Wegweiser - Eggenstein-Leopoldshafen
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2. Finanzielle Leistungen im Alter<br />
2. Finanzielle Leistungen im Alter<br />
2.1 Pflegeleistungen<br />
Die Pflegeversicherung federt das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.<br />
Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden<br />
Hilfeleistungen dar, die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger<br />
nicht entbehrlich machen.<br />
Rehabilitation vor Pflege<br />
Die Krankenkasse prüft, welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für<br />
den Versicherten in Betracht kommen um Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu<br />
mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.<br />
Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad der<br />
Hilfebedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
festgestellt. Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu<br />
tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt. Damit sind auch die<br />
Höchstbeträge für die Leistungen durch die Pflegeversicherung festgelegt, die<br />
sich in drei Stufen gliedern:<br />
Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig<br />
Pflegestufe II = schwerpflegebedürftig<br />
Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftig<br />
Das leistet die Pflegeversicherung<br />
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen,<br />
mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird.<br />
Eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung ist möglich.<br />
Außerdem werden insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:<br />
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,<br />
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen,<br />
- Tages- und Nachtpflege,<br />
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,<br />
- Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des<br />
Pflegebedürftigen<br />
- Häusliche und stationäre Pflege<br />
Nähere Informationen und Beratung über Leistungen sowie für eine<br />
Antragsstellung erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse<br />
(bspw. AOK, DAK, BKK etc.)<br />
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