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Wegweiser - Eggenstein-Leopoldshafen

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2. Finanzielle Leistungen im Alter<br />

2. Finanzielle Leistungen im Alter<br />

2.1 Pflegeleistungen<br />

Die Pflegeversicherung federt das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.<br />

Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden<br />

Hilfeleistungen dar, die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger<br />

nicht entbehrlich machen.<br />

Rehabilitation vor Pflege<br />

Die Krankenkasse prüft, welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für<br />

den Versicherten in Betracht kommen um Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu<br />

mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.<br />

Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad der<br />

Hilfebedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

festgestellt. Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu<br />

tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt. Damit sind auch die<br />

Höchstbeträge für die Leistungen durch die Pflegeversicherung festgelegt, die<br />

sich in drei Stufen gliedern:<br />

Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig<br />

Pflegestufe II = schwerpflegebedürftig<br />

Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftig<br />

Das leistet die Pflegeversicherung<br />

Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen,<br />

mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird.<br />

Eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung ist möglich.<br />

Außerdem werden insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:<br />

- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,<br />

- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen,<br />

- Tages- und Nachtpflege,<br />

- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,<br />

- Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des<br />

Pflegebedürftigen<br />

- Häusliche und stationäre Pflege<br />

Nähere Informationen und Beratung über Leistungen sowie für eine<br />

Antragsstellung erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse<br />

(bspw. AOK, DAK, BKK etc.)<br />

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