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InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 2Prolog ........................................................................................................................................ 4Wie alles begann ...................................................................................................................... 5Die Gegenseite schlägt zurück ................................................................................................ 8Die Gegenrechnung ............................................................................................................... 13Ein verhängnisvoller Fehler ................................................................................................. 14Die verhinderte Einigung – Teil 1 ........................................................................................ 16Die erste Anwaltsrechnung ................................................................................................... 18Der erste Anwaltswechsel ..................................................................................................... 18Das Anordnungsverfahren ................................................................................................... 19Rechnung Nr. 2 ...................................................................................................................... 22Die verhinderte Einigung – Teil 2 ........................................................................................ 24Anwalt Nummer 3 ................................................................................................................. 25Ein Abend – zwei Anwaltsbesuche ...................................................................................... 30Ein Rechenkünstler namens Anwalt M ............................................................................... 32Die Trickkiste des Anwalt W ................................................................................................ 34Anwältin Nummer 5 .............................................................................................................. 36Allein gegen Anwalt R ........................................................................................................... 36Ein teures Weihnachtsgeschenk ........................................................................................... 40Der Scheidungsantrag ........................................................................................................... 41Die erneute Vorladung .......................................................................................................... 43Die Zwischenbilanz Februar 2005 ....................................................................................... 45Blick über den Tellerrand .................................................................................................... 46Mein erster finanzieller Sieg ................................................................................................. 47Der Kampf um den Ehevertrag ........................................................................................... 50Verschwiegene Tipps ............................................................................................................. 53Der Richter als Anwaltsersatz .............................................................................................. 54Der 2. Gerichtstermin ........................................................................................................... 56Das Urteil ............................................................................................................................... 60Die Kosten des Unterhaltsverfahrens .................................................................................. 62Das Angebot ........................................................................................................................... 64Anwalt Nummer 6 ................................................................................................................. 65Das Zwischenurteil ................................................................................................................ 67Die 2. Mandatsniederlegung ................................................................................................. 69Die Vorstellung des Anwalts Bah ......................................................................................... 70Die Vorstellung der Anwälte K und Ma .............................................................................. 71Das abgelehnte Angebot ........................................................................................................ 77Die Sache mit der Anlage U .................................................................................................. 80Der Weg zum Semifinale ...................................................................................................... 82Das Semifinale oder die Gerichtscomedyshow ................................................................... 86Der Sieg über Anwältin He ................................................................................................... 95Das Hammerurteil der Comedyrichterin A ........................................................................ 97Das Ende mit Anwalt K ...................................................................................................... 102Besuch bei Anwalt Nummer 7 ............................................................................................ 112Sieg über Anwalt K ............................................................................................................. 118Zwischenbilanz 2007 ........................................................................................................... 121Die versuchte Pfändung ...................................................................................................... 123Vom Gejagten zum Jäger ................................................................................................... 1312


Anwälte Nummer 10 - 12 .................................................................................................... 171Zwischenbilanz 1. Quartal 2008 ......................................................................................... 180Der traurige Fall Ri ............................................................................................................. 181Frühjahrssturm – Vom Gejagten zum Jäger, Versuch 2 ................................................ 190Die mathematischen Phantasien des Dr. K ....................................................................... 211Sommersturm – Operation Strafarossa ............................................................................ 219Die Sache mit der Anlage U – Teil 2 .................................................................................. 237Brutus versus Vater ............................................................................................................ 247Das scheinbar endgültige Finale ........................................................................................ 253Der Weg zur (über)nächsten Verhandlung ...................................................................... 265Die Verhandlung der fiktiven Probleme ........................................................................... 281Schachzüge ........................................................................................................................... 286D-Day (Der Showdown) ...................................................................................................... 306Das versuchte Schachmatt .................................................................................................. 321Das juristische Stalingrad – Die angekündigte Wende .................................................... 322Die versuchte Ablehnung der Richterin A ........................................................................ 329Der holprige Weg zum OLG .............................................................................................. 338Die Phantasien des RA M ................................................................................................... 350Die dritte Front .................................................................................................................... 352Der Verfall einer Familie – Der Untergang des Hauses Land ........................................ 356Die Moral von der Geschichte (Quintessenz, Tipps) ........................................................ 362Verbesserungsvorschläge an den Staat ............................................................................. 377Eine Charakterisierung der Anwälte und Richter in diesem Fall .................................. 386Wertvolle Internetseiten zum Thema Ehescheidung ....................................................... 389Musterehevertrag ................................................................................................................ 391Kontakt und Fortsetzung .................................................................................................... 393Haftungsausschluss ............................................................................................................. 393Epilog .................................................................................................................................... 393Danksagung .......................................................................................................................... 396Stimmen zum Buch ............................................................................................................. 396Über den Autor .................................................................................................................... 3993


PrologZugegeben, der Titel klingt provozierend, übertrieben, erinnert teilweise an die Titelzeileneiner großen Tageszeitung. Aber leider handelt es sich hierbei um die knallharte Realitäteines so genannten Rechtsstaates, den ich persönlich immer wieder mit einer Bananenrepublikvergleiche bei den Themen Familien- und Strafrecht.Verstehen Sie mich nicht falsch, hier geht es nicht um die persönliche Abrechnung mitAnwälten, das habe ich immer sofort erledigt, entweder durch Mandatskündigung,reduzierten Honoraren oder bei einem ganz kriminellen Burschen mit Strafanzeige undstandesrechtlichen Verfahren. Außerdem habe ich Anwälte immer mit offenem Visierbekämpft, dazu brauche ich keine Publikationen! Vielmehr geht es um die Anprangerung einesSystems, was sehr schnell aufgrund eines unglaublichen Familienrechts und windigenAnwälten die Existenz leicht gefährden kann bis zur Zwangsräumung, und insbesondere umRatschläge zur Schadensbegrenzung. Hauptziel ist nämlich, die Tricks und Angewohnheitender Anwälte und deren Abwehrmöglichkeiten aufzuzeigen, wie man diese Spezies mitMaulkorb sicher an der kurzen Leine führt, besonders die juristischen Kampfhunde unter ihnen,und wie man ggf. besonders windige Burschen zur Strecke bringt, nicht nur bei Scheidungen!Ebenfalls handelt es sich in diesem Buch nicht um einen extremen Einzelfall! Im Vergleich zuVorkommnissen, die Sie zum Beispiel im Internet nachlesen können, sogar noch um relativmoderate Ereignisse, auch wenn diese anderen Leuten schon unverständlich bis unglaubwürdigerscheinen. Auch die Talkshow „Fliege“ mit dem Thema „Skandal - wenn die ScheidungMänner ruiniert „ ,vom 15.2.2005, zeigte ebenfalls unglaubliche Fälle, die in diesemRechtsunwesen, ausgerechnet noch im Namen des Volkes möglich sind. Dieser Sendung habeich daher ein eigenes kleines Kapitel gewidmet.Bei einer Scheidungsquote von über 35% in der Bundesrepublik Deutschland muss man sichunbedingt mit diesem Thema befassen, um im Scheidungsfall vorbereitet zu sein gegendie diversen finanziellen Fallen, die besonders Besserverdiener erwartet. Hier kann manextremen Unterhaltsansprüchen oder den unglaublichen Rechnungen der Anwälte - im letzterenFall bewegt man sich schnell im Kiloeurobereich - teilweise entgehen bzw. sie reduzieren,wenn man vorher einige Ratschläge dieser Literatur beherzigt. Und ich übertreibe nicht, wennich behaupte, dass es bei Scheidungen meistens um das finanzielle Überleben geht - meistensder Männer - die als Unterhaltpflichtige regelrecht zur Ader gelassen werden! Sicher, hierwerden die Erlebnisse des Autors geschildert, nur scheinbar ein individueller Fall, sieheLeserbriefe, da die Scheidungen immer nach dem gleichen Schema ablaufen. Ferner werdenSie Umgang mit einer Spezies namens Anwälte haben, von denen ein großer Teil, ca. 62% inmeinem Fall, die reine Geschäftemacherei witterte. Um Ihr Recht geht es dann nicht, sondernum üppige Honorare! Und genau hier beginnt der Kampf um das finanzielle Überleben!In dieser wahren Geschichte sind alle Namen unkenntlich gemacht und verändert worden, umRechtsstreitereien zu vermeiden, und um die Anzahl der Hartz 4 - Empfänger nicht zu erhöhen.Ferner sei auf das Titelbild (Geier mit Robe) hingewiesen, was ich grundsätzlich nichtpauschal auf alle Rechtsanwälte beziehe, sondern speziell auf die Abzocker in meinem Fall,auch wenn erschreckend viele Leser mir ähnliche Erfahrungen bestätigen. Immerhin gehörten 5Anwälte von den insgesamt 13 Beurteilbaren in dieser Scheidung nicht zu dieser Kategorie,immerhin 38%……. Aber fangen wir nun endlich an mit dem juristischen Kabarett, denerfolgreichen Kreuzzügen des schon von EU-Kommissionen verurteilten deutschenFamilienrechts und den Rechtskaufleuten der Multimilliarden Scheidungsindustrie!4


Wie alles begannNach 15 Jahren Ehe, inklusive einiger schwerer Krisen, stand für mich Anfang Februar 2004fest, so konnte es nicht weitergehen. Beruflich als Entwicklungsingenieur bei einemrenommierten großen Automobilzulieferer erfolgreich tätig, privat aber immer mehr inAuseinandersetzungen mit der Ehefrau involviert, stand schon seit 1996 für mich das Ende derEhe fest, als meine Frau für mich aus heiterem Himmel damals die Scheidung einreichte, weilwir unverschuldet finanzielle Probleme hatten, Monate später dann wieder zurücknahm,nachdem sie ihre finanziellen Ziele nicht erreichte, und auch in den darauf folgenden Jahrendurch diverse Unloyalitäten auffiel, wenngleich nicht im Sinne von Fremdgehen. MeineRomanze vier Jahren später mit einer Schweizerin zeigte die Kontraste und Defizite meinerEhe besonders deutlich auf. Nachdem mein Sohn Brutus meinen PC durchsucht, vertraulicheEmails auf CD gebrannt hatte und meine Frau diese CD in der Verwandtschaft verteilte,eskalierte natürlich meine Ehe im Winter 2003/2004 immer mehr, so dass in mir der Entschlusszur Scheidung aufkommen musste. Am letzten Januarwochenende hielt ich im InternetAusschau nach Anwälten in meiner Umgebung, die auf Familien- und Eherecht spezialisiertwaren. Ein Universaltalent als Anwalt, was es meines Erachtens gar nicht geben konnte, kamfür mich nicht in Frage, denn das Scheidungsrecht allein ist schon komplex genug. Dennochunterlief mir an dieser Stelle schon ein entscheidender Fehler, der mich fast 2200 Euro gekostethätte: Man wertet nicht einfach Anwaltsprofile auf Internetseiten aus, die Eindruck schinden,wenn ein Anwalt in diversen Ausschüssen sitzt und etwa 20 Jahre Berufserfahrung hat. All diessagt überhaupt nichts aus, denn wer selbstständig ist, hat keinen Vorgesetzten, und kannfolglich bei Erfolglosigkeit nicht gekündigt werden. Oder wie es mal mein zweiter Anwalt R sotreffend und stolz formulierte: “Wir Anwälte werden nicht nach Erfolg bezahlt.“ Stimmt, denndann würde unser Hartz 4 System völlig kollabieren, das ist meine ehrliche Überzeugung, dieoft bestätigt wurde! Man sollte sich besser mal umhören, wer Erfolge aufzuweisen hat, undzwar außerhalb des Abrechnungssystems namens BRAGO, was im Juli 2004 durch RVGersetzt wurde.Jedenfalls war ich nicht so schlau und landete bei einer Anwältin, deren Homepage michbeeindruckt hatte. Allerdings war das auch schon alles, was positive Eindrücke hinterließ. Icherzählte ihr von meinem Scheidungswunsch, und ruckzuck unterschrieb ich eineBlankovollmacht. Mein zweiter Fehler! Generell muss man den Aufgabenbereich eingrenzen,zum Beispiel erst mal nur eine Handlungsvollmacht in Sachen Unterhaltsangelegenheitenausstellen, oder noch besser jegliche Handlungen nur nach Rücksprache mit dem Mandantengestatten, denn sonst tauchen Aktivitäten auf der Gebührenrechnung auf, bei denen man ausdem Staunen nicht mehr herauskommt. Stellen Sie sich mal vor, Sie besitzen Eigentum, einHaus im Wert von 250.000 Euro. Ihr Anwalt und der von der Gegenseite unterhalten sich überdiesen strittigen Zugewinnausgleich. Ruckzuck kann ggf. der Streitwert bei diesen 250.000Euro liegen, und die Gebührenrechnung kann für jede Seite gut 7.000 € betragen, wie gesagt,nur für dieses Thema. Gehen Sie davon aus, dass Anwälte sich öfter zu Besprechungenzusammenfinden, und das kann folglich teuer werden. Davon ganz abgesehen, durch denGedankenaustausch zweier Experten ändern sich nicht selten deren Meinungen, in meinem Fallkonkret Ehevertrag und Haftbarkeit Anwältin. Es besteht aber noch eine andere große Gefahrbei einem Anwaltswechsel, da dann Gebühren doppelt berechnet werden. Und wenn man dieAufgabenbereiche sequentiell nach Notwendigkeit abarbeiten lässt, dann ist dies schon maleine Schadenbegrenzung. Konkret: Anwalt 1 überzeugt nicht gerade bei Unterhaltsfragen,zeigt einem nicht die Möglichkeiten der Unterhaltsreduzierung, macht vielleicht sogar Fehler.Sie wechseln daraufhin den Anwalt. Klar, für Unterhaltsangelegenheiten werden Sie nocheinmal Geld auf den Tisch legen müssen. Aber noch schlimmer wäre es, wenn Sie auch nochfür Zugewinnausgleichsfragen, etc. auch noch mal zahlen müssten.5


Diese Vollmachten geben Anwälten alle nur denkbaren Handlungsfreiheiten, etwa Erheben vonKlagen, Widerklagen, Antragstellung in Folgesachen, außergerichtliche Schritte aller Art,Abschluss von Vereinbarungen, Stellen von Anträgen, Bewirkung von Zustellungen,Ladungen. Der Gipfel ist die Klausel „ohne Vollständigkeit auf Aufzählung“ einer Vollmacht.Das bedeutet, wenn Ihrem Rechtsbeistand sonstige Handlungen noch einfallen, hat er hierzu dieBlankovollmacht, folglich einen Blankoscheck! Wenn Sie beim Bauen eines Hauses IhrenArchitekt mit solchen Vollmachten ausstatten, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn dieserIhnen einen zweiten und unbezahlbaren Buckingham Palast hinstellt! Also mein Tipp: Ambesten unter die umfangreiche Vollmacht, die generell die Lizenz zum Gelddrucken darstellt,einen Satz handschriftlich darunter schreiben: „Aktionen nur nach Rücksprache mit demMandanten!“ Und wenn Ihr Anwalt an dieser Stelle Ärger macht, dann sofort ab zum nächstenAnwalt, von denen gibt es genug dank Pisaabitur!Aber zurück zu meinem Anwaltsbesuch. Die Vollmacht war schnell unterschrieben, und dieältere Dame rechnete mir vor, was ich ab sofort an Unterhalt zu zahlen hatte, nämlichstolze 1630 Euro für meine Kinder und Ehefrau, die natürlich noch in der ehelichen Wohnungwohnten. Mir selber blieben noch 1700 Euro zum leben, wovon aber die Eigentumswohnung,Strom, Nebenkosten und mein Wirtschaftsgeld beglichen werden mussten. Die Zeit desSparens war damit vorbei, der Beginn des finanziellen Falls hatte begonnen, erfordern doch dieAnwälte Kapital ohne Ende. An dieser Stelle fragt man sich schon, wofür man zahlen soll? Ichgebe zu, man hat die Trennung von Tisch und Bett, also muss die Ehefrau Wirtschaftsgeldbekommen, was Essen, Trinken und Kleidung beinhaltet. Aber 1630 Euro? Wofür? Ich habemal nachgerechnet: Die beiden Kinder mit Ehefrau erfordern etwa 120 Euro Wirtschaftsgeldpro Woche. Kleidungsbedarf pro Jahr für meine drei Familienmitglieder: 1500 Euro, machtlinear abgeschrieben pro Monat 125 Euro plus 500 Euro Wirtschaftsgeld = 625 Euro. DerEhefrau verbleiben 1300 Euro Taschengeld mit den 300 Euro aus ihrem Nebenjob. Haben Sieso viel Taschengeld?? Und ich hatte sogar noch Glück, dass meine Nochfrau einen Job imRahmen des 400 Euro Gesetzes hatte, sonst wäre ich bei 1800 Euro Unterhalt gelandet!Betrachten wir dieses ungeheure Szenario mal genauer: Dem Ehemann verbleiben von denca. 3300 Euro Nettogehalt nach Abzug des Unterhalts 1700 Euro, von denen er Lebenshaltungskostenvon 1400 Euro zu begleichen hat. Also Kosten wie Baukredit, Versicherungen,Telefon, Strom, sein Wirtschaftsgeld, Auto. Gönnt er sich kein Taschengeld, so kann ertheoretisch 300 Euro sparen bei diesem überdurchschnittlichen Gehalt. Während seine FrauProzesskostenhilfe erhält, rollen regelmäßig auf ihn Anwaltsrechnungen zu, in meinem Falltypisch so ab1300 Euro aufwärts. Das heißt, für den Unterhaltszahler beginnt der freie Fall inden finanziellen Abgrund, während seine Frau mit den beiden Kindern monatlich 1300 Eurozur Seite legen kann! Meine Arbeitskollegen, oft junge Ingenieure, die gerade mal 1-3 Jahre imBeruf standen, also frisch von der Universität oder Fachhochschule kamen, beneideten meineFrau um diese „Nettogehälter“, die meinen jungen, studierten Kollegen fremd waren. MeineFrau, die nie einen Beruf erlernt hatte - sie warf die Lehre als Zahnarzthelferin im dritten Jahr -zog mit akademischem Gehalt davon! Ich spreche hier nicht von der Gesetzgebung einersüdamerikanischen Bananenrepublik, sondern von der Bundesrepublik Deutschland! Natürlichhat der Gesetzgeber dafür auch eine „plausible“ Begründung: Der eheliche Lebensstandardmuss erhalten bleiben, wobei ich mir die Frage erlauben darf, mit welchem Recht? EinArbeitsloser könnte mit gleichem Recht einen solchen Anspruch gegenüber dem Arbeitsamtstellen! Und wenn der Ehemann für die hohe Lebensqualität allein gesorgt hat, weil die Ehefraukeinen erlernten Beruf hat, dann geht man halt vom Gehalt des Ehemanns aus, der Defiziteseiner Frau ausgleichen muss. Hier zählt also nicht ihr Anspruch aufgrund ihrer Fähigkeiten,sondern man garantiert ihr einen Lebensstandard jenseits ihrer beruflichen Möglichkeiten! Andieser Stelle wollen die Frauen und der Gesetzgeber natürlich vom Thema Emanzipation nichts6


wissen, weshalb diese für mich eines der größten Täuschungen und Lügen des 20. Jahrhundertsdarstellt! Aber noch einmal zurück zum Standpunkt und der „Logik“ des Gesetzgebers: Dereheliche Lebensstandard soll erhalten bleiben. Dies ist meistens unmöglich, müssen doch nunzwei Haushalte versorgt werden, folglich Zahlungen getätigt werden, die den Lebensstandardan die Grenze des Existenzminimums führen. Kurzum, hier wird eine Theorie aufrechterhalten,die meistens versagt, sogar versagen muss! Beweis genug sind die zahlreichenSozialhilfeempfänger, die aus einer Scheidung hervorgehen. Ich möchte diesen Gedankenanhand eines Extremfalles mal näher beleuchten, der genug Potential für Missbrauchbeinhaltet: Ein gut verdienender Mann heiratet seine große Liebe, die bisher von Sozialhilfelebte, da sie weder einen ordentlichen Schulabschluss noch einen erlernten Beruf besitzt. Eswerden Kinder in die Welt gesetzt, was ein natürliches Ziel ist. Es wurde Eigentum geschaffenwie etwa ein kleines Häuschen oder eine Eigentumswohnung. Beide leben sich auseinander, eskommt zur Scheidung. Frau und Kinder ziehen mit akademischen Gehältern und einem halbenHaus davon, der Ehemann verliert letzteres, weil er sehr wahrscheinlich der Frau nicht dieHälfte davon auszahlen kann. Ferner erwarten ihn fünfstellige Anwaltsrechnungen, wenn umdieses Eigentum auch noch gestritten wird! Der einstige Besserverdiener landet nahe an derSelbstbehaltgrenze, sprich an der Grenze zur Sozialhilfe, da er nun auch noch Kredite für dieFolgen dieses Rechtsstreits abbezahlen darf. Fiktion? Nein, knallharte Realität in dieserRepublik, die sich auch noch Rechtsstaat nennt! Und wenn das jüngste Kind auch noch nicht 13Jahre alt ist, brauchen Frauen überhaupt nicht arbeiten zu gehen gemäß dem Unterhaltsrecht bis2007, diese Kinder als Schutzschild missbrauchen, Mann, bezahle ruhig weiter. Und sollte oderwill die Frau danach nicht mehr in ihren alten Beruf reinkommen nach so langer Auszeit, auchnicht schlimm, dann zahlt der Ehemann halt weiter! Ohne zeitliche Begrenzung wird das vonunserem Gesetzgeber ermöglicht!Dieses reale Beispiel zeigt aber auch die Widersprüchlichkeit unserer Gesetzgebung auf undsomit die fehlende Logik unserer Gesetzgeber und Juristen. Nehmen wir mal an, jemand kauftsich einen Doktortitel an einer Universität in irgendeiner Bananenrepublik, so ist dies illegalund strafbar, wenn dieser Titel in der Bundesrepublik verwendet wird, um etwa dadurch inandere Gehaltsebenen vorzudringen. Wenn aber durch unser Familienrecht zum Beispiel dieExfrau eines Chefarztes gehaltlich aufsteigt zur promovierten Assistenzärztin, selbst wenndiese Analphabetikerin ist, dann ist dies nicht nur legal, sondern wird regelrecht vorgeschriebenvom Familienrecht. Fazit: Das Erschleichen einer angesehenen gesellschaftlichen Stellung istnur mit dem Segen des Familienrechts legal. Daher der Tipp für Männer, die sich einen Titelkaufen wollen zwecks finanziellem und gesellschaftlichen Aufstieg: Heiraten Sie eine reicheFrau, und sie haben sogar den Segen unserer Familienrichter bei einer Scheidung!Aber wieder zurück zu unserem ursprünglichen Beispiel mit der unterhaltsberechtigtenEhefrau. Sicher werden Sie, verehrter Leser, denken: Okay, der Ehepartner kann sich ja einenVollzeitjob nehmen. Das senkt den Unterhalt gewaltig. Richtig gedacht, bezogen auf diemenschliche Logik, aber völlig daneben, bezogen auf unser Familienrecht, was oft nichts mitLogik zu tun hat! Wenn eine Frau vorher keinen Job hatte, dann ist es ihr im Trennungsjahrnicht zuzumuten arbeiten zu gehen, so entschied es ein Oberlandesgericht! Das heißt: Währenddes gesamten Trennungsjahrs kann ihre Frau in ihrem Haushalt wohnen, muss nicht arbeitengehen und kassiert, wie in meinem Fall über 1000 Euro Taschengeld pro Monat. Sicher wollenSie jetzt die Begründung dieses Urteils erfahren? Ganz einfach: Durch die ausbleibendeBerufstätigkeit wachsen die Chancen, während dieses Trennungsjahrs wieder zueinander zufinden. Einem Arbeitslosen sperrt man dagegen für mehrere Monate die Unterstützung, wenndieser ein Stellenangebot ausschlägt. Ein phänomenales Familienrechts! Und was unsereGesetzgeber überhaupt nicht bedenken mangels Weitsicht: Wenn Frauen das verlockendeAngebot annehmen mit der Arbeitspause im Trennungsjahr, dann sinken ihre Chancen7


erheblich, wieder in den alten Beruf rein zukommen. Nach einem Jahr ist man oft schon nichtmehr vermittelbar. Aber das kann dem Gesetzgeber egal sein, dann zahlt halt der ehemaligeEhepartner bis zum Lebensende Unterhalt (nach altem Unterhaltsrecht bis 2007). Den letztenbeißen die Hunde - das Prinzip unseres Familienrechts!Ich habe über das Internet recht viele Frauen kennen gelernt. Im Schnitt bei etwa jeder 4.Chatterin wurden die einstigen Ehemänner in die Scheinselbstständigkeit oderDauerarbeitslosigkeit getrieben, die oft noch nicht mal Kinderunterhalt mehr zahlten mangelsEinkommen! Sie fuhren noble Autos, die natürlich der Freundin gehörten, hatten ihreregelmäßigen Flugreisen, natürlich alles von der Freundin finanziert, verdienten nur an dernicht pfändbaren Selbstbehaltgrenze von ca. 900 €. Sie verstehen? Offiziell bekommen knapp500.000 Kinder keinen Unterhalt vom Vater, so der Stand vom Sommer 2006!So sehr ich einerseits diese ausbleibenden Alimente verurteile, kann ich andererseits dieseGegenmaßnahmen verstehen. Gewalt erzeugt nun mal Gegengewalt, Actio gleich Reactio. Einungerechtes System muss man mit den gleichen Waffen schlagen, schließlich kann manbekanntlich den Teufel nur mit Belzebub austreiben! Außerdem kommt der menschlicheSelbsterhaltungstrieb zum Vorschein. Deswegen würde ich persönlich niemals einenbettelarmen Menschen, der sich was zum Essen stiehlt, um zu überleben, als Kriminellentitulieren, auch wenn ich mich bei diesem Beispiel sehr weit vom geltenden Recht entferne.Aber zurück zum sogenannten Familienrecht. Hier wird der Lebensstandard des beruflicherfolgreichen Ehepartners als Maßstab für den unter Umständen erfolglosenUnterhaltsempfänger. Hier wäre es gerechtfertigt, den Beruf und somit das Einkommen desBegünstigten als Grundlage für seinen Unterhalt zu nehmen! Und für den Kinderunterhalt kannein Durchschnittseinkommen als Grundlage dienen, zwei Schritte zur sozialen Gerechtigkeit.Aber zurück zu meinem 1. Anwaltsbesuch. Ich nahm diese ungeheuren Unterhaltszahlenzähneknirschend hin, und meine Anwältin setzte ein entsprechendes Schreiben auf, indem meine Scheidungsabsichten ersichtlich waren. Dann verließ ich nach etwa einerhalben Stunde die Kanzlei, begleitet von einem Angstgefühl des bevorstehenden finanziellenVerfalls. Klar, die Zeiten, in denen ich etwa 600 Euro pro Monat zur Seite legen konnte, warenvorbei, 300 Euro nun das theoretische Maximum. Davon konnte man immerhin noch leben,dachte ich, aber es kam noch schlimmer.....Die Gegenseite schlägt zurückEine Woche später meldete sich die Gegenseite. Meine Frau hatte sich ebenfalls einen Anwaltgenommen, obwohl einer genügt hätte bei einer einvernehmlichen Scheidung, was enormeKosten verhindert hätte. Noch viel schlimmer war aber der Name des Anwalts meiner Frau, dermich aufgrund seines negativen Rufes erschauern ließ. Bekannt als Umsatzspezialist imFamilienrecht mit bestenfalls durchschnittlichem juristischen Background, aber mitunglaublichen Phantasien, biss er sich wie eine Hyäne solange in seine Beute fest - immerwieder neue Tricks und Scheinprobleme anwendend - bis die Richter nach vielen Jahren vondiesen Scheinkämpfen endlich die Schnauze voll hatten, und die Würgegriffe an seinen Opfernvöllig genervt beendeten. Das können ohne Weiteres über 5 Jahre sein, in denen dieser Anwaltdank fiktiver Probleme das Scheidungsurteil so lange hinauszögerte, sprich so langeabkassierte. Meine Anwältin hatte sich bei diesem Thema regelrecht bei mir ausgeheult. IhreMandanten wurden durch diese Verzögerungstaktiken bis zur Weißglut getrieben. Nicht nur die8


Taschen dieses Anwalts füllen sich dabei, auch erhielten seine Mandantinnen so langeTrennungsunterhalt. Eine nur scheinbar perfekte Symbiose, denn die Kosten der Kämpfeüberstiegen oft den Unterhalt, was man auch Verlust nennt! Mein Vorschlag, eineHärtefallscheidung zu erzwingen, indem man mal betrunken seine Frau gepflegt durchprügeltemit der flachen Hand und ohne jegliche Verletzungen, also z.B. Ohrfeigen, erwies sich bei demörtlichen Richter als leider nicht geeignet, da man dann aus seiner eigenen Wohnung flog,könnte aber je nach Richter die preiswertere Lösung sein! Dieser hervorragende juristischeKaufmann wurde von seinen Kollegen regelrecht beneidet. So etwa von meinem zweitenAnwalt, der insbesondere den imposanten Fuhrpark schätzte, bestehend aus Porsche Carreraund Audi TT. Aber auch die Schreiben des Herrn M verdienten Anerkennung. Fast jeder Briefvon ihm enthielt ein Ultimatum unter Klageandrohung , meistens dreimal extra hervorgehobenim Schriftsatz. Einem nicht vorbestraften Staatsbürger lässt ein solches Schreiben nachts nichtmehr schlafen. Allerdings hatte ich mich nach einigen Monaten an diese gewöhnt, so dass inmir keine Regungen mehr wach wurden, der gegnerische Anwalt für mich nur noch eineWitzfigur darstellte. In seinem Schreiben vom 11.2.2004 wurde im Wesentlichen umOffenlegung meines Vermögens und monatlichen Einkommens gebeten, völlig normal ist das,hierbei zweimal eine Frist in Fettschrift gedruckt zwecks „Vermeidung einer einstweiligenAnordnung“. Aber schauen wir uns mal auszugsweise dies noch relativ harmlose Schreiben desHerrn M an, in dem der Unterhalt noch relativ moderat ausfiel, da mein Einkommen zu meinenGunsten geschätzt wurde. Hinweis: Bei den nachfolgenden Schreiben werden meistens dieAnrede und zum Schluss die freundlichen, kollegialen Grüße aus Platzgründen von mirweggelassen.Wir zeigen an, dass uns Frau Land mit ihrer Interessenvertretung beauftragt hat.Es handelt sich um die Geltendmachung von Getrenntlebensunterhaltsansprüchen sowie vonUnterhaltsansprüchen zu Gunsten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kindera) Brutus geb. 1989 b) Viveka geb. 1991Wir dürfen Ihre Mandantschaft bitten,1.)Auskunft zu erteilen über den Bestand des Einkommens und über den Bestand des Vermögens.2.)Die erbetene Auskunft bitten wir zu belegen durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen undSpesenabrechnungen für das Jahr 2003 sowie durch Vorlage einer Abschrift der Steuererklärungfür das Jahr 2002 und durch Vorlage einer Abschrift des Steuerbescheides für das Jahr 2002.Wir dürfen Ihre Mandantschaft bitten, den nach Auskunftserteilung zu bestimmendenGetrenntlebensunterhalt zu zahlen, beginnend mit dem Februar 2004.Der Ordnung halber erbitten wir Erledigung des Auskunftsbegehrens bis zum 29. Februar 2004.Ferner dürfen wir Sie bitten, den Mindestbedarf der Kinder in Höhe von jeweils 406,00 EUR und denMindestbedarf unserer Mandantschaft in Höhe von 540,00 EUR auszugleichen bis zum 29. Februar 2004.Der Mindestbedarf unserer Mandantschaft errechnet sich wie folgt:Einkommen unserer Mandantschaft durchschnittlich 300,00 EUR monatlich. Es sind somit insgesamt zuentrichten 1.352,00 EUR. Zahlungsvermittlung innerhalb der vorbezeichneten Frist zwecks Meidung einereinstweiligen Anordnung wird erbeten. Der Kindesunterhalt ist mitgeteilt worden in der Annahme, dass dasKindergeld unserer Mandantin zufließt. Weil es Ihrer Mandantschaft zufließt, erhöht sich der geschuldeteUnterhalt von 406,00 EUR um weitere 77,00 EUR auf 483,00 EUR, so dass insgesamt weitere 154,00 EUR zuzahlen sind, also letztendlich 1.506,00 EUR monatlich.Schon dieses Schreiben offenbart unser völlig ungerechtes Rechtssystem in punktoUnterhalt. Obwohl die Familie noch beim Ehemann wohnte, der brav alle Rechnungen beglich- wie Versicherungen oder Baukredite - die Frau lediglich Wirtschaftsgeld für sich und die9


Kinder zahlen musste, inklusive Kleidung, was zusammen etwa knapp 500 Euro im Monatergaben, so erhielt sie dennoch 1506 Euro, was sage und schreibe 1000 Euro (in Worten:Tausend Euro) Taschengeld für sie ergab, die sie jeden Monat verscherbeln durfte! DerEhemann dagegen hatte am Ende des Monats keinen Euro für Rücklagen mehr, obwohl sichmittlerweile Anwaltsrechnungen im vierstelligen Bereich ergaben, oder zu einem späterenZeitpunkt eine nicht unbeträchtliche Summe für die Anschaffung von Hausrat ausgegebenwurde, da der Ehepartner einiges an Mobiliar beim Auszug mitnehmen durfte. Waren Kindervorhanden, gehörte die Küche der Frau, der teuerste Teil des Inventars. Kurzum, für denEhemann begann eine finanzielle Talfahrt bei gleichzeitigen steigenden Ausgaben.Überstunden machte er natürlich schon, das hieß, noch weitere Einnahmen waren nicht mehrmöglich. Noch schlimmer war der psychologische Effekt: Obwohl ich es aufgrund vonLeistungen zu einem gut bezahlten Beruf gebracht hatte, blieb mir kaum noch was. MeineMotivation bei der Arbeit sank dramatisch, der Konflikt bei der Arbeit und somit der Verlustmeines Jobs war möglich. Wie oft hatte ich in der Scheidungszeit Diskussionen mit meinemVorgesetzten, dem mein drastischer Leistungsabfall auffiel. Ist doch klar, denn es geht einemsehr oft nur ein Gedanke durch den Kopf: Wie überlebe ich finanziell? Wie kann ich denUnterhalt schnellstmöglich reduzieren, um nicht in den finanziellen Abgrund getrieben zuwerden? Schließlich hatte ich nur wenige Reserven, dank einer anspruchsvollen und wenigersparsamen Frau, die ihr Geld aus dem 400 Euro Job für sich allein beanspruchte. Kurzum, eswaren Gedanken um das finanzielle Überleben, die einen regelrecht regierten, und dasinsbesondere auch nachts!Noch schlimmer ist, dass man diesen Trennungsunterhalt nicht durch Eheverträgeausschließen kann. Nur der nacheheliche Unterhalt kann durch entsprechendenVertrag und unter bestimmten Voraussetzungen eliminiert werden. Doch bis es soweitist, vergehen oft Jahre, in dem man hilflos zusehen muss, wie es finanziell bergab geht.Aber es kam noch schlimmer, denn mittlerweile lagen meine Einkommensnachweisevor, und die Gegenseite errechnete erneut und noch hemmungsloser den Unterhalt derFamilie. Gleichzeitig wurde sich zum Ehevertrag geäußert, der zum gegenwärtigenZeitpunkt überhaupt keine Rolle spielte, griff er doch generell erst mit dem Scheidungsurteil.Wie schon anfangs erwähnt, war der gegnerische Anwalt ein hervorragender Kaufmann,der wusste, wie man richtig Umsatz machte, sprich in seine Tasche. Man besprach einfach einThema mit hohem Streitwert, auch wenn es noch gar nicht zur Debatte stand, dann hatte mandas Recht, entsprechende Gebühren zu berechnen. Und die hatten sich gewaschen, wie wirnoch sehen werden!Schauen wir uns aber auch einen Ausschnitt dieses Schreiben der Gegenseite vom 5.3.2004an, was meinen finanziellen Untergang einleiten, und gleichzeitig auch zu einem für denAnwalt lukrativen Anordnungsverfahren gegen mich führen sollte. Da große Teile derUnterhaltsberechnung völlig fehlerhaft waren, was das Gericht durch völlig andere Summenauch später indirekt bestätigt hatte, wird die Zusammenfassung des Schriftsatzes veröffentlicht:II. EhegatteDer Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 1.191,81 €ZUSAMMENFASSUNGUnterhaltsansprüche sind von dem Unterhaltspflichtigen wie folgt zu regulieren:Brutus erhält Unterhalt in Höhe von 461,00 €Viveka erhält Unterhalt in Höhe von 461,00 €10


Wir dürfen nach alledem bitten, die Zahlung des erbetenen Unterhaltes bis zum 15. März 2004zu vermitteln zwecks Meidung einer einstweiligen Anordnung. Innerhalb der vorbezeichneten Frist erbittenwir auch die oben genannten weiteren Informationen.Unsere Mandantin war Schülerin bis 1982 und hatte dann eine Ausbildung als Zahnarzthelferin begonnen,die sie ohne Abschluss im Jahre 1984 beendete. Sie nahm dann eine Stellung als Verkäuferin in einemLadengeschäft auf. Diese Arbeit führte unsere Mandantin fort bis zu dem Umzug in den Schwarzwald imOktober 1987. Sie hat dann einige Zeit als Aushilfe in einer Kantine gearbeitet. Nach alledem war unsereMandantschaft in einer doch sehr abhängigen Lage. Ihre Mandantschaft erklärte, dass es zu einerEheschließung nur dann käme, wenn zuvor ein Ehevertrag geschlossen werden würde.Der Ehevertrag ist Beleg dafür, dass eine Fremdbestimmung unserer Mandantschaft gegeben war, weila) der Vertrag vor der Eheschließung geschlossen wurde.b) die Ehefrau hochschwanger war.Dieses Schreiben forderte Unterhaltszahlungen in Höhe von ca. 2100 Euro monatlich!Man muss sich das mal vorstellen: Die Ehefrau hatte keine Lust, einen Beruf zu erlernen,hat zwei Kinder und erhält nun ein akademisches Gehalt, was kein Jungingenieur verdient,der gerade von der Universität kommt! Von meinen 3800 Euro, die sich inklusive des 13.Monatsgehalts und Steuerrückzahlungen ergaben, blieben mir weniger als die Hälfte. Vonden 1700 Euro musste ich Baukredit, Versicherungen, Auto, mein Wirtschaftsgeld,Nebenkosten, Strom, etc. bezahlen. Am Ende des Monats blieb nichts mehr übrig. Wie ichdann auch noch die vierstelligen Anwaltskosten zahlen sollte, war mir ein Rätsel, geschweigedenn die Abfindung an meine Frau nach dem Scheidungsurteil.Aber sehen wir uns dieses Schreiben noch ein wenig genauer an, denn die 2100 Euro Unterhaltwaren nur die Spitze des Eisberges. Es wurde mir ein Wohnwertvorteil von 350 Euroangerechnet, obwohl die Ehefrau noch in derselben Wohnung lebte, sie also denselbenWohnwertvorteil hatte. Der Richter lehnte übrigens später mit dem gleichen Argument diesenWohnwertvorteil ab! Ebenso wurde die Kreditbelastung der Eigentumswohnung völligignoriert, weil diese sich natürlich unterhaltsmindernd auswirkte. Anwalt M beging aber diesefehlerhafte Berechnung vorsätzlich, um den Streitwert zu erhöhen und um einUnterhaltsverfahren zu provozieren, was seine Einnahmen erheblich . Und die völlig sinnloseBeurteilung des Ehevertrages zu diesem viel zu frühen Zeitpunkt setzte die Verursachung vonKosten nur fort. Kurzum, hier war primär Kostentreiberei im Spiel!Über seine einseitige Betrachtung des Ehevertrages möchte ich mich nicht großartig äußern.Er verwies auf ein OLG-Urteil, was sich auf einen ganz speziellen Fall bezog, also nicht ohneweiteres auf meine Verhältnisse transformiert werden konnte. Dass er das wesentlichwichtigere BGH-Urteil vom Februar 2004 nicht erwähnte, bei dem den Parteien im Bereich desnachehelichen Unterhalts und Zugewinnausgleichs weitgehende Freiheiten eingeräumt wurde.Verständlich, sollte doch seine Mandantin im Irrglauben leben, der Vertrag wäre ungültig.Ferner stempelte er sie quasi als nicht geschäftsfähig ab, als er die gravierenden beruflichenUnterschiede zwischen mir und meiner Frau aufführte, die eine extreme Ungleichheit und auchAbhängigkeit darstellten. Hinzu kam noch eine Schwangerschaft, die ebenfalls - laut Anwalt -keine Unterzeichnung eines Ehevertrages gestattet hätte. Sind schwangere Frauen etwa blödoder dürfen sie keine Rechtsgeschäfte abschließen? Mit Sicherheit nicht! Ich fand diesesVerhalten schon diskriminierend, konnte mir aber egal sein, schließlich betraf es mich ja nicht.Daher nahm ich seine Ausführungen über den Ehevertrag erst gar nicht ernst. An dieser Stellezeigte sich auch, was ich später durch Recherchen herausfand, dass er einBundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2001 überhaupt nicht kannte, oder meiner Fraubewusst verschwieg, das Verträge mit schwangeren Frauen als nicht sittenwidrig einstufte.11


Ebenfalls erzielte die Androhung des Sonderbedarfs bei Auszug der Frau in mir volle Wirkung,denn es wurden mehrere tausend Euro zusätzlich angekündigt, die ich dann zu zahlen hätte!Natürlich nicht auf Raten!In den folgenden Wochen war an solide Leistungen in meinem Beruf nicht mehr zu denken.Ich machte mir nur noch Gedanken, wie ich aus diesem finanziellen Würgegriff heraus kam.Fluchtgedanken nach Übersee, außerhalb der EU, oder eine provozierte Kündigung durchmeinen Arbeitgebers geisterten in meinem Kopf herum. „Um Gottes Willen nicht selberkündigen“, war der Rat meiner Anwältin, denn in diesem Fall würde mich das Gesetz ganzerledigen. Nun, eine Kündigung kann man provozieren, war meine Idee, und dann hätte mankeine Probleme vor dem Familienrichter. Ebenso bekäme ich erheblichen Stress mit demFamilienrichter, wenn ich auf einmal weniger verdienen würde, egal ob durch Jobwechsel oderReduzierung der Überstunden. Das Gesetz orientierte sich immer nach dem letztenJahreseinkommen, und wenn man nun aufgrund der oben aufgeführten Veränderungen wenigerverdiente, musste man dennoch unverändert viel Unterhalt bezahlen. Der Richter unterstelltalso in diesem Fall ein fiktives Einkommen. Okay, kein Problem, dachte ich mir, bei denLeistungen fliege ich eh eines Tages raus, und dagegen kann kein Richter was unternehmen.Und bei Absprache mit dem Vorgesetzten kann man die Sache auch noch beschleunigen.Allerdings waren aufgrund meines fortgeschrittenen Alters, (44), meine Chancen auf demArbeitsmarkt nicht mehr so gut. Aber immerhin hätte ich durch provozierte Arbeitslosigkeit nuretwas weniger Geld zur Verfügung gehabt. Also warum arbeiten gehen, wenn man aufgrundvon unglaublichen Unterhaltszahlungen dann fast genauso wenig zum Ausgeben hat? Und manspart durch den geringeren Streitwert enorme Anwaltskosten!So saß ich kurze Zeit später beim Abteilungsleiter, dem ich reinen Wein eingoss und ihn bat,mich ins Ausland zu versetzen. Er war Feuer und Flamme davon und schlug mir sofort Japanvor. Aber auch Mexiko, Brasilien und die USA wären langfristig in Frage gekommen, hattedoch mein Arbeitgeber dort große Produktionsstätten. Ich machte mir in den folgendenWochen Gedanken um meine Auswanderung, um bei den Unterhaltszahlungen drastischeKürzungen vornehmen zu können. Das Ausland hätte mich der deutschen Justiz kaumausgeliefert, insbesondere Südamerika nicht, wo man Altnazis regelrecht schützte. Allerdingshätte ich auch nie deutschen Boden oder den der Europäischen Gemeinschaft betreten können.Ich wäre sofort verhaftet worden. Auch hätte ich vorher meine Eigentumswohnung verkaufen,und das Geld ins Ausland transferieren müssen, um Beschlagnahmungen zu verhindern.Kurzum, die Flucht wäre ein zweifellos schwieriger und auch riskanter Schritt gewesen, wasmich daher noch zurückhielt. Es ist natürlich traurig, dass es Scheidungsgesetze gibt, die denarg geschädigten Unterhaltszahler zwecks finanziellem Überleben regelrecht in die kriminelleSzene treiben. Betrachten wir aber nun mal das recht hohe Nettoeinkommen, was aus denvielen Überstunden resultierte. Cirka 24 Überstunden pro Monat ergaben 500 Euro netto, sprich6000 Euro im Jahr. Und genau an dieser Stelle kann man bei der Schadensbegrenzungansetzen! Natürlich kann man nicht einfach die Überstunden wegfallen lassen, weil man keineLust mehr dazu hat, das ergäbe Stress mit dem Richter, das nennt man dann im deutschenFamilienrecht Erwerbobliegenheitsverletzung. Aber nehmen wir mal an, man weiß schon, dassman in einem Jahr die Scheidung einreichen wird, dann sollte man die Überstunden sammeln,und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. Oder man lässt sich von der Firmaschriftlich eine Nichtgenehmigung von Überstunden geben. In beiden Fällen hätte ich allein anUnterhalt pro Monat cirka 350 Euro gespart. Aber auch der Streitwert, der sich bei mir imersten Fall aus 6 mal dem Unterhalt ergab, wäre deutlich geringer gewesen, und somit auch dieAnwaltskosten. Schließlich rechnen die Anwälte nach Streitwert ab. Dies merken Sie sich bitte,sehr verehrter Leser, denn sie können sich nun vorstellen, was passiert, wenn Sie sich zumBeispiel um ein gemeinsames Haus mit dem Ehepartner streiten sollten. Gewinner sind die12


Anwälte, denn bei den sich daraus ergebenden Anwaltskosten bleibt in vielen Fällen nur derVerkauf der Immobilie, denn die Geier kreisen dann besonders heftig! Wäre ich so schlaugewesen, hätte ich in dem ersten Unterhaltsjahr ungefähr 4400 Euro gespart.In diesem Schreiben steckt aber noch ein ganz interessanter Punkt, bei dem ich schonvorher regelrecht gemahnt hatte, den Anwälten keine Pauschalvollmacht zu unterschreiben,sondern immer vorher die Aktivitäten zu genehmigen. Sehen wir uns hierzu den Schlussdes Schreibens an, in dem es unverständlicherweise um den Ehevertrag, Zugewinnausgleich(= Teilung des Vermögens) und den nachehelichen Unterhalt ging. Beide Punkte werden erstmit dem Scheidungsurteil behandelt, was aber noch Jahre dauerte. Die Intention des Anwalts Mwar, noch cirka 300 Euro zusätzlich zu verdienen, was die Prozesskostenhilfe (nachfolgendPKH) sicherlich brav zahlte. Daher schnitt er schon mal das Thema Ehevertrag an, indem ermir Nötigung indirekt vorwarf, war doch die Ehefrau aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht inder Lage, den Vertrag zu unterzeichnen, wohl aber für das folgenreichste Rechtsgeschäftüberhaupt, die Ehe. Dass jedoch der Bundesgerichtshof wenige Wochen zuvor eine positiveHaltung zu nicht einseitigen Eheverträgen verkündet hatte, verschwieg M, ebenso dasBundesverfassungsgerichtsurteil. Daraus lernen wir, einem Anwalt nur eingeschränkteVollmachten zu geben, nämlich nur für das gerade notwendige Thema. Auch wenn ich michwiederhole, im Mandatsvertrag die Notwendigkeit der Rücksprache für jede einzelne Aktionschriftlich festhalten!Dies empfiehlt sich insbesondere für Ehen, in denen noch im Trennungsjahr noch dieMöglichkeit der Versöhnung besteht. Stellen wir uns vor, hier wären Immobilien oder gar eineeigene Firma vorhanden, das ganze womöglich nicht abgesichert durch Ehevertrag, dannwürden sich die Anwälte bei genereller Vollmacht sofort auf diese Objekte stürzen, was einenhohen Streitwert ergäbe, folglich hohe Rechnungen, die eine angeschlagene aberversöhnungsbereite Ehe wahrscheinlich erst recht belasten und somit zerstören würde.Zwietracht und Hass zwischen den Parteien käme auf. Ist doch auch völlig logisch, manbekommt eine Wut auf den Ehepartner, weil dessen Anwalt immense Kosten verursacht undhohe Forderungen stellt, die den anderen an den Rand des Existenzminimums treiben.Die GegenrechnungNach diesem Hammerschreiben, was meine finanzielle Vernichtung einleiten sollte, suchte ichschnellstmöglich meine Anwältin auf. Schließlich wollte ich nachts wieder schlafen können!Sie zeigte sich unbeeindruckt von der Berechnung. Entweder lag es an ihrer täglichenBerufspraxis, in der sie nichts anderes kannte, oder es war ihre Passivität, Gleichgültigkeit, diezu einem späteren Zeitpunkt mir noch kräftig schaden sollte. Dennoch stellte sie eine eigeneBerechnung des Unterhalts auf, die sich gravierend von der ihres Kollegen M unterschied. Hierstanden meiner Nochehefrau nur die Hälfte an Unterhalt, sprich 629 statt 1191Euro zu! Sprich6744 € pro Jahr weniger, was mich aufatmen ließ und mir wieder Hoffnung gab. Sie integrierteeinfach die Hypotheken der Eigentumswohnung in ihre Berechnung und ging nicht auf denunzulässigen Wohnwertvorteil meiner Frau ein. Aber zu früh gefreut, wie sich späterherausstellen sollte. Zwei schwere Fehler unterliefen meiner Anwältin schon hier: Erstenswollte ich erst Unterhalt leisten, wenn die Zahlen auch stimmten, was meine Anwältin in demSchreiben als Zahlungsunlust ausdrückte. Zweitens hätte sie mich darauf hinweisen müssen,sofort mit den Zahlungen zu beginnen, und wenn es nur ihre errechnete Summe gewesen wäre.Schauen wir uns mal das zweiseitige Schreiben an, wobei ich hier nur die letzte relevante Seitedes Schriftsatzes vom 15.3.2004 abdrucke:13


Des weiteren ist ihre Unterhaltsberechnung falsch, da Sie nicht berücksichtigen, dass mein Mandant für dieWohnung nach wie vor 711,00 Euro Schulden tilgt, so daß von einem Wohnwert nicht die Rede sein kann.Der Unterhaltsanspruch der beiden Kinder wird mit monatlich 481,00 Euro anerkannt. DerUnterhaltsanspruch Ihrer Mandantin wird wie folgt von hieraus berechnet:[Diese Berechnung können wir uns hier ersparen]hiervon 3/7 ergibt einen Betrag628,73 Euro.Diesen Betrag sowie den Unterhalt für die Kinder jeweils 461,00 Euro wird mein Mandant nach Auszugihrer Mandantin an diese zahlen. Für ein gerichtliches Verfahren sehe ich kerne Notwendigkeit.Interessant war der errechnete Betrag meiner Anwältin: 1550 € statt der geforderten2100 € des Gegners. Ziel dieser völlig überzogenen Forderungen war das Provoziereneines für den Anwalt finanziell lukrativen Unterhaltsverfahrens, da der Streitwert - nach diesemrichten sich die Kosten - künstlich in die Höhe getrieben wurde. Herr M konnte somit inmeinem Fall in etwa eineinhalb Stunden bis zu 1.800 € verdienen! Auch für seine Mandantinstellte das bevorstehende Verfahren einen finanziellen Verlust dar, was ich der Vollständigkeithalber an späterer Stelle mal vorrechnen werde!Ich muss noch erwähnen, dass ich meiner Frau wöchentlich Wirtschaftsgeld gab, so dassUnterhalt während des Zusammenlebens keinen Sinn machte, muss man doch nicht doppeltzahlen. Selbst die Einkleidung der Familie übernahm ich, weshalb intern eine kurzzeitigefriedliche Regelung herrschte, das Zusammenleben erträglicher gestaltete und meine finanzielleSituation zumindest dramatisch entspannte. Ansonsten vollzogen wir natürlich die Trennungvon Tisch und Bett. Diese vernünftige Regelung hatte ich gewählt, um eine gewisse finanzielleVerschnaufpause zu erreichen, auch wenn das Familienrecht Barzahlung fordert. Somiterreichte ich einen Aufschub von 4 Monaten, bis meine immensen Zahlungen einsetzten. Ohnediese Taktik, die mir einen Gewinn von cirka 3000 € erbrachte, wäre ich spätestens eineinhalbJahre später finanziell am Ende gewesen trotz überdurchschnittlichem Einkommen! Dennochunterlief meiner Anwältin schon hierbei ein gravierender Fehler. Auch wenn es meine Ideewar, mit der Zahlung anzufangen, wenn meine Frau auszog, so hätte mein Rechtsbeistand michauf die Erhöhung des Streitwerts hierdurch hinweisen müssen! Weil ich nicht zahlte, betrug derRechtsstreit etwa (2100 € - 0 € ) mal 6 = 12600 €. Hätte ich dagegen den unstrittigen Betragvon 1550 € monatlich geleistet, wäre der Streitwert auf (2100 € - 1550 €) * 6 = 3300 €gesunken, und damit später das Anwaltshonorar von etwa 1260 € auf ca. 500 €. Hätte ich nichteinen guten Richter gehabt, der keine rückwirkenden Unterhaltszahlungen verlangte, wäre mirein Schaden von 1260 € - 330 € = 930 € entstanden. Durch den nicht verlangten rückwirkendenUnterhalt konnte dieser Schaden locker kompensiert werden, mein Glück, sparte ich doch inden Monaten Februar bis Mai ca. 6000 € Unterhalt. Nach Abzug des Schadens macht dasimmer noch ein Plus von 5070 €. Auf jeden Fall war meine Anwältin zu diesem Zeitpunkt nochkeine Abzockerin, denn sie wollte ein teures Verfahren vermeiden!Ein verhängnisvoller FehlerWie ich anfangs schon erwähnte, war der gegnerische Anwalt ein sehr guter Kaufmann,oder noch treffender formuliert, ein genialer Umsatzspezialist, da ein Altmeister in SachenKostentreiberei. Er ignorierte einfach die Berechnung meiner Anwältin, die später vom Gerichtals weitgehend korrekt eingestuft wurde. Die deutlich niedrigeren Zahlen meiner Anwältinreduzierten den Streitwert erheblich und somit sein Honorar. Also wurde ein Anordnungs-14


verfahren gegen mich beantragt. Das bedeutete, bei einem Prozess gegen mich berechnete einRichter den Unterhalt, den ich dann auch sofort zahlen musste. Natürlich ergaben sich fürdieses Verfahren gegen mich noch Kosten in Höhe von gut 1300 Euro, was der gegnerischeAnwalt natürlich auch verdiente. Man muss sich diese Situation genauer vor Augen führen: Ichwollte Unterhalt bei Auszug bezahlen, allerdings nur korrekte Werte, und nicht die ruinösen,berechneten Summen des Gegners, weshalb ich mit den Zahlungen noch wartete. Solangewurde die bei mir lebende Familie von mir versorgt, worauf ich mich mit meine Frau auchgeeinigt hatte. Dafür wurde ich verklagt, ein nicht vorbestrafter Bürger, der noch nicht einmalPunkte in Flensburg hatte. Dieses Schriftstück müssen wir uns unbedingt einmal ansehen,verursachte es doch anfangs Angst und Schrecken:ANTRAG und KLAGE 17.3.2004wegen: GetrenntlebensunterhaltesKraft versicherter Vollmacht melden wir uns für die Klägerin und beantragen, den Beklagten zuverurteilen, Auskunft zu erteilen über seine Einkünfte. Die Auskunft zu belegen durch Übergabe vonAblichtungen der Steuererklärung und des Steuerbescheides für das Jahr 2002.(3) Den nach Auskunftserteilung zu bestimmenden Unterhalt zu zahlen,für die Klägerin, für den Sohn Brutus, geb. 1989, für die Tochter Viveka, geb. 1991.(4) Der Klägerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihr den Unterzeichner beizuordnen.Begründung:Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute.Der Beklagte wurde außergerichtlich aufgefordert, Auskunft zu erteilen über seine Einkünfte und dieAuskunft zu belegen durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen und Spesenabrechnungen und durchVorlage einer Abschrift der Steuererklärung sowie des Steuerbescheides für das Jahr 2002. Die Spesenabrechnungenund die Ablichtungen der Steuererklärung bzw. des Steuerbescheides fehlen bis heute.Es ist deshalb der Beklagte antragsmäßig zu verurteilen. Nach Auskunftserteilung wird derUnterhaltsanspruch der Höhe nach bestimmt werden können, und zwar beginnend mit dem Februar 2004.Der Beklagte vertritt die Auffassung, Geld nicht zahlen zu müssen, weil er einkaufen geht. DieseAuffassung, dass Unterhalt in bar zu leisten ist (§1612 I BGB). Darüber hinaus beantragen wir, derAntragsstellerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihr den Unterzeichner beizuordnen. Eine Erklärungder Antragsstellerin über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse liegt an.gez. M, RechtsanwaltNatürlich musste der beantragten Klage entgegengetreten werden. Und genau andieser Stelle machte meine Anwältin einen weiteren und verheerenden Fehler, weil sie dieKlage nicht verhinderte. Normalerweise hätte sie ihre korrekte Berechnung dem Gerichteinreichen müssen. Wäre der Richter auf ähnliche Zahlen gekommen, hätte die Klageabgewiesen werden müssen, und ich hätte nicht die Kosten des Verfahrens tragen müssen.Anders ausgedrückt: Von dem gesparten Geld hätte ich mir zwei Wochen Karibik leistenkönnen! Aber was machte meine Anwältin? Siehe Schreiben auf der nächsten Seite! Mit einerunglaublichen Passivität, Trotteligkeit, mangelhaftem Fachwissen - oder vielleicht auchFaulheit - verzichtete sie, dem Gericht die Richtigkeit ihrer Berechnung darzulegen. Stattdessenging sie einfach in Wartestellung mit ihrem Dreizeiler, nach dem Motto: „Ich warte erst einmalden Vernichtungsschlag ab, dann sehen wir mal weiter.“ Damit hatte sie den Grundstein füreine Lawine gelegt, die nun ungebremst auf mich zurollte! Für diesen Fehler habe ich sie spätererfolgreich regresspflichtig gemacht, wozu ich 3 (in Worten drei!!!) weitere Anwälte brauchte!Näheres dazu später. Aber schauen wir uns wiederum mal das Meisterwerk der Passivität vom30.3.2004 an:15


… . melde ich mich für den Antragsgegner. Zur Sache selbst werde ich mich nach derEntscheidung über die Prozesskostenhilfe für die Klägerin vortragen.Die verhinderte Einigung – Teil 1Trotz des auf mich zurollenden Unterhaltverfahrens zeichnete sich ab Ende März zuHause eine gewisse Wende zur Vernunft ab. Sprachen meine Frau und ich wochenlang keinWort, so klangen die Emotionen langsam ab, und es bestand Bereitschaft für Verhandlungenunter uns. Meine Frau signalisierte Verzicht auf Unterhalt während des Zusammenlebensin der ehelichen Wohnung, wenn ich ihr später den Umzug bezahlte. Mittlerweile ging ich auchnicht mehr allein für mich einkaufen, sondern wir beide zusammen für die gesamte Familie. Sostellte ich mir ein erträgliches Zusammenleben vor, was meinen Bankrott ebenfalls verhinderte.Meine Frau und ich wollten diese Vereinbarung des Unterhaltsverzichts sogar mit unserenAnwälten bei einem gemeinsamen Treffen besiegeln. Dies wurde auch von ihrem Anwaltschriftlich angekündigt, nämlich die Suche nach einer außergerichtlichen Regelung, weshalb erum einen Terminvorschlag bat.Sie können sich gar nicht vorstellen, sehr geehrter Leser, was für ein gewaltiger Steinmir vom Herzen fiel! Alle Ängste verschwanden ganz plötzlich. Hierzu wurde ein Treffender beiden Parteien für Ende Mai in der Kanzlei meines gegnerischen Anwalts anberaumt.Zwar war mir nicht ganz wohl zumute bei dem Gedanken, diese Räuberhöhle, die Brutstätteder Abzockerei, betreten zu müssen. Aber es sollte sich ja lohnen, zumindest in der Theorie.Ebenfalls hatte ich die Hoffnung, dass das Anordnungsverfahren gegen mich durch meine Fraugestoppt wurde, weswegen sie einen Termin bei ihrem Anwalt hatte, bei dem sie diesenWunsch vortrug. Natürlich redete er ihr ein , sie müsse die Kosten bei der Rücknahme desVerfahrens tragen. Wie hoch die waren, verriet er ihr aber nicht. Sie hätte in diesem Fall etwa300 Euro zahlen müssen statt gut 1200 € durch diese Verhandlung. Hätte ich keinen Widerrufeingelegt, wären ihre Kosten sogar auf 1800 € angestiegen! Kurzum, sie hätte 900 € sparenkönnen, was für einen schönen dreiwöchigen Urlaub am Mittelmeer gereicht hätte. Auf jedenFall wurde ihr die Annullierung des Verfahrens ausgeredet, wollte doch Anwalt M daran gutverdienen, nämlich vierstellig! Allerdings schenkte ich dieser Aussage bezüglichAnnullierungskosten keine große Bedeutung, denn darüber konnte man ja theoretisch auchbeim Treffen der beiden Parteien Ende Mai am Verhandlungstisch diskutieren.Pünktlich erschienen meine Frau und ich am 30.5.2004 vor der Kanzlei ihres Anwalts.Wenige Minuten später kam auch ihr Rechtsbeistand mit seinem Porsche Carrera an.„Ein imposanter Anblick“, dachte ich mir, und als Anwalt M ausstieg und mich sofortfreundlich und musternd begrüßte, war mir nicht ganz wohl zu Mute. Hier stand nichtnur mein Gegner, sondern mein größter Feind vor mir, ein Abzocker der Meisterklasse,der mir nicht nur finanziell schaden, sondern auch die Scheidung auf viele Jahre ausdehnenwollte. Er wirkte bei weitem nicht so fürchterlich wie seine Schreiben, geradezu zarterschien er mir, Mitleid kam schon fast in mir auf. Und auch in Sachen verbaler Schlagkraftenttäuschte er mich beim späteren Verfahren völlig. Als dann auch wenig später meineAnwältin eintrudelte, betraten wir die Kanzlei. Allerdings bat Anwalt M meine Frau zu einemkurzen Gespräch unter vier Augen, bevor die gemeinsame Sitzung begann. Ich dachte mirnichts Schlimmes dabei, auch wenn 15 Minuten vergingen, während ich allein mit meinerAnwältin in dem Konferenzzimmer saß. Vorsorglich brachte uns eine Anwaltsgehilfin schonmal Kaffee. Beeindruckend war die riesige juristischen Büchersammlung, schätzungsweise16


50 m Bücher in Regalen über den ganzen Raum verteilt. Ob der Anwalt auch die wesentlichenTeile dieser Bücher kannte, bezweifelte ich zu einem späteren Zeitpunkt erheblich, denn ihmunterliefen regelrechte Anfängerfehler bei den weiteren Unterhaltsberechnungen. Auch stelltesich zwei Jahre später heraus, dass es viel wichtiger war, sich mit aktuellen Urteilen derhöchsten Gerichte zu beschäftigen, anstatt mit der zum Teil antiquarischen Büchersammlung.Nach kurzer Zeit erschienen meine Frau und ihr Rechtsbeistand aus der Besprechung.Er teilte kurz und bündig mit, unsere Vereinbarung, auf Trennungsunterhalt zuverzichten, sei nicht mehr gültig, genauso der von mir entworfene Vertrag, worauf hin er seinenTaschenrechner herausholte und fleißig mit der Unterhaltsberechnung begann. Zahlenkolonnenflogen mir um die Ohren! Anwalt M war gut vorbereitet, denn er kannte meinenEinkommensbescheid und Verdienstnachweise bestens. Meine Anwältin und ich saßenfassungslos da, verraten und verkauft, weswegen sie mich am Ende der Sitzung fragte, warumsie überhaupt anwesend gewesen war. Eine durchaus berechtigte Frage. Der Anwalt zog seineBerechnung runter, ich musste wehrlos ansehen, wie ich regelrecht „enteignet“ wurde. Mirwurde vorgeschrieben, mit wie viel ich zu leben hätte, ob das Geld reichte, das interessierteunserer Rechtssprechung überhaupt nicht. Okay, der Gerechtigkeit halber muss ich zugeben,dass die Daumenschrauben selten unter cirka 890 Euro Selbstbehalt festgeschraubt werden,denn dies ist das Existenzminimum, was nicht unterschritten werden darf, Job vorausgesetzt.Mein Gegner kam auf etwa 1700 Euro und meinte zum Schluss, die hätte ich ab übermorgen zubezahlen. Monatlich, versteht sich! Interessant aber war die Abweichung gegenüber seinervorherigen Rechnung, bei der er auf 2100 Euro Unterhalt kam. Der Mann wollte seinenBerechnungsfehler einfach nicht zugeben! Und obwohl er die gleiche Summe wie meineAnwältin errechnete, er sich also selber korrigierte, hielt er am Anordnungsverfahren gegenmich fest. Eine tolle Logik! Wieder ein Beweis, dem Mann ging es nur ums Verdienen!!!Richtig kollegial bis zärtlich wurde der Umgangston zwischen den Anwälten, als RA M meineRechtsanwältin bat, in punkto Prozesskostenhilfe etwas zu erledigen, damit er schon malwas in Rechnung stellen könne. Natürlich waren sich die Anwälte in diesem Punktabsolut einig. Für weitere Diskussionen ergab sich keine Möglichkeiten. Meine Anwältinmusste schon nach 45 Minuten weg, hatte den nächsten Termin, was in dieser Situation keingutes Bild hinterließ. Beim Herausgehen fragte sie mich lediglich, ob ich ihr schon denVorschuss von eintausend Euro bezahlt hätte, was ich verneinte, verlangte ich doch einerichtige Rechnung mit klarer Aufstellung aller erbrachten Leistungen. Die sollte ich schon baldbekommen, und das nicht zu knapp…..Aber kommen wir zurück zu dem Verhalten des Anwalts meiner Frau, diese umzustimmen,doch Trennungsunterhalt zu verlangen. Nur in diesem Fall hätte er richtig abkassieren können,denn bei Verzicht wäre der Streitwert viel zu niedrig gewesen, und der Anwalt wäre relativ leerausgegangen. Was musste er ihr an Werten beim Zugewinnausgleich versprochen haben, dennmeine Angebote aus dem Einigungsvertrag waren dagegen Peanuts? Anders kann ich mir denplötzlichen Umschwung meiner Frau nicht erklären.Dass er aber mit dieser hinterhältigen Aktion die Bande zwischen mir und meiner Frauendgültig zerschnitten hatte, das Thema „Aussöhnung“ gar nicht mehr möglich war, musshier erwähnt werden. Seitdem habe ich einen hohen Respekt vor Mediatoren, auch wenn essich hierbei auch nur um Anwälte handelt, aber durch die Vertretung beider Seiten müssen sieunparteiisch bleiben, und können daher keine Schäden wie Zwietracht, etc. anrichten. Davonganz abgesehen, dass auch die Scheidung deutlich billiger werden würde.17


An dem Tag wurde mir auch schlagartig klar: Durch die Nichtannahme desEinigungsvertrages, der auch eine Lockerung des Ehevertrags vorsah, wurde der Kampf umden Ehevertrag eingeleitet. Für Anwalt M zusätzlich über tausend Euro Gewinn. Ich schätze, andiesem Tag hatte er in dieser einen Stunde mehrere tausend Euro verdient, sollte hierdurch dieScheidung noch mindestens fünf Jahre dauern. Hatte er etwa Blut geleckt?Die erste AnwaltsrechnungIch erinnere mich noch gut an Pfingsten 2004. Ich kam aus dem Pfingsturlaub, den ichmit einer Freundin in einem Ferienhaus im Extertal verbracht hatte. Eine wunderschöneZeit, die mich etwas regeneriert hatte. Zu Hause angekommen, leerte ich den Briefkasten,darin auch einen Brief meiner Anwältin. „Das muss die Rechnung sein“, dachte ich mir,„kann ja nicht hoch sein“, denn sie vertrat mich gerade mal vier Monate, Verhandlungen vorGericht gab es schließlich noch nicht. Drei- oder viermal hatte ich sie aufgesucht, mit einigenhundert Euro rechnete ich. Aber wieder einmal sollte ich mich getäuscht haben. Sage undschreibe 2200 € - in Worten zweitausendzweihundert Euro - forderte sie für diese vier Monate.Zeitweise dachte ich, die Frau litt unter schwersten Halluzinationen, denn sie berechneteGebühren für eine Gerichtsverhandlung, die noch gar nicht stattgefunden, verlangte fast 700 €für einen Vergleich, den es nie gegeben hatte! Auch berechnete sie den Streitwert um denFaktor 2 zu hoch, denn in dem bevorstehenden Anordnungsverfahren durfte der Unterhalt nurmit 6 und nicht mit 12 multipliziert werden, was ich erst später erfuhr. Kurzum, ich nahm dieseRechnung nicht für voll und beschloss sofort meinen ersten Anwaltswechsel. Schauen wir unsmal diese einseitige Rechnung genauer ein, die zu einem späteren Zeitpunkt jedoch dramatischherunterkorrigiert wurde.Hiermit erlaube ich mir, Ihnen nachstehend meine Kostenrechnung mit der Bitte um baldigeBegleichung zu übermitteln.Gegenstandswert: 23.517,72 Euro(1.959,81 Ehegattenunterhalt und je 384,00 Euro Kindesunterhalt x 12)Prozeßgebühr §§, 11, 31 1 BRAGO 10/10 Euro 686,00Besprechungsgebühr §§ 11,118 12 7,5/10 Euro 514,50Vergleichsgebühr §§ 11, 23 Euro 686,00Auslagenpauschale § 26 Euro 20,00---------------------------Euro 1.906,50MwSt 16% E u r o 305,04Endsumme Euro 2.211,54Der erste AnwaltswechselEine extrem hohe Rechnung von gut 2200 Euro von meiner Anwältin, dazu das angekündigteAnordnungsverfahren, dem sie keine Gegenwehr entgegensetzte, also völlige Passivität.Schließlich wollte sie sich ja erst nach dem Beschluss über PKH äußern. Es war dringend Zeitfür eine Kurskorrektur. Ich musste folglich schwer an ihren Fähigkeiten zweifeln. Deswegensuchte ich Anfang einen anderen Anwalt auf, um den Fall überprüfen zu lassen, insbesonderedas Können meines Rechtsbeistands. Auch diesen Anwalt R entdeckte ich im Internet. Wiederhatte ich ihn blind ausgesucht, was sich später als Fehler herausstellte. Ich gebe zu, er machteauf mich einen guten Eindruck, sehr selbstbewusst, selbstsicher, erfahren, dynamisch. Über18


meine Anwältin lächelte er nur und meinte, sie sei bekannt, trottelig zu sein und keine Ahnungzu haben. Er hatte daher schon einige Mandanten von ihr übernommen. Ihre Rechnung stufte erauch als völlig inkorrekt ein. So hatte sie Prozessgebühren berechnet, obwohl noch keinVerfahren stattgefunden hatte, Vergleichsgebühren aufgeführt, obwohl das Treffen der Anwältemit Sicherheit kein Vergleich war, da ohne Einigung. Außerdem wurde zur Berechnung desStreitwerts der Unterhalt mit 6 statt 12 multipliziert, so dass dieser um den Faktor zwei zu hochwar, die Rechnung hätte gut 50% niedriger sein müssen! Auch meinte er, man könne meineAnwältin aufgrund ihrer Passivität regresspflichtig machen. Allerdings sollte ich späterdiesbezüglich enttäuscht werden, denn die großspurigen Sprüche mit der Regresspflichtigkeitdienten nur zum Ködern von Mandanten.Über den gegnerischen Anwalt M amüsierte er sich sichtlich, speziell über seinen Fuhrpark,der ihm bestens bekannt war, bestand er aus Porsche Carrera und Auto Quattro oder TT. Aberunser Gegner war auch bekannt dafür, ausgehandelte Beschlüsse zu kippen, wie er mirversicherte. Bezüglich meines Ehevertrages stimmte er mich optimistisch, hatte er dochgerade ein Seminar besucht, was den Beschluss des BGHs bezüglich Eheverträgen behandelte.Der Mann gefiel mir, er wirkte sehr erfahren, war auf dem neusten Stand. Endlich war mir klar:Ich lag alles andere als falsch mit dem Wechsel. Kurzum, ich übertrug ihm das Mandat,unterschrieb ihm eine Vollmacht, planten ein Schreiben an meine Exanwältin, welches ihreFehler bei der Rechnungsstellung aufführen sollte. Von Regresspflichtigkeit wollte ermomentan noch nicht in seinem Schreiben sprechen, schließlich wollte er strategisch vorgehen.Nun, ich hatte damit kein Problem, auch wenn ich die Strategie dahinter nicht entdeckenkonnte, aber egal, vertraute ich ihm doch absolut, leider nur für kurze Zeit, wie sich späterherausstellen sollte.Das AnordnungsverfahrenEs war der 18. Juni 2004. Ein Tag, den ich nicht mehr vergessen werde. Obwohl ichmittlerweile hohen Unterhalt bezahlte gemäß den Berechnungen des Anwalts M bei unseremvorangegangenen Treffen, musste ich an diesem Tag dennoch vor Gericht erscheinen. Manhatte mich rechtzeitig geladen und auch auf die schweren rechtlichen Konsequenzenhingewiesen, sollte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Wie man hier mit unschuldigen,nicht vorbestraften Bürgern umsprang, war schon erschreckend. Mein Anwalt hatte beiunserem Treffen Verspätung an diesem Termin angekündigt, aufgrund eines anderen wichtigenTermins und der Sperrung einer Brücke, den er keineswegs verschieben wollte, worüber er aberschon vorab den Richter telefonisch informiert hatte. Um so erstaunter war ich, als ich meinenAnwalt R überpünktlich im Gerichtsgebäude sah. Er hatte extra für mich seinen wichtigenTermin verschoben. Nun ja, das war allerdings nur die halbe Wahrheit. Der ursprünglicheTermin konnte bei weitem nicht so lukrativ gewesen sein, wie wir später anhand der Rechnungsehen werden.........Kurze Zeit später begann im Zimmer des Richters. Nach kurzer Ansprache legte ermit der Unterhaltberechnung los. Schließlich besaß er alle Unterlagen von mir, wieGehalts-, Spesenabrechnung und den letzten Lohnsteuerbescheid. Der Richter hatte sich sehrgut mit dem Fall beschäftigt, seine Zahlenkolonnen spiegelten die Berechnung meinerehemaligen Anwältin H weitgehend wieder. Der einstmals gefürchtete Anwalt M erschien sehrruhig und passiv, hatte mir eigentlich einen ganz anderes Kaliber vorgestellt. Das bewiesenallein schon die Wortgefechte, die ich mir mit ihm leistete, als ich ihm u. a. klar machte, dassseine Unterhaltsberechnung für meine Nochfrau um den Faktor 2 zu hoch war. Es kam19


keine richtige Gegenwehr auf, der gelernte Jurist saß da und hörte sich schweigend die für michwesentlich günstigeren Berechnungen des Richters an . Scheinbar trumpfte er nur zu wahrerGröße auf, wenn er seine chilischarfen Schreiben verfasste.Aber auch von meinem Anwalt war nichts zu hören, außer mehrmalige Bitten, nämlich dass ersich in den 9 Tagen seit der Mandatsübernahme noch nicht in meine Akten (lächerliche max.30 Seiten!) einarbeiten konnte. Man ihm noch Zeit geben, weswegen auch eine Widerrufsfristeingeräumt werden musste. Sein Kollege hatte dafür absolutes Verständnis, es wurden weitereHöflichkeiten ausgetauscht, so dass ich zeitweilig dachte, die besteigen sich gleich gegenseitig!Diese betonten Nettigkeiten steigerten nicht gerade mein Vertrauen. Insbesondere Sätze wie„Herr Kollege, gestatten Sie“, oder „Herr Kollege, hätten Sie was dagegen“...“aber natürlichnicht“….“selbstverständlich räume ich Ihnen Zeit ein“, stimmten mich äußerst misstrauisch.Wehr- und chancenlos musste ich zusehen, wie man mich enteignete, meine Abgabenberechnet wurden. Ob der Selbstbehalt für eine Fortsetzung meines Lebens in derEigentumswohnung reichte, interessierte keinen. Es wurde nach dem Motto verfahren: Siehezu, wie sie mit dem übrig bleibenden Geld auskommen. So konnte ich mir die Enteignung imKommunismus vorstellen. Ich erlebte sie gerade live, mittendrin statt nur dabei! DerVorsitzende kam dann auf ein Ergebnis von 1718 Euro, die ich zu zahlen hatte. Das reichtedem gegnerischen Anwalt M nicht aus, denn er brachte sofort den einzigen Einwand meinesangeblichen Wohnwertvorteils. Mein Anwalt blieb stumm, während der Richter ohne zu zögernzu meinen Gunsten bemerkte, beide Parteien hatten diesen Vorteil momentan. Folglich könnekein Wohnwertvorteil angerechnet werden, was mein Glück war, denn sonst hätte ich nochetwa 200 € mehr zahlen dürfen.Beleuchten wir mal dieses höchst aufschlussreiche Szenario genauer, was sehr viel über dieinteressante Gestalt M verrät. Der Richter war etwa 10 Jahre älter, hatte daher auch etwa 10Jahre mehr Berufserfahrung als Herr M. Da stellt dieser eine Behauptung in derGrößenordnung drei mal drei ist zehn auf. Schließlich gehört der Wohnwertvorteil zumEinmaleins des Familienrechts, diesen einfachen Teil müsste ein guter Familienrechtler imSchlaf beherrschen. Folglich stellt sich im Nachhinein für mich die Frage: Hatte Anwalt Mtatsächlich solche erschreckend fachlichen Lücken? Oder war er so dreist und wollte einenwesentlich erfahreneren Richter nach dem Motto testen,“ mal schauen, ob der sich einen vomKlapperstorch erzählen lässt.“ Egal ob Unwissenheit oder Dreistigkeit, ich tippte aufgrundseiner völlig fehlerhaften Unterhaltsberechnungen auf Ersteres. Diesen Anwalt konnte mannicht ernst nehmen! Aber auch mein Anwalt hinterließ in dieser Szene einen armseligenEindruck. Entweder kannte er sich genauso wenig mit dem Wohnwertvorteil aus, oder er sahzu, dass der Streitwert stieg, damit sein Honorar richtig üppig wurde. Auch hier galt, egal waszutraf: Den Mann konnte man vergessen.Zu einem späteren Zeitpunkt sollte ich noch erfahren, Anwalt M reichten die 1718 EuroUnterhalt nicht, er blieb hartnäckig..... Auf jeden Fall erwähnte Anwalt M noch denSonderbedarf, den er bei Auszug meiner Frau geltend machen wollte. Auf gut deutsch, denganzen Umzug samt Neueinrichtung sollte ich auch noch bezahlen. Zum Glück kam es abernicht dazu, da mein Vater, zu dem ich seit Scheidungsbeginn eineinhalb Jahre lang keinenKontakt mehr gehabt hatte dank einer Dreckkampagne meiner Frau, sie mit einer 8000 EuroSchenkung einmalig unterstützte.Kurz vor dem Ende der Verhandlung durften sich beide Parteien getrennt zurückziehen,um sich mit ihren Anwälten zu beraten. Es ging um die Frage, ob wir diesen „Vergleich“annehmen. Mein Anwalt riet mir mit einer gewissen Freude dazu, so nach dem Motto:20


„Da sind Sie ja noch gut weggekommen!“ Hätte er obendrein noch den Ausdruck Glückstaggebraucht, ich hätte für nichts mehr garantieren können. Er hätte dann 3 Paar Schuhe zumbremsen gebraucht! Auch suchte er keine Möglichkeiten, den Unterhalt noch zu drücken. Diesehatten sich genug ergeben, schrieb er mir doch wenige Tage später, dass meine Frau zu vielUnterhalt bekomme, da sie noch in der ehelichen Wohnung lebe. Dann gingen wir zurück indas Richterzimmer, und die Verhandlung wurde fortgesetzt. Es wurde weiterhin nur fleißiggenickt, das war die wesentliche Rolle meines Anwalts. Im Grunde genommen hätte ich aucheinen Pfarrer mitnehmen können, das Resultat wäre das gleiche gewesen, allerdingsentschieden billiger! Hätte ich das gewusst, wäre ich allein zum Gericht gegangen, womit icheine Menge Geld gespart hätte, genug für eine zweiwöchige Karibikreise. Ich nahm denVergleich erst einmal unter dem Vorbehalt eines Widerrufs an. Der Richter ordnete an, dass dieKosten von den beiden Parteien getragen werden mussten, also gegeneinander aufgehobenwurden, was ich überhaupt nicht verstand. Schließlich wurde der Rechenfehler des Anwalts Mnachgewiesen, weshalb es zum Verfahren gekommen war. Aber das interessierte den Richternicht! Das Wort „Vergleich“ ist an dieser Stelle der reinste Sarkasmus. Da musste man gut1700 Euro monatlich zahlen, mir selber blieb nur noch ein kaufmännisches Gehalt übrig, mitdem ich die nachfolgende Kostenlawine auch noch decken sollte. Dennoch gefiel mir derRichter, denn er zog die Raten mitsamt Tilgung der Eigentumswohnung von meinem Gehaltab, was falsch war, wenngleich sehr zu meinen Gunsten, so dass der Unterhalt somit um rund100 Euro niedriger ausfiel. Das war dem gegnerischen Anwalt ein Dorn im Auge. Erst ein Jahrspäter bemerkte er diesen schweren Fehler, hatte sich wohl in der Zwischenzeit erstmals mitdem Familienrecht beschäftigt, um den Streitwert noch einmal massiv erhöhen zu können. Soviel zum Thema Fachwissen, Fähigkeiten.Damit war die Verhandlung beendet. Ich verließ das Gerichtsgebäude wie eingeprügelter Hund, wurde ich doch ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, während meineFrau geradezu strahlte, was bei ihr in der Vergangenheit ausgesprochen selten vorkam. Aberich verstand sie! Ihr standen nun 1300 Euro plus ihre verdienten 300 € pro Monat zu, und dasmit gerichtlichem Segen, im Namen des Volkes. Schließlich wohnte sie noch bei mir, und hatteaußer dem Wirtschaftsgeld von ca. 400 € keine weiteren Ausgaben. Dennoch musste auch sieharte Schläge einstecken, denn dieses völlig sinnlose Verfahren kostete auch sie etwa 1300Euro. Da ich seit dem 1. Juni eh schon Unterhalt zahlte, von Zahlungsunwilligkeit folglichkeine Rede sein konnte, fragte ich mich nach dem Sinn dieses Prozesses. Jedenfalls machteauch Anwalt M einen glücklichen Eindruck, denn er hatte sich gerade eine Karibikfernreiseverdient.Allerdings ahnte meine Frau nicht, dass sie von ihrem Anwalt hemmungslos reingelegt wurde.Da wurde etwa 170 € höherer Unterhalt nur für ein halbes Jahr erreicht, was in Summe1020 € ergab, das Verfahren kostete sie aber genauso mich ungefähr 1300 €, was einen Verlustvon rund 300 € für sie bedeutete! Hätte ich das Urteil nicht widerrufen, wäre dieser Verlustsogar auf über 820 € angestiegen! Das Verfahren lohnte sich schon aus dem Grund nicht, da einhalbes Jahr später neue Berechnungen aufgrund meiner Änderung der Lohnsteuerklassen von 3nach 1 stattfinden mussten, und weil meine Frau sich schon auf Arbeitssuche befand.Ihr Verlust war in Wirklichkeit sogar gut doppelt so hoch, nämlich zirka 800 €, fand sie schondrei Monate später eine Arbeit, wodurch ihr Unterhaltsanspruch sofort drastisch sank, undschon früher der Gesamtunterhalt völlig neu berechnet werden musste, das Urteil des Richtersmeine Frau betreffend weitgehend ungültig und somit wertlos wurde. Und bei dieser Summewaren die angefallenen Gerichtskosten noch gar nicht berücksichtigt, die ihren Gesamtverlustauf etwa 1000 € steigen ließen! Ebenfalls wurden durch dieses provozierte Verfahren dieletzten Bande zwischen mir und meiner Frau zerschnitten, die Möglichkeit einer Versöhnungdamit völlig ausgeschlossen, was natürlich im Sinne ihres Anwalts war, der nur am Streit am21


esten verdienen konnte. Mir ging auch ein Jahr später noch oft der Gedanke durch den Kopf,ob ich nicht den Wahnsinn namens Scheidung zurücknehmen sollte. Diverse Beziehungen mitweniger überzeugenden Frauen, die für mich keine Zukunft darstellen konnten und derdramatische Verfall meiner beiden Kinder ließen diesen Gedanken immer wieder aufkommen.Auf der anderen Seite konnte ich auch nicht die anfänglich knallharten Briefe des juristischenKriegsgottes meiner Frau und die beiden kostspieligen Unterhaltsverfahren gegen michvergessen, die mich finanziell in arge Bedrängnis brachten. Wäre all dies nicht gewesen, wäreich mit hoher Sicherheit zu meiner Familie zurückgekehrt, aber der Kriegstreiber M verhindertedies! Und ich bin mir sicher, aus diesem bitteren Abenteuer „Scheidung und Trennung“ hättenwir beide gewaltig gelernt, was eine gute Grundlage für einen Neuanfang gewesen wäre.Jedenfalls war wenigstens für die Anwälte dieser Tag ein finanzieller Erfolg!Rechnung Nr. 2Wenige Tage danach sollte ich schmerzlich erfahren, warum Anwalt R seinen wichtigenTermin zu meinen Gunsten verschoben hatte. Ich bekam nämlich Post von ihm, hatte an einGerichtsprotokoll gedacht, also nichts Schlimmes. Ich traute meinen Augen nicht. Für diesenetwa 90 minütigen Gerichtstermin wurden 1800 Euro verlangt. Somit hatte ich in nur vierMonaten und zwei Wochen Anwaltskosten in Höhe von 4000 Euro! Und ich hatte noch Glück.In dem Verfahren ging es nur um den Unterhalt der nächsten 6 Monate. Das macht einenStreitwert von rund 6 mal 1700 Euro = 10.200 Euro. Wäre Unterhalt für ein Jahr beschlossenworden, hätte ich noch viel mehr rüberreichen dürfen, sprich keine Karibikreise mehr, sonderngleich eine Südseereise!!Meine Stimmung sank noch tiefer. Ich zahlte Unterhalt bis zur Schmerzgrenze, hatte hoheAnwaltsrechnungen, und eine neue Küche musste ich mir nach dem Auszug meiner Frau auchnoch kaufen, die ein Vorrecht aufgrund der Kinder hatte, unsere nagelneue ALNOEinbauküche mitzunehmen. Mittlerweile wusste ich nicht mehr, wie es finanziell weitergehensollte, denn meine paar tausend Euro Ersparnisse waren damit aufgebraucht. Außerdem war ichauf mich allein gestellt, von der Verwandtschaft hatte ich keine Hilfe zu erwarten, die zudiesem Zeitpunkt noch meine Frau regelrecht hofierte. Diesen einseitigen Beschluss auch nochVergleich zu nennen, war ja schon eine Frechheit, dafür aber auch noch eine Vergleichsgebührvon über 600 Euro zu berechnen, der absolute Hohn. Da wurden mir Gelder in Rekordhöhemonatlich abgenommen, ohne dass ich mich dagegen wehren konnte, und das ganze nannteman dann auch noch Vergleich. Einem Vergleich müssen alle Parteien zustimmen, nur wurdemir die Verordnung aufgepresst, hätte nichts dagegen unternehmen können, dennoch dieBezeichnung Vergleich. Mit dem gleichen Recht kann man auch bei einer Meinungsverschiedenheitverprügelt werden, und das ganze auch Vergleich nennen.Verstehen Sie mich an dieser Stelle bitte nicht falsch, natürlich stand meiner Familie Unterhaltzu, schließlich mussten die auch von etwas leben, aber bei solchen astronomischen Summenhört bei mir das Verständnis auf. Schauen wir uns mal diese Rechnung an, und man staune, wasfür Gebühren es so alles nach BRAGO gibt, die aber korrekt waren:KOSTENAUFSTELLUNGBezeichnung EUR netto USt, gem.§ 25IIBRAGOEURbrutto22


10/10 Prozeßgebühr aus 10308,00 EUR 526,00 16,00% 610.16gem. §3111 BRAGO10/10 Verhandlungsgebühr aus 10308,00 EUR 526,00 16,00% 610,16gem. §3112 BRAGO10/10 Vergleichsgebühr (anhängig)aus 10308,00EURgem. §2313 BRAGO526,00 16,00% 610,16Entgelte für Post- um) Telekom-Dienste 20,00 16,00% 23,20gem. §26 BRAGOSumme 1598,00 255,68 1853,68Abgerechnet wurde nach §11 BRAGO West(Euro Tabelle)Natürlich kam die Rechnung nicht allein. So in ganz purer Form wäre es sehrundiplomatisch gewesen, die Gebührennote zu überreichen. Es war noch ein Schreibenzum Verlauf des Anordnungsverfahrens dabei. Dabei fielen mir erst ein halbes Jahrspäter ein paar Zeilen auf, als mein Kopf wieder etwas freier war:Ein Widerruf erfolgt nur auf Ihren gesonderten Auftrag hin. Hören wir nichts, gehen wir davon aus, dass derVergleich Bestand haben soll. Was die Höhe des Unterhalts anbetrifft, so geht die Berechnung des Gerichtsnach diesseitiger Auffassung grundsätzlich in Ordnung. Außer acht gelassen wurde bislang, dass FrauLand gegenwärtig keine Miete zahlt. Das bedeutet, dass Sie, solange Frau Land noch in der Wohnungwohnt, eigentlich zu viel Unterhalt zahlen. Denn wenn man den Wohnwertvorteil nur mit einem pauschalenBetrag von 300,00 € bei gleichzeitigen eigenen Einkünften von Frau Land in dieser Höhe zugrunde legte,würde sich der Unterhaltsbetrag für Frau Land auf rund 600,00 € reduzieren. Dies bedeutet, dass Siesolange zuviel Unterhalt zahlen, wie Frau Land nicht tatsächlich nach Wuppertal umgezogen ist. Wenn Sieguten Grund dafür haben, annehmen zu können, dass der Umzug bald erfolgt, könnte dieser Umstandunberücksichtigt bleiben.Das muss man sich mal vorstellen: Der Anwalt merkte im Verfahren, während der Richter denUnterhalt bis zu meiner Existenzgrenze herunter errechnete, dass dieser eigentlich viel zu hochwar, da die Ehefrau ebenfalls noch mietfrei mit mir in der gleichen Wohnung wohnte. Stattbrav zu nicken, hätte mein Rechtsbeistand den Richter auf diesen Umstand hinweisen müssen.Tat er aber nicht! Ist auch ganz logisch, denn wenn der Unterhalt niedriger ausfällt, dann sinktauch der Streitwert und somit das Honorar des Anwalts! Folglich wird er sich niemals fürseinen Mandanten einsetzen, wenn gleichzeitig damit seine Gebühr geringer wird. Stellen wiruns mal vor, meine Frau hätte noch ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt, mietfrei, dasheißt mit 1700 Euro Unterhalt. Dann hätte mir der fehlende Einsatz des Rechtsanwalts einenSchaden von geschätzt 1800 Euro verursacht! Obendrein in meinem Fall auch noch einen fürmich ungünstigen Wohnwertvorteil anrechnen zu wollen, war der Gipfel, hatte doch derRichter in der Verhandlung klar festgestellt, dass beide Parteien diesen Wohnwertvorteil hatten,womit er einen noch höheren Unterhalt verhindert hatte. Wohlgemerkt, der Richter verhinderteden Wohnwertvorteil, nicht mein eigener Anwalt, dessen Pflicht es eigentlich gewesen war!Unterstellen wir dem Anwalt mal zu seinen Gunsten, er hätte erst nach der Verhandlung diesenFehler bemerkt. Dann hätte er sofort den Beschluss widerrufen müssen. Aber auch das tat ernicht, klar, dann wären ihm 600 Euro Vergleichsgebühr durch die Lappen gegangen! ZumGlück war meine Frau nach zwei Monaten ausgezogen, so dass mein tatsächlicher Schaden„nur“ bei etwa 600 Euro lag, auch wenn man dafür schon 2 Wochen Mittelmeer bekommenhätte! Leider entdeckte ich diese Umstände zu spät, denn dann hätte ich diese Summe mit derAbschlussrechnung des Anwalts R verrechnet, um den Mann regresspflichtig zu machen.Ich verstand die Welt nicht mehr. Da verrechnete sich die Gegenseite beim Unterhalt der Frauerheblich, um etwa 20%, , und ich durfte dafür noch 1800 Euro bezahlen? Hier wedelteder Schwanz mit dem Hund! Eine innere Stimme riet mir, den Vergleich zu widerrufen.23


Zu diesem Zweck suchte ich Ende Juni meinen Anwalt R in seiner Kanzlei auf.Irgendwie wollte er meine Ansichten nicht verstehen. Seine Freundlichkeit sank zunehmend.Dennoch befahl ich ihm, den Widerruf noch am selbigen Abend dem Gericht zu faxen, dennich hatte die Hoffnung eines Gerichtsbeschlusses, der die Kosten des Verfahrens derGegenseite aufbürden würde.Warum Anwalt R mir vom Widerruf abriet, konnte ich erst einige Tage später verstehen,als er mir eine korrigierte Rechnung schickte, in der die Vergleichsgebühr fehlte.Gut 600 Euro hatte ich gespart und der Anwalt damit weniger verdient. Kein Wunder,seine Laune litt erheblich darunter. Aber zu früh gefreut, denn zu diesem Zeitpunktkonnte ich noch nichts von seinem Plan wissen, sich das Geld anderweitig wieder reinzuholen,oder zumindest es zu versuchen......Die verhinderte Einigung – Teil 2Der Juni 2004 war fast zu Ende. Die Wogen des Anordnungsverfahrens klangen langsam ab,und die Vernunft schien in uns langsam einzukehren. Meine Frau und ich setzten uns abendsöfter zwecks einer Einigung zusammen, um es wegen den Ehevertrag nicht zu einemkostspieligen Verfahren kommen zu lassen. Ich hatte besondere Angst vor einem solchenKampf, prognostizierte doch Anwalt R so etwa 4000 Euro pro Instanz. Auch meine Frau kanntediese Kosten, was ihr Respekt einflößte. Gleichzeitig kam ich ihr auch im Vorfeld finanziellsehr weit entgegen, indem ich auf einige Regelungen des Ehevertrages verzichtete. So sollte siedoch von mir lebenslang Rente (=Versorgungsausgleich) erhalten. Zwar wusste keiner zudiesem Zeitpunkt sicher, ob man diesen Punkt überhaupt ausschließen konnte. Dennoch hättedieses Angebot erneute teure Prozesse um den Ehevertrag verhindert. Auch hätte sie barzusätzlich zu den 10.000 € noch etwa 6000 Euro in 50 Monatsraten bekommen und sich Kostenum 4000 – 8000 Euro erspart, wenn sie die Prozesse verloren hätte. Den nachehelichenUnterhalt hatten wir im Ehevertrag sowieso gegenseitig ausgeschlossen. Es war also kein neuerPunkt. Kurzum hätte dieser Frieden ihr mit Rentenansprüchen schätzungsweise 36.000 Euro biszu ihrem Tod beschert, mir sicherlich auch über 10.000 Euro an Kostenersparnis. Meiner Fraugefiel der Vertrag, den wir zusammen ausgehandelt hatten. Natürlich wollte sie sich mit ihremAnwalt beraten, wofür ich auch volles Verständnis hatte, wollte ich sie doch nicht übers Ohrhauen.So vergingen ein paar Tage, bis sie eines Abends aus heiterem Himmel meinte, aus unseremVergleich würde nichts. Ich beabsichtige, sie mit dem Vertrag über den Tisch zu ziehen. Manhabe sie vor der Unterzeichnung gewarnt, sie ginge gegen den Ehevertrag nun gerichtlich vor.Für mich brach eine Welt zusammen! Mir wurde wieder einmal klar: Die Scheidung trieb michfinanziell in den Ruin, und diese verlängerte sich auch noch um ein Jahr. Tatsächlich wurden essogar über fünfeinhalb Jahre! Mir waren aber die Zusammenhänge für den plötzlichenSinneswandel meiner Frau klar. Ihr Anwalt hatte ihr von dieser Einigung dringend abgeraten.Er konnte an dieser kaum verdienen, wohl aber an diversen langwierigen Verfahren u. a. gegenmeinen Ehevertrag, so etwa das sechs bis zwölf fache, je nach dem, ob es bis zumOberlandesgericht ging. Und in der Tat jagte er seine Mandantin in den nächsten fünf Jahrennoch in weitere fünf völlig unnötige und teure Verfahren. Der Mann war ja schließlich ein guterGeschäftsmann, der es verstand, Umsatz zu machen, für mich ein juristischer Raubritter. Schonbei der ersten versuchten Einigung hatte er die Gefahr des Umsatzverlustes erkannt und meinerFrau von einer Einigung abgeraten. Vermutlich hatte er ihr bei diesem zweiten24


Einigungsversuch wesentlich mehr Gelder versprochen, als der Vertrag garantieren konnte. Istauch klar, M redete von Anfang an meiner Gattin die Nichtigkeit des Ehevertrages ein, wasbedeutete, ihr stünde die Hälfte der halb abbezahlten Eigentumswohnung und lebenslangermonatlicher Unterhalt von etwa 700 € – 800 € zu, was umgerechnet natürlich den mehrfachenZugewinnausgleich bedeutete. Immer wieder versicherte Anwalt M seiner Mandantin, dassdiese niemals die PKH zurückzahlen müsse, was sie natürlich regelrecht motivierte, GerichtsundAnwaltskosten ohne Ende zu verursachen. Was er ihr aber verschwieg, war derZugewinnausgleich, der Vermögen darstellte, und somit zur sofortiger ratenloser Rückzahlungführen konnte, wie mir meine Anwältin He später bestätigte. Und was Anwalt M nicht ahnte:Meine Frau musste schon ein Jahr später ohne jegliches Vermögen monatlich 75 Eurozurückzahlen.Anwalt Nummer 3Von der ursprünglichen Regresspflichtigkeit meiner ersten Anwältin aus dem gleichen Ort wieAnwalt R wollte er nichts mehr hören. Als mein erster Rechtsbeistand die Rechnung von 2200Euro auf 1100 Euro herunter korrigiert hatte, meinte mein Anwalt locker, ich könne jetztunbedenklich zahlen. Damit waren meine Schadensersatzansprüche nicht abgedeckt, denn dasVerfahren hatte mich ohne Gerichtskosten immerhin 1244 Euro gekostet. Da wurde demMandanten lieber ein Schaden von deutlich über 1200 € zugemutet, als eine Kollegin aus dergleichen Stadt regresspflichtig zu machen. Weil ich schon zu diesem Zeitpunkt den Eindruckhatte, dass Anwälte innerhalb einer Stadt nicht gegeneinander vorgehen, sondern geradezu dieAbsprache bevorzugen - für mich schon eine Form von Parteienverrat - suchte ich mir einenAnwalt im 20 km entfernten Dortmund. Er wurde mir von einer Freundin empfohlen. Seinäußeres Auftreten wurde mir als sehr rustikal und polterhaft geschildert, aber immerhin einer,der kämpferisch noch viel aus einem Fall herausholte, selbst wenn er schlechte Karten auf derHand hatte, dank seiner imposanten Auftritte vor Gericht. Der Mann interessiert mich, nochmehr, er faszinierte mich. Ich malte mir seinen Einsatz gegen meine erste Anwältin in punktoRegressansprüche aus, aber auch über seinen Einsatz als rustikales Bollwerk gegen Anwalt Mmachte ich mir schon ernsthafte Gedanken.So suchte ich diese interessante Figur im August 2004 auf. Er wirkte tatsächlich sehrunkonventionell, weitere Attribute möchte ich mir ersparen. Ich schilderte ihm die Vorgänge,die zum Anordnungsverfahren führten, er ließ sich dann von mir entsprechende Schriftsätzezeigen. Er war sehr scharfsinnig, verstand sehr schnell die komplexe Konstellation, selbst dassdas Damoklesschwert des Hauptverfahrens über mir schwebte. Für ihn war eindeutig, AnwältinH konnte sehr leicht regresspflichtig gemacht werden. Zwischendurch ließ er sich von seinenAnwaltsgehilfinnen einzelne Zigaretten hereinbringen, nahm augenscheinlich widerwillig undteilweise verächtlich Anrufe von seinen Mandanten entgegen. Auch teilte er seinerVorzimmerdame per Telefon mit, man solle ihm das Denken überlassen, nicht der Helferin.Kurzum, fachlich als auch vom Entertainment gefiel mir der Mann, natürlich nicht immervorbildlich, aber als Bollwerk gegen meine Anwälte war der ideal. Bei unserer Verabschiedungnach 90 Minuten erwähnte er noch eine Gebühr, die fällig war, was ich natürlich wusste.Wenige Tage später schickte er meiner ersten Anwältin H ein gepfeffertes Schreiben, indem esso richtig schonungslos zur Sache ging:25


Unser Mandant ist zu Recht mit Ihrer Gebührennote vom 22.07.2004 nicht einverstanden.Abgesehen davon, daß der Gegenstandswert nicht recht nachvollziehbar ist (im einstweiligenAnordnungsverfahren ist der Monatsunterhaltsbetrag lediglich mit 6 zu multiplizieren), kann auch nichtnachvollzogen werden, inwieweit Sie eine Besprechungsgebühr in Rechnung stellen. Davon aber abgesehen,ist unserem Mandanten aufgrund Ihres Verhaltens ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.In dem von der Gegenseite anhängig gemachten einstweiligen Anordnungsverfahren haben Sie entgegenIhrer Aufgabe auf die Antragsschrift nicht reagiert, insbesondere die in der Antragsschriftfälschlicherweise zugrunde gelegten Einkommenszahlen nicht klargestellt, so daß, womit beimeinstweiligen Anordnungsverfahren zu rechnen ist, antragsgemäß ohne mündliche Verhandlung imBeschlußwege entschieden wurde. Ihr entsprechendes Versäumnis versuchten Sie zu korrigieren mit IhremAbänderungsantrag vom 10.05.2004.Dies hatte zur Folge eine mündliche Verhandlung, die, hätten Sie rechtzeitig vorgetragen, obsoletgeworden wäre mit der weiteren Folge, daß unser Mandant eine ihm nunmehr von den Rechtsanwälten Mpp. berechtigtermaßen in Rechnung gestellte Verhandlungsgebühr nicht zu zahlen hätte bzw. eine solcheGebühr nicht angefallen wäre.Überdies wurde aufgrund Ihrer vorwerfbar unterbliebenen Tätigkeit im Beschluß vom 29.04.2004 einEhegattentrennungsunterhalt in Höhe von 1.191,81 EUR für die Zeit von April 2004 bis einschließlich Juni2004 tituliert, obwohl, wie auch der später abgeänderte Beschluß vom 09.07.2004 ausweist, eigentlich nurmonatlich 654,00 EUR hätten tituliert werden dürfen. Insoweit ist unserem Mandanten ein Schaden in Höhevon 3 x 537.81 EUR entstanden. Darüber hinaus der eingangs angesprochene überflüssigeGebührenschaden infolge des von Ihnen zu verantwortenden Anwaltswechsels (10/10-Verhandlungsgebührnach einem Wert aus 11.754,00 EUR zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer). Der entsprechende Schaden wirdsich möglicherweise noch erhöhen um die von unserem Mandanten zu tragenden Gerichtskosten. DieGerichtskostenendentscheidung liegt noch nicht vor. Namens unseres Mandanten erklären wir mitdessen Schadensersatzanspruch hiermit die Aufrechnung gegenüber Ihrer Gebührennote.Interessant fand ich den schonungslosen Umgangston, der angeschlagen werden konnte,hatte doch Anwalt W seine Kanzlei in einer anderen Stadt. Vergleiche ich dagegen diezarten Schreiben von RA R, die ich nur als „Verbalpetting“ bezeichnen konnte, der aus demgleichen Ort wie die beschuldigte Kollegin kam, wurden in der UmgangsformWeltenunterschiede ersichtlich. Schon an dieser Stelle lernen wir, niemals einen Anwalt aus dergleichen Stadt des Gegner nehmen. Schließlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus!Natürlich schrieb die Dame wie folgt zurück. Ein Schreiben, was eine gewisse Naivität bisHilflosigkeit offenbarte. Nur weil es eine Zeit lang so aussah, dass meine Frau während desZusammenlebens keinen Unterhalt fordern würde, konnte die Anwältin doch nicht einfach alleAktivitäten fallen lassen, obwohl sie doch von der beantragten Klage wusste. Glaubte die Dametatsächlich, ich schaute seelenruhig zu, wie ich durch eine Klage ruiniert wurde? So blöd odernaiv konnte man nicht sein! Und dass dieses Gespräch in der Kanzlei ein Misserfolg war, dortder von mir sofort zu leistende Unterhalt berechnet wurde, verschwieg sie einfach. Bevor Siesich von so einer Anwältin bei einem Strafprozess verteidigen lassen, sollten Sie doch besserdie Flucht ins Ausland planen, denn mit so einer naiven und dummen Argumentation verlierenSie selbst aussichtsreiche Prozesse! Aber schauen wir uns doch mal dieses Meisterwerk derDummheit an:habe ich meine Kostenrechnung vom 22.07.04 berichtigt und zwar durch die Kostennote vom 03.08.04 diean die Kollegen ging. In der Anlage überreiche ich Kopie.Zum Zeitpunkt der Fertigung meiner Kostennote vom 22.07.04 war mir der Gegenstandswert den dasAmtsgerichts festgelegt hat, nicht bekannt. Im übrigen entbehren Ihre Forderungen jeglicher Grundlage.Mit Schreiben vom 10.05.04 habe ich mich im Namen des Mandanten gegen den Beschluss vom 29.04.04gewehrt. Die Angaben in meinem Schriftsatz vom 10.05.04 der Ihrem Mandanten vorliegt, wurden mir vondiesem so vorgegeben.Wie sich nunmehr aus dem Beschluss des AG vom 09. Juli 04 ergibt, hat das Gericht aufgrund der von mirangegebenen Angaben und der weiteren Angaben des Antragsstellers den Unterhalt reduziert. DieserTermin wurde von den Kollegen R wahrgenommen. Warum nicht rückwirkend reduziert wurde ist mir nichtbekannt. Ich weise daher jegliche Vorwürfe von mir.26


Des weiteren hat Ihr Mandant nach meinem Schriftsatz vom 10.05.04 erklärt, das die Angelegenheit ersteinmal ruhen solle, da er sich mit seiner noch Ehefrau geeinigt habe und aus dem Beschluss nichtvollstreckt werde. Es solle ein gemeinsames Gespräch erfolgen. Dieses Gespräch erfolgte beim Kollegen Min dessen Kanzlei. Ihr Mandant wechselte sodann den Anwalt, so daß meine weitere Tätigkeit nicht möglichwar.Nunmehr hat er wiederum den Anwalt gewechselt. Sollte Ihr Mandant die berichtigte Kostenrechnung nichtbis zum 20.08.2004 zahlen so müsste ich weitergehende Schritte unternehmen.Mein Anwalt W. setzte noch richtig einen drauf und antworte in einem kurzen, aber nochhärteren Schreiben, was meine Anwältin dann wohl doch endlich begriffen hatte und ersteinmal kurzzeitig Ruhe gab.Offensichtlich haben Sie unsere Argumentation nicht verstanden.Sie hätten nach unserer Auffassung und der unseres Mandanten auf den gegnerischen Antrag auf Erlaßeiner einstweiligen Anordnung vom 17.03.2004 sofort klarstellend antworten müssen und nicht erst eineKlarstellung vornehmen sollen, nachdem der unleidliche erste Beschluß in der Welt war. Da entsprechendeBeschlüsse in der Regel ohne mündliche Verhandlung ergehen, orientiert sich der Richter natürlich an demParteivortrag. Da ein solcher Parteivortrag infolge Ihrer Untätigkeit nicht vorlag, erging eben der Beschluß.Erst Ihre Ausführungen im Schriftsatz vom 10.05.2004 führten dazu, daß neu verhandelt und sodannkorrigiert werden mußte. D. h. diese bei diesem zweiten Termin entstandene Prozeßgebühr und auch dieVerhandlungsgebühr, entstanden bei den Kollegen R, waren schlicht obsolet. Insofern istunserem Mandanten ein Schaden entstanden, mit dem wir aufrechnen.Die Schreiben gefielen mir, und ich entschied mich, den Mann auch wegen Unterhaltsfragen zukonsultieren, denn ich konnte ihn mir immer mehr als wandelndes Bollwerk gegen Anwalt Mvorstellen, der endlich mal Gegner bekommen sollte, keine mickrigen Sparringspartner. Eingroßer Fehler, wie sich später herausstellte! So schickte ich ihm zwei Mails, in dem ich überden Kauf eines Autos und weitere Unterhalt mindernde Maßnahmen nachdachte. Es kamenzwei ausführliche Schreiben zurück. Allerdings verwunderte mich der Satz, mittlerweile warenangeblich schon so hohe Kosten aufgelaufen, dass diese bei einer Mandatsübernahme keineRolle mehr spielen würden. Nur weil ich zum Thema Unterhalt Fragen stellte, setzte er einenStreitwert von 10308 Euro bei einer Geschäftsgebühr von 13/10 an. Er hätte höchstens einViertel bis maximal die Hälfte dafür nehmen dürfen. Eine solche hohe Gebühr wäre berechtigtgewesen, wenn er mit unserem Gegner kommuniziert hätte, was aber keineswegs der Fall war.Die Gebühr wäre auch gerechtfertigt gewesen, wenn das Thema nach meinem Besuch auchnoch schriftlich fortgesetzt worden wäre. Dann hätte man es nicht mehr mit einer Erstberatungzu tun gehabt. Also immer merken: Bei Erstberatung den Anwalt nur einmal mit ein und demselben Thema konfrontieren, andernfalls wird es teuer! Schauen wir uns auch diesesMeisterwerk der Abzockerei einmal an:Zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, daß der richterliche Beschluß aus dem einstweiligenAnordnungsverfahren nicht abänderbar ist. Wir können auch nicht empfehlen, ohne weiterestrennungsbedingten Mehrbedarf auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen oder abzuziehen.Die trennungsbedingten Kosten, die Ihnen für die Anschaffung einer Küche oder die Beschäftigung einerHaushälterin entstehen, können im Hauptsacheverfahren, welches ja derzeit ruht, berücksichtigt werden.Wir müßten dann, sollten Sie dies wünschen, beantragen, daß das Hauptsacheverfahren wiederaufgenommen und dann im Hauptsacheverfahren der Ihnen entstehende monatliche trennungsbedingteMehrbedarf berücksichtigt wird. Hierzu können wir Ihnen allerdings auch nur dann raten, wenn wir dentrennungsbedingten Mehrbedarf auch entsprechend bewiesen bekommen, sei es durch Vorlage einesKaufvertrages für die Küche; sei es durch Vorlage entsprechender Zahlungsbelege für die Bezahlung einerHaushälterin. Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß der trennungsbedingte Mehrbedarf auch erst nachErgehen des einstweiligen Anordnungsbeschlusses entstanden sein sollte, da man sonst möglicherweisedarauf hinweisen könnte, daß Ihnen diese Kosten ja schon während des laufenden Anordnungsverfahrensbekannt waren und hier hätten berücksichtigt werden können oder gar müssen.27


Soweit Sie schließlich um die Mitteilung der Anwaltskosten bitten, so muß der Unterzeichner Ihnenmitteilen, daß es unerheblich ist, ob wir eine modifizierte Unterhaltsberechnung erstellen oder nicht.Bereits durch die bisherige Tätigkeit sind schon Gebühren hier entstanden. Diese berechnen sich nachdem 6-fachen Betrag des im Unterhaltsbeschluß genannten monatlichen Gesamtunterhalts. Dies sind654,00 EUR Trennungsunterhalt zuzüglich. Kindesunterhalt und Kindergeld; insgesamt 1.718,00 EUR.Demgemäß sind hier bereits Gebühren entstanden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.308,00EUR. Dies sind derzeit überschlägig Gebühren in einer Höhe von etwa brutto 850,00 EUR bis 900,00 EUR.Mir kam der Betrag für die Unterhaltsfragen erschreckend hoch vor, weshalb ich amnächsten Tag, dem 2.9.2004, dem Anwalt W ein humorvolles Fax schickte. Schließlich warmein Anwalt nicht nach Außen tätig geworden, sprich gegenüber meinem Gegner, so dassmeines Erachtens keine Geschäftsgebühr zustande kam, was die Kosten erheblich reduzierenmusste. Ebenfalls lag nur eine Erstberatung vor, war das Thema in der Kanzlei doch einanderes gewesen als in meinen Schreiben!Hiermit erbitte ich eine detaillierte und nachvollziehbare Auflistung der bisher aufgelaufenenunglaublichen Kosten von ca. 900 €. Insbesondere interessiert mich, ob meine Fragen zum ThemaUnterhalt mit einem Streitwert von ca. 10700 € abgerechnet wurden. Sollte dem so sein, kann ich jafroh sein, dass wir nicht über den Jackpot der Lotterie kommuniziert haben.Anwalt W trat zwar recht barsch, rustikal und polterhaft auf, so dass ich ihm auch einigenHumor zutraute, aber weit gefehlt! Wenige Tage später erhielt ich ein Hammerschreiben, indem er die Mandate ohne weitere Rücksprache mit mir niederlegte:angesichts Ihres Telefax-Schreibens vom 02.09.2004 sehen wir uns leider außer Stande, Ihrerechtsanwaltliche Vertretung weiterzuführen. Wir legen hiermit die in unserem Hause für Sie geführtenMandate nieder. In der Sache Land gegen H haben wir die Mandatsniederlegung auch gegenüber derGegenseite angezeigt. Das entsprechende diesseitige Schreiben vom heutigen Tag finden Sie anliegend inAbschrift beigefügt.Wir dürfen Sie bitten, die nachfolgenden Gebührenrechnungen , die die beiden hier geführtenAngelegenheiten betreffen, kurzfristig auszugleichen. Bzgl. der bei den nachfolgendenGebührenberechnungen zugrunde gelegten Gegenstandswerten weisen wir darauf hin, daß wir in derAngelegenheit Land ./. dto, wie bereits im diesseitigen Schreiben vom 30.08.2004 dargelegt, ausgehenmußten vom 6-fachen Betrag des im Unterhaltsbeschluß genannten monatlichen Gesamtunterhaltes. DieMultiplikation des Gesamtunterhaltsbetrages mit 6 ergibt sich daraus, daß der entsprechende Beschlußdes Amtsgerichts für max. 6 Monate Bestand hat. In der Angelegenheit Land ./. H haben wir alsGegenstandswert den Betrag der strittigen Kostenrechnung der Frau Rechtsanwältin H zugrunde gelegt.Dies waren 1.253,38 EUR gem. Kostenrechnung der Frau Rechtsanwältin H vom 22.07.2004.Hiervon ausgehend ergeben sich folgende Gebührenberechnungen:Die Aufstellung lasse ich jetzt mal aus. Jedenfalls setzte sich die Summe aus 816.41 € wegenUnterhaltsfragen und dem Fall Anwältin H 181,54 € = 997,95 € zusammen. Die einbehaltenenUnterlagen wollte man mir erst nach Zahlungseingang zu schicken, wobei es sich bei diesensehr wahrscheinlich sowieso nur um Kopien handelte.Natürlich war die Auseinandersetzung mit Anwältin H damit noch lange nicht zu Ende.Sie wusste von der Mandatsniederlegung und meldete sich einige Wochen später, am16.9.2004, völlig naiv bei mir wegen der noch nicht beglichenen Rechnung. Hatte Sie denzweimal sehr gut erklärten Sachverhalt meines Anwalts W noch nicht verstanden?in obiger Angelegenheit habe ich nach Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, daß die Ihnen am03.08.2004 zugesandte Kostenrechnung über 1.090,88 Euro bislang nicht beglichen ist. Ich bitte umumgehende Erledigung.28


Offensichtlich hatte Anwältin H die Argumentation „immer noch nicht begriffen“, um malAnwalt W zu zitieren. Lebte sie in dem Irrglauben, wenn es den Anwalt W nicht mehr gäbe,wurden auch seine Schreiben gegenstandslos? Oder dachte Sie etwa, er hätte nur Spaßgemacht? Nun, dass der überhaupt keinen Spaß verstand, wahrscheinlich noch nicht einmalseine eigenen Witze, wollte ich ihr nicht mitteilen, denn sonst hätte ich womöglich noch eineKlage am Hals gehabt. Ich setzte mich mit der Dame nicht weiter auseinander, sollte doch einRichter ihr doch zum dritten Mal ihre Fehler erklären. Mir war die Sache einfach zu blöd.Schließlich hatte Anwalt W in seinen beiden brillanten, knallharten und leicht verständlichenSchreiben den Sachverhalt sehr deutlich dargelegt.So vergingen fast drei Monate, und die Dame meldete sich wieder am 1.12.2004. Dieses Malhatte sie das Gericht wegen der offenen Rechnung eingeschaltet, sie wollte die Kosten dortfestsetzen lassen, sie beabsichtigte zu klagen:beantrage ich die Festsetzung nachfolgender Gebühren gegen die eigene Partei:Gegenstand wert: 11.754.00 EuroGebühr gem. §§ 11, 31 I 1 BRAGO526,00 EuroGebühr gem. § 26 BRAGO20,00 EuroGebühr gem. § 25 II BRAGO 16% 87,36 EuroSumme633,36 Euro.Den Antrag beantrage ich ab Antragstellung mit den gesetzlichen Zinsen zu verzinsen.Ich fand diese Rechnung bemerkenswert! Es lohnt sich einfach, sich die Gebührenauflistungeinmal gründlich anzuschauen. Lag doch die erste Rechnung noch bei 2200 Euro, die zweitebei 1100 Euro, nachdem Anwalt R erklären musste, wann man was und wie berechnen durfte,so war die hartnäckige Dame noch weiter heruntergegangen mit ihren Forderungen, nämlichauf 633 €, sprich gut zwei drittel (ca. 71% ) gegenüber der ursprünglichen, einfachfaszinierend! Schön war auch, die Frau hatte endlich begriffen, der Unterhalt wurde mit 6 statt12 multipliziert, weil kein Prozess stattgefunden hatte, und auch gar kein Vergleich vorlag.Über meinen Exanwalt R landete das Schreiben bei meiner späteren Anwältin He, die sich auchnicht großartig mit der Dame auseinander setzte, sondern im Wesentlichen kurz auf diehervorragenden Schreiben des Anwaltes W kurz verwies und versuchte, die Klage abzuweisen,da es keinen Grund für diese gab:In der Familiensache Land ./. Landliegen die Voraussetzungen für eine gerichtliche Kostenfestsetzung nicht vor.Zum einen hat Frau Kollegin H dem Antragsgegner bis heute keine korrekteKostenberechnung übersandt, so dass ein eventueller Gebührenanspruch nicht fällig ist.Zum anderen hat der Antragsgegner mit Regressansprüchen aufgerechnet, so dass eine eventuelleForderung erloschen wäre.Insoweit verweise ich auf die in Kopie anliegende anwaltliche Korrespondenz der Kollegen RechtsanwälteW mit der Antragstellerin vom 05.08. bis 13.08.04.gez. HeAuch diesen Schriftsatz fand ich Klasse, kurz und bündig, sofort auf das Wesentlichekommend. So kannte ich meine Anwältin He, das erweckte anfangs Vertrauen in mir.In einem späteren Telefongespräch gestand sie, noch nie so einen Fall erlebt zu haben, beidem einem Rechtsanwalt solche gravierenden Fehler wie mit dem Dreizeilerunterlaufen waren. Sie konnte daher mein kritisches, mittlerweile schon krankhaftes Verhältniszu Anwälten verstehen, bezeichnete sie mich doch als gebranntes Kind. Jetzt musste ich29


abwarten, ob das Gericht die Klage abwies, was auch geschah. Ich hörte nie wieder was vondieser Angelegenheit!!!Ein Abend – zwei AnwaltsbesucheAnwalt W, der gegen meine erste Anwältin vorgehen sollte, weil es durch ihre Passivität zumAnordnungsverfahren gekommen war, hatte das Mandat, wie schon geschildert, niedergelegt.Also höchste Zeit, sich einen anderen Anwalt zu suchen, der gegen den Wucher von Herrn Wvorgehen sollte.Ein alteingesessener promovierter Anwalt in meiner Nähe war mein Ziel. Ich erzählte ihm vonden beiden Situationen, nämlich Haftbarkeit der Juristin H und der Mandatsniederlegung desAnwalts W. Mein Gegenüber fuhr mir regelrecht ins Wort und meinte sofort, er könne michgegen seine Kollegin nicht vertreten, war es doch unüblich, innerhalb einer Stadt gegenKollegen vorzugehen. Ich solle mir doch in einer anderen Stadt, wohl gemerkt, in einer anderenStadt, einen Rechtsanwalt nehmen. Hier wurde mein schon lange bestehender Verdacht wiederbestätigt, dass Anwälte innerhalb einer Stadt oft zusammenhalten, eine Krähe der anderen keinAuge aushackt, hier geradezu freundschaftlich miteinander umgegangen wird,wobei die Belange der Mandanten dann natürlich zu kurz kommen, für mich schon eine Formvon Parteienverrat. Wie Recht ich habe, sollte ich noch einmal an diesem Abend spüren….Dann prüfte der Anwalt die von mir kritisierte Rechnung seines Dortmunder Kollegen undstellte fest, dass diese cirka um den Faktor 3 überhöht war. Statt 13/10 hätte er nur 3/10 bis 5/10nehmen dürfen! Meine Bilanz bis zu diesem Zeitpunkt: 4 Anwälte, 2 völlig unkorrekteRechnungen, insgesamt mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie gerechtfertigt! Das lässt beimir den dringenden Rat aufkommen: Man benötigt immer mindestens zwei Anwälte, einen fürdie Rechtsangelegenheit und einen zusätzlichen zur Überprüfung der Rechnung. Und an dieserStelle noch ein ganz wichtiger Tip: Nehmen Sie sich einige Monate vor der Scheidung eineRechtsschutzversicherung! Diese wird Ihnen zwar nicht die Scheidung bezahlen, jedoch wenneinem Anwalt Fehler unterlaufen, können sie kostenlos gegen ihn vorgehen können oder beiNiederlage kostet Sie das nur die Höhe der Selbstbeteiligung (typisch 150 €). Und wie Sie jabisher in diesem Erfahrungsbericht gelesen haben, sind die Chancen verdammt hoch, gegeneinen Anwalt Schritte unternehmen zu müssen! Die Verbraucherzentrale darf übrigens einesolche Überprüfung bzw. Beratung nicht übernehmen, würde doch das starke Monopol derAnwälte dadurch verletzt.Schnell wurde ein Schreiben in das Diktiergerät gesprochen, und der Fall war erledigt. Gegendie Mandatsniederlegung konnte nichts gemacht werden. 180 Euro waren somit verloren, dennwäre es zum Mahnverfahren gekommen, weil ich der Anwältin natürlich ihr Honorar nichtbeglichen hatte, so hätte ich noch einmal die gleiche Summe einem neuen Anwalt zahlenmüssen. Meine Kritik an der Gebührenrechnung war schließlich gerechtfertigt, wie sicheindeutig herausstellte! Zum Glück hatte ich seit langem eine Rechtsschutzversicherung, diewir um Rechtsbeistand ersuchten. Den bekamen wir, aber aufgrund der Selbstbeteiligung von150 € und den Kosten von 110 € nützte diese mir in diesem Fall nichts. Hier nun ein Auszugunseres Schreibens an Anwalt W:Zunächst beträgt der Streitwert kraft Streitwertbeschluss, den wir eingesehen haben, 9.454.00 €Des weiteren ist keine Geschäftsgebühr, sondern nur eine Beratungsgebühr angefallen; Sie haben unserenMandanten schriftlich über etwaige Schritte gegen den Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren30


mit Schreiben vom 10.08. und 30.08.2004 beraten. Da diese Beratung sich auf die Formalien beschränkteund es zu keiner Beratung in der Sache gekommen ist, halten wir eine Gebühr von 0,3 oder 0,5 (Nr. 2100 W)für angebracht. Unser Mandant erbittet Zusendung einer korrigierten Kostennote auf dieser Basis.Mit dem Ergebnis konnte ich zufrieden sein, nur einen Bruchteil von den geforderten 816 Euromusste ich zahlen, mir war schon wesentlich wohler zumute. Unter Zeitdruck stehend, begabich mich danach zum Anwalt R, dem ich nach der Pleite mit der besagten Juristin den Fallübergeben hatte. Es ging immer noch um Unterhaltsangelegenheiten, wollte doch dieGegenseite 180 Euro mehr Unterhalt aufgrund eines angeblichen Wohnwertvorteils von 420Euro haben, da ich ja nun allein lebte. Meine Familie war im August 04 ausgezogen. DieSpedition holte am 1. September 2004 noch die Küche und Umzugskartons ab. Ich stand alleinin einer halbleeren Wohnung, die runtergekommen und verdreckt war. Die Fenster über einhalbes Jahr nicht geputzt, die Gardinen wohl noch länger nicht gewaschen. Dicker Staub inallen Ecken, Spinnweben in jedem Raum, zwei eingetretene Türen in den Kinderzimmern samtlöchriger Teppiche. Darin wurde ich zurückgelassen! Seit der Scheidung hielt es meine Fraunicht mehr für nötig, noch was im Haushalt zu tun. Lediglich meine Verpflichtung der hohenmonatlichen Unterhaltszahlungen blieb aufrecht. Ich erwähne das nur, um den blanken Hohndes nachfolgenden Schreibens meines Gegners aufzuzeigen, der nun insgesamt 1900 Euroforderte, da ich allein in der großen 107 qm ETW Wohnung leben musste:In dieser Sache ist unsere Mandantschaft nunmehr aus der gehabten ehelichen Wohnung ausgezogen. Wirdürfen Ihre Mandantschaft bitten, ab 01.08.2004 einen weiteren Geldbetrag in Höhe von 180.00 € zu zahlen,der daraus herrührt, dass Ihrer Mandantschaft ein Wohnwert von zumindest 420,00 € monatlichzuzurechnen Ist. Hiervon 3/7 ergeben 180,00 €,Wir bitten um Erledigung bis zum 15.09.2004. Anderenfalls müsste wegen dieses Betrags dem Verfahren inder Hauptsache Fortgang gegeben werden.Natürlich wurde auch hier per Ultimatum gleich wieder mit einem Verfahren gedroht, demüber mir schwebenden Hauptverfahren, was noch wesentlich teurer geworden wäre als daserste. Eine gute Methode, alles aus einem herauszupressen. Meine Frau kannte übrigens diesesSchreiben, mehr noch, sie verstand es sogar, wie sich kurze Zeit später herausstellte. Ihr war esalso recht, noch mehr aus mir herauszuholen, was ihre Charakterlosigkeit und Geldgeilheitwieder einmal zeigte. Zusammen mit ihrem 400 Euro Job und dem Kindergeld hätten ihr dann2400 Euro zur Verfügung gestanden, sprich ein Akademikergehalt, und das ohne jeglicheAusbildung, es lebe unser einzigartiges deutsches Familienrecht! Mein Gegenüber bestätigtediesen angeblichen Wohnwertvorteil, auch wenn ich es nicht nachvollziehen konnte, musste ichdoch für die Eigentumswohnungen allein an Raten monatlich immer noch 711 Euro abzahlen.Klar, wäre die Wohnung abbezahlt gewesen, hätte sich dieser Umstand wie ein zusätzlichesEinkommen von etwa 600 Euro ausgewirkt. Also hätte ich einen finanziellen Vorteil gehabt.Ich befürchtete aber eine andere Strategie dieses kaufmännisch begabten Anwalts: Er wolltewohl wieder ein Verfahren gegen mich provozieren, woran er wie schon beimAnordnungsverfahren gut verdiente. Gleichzeitig wäre der Streitwert noch weiter geklettert undsomit auch seine Gebühren. Aber zurück zu meinem Rechtsberater. Er drückte diesenWohnwertvorteil unwesentlich, um lächerliche 60 Euro. Dann konfrontierte ich ihn mitRechnungen, nämlich mit trennungsbedingten Ausgaben, wie meine neue Küche, diegegenüber der meiner Frau nur die Hälfte kostete. Mehr konnte ich mir nicht leisten. Ein paarweitere kleine Anschaffungen von Elektrogeräten kamen hinzu, insgesamt gut 4000 Euro.Dadurch wurden meine monatlichen Unterhaltszahlungen um 160 Euro reduziert, also fast umden Betrag, den die Gegenseite mehr haben sollte. Kurzum, ich musste aufgrund dieserAusgaben nicht noch mehr Unterhalt bezahlen. So ganz glücklich wirkte mein Anwalt nicht,31


und er meinte ganz dreist, wir sollen freiwillig 100 Euro mehr zahlen, damit es nicht wiederzum Verfahren käme, was ja wesentlich teurer wäre. Das ganze bezeichnete er noch alstaktische Vorgehensweise!!! Ich dachte, ich höre nicht richtig, bzw. ich sitze bei derGegenseite. Dieses devote Auftreten gegenüber unserem Gegner, der mich eh schon wie eineWeihnachtsgans finanziell ausgenommen hat, beseitigte mein restliches Vertrauen völlig. Danndrohte mir der Anwalt mit einer anderen Baustelle. Meine Frau hatte nicht mehr den 400 EuroJob, und dadurch bestanddie Gefahr eines höheren Unterhalts. Gut vorbereitet hielt ich ihm ihrePassivität bei der Arbeitssuche entgegen, weswegen dann jedes Gericht von einem fiktivenEinkommen ausgegangen wäre, ich also nichts zu befürchten hatte. Das war zu viel für meinenAnwalt, dem meine intensive Einarbeitung in das Familienrecht störte. Er fauchte mich an, dasser das selber wisse, und ich ihm das nicht zu sagen brauche. Komisch, warum drohte er dannmit solchen Fallen, wenn er wusste, es bestand keinerlei Gefahr? Tolle Juristenlogik, was ichaber noch öfter erlebte! An dieser Stelle stand für mich fest, es war der letzte Besuch beimeinem Anwalt, dessen Ziel offensichtlich war, der Gegenseite noch höheren Unterhalt zubescheren, statt mich gegen diese Ausplünderung zu verteidigen! Schließlich ging mein Kontomittlerweile in die negativen Zahlen aufgrund der heftigen Anwaltsrechnungen und diversertrennungsbedingter Anschaffungen. Von Sparen konnte bei 1718 Euro Unterhalt keine Redemehr sein, es ging nun um die finanzielle Existenz!Auf dem Nachhauseweg beschlich mich ein Gefühl der Einsamkeit, der Verlassenheit.Selbst der eigene Anwalt verteidigte mich halbherzig gegen die finanziellen Forderungen derGegenseite. Aber der Gedanke, sich einfach einen neuen Rechtsanwalt zu nehmen, derwiederum beträchtliche Kosten verursachte, wurde von mir immer wieder verworfen. Es gingmittlerweile um meine finanzielle Existenz, und die Anwälte, die ich bisher gehabt hatte,erwiesen sich als Versager und Kollaborateure, so dass ich die ganze Zeit in einer Defensivelebte, nämlich den unglaublichen Unterhaltsforderungen des Gegners. Ebenso kam mir derGedanke, nun eine 5. Kanzlei aufzusuchen schon absurd vor. Zweifel an mir selbst kamenlangsam auf. Der erste Anwalt bzw. die Anwältin hatten keine Ahnung oder waren zu passivgewesen, der Zweite steckte mit meinem Gegner zu sehr unter einer Decke, widersprach sichdaher selber mehrmals. Der Dritte schmiss aufgrund meiner berechtigten Kritik an seinerRechnung das Handtuch. Der Vierte wollte gegen Kollegen nicht vorgehen, eine grauenhafteBilanz! Aber weiterhin unter Dauerbeschuss zu leben, sprich mit immer höheren Unterhaltenkonfrontiert zu werden, konnte auch nicht mein Ziel sein. Ich musste noch einmal probieren,eine Wende zu erreichen, koste es was es wolle! Ich war mittlerweile nervlich schon amAbdrehen, vom Finanziellen ganz zu schweigen. Meine sämtlichen Gedanken drehten sich nurnoch um meinen Überlebenskampf, ohne dabei etwas bewegen zu können. Ich war dabei, michkörperlich selber zugrunde zu richten.Ein Rechenkünstler namens Anwalt MDer Unterhalt wurde vom Gericht nur bis Ende 2004 berechnet. Es war also Aufgabe derAnwälte, für das Jahr 2005 eine erneute Berechnung vorzunehmen, die meine neueSteuerklasse 1 berücksichtigen musste. Für mich hieß dies rund 600 Euro wenigerNettoeinkommen, so dass natürlich auch der Unterhalt für die Familie geringer ausfallenmusste. Nur so war mein finanzielles Überleben möglich. Aber ich sollte mich mal wiedertäuschen. Anwalt M kam im nachfolgenden Schreiben auf einen Selbstbehalt von 1154 Euro,und wies sofort darauf hin, dass der Bedarfskontrollbetrag trotz der niedrigen Summe nochnicht erreicht war. Offensichtlich hatte er bei der Errechnung schon ein schlechtes Gewissen,und es fiel ihm sofort diese Existenzminimumgrenze auf. Der Mann war ein Rechenkünstler!Es gelang ihm, meine 600 Euro weniger Nettoeinkommen weitgehend auf meine Person32


abzuwälzen, meine Familie sollte gegenüber dem Vorjahr lächerliche 100 Euro wenigererhalten, ich dagegen 500 weniger! Bedachte man, meine Frau erhielt ab diesem Zeitpunktsogar das Kindergeld von 308 Euro, vorher war ich der Empfänger, bescherte Herr Mumgerechnet meiner Frau noch ein Plus von ca. 208 €, ich dagegen hätte dann 908 € monatlichweniger zur Verfügung gehabt!Von 1154 Euro sollte ich leben, sprich 250 € über dem Hartz 4 Satz, und das als berufstätigerDiplom Ingenieur? War der Mann wirklich so extrem naiv und glaubte allen Ernstes, ich fristemein Leben auf Sozialhilfeniveau? Ursprünglich hatte ich mal 3300 Euro monatlich nachHause gebracht, in Lohnsteuerklasse 1 waren es dann etwa 2800 Euro, und nun sollten es nurnoch fast ein Drittel vom ursprünglichen Nettogehalt sein? Von dem Geld hätte ich nicht mehrdie Eigentumswohnung halten können. Mir eine kleine ETW sich zu kaufen wäre auch nicht inFrage gekommen, denn bei solchen Finanzen hätte ich bei keiner Bank einen Kreditbekommen, eher Hausverbot. Hier ging es um den sozialen Abstieg vom Ingenieur zumHilfsarbeiter, mal gehaltlich gesehen. Mein Anwalt R bat mich zwar um Rücksprache, doch andieser Stelle hatte ich die Nase endgültig voll. Nach so viel Dauerbeschuss, immer in derDefensive lebend, war es Zeit, sich einen anderen Rechtsvertreter zu suchen, der diesesBombardement mit dem Ziel der finanziellen Vernichtung endlich stoppen konnte.Interessanterweise nahm ich auch diese Berechnung nicht ernst, auch wenn sie meinen Ruinankündigen sollte. Für mich stand fest, so weit würde es nie kommen! Dann lieber gleich einenauf arbeitslos machen, natürlich durch die Kündigung des Arbeitgebers, da hatte man fastgenauso viel, und man musste sich dafür nicht täglich abrackern! Natürlich sollte ich vorher dieEigentumswohnung in Sicherheit bringen, um keine pfändbare Masse anzubieten. DieBerechnung zeigte mir aber nicht nur die Abgebrühtheit dieses Anwalts, sondern auch seineextreme Phantasie. Glaubte er wirklich im Ernst, dass ich für ein Drittel des ursprünglichenGehaltes noch arbeiten ginge? Dachte er tatsächlich, dass man bei diesem niedrigenSelbstbehalt, der schon nah an der Existenzminimumsgrenze lag, überhaupt noch Arbeitsmoralbesitzen und Leistung erbringen konnte? Und eine neue Lebenspartnerin zu finden wäre unterdiesen Umständen ebenfalls so ziemlich unmöglich gewesen, denn wer gibt sich mit so einemarmen Schwein ab? Die Frauen suchen schließlich selber zu Recht finanziell unabhängigeMänner, die auf eigenen Beinen stehen können. Wären mir 2005 wirklich nur 1154 Eurogeblieben, wäre ich ins Ausland außerhalb der EU geflüchtet, eine andere Möglichkeit wärenicht in Frage gekommen. Schließlich wären bei anderen Scheinlösungen die Gelder, die sichdurch den Verkauf meiner Eigentumswohnung ergeben hätten, pfändbar gewesen. Vorweg seiaber schon gesagt: Meine Anwältin kam in ihrer späteren Berechnung auf wesentlichgeringeren Unterhalt! So zahlte ich später 849 € statt den 1291 €, was 34% - sprich ein Drittelweniger - und das ganze sogar noch gerichtlich abgesegnet! Zumindest wäre aber der Streitwerterheblich angestiegen und somit das Honorar dieses windigen Burschen. Sein entscheidenderFehler war, schon am 17.9.2004 den Unterhalt für 2005 zu berechnen, was viel zu früh war.Wollte er etwa ein paar Gebühren aufschreiben? Allen Beteiligten war nämlich dieArbeitssuche meiner Frau bekannt, die auch tatsächlich im Oktober eine Vollzeittätigkeit ineiner Bäckerei aufnahm, bei der sie gut das Dreifache verdiente wie bisher. Folglich waren dievöllig verfrühten Berechnungen von Anwalt M absolut wertlos, mehr noch, es wurden völligunnötig Kosten verursacht! Und als er einen Monat später von der neuen Stelle meiner Frauerfuhr, hielt er eine Korrektur seiner Unterhaltsberechnung auch nicht für nötig. Sollte icharglistig getäuscht werden? Schauen wir uns zum Schluss doch mal Ausschnitte aus diesersomit völlig fehlerhaften, und wieder nicht ernstzunehmenden Berechnung an:In der Familiensache beantragen wir den Beklagten zu verurteilen, ab Januar 2005 einenTrennungsunterhalt an die Klägerin wie folgt zu zahlen:33


a) zu Gunsten des Sohnes 404.00 €,b) zu Gunsten der Tochter 404.00 €,abzgl. des hälftigen Kindergeldes - 154,00 €,c) zu Gunsten der Klägerin 637.00 €,somit insgesamt monatlich 1.291,00 €.Der Selbstbehalt des Beklagten bleibt gewahrt:Eigeneinkommen unter Einschluss des Wohnwertvorteils 2.599,00 €. Setzt man hiervon denKindesunterhalt und den Getrenntlebenunterhalt ab ohne Berücksichtigung des Kindergelds, so verbleiben1.154.00 € auf Seiten des Beklagten, so dass der Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird.Die Trickkiste des Anwalt WMein promovierter Anwalt hatte dem Anwalt W ein sachliches Schreiben geschickt,in dem ihm eine korrekte Gebührenabrechnung gezeigt wurde. Das ließ er sich aber nichtbieten, und wir erhielten schon bald eine Antwort, die mit der Realität nichts mehr zu tunhatte. Er behauptete, mich über unterhaltsrechtliche Fragen beraten und entsprechendeSchreiben geprüft zu haben, was natürlich hohe Kosten verursacht hätte. Richtig istaber, dass wir über Unterhaltsthemen sprechen mussten, um die Fehler der Anwältin Hin genau diesem Bereich aufzeigen zu können. Natürlich war der Streitwert von etwa 1000Euro dem Anwalt W zu wenig, und machte aus unserer Besprechung eine reine Unterhaltssache,die den 10-fachen Streitwert besaß! Allerdings zeigte sich die Juristenlogik wiedereinmal wenig ausgereift. Seine ersten beiden Schreiben attackierten ausschließlichdie Anwältin H, um Unterhaltsthemen ging es darin gar nicht. Folglich konnte auch keineUnterhaltsberatung bei dem einzigen Termin in der Kanzlei stattgefunden haben, was aucheine mündliche Beratung in Sachen Unterhalt ausschloss! Selbst wenn ich das Gesprächheimlich aufgenommen hätte, was verboten ist, wäre es als Beweis nicht zulässig gewesen.Aber schauen wir uns nachfolgend auszugsweise die beiden Meisterwerke der Abzockerei an:Bezüglich der Kostenrechnung für die Unterhaltsauseinandersetzung sehen wir uns jedoch nicht dazu inder Lage, den in keinster Weise haltbaren Ausführungen Ihres Mandanten zu folgen. Offensichtlich scheintHerr Land Sie nicht vollumfänglich über die von hier aus erbrachte Tätigkeit informiert zu haben. Jedenfallskann keine Rede davon sein, dass sich die von hier aus für Herrn Land erbrachte Tätigkeit auf Formalienbeschränkte und es zu keiner Beratung in der Sache selbst gekommen ist. Abgesehen davon, dass bereitsin dem äußerst umfänglichen hier geführten Gespräch vom 03.08.2004, welches knapp 90 Minuten inAnspruch genommen hat, nicht nur über „Formalien 1 ' gesprochen worden ist, sondern auch bereits indiesem Gespräch die von Ihrem Mandanten mitgebrachten unterhaltsrechtlichen Unterlagen geprüft,besprochen und bewertet worden sind, ist doch auch in den von hier aus für Ihren Mandanten gefertigtenSchreiben, die Ihnen möglicherweise nicht vorgelegt worden sind, nicht nur auf .,FormaIien" eingegangenworden, sondern es sind insbesondere im diesseitige Schreiben vom 30.08.2004 auch unterhaltsrechtlicheProbleme in der Sache selbst thematisiert worden. Ihr Mandant wird sicherlich nicht bestreiten wollen,dass im Schreiben vom 30.08.2004 die Problematik des trennungsbedingten Mehrbedarfs erörtert und IhrMandant insoweit auch informiert worden ist.Selbst wenn man sich nun der von Ihnen respektive Ihrem Mandanten vertretenen Auffassung anschließen,und die Gebühr nach VV 2100 abrechnen wollte, so kann man schon nicht von einer Gebühr von 0.3 oder0.5 ausgehen. Ihr Mandant wird nicht ernsthaft in Abrede stellen wollen, dass es sich bei der von hier auserbrachten rechtsanwaltlichen Tätigkeit nicht nur um die Erteilung eines einfachen Rates handelte. Sollendie Tatsache, dass nicht nur allein die einstweilige Unterhaltsanordnung erörtert und rechtsanwaltlichbeurteilt worden ist, sondern außerdem auch die Unterhaltshauptsache sowie die sonstigenfamilienrechtlichen Angelegenheiten Ihres Mandanten, spricht gegen die Erteilung eines einfachen Rates,der die Ratsgebühr in Höhe von 0.3-0.5 rechtfertigen würde. Vielmehr ist von einer sehr umfangreichenAngelegenheit hier auszugehen, so dass sich die Ratsgebühr sicherlich in Höhe von 1,0 rechtfertigt. Wirdürfen in diesem Zusammenhang auf die einschlägige Kommentierung zum RVG verweisen. Es handeltesich gegenüber der von hier aus für Herrn Land erbrachten Tätigkeiten auch nicht um eine einfacheErstberatung. Mehrfach ist Herr Land über unterhaltsrechtliche Probleme beraten und informiert worden.34


Die Ratserteilung erfolgte auch nicht nur mündlich. sondern sowohl mündlich als auch schriftlich.Insbesondere die mündliche Ratserteilung war äußerst umfangreich und auch umfassend.Ungeachtet der obigen Ausführungen halten wir aber nach wie vor die Abrechnung der GeschäftsgebührGem. VV 2400 für angemessen. Richtigerweise ergibt sich aber tatsächlich für die von hier erbrachteTätigkeit folgende Gebührenrechnung:[Hier folgten nun die Berechnungen der Kosten, was wir uns im Detail ersparen können.Für die Sache gegen meine Exanwältin H fielen 181,54 € an, für meine Fragen zum Unterhaltsage und schreibe 756,09 €!]Wir fordern Ihren Mandanten auf, den zuletzt errechneten Gebührenbetrag in Höhe von 756,09 Euro derAngelegenheit Land ./. dto. und 181,54 Euro in der Angelegenheit Land ./. H, mithin insgesamt einenBetrag in Höhe von 937,63 Euro kurzfristig, spätestens aber bis zum 06.10.2004 auf eines unserer untenaufgeführten Konten zur Anweisung zu bringen. Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir ohne weitereAnkündigung gerichtliche Schritte wegen der hier offenen Gebühren gegen Ihren Mandanten einleiten.Wir schickten eine entsprechende und kurze Antwort zurück, in der wir auf die Existenz eineseinzigen Beratungsgesprächs hinwiesen. Ebenfalls wurde klargestellt, dass dieUnterhaltsberatung erst zu einem späteren Zeitpunkt und nur auf schriftlichem Weg und internstattfand, nicht nach außen. Aufgrund der Komplexität dieses Falls kamen wir der Gegenseitemit den Gebühren etwas entgegen:Wir haben Ihr Schreiben vom 22.09.2004 eingehend mit unserer Mandantschaft besprochen.Dieser schildert den Sachverhalt anders. Es habe ein Anfangsberatungsgespräch und dann anschließendinterne Korrespondenz gegeben. Sie seien irgendwelchen Dritten gegenüber nicht aufgetreten.Damit bleiben wir bei unserer Meinung, dass „nur" eine Beratungsgebühr verdient wurde. UnterBerücksichtigung der Tatsache, dass es sich wohl um eine komplexe Beratung handelt, ergänzt durchspätere Korrespondenz, halten wir einen Ansatz von 0,75 für angebracht. Unser Mandant bittet umentsprechende Rechnung. Die Gebühr bezüglich der Rechnung H ist inzwischen gezahlt.Wir hoffen, dass der Vorgang damit abgeschlossen werden kann.Die Gegenseite blieb hartnäckig und kompromisslos. Es kam ein letztes Schreiben zurück, indem gelogen wurde ohne Ende. So wurde allen Ernstes behauptet, dass es mehrere Beratungenzu ein und dem selben Thema gab, was aber nicht stimmte. Das Thema in seiner Kanzlei warein völlig anderes als in den nachfolgenden schriftlichen Beratungen, was schon seineSchreiben bewiesen, in denen es um völlig verschiedene Angelegenheiten ging. Kannte er seineeigenen Schriftsätze etwa nicht mehr? Auch wenn er bei meinem Besuch in der Tat umUnterhalt gegangen war, so doch nur, um den Schaden meiner Anwältin H näher zuuntersuchen! Ein weiterer Trick bestand darin, die Fragen als sehr kompliziert zu betrachten,um eine 1.0 fache Gebühr verlangen zu können. Die Androhung gerichtlicher Schritteschlossen seinen Schriftsatz ab, sollten nicht bis zum 2.11.2004 alle Kosten beglichen sein.Wir gaben uns mit dem windigen Burschen nicht mehr weiter ab. Ich überwies ihmsofort 423 statt der ursprünglichen verlangten 756 Euro, sprich 333 € weniger, und hörteseitdem auch nichts mehr von ihm, geschweige denn von seinen angedrohten gerichtlichenSchritten. Mein Anwalt rechnete auch nie mit einer Klage, ruhte doch seine Berechnung aufeinem rechtlich soliden Fundament, was sicherlich auch jeder Richter erkannt hätte. Davonganz abgesehen, wäre auch bei einer Klage das Ansehen des Anwaltes W geschädigt worden,denn sich als Abzocker zu entpuppen wäre auch bei anderen Prozessen sicherlich keine guteGrundlage gewesen. Natürlich waren auch diese 423 Euro eine Menge Geld für eine Beratungin Form von zwei Schreiben, weshalb ich an dieser Stelle nicht von einem totalen Sieg redenkann!35


Anwältin Nummer 5Wegen der abenteuerlichen Unterhaltsberechnung des gegnerischen Anwalts wollte ichsofort einen Termin mit meinem Rechtsbeistand R machen. Allerdings hatte ich von seinenZugeständnissen an die Gegenseite die Nase gestrichen voll, was mir besonders die Sache mitdem Wohnwertvorteil zeigte. Mein Vertrauen war seitdem auf dem Nullpunkt, sicherlich auchverursacht durch seine zwei Grätschen in Sachen Regressansprüche RA H und in punktoEhevertrag. Zeit ihm den Laufpass zu geben und sich etwas Seriöseres zu suchen.Zum Glück fiel mir meine Schwester ein, die Einzige aus meiner Verwandtschaft, die im1. Scheidungsjahr als einzige zu mir hielt, und mir schon damals eine angeblich hervorragendeAnwältin im 50 km entfernten Remscheid empfohlen hatte. Sie hatte einer Zahnarzthelferin dasArbeiten beigebracht, die mit einem Zahnarzt verheiratet war. Sie hatte viel Druck auf dieArbeitsunwillige ausgeübt, die regelmäßig Kopien ihrer Bewerbungen hatte vorlegen, undirgendwann dem Druck nachgeben müssen. Aber auch im Internet war die Frau keinunbekanntes Blatt. Sie engagierte sich sehr für die Flüchtlingshilfe, sprich zeigte Engagement,sogar ehrenamtliches, was meinen bisherigen Anwälten generell völlig fehlte. Zeit sie malaufzusuchen. Mein erster Besuch in ihrer arg alternativ und bescheiden wirkenden Kanzleiwerde ich nicht vergessen. Im Wartezimmer saßen fast nur Ausländer, sicherlich nicht die„High Society“, was mir andeutete, die Anwältin ging auch weniger lukrativen Geschäftennach. Die Kanzlei war auf multikulturell getrimmt, denn es hingen einige Bilder an denWänden, die zur Völkerverständigung aufriefen. Meinetwegen konnte die Frau bi oder sonstwas sein, ich hatte nur die dringende Hoffnung, sie würde die Wende bringen, könne ich sie alsWunderwaffe einsetzen.Nach langer Wartezeit, trotz, Termin wurden meine neue Freundin und ich von der Anwältinbegrüßt und in ihr Büro hereingeführt. Ein runder Tisch mit 6 Stühlen, daneben ihr Hundliegend, alles ein wenig anders als ich es bisher gewohnt war, halt auf alternativ getrimmt. Ichschilderte ihr der Reihe nach die Erlebnisse mit den ehemaligen Anwälten, was mich immerwieder so in Rage brachte, dass meine Freundin mich wiederholt beruhigen musste. Schon zudiesem Zeitpunkt fiel mir Anwältin He durch ihre nüchterne Sachlichkeit auf. Sie versprachnichts, machte sich ihre Notizen, wenn sie sich einer Sache nicht ganz sicher war. Kurzum,durch ihr Wesen brachte sie Ruhe in die ganzen Angelegenheiten. Auch zeigte sie Fehlermeines Vorgängers auf, der zum Beispiel mit Barvermögen bezahlte Rechnungen alsUnterhalt senkend einbrachte, worauf auch Anwalt M mangels solider Kenntnisse imFamilienrecht reingefallen war. Meine Freundin und ich schauten uns kurz an, dachten dasgleiche, nämlich ihr das Mandat zu übergeben, nachdem ich vorher nur mit fachlichen Nullenund Abzockern zu tun gehabt hatte. Mit einer inneren Ruhe fuhren wir dann nach Hause, dennwir glaubten, die Frau hat Ahnung, und sie macht keine gemeinsamen Sachen mit meinemGegner. Wenige Tage später musste sie den momentanen Unterhalt modifizieren, da meineFrau aufgrund des allgemeinen Drucks der Verwandtschaft eine Stelle aufnahm, die ihre Elternihr besorgt hatten. Meine neue Anwältin verlangte erst einmal einen Vorschuss von 500 Euro,bevor sie mit den Berechnungen begann. Da ich in der Vergangenheit mit ganz anderenSummen konfrontiert wurde, war das geradezu ein Freundschaftspreis, den ich kurzfristig undgerne beglich.Allein gegen Anwalt RDa der Richter den Streitwert des Anordnungsverfahrens um etwa 1000 Euro gesenkt hatte,36


das einzige Ergebnis meines Widerrufs, ergab sich bei Anwalt R, der mich ja nicht mehrvertrat, ein Guthaben von cirka 100 Euro, was ich ihm per Fax auch mitteilte. Von allein kamer nicht auf die Idee, mir das Geld zurückzuerstatten. Kurze Zeit später erhielt ich von ihm einSchreiben, in dem auf noch nicht abgerechnete Gebühren hingewiesen wurden, das Ganze ineinem sarkastischen Ton verpackt:Sehr geehrter Herr Land,haben Sie besten Dank für Ihr Fax vom 28.10.2004. Gerne korrigieren wir die diesseitige Kostennote underlauben uns gleichzeitig, die bislang noch nicht abgerechneten Teile Scheidung und Zugewinn (hierPrüfung des Ehevertrages) zu liquidieren verbunden mit der Bitte um Ausgleichung des Differenzbetragesauf einem der unten stehenden Konten.Beim Streitwert für die Prüfung des Ehevertrages sind wir zu Ihren Gunsten von dem damals zugrundegelegten Vermögen der Eheleute ausgegangen.Der Gegenstandswert für die Vertretung im Scheidungsverfahren (außergerichtlich) ergibt sich aus demzusammengerechneten Einkommen der Eheleute x 3.Es folgte noch eine Kostenaufstellung für die Prüfung des Ehevertrages in Höhe von288,84 €. Ich fragte mich, wofür er Gebühren verlangte? Schließlich ging es bisherausschließlich nur um Unterhaltsangelegenheiten, die aber schon mit dem Anordnungsverfahrenabgerechnet wurden. Sollte ich hier doppelt zur Kasse gebeten werden? Interessantan diesem Schreiben waren das Schlagwort „außergerichtliche Vertretung“. Was sich konkretdahinter verbarg, wurde verschwiegen. Für mich war klar: Hier sollten Kosten eingetriebenwerden als Kompensation für die ihm entgangenen Vergleichsgebühren!! Auch für dieÜberprüfung des Ehevertrags Gebühren zu verlangen, hielt ich für gewagt. Zwar hatte er mitdem Anwalt M bei einem Treffen über diesen Vertrag gesprochen, wozu sich in dieser frühenPhase keine Veranlassung ergab, was bei Anwalt R wieder einmal zur Wende geführt hatte.Hatte sich dieser bei der ersten Zusammenkunft sich noch optimistisch zum Ehevertraggeäußert, so stand er diesem nach dem Treffen kritisch gegenüber und riet schriftlich zumVergleich. Mir war klar, warum in dieser viel zu frühen Phase schon über den Ehevertrag,sprich Zugewinnausgleich, gesprochen wurde. Es musste Umsatz gemacht werden. Deswegenwiederholt meinen Rat: Keine allgemeine Vollmacht unterschreiben, sondern die Schrittevorgeben oder vorherige schriftliche Absprache verlangen!Ich setzte ein entsprechendes Schreiben auf, welches in einem ähnlich zynischen Tonverpackt war. Mangels Details musste ich ihm zwei Fragen stellen: Wer hatte in diesem frühenStadium, in dem es ausschließlich um Unterhaltsfragen ging, die Prüfung des Ehevertragsveranlasst (Stichwort Mandatierung), und welche außergerichtlichen Tätigkeiten warengemeint, die angeblich Kosten von 446 € verursacht hatten?Wenige Tage später erhielt ich ein Antwortschreiben, in dem der Anwalt einen schwerenFehler beging. Er gab zu, Kosten zum Thema „Hausrat“ zu erheben. Es wurde aber nurüber Hausrat gesprochen, um durch dessen Anschaffung den Unterhalt zu senken.Somit ging es ausschließlich um Unterhalt, womit Anwalt R doppelt abrechnen wollte!Ich konnte froh sein, durch diesen Anwalt nicht mehr vertreten zu werden, denn wärenihm solche schweren Argumentationsfehler im Prozess um den Ehevertrag unterlaufen,hätte ich sofort das Handtuch werfen und die Flucht nach Übersee antreten müssen.Es war Zeit, zu diesem Thema meine Anwältin zu kontaktieren, die zu diesem Zeitpunktnur an einer modifizierten Unterhalsberechnung für mich aktiv war, da meine Frau mittlerweilearbeiten ging. Und da diese Anwältin bisher einen sehr guten Eindruck hinterlassen hatte,wollte ich sie gegen den Abzocker R ansetzen, für diese Frau sicherlich ein Kinderspiel.37


Wenige Tage später führte ich ein Telefonat mit meiner Anwältin He. Obwohl unser Gegner esuns leicht gemacht hatte, seine Absicht des doppelten Abkassierens zu offenbaren, zeigte meineAnwältin keinerlei Interesse an diesem Fall. Sie unterstellte einfach, dass der Anwalt R michsicherlich auch in Sachen Scheidung beraten hätte, denn nur in diesem Fall wäre seineKostennote gerechtfertigt gewesen. Sie machte keine Anstalten, diesen Fall zu übernehmen,zeigte eine deutliche Unlust. Da ich zu viel Stolz besaß um zu betteln, beendete ich dasGespräch schnell. Sicher, mir war klar, dass die Frau anscheinend genug Klienten hatte,besonders ausländische, und ihr starkes Engagement für die Flüchtlingshilfe sie regelrechtauslastete. Der Hauptgrund, sich nicht für diesen Fall zu interessieren, dürfte aber sein niedrigerStreitwert gewesen sein, ungefähr 50 Euro hätte sie daran nur verdient. Und für solche Beträgesteigt ein Jurist morgens nicht aus dem Bett, ignoriert die Existenz eines solchen Falls, zeigtDesinteresse daran. Diesen Eindruck musste ich wiederholt gewinnen.Es war daher wieder einmal an der Zeit, Anwalt Dr. E aufzusuchen, der mir damals imVorgehen gegen Anwältin H eine Absage erteilt hatte, da man generell nicht gegen eineKollegin aus der gleichen Stadt vorginge, das wäre völlig unüblich gewesen. Allerdingsverteidigte er mich überzeugend und erfolgreich gegen einen Dortmunder Kollegen, was ichnie vergaß.Dieses Mal sah ich mich in einer anderen Rolle, nämlich in der Defensive, denn ich brauchteSchutz gegen doppeltes Abkassieren. Ich erzählte meinem Gegenüber vom Fall, insbesondere,wie leicht es uns durch die schon peinliche Argumentation meines Gegners gemacht wurde.Anwalt E schien keineswegs begeistert. Nein, auch hier konnte er mich nicht vertreten,es ging ja schließlich um einen Kollegen aus der gleichen Stadt. Er würde mich gerne beraten,aber das Schreiben musste ich selber aufsetzen, und natürlich musste er im Hintergrundbleiben, das hieß, um Gottes Willen durfte sein Name nicht einmal erwähnt werden. Ich fragtemich an dieser Stelle, ob die Stadt in punkto Anwälte ein einziger Sumpf war. Man half demMandanten nur ansatzweise, wenn die Gefahr bestand, der gegnerischen Anwalt aus dergleichen Stadt konnte verärgert werden. Volle Kampfkraft war daher gar nicht möglich, dennman wollte schließlich seine Kollegen nicht reizen, devotes Auftreten war Pflicht! Der üblicheAbschlusssatz „Mit kollegialen Grüßen“ bekam in diesem Zusammenhang eine ganz andereBedeutung, nämlich Richtung (Parteien)Verrat und Kollaboration. Mittlerweile konnte ich mirplastisch vorstellen, wie sich die Anwälte im Porscheclub regelmäßig trafen, sich gegenseitigauf die Schulter klopften und wahre Kameradschaftsabende feierten. Einige Monate späterfragte ich meine Anwältin He, ob es in ihrer Stadt, 50 km entfernt von mir, auch üblich sei,nicht gegen Kollegen vorzugehen. Sie bejahte diese Frage ohne zu zögern, und begründetediese Notwendigkeit mit besseren Einigungschancen. Sollte sie gegen eine Kollegin für michvorgehen, würde sie mich zu einem Kollegen in das benachbarte Wuppertal schicken. Ich warvöllig fassungslos!Aber wieder zurück zu Anwalt E. Er teilte meine Ansichten in Sachen überhöhte Rechnungund verzichtete auf die Erstellung einer Rechnung, während er in seinem Gebührenberechnungsbuchblätterte. Für etwa 25 Euro wolle er sich nicht die Mühe machen eineRechnung zu schreiben, argumentierte er. Wenn ich mal einen Fall hätte, solle ich einfach anihn denken, was ich sicherlich auch machen werde, vorausgesetzt, man verärgerte hierbeikeinen seiner Kollegen. Wobei er allerdings weniger gelangweilt wirkte, seine Augen geradezuglänzten, sein Ton schon regelrecht zärtlich wurde, war bei seiner Frage, ob ich eineRechtsvertretung bei der Scheidung besaß. Der Mann roch einen dicken Braten, der um zweiZehnerpotenzen lukrativer war als mein vorgetragener Fall. Leider musste ich ihn enttäuschen,und so gingen wir auseinander.38


Ich kam mir absolut verlassen vor, kein Anwalt wollte mir helfen. Sich einen in einerNachbarstadt zu suchen, kam leider auch nicht in Frage, denn bei diesem Streitwertmusste man, mal überspitzt formuliert, sogar mit Hausverbot rechnen, so unattraktiv warder Fall. Also beschloss ich, den Kampf allein gegen Anwalt R aufzunehmen. Gewachsenwar ich ihm auf jeden Fall, schließlich war ich ihm in der Argumentation haushoch überlegen.Und als studierter Naturwissenschaftler sollte ich doch locker mit einem drittklassigenGeisteswissenschaftler fertig werden, dachte ich mir. Zwar hat Jura wenig mit Logik zu tun,letzteres war meine Stärke. Aber es sollte mir nicht schwer fallen, meinte ich, mich in diefremde Materie hineinzudenken. Und wäre es zum Verfahren gegen mich gekommen, so hätteich vor dem Amtsgericht auch ohne Anwalt erscheinen dürfen, was ich bei so einem einfachenGegner auch tun wollte. Im Fall einer Niederlage hätte mich das Verfahren nur 150 EuroSelbstbeteiligung gekostet dank meiner Rechtsschutzversicherung, die mir aber bestimmt einesTages die Mitgliedschaft kündigen würde, war es schon der vierte Fall in einem Jahr, wozu ichsie in Anspruch nehmen musste, davon drei Fälle als Nebeneffekte der Scheidung. Daher auchan dieser Stelle wiederholt mein Rat: Treten Sie 6 Monate vor Beginn der Scheidung einerPrivatrechtsschutzversicherung bei! Die Wahrscheinlichkeit, diese in Anspruch nehmen zumüssen aufgrund von fehlerhaften Anwaltsrechnungen oder Schaden durch Anwälte, istverdammt hoch. Natürlich übernimmt diese Versicherung bei etwa 50% Scheidungsquote nichtauch noch die Scheidungskosten.Da stand ich nun, allein gegen Anwalt R. Meiner Anwältin war der Fall nichtlukrativ genug, oder sie hatte keine Lust oder Zeit, und Anwalt E ging grundsätzlichnicht gegen die eigenen Kollegen aus der gleichen Stadt vor. Eine Krähe hackt der anderenkein Auge aus. Natürlich hätte ich mir einen Rechtsvertreter aus einer Nachbarstadt suchenkönnen, allerdings hatte ich auch keine Lust mehr, mich auch noch mit einem 6. Juristenherumzuschlagen. Die Bande hing mir langsam zum Halse raus, vor allen Dingen hatte ich keinVertrauen mehr zu ihr. Davon ganz abgesehen, hätte ich bei diesem niedrigen Streitwertsicherlich kein großes Interesse geweckt. Also beschloss ich, allein gegen den Burschenvorzugehen. Bei seiner schwachen bis peinlichen Argumentation lieferte er mir gute Chancen,bei einem Rechtsstreit als Gewinner hervorzugehen. In seinem letzten Schreiben hatte erplötzlich behauptet, dass auch über Scheidungsfragen beraten wurde, nachdem ich ihnhinweisen musste, dass er nur in diesem Fall Kosten berechnen konnte. Was konkret aberbesprochen wurde, verheimlichte er. Kurzum, dümmer konnte man sich einfach nicht anstellen.Da ich schon aufgrund dieses Buchprojektes genaue Protokolle führte, konnte ich dem Mannbei der Reaktivierung seines Erinnerungsvermögens weiterhelfen. Schauen wir uns einmalmein gekürztes Schreiben vom 6.1.2005 an, an dem ich anderthalb Stunden gesessen habe:Nun zu Ihrem Schreiben vom 28.12.2004. Ich beglückwünsche Sie zunächst Sie zu Ihrer inhaltlichenRadikalwende. Wollten Sie noch in Ihrem Schreiben vom 8.11.2004 aufgrund von HausratsfragenGebühren verlangen, worauf ich Sie am 30.11.2004 hinweisen musste, dass nur eine Berechnungvon Scheidungsthemen gerechtfertigt gewesen wäre, so riskieren Sie nun einen Widerspruchund Wende zugleich, indem Sie auf einmal behaupten, dass natürlich auch über gebührenpflichtigeScheidungsthemen gesprochen wurde am 9.6.04 und am 28.6.04. Welche das im Detail gewesen seinsollen, verschweigen Sie leider. Aufgrund eines Buchprojektes, weswegen ich um Mitschnitt der Beratungdamals bat, was abgelehnt wurde, habe ich fleißig Protokoll geführt. Gerne verrate ich Ihnen die dieThemen unserer drei Sitzungen in Ihrer Kanzlei. Meinen Besuch vom 13.9.04, 17 Uhr führe ich nicht nur derVollständigkeit halber auf, sondern präventiv, damit es nicht Ihrerseits heißt, bei diesem Termin könntenwir ja über Scheidungsverlauf gesprochen haben.[An dieser Stelle folgte eine ganze DIN A4 Seite akribische Aufzählungen, nämlich beiwelchem Termin wir welche Themen behandelten.]Herr R, wie Sie wieder einmal sehen, ging es in fast allen Meetings um Unterhalt, verursacht durch die39


harten Schatten des Anordnungsverfahrens, was Ihre Schreiben auch belegen. Lediglich einmal fand einThemawechsel statt, nämlich das Thema Ehevertrag, über das Sie mich schriftlich ziemlich umfassendinformierten. Dafür habe ich dann auch bezahlt.Da Sie von Regresspflichtigkeit gegenüber Frau H zum Zeitpunkt ihrer Rechnungskorrekturnichts mehr wissen wollten, habe ich als zielstrebiges Bollwerk gegen diese Dame einen DortmunderAnwalt eingeschaltet, der natürlich Gebühren verursachte, die ich aber gerne beglich.Gegen Frau H gehe ich immer noch rechtlich vor. Daher beende ich nun diesen Schriftverkehr endgültig,und lasse gerne einen Richter entscheiden, wobei ich Ihnen dann wirklich viel Glück wünschen würde, ihmdiesen Widerspruch begreiflich zu machen. Natürlich wäre mir Ihre Einsicht angenehmer.Dieses Schreiben war die Wende, denn von dem Burschen habe ich seitdem nichts mehrgehört! Dennoch blieb ein bitterer Nachgeschmack, schließlich zeigte es mir wieder einmal,wie schnell man völlig überhöhte Anwaltsrechnungen bekommt. Zu meinem Glück hatte es mirdieser Anwalt mit seiner schon peinlichen Argumentation leicht gemacht, indem er mir quasidie Argumente frei Haus lieferte.Ein teures WeihnachtsgeschenkEs war kurz vor Weihnachten 2004, und mir sollte ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenkbeschert werden. Es handelte sich hierbei um eine ernstzunehmende Unterhaltsberechnung fürdas Jahr 2005, in der ich aufgrund der ungünstigeren Lohnsteuerklasse 1 etwa 500 € wenigerverdienen sollte. Die Berechnung meines Gegners konnte man nicht für voll nehmen. Für denvon ihm errechneten Selbstbehalt wäre ich nicht mehr arbeiten gegangen. Statt 1291 € mussteich „nur“ noch 716 € an Gesamtunterhalt für Kinder und Frau bezahlen, sprich fast nur dieHälfte von dem, was Anwalt M verlangte. Von den 2 * 384 € + 102 € mussten 154 €Kindergeld abgezogen werden, da meine Frau es komplett empfing. Allerdingsenthielt diese Berechnung auch zwei gefährliche Zeitbomben: Anwältin He glaubte,meine Haushälterin und die auf Kredit gekaufte Küche als unterhaltsmindernd absetzen zukönnen, wogegen unser Gegner später Sturm lief. Und leider mit Erfolg, was mir ein halbesJahr später einen Schaden von etwa 4.000 € einbrachte, ging ich doch vor Gericht völlig unter.Hätte meine Anwältin Ahnung gehabt und diese beiden Posten weggelassen, hätte ich zwaretwa 800 € statt 716 € Unterhalt bezahlt, was aber günstiger gewesen wäre, als die späteren4.000 € Schaden. Mehr dazu später. Anbei das scheinbare Weihnachtsgeschenk in starkgekürzter Form:Abzuziehen sind die Kosten der Eigentumswohnung, die bei monatlich 875,88 € liegen. Abzuziehen ist auchein Kredit, den der Beklagte für die Neuanschaffung einer Küche aufnehmen musste. Erläuternd wirdmitgeteilt, dass die Küche von der Klägerin bei ihrem Auszug aus der ehelichen Wohnung mitgenommenwurde. Der Beklagte zahlt hier eine monatliche Rate in Höhe von 225,10 €. Die Kopie des Kreditvertrags istanliegend beigefügt. Auch musste der Beklagte, der mehr als vollzeiterwerbstätig ist, eine Haushaltshilfeeinstellen. Die Haushaltshilfe erhält 104,00 € pro Monat.Die Ehegattenunterhaltsberechnung sieht hiernach wie folgt aus:Anrechenbarer Betrag Beklagter: 1146,39 €abzgl. Anrechnungsbetrag Klägerin:________________942.86 €Ergeben 203,53 €,dividiert durch 2 = 101,76 €, aufgerundet, 102,00 €.40


Der ScheidungsantragSeit meinem Gang zur Anwältin H waren 11 Monate vergangen, die obligatorischeTrennungszeit von einem Jahr fast vorbei. Es war an der Zeit, die Scheidung beimAmtsgericht W einzureichen. Schließlich war es in meinem Interesse, so schnellwie möglich geschieden zu werden, um endlich Ruhe und Frieden in meinem Leben zubekommen. Ich war es leid, mich mit der Ehefrau und den Anwälten rumzuprügeln.Zwar muss ich zugeben, die letzten drei Monate verliefen sehr ruhig. Stand ich nochbis September unter Dauerfeuer meines Gegners, der mich regelmäßig mit knallhartenSchreiben bombardierte, meistens am Wochenende und im Dreiwochenrhythmus, sotrat plötzlich eine scheinbare Ruhe ein, seitdem ich eine Anwältin in einer anderen Stadt hatte.Selbst ihre Schreiben verursachten keine Reaktionen, keine Gegenschreiben. Kurzum, die Ruhewar schon unheimlich. Natürlich traute ich diesem Frieden nicht, und das zu Recht, wie sichspäter herausstellen sollte.Aber es ließ mich wieder einmal vermuten, dass Anwälte sich innerhalb einer Stadt oftabsprechen, und wahrscheinlich die vielen Schreiben gegenseitig geplant werden, will mandoch guten Umsatz machen. Da die Anwälte untereinander sehr freundlich verkehren, und einerden anderen nicht attackiert, sind solche Planungen recht einfach. Oder wie sollte ich sonstdiese plötzliche und lange Ruhe erklären?Nachdem ich meiner Anwältin meine Scheidungswünsche schriftlich mitgeteilt hatte,schickte sie mir erst einmal ein Schreiben, in dem sie alle Kosten aufschlüsselte, die sichdurch den Gang zum Gericht ergaben. Verstehen Sie mich nicht falsch, die Höheder Kosten war absolut korrekt. Aus meinen recht hohen Nettoverdienst resultierteein entsprechend hoher Streitwert, in diesem Fall konkret 12.000 Euro mit der Folge, hoheAnwaltsgebühren zu verursachen. Die selben Kosten fielen übrigens auch bei der Gegenseitean, was wieder einmal den finanziellen Wahnsinn einer Scheidung beweist!Lange überlegte ich, ob ich nicht allein zum Amtsgericht gehen sollte, umdas Scheidungsurteil samt finanzieller Regelung entgegenzunehmen. Schließlichhätte ich in diesem Fall gut 1500 Euro sparen können, Geld für eine gepflegte Karibikreise.Allerdings hätte dies fatale Folgen gehabt, hatte doch mein Gegner nur meine finanzielleVernichtung im Sinn. Selbst den Ehevertrag wollte die Gegenseite anfechten. Also mussteich die Zähne zusammen beißen, und die Anwältin zur Verhandlung mitnehmen. In ihremnachfolgenden korrekten Schreiben wies sie darauf hin, diese 1549 Euro Kosten nebst 400 €Gerichtsgebühren entstanden nur bei einer komplikationsloser Scheidung. Das heißt, in demMoment, in dem der Ehevertrag verteidigt würde, wäre ein mehrfaches an Gebühren zustandegekommen. Aber ich musste da durch, um endlich meinen lang ersehnten Frieden zu erreichen.Auch wenn ich der Rechtsanwältin zu diesem Zeitpunkt noch weitgehend vertraute, konnte ichdieses Schreiben dennoch nicht so einfach hinnehmen. Welche Leistungen für die 1549 EuroKosten erbracht wurden, fehlte völlig. Und ebenfalls wurde nicht näher beschrieben, welcheKomplikationen zu welchen zusätzlichen Gebühren führen konnten. Deswegen fragte ich kurzeZeit später nach, denn eine solche lapidare Aussage kann man nicht so einfach stehen lassen, zuviele Gefahren lauerten dahinter.Wenige Tage später bekam ich den finalen Scheidungsantrag zugeschickt, wie er auchgleichzeitig zum Gericht ging. Natürlich durfte auch keine Rechnung fehlen, denn Anwältin Mbestand immer auf eine Vorauszahlung, in diesem Fall 1200 Euro. Zusammen mit den 500Euro im Dezember 2004 hatte ich innerhalb von zwei Monaten eben mal 1700 Euro bezahlt!41


Mir wurde immer klarer: Ich musste so schnell wie möglich geschieden werden, denn dieAnwälte kosteten mehr als ich sparen konnte!! Und da ich mich mittlerweile inLohnsteuerklasse 1 befand, sank mein Nettoeinkommen noch mehr. Der Scheidungsantragbeantwortete mehr oder weniger gut die Frage nach dem Leistungsumfang der 1200 Euro. Aberschauen wir uns mal dieses Schreiben auszugsweise an. Der Teil mit der Anlage U, die vonmeiner Frau laut Anwältin hätte unterschrieben werden müssen, lasse ich weg:Wie ich Ihnen schon in meinem Schreiben vom 12.01.2005 mitteilte, müssen wir einen Gerichts- undZustellkostenvorschuss an das Gericht in Höhe von 396,60 € überweisen, damit der Scheidungsantragzugestellt wird und die Sachbearbeitung in Gang kommt. Ich bitte Sie, diesen Kostenvorschuss sowieeinen Gebührenvorschuss in Höhe von 800,00 €, mithin insgesamt 1.196,60 €, auf mein o.a. Geschäftskontozu überweisen.Die von mir prognostizierten Kosten in Höhe von 1.548,60 € habe ich ausschließlich nach demGegenstandswert für die Ehescheidung selbst, d.h. dem dreifachen zusammengerechnetenNettoeinkommen beider Eheleute, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelt.Ich hoffe, dass es nicht wesentlich mehr werden wird, habe dies aber nicht in der Hand, wie wir bereitstelefonisch erörterten. Sollte es zum Streit um die Wirksamkeit des Ehevertrags kommen oder zum Streitum nachehelichen Unterhalt, wird das Scheidungsverfahren natürlich entsprechend teurer werden.Ich fand diesen Schriftsatz sehr interessant, weshalb ich ihn hier teilweise abdrucke. DieAnwältin hoffte, dass die Kosten nicht wesentlich höher wurden als 1549 Euro. Eine obereGrenze gab sie nicht an. Und wenn dann noch um den Ehevertrag gestritten würde, kämen nochExtrakosten hinzu, über deren Höhe die Dame aber keine Angaben machte. Kurzum, nach obenquasi kein Limit? Wichtig aber war die Vorauszahlung von 1200 Euro, wenigstens einekonkrete Summe, die genannt werden konnte. Bemerkenswert fand ich auch den Betrag von1549 Euro, die nur für das Erscheinen vor Gericht entstand, eventuelle Streitigkeiten warendamit noch nicht abgedeckt. Da meine Frau mittlerweile überall erzählte, den Ehevertraganfechten zu wollen, um die Hälfte der Eigentumswohnung zu bekommen, und ihr die dabeientstehenden Kosten egal waren, was ich als Taktik der verbrannten Erde bezeichnete, war mirklar, bei 1549 Euro bliebe es nicht. Mit dem Mehrfachen war zu rechnen!Enttäuscht war ich von dem handschriftlichen Zusatz. Meine Frau hatte Anlage U zwarunterschrieben, und diese dann ihrem Anwalt geschickt. Er hielt es aber nicht für nötig,sie mir weiterzuleiten, so dass ich knapp die Hälfte des Ehegattenunterhalts monatlich durchden erhöhten Freibetrag wieder bekam, meine Steuernachzahlung hierfür nochnicht berücksichtigt. Zwar waren es bei mir nur 50 Euro netto mehr pro Monat, aber bei deno. g. gesalzenen Rechnungen zählte jeder Cent! Und wenn die Anwältin ganz lapidar meinte,ich könne diese Anlage U auch ein Jahr später in der Einkommenssteuererklärung absetzen, sozeigte dies mir wieder einmal die Unlust der Juristen, wegen kleiner Beträge ein Schreibenmit entsprechender Fristsetzung aufzusetzen. Dass mir bei dem mittlerweile überzogenenGirokonto auch erhebliche Sollzinsen entstanden, daran dachte sie überhaupt nicht.Wenige Tage später hatte ich einen Termin in ihrer Kanzlei. Die nicht unterzeichneteAnlage U konnte ich mit der Einkommenssteuererklärung 2005 geltend machen, meinte sie.Da ich eh bald geschieden würde, wobei der nacheheliche Unterhalt entfiele, ergaben sich ehnur kleine Beträge. Damit war die Sache für sie ohne großen Aufwand vom Tisch.Ich war erst einmal zufrieden, auch wenn mich die Sache später dennoch beschäftigte. Gegendie Prozesskostenhilfe vorzugehen, machte keinen Sinn machen, da diese für dasTrennungsverfahren sowieso auslaufen, und für das Scheidungsverfahren neu beantragt werdenmusste. Die zuständigen Stellen prüften dann automatisch die Einkommensverhältnisse meinerFrau, und entschieden entsprechend. Somit hätte sich auch diese Sache von allein erledigt. Als42


meine Anwältin He auf meine Frage nach einem aufgesetzten Schreiben zwecks Verhinderungdes Anerkennungsverfahrens auch noch meinte, das würden die Richter aus Wuppertalautomatisch den Kollegen aus Schwerte mitteilen, war meine Geduld langsam zu Ende, dennjedermann weiß, wie langsam Justizias Mühlen mahlen. Ich forderte sie auf, ein direktesSchreiben an den Richter aus Schwerte zu verfassen, in dem die eingereichte Scheidungmitgeteilt werden sollte, und somit das dortige Verfahren obsolet würde. Diesem Wunsch kamsie dann nach, denn ich konnte es nicht mehr mit ansehen, wie alles ausgesessen wurde nachdem Motto: Das löst sich alles von allein. Eine typische Haltung vieler Anwälte. Ja keineEigeninitiativen entwickeln, „Laisser faire“ ist angesagt, den Fall aussitzen. Diese Haltungverstärkte sich bei Anwältin H in den nächsten Monaten noch erheblich!Meine Angst, Anwalt M wolle die Scheidung zwecks Erreichen von längeremTrennungsunterhalt unnötig verlängern, eine bekannte Masche von ihm, konnte meineAnwältin mir nehmen. Man konnte die Abtrennung der Scheidung von den noch offenenAngelegenheiten beantragen, so dass ich schon geschieden werden könnte, obwohl die Parteiensich noch mit strittigen Themen auseinandersetzten.Auch beruhigte mich meine Anwältin, als sie mir bestätigte, dass meine Nochfrau bei dembevorstehenden Zugewinnausgleich, was ja Vermögensteilung bedeutete, sofort ihre gesamtenProzesskosten zurückzahlen müsste. Ein Punkt, den ihr Anwalt ihr verschwieg. Obwohl FrauHe nicht gerade große Aktivitäten zeigte, wirkte sie auf mich sehr beruhigend, ich hatte zujedem Zeitpunkt das Gefühl, sie kennt sich sicher in der Materie aus. So musste ich mir keineSorgen beim Kampf um den Ehevertrag machen, den sie immer wieder würdigte. Allerdingssollte ich mich später täuschen..... So verließ ich dann gegen 19 Uhr innerlichvöllig beruhigt die Kanzlei.Die erneute VorladungIch werde niemals Freitag, den 14. Januar 2005 vergessen. Es war beruflich nach langer Zeitmal wieder eine erfolgreiche Woche, mein Kopf wurde langsam durch die mittlerweile ruhigverlaufende Scheidung wieder frei. Erstmals konnte ich nach vielen Monaten auch mal wiederetwas sparen, was meinem ramponierten Konto gut tat. Ich holte abends Post heraus, dasAmtsgericht war sofort zu erkennen, wobei ich mir aber nichts Schlimmes dachte. Ich öffneteruhig den Briefumschlag und traute meinen Augen nicht: Eine Vorladung samt Belehrung, mitwelchen Ordnungsstrafen man bei Nichterscheinen zu rechnen habe. Ich hatte keine Angst vordem Gerichtstermin, nur war ich mir sofort im Klaren über die hohen vierstelligen Kostendieses Verfahrens, die sich aus je ca. 650 Euro Prozess-, Verhandlungs- und Vergleichsgebührzusammensetzen würden. Mit fast zweitausend Euro musste ich rechnen, wenn es wieder zumVergleich kam. Dazu noch die vorhin besprochenen Scheidungskosten von 2000 Euro,vorausgesetzt es traten keine Komplikationen auf. Schon im Vorjahr hatte ich ungefähr 2500Euro bezahlt, womit ich dann bei Gesamtkosten von 6500 Euro lag, vorausgesetzt, dieGegenseite verursachte keinen Ärger. Meine Stimmung war am Wochenende auf den absolutenNullpunkt gesunken. Selbst meine Freundin bemerkte es, was zu Streitereien mit ihr führte. Ichsah die Fortsetzung meiner finanziellen Talfahrt. Meine Arbeitskollegen machten schon ihreWitze über meine Ausgaben und meinten, ein russischer Killer wäre billiger gewesen. Undwenn ich meiner Frau noch eine Lebensversicherung spendiert hätte, wären die Ausgaben fürden Killer sogar refinanziert worden. Warum gab es wieder einen Gerichtstermin? Meine Fraukritisierte heftig meine Unterhalt mindernde Ausgaben wie eine Putzfrau für 3 Stunden proWoche und den Kredit für meine Küche. Unsere Nagelneue hatte sie ja mitnehmen dürfen.43


Dass ich nicht, wie kurz nach ihrem Auszug, weiterhin mit einem Campingkocher arbeitenwollte, ist wohl verständlich. Entsprechend hatte sie ihren Anwalt konsultiert, der nun eineMöglichkeit witterte, in etwa einer Stunde vierstellig zu verdienen, dachte ich. Am nächstenTag, Samstag, sollte mehr Licht in die Sache kommen, denn meine Anwältin leitete mirkommentarlos ein Schreiben meines Gegners zu, der mittlerweile das Gericht mit unserenUnterhaltsberechnungen beschäftigte. Sich mit meiner Anwältin auseinander zu setzen, warihm nicht zumutbar. Es war sicherlich auch finanziell lukrativer, die Sache per Gericht zulösen:beantragen wir den Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren.Zwar wollte er – möglicherweise zum Schein- die Sache auf dem wesentlich billigerenschriftlichen Weg regeln, aber Anwalt M kannte die Richter sehr gut und wusste,diese lassen die Parteien aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes lieber antanzenanstatt sich mit umfangreichen Schriftverkehr abzugeben. Ist auch verständlich, denn derRichter hatte keine Lust an Briefverkehr, was wesentlich mehr Zeit kostete als einzweistündiges Verfahren. Interessant war das Fehlen des Schreibens vom Anwalt M an dasGericht, in dem er die unklaren Fälle vortrug. Ebenfalls fand ich den fehlenden Kommentarmeiner Anwältin zu diesem Schreiben unschön. Noch nicht einmal um Rückruf bat sie mich,wieder einmal ihre bekannte Passivität!Ich musste nun Aktivitäten entwickeln, um die Kampfeslust meiner Frau zu stoppen, diebekanntlich Prozesskostenhilfe in Anspruch nahm, und sich keine Sorgen um die Kostenlawinemachen musste, die auf uns zurollte. Von den Anwälten hatte ich nie Aktivitätenerwartet und erlebt, weswegen mir selbst nachts Ideen durch den Kopf spukten, umder Gegenseite das Prozessieren abzugewöhnen. Ich setzte am 17.1.2005ein langes Fax anmeine Anwältin auf, in der ich die Marschrichtung vorgab, respektive Möglichkeiten einerGegenoffensive auslotete:1.Was sollte die Ladung, da doch das Anerkenntnisurteil auf schriftlichem Weg erfolgen sollte?2.Konnte ein Verfahren verhindert werden zwecks Verhinderung von Kosten?3.Ich wies meine Anwältin darauf hin, dass Anwalt M daher gerne jahrelang prozessierte. War esdoch für ihn die schnelle Mark, was ich aber nicht mitmachen wollte und konnte.4.Bestand die Möglichkeit einer Klageabweisung, so dass meine streitwillige Frau die Kostentragen musste?5.Welche Leistungen waren in den ca. 1549 Euro Kosten für die Scheidung an Leistungeninbegriffen? Bestimmt Unterhalt aber nicht Fragen zum Ehevertrag?6.Wie setzte sich der Streitwert von 12.000 Euro zusammen? Zahlte ich doch monatlich 711 Europlus halbes Kindergeld von 154 Euro, was bei Faktor zwölf 10.368 Euro ergaben!44


