerushydrochaeris).Der entlaufene männliche Berberaffe <strong>der</strong> freilaufend im Wild- und Erlebnispark Enghagen beobachtet wurde, könnte einsignifikantes Risiko für die Öffentlichkeit darstellen, vor allem weil die Anzahl des Personals dort minimal war.Von den zufällig ausgewählten Gehegen beinhalteten 29 (Sektion D und E) (in den fünf Zoos) Tiere <strong>der</strong> Kategorie 1 –Gefährliche Tiere erhöhten Risikos, elf davon warnten die Öffentlichkeit durch Beschil<strong>der</strong>ung über die möglichen Risiken.Darstellung 3Tierpark Stadt Haag.Es wurde unbeaufsichtigterdirekter Kontakt zwischenÖffentlichkeit und Tierenbeobachtet, als getrocknete Pastaan Hamadryaspaviane (Papiohamadryas) verfüttert wurde.Viehverordnung Nr. 2 (486/2004)gibt vor, dass diese Tiere eineDiät aus getrockneten Früchten,Gemüse, Getreide, Fleisch undBlättern bekommen sollten.ERHALTUNGDie Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt ist das Hauptanliegen <strong>der</strong> Direktive und demzufolge wird die Übertragung <strong>der</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive in die Nationale Gesetzgebung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten in die Gesetzesvorschriften überdie Artenerhaltung o<strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt eingebunden. Das jedoch ist in Österreich nicht <strong>der</strong> Fall, wo mandie Erhaltung zugunsten <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Direktive reguliert hat, um einen höheren Standard des Tierschutzeszu erzielen. Dennoch beinhaltet R491/2004 Erhaltungsmaßnahmen in Zoos durch Artikel 2(1)3 und 2(1)5, die sich aufähnliche Maßnahmen beziehen, wie von Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive vorgeschrieben• „Forschung, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Artenerhaltung direkte Vorteile erwachsen• Ausbildung in erhaltungsrelevanten Kenntnissen und Wissen• Informationsaustausch betreffend <strong>der</strong> Artenerhaltung• Gegebenenfalls Aufzucht in Gefangenschaft, Wie<strong>der</strong>bevölkerung und• Wie<strong>der</strong>auswil<strong>der</strong>ung von Arten“.(Artikel 2(1)5, R491/2004 und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)


19Laut <strong>der</strong> Direktive müssen Zoos an mindestens einer <strong>der</strong> oben angeführten Maßnahmen teilnehmen. DieselbeVoraussetzung gilt für Zoos <strong>der</strong> Kategorie B und C (im Österreichischen Zookategoriensystem). Jedoch müssen Zoos <strong>der</strong>Kategorie A an allen oben angeführten Maßnahmen teilnehmen (Artikel 4(4), R491/2004). Alle <strong>der</strong> 5 ausgewähltenZoos in dieser Untersuchung wurden als Zoos <strong>der</strong> Kategorie A identifiziert.Es wird davon ausgegangen, dass keinerlei weitere Anleitung existiert, die Beispiele für diese vagen Anfor<strong>der</strong>ungengibt, deshalb ist eine breitgefächerte Interpretation sehr wahrscheinlich.Die Analyse <strong>der</strong> gesammelten Daten <strong>der</strong> geprüften Zoos hat alle in österreichischen Zoos anwendbarenErhaltungsmaßnahmen ausgewertet. Das hat eine Prüfung <strong>der</strong> in den Zoos gezeigten Tiere beinhaltet, <strong>der</strong>enErhaltungsstatus und ihre Teilnahme an ex-situ-Erhaltungsprogrammen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Erhaltung<strong>der</strong> Artenvielfalt, insbeson<strong>der</strong>e die <strong>der</strong> bedrohten Arten keine signifikante Priorität hat, da <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> in Zoosgehaltenen Tiere entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> geringsten Besorgniserregenden (Arten mit niedriger Erhaltungspriorität) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nichtin <strong>der</strong> Roten IUCN-Liste angeführten bedrohten Arten angehören.Prozentanteile bedrohter ArtenAnfällig5%Gefährdet2%Extrem gefährdet


20Die Ergebnisse zeigen, dass 8% (n=39) <strong>der</strong> Gesamtanzahl <strong>der</strong> Tiere in den 5 Zoos als bedroht beschrieben werdenkann (anfällig 5%, gefährdet 2% und extrem gefährdet 2% (Tabelle 1). Von den 39 bedrohten Arten waren 31%Säugetiere, 28% Fische, 15% Vögel, 15% Reptilien, 8% Amphibien und die restlichen 3% waren Wirbellose. Dieverbleibenden 91% <strong>der</strong> nicht bedrohten Arten waren von <strong>der</strong> Roten IUCN-Liste bedrohter Tierarten entwe<strong>der</strong>klassifiziert als am wenigsten besorgniserregend (38%), fast bedroht (4%), unzulängliche Daten (2%), o<strong>der</strong> als nichtangeführt (Darstellung 4). Keiner <strong>der</strong> untersuchten Zoos hielt irgendeine bedrohte europäische Säugetierart lautEuropäischer Roter Liste (European Red List website). Der Großteil <strong>der</strong> in Zoos gezeigten Tiere gehört entwe<strong>der</strong>zu den am wenigsten besorgniserregenden (Arten mit geringer Erhaltungspriorität) o<strong>der</strong> zu den nicht in<strong>der</strong> Roten IUCN-Liste angeführten gefährdeten Tierarten.Teilnahme an europäisch koordinierten Programmen zur Aufzucht in GefangenschaftEin weiterer Indikator für das Engagement eines Zoos zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt ist seine Teilnahme an <strong>der</strong> ex-situ-Erhaltung und am Artenmanagement durch koordinierte Programme zur Aufzucht in Gefangenschaft. Dies wird als eine<strong>der</strong> Optionen unter den Anfor<strong>der</strong>ungspunkten für Zoos des Artikels 3 <strong>der</strong> Direktive (bei Zoos <strong>der</strong> Kategorie B und C)vorgeschrieben, für Zoos <strong>der</strong> Kategorie A ist es in Österreich verpflichtend (Artikel 2(1)5 von R491/2004). Den Ergebnissen<strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> zufolge ist nur eine geringe Anzahl <strong>der</strong> in den ausgewählten Zoos gehaltenen Arten für ein europäischesProgramm zur Aufzucht in Gefangenschaft vorgesehen.Prozentangaben über Arten Österreichs Zoos, welche für koordinierte Zuchtprogramme vorgesehen sind(EEPs o<strong>der</strong> ESBs)Arten, die nichtim EEPo<strong>der</strong> ESBangeführtsind 98%Arten, die im EEPo<strong>der</strong> ESBangeführtsind 2%Darstellung 5Der Prozentsatz <strong>der</strong> 461in österreichischen Zoosidentifizierten Arten (inklusiveUnterarten, wo notwendig),die an einem ESB o<strong>der</strong> EEPteilnehmen.Nur 2% <strong>der</strong> Arten (n=11) von insgesamt 461 in den 5 Zoos gezeigten Arten sind im Register von Programmen zurAufzucht von europäischen gefährdeten Arten (EEPs) o<strong>der</strong> in europäischen Zuchtbüchern (ESBs) zu finden (Darstellung5). Es ist unmöglich festzustellen, ob die einzelnen beobachteten Tiere nun an solchen Programmen teilnehmeno<strong>der</strong> nicht. Weitere Untersuchungen während <strong>der</strong> Visite vor Ort, welche auch das Überprüfen <strong>der</strong> vorhandenenBeschil<strong>der</strong>ung und eine Analyse <strong>der</strong> Website des Zoos o<strong>der</strong> Infobroschüren (falls vorhanden) beinhaltete, bestätigte,dass weniger als die Hälfte dieser registrierten Arten (n=5) tatsächlich aktiv in eine EEP o<strong>der</strong> ESB involviert war. Vonden ausgewählten Zoos erwähnte nur einer von 5 EEPs o<strong>der</strong> ESBs auf seiner Website.Es ist anzumerken, dass Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo, ein im Zuge <strong>der</strong> Untersuchung beurteilter Zoo <strong>der</strong> KategorieA und als einziger Mitglied <strong>der</strong> Österreichischen Zoo-Organisation (OZO), zwei von insgesamt 265 Arten für ein<strong>der</strong>artiges Programm registriert hat. Beweise dafür konnten nur (durch Visite vor Ort) dahingehend gefunden werden,dass eine Art (Asiatische Riesenteichschildkröte (Heosemys grandis)) tatsächlich an einem europäischen Programm zurAufzucht in Gefangenschaft teilnimmt. Auf <strong>der</strong> Website des Zoos war keine relevante Information zu finden, die aufdie Teilnahme an einem Programm zur Aufzucht in Gefangenschaft, zur Wie<strong>der</strong>bevölkerung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>auswil<strong>der</strong>unghinweist.


