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Heilbehelfe und Hilfsmittel - Ergotherapie Austria

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13. IInkontinenzversorgungärztl. Verordnung: XGebrauchsdauer: Vmed. Rehab:NBehelfsgruppe: INSFirma: Informationsblatt 1 Punkt 4Quartalsbedarf: bei leichter Inkontinenz: 360 Stk.;bei schwerer Inkontinenz: 540 Stk.;Netzhosen:15 Stk.Anmerkung:bei Diagn. Enuresis nocturna (nächtl. Bettnässen) => keineKassenleistung (ev. Bettnässeralarmgerät)Bei Bettnässern mitcerebraler od. körperlicher Behinderung: ab dem vollendeten 4. Lbj.Inkontinenzversorgung Pull Onärztl. Verordnung: XBewillligungspflicht: XMed. Dienst:XLeistungserbringung: XGebrauchsdauer: Vmed. Rehab:NBehelfsgruppe: INSFirma: Informationsblatt 1 Punkt 4Quartalsbedarf: leichte bis mittelschwere Inkontinenz. Kein Mehrbedarf möglich!Anmerkung:(neben Harn- <strong>und</strong>/oder Stuhlinkontinenz bei Einschränkungder Benützung der oberen Extremitäten, ausschließlich anAnspruchsberechtigte, die im eigenen Wohnverband mobil sind,selbständig das Haus verlassen können <strong>und</strong> sich selbst versorgenkönnen)KEINE VERSORGUNG FÜR BETTLÄGRIGE, PFLEGEBEDÜRFTIGE PatientINNEN/PATIENTEN!Inkontinenzversorgung: Endloswindeln, etc. - Keine KassenleistungAnmerkung:Innenschuh...Baumwoll-Krankenhosen, Kunststoff-(Plastik)-Krankenhosen, Molicaremobile <strong>und</strong> vergleichbare Produkte, Bettplatte aus Gummi,Krankenunterlagen, ZellstoffFachärzl. Verordnung: XKostenvoranschlag: XBewillligungspflicht: XLeistungserbringung: XGebrauchsdauer: 1J.med. Rehab:JBehelfsgruppe: SHSFirma: Informationsblatt 1 Punkt 1375

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