7.Da trotz Mahnung immer noch Nachweise fehlen, konnten wir ein Anordnungsverfahreneinleiten? Mir war zwar klar, dass dies nicht der Stil meiner Anwältin war, aber der ihresKollegen. Dennoch sollten wir den knallharten Methoden unseres Gegners folgen, um ingleicher Weise zurückzuschlagen. Schließlich war ich es leid, immer nur in der Defensive zuverharren!8.Ich bat um Prüfung, meiner Frau Prozesskostenhilfe verwehren zu können zwecksBeschleunigung der Scheidung, da meiner Frau monatlich 2119 € plus eine einmaligeSchenkung meines Vaters von 8000 € zur Verfügung standen. Ich konnte diese Kostenlawinedurch die Gerichtsverfahren nur aufhalten, indem meine Frau selbst zur Kasse gebeten wurde.Mir fiel der martialische Ton auf, in den ich leider verfiel, für mich ging es nur noch um Kampfzwecks finanziellem Überleben. Zwar war ich mir nicht sicher, ob diese Mittel legal waren,aber ich musste auf jeden Fall etwas unternehmen, um diese Kostenlawine zu stoppen.Vier Tage später erreichte ich telefonisch meine Anwältin , sie hatte gerade keine Besprechung.Ich wies sie sofort auf die hohen Kosten des bevorstehenden Verfahrens hin, was sieerst einmal dementierte. Ihre Fröhlichkeit sank, als ich ihr bei einem Streitwert von12.000 Euro vorrechnete, was bei Summierung der Prozess-, Verfahrens- und Vergleichsgebührheraus kommen würde, nämlich mindestens 1.200 €. Sie blätterte in der Akte undmusste mir dann doch Recht geben. Nachdem sie die Problematik der hohen Kosten verstandenhatte, machte ich ihr klar, dass das Verfahren unbedingt rückgängig gemacht, oder die Klagedurch einen Sieg abgewiesen werden, und im letzteren Fall die Gegenseite die ganzen Kostentragen musste. Natürlich fände immer ein Prozess statt, wenn eine Partei klagen wolle, dagegenkönne man nichts machen, entgegnete sie. Aber sie wolle heute noch denScheidungsantrag beim Amtsgericht Wuppertal einreichen, so dass das Verfahren dannüberflüssig war. Dieser Plan gefiel mir! Wieder einmal eine kurze, sachliche Diskussion, wieich sie an der Frau schätzte. Keine Versprechen, nur das sagen, was möglich ist, Klasse.Allerdings hatte mir das Telefonat wieder einmal bewiesen, wie sehr sich die Mandantenselber Gedanken zur Lage machen müssen, in diesem Fall zu den Kosten, denn an diesehatte meine Anwältin scheinbar nicht gedacht, klar, sie wollte ja auch gut verdienen.Also wichtig ist, die Anwälte immer an der kurzen Leine zu führen und die Richtungvorzugeben. Wenige Tage später bekam ich eine Kopie des Schreibens, das ich zwecksKostenvermeidung bewirkt hatte. Das war eigentlich traurig. In diesem wurde kurz beantragt,das vorliegende Verfahren wegen Unterhalt für die Trennungszeit an das nunmehr zuständigeFamiliengericht Wuppertal zu verweisen.Die Zwischenbilanz Februar 2005Exakt ein Jahr war nun vergangen, die obligatorische Trennungszeit vorbei.Für mich war es nun Zeit, Bilanz zu ziehen, obwohl die Scheidung noch längstnicht beendet war. Zwar erwartete ich das Scheidungsurteil theoretisch innerhalb dernächsten zwei Monate, allerdings war das Kapitel Ehe noch längst nicht abgeschlossen,erwartete ich doch noch einen heftigen Kampf meiner Frau wegen den Ehevertrag.Dennoch, die Zwischenbilanz war erstaunlich. Vier Anwälte verschlissen, bevor ich diescheinbar recht solide Anwältin He kennen lernte. Von fünf Anwälten schriebendrei völlig überhöhte Rechnungen, die ich nur teilweise beglich. Anders ausgedrückt waren60% der Kostennoten völlig falsch! Vorweg gesagt stieg der Prozentsatz später noch an! Meine45


Ersparnis durch Nichtbegleichung dieser überhöhten Rechnungen: 3000 Euro (in WortenDreitausend), dreieinhalb Jahre später knapp das Dreifache! Darunter befand sich auch dieRechnung einer Anwältin, die ich aufgrund ihrer Passivität regresspflichtig machte. Deshalbbezahlte ich ihre Rechnung überhaupt nicht, obwohl sie diese von einst 2200 Euro bis auf 600Euro herunterkorrigierte. Unstrittige und damit auch bezahlte Anwaltsrechnungen: Etwa 3360Euro. Schon einmal vorgreifend stellte sich später heraus, dass auch diese Dame He vonGebührennoten keine Ahnung hatte, ich ihre knapp 800 € Abschlussrechnung später ebenfallsnicht bezahlte, und insgesamt fast 4000 € einbehielt! Damit sank die Wahrscheinlichkeit einerkorrekten Rechnung auf 35%......Bei dem erwarteten Kampf um den Ehevertrag würden noch einmal bis zu 4000 Eurohinzu kommen, die aber der Verlierer würde zahlen müssen. Addierte ich diese beidenSummen, so könnte man damit eine vierköpfige Familie drei Wochen lang in die Karibikschicken! Wurde ich in den ersten 9 Monaten noch mit Forderungen im 3 Wochentakt vomgegnerischen Anwalt regelrecht bombardiert, so herrschte ab Anwältin Nummer fünf einebeängstigende Totenruhe. Noch nicht einmal ihre Schreiben riefen Reaktionen hervor! Dadiese Vertreterin des Rechts ihre Kanzlei in einer 50 km entfernten Stadt hatte, kannten sich dieAnwälte nicht, und die freundschaftlichen Umgangsformen untereinander blieben aus. Bei mirkam immer mehr der Eindruck auf, dass die Anwälte innerhalb einer Stadt sich gegenseitig dieBälle zuwarfen, allerdings sich dabei gegenseitig schonend, damit künstlich Kosten verursachtwurden. Ebenfalls zeigte mir dieses Jahr auch, wie sehr man selber mitdenken und die Regieübernehmen musste, damit die Anwälte nicht einfach den Fall aussaßen, wodurch enormeKosten entstehen konnten. Die Anwälte dienten dann quasi als Postboten und Prüfer, die überdie Legalität der vom Regisseur ausgedachten Aktionen entschieden. Zu mehr taugt die Bandemeistens nicht, von wenigen Einzelfällen mal abgesehen. Dies war auch der Tenor vieler Leute,die ich nach einem guten Anwalt fragte!Was ich bei fast allen Anwälten vermisste, waren Tipps zur Unterhaltsreduzierung. So zerbrachich mir regelmäßig den Kopf, wie ich den Unterhalt drücken konnte. Dabei kamen Ideen wiePutzfrau und Autokauf heraus. Letzteres funktionierte, da ich einen 12 Jahre alten PKW fuhr,der Wechsel somit notwendig war. Leider konnte ich mir keinen Neuwagen mehr leisten, denndie Scheidung hatte mittlerweile meine Reserven aufgebraucht. Traurig war, dass ich auf solcheTricks selber kommen musste. Ist aber auch logisch, denn ein Anwalt wird niemals Tippsgeben, die gleichzeitig auch sein Honorar reduzieren! Die denken erst einmal an sich, derMandant ist nur Nebensache, der kann ruhig dabei finanziell vor die Hunde gehen.Blick über den TellerrandVerlassen wir mal kurz mein Schlachtfeld. Wenn Sie, sehr geehrter Leser, Zweifelan meinen bisherigen Schilderungen haben, auch wenn ich sie durch Originalschreibenbelegt habe, weil diese Erlebnisse schlichtweg unglaublich und völlig überzogenerscheinen, dann verweise ich neben den schon im Vorwort erwähnten Internetseiten auchauf die Sendung von dem Talkmaster Jürgen Fliege. Der hatte am 15.2.2005 zum Thema:„Skandal, wenn Scheidung die Männer ruiniert“, über deren Ergebnisse ich an dieser Stelleunbedingt berichten möchte.Es wurden drei Gäste und ihre Fälle vorgestellt, natürlich alle von Justizia abgesegnet:- Ein Mann, der mit seinen 6 Kindern aus dem großen Haus seiner Ehefrau ausziehen46


und mit ihnen in einem Asylantenheim für 800 Euro monatlich hausen musste.- Eine Frau, die aufgrund von Angstattacken nicht arbeiten gehen konnte,aber fähig genug war, zu diesem Zeitpunkt ein Vollzeitstudium aufzunehmen.Der geschiedene Ehemann durfte weiterhin zahlen, und das ganze auch nochabgesegnet von einem Oberlandesgericht, im Namen des Volkes.- Ein geschiedener Mann musste rückwirkend 14.000 Euro Unterhalt an den Sohn seinerFrau zahlen, den sie mit ihrem neuen Partner in die Welt gesetzt hatte. Nur weil derEmpfängniszeitpunkt vor der Scheidung lag, durfte der Exmann für ein fremdes Kindzahlen. Er lebte von 740 € und hat zahlreiche Gehaltspfändungen hinter sich.Gast war der bekannte und aufgrund seines Alters erfahrene Fernsehanwalt Hermann Messmer,der auf Familienrecht spezialisiert war. Für ihn waren das keine erstaunlichen Fälle sondernnormaler Alltag. Er sagte ganz klar, Männer sind meistens die Verlierer der Scheidung und oftgezwungen, entweder zu den Eltern oder einem anderen Partner zu ziehen, weil es finanziellnicht mehr für ein Leben allein reicht. Er nannte es „Titanic Prinzip“, eine brillanteFormulierung, da gilt, Frauen und Kinder in die Rettungsboote, die Männer bleiben an Bord dersinkenden Titanic. Auch über die Richter lamentierte er, die rein schematisch nach derRechtssprechung entscheiden, ohne Berücksichtigung des individuellen Einzellfalles, wodurchsie kein Risiko eingehen. Interessant war auch seine Feststellung, dass Frauen oftProzesskostenhilfe bekommen, die missbraucht wird, um gegen den Ehemann so lange zuprozessieren, bis dieser finanziell nicht mehr kann und gezwungen ist, den Widerstandaufzugeben. Der Fairness halber hatte man auch eine Anwältin eingeladen, die die Frauenverteidigen sollte. Allerdings war es ihr unmöglich, denn sie musste ihrem Kollegenweitgehend Recht geben!Mir bestätigte diese Sendung wieder einmal meinen Eindruck, dass Recht und Moralzwei völlig unterschiedliche Dinge sind und wir nicht in einem Rechtsstaat leben. Erwarten Siedaher niemals eine richterliche Entscheidung auf moralischer Basis! Es wird stur undschematisch nach Paragraphen und Präzedenzfällen entschieden, gearbeitet wie am Fließband,moralische Aspekte bleiben außen vor. Daher ist Recht oft das Gegenteil von Moral,unterdrückt sogar jeglichen Ansatz von Moral!Insbesondere aber zeigte mir diese Talkshow, dass mein Fall nur die Spitze des Eisberges war,in dieser Republik sich alltäglich im so genannten Familienrecht noch wesentlich unfassbarereTragödien abspielen, die Richter zu Henkern des Familienrechts degradiert werden, dies aberauch selber unterstützen. Insbesondere wurde mir auch klar, die Standgerichte imNationalsozialismus arbeiteten nach dem gleichen Prinzip wie die Henker unseresFamilienrechts, nämlich stur und blind nach Vorgaben ohne Berücksichtigung jeglicher Moral.Nur einen Unterschied gibt es allerdings, man nennt diese heutigen Gerichte nicht mehrStandgerichte, da wesentlich mehr Zeit vergeht, um solche haarsträubenden Urteile zu fällen,oft sogar mehrere Instanzen daran arbeiten.Mein erster finanzieller SiegGenau zwei Wochen nach Ablauf des Trennungsjahres bekam ich eine Vorladung vomAmtsgericht Wuppertal. Diese drucke ich nicht ab, da sie immer gleich aussehen und dieüblichen Androhungen im Falle des Nichterscheinens enthalten. Ich dachte mir, es kann47


sich nur um den Scheidungstermin handeln, weshalb ich am nächsten Tag meine AnwältinHe anrief. Sie bestätigte meinen Verdacht und begründete den schnellen Scheidungsterminmit dem Ehevertrag, der den Unterhalt teilweise regelte. Typisch fand ich die Reaktion meinerAnwältin bezüglich meiner Bitte, dem Richter aus Schwerte diese Vorladung mitzuteilen,damit sein völlig obsoletes Verfahren in der Woche davor abgesagt werden konnte. Frau Hemeinte nur, dies sei eine gute Idee. Leider kam sie nicht allein darauf, sondern der Mandantmusste wieder weiterdenken, Regie führen!Am nächsten Tag wurde meine Glückssträhne fortgesetzt. Ich erhielt ein Schreibenvom Amtsgericht Schwerte, in dem das Verfahren am 3.3.05 annulliert wurde. Genau dies warmein Ziel, zu dem ich meine Anwältin gedrängt hatte, denn dieses Verfahren war völligobsolet, wurde doch wenige Wochen später der Scheidungstermin erwartet, bei dem das ThemaUnterhalt ebenfalls geregelt werden sollte. Somit hatte ich möglicherweise ungefähr 1200 Eurogespart, dank meiner Initiative, nicht der meiner Anwältin!Sage und schreibe fünf Monate hatte ich nichts mehr von meinem Gegner gehört. Ursachedafür war mit hoher Wahrscheinlichkeit meine Anwältin, die ihre Kanzlei in 50 kmEntfernung von unserem Gegner hatte. Damit war sie für RA M unbekannt, Absprachensomit unwahrscheinlich. Es reichte also, die Gegenseite in Schach zu halten. Allerdingsnäherte sich der Gerichtstermin, bei dem wir nicht nur geschieden werden sollten,sondern auch Unterhaltsfragen anstanden. Zeit für den gegnerischen Anwalt, seinHonorar noch rechtzeitig vor dem Verfahren zu erhöhen. Beweis: Erst zwei Monate nach demletzten Schriftsatz meiner Anwältin wurde dieser erwidert, und drei Wochen vor demursprünglich angesetzten Gerichtstermin! Wäre der Anwalt an dem Wohlergehen meiner Frauinteressiert gewesen, sprich an einer Unterhaltserhöhung, so hätte er sich schon zwei Monatefrüher gemeldet, nämlich unmittelbar nach der Unterhaltsberechnung meiner Anwältin. Wiedereinmal ein Beweis, dass diese Bande erst einmal an sich denkt, in zweiter Linie erst an denMandanten, vorausgesetzt, es entsteht kein Interessenkonflikt! Schauen wir uns einmal diesenForderungskatalog an:Zunächst verdient es darauf hingewiesen zu werden, dass die Klägerin und die Kinder gleichen Ranghaben. Ein Vorrang wegen des Kindesunterhaltes wird seitens der Klägerin nicht hingenommen.Das Gericht mag zum Zwecke der Terminsvorbereitung dem Beklagten aufgeben, die DezemberGehaltsabrechnung 2004 vorzulegen nebst Ablichtungen sämtlicher Spesenabrechnungen für das Jahr2004.Ferner den Hinweis darauf, dass berufsbedingte Aufwendungen nur dann anzuerkennen sind, wenn diesekonkret nachgewiesen werden.Die Klägerin widerspricht auch den Kreditkosten und deren Anerkennung als ehebedingt. Der Beklagte warund ist im Stande, den Kreditbedarf aus eigenen Mitteln zu decken. Der Beklagte benötigt auch keineHaushaltshilfe, auch zahlt er diese nicht. Wer soll die Haushaltshilfe sein? Wann und wie ist gezahltworden? Richtig ist, dass die Klägerin ihre Berufstätigkeit ausgeweitet hat. Sie verfügt übermonatsdurchschnittlich rund 1.350,00 €. Beweis: ………..Allerdings ist der Klägerin ein Betreuungsbonus in Höhe von 2 x 150,00 € gutzubringen, weil diese mehr alshalbschichtig arbeitet, wozu die Klägerin im Hinblick auf die Kinder nicht verpflichtet ist.Schauen wir uns mal das Schreiben genauer an, denn einige Punkte verdienen besondereAufmerksamkeit. Erst einmal wollte die Gegenseite aktuelle Gehaltsbescheinigungen, weil siehöhere Einkünfte vermutete, was ggf. zu mehr Unterhalt geführt hätte. Aber das reichte ihrnoch nicht! Die Unterhalt mindernde Haushälterin war ihr genauso ein Dorn im Auge wie der48


Unterhalt mindernde Kreditkauf meiner Küche. Aber gerade diese beiden Punkte stellten fürmich den Gipfel des Sarkasmus dar. Mich hatte die Scheidung bisher wirtschaftlich ruiniert.Von ursprünglich 3000 Euro Plus beim Kontostand befand ich mich zum Zeitpunkt desKüchenkaufs bei einem Minus von 2000 Euro. Horrende Unterhaltszahlungen undAnwaltsrechnungen, in einem Jahr allein 2800 Euro, sowie notwendige Anschaffungen nachAuszug der Familie waren Ursache meiner finanziellen Talfahrt. Wovon sollte ich die Küchebezahlen, die um über 2000 Euro billiger war als die neue ALNO Küche meiner Frau?Sollte ich die Campingküche meiner Freundin weiterhin verwenden? Eine Haushälterin,die mich im Monat lächerliche 104 Euro kostete, war notwendig, denn ich leistete in meinemhoch qualifizierten Job noch zusätzlich 25 Überstunden pro Monat. Sollte es dann abendsmit Hausputz weitergehen? Ein weiterer Sarkasmus stellte die Tatsache dar, meine Frau ließ dieWohnung in der Scheidungszeit verkommen, was meine Haushälterin in Sonderschichten nurmühevoll beseitigen konnte. Man erwartete von mir wohl, im Dreck zu verkommen oder diesenallein zu beseitigen. Auch an der Existenz der Haushälterin wurde gezweifelt, was derschnellste Weg war, diese Kosten nicht anzuerkennen. Der Fairness halber muss ich daraufhinweisen, dieses Schreiben kam nicht von Anwalt M, der sich offenbar im Urlaub befand,sondern von seinem sehr jungen promovierten Kollegen, was man auch am teilweisedilettantischen Stil des Schreibens erkannte.Sarkasmus oder Realitätsferne scheinen aber typisch für Juristen zu sein! Schon an eineranderen Stelle des Buchs wurde das Anordnungsverfahren gegen mich „Vergleich“ genannt, indem es quasi um meine Enteignung ging, ich finanziell ausgenommen und somit ruiniertwurde.Der nächste Angriff auf meine Finanzen stellte der Betreuungsbonus dar. 300 Euro standenmeiner Frau angeblich zu, womit der Unterhalt für sie um etwa 150 Euro steigen sollte. Fürmich war dieser Bonus ein Witz, denn meine Kinder waren bis 17 Uhr in der Schule, weshalbvon Betreuungsbedarf kaum die Rede sein konnte. Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt nochnicht, wie sehr meine Kinder völlig verwahrlosten, mein Sohn Brutus dabei war, die Schuleohne jeglichen Abschluss zu verlassen. Das ganze aktiv unterstützt von seiner Mutter, die fürdie 168 Fehlstunden fleißig Entschuldigungen schrieb! Kurzum, wären alle Punkte vom Gerichtanerkannt worden, wären meine Unterhaltszahlungen um zirka 300 Euro gestiegen, derStreitwert somit um 3600 Euro (300 mal 12), und somit das Honorar des Anwalts um etwa 400Euro! Es ging also um Forderungen ohne Ende. Dieser unglaubliche Spott, den das Schreibenoffenbarte, motivierte mich, am selben Wochenende ein aufwändiges Schreiben an meineAnwältin, als Vorlage für ihre Antwort an unseren Gegner zu verfassen. Schließlich kannte siedie Hintergründe nicht, bat auch nicht um Rücksprache, und dem Gericht musste die wahreSituation mitgeteilt werden. Ganz abgesehen davon, dass man den Anwälten dieMarschrichtung vorgeben musste, denn sonst passierte nicht viel.Ich setzte ein sehr langes Fax auf, was meiner Anwältin als Vorlage dienen sollte, angetriebendurch den unglaublichen Sarkasmus des Schriftsatzes unseres Gegners. Nur die wichtigstenPunkte seien hier aufgeführt:1. Der Kredit für die Küche war notwendig, da bis September 2004 mein Barvermögen von3000 Euro im Mai durch Anwalts-, Gerichts- und Zahnarztkosten völlig aufgebraucht war,die in der Steuererklärung 2004 mit 3384 Euro beziffert wurden! Ferner ließenakademische Unterhaltssummen ab Juni 2004, ca. 1718 Euro monatlich, als meine Familienoch bei mir wohnte, sowie zahlreiche notwendige Anschaffungen, die sich aus demAuszug notwendigerweise ergaben, meine finanzielle Talfahrt fortsetzen. So wies meinKonto im September ein Minus von 2024 Euro aufwies! Folglich konnte die Küche nur per49


Kredit erstanden werden, wobei von den 3901 Euro Gesamtpreis 1200 Euro noch barbezahlt wurden! Ferner wies ich darauf hin, dass diese Noname Küche um über 2000 Europreiswerter war, als die von meiner Ehefrau mitgenommene neue „ALNO“- Einbauküche.Damit verhinderte ich den Eindruck, ich hätte mir eine Nobelküche gekauft.2. Wenn man in einem hoch qualifizierten und somit stressigen Beruf, was meine Fraumangels Ausbildung natürlich nicht nachvollziehen konnte, auch noch pro Monat 25Überstunden leistete, wovon die Unterhaltsberechtigten profitierten, konnte mir nachFeierabend nicht auch noch Hausarbeit zugemutet werden. Auch war es eine Dreistigkeit,wenn ,eine Frau überall erzählte, sie brauchte in der Scheidungszeit die Wohnung nichtzu pflegen, und ließ diese auch in einem grauenhaften Zustand beim Auszug zurück, denich auf Video festhielt und einigen Leuten gezeigt hatte. Meine Haushälterinnen musste inSonderschichten diese Folgen kompensieren!3. Da diese Haushaltshilfen keine fiktiven Personen waren, kritisierte ich eine solcheVerleumdung heftig. Ich führte ihre Namen und Adressen auf und legte meinem Schreibenderen Arbeitsverträge bei.4. Zwar stand meiner Frau laut OLG Koblenz (Az.: 9 WF 25/03) ein Betreuungsbonus von150 Euro pro Kind zu, jedoch mussten die Umstände berücksichtigt werden, dass dieKinder vor 17 Uhr nicht aus der Schule kamen. Von Betreuung konnten bis dahin also nichtdie Rede sein. Ferner sprach auch der dramatische Leistungsabfall meiner Kinder in derSchule nicht gerade für eine Betreuung, eher für Verwahrlosung, davon ganz abgesehen,dass mein Sohn Brutus aufgrund von Nebenjobs in der Malerbranche kaum nochtelefonisch zu Hause zu erreichen war. Die Zeugnisse hatte man mir bis heute trotzAufforderung nicht gezeigt, was tief blicken ließ! Aufgrund dieser Verhältnisse musste dieFrage nach der Berechtigung eines anteiligen Betreuungsbonus gestellt werden!Der Kampf um den EhevertragMit der idyllischen Ruhe war es endgültig vorbei. Der Gerichtstermin stand vor der Tür,und der gegnerische Anwalt überzeugte meine Nochfrau von der Ungültigkeit desEhevertrages, weshalb er ein entsprechendes Schreiben an das Gericht verfasste.Die Taktik war klar: Den Ehevertrag bekämpfen, so dass ein doppelt so hoher Streitwertentstand, womit sich das Honorar fast verdoppelte!Interessant an dem Schreiben war die Nichterwähnung des BGH Urteils vom 11.2.2004,das den Eheleuten weitgehende Freiheiten bei Eheverträgen gestattete. Natürlich durftemeine Frau nichts davon wissen, denn sonst wäre ihr Optimismus, nämlich mich nachStrich und Faden ausnehmen zu können, deutlich geschrumpft, und sie hätte wahrscheinlichden Kampf um den Ehevertrag gar nicht erst angefangen. Vermutlich kannte sie auch nicht ihrePflicht, bei einer Niederlage die Anwaltskosten selbst tragen musste. Ich spreche von Kostenum die 4000 Euro! Ich musste den Kampf um den Ehevertrag mit allen legalen Mittelngewinnen, denn sonst hätte ich meine Eigentumswohnung verkaufen müssen, und zwar bei derdamaligen Lage des Immobilienmarkts weit unter Wert, um diese geldgeile Frau auszuzahlen.Was für ein Albtraum für mich, eine Wohnung, die ich selbst in Zeiten der Arbeitslosigkeit undFreiberuflichkeit mit Erfolg verteidigt hatte, sollte ich nun aufgeben, ein Lebenswerk? Nein,niemals! Auch den Kindern wäre somit das Erbe entzogen worden, denn eineEigentumswohnung zum Vererben hätte es nicht mehr gegeben. Eine neue kleinere zu kaufen50


war wahrscheinlich aufgrund meines Alters, 45, kaum möglich, denn welche Bank gabjemandem in diesem Alter einen hohen Kredit mit 15 Jahren Laufzeit? Davon ganz abgesehen,wenn die meine Unterhaltszahlungen und Anwaltskosten gesehen hätte, wäre zu Recht dieFrage aufgekommen, Mensch Land, wovon wollen sie die Raten bezahlen?Auch ein anderes Problem muss an dieser Stelle angesprochen werden: Es ging auchum den nachehelichen Unterhalt meiner Frau. Hätte ich den auch noch zahlen müssen,wäre ich finanziell am Ende gewesen. Und glauben Sie mir, sehr verehrter Leser, diemeisten Frauen in den Singlebörsen, in denen ich mittlerweile verkehrte, suchten einenPartner, der finanziell solide ist, nannte sich dort rhetorisch schick formuliert „ohne Altlasten“.Ich konnte diese Frauen auch teilweise verstehen, schließlich wollte man sich eine gemeinsameZukunft aufbauen, nur war dazu natürlich auch Liquidität notwendig. Und wer hängte sicheinen finanziell gebeutelten Mann ans Bein, einen Unterhaltssklaven, der allein lebend esfinanziell kaum schaffte? Ich verlor viele an mir interessierte Frauen, weil ich denen offen undehrlich vom Kampf um den Ehevertrag erzählte. Und diese Frauen dachten weiter, nämlich anden Fall einer Niederlage, und ließen dann nie mehr was von sich hören! Nun aber zurück zumSchreiben meines Gegners. Schauen wir uns mal die Forderungen der Gegenseite vom23.2.2005 an:will auch die Antragsgegnerin geschieden werden, jedoch erst dann, wenn nachstehend aufgeführteFolgesachen entscheidungsreif sind:1. Nachehelicher Unterhalt 2. Versorgungsausgleich 3. ZugewinnausgleichDer Antragsteller wird deshalb gebeten,1.)zum Zwecke der Bezifferung der nachehelichen Unterhaltsansprüche und der KindesunterhaltsansprücheAuskunft zu erteilen über sein Einkommen und über sein Vermögen und die Auskunft zu belegen durchVorlage der Gehaltsabrechnungen für die Monate März 2004 bis Februar 2005, durch Vorlage einerAblichtung des Steuerbescheides für das Jahr 2004 -im Nichtvermögensfalle für das Jahr 2003- sowiedurch Vorlage der Spesenabrechnungen für den Zeitraum von März 2004 bis Februar 2005.2.)Auskunft zu erteilen über den Bestand seines Vermögens bezogen auf den 16.02.2005 zum Zwecke derBezifferung der Zugewinnausgleichsansprüche der Antragsgegnerin.Begründung:Der zwischen den Parteien im Jahre 1988 geschlossene Ehevertrag ist nichtig.Die am 17.05.1964 geborene Antragsgegnerin war Schülerin bis zum Jahr 1982. Sie hatte dann eineAusbildung als Zahnarzthelferin begonnen, die sie ohne Abschluss im Jahre 1984 beendete. Sie nahmdann eine Stellung als Verkäuferin in einem Ladengeschäft auf. Diese Arbeit führte sie fort bis zum Umzugnach V im Jahre 1987. Dort hatte der Antragsteller eine Arbeitsstelle gefunden. Die Antragsgegnerin folgtedem Antragsteller nach. Dort lebten die Parteien zusammen.In V hatte die Antragsgegnerin noch kurze Zeit als Aushilfe in einer Kantine gearbeitet- Dann war siearbeitslos. Die Antragsgegnerin wurde von dem Antragsteller schwanger. Die Eheschließung wurde seitensdes Antragstellers davon abhängig gemacht, dass die Antragsgegnerin einen Ehevertrag unterschreibenwürde. Ziemlich genau zwei Monate vor der Geburt des gemeinschaftlichen Sohnes Brutus, der am ….geboren wurde, unterzeichnete die Antragsgegnerin einen Ehevertrag. Dieser beinhalteta) Verzicht auf Zugewinnausgleich b) Verzicht auf Versorgungsausgleichc) Verzicht auf Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissend) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1571 BGB e) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1573 BGBf) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1578 BGB g) Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1575 BGBDieser umfangreiche Verzicht der hochschwangeren Antragsgegnerin lässt vermuten, dass sich dieParteien nicht gleichberechtigt gegenüberstanden. Das ist mit dem Wesen der Ehe nicht vereinbar. DerVertrag ist deshalb nichtig.Nach alledem wird der Antragsteller gebeten, die vorbezeichneten Auskünfte zu erteilen und die Belege zurVerfügung zu steilen.51


Es war unglaublich, denn ich sollte all meine Vermögensverhältnisse offen legen, alswenn der Ehevertrag nicht existierte! Gelogen war auch die Behauptung, es gab keinenZugewinnausgleich, denn im Ehevertrag bot ich 20.000 DM an! Ebenso kam der Eindruck auf,meine hoch schwangere Freundin hätte einen plötzlich vorhandenen Ehevertrag unterzeichnenmüssen, um geheiratet zu werden, was regelrecht nach Nötigung klang. Ich sollte in einschlechtes Licht gestellt werden, das war die Taktik des Gegners. Eigentlich genial ausgedacht,denn unter solchen Bedingungen hatte ich ein ernsthaftes Problem mit diesem Vertrag!Schließlich hatten viele Oberlandesgerichte Eheverträge mit schwangeren Frauen für ungültigerklärt. Dass RA M hier strafrechtliches Terrain betrat, weil er Verleumdungen ins Spielbrachte, soll nur nebenbei bemerkt werden. Drei Jahre später arbeitete er übrigens nur noch aufdieser Ebene!Was wieder einmal interessant war, und es spricht ebenso gegen unser Rechtssystem imFalle Scheidung, meine Frau hatte offensichtlich wieder einmal Prozesskostenhilfe bewilligtbekommen, um gegen mich vorzugehen, sprich klagen zu können. Ich war mittlerweilefinanziell angeschlagen, und konnte mir auch keinen langen Rechtsstreit mehr erlauben,während meine Frau aus dem Vollen schöpfen konnte, sprich aus der Kasse des Staates.Unterstützung von der Verwandtschaft hatte ich wie so oft nicht zu erwarten, denn diesehofierte noch meine Frau zu dem Zeitpunkt ungeniert. Attribute für dieses Verhalten möchteich mir an dieser Stelle ersparen, auch wenn dieses mir sehr weh tat. An dieser Stelle erinnereich mich wieder an die Worte des Rechtsanwaltes in der schon zitierten Talkshow „Fliege“, deres als alltäglich bezeichnete, dass Frauen aufgrund der genehmigten Prozesskostenhilfe solange gegen den Ehemann prozessieren könnten, bis dieser aus finanziellen Gründen aufgeben,kapitulieren musste. Aber nun wieder zurück zu dem Schreiben meines Gegners.Da meine Anwältin die Hintergründe nicht kennen konnte, ich ferner die oft übliche verbaleWeichspülerei, so genannte Alibischreiben, verhindern, aber gleichzeitig neue Strategienentwickeln musste, setzte ich ein Schreiben mit schonungslosen Worten an sie auf. Schließlichmusste man den Gräuelmärchen des Gegners entschieden entgegen treten. Las man nämlich dieBegründung für die Nichtigkeit des Ehevertrages, so kam der Eindruck der Nötigung auf!Dieser taktisch geschickte und für mich gefährliche Schachzug unseres Feindes widersprachaber völlig der Realität! Wahr war, meine Frau wusste zum Zeitpunkt unserer Verlobung, die 2Jahre vor ihrer Schwangerschaft stattfand, dass eine Ehe ohne Ehevertrag für mich nicht inFrage kam. Grund hierfür war ihr Abbruch der weiterführenden Schule und das Aufgeben ihrerLehre als Zahnarzthelferin 1986, die bei meinen Eltern die Diskussion um einen Ehevertragaufkommen ließ, um mich im Falle einer Scheidung vor den Konsequenzen einer solchenLaufbahn zu schützen. Kurzum, meine Frau wusste schon 2 Jahre vor der Schwangerschaft voneinem notwendigen Ehevertrag. Diesen zum Schein zu unterzeichnen, um geheiratet zu werden,mit dem Hintergedanken, diesen bei Scheidung zu widerrufen, betrachtete ich persönlich schonals arglistige Täuschung! Dieser Punkt musste dem Gericht unbedingt klar gemacht werden!Das war nicht nur taktisch brillant, sondern auch die Wahrheit, warum die frühzeitig erfolgteAnkündigung des Ehevertrages notwendig war.Ebenso forderte ich meine Anwältin auf, das Gericht auf das Urteil des BGH vom 11. Februar2004 hinzuweisen, was den Eheleuten weitgehende Freiheiten bezüglich nachehelichenUnterhalt und Zugewinnausgleich gestattete, wenn der Ehevertrag nicht einseitig oder garsittenwidrig war. Diese Bedingungen wurden von dem Vertrag weitgehend erfüllt. Lediglichbei dem Ausschluss der Altersversorgung mussten wir wohl mit Problemen rechnen. Ich hoffteaber, dass dadurch nicht der ganze Ehevertrag sittenwidrig war, was durch salvatorischeKlauseln auch verhindert wurde.52


Falsch war die Behauptung des Gegners bezüglich des Verzichtes auf Unterhalt nach §1578BGB. Hier wurde lediglich eine Modifizierung vorgenommen, in der das Einkommen desUnterhaltempfängers Maßstab wurde!Mit diesen Hintergrundinformationen konnte Frau He einen guten Schriftsatz aufsetzen.Mit der von mir zwischenzeitlich erlangten inneren Ruhe war es allerdings aus. Ich kochteinnerlich, die radikalsten Ideen gingen mir durch den Kopf, etwa alles verkaufen und nachÜbersee abzuhauen, alle monatlichen Zahlungen an die Familie einstellen, denn mittlerweileging es um die Erhaltung meines Lebenswerkes. Welch ein Horrorszenario, aus der ETWausziehen zu müssen, weil ich sie nicht mehr halten konnte! Für mich war das die Schlacht umBerlin, der letzte Kampf. Und diese Zeit veränderte mich innerlich. Ich wurde ohne es zumerken gefühllos, nüchtern und radikal, letzteres in den Gedanken und in der Wortwahl. Ichschaute mir abends sehr oft Kriegsfilme an, denn innerlich befand ich mich selber im Krieggegen einen scheinbar übermächtigen und permanent offensiven Gegner, gegen den ich bisherkaum Chancen gehabt hatte. Eine sechsmonatige Beziehung ging aufgrund meiner innerlichenVeränderungen in die Brüche, eine andere interessante Dame war erschrocken über meine harteMail und stellte ebenfalls den Kontakt ein. Generell wirkte ich hart, verbittert und gefühllos,wie mir mehrere Frauen sagten, weshalb sich auch keine Beziehungen mehr entwickelnkonnten. Klar, es gab ein paar Eintagsfliegen in meinem Leben, aber zu einer Beziehung warich innerlich nicht mehr fähig, ich hatte vorerst auch kein Interesse daran. Ich war nicht mehrich selbst, die Scheidung hatte mich völlig verändert. Nur einen Wunschgedanken hatte ichimmer wieder, nämlich dass dieser Rechtsstreit endlich zu Ende ginge, weitgehend zu meinenGunsten, und ich endlich meinen inneren Frieden erlangen konnte, was sicherlich auch dieQualität meiner Arbeit gefördert hätte.Verschwiegene TippsZwei Monate vor meinem Scheidungstermin gönnte ich mir einen Urlaub, mit dem Ziel,Kraft für das Finale zu tanken. Zwar war ich finanziell schon sehr angeschlagen, aber ichbrauchte diese Kraftspritze, um meinen Kopf freizubekommen.Im Urlaub lernte ich zwei pensionierte, ehemalige Selbstständige kennen, dieImmobilien besaßen. Natürlich kam das Thema Scheidung auf, die mich immer wiederbeschäftigte. Ich erzählte ihnen von dem Kampf um den Ehevertrag, und dass ich beieiner Nichtigkeit des Vertrages meine Eigentumswohnung nicht mehr halten könne,womit auch das Erbe der Kinder verloren gehen würde. Die beiden Herren fragten mich,warum ich die Eigentumswohnung nicht meinen beiden Kindern vorab als Erbe überschrieb,und ich mir ein Niesbrauchrecht einräumen ließe, um bis zu meinem Lebensende darin wohnenzu dürfen. Natürlich könne ich in Notfällen wie etwa Pflegebedürftigkeit die Wohnungnicht verkaufen, aber das wäre auch der einzige, eher unwahrscheinliche Haken gewesen.Somit hätte ich keinerlei Vermögen, und der Streitwert würde extrem sinken und somitdie Anwaltskosten! Ich hatte mal mit einer Frau telefoniert, die sich bei der Scheidung mitihrem Mann um ihr einfaches Reihenhaus gestritten hatte. Kosten des Hauses:450.000 DM, Anwaltskosten: 30.000! Am Ende der Scheidung mussten sie dieImmobilie verkaufen, um die Anwälte bezahlen zu können. Und so einen Fall wollteich unbedingt vermeiden! Ich war perplex von dem Vorschlag der Pensionäre, kam er dochleider nicht von meinen bisherigen fünf Anwälten, sondern von Geschäftsleuten, Nichtjuristen!53


Wieder in Deutschland angekommen, stellte ich meine Anwältin zur Rede, die mir dieRichtigkeit des Vorschlags bestätigte. Da ich allein im Grundbuch stand, hätte ich auch nachEinreichen der Scheidung bei Gericht die Immobilie meinen Kindern überschreiben können.Man merkte am Ton, dass meiner Anwältin diese Idee nicht ins Konzept passte, und sievertröstete mich mit dem in ihren Augen einwandfreien Ehevertrag, der gute Chancen hatte.Natürlich wollte und konnte sie keinen Sieg garantieren, eine typische Haltung der Anwälte,was ich bei unserer Rechtssprechung aber verstand!Man stelle sich meine Situation mal vor: Da arbeitete ich fünf Anwälte in der gesamtenScheidung zusammen, und kein einziger hatte mir diesen Tipp gegeben! Auch wenn ich michwiederhole: Die Anwälte denken meistens erst einmal an ihr Honorar, weswegen sie denStreitwert hoch halten. Ob der Mandant dabei finanziell ruiniert wird, vor die Säue geht, istdenen völlig egal, sie sind halt Rechtskaufleute!Der Richter als AnwaltsersatzEs vergingen zwei Monate, bis meine Anwältin gedachte, auf die beiden Schreibender Gegenseite zu antworten. Ich hatte sofort nach Eingang der Forderungen derGegenseite meinem Rechtsbeistand lange Faxe, wie oben aufgeführt geschickt,um eine gute Argumentationsgrundlage zu liefern. Das gepaart mit ihrem juristischenKnow how hätte eine gute Mischung werden können. Außerdem musste unser Schriftsatzbrillant ausfallen, wurde es doch auch vom Richter gelesen. Es hatte schon strategischeBedeutung, war es doch der letzte Schriftsatz vor der Verhandlung.Als ich den Brief aus dem Briefkasten holte, überlegte ich, ob ich dieses Schreibenbei einem Glas Rotwein genießen sollte oder nicht. Schließlich erwartete ich bei demhohen Aufwand der Faxe etwas Besonderes. Aber irgend etwas hielt mich zurück,eine Vorahnung. Also öffnete ich noch an der Eingangstür die Erwiderung meinerAnwältin. Anfangs wusste ich nicht, um was es überhaupt ging! Sie hatte Zweifel andem Einkommen meiner Frau, das ich aber durch ihre Einkommenssteuererklärungschon längst belegt hatte. Dann faselte sie über eine zu berücksichtigende Steuerrückerstattungen,erwähnte kurz und oberflächlich den nicht vorhandenen Versorgungs- undZugewinnausgleich wegen des existierenden Ehevertrags. Diese Punkte standen überhauptnicht zur Diskussion, waren keine Streitthemen, die beiden Schreiben wirkten völlig wirr!Dafür ging sie auf viele extrem wichtige Punkte der Gegenseite überhaupt nicht ein, nämlich:- Kredit Küche und Unterhaltsminderung- Unterhalt mindernde Putzfrau- Gründe für die Existenz des Ehevertrags- Betreuungsbonus zwecks UnterhaltssteigerungDa forderte unser Gegner eine deutliche Erhöhung des Ehegattenunterhaltes und bezeichneteden Ehevertrag als nichtig, und meine Anwältin sah seelenruhig zu! Ich begann wie in altenZeiten wieder an der Decke zu schweben, erinnerte mich diese Situation doch sehr an AnwältinH, die zugeschaut hatte, wie ein Anordnungsverfahren auf mich zugerollt war. Das ließ ich mirnicht bieten! Ich rief meine Anwältin am nächsten Tag an, um für dieses passive VerhaltenRechenschaft zu fordern.Bezüglich der völlig unerwiderten Punkte meinte sie nur, dass ein Hin- und Herschreiben54


nichts bringe, und der Richter letztendlich sowieso alles entscheide. Also warum solltesie dann auf diese Themen eingehen? An dieser Stelle stellte sich mir erstmals die Frage,wozu man überhaupt noch einen Anwalt benötigte, wenn der Richter eh alles entschied?Da hatte ich was für die Zukunft gelernt! Die Frau hatte mir soeben einen prima Tippgegeben, wie ich in Zukunft Tausende von Euros sparen konnte, statt diese in untätigeAnwälte zu stecken! Als ich zum Schluss etwas scherzhaft meinte, wir treffen uns am30.5.05 zwecks Scheidungstermin im Kampfanzug vor Gericht, meinte sie allen Ernstes,dass sie generell nicht kämpfe. Da lief bei mir das Fass endgültig über, und ich machte ihrerst einmal klar, worum es hier überhaupt ging. Wortwörtlich entgegnete ich, wir trafenuns nicht zum „Ringel-Ringel-Reihe Spielen“ vor Gericht, sondern es um meine nackteExistenz ginge, mein finanzielles Überleben! Denn wenn der Ehevertrag für ungültigerklärt würde, weil wir die Notwendigkeit seiner Existenz nur halbherzig dem Richterklar machten, wäre ich gezwungen, die Eigentumswohnung zu verkaufen, und das unterWert, bei der jetzigen Lage auf dem Immobilienmarkt. Das bedeutete, ich würde mein Dachüber dem Kopf verlieren, meine Kinder das Erbe. Hier ging es bildlich betrachtet um die„Schlacht um Berlin“! Das schien die Frau langsam zu begreifen, denn sie entgegnete daraufhin nichts mehr. Kühl verabschiedeten wir uns. Zu diesem Zeitpunkt stand für mich fest: Sollteich in punkto Ehevertrag verlieren, würde es keinen Gang zum Oberlandesgericht geben, dennmittlerweile konnte ich keinem Anwalt mehr vertrauen, unserem Rechtssystem noch vielweniger. Hätte ich verloren in punkto Ehevertrag, was auch nachehelichen Unterhalt bedeutete,hätte ich dann den schmutzigen Weg einschlagen müssen, quasi einen Partisanenkrieg. Nichtaus Rache, sondern um selber finanziell zu überleben. Als Ingenieur mit Hilfsarbeiterlohndahinzuvegetieren, das sah ich nicht ein! Dann sind schmutzige Tricks schließlich billiger alsRiesenbeträge in untätige oder unfähige Anwälte zu investieren!Wenige Tage nach dem Telefonat mit meiner Anwältin bekam ich völlig unverhofft einSchreiben von ihr, in dem sie teilweise auf die bisher nicht behandelten Punkte einging.Konkret waren es die Unterhaltsforderungen meiner Frau, die sie behandelte, sprichabwies. Allerdings wurde auch hier - für mich völlig unverständlich! - das Birgits Gehaltangezweifelt, obwohl meiner Anwältin die Einkommenssteuererklärung für 2004 vorlag.Aufgrund weiterer fehlender Einkommensnachweise unterstellte sie meiner Frau einfachein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2.105,45 €, was natürlich völliger Blödsinn war,und zog daraus die Konsequenz, dass ihr kein Unterhalt mehr zustand.Aber immerhin zeigte das Telefonat Wirkung, da weitere Aktivitäten zustande kamen, wennauch völlig wertlos waren, Blindleistungen, mal elektrotechnisch gesprochen. Diese Erlebnissebestätigten wieder einmal, man muss die Anwälte an der kurzen Leine führen, Idealerweise mitMaulkorb, man ist selber gezwungen, mitzudenken, ja, sogar Regie zu führen, denn sonst artetder Rechtsstreit in Aussitzen mit verheerenden finanziellen Folgen aus.Ferner lag noch eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe für meine Frau dabei, so dass sie alleMöglichkeiten besaß, diesen finanziellen Vernichtungskrieg gegen mich anzutreten. Auf einenAbdruck verzichte ich. Insgesamt konnte mich auch dieses Schreiben überhaupt nicht zufriedenstellen, wurde doch auf die wichtigen Gründe zur Entstehung des Ehevertrages und seinelange Existenz vor der Eheschließung nicht hingewiesen, der Ehevertrag mit keiner Silbeerwähnt! Auch auf die Notwendigkeit einer Putzhilfe wurde nicht hingewiesen, genauso wenigwie auf die Gründe für den Küchenkauf. Daher konnte man sich auf die Gerichtsverhandlungschon „freuen“, denn ohne Hintergrundwissen des Richters konnte ich von ihm kein gerechtesUrteil erwarten, eher ein Schlachtfest! Wie Recht ich doch haben sollte.....55


Der 2. GerichtsterminDer 30.05.2005 war gekommen, die große Schlacht, in der es um mein finanziellesÜberleben ging. Je näher dieser Tag rückte, desto unruhiger wurde ich innerlich.Schließlich hing meine Zukunft von diesem Verfahren ab, sprich: Zahlen bis zurfinanziellen Schmerzgrenze, oder eine gesicherte Zukunft, in der ich mir etwas Neuesaufbauen könnte.Ich erschien bewusst 20 Minuten vor dem Termin, um mit meiner Anwältin noch einigewichtige Fragen zu besprechen, etwa „Sorgerecht Kinder“, aber auch den Ehevertrag.Schließlich hielt es meine Anwältin nicht für nötig, vorher einen Termin in ihrer Kanzlei mitmir zu vereinbaren, ein großer Fehler, wie sich später rausstellen sollte.Scheinbar ging es um nichts, lediglich um meine Existenz, nicht um ihre. Ihr vierstelligesHonorar war schließlich garantiert, egal wie es mit mir weiter ging. Unabhängig, ob wirgewannen oder verloren. Fünf Minuten vor der Vorhandlung trudelte sie ganz gemütlich ein.Zum Glück verspätete sich der gegnerische Anwalt um eine halbe Stunde, so dass ich mit ihrwenigstens die Frage des Sorgerechtes, genauer gesagt die Bedeutung kurz erörtern konnte.Allerdings sollte ich mir um solche Dinge keine Gedanken machen, da es nicht von Bedeutungsei, Eltern ja grundsätzlich nicht für ihre Kinder haften, was mir absolut neu war. Mein Beispielfand sie an den Haaren herbeigezogen, mit dem ich ihr genau das Gegenteil beweisen wollte.Ich nutzte die Verspätung aus, um mich mit meiner Frau zu unterhalten, nach demWohlbefinden der Kinder zu fragen, speziell nach der Schule. Mit patzigem Ton entgegnetesie, dass in der Schule natürlich alles in Ordnung sei. Nur wenige Wochen später erfuhr ich vonanderen Leuten die grausame Wahrheit: Mein Sohn ging nur sporadisch zur Schule, 168Fehlstunden in einem Halbjahr, stand fast überall mangelhaft und verließ die 9. Klasse ohnejeglichen Schulabschluss. Meine Tochter war auf glatt ausreichend abgerutscht und hatteschwer an Gewicht zugenommen. Für diese tolle Leistung der Kindererziehung sollte meineFrau auch noch einen Betreuungsbonus vom Gericht zugesprochen bekommen!Aber nun wieder zurück zu dem bevorstehenden Gerichtsverfahren. Bei dieserGüteverhandlung sollten noch Fragen bezüglich des Unterhaltes geklärt werden, bevor es dannzu der eigentlichen Scheidung übergehen sollte. Meine Anwältin erwartete an diesemVerhandlungstag auf jedem Fall schon das Scheidungsurteil, notfalls im Abtrennungsverfahren.Der Richter machte einen guten Eindruck, etwa 40 Jahre alt, wirkte aufgeschlossen undfreundlich. Dennoch sollte auch er mir empfindliche Verluste verursachen, wofür ich abermeiner Anwältin die Schuld geben musste, nicht dem Richter! Dieser legte gleich los mitmeinem Küchenkredit und meiner Putzfrau, Positionen, die den Unterhalt minderten,weswegen natürlich die Gegenseite ein Anerkennungsverfahren auf dem schriftlichen Wegforderte. Der Richter gab ihr in punkto Kredit Recht aufgrund nicht vorhandenerHausratsverteilungsvereinbarung gemäß Urteil vom OLG Hamm. Ebenfalls sah er auch keineNotwendigkeit für eine Haushaltshilfe, so dass meine Unterhaltszahlungen zukünftig gleichum ca. 230 Euro und für fünf Monate rückwirkend anstiegen. Dies muss man sich malvorstellen, da machte man freiwillig mehr als 22 Überstunden pro Monat, so dass manabgekämpft nach Hause kam, und dann wurde einem noch nicht einmal eine absetzbarePutzhilfe zugebilligt. Ebenso der Küchenkredit, den ich mir aufgrund meiner angespanntenfinanziellen Lage nehmen musste, hervorgerufen durch akademische Unterhaltszahlungen.Schließlich hatte meine Frau unsere ein Jahr alte „ALNO Einbauküche“ mitnehmen dürfen.Birgit hatte aufgrund der Kinder ein Vorrecht. Und meine um die Hälfte billigere Küche, dieich mir kaufen musste, das billigste, was Ostermann zu bieten hatte, zählte nicht. Allerdingsgestehe ich auch, dass es meine Anwältin nicht für nötig hielt, sich in Schriftsätzen zu diesen56


eiden Themen zu äußern, so dass dem Richter keine Hintergrundinformationen vorlagen.Daher machte ich ihm auch keinen Vorwurf.Ich hatte also - fast bankrott durch die kaum bezahlbare Scheidung - keinerlei finanzielleEntlastung zu erwarten, so das Ergebnis dieser Beschlüsse. Besonders empfand ich dieReaktion meiner Anwältin, die das OLG Urteil offensichtlich nicht kannte, was meinVertrauen in sie noch weiter senkte. Sie äußerte sich vor Gericht überhaupt nicht, es fielenkeine Gegenargumente! Ich hätte auch einen Pfarrer mitnehmen können.Ich befürchtete, dass ich jetzt etwa 1400 Euro nachzahlen musste, nur weil meiner Anwältindieses Urteil unbekannt war. Von den Anwalts- und Gerichtskosten ganz zu schweigen!Die Forderung meiner Frau nach einem Betreuungsbonus von je 150 Euro pro Kind lehnte derRichter weitgehend ab, da mein Sohn Brutus schon 16 Jahre alt war, und die Tochter immerhin13. Somit durfte ich ab sofort 230 Euro mehr pro Monat zahlen und auch rückwirkend, womitlangsam bei mir die Schmerzgrenze erreicht war. Dem Anwalt meiner Frau reichte die Summenoch nicht, und so verlangte er, die Tilgungsrate meiner Eigentumswohnung offen zu legen,wenn die Scheidung über den 31.12.2005 hinausginge. Dies ließ er sogar ins Protokollaufnehmen. Die Taktik war klar. Ihm missfielen die 875 Euro Kredit der ETW, die der Richterim Anordnungsverfahren herausrechnete, womit der Unterhalt um ca. über 400 Euro niedrigerausfiel. Er wollte eine niedrigere Baukreditsumme sehen, in der nur noch die Zinsenangerechnet werden sollten, nicht mehr die etwa 300 Euro Tilgung pro Monat. Ich musszugeben, der damalige Richter hatte sich zu meinen Gunsten geirrt. Er hätte nur die Zinsen alsunterhaltsmindernd nehmen dürfen, nicht auch noch die Tilgung! Aber keiner der drei Juristenwusste das damals, eine Schande! Das hob ganz gewaltig den Streitwert und somit seinHonorar, von den 150 Euro mehr an Unterhalt an meine Frau ganz zu schweigen. Dann kamder generische Anwalt endlich zum eigentlichen Motiv des Verfahrens, als er Fragen zurSpesenberechnung stellte und wie viel Prozent die Unterhaltsthemen vom Gesamtstreitwertbetrugen. Klar, der Bursche dachte nur an sein Honorar! Daher die vorherigen Bemühungen,den Streitwert hochzutreiben.Der Richter setzte die Unterhaltssache mit 25% vom Gesamtstreitwert fest, was ich aberleider nicht im Gerichtsprotokoll vorfand, so dass die Anwaltsrechnung meines Erachtensviel zu hoch ausfiel. Ein Punkt, den ich später noch klärte. Generell verhielt er sich rechtpassiv, als der gegnerische Anwalt die Diskussion fast die ganze Zeit leitete, dieGerichtsverhandlung quasi moderierte. Meine Anwältin leistete zeitweise erbittertenWiderstand leistete, allerdings ohne mit umwerfenden Argumenten zu kontern. Ichvermisste einfach eine Taktik. Auch setzte sie den Gegner nicht unter Druck, etwabeim Thema, ob meine Frau ein 13. Gehalt bekomme. Wenn sie solche lapidaren Dingeangeblich nicht wusste, dann hätte ich als Anwalt auf einen Nachweis drängen, diesenetwa im Protokoll aufnehmen lassen. Aber ihr war das offensichtlich egal! Mir hätte es etwaeine monatliche Entlastung von etwa 50 Euro gebracht, ihr nur einen Verlust, senkte sich dochdadurch der Streitwert. Mir fiel leider erst nach der Verhandlung ein, dass es Nachweise übermein geringeres Einkommen seit Januar gab, die ich meiner Anwältin vor Monaten zugefaxthatte. Aufgrund von Verlusten des Unternehmens musste ich nun pro Monat zwei Stundenlänger arbeiten, was 2 Überstunden monatlich weniger bedeutete. Außerdem wurden dieÜberstundenzulagen von 25% bzw. 50% nach der zweiten Stunde weitgehend gestrichen. Stattnun den Unterhalt aufgrund dieser monatlichen Einkommensverluste von etwa 150 Euro zudrücken, wurde sich ganz passiv verhalten. Um Gottes Willen nicht den Streitwert senken, dasführt zu Honorarverlusten der Anwälte. Was sind denn schon 800 Euro, die der Mandantdadurch an Unterhalt mehr im Jahr zahlen muss....57


Wir befanden uns die gesamte Zeit unter Dauerfeuer mit dem Ziel, mich finanziell bis zurSchmerzgrenze auszunehmen. Solange man noch über etwa 900 Euro Selbstbehalt lag, beiArbeitslosen etwa 700 €, konnte man dem Mann noch in die Taschen packen, so das Motto desGegners, natürlich abgesegnet von unserem Familienunrecht. Nur wenn einem als Ingenieurnoch ca. 900 Euro geblieben wären, dann hätte man an einen standesgemäßen Lebensstandardnicht mehr denken können, Hartz 4 Lebensqualität wäre dann angesagt gewesen, man hätte denGürtel sehr eng schnallen müssen. Dieser Mann hätte dann auch Probleme, eine neueLebenspartnerin zu finden, denn wer nimmt sich schon einen finanziellen Krüppel? Deshalbhabe ich in 85% aller Fälle nur arme Frauen kennen gelernt, teilweise die aller ärmsten „Säue“!Frauen, die sicher auf eigenen Füßen stehen konnten waren die Ausnahme. Auch konnte manjegliches Selbstbewusstsein verlieren, denn jeder ungelernte Arbeiter hatte mehr Geld zurVerfügung. Auch die Motivation bei der Arbeit sank auf Null und somit die Arbeitsqualität,weswegen ich schon einige Auseinandersetzungen mit meinem Chef gehabt hatte.Aber wieder zurück zum Verfahren. Meine Anwältin musste mich immer wieder ruhig stellen,denn ich bombardierte sie mit vielen Ideen, was ihr nicht sonderlich gefiel, denn Teamarbeitwar ihr scheinbar fremd.Beim Thema Ehevertrag konnte ich ein zweites Tor erzielen, da der Richter diesenkeineswegs als nichtig betrachtete. Zwar ließ er durchblicken, dass 20.000 DM verzinst, was10.000 Euro wären, ihm zu wenig waren, und der nacheheliche Unterhalt aufgrund von §1570(Betreuung kleiner Kinder) nicht ganz ausbleiben konnte. Konkreter wollte er in dieserVerhandlung nicht werden. Als die Gegenseite wieder mit der Mitleidsnummer anfing, meineFrau musste den Ehevertrag im hochschwangeren Zustand unterschreiben, und meine Anwältinkeinerlei Reaktion zeigte, platzte mir endgültig der Kragen, und ich griff aktiv ein. Ich erklärtedem Richter, dass man schon fast an Nötigung glauben musste, wenn man dieseSchauergeschichten hörte. Aber die Wahrheit lautete, dass schon Jahre vor der Eheschließungvon mir ein Ehevertrag immer wieder angekündigt wurde, meine Frau also sogar dieGelegenheit hatte, sich erst gar nicht mit mir zu verloben. Diesen Verlauf hätten wir unsersparen können, indem meine Anwältin dem Gericht gleich die Gründe für den damaligenVertrag mitgeteilt hätte. Schließlich hatte ich ihr in meinem Fax vom 13.3.05 den Werdegangdes Vertrages mit der Aufforderung geschildert, diesen auch dem Gericht mitzuteilen, schonrein aus taktischen Überlegungen. Als meine Anwältin mich nach der Verhandlung bat, ihr dieGründe für den Ehevertrag schriftlich mitzuteilen, wurde mir schlagartig klar, sie hatte meineFaxe offensichtlich nicht gelesen!Als der Richter meinte, wir sollten uns in punkto Ehevertrag vergleichen, weil ihm die Summedes Zugewinnausgleichs zu niedrig erschien (10.000 Euro), schilderte ich ihm, dass der Anwaltmeiner Frau eine gütliche Einigung diesbezüglich verhindert hatte. Auch diesen Umstand hätteman dem Gericht in einem Schreiben indirekt mitteilen können. Ich musste dem Richter all dietaktisch wichtigen Dinge erzählen, was meine Anwältin vorher nicht für nötig hielt. Und genaudiese Situation hatte ich schon Monate vorher vorausgesehen. Die Geschichte des Ehevertragesund meine Versuche der Einigung spielten vor Gericht eine wichtige Rolle.Anwalt M gelang zum Schluss der Verhandlung noch eine taktische Meisterleistung, bei dermeine Anwältin wieder einmal hilflos zusah. Er fragte mich, ob ich ohne Ehevertrag geheiratethätte. An dieser Stelle hätte mich meine Anwältin zur Aussageverweigerung drängen müssen,denn ich antwortete mit einem klaren „Nein“, worauf Herr M nur gewartete hatte. Erschlachtete diese Antwort später als Beweis für eine vorliegende Nötigung aus, anfangs sogarmit Erfolg!58


Dann drängte mein Rechtsbeistand den Richter, die Ehe im Abtrennungsverfahren zu scheiden,was er aber aufgrund schlechter Erfahrungen ablehnte. Somit musste ich meiner Frau nicht nurweiterhin Unterhalt, sondern auch 230 Euro pro Monat mehr zahlen. Danach vertagte der rechtpassive Richter das Verfahren, ohne einen neuen Termin zu nennen.Meine Anwältin hielt es nicht für sonderlich nötig, nach der Verhandlung mit mir dieErgebnisse zu besprechen, denn auch sie wirkte sehr mitgenommen. Lediglich denschon beschriebenen Fauxpas mit dem Werdegang des Ehevertrages erlaubte sie sich, danntrennten sich unsere Wege.Völlig benommen verließ ich das Gericht. Ich fand nicht einmal mein Auto sofort wieder,so war ich von der Schlacht ausgelaugt, standen wir doch die ganze Zeit mit dem Ziel unterBeschuss, mich bis zur Selbstbehaltsgrenze auszunehmen. Als ich mich auf dem Weg zurArbeit dann auch noch verfuhr, war mir klar: Dieser Kampf wird noch lange weiter gehen!Ich musste nicht nur erheblich mehr zahlen, sondern die Scheidung wurde langsamunbezahlbar, denn wer wusste, wie viele Verhandlungstage noch anberaumt wurden.In der Firma angekommen, unternahm ich sofort eine neue Unterhaltsberechnung.Das Ergebnis lautete, nur noch 300 Euro pro Monat sparen zu können, und das bei im Schnittmonatlich geschätzter 400 Euro Belastung durch die Anwältin, die durch die nun regelmäßigenGerichtsverhandlungen mich fleißig zur Kasse bat. Da wurde mir klar, ich befand mich ineinem finanziellen Vernichtungskrieg, den ich nicht mehr lange durchhalten konnte. Gedankenwie Flucht ins Ausland außerhalb der EU regierten meinen Kopf in den nächsten Tagen. Ankonzentriertes Arbeiten war überhaupt nicht zu denken.Am übernächsten Tag rief ich meine Anwältin an, denn sie hielt es nach der Verhandlung nichtfür nötig, wichtige Fragen zu erörtern, etwa, ob ich schon zwei Tage später den wesentlichhöheren Unterhalt an meine Frau zahlen musste oder nicht. Dieses Mal wirkte sie fröhlich inihrer bekannten Art. Scheinbar hatte sie in den letzten Tagen ihre Wunden geleckt, so dass siegeheilt war. Mein Heilungsprozess verlief allerdings wesentlich langsamer. Ab wann der neueUnterhalt gültig sei, konnte sie nicht beantworten, aber ich sollte diesen auf jeden Fall schonmal zahlen, um Nachzahlungen aus dem Weg zu gehen. Im übrigen hatte sie sich auf demNachhauseweg Gedanken gemacht, wie man die Scheidung abkürzen konnte. Sie wolltediesbezüglich mir etwas dazu schreiben. Dann erzählte ich ihr von meiner Idee, dass §1570BGB (Unterhalt wegen Kinder), nicht zutreffen könne, da meine Frau freiwillig schon ganztagsarbeiten ging, so dass sie selber die Notwendigkeit des Unterhaltes ausschloss. Sie stimmte mirnicht zu, und meinte, dass an §1570 noch andere Dinge hingen, was mir aber völlig neu war.Ich gab mich mit dieser Antwort nicht zufrieden, und in den nächsten Tagen arbeitetemein Kopf fieberhaft an neuen Strategien, um die Scheidung schnell abzuschließen,und nachehelichen Unterhalt entgehen zu können. Ihre Antwort zum §1570 konntemich immer noch nicht zufrieden stellen, hatte ich mir doch in der Zwischenzeit diesenkomplett analysiert. Gleichzeitig wurde mir die doch recht passive und lockere Haltung meinerAnwältin immer bewusster, insbesondere ihre Frage nach den Gründen für den Ehevertragzeigte mir, dass sie scheinbar meine Faxe nicht las, es nicht nötig hatte, oder es ihr anTeamfähigkeit mangelte. Schließlich brach einer Juristin keine Zacke aus der Krone, wenn einIngenieur auch mal eine gute Idee hatte, die den Rechtstreit positiv beeinflussen konnten. Ichmusste der Frau auch klar machen, dass ich einen anderen Einsatz verlange, ging es hier dochum meine Existenz, nicht um ihre! Genau in diesem Punkt fehlte ihr jeglichesVorstellungsvermögen, hatte sie doch eine gut gehende Kanzlei und ihr Mann warselbständiger Arzt. Finanziell stand sie bestens da. Ferner musste ich sie auf die Notwendigkeit59


der Teamarbeit hinweisen, denn ein solches Debakel wie am ersten Verhandlungstag wollte ichnicht noch einmal erleben, konnte ich mir finanziell vor allen Dingen nicht leisten.Selbst 11 Tage später ging mir die Verhandlung vom 30.5.05 immer noch durch den Kopf.Speziell das leicht durchschaubare Konzept der Gegenseite, den Ehevertrag als sittenwidrighinzustellen, da eine hochschwangere Frau angeblich genötigt wurde, den Ehevertrag zuunterschreiben, um geheiratet zu werden, konnte ich nicht so stehen lassen. Hier ging es nichtnur um meine Ehre, sondern auch um die Wahrheit, die nun einmal anders aussah. Das konnteman dem Fax vom 10.6.2005 an meine Anwältin entnehmen, in dem ich auch eineninteressanten Vergleich mit dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages anstellte, der auchgenerell nichtig sein müsste nach der Argumentation der Gegenseite, Stichwort einseitigeBedingungen. Gleichzeitig konnte ich mir auch eine gewisse Kritik im Fax nicht verkneifen,nämlich eventuelle Aussagen meiner Person vor Gericht vorzubereiten. Ohne einenBesprechungstermin gingen wir schließlich in die Verhandlung, und eine falsche Aussage vonmir konnte alles einstürzen lassen. Ich schrieb ihr etwas über die Taktik unseres Gegners, derprobierte, uns Nötigung bezügliche des Ehevertrags unterzuschieben, damit dieser fürsittenwidrig erklärt wurde. Dabei hatte ich ihn schon 3 Jahre vor der Hochzeit angekündigt,aufgesetzt wurde er etwa 3 Monate vor der Hochzeit.Noch 2 Wochen später beschäftigte mich der Ehevertrag und der Versuch, ihn als sittenwidrighinzustellen immer noch, nein, immer mehr. Von meiner Anwältin hörte ich nichts, weshalbich weiter an unserem Konzept bastelte, den Ehevertrag als nicht sittenwidrig darzustellen, wardoch der Abschluss eines Ehevertrages schon Jahre vor der Eheschließung von mirangekündigt, und die Schwangerschaft von beiden Seiten langfristig, Jahre vorher geplant. Dastörte der Ehevertrag nicht. Meine Frau hatte es also trotz des Schattens des Ehevertragesgenauso wie ich auf eine Schwangerschaft ankommen lassen. Also nichts mit demGräuelmärchen, Frau wurde plötzlich und ungewollt schwanger und wurde genötigt einenunvorhergesehenen Vertrag unterzeichnen. Solche Sauereien ließ ich mir auch nicht nachsagen,das war schon Rufmord! Alles war langfristig angekündigt, was ich ihr drei Tage später ineinem weiteren Fax schrieb.Das UrteilKommunikation war nicht die Stärke meiner Anwältin, weshalb meine zahlreichenFaxe unbeantwortet blieben. Es tat sich einfach nichts. Ich musste sogar in der Kanzleianrufen, um endlich das Gerichtsprotokoll zu bekommen, was schon 2 Wochen daherum lag. Mehr als ein formales Anschreiben lag nicht dabei, die Ideen meinerAnwältin, die Scheidung zu beschleunigen, hatte sie mir nicht mitgeteilt entgegenihrer großen Ankündigung. So lagen mir nun das Protokoll und das Urteil endlich vor,wo ich zu 32% höheren Unterhaltszahlungen verurteilt wurde. Sie lesen richtig, verurteilthieß es im Schlussurteil! Man kommt sich wie ein Verbrecher vor, der auch verurteilt wird.Nun, an dem Vokabular der Juristen will ich mich nicht weiter stören, an diesen Jargon mussman sich schnellstens gewöhnen.Interessant fand ich aber den Beschluss in punkto Prozesskostenhilfe meiner Frau,wo das Gericht eine Rückzahlung ab dem 1.7.2005 in Höhe von 115 Euro monatlichverlangte. Für meine Frau muss das ein Schlag ins Gesicht gewesen sein, glaubte siedoch bedingungslos ihrem Anwalt, der ihr immer wieder einredete, eine Rückzahlung60


kam aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht in Frage. Für mich bestand nun ein kleinerHoffnungsschimmer, nämlich eine Änderung ihres Verhaltens, nämlich statt weiterhemmungslos gegen mich zu prozessieren, konnte sie sich das nun nicht mehr leisten,wurde sie doch neuerdings selbst zur Kasse gebeten. Allerdings belasteten solche humanenMiniraten sie nicht sonderlich. Das Urteil kann wie folgt zusammengefasst werden:Ich zahlte rückwirkend zum 1.1.2005 je 384 € an den Sohn und Tochter. Die Ehefrau erhieltebenfalls rückwirkend 335 €. Die Kosten trugen meine Frau zu ¼ und ich zu ¾.Für mich bedeutete das eine saftige Nachzahlung von rund 1500 €, wobei bei einem neuenRekordstreitwert von 14568 € ich mich auf hohe Rechnungen gefasst machen konnte.Anschließend folgte noch das Protokoll, von dem ich nur den besonders interessanten Teilwiedergebe. Unter Punkt 3 sorgte Anwalt M für eine weitere Erhöhung des Unterhalts undsomit zukünftig auch für eine Steigerung des Streitwerts, was sein Honorar in Zukunft natürlichebenfalls positiv beeinflusste. Er wusste mittlerweile, Richter M hatte auch die Tilgung derETW als Belastung betrachtet, was natürlich falsch war, wurde doch hierbei Vermögenangesammelt. Da ab 2006 nur noch die Zinsen von meinem Gehalt abgezogen wurden, wasetwa eine Differenz von 300 € ausmachte, stieg der Unterhalt somit um knapp 200 €. Auch derBetreuungsbonus unter 4.) fiel dafür niedriger aus als beantragt, wenigstens ein Punkt für mich.3.)Die Parteien sind sich darüber einig, dass für den Fall, dass das Scheidungsverfahren 99X 19/05 desAmtsgerichts nicht bis zum 31.12.2005 rechtskräftig abgeschlossen sein sollte, der Klägerin vorbehaltenbleibt, eine Abänderung des Vergleiches ohne Präjudiz auf die in diesem Vergleich berücksichtigteKreditbelastung für die Eigentumswohnung i.H.v. 875,88 € monatlich zu verlangen.Der Klägerin bleibt in diesem Fall ferner vorbehalten, Altersvorsorgeansprüche gelten zu machen.4.)Die Parteien sind sich darüber einig, dass in dem zugrunde gelegten anrechenbaren monatlichenNettoeinkommen der Klägerin von 966,54 € ein Betreuungsbonus 50.00 monatlich für die Tochter Vivekain Abzug gebracht wurde.Was ich am Gerichtsprotokoll vermisste, waren die Gründe für die Nichtanerkennungmeiner Haushaltshilfe und meines Küchenkredites. Hätte ich mir während der Verhandlungnicht fleißig Notizen gemacht, wären weitere Recherchen unmöglich gewesen!Das passive Verhalten meiner Anwältin beschäftigte mich innerlich sehr. Schließlich rechneteich mittlerweile selbst mal aus, um wie viel der Unterhalt und die Anwaltskosten niedrigerausgefallen wären, hätte doch mein Rechtsbeistand diesen Minderverdienst bei Gerichtvorgetragen. Ich kam auf einen Schaden von mindestens 800 Euro im Jahr 2005. Für michstand fest, entweder sie setzt ein Schreiben ans Gericht auf, in dem sie eineUnterhaltsreduzierung erwirkt, oder ich mache sie haftbar, so wie ich es ohne zu fackeln mitmeiner ersten Anwältin durchgezogen hatte. Es war langsam Zeit, über einen Anwaltswechselnachzudenken. Um auch die Aktivitäten der Frau He zu überprüfen, suchte ich sie Ende Juni inihrer Kanzlei auf. Mal schauen, ob sie dieses Mal meine Ideen in den zahlreichen Telefaxeüberhaupt gelesen hatte. Entsprechend aggressiv und völlig überdreht, dennoch höflich undsachlich, betrat ich die Kanzlei, denn ich konnte mir diese Passivität nicht mehr ansehen.Schließlich ging es um mein Geld, und mein finanzieller Fall setzte sich stetig fort.Meine Anwältin verwendete die meiste Zeit der 90 Minuten, um mit einer unglaublichenAkribie sich nach den Gründen zu erkundigen, die zu dem Ehevertrag geführt hatten.Schließlich wollte sie dem Gericht die Gründe für diesen Vertrag darlegen. Was ich ihr61


drei Monate vorher per Fax schon sehr ausführlich geschildert hatte, nahm sie nun endlichauf. Hätte sie mein damaliges Fax nicht ignoriert, so hätten wir beim Gerichtstermin schondiese Punkte anbringen können, und wären somit schon deutlich weiter im Scheidungsverlauf.Diese vielen Fragen zum Ehevertrag bewiesen mir schon wieder die Ignorierung meiner vielenFaxe, in denen ich sie mit Details regelrecht überschüttet hatte. Sie hatte diese offensichtlichimmer noch nicht gelesen. Ebenfalls zeigt dieses Verhalten auch eine unglaubliche Naivität auf,nämlich ihre Faulheit oder Passivität auch noch so deutlich zu demonstrieren.Dann kam sie zu ihrer schon lange geäußerten Idee eines Vergleichsangebots an dieGegenseite, um die Scheidung damit zu beschleunigen und die Kosten zu begrenzen.Ich lobte ihren Plan mit dem Hintergedanken, dass wir ein solches Konzept vor Gerichtgebraucht, wir dann da nicht so konzeptlos dagesessen hätten, was zu dem Dauerbeschussgeführt hatte. Natürlich sah Frau He dies anders, aber klar, es war ihr langsam peinlich. Danninteressierte sie sich für mein damaliges Angebot an die Gegenseite, im Rahmen einesVergleichs den Ehevertrag in wenigen Punkten zu lockern. Meine Anwältin plante dieScheidung zu beschleunigen, und wollte daher dieses Angebot noch einmal auflebenlassen. Ich machte mir keine große Hoffnung, denn ein Jahr zuvor hatte Anwalt Mmeiner kompromissbereiten Frau ihr diesen Vergleich ausgeredet, konnte er doch auf strittigemWeg mehr Geld verdienen. Aber immerhin zeigte Frau He nach langer Zeit endlich Aktivitäten,immerhin ein Lichtblick am dunklen Horizont. Unser Angebot sollte vor allen Dingen beimRichter Eindruck schinden, unser Gegner geriet somit unter Zugzwang, was sicherlich eine sehrgute Taktik war.Da mittlerweile in dem „Multikulti Schuppen“ schon ein anderer ausländischer Mandantwartete, konnte ich nicht alle Themen durchsprechen. Aber immerhin, ich sah nach langer Zeitendlich ein Ziel und Aktivitäten! Zum Schluss drückte meine Anwältin mir noch Formulareüber den Versorgungsausgleich in die Hand, die man unmöglich selber ausfüllen konnte. Hiererhielt man aber kostenlose Hilfe bei der Landesversicherungsanstalt, so dass ich mich mit denFormularen nach Wuppertal begeben musste, wo sich die nächste Beratungsstelle befand. Bisalle Informationen über die Rentenkonten dem Gericht vorlagen, dauerte es Monate, so dass dieHoffnung auf eine schnelle Scheidung zunichte gemacht wurde.Die Kosten des UnterhaltsverfahrensSechs Wochen nach dem Gerichtsverfahren meldete sich pünktlich zum Wochenendedie Gerichtskasse, die für die eineinhalb Stunden vor Gericht 618 Euro von mirhaben wollte, von meiner Frau 206 €. Da ich zu 75% die Kosten des Verfahrens tragen musste,hatte ich mit dieser erhöhten Kostennote gerechnet.Die 618 Euro waren noch ein Freundschaftspreis gemessen an der eine Woche spätererhaltenen Rechnung von Anwältin He. Ich traute meinen Augen nicht, denn 2404 Euro warenbisher nie erreichte Summen! Da ich schon 500 € anzahlen musste, sollten noch 1904 €überwiesen werden. Nur allein der Rechtsstreit um den Unterhalt, in dem es um 230 EuroDifferenz pro Monat gegangen war, kostete mich allein bei meiner Anwältin 2404 Euro. Sieverlangte von mir 100 statt 75% mit der Begründung, dass der gegnerische Anwalt, von demich auch eine Rechnung erwartete, die 25% meiner Frau entsprechend verrechnen würde, wasich allerdings überhaupt nicht verstand. Somit kostete mich nur das eine Verfahren bisher, indem es im wesentlichen um Unterhalt ging, etwa 4400 Euro inklusive der Nachzahlung anmeine Frau von 1400 Euro! Mein Konto war damit auf Anschlag geraten. Aber das Schlimme62


war, ich hatte eine gut bezahlte Stelle. Dennoch schafften es die Anwälte, einen dennoch in denBankrott zu treiben! Ich wachte nachts immer wieder auf, machte mir Gedanken, wie es weitergehen sollte. Denn finanziell war ich an meine Grenze geraten. Die letzte Möglichkeit war derVerkauf meiner Eigentumswohnung. Nur sollte die als zusätzliches Standbein für die Rentevermietet werden. Diese wurde durch die Scheidung sowieso etwas reduziert, musste ich dochmeiner Exfrau Rentenanwartschaften abgeben. Allerdings hätte ich die ETW unter Wertverkaufen müssen, war doch der Immobilienmarkt im Ruhrgebiet durch Abwanderung schonseit langem angespannt. So war eine andere Wohnung in unserem Haus seit 3 Jahren leer, weilsich kein Käufer gefunden hatte! Ich hatte nur eine Chance, sie weit unter Wert zuverramschen, ein Gedanke, der mich stark belastete, sogar nachts! Insbesondere erkannte ich,es lohnte sich nicht, überhaupt noch zu arbeiten. Dadurch wurde der Streitwert hoch getriebenund somit die Honorare der Anwälte. Arbeitslos wäre ich nicht schlechter weggekommen, denndann hätte ich Prozesskostenhilfe bekommen mit dem Vorteil, geringe monatliche Raten wiemeine Frau abstottern zu können, so um die 100 Euro. Nur arbeitslos durch Eigenverschuldendurfte ich nicht werden. Der Richter würde dann gegen mich hart vorgehen können, indem erein fiktives Einkommen zu Grunde legte, mit der Folge, ich hätte den gleichen Unterhalt zahlenmüssen wie zu Zeiten meiner Vollbeschäftigung. Zur Bank zur marschieren hatte ich auchkeinen Mut mehr, denn ich würde dann Rechenschaft ablegen müssen über meine Ausgaben,die aufgrund der Scheidung sehr hoch waren und somit meine Kreditwürdigkeit dramatischeinschränkten. Wenn ich es schon nicht schaffte, die momentanen Lebenshaltungskosten zubegleichen, wie sollte ich dann zusätzlich noch einen Kredit abbezahlen können? Ich wolltemich bei der Bank nicht lächerlich machen! Wieder spielte ich mit dem Gedanken, ins Auslandzu flüchten und vorher alles zu verkaufen. Vielleicht war das die finanziell bessere Lösung? Inzahlreichen Internet-Stellenbörsen setzte ich kostenlose Stellengesuche, wobei ich das Auslandpriorisierte. Nur es kam ein einziges Angebot, wobei der deutsche Arbeitgeber die Besetzungdieser Position immer wieder verschob. Existenzielle Probleme beherrschten mich. Im Berufwar kaum noch an Leistung zu denken, was zu einigen harten Auseinandersetzungen mitmeinem Chef führte. Eine Freundin hielt ich mir schon wochenlang nicht mehr, denn meinKopf war blockiert, meine Gefühle völlig erkaltet. Mich regierte nur ein Gedanke: Wie sollteich finanziell überleben?Mehrere Tage nach Erhalt der Rechnungen wurde ich langsam etwas ruhiger, konntenach und nach klarere Gedanken entwickeln. Ich betrachtete die Kostennote, da ich einkomisches Bauchgefühl hierbei hatte aufgrund der hohen Kostensteigerung und beschloss, dieRechtsanwalt Verordnungsgebühr (RVG) mir aus dem Internet herunterzuladen. Vielleichtstimmten die Gebühren einfach nicht, war ja schließlich in der Vergangenheit schon drei Malvorgekommen. Ich fand nichts. Allerdings fehlte mir auch die innere Ruhe, mich mit derMaterie konzentriert auseinanderzusetzen. Ich war einfach viel zu nervös dazu, mein Kopfteilweise wie blockiert. Eins stand für mich fest: Gegenüber der alten GebührenordnungBRAGO hatten die Anwälte es scheinbar gut verstanden, in meinem Fall die Gebühren um30% zu erhöhen! Und das blieb nicht ohne Folgen, denn die Rechtsschutzversicherungenerhöhten 2005 ebenfalls die Beiträge, um mit den gestiegenen Anwaltskosten Rechnung zutragen.Es war Zeit, Anwalt Nr. 6 aufzusuchen, der erst einmal die Rechnung analysieren sollte.Ferner war es ratsam, dass sich dieser mit den Gründen meiner Gerichtsniederlagebeschäftigte. Die lapidare Aussage meiner Anwältin, der Richter hätte nach einem Urteil vomOLG Hamm entschieden anstatt nach dem für mich günstigen OLG Urteil von Düsseldorf, kammir zu aalglatt, zu einfach vor. Mit dem Motto:“ Da haben Sie halt Pech gehabt! Nun zahlenSie mal schön den Schaden von mindestens 4400 Euro“, wollte ich mich nicht abgeben. Undwenn es schon angeblich zwei völlig konträre OLG-Urteile gab - was nicht selten der Fall war -63


hätte meine Anwältin mich vorher darauf hinweisen müssen, denn die Wahrscheinlichkeit einerNiederlage betrug immerhin 50%! Ich konnte es mir schließlich nicht leisten, „RussischRoulette“ zu spielen. In dem Fall hätte ich bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts auf diebeiden Unterhalt mindernden Ausgaben verzichten müssen, womit ich im nachhinein viel Geldgespart hätte. Die Sache stank gewaltig nach Unwissenheit! Ich wurde das Gefühl nicht los,dass Anwältin He bei der Unterhaltsberechnung Fehler unterlaufen waren, die ich mit fastfünfstelligen DM Beträgen bezahlen sollte! Wenn sie tatsächlich gravierende Fehler begangenhätte, dann hätte sie dafür auch haftbar gemacht werden müssen. Hier ging es nicht nur umRegresspflichtigkeit und Gerechtigkeit, sondern auch um mein finanzielles Überleben! Ich warinnerlich so weit, ein standesrechtliches Verfahren gegen meine Anwältin einzureichen, solltesich mein Verdacht begründen. Natürlich wären dann auch Schadensersatzforderungen fälliggewesen.Gleichzeitig machte sich in mir ein gewisser Defätismus breit. Überlegungen, ob man in derScheidung überhaupt noch weiter machen sollte, bei der man bei diesem Familienrecht alsUnterhaltspflichtiger eh keine Chancen hatte, sich von Niederlage zu Niederlage schleppte, ichvergebens gegen Berge anrannte. Ich stellte als Alternative mehrmals alle Vor- und Nachteileeiner Flucht ins Ausland gegenüber. Insgesamt war diese Lösung zwar besser als ein Verbleibin Deutschland, dennoch gab es viele Risiken. Vor allen Dingen hier alles aufgeben, allesverschenken und verramschen zu müssen, die Ungewissheit einen Arbeitsplatz zu finden unddie zahlreichen Hürden bei einer Einwanderung schreckten mich ab. Ich beschloss, ggf. mitschmutzigen Tricks weiterzukämpfen, einen „Partisanenkrieg“ zu führen, rücksichtslos und mitunnachgiebiger Härte, auch wenn Anwältin He mir bei einem Telefonat erklärte, dass sie danicht mitmachen würde. Nun, ihre Zeit war ohnehin abgelaufen. Dieses Gefühl hatte ichinnerlich.Ich fing in der Firma an, Kollegen nach guten Anwälten zu befragen. Die meistenMitarbeiter mit Scheidungserfahrungen konnten mir dabei nicht helfen. Zu sehr warensie selber enttäuscht und frustriert worden. Nur ein promovierter Kollege konnte mir denAnwalt seiner Exfrau empfehlen, da dieser es über Jahre verstand, ihn nach allen Regeln derKunst finanziell auszunehmen, ihn jahrelang im Würgegriff zu halten, unterstützt durch unserhierfür bestens bewaffnetem „Familienunrecht“. Insbesondere die Arbeitsunlust seiner Exfraukonnte immer wieder rechtlich gefestigt werden. Gleichzeitig dachte ich an einenSchulkameraden, dem ich beim 25-jährigen Abiturtreff begegnete, der Jura studiert hatte undmittlerweile Anwalt für Familien- und Immobilienrecht war. Ich konnte seineLeistungsfähigkeit natürlich nicht beurteilen. Aber es sprach für ihn, dass er wohl kaum seineneigenen Klassenkameraden über den Tisch ziehen würde. Außerdem fiel mir in diesemZusammenhang ein kurzes Gespräch mit ihm während des Abiturtreffens ein, bei dem ich ihmvon dem nicht anerkannten Küchenkredit erzählte und er aus der Hüfte heraus die richterlicheEntscheidung rechtfertigte mit einem klaren Argument, ohne ein OLG-Urteil nennen zumüssen. Sollte er mehr Ahnung haben als Anwältin He? Auch fand ich bei ihm eine deutlicheBissigkeit vor, als er mich reglementierte, dass ich ihm nichts vom Familienrecht erzählenbräuchte. Irgendwie imponierte er mir. Ich vereinbarte mit ihm einen Termin, denn zu anderenAnwälten fehlte mir völlig das Vertrauen!Das AngebotNach langen vier Wochen hatte Frau He endlich das Angebot an die Gegenseite fertig,wobei mein schriftlich fixierter Vorschlag vom Vorjahr als Grundlage gedient hatte64


(siehe „Die verhinderte Einigung – Teil2“ ). Darum verstand ich nicht, warum sie so langegebraucht hatte. Ferner sollte sie noch ein paar bei meinem Besuch besprochene Punkte in dasSchreiben aufnehmen, was aber nicht geschehen war. Ich drucke den Entwurf, den ich erstabsegnen sollte, nicht ab, zu schlampig war mir dieser. So fehlte im Punkt Zahlung von 200Euro monatlich, vier Jahre lang, die Pflicht, dafür Anlage U zu unterschreiben. Hätte ich dasnicht entdeckt, hätte ich einen Schaden von über 1000 Euro gehabt!!!Ich hatte meiner Anwältin die offiziellen Lehrlingsgehälter von Malern mitgeteilt. Mein Sohnbegann im August mit einer Malerlehre. Jetzt fragte sie wieder nach seiner Ausbildungsvergütung,einfach unglaublich!Dass ich die unterschriebene Anlage U von meiner Frau immer noch nicht zurückbekommenhatte, wollte sie im Schreiben aufnehmen. Aber auch dieser Punkt fehlte. Wir sprachen fast 90Minuten über die Gründe, die zum Ehevertrag geführt hatten. Kein Wort wurde im Schreibendavon erwähnt, insbesondere der absolut wichtigste Punkt: Der Abschluss des Vertrags wurdeschon zwei Jahre vor Eheschließung angekündigt.Kurzum, ich verzögerte die Korrektur ihres Entwurfs, weil ich wenige Tage später einenanderen Anwalt aufsuchte. Und sollte dieser gravierende Fehler bei meiner Anwältinentdecken, so wäre sofort ein Wechsel fällig, wobei ich die Kosten begrenzen würde,weil ihr Einigungsangebot dann noch nicht berechnet werden könnte, hatte es dieKanzlei noch nicht verlassen. Interessanter fand ich dagegen schon den Beschluss derGerichtskasse, die monatlichen Rückzahlungen meiner Frau von 115 auf 75 Euro zu senken.Also für lächerliche 75 Euro Monatsbeitrag würde ich auch gegen jeden lebenslangprozessieren, auch wenn ich diesen Betrag ein Leben lang zahlen müsste. Aber länger als vierJahre brauchte nicht zurückgezahlt werden, so dass es meiner Frau finanziell wesentlich besserging als mir. Ihr Konto spürt die monatlichen 75 Euro nicht, während sich mein Konto durchregelmäßige vierstellige Rechnungen sich dem Anschlag näherte, obwohl ich schon einenDispo von 7.000 € hatte. Sie konnte mir bis zum Ende der Scheidung leicht fünfstelligeAnwalts- und Gerichtskosten verursachen. Der Spaß kostete sie dagegen erst einmal nurschätzungsweise 3600 Euro, zurückgezahlt mit lächerlichen 75 Euro pro Monat, die sie nichtspürte. Folglich hätte sie die Möglichkeit gehabt – und auch genutzt - solange gegen michvorzugehen, bis ich finanziell am Ende gewesen wäre und dann kapituliert hätte. Von meinemwohlhabenden Vater hätte ich leider keine Hilfe zu erwarten gehabt. Allerdings bestand diegroße Gefahr für meine Nochfrau, nach Erhalt des Zugewinns diesen Betrag sofort zahlen zumüssen, wobei ihr Anwalt ihr dann noch weitere Rechnungen hätte schicken können, da er dieDifferenzkosten zwischen PKH und einem Pflichtanwalt (also einer ohne PKH) jederzeit inRechnung stellen durfte. Dennoch, bis es soweit war, zahlte meine Frau lächerliche 75 € proMonat, was gereicht hätte, mich in den Bankrott zu treiben. Hier das Schreiben vom 27.6.2005:wird der Beschluss vom 14.04.05 dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegnerin im Hinblick auf dieverbesserten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab dem 01.07.2005 monatliche Raten in Höhevon 75,00 € auferlegt werden. Wegen der Berechnung wird auf das Schreiben vom 08.06.05 Bezuggenommen.Anwalt Nummer 6Am 3. August 2005 war es soweit. Ich suchte meinen Klassenkameraden auf, derselbstständiger Anwalt in Familien- und Immobilienrecht war. Leider bekam ich erst65


eineinhalb Wochen später einen Termin bei ihm, da er sich zeitweise noch in seinerKanzlei in Mitteldeutschland aufhielt. Der Zeitpunkt war gekommen, mal AnwältinHe einmal genau unter die Lupe zu nehmen, denn ihre oberflächliche Begründung derNiederlage vor Gericht kam mir zu mysteriös, zu aalglatt vor!Es war ein herzliches Zusammentreffen mit Manfred, der seine Kanzlei erfolgreich gemeinsammit einem Kollegen führte. Innerlich war mir nicht nach einer Wiedersehensfeier zu Mute.Ich kam sofort zur Sache und erklärte ihm, was mein einziger Grund war, ausgerechneteinen Klassenkameraden als Anwalt aufzusuchen. Nämlich wollte ich die Garantie haben, nichtüber den Tisch gezogen zu werden. Ich erzählte ihm unter Vorlage aller kopierten Dokumentemeine Niederlage vor Gericht, aufgrund der nicht absetzbaren Putzhilfe und dem nichtunterhaltsmindernden Küchenkredit. Mein Gegenüber sagte mir ganz klar, dass er so etwas niein eine Unterhaltsberechnung einbringen würde, war es doch bekannt, damit nichtdurchzukommen. Beide Punkte waren nicht eheprägend, konnten folglich nicht berücksichtigtwerden. Die Existenz eines Düsseldorfer OLG Urteils, was genau diese Fälle zuließ, war ihmnicht bekannt. Dann betrachtete Manfred die Rechnung und brauchte keine 10 Sekunden umüberhöhte Gebühren zu entdecken: Rund 240 Euro zu viel berechnet. Toll, dachte ich mir, vonfünf Anwälten schreiben vier überhöhte Rechnungen. Eine Bilanz, bei der ich immer wiedernur raten kann, jede Juristenrechnung überprüfen zu lassen, weshalb man hierzu unbedingtim Vorfeld rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte.Natürlich kamen wir auf den Verlauf der Scheidung zu sprechen. Dabei überraschte michseine Offenheit, denn er riet mir, die Wohnung nicht zu vermieten, um höheren Unterhaltan die Ehefrau zu vermeiden. Auch der Verkauf der Wohnung verbot sich, da überall derImmobilienmarkt kränkelte, meinte er. Im Moment die Anlage U als Sonderkosten in meinerLohnsteuerkarte eintragen zu lassen, empfahl er mir ebenfalls nicht, denn dann bekam dieEhefrau sofort 3/7 davon, und ich würde im nächsten Jahr die Steuerdifferenz am Hals haben.Am besten sei es, in der nächsten Einkommenssteuererklärung den Unterhalt abzusetzen, abervorher unbedingt die Scheidung zu Ende zu bringen, damit die Frau nicht mit abkassiere.Erstmals hatte ich das Gefühl, wieder einen Halt zu haben, jemanden, der mir sagte, wo es langging und wie ich Kosten sparen konnte, ein mittlerweile völlig unbekanntes Gefühl!Auch war Anwalt K sehr offen beim Thema Anwaltswechsel, indem er meinte, man wechselenicht „mitten im Strom die Pferde“. Er wollte damit auf die Mehrkosten hinaus, was ich äußerstanständig fand. Dennoch widersprach ich ihm, und meinte, dass weitere Fehler meinerAnwältin mir sechsstellige Kosten verursachen würden, wenn ich dadurch in SachenEhevertrag verlor. Das konnte auch er nicht abstreiten. Davon abgesehen: Wenn ich dielahmenden Pferde im Strom nicht wechselte, stand mir das Absaufen garantiert bevor!Mein Schulkamerad wollte noch kein abschließendes Urteil über Anwältin He abgeben,sondern erst einmal alle Unterlagen studieren. Wenige Tage später wollte er mir seinFazit mailen. Dennoch waren seine Äußerungen interessant. Ich konnte mir daherziemlich gut vorstellen, wie sein Urteil lauten würde. Beruhigt verließ dich die Kanzlei vonAnwalt K. Auf jeden Fall konnte ich zum ersten Mal nachts wieder durchschlafen, ohnezwischendurch lange wach zu sein. Ich sah endlich wieder einen Stern am rabenschwarzenHimmel. Allerdings gehen auch Sterne meistens unter…...66


Das ZwischenurteilEs verging eine Woche, und ich erwarte so langsam ein Urteil von Anwalt Nr. 6.Da ihm noch ein Schreiben fehlte, formulierte er noch kein endgültiges Ergebnis.Dennoch kam der Eindruck auf, dass meine damalige Anwältin großen Mist gebauthatte. Einfach nur Rechnungsbeträge aufzuführen, nichts näher dokumentiert. Das reichtenun mal nicht. Generell fiel auch Anwalt K das passive Verhalten meiner Anwältin auf,nämlich so wenig wie möglich darzulegen, so wie ich es schon lange vermutete.Das Gericht verhinderte beim Thema Betreuungsbonus einen noch größeren Schaden für mich,nicht aber mein Rechtsbeistand! Schauen wir uns doch einmal das interessante Schreiben vonmeinem Klassenkameraden näher an, wobei wir seine EDV Probleme bei Umlauten in allenweiteren Schreiben ignorieren müssen :Grundsätzlich habe ich jedoch bereits die Frage der Möglichkeit der Geltendmachung einestrennungsbedingten Mehrbedarfes geprüft. Hierbei habe ich festgestellt, dass ein Mehrbedarf für dieNeuanschaffung von Hausrat grundsätzlich geltend gemacht werden kann. Hierbei sind jedocheingehende Darlegungen erforderlich. Allein die lapidare Darstellung, dass Du einen Kredit aufnehmenmusstest, um eine neue Küche anzuschaffen, und da? die Rate monatlich 225,00 ? betragt, reichen fürsicherlich nicht aus.Meiner Ansicht nach war die Vorgehensweise der Rechtsanwältin He mit einem Risiko behaftet. Hier istjedoch zu berücksichtigen, dass selbstverständlich ein Anwalt immer versucht das Möglichste für seinenMandanten "herauszuholen".Da jedoch noch weitere Punkte im Rahmen der Unterhaltsauseinandersetzung streitig waren, die ich hoffeanhand des angeforderten Schriftsatzes klaren zu können, ist noch offen, ob tatsachlich aus denvorgenannten Umstanden heraus Schadenersatzanspruche gegenüber deiner Verfahrensbevollmächtigtengeltend gemacht werden können.Überhaupt scheinen die Darlegungen der Rechtsanwältin He eher knapp gehalten zu sein. Zwar bin ichauch der Ansicht, dass man nicht unnötig viel vortragen sollte, jedoch bin ich gleichzeitig der Meinung,dass gerade hier verschiedene Punkte eingehender hatten dargelegt werden müssen. Dies auch imZusammenhang mit der Durchsetzung eventueller Forderungen im Rahmen der Unterhaltsberechnung.Dies auch vor dem Hintergrund, dass deine Anwältin zu der Frage des Betreuungsbonus, den deineEhefrau beansprucht hat, meiner Kenntnis nach überhaupt nichts vorgetragen hat, obwohl dies sicherlichhatte erfolgen müssen. Dieser Punkt hat sich jedoch in keinem Falle negativ ausgewirkt, da dass Gerichtvon sich aus den Bonus auf ein zutreffendes Maß herabgesetzt hat. Sobald ich die weiteren Unterlagen inden Händen habe, werde ich die Angelegenheit noch einmal eingehend prüfen.Auf seinen endgültigen Bericht konnte ich gespannt sein! Allerdings tat sich nichtsund ich rief Woche für Woche an, um Druck zu machen. Zwischendurch war er erneutfür fünf Arbeitstage in seiner Kanzlei in Mitteldeutschland, so dass mein Fallwieder ruhte. Immer mehr kam bei mir der Eindruck auf, er hatte kein großes Interesse ander Sache, oder er verdiente schon genug. Außerdem war wahrscheinlich der Streitwert diesesFalls zu niedrig und das Honorar dafür unattraktiv. Diese Situation kannte ich ja zur Genüge!Langsam wurde ich ungeduldig, denn an Aktenmaterial hatte ich ihm etwa 30 Seiten kopiert,die man in 2 Stunden durchlesen konnte. Nach gut einem Monat reagierte er endlich, und sowurde ich zu einer Besprechung in seinem Büro am 5.9.2005 eingeladen. Allerdings ging ichohne große Erwartung hin, denn schon beim kurzen Telefonat entlockte ich ihm vorab dieInformation, es bestehe keine große Hoffnung. Er vertrat den Standpunkt: Man weiß nicht, wieder Richter entschieden hätte, wenn die Schriftsätze ausführlicher gewesen wären. Folglichwäre ein Nachweis sehr schwierig geworden, der Erfolg fraglich, denn eine fiktiveBeweisführung brachte selten Erfolg. Für mich hieß das also: Zahlen! Wobei der Schaden fürmich insofern niedriger lag als bisher angekündigt, als ich selbst bei einem Sieg meinen Anwalthätte bezahlen müssen! So hatte ich „nur“ noch die Kosten des gegnerischen Anwalts am Halssowie 25% mehr an Gerichtskosten, was aber immerhin etwa 2000 Euro waren. Dennoch67


eschäftigte ich mich innerlich mit einem Anwaltswechsel und ließ mir die Mehrkosten einersolchen Aktion einmal ausrechnen. Manfred kam auf etwa 2000 Euro doppelte Kosten, dennmeine Anwältin konnte schon für die paar Minuten vor Gericht wegen des Themas Scheidung,auch wenn es überwiegend um Trennungsunterhalt ging, schon gewaltige Kosten in Rechnungstellen, die dann bei einem anderen Anwalt noch einmal auf mich zukamen. Und wäre es, wievorhersehbar, wieder zu Unterhaltsanpassungen gekommen, so wären dafür Extragebühren umdie 350 Euro entstanden.Ich hatte damals keine Zweifel an Anwalt K, der mir fachlich sehr fit und aufgeweckt erschien,eine schnelle Auffassungsgabe hatte, menschlich einwandfrei war, den richterlichen Blödsinnzum Thema Rechtshängigkeit schnell erkannte und kritisierte, genauso wie die Kostennotemeines Rechtsbeistandes. Dennoch konnte ich mir keine doppelten Kosten von über 2000 Euroleisten, mein Konto näherte sich in Kürze durch die Begleichung der hohen Rechnungen desUnterhaltsverfahrens eh langsam dem Anschlag. Finanziell waren meine Möglichkeitenerschöpft. Die Kosten dieser sehr ausführlichen Beratung betrugen 151 Euro, so dass ich durchmeinen Eigenanteils nicht wieder die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen musste.Nach fast 2 Stunden ausführlicher Beratung fuhr ich in einer defätistischen Stimmung nachHause. Für mich stand fest, mit meiner passiven Anwältin musste ich aus finanziellen Gründenweiter machen und ihre überhöhte Rechnung bezahlen. Würde ich ihr die etwa 230 Euroabziehen, hätte ich von ihr noch weniger Leistung zu erwarten gehabt. Allerdings stand fürmich fest: Sie musste an die kurze Leine genommen werden! Ohne meine Freigabe durfte siekein Schreiben mehr verschicken, so dass unvollständige und oberflächliche Schriftsätze inZukunft keine Chance mehr hatten. Und wenn sie sich weigerte, die von mir gewünschtenÄnderungen zu integrieren, konnte ich ihr das Mandat entziehen und musste ihr mit derBegründung der nicht erbrachten Dienstleistung noch offene Rechnungen nicht begleichen. Esblieb mir nur diese harte Gangart übrig, anders konnte es nicht weiter gehen. Vor allen Dingenmusste die Scheidung vorangetrieben werden, denn ihr unvollständiger und oberflächlicherEntwurf lag gut vier Wochen unbeantwortet bei mir herum, obwohl wir der Gegenseite zwecksschnellerer Scheidung ein Angebot machen wollten. Ich nahm meine Arbeit wieder auf, machtemir Gedanken zu Ihrem Entwurf, der mal wieder völlig lückenhaft war, fehlten doch einigePunkte, die wir in ihrer Kanzlei besprochen hatten. Insbesondere war mir klar: Wir würdenwieder vor Gericht untergehen, wenn wir nicht etwas zur Ursache des Ehevertrages vortrugen.Auch der deutlich reduzierte Unterhaltsanspruch meines Sohns, da dieser nun Lehrgeld bekam,war ihr völlig unwichtig. Ich entwarf also ein Schreiben, was ihren Entwurf vervollständigensollte. Auch machte ich ihr klar, kein Schreiben durfte mehr ungeprüft ihre Kanzlei verlassen:Ich habe aufgrund Ihre Rechnung in voller Höhe überwiesen, auch wenn ich die Einigungsgebühr nach wievor als nicht korrekt betrachte, bedingt durch den richterlichen Unsinn zum Thema Rechtshängigkeit.Dennoch möchte ich mich jetzt nach zu langer Beratungsphase wieder dem eigentlichen Gegner widmen,um dieses Jahr die ruinöse Scheidung abzuschließen!Da von Ihrem wahrscheinlich letzten Schriftsatz dieses Mal sehr viel abhängt, bedarf dieser noch derfolgenden Änderungen und Ergänzungen:1. Es muss unbedingt noch darauf hingewiesen werden an der Stelle, wo sie die angebotene Beratungzum Thema Ehevertrag aufführen, dass noch vor der Verlobung, die gut 2 Jahre vor der Eheschließungstattfand, ich meiner Frau einen Ehevertrag angekündigt hatte, nicht zuletzt durch den Druck meinerEltern, der sich aus dem Abbruch ihrer Lehre ergab. Dieser Punkt ist extrem wichtig, erwähnt derRichter doch schon im Protokoll den Ehevertrag als Bedingung für die Eheschließung. Diesen Wink mitdem Zaunpfahl (!!!) müssen wir begegnen, um ein für allemal das Gräuelmärchen von derhochschwangeren, genötigten Verlobten aus der Welt zu schaffen. Ohne diesen Punkt brauchen wirgar keinen Gerichtstermin vereinbaren, das Ergebnis einer Verhandlung wäre wieder so eineNiederlage wie Ende Mai 2005! Diesen Punkt hatten Sie sich auch bei meinem Besuch notiert!!!2. Da mein Sohn seit August eine Lehre als Maler macht, werden wir ab 1.10.05 den Kindesunterhaltentsprechend anpassen. Sein Gehalt beträgt 450 Euro, was er mir auch bestätigt hatte. Mehr als 22068


Euro soll er nicht abgeben!!! Damit steigt der Unterhalt für meine Frau (3/7 von 220 Euro), erbitte daherneue Unterhaltsdaten, natürlich auf richterlichen Beschluss basierend.Aufgrund der besonderen strategischen Bedeutung dieses Schriftsatzes erbitte ich diesenmir zwecks Freigabe zuzuschicken. Ihre Idee mit dem Rentenausgleich erweist sich nicht nur alstaktisch gut, sondern nach dem jüngsten OLG Urteil aus Saarbrücken als notwendig, wo selbst nach17 Monaten Ehe Rentenausgleich stattfinden musste.Die 2. MandatsniederlegungZwei Wochen hörte ich nichts von Anwältin He, was mich aber nicht beunruhigte,betrug doch ihre typische Reaktionszeit, wenn sie überhaupt reagierte, 4 Wochen.Das sollte sich schlagartig ändern! Ich fand eines Abends einen Benachrichtigungsscheinvon der Post vor, mit der Information, dass ein Einschreiben mit Rückschein für michvorlag. Ich vermutete eher die Kostenrechnung der Gegenseite, musste ich doch schließlich75% des Verfahrens bezahlen. Irgendwie beunruhigte mich das, und am nächsten Morgen fuhrich zuerst zur Post, bevor es ins Büro ging. Noch während der Mann am Schalter seineFormulare ausfüllte, erkannte ich den Absender: Anwältin He. Ich ahnte immer noch nichtsBöses, war eher völlig verwundert. Dann öffnete ich den Brief und fiel aus allen Wolken, dennsie warf mir mangelndes Vertrauen vor und kündigte mir folglich das Mandat. Als sie nochmeinte, das sei auch in meinem Interesse, empfand ich es als übelsten Sarkasmus! Wie konntendie nun doppelt entstehenden Kosten, es ging um immerhin etwa 2000 Euro, in meinemInteresse sein? Wahrscheinlich konnte die Frau nicht weit voraus denken, denn nur so verzapfteman einen solchen Blödsinn. Ebenfalls übelsten Sarkasmus stellte ihr Schlusssatz dar, dass esmir gelingen möge, einen Rechtsanwalt zu finden, bei dem ich das Vertrauen nicht verlierensollte. Natürlich hatte ich kein Vertrauen mehr zu Anwälten, weil ich an die letzten Nietengeraten war. Sie selber schlug die Hände über den Kopf zusammen, als sie den Dreizeiler ihrerKollegin H las, die ein Anordnungsverfahren provoziert hatte. Sollte meine Nochanwältin dasalles schon vergessen haben?Andererseits empfand ich Erleichterung, mich nicht mehr mit dieser völlig unkooperativen Frauherumzuschlagen zu müssen, die nur selten meine Interessen vertrat. Vor allen Dingen sah icheinen taktischen Vorteil in ihrer Mandatsniederlegung, konnte ich sie doch somit wesentlichleichter regresspflichtig machen, denn auf keinem Fall sah ich ein, die Mehrkosten zu tragen.Die von ihr in Kürze angekündigte Rechnung wollte ich nicht bezahlen, sondern mit denMehrkosten gegenrechnen. Eine Stunde später vereinbarte ich einen Termin mit einem Anwalt,der mir von dem schon erwähnten Arbeitskollegen sehr empfohlen wurde. Er war einpromovierter Ingenieur, der heute noch Würgespuren am Hals hat, vertrat dieser Anwalt mitviel Engagement und fachlicher Kompetenz seine arbeitsscheue Frau, hierbei natürlich bestensunterstützt von unserem Familienrecht. Dieser Rechtsbeistand sollte gleich zwei Fälleübernehmen, einmal meine Scheidung, und ebenfals Regressansprüche gegen Anwältin He.Insbesondere sollte er meine Niederlage im Unterhaltsverfahren prüfen, wobei meinKlassenkamerad Manfred eine schwierige Beweisführung voraussagte.Sehr geehrter Herr Land,den Ausführungen in Ihrem Schreiben vom 08.09.2005 habe ich entnommen, dass Sie das Vertrauen zu mirund meiner Arbeit in Ihrer Angelegenheit bedauerlicherweise verloren haben.Es entspricht daher vor allen Dingen Ihrem Interesse, dass das Mandat beendet wird. Ich erkläre daherhiermit dieKündigung des Mandatsverhältnisses69


und bitte Sie, sich möglichst rasch um anderweitige anwaltliche Hilfe in dieser Angelegenheit zu bemühen.Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Mandatskündigung entgegenkommt. Meine abschließende Kostenberechnungfür die Tätigkeit in Ihrer Scheidungsangelegenheit v/erde ich Ihnen in Kürze übermitteln.Ich hoffe sehr, dass es Ihnen gelingen möge, in Ihrer Angelegenheit eine Rechtsanwältin oder einenRechtsanwalt zu finden, bei dem Sie das Vertrauen nicht verlieren.Die Vorstellung des Anwalts BahIch brauchte schnellstens einen neuen Anwalt. Zwar hatte ich an meinem KlassenkameradenManfred keinerlei Zweifel, dennoch war ich mittlerweile wieder einmal in einem Zustandder inneren Unruhe, ohne Halt. Ich wollte noch einen anderen Anwalt konsultieren in einemrelativ preiswerten Erstberatungstermin (maximal 190 Euro), den der eben schon ebenerwähnte Arbeitskollege mir empfohlen hatte.So saß ich am 23.9.2005 in seiner Kanzlei, ein unvergesslicher und abschreckender Termin.RA Bah wurde regelrecht aggressiv und misstrauisch, als er von meinem Anwälteverschleißhörte. Er befürchtete, auch irgendwann verschlissen zu werden, was er ja nicht nötig hatte.Er machte mir klar, dass er genug Arbeit, mich nicht von der Straße geholt habe,um ein Mandat zu bekommen. Im Übrigen musste er sich erst einarbeiten in meinen Fall,was zusätzlicher Aufwand war, den er extra abrechnen wollte, also nicht über dieübliche Gebührenordnung, die aber grundsätzlich Einarbeitungskosten umfasst! Ich sollte malschätzen, was er so pro Stunde verdient. Ich nannte die Stundensätze von freiberuflichenIngenieuren, etwa 150 Euro, was schon sehr hoch gegriffen war. Trocken entgegnete er, dafürarbeite er eine halbe Stunde. Das hieß, für die Einarbeitung in die Akte, die ich ihm zeigte,brauchte er etwa 4 Stunden, vielleicht auch 4,5. Mir schlackerten die Ohren, denngut 1200 Euro extra zu den eh schon horrenden Gebühren, das konnte ich vergessen.Möglicherweise hatte ich auch den Fehler gemacht, ihm zu erzählen, dass er einen guten Rufhatte, und ich daher aufgrund von Mundpropaganda zu ihm gekommen war. Das nutzte erwahrscheinlich eiskalt aus, um sich eine extra Leistungszulage zu gönnen. Dann zeigte ich ihmmein Fax, was der Grund für die Mandatsniederlegung war. Zwar meinte er, dass diesesSchreiben zur Niederlegung des Mandats keinen Anlass gab, ich der Anwältin daher die Kohlenicht überweisen sollte und auch nicht brauchte. Dennoch sprach ich angeblich in diesemSchreiben nur im Befehlston, was er sich generell nicht bieten ließ. Ein Mandant hatte ihmnicht reinzureden, den Faxterror machte er nicht mit, schließlich seien Juristen Individualisten.Entgegen meiner Art verhielt ich mich sehr devot, denn immer noch hatte ich den Wunsch, vonihm vertreten zu werden. Aber dieser Gedanke verging immer mehr, denn Anwalt Bah nahmmich jetzt permanent unter Beschuss. Die Befehlsform meines Schreibens gefiel ihm nicht, under warf mir Selbstherrlichkeit vor. Er fragte mich, ob ich einen leitenden Posten in der Industriehabe, in dem ich auch so rumkommandieren konnte. Dann interessierte er sich für meinenberuflichen Lebenslauf. Ob ich das Abitur auf dem 2. Bildungsweg gemacht, und wie lange ichwo studiert hatte. Es reichte mir langsam, und erstmalig wagte ich es, ihn auf die Schippe zunehmen, als ich meinte, nach dem Abi bei der Bundeswehr gewesen zu sein, wie es sichgehörte. Ab da wurde er zurückhaltender, offensichtlich bemerkte er meinen Sarkasmus.Meinen Gegner, Anwalt M kannte er gut, er trete vor Gericht wie Napoleon auf, spottetemein Gegenüber, blieb aber dabei sehr ernst, denn offenbar hatte er auch Handhabungsproblememit ihm. Ich erzählte ihm, mein Gegner zögerte gerne Scheidungen auf drei Jahrehinaus, um fleißig zu verdienen, anders konnte man sich seinen Fuhrpark auch nicht leisten.70


Für Anwalt Bah war das normal, denn er meinte, dies auch zu tun, denn für den Mandanten wares eine optimale Vertretung. Der Mann schreckte mich immer mehr ab, denn ich betrachtete ihnimmer mehr als einen juristischen Kaufmann, der fleißig abkassierte, und bei dem seineMandant ansonsten ihren Mund halten mussten. Herr Bah machte mir wiederholt klar, ich solltemir die Mandatsübergabe übers Wochenende überlegen. Aber schon beim Herausgehen standmein Entschluss fest, nämlich ich konnte mir den Mann gar nicht finanziell leisten, und ichhätte mit ihm menschliche Problem gehabt, da ihm Kooperation fremd war. Nicht teamfähigeEinzelgänger hatte ich schon genug erlebt als Anwälte, noch so einen brauchte ich wirklichnicht. An dieser Stelle wusste ich erstmalig meinen Schulkameraden Manfred zu schätzen,denn dieser war scheinbar nicht nur fachlich fit, sondern auch menschlich umgänglich. Ichbeschloss, ihm das Mandat zu übergeben, denn er war der einzige nach dieser arrogantenVorstellung, zu dem ich - zu diesem Zeitpunkt - noch Vertrauen hatte. Noch einen anderenAnwalt aufzusuchen, dazu hatte ich keine Lust mehr, die Bande widerte mich langsam an, ichhatte momentan auch nicht mehr die Kraft dazu.Die Vorstellung der Anwälte K und MaEs vergingen drei Wochen, und ich hörte einfach nichts von meinem neuen Anwalt K, dermeiner Exanwältin und der Gegenseite schreiben sollte. Wiederholt rief ich an. Erreichte ichihn mal, weil er mal gerade nicht in seiner Kanzlei in Mitteldeutschland war, hieß es, er wartetenoch auf ein Urteil, um meiner ehemaligen Anwältin besonders gründlich antworten zu können.So wartete ich und wartete ich, die Anzahl meiner Telefonate in den fast 6 Wochenkonnte ich schon nicht mehr zählen. Als ich dann mal klares Deutsch in einem Fax am13.12.2005 redete, in dem ich seine fünfwöchige Passivität aufzeigte und auf das schonvorliegende Mahnschreiber der Frau He hinwies, kam endlich Bewegung in die Sache.Anwalt K schickte mir via Mail nach 6 Wochen endlich das Angebot an die Gegenseite.Ich erwartete generell nach so einer langen Zeit gründlich ausgearbeitete Schreiben, die manbei einem Glas Wein regelrecht genießen konnte. Was ich aber tatsächlich angeboten bekam,lud eher zum Glas Wasser aus der Leitung ein, denn eine Freigabe dieses „Angebots“ hättemich locker 10.000 Euro gekostet! Da wurde nachehelicher Unterhalt garantiert, solange meineFrau die Kinder erzog! Allerdings lag erstens der Tatbestand nach §1572 nicht vor, undzweitens wurde der in Frage kommende §1573 durch den Ehevertrag ausgeschlossen!Ferner wiesen wir auf den Umstand hin, dass der Ehevertrag schon 2 Jahre vor derEheschließung, sprich zur Verlobung beschlossen und von beiden Seiten akzeptiert wurde.Auch erwähnten wir das damalige Angebot, diesen Vertrag auf meine Kosten von einemAnwalt untersuchen zu lassen, was meine Frau ablehnte. Aber schauen wir mal uns malausschnittsweise das Meisterwerk der Abschreckung an, wobei ich noch weitere vorführenwerde:Der Ausschluß des nachehelichen Unterhaltes unter Ausnahme der Unterhaltstatbestände desBetreuungsunterhaltes und des Unterhaltes wegen Krankheit oder Gebrechen, berücksichtigen ebenfallsdie Situation der Antragsgegnerin hinreichend. Solange diese die gemeinsamen Kinder erzieht, steht dieserweiterhin ein Unterhaltsanspruch zu. Somit ist diese für die Zeit, in der sie die gemeinsamen Kinder erzieht,gleichfalls abgesichert. Auch für den Fall, dass die Antragsgegnerin innerhalb von 10 Jahren nachRechtskraft der Scheidung erkrankt, soll dieser ein Unterhaltsanspruch bis zu 10 Jahren nach Rechtskraftder Scheidung zustehen. Auch dies ist eine angemessene Regelung. Es kommt hinzu, dass derAntragsteller der Antragsgegnerin bei der Scheidung eine Abfindungszahlung zu leisten hat, die heute etwa10.000,00 € entspricht. Eine unbotmäßige Benachteiligung der Antragsgegnerin existiert daher nicht. Somitgeht der Antragsteller grundsätzlich von der Wirksamkeit des Ehevertrages aus.71


Um den Rechtsstreit in Bezug auf die Folgesachen jedoch zu einem Abschluß zu bringen, schlägt derAntragsteller in Ergänzung des Ehevertrages vom 02.12.1988 folgende Regelung vor:1. Der Versorgungsausgleich soll entgegen § 3 des Ehevertrages vom 02.12.1988 durchgeführt werden.Die in § 5 des notariellen Ehevertrages vom 02.12.1988 vereinbarte Abfindung beträgt 12.000,00 €2. Im übrigen wird der notarielle Ehevertrag vom 02.12.1988 des Notariats V aufrecht erhalten.Im Hinblick darauf, dass die Antragsgegnerin die gemeinsamen Kinder erzogen hat und auch zukünftigerziehen wird, soll der Versorgungsausgleich trotz der entgegenstehenden vertraglichen Regelungdurchgeführt werden. Im Hinblick auf die Abfindung soll diese auf einen Betrag von 12.000,00 € erhöhtwerden, um der wirtschaftlichen Entwicklung seit Abschluß des Ehevertrages Sorge zu tragen.Ich bitte um kurzfristige Anberaumung eines Termines zur mündlichen Verhandlung, um das Eheverfahrenggf. kurzfristig zu einem Abschluß zu bringen.Als am nächsten Tag per Post auch noch weitere Korrespondenz von meinem Anwalt kam,lief bei mir das Fass endgültig über. Erst einmal erwartete mich ein Vorschuss in voller Höhe,nämlich 1664 € für das kommende Gerichtsverfahren, obwohl der Monat überhaupt noch nichtfest stand! Er hatte durchaus das Recht, die Verfahrensgebühr von 736 € als Vorschuss zuverlangen, aber eine Termingebühr von 679 € für ein noch nicht feststehenden Termin war eineFrechheit. Später sollte sich herausstellen, dieser fand erst acht Monate später statt! Kurzum,ich sollte hier mehr oder weniger ihm schon mal einen zinsfreien Kredit geben, was ich um desFriedens Willen auch ausnahmsweise tat!Dann las ich auch noch das scheinheilige Schreiben seines Kollegen Ma, der krampfhaftnach einer Ausrede suchte, warum das Schreiben an die RA He sechs Wochen dauerte.Er sprach nämlich von einem Missverständnis, da er bislang davon ausgegangen war, nichtnach außen gegenüber Rechtsanwältin He tätig werden zu müssen.War der so naiv und glaubte etwa, ich ließ die Kostenrechnung der Anwältin undmeine Rechtschutzversicherung Police in der Kanzlei zurück, damit die Anwälte beiLangeweile was zu lesen hatten oder die sollten damit Schwalben bauen? Ebenso ärgerte mich,dass die cirka 240 Euro, die Frau He zu viel berechnete, nicht auch zurück verlangt wurden. Darügte man die falschen Berechnung der Kostennote, was ich RA He auch mitteilte, und nunwird dieser zu viel bezahlte Betrag einfach unter den Tisch gekehrt. Die Reihe derregelmäßigen Oberflächlichkeiten setzte sich noch fort, und erreichte ein Jahr später sogarnoch ihren Höhepunkt beim Widerruf an das Amtsgericht. Das Schreiben an meine Exanwältinwar nicht schlecht. Nur fehlte die Sache, worauf Anwalt K angeblich wochenlang gewartethatte. Stattdessen wurde ein alter BGB Paragraph aufgeführt, das war es dann schon. Nur, solchein triviales Schreiben konnte man mal eben zwischen Toilette und Waschbecken diktieren,dazu brauchte man keine 6 Wochen!Auf jeden Fall zeigten mir diese ganzen Schreiben mal wieder, man muss Anwälte an diekurze Leine nehmen, sonst wird es teuer oder sie verharren im Zustand der Passivität, sitzenden Fall aus. Ich entwarf zwei Stunden lang Mail an meine Anwalt K, in der ich u. a. auf dieganzen schweren Fehler hinwies:1. Im Fall He verstand ich nicht, auf was mein Anwalt so lange gewartet hast. § 628 gab esmindestens schon seit 2002. Dennoch empfand ich sein Schreiben gelungen. Nur dieBemerkung seines Coanwalts Ma, wegen dem Missverständnis, nach außen tätig zu werden,war völlig daneben, hinterließ ich doch in seiner Kanzlei keine Schriftsätze der RA He alsLiteratur gegen Langeweile!!! Hier wurde krampfhaft nach einem Alibi gesucht, die 6Wochen für den Schriftsatz zu entschuldigen. Sollte es zum Verfahren gegendie RA He kommen, bestand ich darauf, von RA K vertreten zu werden, da mich bisher72


seine Fachkenntnisse absolut überzeugt hatten und Anwälte nun mal Vertrauenssache sind!2. Außerdem stellte sich für mich die Frage, warum nur die 800 Euro von Frau Hezurückgefordert wurden, und nicht auch der angerechnete Fehlbetrag von ca. 240 Euro, wennihre Kostenrechnung eindeutig falsch war.3. Unser Angebot enthielt eine ganz gefährliche Stelle, die zu entfernen war: "Solange diesedie gemeinsamen Kinder erzieht, steht dieser weiterhin ein Unterhaltsanspruch zu."Hierzu verwies ich auf §1570: "Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhaltverlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung einesgemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann."Da meine Kinder Werktags aber ca. 10 Stunden aus dem Haus waren zwecks Schule undLehre, darüber hinaus meine Frau sich freiwillig eine Ganztagstätigkeit angenommen hatteseit über einem Jahr, lag der Tatbestand der Nichterwerbstätigkeit nicht vor, was sie jageradezu demonstrierte, woraus sich keine Ansprüche des nachehelichen Unterhalts wegenKindererziehung ergaben. Das heißt, Kinder im gleichen Haushalt allein berechtigen nochnicht zum nachehelichen Unterhalt, sondern erst, wenn deren Betreuung keine Zeit mehr zurErwerbstätigkeit übrig ließ, was hier natürlich nicht vorlag. Ich bat, einen entsprechendenHinweis in dem Angebot zu implementieren und seinem Kollegen demnächst auf mehrGründlichkeit zu verweisen, denn mit dem oben fett markierten Satz hätte ich einen Schadengehabt von über 10.000 €. Ebenso bat ich ihn, das korrigierte Angebot mir noch einmalzwecks Freigabe zu mailen.Drei Wochen später hatte ich die Nase voll, denn auf das von mir nicht freigegebene Angeboterfolgte keine Reaktion, ich spielte schon ernsthaft mit dem Gedanken, ihm das Mandat zuentziehen. Es kann ja nicht Aufgabe des Mandanten sein, ruinöse Schreiben des Anwaltes zuentschärfen. Schließlich soll sich der Mandant beruhigt zurücklehnen und seinemRechtsbeistand vertrauen können, was hier aber nicht der Fall war!Ich besorgte mir kurzfristig einen Termin bei meinem RA K. Auch wenn er meinKlassenkamerad war, dennoch war jetzt Schluss mit Schonung. Etwas verlegen verteidigteer zwar sein Meisterwerk, nahm aber begierig meine Wünsche auf bezüglich des nachehelichenUnterhalts und steuerte sogar interessante Gedanken bei. Zwar bemängelte er den bisher nochnicht bezahlten Vorschuss von 1667 Euro, aber als ich ihm erklärte, dass ich nurDienstleistungen bezahle und keine Aussitzerei, gab er Ruhe. Ich stellte ihm aber in Aussicht,ihm sofort nach Eingang des korrigierten Angebots die Rechnung zu bezahlen.Das spornte ihn dramatisch an, denn schon drei Arbeitstage später hatte ich das Resultat alsEmail vorliegen, perfekt! Das Ergebnis war ein Entwurf, bei dem aus dem vorherigen ruinösenZweizeiler ein differenzierter und ausführlicher Mehrzeiler wurde, der klar aufzeigt, dass die§1570 - §1572 klar gegen Unterhalt sprechen. Schauen wir uns zum Vergleich die geändertePassage und dann die vorherige Version an, Weltenunterschiede. Mit gutem Gewissen konnteich das Angebot an die Gegenseite freigeben.Neue Version:Solange diese die gemeinsamen Kinder erzieht, kann dieser ein Unterhaltsanspruch zustehen, sofern dieVoraussetzungen der §§ 1570 oder 1572 BGB ansonsten erfüllt sind. Somit ist diese für die Zeit, in der siedie gemeinsamen Kinder bis zur Volljährigkeit erzieht, gleichfalls grundsätzlich abgesichert. Hierbei istjedoch zu berücksichtigen, dass derzeit diese Anspruchgrundlagen nicht gegeben sind, da dieAntragsgegnerin aufgrund des Alters der Kinder bereits einer Vollzeittätigkeit nachgehen kann und auchnachgeht, was einen Anspruch aus § 1570 BGB ausschließt. Auch die Voraussetzungen des § 1572 BGBliegen erkennbar nicht vor, so dass auch diese Anspruchsgrundlage derzeit ausscheidet.73


Alte Version:Somit ist diese für die Zeit, in der sie die gemeinsamen Kinder erzieht, gleichfalls abgesichert. Auch für denFall, dass die Antragsgegnerin innerhalb von 10 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung erkrankt, solldieser ein Unterhaltsanspruch bis zu 10 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung zustehen.Sehen Sie, sehr verehrter Leser, den Riesenunterschied? Sollte vorher noch 10 Jahre langunbedingt Unterhalt gezahlt werden, so wurde nun hingewiesen, die Voraussetzungen fürnachehelichen Unterhalt waren nicht gegeben! Was wäre mir folglich für ein Schadenentstanden, wenn das ursprüngliche Werk unseren Gegner erreichte und das Gericht danachgeurteilt hätte! Ich schätze mal so zwischen 60.000 € und 80.000 €!!! Noch mehr ärgerte michdiese Oberflächlichkeit, die ganz schnell teuer werden konnte, denn jedes Schreiben hat auchvertraglichen Charakter. Ich konnte nicht in einem Schriftsatz an ein Gericht schreiben, derEhepartner bekommt 10 Jahre Unterhalt, was ein Richter natürlich als verbindlich auffasst, undspäter sagen, das war so nicht gemeint, eher das Gegenteil!Dann kamen wir auf den Fall He zurück, meine Anwältin davor, die einfach das Mandatniedergelegt hatte. Mittlerweile hatte sie sich schriftlich geäußert zu unserer Forderung,die Vorauszahlung von 800 Euro für die Scheidung und die zu viel bezahlte Summe von ca.250 Euro zurückzuzahlen. Im Grunde genommen war ihre Reaktion schon peinlich. Sie zeigteals Argument mein gestörtes Verhältnis zu Rechtsanwälten auf und meinte, ich hatte generellkein Vertrauen zu Anwälten. Natürlich hatte die Frau absolut Recht! Sie selbst schlug doch dieHände über den Kopf zusammen, als sie den Dreizeiler der RA H las und äußerte sich damalskritisch über ihre Vorgängerin. Nur das hatte sie scheinbar vergessen und trat nun mit einerunglaublichen Scheinheiligkeit auf, die noch meine letzte Achtung vor dieser Frau nahm. Faktwar schließlich, ich machte in der Mehrheit der Fälle nur übelste Erfahrungen mit Anwälten.Wenn 75% der Rechnungen völlig überhöht waren, wie sollte ich da denn Vertrauenbekommen? Da hätte ich schon schwer einen an der Klatsche haben müssen!Eine Frechheit war die neue Festsetzung des Streitwertes. Sie addierte einfach den Streitwertdes Unterhaltsverfahren, was längst bezahlt war, mit dem des Scheidungsverfahrens, so dassman auf fast 30.000 Euro kam, wodurch die Anwaltsgebühren völlig überhöht waren.Ich habe Verständnis bei einer jungen Anwältin, die neu im Geschäft ist, wenn sie dassicherlich sehr umfangreiche Abrechnungswesen noch nicht beherrscht. Wenn sich aber FrauHe damit rühmte, schon über 20 Jahre als Anwältin zu praktizieren, und sie beherrschte immernoch nicht die Kostenrechnung, dann konnte einem nur Angst und bange werden, denn ichwollte nicht wissen, wie viele fehlerhafte Rechnungen sie schon geschrieben hatte, sprich, wieviele Mandanten über den Tisch gezogen wurden, egal ob vorsätzlich oder unwissentlich.Statt sich in ihrer Freizeit mit Flüchtlingen zu beschäftigen, sprich wie man noch mehrund schneller diese in der Bundesrepublik unterbringen konnte, hätte diese Dame sich liebermit Kostenrechnung auseinandersetzen sollen, denn sie sorgte mit ihren unglaublichenUnkenntnissen später beim Richter für ein längeres Grinsen, der Mann konnte wohl nurmühsam sein Lachen unterdrücken. Diesen Eindruck hatte ich mehrfach!Sarkasmus bewies die Frau an der Stelle, als ich mein Unverständnis gegenüber ihrerAbschlussrechnung zeigte. Natürlich konnte ich kein Verständnis haben, wenn dieEinigungsgebühr um den Faktor 1.5 zu hoch war, und der Streitwert über das Doppeltedes tatsächlichen betrug. Meint die etwa, ich zahle solche überhöhten Summen gerne undmit großem Verständnis? Erhebliche Interpretationsprobleme demonstrierte AnwältinHe bei meinem Satz, „mit dem wahrscheinlich letzten Schriftsatz“, siehe nächstes Schreiben.Ich meinte ganz klar damit unsere schriftliche Stellungnahme vor der nächsten Verhandlung,74


da ich letztere in Kürze vermutete. Sie dagegen lebte im Irrglauben, danach beende ich dasMandat und nahm diese Äußerung dann als Grund für die Mandatsniederlegung. Schon jetztsei gemerkt, der Richter zeigte hierfür ebenfalls kein Verständnis. Mehr zu diesertotal peinlichen Verhandlung an späterer Stelle. Interessant war, selbst beim Lob am Endemeines Telefax läuteten bei Ihr nicht die Glocken. Schließlich war ich doch nichtschizophren, erst kündigte ich eine Mandatsniederlegung an, um wenige Absätze späterihre Idee zu loben. Bei so wenig Logik einer Juristin kann einem angst und bange werden,sich von so einer Juristin vor Gericht vertreten zu lassen.Interessant in dem Schreiben war aber ihr kleines Entgegenkommen, ihre finanziellenForderungen fast zu halbieren. Ich fand dieses Verhalten taktisch falsch. Man konnte schnelldie Schlussfolgerung ziehen, die Frau war sich unsicher oder hatte etwas zu verbergen, dennwarum sollte sie mir einige hundert Euro schenken? Aber schauen wir uns mal dieses schonlamentierende, Mitleid erweckende, gekürzte Werk an. Es folgten zwar noch einige weitereSchriftsätze, aber diesen Blödsinn hier abzudrucken, möchte ich Ihnen ersparen:ich nehme Bezug auf Ihr o.a. Schreiben und überreiche zu Ihrer Kenntnisnahme die Kopie meinesSchreibens vom 19.09.2005 an den Mandanten, durch welches die Kündigung des Mandatsverhältnisseserfolgte. Diesem Schreiben vorangegangen waren intensive Korrespondenzen sowohl mit dem Mandantenselbst, der seine Wünsche sehr häufig per Telefaxschreiben hierher übermittelte, als auch mit dem Gericht.Seit im Januar 2005 von hier aus der Ehescheidungsantrag bei dem Familiengericht Wuppertal eingereichtwurde, war wiederholt und ausführlich der zwischen den Parteien vor der Ehe abgeschlossene EhevertragGegenstand der Erörterung, auch in der mündlichen Verhandlung vom 30.05.2005. Nachdem der Mandantim unmittelbaren Anschluss an diese Verhandlung gegenüber der Unterzeichnenden seine Zufriedenheitüber das Auftreten in der Verhandlung geäußert hatte, teilte er später, offenbar nach einiger Überlegung,mit, er sei mit dem Verlauf der Scheidungsverhandlung sehr unzufrieden. In einem schriftlichenTelefaxschreiben vom 08.09.2005 gab er genaue Anweisungen für die nächste Verhandlung, um daraufhinzuweisen, dass ohne diese von ihm gewünschten Punkte gar kein Gerichtstermin vereinbart werdenmüsste, da das Ergebnis einer Verhandlung „wieder so eine Niederlage wie Ende Mai 2005" wäre.Nach ausführlicher Besprechung mit dem Mandanten, welche am 24.06.2005 hier in meiner Kanzlei erfolgtwar, hatte ich ihm vereinbarungsgemäß einen Entwurf zur Einigung bezüglich der Regelung derScheidungsfolgesachen an die gegnerischen Kollegen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, aufwelchen der Mandant nicht einging. Stattdessen betonte er in seinem letzten Telefaxschreiben vom08.09.2005, welche Punkte, die dem Gericht vorgetragen werden sollten, ihm nun wichtig seien und wiesdarauf hin, dass von meinem „wahrscheinlich letzten Schriftsatz" sehr viel abhänge.Vor allem dieser Hinweis, verbunden mit einem offensichtlich großen Unverständnis des Mandantenhinsichtlich seiner Verpflichtung zur Zahlung meiner Schlussrechnung für die Tätigkeit imUnterhaltsverfahren, zeigte mir, dass der Mandant das Vertrauen zu mir verloren hatte, so dass dieBeendigung des Mandatsverhältnisses erforderlich war. Ich habe diesen Schritt sehr bedauert, zumal derMandant generell von großem Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft schlechthin erfüllt ist und ich dieHoffnung hatte, ihm vermitteln zu können, dass dieses generelle Misstrauen unbegründet und ungerechtist. Wie ich dem Mandanten im meinem Kündigungsschreiben schon mitteilte, hoffe ich sehr, dass esIhnen, sehr geehrte Herren Kollegen, gelingen möge, das Vertrauen des Mandanten zu behalten.Wie Sie bei Durchsicht der Akten des Scheidungsverfahrens feststellen werden, entsprach jede meinerLeistungen dem Interesse des Mandanten. Die Voraussetzungen des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB liegen nichtvor. Dennoch möchte ich dem Mandanten entgegenkommen und erteile nachstehend meineKostenberechnung für die außergerichtliche Tätigkeit in seinem Ehescheidungsverfahren. DerSchwerpunkt in dieser Beratung lag, wie sich auch aus dem schriftlichen Entwurf meines Schreibens andie gegnerischen Kollegen vom 27.07.2005 ergibt, bei der Klärung der Folgesachen angesichts derschwierigen Rechtsfrage, ob der Ehevertrag wirksam oder sittenwidrig ist. Bei der Streitwertbestimmungbin ich zum einen von dem festgesetzten Wert gemäß Beschluss des Familiengerichts Wuppertal vom14.10.2005 für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich (11.800,00 €), zum anderen von denWerten, die sich aus dem Ehevertrag ergeben, ausgegangen. Zum Ehegattenunterhalt habe ich denAbfindungsbetrag in Höhe von 10.204,00 €, zum Vermögen den angegebenen Betrag in Höhe von 7.653,00 €zugrunde gelegt. Der meiner Kostenberechnung für die außergerichtliche Tätigkeit zugrunde liegendeGesamtstreitwert liegt daher bei 29.657,00 €.Sollte der Mandant diesem Einigungsvorschlag in der gebührenrechtlichen Angelegenheit zustimmen, sowäre noch der Restbetrag in Höhe von 366,26 € zu überweisen. Bei Überweisung dieses Betrages bis zum04.02.2006 werde ich die Akten schließen. Sollte der Mandant meinem Vorschlag nicht zustimmen, werdeich die vollständigen mir zustehenden Gebühren festsetzen lassen.75


Einen unglaublichen Witz oder auch schon völliger Realitätsverlust stellte ihre Bemerkung mitdem „erfolgreichen Abschluss am 30.05.2005 im Verfahren wegen Ehegattenunterhalts“ dar.Da verlor ich mit 75% ein Verfahren, was mir etwa 4500 € gekostet hatte, und da sprach FrauHe vom Erfolg, während ich noch dabei war, meine tiefen Wunden zu lecken! Eine solcheunglaubliche Bemerkung hätte ich noch nicht mal unter Drogeneinfluss vom Stapel gelassen!So ein schizophrenes Verhalten erlebte ich später noch mehrmals, als mir weitgehendeNiederlagen als Siege verkauft werden sollten.Erinnern wir uns noch mal an mein harmloses Schreiben (die komplette Version vom 8.9.2005ist 7 Seiten zuvor aufgeführt), was zur Kündigung des Mandats führte: Ich bestand darauf,einige Hintergründe zum Ehevertrag dem Gericht mitzuteilen, wozu uns auch der Richterregelrecht drängte. Ohne diese Informationen, die das Gräuelmärchen von derhochschwangeren, genötigten Verlobten aus der Welt zu schaffen sollten, brauchten wir garkeinen Gerichtstermin erst vereinbaren, denn das Ergebnis einer Verhandlung wäre wieder soeine Niederlage wie Ende Mai 2005 gewesen! Dann lobte ich noch Frau He wegen ihrer Idee,was sie aber offensichtlich nicht verstanden hatte.Natürlich blieben wir bei unserem Standpunkt aufgrund dieses eben aufgeführten harmlosenSchreibens, was nicht ansatzweise das Ende des Mandats andeutete, sondern Zukunftspläneschmiedete für wesentlich erfolgreichere Verfahren. Schließlich lobte ich die Frau nicht zumSchluss meines Telefaxes, um ihr gleichzeitig die Kündigung auszusprechen, dann wäre ichwohl schizophren gewesen! Es zeigte mir, die Dame hatte fundamentale Verständnisschwierigkeiten,was mir auch schon in der letzten Verhandlung auffiel, als Anwalt M dreimalseine Aussage wiederholen musste, und ich nur peinlich wegschaute, ich mir am liebstenOhropax in die Ohren gesteckt hätte. Ebenso war nun mal unsere letzte Niederlage vor Gerichtkein Märchen, sondern bittere Realität. Aber darüber hatte sich die Frau keine Gedankengemacht. Wir schickten ein entsprechendes Schreiben wie folgt, was ich als sehr gelungen undausführlich empfand mit hervorragender Argumentation. Das bestätigte meine Auffassung überManfred, wenn er sich mal Zeit nahm für eine Sache, dann war er ein Spitzenanwalt. Nur leiderhatte er selten Zeit aufgrund des regelmäßigen hin und her Pendelns zwischen seinen zweiKanzleien, eine in NRW, die andere in Ostdeutschland. Auch vertrat er noch Fälle inSüddeutschland, so dass er einen nicht unerheblichen Teil seiner Zeit auf der Autobahnverbrachte, weshalb sein Kollege MA dieses Schreiben aufgesetzt hatte, natürlich nachentsprechenden Anweisungen von Manfred.Unser Mandant hatte Ihnen den Auftrag erteilt, seine Scheidung abzuwickeln. Dieser Auftrag erfaßt nebender Tätigkeit im Scheidungsverfahren an sich auch die Abwicklung der Folgesachen, soweit keineAbtrennung erfolgt. Dieses Mandat haben Sie ohne Veranlassung unseres Mandanten niedergelegt.Ihrer weiteren Kostenrechnung Nr. 20060001 vom 04.01.2006 wird daher ebenfalls widersprochen.Außergerichtliche Kosten können ebenso wenig abgerechnet werden, da die außergerichtliche Tätigkeitnicht zu einer Erledigung der Angelegenheit vor Niederlegung des Mandates geführt hat, zumal dergefertigte Entwurf nicht an den Gegner gelangt ist. Die außergerichtlichen Kosten sind daher auf diegerichtlichen Verfahrenskosten anzurechnen. Zudem ist der Streitwert falsch berechnet.Ihr Schreiben vom 05.01.2006 hat Anlaß gegeben, auch Ihre Kostenrechnung Nr. 20050133 vom 19.07.2005zu der Unterhaltssache Land / Land 168/04 zu überprüfen. Hier kann nur eine Einigungsgebühr gemäß Nr.1003 VV RVG in Höhe von 1,0 Gebühren anstatt der Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG in Höhe von 1,5Gebühren abgerechnet werden. Der Vergleich regelt den Trennungsunterhalt, der bereits in dem Verfahrenvor dem Amtsgericht S. rechtshängig war. Die Verweisung des Verfahrens an das Amtsgericht W. beseitigtdie bestehende Rechtshängigkeit nicht. In diesem Verfahren konnte daher wie folgt abgerechnet werden:[Die genaue Berechnung können wir uns hier ersparen!]76


Ich fordere Sie auf, die bereits gezahlten Gebühren aus dem Scheidungsverfahren in Höhe von 800,00 €sowie die Überzahlung aus dem Unterhaltsverfahren in Höhe von 238,96 €, gesamt 1.038,96 € bis zum30.01.2006 auf unser Anderkonto zu überweisen, damit die Sache abgeschlossen werden kann.Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werde ich mir von unserem Mandanten Klageauftrag erteilen lassen.Anwältin He blieb stur, und es wir reichten die Klage beim Amtsgericht Hagen ohne weiterenWortwechsel ein, mit Anwälten macht man kurzen Prozess. Auf einen Abdruck der brillanten,sehr detaillierten und mal absolut fehlerlosen Klage verzichte ich, enthielt diese doch die schonbekannten Punkte aus den vorherigen Schreiben an Frau He. Wir forderten insgesamt 1039 €entsprechend verzinst, und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen. Wirverwiesen außerdem auf die ungerechtfertigte Kündigung des Mandats, durch die doppelteKosten aufkamen, so dass wir die 800 € Vorschuss zurückfordern mussten. Danach führte meinAnwalt eine korrekte Berechnung der bisherigen Kosten auf, die um 239 € niedriger ausfiel,weshalb wir diesen Betrag ebenfalls zurück haben wollten.Wechseln wir mal wieder die Fronten und beschäftigen wir uns mal wieder mit derHauptsache, nämlich der eigentlichen Scheidung.Mittlerweile war es Februar, zwei Jahre zuvor hatte ich die Scheidung eingereicht, aber es tatsich nichts. Ich wartete auf einen neuen Gerichtstermin, den wir beantragt hatten, aber meineFrau zögerte diesen hinaus, indem sie die noch fehlenden Rentenunterlagen derRentenversicherung vorenthielt. Ohne diese konnten ihre Rentenansprüche nicht berechnetwerden, und ohne diese Berechnung konnte oder wollte die Richterin keinen neuen Terminanberaumen. Ferner wurde auch unser Angebot nicht erwidert bezüglich des gelockertenEhevertrages. Die Verzögerungstaktik war leicht durchschaubar, denn ich sollte möglichstlange Unterhalt zahlen. In den 2 Jahren der Scheidung waren das nur allein an meine Frauschon gut 8.000 Euro. Und sie nutzte es aus, denn wenn der Ehevertrag ungültig sein sollte,gäbe es keinen Unterhalt mehr, daher also diesen Tag möglichst weit hinauszögern!Aber langsam wurde die Richterin selber ungeduldig und zornig, schließlich wollte sieden Fall endlich vom Tisch haben. Also schickte sie zwei Mahnungen an unseren Gegner,wobei sogar mit Ordnungsgeld gedroht wurde. Für mich hatten diese Mahnungen theoretischtaktische Vorteile, denn die Richterin war sauer, was sich theoretisch auf ihr späteres Urteilauswirken konnte. Mir gefiel anfangs die Richterin, ich hatte wieder Hoffnung, siegreich ausdem Kampf um den Ehevertrag hervorzugehen. Allerdings sollte ich diese Juristin später alsvöllig unakzeptabel kennen lernen, hervorgerufen durch eine unglaubliche Gerichtscomedyshow.Das abgelehnte AngebotNachdem nun die Richterin die Gegenseite nach langem Schweigen aufgefordert hatte, Stellungzu unserem Angebot zu beziehen, erreichte uns nach langer Zeit ein Schriftsatz unseresGegners. Als Stellungnahme oder Antwort möchte ich ihn nicht bezeichnen, denn auf unserAngebot wurde in keiner Weise wie so oft eingegangen. Stattdessen wurde wieder das schonmonotone Gräuelmärchen von der hochschwangeren genötigten Ehefrau wiederholt, die nurunterschrieb, um ein eheliches Kind zu gebären. Ebenso wurde wie bei diesem Anwalt üblichgelogen auf Teufel komm raus. So wurde etwa mein Angebot an meine Frau bestritten, denEhevertrag vor der Hochzeit von einem Anwalt auf meine Kosten untersuchen zu lassen. Mirtaten wieder einmal die Anwaltsgehilfinnen leid, die diese Gräuelmärchen tippen mussten, die77


dabei bestimmt Rotz und Wasser heulten, abends mit verheulten Augen nach Hause gingen.Mensch M, schreib Drehbücher für Rosamunde Pilchner oder moderne Märchen, Phantasiehaste ja genug, aber verschone mich mit solchen Phantasien, dachte ich!Dies war wieder einmal der verzweifelte und primitive Versuch, den Ehevertrag alssittenwidrig und somit für nichtig zu erklären. Anders ging es auch nicht, denn inhaltlich warder in Ordnung! Irgendwie lebte dieser Anwalt noch im letzten Jahrhundert, dieser Eindruckkam bei mir auf. Wie viele wilde Ehen gibt es heutzutage, in denen auch Kinder in die Weltgesetzt werden, wohlgemerkt unehelich. Folglich ist es heute keine Schande mehr, unehelicheKinder zur Welt zu bringen. Eine Schweinerei war allerdings das Leugnen des Angebotes, sichvor Unterzeichnung des Ehevertrages von einem Anwalt beraten lassen zu können. Dennochunterlief dem Anwalt meiner Frau meines Erachtens ein schwerer taktischer Fehler: Er leugnetenicht die Ankündigung des Ehevertrag lange vor der Eheschließung! So konnte unser Gegnernicht den Eindruck schinden, die Schwangerschaft wurde ausgenutzt, aus heiterem Himmeleinen Ehevertrag der angehenden Gattin unterzuschieben. Auch war es ein weiterer taktischerFehler, unser Angebot abzulehnen, speziell das Angebot auf Rentenausgleich. So konnte dieRichterin argumentieren, selbst Rente ist garantiert, der Ehevertrag ist mit derZusatzvereinbarung moderat. Auch wurde sehr wahrscheinlich der Zorn der Richterin geschürtaufgrund der Starrsinnigkeit und Kompromisslosigkeit unseres Gegners. Also Dinge, die unsereChancen theoretisch erhöhen konnten, aber ich sollte mich sehr irren….Wir beantragten schnellstmöglich einen Gerichtstermin, denn nur die Richterin konnte dasMärchen von der Nötigung beenden. Allerdings war mir bei diesem Gedanken nicht ganz wohlzu Mute, denn wenn solche Gräuelmärchen bei der Vorsitzenden Mitleid erzeugte, und nur dieskonnte das Ziel des Gegners sein, dann musste ich mit einer teuren Niederlage rechnen!Nervös wartete ich seit dem Schreiben auf den Gerichtstermin, denn mein Kopf war blockiert.Insbesondere die Forderung der Gegenseite nach nachehelichem Unterhalt ließ meinenFluchtgedanken wieder aufkeimen im Falle meiner Niederlage. Nur ein gültiger Ehevertragkonnte diese Forderung abblocken. Nachfolgend das Gräuelmärchen der Gegenseite:widersprechen wir einer Abtrennung des Verfahrens.Unstreitig ist zwischen den Parteien, dass die Eingehung der Ehe vom Abschluss des Ehevertragesabhängig gemacht worden ist. Das ergibt sich aus der Protokollerklärung der Parteien vom 30.05.2005. Eswar allerdings so, dass nicht die Antragsgegnerin sondern der Antragsteller die Eheschließung vomAbschluss des Ehevertrages abhängig machen wollte, wie es sich auch aus dem Schriftsatz vom18.01.2006 ergibt. Die Antragsgegnerin ihrerseits sah sich genötigt, in den Vertrag einzuwilligen, essei denn, sie hätte das Kind, dessen Geburt unmittelbar bevorstand, außerehelich gebären müssen. Weildie Antragsgegnerin dies nicht wollte musste sie - wohl oder übel - in den Ehevertrag einwilligen. Bestrittenwird die Behauptung des Antragstellers, er habe der Antragsgegnerin im Jahr 1988 vor Abschluss desEhevertrages angeboten, den Vertrag durch einen Anwalt ihrer Wahl prüfen zu lassen. Letztendlich wird esauf die Behauptung des Antragstellers aber auch nicht ankommen, weil er nicht gewillt war, zu dengesetzlichen Bedingungen zu heiraten. Diesen Umstand beschreibt der Antragsteller sehr ausführlich imSchriftsatz vom 18.01.2006.Nach alledem bestand eine Zwangslage bei Abschluss des Ehevertrages. Folge der Zwangslage ist nichtetwa nur, dass es dem Antragsteller derzeit versagt ist, sich auf den Vertrag zu berufen. Folge derZwangslage ist vielmehr die Nichtigkeit des gesamten Vertrages wegen Sittenwidrigkeit.Das Gericht wird gebeten, dem Antragsteller im Hinblick auf den Verbundantrag nachehelicher Unterhaltaufzugeben, die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Wir gestatten uns den Hinweis darauf, dass dieAuskunftsverpflichtung im Hinblick auf den nachehelichen Unterhalt nicht dadurch erledigt wird, dassbereits wegen des Trennungsunterhaltes Auskunft erteilt worden ist.Wir ließen uns diese Unwahrheiten nicht gefallen und schrieben zurück, damit ich nicht ineinem falschen Licht erschien. Schließlich wurde wieder die alte Leier von der genötigten78


hochschwangeren Frau abgespult, wobei gelogen wurde ohne Ende. Diese Taktik fand ichbemerkenswert, denn unser Gegner konnte keine Lücken zum ausschlachten in meinemEhevertrag finden, zu sehr war dieser mit doppeltem Boden abgesichert, also musste Mitleiderweckt werden, indem man die Mär von der genötigten hochschwangeren Ehefrau immerwieder runter leierte. Ich wollte ihm schon den Tipp geben, sich einen Leierkasten anfertigenzu lassen, der, wenn man an der Kurbel dreht, gesprochener Text über die genötigtehochschwangere Frau ertönt. Um aber nicht eine Klage wegen Beleidigung am Hals zu haben,gab ich diesen Gedanken schnell auf.Allerdings zeigte diese Argumentation auch die völlig mangelhafte Logik des gegnerischenAnwalts, denn obwohl wir auf den jahrelangen Plan für den Ehevertrag verwiesen, dieserwurde bekanntlich gut drei Jahre vor der Eheschließung angekündigt, wurde die alte Leier vonder Nötigung weiter abgespult nach dem Motto, schon die frühe Ankündigung war eineNötigung, folglich wurde meine Frau über drei Jahre lang genötigt, bis sie dann im 40. Monatder Schwangerschaft unterschreiben musste. Wäre ein solcher Blödsinn von meiner Fraugekommen, hätte ich Verständnis gehabt, halt Niveau miserabler Hauptschulabschluss, aberAnwälte sollen angeblich Abitur und studiert haben. Kein Wunder, dass ich Herrn M überhauptnicht mehr für voll nahm. Zum Glück hatte ich Zeugen, die bei Bedarf ausgesagt hätten, wielange der Ehevertrag schon angekündigt wurde. Ich gebe zu, bis zum 9. August 2006 habenmein Anwalt und ich uns über diese Mitleidstour lustig gemacht, dass man aber zumindestbeim Amtsgericht damit unter gewissen Umständen durch kommt, das sollten wir noch bittererfahren! Nun aber zu unserer Antwort an den Gegner:Die Antragsgegner versucht durch ihre Verfahrensbevollmächtigten den zwischen den Parteien desRechtsstreits geschlossenen Ehevertrag einem vollkommen falschen Licht erscheinen zu lassen.Offensichtlich vertritt die Antragsgegnerin die Ansicht, dass jeder Ehevertrag sittenwidrig ist.Nur dann wäre der hier zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossenen Vertrags sittenwidrig undnichtig. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Tatsächlich geht die Antragsgegnerin auf die Argumentation desAntragstellers nicht ein. Dieser hat in dem Schriftsatz vom 18.01.2006 eingehend dargelegt, dass dieParteien sich vor der Verlobung bereits einig waren, dass ein Ehevertrag geschlossen werden sollte, umfür den Fall der Scheidung die Auseinandersetzungen, die der Antragsteller bei der Scheidung seiner Elternmiterleben mußte, zu vermeiden. Auch die Antragsgegnerin wird einräumen müssen, dass nur einEhevertrag derartige Auseinandersetzung vermeiden kann. Auch ist auffällig, dass die Antragsgegnerinden tatsächlichen Inhalt des Vertrages, nicht angreift. Tatsächlich enthält dieser, wie eingehend dargelegtist, keine sittenwidrigen Regelungen. Offensichtlich will die Antragsgegnerin von dem geschlossenenVertrag ganz abrücken, ohne hierfür Argumente, gleich welcher Art ins Feld führen zu können.Die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass sie aus einer Zwangslage heraus den Ehevertraggeschlossen habe, trifft nicht zu. Wie bereits vorgetragen, bestand Einigkeit zwischen den Parteien, das einEhevertrag geschlossen werden sollte. Als nunmehr die Schwangerschaft der Antragsgegnerin derAuslöser für die geplante Eheschließung war, sollte auch der Ehevertrag geschlossen werden. Im übrigenhat der Antragsteller auch der Antragsgegnerin ausdrücklich angeboten, den Vertrag von einem Anwaltihrer Wahl prüfen zu lassen. Der hierzu angebotene Beweis mag erhoben werden. Die Antragsgegnerinmuß sich schon der Mühe unterziehen, darzulegen, worin im einzelnen die Sittenwidrigkeit der Regelungdes Ehevertrages liegen soll. Allein der Umstand, dass dieser im Zusammenhang mit der Eheschließungund der bestehenden Schwangerschaft geschlossen wurde, begründet dies nicht. Eine Zwangslage, wie siedie Antragsgegnerin zu konstruieren versucht, liegt nicht vor.Ebenso geht die Antragsgegnerin auch mit keinem Wort auf das Angebot des Antragstellers, mit demdieser die Situation der Antragsgegnerin, über den Ehevertrages hinaus verbessern will, nicht ein.Die Antragsgegnerin ist an den Ehevertrag gebunden, da Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit nichtgegeben sind.Demgemäß besteht auch kein Unterhaltsanspruch für den Zeitraum nach Rechtskraft der Scheidung, sodass das Auskunftsverlangen ins Lehre geht. Das Gericht müsste zunächst über die Frage der Wirksamkeitdes Ehevertrages entscheiden, bevor es zu der Frage der Auskunftserteilung kommen kann.Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen regt der Antragsteller noch einmal ausdrücklich an,ein Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen, um die ggf. noch offen stehenden Fragen zuerörtern.79


Die Sache mit der Anlage UEs war sehr still geworden um Anwalt M. Auf einige Schreiben von uns reagierte er nicht,sollte er etwa seine Umsatzziele aufgegeben haben, sein stattlicher Fuhrpark keineAuffrischung mehr benötigen? Zu früh gefreut! Seine zeitweilige Stille nutzte er aus, umneue Strategien, oder besser gesagt Phantasien, zu entwickeln, richtig Kasse zu machen aufKosten seiner Mandanten und Gegner. Zwar konnte er dieses Mal nur etwa 300 Euro verdienendurch eine Provokation, die zur Klage führte, aber immerhin schnell verdientes Geld!Schließlich musste er dafür nur etwa eine Stunde vor Gericht sitzen und die Niederlagemiterleben, die seiner Mandantin aber immerhin gut 700 Euro kostete. Da meine Frau ehfinanziell schon am Ende war, u.a. auch, weil sie nicht mit Geld umgehen konnte seit Kindheitan, Inkassoabteilungen mittlerweile meiner Frau häufiger schrieben, tat sie mir ein wenig leid.Aber sie vertraute ihrem Anwalt blind, obwohl ich sie immer wieder vor diesen juristischenKaufleuten und Rechtsschamanen gewarnt hatte. Nun, einige Leute lernen nur auf die teureWeise.Aber wieder zurück zum Umsatzexperten Anwalt M. Für ihn ein respektabler Verdienst, auchwenn er beim provozierten Anordnungsverfahren aufgrund seiner viel zu hohenUnterhaltsberechnung über ein Mehrfaches herausholte.Im Mai 2005 erhielt ich von Anwalt M. ein Schreiben direkt nach Hause, ein völlig unüblichesVorgehen. Darin wies er mich darauf hin, dass ich für steuerliche Nachteile meiner Frauaufkommen musste bei Geltendmachung der Anlage U. Das war mir bekannt, war es dochgesetzlich auch festgelegt, sein Hinweis daher völlig überflüssig. Natürlich bestätigte ich dieseRegelung und erhoffte den Erhalt der Anlage, um endlich meine Einkommensteuererklärungmachen zu können, da ich allein durch die Anlage U eintausend Euro vom Finanzamt zurückbekam. Schließlich kann man den Unterhalt an seine Frau steuerlich absetzen.Die Anlage U war ausgefüllt mit 12 * 335 Euro als absetzbaren Betrag, wobei ich bestätigenmusste, die Nachteile auszugleichen, die sich für meine Frau eventuell ergaben. Erst war icheuphorisch, konnte ich doch mein Nettoeinkommen durch die monatlichen Sonderkosten von335 Euro erhöhen. Schließlich war es an der Zeit, meinen finanziellen Fall zu stoppen, derbesonders durch die 1400 Euro Nachzahlung an meine Frau durch den Gerichtsbeschlussbeschleunigt wurde. Meine Anwältin hatte mich schon früher vor dieser Anlage U gewarnt, dasie versteckte Kosten beinhaltete. Wurde diese geltend gemacht, musste auch der Unterhalt anden Ehepartner versteuert werden. Der Unterhalt wird dem Einkommen des Ehepartnersaufaddiert, so dass erhöhte Lohnsteuer die Folge ist, die der Unterhaltspflichtige tragen muss.Ich rechnete mal selber durch: 1300 Euro Gehalt meiner Frau ergeben 47 Euro Lohnsteuer,16635 Euro dagegen schon 136 Euro! Meine Nachzahlung für die Einkommenssteuererklärungmeiner Frau betrugen dann (136 – 47) € * 12 = 1068 €. Netto hätte ich monatlich 140 Euromehr, was pro Jahr 1680 Euro ausmachen, Gewinn scheinbar 612 Euro per anno. Davon bekamaber später 3/7 meine Frau, vorausgesetzt ich wurde nicht sogar dadurch im Kinderunterhalthoch gestuft. Schließen wir diesen Fall aus, bleiben mir somit 350 Euro im Jahr, also 29 Euroim Monat mehr! Dafür zum Finanzamt laufen und sich mit denen rumschlagen für lächerliche29 Euro? Nein danke! Interessant und unglaublich ist die Tatsache, dass der begünstigteEhepartner den Unterhalt nicht versteuern braucht, wenn von der Anlage U kein Gebrauchgemacht wird!Bei mir war die Stimmung mal wieder auf dem Nullpunkt. Mir wurde mal wieder bewusst,dass ich ausgenommen wurde, und die steuerliche Vergünstigung nur eine Farce war. Dennocherklärte ich Anwalt M, mein Einverständnis, die steuerlichen Nachteile meiner Frauauszugleichen. Aber es tat sich nichts, obwohl mittlerweile ein Jahr vergangen war, und auch80


ein Ultimatum im Mai 2006 meines Anwaltes blieb ergebnislos. So mussten wir leider dieKlage einreichen, denn ich brauchte das Geld vom Finanzamt, schließlich war mein Kontoschon fast am Anschlag nach dieser nun schon fast zweieinhalb Jahre andauernden undkostspieligen Scheidung. Ich schloss nicht aus, der Gegner hielt nun absichtlich die Anlage Uzurück, um mir den finanziellen Todesstoß zu verpassen. Da ich völlig überraschend vonmeiner Verwandtschaft, genauer gesagt meiner Mutter, ein Geldgeschenk in Höhe von 2000Euro erhielt, konnte ich mir eine Klage leisten, was andernfalls nicht möglich gewesen wäre,war doch Anwalt K ein Meister bei Vorschüssen, in diesem Fall ging es um 504 €. DieseKlage drucke ich hier nicht ab, da es nur ein Nebenkriegsschauplatz war. Kurzzusammengefasst, stützte sich diese auf § 10 Abs. 1 EStG zur Erklärung über dieEinkommensteuer. Mein Anwalt machte daraus eine zweiseitige Klage, die wieder einmalviel Laberei enthielt. Diese hatte ich zwei Jahre später wieder verwenden können, allerdingsum die Hälfte gekürzt, ohne hierbei Kritik von der Richterin zu erhalten.Interessant war aber auch das peinliche Verhalten meines alten Klassenkameraden undAnwalt K. Etwa 10 Tage nach der Klageeinreichung erhielt ich eine Mail von ihm,er erst nach Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 504 Euro die etwa165 Euro an die Gerichtskasse überwies. Ohne die Zahlung würde das Gericht garnicht erst die Klage bearbeiten und zustellen. Mein Vater stellte zurecht die Frage, obder Bengel aus dem letzten Loch pfiff. Dieses Misstrauen gegenüber einem altenKlassenkameraden schon bei lächerlichen Summen wie die 150 Euro an die Gerichtskasseließ mich nachdenklich werden. Ich überprüfte seinen detaillierten Kostenvoranschlag genauer.Da waren selbst schon Termingebühren in Höhe von 102 Euro netto aufgeführt,obwohl der Gerichtstermin noch gar nicht feststand, dieser ohne weiteres erst in einemJahr stattfinden konnte, wobei auch die Möglichkeit des schriftlichen Verfahrens bestand,sprich ohne Gerichtsverhandlung, und diese 102 € dann entfielen. Ich kam mir langsam wieeine Bank vor, die fleißig Kredite zahlte, allerdings zu 0 % Zinsen. Bei dem Vorschuss für dieScheidung hatte ich schon alle Gebühren bezahlt, die cirka um den Faktor 5 höher lagen, aberjetzt war Feierabend. Ich mailte meinem so genannten Klassenkameraden und Anwalt, dass ichdie Termingebühr nebst Mehrwertsteuer erst unaufgefordert zahlte, wenn der Termin auchfeststand. Schließlich konnte ich nicht schon Angelegenheiten vorfinanzieren, die vielleicht malin einem Jahr stattfinden, wenn überhaupt. So konnte ich den Vorschuss um über 100 Eurosenken. Und mein Rechtsbeistand wagte nicht, mir auch im geringsten zu widersprechen, zupeinlich war ihm wohl selber diese Sache.Ich gebe zu, bei dem Gedanken, jetzt auch noch an einer dritten Front zu kämpfen,nämlich erstens die Scheidung, zweitens gegen Anwältin He wegen derenMandatsniederlegung und drittens wegen der Anlage U, wurde ich langsam kraftlosund depressiv. Zweieinhalb Jahre Kampf gegen meine Frau und verschiedene Anwältezehrten langsam an mir. Ich sehnte mich dem Ende der Scheidung entgegen, ich warvor Ungewissheit und Ungeduld langsam am abdrehen. Ich unternahm einen Schritt, denich als überzeugter Naturwissenschaftler früher nie gemacht hätte: Ich wendete mich an einenWahrsager. Schließlich schaute ich immer öfter mir abends Astro TV an. Und dieseSendung brachte mich auf den Gedanken zu fragen, wann endlich meine Scheidungbeendet sei. Man sagte mir Ende August bis Mitte September 2006 voraus, also noch zweivolle und für mich endlose Monate, wobei ich ziemlich gut wegkommen sollte im Urteil.Allerdings geschah das scheinbare Wunder schon früher und völlig anders….81


Der Weg zum SemifinaleAnfang Juli war es endlich soweit, ein Gerichtstermin zur lange erwarteten Verhandlungwurde endlich angekündigt, nämlich zum 9. August 2006. Mir fiel ein Stein vom Herzen.Lebte ich bisher in der Ungewissheit, wie es weiter ginge, nämlich müsse ich für dieExfrau lebenslang weiter zahlen, wird mein ganz alleiniges Lebenswerk namens Eigentumswohnungauf dem momentan kaputten Immobilienmarkt verscherbelt, um der Ex dieHälfte davon auszuzahlen, so konnte sich nun das Ende abzeichnen. Im Endeffekt ging esalso um meinen Ehevertrag, der mit Gräuelmärchen durch unseren Gegner heftig beschossenwurde. Meine beruflichen Pläne machte ich von dem Urteil abhängig. Für den Supergau einesungültigen Ehevertrags blieb mir nur die Freiberuflichkeit mit Tricks oder das Arbeiten imAusland übrig. Beides allerdings keine ermutigenden Gedanken. Daher fieberte ich dem9.8.2006 entgegen, der Tag, der die Fortsetzung meines Lebens bestimmen sollte.Ich rief freudig meinen Anwalt an, der natürlich auch eine Ladung zu diesem Gerichtsterminbekommen hatte. Dort bekam ich gleich einen Dämpfer, denn er glaubte noch nicht so richtigan das Ende der Scheidung, da unser Gegner einer Einigung aus dem Weg ging. Somit bestanddie Möglichkeit, dass der Richter neue Termine anberaumen musste, in der Hoffnung, diewerden sich schon bis dahin einigen. Ich konnte die pessimistischen Gedanken meinesAnwaltes verstehen, wusste ich doch selbst am besten, der generische Anwalt war einMeister im zeitlichen Ausdehnen von Scheidungen durch Erfinden von fiktiven Problemen,was man teilweise auch Verleumdungen nennen konnte. Meine erste Anwältin hatte sich nichtumsonst bei mir darüber verbal ausgeheult. Dieses Horrorszenario verfolgte mich später sogarim Schlaf. So machte ich mir Gedanken, wie es weiter ging, sollte ich immer noch nichtgeschieden sein. Erstens war ganz klar eine trickreiche und nicht ganz ungefährlicheFreiberuflichkeit angesagt, und zweitens hätte ich meinem Anwalt dann das Mandat entziehenmüssen, um auf die Kostenbremse zu treten. Meine finanziellen Grenze erreichte ich solangsam, auch wenn diese sich durch eine Schenkung meiner Mutter um wenige Monateverschob. Mich allein vor Gericht zu verteidigen mit eventueller anwaltlicher Beratung vorhertraute ich mir locker zu, denn die Anwälte waren für mich bisher keine Hilfe gewesen. DieseIdee inspirierte mich, zumal ich zwischenzeitlich eine Frau kurz kennen gelernt hatte, die ihreScheidung ohne Anwalt durchzog, nachdem sie vorher mit Anwälten in einer anderenfamilienrechtlichen Sache übelste Erfahrungen gemacht hatte. Ebenso beflügelte mich derGedanke, da mein eigentlicher Gegner nur ein bestenfalls mittelmäßiger Jurist war mitbedenklichen Schwächen in der Logik, wenngleich ein unschlagbarer Fachmann im Erzeugenvon Umsatz. Und da ich eh ernsthaft plante, ihm ein standesrechtliches Verfahren anzuhängenvor der Anwaltskammer Hamm für den Fall, dass er die Anlage U Klage provozierte ohne dasWissen meiner Frau, war es ein zusätzliches Mittel, ihn unter Druck zu setzen. Schließlichbesteht generell bei so einem standesrechtlichen Verfahren im schlimmsten Fall die Gefahr,die Lizenz zu verlieren, was einem Berufsverbot nahe kommt.Kurze Zeit später erhielt ich allerdings noch einen Schriftsatz unseres Gegners, nachdemdieses Schreiben 4 Wochen lang gereift war bei meinem Anwalt, nicht das erste Mal.Auf dieses Schreiben möchte ich nur kurz eingehen, fiel doch Anwalt M seit zweieinhalbJahren nichts Neues ein. Seine Masche mit der genötigten hochschwangeren Frau, diezur Unterschrift des Ehevertrages genötigt wurde, setzte er fort, seinen Leierkasten bediente erTag und Nacht. Allerdings umschrieb er diesen Umstand mit so düsteren Farben, dass ichzeitweise dachte, Anwalt M las gerade Charles Dickens Romane, die oft im Umfeld der Armutspielten. Wirklich neu, wenngleich auch äußerst primitiv, war sein Versuch, mich alsschlechten Vater zu titulieren, der den Kontakt zu seinen Kindern abgebrochen hatte. Mit dieserHalbwahrheit räumte ich in meinem anschließenden Schreiben an meinen Anwalt auf.Allerdings fiel mir erstmalig auf, der Anwalt meiner Nochfrau bekam die Realität mittlerweile82


nicht mehr mit. So schrieb er, meiner Frau sei der Arbeitsmarkt faktisch verschlossen aufgrundnicht erfolgter Berufsausbildung, so hatte (oder wollte) er nicht mitbekommen, dass sie sichberuflich ganz hervorragend zur stellvertretenden Filialleiterin einer größeren Bäckereientwickelt hatte. Klar, der Anwalt hatte nur noch eine billige Chance: Mitleid zu erweckenunter Ignorierung der Realität, die prozessuale Wahrheitspflicht spielte bei ihm eh keine Rollemehr! Der Satz mit dem Arbeitsmarkt regte mich besonders auf. Anders ausgedrückt sage ermir damit, seine Mandantin hatte keinen Bock auf Schule und Lehre, nun halten sie ihre Fraufür den Rest des Lebens am Fressen, den Letzten beißen die Hunde nach dem BRDFamilien(un)recht! Sehen wir uns diesen schon langweiligen Schriftsatz ausschnittsweise an:Aufgrund des Geständnisses zu Protokoll vom 30.05.2005 hat das Gericht davon auszugehen, dass dieEingehung der Ehe vom Abschluss des Ehevertrages abhängig gemacht worden ist. Ohne Abschluss desEhevertrages hätte der Antragsteller die Antragsgegnerin nicht geheiratet. In Anbetracht desAusbildungsstandes der Antragsgegnerin - abgebrochene Lehrlingsausbildung -, der bevorstehendenGeburt des Sohnes und der sich daraus abzeichnenden Unmöglichkeit, sich selbst zu nähren, bliebder Antragsgegnerin nichts anderes übrig, als in den Vertrag einzuwilligen. Bestritten wird die Behauptungdes Antragstellers, es sei der Antragsgegnerin angeboten worden, den Vertrag von einem Anwalt ihrerWahl prüfen zu lassen. Letztlich jedoch kann die Frage aber auch dahingestellt bleiben, weil derAntragsteller eben diesen Vertrag so hat beurkundet wissen wollen. Wie bereits vorgetragen, ergibt sichdie Sittenwidrigkeit des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages aus der einseitigenBenachteiligung der Antragsgegnerin, nämlich1. Verzicht auf Zugewinnausgleich2. Verzicht auf den Versorgungsausgleich3. Verzicht auf nachehelichen Unterhalt4. Widmung des Hausrates zum Alleineigentum des Ehemannes.Auch die Bestimmungen des § 7 machen deutlich, dass der Antragsteller die Zwangslage derAntragsgegnerin ausgenutzt hat, weil auch im § 7 die Antragsgegnerin in erheblichem Umfang aufnacheheliche Unterhaltsansprüche verzichten musste.Dass sich der Notar genötigt sah, im Schlussteil des Vertrages - Ziff. 3 -darauf hinzuweisen, dass die vomGesetzgeber geschaffene, in sich geschlossene Regelung der Scheidungsfolgen weitgehend außer Kraftgesetzt werde, rechtfertigt keine Milderung des Prüfungsmaßstabes (so auch BGH NJW 2004, 930).Auch ist das Angebot des Antragstellers nicht akzeptabel, die Antragsgegnerin gegen Zahlung von12.000,00 € neuerlich in den alten Ehevertrag einwilligen zu lassen. Die Antragsgegnerin hat diegemeinschaftlichen Kinder großgezogen; der Kontakt zwischen dem Kindesvater und den Kindern istdurch den Kindesvater abgebrochen worden. Die Antragsgegnerin ist ungelernt, nunmehr 42 Jahre alt undhat kaum Möglichkeiten, die Defizite im Erwerb einer Bildung auszugleichen. Der Arbeitsmarkt ist für dieAntragsgegnerin faktisch verschlossen. Es ist nach alledem der Antragsteller in der Pflicht, nachehelicheSolidarität zu üben.Diese Anschuldigungen ließ ich nicht auf mir sitzen und schrieb sofort eine Gegendarstellungan meinen Anwalt, auch wenn er das Schreiben erst kurz vor dem Gerichtstermin abschickensollte, damit vor dem Termin nicht noch mehr Blödsinn verzapft werden konnte.Ferner wies ich meinen Anwalt auf die vierwöchige Verzögerung hin bei der Zustellung desgegnerischen Schreibens und verbat mir für die Zukunft solche Missstände. Auf folgendeweitere Punkte ging ich in meinem langen Fax ein, die eine gute Vorlage für unserenSchriftsatz darstellen sollten:1.Trotz Schwangerschaft hätte meine Frau nicht heiraten müssen. Die Unmöglichkeit, sich zunähren (was für ein schaurige Vorstellung!), hätte nicht bestanden, da ich im Unterhalt für Frauund Kind hätte aufkommen müssen. Für erstere so lange, bis eine Kindesbetreuung nicht mehrganztägig notwendig gewesen wäre. Außerdem lebten wir in einem Zeitalter, in dem immer83


mehr Frauen auch ohne Trauschein Kinder in die Welt setzen, eine Heirat keine Notwendigkeitwar. Dass es sich hierbei nicht um hunderttausende genötigter Frauen handelt, muss wohl nichterwähnt werden. Interessant fand ich in diesem Zusammenhang, die Gegenseite leugnete dieAnkündigung eines Ehevertrages mit der Verlobung Mitte 1985 nicht.2.Nach einem Grundsatzurteil des BGHs von 2004 konnten die Parteien weitgehend selberden Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt festlegen, womit eine Sittenwidrigkeitnicht gegeben war. In Sachen Versorgungsausgleich hatte ich nachgebessert, was abernicht angenommen wurde.3.Zu würdigen war meines Erachtens der Hinweis des Notars zum Schluss zu den möglichenFolgen des Ehevertrages. So wusste meine Frau, was sie unterschrieb, die Gegenseite alsonicht mit dem Argument aufwarten konnte, aufgrund mangelhafter Ausbildung hatte meineEhefrau nichts mitbekommen.4.Ferner räumte ich mit der Unwahrheit auf, den Kontakt zu den Kindern abgebrochen zu haben!Richtig dagegen war, aufgrund des Verhaltens meiner Kinder anlässlich meines Geburtstages(kein Erscheinen, Tochter gratulierte nicht), trat eine kleine Pause ein. Allerdings hatte meineTochter für Mitte Juli einen einwöchigen Urlaub bei mir angekündigt, was nicht näherkommentiert werden muss. Mein Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt den Kontakt zu mirunterbrochen, da ich ihm eine von der Mutter angestiftete Straftat nachweisen konnte , dieDurchsuchung meines PCs und Verbreiten von Dokumenten in der Öffentlichkeit, wodurch icheinen Schaden von ca. 8630 Euro hatte.5.Der Arbeitsmarkt war für meine Frau keineswegs verschlossen! Sie hatte sich respektabel zurstellvertretenden Filialleiterin einer Bäckerei hochgearbeitet. Ferner haben wir in derBundesrepublik Millionen Menschen ohne Ausbildung, die in Hilfsjobs ihr Geld verdienen,also eine Alltäglichkeit, in der keine Solidarität geübt wird. Außerdem wurde meine Fraubis 1995 immer wieder von mehreren Leuten zu einer Lehre angeregt, die aber mitGleichgültigkeit reagierte. Wenn sie heute mit den Konsequenzen wie geringerem Gehalt lebenmuss, so kann ich nicht für Unvernunft und Ignoranz die Zeche zahlen.6.Unser Angebot mit den u. a. 12.000 Euro auszuschließen mit dem Hinweis, meine Frau hatteschließlich die Kinder betreut, ein Verdienst, der eine höhere Abfindung verdiente,musste ihr leider abgesprochen werden. Betrachten wir mal, was aus den Kinderngeworden war, seit sie bei der Mutter lebten, wobei nur ein Jahr reichte: Der Sohn brachdie 9. Klasse ohne jeglichen Schulabschluss ab mit einer Handvoll Fünfer undSechser und 168 Fehlstunden, obwohl vorher seine Ziele Abitur und Maschinenbaustudiumlauteten. Man verschwieg mir diese schulische Tragödie, mir wurde sogar auf Nachfrage(30.5.2005) heile Welt vorgegaukelt. Die Wahrheit erfuhr ich über andere am Schluss desSchuljahres. Auch meine Tochter war dramatisch in der Schule abgefallen, lag im Schnitt bei 4.Ihr äußerst freches und aggressives Verhalten hatte zu einem Boykott der Konfirmation seitensder gesamten Verwandtschaft meiner Gattin geführt (14 Leute). Auch Vivekas extremeGewichtszunahme Tochter musste meiner Frau angelastet werden, die keine Schritte dagegenunternahm. Ich behielt mir aufgrund dieser Zustände das Einschalten des Jugendamt vor.84


Bedachte man, diese geschilderten Zustände traten in Ehezeiten nicht ansatzweise auf, stelltesich die Frage, wer die Kinder die ganze Zeit erzog.7.Da die Gegenseite seit Anfang 2004 immer wieder den Ehevertrag mit dem Gräuelmärchen derNötigung attackierte, weitere Argumente ihr nicht einfielen, ein weiteres Austragen desRechtsstreits aufgrund permanenter Wiederholungen des Antragsgegners daher keinen Sinnmachte, erbaten wir ein Urteil am 9.8.2006.Zwar wurden im endgültigen Schriftsatz meines Anwaltes nur wenige Punkte vonmeinem Schreiben übernommen, jedoch änderte dies nichts an der Brillanz seines Werks.Anwalt K beschränkte sich auf die wesentlichen Sache, nämlich dem Ehevertrag.Nüchtern und überzeugend machte er dem Richter die nicht vorliegende Nötigung klar.Ferner ließ er sich durch das Schreiben des Gegners nicht großartig auf Nebenschauplätzeverleiten, sprich meinem Streit mit den Kindern. Ebenfalls vermasselte er Anwalt M dieMitleidstour mit der armen Frau, die keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte. Kurzum,mir gefiel das Schreiben sehr gut, und langsam kam bei mir erstmalig kurzzeitige Zufriedenheitmit einem Anwalt auf, was aber nicht meine Einstellung änderte, ihn weiterhin an der Leine zuführen. Aber schauen wir uns mal den brillanten gekürzten Schriftsatz an:Der Vortrag der Antragsgegnerin dreht sich im Kreis. Es ist zwischen den Parteien des Rechtsstreitsunstreitig, daß für den Antragsteller die Eingehung der Ehe aus den bereits dargelegten Gründen nur inBetracht kam, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Ehevertrag geschlossen wurde. Dies war derAntragsgegnerin schon mindestens seit der Verlobung im Jahre 1985, also drei Jahre vor Eheschließungbekannt.Sofern die Antragsgegnerin daher nicht bereit gewesen wäre, abweichend von den gesetzlichen Regelungeinen Ehevertrag zu schließen, hätte sich schon zum damaligen Zeitpunkt die Beziehung zu demAntragsteller abbrechen müssen. Offensichtlich war die Antragsgegnerin jedoch grundsätzlich mit demAbschluß eines Ehevertrages einverstanden. Vor diesem Hintergrund ist der Vortrag der Antragsgegnerinunverständlich. Es ist in nahezu allen Fällen innerhalb eines Ehevertrages, daß von den gesetzlichenRegelungen des Zugewinnausgleichs, Versorgungsausgleiches und des Unterhaltes abgewichen wird.Hierbei ist die Regelung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages jedoch derart ausgestaltet,daß auch die berechtigten Interessen der Antragsgegnerin hinreichend berücksichtigt werden. Hinzukommt, daß der Antragsteller der Antragsgegnerin auch ausdrücklich angeboten hat, daß sie den Vertragdurch einen Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen kann. Der hierzu angebotene Beweis mag erhoben werden.Daß dem Antragsteller an dem Abschluß der tatsächlich vereinbarten Regelung gelegen war, liegt in derNatur der Sache, da er den Vertrag hat erarbeiten lassen. Darüber hinaus hat der Notar auf den Inhalt derRegelung bei der Beurkundung erläutert.Eine Sittenwidrigkeit, wie die Antragsgegnerin sie nunmehr zu konstruieren versucht, liegt nicht vor.Tatsächlich trägt der abgeschlossene Vertrag den Vermögensverhältnissen bei Eingehung der EheRechnung, was auf grundsätzlich von der Antragsgegnerin nicht bestritten wird. Eine sittenwidrigeBenachteiligung der Antragsgegnerin liegt nicht vor. Im Gegenteil hat der Antragsteller jedoch zusätzlichein großzügiges Angebot unterbreitet und damit die bereits angemessenen Regelungen des Ehevertragesnoch zu Gunsten der Antragsgegnerin verbessert.Infam ist die Behauptung, der Antragsgegnerin, sie habe die gemeinsamen Kinder allein großgezogen.Tatsächlich hat der Antragsteller bis zur Trennung der Ehegatten mindestens 50 % der Erziehungmitgetragen. Insbesondere die Unterstützung der Kinder bei der Erstellung der Hausaufgaben u. ä.,oblagen dem Antragsteller. Dieser Anteil ist naturgemäß nach Trennung der Parteien abgesunken.Keinesfalls hat der Antragsteller jedoch den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern abgebrochen.In der letzten Zeit ist es lediglich auf Grund von Vorkommnissen, die für den vorliegenden Rechtsstreitnicht von Bedeutung sind und mit diesem auch nicht im Zusammenhang stehen, zu Streitigkeiten zwischenden gemeinsamen Kindern und dem Antragsteller gekommen. Diese beruhen zum Teil auf dem eklatantenAbfall der schulischen Leistungen der gemeinsamen Kindern der Parteien, die der Antragsteller nichtgutheißen konnte.Schlichtweg falsch ist die Behauptung der Antragsgegnerin, daß sie kaum eine Chance auf demArbeitsmarkt hätte. Tatsächlich ist diese zwischenzeitlich stellvertretende Filialleiterin der Bäckerei85


geworden, in der sie tätig ist. Von daher läßt sich erkennen, daß die Chancen der Antragsgegnerin amArbeitsmarkt keinesfalls so düster sind, wie sie versucht darzustellen.Nachdem nun dieser lange herumliegende Schriftsatz des Anwalts M beantwortet wurde,konnte ich mich mental wieder dem Finale widmen. Ich plante kurz vor derGerichtsverhandlung meinen Anwalt aufzusuchen, weshalb ich mir mögliche Szenarien vordem Gericht, aber auch diverse andere Fragen aufschrieb, die ich mit ihm vorher gründlichdurchgehen wollte. So eine oberflächliche Vorbereitung wie ich es mit Anwältin He erlebte,durfte nicht noch einmal passieren. In der möglicherweise letzten Verhandlung, in der ich imGegensatz zu meinem Anwalt das Urteil erwartete, ging es um meine finanzielle Zukunft.Wie oft ging mir das Szenario des nichtigen Ehevertrags durch den Kopf. In diesem Fallhätte ich ein Leben lang meiner Frau üppigen Unterhalt bezahlen müssen, schätzungsweise9000 Euro pro Jahr. Das hätte aber auch bei mir ein bescheidenes Leben bedeutet, den Lebensstandardeines Ingenieurs hätte ich dann aufgeben müssen. Auch die Partnersuche wäredadurch wesentlich schwieriger gewesen, denn welche Frau gibt sich schon mit einemfinanziell gebeutelten Mann ab? Schließlich wollen auch diese mit einem etwas Neuesaufbauen oder einen angemessenen Lebensstandard mit ihrem Partner führen. Schon zu diesemZeitpunkt war es für mich unmöglich, normal begüterte Frauen kennen zu lernen, ich warstattdessen ein Magnet für die ärmsten Säue des Singlemarkts. Meine Fluchtgedanken kamenebenso auf wie eine Freiberuflichkeit, in der ich offiziell nur wenig verdienen würde.Allerdings kam durch den vorherigen Termin bei meinem Anwalt K Optimismus auf.Er eröffnete mir, in der Anlage U hatte die Richterin schriftlich entschieden und mir Rechtgegeben, kurzum, ein voller Sieg. Dann alberte er noch rum, indem er Witze machte über dieArgumentation der Gegenseite bezüglich des Ehevertrags. „Ich hatte dicken Bauch, ich konntenicht denken, konnte daher nicht unterschreiben, Vertrag nichtig“, das waren Manfreds Witze,die auch bei mir für laute Lachsalven sorgten. Gut gelaunt verließ ich dann abends seineKanzlei, wusste ich doch zu diesem Zeitpunkt genauso wenig wie mein Anwalt, vieleOberlandesgerichte folgten dieser Argumentation.Das Semifinale oder die GerichtscomedyshowEigentlich sollte die Überschrift „Das Finale“ heißen, rechnete ich doch mit der allerletzten undeiner seriösen Gerichtsverhandlung. Nur mit der allerletzten Verhandlung sollte ich Rechthaben, allerdings in einer ganz anderen Bedeutung….Der große Tag war gekommen. Eigentlich ging ich optimistisch zum Gericht, hatte michdoch der Sieg in Sachen Anlage U beflügelt. Ebenfalls sollte der Fall vor der neuen RichterinA verhandelt werden, der ich diesen klar erwarteten Sieg zu verdanken hatte, die auchmeiner Frau zuvor schon Ordnungsgeld angedroht und ein Ultimatum gestellt hatte.Frau A hatte sich quasi auf sie eingeschossen, und ich rechnete mit richterlichem Zorn.Zwar gefiel mir der Richterwechsel nicht, zeigte sich doch der letzte Richter gegenübermeinem Ehevertrag sehr aufgeschlossen, nicht abweisend. In diesem Punkt konnte ich dieneue Richterin nicht einschätzen. Wenn sie ein Emanze gewesen wäre, dann hätte ich sofortnach Hause gehen können. Dennoch war ich tendenziell optimistisch aufgrund der bisherigen,für mich positiven Ereignisse. Aber ich sollte mich ganz gewaltig täuschen……Ich holte vorher noch meinen Anwalt ab, der seine Kanzlei nahe dem Gericht hatte. Ichmusste ihm noch einmal die Rechtsauffassung meines Vaters und meine eigene klar machen86


in punkto nachehelichem Unterhalt, der klar im Ehevertrag ausgeschlossen war. Manfred warzwar fest überzeugt, §1570 BGB könnte angewendet werden bis zur Vollendung ihres 18.Lebensjahres, da die Tochter knapp 15 war, dennoch ordnete ich an, unsere Rechtsauffassungvor Gericht zu vertreten. Schließlich hinderte meine Tochter meine Frau nicht an einer vollenErwerbstätigkeit, was sie auch bewies, indem sie freiwillig ganztags arbeiten ging.Vor dem Gerichtssaal angekommen begrüßte ich zum letzten Mal meine Nochfrau perHandschlag, die in Begleitung einer Freundin war. Birgit wirkte sehr angegriffen, weshalb siewohl nicht allein kam. Da ich sie seit über einem halben Jahr nicht mehr gesehen hatte, fiel mirbesonders auf, sie wurde von Jahr zu Jahr hübscher, keiner meiner etwa zwanzigBekanntschaften in den zweieinhalb Jahren konnte ihr in punkto Aussehen auch nuransatzweise das Wasser reichen. Mein Anwalt dagegen hielt eine Begrüßung nicht fürnotwendig, auch nicht, als er später unseren gegnerischen Rechtsanwalt M sah. Schließlichgehört es zum guten Umgang, sich persönlich vorzustellen, wenn man neu im Fall ist. Dieserrustikale Auftritt war mir peinlich. Aufgeregt saß ich vor dem Gerichtssaal, als eine etwa 40Jahre junge, schlanke, hübsche und attraktive Richterin dort die Tür aufschloss. Sie machteeinen sehr dynamischen, sehr aufgeschlossenen, jung gebliebenen und unkompliziertenEindruck, wirkte gar nicht wie eine Richterin, zu hübsch und zu locker dafür.Wenige Minuten vor 9 Uhr ging die Verhandlung verfrüht los. Natürlich war das Thema derEhevertrag, bei dem sie sofort meinte, dieser dürfte tendenziell von den Gerichten fürsittenwidrig erklärt werden, da schwangere Frauen generell unterlegen waren. Nötigung sah sienicht, weil der Abschluss des Vertrages schon lange bekannt war, auch gehört dieserEhevertrag nicht zu den knallharten, die man sofort verwerfen musste. Sie stufte ihnwortwörtlich als grenzwertig ein. Die Entscheidung war sehr schwer, aber tendenziell dürftedieser Vertrag nicht durchkommen. Dann erwähnte sie eine Entscheidung eines bekanntenRichters vom OLG, der den nachehelichen Unterhalt auf 5 Jahre begrenzt hatte, was siewiederum schlecht fand. Parteiischer ging es wohl kaum. Für mich war das ein Schlag insGesicht, mir wurde klar, jetzt werde ich richtig und lebenslang zur Kasse gebeten. Immerwieder wich die Richterin vom Thema ab und machte ihre Witze. So meinte sie etwa, sie warfroh, nicht nach diesem Familienrecht geheiratet zu haben. Die Männer konnte man auch ehalle in einen Sack stecken, man traf immer den richtigen. Sie war auch stolz, ihr Kind alleinaufgezogen zu haben, was sie mit 35 bekommen hatte. Später haute sie noch raus, die Anwältefuhren das Geld schubkarrenweise nach Hause, was unter den beiden Advokaten nach einerdeutlichen Verlegenheit eine Diskussion auslöste mit dem Ergebnis, laut M war es früher malso, als noch 6 Anwälte in der Stadt waren statt 60 heute. (Anmerkung des Autors: Eine Folgedes Pisaabiturs, womit man nur einige Fächer studieren kann.) Später fragte die Richterinmeine Frau, ob sie vor hatte, noch einmal zu heiraten. Sie verneinte, wozu die Juristin ihrgratulierte, eine gute Entscheidung. Ich nahm die Vorsitzende nicht mehr für ernst, sie erschienmir als Richterin ungeeignet weil völlig parteiisch, war eine deutliche Männergegnerin. DenVogel schoss sie ab, als wir am Ende den Saal verließen und ich zu ihr meinte, froh zu sein,eine Naturwissenschaft studiert zu haben, nur die sei logisch. Das fasste sie auch spaßig aufund entgegnete, ich konnte mich doch nicht beklagen, „in dem Job habe man dafür Spaß, undwir hätten doch Spaß am laufenden Band gehabt“. Ich war fassungslos, einfach sprachlos!Für mich stand an diesem Tag fest, die oft belächelten Gerichtsshows auf RTL und SAT1waren dagegen seriöse Verhandlungen! Zumindest wirken dort die (echten!) Richter wesentlichsachlicher, die konnte man für voll nehmen, diese Tante hier aber nicht. Seitdem schaute ichmir diese Sendungen oft an, so geschädigt war von der Comedyshow der Richterin A.Aber nun wieder zurück zu den wenigen ernsthaften Teilen des Verfahrens. Was sie nochinkompetenter machte, war das Verschweigen von OLG oder gar BGH Urteilen, die ihre87