21Darstellung 6Wild & Erlebnispark Enghagen.Es war nicht immer möglich, vonZoos bestätigt zu bekommen, obTiere, für die ein internationalesZuchtprogramm existiert - wie fürdiesen Berberaffen (Macaca sylvanus)–, tatsächlich aktiv an einem dieserProgramme teilnehmen.Foto: © OETVTeilnahme an wissenschaftlicher Forschung und Beitrag zur in-situ-ErhaltungDie Ergebnisse weisen darauf hin, dass 3 <strong>der</strong> 5 Zoos an wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten teilnehmen, aberes ist nicht klar, ob alle diese Forschungsarbeiten <strong>der</strong> Artenerhaltung zugutekommen. Sowohl das Haus des Meeres– Aqua Terra Zoo, als auch das Naturhistorische Museum Wien unternehmen Forschungen in ihren Einrichtungen,und insbeson<strong>der</strong>e das Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo tragen zur Erforschung des marinen Lebens bei, was dieErnährung <strong>der</strong> Seepferdchen, <strong>der</strong> Analyse von Plattwürmern, die Fortpflanzung <strong>der</strong> Quallen und die Analyse vonpharmakologisch aktiven Substanzen im Meer beinhaltet (durch eine Zusammenarbeit mit SeaLife Pharma GmbH).(Haus des Meeres Website).Von den 5 Zoos schien nur eine Aktivität in einem <strong>der</strong> Zoos einen klaren Nutzen für die Artenerhaltung zu haben. Durcheine Zusammenarbeit mit BirdLife Austria hat <strong>der</strong> Tierpark Stadt Haag Vogelboxen für Dohlen (corcus monedula) amZoogelände eingerichtet, um das Nisten dieser heimischen bedrohten Vogelart zu för<strong>der</strong>n. (Tierpark Stadt Haag Website).ÖFFENTLICHE AUFKLÄRUNGDie Direktive besagt, dass Zoos „öffentliche Aufklärung för<strong>der</strong>n sollen und zur Sensibilisierung in Bezug auf die Erhaltung<strong>der</strong> Artenvielfalt beitragen sollen, vor allem durch Bereitstellung von Information über die gezeigten Tiere und <strong>der</strong>ennatürlichen Lebensraum” (Artikel 3). Dies wurde Wort für Wort in den Artikel 2(1)6 von R491/2004 übernommen, ohneweitere Information darüber zu geben.Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass 4 von 5 ausgewählten Zoos an pädagogischen Aktivitäten teilnehmen,doch scheinen sich diese auf vororganisierte Besuche von Schulklassen zu beschränken. 4 <strong>der</strong> 5 Zoos (Tierpark StadtHaag, Tiergarten und Reiterhof Walding, Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo und das Naturhistorische Museum Wien)bieten Touren und pädagogische Programme für Schülergruppen. Der Tiergarten und Reiterhof Walding bietet Studentendie Möglichkeit, die Tiere „aus nächster Nähe” zu erleben. (Tiergarten & Reiterhof Walding Website).Obwohl ein scheinbar unlizenzierter Zoo, das Naturhistorische Museum Wien, viele pädagogische Programme für Schulenund Studenten, sowie Touren und Workshops anbietet, ist nicht klar, ob diese Aktivitäten in direktem Zusammenhang mitdem Vivarium stehen, das als Teil des Österreichischen Zoo-Reports überprüft wurde.Minimale Information über die Arten<strong>Eine</strong> grundlegende Voraussetzung für einen Zoo ist, dass Besucher über die gezeigten Tiere informiert werden.


22R491/2004 besagt, dass diese Information Folgendes beinhalten sollte: „Information über die gezeigten Arten und<strong>der</strong>en natürlichen Lebensraum”. Die Artikel 2(1)5 und 2(1)6 legen fest, dass Zoos „Informationen betreffend <strong>der</strong>Artenerhaltung austauschen” müssen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Bereitstellung diesergrundlegenden Informationen unzulänglich war.Anteil <strong>der</strong> vorhandenen Beschil<strong>der</strong>ung mit Information über die ArtenArteninformationfehlt43%Darstellung 7 Der durchschnittlicheProzentsatz <strong>der</strong> vorhandenen undnicht vorhandenen Beschil<strong>der</strong>ungmit Information über die Arten (füralle 770 Artenhaltungen) in den 5österreichischen Zoos.Arteninformationvorhanden57%Durchschnittlich 43% aller Artenhaltungen wiesen keinerlei Arteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung auf (Darstellung 7 und8). Die Beschil<strong>der</strong>ung von 6 Artenhaltungen war nicht korrekt (nicht zutreffende wissenschaftliche Artenbezeichnung),an<strong>der</strong>e zeigten nur eine minimale Information über die Arten. Darstellung 9 zeigt einen Überblick über den Inhalt <strong>der</strong>Informationsbeschil<strong>der</strong>ung in den Zoos.Darstellung 8Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo.68% aller Artenhaltungen hatten keinerleiArteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung.Hier wird zum Beispiel eine Vielzahlvon Arten, wie <strong>der</strong> Elefantennasenfisch(Gnathonemus petersii),Schwarzer Geisteraal (Apteronofusalbifrons) und Goldener Oto(Macrotocinclus affinis) ohne jeglicheArteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung gezeigt.


23Qualität <strong>der</strong> Arteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung100%90%80%70%60%50%40%30%20%10%0%üblicher NamevorhandenwissenschaftlicherName vorhandenbiologischeCharakteristikavorhandenDurchschnittlicher Prozentsatz <strong>der</strong> Artenbeschil<strong>der</strong>ungnatürlicher LebensraumvorhandenErhaltungsstatusvorhandenDarstellung 9 Inhalt <strong>der</strong> Arteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung in den 5 österreichischen Zoos. Jede Säule zeigt spezifische Information,wie in den Kriterien <strong>der</strong> optimalen Handhabung (Standards <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Zoopraxis) vorgesehen. Je<strong>der</strong> Wert (wie z.B.Erhaltungsstatus vorhanden, 20%) entspricht dem Durchschnitt <strong>der</strong> 207 beobachteten Arteninformationsschil<strong>der</strong> an 30 zufälligausgewählten Gehegen. Fehlerindikatoren sind eine visuelle Darstellung <strong>der</strong> Standardabweichung vom Mittelwert, Nachweis <strong>der</strong>Unterschiede in <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> ausgewählten Zoos (z.B. variiert das Vorhandensein des Erhaltungsstatus zwischen den einzelnenZoos erheblich, das Vorhandensein des üblichen Tiernamens jedoch nicht.)Die Ergebnisse (Darstellung 9) zeigen, dass zwar die meisten Beschil<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zufällig ausgewählten Gehegeden Trivialnamen, wissenschaftlichen Begriff, biologische Details und Information über den natürlichen Lebensraumumfassen, aber 80% <strong>der</strong> Arteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung entsprechen nicht den Standards <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Zoopraxis(SMZP). Durchschnittlich 80% <strong>der</strong> Arteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung enthielt keine spezifische Information zur ErhaltungsundSchutzstatus <strong>der</strong> gezeigten Tierart (was aber durch Artikel 2(1)5 und 2(1)6 von R491/2004 vorgeschrieben ist).Darstellung 10Wild & Erlebnispark Enghagen.Informationsbeschil<strong>der</strong>ung enthieltnicht genügend Information über dieTierart, was aber von den Standards <strong>der</strong>mo<strong>der</strong>nen Zoopraxis vorgegeben wird(SMZP).


24BEWERTUNG <strong>DER</strong> BEHAUSUNGEN O<strong>DER</strong> GEHEG<strong>EU</strong>m die Angemessenheit und Qualität je<strong>der</strong> <strong>der</strong> zufällig ausgewählten 150 Behausungen auszuwerten, wurden nach zwölf Kriterienanalysiert, die als entscheidend für die Gesundheit und das Wohlergehen <strong>der</strong> Wildtiere in Gefangenschaft erachtet werden, und zwarunter Anwendung <strong>der</strong> Auswertungsmethoden, die in Abschnitt D und E <strong>der</strong> Methodik beschrieben wurden. Die „Fünf Freiheiten”(OIE Tiergesundheitskodex 2010) wurden als Referenzbasis für die Definition eines Mindeststandards zur Tierhaltungherangezogen, allerdings wurden auch die Vorgaben von Abschnitt 1 des Tierschutzgesetzes und an<strong>der</strong>e artenspezifischeBedürfnisse in Betracht gezogen, insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf die Eignung <strong>der</strong> Umweltumgebung in Gefangenschaft.In Anlehnung an die Fünf Freiheiten und die zwölf Kriterien zur <strong>Bewertung</strong> von Behausungsqualität wurden diefolgenden Beobachtungen gemacht:Freiheit von Hunger und Durst: Bereitstellung von Futter und Wasser„Futter und Wasser müssen auf hygienische Art und Weise verwaltet werden und den artenspezifischen Nährwert unddie erfor<strong>der</strong>liche Menge enthalten ...“(Artikel 17, TSchG)Manche Tiere schienen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser zu haben.Freiheit von Unannehmlichkeiten: Bereitstellung von angemessener Umgebung„Tierbehausungen müssen abhängig von den Bedürfnissen <strong>der</strong> jeweiligen Tierart speziell ausgestattet werden mitGegenständen und Material für Schlafplätze, zum Hocken, Vegetation, Höhlen, Nistplätzen und Becken.”(Artikel 11, EAZA Mindeststandards zur Unterbringung und Pflege für Tiere in Zoos und Aquarien, 2006)Die Behausungen vieler großer Raubvögel wie die Waldohreneule (Asio otus), Uhu (Bubo bubo) und Schneeeule (Buboscandiaca) hatten ein unzureichende Größe und boten nicht genug horizontalen Raum, um den Tieren die natürlicheEntfaltungsmöglichkeit ihres Bewegungsverhaltens zu bieten. Ebenso waren die Gehege einiger langstreckenleben<strong>der</strong>Arten, wie die <strong>der</strong> Buschkatze (Leptailurus serval) und des Leoparden (Panthera pardus), von unzulänglicher Größeund Komplexität um Auslauf, Zurückziehen und an<strong>der</strong>e Ausdrücke <strong>der</strong> natürlichen Lebensart zu erlauben. Arten, dieKlettermöglichkeiten, genügend Möglichkeiten zum Schwimmen o<strong>der</strong> einen geeigneten Boden, um Höhlen zu grabenbenötigen, waren in vielen Fällen unter Bedingungen untergebracht, wo diese Möglichkeiten fehlten und wo deshalbdas natürliche Verhalten eingeschränkt o<strong>der</strong> unmöglich war.Freiheit von Schmerz, Verletzungen und Not: Vorbeugung und Durchführung angebrachterGesundheitsmaßnahmen„Angemessene Hygienestandards ……. beibehalten werden“(Artikel 25, EAZA Mindeststandards für die Unterbringung und Pflege von Tieren in Zoos und Aquarien, 2006)In allen Fällen waren die Tiere unter hygienischen Bedingungen in gut erhaltenen Behausungen untergebracht.Dennoch könnten Tiere in manchen Fällen durch Ansammlungen von Kot und schlecht gewarteten Zäunen undHalterungen dem Risiko von Krankheit o<strong>der</strong> Verletzung ausgesetzt und ihr Wohlergehen gefährdet worden sein.„Routinemäßige veterinärmedizinische Betreuung einzurichten“(Artikel 32, EAZA Mindeststandards für die Unterbringung und Pflege von Tieren in Zoos und Aquarien, 2006)Die meisten Tiere, die in den Zoos beobachtet wurden, schienen gesund und in guter physischer Verfassung zu sein.Bewegungsfreiheit: Versorgung mit ausreichend Platz und passenden Einrichtungen„Den Tieren eine Umgebung mit ausreichend Platz geben, um zu gewährleisten, dass die physiologischen undverhältnismäßigen Bedürfnisse des Tieres befriedigt werden.”(Artikel 16(2), TSchG)