Aussage mit der Sittenwidrigkeit belegten. Auch hier versagte mein Anwalt völlig, der nachUrteilen hätte fragen müssen. Ich kam leider zu spät auf diese Idee, schließlich hatte ich geradeeinen K.O. Schlag verpasst bekommen, von dem ich mich erst einmal erholen musste.Allerdings fehlte ihr der Mut, das gnadenlose Familienrecht voll bei mir anzuwenden,denn der gegnerische Anwalt wollte ursprünglich 25.000 Euro Abfindung und lebenslangca. 800 Euro Unterhalt monatlich. Der Richterin schwebte eine höhere Abfindungssumme vor,die durch Verzinsung einen nachehelichen Unterhalt hätte ersetzen können. Eine gute Idee, dieallerdings die Gegenseite ablehnte. Also musste die Richterin nun nachehelichen Unterhalt fürmeine Frau fordern, allerdings beschränkte sie sich auf zweidrittel der gesetzlich festgelegtenSumme und eine Abfindung von 12.000 Euro. Sie bot an, die Sitzung zwecks Beratung zuunterbrechen, was auch für sie den Vorteil hatte, sich kurz noch einem anderen Fall widmen zukönnen, bei dem die Geladenen schon vor dem Saal standen. So saß ich mit meinem Anwaltzwecks Beratung in einer stillen Ecke. Er fand den Vergleich hervorragend, und ich sollte denja annehmen, denn wenn ich vor dem OLG verlieren sollte, gäbe es keinen Vergleich, und ichmüsste noch mehr zahlen. Ich verstand den Mann nicht mehr! Machte er noch 2 Tage vorher inseiner Kanzlei Witze über die Argumentation mit der Schwangerschaft („ich dicken Bauchhaben, nicht denken können, musste unterschreiben, ich genötigt“) so folgte er auf einmalbedingungslos der Argumentation der Richterin. Zwischendurch kam regelmäßig der Anwaltmeiner Frau, sie wagte selber wohl nicht zu erscheinen, und stellte immer wieder neueForderungen. Besonders interessant war der Punkt, sofort einen Teil des Zugewinns zu zahlen,weil seine Mandantin dringend Geld brauchte. Sie hatte nämlich versäumt, rechtzeitigirgendetwas mit der Prozesskostenhilfe zu erledigen, so dass sie nun keine für diesen Fallbekam, musste nun alles aus eigener Tasche zahlen. Ich war platt! Ausgerechnet dieser Anwalthatte doch meiner Frau garantiert, keine Prozesskostenhilfe zurückzahlen zu müssen. Jetztsollte ich dafür aufkommen, um im Endeffekt ihn zu bezahlen? Ich hatte den Eindruck, Birgitzahlte demnächst monatlich nicht nur die 75 € an die Gerichtskasse zurück, sondern zusätzlichauch einen viel höheren, mir unbekannten Betrag, schätzungsweise um die 100 Euro an Ratenfür dieses Verfahren, so dass ihre finanzielle Situation damit äußerst explosiv war.Später glaubte ich, sie konnte gegen mich kein Unterhaltsverfahren mehr führen wegen derReduzierung des Unterhalts aufgrund meiner kurzzeitigen Arbeitslosigkeit, aber ich sollte michschwer täuschen. Sie tat mir aber nicht leid, schließlich wollte ich sie immer von demIrrglauben abbringen, sie müsste keine Prozesskostenhilfe zurückerstatten. Ihr blindesVertrauen in ihren Anwalt brachte sie nun finanziell in arge Bedrängnis, zweieinhalb Jahrespäter kam es sogar zur Zwangsräumung, weil sie mit 8 Monatsmieten in Verzug war. Aberselber schuld, wenn sie trotz Warnungen von mehreren Seiten diesem Rechtsschamanen blindvertraute und dadurch völlig verarmte.Später fragte Herr M mich, was für ein Auto ich mir für wie viel gekauft hatte, und dass mandurch diesen Wert die Abfindung erhöhen konnte. Mein Rechtsbeistand schwieg dazu.Ich machte Herrn M klar, ich hatte das Auto auf Kredit gekauft, womit zusätzliches Vermögenquasi nicht existierte. Aber aufgrund des schon abgezahlten Teils bestand er darauf, statt12.000, 12.500 Euro als Abfindung nun vorzusehen. Was der Mann völlig vergaß, dassgenerell das Vermögen am Tag der Scheidungseinreichung gilt, es unerheblichist, welches Vermögen anschließend geschaffen wird. Auch dazu schwieg mein Anwalt!Ich stand ganz allein da bei den zahlreichen Diskussionen mit Anwalt M. Irgendwie hatte ichden Eindruck, ich sollte so richtig weich gekocht werden zwecks Annahme des Vergleichs.Mein Anwalt tat so, als wenn ihn die ganze Diskussion nichts anging, saß locker und entspannt,völlig teilnahmslos neben mir. Für ihn wäre dabei eine schöne Einigungsgebühr88


herausgesprungen, etwa 700 € zusätzlich. Und diese Diskussionen sollten auch zur Erhöhungdes Streitwerts führen zwecks Steigerung des Honorars der Anwälte, eine andere Erklärung gabes hierfür nicht. Herr M schlug auch Monatsraten von 500 Euro vor, was ich auf 400 reduzierte.Fünf Minuten später kam er wieder an mit dem Ergebnis, seine Mandantin lehnte Ratenzahlungab. Er wollte mich auf einen Termin festlegen, wann ich die gesamte Summe auf einmalabzahlen könnte. Ich erklärte ihm, ich konnte nicht voraussagen, wann ich wieder einen Jobhatte. Das interessierte ihn eh nicht, und so versteifte er sich auf März 2007, wozu mir auchmein Anwalt riet. Auch dieser machte Druck, weil dieses Thema bei diesem Termin angeblichauch abgeschlossen werden musste. Schließlich gab ich scheinbar nach, denn ich wusste, ichwiderrufe diesen Beschluss, mich interessierte es einfach nicht mehr, was die Anwälte in demoberfaulen Vergleich haben wollten. Für mich stand fest, ich zahle doch nicht ein Leben langfür die Ehefrau bis zu 800 Euro monatlich, sprich ca. 200.000 Euro bis zum Lebensende. Ichkündigte ein Widerrufsrecht an, damit die Burschen wussten, mich konnten die nicht über denTisch ziehen.Dann ging die Verhandlung weiter, und das Thema Anlage U wurde verhandelt, nachdem dieRichterin den „Vergleich“ protokolliert hatte. Meine Frau wurde bekanntlich verklagt zu denKosten des Verfahrens, weil sie mir die Anlage U nicht herausgab. Die Richterin stufte diesenVorgang lapidar als Kommunikationsfehler ab, alles halb so schlimm. Der gegnerische Anwaltschlug auch hier einen Vergleich vor, denn ich hätte angeblich versäumt, meiner Fraumitzuteilen, dass sich der Unterhalt reduzierte aufgrund meiner zwischenzeitlichenArbeitslosigkeit, die nicht provoziert wurde, aber einige Vorteile hatte bei dieser Scheidung.Ich war bezüglich des angeblichen Versäumnisses anderer Meinung, hier stand Aussage gegenAussage, und Anwalt M hätte angeblich das Recht gehabt, vollstrecken zu lassen, nämlich denmonatlichen Differenzbetrag von ca. 228 Euro mal 6 Monate. Aber um nicht zu vollstrecken,schlug er den Vergleich vor, dass die Kosten des Anlage U Verfahrens gegenseitig aufgehobenwurden. Und wie sich herausstellte, hatte mein Anwalt auch dem Gegner seineUnterhaltsberechnung nicht zugesendet, schließlich wäre es angeblich meine Aufgabe gewesen,meine Frau zu informieren. Auch hier riet mir mein Anwalt zum Vergleich. Natürlich hatte ichmeine Frau informiert, was sie allerdings abstritt wie so vieles.Ebenfalls fiel mir Anwalts M ungewohnte Passivität während der Verhandlung auf. Moderierteer sonst die Gerichtsverfahren und trat wie Napoleon auf, so das Zitat eines seiner Kollegen, someldete er sich kaum zu Wort. War eigentlich auch gar nicht möglich. Die Richterin quasseltedie ganze Zeit. Fiel ihr nichts zur Sache ein, so waren ihre Scheinwitze an der Reihe, bei denenich allerdings nicht lachen konnte sondern peinlich wegschaute. Wenigstens lachte sie alseinzige über ihre Jokes. Vielleicht erwartete sie sogar eine Polonaise durch den Gerichtssaalvor lauter Stimmung? Nach etwa zweieinhalb Stunden war das Verfahren beendet, dieRichterin verabschiedete sich von allen Beteiligten per Handschlag. Vergnügt und wiederWitze reißend, s. o., ging sie zum Fahrstuhl.Ich begleitete Manfred noch zu seiner Kanzlei, wo mein Auto stand. Er machte mir unterwegsheftige Vorwürfe, nicht diesen tollen Vergleich angenommen zu haben. Auch hätte ichmeiner Frau die Unterhaltsberechnung schicken müssen, was ich wiederum für seinePflicht hielt, ist es doch der Normalfall, dass Anwälte die Schriftsätze verschicken,nicht die Mandanten. Mein ehemaliger Klassenkamerad wirkte zornig, verärgert,das bemerkte ich an der gesamten Diskussion. Ich konnte ihn verstehen, schließlich hatteich ihn um eine Vergleichsgebühr von etwa 700 € gebracht, und gleichzeitig neue Arbeitaufgebürdet, nämlich den Widerruf mitsamt Begründung. Weitere Verfahren vordiesem Amtsgericht waren ebenfalls vorprogrammiert, wenn das OLG meinen Fallspäter wieder zu diesem Gericht zurückgewiesen hätte, eine never ending story.89


Ich fuhr nach dieser Veranstaltung erst einmal zu meiner Schwester. Während der Fahrt gingmir die ganze Verhandlung durch den Kopf. Insbesondere kam ich zu dem Schluss, dreiGerichtsverhandlungen hintereinander mehr oder weniger verloren zu haben, wobei meineFrau meistens auch nicht als wirkliche Siegerin hervorging, zu viel kosteten ihr dieseScheinsiege. Es machte keinen Sinn mehr, zu einer familienrechtlichen Gerichtsverhandlungüberhaupt noch hinzugehen, ein gut verdienender Mann war bei diesem Familienunrecht ehchancenlos, man kam nur verprügelt aus den teuren Verhandlungen heraus, das war meintrauriges Fazit. Das Anordnungsverfahren war ein Unentschieden, musste ich nicht ganz so vielUnterhalt bezahlen wie Anwalt M forderte. Auch wurden die Kosten auf beide Parteiengleichmäßig verteilt. Im zweiten Unterhaltsverfahren ging ich zu etwa 75% unter, genauso vieldurfte ich von den Kosten tragen. Und in diesem Prozess verlor ich, auch wenn die Kostengegeneinander aufgehoben wurden. Ich fragte mich ernsthafte, ob es sich überhaupt nochlohnte, in Deutschland eine familienrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht zu führen.Verlierer waren eh meistens die besser verdienenden Männer. Ich machte mir ernsthaftGedanken die ganze Sache hinzuschmeißen und Deutschland zu verlassen. Alsunterhaltspflichtiger Mann brauchte man gar nicht erst zur Verhandlung hinzugehen, man hatteeh schon verloren. Also blieb man doch gleich besser zu Hause. Zeit die ganze Sacheaufzugeben und abzuhauen?Ich verbrachte den Abend bei meinem Vater, der mich juristisch auch beriet, er konnte eseinfach nicht fassen, was da vor Gericht so abgegangen war. Er stellte zurecht die Frage, obmein Anwalt nicht im Internet recherchiert hatte. Es müsste schließlich Urteile geben, beidenen auch schwangere Frauen probierten, Eheverträge zu bekämpfen. Wir gingen ins Internetund fanden über Google innerhalb von einer Minute sofort ein Urteil vomBundesverfassungsgericht, bei dem exakt der gleiche Fall wie bei mir vorlag und derEhevertrag für gültig erklärt wurde. Die anderen Suchergebnisse prüften wir gar nicht erst! Amnächsten Tag fand ich sogar sofort ein BGH Urteil vom Mai 2005, was ebenfalls zu meinenGunsten entschied! Es stand fest, mein Anwalt hatte sich überhaupt nicht auf dieseVerhandlung vorbereitet! Er ging mit der üblichen Mentalität zum Gericht, mal schauen, waswir heute erleben und lernen, auf jeden Fall wird es für mich ein finanzieller Erfolg. Und wenner seinem Mandanten noch zum Vergleich riet, unabhängig von seiner bisherigen Meinung,kamen noch einmal etwa 700 Euro dazu, macht 1800 Euro Gewinn in 2 Stunden Arbeit. Hättemein Anwalt aber im Internet recherchiert und diese Hammerurteile gefunden, hätte es dieRichterin möglicherweise nicht gewagt, den Ehevertrag für sittenwidrig einzustufen. Aber auchan meine Nochfrau musste ich denken. Auch ihr Anwalt kannte entweder diese Urteile nicht,oder verheimlichte sie ihr. Aber unabhängig davon verursachte auch er ihr langfristig damiteinen Schaden. Er trieb seine Mandantin von Gericht zu Gericht, ohne sie auf die Gefahr desBGH Urteils hinzuweisen. Sprich sie investierte über die Hälfte ihres Zugewinnausgleichs inVerfahren, und wenn sie dann vor der höchsten Instanz verlieren sollte, würde ihr Anwalt nurlapidar bemerken, tja, Pech gehabt, man kann den Ausgang des Verfahrens nie vorhersehen.Diese Nummer kannte ich ja in ähnlicher Form schon von Anwältin He.Noch schlimmer als die ungenügende Vorbereitung aber war, dass mein Anwalt plötzlich aufdie vorher belächelte Meinung der Richterin umschwenkte und probierte, mich zum Vergleichzu überreden, der mir etwa zweihunderttausend Euro Unterhalt gekostet hätte bis zumLebensende. Klar, wäre ich auf den Vergleich eingegangen, hätte der Bursche gleich nochzusätzlich etwa 700 Euro Vergleichsgebühr kassiert. Für mich stand noch in dieser Stunde fest,den Beschluss zu widerrufen und in die nächst höhere Instanz zu gehen, dem OberlandesgerichtDüsseldorf, allerdings ohne Anwalt K, der jegliches Vertrauen bei mir restlos verspielt hatte,verursacht durch sein Fähnlein im Wind Verhalten und seine völlig ungenügende Vorbereitung.Allerdings war mir kein Anwalt mit gutem Ruf bekannt, und einfach einem aus dem Internet90


lindlings zu vertrauen, das wollte ich nicht mehr, dafür hatte ich schon genug Lehrgeldbezahlt. Mein Vater vertrat zu Recht die Ansicht, man wisse nicht, an welche Pfeife man nungerät, mein jetziger Anwalt sei transparent, wir kannten seine Fehler und konnten ihn dadurchgezielt an die kurze Leine nehmen. Ebenfalls wurde mir klar, dass ich noch mit mindestenseinem weiteren Scheidungsjahr rechnen musste (tatsächlich wurden es sogar drei…), diemeinen Kopf weiterhin blockierten und meine Chancen bei den Frauen und meine beruflicheLeistungsfähigkeit schmälerten. Schließlich wollen diese einen Mann ohne Altlasten haben,und da war ich der falsche Kandidat, davon ganz abgesehen, dass die Scheidung mich sehrverändert hatte, war ich doch sehr hart und verbittert geworden, teilweise gefühllos, was mirschon einige Damen vorgeworfen hatten. Dennoch blieb mir nichts anderes übrig als weiter zuprozessieren. Denn welche Frau gibt sich mit so einem armen Schlucker ab, der lebenslanghohen Unterhalt an seine Exfrau zahlen soll? Für mich blieben somit nur Frauen übrig, dieselbst äußerst bescheiden leben mussten, ich zog in den Singlebörsen regelrecht die ärmstenSäue an, Beziehungen zu finanziell normal ausgestatteten Frauen kamen selten zustande. ZehnTage später erhielt ich das Gerichtsprotokoll, was wir uns nachfolgend einmal leicht gekürztanschauen wollen. Interessant aber war, die Richterin wollte erst einen Monat später ein Urteilfällen. In mir kam die letzte Hoffnung auf, sie beeinflussen zu können mit den Urteilen vomBGH und Bundesverfassungsgericht.Das Gericht wies darauf hin. dass der vorliegende Ehevertrag einer Überprüfung gemäß § 138 BGB nichtstandhalten dürfte. Dabei hat das Gericht durchaus berücksichtigt, dass nach Vortragdes Antragstellers, der seitens der Antragsgegnerin bestritten wird, die Idee zum Vertragsschluss nichterst in der Schwangerschaft, sondern bereits vorher zustande gekommen war. Das Gericht hat fernerberücksichtigt, dass Betreuungsunterhalt wie auch Krankenunterhalt nicht ausgeschlossen ist. Dennochist unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtssprechung nach Ansicht des erkennenden Gerichtesdieser Vertrag sittenwidrig.Nach ausführlicher Erörterung schließen die Parteien zu den Folgesachen Zugewinn und UnterhaltfolgendenVergleich:1.Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Antragsteller der Antragsgegnerin 12 500,00 €(i. W.: zwölftausendfünfhundert Euro) Zugewinn schuldet.2.Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, dass der gesetzliche nacheheliche Unterhaltsanspruchder Antragsgegnerin ab dem 01.03.2007 auf 2/3 des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs beschränkt wird. Aufdas darüber hinausgehende eine Drittel verzichtet die Antragsgegnerin.3.Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass derzeit Unterhaltsrückstände nicht bestehen.4.Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass der Antragsteller derzeit 607,00 € Trennungs- undKindesunterhalt schuldet. Zu einer neuen Berechnung soll es erst dann kommen, sofern der Antragstellereine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Der Antragsteller wird die Antragsgegnerin unaufgefordert darüberinformieren.6.Die Kosten von Rechtsstreit (auch in 99X 90/06) und Vergleich werden gegeneinander aufgehoben.7.Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, dass der Versorgungsausgleich gemäß den gesetzlichenBestimmungen durchgeführt wird. Etwaige ergänzende Auskünfte seitens des Antragstellers oder derAntragsgegnerin werden unaufgefordert unverzüglich erteilt. Insofern wird auf die Antragsgegnerin dienoch offenen Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung klären. Ein Zwangsgeldbeschluss erfolgt vondaher nicht mehr.91


8.Den Parteien wird eingeräumt, diesen Vergleich schriftlich eingehend bei Gericht bis zum30. August 2006 zu widerrufen.Aufgrund der eskalierten Situation bot mir mein Vater Hilfe beim nächsten Anwaltsbesuchan. Zwar in Rente sich befindend, dennoch zu seinen aktiven Zeiten nicht nur Doktor derChemie, sondern auch ein sehr erfolgreicher Patentanwalt bei einem großen Chemiekonzern,der so manche Schlacht vor dem höchsten deutschen Bundespatentgericht in Münchengewonnen hatte. Dieser Mann war zum Teil für mich von großem Nutzen. Schließlich hatte erdamals selber seine Scheidung durchgezogen, wobei sein Anwälteverschleiß auch recht hochwar, benutzte er Anwälte von Anfang an nur als Postboten und Briefkastenadresse, ein weiserEntschluss damals, den ich von Beginn an hätte übernehmen sollen, was mir eine Menge Geldund Ärger erspart hätte. Was regte er sich über die Verhältnisse bei der Gerichtsverhandlungauf, als es um „die befangene Richterin und die ganzen unfähigen, geldgeilen und stinkfaulenPisajuristen“ ging, „die es nicht nötig hätten zu recherchieren, daher neuste Urteile nichtkennen“, steigerte er sich wieder in seine bekannte Cholerik. Ein paar sehr gewagtenationalsozialistische Äußerungen bezüglich der Juristen ließen seinen Tobsuchtsanfalllangsam abklingen. Aber der Mann hatte absolut Recht, als er meinte, die Anwälte denken nuran Vergleiche, um schnell Geld zu kassieren, dabei betrügen die sogar ihre eigenen Mandanten.Oder wie ich es schon seit langem formulierte, den Anwälten geht es meistens nicht um dasRecht, sondern nur um das Honorar, das hat absolute Priorität.Auch hatte mein Daddy Recht als er meinte, wenn er sich so ungenügend auf diePatentprozesse vor dem Bundespatentgericht in München vorbereitet hätte, in denen es umMilliarden ging, wäre er ruckzuck aus der Firma geflogen. Solche Leistungen seien schließlichin der freien Wirtschaft nicht akzeptabel. Ich hatte meinem Anwalt mittlerweile die beidenUrteile zum Thema Eheverträge und schwangere Frauen geschickt, und bei unseremangekündigten Besuch sollte er u. a. Rechenschaft ablegen, warum er diese Urteile nichtkannte, was zwangsläufig zu unserer Niederlage führen musste. Natürlich war auch dieRichterin völlig ahnungslos in Sachen neuster Rechtssprechung, so dass das Verfahren ineinem juristischen Supergau enden musste. Ein Leser bezeichnete übrigens dieseGerichtsverhandlung als das Treffen der Ahnungslosen und als Nietentreff. Kurzum, meinAnwalt musste Rede und Antwort stehen zu den Vorkommnissen und seiner Unerfahrenheit.Pünktlich erschienen wir am 21.8.06 in der Kanzlei meines Anwalts. Dieser kam sofort zurSache und meinte, das BGH Urteil würde uns nichts nützen, und natürlich kannte er esangeblich schon. Insgeheim dachte ich mir nur, tolle Ausrede, schade, dieses passende Urteilwurde leider nie in seinen Schriftsätzen als hartes Argument verwendet. Angeblich betrugenunsere Chancen vor dem OLG nur 60:40, irgendwie wurden wir den Eindruck einerLustlosigkeit nicht los. Mein Anwalt klammerte sich an wenigen Schlagworten im BGH Urteilstatt alles weitere zu lesen, etwa dass eine Disparität besteht bei Eheverträgen mitSchwangeren. Mein Vater wies den Anwalt darauf hin, weiter zu lesen und zitierte ihm einigeStellen, was den Anwalt immer mehr verstummen ließ, auch wenn er an seinerRechtsauffassung fest hielt. Mein Daddy wies ihn gleich anfangs auf seine über 20 jährigeTätigkeit als Patentanwalt hin, was sichtbar Respekt erzeugte. Das Gespräch eskalierte nochweiter, als Anwalt K auf die Gefahr der Zwangsvollstreckung hinwies, weil ich wegen derArbeitslosigkeit weniger Unterhalt zahlte. Zwar hatte ich meine Frau darüber informiert, nurwar dies viel zu wenig. Selbstverständlich hätte er mich angeblich früher darauf hingewiesen.Nur eine Abänderungsklage konnte die Sache für die Zukunft legalisieren, womit er leiderRecht hatte, und dieser Spaß hätte mich gut 650 Euro gekostet. Das heißt, die Minderzahlungenin der Vergangenheit würden damit nicht berücksichtigt, sie konnten eingeklagt werden. Mein92


Vater zitierte aus dem Gerichtsprotokoll, dass ich der Gegenseite keinen Unterhalt schuldete.Anwalt K argumentierte aber, dass dieser Vergleich widerrufen würde, somit diese Aussagenicht mehr bestünde. Für meinen Vater waren das aber urkundliche Beweise, die nicht einfachverfallen konnten. Ich hielt es für möglich, dass er sich an dieser Stelle täuschte, war auch egal,denn es ging um den skandalösen Vergleich. Wir beauftragten meinem Rechtsbeistand, denWiderruf zu starten mit Begründung des BGH Urteils. Mein Anwalt wies zwar noch einmal aufdie unterschiedlichen Rechtsauffassungen hin, dennoch erklärte er sich etwas widerwilligbereit, einen ausführlichen Widerruf mit Kommentierung der Urteile zu schreiben. Nach einerStunde harten Gefechts verließen wir die Kanzlei. Mein Vater war sichtbar erschrocken, welcheRechtsauffassungen Anwalt K aufwies, welche Verständnisschwierigkeiten er hatte.Insbesondere begriff er nicht, dass es für mich um über 200.000 Euro ging, sprich lebenslangenUnterhalt. Uns war klar, mein Rechtsanwalt war der falsche Mann für das OLG, allerdingskannten wir keine Juristen mit gutem Ruf. Die Gefahr, wieder an so eine Niete zu geraten, wareinfach zu hoch. Besonders traurig und erschreckend war der Gedanke, mein Vater konnte mirbeim Verfahren vor dem OLG nicht helfen. Zwar bot er mir an, die Schriftsätze vor demAbschicken an den Gegner sich durchzulesen, dennoch wäre seine Hilfe beim Finale nochwichtiger gewesen. Auf jeden Fall beschlossen wir, Anwalt K an die kurze Leine zu nehmen,seine Schriftsätze peinlichst genau durchzulesen, zu groß war die Gefahr eines Schadensaufgrund mangelhafter Rechtsauffassungen. Ich ging sogar noch weiter: Ich spielte mit demGedanken, die Schriftsätze meinem Vater schreiben zu lassen, so dass mein Anwalt nur nochals Briefträger fungieren sollte. Ebenfalls kam mein Vater auf die Idee, beim Verhandlungstagbeim OLG zu sein, um in Verhandlungspausen beratend zur Seite stehen zu können. Mirreichte das nicht, hatte ich doch nur noch wenig Vertrauen zu meinem Anwalt, und ich machtemir Gedanken, wie mein Vater der Verhandlung beiwohnen konnte.Exakt eine Woche nach unserem Besuch kam endlich der Schriftsatz meines Anwalts K,zwei Tage vor Ablauf der Frist, was verdammt knapp war. Mein Vater war über diesesverantwortungslose Verhalten wieder einmal außer sich, aber okay, es kam immerhin nochrechtzeitig. Interessant war schon das persönliche Anschreiben meines Anwalts. Hatte seinerMeinung nach bei unserem Besuch das BGH Urteil überhaupt nichts mit unserem Fall zu tun,so sah er plötzlich Chancen einer Wende:Habe ich den geschlossenen Vergleich widerrufen und unter eingehender Darlegung der Sach- undRechtslage vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichtes nocheinmal zu der Gesamtsituation Stellung genommen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht auf Grund desneue Vortrages seine Ansicht andern wird. Es ist nicht auszuschlie?en, dass die Richterin, die sicherlicheine "flapsige Art" in der Verhandlung an den Tag gelegt hat, ihre Ansicht andern wird und sich daraufberufen wird "was schert mich mein Geschwatz von gestern". Ob dies tatsachlich der Fall sein wird, kannselbstverstandlich von mir nicht beurteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, mu?te das Gericht imZweifel einen neuen Termin zur mundlichen Verhandlung bestimmen, um die naheren Umstande desVertragsabschlusses zu klaren. Ohne dies durfte das Urteil kaum berufungsfest sein.Ich bitte Dich, den Schriftsatzentwurf umgehend zu prufen und mir mitzuteilen, ob dieser in dervorliegenden Weise bei Gericht eingereicht werden kann.Dass RA K einfachste Techniken nicht beherrscht, nämlich seinem Textverarbeitungs- oderMailprogramm Umlauten beizubringen, soll uns nicht weiter stören an dieser und anderenStellen, auch wenn diese Präsentation der gesamten Kanzlei geradezu peinlich ist.Teilweise war ich auch über seinen Widerruf positiv erstaunt, auch wenn das Schreibeneinige gravierende Schwachstellen enthielt. Obwohl das BGH Urteil vor einer Woche nochangeblich für unseren Fall völlig wertlos war, so identifizierte sich auf einmal mit diesem,interpretierte es ganz sauber, zitierte es Ausschnittweise an fast einem Dutzend Stellen.Immerhin hatte er es mittlerweile verstanden, sehr schön! Ganz stolz fügte er dem Gericht93


sogar eine Kopie dieser BGH Entscheidung bei, da die Richter diese mit Sicherheit nichtkannten, war es doch erst 14 Monate alt. Wie schon gesagt, war der wesentliche Teil desSchriftsatzes ganz gut, dennoch bedurfte er gravierende Änderungen. So etwa haute K das Fassauf, der Ehevertrag bot angeblich bis zur Volljährigkeit der Kinder Betreuungsunterhalt an,oder die konnte Antragsgegnerin über mehrere Jahre hinweg Betreuungsunterhalt verlangen,solange sie die Kinder erzog, oder Unterhalt war bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren nachEnde der Ehe nicht ausgeschlossen. In allen drei Fällen fehlten aber die Bedingung “beiVorliegen der Voraussetzungen“, wie im Ehevertrag auch aufgeführt. Dieser Schriftsatz lassich wie ein Angebot, meiner Frau noch 10 Jahre freiwillig Unterhalt zu zahlen, oder solangesie die Kinder betreute, was dem Ehevertrag absolut widersprach. Auf den Rettungsanker dersalvatorischen Klauseln meines Ehevertrages wies er im Zusammenhang mit Wochenendregelungenhin, so dass wir überhaupt nicht mehr verstanden, um was es überhaupt ging, was ermeinte. Aufgrund dieser unverantwortlichen Oberflächlichkeiten hatte ich den Eindruck, dieserSchriftsatz war in der Badewanne entstanden bei einer Flasche Bier in der Hand, in der anderendas Diktiergerät. Und tatsächlich hatte mein Anwalt diesen sonntags zu Hause entworfen, wieich später erfuhr. Mit diesen Ausführungen konnte das Schreiben unter Umständen gefährlicheKonstellationen auslösen, etwa wie ein Angebot aufgefasst werden, stark abweichend vomEhevertrag, womit dieser seine Gültigkeit verloren hätte. Davon ganz abgesehen, wurde demInhalt des Vertrages widersprochen. Auch artete sein Schreiben in Laberei aus, indem er sichauf seine vorherigen Schreiben bezog, nämlich wie der Ehevertrag zustande kam, was aber fürdas BGH Urteil überhaupt nicht relevant war. Kurzum, nachdem mein Vater, der sich über denSchriftsatz aufgeregt hatte bis kurz vorm 2. Herzinfarkt, noch in der selben Nacht unserenWiderruf gravierend verändert hatte (4 Uhr morgens fing er an und rief freudig zwei Stundenspäter auf meinem Anrufbeantworter an), arbeitete ich die Änderungen heraus und teilte diesemeinem Anwalt mit, wobei ich mir einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen konnte. Dasabgeänderte Schreiben fügte ich der Mail bei.Einen Tag später, nämlich am Tag des Fristablaufs rief mein Anwalt wütend bei mir an undbeschwerte sich über die vielen Änderungen seines Schreibens, und dass er seinen Namendarunter nicht setzen würde. Wäre ich nicht sein Klassenkamerad, so hätte er jetzt die Brockenhingeworfen. Als er dann noch anfing, mein Vater hätte überhaupt keine Ahnung vomFamilienrecht, was er beim Besuch in der Kanzlei demonstrierte, speziell bei dem Themaurkundliche Beweise im Vergleich, lief bei mir das Fass über. Ich machte dem Superjuristenklar, dass mein Vater mich immerhin vor einem Schaden von ca. 200.000 Euro bewahrt hatte,denn hätte ich auf meinen Anwalt gehört, wäre ich bis zum Lebensende eine ganz arme Saugewesen. Daraufhin fiel ihm nichts mehr ein. Ebenfalls machte ich ihm klar, wofür er bezahltwurde, nämlich die Interessen seiner Mandanten zu vertreten und nicht Eigenmächtigkeitendurchzuziehen. Ich begriff einfach nicht, wie er es wagte, seinen Mund noch groß aufzureißen,da er doch ganz kleine Brötchen backen musste nach seinem großen Irrtum. Ich wollte kurzeZeit später mit meinem Vater in der Kanzlei erscheinen, was dem Anwalt überhaupt nichtgefiel, er mir sogar davon abriet. Da mein Daddy aber nicht zu erreichen war, die Frist langsamablief, entschloss ich mich, seine ursprüngliche Version als Ausgangsbasis zu nehmen, dieseaber entsprechend von ihm gravierend korrigieren zu lassen. Ich ließ es mir daher noch einmalin verbesserter Form mailen, bevor ich es dann in der Mittagszeit freigab. Mir war später derGrund klar für seinen Auftritt. Es war für ihn eine Blamage, seinen Rat, den tollen Vergleichanzunehmen, und stattdessen sich von Amateuren die neuste Rechtssprechung besorgen zulassen. In unserem Widerruf führten wir die folgenden sehr starken Punkte auf:1.Sittenwidrigkeit des Ehevertrags lag nicht vor, da der BGH als auch das BundesverfassungsgerichtEheverträge mit Schwangeren gestatteten (BGH XII ZR 296/01 vom 25.05.2005).94


2.Die Obergerichte gaben beiden Ehepartnern die Freiheiten, auch von der Rechtslageabweichende Vereinbarungen treffen können in Sachen Versorgungs- und Zugewinnausgleich.3.Beiden Seiten waren schon drei Jahre vor der Heirat die Notwendigkeit eines Ehevertragsbekannt.4.Auch hatte ich meiner zukünftigen Frau ausdrücklich angeboten, den Vertragsentwurf durcheinen Anwalt ihrer Wahl auf meine Kosten prüfen zu lassen. Somit wäre es ihr ohne weiteresmöglich gewesen für den Fall, dass sie die vertragliche Regelung nicht als angemessen ansieht,Einfluss auf diese zu nehmen, worauf sie aber verzichtete.5.Der Vertragsinhaltes sollte nun geprüft werden. In diesem Zusammenhang war es beachtlich,meine Frau hatte bisher zu dem Inhalt des Vertrages in keiner Weise Stellung genommen, dadiese offensichtlich selbst eine Benachteiligung ihrer Position durch den Ehevertrag auch ausheutiger Sicht nicht feststellen konnte.6.Wir verwiesen auf den angebotenen Betreuungsunterhalt hin, der eine gewisse Zeit lang dennachehelichen Unterhalt ersetzte, ebenso auf den vorhandenen Zugewinnausgleich.Für mich war die Auseinandersetzung mit dem Anwalt ein Wendepunkt für mich.An dem Tag machte ich mir wiederholt ernsthaft Gedanken, das Mandat zu kündigennach der Verhandlung gegen RA He Anfang Oktober. Mich ärgerte die mangelndeEinsicht von Manfred. Erst bereitet er sich nicht auf die Verhandlung vor, wodurch ihmwertvolle Urteile auf höchster Ebene völlig unbekannt waren, und ich fast etwa 200.000 €Schaden erlitten hätte, dann trat er noch unfehlbar bis unschuldig auf, und nahm auch kaumRatschläge an. Zum Glück hatte er meine Änderungsanträge alle in seinen Schriftsatz integriert,so dass dieser keine Gefahr mehr darstellte. Ich traute mir ohne weiteres zu, beiUnterhaltsangelegenheiten vor dem Amtsgericht nach vorheriger juristischer Beratung michselbst zu verteidigen, wodurch ich eine Menge Geld gespart hätte. Schließlich war meineBilanz bezüglich mit Anwälten vor Gericht ziehen, sehr düster. Entweder waren die zu passiv,unvorbereitet, oder sie gaben einem verhängnisvolle Tipps. All das wollte ich mir ersparen,bietet doch das Amtsgericht oft, und nur dieses, generell die Möglichkeit, ohne Anwalt zuerscheinen. Für das Oberlandesgericht brauchte ich eh einen guten Rechtsbeistand. Dieseüblichen Feld- Wald- und Wiesengestalten erschienen mir für eine Verhandlung völligungeeignet, in der es um verdammt viel Geld ging. Insbesondere motivierte mich eine Chatterindazu, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatte, und in diesem Zusammenhang immer über dieRechtsverdreher schimpfte, die sie in der Vergangenheit vor Gericht beanspruchte.Der Sieg über Anwältin HeNun wieder zurück zum Fall He, die grundlos mein Mandat niedergelegt hatte, wodurchfür mich ein Schaden von über 1.600 Euro entstand durch Doppelkosten, und derenmehrfache fehlerhafte Gebührenrechnung eine Lachnummer darstellte.95


Am 19.10.2006 war es endlich soweit, das Remscheider Amtsgericht lud zurGüteverhandlung ein. Schon ein Tag vorher war ich durch die Vorbereitung auf diesenFall extrem aufgekratzt, die Nacht davor folglich für mich schlaflos. Zwar hatte ich sehrgute Karten, aber das hieß nichts, wenn man einen schlechten Richter hatte. Wie lautet docheine Weisheit so treffend: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Zu sehrwar ich noch von dem Auftritt der letzten Richterin geschädigt. Ich fuhr mit meinembisherigen Anwalt K gemeinsam zum Gericht, um uns im Auto noch zu beraten. Und er gabmir auch einen sehr guten Ratschlag, nämlich vor Gericht einen Vertrauensverlust, fallszutreffend, zu meiner Exanwältin abzustreiten, andernfalls wäre die Mandatsniederlegunggerechtfertigt gewesen und meine Chancen deutlich schlechter.Da die vorhergehende Verhandlung unseres zuständigen Richters öffentlich war, wir auch vielzu früh erschienen vor Gericht, schauten wir uns diese einfach mal an, um den Vorsitzendenbesser einschätzen zu können. Nach wenigen Minuten war mir klar, dass dieser recht jungeJurist, knapp 40, sehr sachlich operierte, man sich auf ihn freuen konnte. Interessant undbeängstigend wirkte das Auftreten der Anwälte dort. Sie saßen völlig passiv da, besonders derRechtsbeistand des klagenden Geschädigten, der einige gute Sprüche drauf hatte. Aber diesePassivität kannte ich ja zur Genüge. Wenig später betrat auch Anwältin He mit verbitterterMiene und grußlos den Saal und würdigte mich keines Blickes.Mit fast einer Stunde Verspätung ging unser Verfahren los, wofür sich der Richter Lauch sehr höflich entschuldigte. Er machte von Anfang an sein Unverständnis für dieMandatsniederlegung klar. Auch hatte er sich informiert, was er besonders betonte, derAnwältin stand dadurch kein Honorar zu. Dieser für uns greifbare und im Grunde genommenauch erwartete Sieg veranlasste sie, noch eine schriftliche Bemerkung von mir aufzuführen.Allerdings kannte der Richter diesen Schriftsatz nicht, worauf die Beklagte ihm ihre Handaktereichte und lapidar meinte, sie hatte wohl vergessen, diesen Schriftsatz ihm zu schicken, ersollte mal in der Akte nachschauen. Der sichtlich erboste Richter lehnte diese natürlich ab,scheute er doch verständlicherweise den Aufwand, in der Akte lange rum zu suchen.Stattdessen machte er ihr einige Lücken in ihrem schriftlichen Vortrag klar, was mir natürlichsehr bekannt vorkam. Mein Anwalt und ich waren sichtlich verlegen, denn was sich dieAnwältin da mit dem Richter leistete, war nicht mehr zum lachen, es war schlichtweg peinlich!Die Situation eskalierte, als die Beklagte die Addition zweier Streitwerte nämlich dieStreitwerte eines alten abgeschlossenen Falls mit einem neuen noch verteidigte. Insbesonderewies mein Anwalt darauf hin, das Unterhaltsverfahren war schon lange bezahlt, sie konntefolglich diesen Streitwert nicht noch einmal in Rechnung stellen. Als sie stur blieb, lehnte meinAnwalt weitere Diskussion auf dieser Ebene ab, denn er hatte auf solchen einen Unsinn einfachkeine Lust. Da ergriff der Richter wieder das Wort und bezog klar Stellung für uns. Auch inBezug mit der viel zu hohen Einigungsgebühr gab Anwältin He nach einiger Zeit kleinlaut zu,die Rechtshängigkeit eines Verfahrens zu spät erkannt zu haben. Auch wenn mein Anwalt esnicht gerne hatte, dass ich mich zu Wort meldete, machte ich meiner Exanwältin klar, ich warlediglich enttäuscht aufgrund einiger Passivitäten vor dem damaligen Verfahren, vonMisstrauen keine Spur sein konnte. Ich betonte sogar mein Lob am Ende dieses Schriftsatzes,und stellte klar, nicht schizophren zu sein nach dem Motto, erst eine Mandatsniederlegunganzukündigen, paar Zeilen später ihr weitere Aufträge zu geben, um wenig später noch Lobauszusprechen für ihre Idee mit dem Vergleich. Dem konnte sie nichts entgegnen. Der Richternahm diese klare Lage zum Anlass, einen Vergleich vorzuschlagen. Er meinte, für dieaußergerichtliche Tätigkeit stünde ihr wenigstens eine halbe Gebühr zu, ob wir uns daraufeinigen könnten. Scherzhaft bat mein Anwalt, uns draußen kurz mal zu beraten, nicht dass ichihn nachher hauen würde. Daraufhin gab meine Exanwältin den dummen Kommentar ab, dieskönnte leicht passieren. Man merkte ihre extreme Verbitterung, denn ihr gegenüber war ich,96


wie sonst auch, nie aggressiv aufgetreten, lediglich leidenschaftlich und kämpferisch, aberimmer ganz klar bezogen auf die Sache. Mein Anwalt erklärte mir draußen die berechtigteForderung des Richters, womit ich keine Probleme hatte, denn statt der Beklagten etwa 750 €zu zahlen, bekam ich noch 600 € zurück. Wir betraten wieder den Gerichtssaal und bekundetendem Richter unsere Vergleichsbereitschaft. Allerdings blieb Anwältin He wieder stur, und alsder Richter sie fragte, wie viel sie freiwillig zahlen würde, lautete ihre Antwort nur plus minusNull. Der Richter machte ihr ihre hoffnungslose Lage klar und wies sogar darauf hin, siekonnte in Berufung gehen, aber da würde sie genauso wenig Erfolg haben. Als letztenVorschlag schlug der Vorsitzende 500 € vor, die sie an mich zu zahlen sollte. Darauf ging siezähneknirschend ein, und die Verhandlung war zu Ende. Genauso verbittert wie sie denGerichtssaal betrat, verließ sie ihn wieder, ohne Blickkontakt oder Verabschiedung. Dieser Sieghatte für mich einen besonderen psychologischen Wert. Für mich stand noch mehr als zuvorfest, man konnte zwielichtige Anwälte leicht zur Strecke bringen, selbst Richter zeigten vordenen keinen Respekt. Für mich stand auch fest, wenn ein Anwalt Schaden verursacht, sollteman jeglichen Respekt ablegen und ihn, mal bayerisch formuliert, die Sau durchs Dorf treiben.Vor Gericht haben Anwälte auch keinen höheren Stellenwert als nichtjuristischePrivatpersonen, was regelrecht motiviert, die Bande schonungslos vor Gericht auseinander zunehmen! Allerdings war meine Bilanz, die ich nach 2,5 Jahren machte erschreckend:4 von 6 Anwälten schickten völlig überhöhte Rechnungen, nicht immer vorsätzlich, dennbesonders Rechtsanwältin He offenbarte äußerst peinliche Kenntnisse im Rechnungswesen.Auf jeden Fall wurde mein bisheriger Kurs gegenüber Anwälten bestätigt, nämlich gegendie sofort und erbarmungslos vorzugehen, wenn Rechnungen oder ihr Fachwissen Mängelaufzeigen. Ebenfalls gab mir diese Verhandlung auch Hoffnung über die Existenz vonseriösen Richtern, denn er zeigte nicht nur Sachlichkeit, sondern entpuppte sich auch als gutvorbereitet, also genau das Gegenteil von der Comedyrichterin A, die für mich immer nochein Alptraum darstellte nach dieser traumatischen Verhandlung im August 2006. Auch wennich an diesem Tag 1250 Euro verdient hatte, Lust zum feiern kam nicht bei mir auf, lastetendoch die Schatten des nun zu erwartenden Beschlusses in Sachen Scheidung und Ehevertrag zusehr auf mich. Auf das siegreiche Protokoll möchte ich nicht weiter eingehen, da die einzelnenPunkte ja schon in der Verhandlung klar waren, nämlich, meine Exanwältin zahlte mir 500 €und die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.Das Hammerurteil der Comedyrichterin ADrei Wochen nach Verkündung eines Urteils in Sachen Ehevertrag erhielten wir endlichdas entsprechende Schreiben des Gerichts. Ebenfalls fiel mir ein Schreiben meinesAnwalts auf, der mich auf das drohende Unheil hinwies. Bis zu diesem Tag hatte ich derRichterin A so einiges zugetraut an negativem Verhalten, aber sie steigerte dies noch.Dass sie den Ehevertrag kippen konnte, hatte ich schon befürchtet. Unglaublich war ihrevöllige Ignorierung des BGH Urteils, auf das sie mit keiner einzigen Silbe einging. Stattdessenverwies sie auf eine längst überholte Entscheidung des OLG Düsseldorfs. In mir kam derVerdacht der Rechtsbeugung auf, eine strafbare Handlung, die man verfolgen kann. Dann wärenämlich sofort Schluss mit dem lockeren beamtenähnlichen Leben als Richter! Auch folgte sieweitgehend der Gegenseite mit dem Gräuelmärchen der hochschwangeren genötigten Ehefrau,ohne allerdings dabei das Wort Nötigung zu gebrauchen. Sie widersprach sie sich aber selbst,indem sie sich klar zu der frühen Ankündigung des Ehevertrags bekannte, nämlich 3 Jahre vorder Hochzeit und gut zwei Jahre vor Beginn der Schwangerschaft. Folglich hatte ich drei Jahrelang meine Frau „genötigt“, bis sie im 36. Monat diesen Vertrag unterschreiben musste, legt97


man ihre Logik zugrunde. Aber es kam noch schlimmer: Den Streitwert des Ehevertrags setztesie auf unglaublich niedrige 500 € an, denn erst ab 600 € konnte man in Berufung gehen, alsozum OLG! Da ging es in meinem Vertrag um mehr als 200.000 Euro, die ich bis zumLebensende an meine Frau zahlen sollte bei Sittenwidrigkeit, und da setzt die Richterin denStreitwert auf lächerliche 500 € an! Sie probierte folglich einen Widerruf vor dem OLGDüsseldorf zu verhindern. Ob sie es tat, um sich Arbeit zu ersparen, oder um ihrermännerfeindlichen Haltung, die sie damals bei der Verhandlung deutlich demonstrierte, wiedereinmal zu beweisen, soll dahingestellt bleiben. Mein Anwalt K war zum Glück dieses Malscheinbar hellwach und fand in seiner Mail vom 27.10.2006 eine Möglichkeit mit geringemRestrisiko, dennoch in Berufung gehen zu können:Entgegen Deinen Ausführungen hat das Gericht also nicht nur einen Beschluß erlassen, sondern bereits imvorliegenden Verfahren auf Auskunft ein Urteil erlassen.Auf Grund dessen bist du verpflichtet, Auskunft über deine Einkünfte in der Zeit von März 2004 bis Februar2005 zu erteilen und auch Auskunft über den Stand deines Vermögens bezogen auf den 16.02.2005 zuerteilen. Damit ist das Gericht dem Auskunftsverlangen der Gegenseite nachgekommen.Wie sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils ergibt, geht das Gericht davon aus, daß der von dirgeschlossene Ehevertrag sittenwidrig ist. Die Begründung stützt sich im Wesentlichen darauf, daß deineFrau zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schwanger war und damit der Vertrag für sie eine Benachteiligungdarstellen soll. Wie bereits in meinem letzten Schriftsatz dargelegt, gehe ich davon aus, daßder vorliegende Ehevertrag tatsächlich nicht sittenwidrig ist.Auf Grund der Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts Wuppertal, das den Gegenstandswert für dasAuskunftsverfahren auf 500,00 € festgesetzt hat, kann grundsätzlich keine Berufung eingelegt werden, dadie Berufungssumme gemäß § 511 ZPO 600,00 € beträgt. Ich gehe davon aus, daß die Richterin denGegenstandswert absichtlich so angesetzt hat. Auch wenn man davon ausgeht, daß derAuskunftsanspruch einen weitaus geringeren Gegenstandswert als das Hauptverfahren hat, ist dieStreitwertfestsetzung vollkommen unzureichend. Es ist nicht auszuschließen, daß das Gericht auf dieseWeise versuchen wollte, eine Berufung zu vermeiden.Ich habe jedoch inzwischen die Rechtslage geprüft und bin zum Ergebnis gekommen, daß eine Berufungtrotzdem möglich ist. Nach allgemeiner Meinung ist das Berufungsgericht an die Streitwertfestsetzungender ersten Instanz nicht gebunden, so daß eine Berufung möglich ist, mit der Begründung, daß derGegenstandswert und damit die Beschwer weitaus höher liegt, als von dem erstinstanzlichen Gerichtangenommen. Eine selbständige Anfechtung des Gegenstandswertes ist nicht möglich, da diese nicht ineinem gesonderten Beschluß erfolgt ist. Ich gehe davon aus, daß das zweitinstanzliche Gericht zukünftigden Gegenstandswert höher festlegen wird als 500,00 € und somit die Berufung grundsätzlich statthaft ist.Abschließend beurteilt werden kann dies selbstverständlich nicht.Es gibt daher ein gewisses Restrisiko, daß das Berufungsgericht ebenfalls den Gegenstandswert unter600,00 € festlegen wird. Tatsächlich gehe ich hiervon jedoch nicht aus. Ich bitte daher um Weisung, wie indieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll, insbesondere, ob Berufung gegen das Urteileingelegt werden soll. Die Berufung muß in jedem Falle bis zum 24.11.2006 beim Landesgericht in Düsseldorfeingegangen sein. Danach ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr abänderbar. Ein umgehendesHandeln ist daher zweckmäßig.Für mich stand jetzt schon fest, sollte der Fall nach siegreichem Verlauf vor dem OLG zumAmtsgericht verwiesen werden, was der Normalfall ist, dann mussten wir versuchen, dieseRichterin wegen Befangenheit oder Rechtsbeugung abzulehnen. Schließlich wollten wir nichtnach jedem Fehlurteil oder Beschluss Widerruf einlegen, das zog die Scheidung nur unnötig indie Länge. Schauen wir uns nachfolgend das etwas gekürzte Urteil an:Der Antragsteller wird verurteilt, Auskunft über sein Einkommen in der Zeit von März 2004 bis Februar 2005sowie über sein Vermögen, Auskunft zu erteilen über den Bestand seines Vermögens bezogen auf den16.02.2005 Die Auskunft zu 1. zu belegen, durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen für die Monate März2004 bis Februar 2005 und des Steuerbescheids für das Jahr 2004 sowie durch Vorlage derSpesenabrechnungen für den Zeitraum März 2004 bis Februar 2005.98


Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nach nachgelassen dieVollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abzuwenden, wenn nicht derVollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.TatbestandZwischen den Parteien ist das Verfahren auf Ehescheidung anhängig. Die Parteien haben am 09.12.1988geheiratet. Aus der Ehe sind die beiden Kinder Brutus, geb. 1989 und Viveka, geb. 1991, hervorgegangen.Am 02.12.1988 schlössen die Parteien einen notariellen Ehevertrag.Nun folgte eine Beschreibung des Ehevertrags und der verkorkste berufliche Werdegangmeiner Frau, für dessen Konsequenzen ich aufkommen sollte. Das ersparen wir uns.Die Antragsgegnerin begehrt von dem Antragsteller Auskünfte über sein Einkommen und sein Vermögenzum Zwecke der Bezifferung des nachehelichen Unterhalts wie auch des Zugewinnausgleichs.Sie ist der Ansicht, der im Jahre 1988 geschlossene Ehevertrag sei sittenwidrig. Der Verzicht aufnachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich sowie Widmung des Hausrateszum Alleineigentum des Antragstellers stelle eine einseitige Lastenverteilung zum Nachteil derAntragsgegnerin dar. Diese habe sich angesichts ihrer Schwangerschaft und dem Wunsch, das Kindehelich gebären zu wollen, in einer Zwangslage befunden. Die Antragsgegnerin beantragt, denAntragsteller zu verurteilenNun folgten die ganzen Bescheide, die ich vorlegen musste zwecks Vermögensauskunft.Er ist der Ansicht, der Notarvertrag sei nicht sittenwidrig und daher wirksam. Der Ehevertrag selbst stellefür die Antragsgegnerin keine ungerechtfertigte Benachteiligung dar. Dabei sei insbesondere zuberücksichtigen, dass Betreuungsunterhalt und Krankheitsunterhalt nicht ausgeschlossen seien. DerAusschluss des Versorgungsausgleichs stelle eine übliche Maßnahme bei Vereinbarung derGütertrennung dar. Im übrigen beruhe der Abschluss des Ehevertrages auf einer einvernehmlichen Entscheidungder Parteien. Bereits im Zeitpunkt der Verlobung, ca. 2 Jahre vor der Eheschließung, seien sichdie Parteien über den Abschluss eines Ehevertrages einig gewesen. Im übrigen habe der Antragsteller derAntragsgegnerin vor Abschluss des Ehevertrages angeboten, den Vertrag durch einen Anwalt ihrer Wahlprüfen zu lassen.Wegen der näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteiengewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Protokolle der mündlichen Verhandlung vom30.05.2005 (Bl. 23 ff GA ) und vom 09.08.2006 (Bl. 53 ff. GA) verwiesen.EntscheidungsgründeDie Klage ist gem. §§ 1605, 1580, 1379 BGB begründet.Die Antragsgegnerin hat gegen den Antragsteller im ausgeurteilten Umfang Anspruch auf Auskunft.Der Auskunftsanspruch ist entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht deswegen ausgeschlossen, weilein Unterhalts- oder Zugewinnanspruch bereits dem Grunde nach nicht besteht. Gem. §§ 1572, 1573, 1378BGB schuldet der Antragsteller dem Grunde nach Unterhalt bzw. Zugewinnausgleich. Diese Ansprüchesind nicht wirksam durch den notariellen Ehevertrag vom 02.12.1988 ausgeschlossen. Denn der Ehevertragist gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.Nun folgte eine allgemeine Abhandlung über die Sittenwidrigkeit von Eheverträgen.Dabei stellt die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Indiz für eine ungleicheVerhandlungsposition dar, welche aber durch den Inhalt des Vertrages wieder ausgeglichen werden kann.Die Antragsgegnerin befand sich zum Zeitpunkt des Vertragschlusses bereits im 8. Monat ihrerSchwangerschaft. Sie hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach den auch verwirklichtenAbsprachen der Parteien oblag hauptsächlich der Antragsgegnerin die Kinderbetreuung. Demgegenüberverfügte der Antragsteller über eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur und lebte von daherbereits in finanziell gehobeneren Verhältnissen. Die Antragsgegnerin wollte, dass das erwartete Kindehelich geboren wird. Demgegenüber machte der Antragsteller die Eingehung der Ehe vom Abschluss desEhevertrages abhängig. Er wollte Auseinandersetzungen finanzieller Art, wie er sie beim Scheitern der Eheseiner Eltern erlebt hatte, vermeiden. Für die Annahme einer Zwangslage der Antragsgegnerin istdemgegenüber unerheblich, ob die Parteien - wie seitens des Antragsstellers behauptet - bei Verlobung 2Jahre zuvor einvernehmlich den Abschluss eines Ehevertrages planten. Denn der Ehevertrag wurdeletztlich genau in der Schwangerschaft der Antragstellerin abgeschlossen. In dieser Situation hatte sie nurdie Wahl entweder den Ehevertrag zu schließen oder gar nicht zu heiraten. Unerheblich ist auch, ob derAntragsgegner ihr angeboten hatte, den Vertrag durch einen Anwalt ihrer Wahl auf seine Kosten prüfen zu99


lassen. Bereits die Belehrungen durch den Notar rechtfertigen keine Milderung des Prüfungsmaßstabes(vgl. Palandt-Brudermüller § 1408 Rn. 8). Es bleibt dabei, dass die Antragsgegnerin den Vertragunterschreiben musste, wollte sie die Ehe eingehen.Der Vertrag beinhaltet auch eine einseitige Lastenverteilung, die unter Berücksichtigung derschutzwürdigen Belange der Antragsstellerin nicht mehr hinzunehmen ist. Dabei ist zutreffend, dass dieParteien insofern nicht den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts abweichend geregelt haben, als dassgem. § 4 des Ehevertrages von dem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der Betreuungsunterhalt und derKrankheitsunterhalt in gewissen Grenzen ausgenommen ist. Denn die Parteien haben im übrigen nebendem nachehelichen Unterhalt sowohl den Versorgungsausgleich als auch den Zugewinnausgleichausgenommen. Dabei fällt besonders stark ins Gewicht, dass die Antragsgegnerin zum Zeitpunkt desVertragsschlusses keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte und nach der Kinderbetreuung auchkaum Möglichkeiten hat, in nennenswertem Umfang eigene Versorgungsanwartschaften zu begründen.Sie ist heute 42 Jahre alt, betreut immer noch die nun 15 und fast 17 jährigen Kinder und hat mangelsabgeschlossener Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geringe und im Hinblick auf besserbezahlte Arbeit keine Chance. Soweit der Versorgungsausgleich eher der vertraglichen Dispositionunterliegt als etwa der Kernbereich des Betreuungsunterhaltes muss auf der anderen Seite auchberücksichtigt werden, dass er Elemente sowohl des Zugewinns als auch des vorweggenommenenAltersunterhalts in sich trägt (BGH FamRZ 2005, 691 ff). Er steht daher der vertraglichen Disposition nichtgrenzenlos offen). Der völlige Ausschluss des Versorgungsausgleiches neben einem Ausschluss des -grundsätzlich disponiblen - Zugewinn wird vorliegend auch nicht ausreichend kompensiert. Gem. § 5 desVertrages soll die Antragsgegnerin im Falle der Scheidung eine einmalige Abfindung in Höhe von 20.000,00DM erhalten. Diese Summe stellt jedoch keine ausreichende Kompensation der durch den Vertragerlittenen Nachteile dar, zumal damit sowohl ein Ausgleich für den Ausschluss desVersorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleiches als auch des nachehelichen Unterhalts erfolgen soll.Die Unwirksamkeit des Ehevertrages erfasst sodann trotz der von den Parteien in § 7 getroffenensalvatorischen Klausel den gesamten Vertrag (vgl. dazu BGH FamRZ 2006, 1097 ff). Im übrigen begegnetauch der Inhalt von § 7 des Vertrages Bedenken. Das Maß des nachehelichen Unterhaltes soll sichabweichend von § 1578 BGB nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach der beruflichenAusbildung bzw. Stellung des ggf. unterhaltsberechtigten Ehegatten richten, was aufgrund der obenbeschriebenen beruflichen Situation der Parteien immer zwangsläufig eine Benachteiligung derAntragsgegnerin bedeutet. Etwaige Unterhaltsansprüche sollen in jedem Fall bis zum Ablauf eines Jahresnach Rechtskraft der Scheidung befristet sein, unabhängig von Ehedauer und Dauer der, durch dieAntragsgegnerin vorgenommenen Kindererziehungszeiten.Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 708 Nr. 8, 711 ZPO.Streitwert: 500,00 €Dieses einseitige Urteil, was sehr wahrscheinlich eine Rechtsbeugung darstellte, nämlich dieIgnorierung eines BGH- und eines Bundesverfassungsgerichturteils, ließen wir uns nicht bieten.Wir gingen sofort in Berufung mit der berechtigten Hoffnung, das Berufungsgericht würde denStreitwert höher ansetzen, damit wir überhaupt ein Widerrufsrecht hatten. Auch beschloss ich,meinen Anwalt K zu behalten, denn ich fragte viele Bekannte, ob sie einen Rechtsanwalt mitgutem Ruf kannten. Alle mussten bei dieser Frage das Handtuch schmeißen. Zwischenzeitlichhatte ich auch mal in einer Ausgabe des Focus recherchiert, der die Adressen der bestenAnwälte Deutschlands auflistete. Gute Anwälte, 150 im ganzen Bundesgebiet pro Rechtsgebiet,auf wenigen Seiten aufzuführen, obwohl man mit Juristen die Straßen pflastern konnte, sprachschon Bände und bestätigte voll und ganz meine Auffassungen über die äußerst negativeQualität dieses Berufsstandes. Auch hatte ich keine Lust, unnötiges Risiko einzugehen durcheinen neuen, unbekannten Anwalt. Meinen Klassenkameraden kannte ich nun mal mit allenseinen Stärken und Schwächen, und wenn man ihn an der kurzen Leine führte, konntetheoretisch nicht viel passieren. Solche Fehler wie bei der letzten Scheidungsverhandlung, inder er mir zum Vergleich riet, der mir fast etwa 200.000 € gekostet hätte bis zum Lebensende,konnte nicht noch einmal passieren. Durch das Hinzu-ziehen meines Vaters in den Fall führtennun zwei Mann Anwalt K an der kurzen Leine, was mir ein wenig Vertrauen einflößte,allerdings nur kurze Zeit.Etwa 2 Wochen später hörte ich von meinem Anwalt per Mail, die mich wieder ärgerte.Ich kam gerade von einer aussichtsreichen Bewerbung in Österreich zurück, war folglich100


in bester Stimmung, als mich das Schreiben meines Anwalts wieder auf den Boden der Realitätzurückholte. Er hatte Berufung eingelegt, um die Frist zu wahren. Die Begründung war erst innächster Zeit geplant, in der es maßgeblich um den zu niedrigen Streitwert gehen sollte.Darüber hinaus kündigte er die nochmalige Prüfung des Ehevertrags an unter Berücksichtigungder Rechtssprechung des OLGs Düsseldorf. Die 500 € von der RA He hatte er einfacheinbehalten, auf „die vorliegende Angelegenheit umgebucht“.Was mich maßlos aufregte, er hatte auf einmal Zweifel an der Wirksamkeit meinesEhevertrags, obwohl er in den vorherigen Schreiben sich ganz klar zu dem Vertrag bekannte.Darüber hinaus wollte mein Anwalt sich mit dem absolut wertlosen OLG Düsseldorf Urteilbeschäftigen, dieses auch noch wahrscheinlich mir gegenüber später rechtfertigen. Durch dieExistenz des schon besprochenen BGH Urteils vom Mai 2005 waren aber die Ansichten derOberlandesrichter zum Thema Ehevertrag und Schwangerschaft völlig uninteressant, ist dochder BGH die höchste gerichtliche Instanz in Deutschland. Was mich ebenfalls ankotzte, war derEinbehalt der 500 € durch Anwalt K, die sich aus meinem gewonnenen Rechstreit gegenExanwältin He ergaben. Einfach nur zu schreiben, die Kosten seien damit abgedeckt, ichwusste leider nicht welche, war eine Sauerei, denn auf die Erstellung einer nachvollziehbarenschriftlichen Kostenaufstellung hatte Anwalt K verzichtet. Ebenfalls machte ich ihm auch klar,keine Vorauszahlungen mehr zu leisten für Gerichtstermine, die zeitlich noch nicht feststanden.Diesen Fehler hatte ich mir vorher schon einmal geleistet, als ich im Januar 2006 mehr als1.000 € für den Gerichtstermin im August vorgestreckt hatte. Es wurde wieder einmal Zeit, denMann an die kurze Leine zu nehmen, und zwar in schriftlicher Form.- Ich verlangte eine Gebührenaufstellung, damit ich wusste, wofür die 500 € überhaupt waren- Eine Prüfung des Ehevertrags lehnte ich ab, war überflüssig, da das BGH Urteil dominierteüber die Entscheidung des OLGs Düsseldorf. So konnte ich Kosten sparen.- Ich schloss Rechtsbeugung der Richterin nicht aus, da das BGH Urteil völlig ignoriert wurde.Ebenfalls missfiel mir die Art des Widerrufs. Erst einmal nur widerrufen, und erst späterhierfür Gründe angeben, macht sicherlich auf die Richter keinen guten Eindruck, denndie wollten solch ein wichtiges Schreiben nicht in Raten erhalten, was nur unnötiger Aufwandbedeutete. Gleichzeitig zeigte mir dieser Schriftsatz, dass mein Anwalt wohl wieder einmalüberlastet war, und auch nicht gerade Priorität gesteuert arbeitet.Bemerkenswert empfand ich später die Reaktion unseres Gegners, die Berufung abzulehnen!Ich betrachte diese weniger als übliche formale Reaktion, sondern eher als ein Bekenntnis derAngst, schwebte doch immerhin ein BGH Urteil über unseren Fall, was mir Recht gab, indemes ein für allemal aufräumte mit dem Gräuelmärchen von der genötigten schwangeren Ehefrau,die zum Ehevertrag genötigt wurde. Wäre ich Anwalt M gewesen, hätte ich mir nicht so eineBlöße geben! Ebenfalls zeigte sein Schreiben wiederholt gravierende Wissenslücken. Er hättedie Berufung ablehnen müssen mit der Begründung des zu niedrigen Streitwerts. Anscheinendwusste er nicht, dass der Streitwert für das Einlegen von Rechtsmitteln mindestens 600 €betragen musste, einfach unglaublich!Aber wieder zurück zu meinem Anwalt Manfred. Etwas später habe ich ihm noch eine kurzeMail geschrieben, mit der Bitte die Berufungsbegründung mir vorher zu schicken. Schließlichhing von diesem Schreiben extrem viel ab, und das Vertrauen zu meinem Anwalt erreichtedurch seinen Zickzackkurs wieder einmal einen Tiefpunkt. Insbesondere störte mich wiederseine Trägheit. Ich rief ihn Mitte November 2006 an, um mich mal nach dem Stand seiner101


Berufungsbegründung zu erkundigen. Er entgegnete nur, wir hätte noch einen guten MonatZeit, die bräuchte er auch, er hätte schließlich noch anderes Wichtiges zu tun. Zwar war meinFall und die notwendige Berufung aufgrund dieser Richterin auch sehr wichtig, aber okay, dannzahlte ich halt einen Monat länger Unterhalt an meine Frau, konnte es mir schließlich leisten,besaß ich doch zu Hause scheinbar eine Gelddruckmaschine. Dennoch verstand ich es nicht,wieso er so viel Zeit benötigte. Er hätte nur einige Passagen unseres Widerrufs an dasAmtsgericht damals kopieren müssen, schließlich hatte sich an der Rechtslage und somit nichtsan der Argumentation verändert, dann wäre das Schreiben ruckzuck fertig gewesen. Auchkonnte er mir überhaupt keine Auskunft geben zu dem von der Richterin zitierten OLGDüsseldorf Urteil. Er hatte es zwar in einer Fachzeitschrift gesehen, sich aber noch nicht damitbeschäftigt. Ich war fassungslos. So eine Gleichgültigkeit und Passivität waren schon nichtmehr zu übertreffen! Dem Mann interessierte überhaupt nicht das Urteil! Dieses unglaublichePassivität bewies aber wieder einmal, mein Anwalt beschäftigte sich überhaupt nicht mehr mitmeinem Fall, aber verlanget dennoch sofort 500 € Anzahlung! Wenn ich Anwalt gewesen wäre,hätte es mich besonders brennend interessiert, was die Richterin für ein OLG Düsseldorf Urteilaufgeführt hatte, was ausgerechnet aus dem gleichen Jahr wie das vom BGH stammte. MeinAnwalt recherchierte weder vor dem Verfahren noch danach in meinem Fall, das bewies erdamit wieder mal deutlich. Er hätte die Fachzeitschrift mit der OLG Rechtssprechung mit nachHause nehmen können, um mal ein paar Minuten sich mit dem Fall zu beschäftigen mit demErgebnis, seinem Mandanten ggf. Entwarnung geben zu können nach dem Motto, mache Dirmal keine Sorgen, das hätte mir sicherlich gut getan, da ich eh schon wieder am abdrehen war.Wie oft in der Vergangenheit machte ich mir nach Feierabend zu technischen Problemen zuHause Gedanken, saß vor dem Fernseher mit Papier und Bleistift, sehr zum Leidewesen meinerEhefrau.Aber von unseren Anwälten kann man dies nicht erwarten, Leistung spielt in dieser Branchekeine Rolle, da diese das Honorar nicht beeinflusst! Ich machte meinem Anwalt am Telefonklar, die Scheidung sei um so früher zu Ende, je schneller er seinen Schriftsatz beim OLGeinreicht, und jeder Monat Scheidungsverzögerung stellte für mich ein finanzieller Verlust dar,zahlte ich doch dadurch auch länger Unterhalt an meine Frau. Interessanter fand ich seinehäufige Frage, ob ich nun (endlich) Arbeit hatte. Was sollte diese Frage, hatte er Angst, erkönnte zu wenig verdienen aufgrund des reduzierten Streitwerts? Natürlich beträgt dieser beieiner Ehescheidung das Dreifache des Gehaltes beider Eheleute. Da mein Einkommen fasthalbiert war, machte sich RA K schon Sorgen um die Höhe seines Honorars, was ich schon alspeinlich empfand, aber bei der Spezies Anwälte oft genug erlebte, es sind halt oftRechtskaufleute, bei denen es sich nur um ihren Umsatz dreht, der Mandant spielt dieNebenrolle. Insbesondere durch die Juristenplage, pardon, ich meine Juristenschwemme, ist derWettbewerb bei dieser Spezies knallhart geworden. Viele Anwälte kämpfen um die nackteExistenz. Unter den akademischen Hartz 4 Empfängern nehmen unsere „Rechtskämpfer“ einenSpitzenplatz ein!Das Ende mit Anwalt KIch erinnere mich noch sehr gut an Mittwoch, den 20.12.2006. Ich kam einen Tag früherals vorgesehen von einigen erfolgreichen Vorstellungsgesprächen zurück. An diesem Tag hatteich 650 km mit dem Auto zurückgelegt, als ich abends vom Bodensee zurückkehrte.Zu Hause angekommen rief ich sofort die Mails ab, denn ich erwartete endlich dieBerufungsbegründung von Anwalt K, lief doch die Frist am 24.12.2006 ab. Und in der Tat lagdiese auch per Mail vor zusammen mit einem persönlichen Anschreiben, bis zum nächsten Tag102


den Entwurf freizugeben. Auch durfte an der Struktur seines Schriftsatzes nichts verändertwerden, denn „im Hinblick auf die einzuhaltende Prüfungsstruktur der Obergerichte ist die vonmir gewählte Konstruktion unbedingt beizubehalten.“ Ich las mir dann noch den Schriftsatz andas Oberlandesgericht durch, und in mir kam eine unglaubliche Wut auf, denn ich entdeckteeinige Oberflächlichkeiten, insbesondere zum wiederholten Male ein Fehler, den ich schon imWiderruf korrigiert hatte, in dem es hieß, ich würde mich laut Ehevertrag verpflichten, bis zum18. Lebensjahr des jüngsten Kindes Ehegattenunterhalt leisten. Was er weg ließ, war derNebensatz des Vertrages „beim Vorliegen der Voraussetzungen“.Aber noch ein paar andere Stellen gefielen mir nicht, waren oberflächlich. Insbesonderekam es mir bei dem Gedanken hoch, was passiert wäre, wenn ich einen Tag später zu Hauseangekommen wäre. Dann wäre keine Zeit mehr zur Korrektur geblieben, das OLG hätte einenoberflächlichen Schriftsatz bekommen, der einige Vereinbarungen meines Ehevertrags inTeilen aufgehoben hätte mit der Konsequenz eines hohen finanziellen Schadens.Über diese Dreistigkeit des Schreibens war ich sehr erbost, speziell über den Termindruckund einigen Oberflächlichkeiten. Ich schrieb meinem Anwalt sofort eine saftige Mail zurück.Okay, ich muss zugeben, mittlerweile hatte ich mir eine Flasche Wein geöffnet, denn diesesoberflächlichen Schreiben konnte ich bestenfalls eh nur im angeheiterten Zustand ertragen.Neben Ergänzungen wie „bei Vorliegen der Voraussetzungen“, in denen es um Unterhalt ging,wies ich ihn auch an, das BGH Urteil dem OLG beizulegen, denn ich schloss nach meinenübelsten Erfahrungen mit Juristen nicht aus, dass selbst so mancher OLG Richter dieses BGHUrteil nicht kannte, ähnlich wie in der peinlichen Verhandlung vom August 2006 beim AGWuppertal, bei der sage und schreibe drei Juristen von diesem Urteil noch nicht einmal etwasahnten. Dann folgten noch etwa 3 weitere ziemlich unbedeutende Korrekturen.Am nächsten Tag rief ich nach Rückkehr von einem weiteren Vorstellungsgespräch meinenAnwalt an, der mir gleich mitteilte, dass er stinke sauer war. Bei meiner Frage nach demwarum verwies er mich auf seine noch ungelesene Mail. Wir beendeten sofort das Gesprächund ich schaute mir mal diese dreiste und sehr lange Email an, die hieretwas gekürzt wiedergegeben wird:Hallo Uwe,Zunachst weise ich den Angriff auf mich zuruck. Eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen fur eineBerufungsbegrundung ist keinesfalls "beschamend". Zunachst ist die Frist fur die Berufungsbegrundung 2Monate, so dass die Berufungserwiderung rechtzeitig zur Einreichung vorliegt. Daruber hinaus habe ichin der Vergangenheit sicherlich Deine Interessen hinreichend zu wurdigen versucht und mir besonders vielZeit fur die Bearbeitung Deiner Angelegenheiten genommen und weitaus mehr Zeit fur die Bearbeitungverwendet, als dies normalerweise in derartigen Mandaten ublich ist. Da insbesondere zum Jahresende aufunsere Kanzlei immer ein erhebliches Arbeitspensum zukommt, mu?te ich mir diese Zeit am Wochenendenehmen, um die Sache bearbeiten zu konnen.Deine Einwendungen gegen meinen Schriftsatzentwurf vom 20.12.2006 lassen erkennen, dass Du oderDein Vater sich nicht hinreichend mit meinem Vortrag auseinandergesetzt haben. Bis auf zwei Punkte sinddie Anmerkungen entweder unerheblich oder sogar kontraproduktiv. Im einzelnen:Vorliegen der Voraussetzung fur 1570 BGBIch habe bewu?t darauf verzichtet, den Zusatz "bei Vorliegen der Voraussetzungen" einzufugen.In dem ersten Teil meines Schriftsatzes trage ich zu der grundsatzlichen Frage der Sittenwidrigkeit desEhevertrages vor. Auf die Frage, ob die Voraussetzungen fur einen entsprechenden Unterhaltsanspruchtatsachlich gegeben sind, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, da lediglich der Inhalt desVertrages gepruft wird und hierbei festgestellt werden soll, ob eine Regelung allein zu Lasten DeinerEhefrau vorliegt. Es macht sicherlich keinen Sinn, in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen,dass unter Umstanden weitere Bedingungen erfullt sein mussen, um den Unterhaltsanspruch geltendmachen zu konnen. Hier wird gepruft, ob das Vertragswerk sittenwidrig ist oder nicht. Zusatzliche103


Bedingungen verbessern Deine Position sicherlich nicht. Soweit Du mich anweisen willst, im Antrag denBegriff "Auskunftsklage" zu streichen, mutet das eigenartig an. Die Auskunftsklage und daserstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, mit dem Du zur Auskunft verurteilt worden bist, ist derzentrale Gegenstand der Berufung. Im Antrag mu? schon genannt werden, wogegen man sich richten will.Ich gehe davon aus, dass ich somit hinreichend zu Deinen Anderungswunschen Stellung genommen habe.Daruber hinaus teile ich Dir mit, dass ich zukunftig eine Bearbeitungsweise, wie bisher, nicht akzeptierenkann.Ich bin nicht bereit, meine Ausfuhrungen jeweils Dir gegenuber zu verteidigen. Ich gehe davon aus,dass ich auf Grund meiner langjahrigen Berufserfahrung in der Lage bin, die notwendigen Inhalte derSchriftsatze zu erfassen und zu Papier zu bringen. Wie die Vergangenheit zeigt, sind die Einwendungen, dievon Dir bzw. Deinem Vater erhoben wurden, wenig hilfreich und meist unzutreffend.[Anmerkung des Autors: Die Einwendung mit dem BGH Urteil hat mich vor einem Schadenvon 200.000 € bis zum Lebensende bewahrt. Also wenn diese Einwendung nicht hilfreichwar… . Dieser Satz beweist, mein Anwalt war nicht einsichtig und lebte in einer virtuellenWelt, bekam die traurige Realität nicht mit. Dieses Phänomen des Realitätsverlustes habe ichbei 40% aller Anwälte feststellen müssen, auch eine traurige, erschreckende Bilanz!]Selbstverstandlich bin ich immer bereit, tatsachliche Fehler auszumerzen. Solche liegen hier mitAusnahme der Angabe, dass Deine Ehefrau Leiterin der Backereifiliale sein soll, nicht vor. Aus taktischenGrunden habe ich dies, wie Du bereits erkannt hast, jedoch wieder entsprechend vorgetragen. Ich bin esjedoch nicht gewohnt, dass Mandanten versuchen, in meine Bearbeitung einzugreifen. Dies kann ich auchnicht akzeptieren. Die juristische Bearbeitung obliegt allein mir. Solltest Du mit meiner Bearbeitung nichteinverstanden sein, oder Deine Interessen nicht als hinreichend vertreten ansehen, steht es Dir frei,jederzeit das Mandat bei mir zu beenden. Dir als Naturwissenschaftler sollte bekannt sein, dass es furjeden Bereich Spezialisten gibt, in deren Arbeit von Dritten nicht eingegriffen werden sollte. Ich bittenunmehr um umgehende Freigabe des Schriftsatzes.Für mich war das Maß erreicht. Ichwollte und konnte mit diesem Anwalt nicht mehrzusammenarbeiten. Insbesondere Formulierungen wie „Ich bin nicht bereit, meineAusführungen jeweils Dir gegenüber zu verteidigen. Ich gehe davon aus, dass ich auf Grundmeiner langjährigen Berufserfahrung in der Lage bin….“ oder falls ich meine Interessen nichtals hinreichend vertreten ansehe, steht es mir frei, jederzeit das Mandat bei zu beenden, zeigtenmir zum wiederholten Mal, dass Anwälte oft Einzelgänger und uneinsichtig sind, die Problememit Kooperation haben und nicht selten in einer Traumwelt leben, in der sie die Realität nichtmehr mitbekommen, insbesondere nicht ihre eigenen schweren Fehler. Der Mandat hat nur dieRechnungen zu bezahlen und ansonsten den Mund zu halten, seine Interessen zählen nicht,denn diese werden vom Anwalt vorgegeben. Und dass ausgerechnet Anwalt K auch nochwagte, seine lange Berufserfahrung zu erwähnen nach seiner blamablen Vorstellung vor demAmtsgericht, in der er mir fast 200.000 € Schaden verursacht hätte, bewies ebenfalls, wiegleichgültig und uneinsichtig dieser Mann war. Aber dieses Verhalten habe ich oft bei diesemBerufsstand erlebt, ganz extrem und direkt bei Anwalt Bah, dass diese Leute in Höhenschweben und meinen, keiner hätte ihnen was zu sagen. Insbesondere wissen diese Typenüberhaupt nicht, von wem sie bezahlt werden und wofür. Sie sollen gegen ein Honorarausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Und wenn letztere sagen, spring, dannmuss - mal leicht überspitzt - die Frage der Anwälte lauten, wie hoch?Ich rief meinen Vater an, den ich aus seinem Mittagsschlaf trommeln musste, schließlich liefin wenigen Stunden meine Frist ab dank der langsamen Arbeitsweise meines Rechtsbeistandes.Die cholerischen Beschimpfungen meines Vaters möchte ich besser nicht zitieren, als es ummeinen Anwalt ging. Aber auch mein Daddy war wie ich der Meinung, der Schriftsatzbehandelte den Ehevertrag nur nebensächlich, der Schwerpunkt lag bei der Verhinderung derAuskunftsklage. Er gab mir den Tipp, die Frist zu verlängern, und mir einen anderen Anwalt zusuchen, was auch schon seit langem mein innerster Wunsch war.So rief ich wieder Anwalt K an, und fragte ihn nach der Möglichkeit einer Fristverlängerung.104


Dieser gab er eine geringe Chance, denn wenn das OLG diese Verlängerung ablehnen würde,wäre auch der Widerruf nicht mehr möglich gewesen. Ich erkannte dieses Damoklesschwert,was in diesem Fall über mich bedrohlich baumelte. Ich konnte ihm also nicht das Mandatentziehen, und mir am nächsten Tag einen anderen Anwalt suchen, der auch noch am gleichenTag eine Widerrufsbegründung hätte fertig stellen müssen. Ich ließ mir erklären, warum seinSchriftsatz einen so extremen Schwerpunkt auf die Verhinderung der Auskünfte über meineFinanzen legte. Ich erklärte ihm, dass bei mir nicht viel vorhanden sei, lediglich 60.000 in Formeiner halb abgezahlten Eigentumswohnung. Mein Anwalt Manfred gab mir daraufhin eineverblüffende, plausible Antwort, die ich nicht ganz von der Hand weisen konnte. Die Gefahrwar, bei einer Auskunftserteilung der Anspruch meine Frau auf 30.000 €, womit aber derStreitwert auf diese Summe gestiegen wäre. Dadurch wären enorme Anwaltskosten entstanden,die natürlich verhindert werden mussten. Ich akzeptierte sein plausibles Argument, womit sichnatürlich nichts an meinem Standpunkt änderte, der wichtige Ehevertrag wurde eher am Randebehandelt. Auf jeden Fall verbesserte sich das Klima, und wir einigten uns (in der Not), nur anden beiden Stellen des Schriftsatzes die Ergänzung „bei Vorliegen der Voraussetzungen“einzufügen, darauf bestand ich unbedingt, für viel zu gefährlich hielt ich das Fehlen dieserEinschränkungen. So beendeten wir das Gespräch nach einer halben Stunde in einemgekünstelt freundlichen Ton, schließlich konnte ich mit dem Ergebnis halbwegs leben. Ehrlichgesagt, mir fehlte auch langsam die Kraft, mich mit der Bande auch noch weiter auseinander zusetzen. Ich hatte eine harte Woche hinter mir, und ich musste mich drei Tage vor Weihnachtenendlich mental langsam mal auf das Fest vorbereiten.Schauen wir uns mal kurz dieser Widerrufsbegründung an, die mir persönlich viel zu lang war,weshalb ich sie hier nur auszugsweise wiedergebe. Sie enthielt viele unwesentliche Dinge,etwa, wie der Ehevertrag zu Stande kam, die peinliche berufliche Laufbahn meiner Frau, völligobsolet, Laberei, wie ich sie schon des Öfteren in seinen Schriftsätzen kannte, bei denen ich amSchluss des Schreibens nicht mehr wusste, worum es überhaupt noch ging. Schließlich hätteman nur auf das existierende BGH Urteil vom 25.5.2005 verweisen müssen, das Eheverträgemit schwangeren Frauen für gültig erklärte, auch wenn die Verträge dann besonders geprüftwerden mussten, dann noch einen Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts undfertig! Diese beiden Urteile hatte er vorher auch sehr überzeugend aufgezeigt, auch den Antrag,die Auskunftsklage abzuweisen.b e a n t r a g t der Antragsteller,1. das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 04.10.2006 aufzuheben und die Auskunftsklageabzuweisen.2. im Falle des Unterliegens des Antragstellers die Revision zuzulassen.Weiterhin b e g r ü n d e ich die Berufung vom 09.11.2006 wie folgt:Zunächst bezieht sich der Antragsteller vollinhaltlich auf seinen bisherigen Vortrag in der ersten Instanzund insbesondere auf den Schriftsatz vom 30.08.2006 und die dort zitierten Literaturstellen.Das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 04.10.2006, mit dem dieses den Antragsteller zurAuskunftserteilung verurteilt hat, kann keinen Bestand haben. Die Feststellungen des erstinstanzlichenGerichts in Bezug auf die Unwirksamkeit des zwischen den Parteien des Rechtsstreits am 06.12.1988geschlossenen Ehevertrages sind unzutreffend. Tatsächlich ist der vorgenannte Ehevertrag nichtsittenwidrig.Offensichtlich leitet das erstinstanzliche Gericht allein aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin zumZeitpunkt des Vertragsabschlusses schwanger war und über keine abgeschlossene Berufsausbildungverfügt, schon allein die Sittenwidrigkeit ab. Das Gericht geht allein auf Grund dieser Umstände von einerevident einseitigen und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nichtgerechtfertigte Lastenverteilung zu Lasten der Antragsgegnerin aus. Diese Umstände waren jedochtatsächlich nicht gegeben.105


In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf,FamRZ 2005, Seite 282 ff.) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist der Ehevertragder Parteien im Spannungsfeld zwischen der Vertragsfreiheit und den gesetzlichen Regelungen zubeurteilen. Hierbei ist sicherlich auch im Einklang mit der Rechtsprechung jeglicher Fall der einseitigenDominanz eines Ehegatten auf die Frage der Sittenwidrigkeit zu prüfen. So liegt der Fall hier jedoch nicht.Die Schwangerschaft der Antragsgegnerin bei Abschluß des Vertrages führt nach allgemeiner Meinungnicht unmittelbar zu einer Sittenwidrigkeit des Vertrages, sondern ist lediglich ein Indiz dafür, dass eineSittenwidrigkeit vorliegen könnte, sofern der Vertragsinhalt einseitig zu Lasten der Antragsgegnerin ginge.Hier ist jedoch durch den vorliegenden Vertrag nicht in die Kernbereiche des Scheidungsfolgerechteseingegriffen. Der von sämtlichen Obergerichten als Kernpunkt angesehene Betreuungsunterhalt des diegemeinsamen Kinder betreuenden Ehegatten ist in dem Vertrag der Parteien ausdrücklich von demUnterhaltsausschluß ausgenommen. Dies bedeutet, dass die berechtigten Interessen der Antragsgegnerinin dem Vertrag hinreichend berücksichtigt sind. Insoweit verweise ich auf meinen Schriftsatz vom30.08.2006, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Tatsächlich ist der Lebensunterhalt derAntragsgegnerin durch den nicht ausgeschlossenen Betreuungsunterhalt sichergestellt. Bis zu einerVolljährigkeit der gemeinsamen Kinder, ist der Antragsteller auch nach Abschluß des Ehevertragesweiterhin verpflichtet, den Unterhalt für die Antragsgegnerin zu leisten. Hierdurch werden die Nachteile, dieder Antragsgegnerin durch die Kindererziehung entstanden sind und entstehen, ausgeglichen.Hinzu kommt, dass der Kernbereich der Scheidungsfolgeregelungen somit zumindest bis zur Volljährigkeitder gemeinsamen Kinder der Parteien, also dem Zeitpunkt in dem ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt inder Regel erlischt, beibehalten bleibt. Dieser von der obergerichtlichen Rechtsprechung als „unantastbar“angesehene Bereich bleibt somit unberührt.Die tatsächlich vollständig ausgeschlossenen Unterhaltsansprüche auf Aufstockungsunterhalt werdenauch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als disponibel angesehen und deren Ausschluß führtgerade nicht zu einer Sittenwidrigkeit des Vertrages. Hiermit sind die Belange der Antragsgegnerinhinreichend gewahrt.Von einer einseitigen Dominanz eines Vertragspartners kann insoweit keine Rede sein. Es kommt hinzu,dass die zu zahlende Ausgleichszahlung des Antragstellers auch insoweit für einen Lastenausgleich sorgt.Weiterhin ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes auchgrundsätzlich ein Ausschluß des Versorgungsausgleiches und ein Ausschluß des Zugewinnausgleichesals zulässig angesehen worden. Ein Ausschluß dieser Regelungen indiziert gerade nicht eineSittenwidrigkeit des Vertrages.Auch im vorliegenden Falle kann nicht von einer Sittenwidrigkeit ausgegangen werden, da dieAntragsgegnerin durch die fraglichen Regelungen nicht einseitig benachteiligt wird.Jetzt folgte seitenweise der Lebenslauf meiner Frau, angefangen vom Ende ihrer Schulzeit,über die Verlobung, mein Angebot, den Ehevertrag vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen,Schwangerschaft, was wir uns alles ersparen können, da völlig irrelevant in Hinblick auf diebeiden aufgeführten Urteile. Diese hatte mein Anwalt aber wenigstens sehr schön in Teilenzitiert, einfach Klasse. Bedenke ich, dass er noch Wochen vorher das BGH Urteil als nichtanwendbar bezeichnete, stellte sein Schriftsatz nun eine extreme Kehrtwende dar. Wieder malein Beweis, wenn man die Bande an die kurze Leine nimmt und ihnen die Richtung vorgibtdurch Zerren an der Leine, dann stellt sich deutlich mehr Erfolg ein.Anfang Februar 2007 hatte ich über einen Personaldienstleister einen guten Job bei einemgroßen Automobilzulieferer gefunden als Festangestellter, nicht als Freiberufler wieursprünglich beabsichtigt. Die Tätigkeit machte Spaß, war doch die Organisation in der Firmaum Klassen besser als in dem Sauladen, in dem ich vorher sieben Jahre angestellt war. Auchprivat tat sich nach langer Zeit wieder erfreuliches in Form einer äußerst interessantenLebenspartnerin, mit der ich eineinhalb Jahre eine enge Beziehung hatte, nachdem vorher alleFreundschaften nach wenigen Monaten endeten. All dieses Glück sollte einen Dämpfererhalten, als zu besagtem Zeitpunkt mein Anwalt in der Firma anrief, was er noch nie getanhatte. Ich ahnte fürchterliches und hatte Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatteangeblich in seiner Kanzlei angerufen und ihm die ablehnende Haltung gegenüber seinemWiderruf mitgeteilt, und wir sollten nun den Widerruf zurücknehmen. Das Gericht schloss sichweitgehend dem Amtsgericht beim Streitwert an, erhöhte ihn zwar von 500 auf 600 €, dennochwar kein Widerruf möglich in Sachen Vermögensauskunft! Ich sackte innerlich völlig106


zusammen, dachte, damit sei der Ehevertrag endgültig sittenwidrig. Mein Anwalt musste mirmehrmals klarmachen, dass dieser Fall nicht vorlag, so geschockt war ich. Sein Widerrufverfolgte hauptsächlich den Zweck, dem Amtsgericht Auskünfte über mein Vermögen zuverweigern mit dem Ziel einen hohen Streitwert zu vermeiden. Hätte ich z.B. 60.000 € in Formeiner halb abbezahlten Eigentumswohnung offen gelegt, so hätte die Gegenseite 30.000 €gefordert. Hinzu käme noch unser dreifaches Monatseinkommen, läge der Streitwert bei42000 € minus 10.000 € , die unstrittig waren, was immer noch 32000 € gewesen wären, alsodreimal so viel wie in den Rechtsstreits zuvor. Ich durfte somit Rechnungen um die 3000 €erwarten, ein neuer Spitzenwert. Somit wurde das Fehlurteil vom Amtsgericht W rechtskräftig,und ich musste Auskunft über mein Vermögen geben. Ich durfte mich schon mal auf ein teuresVerfahren einrichten. Die Richterin konnte in einem weiteren Urteil hohe Summen verlangenfür meine Nochfrau, wobei wir aber mit diesem zu erwartenden Urteil in Berufung gegangenwären beim OLG, was sich dann mit dem Ehevertrag und seiner Gültigkeit auseinandergesetzthätte. Dennoch blieben die hohen Kosten, die vermutlich der Verlierer zahlen müsste, und zwarfür beide Anwälte. Besonders schlimm fand ich, es verging fast ein halbes Jahr seit unseremWiderruf des Urteils im September, indem ich fleißig Trennungsunterhalt zahlen musste, 700 €,verlorene Zeit, verlorenes Geld. Mittlerweile hatten wir das 4. Scheidungsjahr angefangen(auch ein sechstes folgte noch….) und ein Ende war immer noch nicht in Sicht.Komisch erschien mir ebenfalls, der angebliche Anruf des OLG beim Anwalt, da nicht derübliche schriftliche Weg angewendet wurde. Bei mir kam extremes Misstrauen auf, zuabenteuerlich kam mir diese Geschichte vor. Ich befürchtete ein wenig, mein Anwalt nimmtden Widerruf zurück, und somit wäre generell keine Widerrufsmöglichkeit mehr vorhanden.Deswegen sicherte ich mich schriftlich zweifach per Email ab, indem ich ihm seine Aussagenzitierte, die er auch danach nicht dementierte. Solche Gesprächsprotokolle sollten immer zurSicherheit gemacht werden, damit der Anwalt sich später nicht heraus reden kann!Interessant war seine rasche Antwort. Wo bei unserem Telefonat alles ganz einfach erschienmit dem Gang zum OLG, tauchten auf einmal weitere Voraussetzungen auf, die erfüllt werdenmussten, ohne aber dabei ins Detail zu gehen. Es war schon interessant zu wissen, um welcheBedingungen es sich handelte neben einem entsprechend hohen Streitwert. Vielleicht verbargsich ja dahinter irgend ein K.O. Kriterium für mich. Mein Misstrauen vergrößerte sich somit.Meine Stimmung sank wieder, als ich die restliche Mail las, die mich aufforderte, alles offen zulegen, sprich sämtliche Vermögenswerte bezogen auf den 16.02.2005, also WertEigentumswohnung, Aktien, Lebensversicherungen, Konten, also die Hosen runterzulassen biszu den Kniekehlen, und das trotz eines existierenden Ehevertrags! Zwar hieß es, bei Zahlungvon nachehelichem Unterhalt bzw. oder eines zu hohen Zugewinnausgleichs konnte ebenfallsBerufung eingelegt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt waren, jedoch war daskein Trost, klang es doch noch nach langem Kampf.Besonders kotzte mich der Gedanke an, mich wieder mit dieser männerfeindlichen Richterinabgeben zu müssen, die mich natürlich so richtig zu Zahlungen verdonnern konnte bis zurSchmerzgrenze. Meine Stimmung sank so erheblich, Aggressionen kamen auf, die sichunbewusst an meiner neuen Liebe entluden, weshalb wir uns abends stritten. Es war wiedereinmal der Zeitpunkt gekommen, als mein Kopf blockiert war, die Voraussetzungen für eineneue Beziehung äußerst schlecht lagen, quasi nicht vorhanden waren. Dennoch musste ich trotzdes finanziellen Vernichtungskrieges, in dem ich mich befand, eine Beziehung haben, um nichtnoch mehr zu vereinsamen, zu verhärten und zu verbittern. Davon ganz abgesehen, gehöre ichauch nicht zu der Sorte von Männern, die sich jeden Monat den Playboy und eine große DoseHandcreme kaufen. Natürlich taten mir meine Lebenspartnerinnen zeitweilig leid, mussten siemich doch ab und zu mal auffangen oder den Blitzableiter spielen.107


Mir kam die Sache mit dem Anruf vom OLG bei meinem Anwalt äußerst mysteriös vor, ichwar von Misstrauen geradezu besessen und schrieb daher meinem Anwalt eine entsprechendeMail, in der ich ihm meine erheblichen Zweifel mitteilte. Ich wollte die OLG Botschaftschriftlich haben, denn eine nur mündliche Aussage dieses Obergerichts hielt ich für sehrmysteriös. Außerdem fragte ich nach den weiteren Bedingungen für den Widerruf. Ferner batich meinen Anwalt, der Richterin unsere Berufung nach dem Urteil sofort anzukündigen, umauch bei der Gegenseite einen Triumph zu vermeiden. Die mussten gleich wissen, dass es einlanger Kampf wurde, den sich meine Frau gar nicht finanziell leisten konnte, war sie dochschon jetzt finanziell am Ende.Von meinem Anwalt hörte ich nichts mehr, auch ein 2. Mahnschreiben wurde völlig ignoriert!Zeit also, selber mal der Sache nachzugehen, sprich an das OLG Düsseldorf zu schreiben mitder Frage, ob dieses mysteriöse Telefongespräch jemals stattgefunden hatte. Gut eine Wocheerhielt ich die ernüchternde Antwort, die mein Wochenende regelrecht versaute:wird anliegende prozessleitende Verfügung vom 16.01.2007 zur Kenntnisnahme übersandt.Eine telefonische Kontaktaufnahme hat in diesem Zusammenhang nicht stattgefunden.Ich hatte mit so einer Antwort gerechnet. Mein Anwalt hatte mich von vorne bis hintenbelogen, von wegen das OLG hätte ihn angerufen! Den Grund für dieses Märchen konnteman indirekt dem beiliegenden Schreiben entnehmen, nämlich dass Anwalt K auch ein weiteres10 Jahre altes BGH Urteil nicht kannte, somit sein Widerruf völlig unzulässig war! Dieser hattemeine Scheidung um 5 Monate verlängert, was etwa 600 € Schaden waren! Peinlich war in derBegründung die Nennung dieses BGH Urteils mit der Aussage der unzulässigen Berufung, wasmein Anwalt mir verheimlichen wollte. Noch interessanter war aber, auch der Anwalt meinerFrau, Umsatzspezialist M, hatte keinen blassen Schimmer von diesem Urteil. Zwar lehnte erdiesen Widerruf ab, wies aber nicht auf seine Unzulässigkeit hin. Ebenso gehörte dieComedyrichterin zu den Ahnungslosen, denn wäre sie fachlich kompetenter gewesen, hätte sieebenfalls die Nichtigkeit der Berufung erkannt! War ich nur noch von absoluten juristischenNieten umgeben? Schauen wir uns doch mal die mir verschwiegene Stellungnahme des OLGDüsseldorf vom 16.1.2007 an:Prozessleitende VerfügungZur Vorbereitung der Entscheidung ergehen folgende Anordnungen:1.Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung unzulässig sein dürfte. DasAbwehrinteresse der zur Auskunft verurteilten Partei als Berufungskläger bemisst sich nach ständigerRechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats nicht nach einem Bruchteil derdurchzusetzenden Zahlungsansprüche, sondern nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten,der mit der Auskunftserteilung verbunden ist (vgl. BGH FamRZ 1996, 1543, 1544; Zoll er/Herget. 26. Aufl., §3 ZPO Rdnr. 16 Stichwort "Auskunft"). Dieser Aufwand dürfte für die Auskunft zum Unterhaltsbegehren(Einkünfte in der Zelt von März 2004 bis Februar 2005 und Vorlage der Gehalts- und Spesenabrechnungensowie des Steuerbescheides für 2004) kaum messbar und für die Auskunft zum Endvermögen am16.02.2005 ebenfalls nur geringfügig sein, da dieses Vermögen nach der Darstellung des Antragstellers aufSeite 5 der Berufungsbegründung im Wesentlichen in seiner Eigentumswohnung bestehen soll unddeshalb nur ein überschaubarer Aufwand für die Zusammenstellung der aktuellen Belastungen amBewertungsstichtag sowie etwaiger sonstiger Vermögenswerte entstehen wird. Auf die Wirksamkeit desEhevertrages kommt es insoweit nicht an. Der Senat beabsichtigt deshalb, den Wert desBeschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) auf bis zu 600 € festzusetzen und die Berufung gemäß §522 Abs. 1 ZPO durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zurStellungnahme bis zum 07.02.2007. Innerhalb dieser Frist mag der Antragsteller auch mitteilen, ob dieBerufung zurückgenommen wird.108


2.Für den Fall, dass die Berufung nicht zurückgenommen wird, wird der Antragsgegnerin vorsorglich schonjetzt eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Berufung durch einen bei einem Oberlandesgerichtzugelassenen Rechtsanwalt bis zum 21.02.2007 gesetzt. Der Senat behält sich vor, bereits vor Ablauf dieserFrist über die Verwerfung des Rechtsmittels zu entscheiden oder zu terminieren,Dieser Tag war die Wende, Zeit Anwalt K seinen verdienten Tritt in den Hintern zu verpassen,sich was neues zu suchen, und ihn wegen dieser dann entstehenden doppelten Kosten zur Kassezu bitten, notfalls mit einem standesrechtlichen Verfahren. Der Mann hatte erstens keineAhnung von BGH Urteilen, noch nicht einmal von ganz grundlegenden, und zweitens belog erauch noch seinen Mandanten nach Strich und Faden, strafrechtlich gesehen hätte ich ihnbelangen können wegen arglistiger Täuschung und möglicherweise Unterschlagung, dann wäreseine anwaltliche Zulassung weg gewesen !Schon vorher hatte ich diesbezüglich Juraxx.com kontaktiert mit der Frage, ob ich vor demAmtsgericht auch ohne Anwalt auftreten könnte, was in einer netten und kostenlosen Antwortleider verneint wurde. In diesem Zusammenhang nannte man mir einen Anwalt aus Essen, dervor dem OLG Düsseldorf zugelassen war. Ich schaute mir im Internet diesen Mann mal näheran, wo sogar ein Bild veröffentlicht war. Er gefiel mir auf Anhieb, hatte viel Ähnlichkeit mitdem Tennisspieler Andre Agazzi, wirkte voller Energie. Ich schrieb ihm eine Mail, in der ichdie Situation beschrieb mit meinem Anwalt K, genauer gesagt seine Unkenntnis in SachenBGH Urteile. Montag Mittag ging die Mail raus. Alle paar Stunden prüfte ich, ob eineAntwort vorlag, immer wieder schaute ich mir auch sein Bild an, er war wohl meine letzteHoffnung. Als Donnerstag Morgen immer noch keine Reaktion erfolgt war, rief ich in seinerKanzlei an, wo man mir erklärte, dass Herr Ri fast die ganze Zeit Auswärtstermine hatte.Mittags allerdings ging das Telefon , und Anwalt Ri rief persönlich an! Seine energischeund laute Stimme faszinierte mich. Er erklärte mir, dass doppelte Kosten aufkämen, wenn ermich vor dem OLG und dem AG vertreten würde, er aber nichts gegen hätte, wenn ich meinenjetzigen Anwalt K für Amtsgericht Angelegenheiten weiterhin beanspruchen würde, fürmich die einzige Chance, ca. 1800 € zu sparen. Ich vereinbarte eine Woche später einenErstberatungstermin, um mit ihm die komplizierte Konstellation vor Ort zu erörtern. Er batmich zwecks Vorbereitung alle entscheidenden Dokumente ihm zu faxen, was ich gleich amnächsten Tag erledigte: 60 Seiten vom AG Urteil bis zum Widerruf, Ehevertrag und BGHUrteil, alles komplett. Sein Wunsch, sich anhand der Dokumente erst einmal vorzubereitengefiel mir, schließlich kannte ich es bisher nicht, dass ein Anwalt sich tief mit meiner Materieauseinandersetzte. Bisher waren meine Anwälte zum Gericht gegangen wie zu einemAbenteuerspielplatz, sprich ohne jegliche Vorbereitung, nach dem Motto, mal schauen, was wirheute schönes erleben. Ich beschloss auch, meinen Vater zum Anwaltstermin mitzunehmen, deranhand von Fangfragen ebenfalls das Format des Anwalts testen sollte, sprich, ob das wieder soeine Niete war oder nicht. Davon ganz abgesehen konnte ich mittlerweile keinen Anwalt mehrobjektiv beurteilen, zu viele Vorurteile hatten sich mittlerweile gegen diese Bande in miraufgebaut, ich traute keinem mehr von diesen Brüdern.Meinem Anwalt K schrieb ich auch sofort nach dem ermutigenden Gespräch eine Mail, in derich das Mandat für die OLG Angelegenheit zwar noch nicht kündigte, aber schon maldurchblicken ließ, dass ich einiges rausbekommen hatte in Sachen OLG.Ich bitte Dich dringend, nun endlich alle Unterlagen dem Gericht kurzfristig weiterzuleiten, um nicht nochmehr Zeit zu verlieren. Schließlich hat mich der unzulässige Widerruf (gemäß §522, Abs. 1 ZPO) 5 Monategekostet, ein potentieller Schaden, der erst am Ende der Scheidung bemessen werden kann. Über dieseWiderrufssache werden wir uns in Kürze noch gesondert unterhalten!109


Auch auf diese Mail antwortete er nicht, zu peinlich war wohl diese für ihn. Allerdingskonnte ich auch nicht ausschließen, dass er wieder zwischen seinen drei Kanzleienhin und her pendelte, er gar keine Zeit mehr hatte, sich mit mir abzugeben.Die versuchte Einigung – Versuch 3Mittlerweile waren fast drei Jahre vergangen in meiner Scheidung, ohne dass einer der Parteienwirklich weiter gekommen war. Sicher, meine Frau konnte einige Vorteile verbuchen in deninsgesamt drei Verhandlungen, allerdings möchte ich das Wort Siege hier nicht verwenden, zuhoch waren die Kosten hierfür und zu wackelig ihr Sieg beim Ehevertrag. Man konnte zu Rechtauch von verlorenen Siegen sprechen, denn ihre Anwalts- und Gerichtskostenkosten lagenbisher viel höher als ihre Einnahmen. Außerdem rannte sie gegen einen Berg an namens BGHUrteil. Ich sehnte mich nach Harmonie und Frieden, wollte diesem Gemetzel und den hohenKosten endlich ein Ende bereiten. Gleichzeitig tat mir meine Frau in gewisser Weise auch leid,sie war vom Intellekt selbst ihrem Anwalt so hoffnungslos unterlegen, dass er sie ausnahm wieeine Weihnachtsgans, ohne es zu merken. Freuen konnte ich mich darüber nicht, auch wenndiese Frau mir mit ihrer Streitsucht bisher großen Schaden angerichtet hatte. DieWeihnachtszeit 2006 ließ mich innerlich zur Ruhe kommen, erhöhte mein Harmoniebedürfnis,so dass mich nur ein Gedanke regierte: Frieden, Ende des Wahnsinns namens Scheidung. Ichschrieb meiner Frau, nachfolgend auch Birgit genannt, in der Weihnachtszeit 2006 einen nettenBrief, in dem ich ihr mal die ganze Erfolglosigkeit und Abzockerei begreiflich machte,vielleicht wachte sie dann endlich auf. An dem Brief arbeitete ich zwei Tage lang, ließ ihn vonmeinen Eltern prüfen, die sich zu dem nachfolgenden Werk positiv äußerten:Hallo Birgit,da wir keinen telefonischen Kontakt haben, was ich sehr bedauere, wende ich mich in dieserForm an Dich. Auch will ich mich nicht bei Dir ausheulen, wie Du so schön zu sagen pflegst,sondern Dich vor riesigem Schaden bewahren, da Dein Anwalt Dich in Schlachten bishergeschickt hat und es verstärkt sogar noch plant, bei denen Du finanziell bisher Federn gelassenhast und Du zukünftig auch noch vermehrt lassen wirst. Ich sehe es lieber, wenn Du Dir von derAbfindung, die Dir ganz klar zusteht, lieber was Nettes kaufst, etwa ein Auto, und Du schuldenfrei bist,anstatt es den Anwälten zu geben, wovon ich auch nichts habe. Nachfolgend möchte ich meineBehauptung belegen, dass die Anwälte generell nur die Abzockerei im Sinn haben, was ganz besondersfür den Herrn M gilt, in etwas geringerem Maß natürlich auch für meine bisherigen Anwälte, die ichallerdings mittlerweile im Griff habe. Da auch ich zugegeben viele schlechte Erfahrungen gemacht habemit Anwälten, habe ich nach 2 Jahren Arbeit ein 200 seitiges Buch im Internet kostenlos veröffentlicht inden Tauschbörsen, wo ich am Beispiel unserer Scheidung die Abzockerei und Tricks der Rechtsverdreherbeschrieben habe, aber auch viele Tipps gebe, wie man sich vor der Bande schützt, wie man mit ihr ambesten umspringt. Noch im Dezember werde ich dieses Werk auf meiner eigenen Internetseite weiterverbreiten, dort aber primär Rat geben vor der Ausplünderung durch die Anwälte.Nun aber zu meinen sicherlich ungeheuerlich klingenden Behauptungen, dass u. a. Dein Anwalt Dichbisher nur getäuscht und ausgenommen hat wie eine Weihnachtsgans, auch meine Anwälte hatten es beimir zumindest probiert. Hatte er Dir nicht erzählt, Du bräuchtest die PKH nicht zurückzahlen? Seit Mitte2005 zahlst Du fleißig, wobei die Beträge noch steigen werden, da wir mindestens noch zum OLG gehenund evtl. zum BGH, wofür jedes Mal neue PKH beantragt und zurückgezahlt werden muss.Damit aber leider nicht genug. Erinnerst Du Dich noch an Mitte 2004, wo Dein Anwalt einAnordnungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte, weil meine Anwältin ca. 1600 € ausgerechnet hatte, derRA M dagegen 2100 €. Der Richter kam in der Verhandlung auf 1749 €, aber jeder musste seinen eigenenAnwalt bezahlen. Zwar hast Du 3 Monate lang rund 150 € mehr bekommen, musstest aber dafür gut 1400 €Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Somit hast Du aber in Wirklichkeit einen Verlust von rund eintausendEuro gehabt! Und das Urteil konnte man 3 Monate später in die Mülltonne kloppen, hattest Du eine Arbeitaufgenommen, die eine Neuberechnung erforderte. Daher war dieses Verfahren völlig überflüssig, konnteman doch schon absehen, dass Du bald eine Arbeit aufnehmen würdest. Naja, für Deinen Anwalt war es eingutes Geschäft, denn in 1,5 Stunden Mal eben 1400 Euro zu verdienen ist eine reife Leistung. Und Du110


kannst froh sein, dass ich dieses Urteil widerrufen hatte, sonst wären die Kosten durch dieEinigungsgebühr um 600 € höher ausgefallen, Dein Verlust auf 1600 € gestiegen!Damit aber noch nicht genug. Die Anlage U hat Dein Anwalt mir absichtlich vorenthalten, um einen Prozesszu provozieren. Zur Verhandlung ist es zwar nicht gekommen, da die Richterin auf schriftlichem Weg dasUrteil gefällt hatte, was auch billiger ist, dennoch ist Dein Schaden 900 € alleine in diesem unnötigen Fall,denn Dein Anwalt verdient daran knapp 400 €, meinen Anwalt musst Du auch bezahlen in gleicher Höhe,hinzu kommen noch Gerichtskosten in geschätzter Höhe von 150 €, so dass Dein Schaden bei etwas über900 € liegt. Meinen Anwalt musste ich vor kurzem stoppen, als er eine Zwangsvollstreckung gegen Dichwegen dieses Betrags einleiten wollte, woran er ja auch gut verdient hätte. Natürlich habe ich denBurschen zurückgehalten und ihm gesagt, dass ich das über den Zugewinnausgleich verrechnen werde,schließlich will ich mich noch morgens im Spiegel anschauen können. Im übrigen kannst Du Deinen Anwaltwegen dieser 900 € regresspflichtig machen, vorausgesetzt, es war nicht Deine Idee, die Anlage U mirvorzuenthalten. Spreche ihn mal an, wie er sich das mit den Kosten vorstellt in dieser Sache, denn fürdiese 900 € kannst Du 3 Wochen ans Mittelmeer fliegen, was ich lieber sehen würde! Schließlich war esdann seine Schuld, mir die Anlage U nicht zu schicken, denke ich mal.Ebenfalls musste ich meinen Anwalt ausbremsen, als er eine Abänderungsklage einreichen wollte, wasman bei Unterhaltsänderungen generell macht. Ich hatte Dir nicht umsonst Ende Februar am Telefonmitgeteilt, dass ich arbeitslos werde, wodurch sich der Gesamtunterhalt reduzieren wird. Normalerweisehätte ich das per Gericht machen müssen, nur dann hättest Du als auch ich jeweils mindestens 650 € anAnwaltskosten gehabt, die wir uns wohl ersparen konnten. Schließlich hätte die Richterin festgestellt, dasneue Einkommen ist korrekt, also zahlt beide mal Eure Anwälte selbst. Natürlich war mein Anwalt sauer,dass ihm so viel Geld entgangen ist…..Was lernen wir daraus wieder? Anwälte klagen gerne, denn nur soverdienen sie dickes Geld in wenigen Stunden!Den größten Betrug begeht Dein Anwalt aber bei dem Thema Ehevertrag. Seit dem 25.5.2005 gibtes vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), ein Urteil (XIIZR 296/01), was besagt,dass Eheverträge mit Schwangeren gültig sind, auch wenn diese Verträge dann besonders geprüft werdenmüssen. Zwar hast Du in der 1. Instanz gewonnen, weil die Richterin männerfeindlich ist, was sie in derVerhandlung durch viele Witze belegt hatte, so dass keiner die Richterin A für voll nimmt. Spätestens derBGH muss zu seinem eigenen Urteil stehen, weswegen ich diesen langen und teuren Weg leider gehenmuss. Nur hat Dein Anwalt Dir nie von diesem unheilvollen Urteil erzählt, es Dir regelrecht verschwiegen.Kann auch sein, dass er es genauso wenig kannte wie mein Anwalt, den ich erst einmal auf die Existenzdieses Urteils hinweisen musste, denn hätte ich auf ihn gehört, den Vergleich anzunehmen, hätte ich biszum Lebensende 200.000 € Schaden gehabt! Jedenfalls verschweigt er Dir dieses Urteil, auch wenn wirbeim Widerruf darauf erstmalig hingewiesen hatten. Ist auch klar, beim Oberlandesgericht will er auchrichtig absahnen, denn egal ob Du verlierst oder gewinnst, die Anwälte kassieren immer das gleiche! Undsollte es zum BGH gehen, weil vielleicht ein Richter dieses BGH Urteil nicht anwenden will, zu wenigenProzent besteht die Möglichkeit immer, dann wird es richtig teuer, denn vor dem BGH dürfen nur wenigeEliteanwälte auftreten, unsere Pfeifen jedenfalls nicht, und die Burschen kosten richtiges Geld! Und das istnur der Gipfel des Eisbergs, denn der Verlierer darf dann die Kosten aller Verfahren bezahlen, das könnendann nochmals locker 6.000 € werden! Ich kann Dir nur den Tipp geben, Dich mal von einem WuppertalerAnwalt Deiner Wahl beraten lassen zu diesem Thema, ich würde die Hälfte der etwa 200 € Kosten freiwilligtragen! Schließlich sollst Du fünf Minuten vor zwölf endlich begreifen, dass ich Dich nicht verarschen will,Dich nicht in eine Kostenlawine rein treiben will, denn daran verdiene ich nichts. Davon ganz abgesehensollte man mit Stil auseinander gehen nach so einer langen gemeinsamen Zeit.Nicht nur Dein Anwalt ist ein Abzocker, ich selber bin auch schon oft genug an solche Typen geraten, habeschon genug zur Strecke gebracht, die bei mir überhöht abkassieren wollten. Hätte ich alleAnwaltsrechnungen bezahlt, wäre ich um 4000 € ärmer und damit bankrott. Meine 1. Anwältin hatte keinenCent von den geforderten 2200 € bekommen, ich machte sie für einen schweren Fehler haftbar, sie reichtedie Klage ein, der Richter wies diese ab, weil er mein Recht erkannte. Zwei weiteren Anwälten habe ich dasüberhöhte Honorar um jeweils 400 € gekürzt, auch sie wagten nicht, mich zu verklagen. Und im Oktoberhabe ich vor Gericht meine Exanwältin verklagt und haushoch gewonnen, statt ihr 700 € zahlen zu müssen,musste sie mir sogar noch 500 € geben. Sie hatte grundlos das Mandat niedergelegt, aber die volle Summegefordert. Das ist so, als wenn ein Kunde bei Dir 10 Brötchen haben will, hast aber nur noch 4, berechnestihm aber den Preis von 10. All diese Fälle und vieles mehr habe ich im Internet auf 200 Seiten in meinemBuch veröffentlicht mit nur einem Ziel, die vielen ahnungslosen Leute vor den Tricks der Anwälte zuwarnen, ihnen Tipps zu geben, wie man mit der Abzockerbande umspringt, damit man am Ende nichtbankrott ist, was schnell gehen kann.Hebe Dir diesen Brief bitte auf, eines Tages wirst Du dann merken, dass ich mit allen Behauptungen Rechthatte, Dich vor großen Schaden bewahren wollte, vielleicht siehst Du mich dann in einem anderen,besseren Licht. Schließlich kann es nicht mein Ziel sein, Dich zu ruinieren, waren wir doch immerhin etwa22 Jahre ein Paar, was auch gemeinsame Kinder hat. Sicherlich ist zuletzt einiges bei uns falsch gelaufen,und gewisse Dinge tun mir heute auch leid, sie tun weh. Aber die Würfel sind nun mal gefallen. Kurzum,denke mal über dieses Schreiben nach, prüfe meine Behauptungen, lasse Dich beraten, vielleicht ist es janoch nicht zu spät. Wie auch immer Du Dich verhalten magst, ich wünsche Dir ein frohes Fest und einen111


guten Rutsch, arbeite nicht so viel im neuen Jahr, nicht dass Du eines Tages mal zusammenklapsst, davonganz abgesehen, dass Viveka Dich sehr braucht…Liebe GrüßeLeider kam von meiner Frau keinerlei positive Reaktion, im Gegenteil, über unsereTochter ließ sie verlauten, ich wollte ihr nur Angst machen, das war alles. Für mich hießdiese gleichgültige Reaktion, der Wahnsinn geht weiter, die Kostenlawine startete jetzt erstrichtig, wenn es zum OLG ging. Allerdings konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, dasseine ganz anderer juristischer Tsunami acht Monate später auf mich zurollte, der von derfinanziellen Belastung alles bisherige in den Schatten stellte.......Besuch bei Anwalt Nummer 7Am 23.3.2007 war es soweit, sich mal einen neuen Anwalt anzuschauen, schließlichhatte ich von meinem momentanen und verlogenen Rechtsbeistand die Nase gestrichenvoll. Ich traf mich mit meinem Vater in Essen bei Anwalt Ri.Ich legte in der Besprechung gleich mit Fragen los, insbesondere zur Einschätzungder Lage. Hierbei bewies Herr Ri viel Fleiß und eine ziemliche Gründlichkeit, nämlichsich tief in meine Dokumente eingelesen zu haben. Ihm fiel auch ein Damoklesschwert imBeschluss des Amtsgerichts auf, dass ich nämlich nach Rücknahme des Widerrufs eineSicherheitsleistung von 500 € an die Gerichtskasse hätte zahlen müssen. So bestandimmerhin die Gefahr des Gerichtsvollziehers, der mich jederzeit aufsuchen konnte. Aberauch auf diese Gefahr wies mich mein jetziger Anwalt K nicht hin. Mir gefielen RisRecherchen, denn mehrmals suchte er im BGB nach bestimmten Sachverhalten und zitierte unsdiese. Herr Ri wirkte unheimlich lebendig, sprach sehr schnell, wirkte völlig übertaktete,hektisch, der Mann war voller Energie. In Sachen Ehevertrag verrannte er sich allerdingseinmal heftig, als er behauptete, der Aufstockungsunterhalt wäre nicht ausgeschlossen. MeinVater musste ihm die Zusammenhänge erklären, dass dies nicht zutraf, was der Anwalt dannaber einsah. Was mir ebenfalls nicht gefiel war seine Krähenmentalität, eine Krähe hackt deranderen kein Auge aus, als ich fragte, wie ich gegen meinen jetzigen Anwalt vorgehen, welcheTatbestände man ihm vorwerfen konnte Da kamen keine Ratschläge sondern nur der Tipp, sichmit ihm im Guten zu einigen. Auch machte ich ihm deutlich, ich hatte keine Lust hatte, michmit meinem momentanen Anwalt noch weiter abzugeben in Amtsgericht Angelegenheiten.Allerdings wollte ich auch keine doppelten Kosten haben, wenn ich auch für dieseAngelegenheiten mir einen neuen Anwalt nehmen würde. Mir einen Sonderpreis zu machen fürdie Komplettübernahme des Falls wollte er einfach nicht, wobei ich zugeben muss, laut RVGwar es auch nicht erlaubt ist, Preise unter der Mindestgebühr zu vereinbaren. Andererseits sagteich mir, die meisten Anwälte kämpfen um das finanzielle Überleben, und wo kein Kläger ist, istauch kein Richter. Scheinbar lebte wohl Anwalt Ri im Wohlstand und hatte es nicht nötig sichnach jedem Euro zu strecken.Was mir aber wieder gut gefiel, war seine Kooperationsbereitschaft als er meinte, seineSchriftsätze grundsätzlich dem Mandanten als Entwurf zuzuschicken, damit dieserauch noch seine Wünsche darin äußern kann. Also anders als die momentane Pfeife,die trotz erheblicher Fehler in der Vergangenheit auch noch schriftlich meinte, er lassesich nicht reinreden in seine Schriftsätze, er hätte genug Berufserfahrung.Zwar war die Beratung nicht schlecht, aber sie haute mich insgesamt nicht vom Stuhl,112


weshalb ich mir noch über das Wochenende Bedenkzeit erbat. Natürlich spielte hier auchmeine Voreingenommenheit gegenüber Anwälten eine große Rolle. Mein Vater gab ebenfallsein neutrales Urteil ab, allerdings bezeichnete er Herrn Ri meiner „jetzigen Pfeife“ als weitüberlegen, was mich ein wenig ermutigte, stellt doch Anwalt K keinerlei Maßstab dar, eher denabsoluten Nullpunkt. Ich überlegte das ganze Wochenende hin und her, ob ich weitere Anwälteaufsuchen, was teuer geworden wäre, oder Herrn Ri das Mandat erteilen sollte. Nach langemhin und her entschied ich mich für ihn, gefielen mir doch primär seine menschlichenEigenschaften bis zum Schluss unserer Zusammenarbeit: Fleißig bei der Vorbereitung, keineAngst vor Recherchen, voller Energie und Teamfähigkeit, sprich Charaktereigenschaften, dieich an seinen Vorgängern meistens vermisste. Insbesondere seine Kooperationsbereitschafterlaubte es mir, ihn an die kurze Leine zu legen, um mit vereinter Kraft und kontrolliertloszumarschieren. Fachlich schien er mir im neutralen Bereich, kurzum, ich bereute es nicht,ihn an Bord meines (untergehenden) Schlachtschiffes zu nehmen. Zwei Wochen später kamseine Rechnung für die Erstberatung, die nur 80 Euro betrug, normal wäre das Dreifachegewesen, das machte ihn noch sympathischer.Meinem Anwalt K kündigte ich erst einmal das Mandat für OLG Angelegenheiten.Da der Bursche auf Mails nicht mehr reagierte, tat ich dies per Einschreiben mitRückschein. Schauen wir uns mal diese geballte Abrechnung an:Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung das Mandat in OLG Angelegenheiten, lasse mich zurSchadensbegrenzung aber vorerst noch von Dir vor dem Amtsgericht vertreten! Begründung:Meine Emails vom 12.2.2007 und 20.2.2007 blieben unbeantwortet. Da mir die Geschichte mit demTelefonanruf vom OLG äußerst mysteriös vorkam, habe ich selber beim OLG recherchiert, sowie eineweitere Erstberatung nehmen müssen, über deren Kosten wir uns auch noch zu gegebenem Anlassunterhalten werden. Ursprünglich habe ich Deine 3. Kanzlei in Ostdeutschland als Ursache vermutet, dieDich an einer Erfüllung Deiner Pflichten nun vollends hindert, nach den beglaubigten Aussagen des OLGDüsseldorf sieht die Sachlage aber zum Teil anders aus! Dieses Schreiben vom OLG habe ich aus formalenGründen noch einmal diesem Schreiben beigefügt, obwohl Du dies seit Januar besitzt, was Du mir auchunterschlagen, stattdessen mir das Märchen vom Anruf des OLGs erzählt hast, wodurch Du einseitig dasVertrauensverhältnis unwiederbringlich zu mir zerstört hast. Diesbezüglich bestätigten sich auch meineVermutungen und insbesondere die meines Vaters, dass die Berufung mit dem zentralen ThemaAuskunftsklage völlig obsolet und dilettantisch war! Das OLG verweist diesbezüglich auf ein schonantiquiertes BGH Urteil aus dem Jahr 1996, in dem nicht der Streitwert der Sache ausschlaggebend ist,sondern der Aufwand! Dieses BGH Urteil war Dir offensichtlich ebenso wenig bekannt, wodurch sichmeine Scheidung um mindestens 5 Monate verzögert hat. Sollte ich in Sachen Ehevertrag siegen, und dannab sofort keinen Unterhalt mehr an meine Frau zahlen müssen, würden wir uns dann gesondert über diesenSchaden noch unterhalten müssen! Mich auch dann noch in einer Mail vom 21. Dezember 2006 auf Deinelangjährige Berufserfahrung zu verweisen und jegliche Rechtfertigung abzulehnen nach Deiner blamablenLeistung vor Gericht , nämlich das enorm wichtige BGH Urteil vom Ende Mai 2006 nicht zu kennen, stelltschon vollendeten Sarkasmus dar. Hast Du doch schon allein in meinem Fall, dass Dir zwei essentielleBGH Urteile völlig unbekannt waren, mir dadurch fast einen Schaden von 200.000 € entstanden wäre biszum Lebensende durch lebenslange Unterhaltszahlungen an meine Frau, hätte ich Dir vertraut. Zum Glückhatte ich aber auf meinen Vater gehört, der zwar wenig Erfahrungen im Familienrecht hat, dafür aber einenausgeprägten juristischen Instinkt. In Deine Bearbeitung einzugreifen ist also leider absolute Notwendigkeitzur Vermeidung von Großschäden!Lass uns daher über eine Schadensbegrenzung reden. Laut externer Beratung darf ich leider nicht infamilienrechtlichen Angelegenheiten ohne Anwalt vor einem Amtsgericht erscheinen. Da diese AG Sachenur ein Alibi als Anwalt erfordert, erwarte ich von Dir Dein formales Auftreten, großartige Verhandlungenwird es nicht ergeben, da das OLG seine Schatten, oder besser gesagt, seine Verfügungen werfen wird!Im übrigen fordere ich Dich auf, binnen einer Woche nach Eingang dieses Schreibens dem AG alle meineVermögenswerte mitteilen. Seit Zustellung meiner Unterlagen sind 5 Wochen vergangen, ohne eineReaktion zu erhalten. Sollte auch dieser Termin ergebnislos verstreichen, werde ich auch das Mandat fürdas AG kündigen, und Dir die entstehenden doppelten Kosten weiter reichen! Natürlich wäre mir einefriedliche Lösung wesentlich sympathischer, als zum wiederholten Male einen Anwalt zur Strecke zurbringen, schließlich kann es nicht meine Lebensaufgabe werden, der Spezies Anwälte das Leistungsprinzipzu vermitteln!113


Auch diese Frist verging ohne jegliche Reaktion, Anwalt K ignorierte dieses Schreiben. Ichverlängerte stillschweigend die Frist um eine Woche, bereitete aber in dieser Zeit schoneinmal die Korrespondenz vor mit dem Ziel, mit Hilfe eines neuen Anwalts meinenKlassenkameraden zur Strecke zu bringen, nämlich dass er die mir entstehendendoppelten Kosten tragen musste, notfalls mit Hilfe eines standesrechtlichen Verfahrens.Mein neuer Rechtsbeistand für OLG Angelegenheiten Ri kam leider nicht in Frage, bewies erdoch demonstrativ beim Erstberatungsgespräch, nicht gegen Kollegen vorzugehen. Also wiedermal Zeit, sich bei Juraxx.com was zu suchen oder mal in der Arbeit rumzuhören.Ich schrieb meinen Chef an, der auch in Scheidung lebte, vielleicht konnte er mir einen gutenAnwalt empfehlen, denn überall wo ich bisher rumfragte, hörte man nur Unzufriedenheit undEnttäuschung. Und seine Antwort sollte bei mir einhauen wie eine Bombe, meine weitereVorgehensweise radikal ändern, denn er hatte aufgrund ähnlicher schlechter Erfahrungen aufanwaltlichen Beistand verzichtet und somit eine Menge Geld gespart, schrieb er wortwörtlich.Meinte er etwa Prozesse in familienrechtlichen Angelegenheiten? Ich nichts wie hin zuihm und nachgefragt. Er meinte ganz klar seine Scheidung! Ich hatte doch zweimaldie Frage schriftlich an Anwälte von Juraxx.com gestellt bezüglich Anwaltspflichtvor dem Amtsgericht, die man klar bejahte ohne jegliche Differenzierungen zu machen.Mir ging ein Licht auf: Belogen sie mich absichtlich um mit mir ins Geschäft zu kommen,um dicke Gebühren zu kassieren, wozu auch Anwalt Ri gehörte?Mein Chef erzählte mir später, dass der Richter sogar auf seiner Seite stand und dieUnterhaltsklage ohne Anwalt erfolgreich abwehrte in Form eines Vergleichs.Die einzige Einschränkung besteht generell nur in der fehlenden Möglichkeit, Anträgestellen zu können. Nur mit dieser Situation war bei mir eh nicht zu rechnen, da das Urteil desOLGs die Marschrichtung vorgab. Für mich war sofort klar, ohne Rechtsbeistand vor demAmtsgericht die Sache fortzusetzen, denn ich hatte die Nase gestrichen voll von diesen Pfeifen,mir fehlte jegliches Vertrauen. Allerdings sollte mein bisheriger Klassenkamerad undRechtsbeistand nicht ungeschoren davon kommen, betrieb er doch seit über zwei MonatenArbeitsverweigerung. Ich plante, ihn zu verklagen auf Herausgabe eines Teils der bisherigengeleisteten Zahlungen, notfalls mit einem standesrechtlichen Verfahren vor derAnwaltskammer. Ich traute mir schon zu, vor Gericht es allein aufzunehmen mit meinemGegner, zeigte dieser doch immer mehr seine fachliche Inkompetenz. Schließlich wusste auchdieser nicht, dass die Berufung völlig unzulässig war, von weiteren Fehlern in derVergangenheit ganz zu schweigen, die ich aber schon an anderer Stelle mehrfach aufgezeigthatte! Natürlich gilt dieser Vorwurf auch für die Richterin vom Amtsgericht, willkommen imClub der Ahnungslosen!Mittlerweile vergingen zwei Monate, in denen mein Anwalt K völlig gleichgültig Fristenreaktionslos verstreichen ließ, hier lag klar Arbeitsverweigerung vor! Ich hatte von demKerl so die Nase voll, dass ich das Mandat kündigte. Schließlich sollte wieder Bewegung inmeine Scheidung kommen, außerdem sollte endlich mein Ehevertrag greifen, denn ich hattekeine Lust, meiner Frau weiterhin Unterhalt zu zahlen. Schauen wir uns mal dieseMandatskündigung vom 16.4.07an, die ich per Einschreiben mit Rückschein verschickte:Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung alle noch verbleibenden Mandate!Begründung:Ich verweise hauptsächlich auf mein Einschreiben vom 27.3.2007, dessen Frist ebenfalls reaktionslosverstrichen ist. Somit wurden auf drei Mails und Briefe vom 12.2.2007 bis zum heutigen Tag in keinsterWeise reagiert, u. a. ein Fall von Arbeitsverweigerung. Die sonstigen zahlreichen und schwerwiegendenVerfehlungen kannst Du im Detail dem oben aufgeführten Einschreiben entnehmen. Im übrigen erbitte ichdie sofortige Auszahlung der 500 € aus dem Rechtsstreit gegen die RA He, da seitdem keine Kosten mehr114


angefallen sind, die Blindleistung in Sachen OLG ist aus den schon angeführten Gründen nichtanrechenbar. Hinzu kommen 35 € Gerichtskosten für die nicht zulässige Berufung, die ich in den nächstenTagen zahlen muss, sowie 80 € anwaltliche Beratungskosten, die aufgrund Deines Geschäftsgebarensanfallen mussten!Sollten durch die zahlreichen Verzögerungen mir weitere Kosten entstanden sein, was ich erst mit demOLG Urteil definitiv wissen kann, werde ich separat auf Dich zukommen. Ferner erbitte ich ein Angebot zurSchadensregulierung bezüglich der mir aufgezwungenen Mandatskündigung, die natürlich weitereerhebliche Anwaltskosten verursachen wird. Diese war schließlich eine Notwendigkeit aufgrund der seitüber zwei Monaten andauernden Arbeitsverweigerung, des einseitigen Vertrauensverlustes und zweierschwerer Fehler, die sich aus ungenügender Vorbereitung ergaben oder aus fehlender fachlicherKompetenz. Da Deine Dienstleistung nicht vollendet wurde, werde ich auch keinen vollen Preis zahlenmüssen für das Mandat. Folglich erwarte ich von den ursprünglich gezahlten ca. 1800 € einen Teil zurück!Als Frist setze ich den 30. April.2007!Solltest Du bis dahin meinen Forderungen bzw. fairen Angeboten nicht nachkommen,werde ich ohne weitere Korrespondenz leider den gerichtlichen Weg wählen müssen, diesesMal aber zusammen mit einem standesrechtlichen Verfahren vor der Anwaltskammer.Freude hat mir diese Mandatskündigung mit Sicherheit nicht bereitet, sollte doch nunwieder einiges an Arbeit auf mich zukommen. So musste ich mir einen Anwalt suchen, derseinen Kollegen K zur Strecke bringen sollte, eventuell verbunden mit einem standesrechtlichenVerfahren, sollte K Widerstand zeigen. Mir für die Amtsgerichtangelegenheiteneinen Anwalt zu nehmen, kam nicht in Frage, hatte ich doch von der Spezies namens Anwältenun endgültig die Nase voll, schlimmer, ich konnte keinem mehr vertrauen. Insbesondere gingmir immer wieder das unglaubliche Szenario durch den Kopf, drei Juristen erkannten weder dieUnrechtmäßigkeit unserer Berufung noch das BGH Urteil in Sachen Eheverträge mitschwangeren Frauen. Und einer von denen war die Ringrichterin, auch Familienrichteringenannt, die also auch keine Ahnung hatte. Ich war folglich von absoluten Nieten umgeben,konnte man da noch Vertrauen haben zu dieser Spezies? Das hieß, ich musste nun einenSchriftsatz an das Amtsgericht entwerfen, in dem ich meine Vermögenswerte offen legte, wozuAnwalt K über zweieinhalb Monate keine Lust hatte. Viel schlimmer war aber, ichbeschäftigte mich die meiste Zeit mit den Fehlleistungen der Anwälte, betrieb alsoSchadensbegrenzung, statt mich mit dem eigentlichen Ziel abzugeben, nämlich meinerScheidung.Noch vor Ablauf des Ultimatums meldete sich nach fast 3 Monaten mein Anwalt perEmail! Gespannt las ich sein Schreiben und war völlig überrascht. Zeitweise hatte ich denEindruck, der Brief wäre unter schwerem Drogeneinfluss geschrieben worden, litt der Manndoch scheinbar nun mittlerweile unter völligem Realitätsverlust. Er wies einerseits jeglicheSchuld von sich, spielte das Opfer, bot mir aber immerhin 1000 € an. Etwa aus christlicherNächstenliebe oder weil ich sein Klassenkamerad war? Noch peinlicher war seineAnkündigung, mir mehrere Schreiben meines Gegners zukommen zu lassen, die überzweieinhalb Monate bei ihm lagerten und natürlich auch unbeantwortet blieben. DieseZeilen bestätigten nun völlig den Verdacht der Arbeitsverweigerung!Die Schriftsätze unseres Gegners, einer ging an das OLG und beschäftigte sich wiedermit dem Gräuelmärchen von der genötigten schwangeren Ehefrau, die erst kurz vor derGeburt des Sohns vom Ehevertrag erfuhr, nicht schon 3 Jahre zuvor. Ich hatte den Restdes Schriftsatzes nur überflogen, konnte ich doch den gegnerischen Anwalt überhauptnicht mehr für voll nehmen, immer das gleiche Gesabber, es wurde auch langweilig.Auf das BGH Urteil ging er in keiner Weise ein, entweder hatte er es nicht verstanden, oderwas ich eher glaube, er wollte es vor seiner Mandantin verschweigen, um an ihr in einemweiteren Verfahren zu verdienen. Ich hätte noch ein gewisses Verständnis gehabt, wenn er115


solch ein Niveau bei unserem nicht ernst zu nehmenden Amtsgericht offenbart hätte. Demwürde ich auch noch mit 2 Promille im Blut schreiben. Aber hier wurde in einer Liga gespielt,in der Karriererichter saßen, keine Ahnungslosen wie in Wuppertal, da hatte ich viel mehrNiveau erwartet! Konnte M nicht mehr, war das etwa schon alles?Auf das Schreiben des Anwalts an das OLG will ich daher nur auszugsweise eingehen, um dasNiveau des Buchs zu wahren. Aus diesem Grund können wir die aufwendigen Passagen mitdem Gräuelmärchen von der hoch schwangeren, genötigten Ehefrau auslassen. Besonderspeinlich war seine Bemerkung, als er sich der Meinung des OLGs anschloss, nämlich derUnrechtmäßigkeit der Berufung.Der Senat hat in seiner prozessleitenden Verfügung vom 16.01.2007 die Auffassung vertreten, dassdie Berufung unzulässig sein dürfte. Dieser Auffassung schließt sich die Berufungsbeklagte an.An seiner Stelle hätte ich besser geschwiegen, bewies er doch in dieser Sache ebenfalls einäußerst mangelhaftes und peinliches Fachwissen. Keine Ahnung in der Angelegenheit haben,sprich, wann eine Berufung überhaupt zulässig war, aber dann das Maul groß aufreißen, spieltehier den Trittbrettfahrer, litt der Mann auch schon an Schizophrenie?Das nächste Fass riss Anwalt M auf, als er meinte, dass wohl nur unter gleichberechtigtenPartnern Verträge gültig wären:Die Beschränkung des Unterhaltsanspruches nach der beruflichen Ausbildung oder Stellung desunterhaltsberechtigten Ehegatten (§ 7 Nr. 1 a). In Anbetracht des Umstandes, dass es dem Kläger bekanntwar, dass die Beklagte Ihre Ausbildung abgebrochen hatte, um dem Kläger anzuhängen, wird an dieserStelle des Vertrages besonders deutlich, dass dieser Vertrag nicht das Produkt einer Verhandlung war, dasdurch gleichberechtigte Partner erzielt worden war.Wollte der Mann uns sagen, bei Unterschieden im Intellekt der Vertragspartner sindVerträge nichtig? Wenn ein Gericht aus diesem Grund tatsächlich mal so einen Vertrag fürungültig erklären sollte, wären in der Bundesrepublik wohl plötzlich Millionen von Verträgenungültig, oder wären zu mindest anfechtbar. Also die Rechtsauffassung des Anwalts M,respektive seine Phantastereien zeigten mir wieder einmal seinen Realitätsverlust, der Mannkonnte wohl nicht mehr juristisch denken, juristischer Spürsinn und Instinkt fehlten ihm völlig!Mit der folgenden Passage ritt er ebenfalls auf dieser Welle weiter, erweitert aberdiese Lachnummer, indem er allen Ernstes glaubte, dass Verträge, die nicht von beidenParteien entworfen wurden, grundsätzlich nichtig waren. Das verwechselt der Mann miteinseitigen Verträgen. Ich glaube, er hatte noch nie was von Arbeitsverträgen gehört, diegrundsätzlich von dem Arbeitgeber allein entworfen werden, oder haben Sie, sehr verehrterLeser, schon einmal einen Arbeitsvertrag wesentlich mitgestaltet?Es ist nach diesseitiger Auffassung offenkundig, dass der Ehevertrag nicht das Ergebnis vonVerhandlungen sein kann, die von gleichberechtigten Partnern geführt wurden. Vielmehr ist der VertragAusdruck des Umstandes, dass die Bedingungen des Ehevertrages durch den Kläger diktiert wurden. Eswar der Kläger, der den Notar aufgesucht hatte. Es war der Kläger, der die Vereinbarung entworfen hat. Eswar darüber hinaus der Kläger, der als einziger im Stande war, die zukünftige Familie zu ernähren.Dass Anwalt K sich überhaupt nicht mit aktueller Rechtssprechung beschäftigte, bewieser im folgenden Absatz:Wie von dem Kläger zugestanden, war die Eingehung der Ehe vom Abschluss des Ehevertrages abhängiggemacht worden (vgl. Blatt 2 des Terminsprotokolles vom 30.05.2005). Es ist in der Rechtsprechung undLiteratur anerkannt, dass eine Zwangslage typischerweise bei vorsorgenden Eheverträgen dann besteht,116


die vor oder anlässlich der Heirat und im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft geschlossen werden(vgl, Palandt-Brudermüller, 66. Auflage, § 1408 Rn. 10 u.H.a. Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 957).Zwar hatten wir ihm das BGH Urteil aus dem Jahre 2005 geschickt, aber er verschwieges seiner Mandantin, um antiquierte Urteile aus dem Jahr 2001 aufzutischen, oder weil er denBGH Beschluss immer noch nicht verstanden hatte. Wollte er etwa seine Mandantin täuschen,um sie in ein lukratives OLG Verfahren rein zu treiben, in dem die Gebühren etwa 35% höherlagen? Wie schon einmal angedeutet, konnte ich es teilweise verstehen, dass mein NochanwaltK nicht auf diesen Blödsinn einging, da zeigte er sogar mal Niveau. An dieser Stelle möchteich auch diesen Schriftsatz abschließen, um mich wieder mit meinem scheidendenRechtsvertreter K zu beschäftigen.Bemerkenswert war die Angst von RA K vor einem standesrechtlichen Verfahren, was nur derGrund für seine schnelle Antwort sein konnte. Schließlich kann man in schweren Fällen bei soeinem Verfahren seine Lizenz verlieren, was einem Berufsverbot gleich kommt. Kein Wunder,dass Anwälte so ein Ehrengerichtsverfahren scheuen wie der Teufel das Weihwasser! Wasbeim Austreiben des Teufel Belzebub darstellt, ist für die Anwälte das standesrechtlicheVerfahren, damit bekommt man die fast immer klein! Aber schauen wir uns mal die absoluteKompromissbereitschaft von Anwalt K genauer an:mit Deinem Schreiben vom 16.04.2007, bei mir eingegangen am 18.04.2007, bist Du einer Niederlegung desMandates durch mich zuvorgekommen. Ich gehe davon aus, dass es für beide Seiten das Beste ist, dassdas Mandat von mir nicht fortgeführt wird und Du Dir einen anderen Anwalt suchst, der Deine Interessenwahrnimmt. Ich halte es nicht für tragbar, für einen Mandanten tätig zu werden, der ausdrücklich mitteilt,dass er kein Vertrauen zu mir hat. Zum Glück bin ich in der Lage, auf derartige Mandate verzichten zukönnen. Ich erspare es mir, zu den zum Teil ehrabschneidenden Äußerungen Stellung zu nehmen.Wunschgemäß schließe ich sämtliche Mandate ab und übersende Dir anliegend sämtliche Unterlagen zumeiner Entlastung zurück. Hierbei handelt es sich um Unterlagen, die noch im Rahmen des OLG-Verfahrens bei mir eingegangen sind. Um mich nicht dem Vorwurf der „Unterschlagung von Unterlagen“auszusetzen, übersende ich Dir daher folgende Unterlagen:Durchschrift des Schriftsatzes des Gegenanwaltes vom 07.02.2007, 14.02.2007, 10.03.2007Beschluß des OLG vom 16.02.2007, Kostenfestsetzungsbeschlusses des AG Wuppertal vom 27.03.07,Im übrigen teile ich Dir mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Kosten der Gegenseite fürdas Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf in Höhe von 103,62 € unmittelbar ausgeglichen habe.Hierbei handelt es sich um die festgesetzten Kosten nebst angefallener Zinsen.[Sarkastische Anmerkung des Autors: Natürlich aus christlicher Nächstenliebe wurde dieserBetrag freiwillig überwiesen!]Im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Forderung möchte ich mich einer leidigen Auseinandersetzung überdie Frage, ob die von mir vertretene Ansicht in Bezug auf die Streitwerthöhe vertretbar war oder nicht, nichtaussetzen. Vor diesem Hintergrund bin ich auch bereit, die angefallenen Gerichtskosten in Höhe von35,00 € gegen Vorlage der Gerichtskostenrechnung bzw. eines Nachweises, dass Du diesen Betrag gezahlthast , zu übernehmen. Solltest Du eine Zahlung bereits geleistet haben, werde ich diesen Betrag an Dicherstatten ansonsten unmittelbar an die Gerichtskasse zahlen.Eine Übernahme der Beratungskosten in Höhe von 80,00 € durch einen dritten Anwalt kommt nicht inBetracht.Den als Vorschuß für das OLG Verfahren verrechneten Betrag aus der Angelegenheit Land / He (in Höhevon 407,66 € , insoweit verweise ich auf die anliegende Abrechnung, habe ich unten ebenfalls verrechnet.Weiterhin bin ich bereit, obwohl ich hierzu nicht verpflichtet bin, worauf ich ausdrücklich hinweise, Dir denhälftigen Vorschuß auf meine Gebühren in dem Scheidungsverfahren in Höhe von 832,30 € zu erstatten.Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Anerkennungeines Schadenersatzanspruches oder ähnliches geschieht. Darüber hinaus erfolgt dies zur freienVerrechnung.117


Danach ergibt sich folgende Abrechnung: [wird hier weggelassen]Guthaben 984,58 €Sofern ich bis zum 09.05.2007 von Dir keine gegenteilige Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass Dumit der von mir vorgeschlagenen Lösung der Angelegenheit einverstanden bist und Du klaglos gestelltbist. Nach Ablauf der Frist werde ich den von mir errechneten Betrag überweisen.Zwar war mein Exanwalt zu Kompromissen bereit, dennoch gefiel mir seine Heucheleinicht. Er bestritt jegliche Fehler, wollte mir aber dennoch eine Entschädigung zahlen, wofür?Ich konnte mir in meinem Schreiben einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen, dennman konnte den Mann nicht mehr für voll nehmen, schließlich bezeichnete er sich indirekt alsOpfer aufgrund meiner „ehrabschneidenden“ Äußerungen. Dass er Schäden verursachte, saher einfach nicht ein, und selbst den OLG Beschluss verstand er nicht. Überhaupt fiel dieserMann durch eine Uneinsichtigkeit auf, die schon erschreckend war, erinnerte mich schon anAltersstarrsinn, verhinderte dieser doch jegliche Lernfähigkeit und dynamisches Denken.Wahrscheinlich lag hier schon fortgeschrittener Realitätsverlust vor. Eine entsprechende Mail,die nur so triefte vor Sarkasmus und Zynismus, erhielt er dann umgehend von mir zurück.So beglückwünschte ich ihn, schon nach 10 Wochen die von ihm aufgeführten zahlreichenSchriftsätze erhalten zu haben, schließlich gingen diese mich ja nichts an. Ebenso erfreute michsein finanzielles Angebot, mir aus reiner christlicher Nächstenliebe rund 1000 € überweisen zuwollen, obwohl ich, wie auch teilweise das OLG, seine zahlreichen Verdienste nicht würdigte!Sein Angebot lehnte ich ab, da er etwa 435 € für eine Unterhaltsberechnung verlangte, obwohleine Geschäftsgebühr fiel nur an, wenn man nach außen aktiv wurde, was aber bei ihm nichtder Fall war. Peinlich war für ihn auch, dass ich mich bei der Richterin und Anwalt M für seineUntätigkeit entschuldigen musste, was mir allerdings nicht schwer fiel, hatten doch dieseBeiden ebenso und wieder einmal ein blamables und peinliches Fachwissen bei der völligunzulässigen Berufung beim OLG gezeigt.Sieg über Anwalt KVon Anwälten hatte ich mittlerweile so die Nase voll, dass ich beschloss, vor demAmtsgericht ohne Rechtsbeistand aufzutreten. Schließlich stellte das OLG Verfahrenalle Weichen, so dass das Amtsgericht quasi nur noch danach ein vorgegebenesUrteil verkünden konnte. Und mir hierfür einen Anwalt mitnehmen, der für die Stunde vorGericht etwa 1800 € kostete, darauf wollte ich verzichten. Ebenso konnte ichauch allein Schriftsätze an das Amtsgericht entwerfen, wobei mir mit Sicherheitauch nicht mehr Fehler unterlaufen wären als den Pfeifen, die probierten hatten mich bisherzu vertreten. Davon ganz abgesehen, hatte ich schon von einigen Bekannten gehört, die alleinzum Gericht marschierten, die Richter reagierten sehr hilfsbereit und verständnisvoll.Es war nur schade, dass man bei OLG Verhandlungen einen Anwalt mitschleppenmusste, aber damit konnte ich leben, schließlich hatte ich im Internet viel recherchiertund so das wichtige BGH Urteil gefunden, so dass ich die Marschrichtung vorgab, derAnwalt an der kurzen Leine geführt wurde. Natürlich hätte ich noch mehr von meiner Freizeitopfern müssen, um nun alle Schriftsätze selber zu verfassen. Als erstes musste das Amtsgerichtangeschrieben werden, denn dies wartete seit Februar auf meine Vermögensauskunft. Nochpeinlicher war es aber, mich bei allen Beteiligten zu entschuldigen für die Untätigkeit und dieunzulässige Berufung meines Anwalts, genauer gesagt, für seine Unfähigkeit. Gleichzeitigverhinderte ich einen Triumph der Richterin, indem ich mehrfach ihr völlig wertloses Urteilklar machte, weil ich nun Profis vom OLG einschalten wollte, sie zur Marionette des OLGs118


umfunktionieren wollte. Auf meinen ersten Schriftsatz an das Gericht war ich mächtig stolz,auch wenn einige Stunden Freizeit drauf gingen:In dem Rechtsstreit/ der FamiliensacheLand / Land Schwerte, den 29.4.2007zeige ich zunächst an, dass ich Herrn RA K das Mandat entzogen habe, u. a. aufgrund vonArbeitsverweigerung seit über zweieinhalb Monaten, Unterschlagung des OLG Beschlusses, sowiemangelhafter Leistung, wozu auch die unzulässige Berufung beim OLG Düsseldorf gehört. Einstandesrechtliches Verfahren behalte ich mir vor trotz Entgegenkommen in punkto Regressansprüche.Bedauerlich ist natürlich die Tatsache, dass unter den obwaltenden Umständen somit die Scheidung umein halbes Jahr verzögert wurde, weshalb ich auf anwaltliche Vertretung vor dem AG verzichte, was aberu. a. eine juristische Beratung im Hintergrund nicht ausschließt. Mir ist klar, dass ich keine Anträge stellenkann, stufe aber diese Einschränkung als nicht gravierend ein, wird doch die bevorstehende Berufung vordem OLG Düsseldorf den weiteren Verlauf vor dem AG maßgeblich determinieren.Die Verzögerungen insbesondere bezüglich meiner Vermögensauskünfte bitte ich zu entschuldigen. DieseAuskünfte will ich mit diesem Schreiben nun endlich liefern, nachdem mein ehemaliger Anwalt dieserPflicht seit Mitte Februar nicht nachgekommen ist. Ferner habe ich gerade von Herrn RA K erfahrenmüssen, dass mir die Schriftsätze des Herrn Rechtsanwalts M vom 07.02.2007, 14.02.2007 und 10.03.2007weder zugestellt noch beantwortet wurden. Ich bitte auch dieses Fehlverhalten zu entschuldigen, diesinsbesondere an die Gegenseite gerichtet! Sobald mir diese Schreiben auch vorliegen, werde ich auf diesekurzfristig reagieren!Nun aber zu meiner Vermögensauskunft:[ Es folgte an dieser Stelle eine tabellarische Aufstellung meiner Vermögenswerte, die hiernicht abgedruckt wird, ebenfalls ein Verweis auf die Anlagen]Nachdem ich nun meine Vermögenswerte offen gelegt habe, erbitte ich ein rasches Urteil, gerne auch imschriftlichen Verfahren. Da das Gericht in seinem Beschluss vom 4.10.2006 seine Rechtsauffassung inSachen Ehevertrag schon vorgegeben hat, das nun folgende Urteil damit vorhersehbar ist, kündige ichschon jetzt meine Berufung an. Unter Hinweis auf das BGH Urteils XII ZR 296 01 vom 25. Mai 2005 wird dasdann folgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht über die Gültigkeit des zur Diskussionstehenden Ehevertrages zu entscheiden haben.Eine gute Woche später erhielt ich Post vom Gericht, worin mir mitgeteilt wurde,es bestand Anwaltpflicht vor Gericht, und man die Unterlagen in dreifacherAusfertigung brauchte, weshalb man meine Mappe mit den Nachweisen zurückschickte.Okay, Kopierer hatten die scheinbar bei Gericht nicht, also kopierte ich die ganzen Unterlagennoch zweimal und schickte sie wieder der Richterin. Es machte mich nur die Anwaltpflichtstutzig, was mir schon viele Anwälte bestätigt hatten. Am nächsten Tag fragte ich meinen Chef,der seine Scheidung ohne Rechtsbeistand durchzog, wann diese war. Na ja, sieben Jahre warenschon vergangen, sollte sich da was geändert haben mit der Anwaltspflicht?In der Zwischenzeit hatte ich mich schon nach guten Anwälten umgeschaut im Internet. Hierzuhatte ich die Top 150 Anwaltsliste des Wochenmagazins Focus verwendet, um nurSpitzenanwälte über Google zu finden. 150 Stück auf das ganze Bundesgebiet verteilt war sehrwenig, das findet man an Spitzeningenieuren wahrscheinlich in einer Stadt, aber ich hielt dieseZahlen für realistisch. 70 km von mir entfernt gab es eine solche Topanwältin, die ich auchkurz anschrieb. Allerdings hatte diese Dame es nicht nötig zu antworten. Vermutlich war ihrder Fall nicht lukrativ genug, gab sie doch auf ihrer sehr ausführlichen Homepage an, siespezialisierte sich auf OLG Berufungen und war an allen OLGs zugelassen und folglich. Auchdem Thema Honorar opferte sie eine ganze Seite, indem sie angab, Leistung hatte ihren Preis,,so dass nicht nur nach den ärmlichen RVG Sätzen abgerechnet wurde, sondern auchExtragebühren hinzu kamen. Dies wollte ich in Kauf nehmen, denn solche Nieten wie vorherkonnte ich mir aufgrund des komplexen Falls nicht mehr leisten. Aber leider meldete sich die119


Dame nicht, sie hatte scheinbar viel lukrativere Fälle. Also musste ich mich wieder auf AnwaltRi fixieren. Dieser hatte mir auch mittlerweile geantwortet zum Thema Anwalt K undSchadensersatz. Ri meinte, mir stünde schon eine volle Anwaltsgebühr zu, allerdings riet er mirvon einem standesrechtlichen Verfahren ab ohne Angabe von Gründen.Diese Beratung bei Juraxx.com war sogar kostenlos, nur für die nächste schriftlicheBeratung wollte er 60-80 € fordern, eine durchaus sehr moderate Summe! Für mich war es nunsoweit, gegenüber meinem Exanwalt meine Forderungen auf 1817 € zu erhöhen, schließlichhatte ich es nicht nötig, aufgrund seiner Arbeitsverweigerung auch noch 800 € zu verlieren,sprich Teile des Schadens zu tragen. Ein entsprechend hartes Schreiben mit Ultimatum schickteich ihm unter Androhung eines standesrechtlichen Verfahrens. Einleitend führte ich nochmalsalle seine zahlreichen Verfehlungen auf. Seine umstrittene Rechnung für dieUnterhaltsberechnung ließ ich zu seinen Gunsten ausfallen.Auch mit meinem potentiellen OLG Rechtsbeistand musste ich mal klares Deutsch reden, dennich plante mittlerweile, ihn auch für die Amtsgerichtangelegenheiten das Mandat zu erteilen.Allerdings erwartete ich auch von ihm, im Notfall mich auch bei einem standesrechtlichenVerfahren zu vertreten, wovor er regelrecht Angst hatte. Er gehörte klar zur Kategorie eineKrähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich musste ihn also vor die Wahl stellen, entwederalles oder nichts, Rosinenpicken gab es bei mir nicht, weswegen ich ihm eine entsprechendeMail schickte.Überpünktlich zur gesetzt Frist, nämlich 13 Stunden vor Ablauf gab mir Anwalt K eineäußerst positive Antwort, indem er mir die vollen Anwaltskosten zurückzahlen wollte.Zwar heuchelte er hierbei, indem er angab, er hätte das Mandat von selber beendet, wäre ichihm nicht zuvorgekommen, so dass er sowieso verpflichtet gewesen wäre, mir alleszurückzuzahlen, aber mir war klar, er wollte nur die Blamage verstecken, oder er litt wiederunter Realitätsverlust. Offensichtlich hatte meine Androhung eines standesrechtlichenVerfahrens bei ihm sofort gewirkt, schließlich merkte ich nicht zum ersten Mal, dass Anwälteein solches standesrechtliches Verfahren vor der Anwaltskammer scheuen wie der Teufel dasWeihwasser! Man kann ohne weiteres ein standesrechtliches Verfahren als Exorzismus fürJuristen bezeichnen! Also sehr geehrte Leser, sollte ihr Anwalt sich krumme Dinger erlauben,sofort mit einem solchen Schritt drohen, das wirkt garantiert! Aber schauen wir uns mal dieKapitulationserklärung von Anwalt K an:Bezug nehmend auf Deine E-mail vom 14.05.2007 teile ich Dir mit, dass ich mich entschlossen habe, denvon Dir geforderten Betrag in Hohe von 1.816,88 ? an Dich zuruckzuzahlen, um mich dieser lastigenAngelegenheit zu entledigen. Ich weise ausdrucklich darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einerRechtspflicht geschieht, ohne Prajudiz fur zukunftige Falle. Da ich mich bereits zuvor entschlossen hatte,meinerseits das Mandat niederzulegen und dann in jedem Falle eine Ruckzahlung der entsprechendenGebuhren hatte erfolgen mussen, werde ich die entsprechende Zahlung leisten. Daruber hinaus bitte ichDich, umgehend einen neuen Proze?bevollmachtigten zu bestellen, damit die Zustellungen nicht mehr anuns erfolgen, und wir der weiteren Belastung durch dieses Mandat enthoben sind.Zwei Tage später war der komplette Betrag auf meinem Konto! Und die Krönungwar Anwalts Ri Zustimmung, mich natürlich in allen Fällen zu vertreten, auch ineinem eventuellen standesrechtlichen Verfahren, auch wenn dieses mittlerweile obsoletwar! Ein wenig Bauchschmerzen bereitete mir allerdings eine Äußerung in seinem Schreiben:„In der Sache selbst halte ich es nach meinem jetzigen Kenntnisstand für weniger sinnvoll,uns – in dieser Instanz – gegen die gerichtliche Annahme der Unwirksamkeit des Ehevertragszu verteidigen, als vielmehr, gleichsam hilfsweise gegen die Höhe.“120


Zwar drückte er sich sehr vorsichtig und kompliziert aus („jetzigen Kenntnisstand“), reserviertesich also schon mal eine Grundlage für eine potentielle Meinungsänderung, dennoch kam mirsein Gedanke komisch vor, sollte er doch den gesamten Ehevertrag durchbringen. Wasbedeutete „hilfsweise gegen die Höhe“? Das klang so ein wenig nach Kapitulation,Defaitismus, keinen direkten Angriff wagen. Kurzum, ich beschloss, da mal vorbei zu fahren,um meinen neuen Rechtsbeistand auf die Spur zu bringen, mir aber seinen Gedanken genaueranzuhören, vielleicht entdeckte ich in diesem wirren Zeug doch noch einen tieferen Sinn. Ichgebe zu, zu diesem Zeitpunkt traute ich keinem Anwalt mehr, war schnell voreingenommen,hatte ich doch bisher fast nur schlechte Erfahrungen gemacht.Eine Woche später traf ich in seiner Kanzlei in Essen mit 40 Minuten Verspätung ein dankStaus. Ri hatte dafür Verständnis und nahm sich viel Zeit, indem er den nachfolgenden Besuch30 Minuten warten ließ! Er kam gleich zur Sache, sehr rational wirkend, keine menschlicheGefühle zeigend. Er wies mich sofort auf eine Gefahr hin, in der ich mich befand. MeinEinkommen zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung war deutlich höher als jetzt, etwa 25%.Die Richterin konnte sagen, wir unterstellen ein fiktives Einkommen, tun also so, als wenn ichauch heute noch genauso viel verdiene, mit der Konsequenz, ich müsste dann höherenUnterhalt zahlen. Also musste erklärt werden, warum ich weniger verdiente, und eine neueUnterhaltsberechnung musste rein präventiv angefertigt werden. Das meinte er auch mit deretwas unglücklich formulierten Aussage, sich gegen die Höhe zu verteidigen. Anwalt Ri warsehr gut vorbereitet, er kannte das Urteil in- und auswendig. Ebenso recherchierte er permanentin irgend welchen Gesetzestexten, und erklärte mir z. B. dabei, dass das OLG Düsseldorfanders die Fahrkosten berechnete als das OLG Hamm. Er errechnete einen Unterhalt, der denbisherigen bestätigte. Dabei wirkte er sehr hektisch, sprach wieder extrem schnell, so dass ichihn mehrmals nicht verstand und nachfragen musste. Zeitweise hatte ich den Eindruck, derMann zieht sich morgens direkt einige Tassen Kaffeepulver rein, weil er völlig übertaktetauftrat wie beim ersten Besuch. Das war mir aber egal, denn er gefiel mir, zeigte er doch Fleiß,Recherchierfreudigkeit und Voraussicht, was ich bisher an den Burschen völlig vermisst hatte.Zwei Wochen später erhielt ich per Mail den Schriftsatz an das Gericht mit der Bitte umFreigabe und der Frage nach Änderungswünschen bzw. Erweiterungen, etwa Gehaltsauskünfteder Ehefrau. Als ich ihm diese Mail bis zum nächsten Tag nicht beantwortete, rief er sogar beimir in der Firma an. Der Mann gefiel mir immer mehr, endlich mal kein Einzelgänger, der vonseiner Unfehlbarkeit voll überzeugt war, was ich bei der Spezies namens Anwälte leidermeistens vorfand, besonders bei den größten Nieten.Zwischenbilanz 2007Es war mittlerweile Juni 2007. Seit rund dreieinhalb Jahren lief nun die Scheidung,ein Ende war einfach nicht in Sicht. Mittlerweile hatten mich schon 4 Anwälte vor Gerichtvertreten, drei weitere in Nebensachen, etwa bei überhöhten Rechnungen. Von den insgesamtsieben Anwälten hatten zwei fachlich keine Ahnung, einer flirtete mir zu sehr mit derGegenseite, es roch regelrecht nach Parteienverrat, zwei waren faul, ignoriertenmeine Schreiben, bereiteten sich nicht auf Gerichtsverhandlungen vor, vier schrieben völligüberhöhte Rechnungen. Der Anwalt meiner Frau hatte genauso wenig Ahnung wie dieRichterin, beide wussten ebenfalls nicht wie Anwalt K, dass meine Widerruf unzulässig war,von der Unkenntnis des BGH Urteil bezüglich Ehevertrag mit schwangeren Frauen ganz zuschweigen. Kurzum, ich befand mich in der juristischen Bezirksliga. Etwas Hoffnung kambeim Gedanken an das OLG auf, denn da schienen Profis zu sitzen, die meinen Provinzjuristen121


immerhin beibrachten, warum die Berufung nicht zulässig war. Auch konnte ich mir nichtvorstellen, vor dem OLG eine solche Comedyshow zu erleben wie vor dem AmtsgerichtWuppertal. Mittlerweile belief sich die Anzahl der erfolgreich regresspflichtig gemachtenAnwälte auf drei, sieben Rechtsverdreher hatte ich bisher, was fast 50% sind, eine unglaublicheQuote!Genauso schlimm war aber die Tatsache, aufgrund der Unfähigkeit und derArbeitsverweigerung meines Anwalts K verzögerte sich die Scheidung um ein halbes Jahr.Ebenso verbrachte ich immer mehr Zeit mit Auseinandersetzung mit unfähigen Anwälten, stattmich dem Hauptthema zu widmen, der Scheidung. Von der Gegenseite hörte ich selten etwas,obwohl ich nur noch wenig Unterhalt zahlte, 119 €, dank geringerem Einkommen.War auch verständlich, die Prozesskostenhilfe meiner Frau sprudelte nicht mehr,folglich konnte auch ihr Anwalt nichts mehr an ihr verdienen, weshalb er Desinteressezeigte. Sehr wahrscheinlich stotterte meine Frau noch jetzt die Raten ab für dasGerichtsverfahren im August 2005, bekam sie doch hierfür keine PKH, angeblich wegen einemversäumten Termin. Hätte die PKH noch üppig gesprudelt, wäre ich mit Sicherheit wieder inein Unterhaltsverfahren verwickelt worden, das hätte sich der Anwalt meiner Frau nichtnehmen lassen, schließlich war er Umsatzspezialist. Allerdings freute ich mich zu früh......Ebenso nachdenklich stimmte mich die Lügerei der Gegenseite. Da wurde vermutlich aufAnraten des Anwalts behauptet, der Ehevertrag wurde erst zur Schwangerschaft erwähnt,obwohl dieser drei Jahre vor der Hochzeit schon Thema in der ganzen Verwandtschaft und inmeinem Freundeskreis war. Nur mit diesem Gräuelmärchen konnte man vor den meistenGerichten Erfolg verbuchen, zumindest in der Zeit vor Mai 2005, als das entsprechende BGHUrteil noch nicht existierte. Da liefen selbst die OLG Richter scharenweise mit verheultenAugen herum bei Eheverträgen mit schwangeren Frauen! Natürlich wollte ich denkonventionellen Krieg erst einmal fortsetzen über drei Instanzen, bevor ich zu anderen Mittelngriff. Auf jeden Fall wollte ich mich nicht zur Sklaverei verdammen lassen, indem ichlebenslangen Unterhalt zahlte für eine beruflich verkrachte Existenz, die keinen Bock aufSchule und Lehre hatte, aber dafür akademischen Lebensstandard beanspruchte, was unserFamilienunrecht auch noch intensiv förderte. Eine halbe Millionen deutscher Männer griffen2007 zu solchen Maßnahmen, warum nicht auch ich? Zwei Pläne hatte ich zu diesem Zeitpunktschon entwickelt, um die Bestimmungen meines Ehevertrags mit allen Mitteln durchzusetzen,unabhängig vom Urteil. Insofern sah ich zu diesem Zeitpunkt dem endgültigen OLG Urteilziemlich gleichgültig entgegen. Selbst wenn meine Frau vor dem OLG gewinnen sollte, wärees ein verlorener Sieg.Zwar brachte ich wieder Bewegung in die Sache, indem ich Anwalt K den Laufpass gab undmir einen anderen besorgte, dennoch konnte ich die verlorene Zeit nicht mehr aufholen.Mein Versuch, eine Eliteanwältin aus Düsseldorf an Bord meines Schlachtschiffes zu holenscheiterte, die Frau hatte wohl viel lukrativere Fälle. Sie hielt es noch nicht mal nötig, aufmeine Mail zu antworten. Folglich musste ich mir wieder einen von den Standardanwältenhalten, wenngleich ich die mittlerweile von Anfang an der kurzen Leine hielt. Mein neuerAnwalt Ri gab mir insofern ein wenig Hoffnung, da er einige sehr gute Charaktere besaß,er war kooperativ, recherchierfreudig und fleißig, eine Seltenheit bei dieser Spezies, ideal füreine fruchtbare Zusammenarbeit. Auch schien er kein Abzocker zu sein, denn dasErstberatungsgespräch kostete nur ein drittel vom üblichen, und für die zweite schriftlicheBeratung nahm er überhaupt kein Geld. Die Konstellation und die Ereignisse waren sounglaublich, dass ich schon manchmal kurzzeitig an mir zweifelte. Zum Glück erhielt icheinige Leserzuschriften, die meine Erfahrungen nicht nur bestätigten, sondern auch zeigten, esging noch viel schlimmer! Bessere Stimmung kam bei mir auf, als ich eine Aufstellung machte122


über alle Einsparungen. Hätte ich jede Kostennote der Anwälte akzeptiert, so wäre ich umfolgende Beträge ärmer:Anwältin HK 2200 € + Anwalt R 446 € + Anwalt W 333 € + Anwältin He 750 € +Anwältin He 500 € Rückzahlung + Anwalt K 665 € = 5894 €Mit Zinsen kam ich locker auf 6000 €, um die ich heute ärmer wäre, hätte ich jedeGebührenrechnung akzeptiert bis zum 1. Quartal 2007. Ein Jahr später fiel übrigens dieseRechnung sogar noch 3000 € höher aus. Schließlich hatte ich fast 7000 € bezahlt, die denAnwälten auch zustanden. Zusammen mit den erfolgreich abgewehrten Forderungen hätte michdie Scheidung gut 13.000 € gekostet, Summen, die ich nicht gehabt hätte. Ein Offenbarungseidwäre die Folge gewesen, sprich mein privater Bankrott, ich hätte meinen Kampf aufgebenmüssen, womit mir noch viel höhere Schäden entstanden wären durch lebenslangeUnterhaltszahlungen in Rekordhöhe (cirka 800 € monatlich) an eine geldgeile Frau, die aufSchule und Lehre keine Lust hatte und dafür nun dafür belohnt werden wollte, unterstützt vondem Familienrecht einer Bananenrepublik. Und die Scheidungskosten wären von 7000 € auf9000 € angestiegen, wenn der Kampf vor dem OLG beendet gewesen wäre. Sollte ich eindeutiggewinnen, müsste meine Frau diese ca. 2000 € Kosten tragen, pro Anwalt, versteht sich,allerdings ist die Tendenz zu einem Vergleich generell sehr hoch, so dass jeder seinen Anwaltselber bezahlen muss.Die versuchte PfändungEs war der 20. August 2007. Meine Freundin und ich kamen nachmittags gegen 16 Uhrvon Einkäufen zurück, wollten wir noch in der Nacht unseren Urlaub antreten. Schließlichging der Flieger nach Tunesien morgens gegen 4 Uhr, um 0 Uhr wollten wir das Haus verlassenzwecks Anreise zum Flughafen. Das hieß ursprünglich, wir wollten uns noch vorher einigeStunden hinlegen. Wir waren schon in Urlaubsstimmung, bis zu dem Moment, als ich denBriefkasten öffnete. Ein dickes Couvert vom Gerichtsvollzieher mit Pfändungsbeschluss lagdort drin! Ich war anfangs erschrocken, dennoch gefasst, konnte es sich doch hier nur um einenIrrtum handeln. Schließlich schuldete ich keinem Geld. Der Inhalt haute mich fast um, denn ichsollte meiner Frau 5700 € zahlen aufgrund eines alten Gerichtsbeschlusses von 2005. MitNebenkosten, die Gerichtsvollzieherin kostete ja auch etwas, kam ich auf rund 6000 €. DerHöhepunkt aber war die Pfändung meines Bankkontos. Man hatte schon meine Hausbankangeschrieben, die mir kein Geld mehr auszahlen durfte, auch Überweisungen durften nichtmehr getätigt werden. Kurzum, man hatte mir den Geldhahn zugedreht, mich meinerExistenzgrundlage beraubt. Noch schlimmer war aber, ich konnte nur wenig unternehmen inden restlichen Stunden, 8 Stunden später sollte es in den Urlaub gehen. Und genauso kritischwar die Situation, dass eine Woche später mein Gehalt auf dieses gepfändete Konto überwiesenwerden sollte, an das ich aber nicht mehr heran kam. Wie sollte ich meine Rechnungen zahlen?Eine Lawine von weiteren Zahlungserinnerungen bis zu Inkassobüros drohte mir. Die größteGefahr war aber der Verlust meiner Eigentumswohnung, denn hätte ich zweimal nicht dieRaten zahlen können, dann hätte die Bank sofort das Recht gehabt meine Immobilie zuverscherbeln laut Grundbuch 2. oder 3. Abteilung! Gleichzeitig befürchtete ich einenentsprechend negativen Schufaeintrag, und das ausgerechnet wenige Wochen vor derVerlängerung meines Baukredits. Ich musste mich auf das Schlimmste gefasst machen, nichtumsonst schrieb mein aufgeweckter Anwalt später, dass ich ihm eventuelle Nachteile ausdiesem Pfändungsbeschluss mitteilen sollte, der Mann dachte mal wieder weit voraus! Dieganze Sache roch für mich nach Unrecht, mehr noch, mein Instinkt sagte mir, die Pfändung war123


unrechtmäßig schon aufgrund völlig falscher Zahlen. Daher mailte ich sofort meinenArbeitgeber, der mein Gehalt auf ein anderes Konto umleiten sollte in der Hoffnung, einenMonat später hätte sich die Sache für mich zu meinen Gunsten erledigt, die Gefahr gebannt,dann würde diese sicherlich nicht ganz legale Aktion doch belanglos werden. Ich rief meinenAnwalt an, der zum Glück noch kurz vor 17 Uhr im Büro war, und dem ich zuvor diesePfändungsunterlagen geschickt hatte. Ich fragte ihn sofort, ob eine einstweilige Verfügung dieganze Lawine erst einmal stoppen konnte, was er weitgehend bejahte. Gleichzeitig empfahl ereine rückwirkende Abänderungsklage, womit meine wirtschaftliche Situation neu berechnetwurde. Er versprach mir, schnellst möglich die Sache anzugehen, bat mich gleichzeitig umdiverse Unterlagen wie den alten Gerichtsbeschluss mitsamt Protokoll von 2005, dieUnterhaltsberechnung meines Anwalts, Vollmacht und andere Sachen. Ein stürmischer und niegekannter Mailverkehr setzte ein. Nicht nur die benötigten Unterlagen sendete ich ihm, auch imMinutentakt Gedanken und Ideen, mit welchen Argumenten wir die Pfändung aufhaltenkonnten. Die Urlaubsstimmung war völlig zerstört, mein Kopf arbeitete fieberhaft an Ideen,selbst als wir uns gegen 22 Uhr ins Bett legten, war an Schlaf nicht zu denken, Strategien aberauch Hass gegenüber meiner Frau und ihrem windigen Anwalt raubten mir den Schlaf. Waswar die Ursache für diesen Pfändungsversuch, der meines Erachtens völlig unzulässig war?Erinnern wir uns an die Gerichtsverhandlung von 2005, in der ich die Putzfrau und meine neueKüche nicht vom Unterhalt absetzen durfte. Der Richter errechnete daher einen neuenUnterhalt, mein Gegner hatte damit einen Titel. Allerdings hatte sich meine wirtschaftlicheSituation seit März 2006 rapide verschlechtert. Ich wurde arbeitslos, verdiente folglich fast nurnoch die Hälfte. Zwar fand ich 9 Monate später einen Job, aber die hohen täglichen Fahrtkostenüber 150 km verbesserten meine Nettobezüge auch nicht gravierend. Meine Arbeitslosigkeithatte ich meiner Frau Ende Februar 2005 mitgeteilt, ihr im August auch die neue anwaltlicheBerechnung geschickt. Selbst in der Comedyverhandlung im August 2006 war diese verändertewirtschaftliche Situation Gegenstandspunkt, sie wurde von allen still schweigend akzeptiert.Mehr noch, im Rahmen des dort (später widerrufenen) Vergleichs wurde festgelegt, dass ichmonatlich weiterhin 607 € zahlen musste, eine korrekte Summe, und dass ich keinen Unterhaltschuldete. Und im Juni hatte Anwalt Ri noch dem Gericht und unserem Gegner meinewirtschaftliche Situation in einem Schriftsatz klar aufgezeigt. Kurzum, unterhaltstechnisch allesbestens kommuniziert, und dennoch Gefahr im Anmarsch. Ein Jahr später kamen meine Frauoder ihr Anwalt auf die Idee und sagten sich, was da im Gericht besprochen wurde, interessiertuns nicht, die neue Unterhaltsberechnung aufgrund der Arbeitslosigkeit wird ignoriert, wirnehmen einfach einen alten und völlig überholten Titel und vollstrecken den, so leicht istPfändung! Wenn sich die wirtschaftliche Lage ändert, muss man eine Abänderungsklagebeantragen, womit der neue Unterhalt dann festgelegt wird. Nur konnte ich mir so was alsArbeitsloser nicht leisten, meine Frau schon gar nicht, die konnte zu diesem Zeitpunkt nochnicht mehr mal eine Hose für 50 € bezahlen. Außerdem musste es doch reichen, wenn man dieneue wirtschaftliche Situation schriftlich in Form einer neuem Unterhaltsberechnung mitteilteund diese auch noch in einer Gerichtsverhandlung bekannt gab. In dieser fehlendenAbänderungsklage lag mein einziger und meines Erachtens kleiner Schwachpunkt. Ich bin mirdieses Mal nicht ganz sicher, ob der geschäftstüchtige Anwalt meiner Frau die Lawine insrollen brachte, weil sein Fuhrpark zur Inspektion musste, bei rund 6000 € Gegenstandswertliegt der Verdienst für etwa 3 Stunden Routinearbeit bei mindestens 1000 €. In diesem Fallhätte er meine Frau mit Geld gelockt, so nach dem Motto, du hier unterschreiben, du kriegenviel Ocken. Daraufhin hätte meine Frau bestimmt zweimal unterschrieben, um das Doppelte zubekommen. Dabei war sie aber so schnell über den Tisch gezogen worden, dass sie die enormeReibungshitze nur als angenehme anwaltliche Wärme empfand! Fakt ist nämlich, meine Frauhatte in diesem Fall schwere Verluste, der Geldsegen von mir blieb nämlich aus!124


Ebenso möglich halte ich den Fall, Birgit hatte ihre marode finanzielle Situation ihrem Anwaltgeschildert, der dann wahrscheinlich entgegnete, dann müssen wir halt noch mehr Geld ausihrem Mann rauspressen, indem wir einen alten und sachlich überholten Titel nehmen, spricheinen Tanz auf dünnen Eis veranstalten. Dem Anwalt kann hierbei nichts passieren, er verdient,egal wie es ausgeht, wobei aber auch hier meine Frau über den Tisch gezogen worden wurde.Andererseits konnte ich mir auch meine Frau als Auslöser vorstellen, hatten wir wenige Monatezuvor doch einen Riesenstreit wegen der Veröffentlichung dieses Buchs im Internet. Sie wolltesich nun bei mir in übelster Weise rächen, weit unterhalb der Gürtellinie, was ihr auchverdammt gut gelungen war. Allerdings konnte der Schuss leicht nach hinten losgehen, denn indem Moment, in dem das Gericht die Pfändung als (teilweise) unzulässig erachtet hätte, wäremeine Frau für die Kosten von 2 Anwälten, der Gerichtsvollzieherin und dem Gerichtverantwortlich gemacht worden, mindestens 2500 €. Da gemäß Beschluss die Verfahrenskostennur bei 200 € liegen sollten, konnte ich mir kaum vorstellen, da war bestimmt noch einigesnicht aufgeführt worden. Insofern konnte das eigentliche Ziel der Pfändung sein, ein Verfahrenzu provozieren mit lukrativem Verdienst für Anwalt M. Gleichzeitig konnte ich mir schon zudiesem frühen Zeitpunkt mögliche strafrechtliche Schritte vorstellen. Und wenn ihr Anwaltdiese Lawine ausgelöst hätte um schnell mal wieder ein paar Euro zu verdienen, bei 6000 €Gegenstandswert wird die Sache langsam lukrativ, dann hätte ich gegen ihn sofort einstandesrechtliches Verfahren gestartet, der Bursche trieb schon genug die Kosten in die Höhe.Schauen wir uns mal auszugsweise das Dokument des Schreckens an, was meine finanzielleVernichtung einleiten sollte und dann in einen permanenten Prozessbetrug und eineVerleumdungskampagne ausartete:PFÄNDUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUßIn der ZwangsvollstreckungssacheFrau Karin-Birgit Land, D 42111 Wuppertal - Gläubigerin -gegenUwe Land.Nach dem vollstreckbaren-Schuldner-Vergleich des Amtsgericht Wuppertal vom 30.05.2005, AZ: 99X 48/05,zugestellt am 22.06.2005steht der Gläubigerin gegen den Schuldner ein Anspruch zu auf1. Unterhaltsrückstand zuzüglich Zinsen und bisheriger Vollstreckungskostengemäß beigefügter Forderungsaufstellung5695,00 EUR2. künftig fällig werdender Unterhalt, laufend ab 01.08.2007,zahlbar monatlich im voraus, bis zum 01. jeden Monats335,00 EURHinzu kommen Kosten für diesen Beschluss0,30 Verfahrensgebühr Nr. 3309 W 145.80 EURPostentgeltpauschale. Nr. 7002 W20.00 EUR19.00 % MwSt gemäß Nr. 7008 W 31,50 EUR------------------Zwischensumme Gebühren 197.30 EUR 197.30 EUR-------------------Summe Forderungsaufstellung und Gebühren5892.30 EUR2. Gerichtskosten §11 I. KV 1 640 GKG 15.00 EURWegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden die nachstehend bezeichneten, Ansprüchedes Schuldners an Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG - Drittschuldner - gepfändet:1. Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung,insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen125