25In allen ausgewählten Zoos wiesen zahlreiche Gehege keine entsprechende Einrichtung und Materialien auf, dieden Tieren erlauben, ihr natürliches Verhalten auszuleben. Zum Beispiel erlaubt <strong>der</strong> nackte Betonboden in manchenGehegen es Tieren, die Höhlen bauen, nicht, im Boden zu graben o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Tieren, komfortabel zu ruhen.Freiheit von Angst und Verzweiflung: Sicherstellen, dass Lebensbedingungen kein geistiges Leidenverursachen„Die Behausungen müssen genügend Platz bieten, damit bei den Tieren we<strong>der</strong> Schmerz, Verletzung und Schaden,noch ernsthafte Angst hervorgerufen wird.“(Artikel 16(1), TSchG)Sozial veranlagte Arten, die mit an<strong>der</strong>en Tieren ihrer selben Art untergebracht werden sollten, wurden oft alleineuntergebracht. Zum Beispiel wurden im Tiergarten und Reiterhof Walding zwei weibliche asiatische Elefanten alleineuntergebracht, in getrennten Gehegen. Der Abschnitt 7.11.1 <strong>der</strong> Viehverordnung Nr. 2 (486/2004) besagt, dassElefanten Herdentiere sind.Es gab auch bemerkenswerte Fälle, wo Raubtiere in unmittelbarer Nähe o<strong>der</strong> gegenüber von Beutetierenuntergebracht waren, territoriumsfixierte Arten in beengten Gehäusen nahe beieinan<strong>der</strong> leben mussten undunverschlossene Gehäuse es <strong>der</strong> Öffentlichkeit erlaubten, die Gehäuse zu betreten. All diese Faktoren können die Tiereunnötigem und dauerhaftem Stress aussetzen.Umgebungs,- und Umweltqualität <strong>der</strong> Behausungen1. Sauberes Trinkwasser für alle Tiere vorhanden2. Richtige Temperatur für alle Tiere3. Richtige Feuchtigkeit für alle Tiere4. Richtige Beleuchtung für alle Tiere5. Ausreichende Belüftung für alle Tiere6. Angemessene Umgebung für alle Tiere, um Bewegung zu machen7. Angemessene Umgebung für alle Tiere, um zu ruhe n8. Gruppenzusammensetzung, die das soziale Verhalten <strong>der</strong> Tiere befriedigt9. Tiere, die unnötigem dauerhaften Stress ausgesetzt sind durchInteraktionen mit an<strong>der</strong>en Tieren in zu nahen Gehegen10. Zu stressige Interaktion zwischen Tieren und Öffentlichkeit11. Zustand <strong>der</strong> Behausung stellt ein unnötiges Risikofür das Wohlergehen <strong>der</strong> Tiere dar12. Grad <strong>der</strong> ausreichenden Hygiene für die Tiere0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%Durchschnittlicher Prozentsatz <strong>der</strong> ausreichenden GehegeDarstellung 11 Umgebungs,- und Umweltqualität <strong>der</strong> 150 zufällig ausgewählten Behausungen <strong>der</strong> 5 österreichischen Zoos. JedeSpalte steht für ein Kriterium zur <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Behausungen, die Bedürfnisse des dort eingeschlossenen Tieres zubefriedigen. Fehlerindikatoren sind eine visuelle Darstellung <strong>der</strong> Standardabweichungen vom Mittelwert, Nachweis <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Leistung unter den ausgewählten Zoos (z.B. schwankte das Vorhandensein von sauberem Trinkwasser unter den verschiedenenZoos beträchtlich – verglichen zur richtigen Temperatur, die konsequent angemessen war). Wo das Vorhandensein einer bestimmtenBedingung o<strong>der</strong> Faktors nicht ermittelt werden konnte, wurden keine Daten mit eingeschlossen.Die Ergebnisse (Darstellung 11) zeigen, dass Behausungen analysiert wurden, mit denen nicht alle Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllt wurden. Obwohl die meisten Behausungen die Tiere anscheinend mit genügend Licht, passen<strong>der</strong> Temperatur,Feuchtigkeit und Belüftung versorgen, wurden niedrigere Werte betreffend <strong>der</strong> Möglichkeit zur ausreichendenBewegung verzeichnet (im Durchschnitt bieten 28% <strong>der</strong> Gehege min<strong>der</strong>wertige Umgebung, zu wenig Platz undEinrichtungen, um den Tieren die Erfüllung ihrer normalen motorischen Bedürfnisse zu bieten) o<strong>der</strong> die Möglichkeit


26angemessen ruhen zu können (im Durchschnitt bieten 20% <strong>der</strong> Gehege den Tieren keine Möglichkeiten undEinrichtungen für angemessenes Ruhen), betreffend des richtigen Haltens von sozialen Arten (im Durchschnitt zeigennur 86% <strong>der</strong> Gehege soziale Arten in dementsprechenden Gruppen) und möglichem Stress verursacht durch dieInteraktion mit Tieren in nahegelegenen Gehegen (im Durchschnitt hielten 1% <strong>der</strong> Gehege Tiere in unmittelbarer Nähezu an<strong>der</strong>en Tieren in benachbarten Gehegen was potenziellen Stress auslöst). Von den 150 zufällig ausgewähltenGehegen in den 5 Zoos schienen durchschnittlich 10 % kein sauberes Trinkwasser zu haben.Darstellung 12Wild & Erlebnispark Enghagen.Schwarze Schwäne (Cygnus atratus)erhielten einen Teich von zugeringer Größe und Tiefe, dadurchwerden diese Tiere ernsthaft in<strong>der</strong> Möglichkeit eingeschränkt, sichzu bewegen und ihr natürlichesmotorisches Verhalten auszuleben.Darstellung 13Tiergarten & Reiterhoff Walding.Ein asiatischer Elefant (Elephasmaximus) alleine in einem Gehegeund ohne jegliches Schlammbad o<strong>der</strong>Becken, was beides Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Viehverordnung Nr. 2 (486/2004)sind.B<strong>EU</strong>RTEILUNG DES WOHLERGEHENS <strong>DER</strong> TIEREEs ist bekannt, dass es das Wohlergehen eines Tieres gefährdet, es in einer geschlossenen, einfallslosen und ödenUmgebung zu halten (Mallapur et al., 2002; Lewis et al., 2006) und das kann die Entwicklung von abnormalemVerhalten auslösen, das mit <strong>der</strong> Zeit immer schwieriger rückgängig zu machen ist, selbst mit Methoden zurAnreicherung seiner Umgebung (Swaisgood & Sheperdson, 2006). Der folgende Abschnitt zeigt das Ergebnis <strong>der</strong>Beurteilung über die Eignung <strong>der</strong> Behausungen, den Ausdruck natürlichen Verhaltens zu erlauben.Probleme, die unmittelbare Aufmerksamkeit erfor<strong>der</strong>n (wo <strong>der</strong> Prozentsatz <strong>der</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungenentsprechenden Behausungen unter 50% liegt)


27Vorhandensein von Gegenständen zur Anreicherung, vor allemSpielzeug o<strong>der</strong> Fütterungsvorrichtungen?Hatten Unterkünfte, wo vorhanden, eine passende Unterlage o<strong>der</strong>Einstreu?Möglich, die Tiere voneinan<strong>der</strong> zu trennen, wenn nötig ?Schwimm- o<strong>der</strong> Badeteich vorhanden?variiert die Beschaffenheit des Bodens?variiert die Umgebung im Gehege?Durchschnittlicher Prozentsatz <strong>der</strong> ausreichenden Gehege0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%Darstellung 14 Probleme, die nach Prüfung von 150 zufällig ausgewählten Behausungen in den 5 österreichischen Zoosunmittelbare Aufmerksamkeit erfor<strong>der</strong>n: Fehlerindikatoren sind eine visuelle Darstellung <strong>der</strong> Standardabweichung vom Mittelwertund Nachweis <strong>der</strong> Leistungsunterschiede (z.B. variierte das Vorhandensein von angemessenen Ruhestätten unter den einzelZoosbeträchtlich). Wo das Vorhandensein einer Bedingung o<strong>der</strong> eines Faktors nicht ermittelt werden konnte, wurden die Daten nicht miteingeschlossen.Das Niveau des Wohlergehens <strong>der</strong> Tiere wurde in 150 zufällig ausgewählten Gehegen geprüft (Darstellung 14).Probleme, die <strong>der</strong> sofortigen Aufmerksamkeit bedürfen, sind: <strong>der</strong> Mangel an Gegenständen zur Beschäftigung undverhaltenstechnischen Bereicherung wie Spielzeuge o<strong>der</strong> Fütterungsvorrichtungen (bei durchschnittlich 95% fehlend),die Möglichkeit, die Tiere voneinan<strong>der</strong> zu trennen, wenn nötig (66%), und das Fehlen von Abwechslung in <strong>der</strong>Umgebungsgestaltung (54%).Weitverbreitete Probleme (wo <strong>der</strong> Prozentsatz <strong>der</strong> Gehege, die die Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen zwischen 51% und 70% war)• Im Durchschnitt bieten 46% <strong>der</strong> Gehege nicht allen Tieren Zugang zu Bereichen mit Privatsphäre.• Im Durchschnitt bieten 44% <strong>der</strong> Gehege Arten, die in <strong>der</strong> APOS-Liste geführt werden, nicht diedementsprechenden Mindeststandards.Weniger weitverbreitete Probleme (wo <strong>der</strong> Prozentsatz <strong>der</strong> Gehege, die die Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen über 71% war)• Im Durchschnitt erschienen 24% <strong>der</strong> Gehege nicht groß genug, um den Tieren genügend Abstand voneinan<strong>der</strong>und von potenziell aggressiven und dominanten Artgenossen zu erlauben.• Im Durchschnitt waren 24% <strong>der</strong> Gehege nicht groß genug, um den Tieren ihr normales Repertoire anBewegungen und motorischem Verhalten zu erlauben.• Im Durchschnitt waren 14% <strong>der</strong> Gehege nicht in <strong>der</strong> Lage, klimatische Extreme effektiv auszugleichen.• Im Durchschnitt schienen 8% <strong>der</strong> Gehege überfüllt.Die Tierschutzverordnung 2008 <strong>der</strong> Schweiz (APOS) wurde in <strong>der</strong> Untersuchung dazu verwendet, festzustellen, ob dasGehege passend für die darin gehaltene Art ist. APOS wurde deshalb verwendet, weil es eine unabhängige Serie vonanerkannten Standards eines Nicht-<strong>EU</strong>-Mitgliedsstaates vertritt. Alle ausgewählten Behausungen (von <strong>der</strong> Analyse inAbschnitt D und E) wurden anhand dieser Standards beurteilt. Die Ergebnisse belegen, dass im Durchschnitt 44% <strong>der</strong>Gehege, die auf <strong>der</strong> APOS-Liste geführten Arten enthalten, diesen Mindeststandards nicht entsprechen.Die österreichischen artenspezifischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen, Viehverordnung Nr. 1 (485/2004) und Nr. 2 (486/2004)(Artikel 2(1)1, R491/2004), wurden auch als Teil <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gehegequalität und des Tierwohlergehensherangezogen. Diese wurden nur für die 150 zufällig gewählten Behausungen und für die Tiere verwendet, die indiesen Vorgaben angeführt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass im Durchschnitt 71% <strong>der</strong> Gehege die österreichischenMindestvorgaben erfüllen, 29% jedoch nicht.


28ZUSAMMENFASSEN<strong>DER</strong> ABSCHLUSS


29Die Untersuchung deckte 6% aller in Österreich bekannten Zoos ab und trotz logistischer Einschränkungen, diebedeuten, dass die Nachforschungen nur einen kleinen Teil <strong>der</strong> jeweiligen Zoos sehen und beurteilen konnten, bringendie Ergebnisse Inkonsistenzen in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Direktive 1999/22 und R491/2004 unter den verschiedenenBundeslän<strong>der</strong>n Österreichs ans Licht. Darüber hinaus liegen in manchen Fällen die Standards unter den vomTierschutzgesetz vorgeschriebenen.Diese Schlussfolgerungen wurden zwecks leichteren Lesens in sieben Abschnitte unterteilt:1. Umsetzung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Richtlinie (Direktive)Die Richtlinie wurde durch die Zooverordnung R491/2004 exakt ins TSchG übernommen, was in den meisten Fällendurch wörtliche Übersetzung geschah, ohne zusätzliche rechtliche Auflagen o<strong>der</strong> Anleitungen.Die Direktive trat in Österreich 2005 nach diversen Verzögerungen bei <strong>der</strong> Einbindung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen ins jeweiligeLandesgesetz in Kraft. Im Gegensatz zu den meisten <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten wurde das österreichische Zoogesetz indas Tierschutzgesetz integriert und nicht in die Gesetzgebung zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt. Dadurch wird dieZooverordnung von einem administrativen und rechtlichen Rahmen umgesetzt und durchgesetzt, <strong>der</strong> darauf abzielt,den Tierschutz und die bestmöglichen Wege <strong>der</strong> Tierhaltung zu för<strong>der</strong>n (Artikel 2 und Abschnitt 1 des TSchG), stattdanach zu streben, die Verpflichtungen laut Artikel 9 des Übereinkommens zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt zu erfüllen.Obwohl die Umsetzung <strong>der</strong> Direktive durch die Mitgliedsstaaten ein Thema für Subsidiarität ist, ist es wichtiganzumerken, dass es <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Direktive durch Mitgliedsstaaten an Einheitlichkeit fehlt, was zu Inkonsistenzenin <strong>der</strong> Anwendung geführt hat. Dazu gehören unterschiedliche Interpretationen wichtiger Definitionen, insbeson<strong>der</strong>e<strong>der</strong> Definition eines Zoos. Das Ergebnis ist, dass viele zoologische Sammlungen von den Vorgaben <strong>der</strong> Direktiveausgenommen sind, und dadurch auch von <strong>der</strong> Lizensierung und <strong>der</strong> Erfüllung von Standards. Wie in gesamterBreite dieses <strong>EU</strong>-Zoo-Projekts gezeigt, scheinen Hun<strong>der</strong>te von Zoos unreguliert zu sein und das Hauptaugenmerk <strong>der</strong>Direktive – die Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt – wird nicht erzielt. Österreich ist offensichtlich keine Ausnahme von dieserSchlussfolgerung.In Österreich ist die Definition für einen „Zoo” ähnlich <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Direktive: alle “dauerhaften Einrichtungen, diewildlebende Tierarten <strong>der</strong> Öffentlichkeit während 12 Monaten des Jahres zur Schau stellen”, mit <strong>der</strong> Ausnahmevon Tierhandlungen und Einrichtungen, die Tiere für Jagd o<strong>der</strong> Fischerei züchten (Artikel 4(10) TSchG). We<strong>der</strong> dasBundesministerium, noch die Landesbehörden scheinen eine Liste o<strong>der</strong> Datenbank <strong>der</strong> Zoos zu führen. Dennochbehaupten alle, dass die Zoos zugelassen (lizensiert) seien (Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten). DieÖsterreichische Zoodatenbank (www.at.zoo-infos.org), die 78 Zoos angibt, war die einzige auffindbare Liste, wirdaber von keiner bestimmten Behörde betreut. Die tatsächliche Anzahl <strong>der</strong> Zoos in Österreich bleibt weiter unbekannt.Während <strong>der</strong> Untersuchung wurde ein Zoo (wie definiert), das Vivarium des Naturhistorischen Museums als <strong>der</strong>Definition entsprechend identifiziert, dennoch scheint dieser Zoo nicht in <strong>der</strong> Österreichischen Zoodatenbank auf. Esscheint daher möglich, dass an<strong>der</strong>e zoologische Sammlungen in Österreich auch durch das legislative Netzgefallen sind und in Betrieb sind, jedoch ohne Lizenz.foto © OETVEs ist für eine zuständige Behörde möglich, einen Betrieb von den Anfor<strong>der</strong>ungen von R491/2004 auszunehmen(aber das TSchG gilt dennoch), vor allem wenn dieser Betrieb „keine signifikante Anzahl von Tieren o<strong>der</strong> Arten zurSchau stellt”, o<strong>der</strong> wenn die gezeigten Arten „keine Bedeutung für die Erhaltung haben” (Artikel 1 von R491/2004).Jedenfalls scheinen diese Ausnahmekriterien offen für die beliebige Interpretation und das Ermessen <strong>der</strong> jeweiligenBehörde zu sein, da auch keinerlei weitere Erklärung o<strong>der</strong> Anleitung vorliegt, die „signifikante Anzahl <strong>der</strong> Tiere o<strong>der</strong>Arten” und den Begriff „Bedeutung für die Erhaltung” zu definieren. Das Versagen, hierüber Aufklärung zu geben, führtnicht nur zu Mehrdeutigkeit, son<strong>der</strong>n untergräbt auch die Ziele <strong>der</strong> Richtlinie, was wie<strong>der</strong>um Zoos (siehe Definition) mitsich bringt, die nicht ordnungsgemäß nach R491/2004 (Artikel 4 <strong>der</strong> Direktive) lizensiert und reguliert sind.