Gunsten entstehende Salden, auf Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluss sich zu seinen Gunstenergebenden Guthabens;2. Anspruch auf Auszahlung des Guthabens und der bis zum Tage der Auszahlung aufgelaufenen Zinsensowie auf fristgerechte bzw. vorzeitige Kündigung der Sparguthaben aus seinen bei der Drittschuldneringeführten Sparkonten;3. Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus dem zu dem Wertpapierkonto gehörendenGeldkonto, auf dem die Zinsgutschriften für die festverzinslichen Wertpapiere gutgebracht sind;4. Anspruch auf Zutritt zu dem Bankstahlfach und Mitwirkung bei der Öffnung zum Zwecke der Entnahmedes Inhalts; zugleich wird angeordnet, dass ein vom Gläubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieheranstelle des Gläubigers Zutritt zu den Schließfächern zu nehmen hat, um nach Öffnen der Fächer den Inhaltderselben für den Gläubiger zu pfänden;Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, nicht mehr an Schuldner zahlen.Schuldner darf die gepfändeten Geldleistung nicht mehr verlangen, sie auch nicht verpfändenoder abtreten.Soweit die Forderung des Schuldners an den Drittschuldner gepfändet ist, wird sie demGläubiger zur Einziehung überwiesen.Saldo per 24.07.07 0,00 0,00 0,00 5695,00Endsaldo EUR 5695,00Gegen 21 Uhr war meine Mailverkehr mit dem Anwalt beendet, er hatte nun theoretisch alleUnterlagen, um diese Vernichtungslawine aufzuhalten. Gleichzeitig schrieb ich ihm auch vieleIdeen, warum diese Pfändung unzulässig sei. Schon allein die monatlichen 335 € waren völligunrealistische Summen, zahlte ich doch meiner Frau etwa 118 € monatlich, folglich war dieserBetrag viel zu hoch. Mit Sicherheit war das auch Absicht, um den Gegenstandswert in dieHöhe zu treiben, Anwalt M zog mal wieder alle Register als Umsatzspezialist. Aber auchäußerst wertvolle Argumente wie die Offenlegung meiner neuen wirtschaftlichen Verhältnissevor Gericht exakt ein Jahr zuvor, die die Richterin still schweigend anerkannt hatte, oder auchder angestrebte Vergleich, in dem gesagt wurde, ich schuldete monatlich nur 607 €, keineBeträge waren offen, fielen mir ein und teilte sie meinem kooperativen Anwalt sofort mit.Meine Freundin und ich legten uns schlafen, aber fanden keine Ruhe, mein Adrenalinspiegelhielt mich hellwach und ließ meinen Kopf fieberhaft arbeiten. Gegen 0 Uhr standen wir auf undfuhren zum Flughafen, so dass wir am nächsten Morgen um 7 Uhr in Tunesien waren. Das hießaber nicht, jetzt Sonne und Meer angesagt! Ich telefonierte vom Urlaubsort einige Male mitmeinem Anwalt, sendete ihm Faxe mit neusten Ideen und Strategien. Am nächsten Tag hatte erseine Abänderungsklage und einstweilige Anordnung fertig, und er sendete mir diesesscheinbar brillante neunseitige Schreiben per Fax mit der großen Bitte, Fehler zu korrigieren,die sich aufgrund der Eile ergeben konnten, aber er bat auch um Ergänzungswünsche, derMann schrie regelrecht nach Kooperation, Klasse! Ebenso befürchtete er aber auch bleibendeSchäden durch die versuchte Pfändung und bat mich daher, diese dann ggf. ihm mitzuteilen.Ich merkte wieder einmal, der Mann hatte einen verdammt gesunden Instinkt. Unzählige Malerannte ich dann zur Telefonzelle, um die wenigen unbedeutenden Fehler auszumerzen, dasTelefon im Hotel war mir mittlerweile zu teuer geworden. Meine Bitte, den Absatz zustreichen, in dem ich Sicherheitsleistungen ersatzweise anbieten sollte, um den Richter beiguter Laune zu halten, kam er nach, schließlich war ich ja nicht Rockefeller. Auch einen vonmir zusammenfassenden Abschlusssatz übernahm er dankbar und äußerst kooperativ. DerMann hatte in kurzer Zeit einen scheinbar tadellosen und ausführlichen Schriftsatz entworfen,in dem er meinen Fall unter den verschiedensten Aspekten beleuchtete, recherchierte, vieleKommentare und Paragraphen aus der zivilen Prozessordnung (ZPO) zitierte mit dem Ziel, dieRechtmäßigkeit unserer Klage zu unterstreichen, einfach vom feinsten! Keines dieser126


Schreiben, die mal eben in der Badewanne runterdiktiert wurden, und die dann erst einmal vomMandanten korrigiert werden mussten, um diesen nicht in gefährliche finanzielle Situationen zubringen. Meine diversen Argumente hatte er vollständig übernommen, eine tadelloseKooperation. Ich fand alle meine Idee wieder, etwa der Vergleich, in dem ausgedrückt wurde,dass ich monatlich weiterhin 607 € zahlen musste, oder das Telefonat mit meiner Frau kurznach Beginn meiner Arbeitslosigkeit, oder der Hinweis auf unser Schreiben vom Juni, in demwir auf Anwalt Ri seinen Rat oder seinen sehr guten Instinkt hin meine wirtschaftlicheSituation aufführten! Auch sein mehrmaliger hartnäckiger Hinweis, vielleicht wieder sein guterInstinkt, die Beklagte unterschlug absichtlich ihre aktuellen Lohnabrechnungen, warmöglicherweise seine Vorahnung, hier verschwieg man uns vielleicht ein tatsächliches höheresEinkommen. Ri machte die Richterin sicherlich misstrauisch, und sollte sich dann tatsächlichherausstellen, meine Frau verdienen mehr als angegeben, dann lag hier arglistige Täuschungvor, und die aufgeführten angeblichen monatlichen Schulden wären ebenso Betrug. Ich wurdeden Eindruck nicht los, der Schuss auf mich ging ganz gefährlich nach hinten los! Denn egal obsie tatsächlich mehr verdiente oder die Pfändung nicht rechtens war, in jedem Fall konnte ichwahrscheinlich strafrechtlich gegen meine Frau und ihren Anwalt vorgehen! Und obwohl derSchriftsatz mit Anschreiben respektable 13 Seiten umfasste, artete er nicht in Laberei aus wiebei Anwalt K, bei dem man spätestens bei der letzten Seite nicht mehr wusste, um was esüberhaupt noch ging.Dieser Anwalt gefiel mir immer mehr, auch wenn ich zu dieser Spezies mittlerweile jeglichesVertrauen und jeglichen Respekt verloren hatte. Der Mann zeigte zum wiederholten Mal nichtnur einen enormen Fleiß, Recherchierfreudigkeit, sondern auch Kooperationsvermögen vomAllerfeinsten. Allerdings waren die ersten beiden Urlaubstage damit völlig verpfuscht, denntelefonierte ich nicht gerade mit meinem Anwalt oder las Korrektur, stritt ich mich mit meinerFreundin, die sich dosenweise die Wimperntusche weg flennte, kam sie sich – teilweise zuRecht- allein gelassen vor, fühlte sich immer wieder in der Schusslinie, sie wollte nicht ganzverstehen, dass ich die ganze Zeit um meine Existenz kämpfte. Auch war meine Stimmung amNullpunkt, meine Aggressivität dagegen auf dem Höhepunkt, befand ich mich doch geradewieder im Krieg, dieses Mal sogar in einem extremen, bisher nie gekannten Vernichtungskrieg,in dem ich um meine finanzielle Existenz kämpfte, und das auch noch in der schönsten Zeit desJahres. Kein Zweifel, meinen Urlaub hatte man mir verdorben und ich überlegte schon, ob ichfür den Fall eines Sieges in Sachen Pfändung Schadensersatzansprüche stellen konnte. Hier nundie gekürzte Version der 11 seitigen Abänderungsklage:KLAGEAntrag auf Erlass einer einstweiligen AnordnungNamens und im Auftrages des Klägers (Antragstellers) erheben wir hiermitKlagegegen die Beklagte (Antragsgegnerin) und beantragen, wie folgt, zu erkennen:Der Vergleich vor dem Familiengericht Wuppertal vom 30.05.2007 unter dessen Az.: 99X 48/05 wirddahingehend abgeändert, dass der Beklagte ab dem Monat März 2006 keinen Unterhalt mehr an dieKlägerin zu zahlen hat.Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der Erlass eines Anerkenntnis- bzw.Versäumnisurteils auch im schriftlichen (Vor-)Verfahren hiermit beantragt.Namens und im Auftrage des Antragstellers (Klägers) beantragen wir hiermit des weiteren im Wege dereinstweiligen Anordnung beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich vor dem FamiliengerichtWuppertal vom 30.05.2005 unter dessen Az.: 99X 48/05 einstweilen einzustellen; höchst hilfsweisegegen eine Sicherheitsleistung, die auch in Gestalt einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einesdeutschen Bankinstitutes erbracht werden kann, einzustellen; hilfshilfsweise wird der Erlass einerangemessenen einstweiligen Anordnung beantragt (§ 938 ZPO analog).127


BegründungDie Parteien sind getrennt lebende Eheleute, vor dem Familiengericht Wuppertal rechtshängig ist einScheidungsverfahren im Verbund mit einem nachehelichen Unterhaltsverfahren. Weiter ist auszuführen,dass die Beklagte aktuell die Zwangsvollstreckung - in Gestalt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlussesauf die Bankverbindung des Klägers bei der Deutschen Bank für die Zeit ab März 2006 sucht.Zur positiven Kenntnis der Beklagtenseite bzw. der Beklagtenvertretung hat sich das Einkommen desKlägers seit März 2006 massiv reduziert; nachdem er zunächst arbeitslos war, hat er mittlerweile eine neueStelle, die aber ganz erhebliche Fahrtkosten seinerseits verursacht (aber besser und wirtschaftlichbeständiger als die Arbeitslosigkeit ist).Mit Schriftsatz des unterzeichnenden Rechtsanwaltes bereits vom 19. Juni 2007 wurde im (nunmehrparallel laufenden) Verfahren wegen Scheidung und nachehelichen Unterhaltes vor dem FamiliengerichtWuppertal unter dem Az.: 99X 19/05 eine umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation, über dieEinkommenssituation des Klägers im vorliegenden Verfahren der letzten Jahre erteilt. Darüber hinauswurde die Beklagte dort (Seite 3 des diesseitigen Schriftsatzes vom 19. Juni 2007) aufgefordert Auskunft zuerteilen über deren Einkünfte im vergangenen Jahreszeitraum. Bis heute hat es die Beklagtenseite nicht fürerforderlich gehalten, diese Auskünfte zu erteilen; auf Grund dessen verzögert sie das gesamteScheidungsverfahren und die im Rahmen dessen ggf. vorzunehmende Bestimmung eines etwaigennachehelichen Unterhaltsanspruches, der wiederum Relevanz natürlich auch hat für die gegenwärtigeUnterhaltsberechtigung der Beklagten.Auch sei weiter aufgeführt, dass im vorgenannten Scheidungsverbundverfahren am 09.08.2006 einwiderruflicher Vergleich geschlossen wurde, der in seiner Ziffer 3 ausdrücklich feststellt, dass die Parteiensich darüber einig sind, dass derzeit Unterhaltsrückstände nicht bestehen und weiter, dass sie sichdarüber einig sind, dass der Antragsteller dort/Kläger hier „derzeit" 607,00 € Trennungs- undKindesunterhalt schuldet. Der Vollständigkeit halber sei ausgeführt, dass dieser Vergleich widerrufenwurde; ungeachtet dessen war die Motivation des dortigen widerruflichen Vergleichsschluss zumindestauch die verschlechterte wirtschaftliche Situation auf Seiten des Klägers.Weiter ist auszuführen, dass der Kläger all monatlich, spätestens seit dem März 2006 ununterbrochen(auch) Getrenntlebensunterhalt an die Beklagte zahlt.Der beklagtenseits begehrte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dokumentiert indes keinerleiUnterhaltszahlung ab dem Monat März 2006; schließlich ist auszuführen, dass der Beklagte zurVervollständigung der Unzeit der Zwangsvollstreckung unmittelbar nach dem Erhalt des Pfändungs- undÜberweisungsbegehrens in ortsabwesend verreist ist. Die wirtschaftliche Situation des Klägers istinsbesondere auch deswegen nicht unproblematisch, beschränkt, weil er Kindesunterhalt für zwei Kinderzahlt, weil er erhebliche laufende Unkosten hat; darüber hinaus ist auch bzgl. der begehrten einstweiligenAnordnung darzulegen, dass die Pfändung eines Betrages oberhalb von 5.000,00 € dem Kläger naturgemäßerhebliche und realistischerweise bis auf weiteres bleibende finanzielle Nachteile zufügt, die derGesetzeslage bzw. der Anwendung der Rechtslage auf die vorliegende Sachlage widerspricht. Nachfolgenderfolgt eine Darlegung der Einkommenssituation des Klägers.Eine Darlegung der Einkommenssituation der Beklagten ist nur überschlägig möglich, da diese bis datotrotz entsprechender Aufforderung es nicht für erforderlich gehalten hat, entsprechende Auskunft über ihreEinkünfte zu erteilen, sondern stattdessen auf das Auskunftsbegehren offensichtlich lediglich mit derihrerseits begehrten Pfändung bzw. Überweisung reagiert.Der im Klage- und Eilantrag genannten Vergleich datiert vom 30.05.2005, ca. ein Dreivierteljahr späterwurde der Kläger arbeitslos. Er war arbeitslos von März 2006 bis Dezember 2006; im Anschluss ist es ihmgelungen eine Arbeitstätigkeit bei seinem jetzigen Arbeitgeber, einem Personaldienstleister, zu erhalten.Aufgrund der eingetretenen Ortsabwesenheit des Klägers kann aktuell der seinerzeiligeArbeitslosengeldbescheid (noch) nicht vorgelegt werden; sein Arbeitsloseneinkommen für die Zeit ab März2006 lag bei ca. 1.760,03 €.[Jetzt wurden meine gesamten monatlichen Ausgaben beschrieben]…….., so dass ein Betrag in Höhe von 983,09 € verbleibt.Problematisch ist aufgrund der geänderten Rechtsprechung (nicht der geänderten wirtschaftlichenVerhältnisse) der Selbstbehalt des getrennt lebenden Ehegatten; geht man von dem angemessenenSelbstbehalt in Höhe von 1.000,00 € für die Zeit ab März 2006 ununterbrochen aus, so wird man von einemWarmmietzinsvorteil in Höhe von 450,00 € ausgehen; addiert man das zu den zuvor dargelegten 983,06 €,verbleiben 1.433,06 €; hiervon allerdings wieder in Abzug zu bringen sind die Kosten für das Wohngeld inHöhe von 112,00 € sowie die Kosten für die Stromheizung in Höhe von 90,00 €, so dass 1.231,06 €verbleiben.128


[Dann ging es um den Tabellenunterhalt meiner Kinder und deren momentanen Ausbildung]Macht man sich bewusst, dass nach dem zuvor dargelegten das Nettoeinkommen des Klägers währendseiner Arbeitslosigkeit bereinigt bei 1.231,00 € lag, so zeigt sich, dass ein nennenswerterUnterhaltsanspruch der Beklagten ohnehin nicht besteht. Weiter ist aber auszuführen, dass der Kläger inall der Zeit, spätestens ab März 2006 monatlich insgesamt 607,00 € Unterhalt zahlt, worin schon einentsprechender Unterhaltsbetrag zu Gunsten der Beklagten enthalten ist.Ausdrücklich wird bzgl. der einstweiligen Anordnung dargelegt, dass es sich sowohl um eine solcheaufgrund einer geänderten Sachlage handelt, als auch um eine solche im Sinne des § 767, 769 ZPO analog,da einerseits aufgrund der geänderten Sachlage (auch aufgrund einer Änderung der Rechtslage) einUnterhaltsanspruch der Beklagten nach diesseitigem Sach- und Rechtskenntnisstand nicht besteht,darüber hinaus aber auch ein etwaiger Teilunterhaltsanspruch ohnehin erfüllt ist.Man muss lediglich den Tabellenunterhalt der vorgenannten Tochter Viveka von dem bereinigtenNettoeinkommen des Klägers in Höhe von 1.231,00 € in Abzug zu bringen, so dass bereits ein Betrag inHöhe von nur noch 847,00 € verbleibt; weiter ist auszuführen, dass der weitere Sohne Brutus geringeEigeneinkünfte hatte; auch er ist unterhaltsberechtigt dem Grunde nach dem Kläger gegenüber.[Nun wurde der Unterhalt für meinen Sohn Brutus berechnet, der Ausbildungsgeld erhielt.]…….., so dass auch ein Anspruch des Sohnes Brutus besteht 170,- €.Die vorstehenden Ausführungen dienen insbesondere auch zur Begründung des Eilantrages, da ersichtlichwird, dass die Beklagte in keinem Fall einen höheren Unterhaltsanspruch hat, als es der Erfüllung, derZahlung des Klägers entspricht. Ab Januar diesen Jahres hat der Kläger erfreulicherweise wieder eineArbeitsstelle gefunden; die entsprechenden Lohnabrechnungen liegen der Beklagtenseite bereits vor.Im nachehelichen Verbundunterhaltsverfahren hat sie es bis dato nicht für erforderlich gehalten auch nuransatzweise eine Bezifferung vorzunehmen.Anliegend übersenden wir die Lohnabrechnungen des Klägers der Monate Januar bis April 2007.[Es folgte dann eine Berechnung meiner notwendigen Ausgaben, wird hier weggelassen]Damit liegt der Kläger bereits „so" (unter völliger Außerachtlassung der Kinder) unterhalb des aktuellgültigen Selbstbehaltes gegenüber der getrennt lebenden Ehefrau.Weiter ist auszuführen, dass er insbesondere auch bzgl. der Tochter Viveka vollumfänglichunterhaltsverpflichtet ist; weiter ist auszuführen, dass er aktuell nach wie vor jeden Monat 607,00 €Gesamtunterhalt an die Beklagte zahlt. Nachdem nach diesseitigem Kenntnisstand gerichtsseitsgesonderte Akten für das Haupt- und das Eilverfahren geführt werden, liegen dem folgendenOriginalschriftsatz zwei beglaubigte Abschriften und eine einfache Abschrift an.Weiter ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen, dass sich bspw. aus der Kommentierung des Zöller, 24.Auflage § 323 RN 39 in entsprechender Anwendung des § 769 ZPO im gerichtlichen Klageverfahren nach §323 ZPO die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zulässig ist (weitere Nachweise dort).Die Zulässigkeit der einstweiligen Anordnung ergibt des weiteren nach diesseitigem Sach- undRechtskenntnisstand aus der Vorschrift des § 621 e; diese Vorschrift verlangt „lediglich* die Anhängigkeit,nicht die Rechtshängigkeit eines entsprechenden Abänderungsbegehrens, so dass sich der Eilantrag auchinsoweit keinen Zulässigkeitsbedenken nach diesseitigem Kenntnisstand sich ausgesetzt sieht.Weiter ist darzulegen, dass sich bspw. aus der identischen Kommentierung zu § 323 ZPO RN 16 ergibt,dass auch eine kumulative Verbindung von Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklage zulässig ist; dazumal hier vorgetragen wird eine Änderung der Sach- und Rechtslage, aber auch eine Erfüllung bzw. eineTeilerfüllung eines hypothetischen Anspruches.Sollten gerichtsseits weitere Darlegungen etc. für erforderlich gehalten werden, so wird um richterlichenHinweis gebeten.Zum Parteivortrag schließlich wird gemacht der im Klageantrag genannte Vergleich der Parteien vom30.05.2007, dort ist auch das seinerzeit zugrunde gelegte Bruttoeinkommen des Klägers zu entnehmen;welches ersichtlicherweise eine massive Reduzierung erfahren hat; sowohl durch die Arbeitslosigkeit, alsauch durch die immensen Unkosten in Gestalt von Fahrtkosten.Zur wirtschaftlichen Situation der Beklagten ist darzulegen, dass der Kläger diesbezüglich nur ungefähreInformationen hat, da diese ja die Begehr der Auskunftserteilung bis dato verweigert hat, sondernstattdessen versucht durch die unerwartet vorgenommene Zwangsvollstreckung sich wirtschaftlicheVorteile zuzuführen.129


Nach dem Kenntnisstand des Klägers verdient die Beklagte ca. 1.100,00 €; sie ist als Verkäuferin in einerBäckerei beschäftigt. Vor diesem Hintergrund wird auch ersichtlich, dass sie sich nicht in wirtschaftlicherNot befindet, dass die diesseits begehrte einstweilige Anordnung also noch nicht einmal ansatzweise eineGefährdung der wirtschaftlichen Situation der Beklagten zeitigen kann, zudem der Kläger einstweilenweiterhin rechtsunverbindlich 607,- € Unterhalt zu zahlen willens ist.Die Nichtgefährdung der wirtschaftlichen Situation der Beklagten wird ergänzend durch die Tatsachebestätigt, dass sie offensichtlich über einen Zeitraum rückwirkend ab dem März 2006 keine Notwendigkeitsah, höhere Unterhaltszahlungen zu reklamieren.Unser stärkstes Argument, was ich als Vorlage lieferte und mein Anwalt sehr schönherausgearbeitet hatte, war die Gerichtsverhandlung vom 8. August 2006, in der wir auf meinewirtschaftliche Situation eingingen, und die Richterin stillschweigend ihren Segen gabbezüglich meiner reduzierten Unterhaltsleistungen. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit dielegendäre Richterin A wieder den Fall bearbeiten musste, konnte sie jetzt sich nicht genauumgekehrt verhalten nach dem Motto, was ich noch vor einem Jahr als in Ordnung empfand,ist nun rechtswidrig. Die Frau hätte man wegen Schizophrenie in den Ruhestand versetzenmüssen. Und genau so weit konnte Anwalt M nicht denken, der war kein Logiker, sondern einBürokrat, eine sturer Geradeausdenker, der gern auf alten Titeln herum ritt, und nicht so weitvoraus denken konnte mangels Abstraktionsvermögen. Ich muss natürlich gestehen, in derRechtssprechung darf man eher selten von Logik ausgehen, zu viele Urteile hatte ich schongelesen (z.B. das Hausmannsurteil vom BGH), bei denen ich mich fragen musste, was für einhartes Zeug hatten die Richter zuvor gekifft. Man muss sich ja nur unser Familienrechtanschauen, das genügt schon als Argument für die mangelnde Logik.Sechs Tage nach Abschicken der scheinbar gelungenen Klage bewies mein Anwalt mal wiederseinen Fleiß. Er wartete wohl ungeduldig auf eine Nachricht vom Gericht, die aber nicht kam.Darum setzte er sich telefonisch mit diesem in Verbindung, bei der eine Richterin, vermutlichFrau A, meinte, man würde den Fall erst bearbeiten, wenn 339 € auf das Konto derGerichtskasse überwiesen seien. Mein Anwalt konnte diese Dame wohl überreden, sofortanzufangen. Deshalb meldete sich Herr Ri auf meiner Mailbox, worauf ich ihn kurze Zeitspäter anrief. Er gab mir die Kontoverbindung durch, und danach rief ich von Tunesien meinenVater an mit der Bitte, das Geld zu überweisen von seinem Konto, was er auch gerne tat. PerInternet dies von meinem Konto zu transferieren wäre sehr wahrscheinlich unmöglich gewesen,war dieses mit Sicherheit zu diesem Zeitpunkt schon gesperrt. Schauen wir uns noch einmaldas unglaubliche Verhalten der Richterin an, die erst anfing zu arbeiten, als das Geld eintraf,egal wie wichtig die Sache war, und egal, ob da ein Mensch um seine finanzielle Existenzkämpfte ,und ob er da unschuldig hineingeraten war! Hier kam in Sachen Geldgier schon einestarke Ähnlichkeit zu den Anwälten auf, nur mit dem Unterschied, die Richter müssen fürRecht sorgen, allerdings scheint Recht wohl eine Frage des Geldes zu sein. Auch empfand ichdiese Situation als unglaublichen Sarkasmus, denn von mir erst eine Zahlung zu erwarten,obwohl ich dank Kontosperrung völlig zahlungsunfähig war, konnte man nicht nur als übelstenSpott gegenüber dem Opfer bezeichnen, sondern bewies auch wieder eine mangelhafte Logik.Was hätte ich nur gemacht, wenn ich keine Verwandtschaft besessen hätte? Wäre der Fall dannje bearbeitet worden? Folglich ist Recht auch eine Frage des Geldes, kein Geld – kein Recht!Zumindest hatte ich daraus gelernt, in diesem sogenannten Rechtsstaat sollte man als Opferniemals auf die Justiz hoffen, Selbstjustiz wäre wesentlich wirksamer, wenngleich leiderverboten.130


Vom Gejagten zum JägerIch wollte nicht so recht in Urlaubsstimmung kommen, mein Kopf war völlig blockiert, vieleSzenarien spielten sich darin ab, was so manches Mal zum Krach mit meiner Freundin führte,die die meiste Zeit einen geistesabwesenden Mann neben sich hatte, der sich innerlich im Kriegbefand, von dem sie kaum etwas hatte, nur eine körperliche Anwesenheit. Gedankenbeschäftigten mich, etwa die weitere Vorgehensweise, insbesondere, wenn die Pfändungunzulässig sein sollte. In den dreieinhalb Jahren der Scheidung war ich die ganze Zeit derGehetzte, zwei ruinöse Unterhaltsverfahren, diverse Schriftsätze in der Anfangszeit, in denennicht bezahlbare Forderungen gestellt wurden, und nun jetzt die Pfändung, die den Höhepunktdarstellte, nämlich mich in Kürze zahlungsunfähig machen konnte. Ein Gehalt konnte ich nochumleiten, aber es drohte dann auch eine Gehaltspfändung, sollte die Sache nicht schnellstens zumeinen Gunsten geklärt sein. Mein juristischer Instinkt sagte mir wieder einmal, hier war ichweitgehend im Recht, ich konnte die Sache ausschlachten und in die Gegenoffensive gehen.Und an dieser Stelle wurde mir klar, wenn ich jetzt nicht gegen den Abzocker vorging, kämeich gar nicht mehr zur Ruhe. Ich musste den Spieß umdrehen, und selber Kosten bei denenverursachen, schlimmer noch, Anwalt M sollte um seine anwaltliche Zulassung kämpfen, beider es um seine nackte Existenz ging. Meine Frau musste ich dagegen von einemGerichtsverfahren zum nächsten hetzen, und zwar so lange, bis sie vor Armut nicht mehr ausden Augen schauen konnte, was eineinhalb Jahre später auch eintrat in Form einerZwangsräumung. Leider blieben nur diese harten Möglichkeiten, um selber endlich zur Ruhezu kommen. Ich war mir verdammt sicher, das Familienrecht konnte die Pfändung alsunzulässig verurteilen. Damit war ich in der Lage, sofort ein Strafverfahren gegen meine Frauund ihren Advokaten zu starten. Denn wenn man grundlos bei jemandem pfändet, musste das -nach meiner Meinung – Betrug und Rufmord sein, denn bei meiner Bank konnte ich mich jakaum noch blicken lassen, da mein Ruf ruiniert war, ich stand da wie ein Bankrotteur. Sienutzte es auch kurze Zeit später eiskalt aus, indem sie meinen auslaufenden Baukredit nur zuWucherzinsen verlängern wollte. Welche Straftaten genau hier zutrafen, sollte ein Anwalt fürStrafrecht herausfinden, den ich aufsuchen wollte, sobald das Familiengericht geurteilt hatte.Mit diesem Urteil wäre das Verfahren beim Strafgericht meines Erachtens nur noch reineFormsache gewesen, denn das Familiengericht hätte damit schon eine nicht zulässige Handlungbewiesen. Und wenn Anwalt M und seine geldgeile Mandantin verurteilt worden wären, dannhätte ich mit diesem Urteil ein standesrechtliches Verfahren gegen den Abzocker M beginnenkönnen, was auch nur reine Formsache gewesen wäre, denn eine Verurteilung läge dann schonvor durch das Strafgericht. Ein verurteilter, wahrscheinlich sogar vorbestrafter Anwalt hattekein Recht mehr als Anwalt zu praktizieren, schließlich soll er Leute zum Recht verhelfen, abernicht selber gegen dieses verstoßen, dann würde man ja den Bock zum Gärtner machen. Ichkann mich ja schließlich auch nicht bei einer Bank bewerben, wenn ich vorher eine solcheüberfallen hätte. Mir war klar, hier wird viel Zeit vergehen, schätzungsweise zwei Jahre, aberdie lohnten sich, denn in dem Moment wo mein Anwalt um seine berufliche Existenz undmeine Frau um das finanzielle Überleben kämpften, griffen die mich nicht mehr an, sondernwaren in der Defensive. Insbesondere meine Frau müsste zusammen mit ihrem Anwalt beieinem verlorenen Strafverfahren Schadensersatzansprüche an mich zahlen, die sie gar nichtbezahlen konnte. Folglich hätte ich dann pfänden können und hätte sie endlich im Würgegriffgehabt mit dem Ziel, diese ruinöse Scheidung endlich aufzugeben. Etwas leid taten mir meineKinder, die unter der finanziellen Not auch leiden würden, aber mein Verhältnis zu ihnen wareh durchwachsen, und gleichzeitig hatten sie sich ja für ihre Mutter entschieden. Wer also aufdas falsche Pferd setzt, in diesem Fall auf einen Ackergaul, verliert nun mal, eine einfacheSpielregel. Mir gefielen diese Pläne, insbesondere der potentielle Fall, dass ich unserenNapoleon, also Anwalt M, weil er immer unabhängig von den Karten so vor Gericht auftrat, in131


die juristische Verbannung schicken konnte. Und die meinen Wohnort hätte ich auch noch einwenig gereinigt, sie wäre um einen Abzocker und Kriegstreiber ärmer gewesen!Wieder zurück zum Thema Pfändung und Eilantrag. Es vergingen 3 Wochen, ohne dass ichwas vom Gericht hörte. Mein Anwalt war im verdienten Urlaub, ich wendete mich anseine Vertretung. Diese war in einer Besprechung, weswegen man am Telefon meinte, ichsollte nach dem Wochenende anrufen. Da mich diese Ungewissheit quälte, machte ich dernetten Dame deutlich, wir spielten hier nicht Ringel Ringel Reihe, sondern es ging ummeine finanzielle Existenz. Das sah sie auch ein und versprach, dass der Anwalt mich noch amselben Tag anrief. Das tat er auch, und erzählte mir von einem Gespräch mit der Richterin, dieerst einmal die Gegenseite anhören wollte und ihr dazu eine Frist von 10 Tagen gegeben hatte.Kurzum, die Sache dauerte noch einige Zeit. War ja auch unwichtig, ob man einem vielleichtunschuldigen Bürger 4 Wochen lang den Hahn zudrehte, wahrscheinlich besaß ich ja nocheinen Tresor voller Geld, der mich in den nächsten Monaten am Leben hielt. Auf meine Fragenach Schadensersatzansprüchen winkte der Anwalt ab und meinte, man hatte nur beibleibenden Schäden Ansprüche. Diese Antwort war nur zum Teil korrekt, wie ein spätererArtikel im Internet bewies.Meine Freundin hatte nämlich in der Zwischenzeit auch mal im Internet recherchiert und unterdem Begriff unzulässige Pfändung über Google einen interessanten Artikel von einer Anwältingefunden, die in einem sehr ähnlichen Fall den Tatbestand des Vollstreckungsbetrugs nannte.In diesem Fall konnte man ohne weiteres Schadensersatzansprüche anmelden, ging es dochhierbei gemäß ZPO § 138, um die prozessuale Wahrheitspflicht, nicht um ein Kavaliersdelikt!Für mich war der Artikel sehr wertvoll, der meine weitere Vorgehensweise festlegte, nämlichden Anwalt meiner Frau und sie zur Strecke zu bringen.Mittlerweile war mein Kopf auch wieder etwas klarer und ich recherchierte in meinenAkten. Hierbei fiel mir auf, dass kurz nach dem Urteil mit dem festgesetzten Unterhaltwir aufgrund der gerade angefangenen Lehre meines Sohns seinen Unterhalt um 100 €reduziert hatten, was wir der Gegenseite auch anzeigten, und diese diesen Vorgang auch stillschweigend akzeptierte. Anfang 2007 unterschrieb dann folglich meine Nochfrau auch dieAnlage U, worin sie den Empfang ihres Unterhalts bestätigte. Nur ein halbes Jahr später dannzu behaupten, sie hätte überhaupt keinen Unterhalt bekommen, das roch aber schon sehr starknach Vollstreckungsbetrug. Es zeigte aber auch den skrupellosen Charakter ihres Anwalts,der einfach diese Vorgänge unter den Teppich kehrte und mich scheinheilig pfändete, erverdiente ja schließlich daran, egal ob die Pfändung nun rechtmäßig war oder nicht.Mittlerweile ging mir auch eine Zwischenentscheidung vom Gericht zu, in dem man mir imGrunde genommen nur mitteilte, es dauerte noch bis zum Entscheid. Man erst die Gegenseiteinnerhalb der gesetzten Frist von 10 Tagen anhören zum Thema Einstellung der ZV. Interessantfand ich auch die Bemerkung der Richterin, dieser Rechtsstreit (außergerichtliche- undAnwaltskosten) wurde nicht durch Prozesskostenhilfe finanziert, ein harter Schlag für meineFrau, auf die nun Kosten zurollten, obwohl sie eh schon de facto bankrott war.Mitte September kam ein neues unerwartetes Problem auf mich zu: JuraXX, wo Anwalt Ribeschäftigt war, hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet, wovon ich aber kaum etwasbemerkte, da mein Anwalt ganz normal weiter arbeitete. Erst als auch noch das Telefonin der Kanzlei abgeschaltet war, konnte ich jede Form der Kommunikation vergessen.Vorsorglich schrieb ich das Gericht an, jegliche Art von Schreiben erst einmal an michweiterzuleiten aufgrund der Juraxx Pleite. Ausgerechnet jetzt, als ich eine Entscheidungdes Gerichts erwartete, war die Kanzlei quasi außer Gefecht gesetzt. Zwar schrieb ich meinem132


Anwalt Ri zwei Mails, allerdings konnte es sein, diese kamen gar nicht mehr an, war dochselbst die Juraxx.de Homepage außer Betrieb, respektive deren Server, der auch bestimmt diePostfächer beinhaltete. Natürlich war ich an eine weitere Zusammenarbeit mit Ra Riinteressiert, war er doch einer der ganz wenigen Anwälte, der sehr gute Grundwerte mitbrachte:Kooperationsfähigkeit, Fleiß, Recherchierfreudigkeit, was man bei den Advokaten leider sehrselten findet. Allerdings wusste ich nicht, ob Herr Ri eine Klausel in seinem Vertrag hatte, dieihn daran hindert, nach einer Insolvenz auch unter einer anderen Flagge die Zusammenarbeitfortzusetzen, eine Art Wettbewerbsklausel. Außerdem hatte der Mann wahrscheinlichmomentan auch ein ganz anderes großes Problem: Alle JuraXX Anwälte mussten sich mit50.000 € einkaufen, was als Kredit für das 2004 gegründete Unternehmen darstellte, der in 30Raten zurückgezahlt werden sollte. Da allerdings schon seit langer Zeit die Firma marode war,glaubte ich, mein Anwalt hatte fast 50.000 gerade verloren. Gegen den Firmengründer EugenBoss lagen mittlerweile einige Strafanzeigen vor wegen verschleppter Insolvenz und Betrug. Ineinigen Internetforen wurden anlässlich der JuraXX Pleite teilweise hämische Kommentareabgegeben, weil u. a. die Zeitschrift Finanztest die billige Erstberatung bei JuraXX mit sehrvernichtendem Urteil getestet hatte. Nur eine Beratung von etwa 4 war gut, der Rest falsch oderunvollständig. Allerdings schloss diese Zeitschrift nicht aus, dass das Ergebnis in anderenKanzleien ähnlich aussehen könnte. Wie Recht die doch hatten, betrachte ich mal die vielenVersager, die ich in der Vergangenheit als Rechtsbeistand engagiert hatte!Dennoch blieb ich aktiv. Am 18.9.2007 hatte ich mir einen Termin bei einem Anwalt fürStrafrecht in einer renommierten Sozietät in Wuppertal geben lassen. Mich quälte die ganzeZeit nur ein Gedanke: Mit meiner Frau und ihrem Kostentreiber gnadenlos und eiskaltabzurechnen, endlich mal Bombe mit Bombe zu vergelten nach deren Vernichtungsschlag.Nicht nur meine Freundin hatte gut recherchiert im Internet, auch ich wurde fündig.Unter dem Stichwort Betrug nach §263, passte doch die Definition zu meinem Fall wie dieFaust aufs Auge. Betrug wurde dort u. a. auch definiert als Täuschung, um sich einenVermögensvorteil zu verschaffen. Sollte auch Dr. K mir dies bestätigen, wollte ich sofortStrafanzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt erstatten, wobei letzterem dann in einemanschließenden standesrechtlichen Verfahren der Lizenzverlust drohte. Schließlich war seitfast 4 Wochen mein Konto gesperrt, ich konnte noch nicht einmal meinen Baukredit bezahlen(lassen), wäre doch die Einzahlung auch sofort gepfändet worden. Hier drohte der Verlustmeiner Immobilie, denn zwei Raten nicht zahlen, und die Bank hatte laut Grundbucheintrag dasRecht die Wohnung zu verscherbeln!Am 18.9.2007 meldete sich endlich mein Anwalt Ri bei mir, der mit der Richterin inzwischengesprochen hatte, die gleichgültig meinte, im November machen wir mal eine Verhandlung,dann wird entschieden über den Eilantrag. Mein Anwalt und ich waren außer uns, er hörbarin Rage, denn wenn ein Eilverfahren rund 3 Monate dauerte, war das eine Schande, zumal solange auch mein Konto gesperrt war. Mein Anwalt schlug vor, die Richterin schriftlich nochmal auf diesen Umstand hinzuweisen, um einen früheren Beschluss zu erreichen.Am selben Tag hatte ich endlich den lang ersehnten Termin bei Anwalt Dr. K, der für michggf. strafrechtlich vorgehen sollte. Da ich inzwischen völlig überdreht war, was meinAufnahmevermögen deutlich einschränkte, nahm ich meine Freundin mit, die alle Detailsmeines Falls kannte, davon ganz abgesehen, sie war auch indirekt Opfer der Pfändung,musste sie doch meine geistige Abwesenheit, Aggressivität und Launen ertragen.Nach 20 Minuten Verspätung begrüßte mich ein älterer Herr, Mitte 50, den ich vomBild schon aus dem Internet kannte. Er führte uns in der vornehm gestalteten Kanzlei in einengroßen Besprechungsraum, der einer Bildergalerie glich, Juristen aus dem letzten Jahrhundertzeigend als Strichzeichnungen. Wir kamen sofort zum Thema Vollstreckung, bei dem sich Dr.133


K. sofort das Schreiben meines Anwalts zeigen ließ. Er brauchte keine Minute und fand soforteinen ganz schweren Fehler: Wir hätten zuerst eine Vollstreckungsgegenklage starten müssen,die die Kontosperrung typischerweise innerhalb von 48 h aufhebt, aber auf diese Idee kamAnwalt Ri nicht! Daher war mein Konto schon 4 Wochen lang gesperrt, und ein Ende war nichtin Sicht, weil Ri die naturgemäß viel langsamere Abänderungsklage bevorzugte, die zwar auchnotwendig war, um den Titel hiermit für immer zu löschen. Auch wurde dieses Schreiben alsKraut und Rüben von Dr. K. bezeichnet, da eine übersichtliche Unterhaltsberechnung, etwa inTabellenform, fehlte. Wie konnte da die Richterin denn nachvollziehen, welcher Unterhaltmeiner Frau zustand? Ich musste ihm Recht geben. Generell wirkte Dr. K. sehr systematischund äußerst gründlich in seiner Vorgehensweise, Risiken abcheckend, weshalb er u. a. meineAnsprüche auf Entschädigung ganz nach hinten stellte. Auf meine Fragen konnte dieserRechtsvertreter wie aus der Pistole geschossen antworten, ohne irgendwo recherchieren zumüssen, was uns sehr imponierte. Gleichzeitig strahlte er auch eine unglaubliche Überlegenheitund Selbstsicherheit aus, er konnte sich zumindest extrem gut darstellen und verkaufen. Er gingsehr genau vor, ließ sich den Vergleich vom 30.5.2005 genau zeigen, verlangte nachZahlungsbeweisen, die ich natürlich noch nachreichen musste, bohrte hier und da. Wirbeschlossen eine Strafanzeige gegen meine Frau und eine Vollstreckungsgegenklagezu starten, letzteres, um innerhalb weniger Tage wieder ein verfügbares Konto zu haben.Da die Zwangsvollstreckung mit falschen Zahlen lief, lag sehr wahrscheinlich Betrug vor, undmeine Maßnahme, meine Gehälter umzuleiten, war daher nicht strafbar. Allerdings sahaufgrund dieser Pfändung meine Schufaauskunft, zumindest laut Dr. K, miserabel aus, und ichhatte keine Chance, bei einer anderen Bank ein neues Girokonto mir einzurichten. Nach einerStunde intensivem Beratungsgespräch verabschiedeten wir uns, sichtlich erschöpft von dieserDruckbetankung in punkto Rechtsauskünfte. Selbst meine Freundin war fasziniert von diesemMann, welches scheinbare Wissen er mühelos an den Tag legte, wobei er sehr nüchtern undtrocken wirkte. Auf dem Nachhauseweg machte ich mir Gedanken über Anwalts Ris schwerenFehler, und ob ich mich weiterhin von ihm vertreten lassen sollte, denn vor dem OLG konntenwir uns keinen einzigen Fehler leisten. Hervorragende menschliche Eigenschaften, die erzweifellos besaß, waren zwar eine absolute Voraussetzung, jedoch leider allein zu wenig.Zwei Tage nach diesem Besuch rief mich Anwalt Ri ganz aufgeregt und außer sich in derFirma an. Er hatte zwei respektlose Schreiben vom Gericht und vom Gegner bekommen, dieer mir gerne faxen wollte, damit ich mich auch ärgerte. Gleichzeitig erzählte ich ihm loyal vonmeinem Besuch bei einem Anwalt für Strafrecht, und dass wir nun eine Vollstreckungsgegenklagestarteten zwecks Freischaltung meines seit mittlerweile 4 Wochen gesperrten Kontos. Rireagierte ein wenig empört, denn dies hatte er angeblich auch schon getan, so dass ich doppelteKosten hatte. Er zitierte mir auch, wo das stand mit der Vollstreckungsgegenklage. Ich warbaff, denn da wurde in dem schon oben abgedruckten langen Schriftsatz das WortVollstreckungsklage nur beiläufig erwähnt, und deswegen sollte die Abänderungsklage auchgleichzeitig eine Vollstreckungsgegenklage darstellen? Ich war sehr skeptisch, denn eine solcheKlage würde niemals von einem langsam arbeitenden Familiengericht bearbeitet, hier ging esum Vollstreckungs-, nicht um Familienrecht, das hatte ich bei Dr. K. schon gelernt. Ich wurdelangsam verdammt misstrauisch, denn hier schien alles schief zu laufen. In der Tat war der Restdes Arbeitstages für mich gelaufen, denn die Richterin bestätigte in ihrem Schreiben absolut dieKraut und Rüben Theorie des Dr. K, indem sie meinte, dass die Klage nicht nachvollziehbarwar und einiges fehlte:Der Kläger wird auf folgendes hingewiesen:Die Klageschrift ist weitestgehend nicht nachvollziehbar. Es fehlt sowohl an einer ordnungsgemäßenDarstellung der Abänderungsgründe als auch einer ordentlichen Unterhaltsberechnung.134


Und in diesem Moment erkannte ich auch die große Gefahr, in der ich mich befand. DieRichterin blickte durch die Abänderungsklage absolut nicht durch, also wie konnte sie der dannzustimmen? Ich war dabei, das Verfahren zu verlieren, was für mich mit Anwaltskosten 8000 €Schaden bedeutet hätte, eine Summe, an der ich zugrunde gegangen wäre. Natürlich konntenwir die Klage theoretisch noch einmal erheblich nachbessern, also eine übersichtlicheUnterhaltsberechnung nachreichen. Nur hatte die Richterin mittlerweile sicherlich Vorurteilegegen meinen Anwalt, hatte sich auf ihn regelrecht eingeschossen, wie sich später auchherausstellte. Zeit also, die Pferde schnellstens zu wechseln! Davon ganz abgesehen, wergarantierte mir, dass der 2. Versuch ein Erfolg würde? Für Experimentaljuristerei war keineZeit, und das Risiko einfach viel zu hoch. Schließlich wusste ich auch nicht, wie so eineAbänderungs- und Vollstreckungsklage auszusehen hatte, bin schließlich Ingenieur und keinJurist. Die Sache war mir zu riskant und beschloss daher schweren Herzens, vorsichtshalber dasMandat bei Anwalt Ri zu beenden. Hierzu fertigte ich ein sehr nettes Schreiben an, für mich einNovum im Zusammenhang mit Anwälten, auf die ich seit längerer Zeit allergisch reagierte.Unglaublich war der späte Termin, es sollte erst am 14. November 2007 über die ZVverhandelt werden, sprich erst knapp 3 Monate nachdem wir die Klage erstellt hatten.Auch das Schreiben der Gegenseite zeigte mir an, unsere Klage war ziemlich konfus,zumindest für Nichtinsider. Zu Recht verwies man auf eine fehlende Unterhaltsberechnung undeidesstattliche Versicherung, diverse Unklarheiten und mehrfach auf mangelhafte bis fehlendeSachvorträge und Beweise, etwa meine Einkommenssituation beim Vergleich 2005. Dadurchwar aber meine Klage unbegründet, sprich ziemlich wertlos. Es wurde beantragt, dieProzesskostenhilfe für mich abzulehnen aufgrund eines fehlenden schlüssigen Sachvortrags.Ich brauchte aber dringend diese PKH, denn ich stand ja ohne Konto und Geld da dankPfändung! Scheinbar hatte auch mein Anwalt einige Voraussetzungen der ZPO für dieEinstellung der Pfändung nicht berücksichtigt.Der bedeutungslose Fehler meines Anwalts Ri, Beklagter und Klägerin zu verwechseln, war eingefundenes Fressen für unseren Gegner. Auch wenn mich dieser Schriftsatz wach rüttelteaufgrund der vielen dort aufgezeigten Unzulänglichkeiten, empfand ich diesen inhaltlichäußerst schwach, denn man zeigte nur die Fehler unserer Klage auf, Dr. Ha vergaß aber völlig,seine Position zu festigen, weil er nicht darlegte, warum der Unterhalt gemäß dem Vergleichvom 30.5.2005 nach wie vor aktuell, und die Pfändung somit gerechtfertigt war.Eine hinterfotzige Aussage, nämlich ich hatte bis zum 11. September dieses Monats immernoch keinen Unterhalt gezahlt, brachte mich in Rage. Diese stimmte, war aber übelsterSarkasmus, denn dass mein Konto gesperrt war, wusste die Gegenseite, sie hatte diesschließlich bewirkt! Allerdings korrigierte ich diesen kleinen „Fehler“, indem mein Vater denUnterhalt 10 Tage später von seinem Konto überwies. Dieses schwache Schreiben war voneinem Kollegen meines geliebten RA M verfasst worden, Dr. Ha., der im Bereich Sozialrechtin der Kanzlei tätig war. Ein Arbeitskollege von mir kannte ihn sehr gut, denn in einemVerfahren gegen ihn, bei dem es vor vielen Jahren um Mietrecht ging, trat Dr. Ha. alsbeeindruckender Schaumschläger auf, der unglaubliche Phantasien entwickelte, etwa meinemKollegen Vandalismus unterstellte. Na ja, Verleumdungen kannte ich ja schon von RA M,konnte mich also nicht beeindrucken, Schaumschlägerei war wohl das Wahrzeichen dieserKanzlei.Nach diesen alarmierenden Schriftsätzen, insbesondere dem richterlichen Wink mit demZaunpfahl, war es Zeit, Dr. K. einige Tage später aufzusuchen, zumal er es nicht nötig hattemich anzurufen aufgrund meines kurzen Fax, denn mir drohte ganz klar eine Niederlage undsomit ein finanzieller Schaden von gut 8000 €, monatlich steigend um über 200 €! Wieder saß135


ich mit meiner Lebensabschnittsgefährtin bei diesem Anwalt, der letztes Mal schon einebeeindruckende Vorstellung gegeben hatte. Er legte sogar noch einen drauf, indem er mühelosund in überlegener Art die Fehler des Anwalts Ri aufzeigte, die ich schon vorher vermutethatte, auch nahbarer, nicht so extrem ernsthaft und trocken wirkte. Zum Beispiel war Ris Klagekeine Vollstreckungsgegenklage, und diese landete auch folglich nicht vor demVollstreckungsgericht, was angeblich innerhalb von 2 Tagen mein Konto frei schalten konnte.Ebenso fehlte eine eidesstattliche Erklärung von mir, in der ich versicherte, die monatlichenBeträge von 607 € gezahlt zu haben. Kurzum, Ri hatte scheinbar keinen Schimmer, wie man inso einem Routinefall vorging. Auch seine Idee mit der Prozesskostenhilfe, damit die Richterinsofort anfing, war völlig falsch, das beschleunigte ihre Arbeit überhaupt nicht. Für mich standnun endgültig fest, mich von Ri zu trennen. Ich fragte Dr. K, ob er Interesse hätte, einensicherlich komplizierten Fall zu übernehmen, in dem ich die erste Runde schon verloren hatte,einen Fall, den man nicht einfach aussitzen konnte. Statt die Frage zu bejahen stellte er ersteinmal einige Bedingungen. Zum Beispiel sei er nicht meine Schreibmaschine und ich sage,was zu tun sei. Aber auch meine finanzielle Situation interessierte ihn, denn er vertrat keineProzesskostenhilfeempfänger. Ich machte ihm klar, in der Vergangenheit musste ich leider dieganzen Pfeifen an der kurzen Leine führen, um keinen Schaden zu erleiden, und was da so rumlief, sah er ja an seinem Vorgänger, was er nicht bestreiten konnte. Auch drückte ich meinenWunsch aus, endlich mal einen fähigen Anwalt zu haben, bei dem man sich beruhigtzurücklehnen konnte. Er verlangte alle bisherigen vorliegenden Unterlagen, denn er wolle nichtirgendwo in der Mitte einsteigen, was wieder einmal seine Gründlichkeit bewies. Nachdem ichauf seine Bedingungen einging, die man in seinem Fall mühelos akzeptieren konnte, nahm erdas Mandat doch gerne an, obwohl er noch zu Recht meinte, ich sei kein einfacher Mandant.Allerdings wollte er erst anfangen, wenn das Mandat bei Ri per Einschreiben gekündigt war.Danach hatten wir weitere Themen, etwa den Ehevertrag und das BGH Urteil bezüglichschwangerer Frauen. Er machte der Richterin erst einmal keinen Vorwurf, sondern legte sehrdifferenziert dar, so ein Urteil sei kein Pauschalrezept, sondern die Antwort auf einenindividuellen Fall, womit er nur bedingt Recht hatte. Man merkte immer wieder, er war keinHitzkopf wie ich, sondern einer, der vorsichtig und besonnen vorging und keinen Mandanten inSchlachten verheizte. Wir einigten uns, dass er noch kurz vor seinem Urlaub eineVollstreckungsgegenklage und Abänderungsklage schrieb, wir also noch einmal ganz vonvorne anfangen mussten, als wenn es die verzweifelten Versuche von RA Ri niemals gegebenhätte. Dr. K, der tatsächlich Mitte 50 war und schon seit 25 Jahren als Anwalt arbeitete, gabwieder eine fachlich absolut überzeugende Vorstellung ab. Er war der Typ, was wir erst jetztentdeckten, der seine Gegner erst einmal los rennen ließ, und dann sagte, ist ja alles ganz nett,was ihr so von Euch gebt, aber hier ist mein Ass, und dann legte er richtig los. Dies bewies erkonkret an einer Sache, wie er bei meiner Frau vorgehen, sie in die Enge treiben würde in einerbestimmten Situation, worüber ich aber hier nicht schreiben kann aus verständlichen Gründen.Nach einer Stunde verließen wir in euphorischer Stimmung die Kanzlei. Meine Freundin warwieder begeistert von dem Anwalt, sein überzeugendes Auftreten. Sie bezeichnete diesen Tagals den Startschuss im Endkampf. Okay, ich musste eingestehen, der Mann konnte sichverdammt gut nach Außen verkaufen, nur sollte dies reichen, und hatte er auch Recht? Wie warer langfristig im Alltagsgeschäft? In all diesen Punkten wurde ich später schwer enttäuscht.Am nächsten Morgen faxte ich Ra Ri meine Kündigung, die mir erstmalig nicht leicht fiel,zumal er hervorragende menschliche Eigenschaften besaß, die allerdings überschattet wurdendurch sein lückenhaftes Wissen und seine chaotische Art. Aber dieser Schritt war notwendig,denn vor dem OLG Düsseldorf durfte sich mein Anwalt keinen Fehler leisten, ging es doch136


für mich nun um die Schlacht von Berlin. Wenn ich diese verlor, hätte ich ein Leben langRekordunterhalt zahlen müssen, was für mich nicht in Frage kam. Insofern hatte ich auch etwasdie Hoffnung, dass der neue Anwalt vielleicht die Wunderwaffe in dieser Schlacht darstellenkonnte, da ich ihn schon als Vergeltungswaffe im beabsichtigten Strafverfahren einsetzte.Davon ganz abgesehen musste auch die Zwangsvollstreckung sauber abgewehrt werden.In der Mandatskündigung lobte ich sein sehr engagiertes Arbeiten und seine vielen Recherchen.Auch die Klasse Zusammenarbeit hob ich hervor. Als Kündigungsgrund gab ich an, seineKlage wurde nicht nur von meinem Anwalt für Strafrecht heftig kritisiert als Durcheinander,sondern auch in ähnlicher Weise von unserem Gegner und vor allen Dingen der Richterin, fürdie die Klage nicht nachvollziehbar war, die eine ordnungsgemäße Darstellung derAbänderungsgründe vermisste. Ich machte ihm klar, ich war auf dem Weg die Klage zuverlieren, und damit bahnte sich ein finanzielles Fiasko an, das ich mit allen (auch unschönen)Mitteln verhindern musste. Eine risikoreiche Nachbesserung kam nicht in Frage, weil dieRichterin nun natürlich gegenüber Ri sehr kritisch eingestellt war, was sich in der Verhandlungauch bewahrheitete. Zum Schluss wünschte ich ihm alles Gute für die Zukunft.Kurz danach faxte mir mein neuer Anwalt seine Abänderungsklage und eidesstattlicheVersicherung zu, kurz bevor er seinen Urlaub antrat. Auf die Eidesstattliche Versicherungmöchte ich nur kurz eingehen, da sie vom Gericht völlig ignoriert wurde, irgendwie wollte manmir nicht glauben. Meinte die Richterin etwa, ich würde in einer solchen Erklärung dieUnwahrheit sagen, was mich sofort ins Gefängnis gebracht hätte? Diese EidesstattlicheVersicherung bestätigte folgende Punkte:- Die Höhe und Bezugsdauer meines Arbeitslosengelds- Meine regelmäßigen Zahlungen an meine Familie in den letzten 17 Monaten- Behandlung des Themas reduzierter Unterhalt in der Gerichtsverhandlung 2006Vollstreckungsabwehrklageund Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügungdes Herrn Uwe Land gegen Frau Birgit Landwegen: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung und Einstweilige Anordnung auf EinstellungOrdnungsgemäße Vollmacht In Kopie beifügend zeigen wir an. daß wir nunmehr den Kläger anwaltlichvertreten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen.1. die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Amtsgerichts/Familengerichts Wuppertal vom30.05.05, 99X 48/05, wird in Höhe von 5.895.00 € (Unterhalt vom 01.03.06 bis 01.07.07) fürunzulässig erklärt.2. Im Wege der Einstweiligen Anordnung wird beschlossen:Die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des AG Schwerte vom 03.08.07wird bis zur Beendigung des Rechtsstreits erster Instanz aufgehoben.Gründe:2.)Ausweislich des als Anlage K 1 beigefügten Sitzungsprotokolls vom 30.05.06 hat dasAmtsgericht/Familiengericht Wuppertal folgenden Vergleich protokolliert:Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin ab Januar 2005 monatlichen Trennungsunterhalt von335,00 € zu zahlen.[Die Berechnung in Punkt 4 hierfür können wir weglassen.]137


5)Der Kläger wurde im März 2006 arbeitslos. Wir überreichen als Anlage K 2 den Bewilligungsbescheid derBundesagentur für Arbeit vom 17.03.06., in dem ein täglicher Leistungsbetrag in Höhe von Y € dem Klägerbewilligt wird. Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen des von Y €.6)Nachdem sich mithin die Berechnungsgrundlage für den Ehegattenunterhalt erheblich geändert hatte, hatder damalige Prozeßbevollmächtigte des Klägers eine neue Unterhaltsberechnung angestellt, die wir alsAnlage K 3 beifügen. Daraus ergab sich folgendes Bild:[An dieser Stelle folgten nun die Unterhaltsberechnungen für Ehefrau und meine Kinder,was wir uns schenken können.]Daraus ergibt sich ein zu zahlender Ehegattenunterhalt in Höhe von 118,80 €Kindesunterhalt Brutus in Höhe von 172,55 €und Viveka in Höhe von 316.00 €.Infolge der dadurch bedingten erheblichen Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse hat der Klägervon der Beklagten Abänderung verlangt und ihr die Berechnung des Ehegattenunterhaltes ausgehändigt.Zwischen den Parteien herrschte daraufhin auch Einigkeit, daß Ehegattenunterhalt während desGetrenntlebens nur in Höhe von 118,80 € gezahlt werden sollte zzgl. des Kindesunterhalts in Höhe voninsgesamt 488,55 €.7)Die Zahlpflicht betrug danach 607.35 €.8)Die Berechnung des Unterhaltes war auch zutreffend, was sich aus folgendem erschließt:[Berechnung kann auch hier weggelassen werden]Dies entspricht der geänderten Rechtslage, so daß sich der Kindesunterhalt in Höhe von 488,55 € ergibtund ein Ehegattenunterhalt in Höhe von 118,80 €. Der Unterhaltsanspruch von Ehegatten undKindesunterhalt - während der Zeit der Trennung - bestand daher in Höhe von 607,35 G.9)In der Folgezeit hat - was im Wege der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verschwiegen wird - derAntragsteller und Kläger exakt diesen Unterhalt gezahlt. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten in der Zeitvon März 2006 bis März 2007 ist mithin erloschen. Zum Beweis dafür überreiche ich als Anlage K4 für dasJahr 2005 die Kontoauszüge des persönlichen Kontos des Klägers, aus dem hervorgeht, daß derAntragsteller und Kläger im Jahr 2006 € 6.070,43 gezahlt hat. Diesen Unterhalt, in Höhe von 607,35 €, hatder Kläger euch in der Folgezeit von Januar bis September 2007 fortgezahlt. Auch die Fortzahlung warzutreffend, da der Unterhaltsanspruch der Beklagten nicht höher als 118.80 € betrug.Zwar hat der Kläger ab Januar 2007 eine Arbeitsstelle gefunden, jedoch ist der Unterhaltsanspruchentsprechend reduziert, da sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlussesdes Vergleiches geändert haben.Darüber verhält sich eine dem Gericht vorliegende Abänderungsklage. Die berufsbedingten Aufwendungendes Klägers sind aber erheblich erhöht, da der Kläger eine tägliche Fahrtstrecke zur Arbeit vor 75 kmzurücklegen muß. Folglich errechnen sich die diesbezüglichen Fahrtkosten (berufsbedingteAufwendungen) in Höhe von 76 km x 2 x 220 Arbeitstage x 0.3 € : 12 = 825.00 € pro Monat.Dadurch bedingt liegt das zur Verteilung anstehende Einkommen des Verpflichteten unter dem währendder Zeit der Arbeitslosigkeit ihm belassenen Betrag von X € (siehe Berechnung des Ehegattenunterhaltes)mit der Folge, daß der Unterhalt für die getrennt lebende Ehefrau jedenfalls nicht höher als 118.80 € und derUnterhalt für die Kinder insgesamt nicht höher als 172.55 € und 316,00 €, insgesamt also der GetrenntlebenEhegatten- und Kindesunterhaltsanspruch nicht höher als 607,35 € betragt.10)Da der Kläger seit März 2006 durchgängig bis September 2007 monatlich 607.00 € Unterhalt gezahlt hat, istder Unterhaltsanspruch der Beklagten in dieser Höhe durch Erfüllung erloschen. Das Vollstreckungsgerichthat daher antragsgemäß zum Ausdruck zu bringen, daß die Zwangsvollstreckung wegen angeblichrückständigen Unterhalts für die Zeit von Februar 2006 bis zum heutigen Zeitpunkt aus diesem Titelunzulässig ist.138


11)Aufgrund der ausgebrachten Pfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, 5 M 523/07, vom03.08.2007 ist das Konto des Klägers gepfändet worden. Der Kläger steht mithin ohne Kontenverbindungda. Da nachgewiesen und durch die beigefügte eidesstattliche Versicherung als Anlage K 5 glaubhaftgemacht ist, daß weitergehende Ansprüche nicht bestehen und der Unterhaltsanspruch i.ü. durchErfüllung erloschen ist, beantragen wir im Wege der Einstweiligen Anordnung die weitereZwangsvollstreckung auszusetzen bis zum Abschluß der Instanz.12)Die Vollstreckungsabwehrklage ist neben der Abänderungsklage zulässig (vgl. Baumbach/Hartmann. 63Aufl. 2005, Randmerkung 7 zu § 767 ZPO. sowie Randmerkung 7 am Ende: „Bei rückständigenUnterhaltsbeträgen kann man nur nach 767 entgegentreten ....".Schauen wir uns mal die per Fax übermittelten Schriftsätze an. Zunächst fällt dieEidesstattliche Erklärung auf, die ich unterschreiben musste, und worin ich den vollenWahrheitsgehalt meiner Aussage bestätigte, immer Unterhalt gezahlt zu haben. DieNotwendigkeit dieses Dokuments kannte Anwalt Ri überhaupt nicht, weshalb seineKlage wertlos war, davon ganz abgesehen, dass diese auch keine Vollstreckungsabwehrklagedarstellte und auch an das falsche Gericht ging (Familiengericht). Welch ein Unterschied stelltDr. Ks Klage dar im Vergleich zu dem Versuch des Anwalts Ri! Erst einmal lag alsBeweisstück die Unterhaltsberechnung des Exanwalts K bei, auf die meine bisherigenZahlungen beruhten. Dann machte Dr. K noch eine übersichtliche Berechnung, gefolgt voneinigen Argumenten. Kurzum, ein krasser Unterschied zu Ris verzweifelten Versuch. Schönfand ich es auch, mir die Schriftsätze vorher als Entwurf zuzusenden, um die kleinenFehlerchen zu korrigieren. Das nannte ich momentan eine ordentliche Zusammenarbeit, zumalDr. K. etwas eigenwillig auftrat. Bei seinem guten Fachwissen konnte ich das teilweiseverstehen, da musste man sich scheinbar keine Sorgen machen, weshalb in mir langsam innereRuhe aufkam, nachdem ich wochenlang völlig überdreht war. Immerhin konnte ich jetzt mitGewissheit sagen, gemäß Dr. Ks Aussage, in ein paar Tagen wird mein Konto frei geschaltet.Natürlich musste ich auch zusehen, dass mein katastrophaler Schufaeintrag gelöscht wurde,denn die Verlängerung meines Baukredits stand einen Monat später an. Die Deutsche Bankwollte meine desolate Lage ausnutzten, indem sie mir freundlich anbot, meinen Baukreditautomatisch zu verlängern, ohne dass ich was tun musste, zu sage und schreibe 6.5 % Zinssatz,obwohl sie anderen Kunden offiziell 4.5 % anbot! Diese 2% Aufschlag sollten wahrscheinlichso eine Art Risikokosten darstellen. Hätte ich diesem „Angebot“, dieser Abzockereizugestimmt, so hätte ich in den 8 Jahren Restlaufzeit rund 6000 € Schaden gehabt!Besonders peinlich war meine Schufasituation am Tag zuvor, als ich bei der Postbank saß undmich beraten ließ, ich wollte eh die Bank wechseln, denn bei der Deutschen Bank konnte mansich dank der Pfändung nicht mehr blicken lassen, davon ganz abgesehen, dass ich in denletzten 12 Jahren dort oft klein karierte Denkweisen antreffen musste. Der Postbankerwollte schon mal das Girokonto einrichten und zwecks Dispo eine Schufaauskunft einholen,was ich natürlich heftig ablehnte und einen anderen Termin hierfür vereinbarte. Hättedieser doch sehr freundlich auftretende Herr diese gelesen, er hätte mir mit Sicherheit keinKonto gegeben, wohl eher Hausverbot! Es verging dank der vielen Rücklastschriften kaum einTag, an dem ich nicht merkte, in welchem Schlammassel mich meine Frau reingetrieben hatte.Allerdings wurde ich mir auch langsam bewusst, welche Kostenlawinen auf sie zu rollte, dennin dieser Pfändungssache waren drei Gerichtsverhandlungen angesagt. Erstens ließ uns dieFamilienrichterin am 14. November antanzen, um dann ganz gemütlich über dieAbänderungsklage zu entscheiden, und dann noch ab zum Strafgericht aufgrund unsererbevorstehenden Strafanzeige. Wenn meine Frau diese Prozesse verloren hätte aufgrund meinertheoretisch ziemlich eindeutigen Rechtslage, hätte sie vier Anwaltrechnungen bezahlenmüssen. Kurzum, schätzungsweise sechstausend Euro Kosten konnten auf sie zurollen,139


eventuelle Entschädigungen bei der Strafsache noch nicht eingerechnet! Und addiere ich ihreProzesskostenhilfe hinzu, die sie auch zurückzahlen muss, die bei mindestens 4000 € lagen, sohätte sie ihre Abfindung von 10.000 € in die Anwälte investiert, einfach unglaublich! Die Frauwürde leer ausgehen, völlig arm prozessiert. Daher kam in mir immer wieder die Frage auf,war die Pfändung ihre Schnapsidee, oder wurde sie wieder von ihrem Rechtsverdreher in dieseSchlacht reingetrieben? Wenn der ihr 5700 € anbot, die sie theoretisch von mir bekommenkonnte, unterschrieb die sofort alle Vollmachten, auch ihr eigenes Todesurteil, Geldgeilheitmachte es möglich. In der Familie eh nichts neues, da hing man sich sogar wegen Geldgier auf.Mittlerweile war mein Konto schon seit 6 Wochen gesperrt, Lastschriftrückgaben kamen fasttäglich per Post. Da die nun korrekte Abänderungsklage seit 3 Tagen bei Gericht vorlag, dachteich mir, rufe ich mal beim Anwalt an, wahrscheinlich hatte das Gericht schon die Verfügungerlassen, mein Konto frei zu schalten. In der Tat hatte das Gericht sich auch schon gemeldet,aber wegen ganz anderen, völlig unbedeutenden Dingen, nämlich sie wollten erst einmal Geldsehen, erst dann fing die Richterin an zu arbeiten, wobei es völlig gleichgültig war, ob da einOpfer um seine Existenz kämpfte oder überhaupt ein Konto besaß, es musste sich halt solangeselber helfen:soll gem. §12 des Gerichtskostengesetzes (GKG) die Klage erst nach Zahlung der erforderten Gebühr fürdas Verfahren im allgemeinen zugestellt werden. Auf Anordnung des Gerichts werden Sie daher gebeten,den nachstehend berechneten Betrag zu entrichten bzw. dessen Zahlung zu veranlassen.Kurzum, mein Vater musste erst einmal 408 € überweisen, vorher tat das Gericht überhauptnichts. Das kannte ich ja schon von der einstweiligen Verfügung, die mein Exanwalt Riwährend meines Urlaubs geschrieben hatte. Dennoch immer wieder unglaublich, dennhier ging es um meine finanzielle Existenz! Was hätte ich gemacht, wenn ich wederGeschwister oder Eltern gehabt hätte, weil Verwandtschaft schon tot war? In diesem sogenannten Rechtsstaat hätte man nur die Flucht nach Übersee antreten können! Hier biss sichdoch der Hund selber in den Schwanz, denn wie sollte ich denn Geld überweisen, wenn ichkeinen Zugang zum Konto hatte, was ich schon als unglaublichen Sarkasmus betrachtete?Ebenfalls bewies dieses Verhalten auch das eingeschränkte Denkvermögen unserer Justiz,Logik scheint dort völlig fremd zu sein.Zum Glück hatte ich meine Gehälter umgeleitet, was rechtlich nicht ganz unbedenklich war.Insbesondere wurde mir immer mehr bewusst, was für Unsummen an Geld mittlerweileflossen: 1190 € Vorschuss für Dr. K und 408 € fürs Gericht, kurze Zeit später dann noch mal608 € für ihn, der den Hals nicht voll bekam. Zuvor noch die 339 € an die Gerichtskasse,kurzum rund 2500 € eben mal, und mit einer ähnlichen Summe rechnete ich noch einmal, wennDr. K seine Abänderungsklage fertig hatte, ein neuer Rekord in fast 4 Jahren Scheidung! Damitüberschritt ich ganz locker die 10.000 € Grenze, soviel hatte ich mittlerweile in den knapp vierJahren Scheidung ausgegeben. Komischerweise blieb ich ruhig trotz dieser Riesenbeträge.Schließlich war ich mir sehr sicher, den Prozess um die Pfändung zu gewinnen, wodurch indiesem Fall meine Frau diese Kosten übernehmen musste, was ihr finanzielles Todesurteilgewesen wäre. Schließlich war sie selber pleite und damit quasi zahlungsunfähig bei solchenSummen, für mich die Gelegenheit, selber zur Zwangsvollstreckung überzugehen, sie pfändenzu lassen. Nur mit dem Unterschied, hier hätte keine Vollstreckungsgegenklage genutzt, da diePfändung in diesem Fall voraussehbar und zulässig gewesen wäre. Um der langenKontopfändung zu entgehen, hätte sie sofort meinen Bedingungen bezüglich unserer Scheidungzustimmen müssen, um sofort geschieden zu werden, und um somit den Zugewinn, etwa10.000 € zu bekommen. Allerdings wäre von diesem nichts übrig geblieben, zu hoch waren140


doch mittlerweile die Anwalts- und die Gerichtkosten, von ihren anderen Schulden ganz zuschweigen. Dennoch wäre damit endlich die Scheidung vorbei gewesen und somit das ganzesinnlose Gemetzel zu Ende. Schließlich ging auch mir mittlerweile die Kraft aus, ich sehntemich sehr nach Frieden und Harmonie.Den Hammer erlebte ich eine Woche später, nachdem mein Vater die 408 € überwiesenhatte. Ich rief jeden Morgen beim Anwalt an, um Neuigkeiten zu erfahren, wobeisich aber bei Gericht nichts tat. An diesem Tag kam aber immerhin mal eine Auskunftzurück, nämlich dass es nicht reichte, den Überweisungsbeleg der Gerichtskasse zu faxen,wie ich es sofort getan hatte, sondern es musste von der Deutschen Bundesbank in Düsseldorfauch die Zahlungsbestätigung bei der Richterin im Fach liegen, vorher tat die gar nichts.Ich war sprachlos, glaubten die im Ernst, ich faxte denen einen gefälschten Beleg, das wäre jaUrkundenfälschung gewesen? Offensichtlich doch! Kleinkarrierter ging es einfach nicht mehr,das war (ist) Justiz live! Einen Tag später, sprich exakt eine Woche nach der Buchung der408 € kam immerhin die Meldung, die Richterin hatte heute die Zahlungsbestätigung erhalten,vielleicht fängt sie morgen an...... Der Bürovorsteher der Anwaltssozietät, der mir jeden Tagden Status mitteilte, sprach schon im Konjunktiv, wagte es nicht mehr, mir irgendwelcheVersprechungen abzugeben, denn auch für ihn war die Situation schon unglaublich undeinzigartig. Immerhin hatte ich eine Menge gelernt, nämlich hoffe als Opfer niemals auf die(schnelle) Hilfe der Justiz und vergiss den Begriff Rechtsstaat, dieser war der blanke Hohn, waswir auch noch an anderer Stelle sehen werden! Selbstjustiz wäre eindeutig die beste Lösunggewesen, wofür mein Familiengericht indirekt Werbung machte! Die Medien machtenStimmung gegen die Türkei wegen dem Fall Marco, weil der Prozess sehr langsam voranging,dabei ist doch unsere Justiz mindestens der gleiche Sauladen, zumindest der Verein inWuppertal! Juristisch gesehen ging die Türkei bis zur Wupper! Stimmungsmäßig war ich amNullpunkt, ging es doch einfach nicht vorwärts. Man zahlt Riesenbeträge ein und es passierteüberhaupt nichts. Und ausgerechnet jetzt lief mein Baukredit ab und ich musste erst einmalwehrlos zusehen, wie meine bisherige Bank mir eine Verlängerung zu einem Wucherzinssatzanbot. Ich konnte nicht einfach zu einer Bank gehen und den Baukredit dort fortführen lassen.Bei meiner momentanen Schufaauskunft bedingt durch die Zwangsvollstreckung hätten die mirnoch nicht einmal eine Schachtel Zigarillos finanziert. Einerseits hatte ich einenhochqualifizierten Job, andererseits aber auch den Status eines Penners, ganz ohne Konto.Lediglich ein Dach hatte ich noch über den Kopf, was aber auch langsam gefährdet war, denndiesen Monat konnte die Bank zum ersten Mal nicht abbuchen, ich konnte dort auch nichtseinzahlen ohne dass es gepfändet wurde. Die gleiche Situation nächsten Monat, und das wärees dann gewesen, die Bank hätte die ETW Zwangs verkaufen dürfen!Es war Zeit, mal wieder Dr. K. aufzusuchen. Zu viele Fragen kamen auf, insbesonderewas die Kosten betraf, und andererseits konnte nur er mich ruhiger stimmen mit seinerüberlegenen und selbstsicheren Art. Am Montag, den 15.10.2007 saß ich 8 Uhr morgenswieder einmal in seiner Kanzlei, mittlerweile schon das 3. Mal in nur 3 Wochen.Meine erste Frage, ob ich auch bei der Abänderungsklage den Anwalt meiner Frau bezahlenmusste, weil ich ja der Verursacher bin, verneinte er mit der allgemein richtigen Pauschalaussage,dass nur der Verlierer die Zeche zahlt, der Gewinner hat keine Kosten. Auf meinenEinwand, das Familiengericht rechnet gerne die Kosten gegeneinander auf, also jeder zahltseinen eigenen Anwalt, bestritt er nicht, war ihm auch egal, klar, es wurde ja so oder so inseine Tasche einbezahlt, es war ihm völlig gleichgültig, woher das Geld kam. Auch auf meineFrage nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der beiden Klagen konnte er keine Zahlennennen, es interessierte ihn auch offensichtlich nicht. Ein Angebot, mir die Kosten spätermitzuteilen, blieb aus. Auch bremste er mich aus, als ich bei unserer Richterin Rechtsbeugungvermutete, weil sie das BGH Urteil völlig ignorierte. Er hatte in seinen 25 Jahren noch keinen141


solchen Fall erlebt, und warum sollte sich ein Richter auch so weit aus dem Fenster lehnen.Generell hatten die Anwälte aus seiner Sozietät ein sehr gutes Verhältnis zu dem WuppertalerAmtsgericht, da würde er auch keinen Richter verklagen. Am Nachmittag wollte er mal wiederdie Richterin anrufen, um u. a. auch in meinem Fall direkt nachzuhaken. Aber genau hierspielte Dr. K wiederholt den Blender, indem er ein tolles Verhältnis zur Richterin suggerierte,die ihm scheinbar aus der Hand fraß. Ehrlich gesagt, ich fiel anfangs auch darauf rein, dennmeine strenge rationale Logik sagte mir, okay, wenn die beiden sich schätzen, weiß dieRichterin, Dr. K. schrieb keine Unwahrheiten und beging keinen Prozessbetrug, sie konnte ihmalso absolut vertrauen, folglich musste sie eigentlich für mich entscheiden, was meinSiegesgefühl erhöhte. Später sollte sich herausstellen, dass ich total mit meiner Logik danebenlag, Dr. K keinen Sonderstatus erhielt.Zurück zu dem Gespräch mit meinem Rechtsbeistand. Ihm fiel auch mein aggressivesAuftreten gegenüber diesem Rechtssystem auf, womit ich nicht weiter käme, damit hätte ich jabisher keine Erfolge gehabt. Das stimmte zwar alles, nur was der Mann mal wieder vergaß,mich kostet dieses völlig idiotische Familienrecht ein Vermögen, er verdient es dadurch. Woich ja fast vom Stuhl kippte, war seine lockere Bemerkung, die Richterin sei vor zwei Tagenaus dem zwölftägigen Urlaub gekommen, jetzt konnte sie die Arbeit aufnehmen. Meine Frage,ob es nicht mehrere Richter gab, die diesen Fall auch hätten bearbeiten können, verneinte er,denn jeder Fall war einer Abteilung fest zugeordnet, und jede Abteilung hatte nur einenRichter. Ich glaubte es einfach nicht, denn würden wir so in der Industrie arbeiten, wären wirschon längst pleite. Als Opfer kann man also nur beten, dass der allein zuständige Richter nichtgerade im Urlaub oder krank ist, oder noch schlimmer, wegen Schwangerschaft undMutterschaftsurlaub monatelang ausfällt! Vielleicht sollte ich der Richterin zur nächstenVerhandlung noch eine Kiste Kondome mitbringen, damit die nicht wegen Schwangerschaftausfiel, dachte ich mir ernsthaft, denn wenn das geschehen wäre, wäre das mein Ende gewesen.Besonders interessant fand ich aber seine Bemerkung, wir haben ein gutes Verhältnis zu demGericht, die hauen uns nicht in die Pfanne, und wir sie dafür nicht. In dieser häufiganzutreffenden Mentalität, ganz schlimm unter den Anwälten innerhalb einer Stadt, wie ich esschon vorher mehrfach beispielhaft aufgeführt hatte, steckt eine Menge beunruhigendes bisgefährliches Potential, nämlich immer mit angezogener Handbremse zu fahren, ja keinen Ärgerbereiten, vor dem Richter kriechen, immer einen auf lieb Kind spielen, ja nicht offensivvorgehen, um das Gericht nicht zu verärgern. Somit wird der Mandant nicht immer hinreichendvertreten, speziell nicht seine Interessen, das liegt doch auf der Hand, ist die logischeKonsequenz. Für mich persönlich ist das schon angehender Parteienverrat, Kungelei. Inmeinem konkreten Fall sagte also mein Anwalt beim Telefonat mit der Richterin ihr niemalsdie nackte Meinung, sprich machte ihr sicherlich keine Vorwürfe, was da gerade Unglaublichesabging, welche Rechts- oder Dienstverletzung sie eventuell beging. Die Konsequenz: Ich hattealso weiterhin ein gesperrtes Konto, weiterhin erreichten mich fast täglich Lastschriftrückgabenmit teilweise beträchtlichen Gebühren. Und in Kürze saß ich vor dem übermächtigenFilialleiter der Deutschen Bank und musste mit äußerst schlechten Karten die Pfändung meinerEigentumswohnung verhindern. Der weitere Verlauf des Gesprächs diente der Vorbereitungder Abänderungsklage, in dem er mir seine Berechnungen zeigte. Etwas peinlich fand ich einenSubtraktionsfehler von 400 € zu meinen Ungunsten, den wir aber schnell korrigierten. Gut, dassich ihn gesehen hatte!Dr. K. wirkte an diesem Tag ein wenig durcheinander bis gereizt, was seinen Höhepunkterreichte, als er gegen Ende der Sitzung ein paar Zeilen des Schreibens seines Vorgängersdurchlesen sollte. Er schob verärgert das Schreiben wieder zu mir und meinte, dazu hätte erkeine Lust und stand auf. So verabschiedeten wir uns, allerdings mit der freudigen Botschaft142


seines Bürovorstehers, die Richterin würde heute entscheiden. Auch wenn Dr. K. etwasdurcheinander war, er verwechselte auch unseren Gerichtstermin, so wirkte er bei seinenAuskünften sehr sicher, was mich wiederum beruhigte, zumindest anfangs.Am nächsten Tag fuhr ich voller Freude zur Arbeit, weil ich an diesem Tag endlich denvorläufigen Beschluss der Richterin erwartete. Mehrfach rief ich in der Kanzlei an,aber dort hatte man keine Ergebnisse, weil beim Gericht keiner ans Telefon ging.Schließlich schickte man einen Mitarbeiter beim Gericht vorbei, weil auch noch andere Dingezu regeln waren. Nachmittags endlich ging mein Telefon im Büro und man mir die neustenErgebnisse mitteilte, die mich regelrecht umhauten, mich völlig demoralisierten: Die Richterinsei seit gestern krank, und ihr Stellvertreter hätte ihr meinen Fall wieder zurückgegeben.Ich konnte es einfach nicht fassen, hoffentlich war die nicht schwanger, denn dann wäremein Konto noch Weihnachten gesperrt, dachte ich mir. Auf jeden Fall wollte man am nächstenTag wieder versuchen, sie zu erreichen, woran ich mittlerweile nicht mehr glaubte, versank ichdoch inzwischen in Defätismus.So ging das Spiel weiter in den nächsten Tagen. Man rief an, entweder war die Richterin aneinem Tag nur vormittags mal kurz da, an den anderen Tagen außer Hause. Wie man mitmeinem Eilantrag vor Gericht weiter verfahren sollte, wusste dort keiner, mein Schicksal hingvon einer einzigen Person ab. Mittlerweile war mein Konto exakt zwei Monate gesperrt,Lastschriften kamen weiterhin fast täglich zurück, nicht selten gleich mit mindestens 6 €Gebühren. Sehr positiv fiel mir in diesem Zusammenhang, man glaubt es kaum, das Finanzamtauf, die mir 0,55 € an Gebühren berechneten für die verwendete Briefmarke, meinen Respekt!Bei Strato und Debitel lagen die Beträge sofort bei 10 € bis 14 €, Abzockerbuden, die ichdeswegen sofort gekündigt hatte! Auch die nicht eingelöste Lastschrift für meinen Baukredithatte ich mittlerweile im Briefkasten, der Countdown in Sachen Erhalt Eigentumswohnung wargestartet. Was ich nicht verstand, dass ein stellvertretender Richter Angst hatte, dieZwangsvollstreckung zu stoppen trotz meiner eidesstattlichen Versicherung. Für ihn musste dasso eine Art Garantie für die Richtigkeit meiner Aussage sein, dass die Zahlen der Gegenseiteeinfach nicht stimmten. Schließlich wer ist schon so verrückt und erzählt die Unwahrheit in soeinem Dokument, in dem falsche Angaben mit Gefängnis bestraft werden können. Kurzum, dieganze Abteilung des Familiengerichts schien ein einziger Sauladen zu sein, für mich diegleichen anatolischen Verhältnisse wie im schon angesprochenen Fall Marco. Dies bestätigtesich auch, als ich wenige Tage später, exakt 2 Monate nach der Kontosperrung, also ich einSchreiben vom Gericht erhielt, in dem u. a. die folgende Passage mein Wochenende soziemlich versaute:Der Kläger wird auf folgendes hingewiesen. Neben dem Verfahren 99X 165/07 dürfte diesem Verfahren derEinwand der anderweitigen Rechtshängigkeit entgegenstehen. Die Klage wäre sodann als unzulässigabzuweisen.Blickte die Richterin nicht mehr durch den Fall oder hatte mein Anwalt völlig den Überblickverloren? Wohl eher letzteres! Das aufgeführte Aktenzeichen war noch die alte Klage meinesExanwalts Ri, die im Weg stand, und die von der Richterin schwer kritisiert wurde, sicherlichnicht zu Unrecht. Darauf hin wurde von Dr. K dem Gericht eine korrigierte Version zugestellt,welches das neue Werk als eine weitere Klage betrachtete. Dies bedeutet auch, dieGerichtsgebühren von 339 € waren im Sand versickert, und die Klagen blockierten sichgegenseitig. So war die formal richtige Klage unzulässig, und das heillose Durcheinander vomAnwalt Ri, was eh zum Scheitern verurteilt war, im Focus der Richterin, eine gefährliche undvor allen Dingen teure Konstellation! Nachdenklich stimmte mich der Verdacht, mein Anwaltsah diesen Kollisionskurs nicht voraus, der erste aufgedeckte große Fehler von insgesamt vier.Gleichzeitig sendete man mir auch das Schreiben der Gegenseite, in dem Rechtsanwalt M143


seinen Kurs auf einmal ganz gewaltig geändert hatte. Er musste noch ein Szenarioerfinden, was mich definitiv zum Zahlen der 5700 € verurteilen sollte. Scheinbar saher die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns voraus, und musste schnell eine Konstellationerfinden, die mir ein fiktives Einkommen unterstellte. Nach dem Motto, hätte ich beider Firma K nicht gekündigt, wäre ich nicht arbeitslos geworden, also zählte sein vielgeringeres Arbeitslosengeld nicht, sondern wir tun so, als wenn er immer noch bei der Firma Kbeschäftigt wäre. Das nennt man auch fiktives Einkommen unterstellen , was sehr beliebt ist infamilienrechtlichen Auseinandersetzungen. Schauen wir uns mal dieses kurze Schreiben an:beantragen wir namens der Beklagten, die Klage abzuweisen. Begründung:Unstreitig hat der Kläger seit März 2006 den verschuldeten Trennungsunterhalt nicht gezahlt.Soweit der Kläger zeitweilig arbeitslos gewesen ist, so rechtfertigt die Arbeitslosigkeit eine Abänderungder Zahlungsverpflichtung nicht, weil der Kläger freiwillig seine Arbeit bei der Firma K aufgegeben hat.Es muss sich der Kläger nach alledem so behandeln lassen, als hätte er nach wie vor die besser bezahlteStelle bei der Firma K, inne. Im Übrigen mag der Kläger seine aktuellen Einkünfte darlegen. Insbesonderemag der Kläger mitteilen, ob und ggf. in welcher Höhe er ein Weihnachts-/Urlaubsgeld erhält. Nach alledemist die Klage abzuweisen.Unverschämt fand ich seine Taktik, keinerlei Hintergrundwissen zu besitzen bezüglich meinerKündigung bei der Firma K, völlig unsubstantiierte Behauptungen und Halbwahrheitenaufstellen, die dann in den Prozessen zum zentralen Gegenstand wurden. Ich musste amnächsten Tag unbedingt meinem Anwalt meine Gedanken zu diesen Schriftsätzen mitteilen. Ichmachte den Vorschlag, seine Klage der Richterin nicht als zusätzliches Werk zu verkaufen,sondern als Korrektur des heftig kritisierten Schriftsatzes seines Vorgängers, womit wir dannmöglicherweise auch die schon bezahlten 339 € Gerichtskosten gerettet hätten. Aber auch dieIdee kam in mir auf, die Ri Klage zurückzuziehen zwecks Auflösung der Rechtshängigkeit.Dann wies ich Herrn Dr. K auf die neue Taktik unseres Gegners hin, mir ein fiktivesEinkommen anrechnen zu wollen, wobei dieser hier verschwieg, dass ich in der Verhandlungvom August 2006 die Gründe für meine damalige Arbeitslosigkeit vorgetragen hatte, diedamals still schweigend von der Vorsitzenden akzeptiert wurden. Ferner erwähnte ich diefinanziellen Verbesserungen durch den Arbeitgeberwechsel, etwa ein Dienstfahrzeug, was auchprivat genutzt werden durfte. Da auch mein 13. Monatsgehalt völlig unstrittig war, wies ichnoch auf die Sinnlosigkeit eines Nachweises hin.Einen Tag später fiel mir noch ein Argument ein zum Thema fiktives Einkommen, was ichfür eine starke Waffe hielt, um den Eindruck aufkommen zu lassen, ich hätte einfach aus Lustund Laune gekündigt. Interessant in diesem Zusammenhang war Anwalts M jeglichesfehlendes Hintergrundwissen bezüglich meiner Kündigung, was ihn aber nicht davon abhielt,mit unsubstantiierten und wilden Behauptungen um sich zu schmeißen. Dem Mann ging es nurums Geld verdienen, da kam es nicht auf Recht an. Ich faxte meinem Rechtsbeistand dieHintergründe für meine Kündigung, nämlich das schlechte Arbeitsklima, und dass man großeProjekte mit zu wenig Ressourcen stemmte, wobei ich die Hardwareverantwortung auch nochtragen musste. Ein Gruppenwechsel wurde mir im Januar 2005 verwehrt, so dass mir nur nochdie Kündigung übrig blieb. Auch nannte ich zwei weiter Mitarbeiter aus meiner Gruppe, diegerade mit einem Wechsel beschäftigt waren, dieser wurde ihnen aber auch verwehrt.Mittlerweile ging das schon unglaubliche Drama bei Gericht weiter, man hörte nichts. DreiTelefonanrufe meines Anwalts am 22.10.2007 direkt auf dem Apparat der Richterin bliebenerfolglos, auch ein Anruf am nächsten Tag war ohne Erfolg. Am 24.10.2007 mussten dieVersuche ruhen, da mein Advokat in Berlin war.Man stimmte mich aber zuversichtlich, meinen Anwalt am nächsten Morgen erreichen zukönnen, was sich aber als Fehleinschätzung erwies, er war schon wieder in einer Besprechung.144


Besonders missfiel mir seine Passivität. Seit einer Woche lag ihm das Schreiben der Richterinvor, die unsere Klage als unzulässig bezeichnete. Allerdings unternahm mein Anwalt nichts,obwohl ich ihm eine gute Vorlage geliefert hatte. Auch musste ich mich fragen, warum er aufdie Verdienstbescheinigungen meiner Frau wartete, zumal sie durch das Zusammenleben mitihrem Freund möglicherweise jeglichen Unterhalt verwirkt hatte. Wollte mein Anwalt dieseneuen Umstände ausnutzen, um nur ein paar lächerliche Euro vom Unterhalt abzuziehen? Ichrief in der Kanzlei mehrmals an, um einen kurzfristigen Termin zu bekommen, schließlichmusste mal wieder Schwung in die Sache gebracht, insbesondere die gefährliche Situation dernicht zulässigen Klage abgewendet werden. Davon ganz abgesehen, sah ich nicht zu, wie ichetwa 1500 € aus dem Fenster warf. Mein Anwalt hatte wohl einen großen Mandantenstamm,denn er war täglich 12 Stunden in der Kanzlei. Daraus ergab sich aber eine Überarbeitung, sodass meine Angelegenheiten nur schleppend, wenn überhaupt erledigt wurden. Mittlerweilekotzte mich auch sein großspuriges Versprechen bei unserem ersten Gespräch an, ein Kontowürde typischerweise innerhalb von 48 Stunden frei geschaltet. Inzwischen waren aber schon30 Tage vergangen, und ein Erfolg war nicht in Sicht, so dass die Chancen sehr hoch waren,statt 48 Stunden 48 Tage als Ergebnis zu haben (tatsächlich wurden es 90, in Worten n e u n zi g T a g e !), was meinen Anwalt auch in keinem guten Licht erscheinen ließ. Auch spitztesich die Situation mit meiner Hausbank zu. Mein Baukredit konnte Oktober nicht abgebuchtwerden, ich konnte auch nichts einzahlen, ohne dass es gepfändet wurde. Und wenn imNovember noch einmal keine Rate bezahlt wurde, wonach es aussah, konnte die Bank meineEigentumswohnung zwangsversteigern, notfalls auch für ein Apfel und ein Ei, wobei ich indiesem Fall noch für die Differenz aufgekommen wäre! So weit wollte ich es nicht kommenlassen, auch wenn in diesem Fall dieser Schaden von der Gegenseite bezahlt werden musste,vorausgesetzt, ich gewann dieses Verfahren. Da aber ein Vergleich immer sehr wahrscheinlichwar, hätte ich nur bescheidene Ansprüche stellen können! Ich schrieb meine Kundenberaterinan und eröffnete diverse Möglichkeiten des Bezahlens über meinen Vater. Natürlich war dieDame von ihrer Kompetenz her überfordert, und ich erbat ein Gespräch mit einer entsprechendautorisierten Person, worauf hin man mir ein Gespräch mit dem Filialleiter vermittelte. MeineFrage, ob sie Lösungsmöglichkeiten sah, bejahte sie sofort und selbstsicher. Es machtsicherlich überhaupt keinen Spaß, den übermächtigen Bankern gegenüber zu sitzen und letztenEndes vor denen zu betteln, aber per Mail oder Brief konnten wir diese prekäre Situation nichtregeln, mussten wir doch mindestens in einer Grauzone operieren. Schließlich haben dieBanker bei Pfändungen auch ihre gesetzlichen Vorschriften, und die werden wegen einemunbedeutenden Kunden kein Risiko eingehen. Andererseits war mir klar, die hatten imtäglichen Geschäft selber genug Dreck am Stecken, denn nicht selten wurden größere Summenins Ausland verschoben, um die Gelder vor dem Fiskus zu retten.So kam es dann am 29. Oktober zu einer Besprechung mit dem Leiter meiner Hausbank, dermir die Sorge nahm, da Einzahlungen auf mein Baukreditkonto möglich waren ohne das Risikoder Pfändung, auch wenn mir zwei Wochen zuvor einer seiner Mitarbeiter genau das Gegenteilversicherte. Zur Sicherheit rief er sofort bei seiner Rechtsabteilung an, die ihm das Vorrecht derBank gegenüber Gläubigern versicherte. Das bedeutete, zuerst mussten meine offenen Kreditebezahlt werden, dann erst kamen die anderen dran. So konnte ich vor Ort risikolos eben mal 2Monatsraten auf den Tisch legen, womit die Gefahr des Zwangsverkaufs meinerEigentumswohnung abgewendet war. Interessant war auch die Aussage der Banker, manbekam nicht sofort einen Schufaeintrag bei Pfändung, da die Sache in der Regel schnell geklärtwäre. Eine sofortige Prüfung meiner Kundenberaterin bestätigte die Aussage, meinSchufastatus war sauber! Und in diesem Punkt hatte mir Dr. K. genau das Gegenteil erklärt!Hätte ich das gewusste, hätte ich mir schon längst ein anderes Konto einrichten können, und diefast täglichen und teuren Lastschriftrückgaben wären erledigt gewesen. Fehler Nr. 2 meinesAnwalts innerhalb weniger Wochen, aber es ging noch weiter.....145


Nun aber wieder zurück zu meinem Anwalt. Am 26. Oktober 2007 konnte ich ihn endlichtelefonisch erreichen. In Sachen unzulässige Klage wollte er am Wochenende erst eineEntscheidung treffen, wie wir dagegen vorgehen konnten. Meine beiden Vorschläge in meinemFax beurteilte er nicht als unrealistisch, er brauchte halt noch Zeit zum überlegen, schließlichwar die Sache ja scheinbar unwichtig. Er lenkte das Thema schnell auf die Nichterreichbarkeitder Richterin, und es sei geradezu unüblich, in meiner Sache erst in der Verhandlung zuentscheiden. Er probierte Richterin A weiterhin zu telefonische zu fragen, warum sie nicht jetzterst einmal vorläufig entschied.Mein Unverständnis, warum wir Gehaltsnachweise meiner Frau brauchten, da sie durch dasZusammenleben mit ihrem Freund den Unterhalt verwirkt hatte, beantwortete er mit derFeststellung, ganz streichen konnte man den Unterhalt nicht, das wäre unüblich. Als ich ihn aufdas Urteil des OLG Koblenz hinwies, was er nach seiner Aussage kannte, bewirkte dieskeine Änderung seines Standpunktes. Unzufrieden beendete ich dann das kurze Telefonat.Schließlich war wieder eine Woche vergangen, in der sich absolut nichts tat. Für mich standfest, die Richterin ignoriert unseren Antrag der sofortigen und vorläufigen Aufhebung derZwangsvollstreckung, sie entschied erst am 14. November, sprich rund drei Monatenach Beginn der Pfändung!Der bisherige Verlauf mit Dr. K. bestätigte mal wieder meine Theorie, man muss die Anwältealle an der kurzen Leine führen zwecks Vermeidung von Schäden. Zwar schien er zum Teilein gutes Fachwissen zu besitzen, nur war er aufgrund seines (ehemals?) guten Rufs soüberarbeitet, dass er die Probleme nicht rechtzeitig angehen konnte, und oberflächlicheSchriftsätze in allerletzter Minute entstanden. Ich musste also immer mitdenken, um Problemerechtzeitig zu erkennen, und um den eigenen Anwalt dann mal Feuer unter dem Hintern zumachen! Andererseits bedeutet diese Theorie aber auch, Leute mit weniger ausgeprägtemIntellekt sind dieser Bande hoffnungslos ausgeliefert und bekommen nicht mit, welche Schädenda verursacht werden. Genau dies war ja der Fall bei meiner Frau, da ihr Anwalt reihenweiseKosten verursachte, was ihr aber verborgen blieb, teilte die Gerichtskasse möglicherweise nichtden Schuldenstand mit.Am 29. Oktober bat ich telefonisch um einen Termin im Sekretariat meines Anwalts.Dieser musste wohl den gleichen Wunsch morgens gehabt haben, war aber dann wiederverreist, dieses Mal nicht nach Berlin sondern Stuttgart. Da sein Terminkalender total vollwar, so Originalton seiner Sekretärin, musste ihr Chef schon persönlich den Termin mit mirvereinbaren, er wollte mich am nächsten Tag anrufen. Meine Befürchtung, der Mann warhoffnungslos überarbeitet, wurde wieder einmal bestätigt. Dennoch musste ich ihn dringendaufsuchen, denn zu viel lief aus dem Ruder, ich sah keinen Fortschritt, keine Schriftsätze vonihm, obwohl wir unter Zugzwang waren, befanden uns kurz vor einem Schachmatt. Schließlichmussten wir dringend was unternehmen gegen unsere unzulässige Klage und dem Versuch desGegners, mir ein fiktives Einkommen zu unterstellen, aber es tat sich überhaupt nichts!Dafür war die Gegenseite mal wieder aktiv, auch wenn es nicht um die Zwangsvollstreckungging, sondern um den Steuerbescheid meiner Frau, der sie aufforderte, aufgrund meinerUnterhaltszahlungen 502 € nachzuzahlen, wofür ich allerdings aufkommen musste, was mirbekannt war. Natürlich drohte Anwalt M gleich wieder mit einer Klage bei Ausbleiben dieserZahlung. Ich erwähne diese Sache mit der Anlage U nur deshalb, weil die Ungerechtigkeitunseres Steuersystems hier besonders zum Ausdruck kommt. Obwohl ich für eine ganzeFamilie Unterhalt zahlte, war ich in Lohnsteuerklasse 1 wie ein Single. Lediglich dieZahlungen an meine Frau konnte ich absetzen. Von den 2000 € hatte ich etwa 1000 € vomFinanzamt zurückerstattet bekommen, und davon musste ich noch 502 € an meine Frau zahlen,146


verblieben mir noch rund 500 €. Und diese wurden meinem Jahreseinkommen noch hinzuaddiert, wovon ich wieder Unterhalt an meine Familie zahlen musste. Schätzungsweise bliebenmir davon dann 250 € über! Kein Wunder, dass meine Exanwältin He meinte, oft lohnt sich dieAnlage U nicht, man hat mehr Scherereien als Nutzen. Eine Schweinerei war derEinkommenssteuerbescheid meiner Frau, der die Gehaltsbescheinigungen ersetzen sollte. Nursind in diesem Bescheid vom Finanzamt Bruttogehälter aufgeführt, sollten wir etwa noch dieNettogehälter uns ausrechnen? Außerdem kann man durch Zurückhalten derGehaltsabrechnungen steuerfreie Beträge unterschlagen, die im EST Bescheid natürlich nichtauftauchen, wohl aber bei der Unterhaltsberechnung relevant sind.Zu dem Zeitpunkt war mein Kopf vor lauter Ärger so blockiert, dass ich nicht merkte, wie dieGegenseite sich widersprach. Kam doch die Pfändung zustande, weil ich angeblich keinen Centan meine Frau bezahlt hatte, wurde nun zugegeben, aufgrund von doch erfolgten Zahlungeneine Steuernachzahlung am Hals zu haben! Leider bemerkte ich meinen Fehler erst viel später!War M so extrem blöd und wusste nicht mehr, was er schrieb, wie er seine Mandantin damitgefährdete, in des Teufels Küche trieb?Aber nun wieder zurück zu unserem eigentlichen Fall. Da sich bis zum 30.10.2007 immer nochnichts bei meinem Anwalt regte, obwohl unsere unzulässige Klage dem Gericht vorlag, aberauch unser Gegner nur unzureichende Gehaltsnachweise vorlegte, ferner die Gefahr einesfiktiven Einkommens existierte, schickte ich Dr. K. ein Fax, da er telefonisch wie immer nichtzu erreichen war. Folgende Themen schnitt ich an:1.Als Frechheit des Gegners empfand ich den uns nur vorliegenden Steuerbescheid 2006,aktuelle Lohnbescheinigungen fehlten völlig! Davon ganz abgesehen gingen aus einem ESTBescheid nur die Bruttolöhne hervor, Netto durften wir selber herausfinden, was wohl nichternst gemeint sein konnte! Außerdem erwartete ich aus Schilderungen meiner Frau für das Jahr2007 eine nicht unerhebliche Gehaltssteigerung! Hier lag Verschleierungstaktik vor! Solltedurch inkomplette Unterlagen es nicht möglich sein, die Vollstreckungs- und Abänderungsgegenklagein einer Verhandlung abzuhandeln, was durchaus sinnig wäre von der verwandtenThematik und auch bei einer Richterin A gut denkbar, so wollte ich die evtl. Mehrkosten, diesich durch eine 2. Verhandlung ergaben (Termin-, Verfahrens- und ggf. Vergleichsgebühr) demGegner in Rechnung stellen. Diese möglichen Regressansprüche musste Dr. K dem Gegnerunbedingt mitteilen. Ich schloss auch nicht aus, dass RA M diese Taktik zur wiederholtenKostentreiberei gewählt hatte.2.Ernsthafte Sorgen bereitete mir auch die völlige Stagnation auf unserer Seite, die uns ggf.Nachteile bei der Verhandlung bereiten konnte. Nach wie vor offen war die richterlicheAussage der unzulässigen Klage, bei der die Gefahr bestand, ca. 1600 € in den Sand gesetzt zuhaben. Aber auch der Versuch des Gegners, mir ein fiktives Einkommen zu unterstellen,musste auch unbedingt kurzfristig begegnet werden, um evtl. noch rechtzeitig die schonaufgeführten Zeugen zu benennen. Davon ganz abgesehen, sollte die Richterin ein objektivesBild bekommen, was durch einseitige Darstellungen nicht erreicht werden konnte!Selbst eine gute Woche vor der Gerichtsverhandlung tat sich bei Dr. K. überhauptnichts. Unsere Klage war immer noch unzulässig aufgrund der Rechtshängigkeit desVersuchs von Ra Ri. Die Forderung des Gegners, mir ein fiktives Einkommen zuunterstellen blieb ebenfalls unbeantwortet. Ich wurde mittlerweile innerlich sehrunruhig, am Wochenende beschäftigte mich erstmals der Gedanke, Dr. K. nach der147


evorstehenden Verhandlung das Mandat zu kündigen, denn sein Engagement in meinerSache war mittlerweile praktisch null. Viel besser sah es bei seinen geforderten Vorschüssenaus, die kamen sehr schnell und nicht zu knapp. Aus diesem Grund rief ich am nächstenWerktag, den 5.10.07 bei seiner Sekretärin an, um Dr. K zur Rede zu stellen. Wie üblich warder mal wieder nicht da, er käme erst nachmittags wieder rein, hieß es. Ich schilderte derSekretärin die Situation, nämlich die völlige Stagnation verbunden mit der Frage, ob ihrSchriftsätze zum Diktat vorlagen. Natürlich war dies nicht der Fall, lediglich ein Kollege vonDr. K. hatte die Fristen verlängert, damit sich letzterer in Ruhe einlesen konnte. Ich war einfachsprachlos, der Mann verschob eine Frist nach der anderen, ich musste mich fragen, wie langedie Richterin das Spielchen mitmachte. Wenigstens gelang es der Sekretärin mit Müh und Not,mir noch einen Termin bei Dr. K. zu machen, zwar zu unmöglichen Zeiten, aber ich hatteGlück, noch einen zu bekommen in seinem völlig ausgebuchten Terminkalender.Am gleichen Tag spitzte sich die Lage dramatisch zu. Mein Arbeitgeber bat um einenAnruf, vorausgesetzt, ich konnte frei sprechen. Ich ahnte fürchterliches, und ich sollteRecht haben. Eben wurde vom Gerichtsvollzieher persönlich die Gehaltspfändungzugestellt, mittlerweile beliefen sich die Kosten sogar auf 7146 €, obwohl diese zwei Monatevorher noch 1000 € niedriger waren. Klar, die Gegenseite tat weiterhin so, als wenn ich keinenUnterhalt zahlte und addierte jeden Monat 335 € hinzu, zuzüglich 217 € Gebühren. MeinArbeitgeber durfte mir nur 900 € monatlich auszahlen, die Selbstbehaltgrenze, weitereZahlung waren bis zum Begleichen meiner „Schulden“ verboten. Zum Glück hatte ich eineWoche vorher mein Oktobergehalt bekommen, sonst hätte ich arge finanzielle Problemegehabt. Mein zweites vermutliches Glück war der bevorstehende Gerichtstermin, der diedrohende Gehaltspfändung Ende November stoppen konnte. Allerdings waren meine Kartenmomentan schlecht aufgrund der extrem langsamen Arbeitsweise von Dr. K, dem ich ersteinmal wieder Dampf machen musste, indem ich meine Unzufriedenheit per Fax ausdrückteund ihm die Gefahren zum wiederholten Male aufzeigte. Ich machte ihm klar, meineLage spitzte sich dramatisch zu, heute wurde meinem Arbeitgeber nämlich dieGehaltspfändung per Gerichtsvollzieher zugestellt. Ich hoffte, am 14.11. käme der Durchbruch!Allerdings musste bis dahin endlich Sachvortrag geleistet werden in den bedrohlichen Punktenunzulässige Klage und fiktives Einkommen, was mich ehrlich gesagt mittlerweile nicht mehrschlafen ließ! Schließlich hatte ich schon mal in der Verhandlung gegen die RA He erlebt, dassein Richter den unzureichende schriftlichen Sachvortrag meines Gegners gerügt hatte, in derVerhandlung keine Chance zur Korrektur gab, was für mich natürlich von Vorteil war. Wenndie Richterin A genauso gedacht hätte, was verständlich gewesen wäre, dann gute Nacht!Nun aber zum Dokument des Schreckens, was ich in stark gekürzter Form hier wiedergebe.Achten Sie mal auf die Belehrung über meine Rechte:Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussNach dem vollstreckbarenVergleich des Amtsgericht Wuppertal vom 30.05.2005, AZ: 99X 48/05, zugestellt am 22.06.2005steht der Gläubigerin/dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Anspruch zu auf1. Unterhaltsrückstand zuzüglich Zinsen und bisheriger 6935,25 EURVollstreckungskosten gemäß beigefügter Forderungsaufstellung2. künftig fällig werdender Unterhalt, laufend ab 01.11.2007, 335,00 EURzahlbar monatlich im Voraus, bis zum 01. jeden MonatsHinzu kommen Kosten für diesen Beschluss ………..Zwischensumme Gebühren 211,58 EUR 211,58 EURSumme Forderungsaufstellung und Gebühren7146,83 EUR148


Wegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden die nachstehend bezeichneten, Ansprüchedes Schuldners an Firma A (Drittschuldner) gepfändet.Anspruch auf Zahlung des gesamten Arbeitseinkommens (einschließlich des Geldwertes vonSachbezügen) gemäß den für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff.ZPO in Verbindung mit der Tabelle zu § 850 c, d und e ZPO. Der Schuldner ist verpflichtet, zurGeltendmachung der gepfändeten Forderung bezüglich ihres Umfanges und der mit ihr verbundenenNebenfragen Auskünfte zu erteilen, insbesondere nähere Angaben zu machen übera) Unterhaltsverpflichtungen b) Bezug von Naturalleistungenc) Urlaubs- und Weihnachtsgeld d) ÜberstundenA. Berechnung des pfändbaren Netto-EinkommensVon der Pfändung sind ausgenommen:zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;die für die Dauer eines Urlaubs über dos Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen ausAnlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nichtübersteigen: Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtigeBeschäftigung, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- undErschwerniszulagen, sofern diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen:Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aberbis zum Betrage von 500 Euro, die in § 850 a Nr. 5 bis 8 ZPO genannten Bezüge (z.B. Heirats-undGeburtsbeihilfen. Erziehungsgelder. Sterbe- und Gnadenbezüge sowie Blindenzulagen).B. Pfandfreier BetragDem Schuldner, der nach Angabe der Gläubigern geschieden ist - und weitere unterhaltsberechtigteKinder- zu dem im Titel benannten — nicht hat. dürfen bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs von demnach A. errechneten Nettoeinkommen nur bleiben bei Auszahlunga) für Monate oder Bruchteil davon 900 EUR monatlichDer dem Schuldner hiernach verbleibende Teil des Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen,der ihm nach den Vorschriften des § 850 c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleibenhätte.C. Künftiges ArbeitseinkommenDie Pfändung umfasst das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen, soweit am jeweiligen Zahltag nochUnterhaltsrückstände bestehen, weitere Unterhaltsrückstände fällig geworden sind oder fällig werden.Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, nicht mehr an Schuldner zahlen.Schuldner darf den gepfändeten Teil des Arbeitseinkommens / der Geldleistung nicht mehr verlangen, ihnauch nicht verpfänden oder abtreten.An diesem denkwürdigen Tag wurde mir mal wieder einmal bewusst, ich war immer noch derGejagte, was jetzt schon fast vier Jahre so lief. Mein Ziel, die Rollen zu tauschen,nämlich vom Gejagten zum Jäger, war mir bis zu diesem Tag einfach nicht gelungen.Hauptgrund waren mein untätiger Anwalt und eine lahme Justiz. Auswanderungsgedankenbeschäftigten mich mal wieder, und ich schwor mir, verliere ich auch dieses Verfahren, wasich finanziell nicht verkraftet hätte, verlasse ich Deutschland für immer. Ich hatte mittlerweileeinfach nicht mehr die Kraft, die zahlreichen, weitgehend erfolglosen Kämpfe zehrten an mir.Insbesondere kämpfte man in diesem System chancenlos gegen Berge. Ich wollte endlich malin Frieden und Harmonie leben. Und bei diesem Gedanken kamen nur ferne Länder in Frage,etwa Kanada, Neuseeland, Australien. Klar, man kann nicht vor Problemen flüchten, aber ichhätte mir keine Anwälte mehr halten müssen, die mich finanziell ruiniert hätten, und das beivöllig indiskutabler Leistung. Ich wollte der Richterin dann mitteilen, die Scheidung schonallein aus Entfernungs- und Kostengründen im schriftlichen Verfahren weiter zu führen, ichwollte mir für diesen Fall nur einen Anwalt im Hintergrund halten. Was konnte die deutscheJustiz dagegen machen? Auslieferungsantrag stellen? Ich glaube nicht, dass ein halbwegskultiviertes Land mich ausgeliefert hätte, nur weil ich mir keinen Anwalt hielt. Und wenn es149


dann noch ein Land war, in dem ich so viel arbeiten konnte wie ich wollte, in dem es keineErwerbsobliegenheitsverletzung gibt, und man deswegen dann auch nicht ausgeliefert werdenkonnte , dann hätte ich endlich meinen Frieden gefunden. Aber erst einmal wollte ich dasVerfahren abwarten, dem ich mit gemischten Gefühlen begegnete, hatte mich doch dieRichterin A in der Vergangenheit völlig enttäuscht, konnte ich sie nicht so richtig ernst nehmenund einschätzen. Etwas Hoffnung setzte ich in das Auftreten von Dr. K., was immer überlegenund extrem selbstsicher war, allerdings konnte ich mir nicht den Eindruck verkneifen, dass erein Blender war. Zu viele Fehler waren ihm in der kurzen Zeit unterlaufen. Eine junge undrelativ unerfahrene Richterin musste ihn auf seine unzulässige Klage hinweisen, worauf erselber hätte kommen müssen. Dann zu behaupten, es gäbe bei Pfändung sofort einenSchufaeintrag, oder innerhalb von 48 Stunden wäre ein Konto frei geschaltet nach Eingang derVollstreckungsgegenklage, das waren einfach zu viele schwere Fehler in so kurzer Zeit, einfachblamabel.Am 8. November suchte ich endlich Dr. K. in seiner Kanzlei auf, um ihm meineUnzufriedenheit dort mal klar zu machen, und um endlich mal Schwung in die Sache zubringen. Dr. K. empfing mich außergewöhnlich gut gelaunt. Er teilte mir mit, mit der Richteringesprochen zu haben, die aber alles schriftlich haben wollte, weil der Fall mit zu vielenEmotionen behaftet war. Insbesondere hatte sie noch nicht entschieden wegen meiner eigenenKündigung beim Exarbeitgeber. Anwalt M hatte es also fast geschafft, mir ein fiktivesEinkommen zu unterstellen, was bedeutete, ich müsste möglicherweise trotz derArbeitslosigkeit in der Vergangenheit genauso viel Unterhalt für diese Zeit zahlen, also wennich noch in der alten Firma beschäftigt gewesen wäre. Dr. K. erkundigte sich betont ausführlichnach den Gründen für meinen Entschluss zu kündigen. Ihm missfiel meine Argumentation desschlechten Betriebsklimas, ich mit meinem jungen oberlehrerhaften Chef nicht auskam, dasmusste ich aushalten, deswegen durfte man nicht kündigen! Ein weiteres Argument, die neueFirma stellte eine deutliche finanzielle Verbesserung dar, klang für ihn schon viel besser, undals er hörte, ich flog in der Probezeit da raus, sprang er fast vor Freude vom Stuhl.Genau diese Argumente sollte ich vor Gericht bringen, deswegen brauchte er unbedingtdas Kündigungsschreiben.Sehr unentschlossen wirkte er, als es um die noch zu machende Abänderungsklage ging,plötzlich wollte er die seines Vorgängers, die er damals noch als Kraut und Rüben bezeichnete,in Teilen verwenden. Ich riet ihm, Herrn Ris Klage ganz zurückzunehmen statt teilweise, umder Richterin Verwirrung zu ersparen, weil dann schließlich keiner mehr durchblickte, nochnicht einmal ich. Davon ganz abgesehen, diese Klage wurde auch von vielen heftig kritisierte.So beschlossen wir nach langem hin und her, eine eigene Abänderungsklage zu erstellen inForm einer Stufenklage, auch wenn damit meine 338 € Zahlung an das Gericht im Erdodenversackte, die wir Ende August leisten mussten. In meinem Wunsch, der längst überfälligeSchriftsatz musste mit den eben besprochenen Punkten Montag unbedingt dem Gerichtvorliegen, sah er kein Problem, das war selbst in seinem Interesse, sah er wohl ein, dass eshöchste Zeit war, nämlich 5 vor 12. Ebenso gab er mir Verhaltensregeln für das Gericht, michdort sehr zurückzuhalten, da mein Bild dort nicht gut war. Zu sehr erweckte ich den Eindruckin der Akte, da probierte eine Frau den finanziell stärkeren auszunehmen, und auch dieintellektuellen Unterschiede stellte ich angeblich zu sehr heraus. Ich fand diese Aussagen sehrinteressant, bewiesen diese doch die Existenz sehr vertraulicher Gespräche zwischen meinemAnwalt und der Richterin, denn woher sollte er sonst wissen, wie das Gericht mich sah? DieGerichtsakte allein drückte diese Ansichten mit Sicherheit nicht aus.Ich solle mich einfach hinter ihm stellen, da er einen sehr guten Ruf bei Gericht habe, warenseine Ratschläge. Jetzt musste unbedingt PR Arbeit geleistet werden. Da hatte er absolut Recht,150


allerdings konnte ich auch nicht kommentarlos zusehen, wie man mich ausnahm. Erwarteteetwa mein Anwalt und insbesondere die Richterin, dass ich Beifall klatschte für jeden mehr zuzahlenden Euro Unterhalt, wie naiv waren die eigentlich? Dachten die etwa, ich hätte schonschwer einen an der Klatsche? Auf meine Frage, wie er unsere Chancen sah, wurde erregelrecht euphorisch, war völlig überzeugt vom Erfolg, er übernehme nur aussichtsreicheFälle. Da musste ich allerdings kontern und ihm klar machen, die Anwälte verdienten, egal obbei Sieg oder Niederlage. Wusste er mehr als er sagen durfte aufgrund seines gutenVerhältnisses zur Richterin, was er in dieser Sitzung mal wieder regelrecht raushängen ließ?Überhaupt schien er ihre empfindlichen Punkte genauestens zu kennen, denn auf meine Frage,ob der Betreuungsunterhalt aufgrund meiner runtergekommenen Kinder, Alkoholexzesse,Schulabbruch, etc, Schulschwänzerei, verwirkt war, wurde Dr. K. richtig lebendig, zeigteunglaubliche Begeisterung und schrie schon fast, genau das wolle die Richterin doch hören!Also fütterte ich ihn noch mit diesen Informationen, die ich ihm auch in schriftlicher Form amgleichen Tag ausgearbeitet hatte. Euphorisch verließ auch ich die Kanzlei nach einer knappenStunde. Der Mann verstand es zumindest durch sein selbstsicheres und überlegenes Auftretenmich positiv zu beeinflussen. Nur stand es andererseits für mich auch fest, sollten wir dieVerhandlung verlieren, dann hätte er sich so gewaltig getäuscht, was zu meinerMandatskündigung geführt hätte, denn mit Träumern gab ich mich nicht ab. Auf jeden Fallgefiel mir momentan die Vorbereitung auf das kommende Verfahren, völlig anders als damalsbei Anwältin He, als es keine gab, und wo ich dann bei einer Fangfrage des Gegners vollreinfiel, nämlich ob ich auch ohne Ehevertrag geheiratet hätte. Er hatte mir hervorragendeTipps zur Argumentation und Verhaltensweise gegeben, einfach Klasse! Zwar war seineArbeitsgeschwindigkeit miserabel, aber ich konnte mir vorstellen, mit seinem überlegenenAuftritt vor Gericht konnte er Erfolge erzielen. Dennoch blieb ich nervös bis ängstlich, an einkonzentriertes Arbeiten in der Firma war nicht zu denken, zu sehr geisterte schon diebevorstehende Verhandlung in meinem Kopf herum. Schließlich stand zuviel auf dem Spiel,hätte ich den Prozess verloren, wäre ich um 10.000 € ärmer gewesen, eine Summe, die ich nurdurch Kredit aufbringen konnte, mir aber dennoch ein riesiges Loch gerissen hätte, war dochdie Scheidung noch lange nicht zu Ende!Natürlich informierte ich auch meinen Vater über dieses Treffen. Was ihm missfiel, war dienicht genügende Reaktion auf die Ehe ähnlichen Verhältnisse meiner Frau. Genau das mussteman klar herausstellen, dann kippte die Richterin vom Stuhl, denn einerseits fordert meine Fraumehr Unterhalt, probiert mich deswegen zu pfänden, obwohl sie diesen durch dasZusammenleben mit ihrem Freund verwirkte. Diesen für mich günstigen Umstand musste manganz deutlich herausstellen. Ich gab ihm Recht, und schickte am nächsten Tag Dr. K. noch einFax mit der anzustrebenden Vorgehensweise. Folgende Punkte sprach ich an:1. Welche Wunderwaffe wir unbedingt frühzeitig bringen mussten, waren die Ehe ähnlichenLebensverhältnisse meiner Frau, die seit März 2007 mit dem gut verdienenden, nieverheirateten und kinderlosen Steuerfachgehilfen Ludger F in ihrer kleinen Wohnungzusammen lebte, mit ihm im Wohnzimmer schlief. Ich konnte mir gut vorstellen, die RichterinA kam sich regelrecht verarscht vor, als sie hörte, dass ich auch noch diese Zustände bezahlensollte. Schlimmer noch, meine Frau forderte mehr Unterhalt, obwohl ihr keiner zustand, waseine unglaubliche Dreistigkeit darstellte! Wenn die Richterin erst einmal verärgert war, dannrollte die Lawine erbarmungslos von allein weiter.2. Gleichzeitig war es mein Ziel, den seit März zu viel bezahlten Unterhalt rückwirkend zurückerstattet zu bekommen. Da ich 2005 beim Richter S rückwirkend Unterhalt nachzahlen musste,ca. 1400 €, sollte es umgekehrt auch gehen. Verschenken konnte ich nichts, da mich dieScheidung bisher finanziell ruiniert hatte.151


3.Da das Trennungsjahr Anfang Februar 2004 begann, die Scheidung beim Amtsgericht imFebruar 2005 eingereicht wurde, ferner meine Frau schon in Ehe ähnlichen Verhältnissen lebte,sollte es möglich sein, die Scheidung ausgesprochen zu bekommen, möglicherweise imAbtrennungsverfahren, da die wirtschaftlichen Verhältnisse erst mit dem OLG Urteil geklärtwären. Es war ratsam, unseren Schriftsatz mit den 2 essentiellen Punkten Nichtigkeit unsererKlage und fiktives Einkommen vorab dem Gegner zu faxen, damit dieser sich vor derVerhandlung einlesen und nicht sagen konnte, wir brauchen Zeit zum Studium diesesSchriftsatzes, können da heute keine Aussage treffen!4. Zwar trat der Gegner M gerne wie Napoleon auf, nach dem Motto, ich verteile jetzt die Welt,allerdings war ich fest überzeugt, dass mein Anwalt mit seinem überlegenen und sehrselbstsicheren Auftreten den Mann gut im Griff haben würde! Damit machte ich Dr. K Mut,motivierte ihn regelrecht. Ferner forderte ich ihn auf, keine Rücksicht auf meine Frau zunehmen, mit ihr schonungslos mit in der Verhandlung umzugehen!5. Wenn unser Sieg absehbar war, drängte ich darauf, der Richterin noch die Protokollnotiz zuentlocken, dass der Gegner falsche Zahlen angegeben hatte, womit das Beweissicherungsverfahrenin der Strafsache dann in 5 Minuten erledigt wäre dank dieses Protokolls! An demStrafverfahren hielt ich –Sieg im Pfändungsverfahren vorausgesetzt- nach wie vor fest, dennkeiner konnte sich vorstellen, was ich in den fast 3 Monaten durchgemacht hatte.6. Neben Betrug lag auch meines Erachtens Rufschädigung vor, weswegen ich die Bankwechseln musste, da mich die ehemalige Bank nicht mehr für voll nahm und mir daherWucherbaukredite anbot. Dass mein Ruf auch mittlerweile bei meinem Arbeitgeber geschädigtwar, musste nicht näher begründet zu werden nach der versuchten Gehaltspfändung.Früher als erwartet kam 2 Tage nach meinem Termin bei Dr. K sein dreizehn seitigerSchriftsatz an! In diesem wurden alle offenen Punkte ausführlich abgehandelt, wenngleichdurch den Termindruck drei sachliche Fehler enthalten waren. So datierte er dasZusammenleben meiner Frau mit ihrem Freund auf Januar statt März. Auch bezeichnetemeine Tochter als verwahrlost in der Kleidung, was nicht der Fall war, worauf ich extraschriftlich hingewiesen hatte. Meiner Frau unterstellte er eine Einkommenserhöhung, obwohlich mehrfach darauf hinwies, dass sie mit ihrem Chef darüber verhandelte, wobei ich dasErgebnis nicht kannte. Das kam davon, wenn man viel zu spät an die Sache ging, zur Korrekturblieb dann keine Zeit mehr, darin war Anwalt Dr. K Spezialist. Wobei ich ganz klarbetonen muss, es waren unwesentliche Fehler, die nicht gefährlich werden konnten. Dennochinformierte ich meinen Anwalt darüber, damit er ggf. noch Korrekturen dem Gegner und demGericht schicken konnte. Schließlich förderten Halbwahrheiten nicht unbedingt unserenRuf, der Schriftsatz konnte dann theoretisch vom Gegner regelrecht auseinander genommenwerden, was natürlich negative Eindrücke beim Gericht hinterlassen hätte. Erfreut hatte michdie doch noch gute Kooperation, indem Dr. K. alle Argumente meiner vielen Faxe mitaufführte. Somit bekamen unsere Schriftsätze eine extreme Schärfe. Auch meinen Tipp,unserem Gegner vorab die Schreiben zu faxen, kam er nach. Allerdings wunderte mich seineKehrtwende in Sachen Abänderungsklage. Kamen wir doch in seiner Kanzlei zu demEntschluss, eine eigene Klage zu verfassen statt die von Anwalt Ri in Teilen zu verwenden,machte er nun genau das Gegenteil. Zwar hatte das den Vorteil, dass die 335 € an das Gerichtdoch nicht einfach im Sand versickerten, allerdings wurde die Sache damit sehr kompliziert,ehrlich gesagt, überblickte ich auch nicht mehr ganz dieses Chaos! Er verband einfachbestimmte Teile der Ri Abänderungsklage mit seiner Vollstreckungsgegenklage. Ich hoffte, dieRichterin blickte da noch durch, denn wenn die wie ich das Handtuch geworfen hätte, wäre esdas gewesen. Allerdings zeigte mir dieses Verhalten wieder einmal, die Ri Klage war152


möglicherweise gar nicht so schlecht wie Dr. K sie anfangs aburteilte. Zugegeben, ausführlicheund übersichtliche Unterhaltsberechnungen fehlten, aber Kraut und Rüben war dieserSchriftsatz nicht, wie es Dr. K bezeichnete. Würde er dann so ein Durcheinander in Teilenübernehmen? Mitnichten! Seltsam war, dass Dr. K die nachfolgenden Textpassagen aufmehrere Schreiben verteilte, was das sollte, kann ich nicht sagen. Daher habe ich Passagen mitgleichem Thema aus verschiedenen Schriftsätzen zusammengefasst.nehmen wir im Hinblick auf das Verfahren 99X 194/07 die Klage insoweit zurück, daß mit dem Antrag vom21.8.2007 auch der rückständige Unterhalt ab März 2006 bis einschließlich Juli 2007 betroffen ist, undsoweit der Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung damit verbunden ist.Insoweit sind die Anträge aus dem Verfahren 99X 194/07 vorrangig. Das diesseitige Abänderungsverfahrenbleibt insoweit aufrechterhalten, als beantragt wird, festzustellen, daß ab 1.8.2007 Ehegattenunterhaltdurch den Kläger nicht mehr geschuldet ist. Insoweit beantragen wirdieses Verfahren mit dem Verfahren 99X 194/07 zu verbinden.Soweit das Gericht darauf hinwies, daß neben dem Abänderungsverfahren 99X 165/07 der vorliegendeAntrag kein Rechtsschutzbedürfnis haben dürfte, tragen wir diesem Rechnung, indem wir dieAbänderungsklage 99X 165/07 insoweit zurückgenommen haben, als sie rückständigen Unterhalt bis einschließlich1.7.2007 betrifft. Im übrigen wird das Abänderungsverfahren wegen des laufenden Unterhaltesfortgesetzt.Dann beklagten wir uns über die fehlenden Verdienstbescheinigungen, insbesondere auch für2007. Stattdessen wurde nur für 2006 ein Steuerbescheid vorgelegt. Diesen bewerteten wir alsTäuschungsmanöver, hatte mich doch meine Frau über eine Gehaltserhöhung unterrichtet, dieaber nun verschleiert werden sollte.Jetzt folgte unsere härteste Waffe, die eheähnliche Lebensgemeinschaft meiner Frau:3.Darüber hinaus stellen wir mit Befremden fest, daß Ihre Mandantin nach wie vor verschweigt, daßspätestens seit Januar diesen Jahres eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Dabei wird derLebensgefährte von Ihrer Mandantschaft bei ihr untergebracht und versorgt. Daß dies unterhaltsrelevant istbrauche ich nicht auszuführen. Dazu wird hier um unverzügliche Bestätigung gebeten. Ihre Mandantschaftwird sich zu diesen Punkten ggfs. eidesstattlich versichert im Termin zur mündlichen Verhandlung am14.11.2007 zu erklären haben. Auch hier hatte der Kläger erwarten dürfen, daß dieser unterhaltsrelevanteTatbestand mitgeteilt wird. Dies ist nicht geschehen, der Kläger ist darauf angewiesen, daß ihm seineTochter diese Informationen erteilt, die berichtete, daß der Lebenspartner der Beklagten ständig, und zwarohne Ausnahme, die gesamte Woche über bei der Beklagten lebt, von ihr versorgt wird; im engeren Sinneeine eheliche Lebensgemeinschaft führt. Dadurch bedingt ist nach der ständigen Rechtsprechung einBetrag zwischen € 228.00 und mindestens € 560.00 als fiktives Einkommen der Beklagten anzusetzen.Selbst wenn man nur einen Mittelwert von € 400.00 als fiktives Einkommen ansetzen würde, ergibt sich,daß eine Unterhaltspflicht bezüglich des Ehegatten Unterhaltes für den Kläger nicht mehr besteht.Wir verzichten im Moment auf weiteren Sachvortrag zu der eheähnlichen Lebensgemeinschaft, um nichtauch die Tochter noch in den Rechtsstreit hineinzuziehen.Wir treten Beweis an dafür, daß hier eine Lebensgemeinschaft besteht durch:Eidliche Parteivernehmung der Beklagten im Termin. Hilfsweise: Zeugnis der Viveka Land.Dann beklagten wir den Betreuungsbonus von 50 €, der nicht gerechtfertigt war,weil das Kind unter der Mutter völlig verwahrloste. Die Klassenlehrerin. Frau T, die Vivekaauf der Gesamtschule in Wuppertal betreute, bezeichnete Viveka nicht in Bezug auf dieKleidung als „verwahrlost". Auch die Alkoholexzesse meiner Tochter erwähnten wir, diesoweit führten, dass sie mit einem Krankenwagen aus der Disco abgeholt werden musste. Aberauch ihre Schulschwänzerei wurde angeschnitten, die mittlerweile schon zu einemOrdnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulpflichtverletzung geführt hatte. All diese Umständesollten zeigen, dass eine weitere Unterhaltspflicht gegenüber meiner Frau nicht mehr bestand.Ob das allerdings reichte, wagte ich stark zu bezweifeln.Danach räumten wir mit einer Verleumdung des Gegners auf, der mir ein fiktives Gehaltunterstellte, da ich angeblich die Arbeitslosigkeit absichtlich verschuldet hatte.153


Dies dementierten wir. Wir wiesen auf Spannungen zwischen mir und meinem Vorgesetztenhin, verursacht durch mangelhafte Kapazitäten bei einem Großprojekt, bei dem ichHardwareverantwortlicher und Teamleiter war. Aus diesem Grund verließ ich Ende 2005 dieFirma. Ein interner Wechsel zu einer anderen Gruppe wurde mir verwehrt. ZweiArbeitskollegen benannten wir als Zeugen. Der Wechsel zu der besser bezahlenden Firma Sführte nach mehreren Monaten zu einer Kündigung, was man mir nicht anlasten konnte.Mutwilligkeit oder Verantwortungslosigkeit schlossen wir aus.Im nächsten Punkt verteidigten wir meine hohen Fahrtkosten von über 4500 € jährlich auf, diesich aus 0,30 €/km gemäß Heiß. Unterhaltsrecht. Rz 1/153 ergaben.7.Aus dem verstehenden folgt mithin: Sowohl das Einkommen des Antragstellers hat sich in relevanterWeise gegenüber dem Einkommen, welches bei Abschluß des Vergleiches zugrunde lag geändert. Auchdie Einkünfte, die auf Seiten der Beklagten zu berücksichtigen sind, sind in einer erheblichen Weiseverändert, mit der Folge, daß- die Vollstreckung des Unterhalts für die Zeit der Arbeitslosigkeit aber den gezahlten Unterhalthinaus als unzulässig zu erklären ist,- für die Zukunft im Wege der Abänderung festzuhalten ist, daß kein Ehegattenunterhalt über den1.8.2007 hinaus infolge der erheblichen Abänderungen zu zahlen ist.8.Da der Kläger weiterhin den Unterhalt in Höhe von € 607,00 zahlt, ist im Wege der Einstweiligen Anordnungdie Aufhebung der getroffenen Pfändungsmaßnahmen zu bewirken. Sollte weiterhin die Pfändung desArbeitseinkommens erfolgen, wird das Arbeitsverhältnis des Klägers gekündigt werden.Am 14. November war es soweit, der Gerichtstermin stand an zur Klärung derZwangsvollstreckung. Da diese Verhandlung öffentlich war, durfte meine Freundin alsZuschauerin teilnehmen, die mich wie so oft in dieser schweren Stunde begleitete.Kurz nach halb 9 fing die Richterin an, obwohl der gegnerische Anwalt noch nichtanwesend war, seine Mandantin saß erst einmal allein ohne Rechtsbeistand da. Die schonlegendäre Richterin A wollte aus Zeitgründen nur die Vollstreckungsgegenklage behandeln,nicht den neuen Unterhalt im Rahmen der Abänderungsklage, da um 10 Uhr schon dernächsten Fall verhandeln musste, hier stand Fließbandarbeit an. Außerdem sah Frau A keineMöglichkeit, die Abänderungsklage mit der anderen Klage zu verbinden, so wie es sich meinAnwalt vorgestellt hatte, da die Abänderung zu spät kam. Besonders interessant bis Klasse fandich die einleitende Bemerkung der Richterin. Generell hatte sie den Eindruck, dieFamilienkasse musste stimmen, daher die Zwangsvollstreckung gegen mich, was ja zunächstsehr positiv für mich klang. Danach zog die Richterin erst einmal vehement über die Klagemeines Exanwalts Ri her, die sie selbst nach dreimaligem Lesen nicht verstand. Sein Schriftsatzwurde noch mehrmals in der Verhandlung beschimpft, wortwörtlich als Wahnsinnswerktituliert, oder JuraXX brauche sich bei solchen Schriftsätzen nicht über den eigenen Bankrottwundern, der Mann habe einfach keine Ahnung. Kurzum, sie geilte sich mehrfach so an HerrnRis Klage auf, dass ich zeitweilig dachte, der geht jedes Mal einer unter der schwarzen Kutteab. Jedenfalls war ich froh über die Mandatskündigung, denn hätte ich Herrn Ri alsRechtsbeistand dabei gehabt, die Richterin hätte ihn so in der Luft zerrissen, dass eine schnelleNiederlage die Folge gewesen wäre. Wahrscheinlich hätten wir uns noch nicht mal setzenbrauchen, so zügig hätte Frau A uns abgeurteilt. Sie wich gerne mal vom Thema ab wie schonbekannt und ließ so manche Äußerung los, etwa über den neuen BGH Präsidenten, der keineAhnung habe und vom OLG Hamm komme, oder über Türken, diese seien ihrer Meinung nachnoch nicht mal die Schlimmsten hier vor Gericht. Auch der idiotische Brandschutz des Gerichtswar ein ausführliches Lieblingsthema von ihr. Ganz mutig und interessant war ihre Meinung,Richter haben beim OLG nichts zu tun. Was mir gefiel, war ihr Standpunkt über das neuerevolutionäre Unterhaltsrecht, bei dem es endlich vorbei war, dass psychisch labile Frauen154


lebenslang Unterhalt bekommen. Komisch, ein Jahr zuvor hatte sie genau das Gegenteilbehauptet.Ab und zu kehrte sie dann nach langen thematischen Exkursionen doch noch zu meinem Fallzurück. Meine Frau fragte sie nach ihren monatlichen Stunden, was mit 150 beantwortet wurde.Die Richterin machte ihr die Notwendigkeit von 172 Stunden klar, die sie arbeiten müsse, dadie Kinder schon groß seien. Mittlerweile trudelte auch Anwalt M ein, der glaubte, dieVerhandlung ginge erst um 9 los statt halb 9, scheinbar hatte er sich nicht richtig vorbereitetund daher nicht die Terminänderung bemerkt. Als er uns im Gerichtssaal schon sitzen sah,verließ er diesen sofort wieder hastig, die Richterin folgte ihm sofort mit schnellem Schritt, siefand das ganze offensichtlich lustig.Kurze Zeit später bemerkte der Anwalt meiner Frau, er habe unseren Schriftsatz erst amWochenende rein gereicht bekommen, aber noch keine Zeit bis Dienstag Abend gehabt, ihn zulesen. Ich konnte dieses peinliche Geständnis nicht fassen, wie naiv und dumm war dieserMann? Das Lesen unseres Schriftsatzes holte er erst einmal in der Verhandlung nach,weswegen bei uns der Eindruck aufkam, er wusste überhaupt nicht, worum es ging, einfachunglaublich! Er las sich erst einmal gemütlich in unser aktuelles Werk ein, blieb aber dennochauffallend passiv, ich hatte zeitweilig den Eindruck, ihn interessierte die ganze Sache nicht. Alssich die Richterin wieder der Zwangsvollstreckungsgegenklage widmete, argumentierte sie zuunseren Gunsten, nämlich dass ich jeden Monat 118,60 € gezahlt hatte, weswegen sie ersteinmal 2000 € abzog von den Forderungen. Ebenfalls vertrat sie den Standpunkt der vielenoffenen Punkte, worüber sie noch nicht entscheiden konnte, etwa1. Aufgabe meines Arbeitsplatzes2. Meine hohen Fahrtkosten3. Ehe ähnlichen Verhältnisse meiner FrauEbenso mahnte die Richterin, die Summe der Forderungen nicht zu hoch zu treiben, denn dieKuh, die man melken wolle, dürfe man nicht schlachten. Dieser dreiste, schon eklatante Spruchkam mehrmals auf und bestätigte meine Auffassung, es ging in meiner Scheidung nur umsAusnehmen, und zwar so viel, dass man gerade noch am Leben blieb, dahin vegetierte.Anwalt M versuchte später unterhalb meiner Gürtellinie zu treffen, indem er dieses Buch hiererwähnte, womit ich meine Tricks zur Unterhaltsreduzierungen verriet. Zwar hatte er es nochnicht gelesen, aber solche unwahren Behauptungen sollten mich treffen, worauf mein Anwaltheftig reagierte und Herrn M barsch anfuhr, er verhalte sich auch fair gegenüber seinerMandantin, und er solle sich auf die Aktenlage beschränken. Leider bekundete auch dieRichterin ihr Interesse an diesem Buch, was mir natürlich nicht gefiel, denn da sie hier zu Rechtnicht gut bei weg kommt, bekäme ich wohl als Retourkutsche bei ihr kein Bein mehr auf denBoden. Andererseits war mir das auch egal, denn wegen Befangenheit konnte ich sie immernoch ablehnen, was für mich eher von Vorteil gewesen wäre, hatte ich doch mit dieserRichterin bisher keine guten, eher unglaubliche Erfahrungen gemacht.In der Verhandlung bekamen sich die beiden Anwälte noch öfter lautstark in die Haare,weil der eine den anderen nicht ausreden ließ, da sprach man auf meiner Seite von Verletzungder anwaltlichen Höflichkeit, wobei das barsche und ruppige Verhalten meines eigenenAnwalts sehr viel dazu beitrug. Die Richterin hielt sich aus den Streitereien heraus statteinzugreifen, sie fand das offensichtlich ganz amüsant. Als dann unser Gegner wieder mitLatein anfing, konnte mein Anwalt mühelos mithalten, wahrscheinlich irgendwelche Phrasenaus Asterix Bänden oder dem Buch „Latein für Angeber“, die sie am Wochenende extra für die155


Verhandlung gelesen hatten. Generell war Dr. K der erste Rechtsbeistand, bei dem man sichzurück lehnen konnte, weil er sehr aktiv war, teilweise zu überaktiv, fiel er doch mehrfachseinem Gegner ins Wort, ließ ihn gar nicht erst ausreden, wobei die Tonart oft barsch undruppig war. Ich musste zu keinem Zeitpunkt einschreiten, mein Anwalt hatte das Ruder immerfest in der Hand. Ebenfalls konnte man aus den vielen Dialogen zwischen Dr. K und derRichterin bemerken, die beiden hatten ein gutes Verhältnis zueinander, denn ich glaube nicht,dass er sich einen solchen Ton und Umgang bei einem anderen Richter leisten konnte, diehätten ihn wahrscheinlich mit Ordnungsgeldern zur Raison gebracht.Meine Frau hatte endlich aktuelle Lohnabrechnungen mitgebracht, die ihr Anwalt dann auchvorlas. Als die Richterin diese sich nehmen wollte, sie stand extra auf und ging zu ihm,verweigerte er ihr die Übergabe, eine unglaubliche Szene, die die Richterin wohl auch nochlustig fand. Ich dachte, gleich spielen die Fangen, aber soweit kam es dann doch nicht. Erstgegen Ende der Sitzung gab Herr M ihr die Abrechnungen, nachdem er diese sich ganz genauangeschaut hatte, damit sie diese kopieren durfte, an Kopien hatte meine Frau nicht gedacht,ebenfalls unglaublich. Als die Richterin von der Kopieraktion wieder kam, stellte sie mitFreude fest, dass sich die Wogen zwischen den beiden Anwälten geglättet hatten, sie selberschritt zu keinem Zeitpunkt ein, als es zwischen den beiden Kampfhähnen hoch her ging.Sie sah ein, die Zwangsvollstreckung musste eingestellt werden, allerdings da einige Punktenoch ungeklärt waren, siehe oben, stand nicht fest, welchen Betrag ich zahlen musste. Siebestand auf eine Sicherheitsleistung, zu hinterlegen auf ein neutrales Konto, an das keiner rankonnte. Anwalt M bestand auf 4000 Euro. Als ich 3000 € bot, mehr konnte ich einfach nichtaufbringen, lehnte Ra M ab, dann eben nicht, meinte er. Zähne knirschend musste icheinlenken, nur so konnte ich die Pfändung weg bekommen. Ferner musste ich auch jedenMonat ab November eine Sicherheitsleistung von 216 € leisten auf das Anderkonto meinesAnwalts. Ich erkannte den Wahnsinn, da musste ich schon über 6500 € einzahlen, damit esüberhaupt vorwärts ging! Natürlich war es wieder einmal übelster Sarkasmus, mich zuZahlungen aufzufordern ohne ein Konto zu haben, was bedeutete, mein Vater mussteeinspringen, da ich finanziell am Ende war durch diese teure Scheidung. Da die Richterin abdem 12. Dezember langen Urlaub hatte, konnte erst für Januar 2008 ein neuer Gerichtsterminvereinbart werden, bei dem dann die offenen Punkte verhandelt werden mussten, dieentschieden, wie viel ich von diesen Sicherheitsleistungen zurück bekam. Aber selbstim Juli 2009 wurde diesbezüglich noch nicht entschieden……Interessant war aber wieder einmal die Lügerei der Gegenseite bezüglich des neuenLebenspartners, der bei meiner Frau wohnte. Dieser Sachverhalt wurde von ihr geleugnet, undihr Anwalt schützte sie bei dieser Aussage mit der Bemerkung, sie müsse nichts sagen. Ererkannte, wie finanziell kritisch diese neuen Lebensumstände waren. Allerdings empfand ichseine Warnung auch als Anstiftung zum Prozessbetrug nach dem Motto, wir leugnen oderverschweigen einfach diese gefährlichen Sachverhalte.Mit dem Kopf konnten alle nur schütteln, wie dumm sich meine Frau anstellte. So bekam sienur 100 € Gehalt im Oktober 2007, da sie länger als 6 Wochen krank war und vergaß, sichKrankengeld von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Sollte dies etwa ein Trick sein, dasGesamtjahreseinkommen zu schmälern?Nach der Verhandlung gingen meine Freundin und ich mit meinem Anwalt nocheinen Cafe in der Gerichtskantine trinken, jeder zahlte für sich.... Er feierte die bevorstehendeEinstellung der Zwangsvollstreckung wie einen Sieg, obwohl er kurze Zeit später nichtausschloss, die Sache sei selbst im Januar 2008 noch nicht urteilsreif. Wie Recht er hatte, dennerst im März 2010 war es so weit! Zwar hatte Dr. K eine sehr gute Performance in der156


Verhandlung gezeigt, mit Riesenabstand die beste von allen bisherigen Anwälten, aber seinenRealitätssinn konnte ich bestenfalls nur mit ausreichend beurteilen. Mir selber war zum feiernweniger zumute, musste ich doch diesen Fortschritt teuer erkaufen, 4000 € Kaution einmaligund drei Jahre lang monatlich 216 € waren schließlich eine Menge Geld! Diese Möglichkeiteiner obligatorischen Sicherheitsleistung hatte er vorher nie erwähnt, so euphorisch undoptimistisch war er in die Verhandlung hinein gegangen. Dennoch war ich mit seiner Leistungsehr zufrieden, hatte er doch wenigstens in dem Gerichtstermin sehr viel Engagement gezeigtund den gegnerischen Anwalt alt aussehen lassen, wenngleich auch nur durch einen oftruppigen und barschen Ton. Abzocker M tat mir sogar erstmalig leid. Die Zeiten waren für ihnendgültig vorbei, in denen er wie Napoleon auftreten konnte, endlich hatte er seinen Meistergefunden. Allerdings je mehr ich innerlich zur Ruhe kam, ums so mehr beschäftigte mich derGedanke, warum so wenig als Ergebnis herauskam, obwohl wir gute Karten hatten und unserGegner völlig unvorbereitet war. Keinesfalls möchte ich Dr. K. dafür verantwortlich machen,wahrscheinlich lag der Grund in der Bremse namens Justiz, insbesondere in der Arbeitsweiseder Richterin, die ich als intelligent einstufte, auch wenn sie so redet wie ihr der Schnabelgewachsen war. Hier scheute die Richterin wie die meisten ihrer Kollegen und Kolleginnen, einklares Urteil zu Gunsten einer Person auszusprechen. Immer wieder wird erst einmal einvorläufiger Vergleich angesteuert, das geringste Risiko des Richters. Da sind selbst gute Kartennahezu wertlos.Einen Tag nach der Verhandlung schrieb ich meinem Anwalt, er solle den Prozesskostenhilfeantragmeiner Frau in seinem nächsten Schriftsatz ablehnen, schließlich bestand die Gefahrfür mich, endlos weiter gegen mich zu prozessieren, wozu mir mittlerweile das Geld fehlte,mein Vater mich sogar bei der Kaution finanziell unterstützen musste, während Birgit für diegeschätzte 70 € Raten an die Gerichtskasse keinerlei finanzielle Probleme hierbei hatte. Genauda lag oft die Waffe der Frauen, sie bekamen unbegrenzt PKH, zahlten geringe Raten, undkonnten so lange gegen ihren Expartner vorgehen, bis dieser bankrott aufgeben musste.Natürlich bekam ich von Dr. K. keine Reaktion, dafür aber einen Tag später sein persönlichesGerichtsprotokoll, was sich bei weitem nicht mehr so euphorisch und zuversichtlich anhörtewie seine Worte vor der Verhandlung. Auch zeigte er einen beängstigenden Realitätsverlust,denn so zufrieden wie er war ich keinesfalls, erkaufte ich doch die Einstellung der ZV mit einerhorrenden Summe von 4000 €, die drei Jahre lang monatlich um 216 € stieg, was insgesamt12.000 € ergaben! Diese Summe hätte ich angeblich auch bei einem Sieg seiner Meinung nachbezahlt.1.)Die Richterin vertrat die Auffassung, daß im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage nur derErfüllungseinwand durchschlagend sei. Die Abänderung der tatsächlichen Verhältnisse solle mit derAbänderungsklage weiterverfolgt werden. Obwohl dies in der rechtswissenschaftlichen Literaturgrößtenteils anders gesehen wird, habe ich dies nicht mit der Richterin streitig austragen wollen, da diessonst nur dazu geführt hätte, daß wir diese Sache auch beim Oberlandesgericht hätten überprüfen lassenmüssen. Ich habe mich also der richterlichen Empfehlung angeschlossen, was bedeutet: Im Rahmen derVollstreckungsgegenklage haben wir eingewandt, daß monatlich 118,80 € gezahlt seien, insoweit Erfüllungeingetreten sei. Die Richterin schien das zu akzeptieren. Der Einwand der Gegenseite, daß gar nichts aufden Ehegattenunterhalt, sondern nur auf den Kinderunterhalt gezahlt worden sei, schien das Gericht nichtzu überzeugen. Ich gehe daher davon aus, daß das Gericht im Wegen der einstweiligen Einstellung, wieauch vielleicht bereits schon insgesamt, unserer Vollstreckungsgegenklage stattgeben wird.Mein Anwalt startete nun auch eine Abänderungsklage, damit rückwirkend und zukünftigkein Unterhalt geschuldet wurde, wir also nach wie vor mit 118 € an meine Frau davon kamen.Dann wies er noch darauf hin, mein Wechsel von der Firma K zu einer anderen warmöglicherweise keine Erwerbsobliegenheit, weil ich eine sichere Stelle verließ, auch wenn das157


Gericht dafür Verständnis hatte aufgrund der besseren Bezahlung. Zu den hohen Fahrtkostensollten wir noch vortragen, da man hier höhere Freibeträge evtl. herausholen könnte.Beim Lebenspartner schien das Gericht der Auffassung zu sein, daß meine Frau sich hierbeiaufgrund ihrer Berufstätigkeit und dem Einsatz für die Kinder nicht viel wird anrechnen lassenmüsste.Insgesamt bin ich mit dem Ergebnis des heutigen Tages zufrieden. Im Rahmen derVollstreckungsgegenklage haben wir unsere Auffassung wohl durchsetzen können, die anderenAngelegenheiten wurden an den problematischen und neuralgischen Stellen erörtert, wobei das Gerichthier noch nicht abschließend festgelegt ist.Eine weitere geforderte Vorauszahlung über 619 € rundete das Schreiben ab, womit ich dannschon insgesamt rund 1800 € an diesen Anwalt abgedrückt hatte. Wenigstens war Dr. K alseinziger zufrieden, wobei ich mich fragte, wieso er bei so vielen strittigen Punkten darauf kam.Die Einstellung der Zwangsvollstreckung wurde immerhin durch eine hohe Kaution von 4000 €erreicht, bitter und teuer erkauft, wobei diese jeden Monat um 216 € noch erhöht wurde.Mich regte der Satz auf, er wollte das Thema Abänderung nicht streitig mit der Richterinaustragen. Scheinbar war ihm sein gutes Verhältnis zu ihr wichtiger als der Vortrag vonsachlichen Argumente für seinen Mandanten. Das meinte er wohl mit „keiner haut den anderenin die Pfanne“, da wurde der Mandant regelrecht verraten und verkauft aufgrund diesesNichtangriffspakts zwischen Anwalt und Richterin. Schließlich erwähnte errechtswissenschaftliche Literatur, die seine Meinung unterstützte. Nur musste er dann solcheSachverhalte aus den Lehrbüchern auch der Richterin vortragen, denn ob Frau A diese kannte,konnte man bezweifeln, denn in der Vergangenheit hatte sie einiges in meinem Fallnicht gewusst, etwa das BGH Urteil und die Unzulässigkeit meines Widerrufs!Ebenso entnahm ich seinem Protokoll eine gewisse Ratlosigkeit. Gerade in dem Punkteheähnliche Verhältnisse hatte ich einen Verweis auf die zahlreichen OLG Urteileerwartet, oder als Krönung die Erwähnung einer BGH Entscheidung. So recherchierte ich dannselber mal wieder im Internet und fand innerhalb einer halben Stunde ein passendes BGHUrteil. Dies war um so einfacher, da in punkto eheähnliche Verhältnisse die höheren Instanzeneine auffallend homogene Meinungen vertraten, nämlich dass Unterhalt teilweise verwirktwurde bei Vorliegen der Voraussetzungen. Die Gerichte gingen sogar so weit, dass selbst dieKosten eines Privatdetektivs von der überführten Partei bezahlt werden mussten. So konnte ichwenigstens meinem Anwalt ein BGH Urteil vom 20. März 2002 mitbringen, um ihm mal die„neuste“ Rechtssprechung vorzuführen. Zwar kam er wieder mit seinem Gegenargument an,dass dies ein sehr spezifischer Fall war, kein Strickmuster für die Allgemeinheit, aber diesesMal drücke ich diesen Joker durch, dachte ich mir. Was der Mann vergaß, diese Urteile werdennicht für einen individuellen Rechtsstreit angefertigt, sondern soll Richtwirkung haben, soll einPräzedenzfall darstellen.Etwas aufgeregt hatte mich dann auch die langsame Arbeitsweise von Dr. K. Hatte eram Montag den 21.11.07 die Sicherheitsleistungen zur Einstellung der Zwangsvollstreckungauf seinem Konto, so musste mich zwei Tage später mein Chef anmahnen, dass ihm dieseInformation noch nicht offiziell mitgeteilt wurde, folglich hätte ich dann nur 900 € Gehalt nachgegenwärtiger Aktenlage bekommen. So musste ich mal wieder bei meinem Anwalt anrufenum die Sache zu beschleunigen, der aber wieder in Berlin war. Seine Sekretärin versprach mirjedoch, dass am nächsten Tag ein entsprechendes Fax verfasst würde, was sie meinem Chefauch schon erzählt hatte, der auch persönlich in der Kanzlei angerufen hatte. Mittlerweile ließich mir genauso viel Zeit beim Begleichen der Kostenvorschüsse. Am nächsten Tag faxte abermein Anwalt endlich dem Gegner die Bestätigung, dass meine Kaution hinterlegt war, worauf158


er innerhalb von 2 Stunden meinem Arbeitgeber die Einstellung der Pfändung mitteilte. So warerst einmal vorläufig nach sage und schreibe drei Monaten diese eingestellt, wobei aber dasVerfahren aufgrund der noch ungeklärten Punkte im Januar 2008 weiter gehen sollte.Allerdings sollte selbst Ende März 2008 noch kein neuer Termin vorliegen, erst EndeNovember 2008.....Ende November 2007 lag dann auch das Urteil des Teilverfahrens vor, also dem ersten vonzwei Teilen, was mein Anwalt mir mit einer unglaublichen Euphorie unterbreitete. Ich konntedieses Verhalten nur als völlig realitätsfremd bezeichnen, hatte ich doch erst einmal zu 65%den Rechtsstreit verloren, sprich gut 1000 € hatte mich diese überwiegende Niederlagegekostet, auch wenn sich das Vergleich nannte. Auch gegenüber Arbeitskollegen undBekannten verschwieg ich dieses Urteil, denn wäre ich mit dem Spruch meines Anwaltsgekommen, ein positives Urteil ist ergangen, da ich nur zu 65% verlor und nur ca. 1000 €Schaden hatte, die hätten zu mir alle gesagt, Mensch Land, haste jetzt völlig einen an derKlatsche? Die hätten mich zu Recht nicht mehr für voll genommen, hätten eher die Männer inWeiß mit den Zwangsjacken kommen lassen, oder mir die Drogenfandung geschickt, weil diedachten, der Land war schwer am kiffen!In obiger Angelegenheit erhalten Sie in der Anlage das positive Urteil in derZwangsvollstreckungsgegenklage. Das Gericht ist unserer Darlegung gefolgt, daß Sie monatlich 118,80 €auf den Ehegattenunterhalt gezahlt haben, so daß die Zwangsvollstreckung in Höhe des gezahltenBetrages von 2.019,60 € für unzulässig erklären war. Soweit es um die Zahlungen i. ü. geht, hat das Gerichtbekanntlich die Fortsetzung des Abänderungsverfahrens beschlossen.Wie von meinem Anwalt vorhergesagt, gab die Richterin uns nur in unserem StandpunktRecht, dass ich monatlich meiner Frau 118,80 € bezahlt hatte, so dass die Zwangsvollstreckungum 2020 € zu hoch war. In diesem Punkt lies sich mein Anwalt auf einen Viehhandel mit derRichterin ein, die die noch offenen Punkte wie Arbeitsplatzaufgabe und eheähnlicheLebensgemeinschaft aus der Vollstreckungsklage herausnahm und diese in derAbänderungsklage behandeln wollte. Dies reichte aus, die Zwangsvollstreckung gegenSicherheitsleistung aufzuheben. Mein Anwalt sah daher in der Anerkennung der gezahlten119 € einen Erfolg und wollte die Richterin an dieser Stelle nicht durch Diskussionenverärgern, sich diese für die andere Klage aufheben, wodurch ich cirka 1000 € Schaden hatte,eine richtige Rechnung lag mir selbst 2 Monate später nicht vor. Interessant waren auch dieumwerfenden mathematischen Kenntnisse der Richterin, denn nur 99% der Kosten musstenbezahlt werden:Die Zwangsvollstreckung aus denn Vergleich des Amtsgerichtes — Familiengerichtes — Wuppertal wird inHöhe von 2019.60 € für unzulässig erklärt. Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 64 % unddie Beklagte 35 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhevon 4000.00 €. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegenSicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht dieBeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Peinlich bis gefährlich war auch die folgende Passage für unseren Gegner, der gar nicht denUnterhalt meiner Frau in Höhe von 118,80 € abstritt, dennoch in der Pfändung sich genauandersrum verhielt:Die Beklagte hat nicht bestritten, dass ihr die Unterhaltsberechnung ausgehändigt wurde und sie dieentsprechende Tilgungsbestimmung empfangen hat. Dieser Tilgungsbestimmung hat die Beklagte auchnicht widersprochen. Des weiteren folgt die anteilige Zahlung auf den Ehegattenunterhalt in Höhe von118,80 € aus § 366 Abs. 2 BGB.159


In Sachen eheähnliche Gemeinschaft meiner Frau sah dies die Richterin als unterhaltsrechtlichunbedeutend an. Hier bahnte sich schon wieder der Gang zum OLG an, allerdings probierte ichspäter meinen Anwalt zu überreden, der Richterin erst einmal hierzu das BGH Urteil schicken,welches sie offensichtlich nicht kannte.Das Gericht erklärte des weiteren dass, selbst wenn die Beklagte einen festen Lebenspartner hat, der beiihr wohnt, den sie versorgt, dies neben ihrer beiden auch vollschichtigen Berufstätigkeit und auch nochder Versorgung der Kinder ihr kaum noch ein fiktives Einkommen zuzurechnen sein dürfte. Angesichts desAlters der jüngsten Tochter ( 16 ) ist ein Betreuungsbonus nicht mehr in Ansatz zu bringen.Auch in Sachen Fahrtkosten war sie sich noch unschlüssig, hier hatte ich ja mittlerweilenachgebessert, indem ich von meinem Arbeitgeber rückwirkend monatlich 400 € Zuschussbekam aufgrund guter Leistungen, wie wir es auch im Vorstellungsgespräch verhandelt hatten.Es erscheint immer noch fraglich, ob die Aufgabe des Arbeitsplatzes bei der Firma K nicht doch eineVerletzung der Erwerbsobliegenheit des Klägers darstellt. Hierbei übersieht das Gericht nicht, dass derKläger in der Folgezeit kurzfristig einen höher dotierten Job hatte, allerdings hat er einen sicherenArbeitsplatz zugunsten eines Arbeitsverhältnisses aufgegeben, welches sich noch in der Probezeit befandund von daher dann auch in der Probezeit ohne Begründung gekündigt werden konnte.Durch diese noch offenen Punkte lagen die Kosten zu 65% bei mir, ein verdammtschlechtes Ergebnis für mich, was mir aber als Sieg verkauft werden sollte. Na ja, vielleichthatte Herr Dr. K bisher genug Mandanten, denen mangels Intellekt solche Urteile noch alsSiege angedreht werden konnten, dank seines überzeugenden Auftretens sicherlich keinProblem. Und bedenke ich, wie optimistisch bis euphorisch Dr. K. vor der Verhandlung war,kam es mir so richtig hoch. Da ich mittlerweile nicht mehr sicher war, ob ich schon selbereinen an der Klatsche hatte durch den ganzen Zwangsvollstreckungsstress, schließlich konnteich am Urteil nichts positives finden, Dr. K sollte mir hierbei helfen, machte ich zwei Wochenspäter einen Termin bei ihm, der auch mit Informationen gefüttert werden sollte, insbesonderemir Rede und Antwort stehen musste zu meinem langen Fax, auf das er wie üblich keinerleiReaktion zeigte.Mit einer Stunde Verspätung kam ich dann dran, was er auch entschuldigte. Mich in der Firmaanzurufen und mir die neue Uhrzeit mitzuteilen hielt man nicht für nötig. Dr. K feierte dieEinstellung der Zwangsvollstreckung gegen hohe Kaution als Sieg, auch wenn ich hierdurchschätzungsweise 2000 € Schaden hatte. Normalerweise musste ich dem gegnerischen Anwaltauch 2/3 der Kosten bezahlen, nur hier erwies sich Dr. K. zunächst scheinbar als schlauerFuchs, der bemerkte, dass Anwalt M sich nicht als Prozessbevollmächtigter vorher angemeldethatte, was die Richterin in einem Gespräch mit meinem Anwalt auch so sah, womit RA Mkeine Kosten in Rechnung stellen durfte, die ich folglich dann auch nicht bezahlen musste.Zum Glück war ihm dieser unglaubliche Fehler unterlaufen, allerdings sollte ich wenig späterauch hier wieder eine Wende erleben. Was in Anwalt M vorging, verstand ich nicht mehr, erstvergaß er sich als Rechtsbeistand meiner Frau bei Gericht anzumelden, dann trat er noch völligunvorbereitet bei Gericht auf, was er auch noch peinlicherweise gestand. Dieses Verhaltenbewies wieder einmal die Dreistigkeit vieler Anwälte, die sich solche unglaublichen Dinge nurleisten konnten, da sie nicht nach Leistung bezahlt wurden. Was glauben Sie, sehr geehrterLeser, warum man in Deutschland mit Anwälten kein erfolgsabhängiges Honorar vereinbarendarf? Ganz einfach, unser Hartz 4 System würde völlig kollabieren unter dem Ansturm dervielen erfolglosen Rechtskaufleute! Ich regte mich über eine Bemerkung meines Anwalts auf,bei der Vollstreckungsgegenklage nachzugeben zu müssen, diese Entscheidung musste ich ihmüberlassen. Auch hier kam wieder eine Dreistigkeit dieser Spezies zum Ausdruck, nämlich derfinanzielle Schaden der Mandanten spielt keine Rolle, der hat nur zu zahlen und ansonsten den160


Mund zu halten. Die Bande vergisst sehr oft, von wem sie bezahlt wird und wofür. Wenn mandenen sagt, spring, dann haben die nur zu fragen, wie hoch, mal bildlich gesprochen!Richtig lautstark wurde es, als ich Dr. K. mal über die aktuelle BGH Rechtssprechung zumThema eheähnliche Lebensgemeinschaft aufklärte, ich konnte sogar einen Privatdetektivengagieren, den meine Frau dann hätte bezahlen müssen. Aufbrausend meinte er, damit kämeich nur beim BGH durch, in den Instanzen davor müsste ich diese Kosten tragen. Irgendwiehatte ich den Eindruck, mein Anwalt scheute sich, die aktuelle und sehr homogeneRechtssprechung in diesem Fall in seinem kommenden Schriftsatz zu zitieren, und dafür lieberwieder den häufig anzutreffenden Weg der Gefühlsjuristerei einzuschlagen, sprich diesomatische Intelligenz einzusetzen. Nur interessiert keinem normalen Richter die persönlicheMeinung eines Anwalts, sondern viel mehr die aktuelle Rechtssprechung. Daher drängte ichihn, Urteile im nächsten Schriftsatz aufzuführen, wenn nicht mein BGH Urteil, dann haltandere, wobei natürlich BGH Entscheidung die höchste Priorität hatte. Dr. K tat sich mitsolchen Urteilen schwer, Recherchen kannte er offensichtlich nicht, er brachte gerne alsGegenargument hervor, solche Urteile konnte man nicht wie Schablonen anwenden, was nurteilweise stimmte. Nur gab es in diesem Fall so viele Parallelen, dass man diesen Joker bringenkonnte. Ich machte ihm klar, noch so eine Niederlage machte ich nicht mit, ich hatte keineHemmungen, auch in diesem Fall vor das OLG zu gehen, denn schließlich musste ich nicht dieRichterin bei Laune halten. Ebenfalls forderte ich meinen Anwalt auf, den Entwurf desnächsten Schriftsatzes erst einmal zu lesen, hatte doch der letzte einige sachliche Fehler.Hierauf ging Dr. K. nicht ein, was mir wieder einmal eine nur eingeschränkteKooperationsfähigkeit bewies.Heftig wurde wieder die Diskussion, als ich ihm erzählte, meine Tochter wollte nicht vorGericht aussagen, um ihrer Mutter nicht zu schaden (Stichwort ihr Lebenspartner).Optimistisch meinte ich, wenn sie der Richterin sagt, sie wolle ihrer Mutter nicht schaden, dannwäre das doch eine hervorragende Aussage, denn jeder der ein wenig logisch denken konnte,wusste sofort, aha, also ist die Geschichte mit dem Zusammenleben doch wahr. Das sah Dr. Kganz anders, von Logik durfte man nicht in diesem Fall ausgehen. Das brachte das Fass bei mirzum Überlaufen, und lautstark fragte ich ihn, ob ich es in der Juristerei nur noch mitBekloppten zu tun hätte, worauf mein Anwalt schwieg. Logisches Denken war wohl in dieserBranche unüblich, stattdessen vertraute man auf Bauchgefühle, der somatischen Intelligenz,diesen Eindruck hatte ich schon öfters. Verstehen Sie mich nicht falsch, sehr verehrte Leser,auch ich vertraue schon mal meiner somatischen Intelligenz, allerdings auch nur beim Essen,und wenn es um Bettangelegenheiten geht.Als ich zum Thema Scheidung überwechselte, bei der seit fast einem Jahr gar nichts mehr lief,und ich Dr. K aufforderte, hier nun endlich was zu unternehmen, nämlich auf einScheidungsurteil im Abtrennungsverfahren zu drängen, äußerte er sich sehr pessimistisch. Ermeinte, die Richterin wollte jetzt erst mal den Trennungsunterhalt regeln, eine Grundvoraussetzung,was bis Ostern 2008 dauern konnte, erst dann konnte sie in Sachen Scheidungweiter machen. Ich konnte meinen Sarkasmus nicht mehr zurückhalten und meinte, na dannkann ich ja wenigstens in ein paar Jahren mit meiner Frau Silberhochzeit feiern, was er auchnoch witzig fand. Mir wurde klar, die 4 Jahre Scheidung waren noch lange nicht das Ende derFahnenstange, mindestens ein Jahr sollte noch folgen. Wenigstens dachte er an sein Honorar,denn seine letzte Frage lautete, ob ich ihm schon den Vorschuss überwiesen hätte, was ichbejahen konnte.Nach 40 Minuten Gespräch verließ ich in nachdenklicher Stimmung die Kanzlei.161


Ich war mir nicht sicher, ob das der richtige Anwalt war, ich vermisste bei ihm Konzepte,Strategien, Ideen, die Anwendung aktueller Rechtssprechung, absoluteKooperationsbereitschaft, kurzum, ich war nicht mehr von ihm überzeugt. Da konnte auch seinzweifellos kämpferischer Auftritt vor Gericht nichts kompensieren, wobei seine Hauptwaffeeher ein barscher und ruppiger Umgangston war, und das ganze noch begünstigt durch einenvöllig unvorbereiteten und lustlosen Anwalt auf der Gegenseite. Dabei hatte er das Glück, dassich mich selber mit viel Leidenschaft (Originalton Dr. K) in meinem Fall sehr engagierte, ichviel Vorarbeit leistete, etwa bei der Suche von BGH und OLG Urteilen, die mein versierterVater ebenfalls untersuchte, kurzum wir hätten ein sehr gutes Team sein können, da er sich vielArbeit sparen konnte. Dennoch wollte er nicht so richtig, hatte er Angst, sich eine Zacke ausseiner Krone zu brechen? Oder wollte er jegliche Konfrontation mit der eigenwilligen Richterinvermeiden, man haute sich ja bekanntlich nicht gegenseitig in die Pfanne, zumal meine Gangartum einiges härter war?Verstehen Sie mich nicht falsch, der Mann war mit Sicherheit nicht faul, wenn ich gegen 19Uhr die Kanzlei verließ, hat er anschließend oft noch mindestens eine Stunde gearbeitet. Nursein Problem lag einfach in seiner viel zu großen Mandantschaft, die zur Überarbeitung führteund folglich zu wiederholten Oberflächlichkeiten, siehe Schriftsätze. Und genau hier lag einweiteres großes Problem: Schlechte Anwälte haben zwar viel Zeit für ihre Mandanten, nurmangels Fachwissen kommt nichts dabei heraus. Gute Anwälte haben zu viele Mandanten,bekommen den Rachen nicht voll genug, und haben daher oft selten Zeit, sich gründlich miteiner Sache zu beschäftigen, wobei hier auch oft nichts erfolgreiches heraus kommen kann. Fürmich das entscheidende Argument, nur ungern einen Anwaltswechsel zu vollziehen, denn wensollte ich nehmen? Alternativen ab es folglich keine, zumal mir keiner einen guten Anwaltempfehlen konnte!Mittlerweile lag wieder einmal in letzter Minute der Schriftsatz meines Anwalts vor, der sichlaut Wunsch der Richterin noch einmal mit den strittigen Punkten auseinandersetzen sollte. Um16:15 Uhr wurde mir dieser in der Firma zugefaxt, bis 18 Uhr musste ich alle Änderungen derSekretärin von Dr. K zugesendet haben, hier war wieder einmal Akkordarbeit angesagt, die ichnur in der Arbeitszeit ausführen konnte. Da störte es mich auch nicht, dass zeitweilig meinChef hinter mir stand, die Sache hatte absolute Priorität, schließlich ging es hier um meinfinanzielles Überleben. Überhaupt beschäftigte ich mich in der Firma wöchentlich etwa 3Stunden mit meiner Scheidung, wobei so ziemlich alle Pausen draufgingen Zum Glück wurdemir dieser Entwurf vorgelegt, denn ein halbes Dutzend Sachfehler, nichts gravierendes, aberdennoch hätten diese keinen guten Eindruck hinterlassen. Diese zeigten mir wieder einmal, Dr.K hoffnungslos war überarbeitet, wahrscheinlich hatte er in der Badewanne mit einer Pulle Bierin der Hand den Schriftsatz in sein Diktiergerät eben mal hinein gesprochen, denn hätte ermeine zahlreichen schriftlichen und sehr ausführlichen Sachvorträge vor sich liegen gehabt,wären diese Fehler niemals aufgetreten! Natürlich hinterlassen solche schlampigen Schriftsätzebeim Mandanten keinen guten Eindruck, mindern sein Vertrauen.An zwei Stellen kam in mir Wut auf, bewies er wieder einmal die nur bedingteKooperationsbereitschaft. Das von mir besorgte BGH Urteil zum Thema eheähnlicheLebensgemeinschaften führte er gar nicht auf, sondern bezog sich auf nicht nähergekennzeichnete Literatur, die einen Abzug des Unterhalts erlaubte. Ob die Richterin dieseLiteratur kannte, wagte ich zu bezweifeln, bewies die Frau doch bisher zwar gute Kenntnisse indem ganzen Formalismus der zivilen Prozessordnung, jedoch gravierende Lücken in deraktuellen Rechtssprechung.Ebenfalls ignorierte mein Anwalt meinen Wunsch, die begehrte Prozesskostenhilfe162


meiner Frau zu verwehren, was sicherlich nur die Richterin entscheiden konnte, aberimmerhin konnte man diese beeinflussen. Schließlich wollte ich ein baldiges Endedes ganzen Rechtsstreits, aber wenn man nur etwa 70 € pro Monat an die Gerichtskassezurückzahlen musste, konnte man sich ein Leben lang die Prozessiererei leisten, was dannirgendwann zu meiner finanziellen Kapitulation führen konnte. Auch fehlte der kurze Hinweis,meine Scheidungssache fortzusetzen. Wenigstens übernahm er meine Idee, meiner Frau einfiktives Einkommen zu unterstellen, da sie nur 150 statt 172 Stunden arbeiten ging. Ebenfallssprach er auch die Putzstelle an, die meine Frau zeitweise heimlich hatte, um die ganzenKosten des Verfahrens von 2006 zu bezahlen, bekam sie hierfür keine PKH. Somit hatte meinAnwalt nur zu 40% Kooperationsbereitschaft gezeigt, ein bedenklicher Umstand.Auf die einzelnen Fehler und der von mir gewünschten Ergänzung möchte ich nicht eingehen,schauen wir uns lieber mal den Schriftsatz vom 3.12.2007 auszugsweise an, der mich nichtvom Stuhl reißen konnte, auch wenn er nicht schlecht war:Danach ergibt sich, daß die begehrte Abänderung des Vergleiches vor dem Familiengericht Wuppertal (99X48/05) rückwirkend ab 1.3.2006 dahin gehend begründet ist, daß seit dieser Zeit Ehegattenunterhalt durchden Abänderungskläger nicht mehr geschuldet wird. Dazu im einzelnen:1.Seit Anfang des Jahres hat die Beklagte einen Lebensgefährten, einen Herrn Ludger F, der nach Aussagender Kinder der Parteien zwar noch formaliter einen Wohnsitz in Velbert behält, faktisch aber die gesamteWoche über bei der Beklagten lebt. Dieser ist Steuerfachgehilfe in Wuppertal; nach Aussagen des Sohnesdes Klägers verdient er etwa dasselbe wie der Kläger Herr F hat keine Unterhaltsverpflichtungen und auchkeine Kinder.Geht man davon aus, daß ein Kind inzwischen volljährig ist, das andere Kind mit 16 Jahren aus denbeschriebenen Gründen sehr selbständig ist, ist nicht einzusehen, daß die Kindesmutter sich nichtanrechnen lassen sollte, daß Herr F die gesamte Woche bei ihr lebt.Wir hatten darauf hingewiesen, daß in diesen Fällen von der Rechtsprechung ein Betrag zwischen 228,00und 580,00 € als fiktives Einkommen zu berücksichtigen sind. Zumindest müßte der Lebensgefährte derBeklagte sich an den entstehenden Kosten beteiligen, so daß der Bedarf der Beklagten erheblichherabgesetzt wäre.Selbst wenn man hier nur von einem geringfügigen - so die Auffassung des Gerichtes - Betrag ausgehenwürde, den wir mit dem Mindestsatz von 228.00 € veranschlagen würden, beläuft sich das zuberücksichtigende Einkommen der Beklagten auf 1.420,00 €, so daß die Parteien über gleiche Einkünfteverfügen, so daß kein Platz mehr für Ehegattenunterhalt daneben besteht. Die Beklagte hat in dermündlichen Verhandlung abgestritten, daß sie mit einem Lebensgefährten zusammenwohnt. Bevor dieEinvernahme der Kinder beantragt wird, treten wir insoweit Beweis an durch Zeugnis des Herrn Ludger F.2.Was die Einkünfte der Beklagten angeht, hatte das Gericht mit Recht darauf hingewiesen, daß die Beklagtedurchaus in der Lage wäre, 172 Stunden (anstelle von 150 Stunden) arbeiten zu gehen. Dies würde einweiteres monatliches Nettoeinkommen von 150,00 € nach sich ziehen.Dieser Punkt zwei war einer meiner zahlreichen Vorschläge, die mein Anwalt endlich malumsetzte. Dann erwähnten wir noch meinen rückwirkenden Fahrtkostenzuschuss von 337 €monatlich, den ich aufgrund guter Leistungen von meinem Arbeitgeber für 2007 bekam, wasdie Situation mit den hohen Kosten deutlich entspannte, wir dem Gegner den Wind aus denSegeln nehmen konnten.4.Aus dem Vorstehenden folgt, daß weder in der Vergangenheit seit Beginn der Arbeitslosigkeit, 01.03.2006,bis zur Neueinstellung, und auch nach der Neuanstellung vom 01.01.2007 bis heute keinUnterhaltsanspruch der beklagten Ehefrau besteht, so daß im Wege der Abänderung festzustellen ist,daß der Unterhaltsanspruch seit dem angegebenen Zeitraum nicht mehr besteht und der Titel daherabzuändern und aufzuheben ist.163


Dieser Schriftsatz war die Wende bei mir, verhielten wir uns zum aller ersten Mal und seitdempermanent offensiv, wir tauschten die Rolle, jetzt war ich endlich der Jäger, der das Dauerfeuereröffnete, und diese Rolle behielt ich bis zum Schluss der Verfahren. Damit konnte ich beruhigtin die Verhandlung gehen, vorausgesetzt, die Richterin leistete sich nicht wieder geistigeEskapaden, war sie doch völlig unberechenbar. Sollte sie unserer Argumentation folgen,bekäme meine Frau keinen Cent, und die ganze Pfändungsaktion wäre nicht nur teilweise,sondern völlig unzulässig gewesen, was natürlich beim anschließenden Strafverfahren gegenmeine Frau und ihren Anwalt mir beste Karten bedeutet hätte, wäre doch die Beweisführungschon durch das Familiengericht erfolgt. Schön moderierte Dr. K meine gravierendeGehaltserhöhung (gut 20%) in Form von weitgehend steuerfreien Fahrgeld. Diese war nichtunkritisch, doch aufgrund des Schreibens meines Arbeitgebers, nämlich wegen guter Leistungmir diesen hohen Betrag rückwirkend zu gewähren, konnte man diese ansonsten kritischeAngelegenheit sorglos erwähnen, wurde der Betrag einfach mit den monatlichen ca. 800 €Fahrgeld verrechnet, so dass ich nur noch 400 € vom Unterhalt absetzen konnte, womit wiraber diesen strittigen Punkt ebenfalls gelöst hatten.Wenige Tage erhielt ich zur Kenntnisnahme ein Schreiben von meinem Anwalt, wasein wenig Hoffnung in mir weckte. Meine Frau bekam laut richterlichem Schreiben vom4.12.2007 keine Prozesskostenhilfe für diese versuchte Pfändungsangelegenheit. So merkte sieendlich mal, wie ruinös der Einsatz von Anwälten war. Mehr noch, vielleicht kam sie fastbankrott zur Vernunft und würde sich mit mir einigen, so dass der Gang zum OLG obsoletgewesen wäre. Gleichzeitig offenbarte das Schreiben ihre schlechten Chancen bei diesemVerfahren, wollte die Richterin mir hiermit einen versteckten Hinweis geben? Dieses Schreibenerzeugte in mir eine unglaubliche Freude, ich feierte dies mit einer Flasche Wein. Sollte sicheine Wende abzeichnen?wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 30.11.2007zurückgewiesen.GründeDie beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. ZurVermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe des am 14.11.2007 vorkündeten Urteils verwiesen.Mittlerweile war über die Hälfte des Januar 2008 verstrichen. Von der Gegenseite hörten wirüberhaupt nichts mehr, obwohl die Richterin am 14.11.2007 diese zu einer schriftlichenStellungnahme zu den strittigen Punkten bis Mitte Dezember aufgefordert hatte. Es wurde keinVersuch unternommen, unsere harten Angriffe abzuwehren. Die Richterin hätte dann sofort einVersäumnisurteil fällen können, was zu meinen Gunsten ausgegangen wäre, sie tat es aberleider nicht. Mein Vater hatte den Verdacht, der Anwalt von meiner Frau hatte keine Lust mehrin diesem Fall noch irgendetwas zu tun, bekam er doch kein Geld aufgrund der abgelehntenProzesskostenhilfe. Und selber bezahlen konnte ihn meine Frau auch nicht, die kämpfte ehschon seit mindestens zwei Jahren ums finanzielle Überleben. Einerseits konnte ich esverstehen, dass man nur für Geld arbeitet, aber Anwalt M hatte meine Frau in diese Schlachthineingetrieben, in der sie schlechte Chancen hatte, ihr ein großer Schaden bevorstand, und nunließ er sie scheinbar eiskalt hängen, ein ganz mieser Charakter, für mich schon eine Form vonVerrat! Aber dass diesem Anwalt eh nur sein Honorar interessierte, war mir ja seit Jahrenbekannt, halt ein Abzocker. Den Mann hatte ich von Anfang an richtig eingeschätzt, schadenur, dass meine Frau mangels Intellekt blind durchs Leben torkelte, sie hätte einige tausendEuro sparen können. Allerdings musste ich eine Woche später diese Aussage etwas korrigieren,164


da Anwalt M sehr spät, sprich fast 7 Wochen nach der Verhandlung das erwartete Schreibenverfasste, und dieses auch noch 2 Wochen bei meinem Anwalt lagerte, ohne dass dieSekretärinnen davon wussten! Interessant erwies sich meine Nachfrage am 18. Januar 08 beider Kanzlei zum Stand der Lage. Mein Anwalt war wieder unterwegs, dieses Mal warDüsseldorf statt Berlin angesagt, aber seine Sekretärin besorgte sich die Akte, um mir dennochAuskunft erteilen zu können. Allerdings erwies diese sich als völlig konfus und unsinnig. Dawurde mir von einer Schriftsatzfrist 28.1.08 berichtet. Mein Anwalt wollte diesen nun amWochenende entwerfen. Ich fragte sie, über welche offenen Themen er schreiben wollte, dieswar schon Anfang Dezember geschehen. Das bestätigte sie dann auch und meinte, es ginge umProzesskostenhilfe, was ich auch nicht verstand, hatte ich doch keine beantragt, und bezogenauf meine Frau wäre dies eh viel zu spät, davon ganz abgesehen, die Richterin hatte die PKHihr eh schon verwehrt. Schließlich kam die Sekretärin zum Schluss dann doch noch auf einevernünftige Aussage, indem sie ihrem Chef eine Aktennotiz schreiben wollte mit dem Inhalt,dem Gericht den Stillstand in der Sache aufzuzeigen. Dieses Durcheinander deutet sich schonmal Ende Dezember an, als man mir mit fünf Wochen Abstand zum zweiten Mal dasGerichtsurteil zuschickte. Dass aber seit 8 Tagen das erwartete Schreiben des Gegners in derKanzlei irgendwo rum flog, fiel nicht auf! Mir zeigte dieses Gespräch mal wieder, dass esplan-, ziellos und völlig chaotisch in meiner Angelegenheit zuging, ich mich wieder einmalselber um alles kümmern, sprich, auch diesen Anwalt an der kurzen Leine führen musste.Immer wieder ging mir mein Exanwalt Ri durch den Kopf, der sofort beim Gericht ohnejegliche Aufforderung anrief, als er etwa eine Woche lang nichts mehr in der Sache hörte.Immer mehr machte ich mir auch Gedanken, ob ich für die OLG Sache mir nicht einen anderenAnwalt nehmen sollte, aber wen? Bisher hatte ich nur Nieten kennen gelernt, ich konnte nichtmehr an Wunder glauben.Drei Wochen nachdem mein Gegner seinen Schriftsatz verfasst hatte, trudelte dieserlangsam bei mir ein. Es war der bisher niveauloseste Schriftsatz, der nur aus Phantasienund Verleumdungen bestand, teilweise fragte ich mich, welche harten Drogen er Silvestergenommen hatte, da diese immer noch scheinbar nachwirkten. Allerdings beinhaltete er auchzwei korrekte Sachverhalte, wenn gleich diese auch nie strittig gewesen waren:nehmen wir zum Streitstand wie folgt Stellung:1.)Die Aufgabe der Arbeitstätigkeit bei der Firma K durch den Kläger erfolgte in der Absicht, sich derUnterhaltsverpflichtung gegenüber der Beklagten zu entledigen.[ Tolle Logik, immerhin hatte ich den Unterhalt konstant weiterhin bezahlt!]Mit Nichtwissen wird bestritten, dass der Kläger bei der Firma S ein höheres Gehalt erlöst hatte als bei derFirma K. Im übrigen verdient es darauf hingewiesen zu werden, dass der Kläger für den Arbeitgeber S nichtgeeignet war, was sich bereits daraus ergibt, dass er noch nicht einmal 1 1/2 Monate für diesen Arbeitgeberhat tätig sein dürfen.[Hier vergas der Gegner absichtlich das Dienstauto, Mercedes A 160, der auch privat gefahrenwerden durfte, wobei auch hier der Arbeitgeber den Sprit zahlte. Was die Nichteignung betrifft,so hatte ich mich nicht selber eingestellt, sondern von zwei Leuten aus dem Management, diesich wohl irrten.]Es wird gerügt, dass eine ordnungsgemäße Klage bis zum heutigen Tage nicht vorliegt betreffend denZeitraum von März 2006 bis einschließlich Juli 2007. Zwar war die Klage erhoben worden, jedoch wurdediese mit Schriftsatz vom 09.11.2007 zurückgenommen.165


Formwirksam wurde die neue Klage (vgl. Blatt 3 des Terminsprotokolles vom 14.11.2007) nicht neuerlicherhoben. Sollte das Gericht der Auffassung sein, dass eine formwirksame Klage vorliegt, so erheben wirdie Einrede der fehlenden Kostenerstattung gemäß § 269 Abs. 6 ZPO.4.)Die noch alledem im Wesentlichen unzulässige Klage ist aber auch unbegründet.[Ich muss zugeben, hier ging es absolut chaotisch zu, da blickte ich auch nicht mehr so richtigdurch. Hier macht Dr. K seinem Kollegen aus Essen RA Ri ernsthaft Konkurrenz......]Dann wies RA M auf eine Steuerrückerstattung von 3000 € hin und 13. Monatsgehalt, die abernie zur Diskussion standen, also was sollte das? Okay, ich gebe zu, so konnte er mit Rechtbehaupten, ab und zu schrieb er auch mal die Wahrheit.Der Kläger erhält weiterhin ein Dienstfahrzeug, und zwar eines zur ausschließlichen betrieblichen Nutzung.In der Vergangenheit hatte der Kläger eine Fahrgeldpauschale und daneben Fahrgeld erhalten.Beweis: Abschriftlich anliegende Abrechnung für den Januar 2007, Anlage B 2.[Von dem Dienstfahrzeug träumte ich sicherlich, hier wurde gelogen auf Teufel komm raus!Und die Firma, die neben einem zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug auch noch Fahrgeldzahlt, was ja völlig überflüssig wäre, die wird es mit Sicherheit nicht geben. RA M sollte maldringend an einem Logikkurs teilnehmen!]5.Weitere Einkünfte hat die Beklagte nicht. Insbesondere sind die Ansprüche weder verwirkt, noch muss sichdie Beklagte Einkünfte zurechnen lassen aus der von dem Kläger behaupteten Verbindung zu Herrn F. EineLebens- u. Wirtschaftsgemeinschaft besteht nicht.6.)Mit Nichtwissen wird bestritten, dass sich der Kläger im Jahr 2006 ausreichend um eine anderweitigeErwerbstätigkeit bemüht hat, obwohl er dies hätte tun müssen.II. Einkünfte der BeklagtenDiese sind belegt. Weitere Einkünfte hat die Beklagte nicht. Es ist nach alledem die Klage abzuweisen.Wir beantragen, der Beklagten Prozesskostenhilfe zu bewilligen und den Unterzeichner beizuordnen zu denBedingungen eines ortsansässigen Anwalts.gez. M, RechtsanwaltDie Ehe ähnliche Lebensgemeinschaft meiner Frau wurde natürlich abgestritten, damit siemehr Unterhalt bekam. Anschließend ging es unter meine Gürtellinie, als mir Lustlosigkeitoder Faulheit bei den Bewerbungen vorgeworfen wurde. Blamabel war, RA M konnteüberhaupt nicht wissen, wie viele Bewerbungen ich verschickt hatte, stellte aber unglaublicheVerleumdungen auf. Dass ich mit über 60 Bewerbungen richtig fleißig war, widerlegte seineBehauptungen. Erschwerend bei der Bewerbungsaktion kam hinzu, ich durfte keine befristetenArbeitsverträge annehmen und musste schlechter bezahlte Jobs ablehnen, um nicht gleichwieder ein Unterhaltsverfahren wegen angeblicher Erwerbsobliegenheitsverletzung am Hals zuhaben. Der Anwalt meiner Frau hätte dieses Schicksal eiskalt ausgenutzt um wieder Kasse zumachen. Und er hätte bei diesem Familienrecht mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar gewonnen!In der Tat kamen auch beide Fälle bei mir vor, jedoch hatte sich das Warten auf einen gutbezahlten Job bei mir gelohnt.Mir hatte dieser Schriftsatz den Abend versaut. Dieses niveaulose Schreiben musste ichunbedingt beantworten, was ich gleich am nächsten Tag auch tat, zu sehr juckte es in meinenFingern, diesem Verleumder M mit Tatsachen zu bombardieren. So entstand wieder einmal einmehrseitiges Fax an Dr. K mit meiner Gegendarstellung, auch wenn ich mir bei ihm nichtsicher war, ob er die Dinger überhaupt sorgfältig las. Hier nun ein Ausschnitt:166


äußere ich mich wie folgt zum Schriftsatz des Herrn M vom 3.1.2008:Zunächst muss ich das Schreiben mit aller Vehemenz rügen, stellt es nicht nur ein Feuerwerkan Unwahrheiten, Vermutungen, Verdächtigungen und wirres Durcheinander dar, was unter anderemwieder einmal die gleiche völlig mangelhafte Vorbereitung wie beim Gerichtstermin offenbart. Sich hiermitabzugeben ist zwar weit außerhalb meines Niveaus, allerdings bin ich mir der Pflicht bewusst,insbesondere muss verhindert werden, dass die Richterin dieses Gesabber auch noch glaubt. Lassen Siemich aber nun in medias res gehen:Zu Einkünfte des Klägers 2)Ein 13. Monatsgehalt hatten wir nie bestritten! Ein Dienstfahrzeug hatte es bei S gegeben, bei A, das isteine ganz andere Firma, wird für jeden Arbeitstag 21 € Fahrgeld bezahlt. Hier verwechselt Herr M aufgrundwiederholter saumäßiger Vorbereitung einiges. Eine Bescheinigung über das nicht vorhandeneDienstfahrzeug liegt diesem Schreiben bei!Abenteuerlich ist ebenfalls die Gehaltsberechnung des Herrn M, der mir Traumnettogehälter jenseits der3600 € attestiert, das ganze auch noch bestätigt durch den großen Unbekannten! Dass mein Nettogehaltdeutlich unter 3000 € liegt, werde ich mit der Januarabrechnung 2008 belegen, die ich unaufgefordertinnerhalb der nächsten 2 Tage Ihnen zufaxen werde.Zu Einkünfte des Klägers 3 und 4)Hätte Herr M die Unterhaltsberechnung des RA K aus dem Jahre 2006 begriffen, die auch dem Gerichtvorliegt, deren Existenz auch von der Gegenseite interessanterweise nie bestritten wurde, sieheGerichtsprotokoll der Verhandlung vom 14.11.2007, so wüsste er, dass wir nur die Zinsen, keine Tilgungen,haben einfließen lassen. Ebenfalls wüsste er dann auch, dass ich monatlich meinem Sohn 153 € Unterhaltzahle, der aufgrund seines Lehrgeldes natürlich entsprechend gering ausfällt. Dass das Einkommen(Wohnwertvorteil) hälftig geteilt wird, sollte doch zu meinen Gunsten sein? Allerdings fehlt mir dieVorstellungskraft, wie ich an Gelder gerate, die nicht aus Erwerbstätigkeit herrühren. Lottogewinn, Erbe,etc. liegen nicht vor.Aufgrund der Komplexität dieses Schriftsatzes bitte ich um Zusendung Ihres Entwurfs, was in derVergangenheit immer lohnenswert war.In weiteren Punkten äußerte ich mich zu meiner Kündigung, was bei der hohenFluktuationsquote in der Firma S nicht verwunderlich war. Meine generell guten Leistungenbelegte ich mit einwandfreien Arbeitszeugnissen. Ferner ging ich noch auf eineSteuerrückerstattung ein, die aufgerechnet werden sollte gegen Nebeneinnahmen meiner Frau.Trotz Stellenwechsel zahlte ich den Unterhalt an meine Frau doch weiter, keine Spur vonEntledigung.Auch widerlegte ich die Verleumdung, ich hätte mich in meiner Arbeitslosigkeit nichtausreichend beworben. Ich wies 60 Bewerbungen nach, von Hamburg bis Südösterreich.Dann schlug ich vor den Lebensgefährten meiner Frau vor Gericht zu vernehmen und führteweitere Beweise auf für die Existenz der eheähnlichen Verhältnisse.Auch rügte ich meinen Anwalt, weil das Schreiben der Gegenseite erst nach 2 Wochen bei mireinging. aber seine Sekretärin mir beim telefonischen Statuscheck am 18.1.2008 von derExistenz dieses Schreibens nichts wusste trotz vorliegender Akte, stattdessen nur wirres Zeugerzählte.Immer mehr kam in mir der Wunsch auf, die nun schon 4 Jahre dauernde Scheidung, diesessinnlose Gemetzel, endlich zu beenden. Ein Ende war noch lange nicht in Sicht, im Gegenteil,eine Eskalation hatte sich an durch die Zwangsvollstreckung angebahnt. Zum wiederholtenMale schrieb ich meiner Frau einen Brief, in dem ich ihr einen großzügigen Vergleich anbot,ihr aber auch mal ihre Lage klar machte, die für sie alles andere als optimistisch war. Hier nun167


ein Auszug aus dem Schreiben, in dem es anfangs um meine verwahrloste Tochter ging, wasnoch kurz vor Empfang des Schriftsatzes ihres Rechtsbeistands entstand :Nun zum Thema Pfändung/Scheidung. Schon beim Gerichtstermin am 14.11.07 hast Du wohl sicherbemerkt, dass Deinem Anwalt der Fall gar nicht interessiert, entsprechend kam er nicht nur zu spät,sondern auch völlig unvorbereitet, was er auch noch peinlicherweise zugab! Jetzt, wo Dir auch noch dieProzesskostenhilfe verwehrt wurde „mangels Aussicht auf Erfolg“ (siehe Gerichtsbescheid Dez.), tut derBursche überhaupt nichts mehr für Dich, sein Schriftsatz ist schon lange überfällig, mit einem für Dichäußerst negativen Versäumnisurteil muss gerechnet werden! Wie ich Dir schon mal vor einem Jahrschrieb, was Du aber nicht glaubtest, dieser Bande interessiert nur das Honorar, Deine Problemeüberhaupt nicht! Kurzum, der Mann hat Dich in einer ganz gefährlichen Situation hängen gelassen, erstschickt er Dich mit falschen Zahlen in die versuchte Zwangsvollstreckung (siehe Gerichtsurteil!), was manim Strafrecht Betrug nennt, wogegen ich schon erste Schritte unternommen habe, dann lässt er Dicheiskalt sitzen in dieser bedrohlichen Lage, nur weil das Gericht „mangels Aussicht auf Erfolg“ keine PKHDir gewährt. Juristisch gesehen ist das erlaubt, moralisch aber unterste Schublade. Aber den Mann habeich von Anfang an richtig eingeschätzt, was Du in meinem Buch nachlesen kannst. Hoffentlich bemerkst Dues endlich auch, noch bevor er Dir noch mehr schadet!Ebenfalls hat sich das Unterhaltsrecht seit dem 1. Januar 2008 gravierend geändert. Unter anderem ist derTraum ausgeträumt von lebenslangem Unterhalt, also Schluss mit lebenslang Frau Dipl. Ing., so dass meinEhevertrag schon fast unwichtig wird. Ich wette, auch das wird Dir Dein Anwalt nicht gesagt haben, dertreibt Dich lieber von Verfahren zu Verfahren, was Dir bisher keinen Cent Gewinn eingebracht hat, sondernRückzahlungen an das Gericht in geschätzter Höhe von mindestens 4000 €, Tendenz stark steigend. Aberdarüber hatte ich Dir schon vor einem Jahr geschrieben, wobei die Lage mittlerweile eskaliert ist durch dieversuchte Zwangsvollstreckung, die einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen wird.Mein größter Wunsch wäre, dass die Scheidung endlich hinter uns liegt, wir innerlich zur Ruhe kommenund keine geldgeilen Anwälte mehr füttern müssen, die uns nur arm machen, Nutzen aus dieser faulen,unkooperativen und geldgeilen Bande zieht man selten, was Du langsam erkennen solltest. Daher meinenbis zum 25. Februar 2008 gültigen Vorschlag:Du bekommst innerhalb von 2 Wochen 12.500 € als einmalige Abfindung, Unterhalt für Dich entfällt, wie esauch das neue Unterhaltsrecht nach gewisser Zeit und Deine eheähnlichen Lebensverhältnisse vorsehen.Für die gesamten Ehejahre bis zur Scheidungseinreichung soll Rentenanwartschaft in voller Höhe aufDeine gesetzliche Rentenversicherung überwiesen werden, so dass Du auch als Rentnerin nochentsprechend versorgt bist. Gleichzeitig würde ich das Mandat für ein Strafverfahren wegen Betrugs gegenDich und Deinen Anwalt zurück ziehen, wo ich gut 3.000 € Schadensersatz fordere, eine Schadenshöhe, diemir tatsächlich und nachweislich entstanden ist. Da ich nicht wissen kann, inwieweit der Strafrichter diesenSchaden auf Deinen Anwalt abwälzen wird oder kann, könnte das für Dich insgesamt in Wirklichkeit sogarmit allen weiteren Kosten bis zu 18.000 € Zugewinn bedeuten. Somit wärst Du trotz der etwa 4000 € PKH,die Du zurückzahlen musst, immer noch schuldenfrei und hättest sogar noch einige tausend Euro im Plus.Da Dein Konto seit 2005 immer wieder mal gesperrt war, besonders häufig in letzter Zeit, wäre das auch fürDich die Wende, oder fühlst Du Dich etwa in dieser bankrotten und eskalierenden Situation wohl? Bitte gibmir bis zum 25.2.2008 Bescheid! Würde mich aber wirklich freuen, wenn wir uns endlich einigen und inFrieden leben könnten! Sprich mal diese Vorschläge mit Deinem Lebenspartner durch, der in punktoIntellekt einiges auf dem Kasten hat trotz seiner jungen 33 Jahre.Auf mein Angebot erfolgte keinerlei Reaktion, sehr wahrscheinlich hatte Birgits Anwalt ihrvon der Einigung abgeraten, er wollte halt noch weiter verdienen an diesem Fall.Vielleicht wollte meine Frau auch mit dem Kopf durch die Wand, wie es ihre Art war.Kurzum, der Krieg ging weiter, an Frieden und Harmonie war nicht zu denken. Ihre Reaktionverwunderte mich sehr, denn wie ich im März 08 erfuhr, war sie mittlerweile so bankrott, dassschon zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden. Und dann ein Angebot von 12.500 €auszuschlagen, das nenne ich schon Kamikaze Mentalität, sehr mutig, meinen Respekt!Mittlerweile meldete sich mein Anwalt nach langer Zeit mal wieder. Er wollte mit mir einpaar offene Punkte besprechen, weshalb er erst einmal wieder eine Fristverlängerung beimGericht beantragte. Gleichzeitig schickte er mir ein fünfseitiges Fax, in dem er noch einmal diemir im wesentlichen bekannten Probleme aufzeigte, nämlich meine Kündigung bei Firma K,Putzstelle und eheähnliche Verhältnisse meiner Frau. Hierzu konnte ich nichts neuesbeisteuern, ich musste auf eine Zeugenvernehmung drängen. Insgesamt drückte dieses Faxweitgehend eine Ratlosigkeit und Defätismus aus. Allerdings gefiel mir immerhin eine Stelle in168


seinem Schreiben, in dem ich zum ersten Mal eine mögliche Strategie erkennen konnte, wozukeiner meiner bisherigen Anwälte fähig war. Geradeausjuristerei nannte ich immer derenVorgehensweise. Dr. K führte das neue Unterhaltsrecht auf, bei dem meine Frau auch beimTrennungsunterhalt zu mehr Eigenverantwortung aufgefordert wurde, so dass meine Zahlungenan sie in Frage standen. An dieser Stelle ging für mich innerlich erstmalig die Sonne auf, ichsah etwas Hoffnung, nachdem ich vier Jahre lang nur Ideenlosigkeit mir anschauen musste,auch wenn mir bekannt war, dass das neue Unterhaltsrecht den Trennungsunterhalt nichtbeeinflusste. Mit etwas Optimismus fuhren meine Freundin und ich am 8.2.2008 zu einemGesprächstermin mit Dr. K. Wie üblich mussten wir eine viertel Stunde warten, was insofernbedauerlich war, da die Gesprächszeit immer auf eine Stunde begrenzt war, unabhängig vonder Anzahl und der Komplexität der Themen.Dr. K. fing mit seiner Unterhaltsberechnung an, bei der er eine auffällige und schon peinlicheHilflosigkeit demonstrierte. Mit Lohnabrechnungen kannte er sich wohl nicht aus, mehrmalsstand meine Lebenspartnerin auf, um ihm darin die gesuchten Stellen zu zeigen. Aber auch beimathematischen Problemen, etwa bei der Berechnung eines fiktiven Einkommens (170 h statt150 h pro Monat, meine Idee) fand er keinen Ansatz, Dreisatz war ihm völlig fremd, da mussteich ran. Zusammen hackten wir auf unseren Taschenrechnern rum, bis die Zahlen nachmehreren Anläufen stimmten. Ich möchte diese mathematischen Schwächen keinesfallsdramatisierten, haben doch allein in meinem Fall schon mehrere Juristen ihre mathematischenUnfähigkeiten demonstriert, so etwa der Richter S, der schwerste Probleme mitKlammeraufgaben hatte, oder unsere Richterin A, die scheinbar nicht wusste, dass man von100% statt 99% ausgeht, was sie nachträglich korrigierte, nachdem wohl die Gegenseite daraufhingewiesen hatte. Lohnenswert war auch mein Einwand, als Dr. K ein viel zu kleinesJahresgehalt meiner Frau errechnet hatte. Hier lag kein Rechenfehler vor, sondern er übersahdie lächerlichen rund 200 € Gehalt im Oktober, als sie über 6 Wochen krank geschrieben warund vergaß, Krankengeld bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Natürlich setzten wir auch hierein fiktives Einkommen ein mit nur einem Ziel, möglichst geringen Unterhalt an sie zu zahlen.Aber darauf musste ich ihn erst einmal bringen, von allein kam er nicht auf diese Idee. Auchdie Namen meiner Kinder brachte er durcheinander, was ebenfalls mein Vertrauen zu ihmerheblich reduzierte.Ich sprach auch das neue Unterhaltsrecht an, was dies leider keinen Einfluss auf denTrennungsunterhalt hatte, was er mir auch bestätigte. Daher verstand ich es nicht, warum er mirim Fax damit Hoffnung machte. Ich schilderte ihm, dass wir nun auf ein Scheidungsurteildrängen mussten, da mein Fall nach dem neuen Unterhaltsrecht wesentlich einfacher, derEhevertrag schon zur Nebensache hierdurch degradiert wurde. Letztes bestätigte er, aber wanner endlich in Sachen Scheidung aktiv werden wollte, verriet er nicht, er schob es weiterhin vorsich her.Auch war es nicht in seiner Macht, Zeugen zu bestellen, um endlich die permanente Lügereider Gegenseite zu stoppen. Wir waren also auf das Wohlwollen der Richterin wieder einmalangewiesen. Immerhin wollte mein Anwalt dieses Mal nicht klein beigeben beim Themaeheähnliche Beziehung und meinen angeblich leichtsinnigen Arbeitgeberwechsel, er wollte diesggf. beim OLG Düsseldorf ausfechten, womit er endlich mal wieder meine Linie vertrat. Ichhatte ihm schon vorher angekündigt, dass ab jetzt jeder Meter Boden unnachgiebig und mitaller Härte verteidigt würde.Beängstigend waren auch seine Hinweise betreffend meiner völlig runtergekommenen Tochter.Ich konnte die nicht einfach in die Fabrik stecken, wenn sie im Sommer ohne jeglichenAbschluss von der Schule flog. Ich war verpflichtet, für sie bis zum 27. Lebensjahr zu169


ezahlen. Stattdessen sollte ich sie bei Laune halten, mit Anreizen probieren, dass sie es zueiner Lehre schaffte. Allerdings hatte ich dies schon vergeblich versucht, etwa ihr dieFinanzierung des Führerscheins angeboten, wenn sie die mittlere Reife mit mindestens3.1 schaffte. Bisher lag ihr Schnitt jedoch bei eher 4.3 dank vier Fünfer, da hatte ich einfachkeine Hoffnung mehr, meine beiden Kinder waren unter meiner Frau völlig verwahrlost.Allerdings hatte mir Dr. K völlig falsche Informationen zum Thema Versorgung bis 27geliefert, meine später Koryphäe Dr. Km musste diese Phantasien drastisch korrigieren.Mittlerweile klingelte im Besprechungsraum zum wiederholten mal das Telefon mit demHinweis, da die nächste Mandantin schon lange und ungeduldig wartete, so dass wir überstürztnach exakt einer Stunde das Gespräch abbrachen, obwohl einiges wichtiges noch nicht geklärtwar. So etwa der Schaden der versuchten Zwangsvollstreckung, der mittlerweile über 4000 €betrug, und auch die Fortsetzung meiner Scheidung, in der sich seit der versuchten Pfändungnichts mehr tat, oder auch das Verlangen nach einer anständigen und längst überfälligenRechnung. Für jeden Mandanten war halt nur eine Stunde Zeit reserviert, man musste haltzusehen, was man in dieser kurzen Zeit erreichte, vieles blieb folglich auf der Strecke. Dr. Kkonnte mich auch an diesem Tag nicht überzeugen, er wirkte hilf- und konzeptlos,durcheinander, überarbeitet. Mandatskündigungen in Sachen Scheidung und Strafverfahrenbeschäftigten mich gedanklich. Die Scheidung stagnierte, womit mein Schaden mit jedemMonat Trennungsunterhalt stieg. Ich konnte mir immer mehr vorstellen, ihn nur noch in derPfändungssache operieren zu lassen, und mit einem 2. Anwalt meine Scheidung undstrafrechtlichen Angelegenheiten zu beschleunigen.Mittlerweile trudelte auch vom Gericht der Kostenfestsetzungsbeschluss ein, nachdemder gegnerische Anwalt seine Kosten anmeldete. Mein Anwalt riet mir auf einmal zurBegleichung der Rechnung, da die Summen stimmten. Allerdings war ich sehrüberrascht. Hatte er doch vorher großspurig verkündet, den Segen der Richterin hierbeibesitzend, ich müsste Anwalt M nicht bezahlen, da er sich gar nicht für den Gerichtstermingemeldet hatte. Aber es passte mal wieder zu Dr. K, Fehleinschätzungen am laufenden Band.Er hatte bekanntlich auch ein gutes Gefühl vor dem Prozess, den ich zu 65% verlor, auch wenndie Pfändung gegen hohe Kaution aufgehoben wurde, war ein anderes Beispiel. Auch meineFrau spürte nun die hohen Kosten, denn auf sie entfielen 685 €, die sie zu zahlen hatte an dieAnwälte und das Gericht, was etwa 60% ihres Nettoeinkommens entsprach. Da ihr Konto fastimmer am Anschlag lag, trieben diese Kosten sie in den Ruin. Ihre einzige Möglichkeit war,sich mal wieder Geld zu leihen, wobei ihr Schuldenberg anwuchs. Vielleicht konnte sie daszum Aufgeben des ganzen Wahnsinns bewegen, aber mit dem Kopf durch die Wand war schonimmer ihr Leitsatz.Gleichzeitig lief auch einige Tage später die Fristverlängerung aus, die mein Anwalt malwieder wie üblich beantragt hatte. Nur traf bei mir kein Schriftsatzentwurf ein zwecksKorrektur, noch nicht einmal 2 Stunden vor Fristablauf wie bisher! Natürlich bestand dieMöglichkeit, den Schriftsatz ohne meine Korrekturen direkt ans Gericht zu schicken, allerdingszeigte die Vergangenheit, diese Werke enthielten dann viele Sachfehler. Kurzum, ich hatte dieNase voll von dieser Arbeitsweise, mein Anwalt hatte zu wenig Zeit für meinen Fall, meineScheidung blieb ganz auf der Strecke. Auch lief meine Zahlungsfrist ab, um den gegnerischenAnwalt zu bezahlen. Auf mein Fax reagierte Dr. K wieder einmal nicht, obwohl ich ihn umStellungnahme bat, ob ich den gegnerischen Anwalt überhaupt bezahlen müsste, da dieser sichja nicht als Prozessbevollmächtigter angemeldet hatte, was mein Anwalt ja großspurigbehauptete mit dem Segen der Richterin im Rücken.170


Interessant fand ich ein Gespräch mit der Anwaltskammer Hamm in diesen Tagen. Schließlichhatte ich nur einen Wunsch, mit Anwalt M gnadenlos abzurechnen, seine Abzockerei undVerleumdungen hatten mit der völlig obsoleten Zwangsvollstreckung ihren Höhepunkt erreicht.Ein Anwalt ist für ein standesrechtliches Verfahren keine Pflicht, so konnte ich selber eineBeschwerde für ein solches Verfahren aufsetzen, womit sich dann der Vorstand derAnwaltskammer auseinander setzte. Lizenzentzug war leider eher selten, aber mir würde jaschon eine Abmahnung dieses Anwalts reichen, um ihm seine Grenzen aufzuzeigen. Leidererfährt man generell nichts über den Ausgang im Detail, da eine Anhörung wie vor einemGericht nicht stattfindet. Für mich stand aber fest, sofort ein standesrechtliches Verfahreneinzuleiten, das ganze kostete mich nur eine lächerliche Briefmarke, Kosten für das Verfahrenvor der Kammer entstanden nicht. In meiner Beschwerde sollten alle Vorfälle von 2004-2007aufgeführt werden, insbesondere das provozierte Anordnungsverfahren, aber auch dieZwangsvollstreckung, in der völlig falsche Beträge angegeben wurden, was man im Strafrechtauch Betrug nennt, wobei diese völlig überflüssig war, lagen doch diesem Anwalt lautGerichtsprotokoll die aktuelle Unterhaltsberechnung vor. Am liebsten hätte ich derAnwaltskammer mein Buch ebenfalls vorgelegt, damit diese sich mal den riesigen Saustallanschauen könnte, der im Rechtswesen herrschte. Allerdings riet man mir ab, denn die vielengeschilderten unglaublichen Vorfälle in mein Buch hätten die Kammer mir eh nicht geglaubt.Ich begann nun mit der Beschwerde für ein standesrechtliches Verfahren. Eine Wochebenötigte ich, denn zu viel hatte sich angestaut. Die Sache war es mir aber wert, haben dochAnwälte eine höllische Angst vor einem standesrechtlichen Verfahren!Anwälte Nummer 10 - 12Von Dr. K hörte ich überhaupt nichts mehr, auf Faxe reagierte er überhaupt nicht, dazumehrere gravierende Fehleinschätzungen, von dem Schriftsatz, für den er wieder einmaleine Fristverlängerung beantragt hatte, hörte ich selbst eine Woche nach Ablauf der Fristnichts, meine Scheidung stagnierte seit 8 Monaten völlig. Ich war zwar mittlerweile der Jäger,da halbwegs offensiv operierend, aber ich zog mühsam meine Jagdhunde hinter mir her, anstattdass sie los sprinteten und sich in den Gegner fest verbissen.Kurzum, ich hatte die Schnauze gestrichen voll von dieser Arbeitsweise. Zeit, ihm Mandate zustreichen, aber nicht alle, damit ich keinen Anwalt doppelt bezahlen musste. Hierin lag nunmein schwieriger Balanceakt, einerseits musste ich ihm klar und deutlich mitteilen, was hier soalles falsch lief, andererseits durfte ich nicht zu sehr auf die Pauke hauen, damit er dierestlichen Mandate nicht nieder legte. Zwar hätte er sein Honorar dann mir zurückzahlenmüssen, aber ich hätte nur Zeitverlust durch neue Anwaltssuche gehabt. Gleichzeitig war mirklar, ab jetzt herrschte ein vergiftetes Klima. Diesen schweren Schritt der Mandatseinschränkungsprach ich zuvor mit meinem Vater und meiner Lebenspartnerin ab, denn ichwar mir nicht mehr sicher, hatte ich schon einen an der Klatsche, dass ich schon unterHalluzinationen litt, wenn ich nur an Anwälte dachte, was aber alle Seiten sicher verneinten.In der Mandatskündigung vom 26.2.2008, in der er sich nur noch auf die ZV Angelegenheitenbeschränken sollte, nannte ich als Gründe:1. Unbeantwortete dringende Telefonanrufe und Faxe2. Diverse Fehleinschätzungen: Sperrzeit Konto, Schufaeintrag, Prozesschancen,Nichtbezahlung des gegnerischen Anwalts171


3. Verspätete, mit der heißen Nadel gestrickte, sehr korrekturbedürftige Schriftsätze4. Schriftsatz mit der Frist vom 13.2.2008 bis heute noch nicht erhalten, was zu weitererProzessverschleppung führt5. Keine Aktivitäten in der Scheidungssache, dadurch finanziellen VerlustenIch betonte ausdrücklich, hier lag keinerlei Faulheit vor, sein Arbeitseinsatz in der Kanzlei warbemerkenswert, zollte ihm meinen tiefsten Respekt! Als Grund nannte ich eine zu große undwohl auch weit verstreute Mandantschaft aufgrund seines guten Rufs, was natürlich nur zuLasten der Arbeitsqualität gehen konnte. Aber ich machte ihm auch klar, ich erwartete fürmein vieles investierte Geld ordentliche Leistungen und eine zügige Vertretung aller meinerInteressen, und zwar nicht in Raten, was auch in den auf eine Stunde reduzierten Sprechstundennicht funktionierte. Gerade in meinem komplexen Fall war Kooperation und Engagementabsolute Voraussetzung, wenn man leistungsorientiert arbeiten wollte, wie es in der IndustrieStandard ist!Besonders regte mich der ausbleibende Schriftsatz auf, denn selbst die verlängerte Fristwar mittlerweile ausgelaufen. Als ich neun Tage nach Fristablauf im Sekretariat meinesAnwalts anrief, konnten mir seine Sekretärinnen noch nicht einmal sagen, ob überhauptein Schriftsatz geschrieben wurde, von ihnen jedenfalls nicht. Die Akte hatte der Anwalt,und der war wie so oft in der Besprechung, scheinbar mit meiner Akte, was keinen Sinnmachte. Ich war froh, diesen Sauladen nicht auch noch für meine Scheidung in Anspruchgenommen zu haben.Für mich hieß das, wieder auf Anwaltssuche zu gehen. Nur wusste ich nicht, wen ich nehmensollte, Anfragen bei Bekannten nach Anwälten mit gutem Ruf blieben erfolglos. SchonTage zuvor hatte ich mal im Internet mich umgeschaut, allerdings erfolglos. Okay, ich weiß,davon hatte ich gleich zu Beginn dieses Buchs abgeraten, aber Alternativen gab es nicht fürmich. Allerdings fand ich via Internet in Hagen eine interessante Persönlichkeit, Mitautorund Mitherausgeber der bekannten Becks Gesetzestexte, dann im Vorstand wichtiger undbekannter Ausschüsse des Familienrechts, gehörte laut Focus zu den 150 besten Anwälten desFamilienrechts in Deutschland. Er hatte diverse Publikationen über das Familienrechtherausgegeben. Kurzum, der Mann war fachlich zweifellos eine Koryphäe in seinem Gebiet,nur hatte er überhaupt noch Zeit, seinen Mandanten gründlich zu vertreten? Mein Vater riet vonihm ab, was ich auch einsah, denn ich wollte keinen zweiten Dr. K haben, der zu vieleMandanten hatte, überall im Bundesgebiet auftrat, was natürlich zu einer miserablenArbeitsqualität führen musste.Nicht ganz abwegig fand ich den Verdacht meines Vaters, der meinte, hier läge durchheimliche Absprachen absichtliche Prozessverschleppung vor, damit meine Frau längerUnterhalt bekam. Schließlich wurde seine 2. Frau bei Beginn der Scheidung von ihrer Anwältingefragt, ob sie eine kurze oder lange Scheidung haben wollte......In der Zwischenzeit rief ich fast täglich im Sekretariat meines Anwalts an, um herauszufinden,ob dieser mittlerweile auf das Schreiben vom 3.1.2008 geantwortet hatte, schließlich warenexakt zwei Monate vergangen seit diesem Schriftsatz der Gegenseite. Man konnte mirdiesbezüglich keine Antwort geben, Dr. K informierte seine Sekretärinnen nicht trotzschriftlicher Notiz, und an die Akte in seinem Büro durfte man nicht heran gehen, das warschließlich Chefsache. Die Zwangsvollstreckung wurde wie meine Scheidung verzögert, ichhatte immer mehr den Eindruck der Absprachen. Zeit, Dr. K ein Ultimatum zu stellen, wasexakt zwei Monate nach dem verleumderischen Schreiben des RA M heraus ging:172


Sehr geehrter Herr Dr. K!Trotz unzähliger Anrufe bei Ihren Sekretärinnen ist es mir nicht gelungen, etwasüber einen eventuell vorhandenen Schriftsatz zu erfahren, dessen Frist am 20.2.2008 trotzFristverlängerung wieder mal abgelaufen war. Diesbezüglich reagieren Sie auch nicht auf schriftlicheKurzmitteilungen Ihres Sekretariats. Daher stelle ich Ihnen hiermit eine letzte Frist, sich zu dem langeüberfälligen Schriftsatz zu äußern und mir ggf. zu senden bis zum: Donnerstag, den 6.3.2008Sollte auch in diesem Fall keine Antwort erfolgen, werde ich sofort auch das noch verbleibende Mandatkündigen, wobei Sie dann für die doppelten Kosten regresspflichtig gemacht werden.Ich suche keinesfalls die Konfrontation mit Ihnen, sondern probiere den Schaden abzuwenden, der durchfehlende Gegendarstellungen entstehen kann, insbesondere nach den vielen falschen Verdächtigungen(§164 und §165 STGB) des Gegners im Schreiben vom 3.1.2008, weswegen ich u. a. gegen Herrn M geradeein standesrechtliches Verfahren einleite. Davon ganz abgesehen, schaue ich mir keine weitereProzessverschleppung mehr an, wogegen ich jetzt auch entsprechend vorgehe.Ich machte dem Burschen klar, wenn ich den Anwalt wechseln müsste aufgrund seinerUntätigkeit, trägt er die Mehrkosten. Mal schauen, ob er dann endlich wach würde.Für mich stand zu diesem Zeitpunkt fest, verstreicht auch diese Frist reaktionslos, leiteich dann gleich ein weiteres standesrechtliches Verfahren ein. Unfassbar war, wie vieleschwarze Schafe es in dieser Branche gab, für mich war sie eh schon seit Jahren ein einzigerSumpf. Zu viele Rechtsschamanen liefen in dieser Szene herum. Aber es passte zu diesemriesigen Feuchtgebiet namens Familienrecht!Am 4. März 2008 machte ich mich mit meiner Lebensgefährtin mal wieder auf den Wegnach Wuppertal, um mir einen Anwalt anzuschauen, dessen Profil zumindest ganz ordentlichklang, kein Überflieger, aber Schwerpunkte in Familien- und Strafrecht, passte gut zu meinemFall. Sein Bild gefiel mir, der Mann schien Biss zu haben, sah nach Kampfhund aus,genau das, was ich suchte. Wie immer musste ich schon um 15 Uhr Schluss machen, um die120 km lange Strecke von Lippstadt nach Wuppertal zu bewältigen. In Schwerte nahm ichmeine Freundin an Bord, die unbedingt dabei sein musste, konnte ich doch mittlerweile keinenAnwalt mehr objektiv beurteilen. Zu voreingenommen war ich gegen die Bande nach so vielenschlechten und unglaublichen Erfahrungen.Und es fing schon gut an! Ein Schlachtschiff, knapp 150 kg, wohl die Anwaltsgehilfin,empfing uns in der Kanzlei. Der Rock betonte so richtig ihre Masse, eine denkbar ungünstigeRepräsentation der Sozietät. Die Dame passte eher in eine Metzgerei oder einen Mastbetrieb.Okay, ich wollte die Frau nicht heiraten, sondern fand mich zum Gespräch mit einem Anwaltein. Ich war besonders freundlich zu der Dame, denn hätte die mir ein paar gelangt, ich hättedrei paar Schuhe zum bremsen gebraucht.Zehn Minuten vor dem Termin begrüßte mich Anwalt B sehr lässig, eine Zigarettehinter seinem rechten Ohr geklemmt, eine selbst gestrickte Weste tragend, worüber meineFreundin später im Auto noch laut lachte. Der Mann wirkte etwas heruntergekommen, derWidererkennungswert war praktisch Null. Das Foto im Internet war wohl noch dasKonfirmationsbild, mal übertrieben gesprochen. Auf jeden Fall erwartete mich keine Bulldoge,eher ein Rehpinscher. In seinem Büro steckte sich Herr B sofort eine Zigarette an, ohne uns zufragen, ob wir etwas dagegen hatten. Das nahm meine Freundin zum Anlass auch zu rauchen,so dass ich in seinem kleinen Büro von zwei Seiten eingenebelt wurde. Als Zigarrenraucherkonnte ich damit allerdings leben, bereute aber, keine Zigarren dabei zu haben. Ich fing sofortmit dem Fall an, sprich der Zwangsvollstreckung, in der ich die zu hohe Summe kritisierte undnach strafrechtlichen Konsequenzen fragte. Gelangweilt meinte mein Gegenüber, dazu könnteer sich nicht äußern, dazu müsse er die ganze Gerichtsakte sich kommen lassen, was ihm aber173


sichtlich Unbehagen bereitete. Er probierte mich loszuwerden, indem er mich auf die doppeltenKosten hinwies, die sich durch einen Anwaltswechsel ergaben, was aber bei mir nicht der Fallwar. Auch riet er mir, bei Dr. K zu bleiben, ein anderer Versuch, ja nicht diesen Fallübernehmen zu müssen. Als ich dann noch meinen dicken und vollen Aktenordner herausholte,um nach einem Urteil zu suchen, bekam RA B sichtlich Angst und entgegnete, das sind wohlkomplexe, ineinander verzahnte Fälle, da sollte ich mir besser einen Fachanwalt fürFamilienrecht suchen, er sei Fachanwalt für Verkehrsrecht, auf diesem Gebiet würde er soeinen Aktenordner in zwei Stunden durchlesen, aber hier wäre der Aufwand deutlich höher.Nein, diesen Fall wolle er nicht übernehmen, da sei er der falsche Mann für. Er vermittelte vonAnfang an ganz klar den Eindruck, keine Lust sich einzulesen, und schon gar keine Lust aufkomplexe Fälle, die verursachten richtig Arbeit, das alles ließ sichtbar Ängste in ihmaufkommen! Noch schlimmer empfand ich die Hochstapelei, nämlich in seinem Internetprofilals Schwerpunkte Familien- und Strafrecht anzugeben, aber dann mangels Wissen zukapitulieren, und auf einen Fachanwalt zu verweisen. Die Mandanten, die er dann doch aufdiesen Gebieten betreute, konnten mir nur leid tun!Interessant war auch die Szene, als ich ihn fragte, ob er die Richterin A kannte. Mit einem sehrernsthaften Pokerface bejahte er die Frage, ließ sich aber keine Bemerkungen entlocken.Immerhin merkte man, zum Lachen war dieses Thema nicht. Auch wirkte der Mann sehrnervös. Da wir unter seinen Tisch sehen konnten, bemerkten wir, wie Herr B dauern seine Füßein Bewegung hielt. Meine Freundin wollte ihn schon fragen, ob seine abgelatschten Schuhedrückten, reservierte aber dieses Thema für die Fahrt nach Hause, bei der sie noch mehrmalsherzhaft über Herrn B lachen musste, auch wenn mir danach nicht zu Mute war.Nach zwanzig Minuten verließen wir die Kanzlei sichtlich geschockt. Schon nach fünf MinutenGespräch schüttelten meine Freundin und ich heimlich die Köpfe, wir waren uns schnell einig,das konnte echt nicht die Lösung sein, eher ein Albtraum! Wir waren geschockt, stürzten inSchwerte in den nächsten Discounter, um uns Gin und Tonic zu holen, dieses Schreckerlebniskonnte man nur durch Suff halbwegs lindern. Allerdings schwor ich mir an diesem Tag, nichtnoch mehr Anwälte in dieser Stadt aufzusuchen, ich hatte die Nase echt voll. Ob einFachanwalt wesentlich mehr Ahnung hat, wage ich generell zu bezweifeln. Mein speziellerFreund RA M nannte sich seit einiger Zeit auch Fachanwalt für Familienrecht, was meinVertrauen zu Fachanwälten restlos beseitigte. Auf einer ganzseitigen Anzeige der Kanzlei Mging man auf das Thema ein, wie man Fachanwalt im Familienrecht wird. Man besucht einen120 Stunden Lehrgang, den man in drei Wochen mal eben absitzt, legt Prüfungen ab über diesekurze Zeit, weist noch Tätigkeiten auf dem Gebiet nach, egal ob mit oder ohne Erfolg, undschon darf man sich Fachanwalt nennen. Mal ehrlich, was sind 120 Stunden, was kann man indieser kurzen Zeit, nämlich drei Wochen, groß lernen? Ein Kind, was eine viel höhereAufnahmefähigkeit hat als eine Erwachsener, begreift in dieser Zeit gerade mal die Addition,vielleicht auch noch die Subtraktion, und das war es dann auch schon! Natürlich ist dies immernoch besser als gar nicht diesen Schnelllehrgang absolviert zu haben, weshalb man in derScheidung immer einen Fachanwalt für Familienrecht bevorzugen sollte, auch wenn man keineWunder erwarten darf!Nun aber zurück zu dem abschreckenden Erstberatungsgespräch in Wuppertal.Intern nannte ich meine Offensive Frühjahrssturm, aber was ich an dem Tag erlebte, war eherFrühjahrsmüdigkeit, der Mann war eine Schlaftablette, Nullbocktyp! Als dann noch 12 Stundenspäter meine extrem anhänglicher Nymphensittichdame Tomie nach kurzer Krankheit im Altervon nur acht Jahren starb, steigerte das noch meinen Tiefpunkt. Dieser Vogel hatte mir vieleJahre in der großen leeren und einsamen ehelichen Wohnung das gegeben, was ich eigentlichvon meinen Kindern erhofft hatte, Liebe, Loyalität und Anhänglichkeit.174


Trotz dieser Schicksalsschläge setzte ich am nächsten Morgen meine Suche nach einem fähigenAnwalt fort. Ich hatte keine Skrupel, mir noch 10 Rechtsanwälte anzuschauen, bei der meistensindiskutablen Leistung stellten die für mich eh nur Verbrauchsmaterial dar!Mir fiel wieder die Koryphäe aus Hagen ein, Mitautor und Mitherausgeber der bekannten BeckGesetzestexte, Dozent und Autor vieler Publikationen über das Familienrecht. Ich rief einfachmal in der Kanzlei an, um zu fragen, ob der Mann überhaupt die Zeit hatte, seine Mandantenpersönlich zu betreuen, was klar bejaht wurde. Auch war es für mich erstaunlich, dieser AnwaltDr. Km vereinbarte keine Sonderhonorare, sondern rechnete normal nach RVG ab, obwohl er1999 zu den Focus Top 150 Anwälten gehörte. Also machte ich sofort einen Termin aus fürden 10. März 2008, diese scheinbare Koryphäe musste ich unbedingt kennen lernen. Ich weiß,ganz am Anfang schrieb ich, ein gutes Profil reicht nicht aus, um sich für einen Anwalt zuentscheiden. Aber mir blieb nichts anderes übrig, nachdem ich bei Arbeitskollegen undVerwandten herumgefragt nach renommierten Anwälten hatte. Ich hörte nur Klagen undJammerei! Allerdings konnte sich die renommierte Zeitschrift Focus auch nicht so extremirren.Doch nun wieder zurück zu Dr. K, der sich fristgerecht bei mir meldete in Form einesSchriftsatzes. Offensichtlich hatte mein Ultimatum gewirkt. Erwartete ich bei einerBearbeitungszeit von sage und schreibe einen Monat ein besonders vorbildliches Werk, wasman bei einer Flasche Sekt genießt, war hier wieder mal eher ein Betäubungsmittel namensSchnaps angesagt, damit man sich an den vielen Oberflächlichkeiten wie unverständlicheSätze, Rechtschreibfehler in den Namen, nicht bis zum Herzinfarkt hochzog. Insbesondereeine Frechheit haute mich völlig um:Fernmündlich wurde die Fristverlängerung bis zum 13.03.08 gewährt.Dr. K hatte heimlich, also ohne meine Zustimmung, einfach die Schriftsatzfrist um sage undschreibe einen Monat bei der Richterin verlängert, nachdem er sich vorher schon einmal eineWoche extra gönnte, obwohl Frau A genug Zeit, nämlich 3 Wochen vorgab!Selbst seine Sekretärinnen wussten nichts davon und konnten mir nur wirres Zeug erzählen.Ich konnte mir das so richtig plastisch vorstellen: Dr. K hatte lukrativere Fälle, stellte meineSache daher zurück und informierte die Richterin, die eh keinen Bock auf diesen Fall oderdie damit verbundene Arbeit hatte, und genehmigte daher diese Fristverlängerung mit Freude.Dann aber im Schriftsatz dem Gegner zu schreiben:danken wir für die stillschweigend gewährte Fristverlängerung.Das ist eine Frechheit, spricht im Plural, obwohl ich nichts von der Fristverlängerung wusste!Er hätte schreiben müssen, „danke ich...“. Zu dem Thema hatte ich ihm auch ein paar treffendeZeilen später geschrieben, mehr dazu nachher.Mehr als peinlich empfand ich die Diskussion, ob Dr. K überhaupt die Klage von seinemVorgänger korrekt zurückgenommen hatte. Bekanntlich hatte er Teile von Anwalts Ri Klageverwendet, aber auch Teile dieser Klage zurückgezogen, obwohl diese angeblich Kraut undRüben gewesen sein soll. Dass die Gegenseite zu Recht nicht mehr durchblickte, ich selberschon diesbezüglich längst das Handtuch geworfen hatte, war mehr als nur verständlich. Alsosollte die Richterin als Lehrerin fungieren bei der Frage, ob die Rücknahme in dieser Formzulässig war. Ich empfand es schon als äußerst peinlich! Insbesondere kannte Dr. K dieentsprechenden Paragraphen in der ZPO, doch hat er damit Verständnisprobleme? Auf jedenFall hatte ich keine Lust und auch sicherlich nicht die Kraft, mich auch noch damitrumzuschlagen:175


1.)In der Sache nehmen wir zum Schriftsatz vom 03.01.08 nachstehend wie folg Stellung, wobei wir es in dieEntscheidung des Gerichtes stellen, daß eine formgemäße Klage vorliegt, da die Einrede der fehlendenKostenerstattung gem. § 269 Abs. 6 ZPO fehlgeht.Dann folgte zum wiederholten Male eine Unterhaltsberechnung.Voller Zorn schrieb ich noch am gleichen Abend eine Antwort an meinen Anwalt:1. Blatt 1, Satz 1:„danken wir für die stillschweigend gewährte Fristverlängerung.“Hier bitte ich wahrheitsgemäß die 1. Person Singular einzusetzen, das Wir also zu streichen. Es handeltsich schließlich um Ihre interne Abmachung mit der Richterin A, die Sie mir gegenüber sogar verschwiegenhaben. Ich habe von Ihrem Ersuch um eine zweite Fristverlängerung gar nichts gewusst, geschweige, dassich sie veranlasst hätte. Noch nicht einmal Ihre hilfsbereiten Sekretärinnen konnten mir bei etwa einemDutzend Anrufen keinerlei Hinweise geben, warum die Bearbeitung überhaupt nicht mehr vorangeht. Siewussten auch nichts von der besagten Fristverlängerung. Bekanntlich war an sich die zweite mündlicheVerhandlung – nach den Worten der Richterin A in der ersten Verhandlung - gleich nach denWeihnachtsferien vorgesehen. Da sich das Verfahren schon seit langem endlos hinzuziehen droht, hätteich jede weitere Prozessverschleppung naturgemäß bekämpft. Für die Folgen der zweimonatigenProzessverschleppung werde ich im übrigen nicht aufkommen, insbesondere nicht bezüglich derSicherheitsleistungen. Da aufgrund der reduzierten Mandate ein Vorauszahlungsüberschuss von etwa 300€ schon jetzt erkennbar ist, wird ein entsprechender Teil für die Märzkaution intern bei Ihnen umgebuchtwerden müssen.Ich machte dem Burschen klar, für die Folgen der Prozessverschleppung komme er auf,insbesondere für die monatlichen 216 €! Dann folgten noch weitere 11 Punkte, z.B. wurdenNamen verbessert, unmögliches Deutsch korrigiert, aber auch noch Betonungen eingebaut.Auch wurde die eheähnlichen Verhältnisse nur mit dem Minimalwert von 228 € angerechnet.Hier wollte ich einen Durchschnittswert von 404 € haben, der sich durch den Unter- undOberwert seiner zitierten Rechtsliteratur ergab, um meine Unterhaltszahlungen noch weiter zureduzieren. Eine Aufforderung, kurzfristig einen Prozesstermin zu bekommen, rundete meinSchreiben ab.Wie gewohnt schickte ich Dr. K zwei Tage später meine Verbesserungsvorschläge per Fax, umwegen dem schlampigen Schriftsatz bei Gegner und der Richterin keinen Spott zu ernten.Auch mein Vater hatte am Wochenende noch einmal Hand angelegt, wie immer einigeSätze entschärft, und einige brillante Formulierungen eingebracht. Mittlerweile sahen viele inmeiner sozialen Umgebung ein, der Entzug des Mandats für meine Scheidung war eine sehrgute Entscheidung, denn bei diesem Arbeitstempo und den vielen Fehlprognosen des Dr. Khätte ich gute Chancen gehabt, Silberhochzeit zu feiern, obwohl ich die Scheidung nachgut 15 Jahren eingereicht hatte. Allerdings bedeutet dieser Schritt auch, sich wieder einmaleinen Anwalt anzuschauen, den vorher schon beschriebenen Staranwalt Dr. Km.So fuhr ich am 10. März mit meiner Freundin nachmittags nach Hagen zu dieser Kanzlei.Meine Lebenspartnerin musste wie immer dabei sein, weil ich Anwälte mittlerweile nichtmehr objektiv beurteilen konnte, nachdem ich so viele Nieten bisher kennen gelernt hatte.Für einen Top 150 Anwalt wirkte die Kanzlei zu normal, also weder vornehm noch teuereingerichtet. Vor uns hatten noch zwei Mandanten einen Termin, die aber im 10 MinutenRhythmus fertig waren. Wir machten schon unsere Witze über diese kurze Besprechungszeiten,was meine Nervosität etwas linderte.176


Dr. K, äußerst professoral und sehr trocken wirkend, kam direkt und etwas hektisch wirkendzur Sache. Ihm interessierte mein Einkommen, Beruf, Unterhalt und Vermögenswerte. Dieswar wohl offensichtlich ein Auswahlverfahren, um nur lukrative Mandanten zu bekommen.PKH Empfänger lehnte er kategorisch ab. Schließlich hatte der Mann es nicht nötig, sich mitkleinen Streitwerten abzugeben, was er noch mehrmals demonstrierte. So wollte er mit derZwangsvollstreckung nichts zu tun haben, und in Sache Anlage U riet er mir, selber die Klageans Gericht fertig zu machen. Ich glaube, hätte ich ihm gesagt, wir streiten uns um einZehnfamilienhaus, der Mann hätte sofort drei Cognacgläser heraus geholt und sogleich mit derBearbeitung des Falls begonnen! Schließlich hätte am Ende des Rechtsstreit ihm fast eineWohnung gehört.Meine Frage, ob bei der ZV Betrug vorlag, verneinte er nicht ganz, schließlich sei kein Vorsatzzu erkennen. Meinen Einwand, auch grob fahrlässig reiche aus, konnte er nicht dementieren.Aber zweimal betonte er, nicht jede Forderung, die unbegründet ist, sei strafrechtlich relevant.Überhaupt drückte er sich sehr vorsichtig aus, er wollte erst Akteneinsicht haben, die paarDokumente, die ich dabei hatte, reichten ihm nicht aus. Erst dann wollte er mir mitteilen, ob eran diesem Fall Interesse hatte. Ich unterschrieb das Mandat, damit er überhaupt die Akteanfordern durfte. Allerdings bot ich ihm einen Tag später an, selber meine Akte zu kopieren,was mit Sicherheit um Wochen schneller ging als bei der eh langsamen Abteilung desAmtsgerichts.Bemerkenswert empfand ich seine Reaktion, als ich den Namen meiner Richterin A aussprach,verbunden mit der Frage, ob er diese kannte. Genau wie Anwalt Nummer 10 konnte ich hier einregloses, erstarrtes Pokerface entdecken. Der Mann wollte sich ebenfalls nicht zu dieser Personäußern, wirkte hierbei verbissen, verlegen, erschrocken. Interessant fand ich sein Fachwissen,was er regelrecht demonstrierte. Auf meine Aussage, es ging bei mir um einen Ehevertrag, deraufgrund Schwangerschaft angeblich sittenwidrig war, aber keiner kannte damals das BGHUrteil, was ich ihm zeigen wollte, winkte er lässig ab, das kannte er, weiter im Stoff. Auch wares für ihn völlig selbstverständlich, der Widerruf des Anwalts K vor dem OLG war unzulässig.Ich hatte an den Fähigkeiten des Dr. Km keine Zweifel, zu viele Publikationen hatte erschließlich schon veröffentlicht. Als nach knapp 15 Minuten das Gespräch beendet war, meinteer beim Herausgehen, er wollte mal schauen, wie er mir helfen könne, was mich ein wenigberuhigte. Dennoch waren die Chancen etwa 50%, dass er meinen Fall annahm, denn so eineKoryphäe wie er konnte sich die Mandanten aussuchen, sprich nur die finanziell lukrativenFälle. Wovor ich allerdings etwas Angst hatte, seine Reaktion auf seine fünf direktenVorgänger, die in der Scheidung versucht hatten, meine Interessen zu vertreten. Natürlich standich in einem ungünstigen Licht, zu anspruchsvoll, zu kompliziert, zu zielorientiert,regressfreudig, und wer weiß, was für Eindrücke bei Dr. Km noch aufkamen. Aber leider ginges in der Vergangenheit nicht anders, denn wer lässt sich von unfähigen Anwälten schon gernein den Bankrott treiben?Noch in der gleichen Woche besuchten meine Freundin und ich in der selben Kanzlei seinenPartner A, ein Fachanwalt für Strafrecht. Bei der Gelegenheit konnte ich Dr. Km gleich diekopierte Akte geben, die Gerichtsakte hätte er wohl erst ein paar Wochen später bekommen.In mir brannte mein Wunsch nach Vergeltung wegen der ZV. Schließlich stellten die falschenZahlen nicht nur Betrug dar, mittlerweile probierte RA M mit Verleumdungen die ZV dochnoch etwas für seine Mandantin entscheiden zu können. Schon beim Termin mit Dr. Km liefmir dieser Strafanwalt mehrfach über den Weg. Sehr kräftig gebaut, Vollbart, gut aussehend,wirkte wie einer, der fest zubeißt beim Gegner, Typ juristischer Kampfhund, und das istdurchaus positiv gemeint! Unvergesslich war diese fast eine Beratungsstunde bei RA A. Sehrausführlich beriet er mich, ohne jeglichen Zeitdruck, zeigte aber auch Risiken und Fallen auf.177


Zwar war er meiner Meinung, hier läge Prozessbetrug auf jeden Fall vor, nur könnte Anwalt Mbei der Vernehmung durch den Staatsanwalt so tun, seine Mandantin hätte ihm gegenüberbehauptet, die bekäme keinen Unterhalt, und so hatte er es 1:1 weitergeleitet. Damit wäre erraus aus der ganzen Sache. Ich sah das nicht ganz so locker wie Anwalt A, denn es ist meinesErachtens schließlich Anwaltpflicht, Umstände zu prüfen, was aufgrund der vorliegendenUnterhaltsberechnung kein Problem gewesen wäre. So konnte man RA M immerhinschlampiges Arbeiten, sprich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, was locker für einstandesrechtliches Verfahren mit Folgen gereicht hätte. Allerdings täuschte ich mich gewaltig,denn wie mir später der Oberstaatsanwalt mitteilte, muss ein Anwalt die Angaben seinerMandanten nicht prüfen, das ganze abgesegnet von einem Obergericht....Mein Gegenüber bestätigte, bei nachweisbarem Prozessbetrug wäre die Zulassung sofort weg,was für mich Musik in den Ohren war. Ein weiteres Risiko stellte das noch nicht beendeteZwangsvollstreckungsverfahren dar. Hier konnte der Staatsanwalt die Möglichkeit sehen, dassdie ZV doch noch für mich anders ausging als erwartet, was die Sachlage erheblich ändernkonnte.Toll fand ich seine Ratschläge, bei der Sache Geld zu sparen, indem ich selber die Strafanzeigeaufgab oder auch selber diese verfasste. Natürlich wollte er auch gerne mal drüber schauen,was immerhin billiger war, als wenn er das Ganze entwarf. Da es im Strafrecht (zumindest beiihm!) nicht nach Streitwert ging, musste nach Aufwand abgerechnet werden, und das bei einemStundensatz von 150 €, netto, versteht sich. Interessant fand ich auch seine Nachfrage, warumich unbedingt Strafanzeige gegen meine Frau und ihren Anwalt erstatten wollte. Ich spielte mitoffenen Karten und beschrieb diese Aktion als Mittel, den Gegner an den Verhandlungstisch zuprügeln, denn ein Anwalt, dem der Lizenzentzug droht, wird mit Sicherheit nicht anfangen zupokern. Diese Antwort reichte ihm noch nicht und er bohrte weiter. Ich gab kleinlaut zu, einstandesrechtliches Verfahren gerade eingeleitet zu haben, und da wäre eine Strafanzeigesicherlich eine gute Grundlage. Da gab er mir absolut Recht, diese Antwort wollte er wohlhören. Als ich dann auch noch erstmals den Namen des betroffenen Anwalts aus Schwerteerwähnte, sah man RA A nur noch lächeln. Ich fiel fast vom Stuhl als er staubtrocken meinte:“Komisch, ich musste die ganze Zeit an Herrn M denken, gibt’s den immer noch?“ Herr Abetonte, man darf generell keine Aussage über Kollegen machen, aber wir bemerkten einesichtliche innere Freude, vielleicht sogar Schadenfreude, dass ich mit dem windigen Burschenabrechnete. Konnte gut sein, denn selbst 12 Monate später hatte ich immer noch keineRechnung von Herrn A vorliegen, sondern nach 14 Monaten, die eine extrem positiveÜberraschung darstellte…….Auf jeden Fall kannte er Anwalt M aus einigen Prozessen, den konnte er einfach nichtvergessen. Ich fand auch sichtlich Zustimmung, als ich die Methoden des RA M beschrieb,nämlich nichts in den Händen haben, aber auftreten wie Napoleon nach dem Motto, so, ich teilejetzt die Welt auf und gebe euch euren Anteil. Meine Freundin erinnerte mich zum Schluss aneine Frage, dieses Buch betreffend, ob dies mir gefährlich werden könnte. Auch da beruhigtemich der Anwalt, denn solange keine Beleidigungen, Verleumdungen und Bilder enthaltenwaren, brauchte ich mir keine Sorgen machen. Auch fand er es sehr gut, gewagte Aussagensofort mit Auszügen aus Schriftsätzen zu belegen, kurzum, aus dieser Ecke drohte keineernsthafte Gefahr.Wir verabredeten, Anwalt A schaute sich mal die dünne mitgebrachte Akte an und konnte mirdann zwei Wochen später sagen, ich plante eine Woche Urlaub, was so an Kosten aufkamen.Er zeigte auffallend hohes Interesse, wir wurden den Eindruck nicht los, es machte ihmsichtlich Spaß, zusammen mit mir Herrn M zur Strecke zu bringen, den er bestens kannte.Völlig erleichtert verließen wir dann nach knapp einer Stunde die Kanzlei. Wir waren178


egeistert von dieser Beratung. Da wurden Risken und Kostenoptimierungsmöglichkeitenaufgezeigt, der Mann zeigte Gründlichkeit und hohe Motivation. Für mich stand sofort fest,dieser Anwalt ist wie die Koryphäe aus dem Nachbarbüro alles andere als ein Abzocker, ichhatte hohen Respekt vor ihm! Vor allen Dingen lag ich völlig richtig mit meinem Verdacht,hier wurde auf strafrechtlichem Terrain operiert. Ich dachte schon, litt ich etwa unterWahnvorstellungen, wie es mein Vater mir schon zeitweise unterstellte.Zu Hause angekommen traf mich allerdings der Schlag, als ich den Brief meines NochanwaltsDr. K öffnete. Ich erwartete den von mir korrigierten Schriftsatz an das Gericht. DiesesSchreiben war auch vorhanden, allerdings völlig unkorrigiert! Das bedeutete, die etwa 12Fehler wie falsche geschriebene Namen, ein unverständlicher Satz, falsches fiktivesEinkommen und die wir Form waren nach wie vor darin enthalten. Ich wachte nachts auf,mir ging dieser Schriftsatz immer wieder durch den Kopf, insbesondere der Gedanke, dafürmuss ich mich beim Gericht entschuldigen und meine Korrekturen der Richterin mitteilen.Am nächsten Morgen rief ich in der Kanzlei an und fragte, ob hier ein Versehen vorlag, manmir versehentlich den Entwurf zugeschickt hatte. Und in der Tat lag dieser Fall vor.Die Sekretärin hatte erst nach 3 (in Worten drei) Tagen mein Fax mit den Korrekturen vomEmpfang erhalten, da war aber schon das Schreiben an mich raus gegangen. Den Schriftsatz andas Gericht konnte sie gerade noch stoppen und berücksichtigte da meineVerbesserungsvorschläge. Die korrigierte Version an mich war auch schon unterwegs. Mir fielein Stein vom Herzen! Und tatsächlich erhielt ich zwei Tage später die weitgehend korrigierteVersion. Was fehlte, war die Änderung von „wir“ auf „ich“ bezüglich der Fristverlängerung,mein Anwalt hielt es nicht so genau mit Wahrheit. Ebenso vermisste ich die Bitte nach einenbaldigen Verhandlungstermin.Apropos Verhandlungstermin, wenige Tage später sollte mich diesbezüglich der nächste Schlagtreffen. Zwei Tage vor meinem Osterurlaub erhielt ich Post von meinem Anwalt, in der er denan sich schon späten Gerichtstermin aus Termingründen absagte, was ja durchaus vorkommenkann. Dann aber einen früheren Termin auszuschließen, und das ganze in eine unbestimmteZeit zu verschieben war einfach eine Frechheit. Insbesondere hatte er diese Verschiebung malwieder ohne mich abgestimmt, nach dem Motto, egal, wann der Fall abgeschlossen ist. Stattzuzusehen, dass wir dann früher an der Reihe sind, was ja bei seinem guten Verhältnis zurRichterin kein Problem gewesen wäre, klappten doch Fristverlängerungen von einem Monatdoch problemlos.Bei mir lief langsam das Fass über, Prozessverschleppung bis zum geht nicht mehr. Ich hattenur eine Chance: Dem Burschen klar machen, wenn er nicht kann, dann halt ohne dich.Entweder trete ich allein vor Gericht auf, was kein Problem darstellte, da ich in meinenRechtsstreits von Anfang an selber äußerst aktiv war, was ich prüfen musste, oder mit einemanderen Anwalt aus seiner Kanzlei, Dr. K war einfach obsolet. Gleich am nächsten Tag schriebich direkt ans Gericht, um den alten Termin zu halten oder eine andere zeitnahe Möglichkeit zubekommen. Gleichzeitig bat ich um Auskunft bezüglich Anwaltspflicht. Ferner konnte ich esmir nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass die von Dr. K beantragte Terminverschiebunggenauso wenig mit mir abgesprochen war wie die Fristverlängerung vom 13. März, weshalb ichversprach, weitere Prozessverschleppungen von Seiten der Anwälte mir nicht mehr anschauen!Außerdem wollte ich dieses lächerliche Routineverfahren vor meinem Urlaub Anfang Mai2008 endlich vom Tisch haben.Natürlich bekam auch mein Anwalt dieses Schreiben zugefaxt zusammen mit ein paarpersönlichen Zeilen, damit er wusste, was nun Sache war. Insbesondere war er gezwungen,nach zeitnahen Lösungen zu suchen, denn ich machte ihm klar, es ging auch ohne ihn.179


Und mit Sicherheit wollte er nicht auf diese Einnahmequelle verzichten, spielt doch Geld beiden meisten Anwälten die entscheidende Rolle.Wenige Tage später, nachdem mein Kopf wieder klar war, entdeckte ich noch eine zweiteSeite, die einen sehr interessanten und hoffnungsvollen Dreizeiler vom Gericht enthielt:Die Beklagte wird auf folgendes hingewiesen:Es obliegt ihr darzulegen und zu beweisen, warum sie nach Beendigung des Betreuungsunterhalts meint,noch einen weitergehenden Unterhaltsanspruch zu haben.Lassen wir uns mal diese Einlassung der Richterin genüsslich auf der Zunge zergehen:Unsere Richterin A schien langsam zu erkennen, dass meiner Frau überhaupt keinUnterhalt mehr zustand. Ich entdeckte schon eine versteckte barsche Tonart, so nach demMotto, woher nehmen sie das Recht, überhaupt noch Unterhalt zu fordern? An dieser Stelleerhielt insbesondere die noch offene Abänderungsklage positive Aussichten. Insbesonderewurde die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung indirekt in Frage gestellt, denn wennmeiner Frau kein Unterhalt mehr zustand, dann konnte es auch keinen Grund für dieZwangsvollstreckung geben. Ich empfand diesen Dreizeiler um so erstaunlicher, hatte sichdoch die Richterin A bisher als männerfeindlich entpuppt, genug Parolen diesbezüglich hattesie ja bekanntlich in der ersten Verhandlung 2006 losgelassen.Zwischenbilanz 1. Quartal 2008Bisher zwölf Anwälte kennen gelernt, 5 hatten mich direkt in der Scheidung vertreten, zwei fürRegressangelegenheiten, drei in Erstberatungsgesprächen, wobei zwei Anwälte in dieseneinmaligen Gesprächen überhaupt nichts taugten. Ach so, und ein weiterer Advokat versuchteverzweifelt mir in der ZV Sache zu helfen, allerdings mehr schlecht als recht. Keiner konntemich überzeugen, die Nummer 10 sogar ein Totalausfall. Seit gut vier Jahren lief dieScheidung, wobei in dieser Sache seit 10 Monaten nichts passierte. Die Richterin, auch so einganz komplizierter Fall, sprach kein Urteil, obwohl ihr seit fast einem Jahr meineVermögensverhältnisse vorlagen. Auch in Sachen Zwangsvollstreckung kam ich nicht weiter.Sollte ursprünglich im Januar 2008 die nächste Verhandlung sein, fand diese dann erst EndeNovember 2008 statt. 6669 € mit Zinsen hatte ich bisher nicht gezahlt an Anwälte wegenmangelhafter Leistung oder überhöhten Rechnungen, wobei diese Summe im 3. Quartal desselben Jahres noch auf 8669 € anstieg:Anwältin HK 2200 € + Anwalt R 446 € + Anwalt W 333 € + Anwältin He 750 €+ Anwältin He 500 € Rückzahlung + Anwalt K 1665 € + Anwalt Ri 775 € = 6669 €Gut 10.000 € haben mich bisher Scheidung und Zwangsvollstreckung gekostet, ein Ende warnoch nicht abzusehen. Hier wurde ein Vermögen zum Fenster herausgeworfen. Dabei hatte ichregelrecht um Frieden gebettelt, was aber die Gegenseite ignorierte. Besonders die Mischunggeldgeile Frau und geschäftstüchtiger, windiger Anwalt stellt das gleiche dar wie dieKombination aus Salpetersäure und Glycerin, auch (Tri)nitroglycerin genannt, verdammtexplosives Zeug! Ich konnte das sinnlose Gemetzel nur durch eine Großoffensive beenden,sprich Strafanzeige wegen Betrugs gegen meine Frau und ihren Anwalt, ein standesrechtlichesVerfahren gleichzeitig gegen letzteren, und eine Klage wegen Nichtunterzeichnung der AnlageU gegen meine Frau. Spätestens an dieser Stelle mussten sie nachdenken, ob sie sich das leistenkonnten, insbesondere Anwalt M, für den es im schlimmsten Fall um seine berufliche Existenz180


ging. Natürlich kostete mich die ganze Sache noch einmal locker 2000 €, aber es ging leidernicht anders. Auch kam in mir die Idee auf, eine Beschwerde an den Direktor des Amtsgerichtszu schreiben, um ihm mal die vielen unglaublichen Erlebnisse in seinem Laden aufzuzeigen. Ersollte mir Rede und Antwort stehen, ob dies normale Zustände waren, ob man das Rechtsstaatnannte. Da machte sich die deutsche Presse über die türkischen Justiz lustig, was so abging imFall Marco, insbesondere die schleppende Vorgehensweise, aber seit meinerZwangsvollstreckung bin ich zur Überzeugung gekommen anhand der vielen Pannen, dasszumindest juristisch gesehen die Türkei sich mindestens bis an die Wupper erstreckt, denn dieAbteilung des Gerichts, die für meine Fälle zuständig war, konnte man nur als den allerletztenSauladen bezeichnen, sicherlich größtenteils hervorgerufen durch die enormenRationalisierungsmaßnahmen des bankrotten Landes NRW!Der traurige Fall RiIch dachte auch mehrfach kurzzeitig an Anwalt Ri, dessen menschlichen Eigenschaften mirimmer noch gefielen, und der in meinem Kopf tief verankert war. Ri hatte sich bei mir im März2008 gemeldet wegen eines ausstehenden Betrags in Höhe von 775 €. Der Schriftsatzwar für mich als Insider schon schwer zu verstehen. Selbst auf meine Nachfragen verstand ichden Sachverhalt nicht, alles kam mir so wirr vor, dabei lautete meine Frage nur, wofür diesesGeld sei. Ich vermutete für die fehlerhafte Vollstreckungsgegenklage, aber dafür zahlte ichnicht, schließlich hatte ich hierdurch 335 € Gerichtskosten in den Sand gesetzt, weil dieRichterin als Nichtinsiderin überhaupt nicht diese Klage verstand, selbst nach dreimaligemLesen nicht. Da ich schon glaubte, mein Kopf wäre blockiert aufgrund meiner enormgestiegenen Scheidungsaktivitäten, fragte ich bei meiner Freundin nach, aber auch sie hatteerhebliche Verständnisprobleme, gut für mich. Dennoch bot ich ihm an, Einigungvorausgesetzt, eine Klage wegen ausbleibender unterschriebener Anlage U gegen meine Frauzu starten, hier konnte man eigentlich nichts falsch machen. Leider beharrte Herr Ri auf eineGebühr für die misslungene Zwangsvollstreckungsabwehrklage, aber auch sein wirresSchreiben schreckte mich ab. Besonders schockierte mich sein zweites. Er ließ den Streitwertvom Gericht korrigieren von 4020 € auf sage und schreibe 10.000 €, was für mich ein Mehr anGebühren von fast 300 € bedeutete! Ich fragte mich, ob der Mann nicht ganz dicht war, dennein Anwalt soll die Interessen seines Mandanten vertreten, was aber nicht Kostentreibereibedeuten kann. Ich stellte ihn darauf hin noch mal schriftlich zur Rede, leider hörte ich nichtsmehr von ihm, allerdings nur bis einen Tag vor unserem Osterurlaub. Da hatte ich nämlichwieder den berühmt berüchtigten gelben Umschlag im Briefkasten, eine förmliche Zustellungdurch das Gericht in Wuppertal, genau wie bei meiner Zwangsvollstreckung (ZV). Ängstlichöffnete ich den Umschlag. Anwalt Ri hatte nun seine Kosten von etwa 775 € durch das Gerichtfestsetzen lassen, und dieses erwartete von mir innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme.Ohne meine Reaktion würde dann sofort eine ZV in Höhe von 775 € gegen mich stattfinden.Ich nahm die Sache gelassen, denn jeder weiß, dass man gemäß Bürgerlichem Gesetzbuchmangelhafte oder nicht erbrachte Leistung nur teilweise oder nicht bezahlen muss. Soantwortete ich erst nach meinem Urlaub dem Gericht. Für mich war die Sache dannabgeschlossen, ich hatte geradezu im Gefühl, die Sache würde eingestellt. Da ausgerechnet dieRichterin A, die sich an RA Ri „Wahnsinnswerk“ regelrecht aufgegeilt hatte, in der gleichenAbteilung verweilte, war mir klar, die wurde kurz befragt und das war es dann. EineZwangsvollstreckung in dieser Sache war daher nicht zu befürchten. Ich schrieb kurz undknapp, die Vollstreckungsgegenklage wurde von der zuständigen Richterin heftig kritisiert. Sowar das Werk des Herrn Ri „weitestgehend nicht nachvollziehbar und es fehltenordnungsgemäße Darstellung der Abänderungsgründe als auch eine ordentliche181


Unterhaltsberechnung.“ Ebenso konnte ich mir eine Äußerung der Richterin in derVerhandlung nicht verkneifen, als sie meinte, selbst nach dreimaligem Lesen diesesWahnsinnswerk nicht verstanden zu haben. Ich machte dem Gericht klar, ich stand vor einerkostspieligen Niederlage, musste folglich schnellstens den Anwalt wechseln, denn wenn einRichter eine Klage nicht versteht, kann er dieser logischerweise auch nicht zustimmen. Auchdas Zitat des Ri Nachfolgers leitete ich weiter, der die Vollstreckungsgegenklage als „Krautund Rüben“ bezeichnete. Ich verwies auf die mangelhafte Leistung, die man laut BGB nichtbezahlen musste, Stichwort Minderung. Eine Nacherfüllung schloss ich aus, denn fürjuristische Experimente stand zu viel Geld auf dem Spiel, nämlich 7000 Euro zuzüglichzweifache Anwaltskosten.Es vergingen keine drei Wochen, und das Gericht leitete mir ein kurzes Schreiben desHerrn Ri zu, ein Dreizeiler, in dem er seine Kostenfestsetzung von 775 € zurückzog, allerdingsmit der nicht ernst zu nehmenden Bemerkung, er würde sich anderweitig das Geld holen. Wiedas allerdings ohne Gericht funktionieren sollte, war mir ein Rätsel in einem Zeitalter, in demSelbstjustiz leider verboten ist. Sein Kommentar war auch verständlich, wollte er nicht denabsoluten Verlierer spielen nach dem Motto, wenn man am Ende des Kampfes am Boden liegt,sollte man auf jeden Fall noch mit zwei Fingern das Victory (Sieges) Zeichen hinbekommen.Einige Tage später fiel mir noch eine Lösung ein bezüglich seiner mir unverständlichenBemerkung. Wollte er etwa die Richterin A verklagen, weil diese sich regelrecht an seinemSchriftsatz aufgegeilt hatte, und ich daraufhin das Mandat beendete? Gegen Richter vorzugehenist nicht schwer, deutlich leichter als gegen Ärzte. So was macht man im Rahmen einerDienstaufsichtsbeschwerde, ob man allerdings daraus Schadensersatzansprüche herleiten kann,weiß ich nicht, dürfte sehr schwierig sein. Egal, auf jeden Fall ein klarer Sieg für mich, Preis775 €, das war schon wieder das Urlaubsgeld für meinen Sommerurlaub.nehmen wir hiermit unseren Kostenfestsetzungsantrag vom 17.03.2008 zurück.Wir werden die hiesigen Gebührenansprüche anderweitig verfolgen.Zwei Monate später sollte ich erfahren, wie das mit den „Gebührenansprüchen anderweitigverfolgen“ gemeint war. Zwar hatte Herr Ri die Klage zurückgenommen, aber auf einmaldoch wieder zum Leben erweckt, indem er seine Gebührenansprüche vom HagenerMahngericht einklagen wollte. Dieses hin und her verstand ich einfach nicht. Auch wenn Rikein Gegner war, aber so richtig Lust auf eine dritte Front hatte ich nicht, vielleicht fehlte mirauch mittlerweile ein wenig die Kraft. Ich dachte lange daran, den Fall meinem bewährten Dr.E zu übergeben, der erfolgreich und souverän den Abzocker W zur Strecke gebracht hatte, aberauch an ein Mandat meines neuen Strafanwalts A. Schließlich beschloss ich, ohneRechtsbeistand aufzutreten vor dem Amtsgericht Schwerte. Mir ging nämlich durch den Kopf,Richter machen gerne Vergleiche, auch bei eindeutigen Fällen wie dieser hier, um möglichstwenig Risiko und Verantwortung einzugehen. Nur in diesem Fall hätte ich dann auch meinenAnwalt zahlen müssen, mit Vergleichsgebühr käme ich dann auf gut 200 €, und die wollte ichmir ersparen. Davon ganz abgesehen tat es auch meinem Ego gut, mal wieder ganz allein einenAnwalt zur Strecke zu bringen, das brauchte ich ab und zu mal, man gönnte sich ja sonst nichts.Schauen wir uns doch mal die schon weinerliche Klage des Herrn Ri an, die Anfang November2008 bei mir eintraf, in der er sich fiktiven Themen widmet und einfach nicht begriff, dass seinWerk von der Richterin völlig zerrissen wurde. Diese für mich entscheidende Tatsache führtezum Anwaltswechsel, was Herr Ri aber peinlichst verschwieg. Wo Herr Ri jeglichenRealitätssinn verlor, totale Verwirrtheit zeigte, war an der Stelle, als er seiner Gegenklagehinreichende Erfolgsaussichten attestierte, obwohl die Richterin diese heftig kritisierte. Mir tat182


der Mann nur leid, er lebte einfach in virtuellen Welten, begriff seine soziale Umgebungüberhaupt nicht, wirkte völlig verwirrt.beantragen wir hiermit die Durchführung des streitigen Verfahrens und beantragen die Abgabe desRechtsstreites an das sachliche und örtlich zuständige Amtsgericht Schwerte und kündigen die Stellungder Anträge aus dem Mahnbescheid hiermit an.Im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der Erlass eines Anerkenntnis- bzw.Versäumnisurteils auch im schriftlichen (Vor-) Verfahren hiermit beantragt.BegründungDer Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Beauftragung anwaltlicher Dienstleistungdurch den Beklagten im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist dieDarlegung der diesseitigen Zahlungsberechtigung vergleichsweise einfach vorzunehmen.Der Beklagte beauftragte den Kläger mit einer Klage auf Abänderung des Unterhaltesgegenüber seiner zumindest seinerzeit getrennt lebenden Ehefrau. Die diesbezügliche Klageschrift vom21.08.2007 wird dies belegend zum Parteivortrag gemacht. Die Vertretung, das Mandat „beschränkte" sichauf die Tätigkeit im schriftlichen Verfahren. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung (RVG) gilt folglich,dass auf Seiten des Klägers ein Anspruch nach der RVG-W-Nr. 3100 besteht. Der Streitwert desgerichtlichen Verfahrens wurde durch das Gericht auf die Gebührensumme bis 10.000,00 € festgesetzt.[Anschließend berechnete Herr Ri korrekt sein Honorar von 776 €, was wir uns hier ersparen.]Im Laufe des Verfahrens auf Abänderung der Getrenntlebensunterhaltes entschied sich der Beklagte füreinen Wechsel der prozessualen Vertretung; dies steht ihm frei; es entbindet allerdings nicht von derZahlungspflicht gegenüber dem (zuerst) beauftragten Anwalt. Zunächst hat der Kläger versucht, denkostengünstigeren Weg der Gebührenfestsetzung über § 11 RVG zu wählen; der Beklagte indes hat dortEinwendungen vorgebracht, die im Verfahren nach § 11 RVG nicht behandelt werden können, weswegender Kläger nicht umhin kam, den Weg des Mahnverfahrens zu beschreiten.Etwaigen diesbezüglichen Äußerungen, Anschuldigungen des Beklagten zuvorkommend, ist daraufhinzuweisen, dass dieser in einer respektlosen und unrichtigen Art und Weise die anwaltliche Tätigkeit desUnterzeichner kritisierte. Der Unterzeichner ist Fachanwalt für Familienrecht und hat in seiner beruflichenTätigkeit bis dato tausende gerichtliche Verfahren bearbeitet[Eine reife Leistung für seine etwa geschätzten 15 Jahren Berufserfahrung! Wahrscheinlichwar er aber auch schon in früheren Leben Rechtsanwalt, meinen tiefen Respekt! Ob er dieseVerfahren mit Erfolg bearbeitet hatte, verschwieg er leider.]bis zum jetzigen Zeitpunkt ist ihm eine solche Verhaltensweise durch einen Mandanten unbekanntgewesen; insoweit ist es auch ein Gewinn an beruflicher Lebenserfahrung; allerdings kein sonderlicherfreulicher.Darüber hinaus ist dem Unterzeichner aber auch aus dem Informationsverkehr mit dem Beklagten bekannt,dass der Unterzeichner nicht der erste Anwalt ist, dessen Gebührenansprüche der Beklagte durch dieBehauptung fehlerhafter Mandatsbearbeitung zu negieren sucht.[Stimmt Ri, vor dir gab es einige Nieten, die ich immer mit Erfolg zur Strecke gebracht hatte,und keiner wagte gegen mich zu klagen, komisch!]Beweis: Vorlage des in Abschrift anliegenden Schreibens des Beklagten vom 08.05.2007Der Beklagte seinerzeit vertritt zuweilen Rechtsauffassungen, die sich mit der Rechtslage nicht in Einklangbringen lassen, die infolge dessen, auch nicht in den entsprechenden Kommentierungen zu finden sind.So glaubte er beispielsweise, dass man eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO nicht mit einer Klage nach§ 767 ZPO verbinden könne und dass man im Rahmen einer solchen Klage nicht auch die einstweiligeEinstellung der Zwangsvollstreckung erreichen könne. Beweis: Schreiben des Beklagten vom 26.09.2007[Hier verfehlte Herr Ri völlig das Thema, operierte in virtuellen Welten, widmete sich lieberfiktiven Themen, da er das ausschlaggebende Schreiben der Richterin A hier peinlichst183


verschwieg! Dass ich erst nach diesem richterlichen Warnschuss einen anderen Anwaltaufsuchte, der noch auf mögliche andere Fehler hinwies, war für Herrn Ri völlig uninteressant!]Diese rechtsirrige Auffassung lässt sich nicht in Einklang bringen beispielsweise mit der Kommentierungdes Zöller, 24. Auflage § 323 RN 16. Dort bzw. in der Kommentierung § 323 RN 39 ergibt sich, dass sogar ineinem Verfahren, welches ausschließlich die Abänderungsklage nach § 323 ZPO betrifft, die einstweiligeEinstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO analog zulässig ist.Letztlich ist es grundsätzlich kein Unglück, wenn ein Mandant eine rechtsirrige Auffassung vertritt;problematisch wird es aber dann, wenn er eben sich auch nicht trotz sogar Vorlage der entsprechendenKommentierung in seinem rechtsirrigen Glauben korrigieren lässt, sondern daran festhält bzw. dieAnnahme aufstellt, dass der Anwalt die Rechtslage nicht richtig durchschaue. Auf Seiten des Klägers istdie entsprechende Tätigkeitsgebühr angefallen; der Streitwert wurde durch das Familiengericht zunächstauf 4.020,00 € festgesetzt; gegen diesen unrichtigen Streitwertbeschlüss vom 28.01.2008 wurde klägerseitsStreitwertbeschwerde mit Schriftsatz vom 21.01.2008 eingelegt, weswegen es dann zu der entsprechendenStreitwerterhöhung in die Gebührengruppe bis 10.000,00 € kam. Es ist zuweilen unausweichlich, dass imLaufe eines Verfahrens entsprechende Eingaben, Beschwerden, Rechtsbehelfe eingelegt werden müssen,um letztlich die richtige Entscheidung zu erreichen; dies ist keine Besonderheit beispielsweise desvorgenannten gerichtlichen Verfahrens sondern liegt in der Natur der Sache; insbesondere ist es nicht einZeichen schlechter anwaltlicher Tätigkeit sondern ein reguläres Ereignis in der forensischen Tätigkeit.[Herr Ri erkannte immer noch nicht die Situation, die Realität. Es ging überhaupt nicht umseine Kommentierungen, viel mehr um eine Richterin, die selbst nach dreimaligem Lesen eineKlage überhaupt nicht verstand!!! Die Richterin wirkte zwar ein wenig ausgeflippt, war aberdennoch recht intelligent. Dies auch noch mit einer Beschwerde zu vergleichen war schonSarkasmus oder völliger Realitätsverlust.]Da das RVG kein Minderungsrecht oder kein Wandelungsrecht kennt, bestehen die diesseits geltendgemachten Gebühren in voller Höhe.[Stimmt Ri, der RVG kennt das tatsächlich nicht, nur sollte er sich mal einen BGB kaufen, denbekommst er in jeder Buchhandlung für etwa 5 €, denn da steht das allerdings drin! ]Im erstinstanzlichen, vorgenannten Getrennlebensunterhaltsabänderungsverfahren wurde aufgrund einesgerichtlichen Hinweises weiterer Sachvortrag diesseits als angemessen erachtet, weswegen es dann zueiner Vereinbarung eines Besprechungstermins in den hiesigen Kanzleiräumlichkeiten kam; dieserBesprechungstermin war für den 24.09.2007 anberaumt; wurde aber vom Beklagten nicht wahrgenommen.Unter Verwahrung gegen die Beweislast wird ausdrücklich vorgetragen, dass die diesseitige Klageschriftim Unterhaltsabänderungsverfahren rechtlich korrekt war, dass es sich um die richtige Klageart handelteund mit dieser Klageart und mit dieser Klage das klägerseits begehrte Ziel mit hinreichenderErfolgsaussicht erreichbar gewesen war. Beweis: SachverständigengutachtenMensch Ri, was für ein hartes Zeug hast du gekifft? Die Richterin verstand selbst nachdreimaligem Lesen nicht deine Klageschrift, das „Wahnsinnswerk“, kritisierte dieses heftig,auch in der Verhandlung hat sie sich mehrfach daran regelrecht aufgegeilt, und du laberst vonhinreichender Erfolgsaussicht! Ri, Du hast bis heute nicht die Situation begriffen, lebst in einerScheinwelt! Hätte ich dich als Anwalt behalten, hätte ich den Prozess und etwa 9000 €verloren, denn ein Richter, der eine Abwehrklage nicht versteht, wird dieser auch nichtstattgeben! Ri, hätte ich diese Lachnummer der Drogenfahndung geschickt, die hätten dir dieKanzlei auseinander genommen! Aber diesen völligen Realitätsverlust habe ich schon beivielen Anwälten festgestellt, nämlich bei H, He, Dr. K, M und R, also rund 40%. Da wirdnatürlich probiert, die eigene Erfolglosigkeit und mangelndes Fachwissen entsprechend zukaschieren. Ich bete seitdem, dass diese Bande sich nicht auch noch als Historiker versucht,denn die würden bestimmt den Ausgang des 2. Weltkriegs als phänomenalen EndsiegDeutschlands feiern, die zerstörten Städte als reine Taktik bezeichnen. Spaß beiseite, das großeProblem für die Mandanten liegt darin, nach jahrelangen Rechtskämpfen selber noch daran zuglauben, sprich selber einen an der Klatsche zu bekommen!184


Das Gericht gab mir genügend Zeit die Klage zu erwidern. Zwei Wochen betrug die Frist,Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, wozu ein Satz reichte, weitere zwei Wochen für dieBegründung. Ich ließ mir Zeit, nutzte die Fristen fast bis zum letzten Tag aus, denn mir fehlteirgendwie die Lust, vielleicht auch die Kraft für diesen weiteren Rechtsstreit. Vielleicht tat mirHerr Ri auch leid, denn er hatte ansonsten sehr gute menschliche Eigenschaften, die ich beiallen anderen Anwälten völlig vermisste. Er hatte allerdings ein großes Problem:Wirkte sehr verwirrt, vermutlich, weil er meistens völlig überdreht auftrat, lebte teilweise invirtuellen Welten. Insofern tat es mir leid, zum Gegenschlag auszuholen. Also änderte ichmeinen Stil im Schriftsatz, indem ich von knallhart auf lustig, sarkastisch umschaltete, denn dieKlage von Herrn Ri stellte leider nur eine Lachnummer dar, die daher mir viele gute Vorlagenlieferte für gepflegten Sarkasmus und Zynismus, meine Leidenschaften. Überhaupt stellte sichfür mich an dieser Stelle wieder einmal die Frage, ob ich es in der Juristerei meistens mit Irrenzu tun hatte. Der eine lief mit seinem Leierkasten rum und spulte die Mitleidsnummer von derhochschwangeren genötigten Ehefrau ab, ignorierte hierbei völlig die BGH Rechtssprechungund phantasierte über Rekordgehälter und Sonderzuwendungen. Der andere lamentiertewiederholt eine respektlose Welt, obwohl er in seinem ganzen Leben schon zig tausendeKlagen bearbeitet hatte. Mein Vater sprach ganz treffend von einer einzigartigen Comedyshow,die die Juristerei in meinem Fall darstellte. Kein Wunder, dass ich mir gerne die Gerichtsshowsauf den Privatsendern anschaute, die waren um Welten ernsthafter und seriöser als meineRechtsstreits! Mir fiel die Sache mit den Comedyshows so richtig auf, als ich mir als CharlesDickens Liebhaber die Muppets Weihnachtsgeschichte anschaute, Sie wissen ja, mit Kermitdem Frosch, Mrs Piggy. Die ganze Zeit musste ich dabei an meine Scheidung mitsamt denanderen Nebenkriegsschauplätzen denken, zu viele Parallelen waren vorhanden, denn einernsthaftes Thema wurde so extrem ins Komische, Satirische gezogen! Wenn man mein Buchverfilmen würde, käme es am besten und realistischsten rüber, wenn man wieder die Figurenaus der Muppetsshow verwenden würde!Aber eins muss der Autor ganz ehrlich zugeben: Selten hat er so viel und so herzhaft lautgelacht wie zu dem Zeitpunkt, als er Herrn Ris Klage beantworten musste oder sichvorbereitete auf seine 2. Anlage U Verhandlung ohne Anwalt. Dafür gab es auch wenigerschöne Momente, nämlich als ich Herrn Ms Schriftsätze erwidern musste, was nur mit einerPulle Schnaps neben dem PC funktionierte, um von seinen unglaublichen Phantasien keinen ander Klatsche zu bekommen, und um sein Gefasel nicht ernst zu nehmen. Schließlich bestandjederzeit die Gefahr für mich, selber an den ganzen Unsinn, seinen Halluzinationen zu glauben,die Herr M fast pausenlos verzapfte. Dabei taten mir aber jedes mal die Richter leid, die inihrem Dienstzimmer sich den ganzen Unsinn wahrscheinlich nüchtern reinziehen mussten,selbst wenn in zwei gleichzeitigen Schriftsätzen zwei verschiedene Sachverhalte zu einer Sachevon ein und dem gleichen Unterzeichner drinstanden. Gäbe es im Gericht kein strengesAlkoholverbot, glauben Sie mir, sehr verehrte Leser, die Richter würden den ganzen Tag durchdie Gebäude torkeln, denn das sind auch nur Menschen wie wir, die auch nur einen Wunschhaben, keinen an der Klatsche zu bekommen! Insofern fordere ich Alkoholerlaubnis inGerichten!Nachfolgend meine Antwort auf Herrn Ris Lachnummer, die ein Meisterwerk des Sarkasmusund Zynismus darstellen musste nach seinen zahlreichen einladenden Vorlagen:Betrifft: Anspruchsbegründung in Sachen De, Ni, Pi & Ri ./. Land, Az. 7C 232/08Nimmt der Beklagte, nachfolgend auch in der 1. Person Singular schreibend, Stellung zu derKlage der Anwaltssozietät De, Ni, Pi & RiZunächst stelle der Beklagte fest, dass die Gegenseite mit fiktiven Themen operiert, und die185


wahren Gründe für meine scheinbare Zahlungsunwilligkeit verheimlicht. So waren niemals meine Zweifel,ob eine Vollstreckungsabwehr- und Abänderungsklage in einem Schriftsatz vereint sein können, der Grundfür die Mandatskündigung und der nicht erfolgten Zahlung. Diese Zweifel kamen erst spät auf, nachdem ichaufgrund einiger richterlichen Warnhinweise einen anderen Anwalt, Dr. K in Wuppertal, aufsuchte, der danndiese Behauptung aufstellte. Allerdings ist diese Frage auch völlig belanglos in diesem Fall, geht nämlichabsolut am eigentlichen Thema vorbei, weswegen ich mich in der Vergangenheit nicht zu Herrn RisBeweisen wie Zöller Kommentierungen geäußert habe, und auch jetzt nicht darauf eingehe. Hier will derBeklagte nicht seine „rechtsirrigen Auffassungen“ aufrechterhalten, sondern das Thema ist schlichtwegobsolet da realitätsfremd!Vielmehr möchte der Beklagte die wahren Gründe für seine scheinbare schlechte Zahlungsmoral näherbeleuchten, die leider in der Klage peinlichst verschwiegen wurden.Am 18.9.2007 erhielt ich vom Amtsgericht Wuppertal ein kurzes Schreiben, in dem die Richterin Frau A dieAbwehrklage des Herrn Ri als "weitestgehend nicht nachvollziehbar" bezeichnete. Auch "fehlte es sowohlan einer ordnungsgemäßen Darstellung der Abänderungsgründe als auch an einer ordentlichenUnterhaltsberechnung." Beweis: Schreiben des Gerichts vom 18.9.2007, Anlage A1In der Gerichtsverhandlung vom 14.11.2007 kritisierte die Richterin A noch mehrmals sehr heftig diesenlegendären Schriftsatz des Herrn Ri, indem sie von dem "Wahnsinnswerk" sprach, was sie "selbst nachdreimaligem Lesen nicht verstand". Auch meinte sie, dass sich JuraXX nicht wundern brauchte, dass diebei solchen Anwälten bankrott waren. Beweis: Zeugnis der Richterin A, zu laden über ……..Auch kritisierte noch zeitgleich die Gegenseite im Schriftsatz vom 14.9.2007 den mangelhaften undfehlenden Sachvortrag des Herrn Ri, was die Argumentation der Richterin noch untermauerte.Nach diesen insbesondere richterlichen Warnhinweisen blieb dem Beklagten nichts anderes übrig, alsschnellstens sich einen anderen Anwalt zu suchen. Schließlich war ich dabei, einen Prozess zu verlieren,der mir einen Schaden von etwa 9000 € verursacht hätte! Wenn ein Richter eine Abwehrklage selbst nachdreimaligem Lesen nicht versteht, so wird er mit absoluter Sicherheit dieser nicht stattgeben können! Indiesem Zusammenhang muss ich den üblen Sarkasmus oder schwarzen Humor des Klägers verurteilen,der in dieser fatalen Situation auch noch von "hinreichenden Erfolgsaussichten" spricht. Irgendwie werdeich den Eindruck nicht los, dass Herr Ri bis heute diese damals gefährliche Lage nicht begriffen hat,stattdessen sich fiktiven Themen widmet wie etwa der schon beschriebenen Abänderungs- undAbwehrklage in einem Schriftsatz, oder der scheinbaren wiederholten Zahlungsunlust und derRespektlosigkeit des Beklagten.Zum vorletzten Vorwurf, der nur der Stimmungsmache dient, möchte ich nur kurz mitteilen, dass es in derTat vor Herrn Ris Zeit zwei Fälle gab, wo Anwälte aufgrund schwerer Fehler von mir erfolgreichregresspflichtig gemacht wurden. Nur wurde ich niemals zu Nachzahlungen verurteilt, denn es kam inkeinem Fall zu einem Prozess gegen mich! Aufgrund meines Wohnortes Schwerte ist der Gerichtsstandauch Schwerte, nur wird man beim dortigen Gericht interessanterweise keine entsprechende Akte übermich finden. Sollte hier etwa Gnade vor Recht ergangen sein? Mitnichten! Vielmehr wollten diese Anwälteihre peinlichen Fehler in einem von mir sofort angedrohten standesrechtlichen Verfahren verheimlichen,befürchteten diese doch entsprechende Konsequenzen!Nach Offenlegung der damaligen Situation und Beweisen wollen wir die Sache mal juristisch beleuchten. Ineinem Punkt hat der Kläger allerdings vollkommen Recht: Der RVG stellt in der Tat keine Möglichkeiten zurMinderung eines Honorars zur Verfügung. Dafür gibt es aber den BGB, den der Kläger für 5 € in jederBuchhandlung erwerben kann! In meinem Fall gilt nämlich §281 (Schadensersatz statt der Leistung) und§273 (Zurückbehaltungsrecht) BGB. Dieses legendäre Werk des Klägers ist nämlich zu behandeln wie einenicht erbrachte Leistung, denn ob man diesen Schriftsatz oder überhaupt keinen dem Gericht vorgelegthätte, das Ergebnis wäre das Gleiche gewesen: Eine finanziell vernichtende Niederlage! So musste derBeklagte sich einen anderen Anwalt nehmen, wodurch doppelte Kosten entstanden, Schadensersatzfordern in Höhe dieser neuen Anwaltskosten und diese aufrechnen mit dem Honorar des Klägers, so dassdie Differenz Null beträgt.Selbstverständlich ist dem Beklagten bekannt, dass die Möglichkeit der Nachbesserung gemäß §281 BGBgefordert ist. Allerdings schied diese aus (Absatz 2, besondere Umstände), gesteht doch der Kläger biszum heutigen Tag keine Fehler ein, zeigt keinerlei Einsicht, auch nicht zum Zeitpunkt der richterlichenWarnhinweise. Stattdessen lamentiert er pausenlos Respektlosigkeit und rechtsirrige Auffassungen desBeklagten und weist folglich jede Schuld von sich! Folglich hätte der Kläger seinen Schriftsatz nichtkorrigiert, da dieser nach seiner Ansicht einwandfrei war, nur das soziale Umfeld war lediglich respektlos,womit ich vor Gericht das Handtuch hätte schmeißen können! Davon ganz abgesehen ist es auch fraglich,ob der Beklagte das Risiko auch auf sich genommen hätte, denn für Experimentaljuristerei stand zu viel aufdem Spiel. Wäre das Experiment gescheitert, wäre ich um etwa 9000 € ärmer gewesen! Da helfen auchnicht die Referenzen des Klägers, in seinem jetzigen Leben und Vorleben „zig tausende gerichtlicheVerfahren bearbeitet“ zu haben, davon merkte die Richterin A leider nichts, vielleicht auch ein Fall vonRespektlosigkeit.186


Dem Beklagten sind nicht unerhebliche Schäden entstanden. Durch den absolut notwendigenAnwaltswechsel nach den richterlichen Warnhinweisen wären doppelte Anwaltskosten entstanden, hätteich Herrn Ri sein Honorar bezahlt. Geblieben ist aber ein dauerhafter Schaden in Höhe von 335 € für dieGerichtskosten. Als der Nachfolger des Klägers eine korrekte Abwehrklage beim Gericht eingereicht hatte,fielen nochmals neue Gerichtskosten an, da ein neuer Fall und somit ein neues Aktenzeichen vorlag. Somitwaren die 335 € im Sand versackt, da dieser Fall ruht seit dem Ende der erfolglosen Ära Ri.Der Beklagte beantragt daher, die Klage zur Zahlung des Honorars abzuweisen, die Kosten des Verfahrensdem Kläger aufzuerlegen und ihn zur Zahlung des Schadens in Höhe von 335 € zum üblichen Basiszinssatzan den Beklagten zu verurteilen.Diese Antwort auf die Klage gab ich persönlich am Montag, den 1.12.2008 ab. Und jetztkommt das große Wunder, was mir wieder einmal bewies, was für ein Saustall die zuständigeAbteilung des Wuppertaler Familiengerichts war: Vier Tage später erhielt ich schon eineEinladung zur Verhandlung! Aber nicht nach Wuppertaler Art, sprich in 2 Monaten, nein,schon in einem Monat, sprich für den 9.1.2009. Ich war einfach sprachlos vor Begeisterung,und daher freute ich mich, schon bald diesen traurigen Fall Ri vom Tisch zu haben,schließlich tat mir der Mann irgendwie leid, auch wenn es viel zu lachen gab. Aber ich hatte jazum Glück immer noch meine Comedyrichterin A.Am Vorabend der Verhandlung bereitete ich mich auf diese vor. Bei weitem nicht so intensivwie knapp 5 Monate zuvor, als der Prozess wegen der Anlage U stattfand. Ich ging noch einmalmeine Anspruchsbegründung durch, las die relevanten Paragraphen im BGB durch. Auchgoogelte ich noch ein wenig im Internet mit den Begriffen BGB und Leistung. Hierbei lernteich den Begriff Leistungsgläubiger kennen. Diese Rolle hätte ich eingenommen, wenn ichHerrn Ris Honorar bezahlt hätte. All dies stimmte mich sehr optimistisch. Wenn ich nichtgerade einen unfähigen oder parteiischen Richter bekam, konnte ich nur gewinnen oder einenguten Vergleich erzielen.Bestens gelaunt verließ ich meine Arbeit in Gütersloh vormittags, um die 96 km und starkbefahrene Strecke nach Schwerte zurückzulegen. Im Gegensatz zu Herrn Ri erschien ichpünktlich vor Gericht, der unterwegs mit seinem Navigationsgerät kämpfte und seineVerspätung schon mal telefonisch ankündigte. Der Richter, der vor dem Sitzungssaal wartete,fand das ganz lustig, verstand scheinbar Spaß. Dass man aber frühzeitig losfahren sollte, umtrotz unvorhergesehener Ereignisse rechtzeitig anzukommen, auf diese Idee kam Ri allerdingsnicht.Mit 20 Minuten Verspätung kam RA Ri die Treppen schnaufend hoch gehetzt. Ich begrüßte ihnfreundlich, und wir gingen zusammen in den Gerichtssaal. Der Richter, gut 60 Jahre alt, derdort schon in der Zwischenzeit Platz genommen hatte, kam sofort zur Sache. Er betonte, nichtaus dem Familienrecht zu kommen, wollte auch damit nichts zu tun haben, was einerseits fürden Verstand des Richters sprach. Andererseits dachte ich auch, er konnte gar nicht denlegendären Schriftsatz des Herrn Ri beurteilen, sollte aber ein Urteil fällen, ein Paradoxon!Stattdessen schoss der Vorsitzende sich sofort auf mich ein, trat die ganze Zeit auf wie einpreußischer Gardeoffizier, sprach auch so zackig mit lauter und barscher Stimme, und mit einerunglaublichen Arroganz, die ich nicht selten bei Juristen feststellte. Er machte mir klar, mankonnte nicht einfach den Anwalt wechseln ohne ihn zu bezahlen, es sei denn, der Anwaltmachte Murks. Darauf hin verwies ich auf den von der Richterin heftig kritisierten Schriftsatz,der sicherlich keine akzeptable Leistung darstellte, und dass nicht jede Arbeit automatisch eineLeistung ist, denn §273 BGB spricht immerhin von einer notwendigen gebührenden Leistung.Das interessierte ihn nicht, spielte die richterliche Kritik völlig herunter in die Bedeutungslosigkeit,denn nach seinen Worten war es normal, dass Richter im Vorfeld Kritik üben. Aucher würde gerne vorher heftig lospoltern.187


Als dann Herr Ri meinte, und das war sein einziger Kommentar, da er ansonsten die ganzeZeit heftig nickte bei jedem Spruch des Richters, man hätte sogar eine Einladung zurGerichtsverhandlung bekommen, platzte mir der Kragen, und wies auf eine garantierteNiederlage mit etwa 9000 € Schaden hin, wären wir mit dem legendären Schriftsatz zurVerhandlung gegangen. Das bestritt der Vorsitzende heftig. Ich machte ihm klar, wenn einRichter eine Abwehrklage nicht versteht, dass er dieser auch nicht stattgeben kann, worauf hiner auch widersprach, denn man könnte ja vor Gericht noch Unklarheiten beseitigen. Das hieltich für eine sehr gewagte Aussage, denn im Falle He hatte ich ja praxisnah erlebt, wie Richtermit mangelhaften Sachvortragen verfahren: Es wird nicht groß nachgefragt, man fällt sichschon vorher ein Urteil bei Bearbeitung des Falls, und dieses hat man dann auch sofort zuerwarten, sicherlich auch abhängig vom Richter. Sein lapidarer Spruch, man muss auch einenAnwalt bezahlen, wenn man verliert, ließ ich nicht so einfach stehen. Ich gab dem Mann zwargenerell Recht, aber in diesem Fall hätte ich aufgrund eines nicht verständlichen Schriftsatzesverloren. Als ich ihm dann einen Vortrag über Schuldnerverhältnisse gemäß BGB Buch 2 hielt,dass dies ein wechselseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft darstellt, da beide Seiten Schuldnersind, denn sie sind eine Leistung schuldig, aber auch Gläubiger, da beide eine Leistungerwarten, und ich bei Begleichung des Honorars ein einseitiges Rechtsgeschäft gehabt hätte,meinte der Richter nur, mich dabei unterbrechend, ich hätte von Jura mangels Studium keineAhnung, könnte da nicht mitreden. Das ließ ich mir nicht bieten, mich behandeln wie einendummen Schuljungen, und machte ihm klar, man kann sich in jedes Gebiet einlesen. Auch diesbestritt er, denn nach seiner Meinung war ein Jurastudium hierzu notwendig. Er würde sich jaauch nicht in mein Arbeitsgebiet einmischen, in dem ich als Diplom Ingenieur tätig war. Manbeachte mal wieder die Juristenlogik: Hätte der Mann Recht, dann dürfte man keinenRechtsanwalt zwecks Beratung besuchen, da man diesen mangels Jurastudium gar nichtverstehen würde…….. Über diesen Blödsinn möchte ich mich nicht weiter auslassen.Dann machte er sich noch lustig über meine beiden Bände BGB und ZPO, die ich vor mirliegen hatte. Die seien völlig wertlos, man bräuchte grundsätzlich auch Kommentierungen. Alsich zwischendurch mal im BGB was suchte, während der Richter sprach, tadelte er mich,indem er fragte, ob ich ihm zuhörte. Mit einer unglaublichen Arroganz kritisierte er jedeBemerkung von mir. Als ich mehrfach darauf hinwies, dass nicht jede abgelieferte Arbeit eineLeistung darstellt, sondern es sich nach §273 BGB eine gebührende Leistung handeln muss,entgegnete er gereizt und arrogant „Ich erkläre Ihnen nicht zum 4. Mal, warum….“. Natürlichhatten ich den Mann verstanden, denn in seiner Liga spielte ich ganz lässig mit, nur musste ichdoch nicht immer seine Meinung teilen! Die ganze Stimmung und Diskussion konnte ich nurals sehr gereizt betrachten. Ich merkte, diese Schlacht hatte ich verloren, bei diesemVorsitzenden hatte nicht den Hauch einer Chance. Ich hätte wahrscheinlich über einen Seegehen können, da hätte er nur gesagt, der Land kann noch nicht mal schwimmen. Daherverzichtete ich auf weitere Kommentare, es war zwecklos, wahrscheinlich hätte ich noch einOrdnungsgeld zahlen müssen wegen Missachtung des Gerichts, hätte ich die seltsame Logikdes Richters und sein Verhalten auseinander genommen. Auch die Tonart schreckte mich ab,die mich tendenziell an den legendären NS Richter Dr. Roland Freisler erinnerte, an den mussteich während dieses unvergesslichen Verfahrens zeitweilig nämlich denken.Allerdings traute sich der Richter auch nicht so richtig, mich mit aller Härte abzuurteilen. Erschlug Herrn Ri, also dem Kläger, einen Vergleich vor. Diesem wurde nahe gelegt, etwas mitseiner Forderung heruntergehen, was er auch ohne zu zögern tat. Offensichtlich wusste Herr Riselber, so ganz fehlerlos und unkritisch war sein Schriftsatz damals nicht, denn andernfallshätte er auf sein volles Honorar bestanden. Statt 775 € schlug RA Ri 600 € vor, worauf dannder Richter meinen Anteil an den Gerichtskosten berechnete, 75%. Somit hatte ich dann188


ungefähr 700 – 800 € zu zahlen. Allerdings ließ ich mir eine Widerrufsfrist einräumen, um inRuhe über den Vergleich nachdenken zu können. Momentan war ich dazu nicht in der Lage,denn ich musste erst einmal zu Hause meine Wunden lecken, alles in Ruhe sacken lassen, zuaufgewühlt war ich, hatte ich doch einen Nerven aufreibenden Kampf gehabt vor Gericht. Ichwar froh, keinen Anwalt mir genommen zu haben, denn dann wären auch noch mal gut 200 €weg gewesen, denn auch mit dem besten Anwalt hätte ich haushoch verloren. Insofern hatte essich auch hier gelohnt, ohne einen Rechtsverdreher aufzutreten. Da der Richter die heftigeKritik der Richterin A an Herrn Ris Schriftsatz total ignorierte, als bedeutungslos betrachtete(mangels Kenntnisse im Familienrecht), brach damit meine Verteidigung völlig zusammen.Hätte der Richter einen Vergleich in der Mitte vorgeschlagen, so etwa um die 400 € mit derBegründung, die Abwehrklage war bestimmt nicht völlig unbrauchbar, oder die Reaktion derRichterin A konnte auch übertrieben gewesen sein, hätte ich sicherlich diese Einigungangenommen. Mir war schon klar, man durfte die Richterin A nicht zu ernst nehmen, undnatürlich wird nicht alles falsch am Schriftsatz des RA Ri gewesen sein.Nach einer halben Stunde war die Verhandlung auch beendet und Herr Ri eilte sofort aus demSaal. Allerdings hielt ich ihn kurz an, verabschiedete mich per Handschlag von ihm undwünschte ihm alles Gute ohne jeglichen Sarkasmus. Schließlich halte ich selbst heute nochmenschlich viel von ihm, er ist auch mit absoluter Sicherheit kein Abzocker! Vom Richterwollte ich mich mit soldatischem Gruß verabschieden, verzichtete aber in letzter Sekundedarauf. Wahrscheinlich hätte er mich wieder getadelt, nämlich weil ich kein Berufssoldatwäre, somit davon auch keine Ahnung hätte.Auf Berufung verzichtete ich, hatte ja noch andere, viel wichtigere Fronten. Außerdemhätte die nächste Instanz möglicherweise einen Gutachter bestellt, um den legendärenSchriftsatz zu prüfen. Und hätte der Gutachter festgestellt, es war nicht alles schlecht oderfalsch, was ich für sehr wahrscheinlich und korrekt hielt, hätte ich ruckzuck einen teurenVergleich mit etwa 2000 € Kosten am Hals gehabt. Schließlich konnte ich meinerComedyrichterin A nicht hundert prozentig vertrauen mit ihren vernichtenden Aussagen,da sie gerne viel ungefiltert erzählte und eine äußerst flapsige Art besaß. Auch eine andereGefahr erkannte ich: Für den Fall des Widerrufs wollte der Richter die Akten aus der Pfändungsich kommen lassen. Dann aber hätte er meine weitgehende Niederlage gesehen (65%) und zuRecht festgestellt: Mensch Land, mit dem viel besseren Anwalt haste auch überwiegendverloren, also war Ri auch nicht schlechter. Oder anders ausgedrückt, das Werk des neuenAnwalts war auch nicht besser oder ihr Fall eh zum Scheitern verurteilt, dann müssen sie auchRi bezahlen. Ich hielt den Richter D für so spitzfindig, da sehr intelligent, was er ja damitbewies, sich mit diesem Familienrecht nicht abgeben zu wollen. Außerdem hatte ich auch nichtmehr die Kraft für endlose Rechtsstreits, ich wollte endlich in diesem Monat zur Ruhekommen, da es so aussah, als würde alles beendet werden.Als ich dann auch noch am selben Tag niederschmetternde Post von der StaatsanwaltschaftWuppertal bekam, mehr dazu im Kapitel Sommersturm, war das gerade beginnendeWochenende für mich gelaufen. Auch stand an diesem Tag daher fest, auf weitere Rechtsstreitsin diesem Rechtsunwesen zu verzichten, denn mir hing dieser sogenannte Rechtsstaat zum Halsraus, wozu auch die (General)Staatsanwaltschaft viel beigetragen hatte. Ich glaubt auch nichtmehr an dieses Rechtssystem, es passte so richtig alles zum untergehenden Deutschland.Als Jugendlicher war ich stolz Deutscher sein zu dürfen, heute betrachte ich Deutschlandnur mitleidig. Als ich am nächsten Tag auch noch in der Zeitung las, wie verdiente neunfacheMörder nach 26 Jahren Haft und ohne jegliche Reue durch die Gegend spazieren dürfen,bestätigte das nur meine Auffassung von diesem Rechtssystem. Hier verurteilt man lieberPenner, die Nahrungsmittel stehlen um zu überleben, für die ich mehr Verständnis habe.Ich zahlte anstandslos die 600 €, die Ri kurze Zeit später einforderte. Wenige Wochen später189


schickte das Gericht mir noch Ris Rechnung in der Höhe von rund 300 €, wovon ich 75% zuzahlen hatte und bat um eine Aufstellung meiner Unkosten. Nach wiederholter Recherchestellte ich Fahrtosten nach §5 JVEG und Arbeitsausfall nach §16 JVEG und §18 JVEG inRechnung, insgesamt 160 €, die das Gericht auch voll anerkannte! Zwar hatte Richterin Adamals eine solche Berechnung abgelehnt, da diese Paragraphen angeblich nur für Zeugengelten, wobei aber auch noch Dritte als Zielgruppe dort aufgeführt sind. Außerdem war Frau Anie Maßstab für mich aufgrund ihrer oft seltsamen Rechtsauffassungen. Mit dieserGegenrechnung konnte ich Ris Forderungen plus Gerichtskosten um etwa 160 € senken.Frühjahrssturm – Vom Gejagten zum Jäger, Versuch 2Im März hatte ich mir Gedanken gemacht, wie ich Zeugen ausfindig machen könnte,die die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau bestätigten. Meine Kinder wollten nichtaussagen, um ja nicht ihre Mutter zu belasten, egal, ob der Vater dadurch vierstellige Verlustehatte. Zwar hätte ich mir einen Detektiv halten können, den meine Frau auch hätte begleichenmüssen (gemäß BGH oder OLG Urteil!) bei für mich positiven Ermittlungsergebnissen, jedochkonnte ich eine Rechnung in Höhe von einigen tausend Euro nicht bezahlen, die Scheidunghatte mein Konto eh schon auf Anschlag getrieben, einen Kredit musste ich wenige Monatespäter deswegen aufnehmen. Dabei hatte ich die gute Idee, den Namen des Verwaltersherauszufinden von dem Haus, in dem meine Frau lebt. Ein Anruf bei einer Mieterin diesesObjekts genügte, und ich hatte seinen Namen und Telefonnummer. Ich rief ihn sofort an, dennich dachte, der Lebenspartner meiner Frau sei gemeldet bei ihm, schließlich erhöhen sich dieNebenkosten mit jeder weiteren Person in einer Wohnung. Dies war aber nicht der Fall!Stattdessen erzählte er mir, es gab schon Beschwerden von anderen Mietern wegen dieser nichtgemeldeten Person, also dem Lebenspartner meiner Frau. Den Namen dieser Informantenwollte er mir aber anfangs nicht nennen. Als ich ihm dann noch mitteilte, dass Herr F schon seitsage und schreibe exakt einem Jahr dort inoffiziell lebte, lief bei ihm das Fass über und derVerwalter W versprach mir, noch bis Ende der Woche meine Frau zur Rede zu stellen, danachsollte ich ihn wieder anrufen. Das tat ich dann auch eine Woche später. Das Ergebnis war wievorausgesehen, meine Frau leugnete natürlich die Existenz des bei ihr lebenden Freundes.Daher wollte Herr W selber mal dort am Haus öfters vorbei fahren und noch die Mieter genauerbefragen, hatte er doch von mir noch am selben Tag Fotos von dem Herrn F und seinem Autoper Mail erhalten.Mit diesen neuen und sehr positiven Informationen fuhren meine Freundin und ich zumStrafanwalt A. Dieser bremste sicherlich zu Recht meine Euphorie, denn der Verwalterselber stellte keinen richtigen Zeugen dar, schließlich hatte er nur etwas gehört, das war vielzu wenig. Seine Informationsquellen müssten persönlich beim Gericht erscheinen undAussagen machen, und selbst dann sollte man vorher diese Zeugen selber vernehmen, nichtdass wertlose Aussagen herauskommen wie, ich sehe da ab und zu mal einen Herrn......Ein guter Anwalt zerreißt solche Zeugen in der Luft, und ich stände dann allein da mitmeiner Behauptung der eheähnlichen Lebensverhältnisse meiner Frau. Das große Problembestand darin, Herr W durfte mit den Namen der Mieter nicht rausrücken, wahrscheinlichwollten diese anonym bleiben. Schließlich wohnten diese in dem selben Haus wie meine Frau,was das Klima natürlich vergiftete. Zum Schluss des Anwaltsbesuchs fiel mir dieschonungslose Offenheit von Herrn A besonders auf, als es um RA Ri ging, als ich meinte, dermüsste meine Interessen vertreten, und darf folglich nicht einfach den Streitwert erhöhen.Vollen Ernstes entgegnete mein Gegenüber, jeder Anwalt vertritt zunächst erst einmal seineInteressen......Ich war sprachlos, aber er hatte vollkommen Recht, ich kannte es wirklich nicht190


anders. Etwas bedrückt fuhren wir nach Hause. Ich dachte, heute können wir die Strafanzeige,die ich wochenlang entworfen hatte, der Staatsanwaltschaft übergeben, aber es reichte von denZeugen noch nicht. Deswegen konnte ich auch noch nicht das fertig formuliertestandesrechtliche Verfahren auf den Weg schicken, auch hier galt natürlich das Problem des zuschwachen Zeugen. Da der Verwalter sich eine Woche auf Dienstreise befand, konnte ich ihnnicht wegen diesem gravierenden Problem in der Woche kontaktieren. Schließlich brauchtemein Anwalt auch noch Zeit, dem Gericht diese Zeugen ggf. zu benennen, und das Gericht warbekanntlich auch nicht das schnellste.Als ich in der Woche auch noch aus anderer zuverlässiger Quelle erfuhr, meine Frau hatteschon zwei Monate nicht mehr die Miete bezahlt, aus dem Vorjahr gab es noch 100 €Mietrückstand, kamen bei mir anfänglich Zweifel auf, ob ihr Lebenspartner ihr überhauptWohngeld gab, verursacht er doch auch Kosten. Andererseits war meine Frau dafür bekannt,mit Geld nicht umgehen zu können, diese Eigenschaft hatte sie von ihrer Mutter geerbt.Dennoch, eine gefährliche Situation auch für mich, denn ihr Freund wusste mit Sicherheitnichts von diesen Mietschulden, und wenn er davon erfahren hätte , wäre er bestimmt sofortweg gewesen, wahrscheinlich fluchtartig. Denn wer will mit so einer armen und hochverschuldeten Frau eine Lebensgemeinschaft führen? Ich sah aber auch wieder einmal eineChance, die schon gut vier Jahre dauernde Scheidung endlich in den letzten Zügen zu sehen.Meine Frau war so bankrott, dass man ihr schon mit fristloser Kündigung des Mietverhältnissesdrohte. Eine Miete konnte sie dann in letzter Minute aufbringen, natürlich war es wieder einmalgeliehenes Geld. Auch für die andere ausstehende Miete gab es eine Frist von wenigen Tagen,auch da drohte die fristlose Kündigung, die sie aber ebenfalls abwenden konnte durch schnelleNachzahlung, natürlich auch wieder mit geliehenem Geld. Insbesondere hatten der Verwalterund der Eigentümer mittlerweile die Nase voll von den ganzen Ausreden. Erst musste ichhinhalten, ich zahlte angeblich keinen Unterhalt, das Gegenteil bewies ich denen aber dannsofort in Form eines Gerichtsprotokolls. Dann hielten angeblich meine Kinder das schriftlicheUltimatum mit Kündigungsandrohung zurück. Dann kamen auf sie enorme, vierstelligeAnwaltskosten zu, da keine Prozesskostenhilfe mehr gezahlt wurde. Meine Klage wegen derausbleibenden unterschriebenen Anlage U belasteten sie auch mit mindestens 135 €.Wahrscheinlich musste sie demnächst auch noch meinen Anwalt bezahlen in derAbänderungsklage, kurzum, es konnte sich theoretisch nur noch um Tage handeln bis zu ihremFall, denn sie torkelte schon im Ring. An diesem finanziellen Desaster hatte auch ihr Anwalteine große Mitschuld, der sie von Schlacht zu Schlacht trieb, jegliche gütliche Einigungverhinderte, ohne dass sie dabei Gewinn machte, sondern ihren Schuldenberg hierbei nurvergrößerte. Aber meine Frau vertraute blind ihrem Rechtsbeistand trotz meiner vielenWarnungen vor diesen Rechtsschamanen, selber schuld. Gerade bei diesen vielenRechtskaufleuten, die da frei rumlaufen, sollte man jede Vorgehensweise und Ratschlagdiskutieren oder prüfen!In mir kam etwas Panik auf, ich hatte keinen richtigen Zeugen. Die einzigen hervorragendenWaffen wären die Aussage meiner Kinder gewesen, die ich bisher aus allem raus gehaltenhatte. Nun war es aber an der Zeit, diese doch zu kontaktieren, ich brauchte dringend ihre Hilfe,sie sollten nur die Wahrheit aussagen, mehr nicht. So mailte ich Viveka und Brutus aus einerArt Verzweiflung an, was zu einem heftigen Streit zwischen mir und meinem Vater führte:Meine lieben Kinder!Ich benötige für die Gerichtsverhandlung am 30.4. einen weiteren Zeugen, der vor Gericht die Wahrheit,und nichts anderes als die reine Wahrheit, über die Lebensgemeinschaft zwischen Ludger und Birgitberichtet. Da Ihr genau im Zentrum des Geschehens lebt, seid ihr natürlich die mit Abstand besten Zeugen.Ich muss darauf hinweisen, dass mir ein vierstelliger finanzieller Schaden entstehen könnte, sollte meinZeuge nicht ausreichen. Und über diesen eventuellen Schaden könnte ich nicht einfach hinwegsehen,191


dieser würde unser Verhältnis zueinander entscheidend prägen. In der Hoffnung, dass Euch die Wahrheit,aber auch Loyalität zum eigenen Vater was bedeutet, verbleibe ich mit lieben GrüssenEuer VaterWie erwartet hörte ich nichts Positives von meinen Kindern, die mit Abstand besten Zeugen.Mein Sohn schwieg, und von meiner Tochter erhielt ich eine böse Mail, nämlich dass siefür keinen aussagen wollte. Wahrscheinlich wurde ihnen zu Hause eingetrichtert, unbedingt dieeindeutige Wahrheit zu verschweigen, damit ihre Mutter keinen finanziellen Schaden erlitt, derVater hatte ja schließlich unendlich viel Geld. Natürlich ein trauriger Moment für mich, dennmeine Kids demonstrierten deutlich ihre ablehnende Haltung mir gegenüber. Auch eine zweiteMail, in der ich nur darauf hinwies, dass ich wenigstens eine Antwort erwarten könnte, auchwenn diese negativ sei, blieb teilweise unbeantwortet. Dennoch musste ich unbedingt denVerwalter W als Zeugen laden, auch wenn er nur einen bestenfalls zweitklassigen Zeugendarstellte. Vorher musste er noch einige Nacharbeiten ausführen, etwa genauereZeugenaussagen einholen, oder sogar seine Informanten zum Gerichtstermin mitbringen, sodass diese selber aussagen würden, was die perfekte Lösung gewesen wäre. Auch die Idee derschriftlichen Zeugenaussage seiner Mieter unterbreitete ich ihm, da dann nur das Gericht dieNamen erfuhr. Insbesondere wies ich meinen Zeugen auf mögliche Fallen hin, etwaoberflächliche und gefährliche Aussagen wie, ich habe da mal einen Mann bei ihrer Fraugesehen. Der Anwalt meiner Frau war zwar ein miserabler Jurist, aber ein sehr guterSchaumschläger, und der hätte meine Zeugen mit solchen Aussagen in der Luft zerrissen. Ichmachte Herrn W klar, sollte die Zeugenaussage wertlos sein, hätte auch er einen Schaden,nämlich, er konnte die Nebenkosten meiner Frau nicht erhöhen, so dass seine Mieter wegendiesem Betrug weiterhin Amok liefen. Ich informierte meinen Anwalt Dr. K schriftlich überdiesen Zeugen mit der Bitte und einem Ultimatum, in einem kurzen Schreiben an das Gerichtdiesen zu laden, meine einzige Waffe. Für den Fall, dass er das Ultimatum verstreichen ließ,drohte ich, selber ans Gericht zu schreiben, um keine Nachteile zu haben. Der Gerichtsterminwar um eine Woche später verlegt worden, so dass auch mein Anwalt erscheinen konnte andiesem Tag. Aber wie immer war Kommunikation mit dem Mann nicht möglich. SeineSekretärin legte ihm einen Zettel auf den Tisch mit der Frage von mir, ob er rechtszeitig einsolches kurzes Schreiben ans Gericht entwerfen könnte. Aber auch sie bekam wie üblich keineAntwort. Grund für mich, Dr. K wieder einmal ein Ultimatum zu stellen, nur in dieser Sprachekonnte man halbwegs mit ihm kommunizieren.Auch dieses verfehlte seine Wirkung nicht, Dr. K antwortete nach einer Wochemit einem kurzen Schriftsatz an das Gericht, wenngleich dieser an Schlampigkeit kaum zuübertreffen war. So wurde meine Frau durch meinen neuen Anwalt Dr. Km auf einmalvertreten statt durch RA M, und auch die Hausnummer, in der meine Frau wohnte, warfalsch, ein Zahlendreher. Wenigstens stimmte die Adresse meines Zeugen. Der Fehler mit Dr.Km konnte noch rückgängig gemacht werden, die falsche Hausnummer dagegen nicht, wastheoretisch aber auch nicht tragisch war:hatten wir dargelegt, daß die Antragsgegnerin in einer verfestigten eheähnlichen Beziehung lebt, und zwarmit Herrn Ludger F, der bei der Antragsgegnerin wohnt. Zu den finanziellen Verhältnissen des Herrn Fhatten wir bereits vorgetragen, daß dieser finanziell gut gestellt ist, mit der Folge, daß als fiktivesEinkommen der Antragsgegnerin die Versorgung für Herrn F zuzurechnen ist.Da die eheähnliche Lebensgemeinschaft der Antragsgegnerin in Abrede gestellt wird, treten wir Beweisdafür an, daß Herr F sich ständig bei der Antragsgegnerin aufhält, durch Zeugnis des Verwalters desObjektes X, in dem die Antragsgegnerin wohnt durch: …………Ferner - die ggfs. eidliche - Einvernahme des Herrn Ludger F, zu laden über die Antragsgegnerin.Dieses Schreiben änderte meine Stimmung Richtung Zuversicht, Optimismus.192


Ich freue mich schon erstmalig auf die Gerichtsverhandlung am 30.4.2008. Allerdingssollte diese Freude mir eine Woche später wieder genommen werden, erhielt ich doch vomGericht eine Umladung. Der neue Termin war nun der 4. Juni 2008, weil der gegnerischeAnwalt M angeblich verhindert war. Ich glaubte daran, denn er ließ sich lieber einen früherenstatt späteren Termin geben, um schneller abkassieren zu können. Ich gebe jedoch zu, dieseVerschiebung bewirkte in mir nur eine ganz kurze Traurigkeit, denn andererseits sagte ich mir,bis Juni ist meine Frau noch bankrotter als Ende April, um so höher war dann die Chance einerKapitulation, musste sie doch bis dahin noch zwei Mieten zahlen, wobei sie keinenZahlungsaufschub mehr vom Verwalter und Eigentümer erhielt, sondern die sofortige fristloseKündigung. Außerdem hatte ich im Mai eh einen dreiwöchigen Urlaub angekündigt, so dassich mich nicht beklagen konnte wegen der vierwöchigen Verschiebung.Mittlerweile tat sich auch wieder was in meiner Scheidung, ich hatte einen Termin bei Dr.Km, der Koryphäe des Familienrechts. Er hatte sich entschieden, doch das Mandat zuübernehmen, was in mir regelrechte Freude und Begeisterung auslöste. Natürlich mussteich auch ein paar sehr unbequeme Fragen beantworten. Dr. Km fiel mein hoher Verschleiß anRechtsanwälten auf und fragte mehrmals, ob es 8-10 oder 5-6 waren. Ich schenkte ihm reinenWein ein und verwies auf die 5-6 Anwälte, die mich allein in meiner Scheidungssache in derVergangenheit vertraten. Hierbei zeigte ich ihm die gravierenden Fachkenntnisse meinesSchulkameraden Manfred K auf, der das BGH Urteil in Sachen schwangere Frauen nichtkannte, auch nicht die Zulässigkeit eines Widerrufs. Das konnte mein Gegenüber nichtbestreiten, aber bewies gleichzeitig seine überlegenen Kenntnisse, denn zitierte diesesUrteil auswendig, kurzum, eine ganz andere Liga als die bisherigen Pfeifen. Dann klopfte Dr.Km meine Vermögensverhältnisse genau ab, suchte bei meiner Frau ehebedingte Nachteile,indem er sich ihre berufliche Laufbahn von mir schildern lies, zeigte sich aber bei beidenThemen etwas ungläubig, dabei mich immer wieder genau betrachtend. Ich hatte mehrfach denEindruck, er probierte mich zu analysieren, war ich doch sicherlich ein seltenes und auchschwieriges Exemplar, was aber sehr wahrscheinlich sein Interesse an dem Fall erst so richtigweckte. Interessant waren unsere völlig kongruenten Rechtsansichten. Er stimmte mir zu, dasneue Unterhaltsrecht vereinfachte meinen Fall enorm, so dass der Gang zum OLG sehrwahrscheinlich sogar obsolet war. Aber auch das Fehlen jeglicher Ehe bedingter Nachteilekonnte meine Scheidung beschleunigen. Er sprach etwas in sein Diktiergerät hinein mit demZiel, einen Gerichtstermin in Sachen Scheidung endlich zu bekommen. Schließlich konnte erkaum glauben, dass sich seit einem Jahr überhaupt nichts mehr getan hatte.Auf jeden Fall wirkte Dr. Km aber wesentlich lockerer als beim ersten Meeting, lächelte sogarmehrmals für wenige Sekunden, blieb aber dennoch immer professoral sachlich, wirkte nichtmehr ganz so staubtrocken. Als ich zwei große Bilder in seinem Zimmer entdeckte mit seinendrei Kindern darauf, konnte ich mir sogar vorstellen, dass er sogar ein guter Vater war.Schließlich wirkte er auch sehr ruhig, höflich und zeigte Respekt.In den 35 Minuten beantwortete er auch Fragen bezüglich meiner Tochter, die nun ihre 10Pflichtschuljahre fast zu Ende hatte, wie bei ihrem Bruder leider ohne jeglichen Abschluss, undauch keinen Bock auf Schule hatte. Man konnte sie ohne weiteres arbeiten schicken, um ihrenUnterhalt selbst zu bestreiten, wenn man ihr eine nicht zielstrebige Ausbildung nachweisenkonnte, was aber überhaupt kein Problem war. Auch durfte ich dem Mädchen vom Unterhaltkein Taschengeld und Geld für eine Fahrkarte abzweigen, da sie noch nicht volljährig war.Diese Belehrung sprach er wieder in sein Diktiergerät hinein, da er auch an mich ein kurzesSchreiben verfasste mit der Aufzählung der noch fehlenden Nachweise.Beflügelt verließ ich nach 35 Minuten Gespräch die Kanzlei, der Mann machte mir Mut,193


schließlich hatte ich da endlich mal einen Experten an der Hand, bei dem man sich getrostzurücklehnen konnte. Er hatte so viele Veröffentlichungen über das Familienrecht, dass manschon etwas überspitzt sagen konnte, er hatte es quasi erfunden. Zu Hause angekommenmachte ich mir erst einmal eine Flasche Wein auf und ließ das Gespräch noch lange in mirnachwirken, bewirkte es in mir eine seltene Euphorie.Mittlerweile traf mal wieder ein Schriftsatz meines speziellen Freundes, RA M ein, der nur sovor Spekulationen und Verleumdungen triefte, schließlich war dieser Anwalt nur ein billigerSchaumschläger, mit gutem Fachwissen oder Argumenten konnte er bekanntlich selten dienen.Da wurden mir Spesen unterstellt, 14 Monatsgehälter, Rekordgehalt von 70.000 € pro Jahr. DasJahreseinkommen seiner Mandantin wurde auch durch Einbauen von Fehlern absichtlichniedrig gehalten. Kurzum, so was Niveauloses drucke ich hier nicht ab, noch nicht einmalPassagenweise.Interessant empfand ich seinen Grund, am 30.4.2008 nicht vor Gericht erscheinen zu können.Er war auch noch angeblich Mitglied einer Prüfungskommission, und in diesem Zeitraumwaren mal wieder mehrtätige Prüfungen angesagt. Mir wurde ganz Angst und bange, war dochdas Fachwissen von Anwalt M im Bereich Familienrecht äußerst mäßig, zu viele Fehler warenihm in der Vergangenheit unterlaufen. So wissen wir wenigstens, wie schlechte Anwältezustande kommen. Allerdings hielt ich diesen Termin möglicherweise für eine Ausrede,weshalb ich bei der Anwaltskammer Hamm mir diesen Sachverhalt bestätigen lassen wollte.Leider durften die mir keine Auskunft geben nach §33 BRAO, offensichtlich war man auchnicht daran interessiert, schwarze Schafe mal genauer unter die Lupe zu nehmen.Was ich aber vermisste, war eine Begründung für weitere Unterhaltsansprüche seinerMandantin, wie vom Gericht aufgegeben. Offensichtlich fielen Herrn M keine Argumente ein,obwohl er in solchen Fällen dann auf Verleumdungen und Schauermärchen umschaltet. Mirkonnte es nur recht sein! Daher gab ich mir besonders viel Mühe in meinem nachfolgendenSchreiben an meinen Anwalt, der daraus einen heftigen Schriftsatz machen sollte. Schließlichenthielt dieser dann neue und peinliche Hintergründe, warum es zur versuchtenZwangsvollstreckung gekommen war, sogar kommen musste. Ich war mir verdammt sicher,das wollte die Richterin hören, hatte sie doch von Anfang an den Verdacht, hier sollte nur dieFamilienkasse aufgebessert werden, und genau dies war der Fall aufgrund einer Dauernotlage.Am Schluss hatte ich dann als Höhepunkt alle Verleumdungen des Herrn M mal aufgelistet,was die Richterin nachdenklich stimmen sollte. Voraussetzung war natürlich, dass mein Anwaltdiese starken Passagen auch übernahm. Deshalb kündigte ich ihm auch meinen bevorstehendenUrlaub an, damit ich vorher noch mal seinen Entwurf richtig durchkorrigieren konnte.Schließlich hatte ich keine Lust, aus 8000 km Entfernung mitten im Urlaub mich mit meinerRechtssache zu beschäftigen. So eine ähnliche Situation hatte ich ein Jahr zuvor erlebt, alswenige Stunden vor Urlaubsantritt die Pfändung startete, und diese mir die Ferien völligversaute. Dieses Mal wollte ich mich erholen, zu sehr war ich ausgepowert durch dieZwangsvollstreckungssache, musste ich doch die ganze Zeit Regie führen mangels fähigerAnwälte. Schauen wir uns mal nachfolgend das gekürzte Meisterwerk an:Der Schriftsatz von Herrn M stellt wie das Werk vom 3.1.2008 ein Sammelsurium an wildenSpekulationen und Verleumdungen zum Thema Gehalt dar. Im einzelnen:1. Mein Gehalt hochzurechnen, sprich zu interpolieren ist völlig obsolet, geht dieses dochaus der Dezemberabrechnung 2007 eineindeutig hervor, wozu dann noch Schätzungen?!194


Dann folgten noch Berechnungen, die das Traumgehalt von 70.000 € widerlegten, ebensodas 14. Gehalt und die Spesen, da ich nicht in Gummersbach arbeitet sondern in Lippstadt.Auch führte ich Berechnungen auf, die bewiesen, mein Gehalt in der Firma K war nicht höherals in dem nachfolgenden Unternehmen, auch bedingt durch den Dienstwagen, der auch privatbenutzt werden durfte.Dann wies ich auf einige schwere Fehler des Beklagtenvertreters hin, der für September nur130 € Lohn angab und die Lohnfortzahlung der Krankenkasse verschwieg. Wegen diesemschweren Fehler erklärte ich diese Berechnung für völlig unbrauchbar und verwies auf unsereBerechnungen in der Vergangenheit!Auch gab ich an, es gab kein Urteil, dass einen Arbeitgeberwechsel trotz gehaltlicherVerbesserung verbot.Danach ging ich auf die Gründe der versuchten ZV ein:8.In der Verhandlung vom 14.11.2008 hatte die Vorsitzende, Frau A, eine sehr interessante und absoluttreffende Einleitung gemacht, die ich als Aufforderung für Recherchen verstehe, der Wink mit demZaunpfahl. So hatte sie den Eindruck, dass die „Familienkasse der Beklagten aufgebessert“ werdenmusste, und hierzu die Zwangsvollstreckung diente. In der Tat war dies absolut der Fall! Frau Land kamaufgrund bekannter Probleme im Umgang mit Geld mit der Miete nicht mehr hinterher. So herrschte seitmindestens Mai 2007 immer wieder ein Rückstand von einer Monatsmiete. Schließlich wurde dieseausstehende Miete in Raten von 100 € bis in den April 2008 hinein nachgezahlt. 2008 tratensogar Rückstände von 2 Monatsmieten auf, und es wurde mehrfach eine fristlose Kündigung desMietverhältnisses angedroht. Als Grund für die Mietrückstände gab Frau Land an, ihr Ehemann würdekeinen Unterhalt zahlen!! Beweis: Zeugnis des Verwalters Herrn W, b. b.Aufgrund dieser chronischen Geldknappheit ( trotz 2250 € für 3 Personen, Herrn Fs Zuwendungenmal absichtlich vernachlässigt) beschloss die Beklagte im Sommer 2007, einen völlig überholten Titel zuverwenden, und damit die Kasse zu füllen. Korrekt ist zwar, dass für diesen Titel keine Abänderungsklagedamals vorlag, nur hatte es in der Vergangenheit immer gereicht, einfach eine neue Unterhaltsberechnungdem Gegner zu übersenden. Dies geschah, als die Beklagte im September 2004 einen Job fand, aber auch,als der Kläger 2005 die Lohnsteuerklasse wechseln musste. Hätte jedes Mal eine Abänderungsklagestattgefunden, so wären für beide Seiten nicht mehr tragbare Kosten aufgekommen, Frau LandsMietverhältnis schon längst gekündigt! In diesen Fällen siegte die Vernunft, im Sommer 2007 dagegen warfür diese kein Platz mehr, musste doch schnell Geld in die leere Kasse kommen, damit die Miete bezahltwerden konnte!Da aber die Zwangsvollstreckung sich als wenig erfolgreich entpuppt, so wurde die PKH mangels Aussichtauf Erfolg verwehrt, artet dieser Prozess immer mehr in eine Mischung aus Prozessbetrug undVerleumdungen aus, gegen die der Kläger schon erste strafrechtliches und standesrechtliches Schritte mitdem RA A aus Hagen unternommen hat, wobei der Fall leider erst am Ende unseres Verfahrens derStaatsanwaltschaft und der Anwaltskammer Hamm übergeben werden kann.Fazit ist, dass wir sämtliche und folgende Verleumdungen mit Beweisen bisher widerlegen konnten:- Die Beklagte erhielt doch Unterhalt, genau 107,80 €- Die eheähnliche Lebensgemeinschaft der Beklagten- Angebliche 70.000 € Jahresgehalt des Klägers- Absichtliche Kündigung bei der Firma Kl, um Trennungsunterhalt nicht zahlen zu müssen- Kläger fährt Dienstwagen- Kläger bekommt Spesen und sonstige Zuwendungen- Kläger zahlt Sohn keinen Unterhalt- Kläger hat sich unzureichend beworbenAufgrund dieser ganzen Unwahrheiten entpuppt sich die Zwangsvollstreckung alsversuchter Betrug, weshalb diese für nicht zulässig zu erklären ist!Kurze Zeit später traf auch das Schreiben von Dr. Km an das Gericht ein, nämlich dieScheidungssache fortzusetzen. Anbei auch das Gesprächsprotokoll in Form einer Aktennotiz,alles sehr gründlich, fehlerfrei. Erstaunlich war auch das Fehlen eines Vorschusses, genauso195


wie bei seinem Kollegen nebenan, mein Strafanwalt A. Für mich war klar, das waren beidekeine Abzocker, keine juristischen Raubritter, womit immerhin vier ehrliche Anwältesieben Abzockern gegenüberstanden, rund 64% waren also unseriös. Natürlich sind dieGründe der Abzockerei verschieden, angefangen von Vorsatz über Dummheit,Ahnungslosigkeit, Überarbeitung, wobei zweifellos die eigenen finanziellen Interessenganz klar dominieren.Zurück zur ZV und zu meiner Vorlage für Dr. K. Dieser sollte daraus einen Schriftsatz an dieGegenseite machen, noch möglichst vor meinem Urlaub, wozu er über zwei Wochen Zeit hatte.Natürlich reichte diese mal wieder nicht aus, und das Schreiben entstand während meinerAbwesenheit mit der schon befürchteten Konsequenz, Fehler konnten nicht von mir korrigiertwerden. Ich gebe zu, sein Schriftsatz enthielt nur einen Sachfehler, zwar zu meinenGunsten, dennoch einen äußerst peinlichen. Dr. K versuchte zum wiederholten Male eineUnterhaltsberechnung anzufertigen, warum wusste ich nicht, aber er zog von meinemNettogehalt noch einmal die Kranken- und Pflegeversicherung ab, was schon der Arbeitgebervom Bruttogehalt getan hatte. Anwalt M bemerkte dies bestimmt nicht, der hatte selber keineAhnung von Unterhaltsrechnungen, siehe Vergangenheit, aber die Richterin hielt ich fürintelligent genug, beim ersten Mal Lesen sofort diesen Riesenfehler zu bemerken.Wesentlich schlimmer empfand ich aber, dass mein Rechtsbeistand einige gute Argumentenicht brachte, etwa die Gründe der Zwangsvollstreckung, was die Richterin doch hören wollte,vermutete sie schon damals, die Pfändung sollte nur die leere Haushaltskasse füllen. Aber auchdie Zusammenfassung aller Verleumdungen der Gegenseite fehlte, damit wollte ich diese in einschlechtes Licht stellen, die ganze Verlogenheit dieses Verfahrens mal aufzeigen. Aberimmerhin hatte mein Anwalt 5 von 8 Punkten meiner Vorlage sehr genau übernommen,immerhin etwas, nämlich gut 60%. Dennoch konnte ich nicht tatenlos zusehen, wie meinebesten Argumente einfach nicht verwendet wurden, in der Luft detonierten, die strategischeWirkung haben sollten. Außerdem war mir die fehlerhafte Berechnung meines Anwaltspeinlich, man konnte es auch gegen uns auslegen wenn es um die Aufteilung der Gebührenging. Da konnte die Richterin ohne weiteres sagen, da habt ihr euch getäuscht, also zahlt malX % der Kosten. Also ging es nicht nur um Ehre, sondern auch um mein Geld.Ich schickte sofort nach Rückkehr aus meinem Sommerurlaub direkt einen Schriftsatzan das Gericht, ohne Dr. K zu informieren. In diesem entschuldigte ich mich für denunbeabsichtigten Fehler meines Anwalts, die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungnochmals vom Nettogehalt abzuziehen. Dann führte ich den Punkt 8 aus dem Schreiben an Dr.K auf, siehe vorletzte Seite, als ich das Gericht in die prekären Hintergründe der Pfändungeinführte und alle bisherigen Verleumdungen aufzählte.Ich freute mich auf die Verhandlung vom 4.6.2008, hatte ich doch sehr gute Vorarbeitgeleistet. Zwar war die Richterin ein Risikofaktor da völlig unberechenbar, dennoch, ich warin bester Stimmung. Allerdings nur bis zum 29.5. 08, als mich ein Schreiben des Gerichtsumhaute, denn der Termin wurde wegen der Anhängigkeit einer Widerklage auf unbestimmteZeit verschoben!Mein Gegner hatte also eine Widerklage vom Stapel gelassen, die mir zwar noch nichtvorlag, aber ich konnte mir fast denken warum. Anwalt M kritisierte möglicherweise nicht ganzzu Unrecht unsere Abänderungsklage, da diese teilweise das Wahnsinnswerk von Anwalt Riübernahm, aber auch Teile davon zurück nahm. Ich blickte da genauso wenig durch wie meinGegner, weshalb mein Anwalt Dr. K einen richterlichen Hinweis erbat, ob seine Klage nun196


korrekt war oder nicht, was ich als oberpeinlich empfand, drückte der erbetene Hinweis docheine unglaubliche Hilflosigkeit aus. Leider hatte sich die Richterin nicht zu diesemabenteuerlichen Werk geäußert, so dass eine Widerklage geradezu provoziert wurde.Andererseits war Herr M fachlich gesehen bestenfalls nur Mittelmaß, so dass ich ihmandererseits den Nachweise von Formfehlern einfach nicht zutraute. Natürlich war diese auchlukrativ für Anwalt M, diese Verdienstmöglichkeit wollte er sich auch nicht nehmen lassen,wurde doch sein Fuhrpark durch die hohen Spritkosten mittlerweile sehr teuer. Ich warstimmungsmäßig auf dem Nullpunkt, es ging einfach nicht vorwärts. Stattdessen zahlte ichjeden Monat fleißig 216 € Sicherheitsleistungen, auch noch im Mai 2009, obwohl darüberursprünglich im Januar entschieden werden sollte. Okay, ich muss fairerweise zugeben, dieRichterin erwähnte das Jahr nicht. Schnellstmöglich wollte ich die Widerklage lesen, dennwenn ich tatsächlich Recht gehabt hätte, wäre es an der Zeit gewesen, die Sache mal von einemExperten untersuchen zu lassen, etwa von meinem Familienrechtpapst Dr. Km. Und wenn derauch die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hätte, wäre es Zeit gewesen, Dr. K. auchdieses Mandat zu entziehen, war er in der Vergangenheit nur durch viele Fehlprognosen,schlampige Schriftsätze aufgefallen, halt ein Blender.Ich rief gleich am nächsten Tag im Sekretariat meines Anwalts Dr. K an, um mir dieWiderklage sofort faxen zu lassen. Dort konnte man sie nicht finden, die Sekretärinvermutete, das Schriftstück war einfach noch nicht angekommen oder lag bestenfallsnoch in der Post. Noch am selben Abend traf mich der Schlag, denn die Widerklage hatte mirmein Anwalt zugeschickt, was mir wieder einmal zeigte, was für ein Sauladen diese Kanzleiwar. In der Widerklage ging es nicht um eine eventuelle fehlerhafte Abänderungsklage,sondern RA M kam mit einer neuen und abenteuerlichen Unterhaltsberechnung an, die sichwegen meinem nun fast fertig ausgebildeten Sohn ergab, der in Kürze keineUnterhaltsansprüche mehr hatte. Man sollte meinen, toll, nun zahle ich weniger als 607 € proMonat, aber es sollten 50% mehr werden. Ebenfalls kotzte mich die kurze Frist an, auf die meinRechtsbeistand hinwies, nämlich noch 9 Tage, was viel zu kurz war, musste ich doch einekomplexe Berechnung prüfen lassen, die mir eh sehr fehlerhaft vorkam. Zwar wurde das Werkam 15.5.08 geschrieben, ich erhielt es aber erst am 30.5.08, so dass es irgendwo mal wiederlange lagerte ohne dabei zu reifen. Hier nun die gekürzte Version dieser Widerklage:beantragen wir,1.)der Beklagten Prozesskostenhilfe zu bewilligen und den Unterzeichner beizuordnen.2.)Vorbehaltlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird widerklagend beantragt,in Abänderung des Vergleiches des Amtsgerichtes Wuppertal vom 30.05.2005 den Kläger zu verurteilen,ab Mai 2008• an die Beklagte und Widerklägerin 563,00 € Getrenntlebensunterhalt zu zahlen, davon 113,00 €Altersvorsorgeunterhalt• an die Beklagte und Widerklägerin 343,00 € Unterhalt zu zahlen für die Tochter VivekaBegründung:Die Beklagte ist wegen Ablaufes der im Vergleich (Ziff. 3) bezeichneten Frist vom 31.12.2005 an denVergleich nicht gebunden. Im übrigen ist eine wesentlich Änderung deshalb eingetreten, dass dergemeinschaftliche Sohn, der bei Abschluss des Vergleiches noch als vorrangig betrachtet wurde, nunmehrvolljährig ist und in einer Berufsausbildung befindlich ist. Er geht deshalb der Widerklägerin im Rangenach. Aus alledem ergibt sich folgender Unterhaltsanspruch der Widerklägerin:197


Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle. Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüberfolgenden Personen: Dem Gatten, Viveka, 16 Jahre alt, lebt bei dem Gatten. Kindergeld wird an den Gattengezahlt. Die Höhe des Kindergeldes beträgt zum 15.05.2008 154,00 €Es folgten nun mehrere Seiten Berechnungen, in denen ich auch für die Altersvorsorge113 € pro Monat abdrücken sollte, ferner meine absetzbaren Fahrkosten von ursprünglich ca.800 € auf 495 € reduziert wurden dank eines angeblich anwendbaren Urteils vom OLG Hamm,egal, die Berechnungen nahm ich eh nicht ernst aufgrund seiner abenteuerlichen Ergebnisse inder Vergangenheit. Meiner Frau wurden ferner 5% berufsbedingte Aufwendungenzugestanden, mir dagegen nicht. Natürlich verschwieg man die eheähnlichenLebensverhältnisse meiner Frau, kurzum, diese Berechnung konnte man schon allein deswegennicht für voll nehmen. Peinlich allerdings die berechtigte Rüge, weil eine Anlage unseremSchriftsatz nicht beigefügt war, was wieder einmal die katastrophaleOrganisation der Kanzlei meines Anwalts aufzeigte, den passenderen Begriff Saustall kann ichmir nur mühsam unterdrücken :Gesamtzahlungen an den Ehegatten: 562,19 €ZUSAMMENFASSUNGUnterhaltsansprüche sind von dem Unterhaltspflichtigen wie folgt zu regulieren:Viveka erhält Unterhalt in Höhe von 343,00 €Der Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt In Höhe von 498.00 €Elementarunterhaltsanspruch des Gatten bei Berechnung von Vorsorgeunterhalt 449,29 €Altersvorsorgeunterhaltsanspruch 112.90 €Die Gesamtunterhaltsforderung gegen den Unterhaltspflichtigen betragt: 905,10 €Beklagt werden muss, dass dem Schriftsatz vom 03.12.2007 das Anlagenkonvolut nicht beilag.ES ist nicht erkennbar, wie der Kläger auf Gesamtfahrtkosten in Höhe von monatlich 825,00 € kommt. DieFahrtstrecke zwischen dem Wohnort des Klägers zur Arbeitsstelle H KG. Lippstadt - beläuft sich aufeinfach 74,8 km. Wenn man - entsprechend den Leitlinien dos OLG Hamm - die ersten 30 km mit 0,3 €rechnet und die darüber hinausgehenden Kilometer mit 0.1 €, bleibt ein Fahrtkostenaufwand lediglich in dermitgeteilten Höhe. Wir beantragen, der Beklagten und Widerklägerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen undden Unterzeichner beizuordnen, Wir hatten diesen Antrag bereits für die Klagabweisung gestellt. Umkurzfristig Bescheidung wird gebeten.Lassen Sie uns einen Satz gleich am Anfang der Widerklage näher betrachten: „Vorbehaltlichder Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird widerklagend beantragt......“.Hier lässt Anwalt M ganz klar die rein kommerzielle Intention dieses Schriftsatzes regelrechtraushängen nach dem Motto, wenn ich keine Knete von der Gerichtskasse bekomme, meineMandantin kann mich eh nicht bezahlen, die ist total pleite, dann vergesst dieses Schreibenhier. Mir ist dann egal, ob meine Mandantin und ihre Tochter Unterhalt bekommen. Dieseniedrige Moral muss man nicht näher kommentieren, sie ist schon abstoßend genug.Wahrscheinlich hatte meine Frau diesen Satz nicht gelesen oder nicht verstanden, dennspätestens an dieser Stelle hätte sie wissen müssen, dass ihr Rechtsbeistand nur an sich dachte,sprich an sein Honorar, er bereit war, sie eiskalt fallen zu lassen. Aber taktisch gesehen wardiese Widerklage, selbst wenn keine PKH bewilligt würde, ein voller Erfolg, denn dadurchwurde der angesetzte Gerichtstermin um ein halbes Jahr verschoben, was für meine Frau 6 *118 € Unterhalt bedeutete, also 708 €. Schließlich war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass siekein Anrecht mehr hatte auf Unterhalt, und die Richterin hätte diesen dann ab Juni oder Juligestoppt. Gute Verzögerungstaktik, knapp 7 Monate waren das Ergebnis!Allerdings hatte Herr M mit Sicherheit ein paar Gebühren für seine Widerklage berechnet.Er hat bestimmt nicht auf gut Glück den Schriftsatz entworfen, nach dem Motto, schaue ichmal, ob der mir bezahlt wird vom Gericht via PKH. Eine Verfahrensgebühr stand ihm zu undmöglicherweise eine Termingebühr, da das Thema Widerklage bei Gericht später kurz198


angeschnitten wurde. Da aber der Streitwert von der Widerklage knapp fünfstellig war, zahltemeine Frau schon allein für ihren Anwalt ca. 1200 €, womit sie keinen Gewinn mehr hatte,sondern ein gewaltiges Minus, der längere Trennungsunterhalt wurde vollständig in ihrenAnwalt investiert, der schon ein juristisches schwarzes Loch für sie darstellte, malastronomisch formuliert.Aber exakt die gleiche Situation hatte meine Frau in dem Anordnungsverfahren 2004. Zwarbekam sie ein paar Euro mehr als meine Anwältin berechnete, aber bei weitem nicht diegeforderte Summe ihres Anwalts. Da sie aber auf Arbeitssuche war und kurze Zeit später auchfündig wurde, war das zu erwartende Urteil schon wertlos, bevor es gefällt wurde. So wurdendie paar hundert Euro Gewinn von den etwa 1300 € Gerichtskosten aufgefressen, das nenntman sogar fast vierstelligen Verlust! Für Anwalt M aber ein gutes Geschäft! Besonderskrankhaft war aber die Logik der Widerklage. Da gab es schon bei der Abänderungsklagegroße Probleme, die 335 € Unterhalt aus dem alten Titel aufrechtzuerhalten, nicht umsonsthatte die Richterin wegen Erfolglosigkeit die PKH gestrichen. Da sagte sich Anwalt M, alsowenn ich mit 335 € nicht durchkommen, dann probiere ich es eben mit rund 500 €, spricheinem höheren Betrag, obwohl die Chancen ja logischerweise noch geringer waren! Das istgenauso, als wenn man mit seiner Arbeit nicht fertig wird und als Lösung Kurzarbeitanstrebt…..Wieder einmal Abzockerei der Spitzenklasse lag hier vor.Da mein Anwalt Dr. K in der Vergangenheit bei der Unterhaltsberechnung absoluteHilflosigkeit zeigte, wir ihm teilweise helfen mussten, beschloss ich, diesen Fall meinerKoryphäe Dr. Km zu geben und meinen Exanwalt zu entlassen. Ihm traute ich absolutnicht zu, Fehler der Berechnung aufzuzeigen, hier ging es schließlich um viel Geld. Dasshierbei für mich doppelte Kosten aufkamen, konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen, denndie Widerklage war kein neuer Fall, da kein neues Aktenzeichen vergeben wurde. Mein neuerAnwalt Dr. Km hatte mittlerweile einen Gerichtstermin zwecks Scheidung gefordert, womitsich dann das Thema Unterhalt aufgrund des neuen Unterhaltsrechts erledigen konnte, trotzdemwurde noch schnell eine Widerklage probiert, sie erhöht immerhin seinen Umsatz beträchtlich.In diesem Zusammenhang kam auch langsam bei mir der Verdacht auf, dass die ZV nur einMittel war, um viele Klagen zu provozieren, und somit richtig viel Geld zu verdienen. Wennman jemanden pfänden will, wird der mit hoher Sicherheit eine Vollstreckungsgegenklagemachen, die eine Abänderungsklage nach sich ziehen muss. Und dann gibt es immer noch dieMöglichkeit einer Widerklage, somit drei Klagen am Stück. Meinen Respekt, tolleGeschäftsidee, Anwalt M steigerte sich nochmals in seiner Geschäftstüchtigkeit!Kurze Zeit später kam noch ein weiteres Schreiben bei mir an von meinem Freund M, wasich aber erst einige Tage später bemerkte, hielt ich dies doch für eine Kopie der Widerklage.In diesem beschäftigte er sich schon mal mit dem offensichtlich bevorstehendenScheidungstermin, da er nachehelichen Unterhalt forderte. Er gab ehebedingte Nachteile an. Ichfragte mich, ob der Mann wieder unter schweren Drogen stand. Da behauptete er allen ernstes,seine Mandantin hätte die Lehre aufgrund von Schwangerschaft aufgegeben.Sie hat deshalb - zumindest zurzeit - Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mit Rücksicht auf denAusgleich der ehebedingten Nachteile. Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller hochschwangergeheiratet. Sie musste deshalb Ihre Berufsausbildung abbrechen.Bedenke ich, dass sie dies Ende 1985 tat, unser 1. Kind aber erst Februar 89 auf die Welt kam,so muss sie bei der Geburt im 38. Monat gewesen sein! Dieser Blödsinn muss wohl nicht näherkommentiert werden. Zum Glück hatte ich ja eine Richterin, die als Mutter wusste, wie langeeine Schwangerschaft geht.199


Allerdings hatte sich Herr M sich hier selber schwer geschadet, schrieb er doch noch ein Jahrzuvor in seinem Schriftsatz vom 7.2.07 an das OLG die Wahrheit, also genau das Gegenteil:Die bei Abschluss des Ehevertrages 24-jährige Beklagte war ungelernt. Zwar hatte diese eine Ausbildungals Zahnarzthelferin begonnen, diese jedoch ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie lebte dann einigeZeit mit dem Kläger / Berufungskläger zusammen bis zu dem gemeinschaftlichen Umzug nach V im Jahre1987. Dort hatte der Kläger eine Arbeitsstelle gefunden. Die Beklagte war schwanger; der Sohn der Partelenwurde geboren am ….. Etwa drei Monate vor der Niederkunft - am 02.12.1988 - schlossen die Parteien denEhevertrag, dessen Wirksamkeit im Streit ist.Dieses Schreiben war übrigens etwas später ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt Dr.Km, der damit sehr ausführlich die ganze Verlogenheit der Gegenseite aufzeigte.Zurück aber zu dem Werk von Herrn Rechtsanwalt Münchhausen, alias M. Vorher aber warenseine legendären Unterhaltsberechnungen an der Reihe, bei denen er trotz Gehaltsnachweisemir 6.000 € höheres Gehalt pro Jahr andichtete, darüber hinaus Steuerrückerstattungen in Höhevon 5.000 € jährlich, obwohl ich bestenfalls nur 1.000 € zurück bekam. Kurzum, auch hierlagen wieder Betrugsversuche am laufenden Band vor, die ich sehr gerne noch in meinerStrafanzeige aufnahm. Mangels Niveau möchte ich dieses nicht ernst zu nehmende Schreibennicht vollständig abdrucken. Dr. Km hatte mir versprochen bei meinem kurzfristiganberaumten Besuch Mitte Juni, kurzfristig einen Schriftsatz als Entwurf vorzulegen, der sichu. a. mit den ganzen Unwahrheiten des Herrn M beschäftigte. Am 17. Juni 2008 sah ich endlichmal einen hellen Stern am dunklen Himmel, meine Koryphäe hatte wie versprochen seinenSchriftsatz zügig fertig, 11 Seiten voller Akribie, auf einer Ebene, wie ich sie bisher nie kennengelernt hatte. Endlich mal seit Jahren ein Schriftsatz, der nicht in der Badewanne insDiktiergerät reingelallt wurde mit einer Flasche Bier in der Hand unter Ignorierung meinervielen schriftlichen Sachvorträge. Endlich auch mal ein Schreiben, was nicht die subjektivenBauchgefühle eines Juristen reflektierte (Gefühlsjuristerei), sondern konsequent diverseBeschlüsse der höchsten Instanzen pausenlos zitierte. Vor den vielen von mir mitgebrachtenUrteilen scheute sich sein Vorgänger, Dr. K, lebte er doch im weitgehenden Irrglauben, Urteileseien generell keine Schablonen, die man einfach anwenden kann. Ich genoss das Schreiben beieinem Glas Weinbrand. Wie Dr. Km auf nicht mehr zu überbietendem Niveau die BGHRechtsprechung permanent runter betete im Zusammenhang mit meinem bisher gescheitertenEhevertrag, aber dann auch einige essentielle OLG Urteile sicher aufführte, danach das neueUnterhaltsrecht anvisierte, gefolgt von einem Ausflug in die Kernbereichslehre, es war einfachKlasse, wie absolut souverän mein Familienrechtspapst auch die aktuellste Rechtssprechungbeherrschte, sich regelrecht im Familienrecht austobte, ich hatte stellenweise den Eindruck, dieUrteile hatte er alle selbst entschieden. Ich sah ihn in meiner Vorstellung an einer Kirchenorgelsitzen, deren Tasten aus BGH- und OLG Urteilen bestanden, die er mit zehn Fingerngleichzeitig bediente, während seine Füße auf den Pedalen, die juristische Lehren undParagraphen darstellten, erbarmungslos bediente. Zeitweise hatte ich das Gefühl, ich saß ineiner Vorlesung über Unterhaltsrecht, in der sich ein Professor regelrecht austobte, mit seinemWissen die Zuhörer hoffnungslos überflutete. Kein Wunder, der Mann war ja auch Dozent fürFamilienrecht, das merkte man permanent. In jeder Seite steckte soviel Wissen drin, dass mandiesen Schriftsatz auch schon fast als Buch über Unterhaltsrecht veröffentlichen konnte.Allerdings bekam ich auch Angst, denn verstanden Anwalt M und die Richterin überhaupt einSchreiben auf diesem Niveau? Schließlich spielten die in einer ganz anderen Liga, da pralltenChampionsleague und Bezirksliga zusammen! Herr M und Frau A konnten mir nur leid tun,wahrscheinlich hingen die jetzt in Teams zusammen, um mühselig gemeinsam zurecherchieren, wovon der Mann da redete. Ich gebe zu, ich musste den Schriftsatz mehrfachlesen, und verstand auch nicht alles, was aber normal war, denn als Hobbyjurist war ich demMann hoffnungslos unterlegen, wobei dies aber auch für die anderen Juristen meines Falls galt.200


Dass dieser Mann doch etwas Humor besaß, was man ihm nicht ansah aufgrund seinesprofessoralen und trockenen Auftritts, war an der Stelle, als er der Gegenseite klar machte, dassdie Schwangerschaft meiner Frau wie üblich 9 Monate und nicht 36 dauerte. Hier hatte ermeine Vorlage voll übernommen, Klasse. Aber an diesem Beispiel zeigte er auch dieVerlogenheit der Gegenseite auf, was ein sehr guter taktischer Schachzug war gegenüber demGericht. Das schöne an dem Schreiben war auch, es enthielt keine Fehler, lediglich 24 Monatestatt 15 wurden im Zusammenhang mit den eheähnlichen Verhältnissen erwähnt, Peanuts,harmlos, kurzum ein tadelloser Schriftsatz der Referenzklasse. Allerdings verstand ich nicht,warum er sich mit meinem Ehevertrag so intensiv beschäftigte, der in erster Instanz für nichtigerklärt wurde, weil die Richterin genauso wie die anderen beiden Nieten die aktuelle BGHRechtssprechung nicht kannte. Etwas schade fand ich es, dass Dr. Km dieses Urteil nichterwähnte, folglich auch nicht auf das Thema Eheverträge mit Schwangeren einging.Da dieser Schriftsatz sich vom Niveau enorm abhob von den bisher veröffentlichten Schreiben,für die ich mich teilweise entschuldigen musste, möchte ich dieses Dr. Km Werk fast ungekürzthier veröffentlichen, bewegen wir uns doch hiermit erstmals in der juristischenChampionsleague:Im Ehescheidungsverbundverfahren nachehelicher Unterhalt beantragen wir, den Antrag auf Zahlungnachehelichen Unterhalts zurückzuweisen.Begründung: Der Antrag ist unbegründet.1. Die Parteien haben die Scheidungsfolgen wirksam durch Ehevertrag vom 02.12.1988 geregelt.Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin und entgegen der vom erkennenden Gericht noch im Urteilvom 04.10.2006 im Verfahren 99X 19/05 vertretenen Auffassung bestehen Bedenken gegen die Wirksamkeitdieses Ehevertrages nicht. Die Scheidungsfolgen waren, sind und bleiben grundsätzlich disponibel (BGHFamRZ 2006, 1359; BGH FamRZ 2005. 1449; BGH FamRZ 2005, 1424).Der BGH hat in der Entscheidung vom 11.02.2004 (FamRZ 2004, 601) jedoch und erst recht auch inmehreren Folgeentscheidungen immer wieder betont, dass das geltende Recht gerade keinenunverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten eines Ehegatten kennt. Dies ergibt sichauch aus den gesetzlichen Regelungen in §§ 1408 Abs. 1 und 2, 1414, 1585 c, 1587 o BGB, die mit wenigenEinschränkungen die Disposition über die Scheidungsfolgen freigeben.Der BGH formuliert im Urteil vom 11.02.2004 (NJW 2004, 930) wörtlich:„Die gesetzlichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt. Zugewinn und Versorgungsausgleichunterliegen grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Einen unverzichtbarenMindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten kennt das geltende Rechtnicht." Nun mag es sein, dass dieser Grundsatz der vollen Dispositionsfreiheit der Parteien eine Grenzeerfährt, wo der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebigunterlaufen werden kann. Dies wiederum kommt in Betracht, wenn durch eine vertragliche Regelung eine„evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nichtgerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten beiangemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltungder getroffenen Abrede bei verständiger Würdigung des Wesens der ehe unzumutbar erscheint.Der BGH stellt sodann eine Rangfolge der Scheidungsfolgen auf:- Erste Priorität genießt der Kindesbetreuungsunterhalt.- An zweiter Rangstelle rangieren der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters sowie derVersorgungsausgleich.- An dritter Rangstufe folgt der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit.- Schlussendlich und an letzter Stelle folgt der Zugewinnausgleich.Der Kranken Vorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt folgt dem Rangverhältnis desElementarunterhaltsanspruchs, von dem er sich ableitet (BGH FamRZ2005, 1449).Bei der Überprüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrages ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechungdes BGH zunächst im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle zu prüfen, ob die Vereinbarung schon imZeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lasten Verteilung für denScheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrerLebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz201


oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten.Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, die auf die individuellen Verhältnisse der Eheleute beiVertragsabschluss abstellt, insbesondere also auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie aufden geplanten oder bereits verwirklichten Zuschnitt der Ehe und auf die Auswirkungen der vertraglichenVereinbarungen auf die Ehegatten und etwa vorhandene Kinder.In subjektiver Hinsicht sind danach die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke uns sonstigenBeweggründe zu berücksichtigen. Das Verdickt der Sittenwidrigkeit kann nur in Betracht kommen, wenndurch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oderjedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen werden ohne dass diese Nachteile für den anderen Ehegattendurch anderweitige Vorteile gemindert oder durch besondere Verhältnisse der Ehegatten, dem von Ihnenangestrebten oder gelebten Ehetyp oder durch sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegattengerechtfertigt sind.In diesen Kernbereich der Scheidungsfolgen greift die notarielle Urkunde nicht ein. § 4 der notariellenUrkunde enthält zwar einen nachehelichen Unterhaltsverzicht. Von diesem Verzicht ausgenommen sindjedoch Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 und 1572 BGB, mithin Unterhaltsansprüche wegenKindesbetreuung und Krankheit. Ein Kindesbetreuungsunterhaltsanspruch war allenfalls beschränkt biszur Vollendung des 18. Lebensjahres des betreuten Kindes. Im Übrigen richtet sich der Anspruch nach §1570 BGB nach Recht und Gesetz. Die Urkunde enthält nicht Ansatzweise irgendeine Einschränkungdieses Anspruchs. Auf einen Anspruch nach § 1571 BGB beruft sich die Antragsgegnerin selbst nicht.Deutet man das Petitum der Antragsgegnerin richtig, begehrt sie Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2BGB.Derartige Unterhaltsansprüche sind jedoch weitestgehend und nahezu einschränkungslos disponibel (BGHFamRZ 2005, 691; BGH FamRZ 2005, 1444; OLG Hamm FamRZ 2007, 732).Die Unterhaltstatbestände des Aufstockungsunterhalts (aber auch des Ausbildungsunterhalts undBilligkeitsunterhalts) rangieren auf der untersten Stufe der Wertigkeitsskala im Rahmen derKernbereichslehre. Ein Ausschluss des Aufstockungsunterhaltsanspruchs kann daher offenkundig dieWirksamkeit des Ehevertrages nicht tangieren.In § 2 der notariellen Urkunde haben die Parteien (zwar) Gütertrennung vereinbart. GüterrechtlicheRegelungen sind jedoch (nahezu) einschränkungslos zulässig. Insbesondere kann der gesetzlicheGüterstand ohne Kompensation grundsätzlich immer ausgeschlossen werden (BGH FamRZ 2007. 1317).Bedenken gegen die Wirksamkeit der notariellen Urkunde können allein wegen des VersorgungsausgleichsVerzichts in § 3 erhoben werden.Der Versorgungsausgleich mag dem Kernbereich der Scheidungsfolgen unterfallen.Zunächst ist hier jedoch zu berücksichtigen, dass der Versorgungsausgleich nicht ohne Kompensationausgeschlossen wurde. Nach § 5 der notariellen Urkunde war und ist der Antragsteller verpflichtet, an dieAntragsgegnerin eine Abfindungszahlung von 20.000,00 DM zu leisten.Mit diesem Kapitalbetrag kann die Antragsgegnerin nicht unerhebliche Versorgungsanwartschaftenerwerben. Selbst wenn man jedoch von einer Unwirksamkeit der Regelung zum Versorgungsausgleich in§ 3 der notariellen Urkunde ausgehen wollte, würde dies nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarunginsgesamt führen.Der Ehevertrag ist ersichtlich nach den verschiedenen Regelungsbereichen (güterrechtliche Vereinbarung,Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat etc.) gegliedert.Die Frage einer Gesamtnichtigkeit ist allein danach zu beurteilen, welche Entscheidung die Parteien beiKenntnis der Teilnichtigkeit nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssittegetroffen hätten. Regelmäßig ist das objektiv Vernünftige als Parteiwille anzunehmen (BGH NJW 1986,2577; OLG Frankfurt FamRZ 83, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764). Grundsätzlich ist davonauszugehen, dass bei Nichtigkeit nur eines Teils des Geschäfts es dem Willen der Beteiligten oftmalsentspricht, den im Vordergrund stehenden überwiegenden Teil des Rechtsgeschäfts aufrecht zu erhalten(OLG Hamburg FamRZ 85, 290; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764). So hatte sich das OLG Brandenburgin der vorzitierten Entscheidung mit einer Konstellation zu befassen, bei der (unwirksam) aufTrennungsunterhalt verzichtet worden war. Das OLG Brandenburg hat unter Heranziehung des objektivvernünftigen Partei willens, insoweit zutreffend, entschieden, dass der Vertrag sodann mit denverbleibenden Regelungen, etwa den Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, Bestand behält.Dies wird verstärkt durch die in § 8 des Ehevertrages enthaltene salvatorische Klausel. Hier haben dieParteien gerade ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass bei Unwirksamkeit einer Klausel der Vertrag imÜbrigen Bestand haben soll. Zumindest führt diese salvatorische Klausel zu einer Beweislastumkehr mitder Folge, dass sich der Vertragspartner, der sich auf die Gesamtnichtigkeit der Vereinbarung beruft,vorliegend die Antragsgegnerin, darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 2003. 347).Dieser Darlegungs- und Beweislast ist die Antragsgegnerin nicht nachgekommen.Die Berufung gegen das Urteil des erkennenden Gerichts vom 04.10.2006 im Verfahren 99X 19/05 mit derÜberprüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages konnte allein in zweiter Instanz nicht durchgeführt werden,weil der Rechtsmittelstreitwert nicht erreicht wurde. Auf fehlende Bedürftigkeit der Antragsgegnerin202


einerseits und fehlende Leistungsfähigkeit andererseits kommt es daher entscheidungserheblich nichtmehr an. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen demgemäß nur vorsorglich.1. Die Einkommenssituation des Antragstellers im Jahr 2007 stellt sich wie folgt dar:[Anmerkung: Hier folgen die Gehaltsabrechnungen, können wir uns hier ersparen können.]Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in den an den Antragsteller zur Auszahlung gebrachten Beträgen inerheblichem Umfang Fahrtkostenerstattungen enthalten sind. Die Höhe dieser Fahrtkostenerstattungenergibt sich aus den Monatsabrechnungen.[Dann berechnete der Meister meine Fahrtkosten gemäß Düsseldorfer Leitlinen, was wir unshier im Detail schenken können]Dem Antragsteller sind damit berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 660,00 € gutzubringen.Sodann verbleibt ein Einkommen in Höhe von netto xxx,00 €.Die Antragsgegnerin legt einen Unterhalt für das minderjährige Kind Viveka in Höhe von 420.00 € abzgl.hälftigen Kindergeldes in Höhe von 77,00 €, somit 343,00 € zugrunde. Berücksichtigt man nur diesenZahlbetrag, verbleibt ein Nettoeinkommen des Antragstellers in Höhe von X €. gerundet X €. NachAuffassung des 7. Senats des OLG Düsseldorf (vgl. Ziffer 15.1 der Leitlinien) ist der Tabellenbetrag inAbzug zu bringen. Sodann verbleibt ein Einkommen von (nur) X €, Aufstockungsunterhalt in Höhe voninsgesamt 563.00 €!Die Antragsgegnerin ist für ihre vermeintliche Bedürftigkeit darlegungs- und beweisbelastet (BGH FamRZ1983.670). Dem genügt die Antragsgegnerin nicht ansatzweise.[Ein toller Angriff, da meine Koryphäe Versäumnisse des RA M gnadenlos aufzeigte!]Die Antragsgegnerin ist allerdings nur teilschichtig erwerbstätig. Der genaue Umfang ihrer Erwerbstätigkeiterschließt sich den Abrechnungen nicht. Die Antragsgegnerin hat sich nicht dezidiert zum Umfang ihrerErwerbstätigkeit geäußert. Sie hat auch nicht den Arbeitsvertrag vorgelegt. Schon aufgrund der von ihrpraktizierten, letztlich völlig unzureichenden, teilschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt die Antragsgegnerinjedoch fast Nettoeinkünfte, die in der Größenordnung der Nettoeinkünfte liegen, die dem Antragsteller nachAbzug der Belastungen wie berufsbedingte Aufwendungen und Barunterhaltsleistungen für dasminderjährige Kind, verbleiben.Mit den vorerwähnten Nettoeinkünften der Antragsgegnerin ist es im Übrigen selbstverständlich nichtgetan. Die Antragsgegnerin ist 44 Jahre alt und erfreulicherweise bei bester Gesundheit.Unterhaltsansprüche nach § 1570 BGB stehen der Antragsgegnerin nicht (mehr) zu, da das Kind Viveka,sich zwischenzeitlich in einem Alter befindet, in dem der Betreuungs- und Versorgungsaufwand derart inden Hintergrund tritt, dass dem betreuenden Elternteil die Verrichtung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeitzumutbar ist. Dies galt schon nach dem tradierten Altersphasenmodell und gilt erst recht nachInkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes ab 01.01.2008, mit der verstärkten Betonung desGrundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung und deutlich vorverlagerten Einsatzzeiten bei derErwerbsobliegenheit. § 1571 BGB liegt ersichtlich nicht vor. Das Gleiche gilt für § 1573, 1574, 1575 und1576 BGB.Allein ein Aufstockungsunterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB, auf den die Antragsgegnerin sich(wohl) berufen will, könnte in Betracht kommen.Eine Einkommensdifferenz, die einen Aufstockungsunterhalt rechtfertigen könnte, liegt jedoch schon beiZugrundelegung der tatsächlich von der Antragsgegnerin erzielten Einkünfte nicht vor. Sie liegt erst rechtnicht vor, wenn, was geboten ist, Einkünfte aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit der Antragsgegnerinfingiert werden. Bei vollschichtiger Tätigkeit könnte die Antragsgegnerin unschwer Nettoeinkünfte vonnicht unter 1.500,00 € monatlich erzielen.4. Die Antragsgegnerin hat jedweden weiteren Unterhalt verwirkt. Die Antragsgegnerin lebt seit fast zweiJahren in einer eheähnlichen Partnerschaft mit Herrn Ludger F. Herr F hat seinen Lebensmittelpunkt in derWohnung der Antragsgegnerin. Er schläft dort regelmäßig. Die Antragsgegnerin und ihr Lebensgefährtenehmen die Mahlzeiten zusammen ein. gehen zusammen einkaufen, verbringen die Freizeit zusammen. IhrZusammenleben ist in keiner Weise unterscheidbar von dem Zusammenleben von Eheleuten. Beweiszunächst: Zeugnis des Herrn W, 42113 Wuppertal.Die Antragsgegnerin hat Unterhaltsansprüche auch aus einem weiteren Grund verwirkt.Die Antragsgegnerin lässt mit Schriftsatz vom 15.05.2008, Seite 6, allen Ernstes und unter eklatantemVerstoß gegen § 138 ZPO vortragen, sie habe den Antragsteller „hochschwanger geheiratet und deshalb203


ihre Berufsausbildung abbrechen" müssen. Dies ist falsch (!). Die Antragsgegnerin hat ihre AusbildungAnfang 1986 (!) abgebrochen. Das erste Kind kam im Februar 1989 zur Welt. Auch bei der Antragsgegnerinhat die Schwangerschaft, wie üblich, 9 Monate und nicht 36 Monate gedauert. Die Antragsgegnerin hattedies mit Schriftsatz vom 07.02.2007 auch bereits selbst vorgetragen. Mit dem nunmehr offenkundig undbewusst wahrheitswidrigen Vorbringen werden die Grenzen zulässiger Interessen Wahrnehmungüberschritten. Es soll dem erkennenden Gericht lediglich suggeriert werden, die Antragsgegnerin habeehebedingte Nachteile erlitten. Dem ist jedoch nicht so.5.Weitere Unterhaltsansprüche sind per se nach § 1578 b BGB zu begrenzen und/oder zu befristen. Dieswird hiermit ausdrücklich beantragt. Nach dem Unterhaltsänderungsgesetz 2008 und § 1569 BGB neuerFassung ist der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigen Verantwortung geschiedener Ehegatten gestärkt.Diese Eigenverantwortung hat durch das Unterhaltsänderungsgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten.Grundsätzlich soll und muss jeder (geschiedene) Ehegatte nach der Scheidung für seinen Lebensunterhaltselbst aufkommen. Die Gewährung von Unterhalt nach §§ 1570 ff. BGB stellt die Ausnahme dar.Keiner der Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff. BGB. mit Ausnahme des von der Antragsgegnerinoffensichtlich reklamierten Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB, kommt überhauptin Betracht.Die Parteien haben am 00.12.1988 geheiratet. Die Parteien leben seit Anfang des Jahres 2004 getrennt.Seitdem zahlt der Antragsteller bereits in erheblichem Umfang Unterhalt.Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB bietet jedoch keine von ehebedingtenNachteilen unabhängige Lebensstandardgarantie im Sinne einer fortwirkenden Mitverantwortung. Ist, wievorliegend, eine etwaige nacheheliche Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingte Nachteile sonderndarauf zurückzuführen, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einenunterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, ist es im Regelfall dem unterhaltsberechtigtenEhegatten jedenfalls nach einer Übergangszeit zumutbar, auf einen Lebensstandard nach den ehelichenLebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz I BGB) zu verzichten und sich mit dem Lebensstandard zubegnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte (Bundestagsdrucksache 10/2888,19).Ein Wegfall des nachehelichen Unterhalts ist der Antragsgegnerin auch zumutbar. Der Antragsteller zahltseit nunmehr über 4 Jahren Unterhalt nicht nur für die ehegemeinschaftlichen Kinder, sondern auch für dieAntragsgegnerin. Die Antragsgegnerin befindet sich zwischenzeitlich auch wieder im Erwerbsleben,wenngleich sie, wie oben dargelegt, mit ihrer nur teilschichtigen Erwerbstätigkeit ihre Erwerbsobliegenheitnicht voll ausschöpft. Die Antragsgegnerin ist durch nichts, insbesondere nicht durch Betreuung undVersorgung minderjähriger Kinder, Alter, gesundheitliche Beeinträchtigungen o.a. an der Verrichtung einervollschichtigen Erwerbstätigkeit gehindert.Dr. Km, RechtsanwaltDieses absolut gelungene, professorale, extrem rechtswissenschaftliche Werk, schon legendäreSchreiben sollte unsere Scheidung vorantreiben, ging daher nicht auf die Widerklage ein. Dasmusste einer von Dr. Kms Jüngern machen, RA Hm, etwa 35 Jahre alt. Die Koryphäe Dr. Kmwar leider im Urlaub. Bei der Widerklage konnte er große Teile des legendären Schreibens vonDr. Km verwenden. Ein paar Tipps von mir, warum meiner Frau keine Prozesskostenhilfe(PKH) zustand, fand ich ein paar Stunden vorher heraus, als ich mir auch noch die ZPO gekaufthatte. Mittlerweile glich mein Arbeitsplatz in den Pausen einem Rechtsanwaltbüro, dazeitweise zig Bände rum standen wie BGB, ZPO, RVG, STGB, zwei dicke Aktenordner mitScheidungs- und ZV Sachen rundeten das Bild in den Pausen ab. Da die Gegenseite nichtwahrheitsgemäß vortrug, verwirkte sie jeden Anspruch auf PKH gemäß §124 ZPO. Gierignahm der junge Anwalt Hm diesen Ratschlag auf, genauso wie meinen Hinweis auf das BGHUrteil, in dem Trennungsunterhalt unzumutbar wird bei Vorliegen von eheähnlichenGemeinschaften. Ursprünglich wollte er deswegen meiner Frau nämlich lächerliche 100-200 €anrechnen, was der BGH aber anders sah. Ich merkte sofort, Herr Hm war sehr unerfahren,dafür aber extrem kooperativ, menschlich sehr angenehm, erinnerte mich an RA Ri. Als ichihm dann auch noch den Tipp gab, die richterliche Verweigerung von PKH vom Dezembermangels Aussicht auf Erfolg zu erwähnen, womit die Widerklage zur Farce wurde, war er totalbegeistert, denn im Abänderungsverfahren forderte man weniger, da schon erfolglos, und jetztsollen höhere Forderungen den Erfolg bringen? Mensch M, lerne doch endlich mal logischdenken! Hierfür eignet sich das königliche Spiel Schach bestens!204


Apropos M, bei der Frage, ob mein Gegenüber Herrn M kannte, fiel eine interessanteBemerkung. Er wirkte nach Außen scheinbar sehr korrekt, aber wehe, man schaute mal hinterden Fassaden. Als ich dem Anwalt von der Strafanzeige erzählte und der kriminellen Nummermit der 36 monatigen Schwangerschaft, hörte man ihn nur noch schwer aufatmen, so etwashatte er mit Sicherheit noch nie erlebt. Meine mich begleitende Freundin meinte später, AnwaltM sei überall genauso beliebt wie Scheiße am Schuh, was sich nicht mehr leugnen ließ.Herr Hm bot mir an, den Entwurf zu schicken, ein Angebot, was ich gerne annahm.Zweieinhalb Tage später mailte man mir diesen Schriftsatz, dem man sofort anmerkte,dass er aus der Waffenschmiede Dr. Km stammte, da offensiv und mit Urteilen reichlichversehen statt mit Gefühlsjuristerei. Ebenso stelle ich mit Freude fest, dass meineDruckbetankung wenige Tage zuvor sehr gut sich im Schriftsatz wiederspiegelte, einfachperfekt, ein Niveau, fast auf Dr. Km Ebene! Zwar zitierte er ein BGH Urteil, was meinesErachtens nicht zu unserem Fall passte, aber egal, die Gegenseite hatte eh keine Ahnung.Schauen wir uns mal einen kleinen Auszug an, da von den 6 Seiten des Schriftsatzes 4 von demeben vorgestellten Dr. Km Werk entnommen wurde, sprich die ganze Unterhaltsberechnung:nehmen wir zum Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten vom 15.05.2008 wie folgt Stellung:Das Prozesskostenhilfegesuch ist unbegründet und daher zurückzuweisen.1. Prozesskostenhilfe darf nicht bewilligt werden, wenn sie gemäß § 124 ZPO sofort wieder entzogenwerden müsste. Gemäß § 124 Nr. 1 ZPO ist die Prozesskostenhilfebewilligung insbesondere dannaufzuheben, wenn die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligungder Prozesskostenhilfe maßgebende Voraussetzungen vorgetäuscht hat.Wie bereits im Parallelverfahren zum nachehelichen Unterhalt dargelegt, führt die Beklagte seit mindestensAnfang des Jahres 2007 eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit ihrem Lebensgefährten, Herrn LudgerF. Das Eingehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann jedoch bereits während der Trennung zueiner vollständigen Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen, insbesondere, wenn sich derunterhaltsbegehrende Ehegatte gegen den Willen des Pflichtigen von der Ehe abkehrt und einem anderenPartner zuwendet (BGH FamrZ 1981, 892; BGH FamRZ 1980, 665). Hierzu werden wir weiter unten nochausführlich vortragen.Ausweislich des bisher in den Rechtsstreits seitens der Beklagten eingebrachten Sachvortrags und derKlagebegründung zu beabsichtigten Widerklage erwähnt sie diesen Lebensgefährten mit keinem Wort.Führt die Tatsache des Zusammenlebens mit einem neuen Partner nicht bereits zur Verwirkung, so ist demUnterhaltsberechtigten grundsätzlich für die tatsächliche oder unterstellte Erbringung vonVersorgungsleistungen zugunsten des neuen Lebensgefährten eine angemessene Vergütung für dieseDienste anzurechnen (u. a. BGH FamRZ 2001, 1693). Alternativ rechnet die Rechtsprechung auf Grund desZusammenwirtschaftens der neuen Partner dem Unterhaltsberechtigten eine Haushaltskostenersparnisvon 20 - 25 % zu (OLG Hamburg FamRZ 1987, 1044; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 957).Diese Umstände sind der Beklagten vom Prinzip her bestens bekannt. Ebenso war der Beklagten derUmstand bekannt, dass es sich hierbei um eine Voraussetzung handelt, die das ob und den Umfang derProzesskostenhilfebewilligung maßgeblich beeinflussen kann. Dadurch, dass sie diese Angabe bewusstverschweigt, folgt eine unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses. Prozesskostenhilfe ist bereits ausdiesem Grund zu versagen.2. Prozesskostenhilfe ist jedoch auch deshalb zu versagen, da der Beklagten bisher noch nicht einmalProzesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage bewilligt wurde. Hierzu wird Gericht gute Gründegehabt haben.[Hier bewies der junge Geisteswissenschaftler hervorragende Logik, guter Angriff!]3. Prozesskostenhilfe ist schließlich deshalb nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigte Widerklage keineAussicht auf Erfolg hat und völlig mutwillig ist.Zwar ist die von der Beklagten zu Beginn ihrer Begründung angegebene Änderung der Verhältnisse, diezum Vergleichsabschluss herrschten, tatsächlich eingetreten. Die Ausführungen der Beklagten sindinsofern zu korrigieren, als dass der gemeinsame Sohn sich nicht mehr in der Berufsausbildung befindet,sondern diese bereits abgeschlossen hat. Indessen geht die Beklagte sowohl auf der Einkommensseite205


des Klägers wie auch auf der Einkommensseite der Beklagten von falschen Zahlen aus. Dementsprechendist das dargelegte Rechenwerk unbrauchbar.Man merkte, RA Hm hatte fleißig recherchiert, da wurde man mit BGH und OLG Urteilenregelrecht überschüttet statt mit Bauchgefühlen, folglich ergaben sich keine Interpretationsspielräume.Außerdem wurden alle meine Vorschläge verwendet, insbesondere mein Fund imZPO, §124. Es war nämlich meine Taktik, meiner Frau die PKH zu verwehren, um ihr denfinanziellen Todesstoß zu verpassen, damit sie endlich bankrott aufgab und der Spuk dannvorbei war. Auch der Schachzug, die Richterin auf die schon im Dezember verwehrte PKHhinzuweisen, bei der sie die Begründung der mangelnden Aussicht auf Erfolg angab, stammteaus meinem Kopf. Man musste nämlich der Richterin klar machen, wenn schon vorher dieErfolgsaussichten bei geringerem Unterhalt Null waren, müssen diese nun noch schlechter seinaufgrund der höheren Forderungen. Hier musste man mal die Logik spielen lassen, womitAnwalt M ernsthafte Probleme hatte.Eine dritte Strategie von mir war das wiederholte Aufzeigen der Verlogenheit unseres Gegners,womit ich die Richterin auf meine Seite bekommen wollte, die endlich den ganzenProzessbetrug erkennen sollte, womit ich mir ein positives Urteil erhoffte. Mal bayrischformuliert, man musste permanent und schonungslos die Sau durchs Dorf treiben.Insgesamt lief nun alles wie am Schnürchen, ich feuerte nun endlich aus allen Rohren. Sostellte ich mir die Rolle vom Jäger vor. Erst das Dr. Km Wahnsinnswerk, dann die Strafanzeigeund das standesrechtliche Verfahren wenige Tage später, und nun dieser Angriff. Und dies allesinnerhalb von ca. 2 Wochen! Mit den richtigen Anwälten bewaffnet konnte ich endlich malmeine Stalinorgel anschmeißen. Obwohl der Anwalt meiner Frau wusste, dass ichStrafanzeigen gestellt hatte, ließ er sich nicht sonderlich beeindrucken. Ende August 2008erreichte mich ein völlig wirrer Schriftsatz von ihm, in dem es im wesentlichen um dieAbänderungsklage ging. Auch hier wurde gelogen ohne Ende, sprich Prozessbetrug begangen.Allerdings wollte ich diesen fantastischen Urkundenbeweis nicht schon wieder an dieStaatsanwaltschaft leiten, wollte diese nicht überlasten. Schauen wir uns mal ein paarkommentierte Passagen dieses Schreibens an:1.Die Beklagte hat einen Bekannten, jedoch keinen Lebensgefährten. Dieser wohnt in Velbert.b)Eine eheähnliche Partnerschaft mit Herrn F besteht nicht.Das Gericht wird gebeten, über den Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu entscheiden.Der Anwalt meiner Frau verteilte ein Thema auf den Anfang und das Ende seines Schreibens.Offensichtlich wusste er am Ende des Schriftsatzes nicht mehr, was er am Anfang geschriebenhatte. Dies galt auch bezüglich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, worauf er am Anfangund am Ende seines Schriftsatzes einging.Die Beweise für diese eheähnliche Lebensgemeinschaft hatten wir schon vor einigen Monatevorgelegt, nämlich die Aussage des Verwalters und drei seiner Mieter. Diese Aussagen wurdenaber völlig ignoriert, da wurde weiterhin gelogen ohne Ende. Da meine Tochter mittlerweileaussagewillig war, schlug ich im Schriftsatz ihre Ladung als Zeugin vor.Genau an dieser Stelle zeigte der Anwalt M mal wieder sehr gefährliche Schwächen in punktoVoraussicht und Verantwortung. Er trieb schon allein mit dieser einen Lüge meine Frau in eineSchlacht, die sie finanziell hätte ruinieren können. Ich hätte ohne weiteres einen Privatdetektiv206


engagieren können, der vor dem Haus meiner Frau Posten bezogen hätte. Jeden Tag so etwa 7Stunden, das mal 14 Tage, über vier Wochen verteilt, da wären Kosten von locker 5000 €zustande gekommen, obwohl dieser Detektiv sich wahrscheinlich 99,9% der Zeit seinen Pudelvor Langeweile gekrault hätte, und das auch noch vorerst auf meine Kosten. Meine Frau hättediesen Ermittler bei ihrer Überführung dafür sogar bezahlen müssen aufgrund des Urteils einesObergerichtes! Wenn ich der Anwalt von ihr gewesen wäre, hätte ich gesagt, Mensch FrauLand, wir spielen hier russisch Roulette, wir sollten besser die Wahrheit sagen, auch wenn die118 € Unterhalt pro Monat wegfallen. Dieser Schaden ist aber auf jeden Fall viel geringer,außerdem ist es eh keine Schande, wenn sie es jeden Abend kräftig von Herrn F besorgtbekommen. Aber nein, mit Vollgas Richtung Abgrund war seine Devise, denn auch hier konnteRA M richtig Geld verdienen. Nehmen wir mal an, ich hätte einen Detektiv engagiert miteinigen tausend Euro Kosten. Herr M hätte dann zu seiner Mandantin gesagt, die Kostenbrauchen sie nicht zahlen, da gehen wir sogar vor das OLG Düsseldorf. Natürlich hätte er dahaushoch verloren! Nein, falsch ausgedrückt von mir: Seine Mandantin hätte den Kürzerengezogen, er selber hätte daran richtig verdient, also den Fall finanziell gewonnen. Sehen Sie,sehr geehrte Leser, so verdient man Geld! So hatte er es ja auch zweimal bei der Anlage Ugemacht. Noch nie habe ich so einen verantwortungslosen Anwalt gesehen, noch nicht mal inFilmen!4.Der Kläger hätte im Jahre 2007 für das Jahr 2006 Steuern in Höhe von 501,93 € nachentrichten müssen.Allerdings hat er diese lediglich teilweise entrichtet. Insoweit nehmen wir Bezug auf das Verfahren 99X65/08 des erkennenden Gerichtes. Der Kläger wäre ohne weiteres im Stande, einen Steuerrückfluss vonzumindest 5.000,00 € zu realisieren, würde er die restierenden 200,00 € zahlen zum Zwecke des Erhaltes derZustimmung zur Unterzeichnung der Anlage U. Beweis: durch den Kläger vorzulegende Steuererklärungfür das Jahr 2007.Völlig wirr (da völlig anderer Fall) und verleumderisch ist die Behauptung, dass Steuererstattungenvon 5.000 € zu erwarten sind, was es auch nie in der Vergangenheit gab. ImParallelfall aus 2008 (Anlage U, ohne Anwalt geklagt) hatte ich Steuererwartungen von 700 €angegeben, was auch der vorläufige Streitwert daher war. Ob beim Erstatten der Steuerschuldder Beklagten es ein Fehler war, einen alten Titel davon abzuziehen, wurde gerade vom Gerichtentschieden. Allerdings spielte ich mit dem Gedanken, diese ca. abgezogenen 220 € zuüberweisen, und im Gegenzug sofort eine Pfändung über diesen Betrag zu starten, nur um einenkorrekten Formalismus einzuhalten, was wohl offensichtlich im Sinne des Anwalts meiner Frauwar. Nur was hatte dieser Fall in diesem Schreiben zu suchen, da es ein ganz anderesAktenzeichen war?5.Darüber hinaus verdient es darauf hingewiesen zu werden, dass nunmehr - mit Rücksicht auf die langeTrennungsdauer und die geänderte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06) - derKläger sein Einkommen erhöhen muss um den vollen Mietwert der Eigentumswohnung. Dieser Mietwert istanzunehmen mit zumindest 600,00 € und hälftig zu berücksichtigen.Was versuchte der Mann mir zu sagen? Ich besorgte mir aus dem Internet dieses recht neueBGH Urteil. Was RA M wohl bisher nicht mitbekommen hatte, dass ich nur die Zinsen meinerETW als unterhaltsmindernd betrachtete in der Unterhaltsrechnung 2006 und nicht die Tilgung.Neu im Urteil war der Hinweis, 4% meines Bruttogehaltes musste ich meiner Frau zahlen fürihre Altersversorgung, da durch die Tilgung eine Vermögensbildung entstand. Inwieweit meinEhevertrag dies abwehren konnte bei einem Sieg vor dem OLG, konnte ich nicht genau sagen.9.Zutreffend ist. dass die Beklagte nur teilschichtig erwerbstätig ist.Wir überreichen als Anlage die Abrechnung der Beklagten für den Monat Juni 2008; daraus ergibt sich,dass die Beklagte Im Juni 2008 (fast) vollschichtig gearbeitet hat. Anlage B 5). Ausgehend von einem207