30Wenn ein Betrieb einmal korrekt als Zoo identifiziert wurde, hat Österreich einen neuartigen Ansatz zu seinerRegulierung und <strong>der</strong> Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen geschaffen, und zwar durch Klassifizierung<strong>der</strong> Zoos in Kategorie A, B o<strong>der</strong> C – abhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Arten und den gehaltenen Tieren. Das sollsicherstellen, dass alle Zoos (siehe Definition) die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>der</strong> Direktive (übertragen in Artikel2 von R491/2004) erfüllen. Dann gelten, abhängig von <strong>der</strong> Größe des Zoos und seiner Aktivitäten (tatsächlichen o<strong>der</strong>potenziellen) zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen. Zoos <strong>der</strong> Kategorie A (Artikel 4, R491/2004) mit einer größeren Sammlungwildleben<strong>der</strong> Tiere von <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Wirbeltiere müssen an allen Aktivitäten zur Artenerhaltung teilnehmen (Artikel2(1)5, R491/2004), während Zoos <strong>der</strong> Kategorie B und C (Artikel 6 und 7, R491/2004) an mindestens einer <strong>der</strong>Aktivitäten teilnehmen müssen. Von größeren Zoos mit einer breiteren Artensammlung sollte man mehr Beitrag zurArtenerhaltung und öffentlichen Aufklärung erwarten als von kleineren, spezialisierten Zoos (Handbuch des Zooforums).Trotz vorhandener Bedenken über die genaue Identifizierung von Zoos und <strong>der</strong> Verwendung und Interpretationvon Ausnahmekriterien, sollten lizensierte und effizient geregelte Zoos in <strong>der</strong> Lage sein, ihren Verpflichtungen lautR491/2004 und dem Tierschutzgesetz nachzukommen. Dennoch weisen die Ergebnisse darauf hin, dass ohnezusätzliche Erklärungen und Anleitungen für das bessere Verständnis unter den Landesbehörden, leichtInkonsistenzen in <strong>der</strong> Interpretation und <strong>der</strong> Anwendung entstehen können. Außerdem sollte eineumfassende nationale Zoodatenbank eingerichtet werden, um Aufzeichnungen über alle lizensierten Zooszu erhalten.2. Ineffiziente DurchsetzungSeit April 2005 sollten alle Zoos in Österreich lizensiert sein und die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive durch TSchG undR491/2004 erfüllen. Zur Zeit <strong>der</strong> Untersuchung (Juni 2009) schienen die neun Landesverwaltungsbehörden 78 Zoosidentifiziert zu haben. Laut den Behörden wurden alle lizensiert. Dennoch scheint ein Zoo (in <strong>der</strong> Untersuchung miteingeschlossen), das Vivarium im Naturhistorischen Museum keine Lizenz zu haben und das deutet darauf hin, dassdies nicht <strong>der</strong> einzige Zoo ohne Lizenz ist. Es mag sein, dass diese Situation Resultat des Versagens <strong>der</strong> zuständigenBehörden ist, diese Einrichtung richtigerweise als Zoo einzustufen. Laut Artikel 26 von R491/2004 müssen Zoos(siehe Definition) eine Betriebslizenz haben (Artikel 23 von R491/2004).Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Untersuchung schien keiner <strong>der</strong> überprüften Zoos die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zooverordnung(R491/2004) o<strong>der</strong> des Tierschutzgesetzes zur Gänze zu erfüllen. Zu den identifizierten Problemen gehört: FehlendeBeiträge zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt und Nichterfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen für Zoos <strong>der</strong> Kategorie A, das Fehlenvon ausreichen<strong>der</strong> Information über die gezeigten Arten und die nicht artgerechte Haltung <strong>der</strong> Tiere. Zieht manalle Vorgaben für einen Zoo <strong>der</strong> Kategorie A (Artikel 4, R491/2004) in Betracht, sind die Bedingungen in allenuntersuchten österreichischen Zoos min<strong>der</strong>wertig.Die Ergebnisse zeigen eine Inkonsistenz bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen von R491/2004 und desTierschutzgesetzes, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Interpretation <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong>Zooinspektion. Obwohl es bestätigt ist, dass manche Zoos in Österreich durchaus die gesetzlichen Vorgaben erfüllenund sogar höhere Standards erfüllen (Hochwarter, 2009), scheint es doch, dass das Wissen und die Effizienz desPersonals zur Durchsetzung zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n variieren. Von den fünf für diese Untersuchung ausgewähltenZoos, werden Wild & Erlebnispark Enghagen und Tiergarten & Reiterhof Walding von den LandesbehördenOberösterreichs reguliert, Tierpark Stadt Haag von Nie<strong>der</strong>österreich und Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo, sowie dasNaturhistorische Museum von den Landesbehörden Wiens.Zoos sollten mindestens alle zwölf Monate von den Landesverwaltungsbehörden inspiziert werden, welchegegebenenfalls auch die Lizenz entziehen, wenn die gesetzlichen Vorgaben (Artikel 20 und 23, TSchG),(Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten) nicht eingehalten werden. Diese Untersuchung hat diverseNichteinhaltungen in den ausgewählten Zoos entdeckt. Diese Defizite beinhalten: minimale Erhaltungsmaßnahmen,Abwesenheit o<strong>der</strong> unzulängliches Vorhandensein von Arteninformationsbeschil<strong>der</strong>ung und teilweise geringes Niveau


31an Tierwohlbefinden. Für eine efffiziente Durchführung von Inspektionen ist weitere Ausbildung nötig,die Zurkenntnisnahme von mangelhaftem Wohlbefinden und fehlen<strong>der</strong> Obsorge für die Wildtiere sollteernsthaft berücksichtigt werden. Dies sollte gemeinsam mit <strong>der</strong> Entwicklung von nationalen Leitlinien fürZoos geschehen, welche die Konsistente Anwendung und die Einhaltung <strong>der</strong> Gesetze för<strong>der</strong>n3. Prävention von TierfluchtEs gibt zwei anerkannte Barrieren, die den Ausbruch eines Tieres aus einem Zoo verhin<strong>der</strong>n sollen. DieGehegeumzäunung verhin<strong>der</strong>t, dass das Tier aus seinem Gehege ausbricht und die Umgebungsabstandsumzäunungverhin<strong>der</strong>t, dass das Tier das Zoogelände verlässt. Beide Barrieren sollten sicher und von ausreichen<strong>der</strong> Höhe und Stärkesein, um das Tier zurückzuhalten.Das österreichische Gesetz warnt vor den möglichen ökologischen Bedrohungen, die ein ausgebrochenes Tier füreinheimische Arten darstellt (Artikel 2(1)7, R491/2004). Die DAISIE-Website identifiziert biologische Invasion durchInvasive fremde Tierarten (IAS) als eine <strong>der</strong> größten Bedrohungen für das ökologische und ökonomische Wohlergehendes Planeten. Freilaufende, auf <strong>der</strong> DAISIE-Liste geführte Arten wurden in 3 <strong>der</strong> 5 Zoos beobachtet, und obwohl alleBetriebe eine sichere Umgebungsabstandsumzäunung zu haben scheinen, stellen <strong>der</strong> augenscheinlich entkommeneBerberaffe im Wild & Erlebnispark Enghagen und die heimischen Kaninchen im Tierpark Stadt Haag eine Sorge dar.Vor allem im Tierpark Stadt Haag scheint die Bevölkerung <strong>der</strong> heimischen Kaninchen außer Kontrolle zu sein undeinzelne Exemplare wurden in allen Bereichen des Zoos, inklusive in an<strong>der</strong>en Gehegen beobachtet. Die Sorge überdie Krankheitsübertragung und die mögliche Einführung einer nichtheimischen Art in die umliegenden natürlichenLebensräume sind daher gerechtfertigt.2001 erkannte die <strong>EU</strong>-Kommission die Notwendigkeit, IAS als integralen Bestandteil für das Zurückgehen <strong>der</strong> Artenvielfaltanzuerkennen und entwickelte eine <strong>EU</strong>-weite Strategie zur Reduktion <strong>der</strong> Auswirkungen (Shine et al., 2009). Es istlängst bekannt, dass Zoos ein signifikantes Risiko darstellen, Wege zur Einführung frem<strong>der</strong> Arten zu sein: vomEinfall <strong>der</strong> Ru<strong>der</strong>ente (Oxyura jamaicensis) in Europa, die mittlerweile die einheimische Weißkopfente (DAISIE-Website)bedroht, bis zu einer unlängst durchgeführten Untersuchung von 63 spanischen Zoos, die 75% <strong>der</strong> Gehege als unsicherbezeichnete. Im Falle <strong>der</strong> spanischen Untersuchung hielten 80% dieser Gehege nicht-heimische Arten, inklusive 21 Arten,die vom Europäischen IAS-Verzeichnis geführt werden. (Fábregas et al., 2010). Im August 2010 entkam ein Känguru auseinem an<strong>der</strong>en österreichischen Zoo und es gibt viele an<strong>der</strong>e Beispiele von ausgebrochenen Tieren, die in die natürlicheUmgebung entkommen sind (BBC, 2009a; Piller 2007; BBC, 2009b).4. Die Öffentlichkeit und Verletzungs- und KrankheitsrisikoObwohl keiner <strong>der</strong> Zoos Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit aktiv zu direktem Kontakt mit den Tieren ermutigt, erlaubendennoch schlechte Bauweise, das Fehlen von Abstandsbarrieren, freilaufende Tiere und <strong>der</strong> Personalmangel einendirekten und unbeaufsichtigten o<strong>der</strong> ungewollten Kontakt, welcher die Öffentlichkeit in manchen Fällen großemRisiko aussetzt. In 2 <strong>der</strong> 5 Zoos wurde beobachtet, wie Besucher wilde Tiere fütterten. Die Besucher könnten leichtmit potentiell gefährlichen Wildtieren in Kontakt kommen, sogar bei Gehegen <strong>der</strong> Kategorie 1 – gefährliche Tieremit erheblichem Risiko und Kategorie 2 – gefährliche Tier mit vermin<strong>der</strong>tem Risiko (SMZP), auch bei Tieren, diebekannterweise Zoonosen übertragen. Die scheinbare Attraktion mancher Zoos, den Besuchern die Fütterung und dieBegegnung mit Wildtieren aus nächster Nähe zu erlauben, kann in Wahrheit ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeitdarstellen. Bezeichnen<strong>der</strong>weise scheinen Zoos auch keine Warnschil<strong>der</strong> anzubringen, die die Öffentlichkeit über dieRisiken aufklären.Beson<strong>der</strong>er Anlass zur Sorge ist <strong>der</strong> männliche Berberaffe, <strong>der</strong> freilaufend im Tier & Erlebnispark Enghagen gesehenwurde. Dieses Tier könnte ernsthafte Verletzungen zufügen. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Drucklegung war gerade ein Bub ineinem an<strong>der</strong>en österreichischen Zoo von einem Berberaffen gebissen worden. Ein Sprecher des örtlichen Spitalserklärte daraufhin, dass das bereits <strong>der</strong> dritte Vorfall dieser Art in demselben Zoo war, und dass seiner Meinung nachdennoch keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden (Austrian Independent, <strong>2011</strong>).