Bruttoeinkommen von 8.81 € pro Stunde lässt sich ausrechnen, dass Nettoeinkünfte von 1 .500.00 € nichterlösbar sind.Zweifellos waren 1500 € in dieser Firma, in der sie seit 2004 zu geringem Lohn arbeitet, nichtzu erreichen. Meine Frau hatte auch nie Bemühungen unternommen, sich nach besser bezahltenStellen umzuschauen wie von meiner Verwandtschaft oft empfohlen. Gut bezahlte Positionenim Aldi wurden abgelehnt unter der Begründung, sie möchte die netten Kollegen nichtverlassen. Im Zeitalter des neuen Unterhaltsrechts, was mehr Eigenverantwortung fordert, einevöllig falsche Einstellung.Zu korrigieren ist der Vortrag der Beklagten im Rahmen des Scheidungsverfahrens, dass sie infolge derHeirat die Berufsausbildung abgebrochen habe. Vielmehr hat die Beklagte die Berufsausbildungabgebrochen, um zusammen mit dem Kläger in V leben zu können. Der Kläger hatte in Süddeutschlandeine Anstellung gefunden. Aufgrund des bereits vor der Ehe bestehenden Verhältnisses ist dann dieBeklagte dem Kläger nachgefolgt. Die Eheschließung erfolgte am 09.12.1988; der Sohn der Parteien wurdeam 11.02.1989 geboren, also drei Monate später.Hier wurde wieder strafrechtliches Terrain betreten. Besonders peinlich war, dass Anwalt Mimmer noch nicht seinen eigenen ehemaligen Schriftsatz aus dem Jahre 2007 begriff. Dorterzählte er dem OLG genau das Gegenteil, nämlich leider die Wahrheit:Die bei Abschluss des Ehevertrages 24-jährige Beklagte war ungelernt. Zwar hatte diese eine Ausbildungals Zahnarzthelferin begonnen, diese jedoch ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie lebte dann einigeZeit mit dem Kläger / Berufungskläger zusammen bis zu dem gemeinschaftlichen Umzug nach V im Jahre1987. Dort hatte der Kläger eine Arbeitsstelle gefunden.Schon im Schriftsatz vorher hatte Herr M die Lachnummer mit der 36 monatigen Schwangerschaftgebracht, indem er behauptete, 1984 brach sie die Lehre ab, weil sie schwanger wurde,Februar 1989 kam der Sohn zur Welt. Jetzt korrigierte er die Sache, allerdings sehrunglücklich, denn er begriff immer noch nicht die Problematik, nämlich 3 Jahre Differenzzwischen Abbruch der Lehre und den Umzug nach Süddeutschland. Auch vergaß er das ebenaufgeführte Schreiben an das OLG, in dem er mal die Wahrheit schrieb. Wenn man so einenAnwalt hat, ist das mehr als nur peinlich, es ist schon gefährlich, da massiv auf strafrechtlichemTerrain operiert wird.Es folgten noch belanglose Dinge, etwa, dass meine Fahrtstrecke angeblich 5 km kürzer war alsangegeben. Offensichtlich hatte der Mann auch noch Langeweile, dass er jetzt um wenige Eurofeilschen musste. Scheinbar hatte er nicht genug Arbeit, nicht umsonst inserierte er alle 2Wochen in einer kostenlosen Schwerter Stadtzeitung.Als ich wegen diesem Schriftsatz einen Termin bei meiner Koryphäe hatte, schob diese michzu seinem jungen Kollegen Hm ab, denn vor mir war noch eine hübsche, junge Südländerindran, die ihr Wahnsinns Fahrgestell im Wartezimmer schon richtig appetitanregendausgefahren hatte. Kein Wunder, dass Dr. Km sich lieber Appetit bei ihr holte als sich mit demwirren Gesabber seines Kollegen M abzugeben. Im Vorbeigehen meinte Dr. Km zu mir:“Allesim grünen Bereich“, allerdings dachte er wohl gerade nicht an meinen Fall, sondern bezog sichwahrscheinlich auf sein wartendes südländisches Viagra vor seinem Büro, bei dem er sichschon mal richtig Appetit für zu Hause holte.Herrn Hm kannte ich schon, wollte ich ihm schon Wochen zuvor vergeblich Antwortenentlocken zum Thema Rechnung Dr. K. Seine teilweise existierende Unerfahrenheit hatte einenVorteil für mich, so konnte ich ihm wenigstens diktieren, was geschrieben werden sollte, da erjede Information und Verweise auf die Rechtssprechung begierig und gerne absorbierte. Auchwar er richtig dankbar, als ich ihm das BGH Urteil in ausgedruckter Form schenkte, was erwohl noch nicht kannte. Überhaupt wirkte dieser junge Kollege, etwa Mitte 30, sehraufgeschlossen und motiviert, es machte schon Spaß, mit ihm zusammen zu arbeiten. Wenn der208


mal 10 Jahre mehr Berufserfahrung hat, wird das bestimmt mal ein guter Anwalt, davon warich fest überzeugt, besonders wenn er öfter mal bei der Koryphäe auf dem Schoss sitzen undihm zuschauen darf beim Entwurf von Schriftsätzen. Allerdings musste ich auch zeitweise mitHerrn Hms Unerfahrenheit kämpfen, etwa bei der Frage, ob ich meinem Sohn so einfach denUnterhalt streichen konnte, denn er verdiente in seiner Lehre genug. Ich wies Ra Hm an, diesbei unserem Familienrechtpapst zu klären, denn ich wollte mich nicht der Gefahr einer weiterenPfändung aussetzen. Allerdings beschloss ich an diesem Tag, mir nur noch Termine beimeinem Familienrechtsguru geben zu lassen statt bei seinen Jüngern, schließlich wollte ich aufjede Frage eine professionelle Antwort haben anstatt ratlos nach Hause fahren zu müssen.Einige Tage später bekam ich eine sehr gute ausführliche schriftliche Antwort auf meine Fragedes Kindesunterhalts. Ich hatte den Eindruck, meine Koryphäe war darin involviert. Man rietmir, unter Vorbehalt erst einmal weiter den Unterhalt an den Sohn zu zahlen, damit ich nacheinem Abänderungsverfahren diese Summe zurückfordern könnte. Allerdings wollte man ihnerst einmal anschreiben mit dem Vorschlag, freiwillig auf den Titel des Kindesunterhalts zuverzichten, da seine Einkünfte hoch genug waren. Mir gefiel dieser Vorschlag, erst einmal einebillige Lösung anzustreben, wieder einmal ein Beweis mehr, dass diese Kanzlei keinejuristische Räuberhöhle war.Gut eine Woche später kam auch der Schriftsatz des RA Hm an, der mir gut gefiel. Auch hierhatte ich den Eindruck, dass Herr Hm zeitweilig auf dem Schoss meiner Koryphäe saß, um demMeister mal zuschauen zu dürfen, oder zumindest Hilfe von ihm zu bekommen.Man war weitgehend meiner schriftlichen Vorlage und Strategie gefolgt, permanent dieVerlogenheit der Gegenseite, sprich den ganzen Prozessbetrug aufzuzeigen. Mein Ziel war es,die Sau so lange durchs Dorf zu reiten, bis die Richterin die Nase voll hatte von den Märchenund von unseren Darstellungen überzeugt war. Leider vermied es mein Anwalt solche Begriffewie Prozessbetrug zu verwenden und auch auf die Strafanzeige hinzuweisen. Andererseitswollte ich auch nicht zu viel Druck auf ihn ausüben, denn schließlich konnte ich mir keineMandatskündigung leisten. Meinen per Fax gesendeten Wunsch, mit dem Verbalpettingendlich aufzuhören und stattdessen schonungslos das Kind beim Namen zu nennen, nämlichpermanenter Prozessbetrug, kam er weitgehend nach. Okay, ich gebe zu, in der Scheidungszeitwurde meine Ausdrucksweise sehr hart und brutal, was einige Frauen aus meiner Umgebungentsetzte, weshalb ich deswegen auch mit meiner neusten Freundin schon nach 6 Wochenheftige Diskussionen führte.Aus unserem Schriftsatz möchte ich auszugsweise nur die schönsten Passagen aufführen, quasithe best of. Erst einmal konnten wir es uns nicht verkneifen, auf den wirren Schriftsatz desGegners zu verweisen, weil ich mir wieder einmal die Frage stellen musste, ob er unterDrogeneinfluss entworfen wurde, eine Tendenz, die ich seit dem 3. Januar 2008 beobachtete:Die Ausführungen zum behaupteten Steuerrückfluss von 5.000,00 € sind wirr und unverständlich.Dann zeigten wir nahezu pausen- und gnadenloslos die Verlogenheit der Gegenseite auf:Die gesamte Vorgehensweise der Beklagten im Zusammenhang mit der Steuererklärung für 2006 und demStreit um die Durchführung des begrenzten Realsplittings zeigt jedoch einmal mehr, dass die Beklagtekeine Gelegenheit ungenutzt lässt, um durch jeweils wechselnden, wahrheitswidrigen Sachvortrag zugleichen Sachverhalten sich in jeweils unterschiedlichen Verfahren entsprechende Vorteile zu verschaffen.So behauptete die Beklagte in dem vom Kläger eingeleiteten Vollstreckungsabwehrklageverfahren gegendie Zwangsvollstreckung der Beklagten zum Aktenzeichen 63 F 1 94/07 doch allen Ernstes, sie habe vomKläger im Jahr 2006 überhaupt keinen Ehegattenunterhalt erhalten! In ihrer Steuererklärung für 2006wiederum gibt sie an, im Jahr 2006 Trennungsunterhaltsleistungen in Höhe von 2.100,00 € erhalten zuhaben. Diese Vorgehensweise bedarf keiner weiteren Kommentierung.209


Dieses Argument hatte ich übrigens schon in meinem Schreiben zum Thema Anlage Ugebracht, insofern konnte ich einiges daraus sehr gut verwerten für den neuen Schriftsatz an dieGegenseite. Wenn die Richterin meine harten Vorwürfe mehrfach las, vergaß die das bestimmtnicht mehr.8. Die Beklagte hat ihren Prozessbevollmächtigten offenbar nunmehr eine dritten Version über denZusammenhangs zwischen dem Abbruch ihrer Berufsausbildung und der Eheschließung mit dem Klägerpräsentiert. Auch diese Version ist falsch und hat mit der Realität nichts zu tun.Die Beklagte hatte in ihrem Schriftsatz vom 07.02.2007 an das Oberlandesgericht Düsseldorf imBerufungsverfahren II-6 UF 178/06 zunächst vortragen lassen, sie habe ihre Ausbildung alsZahnarzthelferin ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie habe dann einige Zeit mit dem Klägerzusammengelebt und sei dann mit ihm im Jahr 1987 nach V umgezogen, da der Kläger dort eineArbeitsstelle gefunden habe.Beweis: Auszug aus dem Schriftsatz der Beklagten an das OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 in KopieDer folgende Abschnitt wurde von meinem Anwalt auf meine Bitte hin stark verbessert.DasWort „Prozessbetrug kam vorher gar nicht vor, auch nicht die vorliegenden Strafanzeigen.Ebenfalls ließ ich das Verwirken von Prozesskostenhilfe einbringen, denn wenn diese nichtgewährt wurde, musste meine eh schon bankrotte Frau aufgeben. Dieser Angriff auf ihrefinanzielle Existenz war leider notwendig, um endlich den ganzen Wahnsinn zu beenden.Kurzum, in der folgenden Passage musste die Richterin bestimmt hart schlucken.Im Schriftsatz vom 15.05.2008 (S.6) zum Scheidungsverbundverfahren 99X 19/05, Amtsgericht Wuppertal,ließ sie dann allen Ernstes vortragen, sie habe wegen der Heirat mit dem Kläger und weil siehochschwanger gewesen sei, ihre Ausbildung abbrechen müssen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsereAusführungen im Schriftsatz vom 03.07.2008 (S.6 unten). Nunmehr lässt sie vortragen, die Beklagte habedie Berufsausbildung abgebrochen, um zusammen mit dem Kläger in V leben zu können. Der Kläger habedort eine Anstellung gefunden.Richtig ist allein, dass der Kläger zum 01.10.1987 in V eine Anstellung gefunden hatte und die Parteien zum01.10.1987 nach V umgezogen sind. Die Ausbildung hat die Beklagte jedoch nach Erinnerung des KlägersAnfang 1986 abgebrochen, nach ihren eigenen Worten im bereits zitierten Schriftsatz vom 07.02.2007 andas OLG Düsseldorf sogar bereits 1984 ohne Abschluss beendet! Irgendein wie auch immer gearteterZusammenhang zwischen dem Abbruch / der Beendigung der Ausbildung und dem Umzug der Parteiennach V besteht nicht im Geringsten.Da die Beklagte jedoch offenbar selbst nicht mehr weiß, wie die zeitlichen Abläufe damals waren undweshalb sie ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin nicht beendete, ist ihr diesbezüglicher Sachvortragschlicht unbeachtlich. Sie sollte hierzu in Zukunft besser schweigen. Dieser extrem widersprüchlichenSachvortrag in unterschiedlichen Verfahren und Schriftsätzen erfüllt den Tatbestand des (versuchten)Prozessbetrugs. Diesbezüglich liegen der Staatsanwaltschaft auch bereits zwei Strafanzeigen vor.Es wird daher nochmals beantragt, der Beklagten die begehrte Prozesskostenhilfe wegen Verstoßesgegen die prozessuale Wahrheitspflicht zu versagen. In jedem Fall jedoch ist derTrennungsunterhaltsanspruch verwirkt.Auch den folgenden Absatz verbesserte mein Anwalt erheblich auf meinen Wunsch hin, dennes musste aufgezeigt werden, meine Frau unternahm keine Versuche, mehr Geld zu verdienen,sprich, eine Art Erwerbobliegenheitsverletzung konnte ihr vorgeworfen werden. Birgit und ihrAnwalt lebten schließlich im Irrglauben oder in der Wahnvorstellung, je weniger Geld sieverdient, desto mehr Unterhalt muss vom Ehemann bezahlt werden, auch rückwirkend.Schließlich sollten die rückwirkenden Zahlungen bestenfalls konstant bleiben, ein Ziel derAbänderungsklage.Würde die Beklagte ihrer Erwerbsobliegenheit in ausreichendem Maße nachkommen und die erforderlichenErwerbsbemühungen an den Tag legen, so würde sie problemlos eine Stelle finden können, bei der sie imRahmen einer vollschichtigen Tätigkeit rund 1.500,00 € netto oder mehr verdienen könnte. Dies ist ihr,nachdem die jüngste Tochter mittlerweile 17 Jahre alt ist, auch ohne weiteres zumutbar.Beispielhaft sei eine Tätigkeit bei der Fa. Aldi genannt. Dort hätte die Beklagte bereits im Jahre 2005 eineStelle annehmen können, bei der sie ohne weiteres monatlich netto 1.500,00 € verdient hätte. DiesesStellenangebot, welches ihr der Kläger vermittelt hatte, hat sie jedoch - wie weitere - abgelehnt.210


Die Beklagte kann sich nicht mehr dahinter verstecken, dass sie ihm Rahmen ihrer jetzigen Beschäftigungnicht dieses Einkommen erzielen könnte. Vielmehr ist die Beklagte gehalten, sich nach einer besserbezahlten, vollschichtigen Tätigkeit im größeren Umkreis umzusehen. Eine entsprechende Auswahl istmittlerweile vorhanden. Ihre berufliche „Veränderungsunlust" kann sie nicht zu Lasten des Klägers damitrechtfertigen, dass es ihr bei ihrem jetzigen Arbeitgeber „so gut gefällt".Insgesamt 4 Lügen konnten wir in diesem Schriftsatz aufzeigen, die Glaubwürdigkeit vonMünchhausen und Mandantin musste doch so langsam auf dem Nullpunkt angekommen sein,so dass wir uns theoretisch auf den geforderten Verhandlungstermin freuen konnten. Natürlichwar ich mir bewußt, in dieser Gleichung gibt es noch eine Unbekannte, nämlich die Richterin,die das alles recht locker sehen konnte, die sich vielleicht schon selber sagte, was habe ich hierSpaß, ein geiler Beruf. Ganz falsch lag ich nicht, wie sich später herausstellte…….Dieser Schriftsatz gefiel mir sehr, insbesondere die Kooperation mit dem recht jungen AnwaltHm, der Routinearbeiten der Koryphäe ausführte. Da ich nicht nur Anwälte in der Luft zerriss,wenn sie Mist gebaut hatten, sondern auch gerne bei guten Leistungen lobte, schrieb ich ihmsofort noch eine Dankesmail, in der ich die gute Kooperation betonte, den Schriftsatz als einBollwerk gegen Münchhausen und Komplizin bezeichnete, da taktisch brillant, genial, spezielldie geänderten Stellen mit der Unlust der Stellensuche und den Strafanzeigen wegen(Prozess)Betrugs. Wie wir an dieser Stelle die Sau demonstrativ und pausenlos durchs Dorfritten, war Spitzenklasse. Endlich waren wir jetzt in der Offensive, starteten einen schwerenAngriff nach dem anderen, und dieser Zustand wurde bis zum Schluss der Rechtsstreitsaufrechterhalten!Die mathematischen Phantasien des Dr. KNoch kurz vor meiner Junioffensive 2008 traf mich der nächste Schlag, Dr. K hatte seinMandat niedergelegt, weil es ihm nicht passte, dass ich eine Koryphäe an die Widerklageangesetzt hatte. Schließlich fehlte mir zu Dr. K jegliches Vertrauen, zu viele falsche Prognosenhatte er doch abgegeben, von seiner Gefühlsjuristerei mal ganz abgesehen.Da Sie in Sachen Widerklage einen anderen Anwalt beauftragen wollen, Klage und Widerklage aber ineinem engen, notwendigen Zusammenhang stehen, bin ich nicht mehr bereit, Sie in dem Klageverfahren zuvertreten. Ich lege hiermit das Mandat nieder.Diesen Schritt bedauerte ich zu keinem Moment, war doch die Leistung dieses Blenders mehrals nur blamabel. Erwartungsgemäß schickte er mir seine Rechnungen, insgesamt erwartete icheine Gesamtsumme von cirka 1500 – 1600 €. Als ich aber diese Rechnungen mir näheranschaute, traf mich der Schlag, unglaubliche 3664 € betrug die Summe dieser völligabenteuerlichen Rechnungen, sprich diese war um ca. 2.000 € höher als erwartet, ein neuerRekord! Die Beträge verteilten sich wie folgt:1023 € Scheidung, 1612 € Abänderungsklage, 1029 ZwangsvollstreckungsabwehrklageBesonders dreist empfand ich seine Rechnung für Scheidungsaktivitäten. Zwar besaß Dr. K dasMandat für meine Scheidung, diesbezüglich aber hatte er überhaupt nichts unternommen, d.h.es wurden keine Anträge gestellt, es gab keinerlei Korrespondenz, und in der einzigenGerichtsverhandlung ging es ausschließlich um die ZV und kurz Abänderungsklage (AK). ImGerichtsprotokoll und Urteil tauchten nur das Aktenzeichen der ZV und AK auf. Folglich211


konnte ihm doch keine Verfahrensgebühr zustehen, oder wird Untätigkeit in der Juristereineuerdings etwa mit 1029 € bezahlt? In diesem schon aufgeführten Verfahren vom 14.11.07ging es nur um die ZV, weshalb eine Termingebühr für die Abänderungsklage wahrscheinlichunzulässig war (brutto 588 €). Zwar wurde das Thema Abänderung nur kurz angesprochen vonder Richterin, nämlich dass weitere schriftliche Vorträge stattfinden mussten, und dasAbänderungsverfahren noch nicht entscheidungsreif war. Ich konnte mir daher nicht vorstellen,dass aufgrund dieser kurzen Negativaussagen gleich eine Termingebühr erhoben werdenkonnte, denn wo noch nichts entscheidungsreif ist , darüber kann auch nicht gesprochenwerden. Eine Verfahrensgebühr stand ihm natürlich zu, da er in Sachen Abänderungsklageaktiv war, allerdings hier den Streitwert des Widerrufs zu addieren hielt ich ebenfalls fürfraglich, hatte ich ihm doch sofort nach Erhalt des Widerrufs das Mandat entzogen, folglichkonnte er in Sachen Widerruf nicht aktiv werden, der sagenhaften Streitwert von 20815 € warsehr wahrscheinlich falsch.Ich ließ mir durch diese abenteuerlichen Rechnungen nicht das Wochenende versauen.Ich machte sofort einen Schriftsatz fertig an meine Koryphäe Dr. Km, der mittlerweilebestens in die ZV eingearbeitet war. Sollte er sich doch mit den mathematischen Phantasiendes Dr. K herumschlagen. Nur beschloss ich für den Fall, dass mein Anwalt mir Recht gab,und Dr. K seine Rechnungen nicht korrigierte, sofort eine Strafanzeige wegen Betrugs undein standesrechtliches Verfahren gegen ihn zu starten. Ich hatte die Nase voll von diesen vielenund völlig überhöhten Rechnungen, ich spreche hier von 65% aller Kostennoten! Mittlerweilebahnte sich die 6. Front an (Scheidung, Abänderungsklage, Klage Ri, Strafanzeige M,Auseinandersetzung mit Dr. K, Anlage U), was mir ein wenig Angst einflößte, es kostete eineMenge Kraft und Zeit, führte ich doch überall Regie, und ich sah kein Ende. Zu ausgepowertfühlte ich mich mittlerweile nach vier Jahren und 4 Monaten, finanziell sehr gebeutelt, icherreichte in wenigen Wochen die 13.000 € Marke, was mich die Scheidung mit allenNebenkriegsschauplätzen bisher gekostet hatte, ein Ende war einfach noch nicht in Sicht,wenngleich der Schriftsatz meiner Koryphäe auf das Ende zuarbeitete. Jede Idee, Befürchtungwurden per Fax meinen Anwälten kommuniziert, deren Schriftsatzentwürfe wurden korrigiert,neue Strategien implementiert. Ich konnte mir mittlerweile schon gar nicht mehr vorstellen, wieich meine Freizeit gestalten würde, sollte die Scheidung mit allen anderen Nebenkriegsschauplätzeneines Tages zu Ende sein.Leider war Dr. Km 2 Wochen später im Urlaub, vorher interessierte ihn meine Rechnung nicht,und ich musste einen seiner Assistenten, Herrn Hm, für die Widerklage und meine Fragen inSachen Rechnung in Anspruch nehmen. Nachdem wir die Widerklage besprochen hatten, sieheoben, kam ich endlich auf die strittigen Rechnungen des Dr. K zu sprechen. Herr Hm konntemir keine Direktauskunft geben, rannte mehrmals hoch um Bücher zu holen, um dann emsig zusuchen, wann eine Termin- oder Verfahrensgebühr einem Anwalt zustand. Allerdings konntendie Bücher meinen speziellen Fall auch nicht so richtig abdecken, in vielen Sachen glaubte ernur, war sich aber nicht sicher, weshalb ich dann nach 20 Minuten aufgab und das Themabeendete, der Mann hatte in Sachen Rechnungen überhaupt keine Ahnung, und lesen konnteich schließlich auch selber, das hatte ich vor über vierzig Jahren in der ersten Klasse gelernt.Er glaubte immerhin, wenn man bei Gericht das Mandat anzeigt und die Gerichtsakte anfordert,stünde einem sofort eine Verfahrensgebühr zu. Das konnte ich mir überhaupt nicht vorstellen.Aber sollte dies tatsächlich stimmen, würde ich Dr. K regresspflichtig machen, denn durchseine Untätigkeit hatte ich immerhin einen Schaden von 7 mal 118 € Unterhalt, waszusammen 826 € waren. Mir war es egal, wie ich den Burschen zur Strecke brachte.212


Mir fiel sofort mein Exanwalt Dr. E ein, der vor 4 Jahren eine sehr gute Figur bei dem Themamachte und den windigen RA W zur Strecke gebracht hatte. Noch am nächsten Tag rief ich ihnan zwecks Termin.Eine Woche nach dem ernüchternden Termin bei Herrn Hm betraten meine Freundin und ichdie Kanzlei von Dr. E. Dieser bekam sogleich einen Schreck, als er meinen dickenPilotenkoffer sah und fragte sofort, ob die Akte so dick sei. Ich beruhigte ihn und verwiesauf die mögliche Situation, da ich vielleicht ein Schreiben suchen müsste, was er dann lobte.Dann sah er zu, dass sein leeres Wasserglas an diesem heißen Sommertag aufgefüllt wurde. Dakeine Assistentin von ihm ans Telefon ging, bemühte er sich selber und kam dann mit einemvollen Glas zurück in dem Irrglauben, Mandanten trinken bei Hitze grundsätzlich nichts, wobeimeine Freundin und ich schon wie die Hunde hechelten. So viel zum Thema Umgangsformen.Ich erzählte meinem Gegenüber von der ZV, Abänderungsklage, Scheidung, insbesondere vonder Schaumschlägerei, sprich Verleumdungen des Herrn M, worauf Dr. E sich ein gewissesGrinsen nicht verkneifen konnte. Als ich aber dann Sekunden später von der Strafanzeigeerzählte, sprang er fast auf und meinte sichtlich erbost, damit käme ich nicht durch. Immerhinhatte sich Dr. E in den vier Jahren nicht verändert, er mochte es weiterhin nicht, wenn mangegen Kollegen von ihm vorging. Den Spruch von der Krähe erspare ich mir jetzt, der kamleider schon oft genug in diesem Buch vor.Als ich auf die Fragen zur Rechnung einging, gestand er, sich in der RVG nicht gutauszukennen, er war noch auf das alte Abrechnungssystem namens BRAGO zu sehr fixiert. Erwollte auch mit dem neueren RVG nichts zu tun haben, um Gebühren stritt er sich generellnicht, er gab lieber nach bei Beanstandungen. Ich machte dem Mann sofort klar, auf den Monatgenau war RVG immerhin schon 4 Jahre alt, langsam konnte man die RVG gut beherrschen.Mit meinem Band vom RVG wollte er sich nicht abgeben, holte lieber die viel dickereKommentierung zum RVG und suchte dann emsig. Er wurde schnell fündig, denn für dieScheidung konnte er „nur“ 0.8 statt 1.3 Gebühreneinheiten fordern (RVG 3001 Teil 1), wasimmerhin 323 € weniger waren. Dennoch interessant bis unglaublich, wenn man das Mandatentzieht, ohne dass der Anwalt etwas getan hat in der Sache, stehen ihm immerhin noch 0.8Gebühren zu. Kurzum, in der Juristerei wird das Geld noch im Schlaf verdient, ich hatte haltden falschen Beruf erlernt! Ich machte Dr. E dann klar, dass ich meinen Exanwalt für die 5Monate des Nichtstuns regresspflichtig machen würde, denn solange ruhte dann die Scheidung,solange musste ich Trennungsunterhalt zahlen. Das gefiel ihm nicht oder er sah espessimistisch, betrachtete dies als fiktive Beweisführung, denn wäre ich wirklich 5 Monateauch früher geschieden worden? Zumindest konnte ich mir nicht das Gegenteil vorstellen, dennich wollte ja selbst unserem Familiengericht nicht völlige Untätigkeit unterstellen.Das war auch schon die einzige Einsparung, denn laut Dr. E sah es so aus, dass meinem Anwalteine Terminsgebühr zustand, auch wenn quasi nur ein Satz in der AK fiel vor Gericht:„ Ihr müsst erst einmal was vortragen in der Sache“. Auch sah es scheinbar so aus, dass Dr. Kden zusätzlichen Streitwert aus der Widerklage zur AK addieren durfte, ohne nach derWiderklage tätig gewesen zu sein. So richtig traute ich dem Mann nicht und beschloss, keinenweiteren Anwalt mehr aufzusuchen, sondern im Internet zu recherchieren, ich hatte von derenUnwissenheit langsam die Schnauze voll, schließlich gestand ja Dr. E wenigstens, nicht vielAhnung von RVG zu haben, sie interessierte ihn auch überhaupt nicht.Zwischendurch rief ein Mandant an. Dr. E verhielt sich ihm gegenüber sehr abfällig, hielt langeden Telefonhörer weit von sich weg und zog dabei eine Grimasse nach dem Motto, lass denmal reden. Umgangsformen waren absolut nicht die Stärke meines Gegenübers.213


Ebenso abfällig fand ich vorher eine Frage, ob ich nur wegen der Rechnungen hier wäre. Ichbemerkte sofort, der Streitwert war ihm zu gering, hier konnte man nichts dran verdienen.Anständig dagegen fand ich seine Bemerkung, für diese 50 Minuten Beratung keine Rechnungschreiben zu wollen, obwohl ihm schon eine Erstberatungsgebühr zustand, maximal netto190 €, wenn auch frei verhandelbar. Ich versprach ihm dafür, ihn als Notar beim Verkaufmeiner Eigentumswohnung zu beanspruchen, woraufhin bei ihm sichtlich Freude aufkam.Ernüchtert fuhren wir nach Hause. Für mich stand fest, ich recherchiere noch etwas im Internetund im RVG, so richtig trauen konnte man jemandem nicht, der sich mit der Gebührenordnungnicht richtig auskennen wollte. Gleich am nächsten Tag stöberte ich in den Pausen wie immerim Internet und fand relativ schnell eine Streitwertberechnung für Scheidungen, nach der ichnicht 20.000 €, sondern nur 10.000 € Streitwert hatte, was die Gebühren noch um zusätzlicheca. 300 € senkte! Dieser setzt sich nämlich aus dem Monatseinkommen beider Eheleutezusammen minus 250 € pro unterhaltspflichtigem Kind minus Kredit, und das ganze mit dreimultipliziert. Einen weiteren Fehler beging er, indem er den Streitwert der Widerklage, 6756 €zu den Scheidungskosten aufaddierte, obwohl ich ihm das Mandat für Scheidungssachen schonvorher entzogen hatte. Dann addierte er weitere Streitwerte für Unterhalt,Versorgungsausgleich und Zugewinn, was bei strittigen Scheidungen absolut richtig ist, nurunsere Scheidung konnte weder strittig noch unstrittig sein, da sie überhaupt nicht in der Zeitbehandelt wurde, sie wurde gütlich ausgesessen. Was Dr. K da rechnete hatte nichts mitStreitwertberechnungen zu tun, da ging ihm wohl mehr seine Phantasie durch, zu Zahlen hatteder Mann eh ein gestörtes Verhältnis! Traurig, dass Dr. Ediese Fehler nicht auffielen.Am nächsten Tag fand ich in der Mittagspause den nächsten Fehler. In SachenAbänderungsklage addierte er einfach zwei Streitwerte, was er aber nicht durfte, drehte sichdoch die Klage und Widerklage um den selben Gegenstand. Auf jeden Fall war seine Rechnunginsgesamt um gut 800 € zu hoch! Addierte ich noch meine Regressansprüche hinzu, musste ichihm nicht 1800 € sondern nur noch lächerliche 5 € zahlen! Ich entwarf drei Tage lang einenSchriftsatz, in dem ich ihm die ganzen Fehler aufzeigte, ein Meisterwerk. Allerdings konnte ichmich nicht so richtig freuen, denn der enorme Aufwand von 12 Stunden in einer trockenenMaterie, die noch nicht mal Anwälte verstanden, machte einfach keinen Spaß. Davon ganzabgesehen waren die Rechnungen genauso schlampig wie seine Schriftsätze. Allein 4 von 5Fehlern in der Scheidungsrechnung, es war einfach unglaublich! Er bekam von mir einseitenlanges Schreiben, in dem ich ihm nach eigenen Recherchen im RVG (RechtsanwaltVerordnungsgebühr) u. a. fünf schwere Fehler vorwarf und ihm Fristen stellte:1. Rechnung für ScheidungssachenGemäß RVG 3001 durfte ein Anwalt nur die 0.8 statt 1.3 fache Verfahrensgebühr nehmen,wenn ihm das Mandat entzogen wurde, bevor er überhaupt tätig wurde. Da er in SachenScheidung überhaupt nichts unternommen hatte, sieht man mal von der unbedeutenden Anzeigedes Mandats und der geforderten Akteneinsicht ab, traf hier „nur“ die 0.8 fache Gebühr zu.Immerhin ein Beruf, in dem man mit Unterstützung des RVGs im Schlaf Geld verdienen kann.2. Rechnung für ScheidungssachenVöllig abenteuerlich war die Berechnung des Streitwerts. Dieser wurde normalerweise vomGericht bestimmt, wobei dieser zuletzt mit völlig indiskutablen 500 € 2006 festgelegt wurde.Dieser war die Summe der Ehegattenmonatsgehälter minus 250 € pro unterhaltspflichtem Kindminus eheprägenden Krediten (hier ETW). Das ganze wurde dann mit drei multipliziert. Setzteich aktuelle Werte ein, so kam ich auch auf den folgenden Wert:214


(2454 € + 1180 € - 2* 250 € - 601 €) * 3 = 7599 €Diese Gehälter hatte ich dem aktuellen Dr. Km Schreiben entnommen, dass ich Dr. Kdeswegen auszugsweise beilegte.3. Rechnung für ScheidungssachenBei einer strittigen Scheidung können theoretisch in der Tat noch Streitwerte für Unterhalt,Versorgungsausgleich und Zugewinn (Güterrecht) aufkommen. Da er aber in SachenScheidung überhaupt nichts getan hatte trotz meiner mehrfachen Aufforderungen, so etwa perFax am 4.2.2008 und 26.11.2007, ebenso bei unseren Besuchen, in dieser Zeit auch nichtsgeschehen war in dieser Sache, auch nicht seitens des Gegners, konnte die Scheidung wederstrittig noch unstrittig gewesen sein, sie wurde gütlich ausgesessen. Folglich entfielen diesezusätzlichen drei Streitwerte!4. Rechnung für ScheidungssachenInsbesondere die 563 € aus der Widerklage mit dem Faktor 12 auch noch zu addieren, verbotsich völlig, hatte ich ihm doch das Mandat für die Scheidung am 26.2.2008 vorher entzogen,die Widerklage wurde aber erst am 15.5.2008 geschrieben!Folglich ergab sich für die Scheidung ein Gesamtstreitwert von 7599 €, was 329,60 € anGebühren (0.8 fache) gemäß RVG entsprach.5. Rechnung Abänderungsklage (Unterhalt Ehefrau)Den Streitwert für die Verfahrensgebühr auf 20815 € zu setzen durch Addition derStreitwerte für Abänderungs- und Widerklage verstieß gegen §45 GKG.Beziehen sich nämlich Klage und Widerklage auf den selben Gegenstand, hier auf denUnterhalt meiner Frau, so war lediglich der höhere Streitwert zu nehmen! Dieser war ebenfallsvon Dr. K falsch berechnet worden, ergab doch 12 * 905,19 bei mir 10862, 28 € undnicht 11435 €. Hierbei war ich mir noch nicht mal sicher, ob der unstrittige Betrag für dieTochter überhaupt in den Streitwert hinein floss. Da ich nach ca. 12 Stunden Recherchen,Anwaltsbesuch und Schreiben keine Lust mehr hatte, noch weiter in diesem Wespennestherumzustochern, entschied ich mich hier mal zu seinen Gunsten. Dennoch ergab sich eineneue Verfahrensgebühr von 683,80 €. Hiermit betrug dann die Rechnung für Unterhalt statt1354,20 € netto :Verfahrensgebühr 1,3 fach 683,80 €Terminsgebühr 494,40 €Pauschale Post, Telekom. 20,00 €------------Gesamt netto 1198,20 €6.Darüber hinaus meldete ich mit diesem Schreiben Schadensersatzansprüche an für die 5Monate völliger Untätigkeit in Sachen Scheidung, gefolgt von knapp zwei Monaten, die ichbrauchte, um einen fähigen Nachfolger zu finden. Ich hatte mir mehrere Anwälte anschauenmüssen, und bis der Auserwählte, Herr Dr. Km, die Gerichtsakte hatte und über eineMandatsannahme entschied, dauerte es nun mal üblicherweise knapp 2 Monate. Somit wurdemeine Scheidung um 206 Tage, sprich rund 7 Monate hinausgezögert, was aber7 * 118,8 € Trennungsunterhalt bedeutet, den ich dadurch länger zahlen muss, insgesamt also831,60 €.215


7.Somit ergaben sich insgesamt 4,73 € vorerst zu seinen Gunsten8.Immer noch unbeantwortet wie so oft, war mein Fax vom 18.2.2008, in dem es darum ging,dass ich Herrn M nicht bezahlen müsste, da er sich nicht als Prozessbevollmächtigterangemeldet hatte, was die Richterin Dr. K auch noch bestätigte gemäß seiner Aussage vorZeugen. Da ich rein präventiv Herrn M bezahlt hatte, konnte es bei fehlenden Voraussetzungenhierfür sein, dass mir ein weiterer Schaden entstanden war aufgrund der völligen Ignorierungmeiner Anfrage. Ich bat hierzu um nachvollziehbare Stellungnahme. Danach wollte ich ihmsofort den marginalen Überschuss überweisen, sofern mir dann kein weiterer Schadenvorliegen sollte.9.Ferner erwartete ich immer noch den Namen des verantwortlichen Rechnungsstellers, da einesolche abenteuerliche Rechnung nicht ohne Konsequenzen bleiben konnte! Sollte Dr. K meinerAbrechnung nicht im Wesentlichen zustimmen, so forderte ich ein sofortiges Mahnverfahrenbeim AG Hagen, wobei ich aber dann sofort in diesem Fall ein standesrechtliches Verfahreneinleiten wollte, unglaublichen Stoff hatte er genug geliefert, die Rechnungen stellen nur dieSpitze des Eisbergs dar. Nicht umsonst nahm ich durch den Anwaltswechsel bei derWiderklage (und somit für das gesamte Verfahren) erhebliche Mehrkosten in Kauf. Fernermachte ich meinem Exanwalt klar, dass mir natürlich rein aus Bequemlichkeitsgründen einegütliche Einigung lieber war!Nach nur einer Woche, also Mitte Juli, meldete sich Dr. K kleinlaut und betont höflich, vonseiner aggressiven Art war überhaupt nichts zu spüren. Zwei Fehler erkannte er an ohne sichdafür zu entschuldigen, was immerhin 632 € ausmachten, die ich schon mal weniger zu zahlenhatte. Für dieses Geld hätte ich 2 Wochen am Mittelmeer Urlaub mit Halbpension machenkönnen. Was er offensichtlich nicht verstand, war die Tatsache, dass das Mandat schon ihmentzogen war, als sich der Streitwert durch den nachehelichen Unterhalt meiner Frau enormstieg. Hier musste ich noch mal im Internet recherchieren und ihm dort Beweise besorgen, wasimmerhin 156 € ausmachte. Ebenfalls musste die Streitwertberechnung des Gerichts nach untenkorrigiert werden, was aber nur über Dr. Km erfolgen konnte. Zu meinen Regressansprüchenäußerte er sich leider nicht, war mir auch egal, die hielt ich aufrecht und wollte diese sogar ggf.vor einem Mahngericht verteidigen. Auch nannte er nicht die Namen des Verantwortlichen fürdiese dilettantischen Rechnungen. Schauen wir uns doch mal das peinliche Schreiben mit denzwei Zugeständnissen an:Da in der Scheidungssache ein Sachantrag nicht gestellt worden ist, fällt insoweit nur eine 0,8Verfahrensgebühr an. Ausschlaggebend für die Berechnung der Gebühr ist der durch das Familiengerichtfestgesetzte Streitwert. Eine Kopie des Beschlusses des hiesigen Amtsgerichts vom 14.12.2007 (99X 19/05)fügen wir bei. Da mit Schriftsatz vom 15.05.2008 nachehelicher Unterhalt geltend gemacht worden ist,erhöht sich der durch das Gericht festgesetzte Streitwert um den Jahresbetrag des geltend gemachtennachehelichen Unterhaltes. Damit ergibt sich der aus unserer Rechnung vom 12.06.2006 ergebendeStreitwert von € 19.556,00 für die Scheidungssache.In der Unterhaltssache hat das Familiengericht die Streitwert durch den als weitere Anlage in Kopiebeiliegenden Beschluss vom 05.02.2008 festgesetzt. Es ist zutreffend, dass in der vorliegenden Sache dieStreitwerte von Klage und Widerklage nicht zu addieren sind. Insoweit werden deshalb nur die sich ausdem Streitwertbeschluss vom 05.02.2008 ergebenden Werte zu Grunde gelegt.Wir fügen als Anlage meine korrigierten Kostenrechnungen bei.Je mehr ich mich mit seinen Rechnungen wiederholt beschäftigte, desto mehr Ungereimtheitenfand ich. Seine Gebührennoten waren genauso schlampig wie seine Schriftsätze, einSammelsurium an finanziellen Phantasien, die mich an meine 1. Anwältin erinnerte, Frau H.216


Diese setzte auch alles rein was ihr so einfiel wie etwa Gerichtsgebühren, obwohl wir nie einenGerichtstermin hatten, Vergleichsgebühren ohne einen Vergleich erzielt zu haben, etc.Insbesondere wich Dr. Ks Rechnung für die ZV deutlich von der Rechnung des Gegenanwaltsab, nämlich um 253 €. Ich recherchierte wieder in den Pausen, die meistens den Anwältengewidmet waren, und wurde im Band RVG, den ich auch immer dabei hatte in meinem dickenPilotenkoffer, recht schnell fündig. Werden nämlich mehrere Streitwerte genannt bei derTerminsgebühr, gilt immer der letzte. Dr. K hatte sich aber den lukrativsten rausgefischt, wasbrutto 253 € ausmachte. Außerdem traute ich den Rechnungen des Anwalts M, denn dieser warschließlich ein genialer Rechtskaufmann, der sich in Sachen Umsatz und somit in Rechnungenviel besser auskennen musste als im Recht. Aufgrund meines Fundes im RVG konnte ichAnwalt Ms Gebührennote bestens nachvollziehen. Es war wieder mal Zeit, Dr. K dieGrundlagen des Rechnungswesen nach den Regeln der RVG im Form eines Faxesbeizubringen:begrüße ich Ihre Einsicht, mir in zwei Punkten Recht zu geben und die Rechnungen entsprechend um sageund schreibe 632 € korrigiert zu haben. Allerdings beinhalten Ihre Rechnungen immer noch Fehler.1. Rechnung ScheidungZunächst darf es nicht heißen - für die anwaltliche Tätigkeit in der Zeit vom 26.09.2007 bis heute -sondern für die anwaltliche Tätigkeit in der Zeit vom 26.09.2007 bis 26.2.2008.Diese scheinbare Lapalie provoziert nämlich den Fehler, die zwölffachen Unterhaltsforderungen von 563 €= 6756 € zu addieren, da diese Forderungen erst nach Beendigung des Mandats aufkamen.§40 GKG drückt aus, dass der Zeitpunkt der Antragstellung relevant ist. Da sie aber zum Zeitpunkt derAntragstellung, hier nachehelicher Unterhalt, nicht mehr das Mandat hatten sondern Dr. Km, kann nurletzterer diesen Streitwert in seiner Rechnung aufnehmen, sie gehen hierbei leider leer aus! Oder nochverständlicher ausgedrückt: Da das Thema nachehelicher Unterhalt zum Zeitpunkt meines Mandats beiIhnen noch nicht existierte, war sein Streitwert 0, und 0 addiert zu dem anderen unstrittigen Streitwert(10800) verändern diese nicht! Quad Erat Demonstrandum! Diese Bestimmung ist auch sehr logisch, denngäbe es diese nicht, müsste ich jeden Anwalt, der mich mal vertreten hat, nachbezahlen, in diesem Fall 7Rechtsanwälte, da bliebe mir nur die Flucht nach Übersee übrig.Außerdem wurde der Streitwert für Unterhalt vom Gericht am 14.12.2008 mit 1.000 € festgelegt. DieseAnlage hatten Sie mir selber mit Ihrem Schreiben vom 11.7.2008 geschickt! Würde ich dann dieseBerechnung mit dem richterlichen Streitwert von 1000 € akzeptieren, kämen wir immerhin schon auf einenGesamtstreitwert von 13800 €, entspricht netto 452,80 €, so dass wir auf die Bruttoendsumme von 401,98 €kämen, sprich einem Delta von 76,16 €.Allerdings stellt sich nach wie vor die Frage nach der Rechtsgrundlage, auch noch die Streitwerte fürGüterrecht, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt zu addieren, hier bestehtErklärungsbedarf! Diese Kosten kommen nämlich nur auf, wenn auch um diese Punkte gestritten wurde, daaber hier auch von Ihnen unbestritten völlige Untätigkeit vorlag, hier liegt somit ein Anerkenntnis vor,konnte folglich auch nicht um diese Punkte gestritten werden, hier wurden alle möglichen Themen einerScheidung gütlich ausgesessen. Folgende Kausalkette liegt vor zur Verdeutlichung der Problematik:Keine Tätigkeit => kein Streit => kein Streitwert => keine GebührDaher muss die Rechnung nur für die Scheidung auf einen Endwert von 325,82 € abgeändert werden, wasimmerhin leicht, quasi im Schlaf verdientes Geld ist. Hätte ich übrigens das Mandat erst nach demUnterhaltsschreiben des Herrn M vom 15.5.2008 gekündigt, hätten Sie in der Tat die 6756 € für Unterhaltaddieren müssen, nur war ich leider schneller!2. Rechnung ZwangvollstreckungsabwehrklageAuffallend ist in der Rechnung des Herrn M, die ich zu 2/3 begleichen musste, dass für die Terminsgebührnicht 5695 €, sondern 2019 € an Termingebühr angesetzt wurden, was ein Delta von brutto 252,76 € ergibt!!!Meine Recherchen im RVG ergaben einen interessanten Hinweis unter Vorbemerkung 3 vor RVG3100:„Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend“.Und in der Tat wird man in dem Urteil vom 14.11.2007 fündig:Streitwert: bis 14.11.2007: 5695,- €, ab dann 2.019,60 €. In der Rechnung Abänderungsklage (99X165/07)hatten Sie es sogar richtig gemacht, denn da lauteten die Werte der Richterin:bis zum 11.11.2007 9380,00 Euro.(Rückstand 5360,00 €, Ifd 4020,00)bis zum 13.11.2007 4020,00 Euro ( laufender Unterhaltab dann 7108,80 Euro (Rückstand 3088,80 € laufender Unterhalt 4020.00 €)Somit beträgt der Rechnungsendbetrag nur für die Zwangsvollstreckung wie beim RA M 776,59 €.3. Rechnung Abänderung (99X165/07)217


Ebenfalls auffallend ist, dass Herr M keine Verfahrens- und Termingebühr für die Abänderung (99X165/07)berechnet hatte, das müssen Sie mir erklären, wobei Ihnen für diese Sache ganz klar und auch nur eineVerfahrensgebühr zusteht! Der Grund hierfür kann nur sein, dass die Abänderung nicht Thema war, somitkeine Termingebühr, was das Gerichtsprotokoll (99X165/07) vom 14.11.07 auch klar ausdrückt:„Es verbleibt dabei, dass die Abänderungsvoraussetzungen bislang nicht schriftlich vorgetragen sind, derVortrag im Verfahren 99X 194/07 reicht insofern nicht aus, insbesondere da keine Verbindung mehrmöglich ist.“ Schließlich kann man nicht über Sachen diskutieren, wenn noch nichts vorgetragen wurden,klare Logik!Zum Schluss als Punkte 4 und 5 stellte ich noch einmal die Frage, wieso ich Herrn M bezahlenmusste und wies ihn auf meine Regressansprüche hin, über die er sich nicht äußerte.Beängstigend war der Aufwand, den ich betreiben musste, um die Unkorrektheiten seinerabenteuerlichen Rechnung zu belegen. Mittlerweile kannte ich die Rechtsanwaltsverordnungsgebühr(RVG) besser als meine Elektronik, die ich hauptberuflich entwickelte. Nurbezahlte mir keiner diesen Aufwand, und Forderungen zu stellen für diese Arbeit war nach derJVEG (Justizververgütungs- und Entschädigungsgesetz, auch im Band RVG enthalten)hoffnungslos. Immerhin sparte ich somit an die 2000 € Ausgaben, tröstete ich mich. In diesemZusammenhang hörte ich zum gleichen Zeitpunkt von jemanden die Bemerkung, dass einigeihrer Bekannte die hohen Kosten des Dr. K bemängelten. War ja auch logisch, da der Mannüberhaupt keine Ahnung hatte von Gebührenrechnungen, wurden die Leute reihenweise überden Tisch gezogen. Ich spielte sogar mit dem Gedanken, diesen Betrugsfall derStaatsanwaltschaft zu übergeben mit dem Antrag, auch ältere Rechnungen von anderenMandanten mal zu überprüfen. Der Mann hätte sehr wahrscheinlich so viele Rückzahlungenleisten müssen, dass eine Privatinsolvenz die Folge gewesen wäre.Über einen Monat hörte ich nichts von Dr. K. Zwar meldete sich in seiner Urlaubszeit einKollege mit einem etwas wirren Schreiben, was nur auf einen kleinen Teil meinerBeanstandungen einging, jedoch antwortete ich gar nicht erst darauf, gab mich mit demGesabber nicht ab. Ende August 2008 schlug dann bei mir die Bombe ein: Dr. K gabbedingungslos auf, schickte die nachfolgende bedingungslose Kapitulationserklärung:Die von Ihnen in den Raum gestellten Regressansprüche weise ich zurück. Andererseits halte ich es fürmüßig, Zeit und Arbeit in eine umfangreiche Auseinandersetzung in die von Ihnen aufgeworfenenProblemstellungen zu investieren. Ich habe mich deshalb entschlossen, meine Akten zu schließen.Mit freundlichem GrußSomit hatten sich die vielen Stunden Arbeit für mich gelohnt, ich hatte ca. 2000 €gespart, indem ich einen Schaden in dieser Höhe verhindern konnte. Dennoch konnte ich nichtso recht glücklich sein, denn mittlerweile betrug die Summe der überhöhten Rechnungenca. 8669 €, was mein Vertrauen in Anwälte restlos beseitigte. Insbesondere war ich mirbewusst, hätte ich diese Schäden nicht verhindert, wäre ich jetzt bankrott, denn zusammen mitden bisherigen und noch zu erwartenden Kosten für Scheidung, Abänderung, Widerklagewäre ich auf 20.000 € gekommen, da hätte ich mich gleich bei RTL anmelden können alsheißer Kandidat für die Sendung „Raus aus den Schulden“. Nachfolgend die nun erweiterteListe der Abzocker, denen ich weniger bezahlte als sie verlangten:Anwältin H 2200 € + Anwalt R 446 € + Anwalt W 333 € + Anwältin He 750 €+ Anwältin He 500 € Rückzahlung + Anwalt K 1665 € + Anwalt Ri 775 €+ Anwalt Dr. K 2000 € = 8669 €Ich kann mir gut vorstellen, was ihn zur Kapitulation gezwungen hatte. Zwei Fehler hatte erschon eingestanden, vier weitere standen zur Diskussion. Gleichzeitig musst er merken, ich218


hatte mich verdammt gut in RVG eingearbeitet, davon mehr verstand als er, was allerdingskeine Leistung war aufgrund seines grauenhaften Wissens in Sachen Kostenrechnung.Dazu meine Androhung eines standesrechtlichen Verfahrens, wovor die Burschen Angst habenwie der Teufel vor dem Weihwasser, die Sache wurde ihm zu heiß, insbesondere, weil er schonFehler eingestehen musste, was keinen guten Eindruck vor der Anwaltskammer hinterlassenhätte. Außerdem hatte ich weitere Korrespondenz abgelehnt, sehr schnell die Arena namensMahngericht gefordert, was er sich überhaupt nicht leisten konnte. Stellen Sie sich mal vor,sehr verehrte Leser, der Mann verliert vor dem Amtsgericht in Wuppertal gegen mich,was eine Erfüllung des Tatbestandes namens Betrug bedeutet hätte, er hätte sich vor demGericht nicht mehr blicken lassen können, da sein Ruf dort ruiniert gewesen wäre, seineGlaubwürdigkeit bei Null gelegen hätte, und das zu Lasten seiner Mandanten. Schließlichbleibt da immer ein Nachgeschmack bei den Richtern, und bei deren Entscheidungsspielraumkann gerade in knappen Fällen das Urteil negativ beeinflusst werden. Diese Mandanten hättenmir leid getan!Wie schon gesagt, so richtig freuen konnte ich mich nicht, denn mir wurde immer klarer, wieviele Leute von den Anwälten alltäglich abgezogen wurden, mir wurde auch bewusst, mit wasfür einen Sumpf ich mich da abgab, den konnte man gar nicht mehr trocken legen. Man musssich das mal vorstellen: Ich hatte bisher 12 Anwälte gehabt, davon probierten acht mich überden Tisch zu ziehen, was man auch 67% nennt. Also nur jeder dritte Anwalt war seriös!Sommersturm – Operation StrafarossaAnfang Juni 2008 war Schluss bei mir, ich wollte mir nicht mehr länger anschauen, wie meineScheidung mit Betrugsversuchen und Verleumdungen am laufenden Band in die Längegezogen wurde, wir befanden uns schon mitten im 5. Jahr, und gleichzeitig Abzocker M aufunsere Kosten neue Umsatzrekorde machte. Zeit, kurzfristig meinen Strafanwalt A Anfang Juni2008 aufzusuchen und ihm klar zu machen, es lohnte sich nicht, das Verfahrensendeabzuwarten, dies wurde ja absichtlich immer wieder hinausgeschoben. Außerdem hatte ichbezüglich den Ehe ähnlichen Verhältnissen meiner Frau eine schriftliche Aussage desHausverwalters, der die Namen von drei Hausbewohnern als Zeugen aufführte. Dieser Beweisgefiel Anwalt A sehr, und meinte, es nutzte den darin aufgeführten Hausbewohnern nichts,nicht aussagen zu wollen. Wenn der Richter die hören will, lässt der die gnadenlos antanzen, dahaben die keine Chance, erzählte mir mein Gegenüber voller Freude. Auch schaute er sich kurzmeine schon entworfene Strafanzeige an, las sie aber nicht zu Ende, irgendwie wirkte er andiesem Tag genervt und unter Zeitdruck. Er wollte meinem Scheidungsanwalt Dr. Km aus dergleichen Kanzlei noch fragen, ob diese Strafanzeige ihm in die Quere käme. Ein wenig konnteich ihn verstehen, auch wenn ich eher strategische Vorteile in dieser Strafanzeige sah für Dr.Km. Bei der Verabschiedung machte ich allerdings Herrn A klar, dass ich jetzt auf jeden Falldurchstarten würde, weitere Plauderstündchen für mich nicht mehr in Frage kamen, was erauch still schweigend akzeptierte, nein, sogar akzeptieren musste.Gleich am nächsten Morgen musste ich Dr. Km auch noch auf meine Seite bekommen,damit ich freie Bahn hatte. Hierzu schickte ich ihm ein sehr schmeichelhaftes Fax, zu dem ereinfach nicht nein sagen konnte. Davon ganz abgesehen hatte ich vor diesem Mann Respekt,er war nicht nur Focus Top 150 Anwalt, nein, er demonstrierte auch regelmäßig lässig seinenormes Wissen, was mir Ehrfurcht einflößte. Er war wohl der erste Anwalt, den ich für vollnahm! Ich schrieb ihm von meiner Absicht, Strafanzeige gegen meine Frau und ihren Anwaltzu erstatten wegen Betrugs und Verleumdungen, stellte doch die gesamte Zwangsvollstreckung219


eine einzige Betrugs- und Verleumdungskampagne dar, nachdem RA M vom Gericht überzeugtwurde, dass ich doch Unterhalt gezahlt hatte, und er nun mit allen Mitteln versuchen muss,irgendwie die ZV doch noch in Teilen zu rechtfertigen. Ich versprach ihm davon zweiwesentliche Vorteile:1. Ein Strafverfahren hatte vielleicht katalytische Wirkung, konnte doch dann Herr M nichtmehr mit den wildesten Verleumdungen operieren, stand er dann doch unter Beobachtung.Hierdurch konnte sich aber erheblich die Dauer der Verfahren verkürzen, war doch HerrM ein stadtbekannter Altmeister im Herauszögern von Scheidungen.2. Es konnte auch nicht im Interesse des Dr. Km sein, ein jahrelanges juristischesPingpongspiel mitzumachen, bei dem wir permanent Verleumdungen widerlegen mussten.Schließlich musste auch seine Kanzlei wirtschaftlich arbeiten und konnte sich bei diesemrelativ geringen Streitwert ein langes Verfahren einfach nicht leisten. Davon ganz abgesehen,wollte ich hier auch keine Familienrechtskoryphäe in einem Verfahren verheizen, was weitunter seinem und meinem Niveau war.Zum Schluss bat ich noch höflich um seine Zustimmung, durfte ich den Mann dochnicht verärgern. Die Strafanzeige legte ich ihm bei.Wenige Tage später erhielt ich von meinem Strafanwalt A eine Mail, die mich fast umhaute.Mein Scheidungsanwalt hatte wohl kalte Füße bekommen, auch Herr A zeigte sich genauso wiebeim letzten Besuch wenig motiviert:habe mit Herrn Dr. Km über Ihre Absichten gesprochen, er ist davon nicht begeistert und rät Ihnen,derzeit "die Füße still zu halten". Bevor daher eine Strafanzeige gestellt wird, rate ich an dieAngelegenheit nochmals mit Dr. Km zu besprechen,Bei mir lief wieder einmal das Fass über. Ich schickte Herrn A noch am gleichen Tag zwei sehrdirekte Mails, in denen ich ihm klar machte, wie bei allen Anwälten bisher galt auch hier aufeinmal das Sprichwort, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Nur hätte er es früherdurchblicken lassen sollen, denn ich wollte hier keine fast vierstelligen Beträge für nettePlauderstündchen bezahlen, bei denen es zum Schluss dann hieß, das machen wir nun dochnicht, das war bisher alles nur Spaß, aber schön, dass wir uns kennen gelernt haben. Für meinGeld erwartete ich nun mal Ergebnisse, folglich war ich gezwungen, bald meine Offensive zustarten. Hielten die mich für Rockefeller? Ferner schrieb ich, mit ihm oder ohne ihn loszumarschieren, ohne Rücksicht auf Verluste. Natürlich versprach ich, vorher mit Herrn Kmreden, damit er nicht sauer auf mich war oder das Mandat niederlegte. Ich wies darauf hin, jetztüber 4 Jahre die Füße still gehalten zu haben, mit welchen fatalen Auswirkungen, das sah mandeutlich, weshalb ich jetzt mit unnachgiebiger Härte und rücksichtslos gegen M vorgehenwollte. Dieses klare Deutsch hatte mein Strafanwalt gut verstanden, es folgte keine Mail mehrvon ihm.Ich machte noch in der gleichen Woche einen Termin bei meinem FamilienrechtpapstDr. Km, zumal noch einige Fragen in Sachen Mandat Widerklage u. a. dringend geklärtwerden mussten. Absolut ehrlich und anständig fand ich in dieser einstündigen Besprechungseinen Hinweis, dass für mich doppelte Kosten entstehen würden, lief doch die Widerklageunter dem gleichen Aktenzeichen wie die ZV und Abänderungsklage. Lediglich der Streitwertstieg um etwa 5000 € durch diese Widerklage. Ich machte ihm klar, Dr. K bisher warin dieser Sache bisher durch vier Fehlprognosen und eklatanten Verzögerungen aufgefallen, ichhatte die Nase von ihm voll. Dennoch gab mein Gegenüber mir Bedenkzeit übers Wochenende.220


Wo ich vor Lachen fast vom Stuhl fiel, war seine staubtrockene Bemerkung, er hätte keineProbleme, zusammen mit Dr. K vor Gericht zu erscheinen, auch wenn es komisch aussehenwürde, aber dann könnte Dr. K ihm mal über die Schulter schauen. Selbstvertrauen hatte derMann, okay, ich flößte ihm auch oft genug in meinen zahlreichen Faxe viel davon ein. Wirkamen dann noch auf die nachehelichen Forderungen der Gegenseite, die behauptet, meineFrau musste die Lehre abbrechen aufgrund von Schwangerschaft. Als ich ihm dann noch einenSchriftsatz einen Schriftsatz des RA M zeigte, in dem Anfang 2007 genau das Gegenteil drinstand, nämlich dass meine Frau erst 4 Jahre später schwanger wurde, sprang er fast auf vorFreude, ließ die Seite sofort kopieren. Er erzählte mir, bei diesem neuen Betrugsversuch inseinem Schriftsatz auf die mehrfache Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht hinweisenzu wollen. Das war für mich Stichwort und ich kam auf seine Bedenken in SachenStrafanzeigen zu sprechen. Was ich nicht ganz von der Hand weisen konnte, war seinArgument, wenn der Staatsanwalt eventuell kein öffentliches Interesse in diesem Fall sah,würde meine Sache abgewiesen, darin hatte er Erfahrung. Allerdings konnte ich mir dies nichtso recht vorstellen, lagen doch hier mindestens ein halbes Dutzend strafbare Handlungen vor,ein Ende nicht in Sicht. Er wirkte sehr nachdenklich, als wir über diesen neuerenBetrugsversuch sprachen, ich hatte den Eindruck, so langsam verstand er mich. Als er dannplötzlich zu mir sagte, „legen Sie los“, war das für mich der Startschuss, zurück zu schießen,mit der Gegenseite eiskalt abzurechnen, das Ziel des Besuchs hatte ich erreicht!Wo er wieder seine absolute Korrektheit demonstrierte, was man aber auch als das berühmteSprichwort mit den Krähen bezeichnen konnte, war sein Verhalten auf meine Fragen, wie erden von der Richterin heftig kritisierten Schriftsatz des RA Ri fand und die abenteuerlicheExperimentaljuristerei des Dr. K. Er durfte sich aus standesrechtlichen Gründen nicht überKollegen äußern, war seine ausweichende Antwort, ließ aber durchblicken, bei diesenSchriftsätzen kam keine Freude bei ihm auf, er wäre anders vorgegangen.Interessant war auch meine Frage bezüglich der Fahrtkostenabrechnung. Die Berechnungdes RA M beruhte lediglich auf eine Empfehlung des OLG Hamms. Als ich nachfragte,ob es so was auch vom OLG Düsseldorf gab, bejahte er dies und fing sofort an zu rechnen undkam auf 165 € höhere Fahrtkosten, was sich für mich lohnte.Dieser Besuch hatte mich regelrecht beflügelt. Nach langer Zeit der Niedergeschlagenheitaufgrund der Terminverschiebungen kam endlich mal wieder Euphorie in mir auf. Der Mannhatte mich mal wieder überzeugt, und ich beschloss trotz Mehrkosten ihm das kompletteMandat in Sachen Abänderungs- und Widerklage zu geben, denn zu Dr. K hatte ich aufgrundseiner vielen Fehler und Arbeitsweise einfach kein Vertrauen mehr. Außerdem konnten sichdiese Mehrkosten ohne weiteres amortisieren, wenn er aus diesem Fall mehr rausholte als seinVorgänger. Ich konnte mir auch viel mehr Respekt bei der Richterin vorstellen, wenn ich mitdieser Koryphäe erschien. Sie konnte ihm keinen von neuester Rechtssprechung erzählen, imGegenteil, sie würde eher devot nach den neusten Urteilen und Tendenzen im Familienrechtnachfragen. Endlich hatte ich mal einen Anwalt an der Hand, der richtig Ahnung hatte, was dereine Woche später folgende Schriftsatz auch demonstrierte, da dieser auf einer Ebene operierte,die wahrscheinlich keiner der beteiligten Juristen verstand. Dieses Meisterwerk hatte ich einigeSeiten zuvor abgedruckt.Es war der 27. Juni 2008. Dr. Km gab mir freie Fahrt, und RA A schickte die von mirentworfene Strafanzeige in etwas korrigierter Form der Staatsanwaltschaft Hagen. Ich hattemeinen Strafanwalt extra angewiesen, das Datum auf den 22.6. zurückzudatieren, weil andiesem Tag ursprünglich die Anzeige unbedingt rausgehen sollte, ein historisches Datum derdeutschen Geschichte, als eine 3 Millionen starke Armee losgestürmt war. Und da ich mich alseinziges Bollwerk verstand gegen die Brutstätte der Verleumdungen, des Betrugs und der221


Abzockerei, den Teufel mit Belzebub austreibend, war das Datum passend, schließlich hatte dieGegenseite mich in einen finanziellen Vernichtungskrieg getrieben, in dem seit 2007 nur nochmit Verleumdungen und Betrug operiert wurde.Mir fiel ein Stein vom Herzen, es war für mich ein Befreiungsschlag, wie ich ihn bisher nurselten erlebt hatte. Endlich konnte ich mit dem kriminellen Burschen abrechnen, wenn aucherst nach 10 Monaten. An dieser Strafanzeige und dem standesrechtlichen Verfahren hatte ichübrigens monatelang gearbeitet, immer wieder diese Schriftsätze verfeinert, neue Ideeneingebracht. Jetzt war er nach vier Jahren endlich der Gejagte, wobei seine Rolle wesentlichhärter war, kämpfte er theoretisch ab diesem Zeitpunkt um seine berufliche Existenz, ging esdoch nun um seine anwaltliche Zulassung, die sofort entzogen konnte, sollte er verurteiltwerden. Ich hatte die Nase einfach voll von seinen Verleumdungen und Betrugsversuchen. Hiernun der etwas gekürzte Vergeltungsschlag, in dem erstmalig und endlich zurück geschossen,Bombe mit Bombe vergolten wurde:StrafanzeigegegenRechtsanwalt M und Frau Birgit Landwegen 1. mehrfachem Betrugsversuch (§ 263 StGB),2. falsche Verdächtigung (§ 164 STGB),3. mehrfacher Verleumdung und Rufschädigung (§ 187 StGB)BegründungZu 1: Betrug (§ 263 StGB)Auf Nachfrage der Richterin A in der Verhandlung vom 14.11.2007, ob der Lebensgefährte meiner Frau beiihr wohnen würde, schritt sofort Herr M ein und meinte zu seiner Mandantin, „Sie müssen dazu nichtssagen“. Daraufhin leugnete sie diese eheähnlichen Verhältnisse, und dies bis zum heutigen Tag. An dieserStelle hätte Herr M auf die prozessuale Wahrheitspflicht hinweisen, aber nicht indirekt zur Unwahrheitanstiften müssen! Entgegen den Angaben meiner Ehefrau führt sie gleichwohl eine nicht nichtehelicheLebensgemeinschaft. Gemäß den Aussagen meiner beiden dort lebenden Kindern vor weiteren Zeugenwohnt ihr Lebensgefährte ständig im Haushalt meiner Frau, was bereits diversen Nachbarn aufgefallen istund auch schon zu heftigen Beschwerden beim Verwalter Herrn W geführt hat. Insofern verweise ich aufdie anliegende schriftliche Äußerung.Beweis: Die schriftliche Aussage des Hausverwalters Gerhard W, der drei Zeugen (Hausbewohner) in demSchriftstück aufführt, Anlage A2.Auch in den folgenden Schriftsätzen wurden diese eheähnlichen Verhältnisse geleugnet, daher völligunrealistische, sprich völlig überhöhte Unterhaltsberechnungen für meine Frau angefertigt, als wenn esdiese Lebensgemeinschaft nicht gäbe. Da meine Frau sich überhaupt nicht in der Rechtssprechungauskennt, wurde ihr von Herrn M regelrecht die Strategie vorgegeben, diese eheähnlichen Verhältnisse zuleugnen, womit er Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen versucht und somit meinVermögen dadurch beschädigt. Dies nennt man nach § 263 StGB, 22. Abschnitt (besonderer Teil), Betrug!Besonders dreist ist aber, immer neue Betrugsversuche zu starten, indem neuerdings auch noch in derKosten treibenden Widerklage vom 15.5.2008 Unterhaltsforderungen in Rekordhöhe gestellt werden, wobeidie verfestigte Lebensgemeinschaft seit 15 Monaten völlig ignoriert wird, obwohl der Unterhalt hierdurchverwirkt werden kann gemäß § 1579 Nr. 2 BGB, Neufassung 2008. Beweis: ….Weitere Betrugsversuch findet in einem anderen Schriftsatz vom 15.5.08 statt, in dem esum nachehelichen Unterhalt geht. Da werden mir regelmäßige Steuerrückerstattungen vonsagenhaften und bisher nie aufgetretenen 5.000 € unterstellt, obwohl Herr M aufgrund meiner anhängigenKlage in Sachen Anlage U weiß, es geht nur um 700 €! Ferner wird mein Jahresgehalt um 5.000 € zu hochangesetzt, obwohl ihm meine Jahresgehaltabrechnung vom Dez. 2007 vorliegt. Der Höhepunkt in demSchreiben stellt aber die Unterstellung von ehebedingten Nachteilen dar. Da wird behauptet, meine Fraubrach die Lehre ab, weil sie von mir schwanger wurde. In der Tat brach sie die Lehre Anfang 1986 ab, unser222


1. Kind kam aber erst im Februar 1989 zu Welt. Dass dies aber nicht im 36. Monat geschah, muss wohlnicht bewiesen werden. Fehlgeburten gab es vorher auch nicht. Außerdem schrieb Herr M selber imSchriftsatz vom 7.2.2007, dass meine Frau 4 Jahre nach Abbruch der Lehre schwanger wurde.Schon mein Scheidungsanwalt Dr. Km musste in seinem Schriftsatz vom 16.6.2008 auf den eklatantenVerstoß gegen §138 ZPO (Wahrheitspflicht) und dem „ offenkundig und bewusst wahrheitswidrigenVorbringen „ verweisen! Ziel dieser Versuche ist, seiner Mandantin rechtswidrige Vermögensvorteile zuverschaffen, wobei mein Vermögen damit beschädigt werden soll, was man ebenfalls Betrug nennt nach§ 263 StGB. Beweis: Schriftsatz …. Schriftsatz …..2. Falsche Verdächtigung und Rufschädigung (§ 164 STGB, § 187 StGB)Im August 2007 leitete Herr M völlig unerwartet eine Zwangsvollstreckung (ZV) gegen mich ein mit dereinzigen Begründung, meiner Frau seit 17 Monaten keinen Unterhalt gezahlt zu haben. In derGerichtsverhandlung vom 14.11.2007 stellte das Gericht schnell fest, dass meine Frau sehr wohl Unterhalterhalten hatte, aufgrund einer allen bekannten und vorliegenden Neuberechnung aber dadurch niedrigerenbekam. Diese ZV führte auch zu einer Rufschädigung, nicht nur bei meinem Arbeitgeber, sondern auch beimeiner Hausbank, der Deutsche Bank in Schwerte, die meinen damals auslaufenden Baukredit nur gegenWucherzinsen verlängern wollte, so dass ich die Bank wechseln musste, was zusätzliche Kosten in Höhevon 700 € verursachte. Weitere Kosten in Höhe von ca. 4.000 entstanden durch diese versuchteZwangsvollstreckung, zieht doch diese traditionell eine Vollstreckungsabwehr- und Abänderungsklagenach sich, wobei die Kostenlawine durch die Widerklage und die notwendige Strafanzeige um weiteregeschätzte 3.000 € sich erhöht. Beweis …..3. Verleumdungen (§ 187 StGB)Nachdem Herr M in der Zwangsvollstreckungssache nun seine Erfolgschancen seit dem Gerichtsurteilschwinden sieht, er aber mit allen Mitteln versucht, die ZV doch noch irgendwie in Teilen zu rechtfertigen,denkt er sich permanent Verleumdungen aus. Mit Hilfe dieser sollen rechtswidrige Vermögensvorteile fürseine Mandantin verschafft werden, was aber auch wieder im Endeffekt auf Betrug hinausläuft.Da werden mir ein Dienstwagen plus Fahrgeld gleichzeitig angedichtet Natürlich habe ich in SachenDienstauto die Nichtexistenz von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Auch die Behauptung, ich würdean meinen Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen ist eine Verleumdung. Dieser Vorwurf taucht nicht imGerichtsurteil und Protokoll auf. Sollte die Richterin hier etwas vergessen haben? Mitnichten!Ebenfalls kann die schon beschriebene Behauptung, ich hätte keinen Unterhalt an meine Nochfrau gezahlt,ebenso als Verleumdung interpretiert werden. Das Gerichtsurteil vom 14.11.2007 verweist auf regelmäßigeUnterhaltszahlungen in Höhe von 118,80 € nur allein schon an meine Frau, Kinder erhielten zusätzlichUnterhalt. Beweis: Gerichtsurteil vom 14.11.2007, S.3, letzter Absatz, Anlage A1Zu behaupten, ich hätte mich unzureichend in meiner Arbeitslosenzeit beworben, wasweder er noch meine Frau auch nur annährend beurteilen können, ist ein weiteres Beispiel, mit Hilfe vonVerleumdungen den Prozessverlauf zu beeinflussen. Woher soll er wissen, ob ich Bewerbungengeschrieben habe, und wenn ja, wie viele? Über 60 Stück hatte ich im übrigen verschickt!Beweis: Schriftsatz vom 3.1. 2008, Anlage A10, S. 5, Bewerbungsliste Anlage A12Im gleichen Schriftsatz wird mir auch unterstellt, die Position bei der Firma K aufgegeben zu haben, wasübrigens unterbrechungslos zu einem anderen Arbeitgeber führte mit besseren Konditionen, um keinenUnterhalt für die Frau zu bezahlen. Tatsache ist aber, dass die Zahlungen an meine Frau konstantweiterliefen, wie es das Gerichtsprotokoll auch beweist. Beweis …..Die Verleumdungen gingen weiter im Schriftsatz vom 7.4.2008, in dem mir Spesen unterstellt werden undein utopisches Einkommen von 70.000 €, obwohl Herrn M mein Einkommensnachweis vom Dezemberschon monatelang besaß, in dem alle Gehälter akkumuliert werden, und somit mein wahres Einkommenvon X € ersichtlich war.In selbem Schriftsatz wurden mir auch weitere Zuwendungen angedichtet, da der DienstsitzGummersbach ist, ich aber in Lippstadt arbeite. Nur, würde es Spesen oder sonstige Zuwendungen geben,ständen diese auf meinen Gehaltsabrechnungen, die Herr M aber lückenlos und seit langer Zeit besitzt.In allen Fällen unter Punkt 3 wird wider besseren Wissens in Beziehung auf meine Person unwahreTatsachen behauptet mit dem Ziel, mich in der Meinung des Gerichts herabzuwürdigen, was man nach §187 StGB Verleumdung nennt. Ziel dieser Verleumdungen ist es aber, mir ein wesentlich höheres Gehalt zuunterstellen, so dass Dritten (meiner Frau) ein rechtswidriger Vermögensvorteil verschafft werden soll, was223


mein Vermögen dadurch beschädigt, was wiederum auch Betrug nach § 263 StGB genannt wird. Zwarwaren es bisher „nur „ Versuche, aber schon der Versuch ist strafbar!Mit absoluter Sicherheit stammen alle hier aufgeführten Vergehen von Herrn M. Meine Frau weist nämlichkeinerlei Kenntnisse oder Interessen im juristischen Bereich auf. Sie toleriert aber diese kriminellenMethoden, um sich finanzielle Vorteile zu sichern, womit sie sich zum Komplizen von Straftaten macht, unddaher auch zur Verantwortung gezogen werden muss. Bedenkt man, dass Rechtsanwälte eigentlich dieKämpfer für Recht darstellen sollen, hier aber hier gegen Recht regelmäßig verstoßen wird, mussbesondere Härte angewendet werden.Mir reichte aber diese Strafanzeige nicht, ich wollte noch weiter abrechnen. Da Anwälte, wieschon mehrfach erwähnt, das standesrechtliche Verfahren scheuen wie der Teufel dasWeihwasser, leitete ich gegen Herrn M gleichzeitig ein solches Verfahren vor derAnwaltskammer Hamm ein, wobei ich diese auf die nun laufende Strafanzeige hinwies, wasdem Fall mit Sicherheit besondere Brisanz verlieh. In diesem sieben Seiten langen Schriftsatzzuzüglich 50 Seiten Beweise waren die drei Punkte meiner Strafanzeige vollständig enthalten,weshalb ich diesen Teil hier nicht noch einmal abdrucke. Lediglich der neue Punkt 4, der dieAbzockermethoden dieses Herrn behandelte, soll hier aufgeführt werden:4. Kostentreiberei in mehreren FällenZu Beginn meiner Scheidung wurde üblicherweise der Trennungsunterhalt ausgerechnet.Herr M kam auf 2114 €, weil er sich vorsätzlich weigerte, eheprägende Verbindlichkeiten in Form meinerETW zu berücksichtigen. Meine Anwältin H aus Schwerte kam auf 1551 €.Beweis: Anlage A20, S.2, Anlage A21Sofort leitete er sofort ein Anordnungsverfahren gegen mich ein. In der Zwischenzeit konnte ich michkurzzeitig einigen mit meiner Frau bezüglich des strittigen Trennungsunterhalts. Diesbezüglich trafen wiruns mit meiner Schwerter Anwältin H in der Kanzlei M. Noch bevor die Sitzung startete, bat Herr M meineFrau zu einem Gespräch unter vier Augen. Als dieses nach 15 Minuten beendet war, war das Resultat, dassdie Einigung der Eheleute hinfällig war (noch mehrere Male verhinderte er weitere Einigungen), und Herr Msofort begann, den Unterhalt erneut auszurechnen, den ich für den Monat Juni zu bezahlen hätte.Bemerkenswerterweise kam er dieses mal auf wesentlich niedrigere fast akzeptable 1700 €, bestand aberweiterhin auf das bevorstehende Unterhaltsverfahren. An dieser Stelle betrachte man den Widerspruch: Ererrechnet einen nun fast korrekten Unterhalt für Juni 2004, hält aber an seiner langfristigen überhöhtenForderung fest! Hier lockte doch ganz klar der lukrative Reiz eines Anordnungsverfahrens, oder wie kannman sich diese Dreistigkeit sonst erklären? Meiner mittlerweile kompromissbereiten Frau suggerierte er,sie müsse sämtliche Kosten tragen, wenn sie das Gerichtsverfahren einstellen lassen würde, was sienatürlich abschreckte. Dass bei annulliertem Verfahren keine Termin- und Vergleichsgebühr entstandenwären, verheimlichte er ihr. In der Gerichtsverhandlung im Mai 2004 kam der Richter auf eine ähnlicheSumme wie meine Anwältin, nämlich 1718 €. Dies näher analysiert bedeutet, dass meine damalige Anwältinum 167 € zu niedrig lag, Herr M dagegen um 396 € zu hoch bezogen auf die Berechnung des Richters,womit Herr Ms Fehler um den Faktor 2,37 höher war als der wesentlich geringfügigere Fehler meinerAnwältin! Beweis: Gerichtsurteil 2004, Anlage A41Auch wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden, so hatte RA M sein Ziel vollends erreicht: Durcheine vorsätzliche falsche Berechnung hatte er ein Verfahren regelrecht provoziert, was ihm einen Gewinnvon zirka 1300 € einbrachte. Hätte ich dieses Urteil nicht widerrufen aufgrund der nicht akzeptablenKostenverteilung, wäre sein Gewinn sogar auf fast 1900 € gestiegen, Stichwort Vergleichsgebühr! Auchkonnte meine Frau keinen finanziellen Vorteil aus diesem Verfahren ziehen, befand sie sich doch schonseit Monaten auf Arbeitssuche, was ihr Anwalt auch wusste, und wurde schon drei Monate nach diesemUrteil fündig, so dass dieses völlig wertlos wurde, meiner Frau in Wirklichkeit einen finanziellen Schadenerlitt. Auch hier wurde der Eindruck der Abzockerei zum wiederholten Male erweckt.Eine weitere Form der Kostentreiberei stellt auch die schon beschriebene Zwangsvollstreckung dar, denndass diese üblicherweise eine Vollstreckungsgegen- und Abänderungsklage provoziert, ist eine logischeKonsequenz. Und an diesen Klagen lässt sich auch eine Menge Geld verdienen! Den Höhepunkt derKostenreiberei stellt seine Widerklage vom 15.5.2008 dar, wo er noch mehr Unterhalt forderte für seineMandantin, obwohl die Richterin 6 Monate vorher PKH verweigerte mangels Aussicht auf Erfolg, in dem esauch um den Unterhalt seiner Mandantin ging, aber deutlich niedrigeren. Bedenkt man, dass Herrn M imMai 2008 bekannt war, dass das Scheidungsurteil bevorstand, weshalb er auch am 15.5. 08, also am selbenTag hierzu einen Schriftsatz verfasste zu diesem Thema (nachehelicher Unterhalt), somit derTrennungsunterhalt in Kürze obsolet würde, konnte seine Widerklage nur ein Versuch sein, noch einmalschnell Geld zu verdienen durch Erhöhung des Streitwerts.224


Seiner Mandantin erzählte er zu Beginn der Scheidung 2004, sie müsse PKH nicht zurückzahlen, nur umhemmungslos prozessieren zu können. Meiner Frau hatte ich dann zu einem späteren Zeitpunkt einen Briefgeschrieben, in dem ich u. a. Stellung bezog zu der Mär von der kostenlosen PKH. Beweis: ……..Ein weiterer Fall der Kostentreiberei ist die Verheimlichung eines BGH Urteils (XIIZR 296/01) gegenüberseiner Mandantin, in dem es um Eheverträge mit schwangeren Frauen geht, die gemäß diesem Urteil nichtmehr automatisch nichtig sind, sondern besonders geprüft werden müssen. In seiner ganzenKorrespondenz wird das Gräuelmärchen von der genötigten hochschwangeren Frau erzählt, die in diesemZustand den Ehevertrag unterzeichnen musste, weshalb dieser angeblich ungültig sei. Obwohl ich imHerbst 2006 erstmals dieses BGH Urteil in unserem Schriftsatz aufführte, die beteiligten Juristen kanntendies vorher überhaupt nicht, wird dieses nach wie vor ignoriert oder sogar vor seine Mandantinunterdrückt, um sie mit diesem Gräuelmärchen durch alle Instanzen zu jagen, steigen doch hiermit dieGebühren drastisch. Selbst in seinem Schreiben an das OLG Düsseldorf wird dieses BGH Urteil vor seinerMandantin verschwiegen. Soll diese hier sogar arglistig getäuscht werden? Ein schon peinlichesFachwissen in diesem Zusammenhang beweist er mit der geforderten Zurückweisung unserer Berufungohne Angabe von Gründen. Dass diese sogar völlig unzulässig war aufgrund eines 10 Jahre alten BGHUrteils, wussten Herr M genauso wenig wie mein Anwalt K aus Wuppertal. Da musste erst ein Profi vomOLG kommen und unsere völlig ahnungslosen Herren Anwälte aufklären! Beweis: …..über den Hagener Anwalt A habe am 22.6.2008 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen erstattetgegen Herrn M und seiner Mandantin wegen mehrfachem Betrugs und mehrfachen Verleumdungen sowiefalschen Verdächtigungen, mit dem primären Ziel, dass er bei einer Verurteilung seine anwaltlicheZulassung verliert. Schließlich muss man die Bürger vor solchen kriminellen Methoden schützen. Bedenkeich, dass ein Anwalt normalerweise ein Kämpfer für Recht darstellen sollte, hier aber das Recht mit Füßengetreten wird, da er häufig auf strafrechtlichem Terrain operiert, sollte hier besondere Härte angewendetwerden. Und genau hier ist auch die Anwaltskammer genauso wie die Staatsanwaltschaft gefordert, Bürgervor solchen Anwälten zu schützen!Ich konnte mir gut vorstellen, dass diese 7 seitige Schreiben bei der Anwaltskammer Hammfür Aufsehen sorgte. Die zahlreichen Anhänge bewiesen die Richtigkeit meiner Aussagen, ichkonnte mich nun entspannt zurücklehnen und mir das bald folgende Szenario entspanntansehen, ein Anwalt kämpft um seine Existenz, saß ich doch nun in der ersten Reihe. ImGrunde genommen musste jetzt theoretisch der Countdown beginnen für die Restzeit seineranwaltlichen Zulassung, parallel dazu aber auch für die Restzeit meiner Scheidung, konnte derBursche doch nicht mehr so eklatant auf strafrechtlichen Terrain operieren, so dass erüberhaupt keine Argumente mehr in der Hand hatte. Zumindest glaubte ich daran, wurde dochimmer wieder dieser Rechtsstaat gepriesen…..Allerdings war die Staatsanwaltschaft auch nicht die schnellste wie mir mein Strafanwalt Aversprach, egal, Hauptsache die Saat war im Boden! Und in der Tat keimte sie sehr schnell.Nach nur einer Woche erhielt ich ein Schreiben von der Anwaltskammer, in dem man mirmitteilte, dass diese momentan nicht ermitteln möchte aufgrund meiner Strafanzeige, sondernerst die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten wollte. Auf jeden Fall sollte ich dieKammer über die Ergebnisse unterrichten. Diese Nachricht wurde unterzeichnet vomHauptgeschäftsführer der Anwaltskammer Hamm. Ein wenig war ich enttäuscht über derenmomentane Passivität, hatte ich mir doch einen Beschuss von zwei Seiten gleichzeitiggewünscht im Fall M, aber okay, immerhin zeigten die großes Interesse, sie saßen quasi auchschon in der ersten Reihe und machten es sich schon mal gemütlich für den bevorstehendeKrimi, den Auftritt der Staatsanwaltschaft. Mir ging es auch darum, dass meine Frau und ihrAnwalt Tag um Tag und Nacht um Nacht geprügelt wurden, halt solange, bis zu um Friedenbetteln kamen.Drei Monate nach Einreichen der Strafanzeigen erhielt ich endlich Post von derStaatsanwaltschaft Hagen. Was der Oberstaatsanwalt mir schrieb, haute mich aus den Socken!Schließlich wurde bei mehren Verleumdungen die abgelaufene Frist beanstandet. Diese betrugnur drei Monaten nach bekannt werden, folglich waren diese Straftaten verjährt. EineRiesenwut auf meinen Strafanwalt A kam in mir auf, denn offensichtlich hatte er keinerleiKenntnisse von diesem Einmaleins des Strafrechts! Zum Glück hatte meine Anwalt A selbst225


neun Monate nach dem Erstberatungsgespräch mir noch keine Rechnung geschickt, denn fürdieses oberflächliche Arbeit, die Prüfung meiner selbst entworfenen Strafanzeige, hätte er vonmir keinen Cent bekommen. Würde meine Koryphäe nicht in der gleichen Kanzlei arbeiten,hätte ich den Laden in eine Geisterbahn verwandelt, hätte auch ganz gut zu dembevorstehenden Halloween gepasst. Aber ich wollte meinen Staranwalt nicht verärgern, zu sehrsetzte ich auf ihn im entscheidenden Finale, er war quasi meine Wunderwaffe im juristischenKampf um Berlin.Allerdings waren diese vom Staatsanwalt nicht anerkannten Punkte damit nicht ganz vomTisch, für das standesrechtliche Verfahren hatten diese dennoch Gültigkeit! Obwohl wenn dieMeldefrist überschritten war, blieben es dennoch Verleumdungen. Schließlich war es mir egal,wie ich den Burschen zur Strecke brachte, zu viel Hass und Rachegedanken hatten sich in mirmittlerweile angesammelt.Auch hat ein Anwalt gesetzliche Rückendeckung bis zum BGH hoch, wenn er – natürlich imNamen seiner Mandanten- Anschuldigungen übelsten Ausmaßes hervorbringt. Ein Anwaltmuss nämlich die Angaben seiner Mandanten nicht überprüfen, darf also folglich die tollstenBeschuldigungen vom Stapel lassen, und das alles im Namen des Volkes, Amen! Auch hieraufhätte mich mein Anwalt hinweisen müssen. Ich muss zwar zugeben, dass RA A mit demArgument kam, der Gegner könnte sagen, ja, meine Mandantin hat es mir so erzählt. Allerdingshätte A die obergerichtliche Rückendeckung erwähnen müssen. Kurzum, der Oberstaatsanwaltkonnte keine Anhaltspunkte finden, gegen RA M ein Verfahren zu starten. Allerdings kammeine Frau nicht so gut davon, denn der Staatsanwalt leitete meine Strafanzeige seinenKollegen in Wuppertal weiter, damit wurde weiteres Vorgehen gegen meine Frau entschieden.Hier war also noch alles offen! An einer Stelle rügte die Staatsanwaltschaft das Verhalten desRA M, nämlich einen Sachverhalt nachträglich falsch darzustellen, obwohl er vorher von ihmkorrekt aufgeführt wurde. Allerdings empfand ich die Formulierung des Staatsanwaltessarkastisch, als er beim Abbruch der Lehre und der Schwangerschaft von zeitlicherHarmonisierung zwecks Verbesserung der Rechtsposition seiner Mandantin sprach und dasganze im nächsten Satz lapidar als Irrtum bezeichnete. An dieser Stelle überlegte ich auch, obich nicht Omas die Handtasche entreißen sollte, was auch zur Harmonisierung meinerfinanziellen Situation führen würde, und das ganze dann als Irrtum deklariere. Schließlich hattemir dieser Oberstaatsanwalt gerade eine tolle Geschäftsidee indirekt verraten! Natürlich reichtedieser Punkt auch nicht für das Einleiten eines Strafverfahrens. Wenigstens wurde das Wort„Rechtsstaat“ nicht erwähnt, dann wäre ich ganz ausgerastet. Dennoch konnte man an diesemPunkt anknüpfen, hier lag die Achillessehne des Anwalt Ms, an dieser Stelle konnte ich ihntheoretisch zur Strecke bringen, denn der Anwalt meiner Frau versuchte nach Absenden meinerStrafanzeige noch einmal eine betrügerische Kurskorrektur (Abbruch der Lehre wegen Umzugstatt wegen Schwangerschaft), so dass man die Sache nicht mehr einfach und verständnisvollals Irrtum abtun konnte. Vor allen Dingen lag hier ein Wiederholungsdelikt vor, wir hatten ihmnochmals die Wahrheit geschildert, da kann er nicht noch einmal einen Irrtum begehen.Außerdem hatte der Staatsanwalt nicht die Ergänzung und den gleichzeitigen Höhepunktmeiner Strafanzeige gelesen, in der es darum ging, im August 2007 einerseits dem Gericht imRahmen der ZV die Nichtzahlung von Unterhalt anzuzeigen, aber zur gleichen Zeit demgleichen Gericht in der Anlage U Sache mitzuteilen, seine Mandantin hatte Unterhalt erhaltenund musste nun Steuern nachzahlen. Ich war fest überzeugt, mit diesem Punkt konnte ichMünchhausen zur Strecke bringen. Interessant war in diesem Zusammenhang dieRechtsbelehrung, nämlich gegen diesen Entscheid Beschwerde einlegen zu können bei derGeneralstaatsanwaltschaft in Hagen. Und genau dazu entschloss ich mich, um denKriegstreiber und Prozessbetrüger M endlich das Handwerk zu legen, und wenn ich daraus einlebenslanges Hobby machen musste, der Mann war es mir wert, ein unbeschreiblicherSadismus und Hass hatte sich in diesen fast 5 Jahren gegen ihn entwickelt!226


Ebenso stand für mich fest, von dem Strafanwalt A lasse ich mich nicht mehr beraten, zu vieleAnfängerfehler unterliefen ihm, und das bei einem Stundensatz von rund 180 € brutto. Vielmehr Fehler machte ich bestimmt auch nicht!Insgesamt war ich von diesem Schriftsatz tief enttäuscht, denn dieser bewies mal wieder, wasin diesem so genannten Rechtsstaat alles möglich ist, in dem Opfer sich einem unglaublichenSarkasmus aussetzen müssen. Aber das hatten wir ja schon bei der versuchten ZV erlebt, beider das Opfer ohne Konto erst einmal Gerichtskosten vorauszahlen musste, damit die Arbeitüberhaupt aufgenommen wurde. Gleichzeitig stellte dieser Schriftsatz auch einen Aufruf zur(leider verbotenen) Selbstjustiz dar, denn wenn man Opfer ist, sollte man sich auf diesenSemirechtsstaat nicht verlassen. Schauen wir uns doch mal das Werk des Oberstaatsanwalts an:Sehr geehrter Herr Land,mit vorgenannter Strafanzeige haben Sie zunächst den Prozessvortrag Ihrer Ehefrau und dieProzessführung ihres Bevollmächtigten, des Beschuldigten, als falsch beanstandet.So habe Ihre Ehefrau im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 14.11.2007 auf Nachfrage der Richterin,ob ihr neuer Lebensgefährte bei ihr wohne, dies nach der Intervention des Angezeigten, der gemeint habe,sie müsse dazu nichts sagen, wahrheitswidrig verneint. Auch in den nachfolgenden Schriftsätzen seidieser Umstand geleugnet, insbesondere in der Widerklage vom 15.05.2008 auf Erhöhung desEhegattenunterhaltes, planmäßig ignoriert worden. Weiterhin lege der angezeigte Rechtsanwalt bei seinerBerechnung des nachehelichen Unterhalts seiner Mandantin trotz gegenteiligen Nachweises Ihrerseits zuIhren Lasten weit übersetzte Einkünfte, Steuererstattungsansprüche und Spesen zugrunde. Ebenso habe ermit Schriftsatz vom 15.05.2008 behauptet, dass Ihre Ehefrau ihre Lehre abgebrochen habe, weil sieschwanger gewesen sei. Tatsächlich habe sie ihr erstes Kind aber erst ca. 3 Jahre nach Beendigung ihrerAusbildung zur Welt gebracht, was er im übrigen selbst im Schriftsatz vom 07.02.2008 angeführt habe.Sie werten diesen Vortrag als versuchten Betrug, weil die Angezeigten dadurch die Ausurteilung vonUnterhalt in ungerechtfertigter Höhe anstrebten.Die Einleitung der Zwangsvollstreckung aus dem vor dem Amtsgericht Wuppertal am 30.05.2005geschlossenen Vergleich durch Pfändung Ihres Kontos bei der Deutschen Bank am 03.08.2007, sehen Sieals „Rufschädigung".Ebenso die Angaben im Schriftsatz vom 03.01.2008, Sie würden zugleich von einem Dienstwagen und derGewährung von Fahrgeld profitieren. Als solche wollen Sie zudem die Behauptung, Sie hätten weder anIhren Sohn noch an Ihre Frau Unterhalt geleistet, verstanden wissen. Die weiteren Ausführungen in diesemSchreiben, wonach Sie Ihre Stelle bewusst aufgegeben und sich nur unzureichend um eine neue Positionbemüht hätten, verstehen Sie ebenfalls als verleumderisch.Die von Ihnen beanstandete Berechnung Ihres Einkommens durch die Gegenseite sehen Sie schließlichbezogen auf den Schriftsatz vom 07.04.2008 nicht nur als versuchten Betrug, sondern ebenfalls alsVerleumdung.Ich habe nach Beiziehung der Akten 99X 165/07 und 99X 194/07 AG Wuppertal davon abgesehen, einErmittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt M einzuleiten. Soweit Frau Birgit Land angezeigt ist, habe ichden Vorgang abgetrennt und der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Entscheidung vorgelegt. EineZuständigkeit besteht insoweit bei der Staatsanwaltschaft Hagen nicht.Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur befugt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sofernzureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer verfolgbaren Straftat bestehen. Das ist imHinblick auf Rechtsanwalt M nicht der Fall.Bezogen auf den Vorwurf der „Rufschädigung" oder „Verleumdung" folgt dies - bis auf den Schriftsatz vom07.04.2008 - bereits daraus, dass der für eine eventuelle Strafverfolgung notwendige Strafantrag nichtrechtzeitig gestellt wurde. Gemäß § 194 StPO werden Beleidigungsdelikte nur auf Antrag verfolgt. Laut § 77b Strafgesetzbuch ist ein solcher binnen 3 Monaten nach Kenntniserlangung von Tat und Täter zu stellen.Demgemäß war bei Eingang der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen am 02.07.2008 dieStrafantragsfrist bereits bezüglich aller von Ihnen angeführten Schriftsätze aus 2007 und Januar 2008abgelaufen. Hinsichtlich des verbliebenen Schreibens vom 03.04.2008 ist zwar die Strafantragsfristgewahrt, es ist aber nicht ersichtlich, dass der Sachvortrag als Verleumdung zu qualifizieren wäre.Verleumdung ist nach dem Gesetzeswortlaut eine Behauptung, die geeignet ist, eine Person verächtlich zumachen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Eine angebliche zu positive Darstellung IhrerEinkünfte kann sicherlich hierunter nicht subsumiert werden.Hinsichtlich des Betrugsvorwurfs ist schließlich festzuhalten, dass der Tatbestand des § 263Strafgesetzbuch nur verwirklicht ist, wenn der Täter in der Absicht, sich oder einem Dritten einenrechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass227


er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einenIrrtum erregt oder unterhält.Bei der Übertragung dieser Kriterien auf den Vortrag eines Rechtsanwaltes in einem Zivilverfahren sindinsoweit allerdings Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus seiner Funktion als Sachwalter derInteressen seines Mandanten und der Prinzipien des Zivilprozesses ergeben.So hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein Rechtsanwalt, der in seiner beruflichenFunktion Informationen seines Mandanten in gehöriger Form weitergibt, hierfür nicht die persönlicheVerantwortung trägt, sondern lediglich dessen Darstellung zur Durchsetzung der Mandantenposition indessen Namen vorträgt. Aus diesem Aufgabenverständnis schließt es folgerichtig, dass dem Rechtsanwalteine regelmäßige Kontrolle der vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen berufsrechtlich nicht obliegt (zu vgl.Bundesverfassungsgericht, NJW 2003, 3263). Bezogen auf das Anzeigenvorbringen bedeutet dies, dass derRechtsanwalt, der die genauen Verhältnisse ja nicht aus persönlicher Anschauung kennt, sich auf die Angabenseiner Mandantin zur Nichtaufnahme einer eheähnlichen Beziehung verlassen darf und auch eininsoweit möglicherweise unzutreffender Vortrag nicht als Betrug zu bewerten wäre.Sofern Sie bemängeln, dass der angezeigte Rechtsanwalt trotz der von Ihnen vorgelegten Unterlagen zuanderen Zahlen und Ergebnissen gelangt, ist dies - sofern darin nicht Rechtsausführungen, sondernüberhaupt eine Tatsachenbehauptung, die allein im Rahmen des Betrugstatbestandes relevant sein kann -§ 138 Abs. 2 ZPO geschuldet. Danach hat sich jede Partei über die vom Gegner behaupteten Tatsachen zuäußern. So lange eine Partei Zweifel an der gegnerischen Darstellung hat, darf sie, insbesondere wenn dasgegnerische Wissen insoweit exklusiv ist, diese bestreiten (zu vgl. Hartmann, inBaumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 138 ZPO Rd.-Nr. 34).Hiernach könnte allenfalls der Vorwurf verbleiben, dass der Angezeigte, nachdem er zuvor bereits denSachverhalt zutreffend dargestellt hatte, den Abbruch der Lehre und die Schwangerschaft seinerMandantin bewusst zeitlich „harmonisiert" hat, um die Rechtsposition seiner Mandantin zu verbessern.Eine solche Bewertung liegt aber fern, da der Angezeigte angesichts seines eigenen gegenteiligenVortrages in dieser Sache und des insoweit exakten Wissens des Prozessgegners mit einer kurzfristigenAufdeckung der nunmehrigen Abweichung hätte rechnen müssen, die zudem ohne weiteres hättenachgewiesen werden können. Bei lebensnaher Betrachtungsweise ist insoweit vielmehr von einem Irrtumauszugehen, d. h. einer falschen Bearbeitung der erteilten Information.Auf die beigefügte Rechtsmittelbelehrung nehme ich Bezug. Diese gilt allerdings nur, soweit ich dieAufnahme von Ermittlungen wegen versuchten Betruges abgelehnt habe.Hochachtungsvoll(H) OberstaatsanwaltIch ließ mir dieses äußerst unbefriedigende Ergebnis nicht bieten. Schließlich hatte derOberstaatsanwalt meinen Nachtrag überhaupt nicht untersucht, der sogar den Höhepunkt desBetruges darstellte. Insbesonders kotzte es mich an zuzusehen, wie ein Betrugsfall lapidar alsIrrtum abgeschwächt wurde. Drittens gab es einen neuen Betrugsfall, Gründe genug, eineBeschwerde, was eine Art Berufung darstellte, an die Generalstaatsanwaltschaft zuschicken.Für mich war der Kampf gegen Anwalt M damit noch lange nicht zu Ende, jetzt ging es erst sorichtig los. Schließlich war ich sehr wahrscheinlich das einzige Bollwerk gegen die Brutstätteder Abzockerei, Verleumdungen und des Betrugs, sprich das einzige Bollwerk gegen das Böseschlechthin. Und da der Mann Klagen liebte, wollte ich ihn diesbezüglich mal genausoverwöhnen, es wurde meine Lebensaufgabe, die mir so eine Art innere Befriedigungverschaffte!Generalstaatsanwalt in Hamm59065 Hamm Schwerte, den 13.10.2008Beschwerde gegen den Schriftsatz vom 22.9.2008 des Oberstaatsanwalts H, Az. …../08Lege ich hiermit Beschwerde gegen den oben aufgeführten Schriftsatz bzw. Untersuchungen ein!Zunächst muss ich auf die erhebliche Diskrepanz zwischen dem Datum des Schriftsatzes (22.9.2008) unddessen späten Erhalt am 9.10.2008 hinweisen. Insofern muss meine jetzige Beschwerde als fristgerechteingestuft werden!Begründung der Beschwerde:1.Leider vergaß der Oberstaatsanwalt H in seinem Schriftsatz, meinen entscheidenden Nachtrag228


vom 22.7.2008 zur Strafanzeige zu beurteilen, was wahrscheinlich zu seiner Fehlbeurteilung desvorliegenden Falls geführt hat! Aber gerade dieser Nachtrag stellt der Höhepunkt der Betrugsserie dar! Indiesem dort geschilderten Fall wurde im August 2006 eine Pfändung gegen mich eingeleitet mit derBegründung, dass ich überhaupt keinen Ehegattenunterhalt bezahlt hatte. Zur Stützungdieser wahrheitswidrigen Behauptung wurden meine Zahlungen zu 100% dem Kindesunterhaltangerechnet. Zum gleichen Zeitpunkt wurde aber dem gleichen Gericht (Familiengericht Wuppertal, Abtl.99X), der gleichen Abteilung und der gleichen Richterin in einem anderen Fall (99X65/08) mitgeteilt, seineMandantin hat (doch) 2100 € Unterhalt bekommen, woraus sich eine Steuernachzahlung für denUnterhaltspflichtigen ergab! Dies beweist meines Erachtens ganz klar den versuchten Betrug. Durch dieseversuchte Pfändung sind mir im übrigen unmittelbare Schäden in Höhe von 3300 € entstanden, ein weiterermittelbarer Schaden in Form eines hinzu gezogenen Strafanwalts in Höhe von ca. 1000 €. Addiere ich nochden Schaden hinzu durch die geleugneten eheähnliche Lebensverhältnisse meiner Frau, so kann manweitere rund 2000 € addieren, bezogen auf den November 2008! Auf Seite 3, letzter Absatz des obengenannten Schreibens wird eine bewusste Falschdarstellung - mit dem Ziel des Betrugs – einesursprünglich korrekt dargestellten Sachverhalts lapidar als Irrtum abqualifiziert, was ich für sehr gewagthalte! Dass Herr M vorsätzlich gehandelt hatte mit dem Ziel, seiner Mandantin einen rechtswidrigenVermögensvorteil zu verschaffen, mein Vermögen dadurch versuchte zu beschädigen (§263 STGB!),beweist sein nachträgliches Verhalten in der Zeit nach Versenden meiner Strafanzeige.Nachdem wir auf seine ursprüngliche korrekte Darstellung hingewiesen hatten, änderte er dieunwahrheitsgemäße Version, Abbruch der Lehre wegen Schwangerschaft, um dann die Mär von demAbbruch der Lehre wegen Umzugs nach V zu verbreiten. Aber auch bei dieser bewusst unwahren Versionwiderspricht er sich selbst, denn 2007 hatte er korrekt dem OLG Düsseldorf mitgeteilt, dass meine Frau1984 die Lehre abbrach, und dann (erst!) 1987 nach V mit mir zog.Mittlerweile gehen meine Anwälte Dr. Km/Hm massiv gegen diesen Prozessbetrug vor, indem sie dieseextrem widersprüchlichen Sachvorträge in ihren Schreiben als versuchten Prozessbetrug verurteilen unddeswegen beantragt haben, die PKH für die Beklagte zu versagen wegen Verstoßes gegen die prozessualeWahrheitspflicht (§138 ZPO). Beweis: Schriftsatz des RA Hm vom 4.9.2008, Anlage V4Bedenkt man, dass bei Wiederholungsdelikten im Strafrecht besonders hart geurteilt wird, kann manhier das Verhalten des RA M m. E. nicht einfach als Irrtum abtun, sondern muss als vorsätzlich bezeichnetwerden!Da mein Nachtrag vom 22.7.2008 nicht bewertet wurde, außerdem weitere Vergehen vorliegen, stellt sichfür den Kläger die Frage, ob die rechtliche Beurteilung des Oberstaatsanwalts unter diesen Umständenüberhaupt aufrecht erhalten werden kann. Ich beantrage daher Revision in der vorliegenden Sache.Ein Arbeitskollege von mir, ebenfalls Ingenieur, der das Schreiben des Oberstaatsanwaltsgelesen hatte, meinte, der Mann hatte keine Lust den recht komplexen Fall zu übernehmen, erhatte möglicherweise schon genug Arbeit auf seinem Schreibtisch. Wahrscheinlich ließ erabsichtlich den Nachtrag unter den Tisch fallen, damit aufgrund dieses ganz eindeutigen Fallser nicht doch noch ein Ermittlungsverfahren einleiten musste. Generell klang sein gesamterSchriftsatz unmotiviert, so nach dem Motto, Mensch Land, das sind doch alles Peanuts, nun seimal nicht so empfindlich. Ehrlich gesagt, der Meinung meines Kollegen kann ich nurzustimmen, einen Rechtsstaat stelle ich mir ganz anders vor!Zwei Monate und 9 Tage später erhielt ich wenige Stunden vor Heiligabend Post vomGeneralstaatsanwalt. Ursprünglich freute ich mich wahnsinnig, erwartete ich doch so eine ArtWeihnachtsgeschenk im Kampf gegen meinen speziellen Freund Münchhausen. Was ich aberlesen musste, haute mich um! Es zeigte wieder mal, in was für einem „Rechtsstaat“ wir leben,sprich in was für einem Rechtsunwesen! Da wurde indirekt allen Ernstes behauptet, nur weilRechtsanwalt M am Anfang mal die Wahrheit gesagt hatte, durfte er in den nachfolgendenJahren seine Aussage widerrufen, Prozessbetrug begehen! Außerdem geschah ja alles imInteresse seiner Mandantin! Folglich wurden die Ermittlungen eingestellt, zu einemStrafverfahren kam es nicht. Fazit: In diesem Rechtsunwesen darf man mit Verleumdungen,Unwahrheiten und Prozessbetrug arbeiten, solange alles angeblich im Interesse des Mandantengeschieht, das ist völlig legal! Auf den Betrugsversuch mit dem Trennungsunterhalt, derangeblich nicht gezahlt wurde, ging auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht ein, sondern229


stützte sich der Einfachheit halber auf die angeblich korrekte Arbeit der Kollegen aus Hagen,fertig, Ende!Für mich war dieser Tag der Wendepunkt. Hatte ich bisher mich immer auf der Schiene derWahrheit bewegt, so sprang ich jetzt auch auf den Zug von Anwalt M auf. Mit diesem Scheinrechtsstaatwar ich fertig. Schauen wir uns mal dieses ungeheurliche, recht kurze Schreiben desGeneralstaatsanwalts an:Sehr geehrter Herr Land,auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt anhand der Vorgänge geprüft, jedoch keinen Anlassgesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Die Einstellung des Verfahrens entspricht derSach- und Rechtslage. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat Sie zutreffend beschieden. Zur Vermeidung vonWiederholungen nehme ich auf den Inhalt des angefochtenen Bescheides Bezug.Ergänzend dazu und zu Ihrem Beschwerdevorbringen bemerke ich: Dem Schriftsatz des Rechtsanwalts Mvom 07.02.2007 in dem Verfahren II 6 UF 178/06 entnehme ich, dass Rechtsanwalt M den Sachverhalt bzgl.der Beendigung der Ausbildung seiner Mandantin entsprechend Ihren Angaben geschildert hat.Rechtsanwalt M hat in diesem Schriftsatz nämlich wie folgt ausgeführt: "Zwar hatte diese eine Ausbildungals Zahnarzthelferin begonnen, diese jedoch ohne Abschluss im Jahre 1984 beendet. Sie lebte dann einigeZeit mit dem Kläger/Berufungskläger zusammen bis zu dem gemeinschaftlichen Umzug nach VS im Jahre1987. Dort hatte der Kläger eine Arbeitsstelle gefunden. Die Beklagte war schwanger, der Sohn der Parteienwurde geboren am 11.02.1989."In diesem Vortrag vermag ich eine fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung nicht zu erkennen. Von derBeendigung der Ausbildung wegen einer Schwangerschaft ist nicht die Rede.Im Übrigen ist festzuhalten, dass es sich um höchst streitig geführte zivilrechtliche Auseinandersetzungenhandelt, die mit den Mitteln des Zivilrechts zu führen sind und auch geführt werden. Ein strafrechtlicherGehalt ist den von Ihnen beanstandeten Ausführungen nicht beizumessen. Rechtsanwalt M vertritt, wozu erverpflichtet ist, die Interessen seiner Mandantin. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass zwischen ihmund Ihnen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Einen bewusst falschen Tatsachenvortrag im Sinnedes § 263 StGB vermag ich nicht festzustellen.Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt.HochachtungsvollIm Auftrag R, OberstaatsanwaltEine Rechtsmittelbelehrung rundete den Schriftsatz ab. Ich konnte innerhalb eines Monats beimOLG Hamm Beschwerde einlegen, jedoch bestand dieses Mal Anwaltspflicht. Allerdingsverzichtete ich auf diese Möglichkeit, denn ich hatte jeglichen Glauben an diesen Rechtsstaatmittlerweile verloren, schätzte daher meine Chancen vor dem OLG im Promillebereich ein.Ich ließ mir dieses Schreiben nicht bieten. Dieser Oberstaatsanwalt sollte mir bitte schriftlichbestätigen, dass man in diesem Rechtsstaat nur anfangs die Wahrheit sagen muss, und man imInteresse eines Mandanten mit Verleumdungen, Unwahrheiten und Prozessbetrug operierendarf. Mit diesem Blankoscheck der Generalstaatsanwaltschaft könnte man herrlicheGeschäftsideen entwickeln, und dies alles im Namen des Rechtsstaats, abgesegnet durch dieGeneralstaatsanwaltschaft.Die folgende Fragen kamen nämlich auf aufgrund des obigen Schreibens unserer„Rechtshüter“. Ich wollte mir lediglich diese unglaubliche Rechtsauffassungen derOberstaatsanwälte ursprünglich bestätigen lassen.1. Es reicht aus, wenn man Anfangs eine korrekte Aussage macht, wobei dise imnachfolgenden Prozessverlauf ruhig verfälscht werden darf, um materielle Vorteile230


zu erreichen.2. Da ein Anwalt die Interessen seines Mandanten zu vertreten hat, darf er Prozessbetrugbegehen, auch wenn ihm der wahre Hergang einer Sache bekannt ist. Oder wieOberstaatsanwalt H raus gehauen hat, man darf zwei Ereignisse bewusst „harmonisieren“,sprich unwahr darstellen, „um die Rechtsposition seiner Mandantin zu verbessern.“Aus diesen beiden Fragen hatte ich schon einen einseitigen, freundlichen Brief entworfen,jedoch riet mein Vater mir dringend, diesen nicht zu verschicken, was ich auch beherzigte,befürchtete er doch ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen mich. Man konnte michwie einen Neonazi betrachten, weil ich den Glauben an diesen Rechtsstaat verloren hatte,mich nicht mehr mit diesem Staat identifizierte. In diesem Regime ist alles möglich, meinte er.Und er hatte zweifellos Recht, denn wenn man jemanden was anhängen möchte, geht das ganzeinfach. Man schleust V-Leute vom Bundesnachrichtendienst in eine Partei ein, lässt die SiegHeil rufen, und schon hat man genug Gründe für einen Verbot dieser Organisation, so von derPresse vor Jahren berichtet. Wer weiß, was man mir alles angedichtet hätte. Aber ganz wertloswar das Ergebnis in punkto M nicht. Die Staatsanwaltschaft bestritt weitgehend nicht dieStraftaten. Auch wenn ich die Frist überschritten hatte, daher nicht wegen Verleumdungenvorgegangen werden konnte, so blieben es aber auf jeden Fall vom Staatsanwalt anerkannteVerleumdungen, die ich für das schwebende standesrechtliche Verfahren nutzen konnte! Ichglaubte damals nicht, dass die Rechtsanwaltskammer Hamm ein solches Geschäftsgebarenduldete. Okay, für den Entzug der anwaltlichen Zulassung reichte das wahrscheinlich leidernicht aus, aber für eine Verwarnung. Und wenn dann auch noch andere Mandanten wegenähnlichen Delikten der Anwaltskammer die Bude einrennen, muss da mal eines Tages das Fassüberlaufen.Am 9. Januar 2009, an dem ich eine Niederlage vor Gericht gegen Anwalt Ri schmerzhafteinstecken musste, traf mich der nächste Schlag. Ich war noch dabei, mir meine Wunden zulecken, als die Staatsanwaltschaft Wuppertal mir in einem kurzen Schreiben die Einstellung desVerfahrens gegen meine Frau mitteilte. Angeblich fehlten Beweismittel, um meine Frau zuüberführen. Scheinbar ignorierte man völlig die drei scheinbar unbedeutenden Mieterdes Hauses, die ich als Zeugen angegeben hatte, respektive den Verwalter. Auch machte manes sich leicht, indem man lapidar bemerkte, ob die Verleumdungen von meiner Frau oder ihremAnwalt kamen, konnte man nicht nachweisen. Ich muss der Fairness halber zugeben, genau vordieser Situation hatte mich mein Strafanwalt A gewarnt, der diese Spielchen bestens kannte.Man hatte auch offensichtlich keine Lust den Verantwortlichen herauszufinden. In einemKreuzverhör hätte meine Frau sicherlich gesungen wie ein Vögelchen, um einer Strafe zuentgehen. Was lernen wir daraus? Ganz einfach, mal überspitzt formuliert, in diesem Pseudorechtsstaatam besten mindestens zu zweit Straftaten begehen, jeder schiebt die Schuld auf denanderen, und schon ist man den Staatsanwalt los, weil der keinen Bock hat den Täter zuermitteln.Allerdings enthielt dieses Schreiben einen guten Tipp, vielleicht schon der Wink mit demZaunpfahl: „Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.“ Dasbedeutete im Klartext, man gab mir den Rat, in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen meineFrau vorzugehen, bei dem vielleicht die Chancen nicht schlecht waren, spielte doch diestaatsanwaltliche Entscheidung hierbei überhaupt keine Rolle!Schauen wir uns mal das kurze umwerfende Schreiben an, wobei ich die Rechtsmittelbelehrungauslasse, in der im Fall der Berufung auf den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf verwiesenwurde:231


Sehr geehrter Herr Land,das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.Auch fehlen sonstige Beweismittel, durch die eine Überführung möglich wäre.Unabhängig davon, dass es sich bei dem Vorwurf des versuchten Prozessbetruges durch die getrenntlebende Ehefrau um einen Familienbetrug iSd §§ 263 Abs. 4, 247 StGB und somit um ein Antragsdelikthandelt, für welches die Antragsfrist von 3 Monaten zum größten Teil überschritten worden ist, ist derBeschuldigten eine strafbare Handlung nicht nachzuweisen. Es ist, wie Sie selbst dies in IhrenAusführungen zur Strafanzeige darlegen, nicht nachzuweisen, dass die aufgestellten Behauptungen durchihre Ehefrau veranlasst worden sind. Es muss somit dem Zweifelsgrundsatz folgend, davon ausgegangenwerden, dass nicht ihre Ehefrau sondern der gesondert Verfolgte Rechtsanwalt als Verfasser inErscheinung getreten ist. Auf den diesbezüglichen Bescheid der Staatsanwaltschaft Hagen wird Bezuggenommen.Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.Auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin.HochachtungsvollC StaatsanwaltNatürlich ging ich in Berufung, wobei ich mir davon nichts versprach, zu gut kannte ichdiesen Rechtsstaat inzwischen. Vielleicht wollte ich auf diese Weise auch Dampf ablassen.Nur dieses Mal nahm ich Strafanwalt A mit an Bord, zu wichtig war mir dieser allerletzteVersuch. In mir kam wiederholt der Eindruck auf, Herr A hatte die Wirksamkeit meinerStrafanzeige völlig falsch beurteilt. Dass Antragsdelikte innerhalb von 3 Monaten zur Anzeigegebracht werden müssen, das übersah er, sehr peinlich! Aber auch sonst war mein Werk bisherjedenfalls nicht nennenswert verwertbar, sollte mein Strafanwalt da vieles übersehen haben?Mir drohte nicht nur eine Schlappe, nämlich eine Abweisung meiner Strafanzeige, über die sichdie Gegenseite bestimmt lustig machte, vom Sommersturm zum Sommerlüftchen, sondern essah auch nach über tausend, in den Sand gesetzten Euros aus! Nur in dem Fall müsste ich michmit RA A ernsthaft darüber unterhalten müssen, denn bei dem Motto, da hätte ich halt Pechgehabt, hätte ich es nicht belassen. Zu offensichtlich waren seine Fehler, hier einiges übersehenzu haben. Immerhin hatte er mir in den 9 Monaten Mandat keine Rechnung geschickt, wasauch tief blicken ließ. Freute er sich heimlich, dass jemand versuchte, den berüchtigten RA Mzur Strecke zu bringen? Auf jeden Fall übergab ich meinem Strafanwalt die Regie und schriebihm, siehe zu, dass meine Strafanzeige nicht umsonst war, denn ich setze nicht über 1000 € inden Sand. In mir kam zeitweilig der Eindruck auf, für Anwalt A waren das nettePlauderstündchen, die wir mehrfach hatten, sprich leicht verdientes Geld, nämlich 150 € nettopro Stunde, das sind 4 Cent pro Sekunde! Da ich aber generell zielorientiert arbeite, immerErgebnisse sehen will, konnte es nicht so weiter gehen, es musste nun was passieren. Ich hatteihm schon mal einen Entwurf beigelegt, der meine Gedanken zu dem Schreiben derStaatsanwaltschaft enthielt. Schließlich hielt ich die Frist von 3 Monaten bei zweiBetrugsversuchen ein, nämlich bei den eheähnlichen Verhältnissen sowie bei dem Versuch,nachehelichen Unterhalt zu bekommen, weil meine Frau angeblich die Lehre wegenSchwangerschaft aufgeben musste. Mit diesen beiden Waffen musste die Wende erkämpftwerden, wenigstens gegen meine Nochfrau, nachdem die Brutstätte der Verleumdungen unddes Prozessbetrugs momentan unangreifbar war dank den beschützenden Staatsanwälten undeiner Richterin.Selbst eine Woche nachdem ich meinem Strafanwalt einiges gefaxt hatte, hörte ich nichts vonihm, obwohl ich ihn um Rückruf gebeten hatte. In der Kanzlei war er nur sporadisch, dameistens bei Gericht. Kurzum, in mir kam arge Unzufriedenheit auf. Als sich mal lautAnwaltshelferin die Gelegenheit bot, ihn telefonisch anzutreffen, ließ er nur ausrichten, er sei ineiner schwierigen Besprechung. Ein Tag später kam ein kurzer, völlig wertloser Brief von ihman, in dem es hieß, er sah keinen Grund tätig zu werden. Irgendwie hatte der Mann die232


Situation nicht verstanden. Es kamen Fragen auf aufgrund des staatsanwaltlichen Schreibens,etwa1. Wieso ist der Beschuldigten keine strafbare Handlung vorzuwerfen?2. Wieso ist die Meldefrist abgelaufen bei den eheähnlichen Zuständen?Ich wollte keinesfalls eine Beschwerde an den Generalstaatsanwaltschaft herausschicken, in derder Eindruck aufkam, ich wurde nicht juristisch beraten und erlaubte mir daher schwere Fehler.Ich stellte meinem Strafanwalt ein Ultimatum, mich kurzfristig anzurufen, weil einen Tagspäter die Widerrufsfrist ablief. Ich wies aber auch gleichzeitig darauf hin, diese verstreichenzu lassen, sollte er sich nicht melden, wobei wir uns dann über den Schaden unterhalten hätten.Und an diesem Tag erreichte ich ihn telefonisch, 24 Stunden vor Fristablauf. Er gestand, errechnete mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Anwalt M. Allerdings war er erstaunt überden Kurzbrief der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die auch gegen meine Frau keineErmittlungen einleiten wollte, u. a., weil nicht feststand, ob die Bemerkungen von ihr oderihrem Anwalt kamen. Nur dann wäre eine Vernehmung beider Beteiligten notwendig gewesen,worauf man aber offensichtlich keine Lust hatte. Außerdem konnte die Meldefrist nichtabgelaufen sein in Sachen eheähnlicher Verhältnisse, lag doch hier ein Dauerdelikt vor.Diese interessanten Standpunkte übernahm ich auch in meiner Beschwerde, ging daher auchnicht auf den mysteriösen §247 STGB ein. Ich glaubte genug Kanonenfutter zu haben.Mit diesen Argumenten faxte ich am 22.1.2009 meine Beschwerde an den Generalstaatsanwaltin Düsseldorf, wobei ich auch erstmalig wagte, diesen Rechtsstaat in Frage zu stellen, in demVerbrecher nicht selten geschützt werden. Dies war insofern ein kluger Schachzug von mir,mussten doch diese Staatsdiener die Existenz des von mir angezweifelten Rechtsstaatsbeweisen, sie befanden sich somit unter Zugzwang.Betrifft: Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsawaltschaft WuppertalSehr geehrte Damen und Herrn!Hiermit lege ich fristgerecht Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Wuppertal ein.Es kann doch nicht angehen, dass eheähnliche Verhältnisse meiner Frau massiv geleugnet werden,obwohl schriftliche Zeugenaussagen von Hausbewohnern vorliegen, die dieseZustände bestätigen. An dieser Stelle kann die staatsanwaltliche Bemerkung der fehlenden Beweismitteldoch nicht ernst gemeint sein, zumal auch meine Tochter, die das ganze täglich live erlebt, sich bereiterklärt hat zur Zeugenaussage. Außerdem kann die Antragsfrist von 3 Monaten insofern nicht überschrittensein in dieser Sache, da die eheähnlichen Verhältnisse immer noch andauern, sprich der Betrug täglichstattfindet, hier also ein Dauerdelikt vorliegt.Dass diese eheähnlichen Verhältnisse geleugnet werden hat den Hintergrund, dass ichdadurch weiterhin Trennungsunterhalt zahlen muss, da der BGH bei eheähnlichen Verhältnissen einensolchen als unzumutbar bezeichnet. Hier wird sich also ein finanzieller Vorteil verschafft, mir dagegenentsteht ein Schaden von bisher rund 2500 €, Tendenz steigend, womit der Tatbestand des §263 allemalerfüllt ist! Da auch vor Gericht und in den anwaltlichen Schriftsätzen die eheähnlichen Verhältnissebestritten werden, kommt noch der Tatbestand des Prozessbetrugs hinzu!In meiner Strafanzeige vom 22.6.2008 hatte ich fristgerecht eine weitere Form des Prozessbetrugsangegeben, nämlich die unwahre Behauptung, meine Frau hätte die Lehre abgebrochen, weil sie von mirschwanger wurde. Diese bewusste Falschaussage diente dazu, nachehelichen Unterhalt zu bekommenwegen angeblicher ehebedingter Nachteile, was aber auch wieder Betrug darstellt. Dabei ist esunerheblich, ob die Partei anfangs den Sachverhalt richtig wiedergegeben hatte, Jahre später diesen aberbewusst verfälschte zwecks Erlangen von nachehelichen Unterhalt. Oder muss man in diesem Staatnur ein einziges Mal in einer Sache die Wahrheit darstellen? Wenn schon mein Scheidungsanwalt Dr. Km inseinem Schriftsatz vom 16.6.2008 auf den eklatanten Verstoß gegen §138 ZPO (Wahrheitspflicht) und dem„ offenkundig und bewusst wahrheitswidrigen Vorbringen „ verweisen musste, so kann dieStaatsanwaltschaft hier nicht einfach passiv zuschauen und die Sache als Spaß betrachten!233


Die Staatsanwaltschaft Wuppertal macht es sich bei den vorgetragen Fällen sehr leicht, indem sie eklatantkurz und lapidar feststellt, die aufgestellten Behauptungen könnten von der Ehefrau als auch von ihremAnwalt stammen, stellen wir die Sache daher einfach ein. Nur dann müssen zur Klärung des Falls beideSeiten vernommen werden, einfach zu sagen, der Täter kann nicht festgestellt werden, da 2 Möglichkeitenexistieren, lässt den Eindruck einer Lustlosigkeit aufkommen. Diese Zustände lassen sich doch nichtvereinbaren mit dem oft gepriesenen Rechtsstaat. Mit solchen Verhaltensweisen schafft man dochBrutstätten für Kriminalität, so züchtet man einen Verbrecherstaat, der Rechtsstaat wird hierbei zur Farce!Wenn mehrere Täter in Frage kommen, und man daher sofort die Ermittlungen einstellt, wäre das für micheine neue Geschäftsidee, mit der sich viel Geld verdienen ließe.Ich habe in meinen Strafanwalt Herrn A aus Hagen über 1000 € in Form von diversen Beratungen investiert,die ich von dem Täter zurückerstattet haben will. Daher darf nicht die Konstellation aufkommen, dassmeine ganzen Vorwürfe als unbedeutend abgestuft werden, und ich damit einen weiteren finanziellenSchaden habe, indem ich den Strafanwalt selber bezahlen muss, und das im Namen des sogenanntenRechtsstaates, zu dem ich ganz klar stehe! Ich bitte daher, die Arbeitsweise der StaatsanwaltschaftWuppertal kritisch zu überprüfen und ggf. die Ermittlungen aufzunehmen!Ehrlich gesagt, ich erwartete keine Wende, ich war schon lange im Zustand derHoffnungslosigkeit. Vielleicht war das Schreiben an den Generalstaatsanwaltschaftein letztes Aufbäumen, eine Verzweifelungstat. Rechtsanwälte strafrechtlich zur Strecke zubringen war äußerst schwierig, was man auch in den Medien verfolgen kann, siehe die FälleDr. Thomas Mann und Freiherr von Gravenreuth. Nur im letzteren Fall hatte man es erst nachvielen Jahren geschafft (Stand Anfang 2009), den Mann zur Strecke zu bringen. Langsammusste ich auch die Anwaltskammer Hamm informieren über die staatsanwaltschaftlichenErmittlungen, damit das standesrechtliche Verfahren wieder aufleben konnte. Natürlich fiel esmir schwer, diese blamablen Ergebnisse vorzutragen, bei denen ich mir vorkam, als wenn ichauch schon unter Halluzinationen litt. Meine einzige bescheidene Waffe war die Anerkennungeiniger Verleumdungen durch die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Antragsfrist überschrittenwar. Deswegen blieben es aber Verleumdungen, aber es kam nicht zur Anklage. Letzteres wärenotwendig gewesen, um Anwalt M endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, jetzt musste erbestenfalls mit einer Verwarnung rechnen. Auch die sarkastische Kommentierung einesProzessbetrugsversuchs durch den Staatsanwalt erwähnte ich, Stichwort zeitlicheHarmonisierung zur Verbesserung der Rechtsposition. Zum Schluss ging ich noch auf den vonder Staatsanwaltschaft nicht behandelten Betrugsversuch ein, als in der Pfändung der Empfangvon Trennungsunterhalt bestritten wurde, obwohl zeitgleich man diesen in einem anderen Falldies nicht tat. Dieses äußerst bescheidene Ergebnis stand in keiner Relation zu meinem großenAufwand und den investierten tausend Euros. Kurzum, in dem einseitigen Schreiben an dieAnwaltskammer musste ich kleine Brötchen backen, vom Sommersturm zum Sommerlüftchen.Mitte März 2009 bekam ich auch Post vom Generalstaatsanwalt aus Düsseldorf, der sich mitder Strafanzeige gegen meine Frau beschäftigte. Beim Öffnen des Briefes erwartete ich keineWende, ich kannte ja mittlerweile diesen so genannten Rechtsstaat. Und ich hatte Recht, auchdie Einleitung eines Strafverfahrens gegen meine Frau wurde abgelehnt. Hauptargument warwie vorher auch schon, es kamen zwei Täter in Frage, also war unklar, ob meine Frau dieSchuldige war. Und auf Ermittlungen hatte man überhaupt keine Lust, was der Staatsanwaltnatürlich nicht schrieb. Auch hatte der Oberstaatsanwalt absolutes Verständnis für denProzessbetrug, sprich der Sache mit dem Abbruch der Lehre wegen Schwangerschaft. Er stuftediesen als Versehen des Anwalts ein, was aber nicht schlimm war, hatte dieser doch anfangs indieser Angelegenheit mal die Wahrheit gesagt. Und noch verständnisvoller wurde derOberstaatsanwalt bei den eheähnlichen Verhältnissen. Hier wurde meiner Frau von ihremAnwalt angeraten, nicht die Wahrheit zu sagen, so dass es sich nicht um ihre eigene Aussagehandelte, womit auch dieser Fall vom Tisch war. So einfach ist das! Für mich war diesAnstiftung zum Prozessbetrug, das interessierte aber keinem. Nachfolgend das nur leichtgekürzte Schreiben:234


Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich - auch unter Berücksichtigung Ihrer BeschwerdebegründungkeinenAnlass, die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Wiederaufnahme der Ermittlungenanzuordnen. Die Einstellung entspricht der Sach- und Rechtslage.Bei der gegebenen Sach- und Beweislage bestehen keine zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der vonIhnen beanstandete Prozessvortrag der Beschuldigten zugerechnet werden kann. Entsprechende Zweifelhaben Sie selbst in Ihrer Strafanzeige vom 22. Juni 2008 geäußert. Dies gilt namentlich im Hinblick auf dievon Ihnen geltend gemachte Behauptung im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Beschuldigtenvom 15. Mai 2008, dass die Beschuldigte seinerzeit ihre Ausbildung aufgrund der Schwangerschaft undGeburt Ihres ersten gemeinsamen Kindes abgebrochen habe. Es erscheint widersprüchlich, diesenSachvortrag der Beschuldigten zuzuordnen, da die Beschuldigte bei der gegebenen Sachlage schließlichals sicher voraussehen musste, dass diese Behauptung im Prozess bestritten werden und ihrer Klage nichtzum Erfolg verhelfen würde. Es liegt vielmehr ein bloßes Darstellungsversehen des Prozessbevollmächtigtender Beschuldigten nahe, der in einem vorangegangenen Schriftsatz in gleicherAngelegenheit die maßgebliche Chronologie bereits zutreffend vorgetragen hatte. Entsprechendes gilt,soweit Sie der Beschuldigten vorwerfen, dass sie in dem zwischen Ihnen geführten Unterhaltsverfahrenleugne, "in eheähnlichen Verhältnissen" zu leben. Insoweit muss unter den gegebenen Umständen davonausgegangen werden, dass eine entsprechende Aussage der Beschuldigten auf der Grundlage anwaltlicherBeratung erfolgt ist und daher eine Würdigung der Sach- und Rechtslage des Prozessbevollmächtigten derBeschuldigten - nicht ihrer selbst- wiedergibt. Ihrer Strafanzeige vom 22. Juni 2008 entnehme ich, dass diesauch Ihrer eigenen Annahme entspricht.Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück. Eine Rechtsbelehrung ist beigefügt.Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch die staatsanwaltschaftliche Entschließung nicht berührt.Anfang April antwortete auch die Anwaltskammer, die sich vielleicht auch ausBequemlichkeitsgründen der Staatsanwaltschaft anschloss. Was sollte ich auch andereserwarten, den Spruch mit den Krähen schenke ich mir.Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, ist die Angelegenheit zurberufsrechtlichen Überprüfung der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm zugeleitet worden. Diese hielt eineVerletzung von Berufspflichten für nicht gegeben. Dieser Beurteilung hat sich die zuständige Abteilung II desVorstandes der Rechtsanwaltskammer in ihrer Sitzung am 11.02.2009 angeschlossen.Allerdings fiel mir auf, meine Ergänzung zum standesrechtlichen Verfahren wurde nichtberücksichtigt bei der Sitzung, bei der es um die Zwangsräumung bei meiner Frau ging dankder vielfachen Treiberei in aussichtslose Verfahren, ging auch zeitlich gar nicht. Grund, malkurz per Fax nachzufragen, ob diese Methoden normal sind und auch von der Anwaltskammergebilligt werden. Das Schreiben ließ ich mir von meinem Vater absegnen, weil es mir sehrradikal erschien, auch wenn ich die Wahrheit sprach.1.Kann ich der Einstellung des standesrechtlichen Verfahrens entnehmen, dass Verleumdungen undProzessbetrugsversuche übliche Mittel und Rechtskultur der heutigen Anwälte in Deutschland darstellen?In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Staatsanwälte einige Verleumdungen nichtbestritten hatten, lediglich diesen nicht nachgehen konnten aufgrund der abgelaufenen Antragsfrist,weswegen es aber trotzdem Verleumdungen bleiben. Auch wurde der Prozessbetrug mit derSchwangerschaft und dem Abbruch der Lehre vom Staatsanwalt kommentiert als "bewusste zeitlicheHarmonisierung, um der Rechtsposition seiner Mandantin zu verbessern", den Betrugsversuch also sogarkausal begründete, diesen aber ebenfalls nicht weiter verfolgte, weil Herr M anfangs mal in dieserSache die Wahrheit schrieb. Diese Ansicht des Staatsanwalts halte ich für sehr gewagt! Wenn es alsoreicht, in einer Sache mal anfangs die Wahrheit wiederzugeben, dann fallen mir eine Menge Geschäftsideenein, alles durch die Staatsanwaltschaft und einer Anwaltskammer abgesegnet!2.Kann ich den nicht angekündigten Untersuchungen der Fälle in meinem Schreiben vom 23.3.2009 ebenfallsentnehmen, dass Kostentreibereien der Anwälte ebenfalls alltägliche Mittel darstellen, es durchaus legalist, Mandanten in hoffnungslose Rechtsstreits zu treiben, nur damit der Umsatz stimmt?Ich hoffe, für mein Buchprojekt noch einige Bestätigungen zur deutschen Rechtskultur zu bekommen!235


Auf die Antwort war ich sehr gespannt, die allerdings nie kam! Das bedeutet aber, dieAnwaltskammer hatte sich in keinster Weise von den Verleumdungspraktiken,Prozessbetrugsversuchen und Abzockerei ihres Kollegen distanziert, diese folglicheinschränkungslos gebilligt. Also diese funktionslose Aufsichtsbehörde der Anwälte, dieVerteidiger einer verwahrlosten und kriminellen Rechtskultur, kann man auch dicht machen.Zeit, meinen Idealismus, den Glauben an Gerechtigkeit und Rechtsstaat aufzugeben. Vielleichthabe ich auch von der Kammer zu viel erwartet. Ich glaube, man sollte sich auch niemals beimPaten über einen Mafiosi beschweren, mal allgemein gesprochen.War dieser Sommersturm ein totaler Misserfolg? Nicht ganz, sicherlich eine Riesenklatschegegen meine Person, eine 8:2 Niederlage. Zwar konnte ich meine Frau und Anwalt M nicht zurStrecke bringen, er behielt leider seine anwaltliche Zulassung, bekam auch keine Rüge.Dennoch konnte ich diesen so genannten Rechtsstaat mal so richtig in der Praxis vorführen,was auch eine interessante Erkenntnis war, daher ein Punkt für mich. Prozessbetrug undVerleumdungen sind zulässig, sogar unsere Staatsanwälte haben dafür Verständnis, da dochhierbei nur die schlechte „Rechtsposition eines Mandanten harmonisiert“ (Originalton!) wird.Der andere Punkt für mich ergab sich durch das weitgehende Nichtabstreiten der Straftatendurch die Staatsanwälte. Hier schrieb keiner, es handelte sich nicht um kriminelle Taten,sondern ich scheiterte, weil zwei Täter theoretisch in Frage kamen, und die Staatsanwälte nurkeinen Bock hatten zu ermitteln. Und genau an der Stelle konnte ich diesen nicht schreiben,das kann nur von Herrn M kommen, vom Intellekt würde es bei meiner Frau dazu überhauptreichen. Ich hätte wohl bei dieser Bemerkung sofort eine Beleidigungsklage am Hals gehabt!Sicherlich, sehr bescheidene und traurige Ergebnisse, dennoch habe daraus viel gelernt. MeinStrafanwalt A schrieb hierzu eine ganz interessante Bemerkung:kann ich Ihre mit Fax vom 23.04.09 zum Ausdruck gebrachte Verbitterung nachvollziehen. Man kann hiertatsächlich den Eindruck erhalten, dass der Ball zwischen angeblichen Missverständnissen auf Seiten IhrerFrau und des Kollegen so lange hin und her gespielt wird, bis keinem ein strafrechtliches relevantesVerhalten mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.Sehr nett fand ich seinen kleinen nachfolgenden Trost:Da ich Ihren Kampfesmut in der Vergangenheit kennen gelernt habe, bin ich jedoch sicher, dass Sienunmehr nicht grundsätzlich am System verzweifeln, sondern Ihre Rechte weiterhin mit der Sieauszeichnenden Beharrlichkeit verfolgen werden.Ich muss auch zu meiner Schande gestehen, ich hatte bisher dieses System auch nichtverstanden! Wenn Steuerbetrüger und Exterroristen frei herumlaufen, Steuerbetrüger undBanker, die Milliardenverluste verursachten, dafür auch noch Millionen Abfindungenbekommen, Mensch Uwe, dann kann man doch so kleinen Strauchdieben wie M oder meinerFrau erst recht nichts anhaben, klare Logik! Ich muss meine Ansichten ändern, die Zeitenhaben sich geändert, Zeit zum Seitenwechsel! Nicht umsonst haben die Staatsanwälte inmeinem Fall peinlichst auf das Wort „Rechtsstaat“ verzichtet. Das hätte mir früher auffallenmüssen, den Fehler muss ich selbstkritisch eingestehen! Vielleicht entsteht hieraus sogar maleine Geschäftsidee für mich, ich arbeite daran! Denn was lehrten uns die schwarzenRechtskämpfer dieses Rechtsstaates: Wenn zwei Täter in Frage kommen, ist keiner schuldig.Zeit sich einen Komplizen zu suchen……Einige Wochen später, Ende Mai 2009, stellte mein Strafanwalt A endlich nach über einemJahr die Rechnung, nachdem ich ihn dazu per Mail aufgefordert hatte. Ich erwarte eintausend236


Euro als Endbetrag, schließlich hatte ich einige Sitzungen bei ihm und er las die ganzenSchreiben zwischen mir und den Staatsanwälten. Außerdem rechnete er in Stunden ab (180 €brutto), nicht nach Streitwert, das musste teuer werden, das wusste ich aber. In seinem kurzen,devoten Anschreiben entschuldigte er sich regelrecht für die Rechnung und schrieb:Ich bin Ihnen soweit als möglich entgegen gekommen und hoffe, dass die Rechnung in diesem Umfangakzeptabel ist.Als ich dahinter die Rechnung erblickte, hatte ich vor Rührung Tränen in den Augen:Lächerliche 274 €, in Worten zweihundertvierundsiebzig, wollte er nur von mir haben!Ich bat zwar vorher um etwas Nachsicht für ein Justizopfer, dass es aber 700 € Nachlasswurden, das hatte ich niemals erwartet! Allerdings wurde ich auch mehrfach den Eindrucknicht los, er freute sich, wie ich mit Anwalt M abrechnete, was er folglich unterstützte.Offensichtlich hatte er bei dem selber noch einige Rechnungen offen, und nicht nur er, dennüberall, wo M auftrat, hinterließ er Verachtung und Wut. Oder wie es meine Exfreundin Petramal so treffend nach einem Anwaltsbesuch formulierte: „M hat so viel Scheiße unter denSchuhen, der hinterlässt überall Spuren…“Die Sache mit der Anlage U – Teil 2Dieses Kapitel habe ich extra in meinem Werk aufgenommen, ging ich doch zum ersten Malohne Anwalt vor Gericht, da ich von dieser Spezies die Nase voll hatte. Hier konnte ichendlich mal praktische Erfahrungen sammeln, wie man auch ohne Rechtsbeistand bestenszurecht kam, und ich sage nur so viel vorweg: Es war Klasse, hat sich gelohnt, bin so richtigauf den Geschmack gekommen, konnte ein neues Hobby von mir werden!Zwei Tage vor meinem Urlaub Anfang Mai 2008 bekam ich wieder Post vom Gericht, diesesMal aber nichts umwerfendes, sondern einerseits eine Lachnummer, andererseits zeigte derZweizeiler der Gegenseite mal wieder sehr deutlich die Skrupellosigkeit der Anwälte, selbst invöllig hoffnungslosen Fällen am Mandanten noch Geld zu verdienen, ihm Chancen einzuredenstatt das Mandat abzulehnen und ihm zum Werfen des Handtuchs zu raten. Meine Frau hattesich wieder einmal geweigert die Anlage U 2007 zu unterschreiben. Staranwalt Dr. Km hattemir ganz klar gesagt, da kann ich selber klagen, der Fall ist ganz eindeutig, meine Frau istgezwungen die Anlage U für meine Steuererklärung zu unterschreiben. Da gibt es auchkeinerlei Ausnahmen, zumal die Richterin im Novemberurteil ganz klar die Zahlungen anmeine Frau bestätigt hatte. Natürlich hatte es mein Anwalt auch nicht nötig, lächerliche 200 €Aufträge anzunehmen im Gegensatz zur Gegenseite, die wohl mangels Erfolg auf jedenKleinstauftrag angewiesen war! Irgendwo tat mir meine Frau auch leid, denn ihr Anwalt legtesie mal wieder rein, indem er ihr Chancen in so einem völlig hoffnungslosen Fall suggerierte.Allerdings hatte ich sie immer wieder schriftlich vor diesen Rechtsschamanen gewarnt, wernicht hören will muss halt zahlen, auch wenn sie faktisch schon längst bankrott war. Hier nunder Zweizeiler zum lachen:melden wir uns kraft versicherter Vollmacht für die Beklagte und zeigen zunächst Verteidigungsabsicht an.W, RechtsanwaltMein spezieller Freund Anwalt M konnte nicht persönlich unterschreiben, weil er zu diesemZeitpunkt überraschenderweise als scheinbarer Familienrechtsprofi Prüfungen abnahm,weshalb sein Kollege aus dem Strafrecht W diesen Zweizeiler entwarf, der konnte ja am besten237


eurteilen, welche Verpflichtungen sich im Familienrecht so ergaben. Okay, M wird eher imFach Umsatzlehre für Juristen, nach seinem über Stadtgrenzen hinaus bekannten Erfinder ausdem Sauerland auch Berthologie genannt, Prüfungsfragen gestellt haben, von Familienrechthatte M ja selber nicht viel Ahnung. Mögliche Prüfungsfragen von unserem Umsatzexpertenkönnten gewesen sein:1. Nennen Sie 30 fiktive Probleme und Mittel zum Hinauszögern von Scheidungen.2. Wie provoziert man a) ein Unterhaltsverfahren b) eine Zwangsvollstreckungsabwehrklageinklusive Abänderungsverfahren c) mehrere Anlage U Verfahren?3. Wie erwidert man innerhalb von 5 Minuten und ohne Aufwand Schriftsätze unabhängigvom Inhalt und unabhängig, ob man davon Ahnung hat oder diese versteht?4. Wie hält man seine Mandanten klagefreudig und treibt sie somit von einemaussichtslosen Prozess zum nächsten?5. Wie erhöht man den Streitwert eines Verfahrens?6. Nennen Sie zwei kriminelle Vorgehensweisen zwecks Erhöhung der Erfolgsaussichtenin einem eh hoffnungslosen Fall, bei denen Sie staatsanwaltlichen, richterlichen undBundesverfassungsgerichtschutz genießen.7. Ihr Porsche hat ein Motorschaden (8.000€). Wie hoch müssen Sie den Streitwerttreiben, damit Sie mitsamt Vergleich diesen bar bezahlen können?8. Ein Akademiker mit Haus verdient 3000 € Netto monatlich. Er hat eine Analphabetinaus dem afrikanischen Busch geheiratet, mit der er 1 Kind hat. Erstellen Sie eineUnterhaltsberechnung, in der der Akademiker auf Sozialhilfeniveau landet und seineFrau weiterhin akademischen Lebensstandard genießt.9. Bei einem hoffnungslosen Fall besteht keine Aussicht auf nachehelichen Unterhalt.Nennen Sie Möglichkeiten, stattdessen lebenslangen Trennungsunterhalt zu erreichen.10. Ihr Mandant ist durch eine lange Scheidung in die Privatinsolvenz inklusiveZwangsräumung getrieben worden, pardon, leider geraten. Nennen Sie Möglichkeiten,an ihm weiter zu verdienen als anschließender Insolvenzverwalter unterBerücksichtigung staatlicher Hilfen.11. Gegen Ihre bankrotte Mandantin trifft eine Klage ein, Streitwert 4000 €, wobei ersterekeine Chance hat zu gewinnen. Da Ihr Fuhrpark aber leider Winterreifen braucht, 300 €,müssen Sie aktiv werden. Ihre Klageerwiderung muss nur aus einem einzigen Satzbestehen, damit Sie die Reifen bezahlen können. Wie lautet dieser?12. Warum ist es umsatzschädlich und obsolet, sich in der Rechtssprechung auszukennen?Der Autor hofft, dass solche Prüfungsfragen verboten sind, damit keine neue Brut der M Klasseauf die Menschheit losgelassen wird! Sie, sehr verehrte Leser, werden am Ende dieses Buchesdie meisten Fragen mühelos beantworten können, wobei diese leider knallharte Realitätdarstellen, auch wenn sie ganz lustig klingen. Unser Familienrecht macht es möglich! Nachdieser Realsatire aber nun wieder zurück zu dem Zweizeiler.238


Interessant fand ich seine Formulierung „zunächst“, was bedeuten konnte, ich sichere mir ersteinmal das Mandat, damit ich schon mal wenigstens die Verfahrensgebühr von ca. 65 € in derTasche habe, dann kann ich immer noch das Handtuch werfen, schneller kann man Geld nichtverdienen, benötigt man doch für einen Schriftsatz mit einem Satz ca. 5 Minuten. Allerdingsbestritt man 5 Wochen später die Begleichung der Steuernachzahlung meiner Frau. Die hatteich ihr aber fristgerecht erstattet unter Abzug der damaligen Gerichtskosten für das Anlage UVerfahren. War meine Frau so dumm und konnte keine Kontoauszüge lesen, oder was gingdieses Mal für eine Nummer ab? Ein entsprechendes Schreiben mit Nachweis meiner Zahlungschickte ich sofort ans Gericht, wobei ich mir eine Portion Sarkasmus nicht verkneifen konntegegenüber meinem speziellen Freund Anwalt M, dem ich nach einer langen Anlaufzeit zuverdanken habe, das Lachen in dieser knallharten Scheidung nicht verlernt zu haben. Hier einkleiner Auszug aus meinem Schriftsatz zur Erheiterung:Interessant aber ist die Tatsache, dass der Anwalt der Beklagten in schon traditionellerWeise damals wieder eine Klage androhte für den Fall der Nichtbegleichung der Steuernachteile innerhalbeiner bestimmten Frist. Obwohl der Kläger angeblich nicht zahlte, blieb die Klage aus. Warum? Sollte hierGnade vor Recht ergangen sein? Mitnichten! Fazit: Da der Kläger die steuerlichen Nachteile der Beklagtenfristgerecht voll ausgeglichen hat, ist seine Klage begründet und dieser daher stattzugeben!Ich dachte, damit ist der Fall vom Tisch, die Richterin A entscheidet nun schriftlich.Völlig unvorhergesehen schickte sie Mitte Juli 2008 eine Einladung, wir musstenwegen dieser billigen Sache persönlich bei Gericht antanzen. Anbei war noch ein Schreibendes Gegners, der möglicherweise einen Fehler fand, nämlich ich durfte meiner Frau beimBegleichen der Steuerschuld nicht einfach die Kosten des damaligen verlorenen Verfahrensabziehen. Hierbei wurde auf ein BGH Urteil verwiesen. Dieser mögliche Fehler war zwarbedauerlich, änderte aber nichts an der Pflicht meiner Frau, die Anlage U unterzeichnen zumüssen. Allerdings als ich dieses Urteil im Internet näher analysierte, bekam ich Zweifel andessen Anwendbarkeit, ging es da um nachehelichen Unterhalt, bei mir noch umTrennungsunterhalt, was ein ganz anderer Tatbestand war. Ich wurde den Eindruck nicht los,nur weil Anwalt M einen unbedeutenden Fehler fand, war die Richterin wieder einmal amZweifeln und ließ uns antanzen. Die Frau war leicht beeinflussbar durch Gerüchte undVerleumdungen, was sie in der ZV ganz klar demonstriert hatte. Daher war ich froh ohneAnwalt dort aufzumarschieren, denn hätte sich die Richterin unerwartet für einen Vergleichentschieden, hätte ich etwa 200 € Anwaltskosten am Hals gehabt, die konnte ich mir sparen,hatte ich zwar einen sehr raffinierten Gegner, dem ich aber in Sachen Intelligenz weitüberlegen war. Allerdings erwartete ich auch einen stark angeschlagenen Anwalt M mitsamtMandantin, denn bis zum Gerichtstermin 20.8.2008 befand dieser sich schon in der Mangel desStaatsanwaltes. Also theoretisch Grund genug für ihn, ganz kleine Brötchen zu backen und dieganzen Verleumdungen dann zu stoppen, sprich auf Fairplay umzuschalten.Ich entwarf einen Schriftsatz, der wohl mein bester in der ganzen Zeit war. Insbesonderekonnte ich in diesem Betrug nachweisen in der ZV Sache. Hatte damals doch der Gegnerbehauptet, meine Frau bekam keinen Unterhalt, die gezahlte Summe wurde voll auf denKindesunterhalt angerechnet, so erhielt sie laut Einkommenssteuererklärung 2006, die mandem Schriftsatz angefügt hatte, auf einmal Unterhalt, also doch nicht für die Kinder.Da die gleiche Richterin den Fall bearbeitete, musste die hochgehen wie eine Rakete, diemusste sich doch verarscht vorkommen. So machte ich negative Stimmung gegen meinenGegner, erwähnte insbesondere die Strafanzeigen und das standesrechtliche Verfahren, was dienoch ausstehenden Urteile günstig beeinflussen sollte, reine Taktik von mir. Ich trieb regelrechtdie Sau durchs Dorf, wie es die Bayern so treffend formulieren.239


Mein zweites Angriffsziel und somit zweite Taktik war die erwünschte Prozesskostenhilfemeiner Frau. Ich zitierte ZPO Paragraphen, die ganz klar besagten, besteht keine Aussicht aufErfolg, oder liegt Mutwilligkeit vor, dann ist die PKH zu verwehren, ebenfalls bei unwahrenAngaben. Ich musste meine Frau in den finanziellen Würgegriff bekommen, um diese ganzekostspielige und ruinöse Prozessiererei zu beenden. Da meine Frau eh schon lange bankrottwar, wollte ich ihr jetzt den Gnadenschuss geben. Schließlich waren auch meine Reserven imJuli 2008 erschöpft, weshalb ich erstmalig einen fünfstelligen Kredit aufnehmen musste, derursprünglich auch die Abfindung meiner Frau enthalten sollte. Hätten Dr. Km oder StrafanwaltA mir ihre Rechnungen vorher geschickt, hätte ich das Handtuch schmeißen müssen. So hatteich dann doch noch Luft für den Endkampf, den ich im Herbst 2008 erwartete. Gleichzeitigrecherchierte ich im ZPO, den ich meistens bei mir hatte, ob mir Aufwandentschädigungenzustanden. Allerdings sieht es in diesem Bereich generell schlecht aus, mehr als Fahrtkostenund Verdienstausfall durfte mir nicht vergütet werden. Von dem Gewinn konnte ich mirvielleicht 2 Flaschen Schnaps kaufen, die ich immer dann brauchte, wenn ich Anwalts MSchriftsätze lesen oder sogar beantworten musste, denn so viel Blödsinn konnte ich nur starkangeheitert ertragen, was zum Streit mit meiner Exfreundin führte, da mein Alkoholkonsumzeitweise deutlich angestiegen war. Aber anders ging es auch nicht, denn hätte ich mich mit soviel Blödsinn im nüchternen Zustand abgegeben, hätte ich heute auch schwer einen an derKlatsche. Insofern taten mir die Anwaltsgehilfinnen leid, die diese Schauergeschichten vomDiktiergerät im PC eintippen mussten, möchte nicht wissen, wie viele davon schon unterRealitätsverlust leiden, schließlich gilt in den Kanzleien striktes Alkoholverbot, zumindest beiden Gehilfinnen! Hier aber nun mein brillanter Schriftsatz, an dem ich tagelang rumgefeilthatte:erwidert der Kläger den Schriftsatz der Gegenseite vom 26.6.2008 wie folgt:1.Bedauert der Kläger zunächst seinen möglichen Fehler, Forderungen aus einen Titel (99X90/06)anzurechnen gegen die Steuernachzahlung. Ihm war wohl bewusst, und er hat auch entsprechendgehandelt, dass seine Forderungen nicht den monatlichen Unterhalt beeinflussen dürfen. Dass allerdingsdie Steuernachzahlung ebenfalls als Unterhalt angesehen wird, war ihm leider unbekannt. Ob allerdings derTrennungsunterhalt den gleichen Rang hat wie der nacheheliche Unterhalt, in dem es in diesem BGHausschließlich Fall ging, soll dahin gestellt bleiben, sind doch Trennungs- und nachehelicher Unterhaltvöllig unterschiedliche Tatbestände mit der Konsequenz, in der Rechtssprechung unterschiedlichbehandelt zu werden!Dieser Fall entbindet jedoch die Beklagte nicht von der unbedingten Zustimmung des Realsplittings!Insofern liegen die Recherchen der Gegenseite (§10 EstG, BGH FamRZ 97, 544 ff.) völlig neben der Sacheund somit der ganze Schriftsatz, gehen diese doch völlig am eigentlichen Thema vorbei, nämlich derunbedingten Zustimmung des Realsplittings! Die Beklagte muss dem Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 EstGvorbehaltlos zustimmen, auch wenn dem Kläger möglicherweise ein Fehler unterlaufen sein sollte,enthält dieser Paragraph keinerlei Ausnahmeregelungen. Die Gegenseite verstößt mit ihrem Schriftsatzvom 15.5.2008 eklatant und vorsätzlich gegen die Bestimmungen des §10 EStG verstößt, nämlich dieAnlage U erst zu unterschreiben, wenn die Steuernachzahlung vom Kläger bezahlt ist.Trotz des potentiell fehlerhaften Aufrechnens hat der Kläger die Nachteile der Beklagten aus dem Jahre2006 vollständig ausgeglichen. Es spricht sogar für seine Moral, die seit über einem Jahr fälligenForderungen aus 99X90/06 nicht per Zwangsvollstreckung eingezogen zu haben, was weitere Kostenverursacht hätte zu Lasten der Beklagten und zur Freude der Anwälte. Natürlich könnte der Kläger dievormals strittigen 219,85 € sofort überweisen, und die Beklagte müsste dann den gleichen Betrag ebenfallsdem Kläger überweisen, könnten beide Parteien auch die Banknoten im Gerichtssaal austauschen, jedochsollten wir auf solche schon lächerlichen Spielchen verzichten, würde doch dann dieser Fall in eineComedyveranstaltung entarten.240


2.Eine weitere Unkorrektheit und sogar Betrug nach § 263 StGB ist der unter traditioneller Klageandrohunggeforderte Betrag. Nur weil das Finanzamt eine Steuerschuld von 501,93 € anzeigte, muss dies noch langenicht durch den Trennungsunterhalt verursacht worden sein! Eigene genauere Berechnungen ergaben,gefolgt von der Bestätigung des Steuerberaters des Klägers, dass die Nachforderung lediglich 386 €betragen darf bei einem Unterhalt von 2100 €. Somit hat der Kläger sogar 115,93 € zu viel bezahlt, rechnetman die Forderungen aus einen Titel (99X90/06) mit an. Beweis: Anlage A1, Steuerberater3.Unglaublich bis dreist ist das Verhalten der Beklagten und insbesondere von ihrem Rechtsbeistand, in derZwangsvollstreckung (ZV) 2007 (99X194/07) zu behaupten, überhaupt keinen Unterhalt bekommen zuhaben, aber zur gleichen Zeit im Steuerbescheid 2006 vom 8.8.2007 den Erhalt von 2100 € anzuzeigen, dieman dann im Gegensatz zur ZV auf einmal nicht dem Kindesunterhalt zuordnete. In diesem Fall 99X 65/08erzählt man folglich dem gleichen Gericht, der gleichen Abteilung und dann noch ausgerechnet dergleichen Richterin genau das Gegenteil, und verlangt als Belohnung dafür noch Prozesskostenhilfe! SeitEnde Juni 2008 kümmert sich im übrigen die Staatsanwaltschaft Hagen und die Anwaltskammer Hamm umdiese mehrfachen Betrugs- und Verleumdungssachen. Beweis: ………………….4.Bezüglich der PKH darf zwar der Kläger deren Verwehrung leider nicht beantragen, dennoch aber sich denHinweis erlauben, dass hier §114 ZPO anwendbar ist. Die Beklagte hat deshalb keine Aussicht auf Erfolg,da ihre Handlung, die Anlage U nicht zu unterschreiben, mutwillig ist, und sie § 10 Abs. 1 EstG deshalbunbedingt zustimmen muss, da dieser auch keine Ausnahmeregelungen enthält. Insbesondere liegt hierauch noch ein Wiederholungsfall vor, hatten wir doch das Thema Anlage U auch schon im Jahr 2006(99X90/06). Daher kennt die Beklagte diesbezüglich Ihre Pflichten, dennoch provoziert sie vorsätzlich (=mutwillig) eine erneute Klage, die dann auch noch die Staatskasse vorerst tragen soll! Sollte dieBewilligung der PKH bereits erfolgt sein, so ist nach §124 Absatz 1 ZPO diese zu widerrufen, da unwahreAngaben vorliegen, nämlich in der Höhe der Steuernachzahlung, und parallel dazu in dem Fall der ZV.Außerdem wurde im Schriftsatz des Gegners vom 15.5.2008, behauptet, dass überhaupt keine Zahlungerfolgt war. Selbst wenn das Gericht den Geldwert des eingelösten Titels nicht anerkennen sollte, somüssen immerhin die überwiesenen 282,08 € anerkannt werden, so dass hier mindestens Teilerfüllungvorliegt, somit die Angaben der Beklagten nicht zutreffend sind!5.Unklar ist auch der Sinn der nicht kommentierten und unvollständigen Anlage B2, da dort die Variablennicht definiert werden.6. FazitDie Klage ist und bleibt trotz des potentiellen Fehlers des Klägers bezüglich § 10 Abs. 1 EstG begründetund ist daher stattzugeben. Letzterer entbindet die Beklagte nämlich nicht von der Pflicht der Zustimmungzum Realsplitting! Sollte der Klage stattgegeben werden, so beantragt der Kläger schon jetzt einUnkostenentschädigung gemäß JVEG §5 und 6 unter gleichzeitiger Berücksichtigung der zu viel bezahlten115,93 €!Mein Gegner hatte mir mit dem Steuerbescheid 2006 Kanonenfutter geliefert für meinelaufende Strafanzeige. Ich informierte daher gleichzeitig die Staatsanwaltschaft in Hagenüber diesen Fall, was den Vorwurf des Betrugs ganz klar untermauerte.Besonders erschreckend war das logische Denkvermögen des Anwalts M, er war somit einegroße Gefahr für seine Mandanten! Demonstrativ auf strafrechtlichem Terrain zu operierenzeigt schon mangelhafte Voraussicht. Dann aber wenige Wochen vor der Gerichtsverhandlungwegen der ZV einen Urkundenbeweis über das Gericht verschicken zu lassen in der SacheAnlage U, mit dem man genau das Gegenteil behauptet gegenüber der ZV und somit deneigenen Betrugsversuch bewies, nämlich doch Unterhalt empfangen zu haben, war einfachunglaublich, dreist und extrem dumm. Soviel ich in Erfahrung gebracht hatte, benötigt man fürein Jurastudium doch Abitur, aber die geistige Reife eines Abiturienten und sein logisches241


Denkvermögen wurden hier völlig vermisst! Wenn ich der Anwalt meiner Frau gewesen wäre,hätte ich zu ihr gesagt, verbrennen sie den Steuerbescheid, der darf um Gottes Willen nicht infalsche Hände kommen, auch wenn sie somit 500 € Verlust haben, weil ihr Mann dann nichtfür die Steuernachzahlung aufkommt. Wenn nämlich bekannt wird, sie haben doch Unterhalterhalten, dann droht uns sogar Gefängnis, und ich würde meine anwaltliche Zulassungverlieren. Aber Anwalt M war entweder hemmungslos, Kamikazetyp oder extrem dumm! Mirwurde erstmalig klar, warum ein paar Richter einen an der Klatsche haben, denn wenn man Tagfür Tag sich mit Blödsinn abgibt, sich etwa Gräuelmärchen anhören, oder zwei verschiedeneVersionen von ein und der selben Partei bearbeiten muss, kann dies doch nur zumRealitätsverlust und zur Schizophrenie führen, das wäre bei mir mit absoluter Sicherheit nichtanders! Insofern kann ich die Frankfurter Richterin verstehen, die im Sommer 2007 in einemWahnsinnsurteil die Züchtigung von islamischen Frauen erlaubte. Die Frau hatte bestimmtvorher so üble, albtraumatische Erlebnisse gehabt, die zum völligen Realitätsverlust führten.Schade allerdings, dass dieses Urteil sofort aufgehoben wurde, denn so konnte ich meine Fraunicht mehr überreden, zum islamischen Glauben überzutreten, denn dann hätte ich sofort legaleinen Baseballschläger einsetzen können......Für mich war das Schreiben des RA M, doch Unterhalt erhalten zu haben, ein geistigerOffenbarungseid! Dieser Tag hatte meine Meinung bezüglich Eliteuniversitäten völliggeändert. War ich vorher gegen diese, da Kinder noch nicht mal richtig Deutsch in derGrundschule lernten, und mit einem international nicht konkurrierenden Pisaabitur negativauffielen, so war ich auf einmal Dank Herrn M ein glühender Verfechter von Eliteuniversitäten.Ich fordere sogar, exklusiv welche für Jurastudenten zu bauen, denn was von den gewöhnlichenUnis runter kam, war sehr oft erschreckend. Soll ein Anwalt seinen Mandanten vor Unrechtbeschützen, so besteht doch eher die Gefahr bei solchen Typen wie Anwalt M, dass Juristenihre Mandanten noch in den Knast bringen durch übelsten Prozessbetrug! Und in der Tat warendie Chancen nicht schlecht für eine Vorbestrafung, hatte ich doch mittlerweile Strafanzeigegestellt gegen dieses Lügenduo.Insofern tat mir Richterin A leid, wenngleich ich nicht ausschloss, dass die das sogar amüsantfand. Wahrscheinlich ließ sie wieder den Spruch los wie damals im August 2006, sehen sie, ichsage doch, wir haben hier eine Menge Spaß in unserem Job, bleiben sie ganz locker undgeschmeidig, Land!Zwei Tage vor der Verhandlung gestand mein Steuerberater einen Fehler in seinenBerechnungen. Er errechnete die ursprüngliche Steuernachzahlung, die sich durch meinenUnterhalt ergab, auf 386 €, drückte dies aber unglücklicherweise als Steuerersparnis aus, wasder Gegner missverstand. Ich forderte ihn auf, den von mir vorformulierten Text zuübernehmen. Das tat er auch, allerdings gab er kleinlaut zu, dass die Steuerschuld doch 501 €betrug wie vom Gegner behauptet. Mir war dieser Fehler insoweit peinlich, dachte ich dochursprünglich, die Gegenseite versucht ca. 120 € mehr aus mir herauszupressen, und hatte sofortdas Feuer eröffnet. Allerdings musste ich diesen Vorwurf zwei Tage vor der Verhandlungwieder zurücknehmen, der Gang zum Faxgerät glich dem Gang nach Canossa. Allerdingsmachte ich klar, es änderte sich überhaupt nichts in der eigentlichen Sache, nämlich dieUnterzeichnungspflicht der Anlage U, so dass meine bisherige Argumentation aufrecht erhaltenwurde, nämlich die Anlage U musste gemäß ESTG §10, Absatz 1 unterschrieben werden,unabhängig davon, ob ich in der Vergangenheit eventuell einen Formfehler begangen hatte,z. B. beim Begleichen der Steuerschuld der Unterhaltspflichtigen. Im Gegenzug erkannte ichgenerell die einzige Bedingung an, für Steuernachteile meiner Frau aufzukommen, was auchmeine Überweisung in Höhe von 282,08 € bewies, insofern war wahrscheinlich durch meineZahlung Erfüllung eingetreten.242


Am Abend vor der Verhandlung war ich in richtig toller Stimmung. Bei einem Glas Rotweinbereitete ich mich auf den Termin vor, ging noch einmal alle Schriftsätze durch, schrieb mirwichtige Paragraphen auf, egal ob ZPO, BGB, ESTG. War auch richtig gespannt auf die Showam nächsten Tag, machte schon vorab meine Witze, es waren wohl die besten Selbstgespräche,die ich je hatte.Und in der Tat hatte ich nicht zu viel erwartet, auch wenn ich anfangs etwas nervös war undmir daher Kaugummi besorgen musste, schließlich trat ich erstmalig ohne Anwalt auf nach demMotto von Schiller, „Der Starke ist am mächtigsten allein“. Eine halbe Stunde war für dieVerhandlung eingeplant. Davon erzählte die Richterin 25 Minuten über ihr Privatleben, etwadie Brustkrebsoperation ihrer Mutter, die Erfahrungen mit deren Ärzten und ihrenunterschiedlichen Diagnosen und Meinungen, was aber bei Juristen auch der Fall ist, der Alltagihrer Tochter in der Schule, in der sie für 90 € im Monat bis 16 Uhr betreut wurde. Aber auchdie Nachrichten am gleichen Tag wurden behandelt, was die Ministerin Zypries so alles wiederin Sachen Scheidungsgesetzen plante. Aber auch interessante Fachbeiträge zum neuenScheidungsrecht wurden ausgiebig mit dem Anwalt meiner Frau diskutiert, und wie dieRichterin A so entschied. Kurzum, ich überlegte schon, mein Handy rauszuholen um eineRunde Schach zu spielen oder um im Radio mir die wesentlich interessantere Kirche in WDR4anzuhören. Leider musste ich aber am Eingang nach gründlichen Taschenkontrollen wie amFlughafen mein Handy abgeben, während am Nebeneingang die bekannten „Verbrecher“ inden schwarzen Kutten einfach durchgehen durften. So nutzte ich die Zeit sinnvoll, indem ichschon mal meine Urlaubsplanung für 2009 machte.In den restlichen 5 Minuten ging es dann um die Anlage U, bei der die Richterin micheinerseits lobte, den Fehler des Steuerberaters zuzugeben, kritisierte aber gleichzeitig dieSchärfe meiner Schriftsätze. Schon am Anfang der Verhandlung wies sie auf die sehr emotionalgeladenen juristischen Auseinandersetzungen hin, die sich zwischen mir und meiner Frauabspielten. Sie gab zu bedenken, dass wir uns mal geliebt hatten, und nun jetzt nicht somiteinander umspringen konnten. Als dann noch der Anwalt meiner Frau ganz scheinheiligmeinte, die Schärfe musste nicht sein, hätte ich den am liebsten unangespitzt in den Bodengehauen, durfte man aber leider nicht. Schließlich war er es doch, der permanent mitKostentreiberei, Prozessbetrug und Verleumdungen die Stimmung anheizte, der von Anfang anwie der Kriegsgott Ares auftrat. Lag hier schon Schizophrenie oder Alzheimer vor? Was dieFrau völlig vergaß: Wir spielten hier nicht 4 ½ Jahre brav Ringel Ringel Reihe, sondern seiteinem Jahr ging hier sogar Prozessbetrug ab, dass ich schon die Staatsanwaltschaft einschaltenmusste. Hielt die Richterin das alles für Spaß nach dem Motto, Mensch Land, jetzt bleib dochmal locker und geschmeidig, das ist doch lustig hier? Zwar hatte sie absolut Recht mit denvielen Emotionen. Allerdings trug das Gericht mit seiner langsamen Arbeitsweise sehr vieldazu bei, was sie vergaß. Dieses Thema hob ich mir aber für den Schluss auf. Auch lehnte sieKostenerstattung bei mir ab für Arbeitsausfall und Fahrten, das stand angeblich nur Zeugen zu.Ich war zwar sicher bezüglich meiner Ansprüche, da auch von Dritten im Gesetzestext dieRede war, aber ich wollte mich mit der Frau nicht um 50 € streiten. Als ich dann meinenSteuerberater als unfähig bezeichnete, musste ich viel Kritik für meine Wortwahl ernten, dennauch mir konnten ja schließlich Fehler passieren, obwohl ich sicherlich ein guter DiplomIngenieur war, meinte die Richterin. Zwischendurch startete mein Freund Anwalt M, der ohneschwarze Kutte erschien, einen Angriff gegen mich, indem er meinte, seine Mandantin hatteletztes Jahr eine Gehaltspfändung durch das Finanzamt aufgrund meiner schlechtenZahlungsmoral. Das ließ ich mir nicht von dem Rechtsverdreher bieten und bewies, seinSchriftsatz kam sehr spät bei mir an, nämlich zweieinhalb Monate nach dem Steuerbescheid,sprich der Nachzahlungsaufforderung, in der es um Ausgleich der Steuerschuld ging, und ichkurz nach der gestellten Frist auch bezahlte. Natürlich zog ich sein Schreiben vor der Richterin243


A ins Lächerliche, indem ich auf die traditionelle Klageandrohung hinwies. Daraufhin fiel ihmwohl nichts mehr ein. Auch auf seine Frage, ob ich den Unterhalt nicht anders absetzen könnte,ließ ich mich gar nicht erst ein, blieb da stur, mit dem Burschen wollte ich mich nicht abgeben,der spielte eh nicht in meiner Liga, schon gar nicht moralisch.Als Frau A auf den gesenkten Streitwert von 700 € auf ca. 380 € hinwies, gefiel das demAnwalt meiner Frau überhaupt nicht, schließlich war sein Honorar eh schon sehr gering mitca. 160 € netto, und nun sollte es noch einmal gekürzt werden auf 113 €. Er ließ sich Gründenennen, wodurch die Vorsitzende aber nicht ihre Entscheidung änderte. Wieder mal einZeichen, dem Mann ging es nur ums Geld. Dass meine Frau eh finanziell am Ende war,interessierte ihn nicht, ihr Anwalt nahm bestimmt auch Tote aus.Als wir die Anträge abgeben sollten, diktierte sie einfach selber ein paar Zeilen unsererSchriftsätze ins Gerät und aus war die Verhandlung. Das Urteil sollte danach verkündetwerden, sprich sie würde in den nächsten Tagen entscheiden. Weshalb wir zum Gerichtsterminerscheinen sollten, war mir ein Rätsel, ich hätte da auch die Taubstummen aus meinem Haushinschicken können, da wäre auch nicht weniger herausgekommen. Während schon andereLeute in den Gerichtssaal kamen, machte ich im kurzen persönlichen Gespräch der Richterinklar, die schleppende Arbeitsweise des Gerichts erhöhte ebenfalls die Emotionen. Gleichzeitigfragte ich nach weiteren Terminen für die Abänderungs-, Widerklage und meiner Scheidung.Sie wusste nicht, was in den Sachen so momentan lief, sie hatte schließlich gerade Urlaubgehabt, außerdem arbeitete sie nur 28,5 Stunden pro Woche, und sie musste sehr viele Fällebearbeiten. Ich war sprachlos, wie meine Fälle offensichtlich seit Monaten ruhten, meineScheidung sogar seit eineinhalb Jahren. So langsam machte ich mir Gedanken, ob ich nicht eineDienstaufsichtsbeschwerde beim Direktor des Amtsgerichts starten sollte, denn diese Abteilungvom Familiengericht war der reinste Sauladen, Zeit auch da mal richtig aufzuräumen. Trotz dermageren Ergebnisse dieses völlig obsoleten Termins, empfand ich diesen Tag als Meilensteinin meinem Leben. Zum ersten Mal trat ich allein ohne Anwalt auf, der in vielen Fällen wirklichüberflüssig ist, überhaupt nichts bringt außer Kosten und Ärger.Erst 3 Wochen nach diesem ereignisreichen Tag erhielt ich das Urteil vom Spaßgericht, pardon,ich meine natürlich Familiengericht. Auch wenn ich verdammt siegessicher von Anfang an wartrotz meines unbedeutenden Formfehlers, haute mich das Urteil dennoch aus den Socken. Eswar ein Kantersieg, wie ich ihn kaum erwartet hatte, folgte doch die Richterin absolut undausnahmslos meiner Rechtsauffassung, nämlich der Abzug von Schulden bei derSteuererstattung an meine Frau war völlig bedeutungslos. Es stellte sich nun erst recht dieFrage, warum wir zur Verhandlung antanzen mussten, wenn die Sache von Anfang aneindeutig war. Allerdings brauchte die Richterin dringend Kommunikationspartner, vor denensie über die Krankheiten ihrer Mutter 20 Minuten lang ausführlich referieren konnte. Frau Agab für ihre Entscheidung mehrere Gründe an, nämlich wie schon von mir vermutet, lagen hiervöllig verschiedene rechtliche Verhältnisse vor, nämlich einerseits die Erstattung derSteuernachteile, und andererseits der Abzug von Schulden bei der Steuererstattung.Es fehlte bereits an der Voraussetzung, dass die wechselseitigen Ansprüche sich aus demselbenrechtlichen Verhältnis ergeben muss. Da die Steuerschuld jedes Jahr neu entsteht, auch für jedes Jahr neudem begrenzten Realsplitting zugestimmt werden muss, beschränkt sich dasselbe rechtliche Verhältnis aufdas jeweilige Steuerjahr.Ist im Grunde genommen auch logisch, auch wenn man bei den Geisteswissenschaften mit demWort Logik vorsichtig operieren sollte, denn ein Richter kann mich in einem Fall nichtverlieren lassen, nur weil ich draußen im Parkverbot stehe.244