32We<strong>der</strong> das Tierschutzgesetz, noch R491/2004 geben irgendeinen Hinweis für die Gesundheit und Sicherheit <strong>der</strong>Öffentlichkeit und über mögliche Risiken, noch werden Voraussetzungen für die Einhaltung präventiver Maßnahmenzum Schutz <strong>der</strong> Zoobesucher genannt.Österreichische Zoos scheinen nicht genügend präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeitzu schützen. Zoos müssen eine größere Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrerTiere und ihrer Besucher übernehmen. Der Mangel an Warnschil<strong>der</strong>n, effektiven Abstandsbarrieren undZoopersonal, das Kontakt mit Tieren verhin<strong>der</strong>t, ist offensichtlich.5. Unzulängliche ErhaltungsmaßnahmenDie Direktive verlangt, dass alle Zoos in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt beitragen, im Einklang mit <strong>der</strong>Verpflichtung <strong>der</strong> Union, Maßnahmen zur ex-situ-Erhaltung unter dem Artikel 9 CBD (1992) zu ergreifen. Alle Zoosin Österreich müssen zu diesem Ziel dadurch beitragen, indem sie an mindestens einer <strong>der</strong> folgenden Aktivitätenteilnehmen:• „Forschung, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Artenerhaltung direkte Vorteile erwachsen• Ausbildung in den relevanten Fähigkeiten zur Artenerhaltung• Informationsaustausch betreffend <strong>der</strong> Artenerhaltung• Wo möglich Aufzucht in Gefangenschaft, Wie<strong>der</strong>bevölkerung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>auswil<strong>der</strong>ung von Arten“(Artikel2(1)5, R491/2004 und Artikel 3 <strong>der</strong> Direktive)Wie in den meisten Mitgliedsstaaten steht für Zooinspektoren o<strong>der</strong> Betreiber keine weitere Leitlinie zur Verfügung, dieZoos darüber anweist, wie die Artenvielfalt effizient erhalten werden und bedrohte Arten geschützt werden können(Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten). Die oben genannten Optionen sind vage und die Interpretationen mögenvielfältig sein, aber weitere Vorgaben von R491/2004 sehen vor, dass Tiere unter Bedingungen gehalten werden,die ihren Erhaltungsvoraussetzungen entsprechen (Artikel 1 und 2(1)3) und zur Sensibilisierung <strong>der</strong> Öffentlichkeitbetreffend <strong>der</strong> Artenerhaltung beitragen (Artikel 2(1)6).Artenschutz, Aufzucht in Gefangenschaft, Wie<strong>der</strong>bevölkerung und Auswil<strong>der</strong>ungDie Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt, vor allem die bedrohter Arten,keine spezielle Priorität <strong>der</strong> österreichischen Zoos ist. Der Großteil <strong>der</strong> gezeigten Arten ist entwe<strong>der</strong> von geringsterSorge (Arten mit niedriger Erhaltungspriorität) o<strong>der</strong> nicht auf <strong>der</strong> Roten IUCN-Liste bedrohter Arten geführt. BedrohteArten (anfällige, gefährdete o<strong>der</strong> extreme gefährdete) stellten nur 8% <strong>der</strong> in den 5 Zoos beobachteten Tiere dar.Sammlungen von Säugetieren, Fischen und Vögeln dominieren die insgesamt von den ausgewählten Zoos gehaltenenArten, während gefährdete amphibische Arten kaum vertreten sind (8% aller bedrohten Arten), trotz <strong>der</strong> Tatsache,dass viel mehr amphibische Arten als Säugetierarten bedroht sind (IUCN Website bedrohter Tierarten). Darüber hinaussind nur 2% aller in Zoos gehaltener Arten im Register <strong>der</strong> EEPs o<strong>der</strong> ESBs und es gibt nur wenig Information darüber,ob die Zoos tatsächlich an nationalen o<strong>der</strong> internationalen Programmen zur Aufzucht in Gefangenschaft teilnehmen(wie für Zoos <strong>der</strong> Kategorie A vorgeschrieben). Erwähnenswert ist, dass das einzige OZO-Mitglied dieser Untersuchung(Haus des Meeres), nur zwei für EEPs o<strong>der</strong> ESBs registrierte Arten hält (von insgesamt 265 Arten und 6000 Tieren (OZOWebsite), und nur eine davon scheint an einem Programm zur Aufzucht in Gefangenschaft teilzunehmen, obwohl auchdarüber keinerlei Information zur Verfügung gestellt wurde.Tiergarten & Reiterhof Walding hält zwei einzelne weibliche Asiatische Elefanten (Elephas maximus). Das ist eineextrem gefährdete Art (Rote IUCN-Liste gefährdeter Arten Website), aber es gab in diesem Zoo o<strong>der</strong> auf seiner Websitekeinerlei Hinweis darauf, ob diese Tiere an einem europäischen Zuchtprogramm teilnehmen. Kürzliche Untersuchungenhaben ergeben, dass weibliche Elefanten (bei<strong>der</strong> Arten), die in europäischen Zoos gehalten werden, im Vergleichzu in-situ-Beständen zu geringerer Fruchtbarkeit neigen und es einen Bevölkerungsrückgang von etwa 10% pro Jahraufgrund von zu geringen Zuchterfolgen gibt (Clubb et al, 2009).


33Diese Zoos <strong>der</strong> Kategorie A scheinen ihre Verpflichtungen, betreffend „Aufzucht in Gefangenschaft, Wie<strong>der</strong>bevölkerungund Wie<strong>der</strong>auswil<strong>der</strong>ung” wie von Artikel 2(1)5 und 4, R491/2004 vorgesehen, nicht einzuhalten. Darüber hinauswirft ihr anscheinend begrenztes Engagement für Bewahrung bedrohter Arten weitere Fragen über die Fähigkeit undBereitschaft auf, „Informationen betreffend <strong>der</strong> Artenerhaltung auszutauschen.”Teilnahme an wissenschaftlicher ForschungÖsterreichische Zoos scheinen an Forschungsaktivitäten teilzunehmen (wie von Artikel 2(1)5, R491/2004 vorgesehen).3 <strong>der</strong> 5 Zoos nehmen an Forschung teil. Dennoch scheint nur das in-situ-Erhaltungsprojekt <strong>der</strong> Dohlen-Nistboxen desTierparks Stadt Haag eine nennenswerte Auswirkung auf die Artenerhaltung zu haben (Artikel 2(1)5, R491/2004). DasHaus des Meeres, welches anscheinend erhebliche Möglichkeiten <strong>der</strong> marinen Forschung bietet, gab keine Auskunftdarüber, welche Vorteile ihre Forschungsarbeiten <strong>der</strong> Artenerhaltung bieten.Laut Rees (2005) befasst sich die jüngste Forschung in Zoos meist mit Tierverhalten (in Gefangenschaft), Bereicherung<strong>der</strong> Umwelt, Ernährung und Fortpflanzung, und ist daher für die Artenerhaltung weitgehend wertlos. Studien imnatürlichen Lebensraum sind daher relevanter für die Artenerhaltung als Studien in Zoos, und laut Rees ist <strong>der</strong> Großteil<strong>der</strong> Forschungsarbeit in Zoos für die Veröffentlichung in akademischen Journalen ungeeignet. Diese Überlegungenstellen die Bedeutung <strong>der</strong> in Zoos durchgeführten Forschungsarbeiten in Frage.Bis zum heutigen Tag wurde keine unabhängige Qualitätsprüfung darüber durchgeführt, ob europäische Zoos ihreRolle in <strong>der</strong> Artenerhaltung und in <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt effektiv erfüllen können. Insgesamt zeigen dieErgebnisse, dass österreichische Zoos einen unwesentlichen Beitrag zur Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt leisten6. Begrenzter BildungswertZusätzlich zu ihrer Verpflichtung zur Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt, müssen die Zoos in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> die öffentlicheBildung för<strong>der</strong>n, vor allem über die Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt. Das österreichische Tierschutzgesetz erkenntdie Notwendigkeit, dass vor allem junge Menschen die Bedeutung des Tierschutzes in <strong>der</strong> Tierhaltung erkennt (Artikel2). Außerdem sind laut R401/2004 Zoos dazu verpflichtet, die Bedeutung des Tierschutzes zu för<strong>der</strong>n, sowie dieÖffentlichkeit über die gezeigten Tierarten zu informieren (Artikel 2(1)6).Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass obwohl die Mehrheit <strong>der</strong> Zoos Bildungsaktivitäten für vororganisierteBesuche durch Schulklassen anbietet, <strong>der</strong> generelle erzieherische Wert für die Öffentlichkeit gering ist. Insgesamtfehlte fast die Hälfte aller Beschil<strong>der</strong>ungen von Behausungen, und von den vorhandenen erfüllte <strong>der</strong> Großteil nicht dieoptimalen Kriterien (SMZP), dabei enthielten 80% keinerlei Information über den Schutzstatus <strong>der</strong> Arten.In Bezug auf die Exponate scheint nur das Haus des Meeres – Aqua Terra Zoo seine Tiere in verschiedenen geografischspezifisch temperierten Zonen innerhalb des Zoos zu halten, obwohl in manchen Fällen gemischte Exponate mit Artenverschiedener Kontinente gezeigt werden. Die an<strong>der</strong>en Zoos scheinen den erzieherischen Wert, die Tiere in einerUmgebung zu zeigen, die ihrem natürlichen Lebensraum entspricht, nicht in Betracht gezogen zu haben. Viele habenkeinerlei passende Einrichtung, Boden o<strong>der</strong> Vegetation, die natürliches Verhalten för<strong>der</strong>n würde, was nicht nur vomerzieherischen Wert her ungeschickt ist, son<strong>der</strong>n auch das Wohlergehen <strong>der</strong> Tiere beeinträchtigt. (Artikel 13, TSchG).Bis zum heutigen Tag wurde noch keine unabhängige Qualitätsprüfung darüber durchgeführt, ob europäische Zoosihre Rolle zur öffentlichen Bildung effektiv erfüllen können und ihre Rolle mit <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit betreffend <strong>der</strong>Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt rechtfertigen können.Nach Meinung <strong>der</strong> Autoren scheinen die österreichischen Zoos keine Aktivitäten o<strong>der</strong> Informationen zubieten, die als erzieherischer Wert für die breite Öffentlichkeit beschrieben werden können. Keiner <strong>der</strong>geprüften Zoos informiert die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu erhalten.


347. Unsuitable living conditions for animalsIn das Bundestierschutzgesetz eingeschlossen, för<strong>der</strong>t und spezifiziert die Zooverordung (Artikel 26, TSchG(R491/2004)) Prinzipien des Tierschutzes (Artikel 13, TSchG); die Notwendigkeit von qualifiziertem und gutausgebildeten Zoopersonal (Artikel 14, TSchG), entsprechen<strong>der</strong> tierärztlicher Versorgung (Artikel 15, TSchG);Bewegungsfreiheit (Artikel 16, TSchG), Bereitstellung von geeigneter Umgebungsbereicherug (Artikel 18, TSchG);und artenspezifischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für Tierhaltung (Artikel 2(1)1, R491/2004). Diese sind alle mit denMindestanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Direktive kompatibel, aber legen mehr Wert auf einen hohen Standard an Wohlbefinden<strong>der</strong> Tiere (unter Berücksichtigung artenspezifischer Bedürfnisse), wo auch immer Tiere von Menschen gehalten undverwaltet werden. Es ist daher durchaus berechtigt, von Zoos in Österreich einen höheren Standard als von an<strong>der</strong>en <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten zu erwarten, die nicht so viel Betonung auf das Wohlbefinden von Tieren legen.Dennoch vermitteln die Ergebnisse ein an<strong>der</strong>es Bild und obwohl die beurteilten Zoos nur einen kleinen Prozentsatzaller österreichischen Zoos darstellen, waren die Standards <strong>der</strong> Tierpflege und -haltung in manchen Gehegen in<strong>der</strong> Mehrheit aller ausgewählter Zoos schlecht. Die Analyse hat folgendes festgestellt:• little consi<strong>der</strong>ation appears to have been given to the essential biological and behavioural needs of the animals;• Viele Arten werden in kleinen Behausungen gehalten, die ihre Platzbedürfnisse nicht erfüllen.• Wenig Rücksicht wurde auf die essentiellen biologischen und verhältnismäßigen Bedürfnisse <strong>der</strong> Tieregenommen.• Vielen <strong>der</strong> Gehege mangelt es an angemessener Einrichtung, Gegenständen und Materialien, die es den Artenerlaubt, Bewegung zu machen, zu ruhen und ihr natürliches Verhalten an den Tag zu legen.• Bauweise <strong>der</strong> Gehege, die zum Kontakt (autorisiert und unautorisiert) zwischen Öffentlichkeit und Tierenermutigen könnte und keine klare Privatsphäre bietet und den Tieren somit Stress bereitet; und• Manche Behausungen hatten keinerlei frisches, sauberes Wasser.Es ist allgemein anerkannt, dass das Halten von Tieren über einen langen Zeitraum in monotonen, engenGefangenschaftsbedingungen ihre physische und mentale Gesundheit, sowie ihr allgemeines Wohlergehenbeeinträchtigt. Bedingungen, die einem Tier nicht seine grundlegendsten Bedürfnisse erfüllen, können abnormesVerhalten, Krankheit und vorzeitigen Tod hervorrufen. Zoos müssen daher bestrebt sein, allen Tieren geeigneteUmgebungen zur Verfügung zu stellen, die Bewegung und natürliches Verhalten ermöglichen.Artikel 13(2) und 18, TSchG erkennen diese grundlegenden Bedürfnisse an und geben an, dass Gehege dieräumlichen, physischen, psychologischen und verhältnismäßigen Bedürfnisse erfüllen müssen. Darüber hinaus legenViehverordnung Nr. 1 (485/2004) und Nr. 2 (486/2004) die artenspezifischen Bedürfnisse fest. Dennoch zeigendie Ergebnisse <strong>der</strong> geprüften Zoos, dass diese Gesetzesvorgaben nicht immer eingehalten werden und legen auchdar, dass min<strong>der</strong>wertige Konditionen von Zooinspektionen übersehen o<strong>der</strong> nicht erkannt werden. Von den zufälligausgewählten Gehegen in den 5 Zoos hielten 29% die in <strong>der</strong> Viehverordnung Nr. 1 (485/2004) und Nr. 2 (486/2004)verankerten Standards nicht ein.Weit umherstreunende Arten (Katzenarten, Bären und Elefanten) zum Beispiel werden oft in beengten Gehegengehalten, die ihr volles motorisches Verhalten nicht erlauben, während manche Vogelarten nicht genügendhorizontalen und vertikalen Platz haben, um ihnen das Fliegen zu erlauben. Die Elefanten im Tiergarten & ReiterhofWalding verdienen beson<strong>der</strong>e Erwähnung. Zwei weibliche asiatische Elefanten werden in Gehegen gehalten, diedie Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Viehverordnung Nr. 2 (486/2004) augenscheinlich nicht erfüllen. Die Außengehege hattenkeinerlei vorgeschriebenes Schlammbad, die Tiere wurden getrennt gehalten (und nicht in einer Herde) und dieInnenbehausungen waren kleiner als die vorgeschriebenen Mindestmaße von 300m2. Beide Tiere zeigten stereotypesVerhalten wie Kopfwippen und Schwanken. Abnormes Verhalten ist oft eine Konsequenz einer monotonen Umgebung.Es ist weithin anerkannt, dass die Einbeziehung von Umgebungsanreicherung zur Verringerung des negativen Einflusses<strong>der</strong> Gefangenschaft beiträgt (Tiere in Gefangenschaft gesundhalten; Pruetz & Bloomsmith, 1992; Crockett et al.,


351989; Jordan, 2005) und ohne diese Bereicherungen entwickeln Tiere leicht abnormes, repetitives Verhalten, was alsIndikator für schlechte Tiehaltung gilt (Mason and Rushen, 2006). So kann auch eine beengte und “vorhersagbare”Gefangenschaftsumgebung zu Fettleibigkeit und Muskelatrophie führen, was zu Sekundärerscheinungen undGesundheitsproblemen führt (Fowler & Mikota, 2006; Harris et al., 2008).Darstellung 15Tiergarten & Reiterhof Walding.Beide Asiatischen Elefanten (Elephasmaximus) zeigten neurotisches,repetitives Verhalten. StereotypesVerhalten wird oft bei Elefanten in Zoosbeobachtet, bei wildlebenden Elefantenjedoch nie. Bei einer Studie zeigtenvon 77 Elefanten in englischen Zoos 42(54%) stereotypes Verhalten währenddes Tages (Harris et al. 2008).Die Beurteilung <strong>der</strong> 5 Zoos zeigte ungenügende Umweltbereicherung <strong>der</strong> Gehege. Diese Bereicherungen beinhalten in<strong>der</strong> Regel Gegenstände, Einrichtung und Spielzeug, die im Gehege eingefügt werden, um den Tieren die Möglichkeitzu geben, ihr natürliches Verhalten auszuleben. Für soziale Arten ist effektive Bereicherung oft dadurch zu erzielen,dass die Tiere in Gruppen mit ähnlicher Zusammensetzung wie in <strong>der</strong> freien Wildbahn gehalten werden. Das war beiden Asiatischen Elefanten (Elephas maximus) im Tiergarten & Reiterhof Walding nicht <strong>der</strong> Fall, ebenso wenig wiebei den Nasenbären (Nasua nasua), den Magellanpinguinen (Spheniscus magellanicus) und den Wasserschweinen(Hydrochoerus hydrochaeris) im Wild & Erlebnispark Enghagen. Alle diese Tiere wurden alleine gehalten, stattpaarweise o<strong>der</strong> in Gruppen, wie von <strong>der</strong> Viehverordnung Nr. 2 (486/2004) vorgeschrieben.Umgebungsbereicherung in einem Gehege gibt den Tieren auch die Möglichkeit zu ruhen, sich vor aggressivenGefährten zu verstecken o<strong>der</strong> vor den Blicken <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Während dieser Untersuchung wurde das Versagenfestgestellt, diese grundlegenden Regeln <strong>der</strong> Tierhaltung zu erfüllen, was in allen Fällen das Wohlbefinden <strong>der</strong> Tierebedrohen kann.Als eine Angelegenheit für sofortige Aufmerksamkeit müssen alle zuständigen Behörden in ganz Österreichdurch regelmäßige Inspektionen durch kompetente Beamte und Veterinärmediziner sicherstellen, dassalle Zoos in ihrem Zuständigkeitsbereich die Prinzipien des Tierwohlergehens einhalten. Die Erfüllung dieserAnfor<strong>der</strong>ungen sollte niemals die alleinige Verantwortung des Zoos sein. Während größere Zoos mit besseren Mittelnleichter höhere Standards <strong>der</strong> Tierpflege erfüllen können, ist das definitiv nicht bei allen österreichischen Zoos <strong>der</strong> Fall.Regelmäßige Weiterbildung des exekutiven Personals und des Landestierombudsmannes ist absolut notwendig, umÜbereinstimmung in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Standards und verbesserter Zielerfüllung zu gewährleisten.Alles in allem erfüllen die ausgewählten österreichischen Zoos ihre Vorgaben nicht, was die Bereitstellunggeeigneter Lebensräume betrifft, die die biologischen Bedürfnisse <strong>der</strong> Tiere erfüllen und ihnen erlauben,ihr natürliches Verhalten auszuleben. Der Bedarf an Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong> zuständigen Behörden,um min<strong>der</strong>wertige Lebensumstände und mangelhafte Pflege zu erkennen und ihnen eine Leitlinie zurDurchsetzung von Verbesserungen zu geben, ist offensichtlich und dringend.


36ZusammenfassungDie geprüften österreichischen Zoos …• Leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Erhaltung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt• Leisten keinen nennenswerten Beitrag zur e-situ-Erhaltung von Arten• Leisten keinerlei nennenswerten Beitrag von erzieherischem Wert für die breite Öffentlichkeit• Leisten ungenügende Maßnahmen für den Schutz <strong>der</strong> Öffentlichkeit vor Risiken wie Verletzung o<strong>der</strong>Krankheitsübertragung• Leisten nicht für alle dort gehaltenen Tiere angemessene Behausungen• Leisten keine Einhaltung aller Vorgaben, die das TSchG vorschreibt