Dann führte die Richterin noch §242 BGB und ein Urteil des OLG Kölns aus dem Jahr 1999auf, also Fakten, die meinen Anspruch begründeten, so dass mein Sieg mehr als eindeutig war.Auch meine Kampagne gegen Gewährung von Prozesskostenhilfe zeigte Wirkung, denn diePKH wurde meiner Frau verwehrt mangels Aussicht auf Erfolg nach §114 ZPO, womit siesofort etwa 200 € Kosten am Hals hatte, denn sie hatte die gesamten Kosten des Verfahrens zutragen. Dabei konnte sie froh sein, dass ich mir keinen Anwalt hatte, denn dann wäre sie etwa400 € los geworden. Natürlich zeigte sich auch hier wieder mal die Skrupellosigkeit ihresRechtsbeistands, der sie wieder einmal regelrecht in eine aussichtslose Schlacht reingetriebenhatte, nur damit er ein wenig verdiente, etwa lächerliche 113 €. Ich behaupte sogar, er berietmeine Frau bewusst falsch, nur um ein neues Gerichtsverfahren zu provozieren. Allerdings kamdabei weniger Geld heraus als von ihm erhofft, denn die Richterin hatte tatsächlich wieangekündigt den Streitwert von 700 € auf 386 € gesenkt. Es war schon peinlich, für lächerlicheca. 113 € Verdienst einen solchen Prozess zu provozieren, kein Wunder, dass er alle 2 Wochenin einer kostenlosen Stadtzeitschrift krampfhaft Mandanten sucht. Betrachte ich diesen Fall malnach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, dürfte eher sogar ein Minus herauskommen sein, dennseine Schreibkraft hatte bestimmt 2 Stunden lang sein ganzes wertloses Gesülze vomDiktiergerät in den PC gehämmert, und die kostete auch Geld!Besonders regte mich das Verhalten des RA M auf, der in dieser Sache wieder einen auf dickeHose machte, nur weil ich einen völlig belanglosen Formfehler beging, und meiner Frauoffensichtlich somit einen Sieg suggerierte. Nehmen wir einmal an, ihm wäre es nicht um dasGeld gegangen, sondern es wäre sein juristischer Instinkt gewesen, der ihn in diesen Irrglaubenversetzte, dann hätte er seinen Beruf an den Nagel hängen müssen. Schließlich konnte es nichtsein, ein juristischer Amateur besaß einen wesentlich realistischeren juristischen Instinkt alsAnwalt M mit seinen geschätzten 25 Berufsjahren Erfahrungen!Allerdings wies das durch und durch positive Urteil meiner Meinung nach und der meinesSteuerberaters Unsinn auf: Einerseits musste meine Frau dem Realsplitting zustimmen,allerdings nicht der Unterzeichnung der Anlage U. Nur war diese der einzige Weg derZustimmung, andere Möglichkeiten waren selbst ihm nicht bekannt. Hier irrte sichwahrscheinlich die Richterin!Für meine Frau ergab sich eine ganz andere Gefahr. Sie rückte wegen dem Abzug ihrerSchulden nicht die unterschriebene Anlage U heraus. Ich beschloss, diesen strittigen Betrag ihrnoch einmal extra zu überweisen, so wie es ihr Anwalt irrsinniger weise forderte, diesen aberdann mit weiteren Zinsen und den Kosten dieses Verfahrens mit Rechtskraft des Urteils sofortzu pfänden. So bekam meine Frau mal ein Gefühl dafür, was ich im Vorjahr aufgrund derversuchten Pfändung durchmachen musste. Diese Sprache liebte sie offensichtlich, undWünsche erfüllte ich gerne. Natürlich war wieder Kriegstreiber M hierfür im Endeffektverantwortlich! Fairerweise stellte ich meiner Frau zweimal eine Frist, die mir entstandenenGerichtskosten aus dem ersten und zweiten Anlage U Verfahren zu erstatten, gleichzeitig mirauch die unterschriebene Anlage U zu schicken. Aber sie reagierte wie üblich nicht darauf.Wenige Tage nach Fristablauf rief ich dann beim Amtsgericht Lippstadt an, in dessen Nähe icharbeitete. Für mich stellte sich nämlich die Frage, ob ich die Zwangsvollstreckung über diesesGericht starten konnte, was verneint wurde, da Gerichtsstand immer der Wohnort desSchuldners ist. Auf meine Frage, ob ich persönlich zum Gericht musste zum Ausfüllen derFormulare lotste mich der sehr hilfsbereite und freundliche Rechtspfleger durchs Internet, umdie passenden Formulare mir runter zu laden.Der Rechtspfleger verwies mich auf die Formulare ZP311a und ZP311, wobei ich letzteres invierfacher Ausfertigung dem Gericht in Wuppertal schicken musste. Allerdings reichte es nichtaus, aufgrund von zwei siegreichen Urteilen einfach eine ZV zu starten, selbst wenn die Urteile245


den Betrag enthielten, den der Schuldner an mich zu zahlen hatte. Nein, vorher musste noch einKostenfestsetzungsantrag ausgefüllt und dem Gericht geschickt werden. Mit diesem wurdemeiner Frau zwei Wochen Zeit gegeben, sich zu äußern. Erst dann konnten nach fruchtlosemAblauf die anderen schon erwähnten Formulare losgeschickt werden, die zur Kontopfändungführten. Mir erschien die Sache schon recht kompliziert, Abitur ist wohl dieMindestvoraussetzung, eine ZV selber zu starten, weshalb ich kurz mal laut darübernachdachte, dieses komplizierte Prozedere einem Anwalt zu übergeben, wozu mir derRechtspfleger abriet und mir noch mal die ganze Vorgehensweise erklärte. Meiner Koryphäewollte ich diese Arbeit nicht zumuten, auch wenn er diese sofort einem seiner Jüngerweitergeleitete hätte, denn daran konnte er nichts verdienen. Schließlich wollte ich ihn nichtverärgern, sondern musste ihn bei guter Laune halten für das große Finale.Am nächsten Tag musste ich noch die Frage klären, ob man eine unterschriebene Anlage Uzwangsvollstrecken konnte, da ich diese immer noch nicht unterschrieben vorliegen hatte.Dieses mal rief ich beim Familiengericht in Wuppertal an, wo man mich auch wieder mit einemfachlich sehr fitten Rechtspfleger verband. Von einer ZV in diesem Zusammenhang hatte ernoch nie was gehört, riet mir aber zum Antrag auf Zwangsgeld gemäß §888 ZPO. MehrAuskünfte durfte er nicht geben, da eine Rechtsberatung verboten sei. War mir auch egal, dennder gegebene Hinweis war schon eine hervorragende Auskunft, aus der ich ohne weiteres einenAntrag an das Gericht formulieren konnte, nachdem ich mir §888 im Internet mal näherangeschaut hatte. Allerdings verzichtete ich dann darauf, weil mein Steuerberater meinte, dasGerichtsurteil reichte aus für das Realsplitting, und weil die Richterin im Urteil das Fassaufhaute, der Anlage U müsste nicht zugestimmt werden. Ich bin mit Sicherheit kein Freundvon den ganzen Rechtsverdrehern, aber eins muss ich ehrlich zugeben: Die Rechtspfleger fielenmir durch hervorragendes Fachwissen auf, waren durch und durch Praktiker, meinen Respekt!Deren Wissen sollte man unbedingt anzapfen, wenn man ohne Anwalt auftritt! Ebenfalls fielmir auch deren extreme Hilfsbereitschaft auf, die den Einsatz eines Anwalts völlig obsoletmachte.So gingen zwei Zwangsvollstreckungen auf die Reise, die erste Anfang Dezember mit denAnlage U Kosten aus 2006, die andere Anfang Januar 2009, mit der ich die Anlage U Kostenaus dem Verfahren 2008 eintreiben wollte. Da meine Frau ja Zwangsvollstreckungen liebte,wollte ich sie in den letzten Tagen der Ehe auch noch ein wenig verwöhnen, ich hatte jaschließlich bei ihr noch eine gewaltige Rechnung offen. Als ich aber nach 2 Monaten nichtssah von meinem Geld, auch eine schriftliche Nachfrage unbeantwortet blieb, rief ich persönlichbei dem Gericht an. Ein netter Rechtspfleger teilte mir unglaubliche Informationen mit. ZweiMann mussten pro Jahr elftausend Zwangsvollstreckungen bearbeiten, so dass locker 2 Monatevergehen konnten. Es wurde halt viel Personal wegrationalisiert, was er mir bestätigte, weilDeutschland nun mal bankrott ist, egal ob Kommunen, Länder oder Bund. Ich behandelte dennetten Herrn zuvorkommend, mit dem ich meine Witze darüber machte, denn der konnte jawirklich nichts für diesen Saustall namens Justiz. Mir war mittlerweile auch klar geworden,warum die Staatsanwälte meine Strafverfahren abwiesen: Die hatten selber genug Arbeit aufdem Tisch liegen, denn auch in diesem Bereich wurde fleißig wegrationalisiert. Dann bekamich Anfang Februar 09 Post vom Gericht, in der mir mitgeteilt wurde, bei der einen ZV lag nureine Kopie des Kostenfestsetzungsbescheids bei, was nicht akzeptiert wurde. Also beantragteich eine Zweitausfertigung und gab eine eidesstattliche Erklärung ab mit dem Inhalt, dasOriginal nicht zu besitzen und nie verwendet zu haben. Nach einem Monat fragte ich beimGericht telefonisch an, was diese Zweitausfertigung so machte. Die Antwort fand ich nicht solustig, denn die Urkunde war „in der Mache“. Als ich meinte, schön, wie das Ding so langsamwächst und gedeiht, wurde die Dame am anderen Ende schon ernsthafter. Nach zwei Monaten246


ief ich wieder an, denn es tat sich immer noch nichts. Dieses Mal gab man mir als Grund fürdie Verzögerung die lange Krankheit der Rechtspflegerin an, die aber nach Ostern wiedererscheinen sollte. Ersatz für die kranke Dame gab es auch nicht. Die Abteilung war also nur miteiner Richterin und einer einzigen Rechtspflegerin bestückt, was wohl auch wieder die Folgeder Rationalisierung war. Ich konnte nur beten, dass keine der Damen schwanger wurde, denndann wäre bis Weihnachten wohl Pause gewesen. Traurig, wie die deutsche Justiz dank derSparmaßnahmen immer mehr zum Saustall mutiert(e). Nach zwei Monaten bekam ich dannendlich die Zweitausfertigung. Als ich dann gut einen Monat später wieder beim Gericht anrief,um nach den zwei Pfändungen zu fragen, konnte man nur eine nachverfolgen. Die Originaleder anderen Sache waren scheinbar nie bei Gericht eingetroffen, es gab nur ein Aktenzeichen.Also beantragte ich wieder unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eineZweitausfertigung des Urteils aus 2008. Als ich dann einige Tage später den zuständigenRechtspfleger endlich ans Telefon bekam, stellte sich durch Zufall heraus, die scheinbarverlorenen Originale befanden sich bei der anderen Pfändungsunterlagen, die seit fast fünfMonaten friedlich ruhten. Man hatte einfach beide Pfändungen unter einem Aktenzeichenzusammen gefasst, obwohl später die zuständige Bank des Gläubigers mit zweiPfändungen konfrontiert wurde. Also hieß es für mich, wieder ein Fax ans Gericht schickenund auf die Zweitausfertigung zu verzichten, wobei ich denen diese unglaublichenGeschehnisse nicht vorenthielt. In Zukunft werde ich keine Zwangsvollstreckungen mehrselber abwickeln, das ist mir bei dieser Justiz einfach zu nervenaufreibend! Das sollen Anwältezukünftig machen, denn die meisten haben eh nichts zu tun dank der Juristenschwemme.Da meine Frau aufgrund der Zwangsräumung umgezogen war, und ich die neue Adresse nichtwissen durfte, wo meine Kinder wohnten, das ging mich ja nichts an, Hauptsache der Unterhaltwurde regelmäßig bezahlt, andererseits ich diese Daten aber dringend benötigte wegen derlaufenden Pfändungen, rief ich beim Gericht an. Dieses durfte mir ebenfalls keine Auskunfterteilen. Zwar bot man an, den Kollegen aus der Pfändungsabteilung die Adresse internzuzustellen, was aber kein Trost war, denn stellen Sie sich mal vor, sehr geehrte Leser, gegenden Schuldner läuft gerade kein anderes Verfahren, dann kann das Gericht Ihnen auch nichthelfen, ein teurer Privatdetektiv wäre dann angesagt.Eine Anfrage bei meinem Anwalt, mal seinen gegnerischen Kollegen anzurufen wegen derAdresse ging ebenfalls nicht, da dieser diese Daten nicht herausgeben durfte. Auch eineAnfrage beim Einwohnermeldeamt war weniger Erfolg versprechend, denn vielleicht warmeine Frau dort nicht gemeldet oder es konnte ein Sperrvermerk vorliegen. Ob ein Gläubigermangels Adresse des Schuldners nun leer ausging, interessiert keinem, so viel wieder zumThema Rechtsstaat. Natürlich hatte mich meine Tochter auch sehr enttäuscht, die mir ebenfallsihren Wohnort vorenthielt. Diesen bekam ich dennoch 7 Wochen später heraus über eine guteQuelle, leider ohne Hausnummer. Diese herauszufinden war aber kein Problem, denn ichmusste nur nach dem Auto des Lebensgefährten meiner Frau suchen in der langen Strasse.Daraus lässt sich auch wieder eine tolle Geschäftsidee machen, indem man Schulden ohneEnde produziert und dann nach unbekannt umzieht, Pech für die Gläubiger!Brutus versus VaterIm September 2008 eröffnete ich eine neue Front, und wehrte gleichzeitig ein weiteresüber mich schwebendes Damoklesschwert ab.247


Es ging um meinen Sohn Brutus, der nicht nur etwa 500 € Ausbildungsgeld monatlich in derTasche hatte, sondern auch noch nebenbei fleißig als Maler und Lackierer verdiente. Für michwaren es unvorstellbare Verhältnisse, mein Sohn hatte um die 1000 € Taschengeld zurVerfügung, und ich zahlte noch Unterhalt für ihn, wenn auch „nur“ noch 150 € monatlich. Seit1.1.2009 hatte er sogar die Ausbildung erfolgreich beendet, er war nun Geselle, wenn auch im2. Versuch. Und in diesen 150 € lag eine weitere Gefahr, denn mein volljähriger Sohn konntemich jederzeit pfänden lassen, besaß er doch wie meine Frau und Tochter einen Titel aus demVerfahren vom 30.5.2005, bei dem er noch Schüler war, der ihm Unterhalt in Höhe von etwa350 € garantierte. Durch meine Arbeitslosigkeit 2006 wurde der Unterhalt allerUnterhaltsempfänger neu berechnet, allerdings ohne Abänderungsklage, weil ich alsArbeitsloser mir nun mal keine kostspieligen Prozesse leisten konnte. Nur war meineWirtschaftskraft trotz mittlerweile deutlich gesunken, hatte ich doch erhöhte Ausgaben durchmeine tägliche Fahrerei (150 km) und verdiente jährlich 7.000 € weniger, da ich keine 35,sondern eine 40 Stundenwoche hatte, sprich Überstunden entfielen. Aufgrund dieses alten,völlig überholten Urteils konnte mein Sohn jederzeit gegen mich Zwangsvollstrecken, waszwar moralisch gesehen das Allerletzte gewesen wäre, dennoch traute ich ihm solcheSchweinereien zu. Schließlich hatte er 2003 meinen PC durchsucht und private Dateien auf CDgebrannt für die Verwandtschaft. Auch entwickelte er eine schon kriminelle Energie und Hassmir gegenüber, als er im Freundeskreis Ratschläge suchte zum Knacken von verschlüsseltenDateien. Auch sein sonstiges Auftreten mir gegenüber war beschämend, denn er kam nur zumAbkassieren vorbei, sprich Weihnachten und zum Geburtstag. An meinen Geburtstagen von2005 – 2009 hatte er nie teilgenommen, Geschenke blieben oft aus, auch Glückwünsche,kurzum, ich traute ihm einiges Schlechtes zu, weshalb ich ihm in diesem Buch schon denNamen Judas verpassen wollte. Nachdem mir meine Koryphäe Km beteuerte, ihm stände keinUnterhalt mehr zu, leitete ich entsprechende Schritte ein, was er wieder seinem sehrkooperativen Assistenten Hm übergab. Dieser schrieb meinen Sohn im September 2008 an undforderte ihn mit Fristsetzung auf, auf den Titel und somit auf Unterhalt zu verzichten. Fernerwurde er um Herausgabe von Verdienstbescheinigungen gebeten. Es erfolgte keinerleiReaktion. Grund, eine Stufenklage einzureichen. Erste Stufe war natürlich die Übersendungvon Lehrvertrag und Verdienstabrechnungen, die zweite Stufe war die Abänderung desUnterhalts auf Null Euro.Wie immer hatte mir Herr Hm schon mal den Entwurf geschickt, der mir allerdings nichtzusagte, eher etwas Sorgen bereitete, wenngleich bei weitem nicht so wie die Entwürfe derbisherigen Nieten. So deutete er an, dass ich möglicherweise auch nach der Scheidung nocheine gewisse Zeit nachehelichen Unterhalt bezahlen müsste, was sich aber mit dem legendärenSchriftsatz seines Kollegen Km überhaupt nicht vereinbaren ließ, diesem sogar völligwidersprach. Davon ganz abgesehen passte es nicht zum neuen Unterhaltsrecht, denn meineFrau hatte keine ehebedingten Nachteile. Gleichzeitig wurde auch die Gültigkeit meinesEhevertrags angezweifelt. Und zu guter Letzt weckte er auch noch schlafende Hunde, sprich,die Richterin konnte auf dumme Gedanken kommen und tatsächlich noch kurze Zeit Unterhaltbeschließen.Auch wurden die regelmäßigen Nebentätigkeiten meines Sohns bagatellisiert. Da wurde vonetwas nebenbei gesprochen, was so nach einem Kasten Bier klang als Arbeitslohn für einenneuen Anstrich. Auch beunruhigte mich sein Angebot an das Gericht, weitere Sicherheitsleistungenbereitzustellen. Allerdings war ich finanziell am Limit angelangt, konnte nicht auchnoch die Differenzsumme zwischen Titel und dem aktuellen Unterhalt des Sohns monatlich alsSicherheit abdrücken. Schließlich zahlte ich schon aufgrund einer lahmen Justiz seit gut einemJahr monatlich 216 € Sicherheitsleistungen für meine Frau, 3000 € hatten sich so schonangesammelt, meine finanzielle Schmerzgrenze war erreicht. Ein paar Datumsfehler rundeten248


das nicht negative Schreiben ab. Kurzum, ich schickte RA Hm eine lange Stellungnahme imWesentlichen mit diesen Punkten und weigerte mich, sein Schreiben freizugeben, weshalb ichum einen Anruf bat. Dieser Bitte kam er drei Tage später nach, für Anwälte eine Seltenheit.Wie immer zeigte er sich sehr kooperativ, kam fast allen meinen Wünschen nach. Nur im PunktSicherheitsleistung irrte ich mich ein wenig, gab daher nach, denn diese bedeuteten nicht, dassich ab sofort diese zur Verfügung stellen musste, sondern nur im Falle einer Niederlage vorGericht, die aber sehr unwahrscheinlich war. In dem zwanzig minütigen Telefonat regelten wirdaher alle Punkte zu meiner vollsten Zufriedenheit. Mir gefiel die Zusammenarbeit, derBursche ließ sich gut von mir formen. Schließlich konnte man diesem jungen und unerfahrenenAdvokaten Recherchieren, zielorientierte und taktische Vorgehensweise vermitteln, womit dieMehrheit seiner Kollegen schwere Probleme hatte. Kurzum, auf den erheblich korrigiertenSchriftsatz konnte ich mich mittlerweile freuen, bat dieser nämlich auch um Vollstreckungsschutz.Allerdings währte meine Freude nicht lange. Kurz nach unserem Gerichtstermin in SachenScheidung und Abänderungsklage am 21.1.09, bei dem die Richterin kein Versäumnisurteilgegen meinen Sohn aussprechen konnte, weil ich versehentlich noch nicht die Gerichtskostenüberwiesen hatte, schickte RA Hm ein kurzes Schreiben an RA M, in dem er zunächst auf einVersäumnisurteil verzichtete, wenn mein Sohn seinen Unterhaltstitel aufgab.„Wir bitten allerdings darum, falls Herr Brutus Land von Ihnen in Zukunft vertreten werden sollte, sich fürden Fall, dass hier eine möglichst kostengünstige und einvernehmliche Einigung erfolgen soll, Siezunächst keine Verteidigungsanzeige bei Gericht einreichen, damit nicht noch weitere Kosten auf Seitenunseres Mandanten entstehen. Wir würden für diesen Fall zunächst keinen Antrag auf Erlass einesVersäumnisurteils stellen, vorausgesetzt, Ihr Mandant ist bereit, auf die Rechte aus dem Unterhaltstitel zuverzichten.“Das bedeutete im Klartext, ich sollte die rund 1500 € Kosten tragen. Schließlich muss beieinem Versäumnisurteil immer der Unterlegene, also immer der, der im Verzug ist, sämtlicheKosten tragen. Dieser Fall war für mich sehr günstig. Was Herr Hm mit dem Wort „zunächst“meinte, war mir schleierhaft, das klang so nach ein bisschen schwanger sein. Außerdem machtees ja auch keinen Sinn, erst mit Verspätung ein Versäumnisurteil zu beantragen, vorher aber zuverhandeln. Dieser Kompromiss hätte mir Kosten verursacht. Ich fragte mich, welcher Teufeldiesen Assistenten von meiner Koryphäe geritten hatte, bzw. ob er gerade schwer am kiffenwar. Voller Wut schrieb ich ihm ein Fax, in dem ich ihn aufforderte, dieses Angebot zuannullieren. Das Schlimme war, Herr Hm hatte diesen Vorschlag nie mit mir abgesprochen!Daher rief ich ihn am 27.1.09 an. Wir besprachen auch Scheidungssachen, und ich ließ miralles erklären. Er gab zwar zu, bei einem Versäumnisurteil hätte ich nichts zu zahlen, allerdingsmeinte er allen Ernstes, obwohl er Herrn M kannte und nicht gut über ihn sprach, man könntedie Kostenübernahme verhandeln. Daran glaubte ich allerdings nicht, trat doch RA M immerwie Napoleon auf, machte einen auf dicke Hose, auch wenn die Rechtslage seiner Mandantenvöllig aussichtslos war. Davon ganz abgesehen, glaubte Hm, die Gegenseite übernahmfreiwillig alle Kosten? Da wäre bestenfalls ein Vergleich herausgekommen mit zusätzlichenGebühren, der mich etwa 850 € gekostet hätte! Ich trichterte meinem Anwalt ein, ich zahlekeinen Cent, soll er zusehen, wie er das auf die Gegenseite abwälzt, am besten über dasgünstige Versäumnisurteil.Dieses traurige Beispiel zeigte mal wieder, man muss Anwälte immer an die kurze Leinenehmen, am besten im Würgegriff, denn Hm tendierte zu einem faulen, völlig obsoletenVergleich, der wahrscheinlich auch noch Vergleichsgebühren erzeugt hätte. Für249


mich hätte das Kosten von ungefähr 850 € bedeutet. Also immer voraus denken, wohin führenanwaltliche Schritte, soll hier wieder ein bequemer und für die Anwälte lukrativer Vergleicherzielt werden?Welche Taktik ich aber erstmalig anwendete, war die Anfertigung eines schriftlichenGesprächsprotokolls, in dem ich seine Auffassung niederschrieb, ich bräuchte meinem Sohnkeinen Unterhalt mehr zahlen wegen beendeter Lehre, und eine eventuelle ZV wäre dannmissbräuchlich. Damit sicherte ich mich ab, denn sollte es zu einer ZV kommen, bei der ichverurteilt würde, nur weil die aktuelle Rechtssprechung meinem Rechtsbeistand nicht bekanntwar, konnte ich meinen Anwalt sofort regresspflichtig machen aufgrund diesesUrkundenbeweises. Die Schriftsätze sind keine Beweismittel. Da kann man immer sagen,mein Mandant hat die mir diktiert entgegen meiner Rechtsauffassung! Natürlich sind dieGesprächsprotokolle nur eine starke Waffe, wenn der Anwalt diesen nicht schriftlichwiderspricht! Diese Taktik sollten Sie, sehr verehrter Leser, auch grundsätzlich anwendennach jedem Anwaltsgespräch, am besten per Fax mit Sendeprotokoll!Fünf Wochen nach der Verhandlung vom 21.1.09, in der wir kurz mit Anwalt M gesprochenhatten wegen meinem Sohn, lag immer noch keine Reaktion vor von der Gegenseite,Verteidigungsbereitschaft wurde nicht angezeigt. Mittlerweile hatte das Gericht auch einVersäumnisurteil erlassen gegen meinen Sohn, was die 1. Stufe unserer Klage betraf, derGehaltsauskunft. Nun stand noch eine Klagebegründung an, erst dann konnte das Gericht übereine Aufhebung des Unterhaltstitels nachdenken.Ende Februar erging vom Wuppertaler AG, wieder von der bekannten Richterin A, einZwischenbeschluss, in dem es hieß, wir hätten zwar glaubhaft unsere Einwände vorgetragen,aber rückwirkend könnte man schon gar nicht Ansprüche aus einem Titel einstellen. Erst abFebruar konnten wir nur gegen eine Sicherheitsleistung von 110% den Unterhalt einstellen, bisder endgültige Beschluss gefällt wurde. Dafür drohte auch keine Zwangsvollstreckung mehr. Inder Praxis bedeutete das, die gezahlten 150 € konnte ich nicht mehr zurückfordern. Allerdingsmachte hier auch mein junger Anwalt Hm eine schlechte Figur. Er riet mir unter Vorbehalt zuzahlen. Wusste er nicht, dass meine Chancen der Rückzahlung, immerhin 900 €, Null waren?Mich erstaunte dieses starre, formale, schon beamtenmäßige Vorgehen. Mein Sohn verdientefleißig Geld, was das Gericht uns absolut glaubte, aber trotzdem musste ein starrer Ablauf,Formalismus, unabhängig von der eindeutigen Sachlage, eingehalten werden.Mein Anwalt wollte meinen Sohn noch einmal anschreiben wegen Gehaltsnachweisen, was ichmeinem Rechtsbeistand verbot, es sollte endlich weiter gehen. Darauf hin beschritt er endlichdie 2. Stufe der Stufenklage. Mitte März beantragte mein junger Anwalt Hm beim Gericht dieEinstellung des Unterhalts mein es Sohns, womit der Titel von 2005 erlosch. Sehr schön wieser auf weitere, wichtige Umstände hin, nämlich das Fehlen jeglicher Reaktion meines Sohnes,und die Aussage meiner Frau im Parallelverfahren in einem Schriftsatz vom Februar 2009,„dass eine Unterhaltsverpflichtung des hiesigen Klägers gegenüber dem hiesigen Beklagten abJanuar 2009 endgültig entfallen sei.“ Mein Anwalt beantragte dann, sämtliche Kosten meinemSohn aufzuerlegen, und dann ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil ohne mündlichesVerfahren zu erlassen. Dies war die logische Konsequenz auf das Schweigen meines Sohns.Der Verzicht auf eine Verhandlung zeigte wieder einmal, diese Kanzlei kannte keineAbzockerei. Durch ein schriftliches Verfahren entfiel eine Termingebühr in Höhe von rund 300€, sprich mein Anwalt hatte dadurch diesen Verdienstausfall. Letztendlich profitierte meinSohn davon, der entsprechend weniger zu zahlen hatte, da er später sämtliche Kosten tragenmusste. Ferner wurden notfalls Sicherheitsleistungen angeboten, die aber dann auch von meiner250


Frau erbracht werden sollten. Mit diesem kurzen Schriftsatz konnte ich zufrieden sein und nunauf ein schriftliches Siegesurteil warten.Völlig unerwartet meldete sich Anwalt M zum Frühlingsanfang 2009, dem Umzugstag meinerFrau, der auf einmal meinen Sohn vertrat. M schickte lediglich die Verzichtserklärung meinesSohns, dass dieser also auf Unterhalt ab Februar 2009 verzichtete. Gleichzeitig aber legte erEinspruch ein gegen das Versäumnisurteil mit der Begründung, aufgrund des Verzichtsbestand kein Grund mehr für Gehaltsauskünfte. Und man beantragte wieder Prozesskostenhilfe,dieses mal aber für meinen Sohn!Für mich war das Abzockerei! Durch dieses völlig unbedeutende und überflüssige Schreibenverdiente M etwa 500 € netto, für meinen Sohn waren es durch die Mehrwertsteuer gut 600 €,wohl gemerkt, jetzt nur für seinen Anwalt! Dabei hätte M nur zu meinem Sohn kurz sagenmüssen, schreiben sie einen Einzeiler an das Gericht, in dem sie auf Unterhalt verzichten, undlegen die verlangten, wahrscheinlich harmlosen Gehaltsabrechnungen bei. Für diesen kurzenTipp hätte M kaum eine Gebühr berechnen müssen, das hätte man sogar telefonisch eben malerledigen können. Aber RA M wusste ja, wie man Umsatz machte, er schrieb selber diese kurzeVerzichtserklärung gepaart mit einem Einspruch, und verursachte vorsätzlich Konfrontation,indem er diese wohl harmlosen Abrechnungen zurückhalten wollte. Dabei machte er auchkeinen Halt vor einem momentan kurzzeitig arbeitslosen Malergesellen, der nach der Lehrenicht übernommen wurde, M nahm bestimmt auch Tote aus!Interessant und heftig war der Tiefschlag gegen mich, der in dem Schriftsatz nicht fehlendurfte. M legte für das Gericht und meinen Anwalt noch meinen Brief an meinen Sohn bei, indem ich ihm nach nicht bestandener Malerlehre gepflegt die Leviten gelesen hatte. Sicherlichwar das Schreiben hart, besonders weil es für mich eine Schande war, da sein Onkel von derHilfsschule die gleiche Lehre auf Anhieb schaffte, mein wesentlich intelligenterer Sohn aberfiel durch. Natürlich gab es einige Beschimpfungen (Niete, keine Gene von mir, nur denSchwanz), allerdings war das in einer solchen peinlichen Situation auch verständlich, fürLobeshymnen war da nun mal kein Platz. Außerdem musste man meine Wut verstehen, dennein Jahr bei meiner Frau reichte aus, die Schule in der 9. Klasse ohne jeglichen Abschluss zuverlassen. Dann bot sich über Beziehungen eine Chance, doch noch eine Lehre machen zukönnen, und da flog er erst einmal durch. Möglicherweise hatte sich mein Sohn aufgrund diesesBriefs dann zusammengerissen und war dann im 2. Versuch viel erfolgreicher.Ich las nochmals diesen Brief an meinen Sohn, da ich nicht alle Details im Kopf hatte. Dabeistolperte ich über eine Stelle, die für Brutus gefährlich war, an der ich mich fragte, hat Mnoch alle Tassen im Schrank? In diesem Brief forderte ich meinen Sohn auf, seine vielenSchwarzarbeiten einzustellen, stattdessen sich mehr der Lehre zu widmen. Ausgerechnetdiese Zeilen schickte M der Richterin, sprich der Justiz! Da konnte er gleich eine Kopie ansFinanzamt senden! Wusste M nicht, dass Schwarzarbeit zur Wirtschaftskriminalität gehört? Ichbetete, dass die Justiz diesen Brief nicht an das Finanzamt weitergeleitet hatte. Zum Glückverstand unsere Richterin eine Menge Spaß, was sie wahrscheinlich davon abhielt. Ich hoffte esjedenfalls für meinen Sohn, sonst konnte es für ihn verdammt teuer werden!An zwei anderen Stellen im selben Brief sprach ich vom völlig verwahrlosten Werdegangmeiner Kinder und ihrer totalen Entartung, was natürlich meine Frau schwer belastete, war siedoch hierfür allein verantwortlich. Aber auch solche Peinlichkeiten hielten M nicht ab, solchebrisanten Dokumente zu veröffentlichen, womit er seine eigene Mandantin schwer belastete!Ein seriöser Richter hätte daraus möglicherweise Konsequenzen gezogen und meiner Frau dasSorgerecht entzogen. Aber unsere Richterin empfand das bestimmt auch als lustig. Seitdem251


frage ich mich, wie blöd ist eigentlich der Anwalt meiner Frau, der seine eigenen Mandanten sooft in Gefahr brachte? Sie konnte von Glück reden, eine Richterin zu haben, die allesäußerst locker betrachtete. Wenn es dümmer nicht mehr ging, kam ein Brief von M, der seineeigenen Mandanten in die Pfanne haute! Aber genauso so eine Situation hatten wir eineinhalbJahre vorher, als M seine Mandantin in des Teufels Küche trieb, als er in der Pfändungbehauptete, seine Mandantin bekomme keinen Unterhalt, aber zeitgleich an die selbe Richterinschrieb, meine Mandantin hat Unterhalt bekommen, weswegen sie nun eine Steuernachzahlunghatte, die ich damals begleichen musste. Zum Glück fand das unsere Richterin wahrscheinlichauch lustig, jedes halbwegs seriöse Gericht hätte sofort Strafanzeige wegen Betrug gestelltgegen meine Frau und ihren Anwalt!Anwalt M wollte auf jeden Fall Stimmung gegen mich erzeugen, fachliche, rechtswissenschaftlicheArgumente konnte er bekanntlich selten aufbieten. Allerdings ging dieserSchuss wahrscheinlich nach hinten los. Es war traurig, auf welchem niedrigen, schonprimitiven Niveau M die Rechtstreits betrieb und damit auch noch Geld verdiente. Für michwar das ein Grund, in dem laufenden standesrechtlichen Verfahren vor der AnwaltskammerHamm noch weitere Fälle der Abzockerei aufzuzeigen, sprich noch mehr Öl ins Feuer zukippen. Durch meine Kurzarbeit im März 2009 hatte ich schließlich genug Zeit, mich diesemMann intensiv zu widmen, der mittlerweile zu meinen Haupthobbies gehörte.In einem Telefongespräch mit meinem Anwalt Hm wenige Tage später relativierte er diesegefährliche Situation. Er meinte, das Gericht ginge nur Schwarzarbeit nach, wenn begründeterVerdacht mit Beweisen vorlag. Ich hoffte sehr, der Mann hatte Recht. Ferner einigten wir uns,die Klage in der 2. Stufe zurückzunehmen, da die Gegenseite auf den Titel vorher verzichtethatte. Natürlich war meine Bedingung, die Kosten werden dem Gegner auferlegt,schätzungsweise unnötige 1000 €. Auch verzichtete ich auf Rückzahlung der unter Vorbehaltgeleisteten Unterhaltszahlungen über 6 Monate. Hm machte mir fairerweise klar, so einfachginge das nicht, das wäre ein neuer Fall, somit neue Kosten. Wie immer merkte ich, dieseKanzlei hatte mit Abzocke nichts im Sinn. Wir verlangten also die Herausgabe dieses Titels,der Gegner musste die Kosten des Rechtsstreits zahlen, und damit war die Sache für michtheoretisch erledigt. Natürlich musste ich mit weiteren Umsatztricks des Anwalts M rechnen,der seine Hochvakuum Melkmaschine mittlerweile auch an meinem Sohn angeschlossen hatte.Wieder einmal wirr und unverständlich war das Verhalten unseres Freundes M einen Monatspäter. Erst legte er Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein, dann erkannte er aber unsereKlage an, und forderte für meinen Sohn Prozesskostenhilfe. Somit hatte RA M sich 400 €Verdienst gesichert! Meinem Sohn kostete dieses völlig obsolete Verfahren fast 1300 €.Sehr schön fand ich dann das Antwortschreiben meines Anwalts Hm, der aufgrund diesesAnerkenntnisses nun ein Urteil forderte möglichst im schriftlichen Verfahren, damit für meinenSohn nicht noch weitere Gebühren (Termingebühr) anfielen, etwa zusätzliche 800 €. Wiedereinmal ein Beweis, dass Nobelkanzleien wie die von meiner Koryphäe Abzocke nicht nötighaben, die können sich sogar die Mandanten aussuchen. Ich hoffte zutiefst, die Richterin ließuns nicht wieder antanzen wie bei der 2. Anlage U, um ihre neusten Familiengeschichten zuerzählen, was meinem Sohn richtig Geld kosten würde, was nicht in meinem Interesse seinkonnte, tat er mir doch ein wenig leid. Natürlich forderte mein Anwalt auch die völligeKostenübernahme durch den Beklagten, wofür die Chancen sehr gut waren nach demVersäumnisurteil.Und in der Tat entschied dann im Mai 2009 unsere bekannte Richterin A ohne Termin.Mein Sohn musste zu 100% alle Kosten tragen, und er bekam auch keine PKH aufgrund seinesVersäumnisses der Stellungnahme! Eigentlich auch völlig logisch, war doch seine252


Erfolgsaussicht diesen Rechtsstreit zu gewinnen quasi Null. Somit konnte er die Kosten nicht inlächerlichen Raten abstottern. Ich beauftragte meinen Anwalt, ihn anzuschreiben zwecksBegleichung aller Rechnungen, wobei ich zinslose Ratenzahlung anbot, wollte den Jungendoch nicht fertig machen. Sein Malergehalt hätte nicht gereicht, meine 970 € auf einmal zubegleichen, meldete sich doch bestimmt auch gleichzeitig sein Anwalt M mit seinenAnsprüchen. Als allerdings selbst ein Monat nach Ablauf der Frist ich nichts von Brutus hörte,schaltete ich meinen Anwalt ein, um den Gerichtsvollzieher auf den Weg zu schicken. Zwarzeigte mein Anwalt anfangs bedenken, jedoch zeigte ich dem Mann sofort die Realität auf,sprich das letzte Gerichtsverfahren, in dem mein Sohn als Zuschauer zusah, wie mit Hilfe vonProzessbetrug, Stichwort eheähnliche Verhältnisse, der eigne Vater finanziell ausbluten sollte.Dieses Ereignis bewog mich dann, auch eiskalt zu sein, hatte ja schließlich ein gutes Vorbild!Natürlich war es traurig, dass es so weit kommen musste!Das scheinbar endgültige FinaleEs war der 19. September 2008, ein Tag, den ich nie vergessen werde. Ich fandzwei Briefe vom Amtsgericht vor, bei denen ich sofort wusste, darin können nur Einladungenzum Gerichtstermin enthalten sein. Und in der Tat hatte ich Recht. Es fanden zweiVerhandlungen hintereinander statt am 26. November 2008. Zuerst endlich unsereScheidungssache, in der sich ein Jahr und 7 Monate nichts mehr getan hatte seitens desGerichts, danach ging es um unsere Abänderungs- und Widerklage. Ich fand es taktisch genialvon der Richterin, zuerst unsere Scheidungssache zu verhandeln, speziell das Themanachehelicher Unterhalt, bei dem ich erwartete, dass es keinen gab mangels ehebedingterNachteile. In diesem Fall konnte die Richterin es sich in der nachfolgenden Verhandlung beimThema Abänderungs- und Widerklage leicht machen, in denen sie nur noch für dieVergangenheit das Thema Unterhalt behandeln musste, für die Zukunft hatte es sich ja sehrwahrscheinlich erledigt.Zwar ärgerte ich mich anfangs ein wenig über die noch zu wartenden 2 Monate bis zu denVerhandlungen. Andererseits hatte ich auch etwas Verständnis, denn bis dahin hatte dieRichterin noch Zeit, den legendären Scheidungsschriftsatz meiner Koryphäe Dr. Km zuverstehen, schließlich tobte sich der Mann auf Ebenen aus, bei denen die Richterin als auchAnwalt M wahrscheinlich gar nicht mehr wussten, um was es überhaupt noch ging. So hattenbeide wenigstens Zeit in rechtswissenschaftlichen Büchern zu recherchieren, um doch nochdiesen Hammerwerk in groben Zügen zu verstehen, das einfach brillant war, sogar einMeisterwerk der Juristerei darstellte. Besonders stolz war ich, endlich auch von einemSpezialisten vor dem Gericht vertreten zu werden, meine Wunder- und Vergeltungswaffe in derjuristischen Schlacht um Berlin, Größenordnung V2, ME262, in der ich mich genüsslichzurücklehnen und sagen konnte, so Dr. Km, jetzt erzähl denen mal was von den neustenEntwicklungen im Familienrecht. Im Grunde genommen hätte sich Dr. Km auf den Platz derRichterin setzen müssen, und sie sich auf einen der Zuschauerplätze. Leider durfte man keinenSekt in das Justizgebäude wegen den extrem strengen Eingangskontrollen mitbringen, Anlasshätte ich genug gehabt, während der Verhandlungen anzustoßen. Schließlich musste ich beimeiner Koryphäe nicht aufpassen, dass der aufgrund von mangelndem Fachwissen mirsechsstellige Schäden zufügte wie damals bei Anwalt K. Auch stellte ich sicher, dass Dr. Kmpersönlich mich vertrat, indem ich in der Kanzlei anrief und den Meister persönlich für dieVerhandlungen verlangte, und nicht einen seiner Jünger. Man garantierte mir sein persönlichesErscheinen, es stand schon in seinem Terminkalender, was in mir wieder sichtbare Freudeauslöste. Aber es sollte anders kommen…….253


Endlich sah ich ein Ziel vor Augen in meinen beiden Fällen, die Saat ging auf. Schließlich hatteich viel Engagement entwickelt, meine Anwälte mit hochkarätigem Stoff gefüttert, sie in dierichtige Richtung zu steuern, viel versprechende Strategien zu entwickeln, auch wenn eslangsam langweilig wurde aufgrund der vielen Betrugsversuche der Gegenseite, immer wiederdie Sau durchs Dorf zu reiten. Auf jeden Fall feierte ich heftig diese freudige Nachrichten mitTequila Sunrise, die endlich das Ende andeuteten, eine finanzielle Gesundung versprachen.Seit diesem Tag kam in mir eine Ruhe auf, wie ich sie seit fast 5 Jahren einfach nicht kannte.Mein Kopf wurde frei, meine Gedanken drehten sich nur noch selten um das bevorstehendeFinale. Vorbei die Zeiten, als ich völlig übertaktet und teilweise mit blockiertem Kopf ruhelosdurchs Leben hetzte. Ich hatte mental den Eindruck, die Sache war schon vorbei. Ich nutztediese Zeit, nun auch endlich die Frau fürs Leben zu finden, nachdem in den letzten dreiMonaten zwei Beziehungen in die Brüche gingen, darunter auch meine mit Abstand längste mit18 Monaten. Schließlich war ich mittlerweile mental so frei, dass keine von den Damen mirwieder vorwerfen konnte, völlig überdreht, emotionslos, verbittert oder verhärtet zu sein.Ich gebe zu, ab und zu kam der Gedanke auf, die Verhandlung könnte verschoben werden ausirgendwelchen fadenscheinigen Gründen. Dies war auch sehr einfach bei unserer Spaßrichterin,die sich durch Schauergeschichten leicht aus der Spur bringen ließ. Da brauchte Birgit nur demGericht schreiben, liebe Richterin, ich habe gestern im Supermarkt einen tollen Mann kennengelernt, der hat es mir so richtig hart besorgt, mir tut jetzt noch alles weh, ich kann nicht zurVerhandlung kommen. Dann hätte die Richterin bestimmt geantwortet, liebe Frau Land, ichkenne das Problem zur Genüge, wir verschieben den Termin, bis sie wieder richtig gehenkönnen. Aber schön, dass sie endlich einsehen, es geht auch ohne Ehemann wunderbar, meineReden, mein Leben, meine Tochter!Meine Gedanken, respektive Ängste, waren nicht unberechtigt, wie der 15. November 2008zeigen sollte, 11 Tage vor dem Gerichtstermin. Auf dem Weg zu einem Date mit einer nettenPsychotante leerte ich noch schnell meinen Briefkasten. Auch ein dicker Brief vomWuppertaler Gericht beunruhigte mich nicht, erwartete ich doch einen Kostenfestsetzungsbescheidgegen meine Frau. Mit einer gewissen Freude öffnete ich daher noch schnell denBrief, der mich aus den Socken haute. Die beiden bevorstehenden Gerichtstermine wurdenabgesagt und aus dienstlichen Gründen um sage und schreibe zwei Monate verschoben!In mir kam nach langer Zeit wieder Untergangsstimmung auf, da ein Ende des gesamtenScheidungskriegs einfach nicht in Sicht war. Insbesondere mein finanzieller Schaden wuchsmonatlich um rund 330 €, durfte ich doch meiner Frau trotz ihrer eheähnlichen Verhältnissejeden Monat 119 € zahlen, gefolgt von 216 € Sicherheitsleistung. Selbst wenn der Termin am21.1.2009 stattfinden sollte, dann hätte meine Scheidung 5 Jahre gedauert, sieht man mal von 2Wochen ab, die exakt fehlten! Für mich stand fest, ich sollte einfach länger zur Ader gelassenwerden. Wenn meiner Frau schon kein nachehelicher Unterhalt zustand, so musste dann derTrennungsunterhalt herhalten. Vielleicht hatte die Richterin auch dieses Buch gelesen, wasAnwalt M ihr in der Verhandlung 2007 namentlich nannte, wobei die Vorsitzende auch regesInteresse für zeigte. In diesem Fall wäre dann Rache angesagt, das bedeutet, mich schmoren zulassen. Nur war jetzt meine Geduld am Ende. Für mich stand fest, gegen diese Richterin wollteich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, ich hatte die Nase voll von der Willkür derBehörden. Erst wenige Tage zuvor hatte man einen Richter verhaftet, der sich überBestimmungen hinweg gesetzt hatte, was wieder einmal zeigte, auch Richter sind angreifbar,verwundbar, und zwar genauso wie Anwälte bei einem standesrechtlichen Verfahren.Interessant in diesem Zusammenhang war ein Gespräch zwei Tage später mit demAssistenten Hm von meiner Koryphäe, dem ich von der Verschiebung und meinem weiterenVorgehen erzählte. Er warnte mich regelrecht vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde, da diese254


angeblich nichts bringt, davon ganz abgesehen, seine Kanzlei würde nicht gegen Richtervorgehen. Ich war sprachlos, denn auch hier zeigte sich mal wieder, eine Krähe hackt deranderen kein Auge aus, Anwälte und Richter halten zusammen, spielen einen auf lieb Kind.Und wenn der Mandant durch die Willkür eines Richters Schaden erleidet, spielt es keineRolle, dann hat das Opfer halt Pech gehabt. Mir war es aber auch egal, ob die Kanzlei Km mirdabei half oder nicht, ich brauchte die nicht. Schließlich hatte ich allein schon genug Anwältezur Strecke gebracht, eine Richterin stellte für mich die gleiche niedrige Ebene dar, weshalb ichmir locker zutraute, diese Frau auch allein zu kalibrieren. Mir blieb auch nichts anderes übrig,denn die Dame brauchte einen Warnschuss, damit die wusste, noch weiter kann sie die ganzenAngelegenheiten nicht mehr verzögern, der Mann schießt jetzt zurück.Voller Wut setzte ich noch am gleichen Wochenende ein Schreiben an meinen Anwalt auf,mit dem Ziel, vielleicht konnte er noch telefonisch einen Termin vor Weihnachten erzwingen.Indirekt setzte ich ihm auch ein Ultimatum nach dem Motto, wenn ich wieder einmalnichts von ihm höre, die Sache im Sande verläuft, marschiere ich einfach ohne ihn los,sprich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin. Auch führte ich dieunglaublichen Verhältnisse auf, da in meiner Scheidung seit einem Jahr und 9 Monate vonunserer Justiz überhaupt nichts getan wurde, in Sachen Abänderungsklage vierzehneinhalbMonate völlige Untätigkeit vorlag seitens unseres Rechtsunwesens. Ich wies in meinem Faxdarauf hin, unsere Presse prangerte im bekannten Fall Marco die schleppende Vorgehensweiseder türkischen Justiz an, allerdings erstreckte sich die Türkei zumindest juristisch gesehenmindestens bis an die Wupper. Ich wollte diesen einzigartigen Saustall FamiliengerichtWuppertal nicht mehr hinnehmen wollte, weshalb ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenFrau A ausgearbeitet hatte, die ich am 30.11. 2008 losschicken wollte für den Fall, dass meinAnwalt keine annehmbare Lösung erreichen konnte! Ich wollte mir die Willkür unserer Justiznicht mehr anschauen, verkörpert durch die Richterin A, die schon 2006 durch möglicheRechtsbeugung auffällig wurde, indem sie das von uns vorgestellte BGH Urteil (Stichwortschwangere Frauen und Eheverträge) völlig ignorierte und sogar eine Berufung verhindertedurch einen absichtlich zu niedrigen Streitwert. Es wurde Zeit, gegen diese Frau vorzugehen,da diese bisher bei allen Rechtsanwälten, die ich konsultiert hatte, äußerst negative Reaktionenhervor rief. Mir entstand durch diese Prozessverschleppung monatlich ein Schaden von etwa330 €, was ich nicht mehr hinnehmen wollte! Ich bat um Anruf bei vorliegenden Ergebnissen.Soweit mein Schreiben an Dr. Km.Sein Verhalten war beschämend war! Selbst vier Tage nach meinem Fax hörte ich nichts vonihm, weshalb ich bei seiner Sekretärin dann anrief. Eine kurze Nachfrage bei ihrem Chef ergab,man stand mit dem Gericht in Verbindung und erwartete ein Schreiben. Für mich waren dasallgemeine Parolen, ohne jegliche Aussage. Ein mageres Ergebnis für mich. Wäre ich Anwaltgewesen, hätte ich mir die Richterin ans Telefon geholt, um Gründe zu erfahren und um einenkurzfristigen Termin zu bekommen. Aber nein, ja nicht die Richter verärgern, immer lieb Kindspielen, der Mandant ist ja nebensächlich, auch wenn der jedem Monat hunderte von Euros aufden Tisch legen muss. Die Anwälte stehen den Richtern näher als ihren Mandanten, für michpersönlich schon eine Form von Parteienverrat. Egal ob 0815 Anwalt oder Koryphäe, dieBurschen vergaßen immer, von wem sie bezahlt wurden. Für mich auf jeden Fall höchste Zeit,selber da mal ganz kräftig mitzumischen, um dem Direktor des Amtsgerichts, später ggf. auchdem Justizministerium NRW mal mitzuteilen, was für ein Saustall zumindest diese Abteilungdes Gerichts darstellt.Zwei Wochenspäter traf dann auch eine Kopie des Schreibens an das Gericht ein, was michein wenig verärgerte. Auch hier galt, ja nicht die Richterin verärgern, devot auftreten. Mich inden Vordergrund schieben, dass nur der Antragssteller, also ich verärgert war nach dem Motto,255


den Herrn Rechtsanwälte war die Verschiebung egal, zeigten sogar Verständnis. Und ja nichtdrohen mit Maßnahmen, Konsequenzen. Man hätte ohne weiteres schreiben können, dass HerrLand schon entsprechende Schritte erwog, aber nein, immer schön devot auftreten, keinenStreit mit einem Richter suchen, immer schön kriechen. Man bat höflich um Erläuterung derGründe, um eine zeitnahe Terminierung und um eine Nichtverschiebung des neuen Terminsvom 21.1.09. Interessant war auch das zweite Schreiben meines Anwalts Hm, der michanflehte, ja keine Schritte gegen die Richterin zu unternehmen. Meine Koryphäe Km hatte sichdamit gar nicht erst abgegeben, die Sache einfach seinem Coanwalt übergeben.Das Gericht antworte sehr freundlich, schon fast devot auf unser Schreiben. Man entschuldigtedie Verschiebung und begründete diese mit einem kurzfristig angeordneten Lehrgang derRichterin. Auch war ein früherer Termin nicht möglich aufgrund von wichtigeren Sorgerechtsangelegenheiten.Man garantierte uns aber den 21.1.2009 als endgültigen Termin.Und dann kam endlich dieser lang erwartete Tag. Mein ursprünglicher Traum war, alsgeschiedener Mann das Gericht mit einer neuen Lebenspartnerin an der Hand zu verlassen,auf keinen Fall einsam und allein, davor hatte ich panische Angst. Allerdings hatte ich bishernicht die Frau für ein neues gemeinsames Leben gefunden, was so an den Singlebörsen soangeboten wurde, gehörte meistens zur Kategorie Resteficken, oft die ärmsten Säue oderschwer beziehungsgeschädigt. Da sich die letzten beiden Freundinnen regelrecht prostituierthatten zwecks schneller gemeinsamer und gesicherter Zukunft, hatte ich zu dem Zeitpunkt ehkeine Lust auf Beziehung, ich glaubte auch nicht mehr so recht an die Liebe. Zwar pflegte icheine lockere Freundschaft mit einer österreichischen Psychotante, (Psychotherapeutin), einehübsche Rassefrau mit südländischen Einschlag, die mich in dieser schweren Stunde begleitensollte. Da diese aber selber schwer einen an der Klatsche hatte, noch mehr als ihre Patienten,sie sah sich u. a. als Medium von zwei Erzengeln, wurde sie von ihrem Arzt aus dem Verkehrgezogen und für sechs Wochen in eine Klapse, pardon, ich meine natürlich psychosomatischeKlinik, ins tiefste Bayern an den Chiemsee verbannt, wo sie täglich von Psychologen und Co-Therapeuten behandelt, teilweise mit Beruhigungsmitteln voll gepumpt, und abends von mirtelefonisch betreut wurde, obwohl ich selber Beistand in dieser entscheidenden Stunde nötighatte. Sie hatte schon einige Suizidversuche hinter sich, dachte aber auch in der Gegenwartöfter mal an Selbstmord, so dass die Kleine für mich leider nicht in Frage kam. Schließlichkonnte ich nicht tagsüber kriminelle Anwälte zur Strecke bringen, während ich nachts Leichenentsorgte, sprich zwei Stockwerke durchs Haus schleppen (lassen) musste. Wenn dieHausbewohner das gesehen hätten, die hätten sofort gedacht, der arme Land hat gerade einenAnwalt erschlagen, die lange Scheidung macht ihm wohl sehr zu schaffen. Allerdings muss ichzugeben, die vorherigen Freundinnen hatten selber einen an der Klatsche, angefangen vonSchizophrenie bis hin zu krankhafter Egozentrik, insofern war diese Dame keinaußergewöhnlicher Fall, eher Alltag, halt die typischen Vertreter der Singlebörsen. Außerdemhätte man einen Sonderzug chartern können, in dem man noch einige Figuren aus meinerScheidung mit zur Klapse hätte mitschicken können. Allerdings hätte ich dann beimGerichtstermin mit meinem Anwalt allein im Gerichtssaal gesessen.Erst einen Tag vor den Verhandlungen bereitete ich mich auf diese Schlacht vor. Ich warinnerlich seit Wochen so zur Ruhe gekommen, dass ich keine Lust verspürte auf dieseRechtsstreits. Ich hatte mich in der letzten Zeit so fallen lassen, besonders stark imWeihnachtsurlaub, wobei mein ursprüngliches Ich wieder belebt wurde. Hobbies, die ichjahrelang nicht mehr betrieb, sie mich nicht mehr interessierten (Astronomie), wurden aufeinmal von mir schon fast fanatisch ausgeführt. In der Zeit schoss ich die mit Abstandschönsten astronomischen Fotos, mein Kopf war weitgehend nach langer Zeit mal wieder frei.256


Ich sehnte mich nach Harmonie und Frieden, weswegen ich auf die Beendigung allerRechtsstreits am nächsten Tag hoffte. Davon ganz abgesehen, konnte es so nicht weiter gehen,denn auf den ersten Herzinfarkt zu warten konnte nicht mein Ziel sein. Ich rief die Sekretärinmeiner Koryphäe an, um ihn ein paar Minuten früher zum Gerichtstermin erscheinen zu lassen.Schließlich musste ich noch einiges mit ihm besprechen, insbesondere ihm meine Ziele klarmachen. Es sollten hier nicht zwei Fälle ausgesessen werden, wie es bei den Juristen geradezuVolkssport ist, sondern ich wollte und musste mehre Ziele erreichen, schon allein, um meinefinanziellen Schäden in Höhe von ca. 7000 € wenigstens teilweise zu kompensieren. Dieselauteten:1. Auf jeden Fall sofort geschieden werden, Vertagungen verhindern, da wir den nächstenGerichtstermin bestimmt erst in einem Jahr hätten bei der Arbeitsweise dieses Gerichts.2. Bei Ignorierung meines Ehevertrags sofort Rechtsmittel in Form des OLGs ankündigen.Schließlich konnte ein zu hoher Zugewinnausgleich beantragt werden sowie nochkurzzeitigen nachehelichen Unterhalt, auch wenn ich dafür keine Grundlagen sah, sprichehebedingte Nachteile. Aber bei dieser Richterin musste man mit allem rechnen, zuunberechenbar war sie.3. Die Richterin zu der Aussage der nicht gerechtfertigten ZV verleiten und protokollierenlassen. In diesem Fall hätte ich ein hochwertiges Beweisstück für eine Schadensersatzklage.Durch die ZV hatte ich einen Schaden von ca. 3000 €.4. Ebenfalls musste das Gericht die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau anerkennenund protokollieren, ebenfalls zwecks einer weiteren Schadensersatzklage. Allein hierdurchhatte ich einen Schaden von 2500 €, da der BGH ganz klar sagt, dass bei eheähnlichenVerhältnissen Trennungsunterhalt unzumutbar ist.5. Unterhalt meines Sohns falls heute möglich sofort einstellen, da er mittlerweileGesellengehalt bekam.6. Auf den mehrfachen Prozessbetrug und Unwahrheiten hinweisen und protokollieren lassen,da für staatsanwaltschaftliche, standesrechtliche Schritte wertvoll.Am Vorabend des Gerichtstermins traf telefonisch die erste Hammernachricht ein, die michregelrecht vom Stuhl haute: Meine Koryphäe konnte nicht oder erst später zu denVerhandlungen erscheinen. Bis dahin vertrat ihn RA Hm, mit dem ich auch schon vorher zu tunhatte, der zwar sehr kooperativ war, gute menschliche Eigenschaften aufwies, aber halt nochrecht jung war, ca. 35, folglich noch wenig Erfahrung besaß. So manche Frage konnte er nichtbeantworten und musste erst einmal den großen Meister fragen. Nur konnten wir es uns jetztnicht leisten, Fragen nicht beantworten zu können, nur weil die Koryphäe fehlte. Ich empfandes als eine Riesensauerei, mich so hängen zu lassen. Da bestellte ich ein Rennpferd zumentscheidenden Rennen, und was schickte man mir da: Ein Fohlen, was gerade selber mal soeben wacklig auf eigenen vier Beinen stehen konnte, was ich wahrscheinlich selber über dieZiellinie tragen musste. Nur deswegen konnte ich den Termin nicht verschieben, der nächstewäre wahrscheinlich ein halbes Jahr später gewesen bei der lahmen Arbeitsweise des Gerichts.Als Herr Hm dann auch noch meinte, er probiert 15 Minuten früher da zu sein, was aberschwierig war, weil er sein Kind zum Kindergarten oder Schule bringen musste, platzte mir derKragen und sagte ganz klar, ich habe da noch einige Punkte vorher zu besprechen, sie müsseneinfach früher anwesend sein. Zwar besprachen wir schon drei Sachen am Telefon, nämlich257


Trennungs-, nachehelichen Unterhalt und Zugewinn, bei denen ich ihm klar meine juristischenStandpunkte darlegte gemäß zitierten BGH Urteilen, und wo er mir auch absolut zustimmte,dennoch gab es noch mehr Themen. Zum Glück war ich selber voll in den Themen involviert,so dass wir zu zweit gegen einen mittelmäßigen Gegner auftraten, das einzige Trostpflaster fürmich. Ich konnte nur hoffen, mein Gegner las nicht dieses Buch! Als ich nämlich die Koryphäekennen lernte, stand für mich fest, in der entscheidenden Schlacht um Berlin trete ich mit dieserWunderwaffe auf, nannte ihn intern schon liebevoll V2. Tatsächlich aber kroch ich mitVolkssturm an, mein Gegner lachte sich bestimmt kaputt, einfach nur blamabel, was auch nichtgerade Optimismus in mir erweckte. Aber auch daraus hatte ich gelernt. Wenn ich mir dasnächste mal einen Spitzenanwalt nehme, schreibe ich in den Mandatsvertrag handschriftlich dieBemerkung, Bedingung: Mandat kommt nur zustande bei persönlicher Vertretung! Die Sachewar auch nicht ganz sauber, denn ich bestellte einen Mercedes und bekam einen VW Käfer.Allerdings wollte ich diese Schweinerei nicht weiter verfolgen, ich hatte keinen Bock mehr aufweitere Fronten, mir fehlte auch die Kraft dazu, ich sehnte mich nach Frieden und Harmonie,sprich nach einem Ende des ganzen sinnlosen Gemetzels.So fuhr ich am nächsten Morgen in aller Frühe nach Wuppertal, trotz allem gut gelaunt, meinGalgenhumor, oder besser gesagt, extremer Sarkasmus kam auf. Im Auto hatte ich die bestenSelbstgespräche, so manches mal schrie ich laut: “Volkssturm steh auf und marschier“, mehrhatte ich ja nicht aufzubieten, und das bei einer Schlacht um Berlin, mal bildlich gesprochen.Ich kam einige Minuten früher an, hatte extra meine Kamera mitgenommen, um von demSpaßgericht ein paar Fotos zu machen. Der Laden würde mir bestimmt fehlen, dachte ich mir,fanden da doch in der Vergangenheit unvergessliche, schon legendäre Shows statt, aber ichsollte mal wieder falsch liegen……Nach einer extrem gründlichen Eingangskontrolle, bei der man mir einiges abnahm, z. B. denAutoschlüssel , kam ich 10 Minuten vor dem Termin am Sitzungssaal an. Mein speziellerFreund Herr M war ausnahmsweise mal pünktlich, ich ging grüßend an ihm vorbei und fandmeinen jungen Rechtsbeistand Herrn Hm vor. Ich übergab ihm noch ein paar Gehaltsabrechnungenund machte ihn noch fit bezüglich meiner Ziele. Er machte mir nicht gerade Mutals er meinte, selten gäbe es Fälle, bei denen der nachehelichen Unterhalt sofort entfiel, woranich aber in diesem Fall nicht glaubte, fehlten hier doch völlig die ehebedingten Nachteile.Wieder einmal beschämend und gefährlich, welche Kompromissbereitschaft die Anwälteeingingen, egal welche Schäden dem Mandanten dabei entstanden! Als dann die Richterin ausdem Sitzungssaal herauskam und uns aufrief, machte ich meinem verdammt jungen AnwaltMut, damit er sich nicht vor Nervosität in die Hose machte, und meinte, auch wenn Herr M ihrVater sein könnte, keine Angst, sie sind fachlich auf jeden Fall auf seiner Ebene. Daraufhinmeinte er nur, er kannte ihn, war doch M über die Stadtgrenze hinaus äußerst bekannt, seinenNamen musste man noch nicht mal erwähnen, seine typische Vorgehensweise identifizierte ihnmühelos. Schließlich hatte er so viel Scheiße an den Schuhen, dass er überall Spuren hinterließ.Mein spezieller Freund M übergab gleich zu Beginn der Richterin einen Schriftsatz, der abervon ihr nicht mehr berücksichtigt wurde, da er wohl nichts Neues enthielt, wohl die üblichenaltbekannten Phrasen und Wiederholungen, so jedenfalls mein Eindruck , als die Richterindiesen kurz überflog. Ich dachte mir scherzhaft, naja, wahrscheinlich werden die Schriftsätzeneuerdings an mir vorbei gelotst, damit keine Kopie bei der Staatsanwaltschaft landete. Und inder Tat kam dieses Thema noch heftig in der Verhandlung auf……Die Richterin betonte, aufdiesen Schriftsatz musste nicht geantwortet werden, was für Herrn M megapeinlich gewesensein musste. Scheinbar enthielt er nur bekanntes Gelaber, womit ich später Recht haben sollte.258


Es begann wie angekündigt mit der Scheidung, wofür genauso wie bei der Abänderungsklagejeweils lächerliche 45 Minuten angesetzt waren. Zuerst wurde noch einmal erinnert, meinEhevertrag war sittenwidrig laut Richterin wegen der Schwangerschaft meiner Frau. Zwar gabdie Vorsitzende die Existenz eines BGH und Bundesverfassungsgerichturteils zu, welche fürdie Gültigkeit meines Vertrags sprachen, verwies aber auch auf ein neues BGH Urteil von2008, bei dem man alles wieder relativierte, wobei salvatorische Klauseln nicht halfen, dieGesamtnichtigkeit eines Ehevertrages zu verhindern bei Ausschluss desVersorgungsausgleichs. Das kommentierte sie in ihrer lockeren Art auf die Weise, „naja, dieentscheiden halt so wie sie es gerade gerne hätten“.Damit war dieses Thema ruck zuck oberflächlich abgehandelt in weniger als einer Minute. Hierlag kein rechtlicher Hinweis vor, sondern diese äußerst oberflächliche Aussage tendierte schoneher zu einer Scheißhausparole, so etwa wie, Freiheit für alle Gummibärchen, weg mit derTüte. Es folgte keine Begründung, wieso mein Ehevertrag hierdurch ungültig sein sollte, auchspäter nicht im Gerichtsprotokoll. Die Anwälte kannten dieses Urteil ebenso wenig wie ich,weshalb sie peinlich schwiegen, unglaublich….. Mein Rechtsvertreter saß nur mit offenemMund da, als wenn er das Chromosom 21 zu viel gehabt hätte. Interessant war aber, 2 Jahrezuvor kannte sie das BGH Urteil nicht, was meinen Ehevertrag voll unterstützte. Kaum kam einUrteil heraus, bei dem mein Vertrag scheinbar attackiert wurde, konnte sie dieses auswendigherunterbeten, sehr komisch, no comment! Ich hatte mir ein paar Tage später mal dieses BGHUrteil aus dem Internet besorgt, mit Google brauchte ich keine Minute. Über diesen Beschlussvom 9.7.2008 konnte ich nur müde lächeln, tangierte er doch meinen Ehevertrag äußerstperipher! So musste meine Frau wegen Schwangerschaft den Beruf nicht aufgeben, sie gingschon vorher nicht mehr arbeiten, und zweitens war ihr der Ehevertrag nicht erst zumNotartermin bekannt, sondern schon vorher, da ich ihr anbot, auf meine Kosten diesen Vertragprüfen zu lassen. Natürlich traurig und skandalös zugleich, dass mein Anwalt dieses Urteilnicht kannte. Wenn man schon einen Mandanten mit Ehevertrag vertritt, muss man dochbesonders auf aktuelle Urteile bezügliche Eheverträge achten, diese suchen, recherchieren, umgut vorbereitet vor Gericht zu erscheinen. Aber hier gab es keinerlei Vorbereitungen, man gingzum Gericht wie zum Abenteuerspielplatz nach dem Motto, mal schauen, was wir heute soerleben, was wir heute lernen. Auch macht meine Koryphäe hierbei keinen guten Eindruck. Erhätte Herrn Hm vor der Verhandlung entsprechend präparieren müssen, was es Neues gabmeinen Fall betreffend, dann hätte letzterer nicht schweigend vor Gericht gesessen wie einSchuljungen und musste peinlicherweise sich was von einer jungen Richterin erzählen lassen.Aber so wurde der junge Anwalt völlig ahnungslos zum Gericht geschickt. Einfach wiedereinmal unglaublich und blamabel! Bedenkt man, ich war nicht der einzige Mandant mitEhevertrag, sondern gehörte zu den etwa 30%, die mit Ehevertrag geheiratet hatten, war alsokein Einzelfall, wurde die Sache noch peinlicher und unglaublicher, und es konnten einem dieanderen Mandanten leid tun! Ich hätte noch Verständnis gehabt , wenn der BGH jede Wocheeinen Beschluss zum Thema Eheverträge veröffentlichen würde, aber der tat das nur vielleichteinmal im Jahr. Grund genug, diese Urteile regelmäßig zu beobachten! Ich hätte auchVerständnis gehabt, wenn eine Diskussion aufgekommen wäre, bei der beide Seiten ihreRechtsstandpunkte rechtswissenschaftlich vertreten hätten, gerne auch unterschiedliche, wasdurchaus normal bei den Geisteswissenschaften ist, da mehrere OLGs zu ein und der selbenSache unterschiedlich entscheiden können. Aber in diesem Fall hätte man wenigstens Wissenbewiesen. Aber dieses Schweigen war peinlich, hinsetzen, ungenügend! Ich frage mich auch,ob dieser Berufsstand keinen Stolz und Ehre besaß. Ich würde mich schämen in meinem Beruf,wenn ich mit einem technischen Problem zu meinem Chef gehen würde, damit er mir das löst.Die Firma würde mich zu Recht raus schmeißen, werde ich doch dafür bezahlt, eigenständigtechnische Probleme zu beheben. Und das gleiche gilt auch für Anwälte und viele andere259


Berufe. Wenn Sie, sehr geehrter Leser ihren Anwalt in so einer Situation erleben, verdient dernur den wohlverdienten Tritt in den Hintern, weil er nichts taugt!Ich hatte das BGH Urteil Herrn Hm wenige Tage später mal in einem Fax ausführlich erläutertmit ein paar Anmerkungen zu meinem Fall, warum es diesen überhaupt nicht berührte,verbunden mit der Aufforderung, meine Koryphäe sollte im nächsten Schriftsatz auf diesesUrteil eingehen und der Richterin erklären, warum es meinen Ehevertrag nicht betraf. Traurig,auch hier musste ich wieder die Regie übernehmen!Die Richterin hatte die Rentenanwartschaften errechnet, 504 € sollten von meinemRentenkonto abgezogen werden, ein Fehler, den mein Anwalt aber sofort bemerkte, seineinziger Beitrag in der ganzen Verhandlung. Die Richterin hatte vergessen durch 2 zu teilen, sodass nur etwa 257 € meine Frau an Rente von mir bekam, was auch für mich absolut okay war,auch wenn mein Ehevertrag Rentenansprüche ausschloss. Schließlich hatte sie jahrelang sehrgut unsere beiden Kinder geführt, das musste auch bezahlt werden. Davon ganz abgesehen, siesollte an ihrem wohl verdienten Lebensabend nicht in Armut leben, darunter würde ich selberleiden, egal was sie für einen Scheidungskrieg verursacht hatte.Beim Zugewinnausgleich störte der Richterin die recht niedrige Abfindung von 12.500 € undfragte Anwalt M, was er sich so vorstellte. Der haute gleich das Fass mit 40.000 € auf! Das warfür ihn typisch, denn wenn ich 10.000 bot, er aber 40.000 forderte, macht das einen Streitwertvon 30.000 € aus, woran man super verdienen konnte beim nächsten Rechtsstreit. Mein Anwaltschwieg beschämenderweise dazu. Die Richterin bezeichnete aber diese Summe als aus derHüfte herausgeschossen, nahm den Betrag daher nicht ernst. Zeitweise dachte ich, habe ich einrotes Kostüm an, dass man mich für den Weihnachtsmann hielt? Ebenso glaubte ich, es ginghier um die Scheidung des Herrn Ackermann von der Deutschen Bank. Ich kam mir vor wiebeim Texas Holdem Poker no limit. Die Richterin setzte als Big Blind 12500 €, Anwalt Merhöhte auf 40.000 €, mein Anwalt sagte, ich gehe mit. Da hatte ich ja richtig Glück, dass ernoch auch noch erhöhte! Da ich aber nur 34.000 € hatte, musste ich passen, womit die RundeGott sei Dank endete.Sehr oft habe ich festgestellt, Juristen haben einfach kein Verhältnis zu Zahlen. Wenn eine Kuhvom Volumen her nur 5 l Milch im Euter haben kann, glauben die Juristen, man holt trotzdem10 l raus und fangen wild an zu rechnen. Mein Anwalt blieb wieder stumm wie so oft,weswegen ich die Richterin auf mein Schreiben vom April 2007 verwies, dem ich eineVermögensaufstellung beigelegt hatte. Dieses Vermögen lag bei 34.000 €. Sie fand es sofortund stimmte mir zu. Offensichtlich kannte mein Anwalt diese Vermögensaufstellung auchnicht, die er mit Sicherheit hatte. Wieder einmal mangelhafte Vorbereitung! Daher zumwiederholten Mal meinen Rat: Bereiten wenigstens Sie sich unbedingt auf Verhandlungen vor,führen Sie zu allen Zeitpunkten Regie. Verlassen Sie sich nie auf die Anwälte, sonst sind sieverlassen und werden regelrecht verheizt. So langsam schwang die Richterin sich auf meineZahlen ein und erinnerte sich an den Vergleich von 2006, bei dem man 12.500 Euroausgemacht hatte, eine realistische Summe. Zwar erhob Anwalt M Einspruch, denn er meinte,wenn der Ehevertrag ungültig sei, dann könnte man sich auch nicht auf 10.000 € fixieren, aberentweder hatte er das fiktive Beispiel mit der Kuh immer noch nicht verstanden und war danoch am rechnen, oder er wusste nicht, dass immer das Vermögen gilt am Tag der Scheidungseinreichungbeim Amtsgericht. Konnte auch sein, er dachte, es ist noch Weihnachten, Zeit derWünsche und Träume.Mir fiel mehrfach positiv auf, die Richterin A wollte mit allen Mitteln einen Gang zum OLGDüsseldorf vermeiden, weshalb sie fleißig an einem fairen Vergleich arbeitete. Ich konnte mirgut vorstellen, beim Gang zum OLG hätte sie in keinem guten Licht gestanden, da260


möglicherweise der Verdacht der Rechtsbeugung aufgekommen wäre, ein äußerst strafbaresDelikt. In dem Fall wäre das süße beamtenähnliche Leben vorbei gewesen. Sie betontesicherlich zu Recht, beim OLG gäbe es keinen hundert prozentigen Sieg, nur ungeheureKosten, und es kostet Zeit, das müsste vermieden werden. Als ich dann ganz lapidar meinte,das OLG ist sicherlich schneller als das Gericht hier, drohte sie mir zornig ein Ordnungsgeldan. Sie hätte mich schon paar Mal hier erlebt vor Gericht, dreimal schaut sie sich Bemerkungenan, beim 4. Mal wäre ich dran. Dazu schwieg ich besser, während mein junger, völlig erstaunterAnwalt gar nicht mitbekam, worum es überhaupt ging. Dabei hatte ich nur ihre Meinungvertreten. Sie selber hatte doch mal in einer Gerichtsverhandlung 2007 erzählt, OLG Richterhätten nichts zu tun, aber die Dame stand wohl nicht zu ihren eigenen Worten.Allerdings war die Richterin nicht nachtragend, zeigte sich nach dem Zwischenfall betont nettmir gegenüber, indem sie mich mehrfach freundlich ansprach mit Namen. Dieses Mal war siewesentlich sachlicher als sonst, keine Stories über ihre Tochter und Mutter, es ging nur nochzur Sache. Auch kündigte sie an, es gäbe keinen nachehelichen Unterhalt, da keineehebedingten Nachteile existierten, was mich ebenfalls sehr zufrieden stellte. Für meine Fraubisher harte Schläge, wobei sie aber ruhig blieb, ebenso RA M. Ich betrachtete meine Nochfraumehrmals, hatte sie über 15 Monate nicht mehr gesehen. Dabei fiel mir auf, wie sehr sie dochin der Zeit gealtert war, speziell um die Augen herum, es tat mir leid, sie so zu sehen, war esdoch mal eine verdammt hübsche junge Frau, wobei sie immer noch attraktiv war.Dann aber musste ich wieder schwerste Kritik von der Richterin einstecken, weil ich denAnwalt M „mit Strafanzeigen überzogen hatte“, wofür sie kein Verständnis besaß. Sie wollteauch der Staatsanwaltschaft die Akten nicht übergeben, solange sie den Fall bearbeitete. DiesesThema erregte auch sichtlich Herrn M, der bei dem Thema sehr unruhig wirkte. Das war mirklar, die Richterin empfand den ganzen Prozessbetrug, Unwahrheiten und die zahlreichenVerleumdungen wohl als lustig oder normal, wie ich es schon lange vermutet hatte. Eine riesigeSauerei war das, wie sie die Täter in Schutz nahm, das Opfer wurde dagegen getadelt, weil esnicht den Mund hielt, es sogar wagte sich dagegen zu wehren. Ich glaube, auch hier ist derSpruch mit den Krähen bestens angebracht. Die Staatsanwälte hatten es ja vorgemacht, wieman Kollegen schützt, siehe Kapitel Sommersturm, insofern war es fast unmöglich, gegeneinen Rechtsanwalt vorzugehen, was mir mein Strafanwalt später auch bestätigte. Hier hätte ichvon einem seriösen Gericht die Tadelung der Gegenseite erwartet für die vielennachgewiesenen Unwahrheiten. Aber nein, die Täter nehmen werden in Schutz genommen, dasOpfer für seine Schreie heftig kritisiert. Parteiischer ging es wohl kaum! Soviel zum ThemaRechtsstaat und Neutralität des Gerichts.Als kurze Zeit später RA M auf 3 Jahre alten (!!) Verdienstabrechnungen 2 Posten fand, beidenen es um 30 € für einen Bausparvertrag und um etwa 100 € für eine privateRentenversicherung ging, ich dieses Vermögen aber nicht noch einmal explizit angab, drohtemir die Richterin sogar mit Strafanzeige wegen Betrug im Versorgungsausgleich, sollte es mitmeinen Strafanzeigen so weiter gehen. Es war einfach unglaublich, wie die Richterin den RAM in Schutz nahm, äußerst parteiisch wurde, obwohl er mehrfach auffällig wurde durchVerleumdungen, ja sogar mehrfachen Prozessbetrug. Ich ließ mich aber von ihr nichteinschüchtern, denn ich hatte ja alle Vermögenswerte offen gelegt, auch wenn mir sicherlich inder fehlenden expliziten Angabe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden konnte. Warum aber meinFreund M auf diese unklaren Vermögensangaben pochte, war ein genialer Schachzug, derjahrelang zurück gehalten wurde: Er konnte sagen, es ist nicht klar, liegen hierRentenanwartschaften oder Zugewinn vor, daher kann jetzt nicht die Scheidung ausgesprochenwerden. Und exakt genauso verhielt sich die Richterin, womit die Scheidung noch mindestens7 Monate länger ging und meine Frau noch rund 800 € Trennungsunterhalt bekam! Zwar261


versprach die Richterin eine weitere Verhandlung in 2 Monaten, weil sie Ostern weg war undRA M ab dem 19.3.09. Allerdings glaubte ich nicht so recht an einen so raschen Termin.Diesen Fall hatten wir ja auch bei der ZV, als aus ca. zwei Monaten fünfzehn wurden……….Auf meinen Vorschlag, die Scheidung von den offenen Fragen abzutrennen, konnte sie nichteingehen, da es angeblich nicht erlaubt war, und der gegnerische Anwalt das Scheidungsurteilbeim OLG sofort widerrufen konnte. Somit bereiteten wir weiterhin unsere silberne Hochzeitvor dank der lahmen Justiz in Deutschland.Allerdings durfte auch bei diesem Gerichtstermin kein Tiefschlag des RA M gegen michfehlen. So erwähnte er meinen Brief an meinen Sohn anlässlich seines Nichtbestehens seinerMalerlehre. So eine Ferkelei hätte Herr M in seinem ganzen Leben nicht gesehen. Klar, hiersollte mein Ansehen so richtig durch den Dreck gezogen werden. Allerdings ließ ich mich nichtmit ihm auf Diskussionen ein, ausgerechnet sich mit diesem Mann über Moral zu unterhaltenwar so angebracht wie eine Diskussion mit einem Blinden über Malerei. Ich bat ihn, sich aufdie Aktenlage zu beschränken, fertig, Ende, aus. Mit Herrn M wollte ich mich nicht abgeben,der spielte doch gar nicht in meiner Liga, besonders moralisch.Dann ging es weiter zum 2. Teil der Verhandlung, Widerklage, Abänderungsklage. Auch hierkonnte ich auf meiner Seite einige Punkte verbuchen. So wurde mein Wechsel des Arbeitgeberszwecks gehaltlicher Verbesserung zwar als nicht richtig befunden, in den Augen des Gerichtswar es aber keine Erwerbobliegenheitsverletzung, so dass ich keine Unterhaltsnachzahlungenbefürchten musste. Auch erkannte das Gericht auch meine hohen Fahrtkosten voll an.Allerdings leistete sich danach die Richterin einen kurzen Witz auf meine Kosten, indem siemeine vielen Anwaltswechsel erwähnte, da schaute eh keiner mehr durch, und der jetzigeAnwalt hätte es gut, da er Fehler in der Vergangenheit nicht zu verantworten hatte. Allerdingswar es auch einer der wenigen Witze, wirkte die Richterin in dieser Verhandlung ziemlichernst, schon recht seriös. Sollte sie etwa mein Buch gelesen haben?Als Herr M demonstrativ die Lohnabrechnung meiner Frau vom März 2008 hoch hielt, um zubeweisen, sie ginge doch angeblich ganztags arbeiten, weil sie in diesem Monat 160 h aufwies,schwieg mein junger Anwalt. Ich stellte darauf hin Herrn M sofort Frage, ob er mal denarithmetischen Mittelwert übers Jahr ermittelt hätte, nur der wäre interessant. Dazu äußerte sichRA M nicht, der Richterin interessierte es nicht, schließlich ging es ja nur um eine eventuelleErwerbobliegenheitsverletzung meiner Frau, die wir ihr im Vorjahr vorgeworfen hatten. Siearbeitete nur 150 h pro Monat nach dem Motto, dann müsste ich halt um so mehr zahlen.Dann allerdings tischte Frau A merkwürdige Rechtsauffassungen auf über die eheähnlichenVerhältnisse meiner Frau mit Herrn F. Äußerst interessant war, die Gegenseite leugnete diesesMal nicht die Existenz der Lebensgemeinschaft, meine Strafanzeige zeigte wohl Wirkung.Auch hier hätte die Richterin das ursprüngliche Leugnen verurteilen müssen, aber nein, sie istja sehr tolerant oder verstand eine Menge Spaß. Aber zurück zu ihrer merkwürdigenRechtsauffassung. So müssten die eheähnlichen Verhältnisse mindestens 3 Jahre lang andauern,damit Trennungsunterhalt verwirkt wird. Außerdem könnte man diese momentan auch nichtanrechnen, macht sie doch die Haushaltsführung für ihren Lebenspartner, da überobligatorisch,ging sie doch fast vollschichtig arbeiten. Das bedeutete, alles, was über ihren Hauptjob hinausging, musste nicht angerechnet werden. Von so einer Rechtsauffassung hatte ich noch nie etwasgehört trotz meiner vielen Recherchen im Internet, auch mein junger und Anwalt schautesichtlich erstaunt. Insbesondere die krankhafte Logik dahinter ließ in mir die Alarmglockenläuten. Das hieß, in der Realität spielen eheähnliche Verhältnisse keine Rolle bei allen miteinem Vollzeitjob. An dieser Stelle wäre zum zweiten Mal meine Koryphäe dringend262


notwendig gewesen, der da sicherlich diesen Rechtsstandpunkt korrigiert hätte unterAufführung aktuellster Urteile.Auch wurde die Prozesskostenhilfe für die Widerklage meiner Frau abgelehnt, bei der es ummehr Unterhalt ging. Somit dürfte meine Frau ein paar Zusatzkosten in Höhe vonschätzungsweise 600 -700 € am Hals gehabt haben, da sie 75% dieser Sache zahlen musste.Das wird ihr Herr M nicht erzählt haben, der hat bestimmt zu ihr nur gesagt, du nicht kriegenmehr Ocken pro Monat, dafür aber länger, da ich verzögern. Für RA M war das aber auf jedenFall ein Sieg, denn ob die Widerklage abgelehnt wurde oder nicht, er das Geld von derGerichtskasse oder möglicherweise von seiner Mandantin bekam, konnte ihm fast egal sein.Vielleicht hat er ihr die Sache auch als verlängerten Trennungsunterhalt verkauft. Nur dass dieKosten hierfür die Einnahmen überstiegen, was man auch Verlust nennt, das wusste meine Fraubestimmt nicht. Irgendwie tat sie mir leid, wie sie von ihrem Anwalt über den Tisch gezogenwurde. Der machte das so schnell, dass sie die enorme Reibungshitze nur als angenehmeanwaltliche Wärme empfand. Aber ich hatte sie mehrfach schriftlich vor diesenRechtsschamanen gewarnt, aber wer nicht hören will, muss zahlen!Mittlerweile waren die eineinhalb Stunden um, und der Gerichtssaal wurde von anderenLeuten betreten, die jetzt ihren Termin hatten. Es ging zu wie am Fließband. Damit war dasThema Abänderungsklage noch nicht abgeschlossen, besonders meine monatlichenSicherheitsleistungen von 216 €, die ich noch viele Monate weiter zahlen musste. Aber egal,ich hatte ja Geld ohne Ende da eine Gelddruckmaschine zu Hause.Die Richterin verabschiedete sich wie immer per Handschlag und in guter Stimmung von uns.Ich forderte sie nochmals höflich auf, möglichst bald das ganze Massaker zu beenden. Daraufhin versprach sie mir, es wird keins mehr geben.Vor dem Gerichtssaal gesellten wir uns kurz zu unserem Gegner, weil mein Anwalt ihn wasfragen musste. RA M schaute mich verlegen lächelnd, unsicher, gequält, geschockt, an, undmeinte, er hätte mal mein Werk (dieses Buch) gelesen, es wäre sehr verhaltensauffällig. Daraufsagte ich ebenso trocken „schön, das ganze Verfahren ist auffällig.“ Als er dann noch meinte,ich würde wegen dem Buch noch von ihm hören, antwortete ich wieder lächelnd mit demAdjektiv „schön“. Dann gingen wir. Mir fiel später auf, wie auffallend ruhig ich in dieserSituation war. Vielleicht lag es daran, in dem Mann sah ich eine armselige Gestalt, die nur mitVerleumdungen und Prozessbetrug brillieren konnte mangels juristischer Fähigkeiten und mitwirren Schriftsätzen eklatant auffiel. Ich hatte daher jeden Respekt vor ihm verloren. Vielleichthatte ich auch etwas Mitleid mit Herrn M, auch wenn er es nicht verdiente, verhinderte er vonAnfang an durch seine aggressive Kriegstreiberei eine Versöhnung zwischen mir und meinerFrau, und war somit mitverantwortlich für den Verfall meiner Familie. Wir kamen noch kurzauf das Thema Unterhalt für meinen Sohn, der als Geselle nun ausreichend verdiente, so dassmein Anwalt zwecks Kostenersparnis weitere rechtliche Schritte vermeiden wollte. Herr Mwollte diesbezüglich mit meinem Sohn reden. War mal gespannt, ob dieser Anwalt auchmeinen Sohn in eine aussichtslose Schlacht rein trieb, wie er es schon mindestens viermal mitmeiner Frau gemacht hatte, Stichwort Anordnungsverfahren, Anlage U und Widerklage. Noch2 Tage später ging mir diese Szene durch den Kopf, irgendwas fiel mir auf, nachdem meinKopf klarer wurde nach dieser Schlacht, die mir viel Kraft gekostete hatte, war doch meinAnwalt sehr passiv mangels genügendem Fachwissen, die Dialoge führte meistens ich. Er saßdie ganze Zeit still und regungslos neben mir, so dass ich schon überlegte, ihm für die nächsteVerhandlung Thrombosestrümpfe mitzubringen, damit er mir nicht mit einer Embolie vomStuhl kippte.263


Ich hatte Herrn M genau betrachtet, wenngleich mitleidig, wobei mir auffiel, er machteirgendwie einen etwas runtergekommenen Eindruck trotz seines hellen, sehr legeren Anzugs, erhatte alte, dicke Schuhe an, auch kraftlos wirkte er, was sein unsicheres, gequältes Lächelnunterstrich. Er war nicht mehr die schillernde und beeindruckende Figur, die ich Anfang 2004kennen gelernt hatte. In mir kam die Frage auf – ohne Spaß -, ob er seit Anfang Januar 2008Alkoholprobleme hatte oder morphinhaltige Schmerzmittel nahm, denn solche wirrenSchreiben mit solchen gravierenden Logikproblemen konnten nur die Folgen von Drogen sein.Hatte er Existenzprobleme? Regelmäßige Anzeigen in einer billigen Stadtzeitung sprachendafür. Auch wenn er mein Todfeind war, er begann mir leid zu tun. Zweifellos gab es in dieserBranche einen harten Wettbewerb, kann man doch mit Juristen Straßen pflastern aufgrundunseres heruntergekommenen Pisaabiturs, mit dem man eher selten die anspruchsvollerenNaturwissenschaften studieren kann. Wenn man mit Sport und Religion das Abitur machenkann, Mathematik, Physik & Co abwählen darf, braucht man sich nicht zu wundern, wenn mannicht logisch, wissenschaftlich denken kann, die somatische Intelligenz überwiegendbeansprucht werden muss. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Das soll um Himmels Willennicht bedeuten, Juristen sind zweitklassig! So ein Mann wie meine Koryphäe musste unbedingtJura studieren, weil der Mann eine gesunde Einstellung zu diesem Bereich hatte, darinbesonders brillieren konnte! Wäre er Naturwissenschaftler geworden, wäre dies eingesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Schaden gewesen! Das wäre so, als wenn manJohann Sebastian Bach verboten hätte Musik zu komponieren. Ich kenne aus dem privatenBereich zwei Juristen, Angestellte in Privatunternehmen, vor denen ich extreme Achtung habe!Was ich lediglich damit ausdrücken möchte, dass sich in so einer Branche dann besonders vieleschwarze Schafe tummeln, natürlich nicht nur!Mein Anwalt lud mich noch zu einer Tasse Kaffee in der Cafeteria des Gerichts ein. Dortbesprachen wir noch einmal die Verhandlung, wobei ich mir zweimal den richterlichenStandpunkt mit den eheähnlichen Verhältnissen erklären lassen musste, so unlogisch war dieserfür mich. Als Herr Hm mich fragte, ob ich zufrieden mit ihm sei, bejahte ich es aus Gründender Diplomatie. Ich hätte ihn aufgrund der miserablen Vorbereitung am liebsten so in denHintern getreten, dass er noch Weihnachten aus der Schnauze nach Schuhcreme gestunkenhätte, wollte aber Dr. Km nicht verärgern. Ich gab ihm aber meinem Rechtsbeistand deutlich zuverstehen, ich war auf seinen Meister stinksauer. Schließlich hatte ich ihn gebucht, weil ich fürden komplizierten Fall eines der besten Anwalt brauchte. Zwar waren wir uns einig, geschiedenwäre ich an dem Tag auch nicht, selbst wenn meine Koryphäe anwesend gewesen wäre,dennoch hätte er in punkto eheähnliche Verhältnisse und BGH Urteil möglicherweise für unsPluspunkte herausholen können. Ich machte meinem Anwalt auch klar, noch einmal werde ichnicht ohne Dr. Km zur Verhandlung gehen.Wir unterhielten uns noch über meinen Sohn, wobei Herr Hm meinte, ich könne den Unterhalteinstellen, da er als Geselle nun mehr verdiente. Eine eventuelle Zwangsvollstreckung wäredann missbräuchlich. Dann verabschiedeten wir uns, und ich fuhr zu meinen Eltern zwecksBerichterstattung.Auf der Fahrt war ich wieder in einer defätistischen Stimmung. Wieder wurde nichtsentschieden, die ganze Sache ging noch viele Monate weiter, kein Frieden in Sicht.Insbesondere musste das Opfer, sprich ich, schwere Kritik einstecken für meine Gegenwehr.Okay, erst einen Tag später fielen mir die vielen guten Aussichten ein bei Scheidungsende, u. a.keinen Unterhalt zahlen zu müssen und eine wohl moderate Abfindung für meine Frau,Zweifellos hatte ich heute weitgehend gesiegt, 5:3, dennoch konnte ich mich nicht so rechtfreuen. Noch eine ganze Woche spukte diese Nerven aufreibende Verhandlung, in der icheineinhalb Kilo abgenommen hatte, durch meinen mittlerweile wieder völlig blockierten Kopf.264


Der Weg zur (über)nächsten VerhandlungDrei Tage nach dem Gerichtstermin trudelte der Schriftsatz des RA M ein, den er zumGerichtstermin der Richterin übergeben hatte. Ich überflog den kurz im Auto, erwartete ichdoch nichts Neues. Ich drucke diesen hier auch nicht ab, der fliegt immer noch in meinem Autorum, wird irgendwann mal im Altpapier landen, da er nur Wiederholungen enthielt. Die Leserdieses Buchs können bestimmt schon die darin enthaltenen Punkte auswendig singen,weswegen ich diese nur stichwortartig nachfolgend aufführe:- Nötigung der hochschwangeren Ehefrau beim Ehevertrag- Leugnen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft- Wie schon im Vorjahr rund 5000 € Steuerrückerstattung- Zweifel an meinen Fahrtkosten- Nichteinhaltung des ehelichen Lebensstandards seiner Mandantin aufgrund ihresniedrigen Verdiensts nach der ScheidungMir war sofort klar, warum die Richterin keine Antwort auf dieses Schreiben erwartete. Ihrhingen die Themen, insbesondere die ständigen Wiederholungen, auch schon zum Halse raus.Die Phantastereien mit der angeblichen hohen Steuerrückerstattung bewiesen wieder einmal,der Mann hatte irgendwelche Probleme. Er phantasierte wie im Vorjahr, als ich statt 5000 € wieberechnet gut siebenhundert Euro zurückbekommen hatte. Auf diese unehrliche Weiseunterstellte man dem Gegner ein viel zu hohes Jahresgehalt, womit dann seine MandantinAnspruch hätte auf höheren Unterhalt. Besonders peinlich war für Anwalt M, sein Schriftsatzlandete quasi im Papierkorb der Richterin, was sein niedriges fachliches Niveau unterstrich.Eine Frechheit und Witz zugleich war, dieses Schreiben auf als Antwort auf den legendärenSchriftsatz der Koryphäe verstanden zu wissen. Ging Dr. Km streng rechtswissenschaftlich,regelrecht professoral vor in seinem legendären Werk, indem er die aktuelle Rechtssprechungvon höchster Seite pausenlos zitierte, aber auch einiges über die Kernbereichslehre herleitete,konnte Ra M nur schon bekannte, monotone Parolen runter beten, mehr leider nicht. Auf dasMeisterwerk ging er überhaupt nicht ein, sondern bediente wie immer den Leierkasten,Stichwort genötigte Ehefrau gefolgt von Phantasien, sprich Unwahrheiten. Das Schreibenzeigte ganz klar, er hatte den Schriftsatz meiner Koryphäe überhaupt nicht verstanden, oderkonnte einfach nichts entgegensetzen außer neue fiktive Probleme und Wiederholungen. Es warschon peinlich, so eine Leistung überhaupt abzugeben. Ebenso blamabel der Hinweis, seineMandantin konnte aufgrund ihres niedrigen Einkommens den ehelichen Lebensstandard nachder Scheidung nicht halten. Hat Herr M noch nichts vom neuen Unterhaltsrecht gehört, was seitgut einem Jahr existierte? Da ist nämlich Eigenverantwortung angesagt, Schluss mit einemLeben lang Frau Doktor spielen! Deswegen drucke ich den Schriftsatz auch nicht ab, dasNiveau dieses Buchs soll schließlich gewahrt bleiben! Nicht umsonst meinte die Richterin inder Verhandlung, auf dieses Schreiben musste nicht geantwortet werden. Ihr hingen die ganzenleierkastenartigen Wiederholungen bestimmt auch zum Halse raus, vielleicht träumte sie auchschon Nachts davon. Wenn man diese beiden Schriftsätze vergleicht, sieht man leider sehrdeutlich, aus welchen unterschiedlichen Ligen Anwälte kommen, welche extremenNiveauunterschiede existieren können, Championsleague versus Bezirksliga. Daher Augen auf,wenn Sie sich nach einem Anwalt umsehen!!!!Für mich hießen die die folgenden Tage sich vorbereiten auf die nächste Verhandlung.Ich forderte noch den Kontostand meiner privaten Rentenversicherung zum Stichtag 15.2.265


2005 telefonisch an. Dann recherchierte ich im Internet nach dem von der Richterin erwähntenBGH Urteil, was ich innerhalb einer Minute dank Google fand, auf das ich im letzten Kapitelschon eingegangen bin.Fünf Tag später rief ich bei meinem jungen Anwalt HM an um ihm klar zu machen, dieKoryphäe muss jetzt selber im nächsten Schriftsatz einschreiten in den Punkten BGH Urteil,was meinen Ehevertrag meines Erachtens nicht gefährdete, und in Sachen Anrechnen dereheähnlichen Lebensgemeinschaft meiner Frau auf den Trennungsunterhalt. Ich schaute nichtmehr zu, wie ich abgeschoben wurde zu unerfahrenen Juristen. Ich erzählte Herrn Hm imDetail vom neuen BGH Urteil, insbesondere von den Bedingungen, die auf meinen Ehevertragnicht zutrafen. Er konnte dazu nichts sagen, er hatte sich offensichtlich damit noch nichtbeschäftigt, äußerst peinlich! Zum Glück hatte er ja einen wissbegierigen und sehr aktivenMandanten, der ihn fit machte……Überraschend und erfreulich zugleich fand ich allerdings ein Schreiben des Familiengerichts,was ich etwa eine Woche nach dem letzten Gerichtstermin bekam, in dem die Richterin A Worthielt und tatsächlich gleich den nächsten Termin für den 11. März 2009 ansetzte. An diesemTag sollte die Scheidung ausgesprochen werden und auch ein Urteil in SachenAbänderungsklage. Allerdings musste ich wieder mit einem Trick meines speziellen FreundesM rechnen, um die Scheidung noch weiter hinauszuzögern, schließlich besaß der Mannunglaubliche Phantasie. Andererseits bemerkte ich auch bei der Richterin den Wunsch, endlichdiese Akten zu schließen, das ganze Massaker zu beenden.Ich rief gleich am nächsten Werktag bei meiner Koryphäe an, um dessen Verfügbarkeit zuchecken. Die Antwort seiner Sekretärin haute mich wieder um: Auch am 11.3.2009 hatteder Mann schon andere (wohl lukrativere) Termine! Ich überlegte hin und her, verschiebenoder Risiko eingehen? Dann kam mir die Idee: Die Sekretärin meiner Koryphäe sollte beiGericht selber anrufen und mal den eigenen Terminkalender mit dem von der Richterinabgleichen, sprich einen Termin vor dem 19.3.2009 suchen. Das vereinbarte ich schriftlich mitder Sekretärin. Schließlich hatte ich keine Lust, hin und her zu telefonieren. Ich machte in demFax auch wortwörtlich klar, eine Vertretung durch den Meister persönlich war absolutnotwendig, fiel doch die Richterin A öfter mal auf durch merkwürdige Rechtsauffassungen, soauch zweimal in der letzten Verhandlung, bei der leider mangels Fachwissen nicht dieMöglichkeit bestand, die Frau sofort zu kalibrieren.Gut eine Woche später rief ich Herrn Hm an zwecks Statusabfrage bezüglich Verschiebung desGerichtstermins. Allerdings hielt man es nicht für nötig, in der Sache tätig zu werden,alles blieb beim alten, sprich ich sollte wieder einmal von Herrn Hm vor Gericht vertretenwerden. Ich hielt dieses Verhalten für eine große Sauerei. Hier wurde mit einem großen Namengeworben, Top 150 Anwalt, man wird aber dann schnell abgeschoben zu einem der üblichenglanzlosen Standardanwälte. Ob dies rechtlich einwandfrei war, wagte ich zu bezweifeln, hierkonnte Täuschung vorliegen. Aber jetzt den Anwalt wieder zu kündigen, das war mir einfachzu teuer, und kurz vor dem Ziel tauscht man außerdem die Pferde nicht aus. Auch derSchriftsatz an das Gericht wurde noch nicht mal angefangen, so dass ich den Entwurf nochnicht kontrollieren konnte. Allerdings war dieses Schreiben auch nicht besonders zeitkritisch.Für mich stand zukünftig fest, engagiere ich einen Spitzenanwalt, dann bringe ich in denVertrag die Klausel rein, Mandat kommt nur zustande bei persönlicher Vertretung. Dasbedeutet, wird man abgeschoben zu anderen Kollegen, dann existiert kein Mandat oder es liegteine Vertragsverletzung vor, und man braucht auch nichts zu bezahlen. Anders geht es leidernicht. Mein Vater, mit dem ich dieses Thema erörterte, hatte eine ganz anderen Verdacht266


wegen dem Verhalten des Dr. Km, den ich erst einmal verdrängt hatte, zu angetan war ich vondem Meister. Mein Daddy vertrat die Auffassung, die ich nun uneingeschränkt teilte, meineKoryphäe hatte lukrativere Fälle, wegen etwa 12.000 € Streitwert gehe Km nicht zu Gerichtsterminen,wenn gleichzeitig sich ein anderer Mandant gerade um seine Immobilie kloppte, dakonnte man locker das Doppelte verdienen. Diese Meinung war zweifellos richtig, sind dochAnwälte oft juristische Kaufleute, bei denen es sich nur um den Umsatz dreht, sicherlich auchhervorgerufen durch die Juristenschwemme auf dem Arbeitsmarkt und der mit verbundenenenormen Konkurrenz. Ich wette, hätte ich Dr. Km unter der Hand zusätzlich etwa 1000 €geboten, der hätte sich mit einem Schlafsack schon am Vorabend vor dem Gerichtssaalniedergelassen, um ja nicht die Verhandlung zu verpassen, mal etwas überspitzt formuliert.Leider hatte ich eine solche Summe nicht, da ich selber hart rechnen musste durch diese teureScheidung, die ich mittlerweile nur mit Hilfe eines Kredits fortsetzen konnte. Von meinerwohlhabenden Verwandtschaft hatte ich nichts zu erwarten.In der Folgezeit entwickelte ich noch einige Aktivitäten. So gingen mehrere Faxe heraus, wasin der Firma negativ auffiel, in denen ich Dr. Km bat, in den Punkten neues BGH Urteil undeheähnliche Verhältnisse persönlich einzugreifen, weil die Richterin in diesen beiden Punktenauffallend merkwürdige Rechtsauffassungen aufwies. Auch versuchte ich, das Kapital meinerbeiden privaten Altersvorsorgen zum Stichtag 15.2.2005 über meine Versicherungen berechnenzu lassen, was aber jedes Mal mit dem Verweis endete, hierzu musste das Gericht den Auftragerteilen, und außerdem wurde bei Scheidungssachen eh anders gerechnet. Um den Gerichtsterminnicht zu verschieben, bot ich an, die zu hohen Rentenwerte gelten zu lassen, was abervom Gericht entsprechend berücksichtigt werden sollte. Auch musste mein Anwalt in derUnterhaltssache mit meinem Sohn instruiert werden, ein Versäumnisurteil anzufordern, daselbst 3 Wochen nach dem letzten Gerichtstermin wir vom Gegner keine Antwort bekamen.Ein solches Urteil ist immer die schnellste und billigste Möglichkeit, sein Recht zu bekommen,da der Gegner alles zahlen muss.Auch ging ich auf einen Absatz des Gerichtsprotokolls ein, bei dem es so klang, als müsste ichnoch an meinen Sohn Unterhalt zahlen, obwohl dieser seine Ausbildung beendet hatte. Ichsicherte mich wieder ab, indem ich meinen Anwalt per Fax um einen Hinweis bat im Fall einerdrohenden Pfändung. Sollte es nämlich dazu kommen, konnte ich Hm sofort regresspflichtigmachen, weil er mich dann trotz meiner Anfrage nicht auf die drohende Situation hinwies. Indem Fall hätte er mich auf seine Kosten vertreten müssen.Interessant war, dass seit der letzten Verhandlung vor 2 Monaten mein spezieller Freund RA Msich immer noch nicht bei mir persönlich wegen meinem Buch gemeldet hatte, was er mir javersprochen hatte und dabei wieder einen auf dicke Hose machte. An Überarbeitung konnte esnicht liegen, musste doch die Kanzlei alle 2 Wochen in einem kostenlosen, billigenStadtblättchen inserieren. Wahrscheinlich hatte er mein Ebook dem Strafanwalt aus seinemLaden vorgelegt, der wahrscheinlich zu M gesagt hatte, Mensch Junge, du hast so viel Scheißean den Schuhen, das Buch können wir keinem Richter zeigen, der Schuss geht nach hinten los.Es wurde jede Behauptung mit Urkundenbeweisen belegt, anonymisiert wurdest du auchhinreichend, also was können wir dem Land ankreiden? Sollen wir etwa die im Grundgesetz,Artikel 5, garantierte Meinungsfreiheit in Wort, Bild und Schrift kritisieren?Fünf Wochen nach dem letzten Gerichtstermin und 4 Wochen nach Erledigung meinerHausaufgaben rief ich mal bei meinem Anwalt an, von dem ich nichts hörte, insbesonderevon seinem vor 2 Wochen angekündigten Schriftsatz. Ich ließ mir mal einen Statusreportgeben, wollte wissen, was da in dem Laden so lief. Natürlich hatte man nicht versucht, denGerichtstermin zu verschieben, damit ich mit der Koryphäe aufmarschieren konnte, mein267


Wunsch interessierte keinen! Also war wieder einmal bei der nächsten VerhandlungVolkssturm mit RA Hm angesagt, einfach unglaublich. Auch hatte mein Anwalt Hm noch nichtmit dem Meister Km persönlich geredet bezüglich der sehr seltsam erscheinendenRechtsauffassungen der Richterin in Sachen neues BGH Urteil und eheähnliche Verhältnisse.Kurzum, alles ruhte friedlich, meine zahlreichen Faxe wurden ignoriert, lediglich die beidenprivaten Rentenversicherungspolicen hatte man dem Gericht zugestellt, damit dieses bei denVersicherungen sich die Höhe der Rentenansprüche besorgen konnte. Eine blamableLeistung, diese Kanzlei kann ich mittlerweile auch nur bedingt weiter empfehlen, davon ganzabgesehen, es wurde mit einem TOP 150 Anwalt geworben, man landete aber in Wirklichkeitbei diesen Standardjuristen, bei denen bescheidene Leistungen garantiert sind.Gut vier Wochen, nachdem ich alle Belege meinem Anwalt zugestellt hatte, traf endlich derverspätete Schriftsatz ein. Allerdings war meine Freude erst einmal begrenzt. Zwar hatte derMeister persönlich sich zum Thema eheähnliche Verhältnisse sehr rechtswissenschaftlich undwieder beeindruckend auf vier Seiten geäußert. Hierbei wurde das neue Unterhaltsrechtgenauso erbarmungslos angewendet wie diverse OLG/BGH Urteile. Auch konnte der sonsttrocken wirkende Dr. Km sich einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen, als er meinte, dannmüsste die Haushaltsführung zu Ehezeiten auch überobligatorisch gewesen sein. Meinjuristischer Instinkt hatte mich nicht getäuscht, die Richterin lebte in dem Irrglauben, mankönne meiner Frau aus diesen eheähnlichen Verhältnissen nichts anrechnen.Allerdings wurden diese Hausaufgaben scheinbar unvollständig erledigt. Wir sollten lautGericht uns noch zu dem Bausparvertrag äußern, der kein Vermögen darstellte da beliehen.Der Hammer war, genau zu diesem Thema hatte mich Herr Hm noch wenige Tage zuvor ineinem Telefonat befragt, vergaß dieses aber dann scheinbar! Dabei handelte es sich hier umeinen sehr wichtigen Punkt, glaubten doch die Gegenseite und das Gericht, hier lag weiteresVermögen vor, so dass ich richtig zur Kasse gebeten werden konnte. Dabei handelte es sichhierbei um für mich günstige Schulden, die den Zugewinnausgleich schmälerten! Ferner batich per Fax, sich zum neunen BGH Urteil vom Sommer 2008 zu äußern, da die Richterinebenfalls glaubte, damit sei das Schicksal meines Ehevertrags besiegelt. Ich rief auch amnächsten Morgen meinen Anwalt an, der ausnahmsweise mal nicht bei Gericht war. Er wies aufdas Missverständnis auf meiner Seite hin, nämlich mir lag erst einmal der Schriftsatz zumThema Abänderungsklage vor, und wenige Stunden später sollte noch einen weiterenSchriftsatz bei mir eintreffen zum Thema Scheidungsangelegenheiten. Man musste nachAktenzeichen trennen, was ich vergaß, so blockiert war mein Kopf mittlerweile wieder. AlsHerr Hm mir auch noch erzählte, der mir schon vorliegende Schriftsatz sei sein Werk gewesen,der Meister hätte sicherlich mal darüber geschaut, war ich sprachlos. Allerdings glaubte ichHerrn Hm nicht, denn vom professoralen, stark rechtswissenschaftlichen Stil glich derSchriftsatz exakt dem legendären Meisterwerk vom Sommer 2008, was ich weiter obenabgedruckt habe. Ebenfalls verwies der Autor dieses Schriftsatzes permanent auf verschiedeneRechtssprechungen, das war Dr. Km Stil. Wahrscheinlich durfte RA Hm beim Meister auf demSchoß sitzen und mitschreiben, der ihm die rechtswissenschaftlichen Argumente auswendigrunter betete. Vielleicht durfte mein junger Anwalt den Briefumschlag auch selber adressierenund frankieren, so dass er das Werk hierdurch für seins hielt. Und als er auch noch den Spruchlosließ, solche guten Schreiben mussten zustande kommen, weil er ja schließlich beim Meisterin der Lehre war, fiel ich vor Lachen fast vom Stuhl. Der Mann beherrschte mittlerweile meineSprache, meine typischen Sprüche. Schauen wir uns mal auszugsweise dieses Werk derabsoluten Spitzenklasse an:268


tragen wir zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 21.01.09 unter Berücksichtigung desgerichtlichen Hinweisbeschlusses ergänzend vor:2.Soweit das Gericht eine Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs frühestens ab dem Jahr 2010 fürmöglich hält, so kann dem nicht gefolgt werden.Der Gesetzgeber hat mit der Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.08 nunmehr explizit und nicht mehr nurindirekt über § 1579 Nr. 6 BGB in § 1579 Nr. 2 BGB die Verwirkung wegen des Zusammenlebens desUnterhaltsberechtigten in einer verfestigten Lebensgemeinschaft normiert. Erforderlich für die Verwirkungist somit der Tatbestand einer verfestigten Lebensgemeinschaft.Eine Lebensgemeinschaft im Sinn der Vorschrift liegt vor, wenn die Lebensgemeinschaft mit einer Ehevergleichbar ist. Ein Zusammenleben in nur einer einzigen gemeinsamen Wohnung ist hierfür nichtzwingend erforderlich. Auch in richtigen Ehen leben die Eheleute nicht stets in einer Ehewohnungzusammen. Sämtliche Umstände sprechen jedoch für eine Lebensgemeinschaft.Entscheidend ist, ob sich der geschiedene bzw. getrennt lebende Ehepartner mit der neuenLebensgemeinschaft endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst hat. Wenn also objektive, nach außentretende Umstände, wie ein über einen längeren Zeitraum gemeinsam geführter Haushalt und / oder diegemeinsame Nutzung eines PKW und zusätzlich die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigteLebensgemeinschaft nahe legen, eine gemeinsame Wohnung ist nicht unabdingbare Voraussetzung hierfür(vgl. BGH FamRZ 2002, 23). Entscheidend kommt es auf das Erscheinungsbild der Partner in derÖffentlichkeit an. Dafür, dass die Beklagte und ihr Lebensgefährte F auch nach außen hin wie einedauerhaft verbundene Gemeinschaft auftreten, hatten wir bereits als Zeugin die Tochter der Parteien sowieden Zeugen W benannt.Des Weiteren ist eine „Verfestigung“ der Lebensgemeinschaft erforderlich. Eine solche wird nach derhöchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, wenn eine gewisse Mindestdauer des eheähnlichenZusammenlebens vorhanden ist. Diese wird ab einer Dauer von zwei Jahren angenommen (vgl. BGHFamRZ 1997, 671; 1995, 726). Bei besonderen Umständen kann auch ein kürzerer Zeitablauf ausreichendsein. Ein Zeitablauf von drei Jahren ab Aufnahme der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird nur voneiner Mindermeinung vertreten. Nach der Rechtsprechung ist das Tatbestandsmerkmal der „Verfestigung“spätestens seit Anfang des Jahres 2009 erfüllt. Gegen eine Verfestigung spricht auch nicht, dass derZeuge F offiziell eine eigene Wohnung in Velbert hat. Die Wohnung wird von diesem fast gar nicht mehrgenutzt. Er hält sich dort nahezu überhaupt nicht mehr auf. Die Aufrechterhaltung der Wohnung solllediglich dazu dienen, den Eindruck zu vermitteln, der Zeuge F und die Beklagte keine verfestigteBeziehung führen. Auch führen die Beklagte und der Zeuge F längst eine Wirtschaftsgemeinschaft. EineVerfestigung der Lebensgemeinschaft liegt daher vor. Der Einwand der Verwirkung ist somit erfüllt.3.Das Gericht hat des Weiteren angedeutet, dass es der Beklagten keine fiktiven Einkünfte imZusammenhang mit der gemeinsamen Haushaltsführung mit ihrem Lebensgefährten, Herrn F, zurechnenwill. Dieser vorläufigen Auffassung des Gerichts kann jedoch aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden:Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung tritt der Wert der Versorgungsleistungen, die einunterhaltsberechtigter Ehegatte während der Trennungszeit für einen neuen Lebenspartner erbringt, alsSurrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege derDifferenzmethode in die Berechnung des Trennungsunterhalts einzubeziehen (vgl. BGH FamRZ 2004,1170). Eine bestehende Erwerbsobliegenheit wird hierdurch weder beseitigt, noch eingeschränkt. Sie kannaber deshalb auch nicht überobligatorisch sein, denn dann wäre die Haushaltsführung während der Eheebenfalls überobligatorisch gewesen.[Klasse Logik gepaart mit gepflegtem Sarkasmus, so muss ein Schriftsatz sein! Allerdings gebeich zu, dieser Spott gegenüber dem Gericht war äußerst gewagt und mutig, obwohl der Mannabsolut Recht hatte. Ich hätte diese Bemerkung nicht geschrieben, die Richterin hätte mir dannwahrscheinlich vor Wut kochend schon beim Betreten des Sitzungssaals wieder ein Ordnungsgeldangedroht oder sogar verpasst.]Andernfalls würde das Zusammenleben mit einem neuen Partner zu einer Privilegierung desUnterhaltsberechtigten, der aufgrund der Betreuung eines minderjährigen Kindes noch nicht zu einervollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet ist, jedoch halbschichtig erwerbstätig ist, führen (vgl.Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Kap. 3, Rd.-Nr. 243). Der Unterhaltspflichtige müsste das Zusammenleben mitdem neuen Partner hinnehmen und weiterhin den vollen Unterhalt zahlen, obwohl derUnterhaltsberechtigte durch ersparte Aufwendungen, die mit dem Zusammenleben mit einem neuenPartner immer einhergehen, erheblich profitiert. Dem Beklagten ist daher bis zum Zeitpunkt der Verwirkungein fiktiver geldwerter Vorteil durch die gemeinsame Haushaltsführung mit dem Lebensgefährten F in Höhevon 300,00 – 350,00 € mtl. zuzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tochter Viveka in diesemZeitpunkt schon sechzehn Jahre alt war oder nicht.269


Soweit das Gericht die Auffassung vertritt, dass auch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Beklagte vollschichtigerwerbstätig sein muss, keine fiktiven Einkünfte aus der gemeinsamen Haushaltsführung mit Ludger Fzuzurechnen seien, so kann diese Auffassung noch weniger nachvollzogen werden. Dies würde dazuführen, dass für das Zusammenleben mit einem Partner zu keinem Zeitpunkt mehr fiktive Einkünfte wegengemeinsamer Haushaltsführung zugerechnet werden könnten. Das widerspräche jedoch nicht nur derhöchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH, sondern auch den Leitlinien des OLG Düsseldorf.Das Ergebnis wäre eine erhebliche Benachteiligung des unterhaltsverpflichteten Klägers.4.Schließlich war der Beklagten bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Tochter Viveka einevollschichtige Erwerbstätigkeit zuzumuten. Das bis zum 31.12.07 gültige Altersphasenmodell, teilweisefestgeschrieben in den Leitlinien der Oberlandesgerichte, hatte keine Gesetzeskraft und galt nur imRegelfall. Dementsprechend konnten die Gerichte in Einzelfällen von dem Altersphasenmodell abweichen.Es handelte sich keinesfalls um eine völlig starre Altersgrenze. Da die Tochter Viveka intelligent, gutentwickelt und sehr selbständig war und ist, war die Beklagte bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres,spätestens ab Vollendung des 15. Lebensjahres der Tochter, gehalten, einer vollschichtigenErwerbstätigkeit nachzugehen. Umstände, die gegen eine Zumutbarkeit sprechen, sind nicht ersichtlich.Angesichts des neuen Unterhaltsrechts wäre es auch unbillig, einen völlig stichtagsbezogenen Schnitt zumachen. Vielmehr ist es gerade für nach dem 01.01.08 zu entscheidende Fälle angemessen und billig, diedem betreuenden Elternteil neu auferlegte Eigenverantwortung, für den eigenen Unterhalt auch selbst zusorgen, stufenweise zeitlich früher einsetzen zu lassen. Dies gilt umso mehr, als bereits mehr als ein Jahrvor dem tatsächlichen Inkrafttreten des Gesetzes die Regelungen im Kern bereits angekündigt waren undsich somit unterhaltsberechtigte, Kinder betreuende Elternteile auf diese Regelung einstellen konnten.Die Anrechnung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit auf Seiten der Beklagten ab März 2006 ist dahergeboten.Sehr gut war auch das einen Tag später eintreffende Werk, was aber mit Sicherheit dieses Malnicht von der Koryphäe entworfen wurde, fehlte doch der rechtswissenschaftliche, professoraleStil. Sehr schön war, auch hier hatte sich mein junger Anwalt an meine Vorlage gehalten, aberauch einige gute eigene Punkte integriert. Den Teil lasse ich weg, in dem wir darauf hinweisen,dass meine beiden privaten Altersvorsorgen nicht den Zugewinn-, sondern denVersorgungsausgleich betreffen. Auch wurde auf meinen Bausparvertrag verwiesen, der vonAnfang an beliehen wurde zwecks Finanzierung meiner Eigentumswohnung. Dieser wies sogarzum Stichtag 15.2.2005 ein Minus auf, so dass hier kein weiterer Zugewinnausgleich vorlag.Sehr schön hatte Herr Hm die vielen Unterschiede herausgestellt, die sich zwischen meinemFall und dem vor dem BGH ergaben. Daher hatte ich von Anfang an absolut Recht, als ichmeinem Anwalt schrieb, dieses Urteil tangiert uns äußerst peripher. Allerdings musste dieRichterin in diesem Zusammenhang getadelt werden, die wohl nur oberflächlich von dem BGHUrteil gehört hatte, dieses scheinbar nicht näher untersuchte, insbesondere die Unterschiede zuunserem Fall, und dann kurz und lapidar meinte, ätsch, euer Vertrag ist doch nichtig, nächstesThema. Dabei war unsere Argumentation auch sehr einfach. Weil meine Frau keinen Beruferlernt hatte, und auch keiner Tätigkeit nach ging zig Monate vor der Geburt unseres Sohns undauch viele Jahre danach nicht, konnte man nicht allen Ernstes behaupten, wegenKindesbetreuung musste sie aus dem Berufsleben ausscheiden und konnte bis auf Weitereskeine eigenen Versorgungsanrechte erwerben. Sie hatte keinen Beruf und auch keinen Bock zuarbeiten, so einfach war der Fall gelagert! Kein Wunder, dass mein Anwalt mit Leichtigkeit dasFeuer aus allen Rohren eröffnen konnte, er hatte schließlich ein ganz einfaches Ziel, was manselbst blind nicht verfehlen konnte.Wenn die Antragsgegnerin nach wie vor meint, einen Zugewinnausgleichsanspruch beziffern zu können, sowird sie hiermit aufgefordert, dies zu tun. Eine weitere Verzögerung des Scheidungsverfahrens durch dieständige Hinhaltetaktik der Antragsgegnerin kann nicht mehr geduldet werden.3.Der Antragsteller geht nach wie vor von der vollen Wirksamkeit des Ehevertrages aus.270


Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zunächst voll umfänglich auf unsere Ausführungen zurWirksamkeit des Ehevertrages im Schriftsatz zum Verfahrensteil nachehelicher Unterhalt vom 24.06.08.Dort hatten wir u. a. dargelegt, weshalb der Verzicht auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs ohneZweifel wirksam ist. Wir hatten des Weiteren zur Wirksamkeit der Klausel in § 3 des Ehevertrages(Versorgungsausgleich) Stellung genommen. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, dass die Parteinenkompensationslosen Ausgleich des Versorgungsausgleichs vereinbart hatten, sondern vielmehr eineAbfindungszahlung zugunsten der Antragsgegnerin vereinbart wurde, die sich auf 20.000,00 DM belief.Diese Klausel war zum damaligen Zeitpunkt, als überhaupt nicht absehbar war, ob und wie lange die EheBestand haben werde, mehr als angemessen.Sofern das Gericht nunmehr dahin tendiert, diese Abfindungsklausel aus einer „Ex-Post“ – Perspektiveheraus als nicht angemessen anzusehen, so kann dies nicht nachträglich zur Sittenwidrigkeit derVereinbarung zum Versorgungsausgleich, schon gar nicht zur vollständigen Sittenwidrigkeit und damitNichtigkeit des Ehevertrages führen. Hieran ändert auch nicht die neue Entscheidung des BGH vom09.07.08 etwas. Bereits der Tenor des BGH-Urteils vom 09.07.08 offenbart, dass es sich bei dem dortentschiedenen Fall um einen ganz anders gelagerten Sachverhalt handelte. Im Urteil heißt es wörtlich: „Einim Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs.1 BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei Abschluss des Vertrages bewusst in Kauf nehmen , dass dieEhefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf Weiteres keineeigenen Versorgungsanrechte … erwerben wird.“Anders als im vom BGH entschiedenen Fall erfolgte der ehevertragliche Ausschluss desVersorgungsausgleichs zu Lasten der Antragsgegnerin nicht „kompensationslos“. Gem. § 5 desEhevertrages hat die Antragsgegnerin Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 20.000,00 DM.Ein weiterer gravierender Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall besteht zu den Parteien darin,dass diese keinesfalls „bei Abschluss des Vertrages bewusst in Kauf“ genommen haben, dass dieAntragsgegnerin wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf Weitereskeine eigenen Versorgungsanrechte erwerben wird.Die Antragsgegnerin hätte somit auch bereits alsbald nach der Geburt des ersten Kindes wieder arbeitenund Versorgungsanwartschaften erwerben können. Eine entsprechende Rollenverteilung war imEhevertrag nicht geregelt worden. Vielmehr war die Antragsgegnerin ab dem Zeitpunkt des Abschlussesdes Ehevertrages 24 Jahre jung und hatte aus freien Stücken bereits viele Jahre vorher, nämlich im Jahr1984, ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin abgebrochen. Sie hätte jederzeit eine neue Ausbildung beginnenoder eine ungelernte Tätigkeit aufnehmen können, um Rentenanwartschaften zu erwerben. In derdamaligen Zeit war dies noch verhältnismäßig einfach möglich.Ein weiterer erheblicher Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall liegt darin, dass hier dieParteien unter § 7 Vorsorge für den Fall der Unwirksamkeit einzelner ehevertraglicher Regelungengetroffen und entsprechende angepasste Regelung vereinbart haben, die die Antragsgegnerin wenigerbelasten. Schließlich besteht ein erheblicher Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall auch darin,dass der Antragsgegnerin der Vertragsentwurf über den Ehevertrag nicht erst bei der notariellenBeurkundung erstmals vorgelegt wurde, sondern sie die Möglichkeit hatte, den Vertrag vorher zuüberprüfen. Die Parteien hatten bereits längere Zeit vor dem tatsächlichen Abschluss des Ehevertrageshierüber gesprochen, die Antragsgegnerin war damit einverstanden. Beweis: Zeugnis des ……..Für die Eheschließung war die Schwangerschaft der Antragsgegnerin der letzte Anlass, um diese danntatsächlich auch durchzuführen, nicht der Auslöser. Insoweit ist bereits in der Vorkorrespondenzumfassend Beweis angetreten worden.Auch handelte es sich bei der Schwangerschaft der Antragsgegnerin nicht etwa um eineRisikoschwangerschaft, die bereits im 6./7. Monat mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungenverbunden war. Vielmehr war die Antragsgegnerin bei bester Gesundheit und unterschrieb den Vertrag involler Kenntnis seines Inhalts und seiner Bedeutung. Insoweit ist es auch unerheblich, ob die Parteien denAbschluss des Ehevertrages zur Bedingung für die Eheschließung gemacht haben oder nicht.Eine völlig einseitige, allein die Antragsgegnerin benachteiligende Verhandlungsposition war somit beiVertragsschluss nicht vorhanden. Aufgrund der Alternativregelung für den Fall der Nichtigkeit einer derKlauseln fehlt es auch an der bei Abschluss des Vertrages indizierten vertraglichen Disparität bei demBestehen einer Schwangerschaft. Schließlich würde auch eine Teilnichtigkeit, bezogen auf die Regelungzum Versorgungsausgleich, nicht zu einer Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages führen.Die Parteien hatten ausdrücklich eine salvatorische Klausel in den Ehevertrag aufgenommen (vgl. § 8). Einesalvatorische Klausel ändert zwar nach der zitierten BGH-Entscheidung an der Gesamtnichtigkeit desEhevertrages nichts, wenn die Sittenwidrigkeit der getroffenen Abreden bereits aus der Gesamtwürdigungdes Vertrages sich ergibt. Hiervon ist jedoch nach dem oben Gesagten gerade nicht auszugehen.Der Vertrag benachteiligt nicht ausnahmslos eine der Parteien, nämlich die Antragsgegnerin. Er enthältsogar für den Fall einer Teilnichtigkeit angepasste Vereinbarungen und in eine generelleAbfindungszahlung zugunsten der Antragsgegnerin.In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass bei Nichtigkeit nur eines Teils des Geschäfts es demWillen der Beteiligten entspricht, den im Vordergrund stehenden überwiegenden Teil des Rechtsgeschäftaufrecht zu erhalten (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1995, 290; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 764).271


Der Ehevertrag ist und bleibt daher insgesamt wirksam. Allenfalls eine Teilnichtigkeit bzgl. der Regelungzum Versorgungsausgleich kommt überhaupt in Betracht.Mit diesen beiden Schreiben konnte ich sehr zufrieden sein. Es hatte sich wieder einmalgelohnt, Regie zu führen. Man musste die Anwälte darauf hinweisen, wo Gefahr bestand, waszu machen war, dann marschierten sie auch los. Von allein wäre wahrscheinlich nichts passiert,davon bin ich fest überzeugt! Die Anwälte setzten meine Bedenken und Tipps in hervorragendeSchreiben um, wobei sie sehr viele, mir unbekannte Argumente aus der Rechtssprechunghinzufügten. Wir ließen uns nicht durch äußerst oberflächliche, seltsame und zugleichgefährliche Rechtsauffassungen in die Enge treiben, sprich in Niederlagen. Insbesondere fielmir auf, ohne mich selber damit loben zu wollen, wie gut mein juristischer Instinktfunktionierte. Nun, ich hatte ja auch gut fünf Jahre Zeit, diesen reifen zu lassen. Dieser Fallzeigte aber noch mehr: Man hat drei Gegner, die man ganz genau beobachten, in Dauerschachhalten muss: Zuerst den eigenen Anwalt, dann die gegnerische Partei und zuletzt den Richter.Insbesondere auf letzteren sollte man sich nicht verlassen nach dem Motto, der sorgt schon fürRecht und Gerechtigkeit. Insbesondere gilt dies für die Richter der Amtsgerichte, die ich oft alsjuristische Spielwiesen betrachte, wo man es nicht so genau mit der oberrichterlichenRechtssprechung hält. Wir haben es beim Richter nicht mit einem Gott zu tu, sondern auch nurmit einem Juristen im Staatsdienst. Das bedeutet, auch diese Spezies kann auffallen durchmiserables Fachwissen und oberflächliches Arbeiten. Kurzum, befinden Sie sich in einemRechtsstreit, verlassen Sie sich nur auf Ihren hoffentlich guten Instinkt und recherchieren Siepermanent im Datenozean Internet! Wenn Ihr Anwalt Mist baut, kann man den leichtauswechseln, wie wir in diesem Buch gelernt haben. Einen schlechten Richter wird man nichtso einfach los. Da hilft nur der Gang zur nächsten Instanz oder ggf. Ablehnung wegenBefangenheit, was aber nicht einfach ist.Da mich die Koryphäe nicht vertrat, musste ich meinen jungen und unerfahrenen Anwalt Hmfit machen für die Verhandlung. Ich entwarf Strategien für diesen entscheidenden Tag, die ichihm mailte:1.In den beiden Punkten eheähnliche Verhältnisse und BGH Urteil Sommer 2008verbot ich nachzugeben, da unsere Rechtsposition hier absolut unschlagbar war. Dasbedeutete in der Praxis: Sollte die Richterin hier wieder einmal abweichen von derhöchst richterlichen Rechtssprechung wie so oft, mussten sofort Rechtsmittel angedrohtwerden während der Verhandlung, bestand dann auch hier wieder der Verdacht derRechtsbeugung! Die Frau A suchte in der letzten Verhandlung nicht umsonst krampfhafteinen Vergleich, der meinem Ehevertrag verdammt nah kam, weil sie bei einem Gang zumOLG Düsseldorf den Vorwurf der Rechtsbeugung befürchtete. Und diese Ängste mussten wireiskalt ausnutzen, wollte ich doch schließlich nur mein Recht bekommen, nicht mehr und nichtweniger!2.Da sehr wahrscheinlich bei den unkonventionellen Methoden der Frau A auch das ThemaUnterhalt Sohn aufkommen konnte, sollte sich mein Anwalt fit zu dem Thema machen, speziellbei der Frage, musste ich nach erfolgreichem Abschluss der Lehre überhaupt noch Unterhaltzahlen, was ich seit Februar 09 nicht mehr tat! Im Gegensatz zu der letzten Verhandlungerwartete ich dieses Mal sofortigen Gegenangriff statt Schillers Wilhelm Tell (und der Restwar Schweigen)!Ferner vereinbarte ich wieder ein Treffen 15 Minuten vor Sitzungsbeginn zwecks weitererAbsprachen. Eine Stunde später fiel mir noch ein Punkt ein, den ich meinem, Anwalt mailte.272


Ich wies darauf hin, der Richterin unbedingt ggf. die Bemerkung der Unzulässigkeit derPfändung im Gerichtsprotokoll zu entlocken, sollte der Unterhalt von etwa 116 € korrektgewesen sein. In diesem Fall konnte ich evtl. in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren denSchaden von über 3000 € meiner Frau weitergeben.Am 10.3.2009, 5 Jahre, ein Monat und eine Woche nach Beantragung der Scheidung beimeiner Anwältin und einem Tag vor dem Finale traf mich der nächste Schlag. Mein jungerAnwalt rief morgens bei mir an und teilte mir eine schlechte Nachricht mit: Die Verhandlungfiel aus, da die Richterin krank war, so kurz vor ihrem Urlaub, der bis Ostern dauern sollte(Mitte April)…… Ich konnte es nicht fassen. Wie oft waren bei mir schon Verhandlungenausgefallen, dreimal reicht nicht, ich muss das mal recherchieren. Allerdings glaubte ich nichtso recht an die Krankheit, weshalb ich trotzdem am nächsten Tag mal beim Gerichtvorbeifahren wollte, um zu prüfen, ob auch andere Verhandlungen bei der Richterin ausfielen.Ich wurde den Verdacht nicht los, ich sollte möglichst lange zappeln, entweder damit meineFrau möglichst lange Unterhalt bekam oder als Rache für dieses Buch, was die Richterinvielleicht gelesen hatte. M hatte ja bekanntlich den Buchtitel erwähnt bei einerGerichtsverhandlung. Nur, sollte sie an dem Tag andere Verhandlungen haben, also nicht kranksein, wäre ich gegen sie vorgegangen. Mir fiel nämlich auf, mein Anwalt Hm teilte mir dieseHiobsbotschaft eher süffisant lächelnd mit, was man an der Stimme leicht erkennen konnte. Dafehlte jegliche Erregung. Wenn ich Hm gewesen wäre, ich hätte mich am Telefon vor Wutverbal ausgekotzt. Also Grund genug, mal der Wahrheit vor Ort nachzugehen.Als am selben Tag auch noch eine Beschwerde von Anwalt M an das Gericht eintraf, die wieimmer mit Lügen gespickt war, wurde mir klar, der Richterin graute es vor diesem Termin,denn schon mein Anwalt Hm schrieb in seinem Begleitschreibe, „sollte das Familiengericht derBeschwerde nicht abhelfen, wird es voraussichtlich den Termin vom 11.03.09 aufheben und dieAngelegenheit zunächst an das Oberlandesgericht zur Entscheidung übersenden.“Die großen Lügen im Schriftsatz waren, und hier lag wieder mal Prozessbetrug vor zwecksErhalt von nachehelichem Unterhalt, meine Frau ging erstens nur dreieinhalb Monate in einerKantine arbeiten, wo sie also schnell und fristlos gekündigt wurde. Zweitens kündigte sie nichtselber wegen Schwangerschaft, da sie erst einen Monat später schwanger wurde. Dank desRentenbescheids meiner Frau konnte ich auf den Tag genau alles recherchieren, also besteUrkundenbeweise, die allerdings auch schon dem Gericht vorlagen. Schon unser FreundMünchhausen schrieb im Schriftsatz vom 23.2.2005 wahrheitsgemäß:„In V hatte die Antragsgegnerin noch kurze Zeit als Aushilfe in einer Kantine gearbeitet. Dann war siearbeitslos. Die Antragsgegnerin wurde von dem Antragsteller schwanger.“Dies hatte er allerdings schon wieder vergessen. Blamabel, dass er wieder einmal selber denbesten Beweis für seine Verlogenheit mit seinen eigenen Schriftsätzen lieferte!Interessant war, es fehlten jegliche Beweise für diese wirren Behauptungen und Vermutungen!In meiner Stellungnahme an meinen Anwalt drohte ich mit einer weiteren Strafanzeige wegenwiederholtem Prozessbetrug, sollte RA M nicht diese Beschwerde, die vier Lügen enthielt,zurücknehmen. Schließlich war es schon der dritte versuchte Prozessbetrug innerhalb von 6Monaten. Daher stellte ich meinem Anwalt zu Recht schriftlich die Frage, ob meine Frau durchdiesen wiederholten versuchten Betrug nicht irgendwelche Ansprüche verwirkte, etwaUnterhalt. Ferner sollte RA Hm beim Gericht beantragen, zukünftige Schreiben, die nur ausBehauptungen bestanden ohne Beweise, sollten grundsätzlich als gegenstandslos betrachtetwerden, um weitere Verzögerungen auszuschließen.273


Des Weiteren ging ich in meiner Stellungnahme an meinen Anwalt gegen die Unwahrheit vor,meine Frau betreute ein minderjähriges Kind. Davon konnte nämlich praktisch nicht die Redesein! Schon RA Dr. K schrieb am 9.11.2007, wie sehr meine Tochter verwahrloste unter meinerFrau, was selbst die Klassenlehrerin vorwarf. Wie oft rief mich meine Schwiegermutter an, ummich zu bitten, Viveka Kleidung zu kaufen, da diese mit abgetragenen Sachen herumlief, aberauch um zu lamentieren, dass sich die Mutter gar nicht um Viveka kümmerte. DenSchulwechsel musste eine Tante organisieren, meiner Frau interessierte die Zukunft ihrerTochter nicht! Mittlerweile hatte Birgit schon unserer Tochter angekündigt, sie kann am22.10.2009 (18. Geb.) ihre Koffer packen, was in ihrer Verwandtschaft im übrigen Traditionwar. In diesem Zeitraum bekam ich regelmäßig herzzerreißende Mails von meiner Tochter,zwei hatte ich mal meinem Anwalt Hm beigefügt, damit das Gericht endlich mal meiner Fraudie Maske vom Gesicht riss und die wahre Fratze dahinter erkannte! Da mein Ruf bei Gerichtschlecht war laut Dr. K, konnten diese Mails dem entgegen wirken, Zeit für PR Arbeit! Wenndie Tochter schrieb, ich war der einzige, mit dem man reden, und zu dem man kommen konnte,wenn sie Probleme hatte, dann zeigte das ein zerrüttetes Verhältnis Mutter-Tochter! DieBetreuung des Kindes konnte dann nur als übelster Sarkasmus bezeichnet werden, den wiraufzeigten! Ich schloss nicht aus, dass Anwalt M trotz schlechtester Karten seine Mandantin ineine für ihn lukrative OLG Düsseldorf Schlacht treiben wollte. Nachfolgend wieder mal dasLügenwerk von Anwalt Münchhausen:legen wir gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes vom 23.01.2009 B e s c h w e r d e ein.Das Amtsgericht hat für die Folgesache nachehelicher Unterhalt - Leistungsstufe - Prozesskostenhilfeverweigert mit der Begründung, dass ehebedingte Nachteile nicht schlüssig vorgelegt sind.Bekannt ist dem Gericht, dass die Parteien 1987 nach VS gezogen sind und dort zusammen lebten bis zuihrer Heirat am 09.12.1988. Es lebten die Parteien nach alledem vorehelich zusammen, was auf eine starkeVerflechtung der Lebenswege hinweist. Es war die Antragsgegnerin, die dem Antragsteller in denSchwarzwald folgte, weil dieser dort eine Arbeitsstelle gefunden hatte. Bereits zu diesem Zeitpunkt begabsich die Antragsgegnerin in die Abhängigkeit des Antragstellers. Dieses ist bei der Ehedauer zuberücksichtigen (vgl. Palandt, 68. Auflage, § 1578 b, Rn. 10). Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen.Zwar hatte die Antragsgegnerin vor der Eheschließung keine abgeschlossene Berufsausbildung, sie hattejedoch einen Arbeitsplatz, und zwar einen vollschichtigen Arbeitsplatz. Bereits vor der Ehe und mitRücksicht auf die Schwangerschaft war es der Antragsgegnerin nicht mehr möglich, vollschichtig zuarbeiten.Während der Ehe hat sich die Antragsgegnerin um die Erziehung der gemeinschaftlichen Kindergekümmert, sie hat darüber hinaus den Haushalt geführt. Sie konnte während dieser Zeit einen gesichertenArbeitsplatz nicht erreichen. Selbst bis zum heutigen Tage hat die Antragsgegnerin keinen vollschichtigenArbeitsplatz sondern lediglich einen fast vollschichtigen Arbeitsplatz. Zu berücksichtigen ist weiterhin,dass der Antragsteller ein wesentlich höheres Einkommen hat als die Antragsgegnerin. Aus alledem folgt,dass es unbillig wäre, mit der Ehescheidung die Antragsgegnerin zu verweisen auf das Einkommen auseiner ungelernten Verkäuferinnentätigkeit. Das ist bereits mit Rücksicht auf den Umstand nicht möglich,dass die Antragsgegnerin nach wie vor ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind der Parteien versorgt.Interessant fand ich auch die schon wieder verwehrte PKH. Wie wollte meine Frau das alleszahlen? Musste sie etwa Anwalt M eine Abtretungserklärung unterschreiben, bei der sieihm große Teile der Abfindung sofort überweisen musste?Abends rief mich mein Vater an, der sich zwanzig Minuten lang über dieses Schreiben sorichtig verbal auskotzte, sich dabei auch noch lautstark rein steigerte. Erst machte er mich rund,weil ich ihm solch einen senilen Schriftsatz geschickte hatte. Dann beschimpfte er diesesschlampige Werk, was nur aus Behauptungen bestand, dem jegliche Beweise fehlten, völligunsubstantiiert war. Solche wirren, senilen Schriftsätze würde er noch mit 2,2 Promilleentwerfen. Auch meinte er zu Recht, hätte er solche schlampigen Schriftsätze damals alsPatentanwalt beim Bundespatentgericht eingereicht, nur aus Phantasien bestehend und ohnejegliche Begründungen und Beweise, die hätten ihn in der Firma wegen Firmenschädigungrausgeschmissen. Und vorher hätten ihn die Richter rund gemacht, weil man ihnen „eine solche274


Scheiße abliefert“. Für ihn war dieser Schriftsatz ein typischer Beweis, warum Deutschland amuntergehen war. Für ihn war dieses lächerliche Werk nur Zeitverzögerung, mehr nicht. Ebensobeschämend für ihn, auf welchem niedrigen Niveau man heute in Deutschland Geld verdienenkonnte. Mein Vater erwartete von der Richterin, „wenn die wenigstens etwas Grips im Kopfhätte, so einen Mist sofort in den Papierkorb zu schmeißen, verbunden mit einer Rüge.“ Als ersich in seiner cholerischen Art so richtig rein steigerte, indem er meinte, mit so was würde ersich noch nicht mal den Hintern abwischen, beendete ich das Gespräch, um einen zweitenHerzinfarkt meines Vaters zu verhindern, und um weiterer Fäkaliensprache und eventuellen NSParolen aus dem Weg zu gehen, zu denen mein Daddy immer tendierte, wenn es um unsereJuristen und um diesen so genannten Rechtsstaat ging.Er drückte sich zwar wie immer brutal aus, aber er hatte leider in der Sache absolut Recht.Mal ganz sachlich formuliert, war das wieder einmal ein juristischer Offenbarungseid desRechtsanwalts M! Er hatte wie fast immer überhaupt nichts aufzubieten, also warf er mitBehauptungen und Spekulationen wild um sich. Zwar schien es eine seriöse Stelle zu geben, inder er §1578 aufführte, Stichwort nachehelicher Unterhalt, allerdings konnte man diesesGesetz nicht auf die wahren Verhältnisse meiner Frau anwenden. Nach dem Motto, was nichtpasst, hier der berufliche Werdegang, wird passend gemacht, dann klappt es auch mit §1578,konnte daher nicht funktionieren.Am nächsten Tag fuhr ich tatsächlich zum Gericht, um die Krankheit der Richterin vor Ortnachzuprüfen. In der Tat fielen alle 6 - 7 Termine bei ihr wegen „Krankheit derAbteilungsrichterin“ aus, so der Satz auf der Veranstaltungsliste vor dem Sitzungssaal. Es istnatürlich traurig, dass ich so wenig Vertrauen in unsere Justiz hatte, konnte man mir aber nichtverdenken, hatte ich doch mit dieser schon Unglaubliches erlebt. So konnte ich wenigstensberuhigt nach Hause fahren, auch wenn ich an diesem Tag schlecht drauf war.Eine Woche nach der abgesagten Verhandlung trudelte bei mir noch eine zweiseitigeWiderklage meines speziellen Freundes M ein, schon seine zweite. In dieser ging es wiederum vorzulegende Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid und Steuererklärung. Man konnte auchdiesen Schriftsatz in die Tonne kloppen, denn bis auf die völlig obsolete Steuererklärung lagdem Gegner schon alles vor. Kurzum, M suchte wieder einmal krampfhaft nach fiktivenProblemen, denn er kündigte eine Stufenklage an, um einen drohenden Rechtsverlust seinerMandantin vorzubeugen. Ebenso phantasierte M von „wesentlichen Veränderungen“finanzieller Art, da ich meinem Sohn keine 150 € Unterhalt mehr zahlte. Schon mein AnwaltHm erkannte ganz richtig dieses sinnlose Schreiben und schlug vor, auch darauf nicht zuantworten. Allerdings bestand mit dieser neuen Widerklage die Gefahr weitererProzessverschleppungen, denn ein Gericht muss sich mit jedem Scheiß abgeben, darf alsosolche wirren Schreiben nicht einfach entsorgen.Mitte März 2009 haute mich eine neue Hiobsbotschaft um: Aus absolut zuverlässiger Quelleerfuhr ich von einer Zwangsräumung gegen meine Frau zum 26.3.2009. Sie hatte achtMonatsmieten Rückstand, etwa 5100 €, zahlte seit Sommer 2008 nicht mehr, obwohl ihrVerwalter schon zuvor bei weiteren Mietrückständen mit fristloser Mietkündigung drohte.Mir taten meine Kinder leid, die Opfer einer brutalen Scheidung wurden, insbesondere aberOpfer eines skrupellosen Anwalts, der seine Mandantin von einer aussichtslosen Schlacht in dienächste trieb, sprich in die vorauszusehende Armut. Hätte er diese unnötigen Schlachtenverhindert, hätte meine Frau sehr wahrscheinlich acht Monatsmieten gehabt, um diese bezahlenzu können. Diese Summe hatte sie bisher für ihre Rechtsstreits ausgegeben, unterstelle ich mal,dass sie seit Mitte 2004 jeden Monat 70 € PKH zurück zahlte. Sonderzahlungen in Höhe von275


über 3000 € fielen auch schon an, da sie für einige Prozesse keine PKH bekam. Nicht nur ichhatte sie vor Anwälten mehrfach schriftlich gewarnt, auch meine Mutter. Aber meine Frauglaubte nicht an diese Worte, noch nicht einmal an diesem denkwürdigen Tag.Der Vermieter hatte mittlerweile auch gerichtliche Schritte eingeleitet. Ich konnte den Mannverstehen, hatte er es hier doch mit Mietnomaden zu tun. Das bedeutete, ihr Gehalt wurde bisauf 900 € Selbstbehaltsgrenze gepfändet, so dass weitere Pfändungen evtl. fruchtlos blieben -sprich meine! In der Wohnung, die sie fünf Tage vor der Zwangsräumung fluchtartig verließ,wurde Sonderausstattung in Höhe von zirka 5.000 € zurückgelassen, Sachen, die sie nichtmitnehmen konnte. Ebenso kostete die Zwangsräumung gut 3000 €, da Renovierung, Gericht,Spedition, Schlosser und Anwältin hinzukamen, so dass ihre Mietschulden über 8100 betrugen.Insbesondere musste sie ärmlich umziehen, hatte keinen Cent für notwendige Anschaffungen.Woher sie die Kaution nehmen wollte, war mir ein Rätsel. Und in der Tat stotterte sie diese inKleinraten unregelmäßig ab.Ich hatte am nächsten Tag nach der Hiobsbotschaft, an dem der Umzug stattfand, mich auf denWeg zum Tatort gemacht, um mir dieses traurige Spektakel von weitem anzusehen, und umdavon ein paar Fotos als Andenken an diesen Scheidungskrieg zu machen. Mir standen dieTränen in den Augen, als ich sah, wie mein erwachsener, kräftiger Sohn mit einigen Freundendie Möbel zu einem gemieteten 2.8 t Transporter trugen. Alles keine Profis, die da den Umzugschnell improvisierten, aber kräftige junge Männer, die da richtig rein klotzten. Ich schaute mirdiese traurigen Szenen keine halbe Stunde an, dann ich konnte nicht mehr, ich kämpfte nachlanger Zeit mit den Tränen. In einer düsteren, traurigen Stimmung fuhr ich nach Hause, wie ichsie noch nicht mal nach den größten Gerichtsniederlagen kannte. Schließlich waren es meineDrei, die da vor die Tür gesetzt wurden. Auch wenn ich dem Verwalter keinen Vorwurfmachen konnte, es handelte sich immerhin um meine Familie, die um ihre Existenz kämpfte,im wesentlichen verschuldet durch einen absolut gewissenlosen Anwalt, der eiskalt die Naivitätoder Dummheit meiner Frau ausnutzte. Es war ein Teil von mir, der da ging, das Nest verlassenmusste, folglich musste es mir extrem nah gehen, ein neues negatives Highlight in meinem sehrbewegten Leben. Noch am Abend gingen mir diese Szenen durch den Kopf, mehr noch, siebeherrschten sogar das ganze Wochenende. Nach über einem Jahr schrieb ich daher meinerFrau noch einmal eine Botschaft, dieses Mal per SMS, auch wenn in der Vergangenheit nieeine Reaktion erfolgte:Hallo Birgit! Was ich da heute vor Ort sah, hat mich zu Tränen gerührt! Das kommt davon, wennman von einem skrupellosen Anwalt in aussichtslose Schlachten getrieben wird! Ohne diese hättestDu locker die 4 Monatsmieten zahlen können! Werde endlich vernünftig, bevor Du auch aus der neuenWohnung fliegst! Gruß UweZu dem Sendezeitpunkt der SMS wusste ich noch nicht, dass sogar 8 Monatsmietenausstanden. Ich hoffte, sie würde nun endlich vernünftig, erkannte das skrupellose Spiel ihresAnwalts. Es sah aber nicht danach aus, sie betrachtete meine Nachricht lediglich alsUnverschämtheit, also kein Anzeichen von Vernunft.Als ich zu Hause noch von Anwalt M ein Schreiben vorfand, in dem es um den freiwilligaufgegebenen Unterhaltsanspruch meines Sohns ging, (mehr dazu im Kapitel „Brutus versusVater“) steigerte das noch meine äußerst negative Stimmung, wollte Anwalt M nun auchmeinen kurzzeitig arbeitslosen und somit mittellosen Sohn mit einer völlig sinnlosen Aktionausnehmen.Freuen konnte ich mich mit Sicherheit nicht über meine eingetroffene Voraussage, meine Frauwurde von ihrem Anwalt in den Bankrott getrieben! Das können Sie mir glauben, sehr verehrte276


Leser! Aber sie vertraute ihm blind, wovor ich sie immer schriftlich gewarnt hatte. Fazit:Blindes Vertrauen in einen Anwalt kann in völlige Armut führen, quod erat demonstrandum(was zu beweisen war). Natürlich muss ich auch meiner Frau eine extreme Dummheitbescheinigen, gepaart mit Kamikaze Verhalten. Da setzte sie sich in der 2. Januarhälfte 09 inden Gerichtssaal mit mindestens sechs Monatsmieten Rückstand und einer in Kürze zuerwartenden Zwangsräumung und der Gefahr der Obdachlosigkeit und fing an, um ein paarEuro zu pokern in Sachen Altersversorgung, mit der Folge, immer noch nicht geschieden zuwerden. In ihrer finanziellen Situation hätte ich sofort der Scheidung zugestimmt, um schnellstmöglich den Zugewinnausgleich zu erhalten mit dem Ziel, die Mietrückstände sofortbegleichen zu können zwecks Verhinderung der Kündigung. Aber nein, fleißig und in allerRuhe pokern, dann noch in aller Ruhe den Gang zum OLG riskieren, um dort gegen das neueUnterhaltsrecht vorzugehen. Dümmer ging es einfach nicht mehr! Wie ich erst im April 2009hörte, hatte meine Frau die Mietkündigung schon im Herbst erhalten, was meine Mutter aberschon seit über 6 Monaten wusste……..Diese Mietkündigung konnte meine Frau ebenso wenig motivieren, diesen ganzenScheidungskrieg aufzugeben und sich der Schadensbegrenzung zu widmen. Stattdessen ließ sieRichtung Verwalter Sprüche los, wie, „so schnell kriegen die uns hier nicht raus“, was ihnregelrecht motivierte, in kurzer Zeit daraus eine sportliche Zwangsräumung zu erreichen.Durch diese verschlechterte sich auch zwei Monate lang dramatisch das Verhältnis zu meinerTochter. Besuche wurden abgesagt und blieben ohne vorherige Ankündigung aus, Mailverkehrfand kaum noch statt, und wenn, kurz, knapp und trocken, ohne Anrede, ohne Gruß. Ich durftemir einige Vorwürfe von ihr anhören, z. B. der ausbleibende nacheheliche Unterhalt.Wahrscheinlich wurde sie von ihrer Mutter aufgehetzt, ich zum Schuldigen derZwangsräumung auserkoren. Ich durfte auch nicht den Wohnort meiner Kinder erfahren,letztere schwiegen, auch von der Verwandtschaft meiner Frau erfuhr ich nichts. DerExverwalter meiner Frau wurde sogar von meiner Schwägerin regelrecht verarscht mitvöllig falschen Adressen. Trotzdem fand ich den Wohnort heraus dank einer kleinen Falle.Als ich 7 Wochen nach der Zwangsräumung vor dem neuen Wohnort meiner Kinder stand,musste ich die Zähne zusammen beißen, denn ich befand mich nicht nur in der übelstenGegend von Wuppertal, nachts steigt man da besser nicht aus dem Auto, sondern befand michauch noch vor einem sehr herunter gekommenen Haus. In mindestens 2 Räumen meiner Fraufehlten die Gardinen, nun, es war halt kein Geld vorhanden. Auf einem Foto mit Teleobjektiventdeckte ich sie, wie sie seitlich am Fenster stand, sehr nachdenklich wirkend, was mir auchäußerst nah ging. Der Abend war für mich gelaufen, denn dieser ganze Wahnsinn hätte nichtsein müssen, ging mir die ganze Zeit durch den Kopf.Gleich am nächsten Werktag nach der Zwangsräumung ergänzte ich das laufendestandesrechtliche Verfahren gegen M, angetrieben durch eine schon unglaubliche Wut. Er hattemaßgeblich die Existenz meiner Drei auf dem Gewissen, sie waren trotz allem ein großer Teilvon meinem Leben, also hatte M auch mich getroffen. Eine weitere Zwangsräumung drohte,denn Anwalt M wollte evtl. wegen dem nicht gewährten nachehelichen Unterhalt zum OLGgehen, bei dem die Chancen meiner Frau im Promillebereich lagen und Kosten von über 2000 €sie erwarteten, sprich 3 Monatsmieten. Ich hatte nur ein Ziel, so ein Bursche muss aus demVerkehr gezogen werden, auch wenn meine Versuche bisher erfolglos waren. Ich gebe zu, ichwar mir nicht mehr sicher, ob die Anwaltskammer überhaupt noch Schritte gegen Munternahm. Sie machten es sich wahrscheinlich leicht, indem sie sagten, die Staatsanwaltschafthatte kein Verfahren eingeleitet, also gibt es für uns auch keinen Anlass gegen M vorzugehen.Außerdem wusste ich ja, wie schwer es war, kriminelle Massenabmahner, also Rechtsanwältezur Strecke zu bringen, die Medien berichteten schließlich fast wöchentlich darüber. Aber277


immerhin konnte ich dann sagen, ich habe alles versucht, ich bin an diesem System, diesemsogenannten Rechtsstaat gescheitert. In dem Fall sollte ich mir aber dann wirklich Gedankenmachen, ob man nicht auch die Seiten wechselt, sprich, sich auch kriminelle Geschäftsideeneinfallen lässt, ich hätte dann besten Schutz durch unsere Justiz! Phantasien hatte ich genug,auch wenn ich die bisher ausschließlich für das Bett verwendet hatte. Aber man bekommt jafast täglich vorgelebt, Ehrlichkeit zahlte sich nicht aus. Leute wie Ackermann, Zumwinkel unddie Bankrottbanker, die Milliardenersparnisse vieler Leute verzockt haben, laufen mitMillionenabfindungen frei rum. Jahrzehnte lang zum Unternehmen zugehörige Kassiererinnen,die etwa 1,50 € Pfand unterschlagen, werden gerichtlich abgesegnet fristlos rausgeworfen,natürlich ohne Millionenabfindung. Ex-Terroristen ohne jegliche Reue können sich freibewegen, also ist dieses System ein idealer Nährboden für Kriminalität, warum nicht auch fürmich? Schließlich wird keiner, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, dieses RegimeRechtsstaat nennen! Die Ausnahmen sind natürlich unsere Juristen, die in ihrem Staatsexamendarauf eingeschworen werden, daran glauben müssen. Denen mache ich natürlich keinenVorwurf!Das schon laufende standesrechtliche Verfahren gegen M ergänzte ich um folgende Punkte:1.Ich berichtete von der Zwangsräumung, die eine Folge der vielen sinnlosen Prozessewaren, die bisher einen Schaden von 4000 € verursachten, in Kürze sogar bei 6000 € liegenwürden, bedingt durch den möglichen Gang zum OLG. Auch wies ich darauf hin, wäre Birgitnicht vorsätzlich in diese sinnlosen Prozesse getrieben worden, hätte sie diese Mietenaufbringen können, und wäre durch diesem skrupellosen Anwalt nicht in den Ruin geraten.Natürlich musste ich zugeben, hier lag auch Leichtgläubigkeit und Naivität meiner Frau vor,die aber nicht eiskalt ausgenutzt werden durfte, um damit den Umsatz anzukurbeln.2.Der Vollständigkeit halber und um den aufgeführten Schaden belegen zu können, verwies ichnoch einmal auf das Anordnungsverfahren von 2004, was ihr einem Schaden von 1300 € plusGerichtskosten verursachte.3.Die zwei hoffnungslosen Anlage U Verfahren führte ich auf.4.Dann ging es um die Widerklage, in die meine Frau getrieben wurde, als Herr M aufgrund derschlechten Rechtslage seiner Mandantin in der Abänderungsklage merkte, die 335€ Unterhaltaus einem alten und völlig überholten Titel ließen sich nicht aufrechterhalten. Ich wies auf dieIdiotie dieser Idee hin, denn wenn man schon 335 € als Forderung nicht durchbekommt, mussder knapp doppelte Betrag noch aussichtsloser sein. Und dass die Chancen aussichtslos waren,bewies ich mit der Verhandlung vom Januar 2009, als die Richterin A meine Frau 75% derKosten aufbürdete, sprich etwa 1500 €.5.Ich beschäftigte mich mit seiner Beschwerde, die den Gang zum OLG bewirken könnte, beidem M chancenlos gegen die Folgen des neuen Unterhaltsrechts kämpfen würde.278


6.Dann führte ich den wiederholten Prozessbetrug auf, indem er ernsthaft behauptete, seineMandantin ging bis zur Schwangerschaft arbeiten. Im Schriftsatz vom 23.2.2005 schrieb eraber noch wahrheitsgemäß das Gegenteil.7.Auch kam mein Sohn zur Sprache, der ebenfalls von M ausgenommen wurde, indem erchancenlos Einspruch gegen das Teilversäumnisurteil einlegte, Schaden gut 600 €, dannaber Wochen später unsere Klage anerkannte.Wenige Tage später traf mich der nächste Schlag. Ich bekam eine Einladung für den nächstenGerichtstermin, den 29. April 2009. Eigentlich eine positive Botschaft. Allerdings nur, wenn eszwei Einladungen gewesen wären. Es war aber nur eine, nämlich zu der Sache mit derAbänderungsklage/Widerklage, bei der das Ergebnis eh fest stand, ich sollte zu 75% gewinnen.Aber es fehlte ein Termin für die Scheidungssache. Mein junger Anwalt, der vielleicht wiederbei seinem Meister auf dem Schoß sitzen durfte, schrieb wenige Tage zuvor, es istwahrscheinlich, die Richterin übergibt die Beschwerde zum abgelehnten nachehelichenUnterhalt und der nicht bewilligten PKH dem OLG Düsseldorf. Und genau diese Situation sahich jetzt. Allerdings kam bei mir die Frage der Möglichkeit eines Abtrennungsverfahren auf.Das bedeutete, die Ehe wurde zu diesem Termin geschieden, obwohl ein weiteres Verfahrendie wirtschaftlichen Verhältnisse endgültig regelte. Diese Abtrennung hätte den Vorteil fürmich gehabt, nicht mehr monatlich 118 € Trennungsunterhalt zu zahlen, den ich seit über 5Jahren nun in unterschiedlicher Höhe leistete. Zu diesem Zweck schrieb ich auch meineKoryphäe an, der der Richterin mal wieder eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zumThema Abtrennung vorlegen sollte.Aber in einer Sache hatte der Anwalt meiner Frau wieder mal einen Erfolg: Er verstand es wieimmer, die Scheidung in die Länge zu ziehen. Zwar bekam meine Frau dadurch ein par Monatelänger Trennungsunterhalt, wenngleich lächerliche 118 €, allerdings kostete ihr der möglicheGang zum OLG etwa 2000 €, waren doch ihre Chancen dort sehr gering, kämpfte sie dochgegen das neue Unterhaltsrecht, was wenige Wochen zuvor nochmals vom BGH bestätigtwurde. Anwalt M dagegen verdiente daran schätzungsweise 1000 €, ihm konnte die Niederlagevöllig egal sein. Nur im Fall der sehr wahrscheinlichen Niederlage stand für meine Frau dienächste Zwangsräumung an, vielleicht sogar der Gang ins Frauenhaus. Prozesskostenhilfe hattesie in einem solchen aussichtslosen Fall nämlich nicht zu erwarten.Als Anfang April mein Freund Anwalt M schrieb, dachte ich zunächst an einen etwasverspäteten Aprilscherz. Aber wie immer meinte er es ernst, war doch sein Schreiben wieimmer wirr und unbegründet. M versuchte eine Widerklage, schon seine zweite, um entwederden bevorstehenden Gerichtstermin wieder einmal hinauszuzögern oder sein Fuhrpark musstezur Frühjahrsinspektion. Ich sollte wieder einmal Auskunft geben über Einkünfte undVermögen, konkret Verdienstabrechnungen von März 2008 bis Februar 2009 und meinenSteuerbescheid von 2007. Darüber hinaus wollte er auch die Steuererklärung für das gleicheJahr sehen. Bis auf diese hatten wir aber alles schon lange offen gelegt, so dass der Mann sichwiederholte. Und eine Steuererklärung muss man nur in den seltensten Fällen vorlegen, etwabei Verdacht des Betrugs. Kurzum, das Niveau war wieder einmal äußerst niedrig, es gab wieimmer nur Wiederholungen, allerdings vermisste ich schon traditionell seinen Hinweis auf diehochschwangere genötigte Ehefrau. Die Koryphäe gab sich mit so einem Schwachsinnbekanntlich nicht ab, sondern wälzte wieder die Arbeit auf seinen Jünger Hm ab. Dieserkonterte sehr gut auf die Widerklage. Er wies zurecht auf die Verzögerungstaktik hin, ebensoauf die schon längst erfolgte Offenlegung meiner Finanzen. Folglich beantragte er die Klage279


abzuweisen und die Kosten meiner Frau aufzuerlegen. Sehr schön war sein Satz, "dieWiderklage war hinsichtlich des Zeitpunktes wie auch des Umfanges so unpassend wiemutwillig und unbegründet." Über den Ausdruck mutwillig stutzte ich anfangs. Als ich aber imFremdwörterbuch nachlas, es bedeute auch leichtfertig, bedenkenlos, gegen die Ordnungverstoßend, schadend, war ich über die harten aber absolut gerechtfertigten Worte sehr erstaunt.Sehr schön auch der Konter in Sachen Steuererklärung, als mein junger Anwalt einen kleinenLogikkurs veranstaltete, indem er darauf hinwies, aus einem Steuerbescheid gehen keineanderen Einkünfte hervor als aus einer Steuererklärung. Die schon peinliche Widerklage druckeich hier nicht ab aus Gründen des Niveaus. Daher hoffte ich auch, dass die Richterin so einenMist gleich im Papierkorb ablegte und nicht wieder den Verhandlungstermin verschob.Traurig war, wie Anwalt M durch fiktive Probleme wieder einmal versuchte, denScheidungskrieg zu verlängern, aber auch hemmungslos Kosten verursachte. Wusste er nicht,dass er meine Frau schon in den Bankrott getrieben hatte? Oder wollte er eine zweiteZwangsräumung verursachen nach dem Motto, es gibt genug Mietwohnungen, ziehen wir hin?Auf jeden Fall war der Mann mal wieder verantwortungs- und skrupellos, denn es ging ihm nurums Geldverdienen!Auch unser Gericht glänzte durch Verschiebungen. Erst wurde der Termin von Ende April aufMitte Mai verschoben, weil M angeblich einen anderen Termin hatte. Dann verschob dasGericht diesen Termin ohne Angabe von Gründen auf Anfang Juni. Bei diesem Termin ging esnicht um die Scheidung, sondern um die Abänderungs- und Widerklage, bei der das positiveUrteil theoretisch weitgehend feststand. In Sachen Scheidung musste ich warten, denn das OLGmusste evtl. über die Beschwerde des Herrn M entscheiden, in der es im wesentlichen um dennicht erreichten nachehelichen Unterhalt und um die abgelehnte PKH ging. Das konntetypischerweise 3 Monate dauern laut meinem Anwalt, also Scheidung vor Sommer war nicht inSicht, wobei auch noch die langen Sommerferien bevor standen, in denen erst Recht nichtsmehr lief. Ebenso unerfreulich war seine Aussage des nicht möglichen Abtrennungsverfahrens,sprich sofort geschieden werden und danach noch die offenen Probleme getrennt behandeln.Dies ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, aber fast fünfeinhalb Jahre Scheidunggehören nicht dazu, ist wohl in Deutschland Alltag. Für mich hieß das, weiterhin Unterhalt fürmeine Frau zahlen bis in den Sommer hinein, was meine Stimmung wieder regelrecht versaute.Auch die Gefahr einer weiteren Verzögerung bestand, da die Gegenseite noch keineForderungen zum Zugewinnausgleich gestellt hatte, obwohl wir schon vor einem Jahr eine Fristfür Anträge gesetzt hatten, natürlich ergebnislos. Als mein Anwalt Hm am Telefon noch anfing,dann machen wir eben eine Feststellungsklage, in der wir beweisen, dass kein Zugewinngeschuldet wird, musste ich ihn mal sofort kalibrieren, sprich ihm mal klar machen, was dasalles wieder kostet, und welche Zeit hierbei drauf ging. Das konnte er nicht dementieren.Davon ganz abgesehen hätte ich auch haushoch verloren, denn durch die ETW besaß ichschließlich Vermögen, was natürlich geteilt werden musste. Schließlich wollte ich meine Fraunie mittellos aus der Ehe gehen lassen!Schön auch, wie RA Hm permanent in seinen Schreiben auf die Verzögerungstaktiken derGegenseite hinwies und auch eine Frist für die Höhe des Zugewinnausgleichs stellte. Und inder Tat erfuhr ich wenig später, die Koryphäe hatte in meinem Fall die Federführung undverteilte entsprechende Instruktionen, was mich regelrecht beflügelte, mir Mut machte.280


Die Verhandlung der fiktiven ProblemeAm 3. Juni 2009 war es mal wieder soweit: Die legendäre Richterin A hatte wieder zurVerhandlung geladen, nachdem zwei Termine vorher ausgefallen waren. Da die Comedyshowsin den Privatsendern in der letzten Zeit langweilig waren, zog es mich besonders zumSpaßgericht, wo ich die besten Shows erlebt hatte, auch wenn diese nicht immer zum Lachenwaren.Es sollte um die durch die Pfändung hervorgerufene Abänderungs- und um die lachhafteWiderklage unseres Umsatzspezialisten gehen. Das Ergebnis stand eigentlich schonweitgehend seit der Januarverhandlung fest, zu 75% sollte ich gewinnen, nachdem feststand, meine Kündigung bei der Firma K war keine Erwerbsobliegenheitsverletzung, undmeine hohen Fahrtkosten waren gerechtfertigt. Lediglich in Sachen eheähnliche Verhältnissemeiner Frau sollte ich bisher keinen finanziellen Nutzen daraus ziehen. Natürlich hatte meineKoryphäe auf mein Drängen hin zu diesem Thema dem Gericht einen hervorragenden,rechtswissenschaftlichen Schriftsatz geschickt. Ob das allerdings half, blieb abzuwarten.Ich entwarf ein Fax, damit mein Anwalt einige Punkte präventiv vorbereiten konnte. Ich nahman, der Meister schickte wieder seinen recht unerfahrenen Jünger Hm, weshalb ich letzterenschon mal für die Schlacht fit machte.Folgende Punkte hatte er vorzubereiten:1. Er musste herausfinden, ob die Kostenverteilung bei der Pfändungssache nunrückwirkend geändert werden konnten, was ich dann ggf. auch verlangte. Schließlichverdammte mich die Richterin zu 65% der Kosten, weil die beiden Fragen zum ThemaKündigung und Fahrtkosten damals noch nicht entscheidungsreif waren.Einen Tag vor der Verhandlung teilte mir mein Anwalt mit, das Urteil war rechtskräftig,weshalb es nicht abgeändert werden konnte. Ich glaubte es einfach nicht, eshaute mich regelrecht um, denn damit kann jeder skrupellose Anwalt eine völlighoffnungslose Schlacht noch finanziell halbwegs retten, indem er mitVerleumdungen arbeitet, wobei natürlich nachträglich das Gegenteil bewiesen werdenmuss. Bis dahin werden aber werden die Kosten durch den unsicher gewordenenRichter entsprechend anteilmäßig auf beide Seiten abgewälzt.2. Die Richterin sollte Rechenschaft in der Verhandlung ablegen, warum in SachenScheidung noch kein Urteil bzw. Termin vorlag. Angeblich wartete sie noch auf eineVermögensauskunft, obwohl ich alles offen gelegt hatte. Nachfragen, was konkret!3. Und im Falle, dass die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau trotzdem Unterhalterforderten, sollten wir sofort Berufung ankündigen mit dem Hinweis, der Fallmusste auch auf Rechtsbeugung untersucht werden, weil man dann ggf.massiv gegen diese Richterin vorgehen konnte, war es möglicherweise schon derzweite Fall dieser Art. Daher musste dann auch herausgefunden werden, ob wir beieiner Berufung beim OLG Düsseldorf auch die Ignorierung des BGH Urteils mitden schwangeren Frauen mit behandeln konnten.Nach langer Zeit, nämlich erst am Vorabend der Verhandlung, nahm ich widerwillig meineAktivitäten auf, ich war in einer Art Passivität und innere Ruhe versunken, weshalb ich ersteinmal Schriftsätze der letzten Monate abheften musste, die alle bei mir noch rum flogen. Ichmerkte, so langsam ging mir die Kraft und Lust aus, nachdem ich viele gute Kämpfe in den nun281


fünfeinhalb Jahren abgeliefert hatte. Ich freute mich auf die Verhandlung, glaubte ich, dieseAkte würde nun endlich geschlossen….Ich war erstaunt, als ich meinen Sohn in der Verhandlung sah, der als Zuschauer teilnahm, abersehr verlegen und verschüchtert wirkte. Grußlos nahm er in recht sauberer Malerkleidung Platz,na ja. Allerdings ging mir dieser Anblick, mein Sohn saß nur etwa 2 m von meiner Frauentfernt, aufgrund der Anspannung erst nach der Verhandlung sehr nah. Man war eine Familie,aber man sprach nicht miteinander, sondern bekämpfte sich stattdessen völlig sinnlos, teilweisesogar auf krimineller Ebene. Musste das alles wirklich so enden? Nun, wenn man so einenKriegstreiber wie M als Anwalt hat, ist der totale Krieg garantiert! Schließlich wollte er nureins: Verdienen! Dieses Mal zeigte er sich sehr aktiv, auch wenn er nur durch fiktive Problemeund schon abgehakte Themen glänzte. So beschäftigte ihn wieder mal mein schwankendesFahrgeld Anfang 2007, sprich vor 2 Jahren. Dazu hatte schon Dr. K vorgetragen. Dann sollteich beeiden, keine weiteren Einkünfte zu haben als die in den Gehaltsabrechnungenangegebenen. Hielt mich der Mann für einen Handwerker, die ja bekanntlich noch nebenbeiviel Schwarzarbeit machen? Auf jeden Fall nahm die Richterin A meine Antwort ins Protokollauf.Dann ging sie sehr energisch auf das Thema eheähnliche Verhältnisse ein, worüber sie sichsehr viele Gedanken gemacht hatte. Das Abstreiten reichte ihr nicht, sie wollte mehr wissenüber das Verhältnis. So protokollierte sie auch die Dementierung der Lebensgemeinschaftmeiner Frau, was bei Überführung dann wie eine uneidliche Aussage gehandhabt würde. Sokamen sehr bohrende Fragen auf nach der Schreibweise des Namens, der Anzahl der Besuche,Autobenutzung, Übernachtungen, Bewirtung, Wäsche waschen. Natürlich log die Gegenseiteweiterhin hemmungslos auf Teufel komm raus und beschrieb das Verhältnis als einfacheWochenendbeziehung. Die Richterin bezog sich hierbei auf die Zeugenaussage des Verwalters,der bekanntlich drei Hausbewohner namentlich aufführte. Anwalt M bezeichnete dieseZeugenaussage als Denunzierung, machte sich darüber regelrecht lustig. An dieser Stelle griffich ein und wollte mal auf die Logik dieser Beweise hinweisen, indem ich meinte, dreiHausbewohner können doch nicht gleichzeitig einen an der Klatsche haben und allerumphantasieren. Das verstand allerdings die Richterin nicht. Auch an anderer Stelle bewies sieerhebliche Verständnisprobleme, als es um ihre unveränderte Meinung ging, erst nach 2-3Jahren eheähnlicher Beziehung von Unterhaltsverwirkung sprechen zu können. Sie verstandnämlich auch nach dreimaligem Lesen das hervorragende Schreiben meines Anwalts nicht, indem er die überobligatorischen Hausarbeiten in der Ehe ansprach. Aber diese Situation hattenwir schon einmal bei der Pfändung, worauf hin ich dann schnellstens Herrn Ri in die Wüsteschicken musste. Auf jeden Fall blieb die Richterin rigoros und sehr gereizt bei ihrerungewöhnlichen Auffassung, es müssen 2-3 Jahre bei so einer Beziehung vergehen, bis derUnterhalt verwirkt ist, und sie erwartete mehr Details in dieser Sache, nämlich konkreteAngaben zur Lebensgestaltung, etwa, wo treten sie gemeinsam auf, was machen siegemeinsam. Die Vorsitzende betonte, der Nachweis sei sehr schwer, aber wir hätten uns aufdiese Verwirkung des Unterhalts schließlich eingelassen. Der Nachweis der gemeinsamenLebensführung war nicht nur irrsinnig, sondern auch unmöglich, sogar für einen Detektiv.Sollte ich etwa Kameras und Drucksensoren im Bett installieren lassen, um nachzuweisen, wiees meine Frau täglich hart besorgt bekam? Die täglichen Übernachtungen ihres Lovers solltengenügen!Auch diese Rechtsauffassung, es reicht nicht, da täglich zu wohnen und zu übernachten, fandich wieder einmal sehr ungewöhnlich, wich von einem mir bekannten BGH Urteil extrem ab.Als ich bat, meine Tochter als Zeugin zu laden, lehnte die Richterin dies grundlos ab. GeradeViveka hätte viele Internas erzählen können, allerdings hatte sie auch ein282


Zeugnisverweigerungsrecht. Aber auch mein anwesender Sohn hätte dazu was sagen müssen,schon allein aus moralischen Gründen. Er sah doch live zu, wie hier Prozessbetrug in großemStil begangen wurde, nur damit seine Mutter noch mehr Unterhalt bekam und ihren Freund mitdurchziehen konnte, der wohl ziemlich geizig war. Man musste schon völlig eiskalt sein, in soeiner Situation zu schweigen und zuzusehen, wie der eigene verzweifelt kämpfende Vater mitunfairen Mitteln zur Ader gelassen werden sollte. Aber dafür hatte ich wenig später mit ihmeiskalt abgerechnet, indem ich ihn in eine Pfändung trieb, weil er seine Schulden aus derUnterhaltsklage nicht bei mir beglich.Die vorhandene Wohnung des Lebenspartners meiner Frau wertete die Richterinkorrekterweise ab, denn sie hatte selber mal bei ihrem Freund gelebt und zur Sicherheit ihreWohnung behalten, wie sie erzählte. Natürlich eine schwache und traurige Leistung, dieschriftliche Zeugenaussage von drei Hausbewohnern quasi zu ignorieren. Diese hätte sie ladenmüssen! Glaubte die Richterin etwa, der Lebenspartner meiner Frau übernachtet imTreppenhaus oder im Keller? An dieser Stelle hatten mein Anwalt und ich völlig versagt, dagepennt. Wir hätten meinen anwesenden Sohn als Zeugen aufrufen müssen. Auch wenn er einZeugnisverweigerungsrecht hatte, da verwandt mit der Beklagten, aber die Anwendung diesesRechts hätte schon Bände gesprochen. Denn eine Aussageverweigerung hätte bedeutet, erwollte seine Mutter nicht belasten. Ja, womit nur……… Aber selbst wenn mein Sohn nur dieÄußerung losgelassen hätte, er möchte zu dem Vorwurf des Zusammenlebens sich nichtäußern, wäre das sehr vielleicht nach §138 ZPO ein Anerkenntnis gewesen, dennAngelegenheiten, zu denen man schweigt, werden als wahr betrachtet. Tja, anwaltlicheLeistung mangelhaft, hinsetzen! Leider kamen diese tollen Ideen erst 5 Tage nach derVerhandlung bei mir auf.Dann versuchte RA M mir zu schaden, indem er nach meinen regelmäßigen Zahlungen derSicherheitsleistungen fragte. Ich gab wahrheitsgemäß an, keine Rückstände zu haben, was ihmnicht reichte. Ferner erzählte ich, alle 2 Monate zu zahlen, was für meinen Anwalt Hmunbedeutend war, Herr M aber am liebsten zur Pfändung verwendet hätte. Auf jeden Fallforderte er Zahlungsnachweise, die wir ihm aber nicht lieferten. Schließlich hatte mein Anwaltdie schriftliche Vorgabe von mir, auf fiktive Probleme des Gegners nicht mehr zu antworten.Die Richterin hielt sich hierbei raus. An dieser Stelle hätte ich M in seine Grenzen verweisensollen, aber meine Tagesform aufgrund einer durchzechten Nacht war sehr schlecht.Auch die berühmte erste Widerklage kam auf, wofür keine PKH gewährt wurde. Folglichhätte dieses Werk gar nicht erwähnt werden dürfen, schrieb doch M, dass nur bei Gewährungvon PKH er widerklagend einige Unterhaltspunkte beantragte. Zwar gab die Richterin zu, sieüberlegte noch, ob und in welcher Höhe sie evtl. PKH gewährt, und dies nur für die zweiteWiderklage. Vier Euro mehr Unterhalt für meine Tochter waren kein Problem für mich, aberbei der Forderung nach deutlich mehr Unterhalt für meine Frau aufgrund der weggefallenenVerpflichtungen gegenüber meinem Sohn hätte ich mehr zu zahlen. Da machte aber dieRichterin nicht mit, die dann den Einwand der möglichen eheähnlichen Verhältnisse brachte.Über diese Widerklage zu diskutieren war auch insofern völlig obsolet, sollte dasScheidungsurteil kurze Zeit später eintreffen, womit das Thema Unterhalt dann derVergangenheit angehört hätte.Die Richterin wies mich darauf hin, dass mein Sohn eine Zwangsvollstreckung gegen michhätte starten können, lag doch keine Abänderungsklage hierfür vor, und da spielt es auch garkeine Rolle, wie viel Lehrgeld mein Sohn verdiente. Der hätte Fußballmillionär in derBundesliga sein können, trotzdem hätte er aufgrund des Titels seinen dagegen vergleichsweise283


ettelarmen Vater pfänden lassen können! Diese Starrheit, fehlende Dynamik oder Flexibilitätunserer Rechtssprechung ist einfach schon einmalig, unglaublich!Dann forderte M noch einen 5 Jahre alten Steuerbescheid, weil er da wieder 3000-4000 €Rückzahlungen erwartete, die dem Zugewinnausgleich dann zugerechnet würden. Natürlichwar auch diese Zahl mal wieder Phantasterei, da wie immer um den Faktor vier zu hoch!Ebenfalls erwartete er als Vertrauen fördernde Maßnahme, wozu ich aber nicht verpflichtetwar, ihm alle Kontoauszüge aus dem Jahr 2005 zur Verfügung zu stellen. Das lehnte ich ab,hätte der Mann doch daraus gleich paar Dutzend fiktive Probleme generiert.Als mein Anwalt die Richterin fragte, wann es weiter gehe mit der Scheidung und was danoch fehlte, konnte sie keine Antwort geben. Irgendwas zum Versorgungsausgleich war nochbeantragt worden, wusste aber nicht, was genau, einfach unglaublich! Mir kam die Sachekomisch vor, hatte ich doch mittlerweile alles offen gelegt.Unverständlicherweise schnitt M auch das Scheidungsthema Eigentumswohnung an, die ervom Wert absichtlich viel zu hoch einstufte, nämlich mit 120.000 € da in recht guter Wohnlage.Ich erzählte von meinen Misserfolgen, die Wohnung selbst für 90.000 € loszuwerden, was ihnnicht interessierte, war doch der Stichtag für den Wert der Februar 2005. Glaubte der Mann imErnst, innerhalb von 4 Jahren sank der Wert um 30.000 €? Mir wurde im Nachhinein klar, dabaute der Mann die nächste fiktive Front auf, die noch viel Zeit kosten konnte. Der Gang zumOLG auch wegen dem Ehevertrag wurde immer wahrscheinlicher, um mich vorungerechtfertigten Zugewinnforderungen zu schützen, limitierte der Vertrag den Wert auf10.000 €.Eine weitere fiktive Front baute M auf, als es um den Rückkaufwert einer Versicherung ging,deren Wert sich durch mein Ausscheiden aus dem Konzern halbierte. Hier wollte der Anwaltals Stichtag den Februar 2005 angesetzt sehen, weil da der Wertverfall noch nicht vorlag.Auch machte die Richterin wieder einmal eine Anspielung auf meinen Anwälte Verschleiß,worauf M und sie sich um die Anzahl stritten. Sie glaubte, es waren nicht mehr als 3-4,während M als Leser meines Buchs auf 12 kam. Diese interessante Szene bewies vielleicht,die Richterin hatte dieses Buch zum Glück nicht gelesen!Am Schluss der Verhandlung nach etwa 65 Minuten rühmte sich RA M noch alsLangstreckenläufer in Verfahren, was ihm nach eigener Aussage langsam Spaß mache, auchwenn es sich nicht rechne. Damit meinte er sein Talent, mit Hilfe von fiktiven ProblemenVerfahren endlos in die Länge zu ziehen. Die Richterin entgegnete hierzu nur, die Parteienhaben schon lange keinen Spaß mehr. An dieser Stelle hätte ich von ihr eine Rüge erwartet!Auch ich muss mir den Vorwurf gefallen lassen, hier nicht pariert zu haben, nämlich mit derBemerkung, dass seine Langstreckenläufe zu Zwangsräumungen führten aufgrund vonBankrott. Aber diese Situation zeigte wieder einmal, wie dumm dieser Anwalt war. SeineEigenschaft, eigene Mandanten schwer zu belasten, kennen wir schon. Aber seinen eigenenRuf so durch den Dreck zu ziehen, dümmer geht’s nimmer!Nach der Verhandlung ohne Ergebnisse lud ich meinen Anwalt noch in die Kantine desGerichts ein. Nicht nur ich war fix und fertig, auch er machte einen sehr gestressten Eindruck,obwohl er etwa 14 Jahre jünger war als ich. Okay, ich gebe zu, ich hatte am Vorabend viel zuheftig die geglaubte, bevorstehende Einstellung der Abänderungs- und Widerklage mit einemschönen Pflaumenschnaps gefeiert, den ich zum Geburtstag geschenkt bekommen hatte, undder mich noch nachts schwer beschäftigte, weshalb meine Performance vor Gericht saumäßig284


war. Mit so was wie Herrn M würde ich normalerweise fertig, schließlich war M nur einarmseeliger Schaumschläger, weshalb ich mir an diesem Tag einen gewissen Lebenswandelschwor und diesen auch ab sofort rigoros durchzog.Herr Hm bezeichnete seinen Kollegen als besonders penetrant heute, die Richterin als flapsig,schon der zweite Anwalt mit dieser Meinung, bei der ich nur zustimmen konnte. Wirbesprachen noch weitere Aktionen bezüglich den eheähnlichen Verhältnissen, über die ich nochbessere Beweise bringen musste. Aber auch mein Anwalt richtete sich schon auf eine langeLaufzeit dieses Falls ein, wobei er mir erzählte, die längste Scheidungsdauer betrug bisher 10Jahre….. Wir erwogen den Gang zum OLG, weil die Richterin auch in Sachen eheähnlicheVerhältnisse eine merkwürdige Rechtsauffassung vertrat. Ich versprach meinem Anwalt, ihmein BGH Urteil zu schicken, in dem Trennungsunterhalt bei eheähnlichen Verhältnissen alsunzumutbar bezeichnet wurde, und in dem die Betreuung eines minderjährigen Kindes undHaushaltsführung überhaupt keine Rollen spielten. Er probierte mich zu trösten, weil wir soschnell einen Termin bekommen hatten, Ein anderes Gericht hatte ihm erst frühestens einhalbes Jahr später eine Verhandlung anbieten konnte aufgrund von Rationalisierungen.In einer defätistischen Stimmung fuhr ich wieder zur Arbeit. Wieder überhaupt keineErgebnisse, nur zweifelhafte Rechtsauffassungen und ein Ende nicht in Sicht. Insbesondere wares traurig, wie die Justiz völlig passiv und hilflos bei fiktiven Problemen und schonabgehandelten Fällen zusah, statt hier einen Riegel vorzuschieben. Zwar war Frau A heuteauffallend sachlich, allerdings zu passiv und wieder mit seltsamen Rechtsauffassungenauftretend. Offensichtlich kann man heute als Anwalt auf schon primitive Weise Geldverdienen, indem man fleißig fiktive Probleme erfindet und damit jahrelang die ohnehin völligüberlastete Justiz beschäftigt. Zwar machte mein junger Anwalt dieses Mal einen recht gutenvorbereiteten Eindruck, war aber viel zu passiv. Der hätte z.B. mit Fangfragen meine Frauregelrecht auf die Schlachtbank führen, der hätte den Gerichtssaal in einen zweiten OmahaBeach verwandeln müssen! Auch er bekam M wie die meisten seiner Kollegen einfach nicht inden Griff, wir waren die meiste Zeit in der Defensive, da M weitgehend die Verhandlungmoderierte. Der einzige Erfolgreiche diesbezüglich war zwar Dr. K, allerdings kann man seineunhöfliche und grobe Art auch nicht gerade als vorbildlich bezeichnen. Ebenso traurig war dieNichteinstellung der monatlichen Sicherheitsleistungen in Höhe von 216 €, obwohl dieRichterin den bisherigen niedrigen Unterhalt an meine Frau als korrekt einstufte und höherendemonstrativ verweigerte. Bisher hatten sich über 8.000 € Kaution angesammelt, und ein Endenicht in Sicht. Auch hier war die Passivität der Richterin zu bemängeln, obwohl ich am Endeder Verhandlung lautstark meinen Anwalt auf dieses Thema hinwies, was Frau A auchmitbekam.Was mich am meisten entsetzte, war das Stammtischniveau der Verhandlung. Da wurdenParolen, Abgehandeltes und fiktive Probleme in die Gegend geworfen und dann ausgiebigdiskutiert. Was völlig fehlte, waren jegliche rechtswissenschaftliche Auseinandersetzungen,mit denen man unsere konkreten Fälle mit Hilfe von Gesetzestexten, Kommentaren und Urteileder Obergerichte behandelte. Stattdessen hatte ich eher den Eindruck, hier wurden subjektiveBetrachtungen, Bauchgefühle geäußert, vielleicht lag auch schon Justizwillkür vor. Ich fragtemich, wozu brauchte man da überhaupt einen Anwalt? Doch nur zur Verteidigung desMonopols, die Multimilliarden Scheidungsindustrie muss schließlich gefördert werden. PulleBier in die Hand und fleißig Parolen entwerfen, das kann wohl jeder. Zum Glück entstandenkeine extra Gebühren für diesen ergebnislosen Tag, denn egal ob man einen oder beliebig vieleGerichtstermine hat in ein und der selben Sache, es fällt nur eine einzige Termingebühr an.Für mich bedeutete diese weitgehend sinnlose Verhandlung auch der Beginn von vielennotwendigen Arbeiten. Ich entwickelte Pläne, die eheähnlichen Verhältnisse noch besser offen285


zu legen. Mir kam hierbei die Idee eines Privatdetektivs auf, den dann meine Frau beierfolgreicher Ermittlung hätte bezahlen müssen laut einem BGH Urteil. Allerdings hätte ich dasGeld erst einmal vorstrecken müssen, ein weiterer Kredit wäre wieder hierzu notwendiggewesen, weshalb ich diese Idee verwarf und etwas anderes versuchte. Wahrscheinlich hättedieser Detektiv auch nicht gereicht, denn wie soll dieser vollständig herausfinden, wie das Paarseine Freizeit konkret verbringt. Dazu hätte man den als Untermieter in der Wohnungunterbringen müssen, was natürlich nicht ging. Auf jeden Fall war die Zeit der Ruhe vorbei, dasEnde noch lange nicht in Sicht. Recherchen im Internet waren angesagt und viele Aktivitäten,alles wegen den eheähnlichen Zuständen meiner Frau, die bewiesen werden mussten, wobei ichauf schmutzige Tricks nicht mehr verzichtete, schließlich liebten M und seine MandantinDreckschlachten.SchachzügeErst am Wochenende nach dem Kasperletheater in Wuppertal war mein Kopf halbwegs frei,und ich konnte klare Gedanken fassen. Zum Glück hatte ich gerade keine Beziehung.Allerdings hatte ich auch keine Lust mehr darauf, u. a. vernichtete der Scheidungskrieg oftjegliche Gefühle und Sehnsüchte in mir, was mir drei Frauen kurze Zeit später auch leiderschriftlich bestätigten. Wahrscheinlich war ich mittlerweile gar nicht mehr beziehungsfähig.Meistens warf man mir Unnahbarkeit, Verhärtung und Verbitterung vor. Ich setzte ein langes,frustriertes Schreiben an meinen Anwalt auf unter Einbeziehung der Koryphäe, die nununbedingt mit an die Front musste, in dem ich neue Strategien vorgab:1.Nur auf Anordnung des Gerichts auf fiktive Probleme und Wiederholungen antworten.2.Aufzeigen, wohin der sich rühmende Langstreckenläufer seine Mandantin mitsamt Kinderngeführt hatte, nämlich zur Zwangsräumung, was die Richterin nachdenklich machen, die somitweitere finanzielle Schäden verhindern sollte.3.PKH ablehnen für die Widerklage, da zu viele Indizien für die eheähnlichen Verhältnissesprachen, und bei falschem Vortrag PKH gemäß ZPO zu verweigern war.4.Ab sofort musste unbedingt die Koryphäe aktiv mit einbezogen werden, zusammen mit dieserWunderwaffe mussten wir die nächsten Termine wahr nehmen. Vielleicht hatte die Richterindann mehr Respekt vor ihm und verstand auch mal einen Schriftsatz, denn noch einmal ließ ichmich vor Gericht nicht von einem juristisch völlig unbedeutenden M in fiktive Problemeverwickeln und hinhalten! Natürlich war unsere äußerst schwache Richterinhauptverantwortlich, denn ich konnte mir eine solche Performance nicht beim OLG vorstellen,da sitzen schließlich meistens Profis mit erfolgreichem Werdegang, und dann mindestens dreiRichter gleichzeitig. War es Zeit, die Fronten dahin zu verlagern? Und wenn Frau A dannwieder irgendwelchen Mist erzählte, die m. E. gerne Rechtsbeugung beging, indem siedemonstrativ BGH Urteile ignorierte, dann konnte man sofort sagen, ok, Dr. Km hält jetzt malad hoc eine Vorlesung zu diesem Thema, dann wird die Frau direkt vor Ort kalibriert, und wirhaben endlich auch mal Ergebnisse und es geht vorwärts!!286