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38Jordan, B. (2005).Wissenschaftlich gestützte Prüfung des Tierwohlergehens: Wildlebende und in Gefangenschaft lebende Tiere. Rev. sci.tech. Off. int. Epiz., 24 (2), 515-528.Lewis, M., Presti, M., Lewis, M. & Turner, C. (2006).Die Neurobiologie <strong>der</strong> stereotypen Verhalten I: Umweltkomplexität. In Mason, G. & Rushen, J. StereotypesTierverhalten: Grundlagen und Anwendungen zum Tierwohlbefinden, 2. Auflage. Trowbridge, Cornwall, Cromwell Press.Viehaltungsverordnung Nr. 1 (Bundesgesetzblatt Nr.485/2004) und Nr. 2 (Bundesgesetzblatt Nr.486/2004).http://www.vetmeduni.ac.at/tierschutzrecht/infoservice/tierschutzrecht/(zuletzt gesehen am 25.02.<strong>2011</strong>).Mallapur, A., Qureshi, Q. & Chellam, R. (2002).Gehegebauweise und Raumnutzung für Indische Leoparden (Panthera pardus) in 4 Zoos in Südindien. Journal ofApplied Animal Welfare Science, 5 (2), 111-12.Mason, G. & Rushen, J. (2006).Stereotypes Tierverhalten: Grundlagen und Anwendung zum Tierwohlbefinden, 2. Auflage. Trowbridge, Cornwall,Cromwell Press.Naturhistorisches Museum Wien. http://www.nhm-wien.ac.at/ (zuletzt gesehen am 25.02.<strong>2011</strong>).OZO. http://www.ozo.at/ (zuletzt gesehen am 25.02. <strong>2011</strong>).Piller (2007).Tigerflucht aus Gehege stellt Experten vor ein Rätsel. The Boston Globe, 28.12.2007. http://www.boston.com/news/nation/articles/2007/12/28/tigers_escape_from_enclosure_puzzles_specialists/ (zuletzt gesehen am25.02.<strong>2011</strong>).Pruetz, J. D. & Bloomsmith, M. A. (1992).Vergleich von zwei verän<strong>der</strong>baren Objekten als Bereicherung für in Gefangenschaft lebende Schimpansen. Journal ofAnimal Welfare, 1: 127-137.Rees, P. A. (2005).Wird die <strong>EU</strong> Zoodirektive die Rolle <strong>der</strong> Zoos in <strong>der</strong> Artenerhaltung verbessern?Oryx 39(2), 128-131.Shine, C., Kettunen, M., ten Brink, P., Genovesi, P. & Gollasch, S. (2009). Technische Unterstützung zur <strong>EU</strong>-Strategiebetreffend invasiver Arten (IAS) – Empfehlungen zu Vorgehensweisen zur Kontrolle von negativen Auswirkungenvon IAS auf die europäische biologische Vielfalt, Schlussbericht für die <strong>EU</strong>-Kommission. Institute for EuropeanEnvironmental Policy (IEEP), Brussels, Belgium. 35 http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/docs/Shine2009_IAS_Final%20report.pdf (zuletzt gesehen am 28.10.2010).Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten, Bundesland Vorarlberg, erhalten am 07.08.2009.Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten, Bundesland Steiermark, erhalten am 10.09.2009.Standardfragebogen für Mitgliedsstaaten, Bundesministerium für Gesundheit, erhalten am 21.09.2009.Swaisgood, R. & Sheperdson, D. (2006).Umgebungsbereicherung als Strategie zur Mil<strong>der</strong>ung von stereotypen Verhalten von Zootieren. In Mason, G. &Rushen, J. Stereotypes Tierverhalten: Grundlagen und Anwendung zum Tierwohlbefinden, 2. Auflage. Trowbridge,Cornwall, Cromwell Press.Österreichische Zoo-Datenbank. http://at.zoo-infos.org/ (zuletzt gesehen am 24.02. <strong>2011</strong>).Schweizer Bundesrat (2008). Tierschutzverordnung Schweiz. http://www.admin.ch/ch/d/sr/4/455.1.de.pdf (zuletztgesehen am 26.11. 2010).Tiergarten & Reiterhof Walding. http://www.tiergartenwalding.com/cms/ (zuletzt gesehen am 24.02. <strong>2011</strong>).Tierpark Stadt Haag. http://www.tierparkstadthaag.at/ (zuletzt gesehen am 24.02.<strong>2011</strong>).Wild & Erlebnispark Enghagen. http://www.wild-erlebnispark.at/ (zuletzt gesehen am 25.02.<strong>2011</strong>).WAZA: www.waza.org (zuletzt gesehen am 28.10.2010).World Organisation for Animal Health (2010).Gesundheitskodex für Landtiere 2010. http://www.oie.int/eng/normes/mcode/en_sommaire.htm (zuletztgesehen am 15.11.2010).Zooverordnung BGBl. II Nr. 491/2004 idF BGBl. II Nr. 30/2006.http://www.vetmeduni.ac.at/uploads/media/Zooverordnung.pdf (zuletzt gesehen am 25.02.<strong>2011</strong>).


39Born Free FoundationDie Born-Free-Stiftung ist eine internationale Wohltätigkeitsorganisation für Wildtiere, gegründet von VirginiaMcKenna und Bill Travers nach ihren Rollen in dem Filmklassiker Born Free. Heute, unter <strong>der</strong> Leitung ihres SohnesWill Travers, ist Born Free weltweit für das Tierwohlergehen und für sensible Artenerhaltung im Einsatz.Born Free unterstützt und verwaltet ein breites Spektrum an Projekten und Kampagnen. Wir begrüßen sowohlMitgefühl, als auch Wissenschaft bei <strong>der</strong> Festlegung eines Plans, dessen Absicht es ist, eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>öffentlichen Meinung zu erreichen, zu beeinflussen und zu för<strong>der</strong>n – weg von <strong>der</strong> Haltung wildleben<strong>der</strong> Tiere inGefangenschaft. Wir arbeiten mit Regierungen, <strong>der</strong> Tourismusindustrie und gleichgesinnten Organisationen, umdie Einhaltung bestehen<strong>der</strong> Gesetze und die Verbesserung <strong>der</strong> Lebensbedingungen für <strong>der</strong>zeit in Zoos gehalteneWildtiere zu erreichen. Durch unsere Politik des Mitgefühls in <strong>der</strong> Artenerhaltung bieten wir bedrohten Arten undihren natürlichen Lebensräumen Schutz rund um den Erdball. In Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaftenentwickelt Born Free humane Lösungen, um sicherzustellen, dass Mensch und Natur konfliktfrei zusammenlebenkönnen. www.bornfree.org.ukENDCAPENDCAP ist eine europäische Koalition aus 27 NGOs und Wildtierexperten aus 20 europäischen Län<strong>der</strong>n, die sich aufdas Wohlergehen und den Schutz von Wildtieren in Gefangenschaft spezialisiert hat. Durch Arbeit mit europäischenInstitutionen, Regierungen und Experten zielt ENDCAP darauf ab, Wissen und Verständnis über die Bedürfnisse vonWildtieren in Gefangenschaft zu verbessern, geltende Rechtsvorschriften zu wahren, höhere Standards anzustrebenund vor allem das Konzept von Wildtierhaltung in Gefangenschaft generell in Frage zu stellen. www.endcap.euÖSTERREICHISCHER TIERSCHUTZVEREIN (ÖTV)Der Österreichische Tierschutzverein (ÖTV) ist <strong>der</strong> aktivste Tierschutzverein in Österreich. Er ist gemeinnützig,unabhängig, überparteilich und überkonfessionell und arbeitet ohne Subventionen aus Steuergel<strong>der</strong>n. Seine Arbeitfinanziert er gänzlich aus Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen von Tierfreunden.Der ÖTV leistet in ganz Österreich praktische und aufklärende Tierschutzarbeit. Im Zuge seiner praktischen Arbeitfür den Tierschutz werden die vorbildlichen „Franz von Assisi-Höfe“ betrieben, wo verstoßene, verletzte o<strong>der</strong> ausNot gerettete Tiere ein artgerechtes Zuhause finden. Für Tiere in Not bietet <strong>der</strong> ÖTV weiters einen rund um die Uhreinsatzbereiten Tierrettungsdienst. Außerdem werden internationale Tier- und Artenschutzprojekte unterstützt.Ein beson<strong>der</strong>es Anliegen ist dem ÖTV die Verbesserung <strong>der</strong> Lebensbedingungen von Zootieren mit dem Ziel einergenerellen Abschaffung von Zoos.Der ÖTV versteht sich als Stimme und Anwalt <strong>der</strong> Tiere. Er betreibt Lobbyingarbeit und leistet Informations- undAufklärungsarbeit durch zahlreiche Publikationen, allen voran <strong>der</strong> monatlich erscheinenden Zeitschrift „Tier & Natur“mit mehreren hun<strong>der</strong>ttausend Lesern. www.tierschutzverein.at<strong>EU</strong> <strong>ZOO</strong>-<strong>REPORT</strong> <strong>2011</strong>Projektmanager: Daniel Turner Bsc (Hons) MBiol MSB. BiologeDaniel ist Senior Operations Officer bei <strong>der</strong> Born-Free-Stiftung und arbeitet für diese Organisation seit dem Jahr2000, nach zwei Jahren ehrenamtlichen Außeneinsatzes bei Artenerhaltungsprojekten im Ausland. Er ist Teil desTeams, das für die Entwicklung und Verwaltung <strong>der</strong> Wildtierschutz-Projektpläne verantwortlich ist, unter <strong>der</strong>Schirmherrschaft für das Kernprojekt <strong>der</strong> Organisation, “ZooCheck”.Report Methodology: Für mehr Details zur Methodik und um auch an<strong>der</strong>e Berichte einzusehen, die als Teil diesesProjekts veröffentlicht wurden, besuchen Sie www.euzooinquiry.euKontaktinfo: Um die in diesem Dokument besprochenen Themen zu diskutieren o<strong>der</strong> für zusätzliche Information zuENDCAP und <strong>der</strong> Initiative “Europas vergessene Tiere” kontaktieren Sie bitte Daniel Turner - daniel@bornfree.org.ukc/o Born Free Foundation, 3 Grove House, Foundry Lane, Horsham, West Sussex RH13 5PL, UK. + 44 (0)1403 240 170Produziert für die Koalition ENDCAP www.endcap.eu durch die internationale Wohltätigkeitsorganisationfür Wildtiere, die Born Free Foundation Charity No: 1070906 www.bornfree.org.ukDie Born-Free-Stiftung möchte folgenden Menschen für ihre Mithilfe und Unterstützung bei <strong>der</strong> Erstellung des Zoo-Reports 2001 danken: ENDCAP-Mitgliedsorganisationen, Bill Procter; Blas Cernuda; Marcos Garcia-Gasco Romeo;Mirjam Schwarz; Mirjana Plavac; und Tamara Miczki. Genz beson<strong>der</strong>en Dank auch Thomas Brzostowski für seineLiebe zum Detail, seine Geduld und Entschlossenheit, dieses Projekt zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

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