5.Die Richterin vertrat ja nicht nur die uns unbekannte Rechtsauffassung (aber nicht falsche!) beiden 2-3 Jahren eheähnliche Verhältnisse bis zur Verwirkung des Unterhalts, sondern auch beiden Angaben zu der gemeinsamen Lebensgestaltung, die wir im Detail vorlegen sollten.Dieser geforderte Nachweis war m.E. völlig unmöglich, selbst für einen Detektiv. Sollte ichetwa Kameras in die Decke und Kraftsensoren im Bett installieren lassen, um nachzuweisen,wie es meine Frau täglich hart besorgt bekam? Da täglich zu übernachten sollte Hinweis genugsein!! Diesem Thema musste sich die Koryphäe sofort annehmen.6.Die Richterin hatte konkret offen zu legen, auf welche Bescheinigung sie wartete, was dieScheidung verzögerte. Wir gaben an, da selber nachzuforschen.Ferner bat ich zum Schluss des Schriftsatzes, bei dem ein halber Sonntag draufging, um einenTermin beim Meister persönlich, den ich über ein Jahr nicht mehr gesehen hatte, da ich sehrschnell zu einem seiner Jünger abgeschoben wurde. 15 Mb Dokumente wie Grundbuch,Baubeschreibung zu meiner ETW sendete ich in weiteren Mails, damit Hm mal eineWertberechnung meiner Wohnung anstellen konnte, denn bei diesem Thema war M mal wiederganz gefährlich am phantasieren.Drei Wochen nach dem Gerichtstermin kreisten meine Gedanken immer noch um dasVerhalten der Richterin, die eigenartige Rechtsauffassungen vertrat und BGH Urteileignorierte. Mir kam die gute Idee, in Sachen Scheidung und Abänderungs-, Widerklageklageein beliebiges Urteil zu erzwingen mit dem Hinweis, wir wollen aufgrund der deutlichabweichenden Rechtsauffassungen des Amtsgerichts vor dem OLG Düsseldorf verhandelnunter gleichzeitiger Prüfung des Vorliegens von Rechtsbeugungen. Ich war mir sicher, in demFall würde die Richterin mit dem Rücken zur Wand stehen. Mal schauen, ob sie eineKurskorrektur vollzog. Natürlich musste ich diese Idee mit Dr. Km absprechen, der mitSicherheit nicht begeistert war, kuschen doch die Anwälte generell sehr devot vor den Richtern.Diese sogar indirekt anzugreifen, konnte meinen Spitzenanwalt sicherlich sogar verärgern.Zwanzig Tage nach der Verhandlung hatte ich einen Termin bei der Koryphäe erreicht.Seine Sekretärin fragte zwar nach dem Grund meines Besuchs, um wohl einen Grund zumAbwimmeln zu haben. Ich machte ihr unmissverständlich klar, wie miserabel die Sache liefund auch noch zig Jahre laufen würde, wenn sich nicht sofort was änderte, sprich neueStrategien entworfen wurden. Diese Sprache verstand die Frau, und sofort hatte ich einenTermin beim Meister persönlich.Schließlich war meine Zwischenbilanz 2009 sehr negativ. Zwar hatte ich jetzt einen sehrguten Anwalt, leider nur im Hintergrund, und seinen doch gut steuerbaren, sehr kooperativenAssistenten, folglich wenig interne Reibungsverluste, da die Schriftsätze meistens Klassewaren. Dennoch kam ich nicht wesentlich weiter als mit den anderen Nieten in derVergangenheit. Größtes, scheinbar unüberwindbares Hindernis war die Richterin, die mit sehrmerkwürdigen, subjektiven und flapsigen Rechtsauffassungen und Entscheidungsunlust auftratund sich in fiktive Probleme verwickeln ließ. Insbesondere solche Punkte wie 2-3 Jahreeheähnliche Zustände bis zum Verwirken oder Nachweis der Aktivitäten des Paars kamen mirsehr merkwürdig vor, fand ich doch solche Voraussetzungen in einem BGH Urteil vom20.3.2002 noch nicht einmal erwähnt. Dies war folglich auch meine erste Frage bei Dr. Km.Und so erschien ich am 23.6.09 bei der Koryphäe, um mal so richtig meinen Frust loszulassen.Diese wirkte recht locker, lächelte auch ab und zu mal, besonders ausgiebig und genüsslich287


eim Thema, dass es meine Frau wohl täglich besorgt bekam aufgrund der eheähnlichenGemeinschaft, was der Richterin nicht genügte. Meine Gegenüber war aber in den Antwortenwie immer professoral und sehr ernst. Allerdings war ich erschrocken, als er sich bei ihremNamen unsicher war. Wann hatte er sich zuletzt um meinen Fall gekümmert?Zuerst schnitt ich die schon erwähnte komische Rechtsauffassung der Richterin an. Dr. Kmmeinte nur, sie hatte wieder mal keine Lust zu entscheiden, und er gab mir absolut Recht, dieSache lief schief, ich musste kämpfen, kämpfen und nochmals kämpfen. Als ich ihm von dembescheidenen Wirkungsgrad meines extremen Engagements in diesem Unrechtsstaat erzählte,wurde er ganz ruhig und begrub diese billigen Parolen.Er gab mir die schon bekannten Tipps, nämlich wirtschaftliche Verflechtungen aufzuzeigen,oder, wo das Paar gemeinsam auftrat, was mir aber nicht weiter half. Dennoch zeigte er sichoptimistisch, als ich ihm von weiteren Zeugen und Schilderungen meiner Tochter erzählte. ZuRecht wies er mich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hin. Allerdings glaubte ich nicht so ganzan die Nutzung dieser Möglichkeit, hatte ich doch Viveka auch schriftlich unmissverständlichklar gemacht, hätte ich einen finanziellen Schaden durch ihre Nichtaussage, würde ich diesen inden folgenden Jahren an sie 1:1 weiterreichen. Möglichkeiten gab es genug, etwa ihrzukünftiges Lehrgeld auf ihren Unterhalt anzurechnen, und das drei Jahre lang.Dann stellte ich die Frage, ob in Sachen Ehevertrag, Ignorierung BGH Urteil Rechtsbeugungvorlag, ob ich nicht dagegen vorgehen konnte. Davon riet er mir lächelnd ab, nicht, weil hierkeine Rechtsbeugung vorlag, sondern die Chancen extrem niedrig waren. Da würde die Aktenur ein halbes Jahr lang beim Gerichtspräsidenten rum liegen, während in der Sache dann solange Pause wäre, mit dem sehr wahrscheinlichen Ergebnis, man könnte auch ohne BGH Urteilentscheiden, also keine Rechtsbeugung laut dem Gerichtspräsident, Klage abgelehnt. Dr. Kmwidersprach mir nicht, als ich den Spruch von den Krähen brachte, oder das Fazit abgab,Rechtsbeugung ist nur ein theoretischer Begriff in der Juristerei, der in der Praxis keineBedeutung hat. Aber ich fand die Aussage äußerst interessant, bewies sie doch dieNarrenfreiheit der Richter und die teilweise existierende Fassade der Obergerichte. Kurzum,ein Rechtsunwesen machte sich auch hier breit.Danach erzählte ich vom niedrigen Niveau der Verhandlungen, da sie nicht aufrechtswissenschaftlicher Ebene stattfanden, sondern reine Stammtische darstellten. Ich machteihm klar, wie sehr er fehlte, denn er wäre der einzige, der auf hohen Niveau operieren, undsomit M zum Schweigen bringen konnte, da letzterer nicht genügendem Fachwissen aufwies.Zwar lobte ich seinen jungen Assistenten, der für sein Alter ganz gut war, was aber bei weitemnicht vor Gericht reichte. Hierzu schwieg Dr. Km.Auch dementierte er nicht meine Idee, §1579BGB anwenden zu können, Stichwort Verwirkungvon Unterhalt bei Straftaten, um die 2-3 Jahre anhaltende Beziehung umgehen zu können, waser wohl seinem Kollegen Hm weitergab, der diesen Paragraphen etwas später für einenhervorragenden Angriff verwendete.Nach 25 Minuten beendete der Meister recht eilig das Gespräch, da noch ein Mandant draußensaß, für meine Vorgängerin hatte er gerade mal 15 Minuten übrig. Beim Rausgehen bat ich ihn,beim nächsten Mal mich persönlich bei Gericht zu vertreten, weil ich endlich mit V2 Waffenantreten wollte statt mit Volkssturm, worüber er lachte, aber kein Statement dazu abgab. Ichbetonte nochmals, es musste etwas passieren, ein genialer Schachzug war notwendig, so konntees nicht weiter gehen. Dieses juristische Leningrad musste endlich ein Ende haben. Und erversprach mir auch, da würde jetzt auch was geschehen, ohne mir Details zu verraten.288


Ich gebe zu, die Ergebnisse meines Besuchs waren sehr bescheiden, dennoch tat er mir sehrgut, beflügelte mich regelrecht, psychologisch gesehen daher ein Riesenerfolg. In diesemriesigen Juristensumpf hatte man endlich mal einen Fachmann gegenüber sitzen, der Ahnunghatte und mir somit etwas Hoffnung gab. Ich muss auch zugeben, sein äußerst souveränerAuftritt ist imposant, bei dem alle Anwälte schon am Besprechungstisch sitzen, betritt ererhaben das Besprechungszimmer, wirkt in den kurzen Gesprächen sehr überlegen, absolutsouverän, führend, professoral. Ich gestehe, das Video habe ich mir über ein Dutzend Malangeschaut, das vermittelte mir immer wieder ein Fünkchen Hoffnung in diesemUnrechtswesen und juristischem Sumpf.Zu Hause angekommen, setzte ich mich sofort ans Telefon, um noch ein paar Beweiseherauszufinden über die eheähnlichen Verhältnisse meiner Frau, bei denen ich wieder richtigaktiv wurde und auch werden musste. Schließlich reichten die Indizien für ihre eheähnlichenZustände der Richterin überhaupt nicht aus, egal, ob meine Nochfrau es täglich hart besorgtbekam oder nicht. In der Gerichtsverhandlung hätte die Richterin bestimmt wieder in ihrerflapsigen Art über sich erzählt und gesagt, hatte mal bei meinem Freund gewohnt, der es mirtäglich mehrfach hart besorgte, mir tut jetzt noch alles weh, und trotzdem waren das keineeheähnlichen Verhältnisse.Wenige Tage hatte ich ein interessantes Telefonat mit meinem Anwalt Hm. Er hatte sämtlicheBeweise in Sachen eheähnliche Verhältnisse in seinen Schriftsatz integriert, mehr dazu später.Ein guter Schriftsatz, in dem meine vielen Vorarbeiten Früchte trugen. Auch wenn ich michwiederhole, RA Hm war sehr kooperativ. An einer anderen Stelle allerdings wurde ich wiederskeptisch. Als es um den Zugewinnausgleich ging, was Thema des nächsten Schreibens werdensollte, hatte mich doch Herr Hm verrückt gemacht, Schulden zu Beginn der Ehe aufzuführen,weil diese Zugewinn angeblich senkend wirkten. Ein neues Gesetz ab September 2009 solltedies möglich machen. Ich freute mich dennoch darüber und kramte aus 22 Jahre alten Aktenalle Beweise hervor, auch wenn mir die Sache unlogisch vorkam, weswegen ich bei demGespräch noch einmal nachfragte. Und siehe da, genau das Gegenteil erzählte er nun. Einnegatives Anfangsvermögen erhöhte sogar den Zugewinn, ein positives konnte ihn nur senken.Außerdem galt die neue Regelung nicht für schon rechtshängige, also laufende Verfahren. Fürmich hieß dieser gewaltige Irrtum, wieder verdammt wachsam werden, denn von der Steuerungdurch meine Koryphäe konnte ich immer weniger feststellen, war diese sich noch nicht einmalmehr sicher beim Namen der Richterin.Wenigstens war der mittlerweile eintreffende Schriftsatz meines Anwalts Hm Klasse. Er hattewirklich alle Argumente meiner diversen Vorlagen integriert, insbesondere auch meinentaktischen Schachzug der Verwirkung des Unterhalts gemäß §1579 BGB bei Straftaten. Dieserkennt nämlich keine Mindestzeiten, so nach dem Motto, 2-3 Jahre darf man Straftatenausführen, erst danach werden diese entsprechend berücksichtigt. Hier reicht nämlich dassofortige Vorliegen aus, womit wir die Richterin theoretisch austricksen konnten, die erst nach2-3 Jahren Zusammenleben den Unterhalt verwirken wollte. Auch zitierte er schön das BGHUrteil vom 20. März 2002 - XII ZR 159/00, was ich ihm geschickt hatte, und er mitDankbarkeit annahm. In diesem kamen nicht die 2-3 Jahre vor, man sprach allgemein voneinem längeren Zeitraum. Auch mussten noch nicht einmal sexuelle Handlungen vorliegen (derLebenspartner in dem Fall war homosexuell), und er lebte noch nicht einmal in der Wohnungseiner Freundin! Kurzum, der BGH definierte eheähnliche Zustände schon auf niedrigsterEbene, aber unsere Richterin viel mehr an Voraussetzungen erwartete.Hm hatte mir den Entwurf kurzfristig am Telefon vorgelesen, bei dem ich noch einigevorsichtig formulierte Passagen ändern ließ und durch klares, undiplomatisches Deutsch289


ersetzte. Ich gebe zu, zwei ausgedachte, dennoch mögliche Argumente brachte mein Anwaltnoch in das Schreiben, bei denen ich anfänglich nicht begeistert war. Allerdings änderte ichschnell meine Meinung, denn wenn der Rechtsverdreher meiner Frau permanent in seinenteilweise schon senilen Schriftsätzen permanent log und hemmungslos Prozessbetrug beging,was die Staatsanwälte alle nicht bestritten, warum sollten wir immer nur ehrlich sein? MitWahrheit kam man bei diesem Gericht eh nicht weit, und der Richterin war es schließlich egal,ob da gelogen wurde auf Teufel komm raus, auf Rügen hatte sie immer verzichtet, dafür aberdas Opfer getadelt, nur weil es sich wehrte, den Teufel mit Belzebub austreiben wollte.Wir zählten vier neue Zeugen auf, darunter der Exfreund und der aktuelle Freund meinerTochter, die bei ihr regelmäßig ein- und ausgingen und alles mitbekamen, sowie die neuenVermieter, zu denen ich mittlerweile ein herzliches Verhältnis entwickelt hatte. Insgesamtlieferten wir ein Feuerwerk an Angriffen ab, schossen wie aus einer Stalinorgel. Für meineMühen wurde ich so richtig belohnt, was natürlich auch der sehr guten Kooperation mit RAHm zu verdanken war. Ich erhoffte durch diese Aktivitäten die Wende, denn es konnte einfachnicht sein, dass wir mit Hilfe von vielen Zeugen pausenlos aufzeigten, wie meine Frau jedenMorgen und Abend den Lachs gebuttert bekam, und der Richterin war das viel zu wenig!beantragen wir nochmals, das Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten für die Widerklage vom 15.05.08zurückzuweisen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zunächst voll inhaltlich auf unserenSchriftsatz vom 03.07.08. Die Beklagte hat bereits deshalb keinen Anspruch auf erhöhtenTrennungsunterhalt, da sie ihre Trennungsunterhaltsansprüche insgesamt gem. § 1579 Nr. 2, 1361 Abs. 3BGB verwirkt hat. Unsere Ausführungen zu diesem Verwirkungsgrund ergänzen wir anlässlich desgerichtlichen Hinweises im Termin vom 03.06.09 wie folgt:Ein länger andauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner kann dann zurAnnahme eines Härtegrundes gem. § 1579 Nr. 2 BGB n. F. mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiterenUnterhaltsbelastung für den Verpflichteten führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maßeverfestigt, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehegetreten ist. Ein räumliches Zusammenleben der neuen Partner ist daher keine zwingende Voraussetzungfür die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ebenso wenig eine gemeinsameHaushaltsführung.Entscheidend für die Unzumutbarkeit einer fortdauernden Unterhaltsverpflichtung ist vielmehr derUmstand, dass der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner in einer verfestigten Beziehung lebt, diePartner ihre Lebensverhältnisse so aufeinander abgestellt haben, dass sie wechselseitig füreinandereinstehen, indem sie sich gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren und damit ihrZusammenleben ähnlich gestalten, wie es sich aufgrund der nach außen dringendenGegebenheiten auch in einer Ehe darstellt (vgl. BGH Urteil vom 20.03.02, AZ: XII ZR 159/00), welches wirfür das Gericht zur Kenntnisnahme beifügen; BGH FamRZ 1995, 344. Diese Kriterien sind bezogen auf dieBeklagte und ihren Lebensgefährten. Die Beziehung zwischen dem Beklagten und Herrn F bestehtnach Informationen des Klägers seit März 2007. Beweis: Zeugnis der Frau Viveka Land, b. b.Die Beklagte selbst hat zumindest eingeräumt, in freundschaftlicher Beziehung zum ihm seit Mai 2007 zustehen. Seit dieser Zeit leben Herr F und die Beklagte nahezu permanent in der Wohnung der Beklagtenzusammen. Es gibt kaum einen Tag in der Woche, an dem er sich nicht zumindest zeitweise bei derBeklagten aufhält. Dies bedeutet auch, dass er regelmäßig bei der Beklagten übernachtet. Seit dem Umzugexistiert ein gemeinsames Schlafzimmer, was von beiden genutzt wird. Vor dem Umzug haben beide imWohnzimmer der kleinen Wohnung geschlafen, während die Tochter im Schlafzimmer übernachtete.Beweis: Wie vorDie Beklagte und Herr F essen regelmäßig gemeinsam zu Abend und frühstücken gemeinsam. Soweitbeide nicht arbeiten müssen, werden auch die Tage miteinander verbracht. Beweis: Wie vorAußerdem werden Einkaufe für den gemeinsamen Haushalt zusammen oder auch durch den Lebensgefährtender Beklagten allein unternommen. Beweis: Wie vor.Auch gehen beide zusammen mindestens einmal pro Woche abends aus. Beweis: Wie vor.Seit Weihnachten 2007 ist die Beklagte jedes Jahr an den Weihnachtsfeiertagen zusammen mit Herrn F beidessen Eltern zu Besuch gewesen. Beweis: Wie vor.290


Schließlich erhält die Beklagte von Herrn F ein monatliches Wirtschaftsgeld von ca. 200,00 €. Beweis: ….Beim Umzug aus der Wohnung in Wuppertal zur jetzt aktuellen Wohnung der Beklagten im März 2009 hatHerr F kräftig mitgeholfen, d. h. über viele Stunden hinweg. Beweis: Zeugnis des Herrn Ludger F b. b.Zum Beweis der Tatsache, dass der Zeuge F seit etwa März 2007 bis zum Umzug Ende März 2009 in derWohnung Hstr. in Wuppertal regelmäßig gewohnt hat, d.h. in der Wohnung ein- und ausgegangen und dortauch die Nächte verbracht hat, zu dem die Beklagte das Haus mit dem Zeugen F häufig auch zusammenverlassen und zusammen wieder betreten hat, benennen wir als Zeugen: ……, …., …..,….Auch in der neuen Wohnung lebt der Zeuge F nahezu ständig mit der Beklagten zusammen.Beweis: Zeugnis der Eheleute E. und A. E, Zeugnis des Herrn Andre S, zu laden über die Zeugin Viveka LandNach oben Gesagtem steht unzweifelhaft fest, dass die Beklagte und der Zeuge F in eheähnlicher Art undWeise zusammen leben und ihre Lebensverhältnisse so aufeinander abgestellt haben, dass siewechselseitig füreinander einstehen, sich gegenseitig (auch finanziell) Hilfe und Unterstützung gewährenund damit ihr Zusammenleben so gestalten, wie es sich nach außen auch in einer Ehe darstellt. DerTatbestand der Verwirkung ist demnach erfülltNach diesem gelungenen Werk konnte ich mich auf den nächsten Schriftsatz eine Woche späterfreuen, in dem es um die Scheidung ging, für die ich mir auch einige taktische Schachzügeausgedacht hatte. Allerdings wollte hierbei nicht so recht Freude beim Lesen des Entwurfsaufkommen. Hm verschwieg der Gegenseite den Verkauf der ETW zu einem recht niedrigenPreis, der sich zwangsläufig aus dem desolaten Immobilienmarkt ergab. Als ich ihn telefonischnach dem Grund fragte, gab er mir §1365 BGB an, nachdem ich die ETW gar nicht verkaufendurfte, da sie mir nicht allein gehörte aufgrund des momentan für ungültig erklärtenEhevertrags. Mehr sagte er dazu nicht. Als ich Tage später ihn nach einigen erfolglosenVersuchen wieder ans Telefon bekam, und ich nach genaueren Konsequenzen, Gefahren fragte,ich ahnte so einiges, rückte er endlich mit der Sprache raus. Der Notarvertrag wäre nichtiggewesen, und die Käufer hätten die ETW wieder an mich zurück verkaufen müssen. Da wir RAM kannten, hätte er hiermit eine neue Umsatzmöglichkeit gefunden. Ich war platt, denn schonMonate vorher hatte ich meinem Anwalt meine Verkaufsabsichten angekündigt, wobei keineBedenken seinerseits aufkamen. Er stimmte mir zu, durch ein BGH Urteil zu meinen Gunstenkonnte ich beim OLG erfolgreich den Vertrag verteidigen. Allerdings lag hier Konfliktpotentialvor, das wohl einen Gang zum OLG notwendig machen konnte. Dennoch informierte ich dieKaufinteressenten, mit denen ich zum Glück noch keinen Kaufvertrag notariell abgeschlossenhatte. Denen musste ich kleinlaut den Fehler meines Anwalts zugeben. Ich konnte nur hoffen,die potentiellen Käufer konnten ihre Kündigung der Mietwohnung rückgängig machen, dennsonst hätten Regressansprüche gegen mich aufkommen können. Zum Glück hatten dieKaufinteressenten viel Verständnis für meine Lage. Und in der Tat warteten die Geier schonauf meinen Fehler. Selbst meine völlig an der Scheidung desinteressierte Tochter wusste, dassich die ETW nicht veräußern durfte, das war offensichtlich schon Thema zu Hause, und alsViveka auch noch meinte, ihre Mutter ließ sich nicht so billig abspeisen, war mir klar, hier istdie nächste Schlacht nicht nur vorprogrammiert sondern auch eine Scheidung mit fast 7 JahrenLaufzeit, dank des sehr gemächlich und passiv arbeitenden Amtsgerichts.Ein anderer kleiner Fehler, der mich knapp 500 € gekostet hätte, war das Fehlen des ThemasSteuerrückerstattung 2004, obwohl ich ihm lange vorher geschrieben hatte, dass auch meineFrau im gleichen Jahr erhebliche Steuerrückerstattungen hatte, was ich mit einem Schreibenmeiner Exanwältin He belegte.Was mich sehr ärgerte, war der äußerst schwache Versuch, dem Gericht klarzumachen,warum meine ETW nicht 125.000 € wert war. Da wurde lediglich geschrieben, mehr als87.000 € wurden nicht von den Käufern geboten. Mit so einem labbrigen Schriftsatz hätte sichdoch M genüsslich den Hintern abgewischt, wofür ich sogar vollstes Verständnis gehabt hätte!Und das Gericht hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit diese 125.000 € beim Zugewinnausgleich291


erücksichtigt, mit der Folge für mich, ca. 15.000€ mehr zahlen zu müssen! Mein Anwalt Hmhätte da im Internet recherchieren müssen, zumal er am Arbeitsplatz Internetzugang hatte oderImmobilienmakler kontaktieren sollen, zumal er auch alle Unterlagen zu meiner ETW besaßwie Baubeschreibung, Grundrisse, Grundbuchauszug, etc.. Aber nichts geschah. Ich schautemir dieses Trauerspiel eine Woche an und ging selber ins Internet mit dem Ergebnis, nach 20Minuten bei der renommierten Tageszeitung „Die Welt“ eine Kurve zu finden, die diePreisentwicklung von ETW von 2005-2009 zeigte. Demnach lag sie am Stichtag Februar 2005nur um lächerliche 3,6% höher statt wie behauptet etwa 30% als im Juni 2009, alsounbedeutend höher, womit ich gut 12.000 € sparte!Auch widerlegte ich das Argument von RA M, meine Immobilie befand sich in recht guterLage, womit der Preis hochgetrieben werden sollte. Fünf Minuten Surfen reichte hier aus, umauch hier das Gegenteil zu beweisen. Darauf ging mein Anwalt überhaupt nicht ein und öffnetedamit Tür und Tor für eine weitere Verhandlung der fiktiven Probleme. Auch wenn ich michwiederhole, aber ich kann es nicht oft genug tun, Anwälte bereiten sich selten auf Schriftsätzeund Verhandlungen vor, man muss sie an die kurze Leine nehmen, am besten in denWürgegriff und sie in die richtige Richtung zerren! Am besten alles selber herausfinden, denAnwälten Vorgekautes servieren, und diese nur als Postboten verwenden! Überlässt man ihnenIhr Schicksal, dann sind Sie, sehr geehrte Leser, oft verloren!Zwei Wochen später ließ ich mir, nachdem ich Herrn Hm angemahnt hatte, einen korrigiertenEntwurf schicken. Dieses Mal hatte er meine Beweise für den tatsächlichen Wert der ETW sehrschön integriert. Auch ging er auf die Steuerrückerstattung 2004 ein, ohne allerdings denBeweis in Form des Schreibens der RA He dafür anzugeben. Allerdings stellte dieses Schreibenmehr Pflicht als Kür dar. Taktische Züge fehlten völlig. Beim reduzierter Rückkaufwert derVersicherung hätte man argumentativ kurz bringen müssen, bei mir lag keine Erwerbobliegenheitsverletzungvor laut der Richterin am 3.1.2009, folglich konnte man mir nicht die3447 € in Rechnung stellen! Nur zu schreiben, der Rückkaufwert liegt bei 1000 statt 3447 €,war viel zu wenig, das war Kanonenfutter für den Gegner, der bestimmt daraus gleich dasnächste fiktive Thema generiert hätte.Leider wurde auch der Spruch des Herrn M mit dem Langstreckenläufer nicht erwähnt,nämlich wo das hinführte (Zwangsräumung). Hier hätten wir taktische Vorteile bei derRichterin erzielen können, die dann wahrscheinlich eine noch längere und ruinöse Scheidungverhindern konnte!Ebenfalls fehlte der wichtige Hinweis, dass bei überhöhten Zugewinnforderungen wir wegendem nichtigen Ehevertrag den Gang zum OLG planten mit dem BGH Urteil von 2005 imRücken. Somit wurde wahrscheinlich ein Kampf um die ETW schon im Keim erstickt.Schließlich hatte unsere Richterin Angst vor dem OLG und musste weiterhin an den moderaten12.500 € Abfindung festhalten. Auch konnte ich mir bei diesem Gedanken auch keine Freudebei meiner Frau vorstellen, die zweifellos die weiteren hohen Ausgaben kannte.Wenigstens hatte Hm einige Tage zuvor extrem höflich in einem separaten Schreiben Auskunftvon der Richterin erbeten, auf welche Angaben sie noch wartete. Hier hätte man durchaus aufdie schon lange Zeit des Wartens und der weiteren Prozessverschleppung verärgert hinweisenkönnen, aber Anwälte treten bekanntlich immer devot kriechend vor den Richtern auf.Meinem Advokaten hatte ich sofort nach Sichtung des Entwurfs diese lange Mängellistezugefaxt. Gleichzeitig holte ich mir den Burschen persönlich ans Telefon, um meinen Frust loszu werden, Zeit für einen verbalen Einlauf. Wäre er nicht der Assistent der Koryphäe gewesen,292


die ich bei Laune halten musste, hätte ich Herrn Hm so rund gemacht, dass er sich für den Restdes Lebens selber einen hätte blasen können, so sauer war ich auf ihn! Ich fragte ihn offen, ober Schachspieler sei. Sehr verwundert und ein wenig verärgert verneinte er diese Frage, dasSpiel kannte er, aber es sei ihm zu schwer. Er erkundigte sich nach dem Grund der Frage. Ichmachte ihm klar, man merkte schon, er war kein Schachspieler, denn dem Schriftsatz fehltenjegliche taktische Züge. Dieser war berechenbare Geradeausjuristerei ohne jeglichen Glanz.Herr Hm widersprach dem nicht. Ich empfahl ihm zum Schluss, sich unbedingt dem Königaller Spiele zu widmen, denn da lernte man Taktik, Strategie und logisches Denken. Ich binnoch heute meinen Eltern äußerst dankbar, mir dieses Spiel mit etwa10 Jahren beigebracht zuhaben!Ich ruhte mich nicht auf meinen Lorbeeren aus. Ich machte mir intensiv Gedanken, wie ich denDruck auf meine Frau massiv erhöhen konnte. Ich musste sie zur Aufgabe der ganzen sinnlosenRechtsstreitereien treiben. Zwar war sie schon über eineinhalb Jahre lang völlig bankrott, abersie wollte einfach nicht fallen. Zeit, ein Schachmatt zu planen, denn auch ich sehnte mich nachRuhe und Frieden, zumal meine Arbeitsqualität und Motivation in der letzten Zeit mager war.Dazu hatte ich zwei Kontopfändungen gegen sie laufen, ihr Konto war 2 Wochen lang gesperrt,bis endlich das mir zustehende Geld überwiesen wurde. Mir machte das keineswegs Spaß, wasmir erst richtig bewusst wurde, als meine Tochter am Wochenende bei mir war, und sie denleeren Kühlschrank zu Hause beklagte. Ihr Bruder ging von seinem Geld für alle einkaufen. Ichhatte Tränen in den Augen, und mir wurde wieder einmal der ganze sinnlose Krieg bewusst,aber auch, wie negativ man sich durch diesen veränderte ohne es zu wollen, in den ichunfreiwillig rein getrieben wurde, in dem es keinen Platz mehr für Gefühle und Moral gab.Dafür ging ich aber am nächsten Tag mit Viveka in die Stadt und verwöhnte sie, einmal miteinem dicken Schein für ihr ordentliches Zeugnis, und als sie noch eine schicke Bluse sah,holte ich ihr die auch noch raus. Zwei Wochen später bezahlte ich auch noch die Hälfte ihrerangeblichen Urlaubsreise nach Holland. Lange Zeit hatte ich völlig unbewusst den Fall und dasLeiden meiner Kinder ignoriert, zu sehr war ich auf die Kämpfe fixiert und emotional tot. Jetzt,da ich mir dessen bewusst wurde, federte ich meine Tochter weich ab, mein Sohn hatte zudiesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu mir aufgrund meines heftigen Briefes wegen seiner nichtbestandenen Gesellenprüfung.Ebenfalls reichte mir unser Schriftsatz mit den Beweisen noch nicht aus. Ich plante denentscheidenden Vernichtungsschlag, wozu ich unglaubliche und unbestreitbare Beweiseauftrieb. So besaß ich zahlreiche Fotos, die die viele Wäsche des Liebhabers meiner Frau inihrer Wohnung zeigten. So belegte er große Teile des Kleiderschranks mit seinen Hemden undSchubladen mit seiner Unterwäsche. Für einen Wochenendbesucher auffallend viel Kleidung!Auch wurde das komplett zerwühlte Doppelbett meiner Frau Freitag nachmittags fotografiert.Sollte sie etwa fünf Tage lang vergessen haben, die Bettseite ihres Lovers herzurichten?Bestimmt nicht! Ich forderte meinen Rechtsbeistand auf, kurzfristig den Lover meiner Frau alsZeugen laden zu lassen und der Richterin die Einzigartigkeit dieser vernichtenden Beweise klarzu machen. Dieser sollte unter Eid die Frage der Lebensgemeinschaft unter einem Dachbeantworten. Bei Leugnen müsste er uns diese knallharten Beweise erklären. Somit wäre dieGegenseite schachmatt, denn es könnte nichts mehr geleugnet werden. Schließlich wurde ichfast ständig von einem Albtraum geplagt: Bei dieser schwachen und hilflosen Justiz konnteman mit Prozessbetrug leicht durchkommen. Anwalt M hätte sich doch bei einem Sieg seinerMandantin vor Schadenfreude und Genugtuung so lange einen runter geholt, bis er Schwielenan den Händen gehabt hätte! Anschließend wäre er in den Baumarkt gefahren und hätte sichArbeitshandschuhe gekauft. Nach dem Motto, Unwahrheiten und fiktive Probleme ersetzenFachwissen und Recht, wollen wir mal diese nicht ernst zu nehmende Justiz so richtig293


eschäftigen und ablenken. Ich hätte dann dagestanden wie ein Depp, zwar im Recht, aber keinRecht bekommen, dafür jedoch saftige Rechnungen und Nachzahlungen.Aber zurück zu meinem Plan, die Gegenseite mit diesen vielen vernichtenden Beweisen zuüberführen. Damit wäre auch der Unterhalt nach §1579 verwirkt, wobei ich dann die Taktik derProzessverschleppung des Herrn M vielleicht fortsetzen würde. Schließlich war es für mich nurvon Vorteil, meine Frau irgendwann mal in ein paar Jahren auszuzahlen. Mal schauen, wielange sie finanziell noch durchhielt.Während der Urlaubsabwesenheit meines Anwalts im August 2009 musste ich michwieder über ihn ärgern. Ich wartete vergebens auf den schon besprochenen Schriftsatz über denZugewinn in überarbeiteter Form. Hm sollte noch die unglaubliche Bemerkung seines Kollegenmit dem Langstreckenläufer hinzufügen, ebenso als Beweis das Schreiben der Anwältin Hezum Thema Steuerbescheid. Auch die Bitte ans Gericht, den Freund meiner Frau zu laden inSachen eheähnliche Verhältnisse blieb aus. Am zweiten Arbeitstag meines Anwalts holte ichihn mir wieder ans Telefon, er sollte mir Rede und Antwort stehen. So schickte er denunkorrigierten Entwurf an das Gericht, ich bekam keine Kopie davon. Auch bei dergewünschten Zeugenladung, der Lebensgefährte meiner Frau, unterstellte Hm mir, wir hätten ineinem Telefongespräch darauf verzichtet, stellt dieser Zeuge doch ein Risiko dar, sollte er dieLebensgemeinschaft bestreiten. Ich machte meinem Rechtsbeistand klar, dass ich mir in SachenBeweisbeschaffung mir nicht den Hintern aufriss, um dann einen Rückzieher zu machen! Ichordnete an, sofort tätig zu werden. Auch konnte mein Gesprächspartner mir nicht sagen, ob inder Zwischenzeit Post vom Gericht angekommen war, die Akte lag bei der Koryphäe nebenan.Peinliche Aussage meines Rechtsbeistandes, bewies sie doch die Gleichgültigkeit und dasDesinteresse an meinen Fällen! Glaubte der etwa, ein toller Schriftsatz war angekommen undKm wedelte sich vor Begeisterung einen von der Palme, wobei Hm nicht stören wollte?Da mein Sohn es nicht für nötig hielt, mir die 936 € aus dem verlorenen Rechtsstreit um seinenUnterhalt zu begleichen, ordnete ich an, einen Gerichtsvollzieher einzuschalten. Die genaueVorgehensweise konnte Hm mir sehr gut erklären. Mein Sohn würde bei Nichterreichbarkeitdann beim Gerichtsvollzieher eingeladen, bei dem er seine persönlichen Verhältnisse offenlegen müsste. Sollte Brutus auch hierzu keine Lust haben, würde er vom Gericht geladen,notfalls per Zwangsvorführung. Worüber ich mich aber wieder ärgerte, waren Hmsmoralischen Bedenken, schließlich handelte es sich um meinen Sohn. Da platzte mir derKragen und ich musste Hm erst einmal an die letzte Gerichtsverhandlung erinnern, in der sichmein Sohn als Zuschauer hinsetzte und eiskalt zusah, wie hemmungslos Prozessbetrug gegenmich begangen wurde. Somit bewies ich die schon lange vorliegende Nichtexistenz von Moral,und so konnten wir auf der gleichen Ebene weiter machen! Das nennt man in der Physikübrigens Actio - Reactio, hatte Newton vor etwa 500Jahren schon entdeckt, ist ein Naturgesetz!Ich setzte sofort am Ende des Telefonats ein Protokoll auf und schickte es meinem Anwalt undseiner Sekretärin per Mail mit der Bitte um Lesebestätigung. Auch wenn ich mich wiederhole:Aber jedes Gespräch mit einem Anwalt schriftlich fixieren, damit es nicht heißt, es wurde abergesagt….. So konnte Hm später nicht behaupten, er hätte mich überzeugt, keinenGerichtsvollzieher zu bestellen und auch von der Ladung des Zeugen abzusehen!Am 27. August 2009 haute mich ein Schreiben des Familiengerichts regelrecht um, aber diesesMal positiv: Die Richterin A hatte alle, wirklich alle je von uns benannten Zeugen zurVerhandlung am 28.10.2009 geladen! Es ging um den Lebensgefährten meiner Frau und deneheähnlichen Verhältnissen, die nach wie vor geleugnet wurden, um mehr Unterhalt zubekommen. Die Liste der Namen glich schon fast einem Telefonbuch. Neun Zeugen warenaufgeführt, darunter die beiden gegenwärtigen Vermieter, der letzte Verwalter, zwei294


Ex-Hausbewohner und der gegenwärtige Freund meiner Frau, Herr Ludger F. Hinzu kamender Ex-Freund und der gegenwärtige Freund meiner Tochter, die da fast täglich ein- undausgingen, sogar dort regelmäßig übernachteten. Und wenn man dort sogar schlief, bekam mansehr viele Details mit, etwa, wer dort auch noch übernachtet und wie oft. Kurzum, sehrwertvolle Zeugen, die kein Aussageverweigerungsrecht besaßen!Ich glaubte zwar nicht, dass meine Tochter verhört wurde, aber sie stellte durch ihre Präsenzein starkes Druckmittel dar, ein Schreckgespenst, das berühmte Damoklesschwert, was da überBirgit und ihren Liebhaber baumelte. Ein taktisch genialer Schachzug der Richterin! Sollte sieetwa in der Zwischenzeit Schach gelernt und sich daher brillante Logik angeeignet haben?Zwar besaß Viveka ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber ich hatte ihr ja oft genug klargemacht, auch schriftlich, trage ich durch ihre Nichtaussage einen Schaden davon, gebe ichdiesen an sie 1:1 weiter! Möglichkeiten durch ihre bevorstehende Lehre boten sich an. Unddieses Versprechen hatte sie vielleicht begriffen, suchte sie doch bei mir eher die finanziellenVorteile.Insbesondere die Ladung der neuen Vermieter muss man sich einmal genüsslich auf der Zungezergehen lassen. Die sollten live erleben, wie ihre Mieterin nicht nur ihren Ehemannunterhaltsmäßig betrog, sondern auch noch die anderen Mieter bezüglich der Nebenkosten überden Tisch zog, indem die sehr netten Vermieter sich ein trojanisches Pferd ins Haus geholthatten. Auch hielt ich die sehr wahrscheinliche Begegnung Exverwalter - neue Vermieter fürsehr gefährlich, denn wenn letztere von ihm die Gründe für die Auszug aufgetischtbekamen, dann konnte es für meine Frau gefährlich werden, oder zumindest äußerst peinlich!Aber auch die Ladung des Lebensgefährten meiner Frau fand ich Klasse. Ich konnte mir kaumvorstellen, dass er den Betrug mitmachte und ein Strafverfahren riskierte. Sollte er dennochdie krumme Bahn bevorzugen, hatten wir noch ein Dutzend schöner Fotos aus seinemKleiderschrank, bisher die Besten, mit denen wir ihn dann konfrontieren wollten.Kurzum, viele hochkarätige Zeugen! Es rollte scheinbar eine Armada auf Birgit zu, bei derselbst mir angst und bange wurde! Ehrlich gesagt, wenn ich wüsste, da sagen neun ernsthafteZeugen gegen mich aus, ich würde gar nicht erst zur Verhandlung gehen!!! EinVersäumnisurteil gegen mich und ein Ordnungsgeld wären da noch ein weitaus geringeresÜbel! Auf jeden Fall würde ich mir so eine Blamage ersparen, und müsste mich da nicht alsBetrüger vor einer Schar Leute vorführen lassen! Kurzum, wenn ich Anwalt wäre und so eineMandantin hätte, würde ich dringend zum Werfen des Handtuchs raten! So erspart man sichwenigstens eine Riesenblamage und man muss sich nicht live anschauen, wie fast ein DutzendMenschen die Sau vor versammelten Publikum abwechselnd durchs Dorf reiten, mal bayrischformuliert.Allerdings war die Zeugenladung für mich kein billiger Spaß, denn das Gericht wollte einenVorschuss von 80 € pro Zeuge haben (Stichwort Zeugengeld), macht bei insgesamt 9 Leuten720 €. Sollte meine Frau überführt werden, der ganze Betrug auffliegen, musste sie letztendlichdiese Kosten tragen. An diesem Tag war ich daher in besonders guter Stimmung. Endlichschien die Saat aufzugehen, die ich zwei Jahre lang mit viel Aufwand gesät hatte. Ich lasmehrfach die Liste des Gerichts, wobei mir jedes Mal vor Genugtuung und Freude fast einerabging!Für mich war dieses Schreiben auch der Auftakt, meine Aktivitäten wieder aufleben zu lassen.So schickte ich meinen Anwälten eine Email, in der ich das Erscheinen der Koryphäe295


zum Showdown Ende Oktober forderte. In einem weiteren Schreiben schoss ich die Herrn aufdieses Event ein, gab schon mal die Verhaltensweise vor. Hier ein kleiner Auszug:Wir werden uns für den Showdown am 28.10.09 raffinierte und gemeine Fangfragen an die Zeugenausdenken, damit wir da nicht wie bisher so andächtig bei Gericht sitzen wie in der Kirche! Schließlichhaben wir es mit einer sehr schwachen und hilflos wirkenden Richterin zu tun! An diesem Tag müssen wirden Gerichtssaal für den Gegner in einen zweiten Omaha Beach verwandeln!! Mit neun Zeugen und bestemBildmaterial muss eine Aufdeckung des Betrugs leicht möglich sein!Aber auch gegenüber dem Gericht wurde ich aktiv, indem ich noch einigeHintergrundinformationen zu den Zeugen aufführte, die mein Anwalt nicht für nötig hielt zuerwähnen. So wollte ich nach Möglichkeit die Vernehmung meiner Tochter vermeiden, da nochauf andere hochkarätige Zeugen existierten, auf die ich hinwies. Aber auch einen taktischenVorteil wollte ich mir schaffen. So führte ich die Folgen der langen Prozessdauer auf, StichwortZwangsräumung, was mein Anwalt ebenfalls nicht für nötig hielt. So war die Richterinbestimmt schockiert über diese Vorfalle, und beschleunigte vielleicht die Verfahren, um meineFamilie vor dem weiteren finanziellen Fall zu bewahren. Aus Loyalitätsgründen fragte ichmeinen Hm per Mail, ob dieser etwas gegen mein Versenden dieses Schreibens hatte, aber wieso oft üblich bekam ich keine Antwort. So ging der kurze Schriftsatz auch ohne seinen Segennach zwei Wochen heraus. Schließlich hat es ein Mandant nicht nötig, bei Unlust seinesRechtsbeistandes Nachteile hinzunehmen:begrüßt der Unterzeichner die längst fällige Ladung der neun Zeugen. Aus Zeitgründen wurdeauf das Versenden von Gebührenverzichtserklärungen verzichtet und wird die 9 * 80 € = 720 € fristgerechtüberweisen. Bei Überführung der Beklagten werden wir eine Kostenübernahme durch die Überführtebeantragen!Noch ein paar Empfehlungen bezüglich der Zeugen und eine Anmerkung, die teilweise in denvergangenen Schriftsätzen leider fehlten:1. Eine Vernehmung des Herrn Ludger F gleich zu Beginn der Beweisaufnahme wäre sehr ratsam, dawir aus verständlichen Gründen erst zur Verhandlung rund ein Dutzend neuer Beweise vorlegenwerden, die uns dieser Herr erklären muss. Wahrscheinlich erübrigt sich dann eine Vernehmungder anderen Zeugen dank Geständnis.2. Sehr wertvoll sind auch die Zeugen G und S, die die Freunde meiner Tochter waren, respektivesind. Da diese regelmäßig bei meiner Tochter übernacht(et)en, können sie mit absoluter Sicherheiteiniges über weitere Mitbewohner berichten.3. Bei ggf. vorliegender Beweisnot unsererseits sollte meine dann volljährige Tochter Viveka zuletztgehört werden. Vielleicht erübrigt sich ihre Aussage. Im Notfall aber bitte keine Rücksicht auf daseh seit Jahren völlig zerrüttete Verhältnis Mutter-Tochter nehmen, mit dem sich schon dasJugendamt Wuppertal beschäftigt hatte! Mit einer Inanspruchnahme ihres Zeugnisverweigerungsrechtswird nicht gerechnet.4. Zum Schluss muss der Unterzeichner noch auf die unglaubliche Bemerkung des Herrn M beimletzten Gerichtstermin eingehen, der sich als Langstreckenläufer in Sachen Prozessen rühmte,"was ihm so langsam Spaß macht, auch wenn es sich nicht rechnet." Leider vergaß der Herr dieFolgen mit zu erwähnen. So hat meine Familie aufgrund der langen und somit teuren VerfahrenEnde März diesen Jahres eine Zwangsräumung hinter sich aufgrund von gut 5.000 € Mietschulden.Dem Unterzeichner dagegen haben die heimlichen Aufnahmen dieser Tragödie keinen "Spaß"gemacht!!! Somit wäre es wünschenswert, wenn ein baldiges Ende der immer wieder künstlichverzögerten Verfahren in Sicht wäre!Wegen diesem Schriftsatz wurde ich schriftlich vom Gericht heftig kritisiert. Man vertratden im ZPO nicht aufgeführten Standpunkt, bei anwaltlicher Vertretung haben dieSchreiben ausschließlich vom Rechtsanwalt zu kommen. Weitere Werke von mir würden296


zukünftig nicht mehr bearbeitet. Der Ton war sehr barsch, man unterstellte mir u.a.Beeinflussung des Gerichts. Ebenfalls hatte die Richterin A mal wieder fundamentaleVerständnisprobleme, da sie zwei einfache Punkte nicht kapierte. Angeblich musste ich dieBeweise schon vor der Verhandlung einreichen, durfte sie also nicht einfach alsÜberraschungseffekt nutzen. Hm hatte mich da wieder falsch beraten, wie sich späterKlar herausstellte.Ich weise darauf hin, dass Schriftsatze dreifach und bei anwaltlicher Vertretung über den Anwalteinzureichen sind.Der Sinn von S. 1 und S. 2 des Schreibens erschließt sich nicht.Hinsichtlich der weiteren Ausführungen klären Sie bitte Ihren Mandanten auf, dass die Verhandlungund Beweisaufnahme durch das Gericht vorgenommen und geleitet wird. Die Ausführungen könnten denEindruck erwecken, Ihr Mandant könne dem Gericht die Art und Weise der Beweisaufnahmevorschreiben. Das wiederum könnte auf der Gegenseite den Eindruck erwecken, der Kläger selbst habeGrund zu dieser Annahme und das Gericht führe das Verfahren nicht unvoreingenommen. Damiteben das nicht passiert, bitte ich höflich darum, dass Sie Ihren Mandanten über den Gang desgerichtlichen Verfahrens informieren. Weitere schriftliche einfache Eingaben des Klägerspersönlich bei gleichzeitiger anwaltlicher Vertretung, die auf das Gericht Einfluss nehmen sollen,werden durch das Gericht nicht mehr bearbeitet werden.Sofern der Kläger mitteilt, es werden bis zur mündlichen Verhandlung bewußt "Beweise" zurückgehalten,so weise ich auf die Problematik der Verspätung hin, die auch - wenn im eingeschränkten Maße - imfamiliengerichtlichen Verfahren gilt. Ich bitte noch um Mitteilung, welche Aufnahmen der Kläger heimlichgemacht hat.Ferner lagen noch umfangreiche Unterhaltsberechnungen des Gerichts bei, 27 Seiten, die dieBerechnungen meiner Anwälte weitgehend bestätigten. Allerdings wurde auch die PKH für diezweite Widerklage des Herrn M teilweise bewilligt - er forderte gut 500 € Unterhalt für seineMandantin - da die Richterin 228 € gewährte, allerdings erst ab August 2009. Immerhin schondas dritte Mal, dass seine Berechnungen über den Faktor zwei zu hoch waren. Natürlich standmeiner Frau ein etwas höherer Unterhalt zu, da ich mittlerweile nicht mehr an meine SohnUnterhalt zahlen musste. Ob allerdings dieser Unterhalt auch tatsächlich an sie gezahltwerden musste, sollte die Verhandlung am 28.10.09 entscheiden, denn bei eheähnlichenVerhältnissen hätte ich nichts zahlen müssen.In einer Stellungnahme meines Rechtsbeistandes kündigte man einen Schriftsatz an.Und nun kam der nächste Hammer: Unterschrieben war das Begleitschreiben voneiner Rechtsanwältin B, die neu in der Kanzlei war. Schon zwei Wochen vorher wollteich telefonisch Herrn Hm aufgrund der mittlerweile saumäßigen Kommunikationsprechen, aber seine Sekretärin meinte, dieser sei „bis auf weiteres krank“. Mir kam schondamals diese Aussage sehr merkwürdig vor. Als ich dann nach dem Gerichtsschreiben wiederanrief, teilte man mir mit, Herr Hm hätte sich nach einer Krankheit beruflich verändert,und Frau B wäre nun mein neuer Rechtsbeistand. Als ich mir nach dieser faulen Aussage einengewissen Sarkasmus nicht zurückhalten konnte, indem ich meinte, zu welchen plötzlichenVeränderungen doch so eine Krankheit führen kann, wechselte die Sekretärin schnell dasThema. Mir war klar, man hatte Herrn Hm rausgeworfen! Er wäre dumm gewesen, wenn er ineiner Zeit nach einem neuen Job suchte, in der man mit Juristen die Straßen pflastern konnte.Außerdem hatte er die einmalige Chance, in einer Nobelkanzlei bei einer Koryphäehervorragende Fachkenntnisse sammeln zu können. Mit diesem enormen Knowhow hätte ervielleicht zehn Jahre später eine eigene Kanzlei aufmachen können.Ich fragte sofort nach dem Alter der Hm Nachfolgerin. Diese war vielleicht aus seinerAltersklasse, so dass ich wieder einen unerfahrenen Rechtsbeistand hatte. Dazu noch eine Frau,297


die naturgemäß emotionaler und weniger hart als ein Mann war. Wahrscheinlich hätte ich diesebei der Verhandlung auch noch trösten müssen, wenn Ra M zu hart zu ihr gewesen wäre.Deswegen rief ich sofort bei der Sekretärin meiner Koryphäe an, um zu erfahren, ob diesermich bei dem Showdown Ende Oktober vertrat. Natürlich hatte der Meister zu dem Zeitpunktwieder einmal einen anderen, wohl lukrativeren Termin. Die Bürovorsteherin bot mir an, denTermin verschieben zu lassen, wofür ich mir aber erst einmal Bedenkzeit nahm. Schließlichhatte ich zwei Tage später einen Termin bei der Hm Nachfolgerin, die ich mir erst einmalgründlich anschauen wollte.Ich empfand es als eine riesen Sauerei, meinen schon zwei Monate vor der Verhandlungfeststehenden Termin zu ignorieren, und dafür einen anderen, wohl lukrativeren, anzunehmen.Dabei hatte ich die Koryphäe extra per Mail angeschrieben, mit der Bitte, bei diesementscheidenden Termin dabei zu sein. Aber wie so oft erfolgte keine Reaktion! Ichbeabsichtigte ernsthaft, diese Verhandlung platzen zu lassen und erst wieder zu erscheinen,wenn Dr. Km mal für mich Zeit hatte. In der Zwischenzeit wäre natürlich durch aufkommendeSchriftsätze zusätzliche Arbeit in der Kanzlei angefallen, vielleicht ein gutes Druckmittel, michnicht mehr zu unerfahrenen Junganwälten abzuschieben.Auf jeden Fall schaute ich mir mal die neue Anwältin wenige Tage später an. Als eine hübsche,sehr zarte junge Dame mit sehr mädchenhaften Zügen, ein Barbiepüppchen, lächelnd auf michzukam, dachte ich erst, es handelt sich um eine Praktikantin und möchte mir bestimmt einenCafe anbieten. Als sie sich aber mit Rechtsanwältin B vorstellte, war ich völlig geschockt! Ichschätzte sie auf Mitte zwanzig. Im Büro fragte ich sie daher sofort, ob sie frisch von der Unikäme, was sie aber unsicher verneinte. Naja, selbst wenn sie vier Jahre Berufserfahrung gehabthätte, wäre das für solch eine bevorstehende Schlacht viel zu wenig gewesen. Als Frau Bbemerkte, der Gerichtstermin sei bei ihr nicht im Terminkalender eingetragen, schüttete ich ihrreinen Wein ein. Ich sagte ihr ganz offen, dass ich mit der Koryphäe da hin wolle, für sie wäredas der Sprung ins eiskalte Wasser gewesen, sie wäre durch den Fleischwolf gedreht oder inder Luft zerrissen worden. Und wenn die Richterin auch noch mit abenteuerlichenRechtsauffassungen gekommen wäre, hätte die junge Anwältin dies bestimmt nicht bemerkt, zuwenig Erfahrung hatte sie! Die Kleine wirkte auch zu zart, geradezu puppenhaft, zu unbeholfenund zu unschuldig, die hätte bei so einer Schlacht bestimmt einen seelischen Knacksbekommen. In der Tat konnte sie nur zwei meiner 10 Fragen beantworten! Es kamen nurErwiderungen wie „ich glaube, ich denke, ich finde das heraus“. Interessant aber war ihre rechtsichere Antwort, dass die ZPO es nicht verbietet, dass Mandanten dem Gericht schreiben trotzanwaltlicher Vertretung, auch wenn es eher ungewöhnlich sei. Ich dachte mir schon, hier lagJustizwillkür vor, den Mandanten mundtot machen, damit er nicht zu unbequem und gefährlichwird!Nach dem fast einstündigen Gespräch, bei dem ich mir erst einmal ein paar mir nichtzugeschickte Schreiben des Gerichts kopieren ließ, sollten bisher nicht beantwortete Fragenbehandelt werden, leider weitgehend erfolglos mangels Wissen. Auch konnte man mir nichtsagen, warum ich nur auf 717 € Anspruch hatte aus der Sache mit meinem Sohn, obwohl ich936 € Unkosten und auch zu 100% gewonnen hatte. Ich machte der Frau klar, dieKommunikation und Organisation waren in den letzten Monaten unter aller Sau. Als Ursachenannte mein Gegenüber das Ausscheiden des RA Hm, was ich aber nur teilweise anerkannte,hatte ich doch immer im Verteiler meiner Emails mehrere Leute stehen, die dann einspringenkonnten. Auch brachte ich mein Erstaunen zum Ausdruck, wie man ohne das originaleGerichtsurteil eine Zwangsvollstreckung beantragen konnte. Ob diese überhaupt schoneingeleitet war, wusste sie auch nicht, da die Akte verschwunden war. Kurzum, Chaos an allenEcken und Enden!298


Nach dem Gespräch eilte ich geschockt zur Bürovorsteherin, die auch gleichzeitig dieSekretärin der Koryphäe war. Ich machte ihr klar, mit der jungen Anwältin ginge ich definitivnicht zu Gericht, wofür man auch Verständnis hatte. Die Sekretärin gab mir einen Termin beiDr. Km, der aber erst zwei Wochen später stattfinden konnte, bei dem ich um eineVerschiebung der Verhandlung bitten wollte, und gleichzeitig um seine Präsenz bei diesemShowdown. Es ging leider nicht anders, denn mit der jungen und unerfahrenen Anwältin wäreich trotz ziemlich guter Chancen bei der Gerichtsverhandlung völlig untergegangen. Ich kannnicht mit Kindern an der Ostfront kämpfen, davon ganz abgesehen, wäre M bestimmt aus demGrinsen nicht herausgekommen und hätte sich schon mal seine Arbeitshandschuhe angezogen,wenn der gesehen hätte, als letztes Aufgebot bringe ich ein Barbiepüppchen mit, obwohl ichfast ein Jahr zuvor eine Wunderwaffe in Form der Koryphäe angekündigt hatte. Vielleicht hätteman eine solche schwache Vertretung bei einem seriösen und fachlich kompetenten Richterriskieren können, aber dieser existierte leider nicht da zu unberechenbar und flapsig, und somitlauerten überall große Gefahren.Mir wurde bewusst, in dieser Nobelkanzlei gab es einen einzigen guten Mann, und wenn derausfiel, war man hoffnungslos dem Schicksal ausgeliefert. Es fehlten gute Stellvertreter ähnlichwie in einer Klinik. Denn wenn dort ein Professor bei einer Operation nicht zur Verfügungsteht, dann hat man noch andere Spitzenchirurgen als Ersatz und muss nicht einenunerfahrenen Assistenzarzt herum experimentieren lassen, der dann den Patient leicht inLebensgefahr bringen kann.Als ich wenige Tage später die junge Anwältin anrief zwecks Abrufen von Antworten, kamennur sehr unsichere Bemerkungen heraus. Sie hätte von ihrer Kollegin gehört, dass vielleicht dasZurückhalten von Beweisen gefährlich für mich sein könnte, also eine sehr unsichere, wertloseAussage, äußerst mangelhaft. Auch die Pfändung ruhte seit mindestens zwei Monaten, aber dieBürovorsteherin wollte sich demnächst darum kümmern, schon die dritte Mitarbeiterin, die denFall betreute. Kurzum, meine Unzufriedenheit erreichte wieder mal ihren Höhepunkt, aber ichkonnte nicht schon wieder den Anwalt wechseln, das wäre ein teurer Spaß geworden. Solcheblamablen Leistungen beweisen wieder, dass man Anwälte oft nur als Verbrauchsmaterialbetrachten muss.Einen weiteren Vogel schoss die junge Juristin ab, als ich sie wieder eine Woche später anrief,sie dieses Mal nach der Ursache für die nicht voll erstatteten Unkosten wegen derUnterhaltssache meines Sohnes fragte. Sie meinte nur kurz und lapidar, sie hätte den Fall derBürovorsteherin übergeben, die findet die Ursache heraus. Ich war entsetzt! Statt selber eineUrsachenanalyse zu starten, wurden juristische Fragen schon auf Helferinnen abgewälzt, dievon Jura keine Ahnung hatten. Aber eine gute Idee, vielleicht kann ich in meinem Job malmathematische Probleme bei einer worst case Berechnung auf die Putzfrau übertragen……Kein Wunder, dass ich mittlerweile Schlafstörungen und Albträume hatte. Ich sah im SchlafM vor Schadenfreude grinsen, wieder mit verschlissenen Arbeitshandschuhen vor mir stehend.So erschien ich am 15. Oktober 2009 völlig überdreht zum Gespräch mit der Koryphäe. Ich ließso richtig Dampf ab, indem ich ihm erzählte, was so alles in letzter Zeit schief ging. Ich machteihm klar, die neue junge Anwältin war für meinen komplizierten Fall viel zu unerfahren, Mwürde sie durch den Fleischwolf drehen, was mein Gegenüber verneinte. Ich ließ es auf eineKonfrontation ankommen, riskierte sogar bewusst eine Mandatskündigung, indem ich ihmoffen sagte, was für eine Scheiße da bei den Gerichtsverhandlungen abging und mir vor allenDingen noch bevor stand. So etwa ein passiver Anwalt, der sich zu den abenteuerlichenRechtsauffassungen der Richterin nicht äußern konnte, u. a., weil er sich nicht mit den neustenBGH Urteilen beschäftigt hatte, aber auch sich bei der Unterhaltsverwirkung nicht auskannte.299


Als ich meinte, bei der richterlichen Bemerkung zum neuen, für mich angeblich ungünstigenBGH Urteil hätte ich ihn zwecks Vortrag nach vorne geschickt, damit auch die Richterin diesesversteht, war er sprachlos, völlig verlegen. Ich machte der Koryphäe begreiflich, wenn wir eineseriöse Richterin hätten, könnte ich sogar mit seiner Bürovorsteherin vor Gericht erscheinen,das könnte ausreichen, aber hier hatten wir eine abenteuerliche Richterin und einendrittklassigen Anwalt, der es mit Erfolg verstand, mit fiktiven Problemen immer wieder dieProzesse zu verlängern. Hier brauchte ich einen Experten, der rechtswissenschaftlicheDiskussionen führen konnte, bei denen M und die Richterin kaum mitreden konnten, keineChancen hatten. Da konnte ich nicht mit einer Juristin erscheinen, die frisch von der Uni kam.Der sichtlich gestresste Dr. Km konnte diese Tatsachen nicht dementieren.Als ich dann unmissverständlich zu verstehen gab, zu diesem Gerichtstermin erschiene ichnicht mit dieser abenteuerlichen anwaltlicher Vertretung, ließ er seinen Terminkalender holen,und musste feststellen, an dem Tag konnte er auch nicht. Sofort diktierte er ein weiteresSchreiben an das Gericht mit der Bitte um Terminverschiebung. Als Grund gab er dasAusscheiden seines Mitarbeiters Hm an.Auch sprach ich die Beweiszurückhaltung an, auf die mich Hm nicht aufmerksam machte.Darauf ging Dr. Km sofort ein und wies mich auf die Gefahr hin, eine weitere Verhandlung zuriskieren, wenn ich die Beweise zu spät vorbrachte. Auch fragte er mich, ob meine Tochteraussagen wollte, was ich leider verneinen musste. Der Gesichtsausdruck meines Anwaltssprach Bände, eine schwere Beweisführung war angesagt. Er suchte diese Fotos, fand sie abernicht in den Akten. Naja….. Zum Glück hatte ich meinen USB Stick dabei, auf dem ich meinekompletten Scheidungsakten in elektronischer Form archivierte. Zusammen mit derAnwaltsgehilfin versuchten wir verzweifelt das Werk auszudrucken, ein Abenteuer, da meinWord 2007 Dokument inkompatibel zu dem Word 2003 der Kanzlei war.Nach 5 Minuten war das Problem behoben, weil ich dieses Dokument auch noch als PDF Filedabei hatte. Zum ersten Mal nach sage und schreibe zwei Monaten wurden die Bilderausführlich analysiert. Die Koryphäe fand sofort zwei Schwachstellen, die auch belegenkonnten, dass Herr F meine Frau nur zeitweise besuchte. Seine Argumentation, einen vollenKulturbeutel bräuchte man nur auf kurzen Reisen, überzeugte mich sofort, so weit hatte ich niegedacht. Wieder einmal interessant, auf welch hoher Ebene der Mann dachte undargumentierte, M und die Frau A konnten mir jetzt schon leid tun! So ließen wir dieseschwachen Beweise dann weg. Dann nahm sich die Koryphäe die 27 SeitenUnterhaltsberechnungen der Richterin vor, die er auch heftig kritisierte, da sehr umfangreich.Sofort wurde ein Schriftsatz ins Diktiergerät hinein gesprochen. Insbesondere wurden auchEinkommenseinbußen durch meine Kurzarbeit eingebracht. Während sich die Koryphäe durchmeine Akten wühlte, seufzte er immer wieder und meinte, „ach, Herr Land“. Ich merkte, ichverursachte richtig Arbeit, zitierte aber das Video seiner Internetseite, in dem er seine Kanzleials Anlaufstelle für anspruchsvolle Mandanten bezeichnete, und genau so ein Fall war ich. Ichlobte ihn zwischendurch auch mal, indem ich ihm klar machte, dass ich ihn als Anwalt nurausgesucht hatte, weil er zu den 150 Besten im Familienrecht gehörte, was er ein wenigherunter spielte. Gleichzeitig erklärte ich ihm auch, warum er vor Gericht so dringend von mirgebraucht wurde. Aufgrund seiner sehr professoralen und rechtswissenschaftlichen Art konnteer die Verhandlung maßgeblich in diese Richtung lenken, weil M eh nicht viel Ahnung hatte,sprich kaum in der Materie mitreden, und die Richterin es nicht wagen konnte, einer Koryphäeetwas von neuster Rechtssprechung zu erzählen. Das wäre so, als wenn eine Nonne Gina Wildnoch etwas über Stellungen erzählen wollte. Interessant fand ich immer wieder, dass meinGegenüber nie meine äußerst negativen Ansichten über M und die Richterin dementierte!300


Allerdings konnte ich Dr. Kms Seufzen verstehen, denn mein Fall war finanziell nicht lukrativ.Wäre es um ein Zehnfamilienhaus gegangen, sprich einen Streitwert von etwa einer MillionenEuro, so hätte Dr. Km wahrscheinlich jede Nacht mit einem Schlafsack vor dem Gerichtssaalübernachtet, um den lukrativen Gerichtstermin ja nicht zu verpassen. Auch hätten wir dann beieinem Glas Cognac den Fall ganz entspannt und zeitlos besprochen.Als ich der Koryphäe wiederholt anbot, bei persönlicher Vertretung vor Gericht ihm einSonderhonorar zu zahlen, sprang er darauf an und vereinbarte 750 € zusätzlich zu den RVGGebühren. Ich ging darauf ein, aber betonte nochmals, dass ich ihn persönlich vor Gerichtverlangte und nicht Juristen, die frisch von der Uni kamen, was er mir auch bestätigte.Gleichzeitig machte er noch einen kurzfristigen Termin mit mir aus, bei dem wir noch vielesaufzuarbeiten hatten. Man merkte, in der Vergangenheit war vieles liegen geblieben. Natürlichwar es ein Trauerspiel, dass Extrahonorare notwendig waren, um in der Juristerei Leistung zuerwarten! Auch hier haben wir eine Zweiklassengesellschaft ähnlich wie bei der medizinischenVersorgung. Wer kein Geld hat, bekommt die üblichen 0815 Anwälte und erleidet mit hoherWahrscheinlichkeit finanzielle Verluste und fällt noch tiefer. Die Sache mit Extrabezügen fürLeistung sollte ich auch mal mit meinem Arbeitgeber ausprobieren, wahrscheinlich bekäme ichsofort die fristlose Kündigung. Aber für mich war es billiger, 750 € extra zu zahlen, anstattnoch jahrelang in weitere teure Schlachten rein getrieben zu werden und noch gleichzeitigweiterhin Trennungsunterhalt zahlen zu müssen! Davon ganz abgesehen, war das eine sehrmoderate Summe, denn andere Staranwälte fingen mindestens bei dem doppelten Betrag an!Nach fast einer Stunde verließ ich zufrieden die Kanzlei. Eine unglaublich lange Besprechung,meine längste bei ihm, fertigte Dr. Km doch seine Mandanten oft im fünfzehn Minuten Takt ab.Zwar war der Gerichtstermin verschoben, aber ich konnte wenigstens mit absoluter Sicherheitsagen, ich marschiere nicht mit Volkssturm oder gar Kindern zu der Schlacht um Berlin, dieWunderwaffe hatte ich für 750 € garantiert bekommen. So konnte ich wenigstens wiederberuhigt schlafen.Eine Woche später setzte sich meine Glückssträhne fort, denn das Gericht schickte mir eineEinladung zur Scheidungsverhandlung für den 9.12.2009. Ich rief sofort die Sekretärin meinerKoryphäe an, die sofort seinen Terminkalender überprüfte. Zum ersten Mal war Dr. Km nichtan diesem Tag ausgebucht, und er konnte auch in dieser Sache mit mir vor Gericht erscheinen.Seine Präsenz hielt ich auch hier für absolut dringend notwendig, denn auch in diesem Fallkonnte der Gegner wie immer eine Prozessverschleppung durch fiktive Probleme bewirken.Und mein Anwalt kannte bestimmt dagegen geeignete Mittel auf rechtswissenschaftlicherBasis. Schließlich hatte ich keine Lust und auch nicht mehr die Kraft, auch noch im siebtenJahr zu kämpfen. Zu sehr sehnte ich mich nach Harmonie und Frieden, was mir durch meinenidyllischen Astrourlaub im Allgäu kurz zuvor so richtig bewusst wurde.Eine Woche später, Ende Oktober 2009, hatte ich einen weiteren Termin bei der Koryphäe. Erhatte mir ja bekanntlich beim letzten Besuch noch viel Arbeit in allen Fällen angekündigt.Zuvor stattete ich seiner Sekretärin noch einen kurzen Besuch ab, um zu erfahren, warumich etwa 220 € weniger erstattet bekam aus dem siegreichen Unterhaltsverfahren gegen meinenSohn. Der Grund lag in den auch entstandenen außergerichtlichen Kosten, die nach einemneueren BGH Urteil wohl nicht bezahlt werden müssen. Mit dieser Antwort von einerAnwaltshelferin war ich sehr zufrieden, nur peinlich, dass die junge Anwältin dazu nicht fähigwar, einfach nur megapeinlich!301


Dann ging es weiter bei Dr. Km. Er beklagte sich erst einmal bei mir über die viele Arbeit, dieer hatte. Hierzu verwies er auf meinen Aktenberg, in dem er vier Stunden gelesen hatte. Ichtröstete ihn mit der freudigen Botschaft, ihm am Vortag die 750 € Sonderhonorar überwiesenzu haben, was ihn sichtlich beruhigte. Dann kam er mit einer tollen Botschaft, dass am 9.12.09auch noch eine weitere Verhandlung stattfand, nämlich die Sache mit der Abänderungsklage,deren Termin wir verschieben ließen. Toll, wie schnell die Richterin gehandelt hatte!Er diktierte noch einen Schriftsatz in sein Diktiergerät an das Gericht. Rein präventiv, nachdemich ihn auf diese Gefahr einer weiteren Prozessverschleppung durch Herrn M hinwies, einAltmeister in dieser Disziplin. Hierzu forderte mein Anwalt, dass keine Anträge mehr beimGerichtstermin gestellt werden konnten. Ebenfalls verwies er nochmals auf die Länge derScheidung, in der ich fast sechs Jahre Unterhalt bezahlt hatte, wobei mittlerweile derUnterhaltsempfänger durch das neue Unterhaltsrecht auch mehr Eigenverantwortung besaß.Zwar kritisierte die Koryphäe heftig die Unterhaltsberechnungen der Richterin, aber nuraufgrund des Umfangs, denn sie dröhnte ihn mit etwa zwanzig seitigen Computerberechnungenzu, die Jahre 2006 – 2009 abdeckend. Allerdings waren diese sehr zu meinen Gunsten, da FrauA u. a. meine hohen Fahrtkosten voll anerkannte und auch sonst von einem niedrigerenNettoeinkommen als M ausging. Ich musste Dr. Km klar machen, auch wenn man vielleichtnoch wenige Euro zusätzlich absetzen konnte, ja keine schlafenden Hunde wecken, denn nochmal so gut käme ich bestimmt nicht weg, worin er mir voll zustimmte.Dr. Km wies mich auf zahlreiche Fallen in meinen Rechtsstreit hin. So konnte der Wert derETW von der Gegenseite nach wie vor künstlich hochgetrieben werden, obwohl wir seriöseSchätzungen als Beweise vorgelegt hatten. Dies reichte aber meinem Gegenüber alleine nichtaus. So meinte er, wenn man drei Gutachter einschaltet, werden drei verschiedene Summenherauskommen. Da hatte er zweifellos Recht! Gleichzeitig gab er mir den Rat, wegen ein paartausend Euro mehr Zugewinn nicht gleich Rechtsmittel einzulegen, auch „wenn er da gegensein Portemonnaie arbeitete“. Gleichzeitig bestätigte er mir schon demonstrativ eine meinerzahlreichen Emails, in der ich einem OLG wesentlich mehr Seriosität bescheinigte als diesemSpaßgericht in Wuppertal. Dazu wies er u. a. auf die besondere Ausbildung der OLG Richterhin, und dass gleich mehrere Richter der Verhandlung beiwohnten. Wenn also einer einen ander Klatsche hat, wird er sofort von seinen Kollegen kalibriert. In der Elektronik nennt man dasübrigens redundante Systeme, die immer bei kritischen Anwendungen verwendet werden. Fälltein System aus, übernehmen die anderen die Steuerung.Auch dementierte er nicht die vorliegende Rechtsbeugung in Sachen Ehevertrag, als ichihm ungeschminkt klar machte, gerne in Berufung zu gehen, nur um der Richterin deswegenabzurechnen.Dann klopfte Dr. Km gründlich in Sachen eheähnliche Verhältnisse alle Zeugen ab.Er gab ehrlich zu, die gemachten Bilder von der vielen Wäsche des Lovers meiner Fraukonnte man leicht in der Luft zerreißen. Man musste nur sagen, für ein dreitägiges Wochenendenehme ich nun mal für jeden Tag neue Wäsche mit, und schon füllt sich ein Kleiderschrank. Erfragte mich zu dem Verhältnis zu jedem einzelnen Zeugen. Hierzu gab er mir noch sehrwichtige Tipps, auf die ich aber hier aus verschiedenen Gründen nicht eingehen kann. Kurzum,die Nichtaussage meiner Tochter verkomplizierte diesen Rechtsstreit extrem, machte seinenAusgang ungewiss! Für mich wieder ein sehr bitterer Moment, da auch die eigene Tochtereiskalt zuschaute, wie gegen ihren Vater Unterhaltsbetrug vollzogen wurde, möglicher Schadenmindestens 2.000 €. Im Grunde genommen gab es trotz der vielen Zeugen nur einen einzigeHoffnung: Der momentane Freund meiner Tochter, der regelmäßig bei ihr übernachtete. Er302


konnte sich keine Falschaussage leisten, denn dieser Pole war schon mehrfach vorbestraft, hatteu. a. dreimal Jugendarrest bekommen. Wenn man den wegen (un)eidlicher Falschaussageverurteilt hätte, die Justiz hätte ihn bei so einem Vorstrafenregister sofort dabehalten,Bewährung wäre da völlig ausgeschlossen gewesen. Und dieses Mal hätte er sich einen EimerVaseline besorgen müssen, denn aufgrund seines Alters drohte nun der Knast stattJugendarrest. Insofern stand er unter einem erheblichen Wahrheitsdruck!Nachdem nochmals alle Vermögenswerte geprüft wurden, kam ein weiterer Fehler seinesVorgängers Hm auf. Meinte dieser noch, ich dürfte die ETW gar nicht verkaufen gemäß §1365BGB, da sie nicht in meinem alleinigen Besitz war, so relativierte sich nun dieser Sachverhalt.So hätte ich dies sehr wohl machen können, da der Wert zu 80% fest stand, also nur um 20%schwanken konnte, glaubte ich verstanden zu haben.Nach einer Stunde waren wir fertig, eine verdammt lange Zeit, da Mandanten bei ihm oft imFünfzehnminutentakt sein Büro verließen. Psychologisch tat mir diese Sitzung verdammt gut,wurde mir doch immer mehr bewusst, ich ging mit einer Wunderwaffe am 9. Dezember 2009in zwei entscheidende Schlachten, Showdowns, einen Ausdruck, den Dr. Km erstmalig auchgebrauchte. Mit diesem Begriff aus einer meiner Emails hatte ich wohl die Situation bestensbeschrieben, er diese auch endlich begriffen! Dieses mal trat ich nicht mit Volkssturm in derSchlacht um Berlin an, konnte also beruhigt schlafen, auch wenn die Beweismittel in Sacheneheähnlicher Verhältnisse alles andere als gut waren. Aber dieser Mann war nicht nur einer der150 besten Anwälte im Familienrecht in Deutschland, sondern er hatte auch 30 JahreBerufserfahrung als Anwalt, was er mir in diesem Termin verriet. Und dieses Gefühl hatteich zu jedem Zeitpunkt der Beratung. Der Mann konnte nicht nur jede meiner zahlreichenFragen locker beantworten, immer sehr professoral, er schüttete mich dabei regelrecht mitParagraphen, Urteilen und Hintergrundinformationen zu, dass ich bei der Wiedergabe dervielen Informationen in diesem Buch teilweise Schwierigkeiten hatte. Nie sprach der Mann imKonjunktiv oder unsicher. Wörter wie „vielleicht“ kannte er nicht, ebenso Phrasen wie „ichwerde herausfinden oder recherchieren“. Auch wenn mein Konto durch diese Scheidungmeistens im Minus war, aber diesem Mann hatte ich sein Honorar trotzdem mit viel Freudeimmer überwiesen! Natürlich konnte ich seinen Auftritt vor Gericht nicht einschätzen. Wenn erwie die meisten Anwälte vor dem Richter devot gekuscht hätte, man will diesen ja nichtverärgern, dann wäre sein Wert Null gewesen, da hätte ich mir auch jeden 0815 Anwaltmitnehmen können! Sicherlich war Dr. Km auch kein Rhetoriker, eher der introvertierte Typ.Der Mann wäre der optimale Juraprofessor. Nun, es blieb abzuwarten, ob diese V2Wunderwaffe vor Gericht so richtig durchstartete.Zwei Tage später erhielt ich seine Schriftsätze. Der erste beschäftigte sich mit derAbänderungsklage, in der er auf wie immer hohem rechtswissenschaftlicher Level denmittlerweile überflüssigen Trennungsunterhalt ins Visier nahm. Ich hatte den Eindruck, Dr.Km rechnete noch nicht mit dem Ende der Scheidung und versuchte daher, dann jeglichenTrennungsunterhalt einstellen zu lassen aufgrund des seit fast zwei Jahre neuenUnterhaltsrechts. Allerdings müsste man bei einem Erfolg dieser Aktion sich fragen, warumkam mein Anwalt erst jetzt auf diese Idee? Diese eineinhalb Jahre früher gestartet, hätte beiErfolg mir fast 2000 € erspart! Ach, sorry, ich habe vergessen, damals hatte ich nur für dieAnwesenheit vor Gericht bezahlt, nicht aber für Leistung………So gesehen hinterließ diesesWerk bei mir einen bitteren Nachgeschmack!Keine unsubstantiierten Behauptungen oder sonstiges seniles Geschwafel kamen in denSchriftsätzen vor. Aus diesem Grund drucke ich mal große Teile dieser, um das Niveau desBuchs noch einmal drastisch anzuheben nach den vielen geistigen Offenbarungseids des RA M:303


Die Parteien leben im rechtlichen Sinne seit dem 04.02.2004 (!) getrennt. Der Beklagte zahltzwischenzeitlich und mithin seit fast 6 Jahren Ehegattenunterhalt. Das ehegemeinschaftliche Kind Brutusist 20 Jahre alt, das Kind Viveka zwischenzeitlich 18 Jahre alt. Die Klägerin ist 45 Jahre alt. Sie isterfreulicherweise gesundheitlich in keiner Weise beeinträchtigt. Die Klägerin geht im Übrigen bereitsnahezu in der gesamten Trennungszeit einer (nahezu) vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach.Durch das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsänderungsgesetz ist der Grundsatz derwirtschaftlichen Eigenverantwortung nochmals deutlich verschärft worden. Unterhalt nach Scheidung derEhe stellt die Ausnahme, nicht mehr die Regel dar. Nun mag es sein, dass im Rahmen des § 1361 BGBzunächst und innerhalb des ersten Trennungsjahres der Gedanke der ehelichen Solidarität noch denGrundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung überlagert. Das erste Trennungsjahr war im Februar2005 jedoch bereits abgelaufen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt trat zunehmend der Gesichtspunkt derEigenverantwortung in den Vordergrund. Auch sonstige Gesichtspunkte, wie etwa die Betreuung undVersorgung minderjähriger Kinder, konnte keinen Unterhaltsanspruch (mehr) rechtfertigen. Selbst nachdem in der Vergangenheit partiell noch praktizierten Altersphasenmodell befanden sich dieehegemeinschaftlichen Kinder jedenfalls nach dem Jahr 2005 bereits in einem Alter, in dem die notwendigeBetreuung und Versorgung derart in den Hintergrund trat, dass dem betreuenden Elternteil die Verrichtungeiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar war.Insbesondere war vom Reformgesetzgeber weiter intendiert, dass auch jedenfalls nach längerer Trennungdie Grundsätze des nachehelichen Unterhalts auf den Trennungsunterhalt ausstrahlen (vgl. zum Ganzennur Büte FuR 2008, 309). Dies bedingt zum einen, dass nach Ablauf des Trennungsjahres dieErwerbsobliegenheit ähnlich (streng) wie beim nachehelichen Unterhalt zu beurteilen ist. Nun wird teilweisevertreten, dass § 1578 b BGB, der Begrenzungs- und Befristungsmöglichkeiten zum nachehelichenUnterhalt gewährt, nicht unmittelbar auf den Trennungsunterhalt anwendbar sein soll.Auch insoweit ist die Ausstrahlungswirkung jedoch zu beachten. Die Parteien haben überhaupt nur ca. 15Jahre zusammen gelebt. Zwischenzeitlich zahlt der Beklagte (fast) sechs Jahre Ehegattenunterhalt.Die Klägerin hat sich bereits wirtschaftlich auch neu aufgestellt. Sie geht, wie dargelegt, zwischenzeitlicheiner (nahezu) vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach und hat ihren Lebensmittelpunkt in einer neuenPartnerschaft gefunden.Eine Fortentrichtung des Ehegattenunterhalts ist vor diesem Hintergrund dem Beklagten nicht zumutbar.Damit tendieren, unabhängig von jedweder Verwirkung der Unterhaltsansprüche, diesseitigen Erachtensschon aus diesem Gesichtspunkt, die Trennungsunterhaltsansprüche der Klägerin per se gegen Null.Der Beklagte hat über Kindesunterhaltsansprüche, auch über Kindesunterhaltsansprüche des KindesViveka in der Vergangenheit nicht gestritten und wird auch hierüber künftig nicht streiten. Der Beklagtehofft, dieserhalb im Termin eine vergleichsweise Erledigung herbeiführen zu können.In seinem Schriftsatz zum Zugewinnausgleich blockte er aufgrund meiner Besorgnis weitereVerzögerungsmöglichkeiten des Gegners ab, indem Dr. Km auf die verstrichenen Fristenhinwies. Etwas unglücklich empfand ich allerdings die erwähnte Option einer möglichenAbtrennung des Zugewinnausgleichsverfahrens von der Scheidung, bei dem die Richterinerfahrungsgemäß eh nicht mitgemacht hätte. Aufgrund der versäumten Frist hätte man eine ArtVersäumnisurteil in Sachen Zugewinn erwarten können und fertig war die Sache. Dies schriebich meinem Anwalt auch per Mail, die später telefonisch beantwortet wurde. Ich hatte absolutRecht, dass man aus dem Versäumnis Kapital schlagen konnte. So wäre laut meiner Koryphäeeine Feststellungsklage/Widerklage notwendig gewesen, die aber zusätzliche Kosten verursachtund die Scheidung verlängert hätte. Dieses Kostenbewußtsein sprach klar für Dr. Km, derwieder einmal zeigte, dass er Abzockerei nicht nötig hatte!Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Antragsgegnerin nicht entsprechend der Verfügung des erkennendenGerichts vom 20.08.2009 (vermeintliche) Zugewinnausgleichsansprüche beziffert hat.Damit erachten wir das Verfahren als entscheidungsreif. Sollte die Antragsgegnerin gleichwohl und erneutim Termin oder kurz vor dem Termin neue Anträge stellen, beantragen wir schon jetzt und ausdrücklich,etwaiges weiteres Vorbringen der Antragsgegnerin als verspätet zurückzuweisen und dasZugewinnausgleichsverfahren ggf. abzutrennen.Die Parteien leben zwischenzeitlich seit dem 03.02.2004 getrennt. Das Ehescheidungsverfahren ist seitAnfang des Jahres 2005 rechtshängig. Der Antragsteller hat ein legitimes Interesse daran, nunmehrgeschieden zu werden.304


In den folgenden Tagen suchte ich noch einen weiteren Beweise für die eheähnlichenVerhältnisse meiner Frau, indem ich bei den gegenwärtigen Vermietern meiner Frau über dieBankleitzahl der Kautionsüberweisung herausfinden wollte, ob Herr F dahintersteckte,Stichwort wirtschaftliche Verflechtungen. Hierbei musste ich leider feststellen, wie leichtZeugen kippen können, wenn sie vom Gericht geladen werden, da völlig verängstigt. DieVermieter, zu denen ich in der Vergangenheit sehr nette und kooperative telefonische Kontaktepflegte, waren aufgrund der gerichtlichen Ladung auf einmal nicht mehr bereit zu Auskünften.Diese wollten sie nur noch vor Gericht machen. Sie blockten, wo sie nur konnten, Getuschel imHintergrund war oft zu hören. Gleichzeitig regten sie sich über die Ladung zur Verhandlungauf, hatten sie so etwas bisher noch nie erlebt. Feindlichkeit mir gegenüber war zu spüren, wasden Höhepunkt in ihrer Bemerkung fand, sie hätten angeblich in letzter Zeit den Lover meinerFrau nicht mehr gesehen. Aber auch zwei weitere Mieter im Rentenalter gingen auf Distanz,weigerten sich gegenüber dem ehemaligen Verwalter meiner Frau, ihre Beobachtungenschriftlich zu formulieren. Eine von ihnen, Alter 88, kannte auf einmal gar nicht Birgitund ihren Lover in ihrer schriftlichen Aussage. Angeblich war sie gar nicht mehr fähig ohneHilfe die Wohnung zu verlassen und sagte ihre Teilnahme am Gerichtstermin daher ab.Vielleicht Alzheimer, vielleicht Angst vor der Justiz, vor der gerade ältere Leute Angst oderextremen Respekt haben.Wenigsten blieb der Ex-Verwalter Wi mir gegenüber loyal, nicht zuletzt hervorgerufen durchBirgits hohen Mietschulden von mittlerweile gut 8100 €. Er versuchte über eine Anwältin einenTeil der Schulden, 2000 €, einzutreiben, um den Streitwert und somit die Kosten niedrig zuhalten. Gleichzeitig diente diese niedrige Summe als Test um herauszufinden, gibt es daüberhaupt was zu holen, was mit „Nein“ beantwortet werden musste. Diese Loyalität mirgegenüber belohnte ich, indem ich bereit war, ihm eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.Das bedeutet, einen Teil des Zugewinnausgleichs wurde abgezweigt, um dem Verwalter BirgitsMietschulden zu begleichen. Eine unglaubliche Freude war ihm anzumerken, denn der Mannwusste, von ihr war nichts zu holen, eher wuchsen die Schulden noch! Und von derMöglichkeit einer Abtretungserklärung hatte er scheinbar vorher noch nie etwas gehört, diesemusste ich ihm erst einmal erklären. Und als mich völlig unerwartet dann der Eigentümer dergeräumten Wohnung anrief, sich unglaublich herzlich und extrem offen für meine Kooperationbedankte, und mir regelrecht garantierte, dass sein Verwalter vor Gericht wie ein Vögelchensingen würde, kam in mir nach langer Zeit mal wieder Euphorie und Hoffnung auf. Aus HerrnWi, der in dem Schachspiel bisher lediglich eine Bauernrolle inne hatte, wurde auf einmal zurDame, die ein ganz gefährlich ein Schachmatt vorbereitete.Gleichzeitig schickte der Hausbesitzer mir noch einige interessante Dokumente zum ThemaZwangsräumung. Hierbei konnte ich einen weiteren Betrugsversuch meiner Frau, dieses malgegenüber dem Gerichtsvollzieher, entdecken. So wurden vermögenswirksame Leistungen alsnicht vorhanden angegeben. Natürlich korrigierte ich diesen „Irrtum“, indem ich demEigentümer Gehaltsabrechnungen über drei Jahre mailte, so dass dieser mindestensnachweislich 4000 € pfänden konnte, sehr wahrscheinlich sogar 5000-6000 €. Dazu noch etwa2200 € durch die Abtretungserklärung, und der Gläubiger hatte fast sein ganzes Geld! Tja, sohält man Zeugen bei der Stange! Denn wie man sieht, ist es oft zu viel verlangt, von Leuten nurdie Aussage der Wahrheit zu erwarten.Die Koryphäe war von der Wende in meinem Fall so begeistert, dass er mich gleich einen Tagspäter anrief, für ihn ein Novum.Auch wenn ich mir bewusst war, hier operierte ich auf niedrigem Niveau, in der M Klasse, kammir vor wie J.R. aus Dallas, ich bereute es keinesfalls. Man kann nun mal den Teufel nur mit305


Belzebub austreiben, das sagt schon die Bibel (Lukasevangelium Kapitel 11,Vers 14)!Schließlich hat meine Frau mich in den finanziellen Vernichtungskrieg getrieben, der imsechsten Jahr 22.000 € an Ausgaben verursachte. Besonders jetzt in der Weihnachtszeitbemerkte ich meine angespannte finanzielle Situation besonders, indem ich so manches Malauf den Kauf von weiterer schöner Weihnachtsdekoration verzichten musste. Für mich alsgrößter Fan der Weihnachtszeit sicherlich bittere Momente. Insofern rechnete ich nur 1:1 ineinem erbarmungslosen Scheidungskrieg ab.D-Day (Der Showdown)Der neunte Dezember 2009 war gekommen. Fast sechs Jahre nach Scheidungsbeginn solltediese ihr Ende finden, ebenso in Sachen Widerklage und Abänderungsklage waren Urteilefällig. Zu diesem Zeitpunkt hatten die gesamten Rechtsstreits 22.000 € an Ausgabenverursacht, 2.000 € konnten je nach Urteil noch entstehen. Zwar waren 9.000 € davonSicherheitsleistungen, aber auch diese Gelder waren erst einmal weg, mussten also aufgebrachtwerden, in der Elektrotechnik auch Blindleistung genannt. Kein Wunder, dass 2008 ein Kreditnotwendig war, kämpfte ich doch in diesem finanziellen Vernichtungskrieg ohne jeglicheUnterstützung, da meine wohlhabende Verwandtschaft radikale Besitzstandsverteidigungbetrieb.Viel wichtiger war für mich das nun wahrscheinliche Ende aller Rechtsstreits, die michnegativ verändert hatten. So hatte ich in den letzten Wochen zuvor noch mehrereNegativerlebnisse, die mir die dramatischen Folgen meiner Rechtsstreits zeigten.So war eine Personalberaterin, mit der ich zu einem Vorstellungsgespräch bei ihrem Kundenfuhr, entsetzt über meine harte Ausdrucksweise und meinem martialischen Verhalten, mit derich zeitweilig dort auftrat. Auch meine damalige Lebensabschnittsgefährtin beklagte wiemehrere andere Damen zuvor meine Unnahbarkeit und fragte sich, ob meine Härte nichtgespielt war, in Wirklichkeit ein anderer Mensch in mir steckte.Zeit, dass der ganze sinnlose Scheiß endlich vorbei war, bevor ich charakterlich und psychischvöllig und irreparabel vor die Säue ging. Aber diese knallharte Rolle war notwendig zumüberleben, denn andernfalls hätten mich die Anwälte ruiniert, von den anderen ebenaufgeführten Folgen ganz zu schweigen. Die größte Gefahr für mich bestand aber darin, durchden Verlust des Glaubens an diesen Rechtsstaat regelrecht in die rechte Szene getrieben zuwerden.Besonders interessant aber auch schockierend empfand ich wieder einmal das Verhalten desAnwalts M. Statt das Handtuch für seine Mandantin zu schmeißen, setzte er sie wieder einmaleiner gefährliche Schlacht aus, in der dieses Mal sage und schreibe acht Zeugen meine Frau inein Strafverfahren treiben konnten. Eine mögliche Vorbestrafung hätte zu einer Entlassungmeiner Frau als Verkäuferin führen können, denn wer hält sich eine Angestellte, dieausgerechnet wegen Betrugs abgeurteilt wird? Und dann unter dieser Konstellation eine neueStelle zu finden, ist generell ein Glücksspiel. Fast jeder Chef hat Verständnis, wenn man wegenKörperverletzung vorbestraft ist, weil z. B. bei einem Autounfall jemand fahrlässig verletztwird. Aber Betrug ist eine andere Liga, da hier gefährliche Charaktere vorliegen, die sich auchleicht im Berufsleben auswirken können!In den zwei Tagen vor der Verhandlung bereitete ich mich so intensiv vor wie noch nie.Diverse Telefonate mit meinem Anwalt waren an der Tagesordnung genauso wie306


das Studium aller Schriftsätze von 2009. Insbesondere arbeitete ich in diesen Tagen mit soschmutzigen Tricks, dass ich diese daher hier schon nicht mehr wiedergeben kann. Traurig,dass ich mich allmählich auf Ms Niveau herab ließ, der Mann wirkte ansteckend! Aber auchauf die Gefahr hin mich zu wiederholen, man kann den Teufel halt nur mit Belzebubaustreiben!Zwanzig Minuten vor Beginn der Verhandlung traf ich die Koryphäe vor dem Gerichtssaal, diemir sofort zwei Schreiben von Anwalt M übergab, die erst am Vorabend angekommen waren.Hierbei handelte es sich um eine Wider- und um eine Erweiterungsklage. Ziel war es, denZugewinnausgleich auf völlig unrealistische Werte hochzutreiben, indem mir der Kauf eines10.000 € Autos vor Februar 2005 unterstellt und der Wert meiner Eigentumswohnungum etwa 23.000 € erhöht wurde, obwohl ich den wahren Wert zuvor mehrfach glaubwürdigbelegt hatte. Außerdem war die Frist des Gerichts bezüglich der Zugewinnausgleichsforderungenweit überschritten, was M eh nicht interessierte, der Richterin ebenso wenig.Natürlich wurde wieder PKH gefordert. Ferner sollte ich nun auch noch für 2004 meinVermögen offen legen, da man mir unterstellte, bis Februar 2005, dem Stichtag derScheidungseinreichung, Geld um die Ecke gebracht zu haben! Natürlich handelte es sich beidiesem gesetzlich unterstützten Antrag um reine Zeitverzögerung. Die Koryphäe meinte, so einWerk würde man im Zivilrecht sofort in den Mülleimer schmeißen, aber im Familienrecht istalles möglich, was ich ihm sofort glaubte, denn dieses betrachtete ich schon seit langem alsjuristisches Irrenhaus, in dem die Willkür und Anarchie regierten! Auch das andere Schreibenkonnte man vergessen, denn Birgit sollte noch mehr Unterhalt bekommen, weil M imIrrglauben lebte, meine Tochter ginge nicht mehr zu Schule, was er erst in der Verhandlungbemerkte. „Dann muss ich halt wieder zurückrudern“, war sein lapidarer Kommentar. Dieserpeinliche Fehler bewies, die Schriftsätze wurden ohne jeglichen Auftrag oder Kenntnis dereigenen Mandantin entworfen, da sie den peinlichen Fehler mit meiner Tochter vermiedenhätte. Aber auch der andere Schriftsatz zum Thema Zugewinnausgleich war ohne das Wissenmeiner Frau entstanden, denn der Blödsinn mit dem teuren Auto hätte sie ansonsten bestimmtverhindert. Für dieses Gesabber wurde gleich wieder PKH beantragt. Birgit hatte ihremRechtsverdreher offensichtlich wie üblich eine Blankovollmacht ausgestellt. Somit konntensogar Kosten entstehen während meine Frau friedlich schlief und glücklich vom Geldsegenträumte. Dieser lag auch in der Tat vor, allerdings nur bei ihrem Anwalt! Auch wenn ich michwiederhole: Niemals diesen Burschen eine Blankovollmacht ausstellen, immer denZusatz:“Aktionen nur nach Rücksprache“ einbringen, denn sonst rast der Gebührenzählererbarmungslos, auch während Ihres wohlverdienten Schlafs!!Doch nun wieder zurück zu dem Gespräch mit Dr. Km. Was mich ein wenig verängstigte,waren Fragen nach dem Alter und Beruf meiner Frau sowie den Tag der Heirat. Nachintensiver Vorbereitung klang das sicherlich nicht!Interessant war die Aussage der Koryphäe, mir heute keine Scheidung versprechen zu können.Wie Recht er haben sollte…….. Auch bat er mich, das Kaugummi herauszunehmen, um Ärgermit der Richterin zu vermeiden, und ich sollte nichts in der Verhandlung sagen. Letzteres warkein Problem, da ich erstmalig eine kompetente und aktive Vertretung erwartete. Dass ichneben mir sogar einen Kampfhund hatte, konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen.Dann ging pünktlich halb neun die Verhandlung los. Beim Betreten des Gerichtssaals ließAnwalt M wieder traditionell einen Tiefschlag gegen mich los, indem er zur Richterin meinte,sie solle sich durch mich nicht die Vernehmung vorschreiben lassen. Das warStimmungsmache gegen mich! Erstes Thema war die Scheidung. Mein Anwalt wies genervtund wütend auf die überschrittene Frist für den Schriftsatz hin, in dem es um den307


Zugewinnausgleich ging. Auch sprach er die unmögliche Art an, erst einen Abend vorher einenSchriftsatz zu erhalten, den man dann nicht in so kurzer Zeit beantworten konnte. Außerdemlagen geklärte Vermögenswerte vor. Hierzu schwieg die Richterin, die somit wieder einmaleklatante Schwäche bewies. Sie hätte M wegen der Fristverstreichung rund machen müssen,aber nein, ihr schien das in ihrer flapsigen Art egal zu sein. Meine Koryphäe kotzte sich verbalnoch weiter aus, indem er meinte, so könnte man keine Verfahren führen, so würden wir unsnoch zwei bis drei Mal hier sehen. Äußerst gewagte Kritik, alle Achtung!! Da schritt dieRichterin ein, die zum Thema nicht erteilte Auskünfte Zugewinn trotz Friststellung nur lapidarmeinte, „diese mögen nicht besonders schnell gekommen sein, und sie sähe da noch einiges aufder Seite, aber andererseits beobachte sie auch mein prozessuales Verhalten, mit dem ich vielzur Länge des Verfahrens beigetragen, indem ich strafrechtliche Schritte eingeleitet hätte“.Diese Aussage nahm sie sogar ins Protokoll auf, ein gefährliches Eigentor! Gab sie hierRepressalien gegen mich zu? „Und wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, daich vergessen hatte, zwei Versicherungen im Zugewinnausgleich anzugeben, wobei eine inüber zwanzig Gehaltsabrechnungen auftauchte. Wieso ich die Scheidung durch die völligautarken Strafanzeigen verlängert haben soll, war mir ein Rätsel! Somit hatte Frau A dasThema abgewürgt und Ende, der juristischen Anarchie Nährboden gegeben.Ebenso beantragte die Koryphäe die Abtrennung der Scheidung von dem Zugewinn, weil diesenun schon über fünf Jahre andauerte, wobei die Richterin wiederholt den Antrag ohne jeglicheBegründung ablehnte. Stattdessen gab sie uns eine Schriftsatzfrist von vier Wochen. Auch strittsich mein Anwalt kurz in einem sehr forschen Ton mit der Richterin um meinen Ehevertrag,der für sie nach wie vor nichtig war und basta, nicht aber für meinen Staranwalt, was er ihrdeutlich ins Gesicht sagte. Interessant während der gesamten Verhandlung war das Auftretender Koryphäe. Befürchtete ich, dieser wäre sehr still, da ich ihn für introvertiert hielt, so mussteich mich zum Glück schwer täuschen, da ein ganz scharfer Hund, und das mit knapp 60! Vorder Vorsitzenden zeigte er keinen Respekt, kuschte nicht vor ihr wie die meisten Anwälte, undwar auch sonst sehr aktiv. Anwalt M wagte nicht diesen Platzhirsch zu verdrängen. Klasse,Note 2+, bisher mit Riesenabstand der beste Anwalt! Er war eine andere Größenklasse als seinevöllig glanzlosen Vorgänger! Natürlich konnte nur er sich so einen gewagten Auftritt leisten,schließlich war er fachlich quasi unschlagbar und verbreitet somit Respekt. Und in der Tat wievon mir vorausgesagt, wagte die Richterin keine rechtswissenschaftlichen Diskussionen, gingihnen immer aus dem Weg. Da hätte sie auch verdammt blass ausgesehen!Als mein Anwalt versuchte, genauere Angaben von der Zeugin zu erhalten, fiel die Richterinihm wie so oft lautstark ins Wort, verbot die Frage und drohte mit einer Unterbrechung derVerhandlung für 15 Minuten. Als Dr. Km daraufhin einen Vorschlag machte, meinte dieVorsitzende: “Mit ihnen diskutiere ich doch nicht“, was mein Rechtsbeistand ebenso scharferwiderte mit :“Das brauchen sie auch nicht“. Eine unglaubliche Arroganz und Gerichtswillkür,dieser Justiz war man scheinbar hilflos ausgeliefert! Auch wirkte Dr. Km genervt, wütend undentsetzt über die Verhaltensweise des Gerichts. Der Autor hatte bei seinem kürzlichen Urlaubbei Viehbauern im Allgäu um Welten bessere Umgangsformen erlebt, das nur als Vergleich!Interessant und dumm zugleich war die RA Ms Antwort zu der richterlichen Frage, warum ereine Teilklage in der Widerklage aufführte, „das verstand sie als einfache Amtsrichterin nicht“.„Weil da noch mehr drin steckt“, war Ms Begründung, was weitere Prozessverschleppungendurch zukünftige Erweiterungen der Teilklage ankündigte, regelrecht garantierte. Nachzwanzig Minuten war das Kapitel Scheidung zu Ende, sprich vertagt bis zur nächstenVerhandlung irgendwann in 2010. Für mich war das Verhalten meiner Frau völligunverständlich. Da konnte sie vor lauter Schulden nicht mehr aus den Augen schauen und strittfleißig um völlig unrealistische Summen. Aber dieses dumme Verhalten hatten wir schon308


einmal im Januar diesen Jahres, als sie kurz vor der Zwangsräumung stand und seelenruhig umlächerliche monatliche 13 € Rente pokerte, unglaublich!Dann folgte das Thema Abänderungsklage/Widerklage mit dem Schwerpunkt eheähnlicheVerhältnisse. Die Richterin fragte mich, wer die Fotos gemacht hatte, wobei ich mich auf §383ZPO berief, Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht, weil ich keinen Angehörigen belastenwollte. Auch hier sollte ich den nächsten Tiefschlag erhalten, denn sie meinte, „so wie siemeinen Sohn in der letzten Verhandlung erlebt habe, könne es nur meine Tochter gewesensein“. Damit meinte sie sicherlich die grußlose Begegnung. Schön, wie sie in meinen Wundenrumstocherte! Auch wurden die Fotos diskutiert, die jemand für mich in der Wohnung meinerFrau gemacht hatte. Anwalt M bewies für mich recht überzeugend durch §286 ZöllerPersönlichkeitsrechtsverletzung mit der Folge, dass diese Bilder nicht als Beweise dienenkonnten, wertlos waren, was die Richterin auch befolgte. An dieser Stelle musste ich meinebeiden Anwälte Dr. Km und Hm fragen, habt ihr gepennt?? Kennt ihr nicht die Grundlagen desStrafrechts, was man in den ersten beiden Semestern in einem Jurastudium lernt? Man hätteauch den Anwalt für Strafrecht in der gleichen Kanzlei, den schon hier aufgeführten Herrn Afragen können! Schließlich hatte ich niemals vor, einen meiner Angehörigen oder sogar mich inein Strafverfahren zu treiben! Dennoch war es ein taktisch genialer Schachzug, solche -möglicherweise – verbotenen Beweise zu bringen, denn diese blieben im Kopf der Richterinunvergesslich, was sie m. E. stark beeinflussen musste! Ich bin überzeugt, hätte ich Videos ausdem Schlafzimmer besorgt, die zeigten, wie es meine Frau jeden Abend hart besorgt bekam,die Vorsitzende hätte sich diese täglich genüsslich zu Hause reingezogen. In der nächstenVerhandlung hätte sie darum gebettelt, das Thema eheähnliche Verhältnisse endlichabzuschließen, weil sie immer noch Wundschmerzen hatte! Was meinen Sie, sehr geehrteLeser, wie das Urteil ausgesehen hätte!!!!Dann wurden die Zeugen zum Thema eheähnliche Verhältnisse vernommen. Als erstes kammeine Tochter dran, die natürlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, wasfür mich klar und ein sehr bitterer Moment war. Viveka hätte die mit Abstand beste Zeugin seinkönnen, sie alleine hätte völlig ausgereicht, um diese Schlacht in fünf Minuten zu gewinnen!Danach folgte der Exverwalter meiner Frau, mein hoffnungsvollster Zeuge, der nur teilweisegute Aussagen machte. Schön war, wie er berichtete, dass ihm Mieter die Bude einrannten, weilnoch jemand auf deren Kosten im Haus wohnte. Insbesondere die Existenz einer alten Dame,die quasi als Herzkranke den ganzen Tag am Fenster hing, weil sie keinen hatte und folglichviel mitbekam, war viel wert für mich. Als er aber auf entsprechender Frage von M meinte, erhätte Herrn F nie selber gesehen und sein Auto nur zweimal, hatte er mir schwer geschadet,denn M meinte nur, darauf habe er gewartet! Schließlich lagen mir vom Verwalter mal andereInformationen vor! Dafür wiederum war seine Angabe gut, die Schwester meiner Frau und ihrSchwager waren froh, dass Birgit da nicht mehr lebte, und sie sich nicht zu den eheähnlichenVerhältnissen ihrer Verwandten äußern wollten.Eine Mieterin aus dem ehemaligen Hause meiner Frau, auf die sich auch der Exverwalterberief, machte sehr ungenaue Angaben, da sie zwar Herrn F öfter im Treppenhaus gesehenhatte, aber auch unregelmäßig. Auch konnte sie keine Zeitangaben diesbezüglich machen, alsmein Anwalt nach genaueren Zeitpunkten regelrecht bohrte. Da griff RA M ein und warf ihmAusforschung vor. Zumindest gab sie an, man sprach im Haus über den heimlichenMitbewohner, da diese sich bei den hohen Nebenkosten dadurch betrogen fühlten. Dennoch einziemlich wertlose Zeugin für mich. Interessant und erschütternd der sich dabei ergebende Eklatzwischen meinem Anwalt und der Richterin, die zu ihm meinte: “Ich diskutiere nicht mit309


Ihnen“, wobei sie androhte, die Sitzung für 15 Minuten zu unterbrechen, damit sich die Wogenwieder glätteten. Dennoch schön, wie mein Anwalt jeden Zeugen intensiv auseinander nahm!Auch war der momentane Freund meiner Tochter, Andre, die allergrößte Enttäuschung.Ich hatte ihn als Wunderwaffe unter den Zeugen betrachtet, war er doch als zigfachvorbestrafter Pole mit mehrfachem Jugendarresten extrem der Wahrheitspflicht ausgesetzt.Bei nachweisbarer Falschaussage hätte die Justiz ihn gleich wieder in seine Stammzelleweggesperrt. Außerdem hatte ich ihn mit Viveka mehrmals über das Wochenende zu mireingeladen und bestens bewirtet. Zwar konnte er in den elf Monaten, die er mit meiner Tochterzusammen war, angeben, dass der Lover meiner Frau ab 17 Uhr regelmäßig bei Birgit war, aberob der da schlief, wusste Andre angeblich nicht, auch wenn er selber da oft übernachtete,angeblich nur an Wochenenden. Auch achtete er nicht auf die anwesenden Personen. In einempatzigen Ton wollte er nichts mehr zu der Sache aussagen, wobei die Richterin ihn erst einmalbelehren musste, dass er alles sagen müsse. Allerdings kamen trotzdem keine genauerenAussagen heraus. Das war der Dank für meine Gastfreundschaft, für mich ein weiterer bittererMoment! Ich erwartete als Gegenleistung nur die Wahrheit, nichts als die reine Wahrheit, aberauch das war zu viel verlangt! Ich hätte noch Verständnis gehabt, wenn er gesagt hätte, FrauRichterin, in der kleinen Wohnung bumsen bis zu drei Paare gleichzeitig. Wie soll ich bei demKrach heraushören, ob der Stecher der Frau Land auch gerade den Lachs buttert.Auch die Aussage des Exfreundes meiner Tochter, Bastian, war ziemlich wertlos. Zwarwurde bescheinigt, dass der Lover des Öfteren da übernachtete hatte. Ob jedes Wochenende,das hätte der Zeuge angeblich nicht beobachtet auf entsprechende Nachfrage des RA M. Nebenmir hörte ich nur noch die Koryphäe herzzerreißend seufzen…….Auch die beiden gegenwärtigen Vermieter meiner Frau brachten nicht den Durchbruch. Zwarbestätigten sie öftere Begegnungen mit dem Lover meiner Frau im Treppenhaus bis September09, konnten aber keine genaueren Zeitangaben machen, da sie selbst meine Frau selten sahen,benutzten sie doch aufgrund eines anderen Ausganges selten das Treppenhaus. Hierbei saßAnwalt M mit hochrotem Kopf und verlegen neben meiner Frau. Auch erwähnte dieVermieterin meine Anrufe, was die Richterin sehr interessierte, insbesondere deren Gründe.Dass ich nach der Personenzahl in der Wohnung und der Bankleitzahl einer bestimmtenÜberweisung fragte, gab die Zeugin absolut korrekt wieder. Auch die richterliche Frage, ob ichden heutigen Prozess erwähnt hätte, verneinte sie korrekt. Hierbei wollte die Richterin eineBeeinflussung der Zeugin durch mich herausfinden, die aber nun mal nicht vorlag, waren dochdie eheähnlichen Verhältnisse Fakt, musste ich also keinem einreden. Dennoch ein sehr guterrichterlicher Schachzug, um mir schaden zu können, was natürlich nicht gelang.Interessant war, nur mal am Rande erwähnt, der Respekt oder die Angst der Vermieterin vorder Richterin. Als erstere fragte, wohin sie sich setzen sollte und freie Auswahl bekam, wählteSie den entferntesten Punkt zur Vorsitzenden, so dass sie in der äußersten Ecke desGerichtssaals saß……Kurzum, bisher nur Zeugen mit sehr schwachen, wertlosen Aussagen, wobei ich jedes Malheimlich die Koryphäe beobachtete, die sehr trostlos und traurig in die Gegend blickte,manchmal laut seufzte. Ich glaubte, Dr. Km litt am meisten von uns beiden. Im Grundegenommen hätte ich an dieser Stelle das Handtuch schmeißen können. Zum Glück hatte derTisch, an dem Anwalt M und seine Mandantin saßen, einen Sichtschutz. So konnte ich leidernicht sehen, ob M sich schon vor Schadenfreude einen von der Palme wedelte.Aber dann kam der Lebenspartner meiner Frau an die Reihe, Herr Ludger F, zehn Jahre jüngerals sie, ein Steuerfachwirt. Ich hatte den Mann schon nicht mehr richtig wahr genommen, zu310


sehr beschäftigten mich die bisher weitgehend wertlosen und deprimierenden Aussagen, warschon dabei, meine Wunden zu lecken. Und jetzt sollte der für mich nutzloseste undgefährlichste Zeuge aussagen, den M mit Sicherheit vorher so umgepolt hatte, dass er bestimmtnicht mehr wusste, wer Birgit sei. Ich erwartete Aussagen wie, ich fahre da mal amWochenende hin, besorge es ihr so richtig hart, dass es noch für den Rest der Woche reicht.Gemeinsame Feiern? Um Gottes Willen, ich bin Einzelgänger da Einzelkind. Da hätte dieRichterin sofort gesagt, siehste Land, ist alles exakt so wie bei mir, und ich habe mit Sicherheitauch keine eheähnliche Beziehung! Spätestens an dieser Stelle hätte ich dann das Handtuchwerfen und gehen können!Aber es sollte völlig anders kommen! Ich wusste zwar, er war starker Raucher, aber diesespezielle „Tabakmischung“ musste die totale Dröhnung gewesen sein! Aufgrund seinerAussagen dachte ich, der hätte sich völlig zugekifft und war auf einem Trip! Als er meinte, erund Birgit ständen füreinander ein, fiel der Richterin nur noch Rosamunde Pilcher ein, wasFrau A toll fand, da seltene Worte. Diese romantische Aussage verlockte die Vorsitzende zuder Bemerkung, „sie kenne keine Männer, die für eine Frau einstehen“, was ihre männerfeindlicheHaltung wieder einmal bewies, sehr wahrscheinlich auch ihreBeziehungsunfähigkeit. Auch kannten sich Herr F und meine Frau seit 1996, was natürlichnicht sein konnte, war ich doch zu diesem Zeitpunkt mit ihr verheiratet. Als die Gegenseite undich längere Zeit darüber lachten, erhielt ich wieder die Androhung eines „fröhlichenOrdnungsgeldes“, auch, weil ich meinem Anwalt Zettel zu schob, da ich ja nicht mehr flüsterndurfte. Schließlich „seien wir nicht in der Schule“. Sehr viel später bemerkte der Zeuge seinenFehler und korrigierte auf 2006. Er entschuldigte sich mehrmals sehr nett und meinte, er hättees nicht so mit den Jahreszahlen, arbeitete er doch als Steuerberater in der Vergangenheit,sprich er bearbeitete Steuererklärungen, die ein bis zwei Jahre zurück lagen. Auch wüsste er niedas genaue Datum, wobei seine Freundin ihm helfen müsse. Naja….. Als ich der Richterindarauf hin klar machte, ich lachte nur wegen der völlig unmöglichen Jahreszahl, unterstellte siemir ganz frech, ich hätte mich gefreut, weil die Verwirkung des Unterhalts dann schon zehnJahre früher stattgefunden hätte. Hielt die mich für so naiv und glaubte, ich hätte daraus Kapitalgeschlagen?? Über so einen Blödsinn hatte ich noch nicht einmal nachgedacht, das war nichtmeine Liga!Als die Richterin nach gemeinsamen Auftritten in der Öffentlichkeit nachfragte, ihr sensibelstesReizthema, eine Falle, packte Herr F so richtig mit Begeisterung aus, fiel in wirklich jede Fallerein und bestätigte, dass er und Birgit regelmäßig und auf allen wesentlichen Feiern seiner undihrer Familie waren, u. a. auch auf dem runden Geburtstag von Birgits Mutter 2007, wobei ernicht wusste, ob sie 60, 65 oder 70 wurde, sehr peinlich! Hierzu musste ich der Richterinhelfen. Und als sie nach dem Grund für die Existenz seiner Wohnung fragte, schoss er dasgrößte Eigentor: Er brauchte diese als Rückzugsgebiet, wenn er mal für eine Prüfung lernenmusste, auch wenn er durch die Steuerberaterklausur durchgefallen war. Auch gab Herr F zu,etwa 50% der Zeit bei meiner Frau zu verbringen! Zwar versuchte Anwalt M dieses verloreneSpiel etwas zu retten, indem er klugerweise nach einer gemeinsamen Kasse fragte, was Herr Fverneinte, da er beruflich geprägt sei und keine Verluste erleiden wollte. Zwar kam diesesThema bei Birgit ein einziges Mal auf, dann war es auch für immer vom Tisch. Allerdingskonnte diese für mich negative Antwort nicht mehr schaden. Auf die Frage, wie das Paar diesesWeihnachten verbringen würde, tappte Herr F in die nächste Falle, indem er mit Begeisterungmeinte, bei seinen Eltern und denen von Birgit. Genau das wollte die Richterin hören!Allerdings war mir völlig neu, dass das Liebespaar noch Kontakte zu Birgits Eltern hatteaufgrund einer Äußerung ihrer Mutter. Kurzum, der Mann fiel in jede Falle rein, die gestelltwurde, sang mit Begeisterung und so ausgiebig wie ein Vöglein, stellte selbst meine beidenPrachtrosellas dagegen in den Schatten! Auch wurde die Frage sehr ausführlich erörtert, was es311


ei seinen Eltern Weihnachten zu essen gab. Hierzu meinte die Richterin, auch bei ihrer Omawaren Würstchen und Kartoffelsalat immer Tradition, was ihr als 18 jährige zum Hals raushing und sie das änderte. Zum Glück fingen die beiden nicht an, auch noch Rezepteauszutauschen….. Dann bedankte sich die Richterin erstmalig in dieser Verhandlung für die„sehr ausführlichen Darlegungen“, worin ich einen gewissen Sarkasmus entdeckte.Damit waren die Zeugenaussagen vorbei und die Richterin konnte noch einige Sketcheeinbringen, da sie bisher zu kurz kamen, indem sie die Steuerberater gerne als Steuerverräterbezeichnete, die alle einen Knopf an der Backe hätten. Auch ihre Unfähigkeit, das Mikrofonmit den vielen unbekannten Knöpfen nach über zehn Jahren bedienen zu können, sorgte nichtgerade für Lachen, da zu peinlich!Dann wurde die Richterin sofort wieder sehr sachlich und bezog sich nochmals auf diekurzfristigen Schriftsätze des Herrn M, über die sie meinte, er würde gerne mehr oder wenigererfolgreich Nebelkerzen anzünden, weniger erfolgreich beim Wohnwert meiner ETW.Allerdings gab sie auch zu verstehen, dass sie erst nach drei Jahren eheähnlicher Beziehung denTrennungsunterhalt verwirken ließe gemäß dem 6. Senat des OLG, da keine gemeinsame Kasseexistierte. „Darauf könnten wir uns schon mal einrichten“, sprich meine Frau bekäme in zweiMonaten schon keinen Unterhalt mehr von mir. Schneller wäre es gegangen, wenn eingemeinsames Konto vorhanden wäre, dessen Existenz Herr F verneint hatte, obwohl meineTochter mir konkrete Zahlen genannt hatte. Ihre Aussage hätte mir mindestens 1.500 € Gewinneingebracht!Damit waren die Verhandlungen nach fast zweieinhalb Stunden zu Ende. Leider hatte meinAnwalt keine Zeit mehr zu einem Cafe in der Kantine. Er sprach noch vor demGerichtsgebäude fünf Minuten lang mit mir. Sein Ergebnis war ganz klar, deckte sich voll undganz mit meinem: Meine Zeugen hatten weitgehend versagt, standen bis auf den Verwalter klarim Lager meiner Frau. Dafür waren aber die Vernehmungen nicht schlecht gelaufen, was Dr.Km betonte. Allerdings war Birgits eigener Freund „Spitzenklasse“, brachte den Durchbruch,da „er mehr ausgesagt hatte als alle anderen Zeugen zusammen“, so Originalton Dr. Km, wassehr wahrscheinlich zu einer Unterhaltsverwirkung ab Februar 2010 führte. Als ich meinte,dem Ludger schicke ich zu Weihnachten eine Flasche Weinbrand, die hätte er sich verdient,lachte Dr. Km herzhaft. Er meinte als kleinen Trost, wir sind heute auch nicht weiter zurück alsletzte Woche, wobei er in Sachen eheähnliche Verhältnisse optimistisch war. Ebenfalls fiel ihmauf, wie voreingenommen die Richterin gegen mich eingestellt war. So sagte er wortwörtlich:“Hätte diese gesagt, stehen sie auf, wäre das nicht richtig gewesen, hätte sie gesagt, setzen siesich, wäre das auch falsch gewesen“. Man merkte, Dr. Km war auch entsetzt und frustriert vonder Verhandlung, besonders von so einer völlig inkompetenten Richterin. Na ja, wieder mal soein Prozess, der kaum ein Ergebnis brachte, zumindest in der Scheidungssache. Es fehltejegliche Führung, womit die Anarchie regieren konnte. Jedenfalls verstand es M wieder einmal,die hilflose, völlig unfähige, flapsige und passive Justiz mit fiktiven Punkten mit seinen völligverspäteten und senilen Schriftsätzen zu beschäftigen, die Scheidung mühelos in ein siebtesJahr zu treiben. Hier hätte die Richterin eine Art Versäumnisurteil fällen und dann selber dieBedingungen festsetzen müssen. Allerdings auch gut für den Ex-Vermieter meiner Frau, derseine Forderungen in den Abtretungserklärungen weiter auf insgesamt über 8500 € erhöhenkonnte, wobei ich ihm fleißig half, hatte ich doch eine gewaltige Rechnung mit meiner Frauoffen.Mein Anwalt und ich vereinbarten in der zweiten Januarwoche einen Termin in seiner Kanzlei,bei dem wir nochmals die Höhe des Zugewinnausgleichs berechnen und noch weitere vomGegner geforderte Dokumente besprechen wollten.312


Auch noch am nächsten Tag ging mir dieses legendäre Verfahren die ganze Zeit durch denKopf. Zwar hatte ich den Prozesstag weitgehend bei meiner Freundin verbracht, jedoch konnteauch sie mich nicht zur innerlichen Ruhe bringen. Nachts lag ich lange Zeit wach und dachtenoch an diesen unglaublichen Prozess. Auch wenn wir sehr wahrscheinlich einen Kampfgewonnen hatten, so doch nur durch Zufall, Glück oder höhere Vorsehung! Von einer Invasiondurch Zeugen konnte keine Rede sein, sieben von acht stellten eine herbe Enttäuschung dar,fielen mit Ladehemmung aus, verkörperten eher die berühmte Invasion in der Schweinebucht.Meine Kinder konnte ich vergessen, ebenso wie zwei meiner hoffnungsvollsten Zeugen. Hättemeine Frau einen intelligenten Freund gehabt, wäre ich hoffnungslos gescheitert mit mehrerentausend Euro am Hals (inklusive Unterhalt)! Die Richterin hätte dann zu Recht (!!) sagenmüssen, es gibt zwar einige Indizien für eheähnliche Verhältnisse, aber die reichen nicht, indubio pro reo. Auch bewiesen mir diese Aussagen, Anwalt M hatte sich vorher Birgits Freundnicht vorgenommen. Wäre ich ihr Anwalt gewesen, ich hätte den Mann vorher entsprechendprogrammiert, dass er geschickt den Fallen aus dem Weg gegangen wäre. Recht haben alleinereicht nun mal nicht, ebenso wenig die Wahrheit sagend!Lassen Sie mich absichtlich noch einmal ausführlich auf die Themen Zeugen und Risikenherumreiten, sehr geehrte Leser! In diesem Thema steckt so viel Essenz und Brisanz, dass wirdieses noch einmal genauer erörtern müssen! Mir wurde erst nach der Vernehmung so richtigklar, Zeugen stellen einen hohen Risikofaktor dar. Die kleinste Ungenauigkeit in einer Aussagelässt diese schon wertlos erscheinen. In meinem Fall etwa Formulierungen wie: Unregelmäßig,weiß nicht genau, nicht geprüft, Zeitraum unklar, ich schätze, etc. Im Grunde genommenmüsste man mit den Zeugen vor einer Aussage deren Formulierungen genau festlegen, dieseauswendig lernen, damit keine Pannen passieren. Nur wäre ich so vorgegangen, hätte mich diemomentane Vermieterin ans Messer geliefert, einem Strafverfahren wegen Zeugenbeeinflussung,Anstiftung zur Falschaussage und Prozessbetrug ausgesetzt! Noch einmal würdeich keine Zeugen benennen, wenn es um Bezeugung von Regelmäßigkeiten ginge, da zu Risikobehaftet, ein Glücksspiel. Ich würde gleich einen teuren Privatdetektiv bestellen, denn nur derkann akribisch genau Rechenschaft über Beobachtungen abliefern. Zwar wäre dann ein Kreditnotwendig, aber bei Überführung müsste der oder die Beklagte die Kosten zahlen! Außerdemkann ein Zeuge selten genaue Aussagen machen, z.B. über Regelmäßigkeiten, da diese mitSicherheit die betroffene Person selten die ganze Zeit observieren können. Und hätte ein Zeugegesagt, jawohl, ich habe den Herrn täglich um 17 Uhr gesehen, oder dann und dann, und dasüber viele Monate, hätte die Vorsitzende dies gar nicht glauben können, denn wer steht dennschon täglich hinter der Tür und beobachtet, wer hat die Zeit dazu? Ausgerechnet immerjemanden antreffen wäre auch extremer Zufall! So gesehen sind Zeugenaussagen oft zumScheitern verurteilt, entweder zu ungenau oder zu unglaubwürdig genau, wennRegelmäßigkeiten oder komplexe Vorgänge bezeugt werden müssen. Insbesondere Zeugen zubenennen, die mit dem Gegner Kontakt haben, ist völlig zwecklos. In meinem Fall haben wirdoch gesehen, wie Aussagen regelrecht verweigert wurden, indem man angeblich nichtsgesehen hatte! Aber auch Rentner als Zeugen zu laden halte ich für sehr problematisch, dadiese extremen Respekt oder sogar Angst gegenüber der scheinbar mächtigen Justiz zeigen.Mittlerweile konnte ich auch M absolut verstehen, dass er seelenruhig mit seiner Mandantin indiese „Schlacht“ ging. Er hatte genug Berufserfahrung um zu wissen, die meistenZeugenaussagen sind wertlos. Insofern zeigte der Mann zum ersten mal Realitätssinn!Mir wurde auch klar, unabhängig davon, ob man im Recht ist oder nicht, gibt es drei Risiken,die man alle erfolgreich überwinden muss:1. Die Qualität des eigenen Anwalts 2. Der Richter 3. Die Zeugen313


Wenn nur eine dieser schweren Hürden nicht überwunden werden kann, muss man dasHandtuch schmeißen! Zwar gibt es theoretisch bei Punkt zwei die Möglichkeit der Berufungbeim OLG, wenn der Mindeststreitwert 600 € beträgt (ist beim BGH noch höher), aber auchdiese ist ein Risiko, wollen doch Richter möglichst wenig Verantwortung tragen und strebenmeistens einen Vergleich an, der immer Verluste bedeutet. Im Grunde genommen kann maneine Rechtssache auch als Glücksspiel mit vielen Risikofaktoren betrachten, um das eigeneRecht geht es dabei eigentlich weniger! Daher vermeiden Sie möglichst Rechtstreits undeinigen sich mit dem Gegner gütlich, es sei denn, Sie lieben Glücksspiele!Aber wieder zurück zum Prozesstag. Noch viel schlimmer empfand ich diese Justiz, die hilflosund gleichgültig zugleich sich wiederholt Fristversäumnisse, senile und unsubstantiierteSchriftsätze ansah und daher für ein siebtes Scheidungsjahr sorgte. Die Richterin gab eindeutigdie Verzögerungstaktiken der Gegenseite zu, unternahm aber nichts dagegen, rechtfertigte essogar mit meinem prozessualem Verhalten (Stichwort Strafanzeigen)! Noch viel schlimmeraber war die völlig subjektive und persönliche Rechtsauffassung der Richterin, für dieeheähnliche Verhältnisse Zusammenleben und gemeinsamen Auftreten in der Öffentlichkeitbedeutete. Die völlig konträren Ansichten der Obergerichte wurden wieder einmal weitgehendignoriert! So etwa OLG Koblenz, dessen Auffassung es ist, eine eheähnliche Gemeinschafterfordert keinen gemeinsamen Hausstand. Dem hat sich auch der BGH angeschlossen in demvon mir schon beschriebenen Urteil, bei dem ein Schwuler mit einer Frau nur innerhalb einesFirmengeländes zusammen lebte, also noch nicht einmal in einer gemeinsamen Wohnung.Diese wiederholte Rechtsbeugung konnte mir zum Glück egal sein, da der Zeuge Ludger Fgenau das aussagte, was die Richterin hören wollte, sprich den gemeinsamen Hausstandweitgehend zugab! Andernfalls hätte ich in Berufung gehen müssen.Ebenso war die Justizwillkür unglaublich, der man scheinbar hilflos ausgesetzt war. Richterkonnten mit einem nach Belieben umspringen, konnten versuchen, einen mundtot zu machen,setzten mich Repressalien aus. Auch wenn ich das Verfahren um die eheähnlichen Verhältnissesehr wahrscheinlich gewonnen hatte, so war es doch ein bitterer Sieg, für den ich einen hohenPreis zahlen musste!Mir wurde auch bewusst, ein sehr guter Anwalt nutzt überhaupt nichts, wenn man es mit einerschwachen Justiz zu tun hat! Diese Mehrausgabe sollte man sich dann besser ersparen!Erst am übernächsten Tag war ich innerlich zur Ruhe gekommen, der Kopf konnte wieder klardenken. Ich las nochmals meine drei Seiten Aufzeichnungen und mir wurde immer bewusster,hier lag Voreingenommenheit, Befangenheit vor. Die Richterin behandelte mich wie einenStalljungen. Ihren Feldwebelton konnte ich noch locker verkraften, da ich natürlich bei derBundeswehr war. Auch wenn ich mich wiederhole, ich hatte im Vorjahr bei Viehbauern imAllgäu meinen Astrourlaub verbracht, aber deren Umgangsformen waren noch um Weltenbesser als die der Frau A!Sie gab direkt zu, durch meine Strafanzeigen hätte ich die Prozessdauer verlängert aufgrundvon Repressalien ihrerseits. Aber es gab auch erhebliche Spannungen zwischen meinemAnwalt und der Richterin, die ihm in einer unglaublichen Weise sagte, dass sie mit ihm nichtdiskutieren würde. Kurzum, eine Zusammenarbeit war mit der Frau nicht möglich. Daher setzteich ein langes Schreiben an meinen Anwalt auf, in dem ich alle Verfehlungen der Frau Aaufzählte bis hin zur möglichen Rechtsbeugung. Mir war klar, hier war ein Balanceaktangesagt, denn bei den Juristen gilt ja bekanntlich der Spruch mit den Krähen. Mit Sicherheitrannte ich nämlich verschlossene Türen ein, denn welcher Anwalt geht schon gegenBerufskollegen vor, besonders gegen eine Richterin, die dem Anwalt in weiteren314


Verhandlungen das Leben so richtig schwer machen konnte? Also meine Seilakrobatik bestandnun darin, meinem Anwalt klar die Anweisung des Richterwechsels zu geben, ihn abergleichzeitig nicht zu verärgern. Daher lobte ich ihn wie so oft in meinem Schreiben.Schauen wir uns diese Stellen meines sehr langen Schriftsatzes auszugsweise an, in dem ichauch diverse Fehler des Gegners in Sachen Zugewinn aufzeigte, einige taktische Varianteneinbrachte und den Verdacht der Vermögensbeseitigung mathematisch ausräumte:4.Wenn Herr M unbelehrbar im Irrglauben lebt, die Eigentumswohnung hätte trotzstatistischer Belege einen Wert von 110.000, so mache ich ihm hiermit das Angebot, diese zu diesem Preiszu verkaufen, er bekäme hierfür die übliche Maklerprovision! Wir geben ihm hierzu eine Frist bis zum15.2.2010, diesem Angebot zuzustimmen. Der Mann muss mal so richtig vorgeführt werden, wenn auch eres nicht schafft, im Zeitalter des Immobilientiefs die Wohnung zu diesem Preis zu verkaufen!Außerdem hatten wir schon im Schriftsatz vom 20.7.09 den Wertverfall belegt mit Statistikenaus der renommierten Zeitung „Die Welt“, bei denen sich ein Wertverfall von 3,6% ergibt.Schon bei dem niedrigen Kaufpreis von 97.500 €, den wir im schon erwähnten Schriftsatz begründeten,ergibt sich durch den Verfall ein realer Wert von 93990 €. Berücksichtige ich, dass auch seit Kauf der ETWnichts mehr in den Bädern erneuert wurde, diese somit 30 Jahre alt sind, was bei Wohnungsbesichtigungenentsprechende Kritik ergab, die Steuerung der Heizungsanlage ausgewechselt werden muss,Kostenpunkt ca. 2.000 €, so liegt der Wert logischerweise noch niedriger, so dass 87.000 € erzielterKaufpreis ziemlich realistisch erscheinen.6.Bezüglich der Direktversicherung bei der VGH entspricht dieser Wert von 3447 € nicht der Realität! Schonunsere Schriftsätze vom 20.7.09, Seite 3 und 21.4.09 , Seite 1, haben wir belegt, dass mit meinemAusscheiden aus der Firma K der Rückkaufwert der Versicherung sich von 3447,00 € auf 999 € reduzierthat. Da das Gericht der Auffassung ist, dass mein Weggang von der Firma K keineErwerbobliegenheitsverletzung war, kann man konsequenterweise auch nicht den höheren Wert derVersicherung verwenden! Außerdem wird dieser Betrag erst mit meinem Renteneintritt ausgezahlt, so dassich keinesfalls diesen Betrag vorfinanzieren werde!7.Schon jetzt sollten wir unbedingt aus taktischen Gründen unseren Gang zum OLG ankündigen, bei dem esmir maßgeblich darum geht, meinen Fall auf mögliche Rechtsbeugung untersuchen zu lassen. Somit lohntes sich nicht für die Richterin, mit aller Akribie einen Zugewinn auszurechnen, der eh beim OLG neufestgelegt werden wird!9.Da Ihrem Herrn Hm ein großer Fehler unterlaufen ist, indem er meinte, ich dürfte die ETW nicht verkaufen,und bei Widerhandlung wäre der Kaufvertrag nichtig. Dies hatte ich auch zwei Interessenten mitgeteilt, dieimmer noch gerne die Wohnung kaufen würden, sollten sich hierbei keine rechtlichen Probleme ergeben.Nun hatten Sie mir bei einem meiner letzten Besuche genau das Gegenteil erklärt, dass beim Verkauf keineGefahr bestünde. Könnten Sie mir diese Aussage in Form einer Aktennotiz zusenden, damit ich hiermitmeine Interessenten entwarnen und meine ETW verkaufen kann.10.Mir ist noch lange die unglaubliche Verhandlung vom 9.12.09 durch den Kopf gegangen, aus der ich jetztKonsequenzen ziehen muss, sobald das Urteil in Sachen Abänderungsklage im Februar vorliegt! Vorhertäuschen wir Frieden vor!Dass die Richterin gegen mich völlig voreingenommen ist, haben Sie ja selber in der legendärenVerhandlung mitbekommen. Mich wie einen Stalljungen behandeln zu lassen, habe ich nicht nötig, in derIndustrie herrschen viel bessere Sitten! Davon ganz abgesehen, ich habe letztes Jahr bei Viehbauern imAllgäu meinen Urlaub verbracht, aber deren Umgangsformen waren um Welten besser als die der Frau A!Die Richterin führt offensichtlich eine private Prozessordnung ein, APO, nennt man auch Willkür, da esverboten ist, mit dem Anwalt zu flüstern, ihm Zettel hinzulegen, selber ans Gericht zu schreiben. Die Frauvergisst wohl, dass Anwälte dafür bezahlt werden, die Interessen ihres Mandanten zu vertreten, was nunmal Kommunikation erfordert! Ferner gibt Frau A öffentlich zu, dass ich nicht unmaßgeblich mit meinemprozessualem Verhalten zur Prozesslänge beigetragen habe. Damit meint sie meine Strafanzeigen gegenRA M und meine Frau, wegen denen sie mich schon in einem früheren Prozess gerügt hatte. So viel zumThema Neutralität!!Aber auch abgelaufene Fristen (Stichwort Zugewinn) völlig zu ignorieren und somit zuzulassen, dass derGegner einen Tag vor der Verhandlung mit dem überfälligen Schreiben plötzlich ankommt, dazu noch einweiteres abgibt in Form einer Erweiterungsklage, die erst der Anfang sein wird, wie Herr M bekanntlich315


selber in der Verhandlung zugegeben hat („Da steckt noch mehr drin“), muss gerügt werden. Auf dieseWeise werden wir noch Jahre benötigen bis zum Prozessende dank einer völlig passiven Richterin! Nichtumsonst haben Sie in der Verhandlung gesagt:“So kann man keine Prozesse führen, so treffen wir unsnoch 2-3 mal“. Vielleicht finden wir auch einen Richter, der sich solche unsubstantiierten und senilenSchreiben nicht bieten lässt, und für den Fristen Bedeutung haben, mehr dazu unter Punkt 3. Was meinenSie, was mein Vater mich am Telefon schon rund gemacht hat, weil ich ihm „solche unsubstantiierten undsenilen Schriftsätze“ gemailt hatte. „Hätte er sich solche vor dem Bundespatentgericht in Münchengeleistet, die Richter hätten diese in den Mülleimer geworfen und ihn gerügt, seine Firma hätte ihn wegenRufschädigung rausgeschmissen!“ Es kann doch nicht sein, auch wenn wir uns nicht in der Industriebefinden, dass wir uns so ein Kasperletheater ansehen müssen! Gibt es dagegen keine Mittel? Wenn nein,zeigt mir dies mal wieder, wie runtergekommen unser Familienrecht ist. Sie selber hatten bekanntlich vorder Verhandlung gemeint, im Zivilrecht hätte man solche Schriftsätze sofort in den Mülleimer geworfen!Bei so einer abenteuerlichen Richterin ist auch ein Staranwalt wie Sie völlig umsonst, rausgeschmissenesGeld! Bekanntlich kann man einen Ferrari nur auf einer Rennstrecke richtig ausfahren, nicht aber auf einemFußballplatz!Auch fällt die Frau durch mögliche Rechtsbeugung auf, indem sie das BGH Urteil von 2005 völlig ignorierte,mit keiner Silbe darauf einging, und sogar eine Berufung verhinderte, indem sie einen völligunrealistischen Streitwert von 500€ ansetzte! Aber auch der Umgangston der Frau A Ihnen gegenüber zeigtdeutlichst, dass zwischen ihnen Beiden erhebliche Spannungen bestehen. Es ist schon eklatant, wenneine Richterin im Feldwebelton einer Koryphäe lautstark ins Wort fährt mit dem unglaublichen Kommentar„Mit ihnen diskutiere ich doch nicht“. Umgekehrt wäre es völlig verständlich gewesen, weil die Frau nunmal nicht in Ihrer Liga spielt, wahrscheinlich solche Hammerwerke wie Ihres vom Juni 2008 nur teilweiseversteht. Dass die Frau generell erhebliche Verständnisprobleme besitzt, hat sie schon mehrfachdemonstrativ bewiesen! Möglicherweise habe ich damals den RA Ri opfern müssen, weil die A seineVollstreckungsabwehrklage nicht verstand, über ihn noch oft in der Verhandlung herzog.Kurzum, die Zeit ist reif, die Frau abzuschießen, triftige Gründe gibt es genug! Zwar wird ein neuer Richtereine gewisse Einarbeitungszeit benötigen, doch wenn der Mann seriös ist, holt der die Zeit wieder lockerauf! Natürlich weiß ich nicht, ob noch mehr von diesem ……. der A Klasse bei Gericht rumläuft. Wenn ja,müssten wir wohl mit ihr weiter machen. Schade ist, dass wir nicht mehr den Richter S haben, der warKlasse, auch wenn ich da verlieren musste aufgrund des miserablen Sachvortrags der Frau RA He!Außerdem zieht ein solcher Wechsel Kreise, denn dieser dürfte wohl beim Direktor Be beantragt werden.Jedenfalls habe ich es nicht nötig, mir weitere Repressalien anzusehen zu müssen, den Stalljungen zuspielen, und schon gar nicht für das viele Geld, was mich der Spaß nun mal kostet! Mir ist natürlich klar,dass ich mit meinem Vorhaben verriegelte Türen eintrete, gilt doch unter Ärzten und Juristen das Prinzip:Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Sie können mich gerne in den Vordergrund schieben, dafürtrage ich wie immer die volle Verantwortung. Gerne können Sie auch Ihr Bedauern über diesen Schritt dannausdrücken, würde es verstehen, da Sie mit Frau A noch oft zu tun haben werden. Sollte es mir allerdingsvia OLG gelingen, der Frau Rechtsbeugung nachzuweisen, könnten auch Sie die letzten Jahre vor IhrerRente noch regelrecht genießen in einer A freien Zeit!Diese neue Strategie wollte ich auch bei ihm in der Kanzlei am 7.1.2010 besprechen. Für michgab es nur ein Ziel: Diese unmögliche Richterin ablehnen, zusehen, dass sowas keinen weiterenSchaden mehr anrichten konnte! Schließlich war Fakt: Egal bei welchem Anwalt ich saß, derName Frau A sorgte fast überall für Entsetzen. Zwar würden dadurch weitereProzessverzögerungen entstehen, nur sollten wir einen seriösen Richter bekommen, könntedieser diese Zeit ganz erheblich aufholen. Schließlich musste es auch welche geben, die Fristenbeachteten, sogar ihre eigenen, sich nicht durch senile und unsubstantiierte Schriftsätzedrittklassiger Anwälte Stunden vor Prozessbeginn das Verfahren verschleppen ließen.Sehr ernüchternd empfand ich meinen Besuch bei meinem Mietjuristen. Ich kam mit einerStunde Verspätung dran, weil noch vier Mandanten vor mir waren, die im Fünfzehnminutentaktabgefertigt wurden. Ob in dieser kurzen Zeit gute Ergebnisse möglich sind, soll dahingestelltbleiben. Für mich nahm er sich immerhin eine halbe Stunde, die aber bei weitem nicht fürmeine Fragen reichte. Dr. Km kritisierte etwas meinen letzten Schriftsatz, da er ihm zu langwar. Allerdings blieb mir nichts anderes übrig, denn der ganz zahlreiche Blödsinn derGegenseite musste entsprechend widerlegt werden, es drehte sich schließlich um eine MengeGeld. Hektisch ging er meine Finanzen durch, stellte hier und da noch Fragen, wobei ich den316


Eindruck hatte, mein langes Werk vom Vortag wurde bestenfalls nur überflogen. VieleAntworten standen nämlich drin, seine Fragen waren also oft völlig überflüssig.Mehrfach wich er auch meiner Frage aus bezüglich des Richterwechsels wegen Befangenheit.Erst als ich ihn in die Enge trieb, meinte er, in 30 Jahren hätte er noch keinen Richterabgelehnt, man müsse nehmen was man bekommt. Wenn ich mir in der Industrie so eineAussage geleistete hätte nach dem Motto, ich mache das schon 22 Jahre so, und dabei bleibt es,ich würde zu Recht achtkantig rausfliegen! Zwar empfand er unsere Richterin genauso zumkotzen wie ich, was er bei meinem Besuch mehrfach indirekt ausdrückte, aber Schritteunternehmen? Niemals! Vielmehr glaubte er auf einmal an ein baldiges Ende der Scheidung.Ich hatte mit meiner Vermutung Recht gehabt, auch in dieser Kanzlei hackte eine Krähe deranderen kein Auge aus, was für mich schon der Beginn des Parteienverrats darstellt!Auch versuchte Dr. Km mich umzustimmen, mir die Richterin schmackhaft zu machen, indemer meinte, die letzten 15 Minuten in der Verhandlung wäre Frau A auf meiner Seite gewesen.Was blieb ihr denn anderes übrig bei so einer für mich hervorragenden Zeugenaussage? Nichtumsonst lobte mein Gegenüber nochmals den Freund meiner Frau, der den Wendepunkt fürmich darstellte. Der Richterin blieb darauf hin nichts anderes übrig, als von einer Verwirkungdes Unterhalts zu sprechen! In diesem Zusammenhang wollte mein Anwalt das Gerichtanschreiben, um die Bedeutung dieser Zeugenaussage zu betonen.Auf meine Frage, wie die anderen Richter so seien, druckste er anfangs auch mit Phrasen rum,wie etwa, es gibt solche und solche, und erst zum Schluss, als ich mehrfach nachhakte, gab erzu, die Mehrheit sei okay. Für mich stand fest, ich wollte die Koryphäe erst einmal behalten,die sich wie erwartet weigerte, gegen Frau A vorzugehen. Mir blieb nichts anderes übrig, mirnoch einen zweiten Anwalt zu suchen, mit dem ich meinen Weg frei bomben musste. Wiedereinmal bewies dieses Verhalten, was für eine Kungelei bei den Juristen herrscht, ein einzigerSumpf, da wird man regelrecht verraten und verkauft! Wenigstens zeigte sich die Koryphäeangetan von meinem Plan, vor das OLG zu gehen, um der Richterin Rechtsbeugungnachweisen zu können. Allerdings war ich mir sehr unsicher, ob er diesen Ausdruck in seinerBerufung je benutzen würde.Nach einer halben Stunde, es war schon 17:30 Uhr, war die hektische Beratung zu Ende,obwohl ich noch einige Fragen hatte. Allerdings hatte mein Anwalt wohl Nachtschicht, da nochdrei weitere Mandanten draußen warteten. Enttäuscht verließ ich die Kanzlei. Beschämendauch, wie wenig Zeit er für seine Mandanten hatte, es ging da ab wie am Fließband. Bei demvielen Geld, was er an mir schon verdient hatte, hätte ich schon erwarten können, dass derMann vor meiner Tür schläft! Wenigstens wollte er mir den Schriftsatzentwurf einen Tagspäter zuschicken, was bei ihm selten war. Für mich stand an diesem denkwürdigen Tag auchfest: Hilfe von meinem Anwalt in Sachen befangene Richterin konnte ich nicht erwarten. Daherbeschloss ich, die Richterin persönlich wegen Befangenheit in der nächstenGerichtsverhandlung abzulehnen, sollte sie mich nochmals wie einen Stallburschen behandeln.Zwar durfte ich keine Anträge stellen, doch mein Mietjurist wäre dann dazu gezwungenmitzumachen, schließlich wurde er von mir bezahlt!.Das nachfolgende gekürzte Werk, was allerdings mit mehreren Tagen Verspätung ankam, warwie immer Spitzenklasse, ohne nennenswerte Fehler. Erst berechnete er meinen Unterhalt für2009 gemäß der Rechenweise des Gerichts, da aufgrund monatelanger Kurzarbeit meinJahreseinkommen um fast 4.000 € netto gesunken war und kam zum Ergebnis, meiner Fraustand kein Unterhalt mehr zu. Dann schlachtete mein Anwalt die Aussage ihres Freundes sorichtig aus und führte listenweise die Urteile der Obergerichte auf, die für eine Verwirkung des317


Unterhalts eindeutig sprachen. Allerdings hätte man an dieser Stelle auch auf einige Urteiledetailiert eingehen können statt sie nur aufzulisten. Hier nun Teile dieses Schriftsatzes:Diesseitigen Erachtens kommt es auf Verwirkungsgesichtspunkte allein wegen der dauerhaft reduziertenEinkünfte des Klägers einerseits und der sicherlich zwischenzeitlich deutlich höheren, wenngleich nochnicht belegten, Einkünfte der Beklagten andererseits nicht an. Allein die Aussage des Zeugen F im Terminvom 09.12.2009 rechtfertigt die Annahme einer Verwirkung jedweden weiteren Unterhalts der Beklagtennach § 1579 Nr. 2 BGB.Selbst wenn die Beklagte und der Zeuge Ludger F noch in verschiedenen Wohnungen leben sollten,spräche dies nicht gegen eine Verwirkung (OLG Frankfurt FamRZ 03, 99; OLG Saarbrücken FamRZ 08,1630; OLG Hamm NJW-RR 03, 1297; OLG Köln NJW 05, 3290; OLG Karlsruhe NJW 08, 3645).Maßgeblich zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte und der Zeuge F sich nach dessen insoweitglaubhaften Bekundungen im Jahr 2006 kennen gelernt haben und dass seit geraumer Zeit, wie es derZeuge F selbst formuliert, die Beklagte und er „füreinander einstehen" (Seite 10 des Protokolls der Sitzungdes erkennenden Gerichts vom 09.12.2009). Dies gilt nach insoweit glaubhafter Bekundung des Zeugen Fauch im „sexuellen Bereich". Zwar hat der Zeuge F einen genauen Zeitpunkt der Intensivierung derBeziehung nicht benennen können. Bedenkt man jedoch, dass die Beklagte und der Zeuge F sich imFebruar 2010 seit vier Jahren kennen, ist von einer Intensivierung der Beziehung jedenfalls nach derKennenlernphase und der Bekundung des Zeugen F auszugehen.Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die Beklagte und der Zeuge F Familienfeiern, zu denen nurFamilienangehörige eingeladen sind (Weihnachten, „runde" Geburtstage etc.) schon seit Jahrengemeinsam verbringen. Gerade das gemeinsame Verbringen von Wochenenden, von hohen Festtagen, vonFeierlichkeiten etc. führt dazu, dass die Beklagte und der Zeuge F in der Öffentlichkeit wie „ein Paarerscheinen" (vgl. auch OLG Hamm FamRZ 03, 877; OLG Bamberg FamRZ 08, 2037; OLG Karlsruhe FamRZ09,351). Wie intensiv die Beziehung der Beklagten zu dem Zeugen F ist, dokumentiert sich allein darin,dass der Zeuge F mit der Beklagten sogar den 60. bzw. 65. Geburtstag der Mutter der Beklagten, zu demaußer den Kindern und Schwestern sowie den Eheleuten und Partnern keine weiteren Gäste eingeladenwaren, verbracht hat. Dies war bereits am 12.05.2007 (vgl. Seite 12 des Protokolls der Sitzung deserkennenden Gerichts vom 09.12.2009). Selbst wenn die Beklagte und der Zeuge F sich entgegen dessenursprünglicher Bekundung nicht im Februar 2006, sondern im Februar 2007 kennen gelernt haben sollten,wäre zwischenzeitlich ein Dreijahreszeitraum, mithin das Maximum dessen, was im Rahmen der Würdigungdes § 1579 Nr. 2 BGB verlangt werden kann, jedenfalls im Februar 2010 erreicht.Im Übrigen wird zur Überprüfung durch das erkennende Gericht gestellt, ob nicht jedenfalls seit in Krafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes zum 01.01.2008 eine verfestigte Lebensgemeinschaft im Sinnedes § 1579 Nr. 2 BGB neuer Fassung entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in derRegel schon nach einem Jahr anzunehmen ist (vgl. Urteil des AG Essen vom 11.03.2009 NJW 09, 2460).Allein die Tatsache, dass der Zeuge F noch eine eigene Wohnung hält, spricht nicht gegen das Vorliegendes Verwirkungsgrundes des § 1679 Nr. 2 BGB. Der Zeuge F selbst hat insoweit glaubhaft bekundet, dasser die-se Wohnung im Wesentlichen aus beruflichen Gründen noch hält (Vorbereitung auf dieSteuerberaterprüfung, bessere Wahrnehmung beruflicher Termine von dieser Wohnung aus als von dervon der Beklagten gemieteten Wohnung etc.). Von der Würdigung der Aussagen anderer Zeugen, etwa desZeugen Schle, der nicht wahrgenommen haben will, ob der Zeuge F in der Wohnung übernachtet, selbstwenn er, der Zeuge Schle dort schläft, nehmen wir nicht Stellung, da wir das Verfahren bereits anderweitigfür entscheidungsreif erachten.Auch der nächste Schriftsatz zum Thema Zugewinnausgleich war gut, an einer Stelle sogargenial. Dr. Km kotze sich so richtig verbal aus, trat ungewohnt aggressiv auf und übernahmweite Teile meiner seitenlangen Vorlage, s. o.. Ebenso auffällig, dass er meinen Ehevertragtrotz der anderen Ansichten der Richterin nach wie vor als gültig betrachtete, die richterlicheMeinung regelrecht demonstrativ ignorierte und somit als Abfindung die Werte aus demVertrag übernahm mit der Androhung, notfalls zum OLG zu marschieren, was eh mein Zielwar. Nicht nur die Richterin erntete indirekte Kritik, auch Anwalt M wurden seine wirrenAnträge aufgezeigt, die höflicherweise dann nur als völlig unsubstantiiert beschimpft wurden.Hier nun die gekürzte Version zum genießen:1.Im Hinblick darauf, dass der Abtrennungsbeschluss nicht beschwerdefähig ist (BGH FamRZ 05, 191)nehmen wir von ergänzenden Ausführungen im Hinblick auf die offenkundig verspäteten Anträge (diefristsetzende Verfügung des erkennenden Gerichts vom 20.08.2009 wurde um Monate (!) überschritten),nicht Stellung.318


2.Aufgrund der Urkunde vom 02.12.1988 wirksam vereinbarten Ausschlusses des Zugewinnausgleichs (vgl.§ 2 der vorgenannten Urkunde), stehen der Antragsgegnerin Zugewinnausgleichsansprüche nicht zu. ZurWirksamkeit der notariellen Urkunde war bereits Stellung genommen worden.Die Wirksamkeit der notariellen Urkunde konnte allein in der Berufungsinstanz mangels Erreichens desentsprechenden Streitwerts nicht überprüft werden. Sofern das Verfahren nicht anderweitig zu einem,worauf zurückzukommen sein wird, wirtschaftlich vernünftigen Ergebnis gelangt, wird die Wirksamkeit dervorgenannten notariellen Urkunde zur Überprüfung ggf. auch durch das OLG gestellt. Die nachfolgendenAusführungen erfolgen ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung und insbesondere ohneAnerkenntnis irgendeines Zahlungsanspruchs dem Grunde nach.3.Wir stellen fest, dass sich das Auskunftsersuchen der Antragsgegnerin hinsichtlich des Endvermögensoffenkundig erledigt hat, wenngleich die entsprechende prozessuale Erklärung der Antragsgegnerin bisheute nicht erfolgt ist.Den neuerlichen Begehren der Antragsgegnerin nach Auskunftserteilung über den Bestand desVermögens zum 01.02.2004 wird zur Abkürzung des Verfahrens Rechnung getragen. Der Hilfsantrag „zumFebruar 2004“ ist bereits zu unsubstantiiert, als dass er erfüllbar wäre. Das gleiche gilt zwar auch für denAntrag zu Ziffer 2 aus dem Schriftsatz vom 07.12.2009. Soweit vorhanden, werden jedoch dieentsprechenden Belege, insbesondere Kontoauszüge etc., in Bezug genommen und vorgelegt. Der„äußerst hilfsweise“ gestellte Antrag ist wenig verständlich. Macht die Antragsgegnerin nun bezifferteAnsprüche geltend oder nicht? Wird der bezifferte Antrag abhängig gemacht von der Auskunftserteilung?4.Vorsorglich stellen wir das Vermögen des Antragstellers vom 01.02.2004 dar:Es folgten nun meine ganzen Konten, wo nichts zu holen war, wir also klar bewiesen,dass ich kein Vermögen um die Ecke gebracht hatte.Diesseitigen Erachtens kann jedoch per se und wenn überhaupt nur der reduzierte Rückkaufswert inGestalt des Jahreswerte nach Ausscheiden aus dem Unternehmen in Höhe von 999,00 € in Ansatz gebrachtwerden. Der höhere Rückkaufswert stand unter der Bedingung der Fortführung des Arbeitsverhältnisses.Dieses Arbeitsverhältnis konnte vom Antragsteller jedoch nicht fortgesetzt werden. Wie imUnterhaltsverfahren geklärt, bestand hierin auch keine Obliegenheitsverletzung. Selbst wenn dieseVersicherung nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs, sondern im Rahmen des Zugewinnausgleichsberücksichtigt wird, dann allerdings nur mit dem geringerem Wert, wie er sich nach Ausscheiden aus derFirma K mit 999,00 € darstellt (im Jahr 2004 sogar noch weniger).5.Hinsichtlich des Zahlungsanspruchs beantragen wir (rein vorsorglich), diesen Antrag zurückzuweisen.Aus dem Schriftsatz ergibt sich, wie oben dargelegt, nicht, ob dieser Antrag als Stufenantrag gestellt ist,als Teilantrag schon unbedingt oder wie auch immer. Jedenfalls ist der geltend gemachteZahlungsanspruch unschlüssig:b)Die Eigentumswohnung ist mit einen völlig verfehlten Verkehrswert in Ansatz gebracht. Sie ist seitlängerem schon auch für den Betrag von [Anmerkung: Sollte über heißen] 87.000,00 € überhaupt nichtveräußerbar.Der Antragsteller war immer davon ausgegangen, dass ein Wert in der Größenordnung von 87.000,00 €realistisch in Ansatz gebracht werden könne. Schon diesen Wert gibt der Markt jedoch nicht her, auch nichtin den Jahren 2005 und 2006.Unter die Protest gegen die Beweislast wird durchSachverständigengutachten unter Beweis gestellt, dass die Wohnung allenfalls (!) einen Wert von 85.000,00bis 87.000,00 € zum Stichtag hatte.Der Antragsteller unterbreitet in diesem Zusammenhang der Antragsgegnerin jedoch einenVergleichsvorschlag: Der Antragsteller ist bereit, der Antragsgegnerin die Wohnung zu dem von ihrbehaupteten Wert Zug um Zug gegen Übernahme der Belastungen durch die Antragsgegnerin undentsprechende Ausgleichszahlung seitens der Antragsgegnerin zu übertragen.Der letzte Satz war einfach genial! Hatte ich ursprünglich den taktischen Vorschlag gemacht,Anwalt M solle die Wohnung zum utopischen Preis von 110.000 € verkaufen, wofür er dieübliche Maklerkaution erhalten sollte, setzte die Koryphäe noch ganz erheblich einen drauf319


indem er anbot, meiner Frau die Wohnung für 110.000 € zu verkaufen und mich entsprechendauszuzahlen. Natürlich wusste jeder von uns, dies war gar nicht möglich, weil keiner diesenWert für die ETW erzielen konnte. Also musste M in dieser Sache das Handtuch schmeißen,was aber ein Anerkenntnis bedeutet hätte, nämlich dass das Objekt wesentlich weniger wertwar!d)Der PKW ist kurz nach dem Stichtag für 300,00 € verkauft worden. Der von der Antragsgegnerin in denRaum gestellte Wert von 5.000,00 € ist gleichermaßen unsubstantiiert wie falsch.f)Stimmen einzelne Elemente der Berechnung der Antragsgegnerin nicht, stimmt erst recht das gesamteZahlenwerk nicht.6.Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und nur um die zwischen den Parteien nunmehr seit Jahrenanhängigen Verfahren zu beenden, wäre der Antragsteller bereit, einen einmaligen Betrag an dieAntragsgegnerin in Höhe von 10.000,00 € mit der Maßgabe zu leisten, dass damit alle weiterenwechselseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche erledigt sind. Selbst bei unterstellter Unwirksamkeit desEhevertrags ergibt sich kein höherer Ausgleichsbetrag der Antragsgegnerin, wenn man den Schrottwertdes PKW und die Eigentumswohnung nicht mit einem übersetzten Verkehrswert in dieZugewinnausgleichsberechnung einstellt.Auch der letzte Satz war zwar nicht ganz richtig, denn bei Unwirksamkeit des Ehevertragswäre die Abfindungssumme auf etwa 14.000 € gestiegen. Scheinbar hatte Dr. Km keine Zeitmehr für genauere Berechnungen, war doch dieser Schriftsatz kurz vor Fristende entstanden.Außerdem stand für mich eh der Gang zum OLG fest, bei dem ich von einem weitgehendenSieg, etwa 75%, überzeugt war.Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt nicht hundertprozentig mit der Koryphäe zufrieden.Bekanntlich hatte ich ihn um einen Aktenvermerk gebeten, dass ich meine ETW bedenkenlosverkaufen könne, was er damals in einem Gespräch mir garantiert hatte unter Nennung vonBGB Paragraphen. Allerdings fehlte diese schriftliche Aussage, auch erst mehrfacheNachfragen ergaben erst sehr spät eine Reaktion! Diese klang aber schon ganz anders als seinelockere damalige Aussage. Auf einmal durfte ich die ETW nur veräußern, wenn noch anderesVermögen bestand. Allerdings hatte er wohl schon vergessen, dass mein ganzes Vermögen inder Wohnung steckte, sehr peinlich, ein Zeichen von völliger Überarbeitung.Hätte er nämlich mir jedoch schriftlich die Unbedenklichkeit des Verkaufs attestiert, und wärees zu einem verlustreichen Verfahren gegen mich gekommen, dann hätte ich zu ihm nur sagenbrauchen, so, sie haften für den Schaden, jetzt zahlen sie mal schön über ihre Berufshaftpflichtversicherung!Auch wenn ich mich wiederhole, ich kann nur jedem dringend raten, wichtigeAussagen aus Haftungsgründen sich immer schriftlich geben zu lassen!!!Aber auch Vorschläge zum Entwurf wurden unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt.So wollte ich mehr Druck auf die Richterin ausüben, indem sie die Gründe für die abgewieseneAbtrennung (Scheidung vom Zugewinn) nennen sollte. Auch meine Bitte, unseren Gang zumOLG auf jeden Fall anzukündigen statt ggf. wurde abgelehnt mit dem Scheinargument, weilRechtsmittel nur in Betracht kommen bei einer (teilweisen) Niederlage. Hatte der Mannvergessen, dass wir schon vor dreieinhalb Jahren verloren hatten, weil der Ehevertrag fürungültig erklärt wurde und nun die gravierenden Folgen beim Zugewinnausgleich aufkamen?Das Ziel meines Anwaltes war eindeutig: Die Richterin nicht verärgern, schön devot auftreten!Mein taktischer Schachzug, durch den unbedingten Gang zum OLG die Richterin vielleichtdoch noch zu einer Gültigkeit des Ehevertrags zu bewegen, weil sie selber dabei in ein320


ungünstiges Licht rückte (ggf. strafbare Rechtsbeugung) zählte nicht. Auch eine angeblichausgeführte Korrektur zum Wiederverkaufswert der ETW konnte ich nicht entdecken.Das versuchte SchachmattDa ich von dieser hilflosen und unfähigen Justiz keine rasche Beendigung der Scheidung zuerwarten hatte, eher noch weitere Jahre, musste ich andere Mittel finden, endlich diesenScheidungswahnsinn nach knapp sechs Jahren zu beenden. Da legale Mittel bei dieser Justiznicht griffen, mussten halt härtere Methoden aufgefahren werden. Ich musste mich langsamvon meiner Naivität trennen, hier ginge es um Recht und Ethik. Der Richterin interessierte dochobergerichtliche Rechtsprechung genauso wenig wie M irgendwelche Fristen und ernsthafteSchriftsätze. Mit meiner Einstellung kam ich nicht weiter. Der Autor gibt ganz ehrlich zu: Mitwas für einem Optimismus und Euphorie war er in so manche Schlacht reingegangen. Und waswar meistens herausgekommen? Verdammt wenig!!! Für mich stand jetzt fest, auf demselbendreckigen Niveau zu kämpfen, Schluss mit dem Irrglauben an das Recht!Und wenn ein Rechtsgebiet, was den irreführenden Namen Familienrecht trägt, auch schon aufder Anklagebank des Europaparlaments saß, die BRD schon mehrfach wegen Verletzung derMenschenrechte getadelt wurde, mehr dazu im Kapitel „Fehlende Reformen“, dann muss mandoch spätestens an dieser Stelle den Glauben an das Recht aufgeben!Durch einen Zufall entdeckte ich die von mir geschätzte Kultserie Dallas zu einem Superpreis.Ich kaufte acht Staffeln (4-11) und zog mir diese in Rekordzeit komplett rein, da ich Kurzarbeithatte. Diese Serie veränderte mich total. Spätestens nach der zweiten Staffel fiel mir derExvermieter meiner Frau, Herrn Dre ein, den ich als Schraubstock gegen meine Frau einsetzenwollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich sehr gute Kontakte zu ihm, da meine Frau ihm über 8.500€ schuldete. Wir telefonierten und mailten oft, hatten ein sehr herzliches und extrem offenesVerhältnis zueinander. Als er im Dezember 2009 meinte, mit der Abtretungserklärung ginge esnicht so einfach gemäß seiner Anwältin, da man nur Forderungen, nicht aber Verbindlichkeitenabtreten könne, wunderte ich mich sehr. Sollte meine Koryphäe da was übersehen, einenzweiten Fehler in kurzer Zeit begangen haben? Ich recherchierte nicht großartig im Internet, esinteressierte mich nicht, denn eine andere Idee kam dadurch ganz plötzlich in mir auf: Herr Drehatte schon einen Titel über 2000 €. Ich forderte ihn auf, damit eine Kontopfändung bei meinerFrau zu veranlassen, und sich noch einen zweiten zu besorgen über die restlichen ca. 6500 €,und diesen dann für eine weitere Kontopfändung zu verwenden. Dieser Plan hatte zweiVorteile: Meine Frau war teilweise zahlungsunfähig, konnte wahrscheinlich nur 900 € vonihrem Konto verfügen. Das war zu wenig, um ihre Miete zahlen zu können, es drohte ihr eineweitere Zwangsräumung, die Straße. Ich musste ihr halt so lange den Hahn abdrehen, bis sieendlich vor Armut aufgab, und wenn sie dabei auf der Straße landete. Manche Leute lernen halterst, wenn sie in der Gosse aufwachen, leider! Meine Frau musste halt Tag um Tag und Nachtum Nacht geprügelt werden, bis sie um Frieden betteln kam. Zwar war sie schon seitmindestens zwei Jahren völlig bankrott, sie wollte aber einfach nicht fallen. Auch meinDauerschach führte nicht zum Schachmatt, sondern eher zum Remis. Als Schuldner konnteman in Deutschland zu diesem Zeitpunkt ein recht unbeschwertes Leben führen, das habe ichoft in der Sendung „Raus aus den Schulden“ gesehen. Zeit also, aktive „Sterbehilfe“ zu leisten.Sicherlich war ich mir bewusst, ich wendete dreckige Mittel an, aber die Gegenseite arbeitetschon seit Jahren auf dieser Ebene, was mich sehr erleichterte. Da meine Kinder ihrer Mutterfleißig Hilfe beim Prozessbetrug in der Vergangenheit lieferten, musste ich auf sie keineRücksicht nehmen, mit gefangen, mit gehangen.321


Herr Dre zeigte anfangs Bedenken, gab sich reserviert. Als ich dem Mann inunmissverständlichen Deutsch klar machte, entweder er stellt sich hinter mich und marschiertmit mir zusammen, egal was passiert, und wenn im dabei schlecht wird, dann eben mitgeschlossenen Augen, oder er wird bei dem Schuldenberg meiner Frau kaum was von seinemGeld sehen, blieb ihm nichts anderes übrig und sagte mir Unterstützung zu. Wieder einmalkontaktierte er seine Anwältin, die alles vorbereitete und mir einen sehr aufgeweckten Eindruckmachte. Ich gebe zu, aus Herrn Dre machte ich einen Laufburschen, der nur noch zwischen mirund seiner Anwältin hin und her pendelte. Aber da er Frührentner war, tat ihm das gut, da ergeistig fit gehalten wurde. Ich sah es ja an meinen Eltern, wie sie geistig völlig abbauten, ichvergeblich zigfach versuchte, ihnen Rechtsstandpunkte der Koryphäe begreiflich zu machen,die meine Prachtrosellas hier schon auswendig aus der Voliere sangen. Davon ganz abgesehen,konnte der Exvermieter nur so seine über 8.500 € erhalten, ein netter Preis!Als ich Ende Januar immer noch nichts von ihm hörte, stellte ich Herrn Dre per Mail zur Rede.Als dann der Spruch seiner wohl desinteressierten Anwältin zitiert wurde, „eineKontopfändung würde nur außer Spesen nichts gewesen“ bringen, und ein 2. Titel über dieRestforderung von etwa 6500 € „sei in der Mache“, rief ich ihn wutentbrannt an. Ich fragte ihn,ob seine Anwältin nicht paar Monate voraus denken könne. Natürlich wäre jetzt eineKontopfändung für ihn fruchtlos, aber nicht an dem Tag der Zugewinnausgleichszahlung.Wortwörtlich machte ich dem Mann klar, mit einem Titel in der Schublade könne er sich nurden Hintern abwischen, mehr bringe er nicht. Und wenn erst einmal andere Schuldner mit ihrenForderungen Schlange stehen, dann kann er Teile seiner Ansprüche abschreiben.Außerdem half ich ihm zu begreifen, je schneller die Scheidung zu Ende sei aufgrund desmassiven Drucks, um so eher käme er an sein Geld. Schließlich sei er auch schon Rentner,und da könne man nicht so großzügig mit den Jahren umgehen. Herr Dre wurde darauf hin sehrnachdenklich und versprach mir, nochmals mit seiner Anwältin zu reden. Ich bot ihm an, zumnächsten Termin mitzukommen und mit seiner Rechtsverdreherin mal Tacheles zu reden.Aufgrund von insgesamt eineinhalb Stunden Fahrt wollte er nur den telefonischen Kontakt zuihr aufnehmen. Für mich war das Gespräch deprimierend, es ging einfach nicht vorwärts, meinPlan des massiven Drucks wurde einfach nicht unterstützt, weil der Ex-Vermieter seiner Frauund seine Anwältin einfach nicht vorausschauen konnten, jegliches taktisches Verständnisvermissen ließen. Auch hatte seine Anwältin offensichtlich keine Lust eine Pfändung einzuleiten,verdiente sie daran einen nur zweistelligen Betrag, setzte aber damit ihren Mandantender Gefahr aus, leer auszugehen! Von Herrn Der habe ich nichts mehr gehört, der war mirmittlerweile egal, denn es zeichnete sich für mich plötzlich Anfang März 2010 scheinbar dieWende ab, siehe nächstes Kapitel!Das juristische Stalingrad – Die angekündigte WendeAnfang März 2010 wurde nach zweieinhalb Jahren erbittertsten Kämpfen endlich das 30 seitigeUrteil in Sachen Abänderungsklage, Widerklage gesprochen, was überwiegend ausUnterhaltsberechnungen bestand.Anfangs war ich sehr zufrieden, auch wenn dieses Urteil noch einige Arbeit bedeutete aufgrundeiniger Widersprüche. Ich gebe zu, aufgrund der enormen Beweislast in Sachen eheähnlicheVerhältnisse dank dem Liebhaber meiner Frau mussten wir eigentlich gewinnen, trotz dieserinkompetenten Richterin. Insgesamt war es ein knapper 3:2 Sieg für mich, denn ich punktetebei den Themen Erwerbobliegenheitsverletzung, fiktives Einkommen bei meiner Frau und322


ihren eheähnlichen Verhältnissen. Sie dagegen profitierte bei den fehlerhaften richterlichenBerechnungen und der abenteuerlichen Kostenverteilung beim Bezahlen dieses Rechtsstreits.Die völlig senile Widerklage des Herrn M wurde natürlich vom Gericht abgewiesen. Birgitmusste 1/3 der Gerichts- und Anwaltskosten zahlen, ich folglich 2/3, vielleicht auch nur dieHälfte, da sich die Richterin innerhalb von 2 Zeilen widersprach. Drei Wochen später fiel ihrder riesige Widerspruch auf, wahrscheinlich auf Hinweis unseres Gegners, und korrigiertemeinen Anteil auf 2/3 der Kosten. Wieso mein Anteil so hoch ausfiel, war mir völligunverständlich. Wie Birgit diese Rechnung begleichen wollte, etwa 1300 € musste sieinsgesamt zahlen, war mir bei dieser hoch verschuldeten Frau ein Rätsel, aber nicht meinProblem. Schließlich hatte sie und vor allen Dingen ihr windiger Anwalt M mit vielen Lügenund somit mehrfachem Prozessbetrug operiert, allerdings vergeblich. Die immer wiedergeleugneten eheähnlichen Verhältnisse hatten ihr dann das Genick gebrochen, speziell die fürsie verheerende Zeugenaussage ihres Liebhabers. Somit hatte der Versuch, mich pfänden zulassen, meiner Frau mit den Kosten des vorletzten Urteils 3.000 € gekostet statt etwa 8.000 €von mir zu bekommen. Für ihren Anwalt M war es natürlich ein finanzieller Sieg, aber M hatdiese für meine Frau unbezahlbaren Kosten zu verantworten. Er trieb sie skrupellos in diesehoffnungslose Schlacht rein, nur um Umsatz zu machen. Dafür hat Birgit wieder einmal einenteuren Preis bezahlen müssen!!Zwar musste ich für die Zeit von 2006 – 2008 scheinbar deutlich mehr Unterhalt zahlen, da ichin diesem Zeitraum u. a. zwei Steuerrückerstattungen zu je 3000 € hatte, dachte ich anfangs,aber seit Januar 2009 stand meiner Frau nichts mehr zu! Klang also zunächst noch alles ganzgut. Ich war extrem glücklich, diese Front scheinbar endlich aufgeben zu können trotz einigermassiver Nachkorrekturen am Urteil, zu sehr sehnte ich mich nach Harmonie und Frieden.Außerdem hatten mich diese Kämpfe auch charakterlich zu sehr negativ verändert. MeinAuftreten bei Bewerbungsgesprächen führte mittlerweile vermehrt zu Bemerkungen wie, ichwäre weniger als Entwickler geeignet sondern eher als Gruppenleiter, weil ich mich zu forschund selbstbewusst verhielt, oft knallhart auftrat. Ich war dabei, charakterlich völlig vor die Säuezu gehen.Auf jeden Fall habe ich noch am gleichen Tag mit meinem türkischen und besten Freund Emre,der maßgeblich diese Website gestaltete, noch bis ein Uhr nachts diesen Sieg gefeiert. Wirhaben sogar den Vater des Siegs, den Liebhaber meiner Frau, auf DIN A4 Größe ausgedruckt,ihn am Sofa festgeklebt und immer wieder auf ihn mit bestem Obstbrand angestoßen. Was wardas für eine unvergessliche Feier! Wie mag dann erst die Party aussehen, wenn ich eines Tagesgeschieden werde, auch wenn dieser Tag nun aufgrund der veränderten Unterhaltslage sehrschnell kommen musste. Ohne diese Aussage des Ludger F. wäre ich jetzt um mindestens2.000 € pro Scheidungsjahr, ab 2010 gemessen, ärmer gewesen!! Für mich war das ein Grundihm aus Dank eine Flasche besten Hennessy Cognac zu schicken! Ein Dankesschreiben durftenatürlich nicht fehlen, auch wenn dieses vor Sarkasmus und Zynismus nur so triefte, worin ichAltmeister war. Schließlich musste ich mir diesen Mann warm halten, vielleicht brauchte ichihn ja noch einmal als zuverlässigen Zeugen, der die Wahrheit ohne Rücksicht auf Verluste inden eigenen Reihen erbarmungslos sagt. Mein Freund Emre hatte sogar die gute Idee, diesemMann vorzuschlagen, nebenberuflich Zeuge zu werden für hoffnungslose Fälle, da hätte er vielmehr Erfolg als in seiner Steuerberaterprüfung…….Aber wieder zurück zu dem für mich recht positiven Urteil, auch wenn dieses einige Fehleraufwies. Schon die Koryphäe kotzte sich im Anschreiben regelrecht verbal aus, übersah abervöllig andere, viel gravierendere Fehler. Er regte sich quasi über Eisglätte auf, aber bemerktenicht den riesigen Eisberg vor uns. Im Endeffekt feierte er als Einziger das Urteil, da unser323


Ziel, keinen Unterhalt mehr für meine Frau, scheinbar erreicht war. Allerdings endete seineFeier zwei Wochen später, als ich ihm gravierende Fehler des Urteils erklären musste.Bei allen Fehlern im Detail ist das Hauptrechtsschutzziel letztlich erreicht. Entscheidungsgründe und Tenorsind insoweit allerdings widersprüchlich als nach dem Tenor Ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber IhrerEhefrau ab Januar 2009, nach den Gründen ab Januar 2010 entfällt. So oder so ist Ehegattenunterhaltnicht mehr geschuldet. Damit sind wir dem diesseitigen Vortrag durchgedrungen.Vor lauter Siegesfeiern machte ich mich erst eine Woche später an die Arbeit nachzurechnen,wie viel Unterhalt ich genau nachzahlen müsste. Schließlich fehlte dem Urteil eine Übersichtüber die einzelnen Gesamtnachzahlungen für jedes Jahr. Mit 2.000 € rechnete ich, wäre völligokay gewesen. Ich also Exceltabelle erstellt und alle Unterhaltswerte der Richterin akkumuliertund die Differenz zu meinen geleisteten Zahlungen gebildet. Das Ergebnis haute mich total um:8400 € hätte ich nachzahlen müssen! Also ziemlich exakt die Summe, die meine Frau bei ihremEx-Vermieter an Schulden hatte……. Ich war geschockt! Zwar hatte ich gut 10.000 €Sicherheitsleistungen hinterlegt, wovon 4.000 € meinem Vater gehörten. Das hätte bedeutet,mein Teil der Kaution wäre weg gewesen, und ich hätte noch 2400 € von meinem Kontoabheben müssen. Dazu noch die Anwaltskosten von 1200 €, 500 € hatte ich schon alsVorschuss bezahlt, es wäre finanziell verdammt eng geworden, zu sehr war ich durch dieseganzen ruinösen Rechtsstreits gebeutelt. Insbesondere kam in mir der fürchterliche Gedankeauf, sollten diese Zahlen stimmen, wäre ich für die Zwangsräumung meiner Frau und beidenKinder erheblich mitverantwortlich gewesen! Eine grauenhafte Vorstellung!In den folgenden drei Tagen nahm ich die richterlichen Berechnungen regelrecht auseinander.Jede einzelne Zahl wurde auf Plausibilität geprüft. Ich fand immer mehr unglaublichegravierende Rechenfehler in einer Gesamthöhe von rund 22.000 € (in Wortenzweiundzwanzigtausend), verteilt über vier Jahre, mehr dazu später, und verstand im Gegensatzzur Koryphäe auch erst nach mehrfachem Lesen einige rätselhafte Berechnungen, undinsbesondere, dass Tenor und Begründung überhaupt nicht widersprüchlich waren. Dass meineFrau nämlich schon 2009 keinen Unterhalt mehr bekam, obwohl erst seit 2010 durcheheähnliche Verhältnisse verwirkt, lag an meinem gesunkenen und ihrem gleichzeitiggestiegenen fiktiven Einkommen. Schon dieser Sachverhalt zeigte mir, dass mein Anwalt völligüberarbeitet war, sich nicht die notwendige Zeit für das Urteil nahm, finanziell sehr gefährlichbis ruinös!Ob die abenteuerliche Kostenverteilung okay war, musste Dr. Km. noch beantworten. Trotzder richterlichen Fehler hatte ich 76% des Unterhalts bezahlt, weshalb ich von der Logikerwartete, ¼ der Kosten des Rechtsstreits tragen zu müssen. Da mein Anwalt eh um einGespräch in der Kanzlei bat, wollte ich diese Punkte dort auch zwei Wochen später anbringen.Schließlich akzeptierte ich solch ein schlampiges Urteil nicht! Entweder die Richterin korrigiertdieses oder es ging weiter zum OLG nach Düsseldorf. Meine fürchterlichen Entdeckungenteilte ich meinem Anwalt nicht mit, denn ich wollte ihn mal so richtig auflaufen lassen für denFall, dass er diese unglaublichen Rechenfehler nicht entdeckt hätte. Dieser Eindruck kamnämlich in mir auf, als Km schrieb, Ziel sei erreicht, wir könnten zufrieden sein.Allerdings wartete noch weitere neue Arbeit auf mich. Parallel zum Urteil hatte mein Anwaltmir auch einen Schriftsatz des Gegners mitgeschickt, der wieder auf die Unwirksamkeit desEhevertrags einging, hierbei einige Klauseln lediglich aufzählte mit dem Fazit, der Vertragwurde meiner Frau einseitig diktiert, daher nichtig. Eine juristische Diskussion unter324


Einbeziehung des BGH Urteils vermied er natürlich. Das bekannte Gesabber konnte manvergessen, weshalb mein Anwalt gar nicht darauf eingehen sollte, was er auch befolgte.Der zweite Teil dieses Schreibens beinhaltete nur Verzögerungstaktiken. So sollten wirwiederholt eine neue Vermögensaufstellung machen, schon die dritte, worauf wir auch nichteingingen. Unseren Vorschlag, dass seine Mandantin die ETW zu seinem viel zu hochangesetzten Preis von 128.000 € mir abkaufen sollte, lehnte er erwartungsgemäß ab, da Birgitkein Geld dafür hatte, was sie allerdings auch nicht brauchte. Mir hätte es gereicht, erstausgezahlt zu werden nach Verkauf der Wohnung Allerdings war M mittlerweile auch von128.000 € auf 110.000 € heruntergegangen aufgrund meines damals gesendetenImmobilienspiegels. Auch diesen Preis akzeptierte ich nicht. Sarkasmus war seine Bemerkung,warum ich die Wohnung dann nicht für die gebotenen 87.000 € verkauft hatte. Vergaß derMann, dass ich dies gar nicht durfte, da die Wohnung durch den erst einmal für nichtigerklärten Ehevertrag auch meiner Frau gehörte? In meiner Erwiderung an meinen Anwaltentwarf ich den Vorschlag, unser selbsternannter Immobilienexperte M soll die ETW für110.000 € verkaufen, er bekäme dafür die übliche Maklerprovision von 3,4%, bei einemVerkaufspreis von unter 100.000 € gar nichts. Auf diese Weise wollte ich diesenSchaumschläger M so richtig vorführen und auflaufen lassen. Allerdings wurde dieserVorschlag nicht befolgt. Aus Kollegialität????An einer anderen Stelle musste ich mich wieder über die Schlampigkeit meines Anwaltsärgern, hervorgerufen durch seine Überarbeitung durch zu viele Mandanten. Dieser Vorfallhätte mir beim Vorliegen der Voraussetzungen eine Betrugsanzeige einbringen können!So hatten wir mit unserem letzten Schriftsatz noch einen Kontoauszug aus dem Jahr2004 beigelegt. Auf diesem befanden sich zufällig auch die Abbuchungen von zweiLebensversicherungen, für M ein gefundenes Fressen. Mein Anwalt hätte sich diesesBeweisstück näher anschauen und dann verängstigt fragen müssen: Mensch Land,sind das Kapitallebensversicherungen? Wenn ja, müssen wir diese unkenntlich machen,denn sonst bekommen sie schwere strafrechtliche Probleme, da diese Vermögenswertenie angegeben wurden! Aber nein, Augen zu, Beweis ungeprüft rein in die Tüte und ab zumGegner! Ich fasste es nicht! Natürlich musste auch ich mir Schlampigkeit vorwerfen!Ein Zeichen, dass auch ich mittlerweile aufgrund dieser Belastungen vermehrt Fehler beging.Gleichzeitig wurde mir wieder einmal eingehämmert, sich nie auf Anwälte zu verlassen, selbstwenn man einen der Besten hat! Zu meinem großen Glück handelte es sich bei diesenVersicherungen nur um eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung, bei denensich generell kein Kapital ansammelt!! Dennoch gingen ein paar Stunden drauf, noch Beweisefür diese nicht mehr existierenden Versicherungen zu suchen.Drei Wochen nach Urteilsverkündung hatte ich eine Audienz bei Dr. Km, die ich aber nur alserschütternd bezeichnen konnte. Er empfing mich ungewohnt humorvoll, meinte mehrfach:„Das Urteil ist süß“. Ich entgegnete ihm, dass man dieses schlampige Werk doch nicht Urteilnennen könne. Wäre Dr. Km nicht durch und durch Gentleman gewesen, hätte ich ihm dieszusammengerollt mit einer großen Dose Vaseline gegeben mit der Bitte, diese Sachen zurückan die Richterin zu schicken, zu mehr taugte der Papierstapel nicht! Mein Anwalt zog sichsicherlich zu Recht an den vielen Widersprüchen hoch, wobei ich ihm erst einmal erklärenmusste, warum es mit dem Wegfall des Unterhalts ab 2009 oder 2010 kein Widerspruch sei.Einfach nur peinlich, wenn ein Mandant seinem Anwalt das Urteil erklären muss! Wenigstensseine Kritik an der Kostenverteilung war gerechtfertigt, denn erst hieß es ich müsse 2/3 derKosten tragen, im nächsten Satz dagegen sollten die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.Auf meine Frage, ob er Rechenfehler gefunden habe, meinte er nur, „dazu würde die Kosten-Nutzenrelation nicht stimmen“, er habe nur die Nullzahlungen an meine Frau betrachtet.325


generell habe er sich nur den Tenor angeschaut, nicht aber die Berechnungen……. SeineAntwort haute mich regelrecht um! Eine solche Dreistigkeit auch noch dem eigenen Mandantenschamlos zu gestehen ohne sich zu schämen, war der bisherige Gipfel beim Umgang mit denRechtsanwälten! An diesem Abend hatte Dr. Km seinen guten Ruf bei mir völlig verspielt! Erdachte nur an seine Kosten durch die damit verbundene Arbeit, aber ob der Mandant einenRiesenschaden erlitt durch Nichtüberprüfung der Berechnungen, war ihm völlig gleichgültig!Dazu müsse man sich zwei Abende rein knien, meinte er und fragte, wie lange ich gebrauchthätte. Über meine Antwort, drei Tage, war er nicht verwundert. Aber auch diese Situation kannich nur als peinlich und gefährlich bezeichnen! Was wäre geschehen, wenn ich nicht jede Zahl,jeden Rechenschritt überprüft hätte? Ich hätte volles Verständnis gehabt, wenn er seinemwesentlich billigeren Barbiepüppchen das Urteil gegeben hätte mit dem Auftrag, dieses mal zuprüfen. So eine Unterhaltsberechnung sollte jede Jungjuristin des Familienrechts beherrschen.Aber nein, wir ersparen uns jegliche Verifizierungen, einfach unglaublich! Den Mann konnteich mittlerweile auch nicht mehr weiterempfehlen!!!Dr. Km behauptete immer noch in dieser Sitzung, Ziel erreicht, keinen Unterhalt mehr an dieFrau, war so richtig in Siegesstimmung. Erst als ich ihm völlig überdreht klar machte, ihn in dieRealität zurückholte, mit diesen völlig falschen Zahlen müsste ich sogar noch 8.400 € an dieFrau nachzahlen, war er sichtlich erstaunt, wurde ganz ruhig und meinte erschrocken: „Dashätte ich nicht gedacht“. Ich dagegen wurde immer lauter, dass er mich bitten musste, michnicht so aufzuregen. Auch eine Nachzahlungsberechnung hatte er nicht angefertigt! Dann holteich ihm meinen vierseitigen Schriftsatz an ihn heraus, der alle Rechenfehler der Richterindokumentierte, das Ergebnis von drei Tagen Arbeit. Vier Seiten Exceltabellen mit den wahrenNettowerten, korrekte, wenn auch völlig überflüssige Nettowertberechnungen( dieJahresnettowerte findet man nämlich in jeder Dezemberabrechnung), dürften der Höhepunktmeiner Arbeit gewesen sein. Sehr ruhig las er mein Schreiben, betrachtete erstaunt undkleinlaut die Tabellen, und war völlig überrascht über die dort aufgelisteten extremen Fehler.Hier ein kleiner Auszug:1. Das Lehrgeld meines Sohnes wurde 36 Monate nicht angerechnet. Mein Mindestschaden: 7200 €2. 2007 hat die Richterin sich mit einer Nettoberechnung versucht, die ebenfalls um 3600 € zu hochausfiel. U. a. hatte sie vergessen, die Kranken- und Pflegeversicherung für das ganze Jahr zusubtrahieren. Sie erwähnt zwar den notwendigen Abzug der KV/PV, diese tauchten aber nicht inden Berechnungen auf! Risikolos wäre es gewesen, gleich den Nettogehaltjahreswert aus derDezemberabrechnung zu nehmen statt sich mit der komplizierten Gehaltsabrechnung zubeschäftigen, Schuster bleib bei Deinen Leisten!!3. Auch laut Dezemberabrechnung 2008 wurden die KV/PV in Höhe von rund 3800 € vergessenabzuziehen! Wäre nicht passiert bei Verwendung des Jahresnettowertes.4. Auch für 2009 wurde nicht der Nettowert genommen, sondern wieder eine abenteuerlicheNettogehaltberechnung versucht. So wurden 3100 € Netto zu viel errechnet. Zwar versuchte dieRichterin noch die KV+PV abzuziehen, aber über diesen Phantasiewert von 84,15 € diskutierte ichnicht, eine solche KV musste noch erfunden werden! Tatsächlich hätte sie rund 250 € subtrahierenmüssen! Da hatte sie einfach aus einem Kurzarbeitsmonat den Wert für alle Monate genommen,wobei ich 9 Monate lang das Vierfache bezahlt habe. Hätte sie den akkumulierten Nettowertverwendet, wäre das nicht passiert!5. S.6 Urteil: Aufgrund des Weggangs von der Firma K Ende 2005 wurde keine Altersvorsorge mehrab 2006 betrieben, weshalb 9 * 92,36 € abgezogen werden konnten, Schaden rund 830 €.6. Seite 12 Urteil: 1400 - 84 = 1316 und nicht 1246! Schaden = 12*70 € = 840 €7. Interessant ist auch die abenteuerliche Kostenverteilung der Richterin. Obwohl ich trotz allerRechenfehler dennoch 76% des errechneten Unterhalts bezahlt habe, soll ich 67% desRechtsstreits tragen statt 24%. Sollten die Rechenfehler beim Kindesunterhalt beseitigt werden,erwarte ich sogar nur 15% der Kosten!326


Die Summe aller Fehler ergab rund 22.000 €, die mir über den Zeitraum von 2006-2009 zuviel an Nettogehalt berechnet wurden. Da etwa davon die Hälfte an die Familie ging, rechneteich mit einer Nachzahlung von gut 2000 €, die ich aber nicht an meine Frau zahlen musste,sondern umgekehrt! Darin war noch nicht einmal die auch fehlerhafte Kostenverteilung desRechtsstreits enthalten, die auch noch mal 2000 € zu meinen Gunsten ausmachen konnte.Kurzum, durch diese Berufung konnte ich rund 10.000 € Gewinn erhoffen, eine Zahl, die dieKoryphäe nicht bemerkt hatte! Hinsetzen, Leistung mangelhaft! Top 150 Anwalt? Ein Witz!Erstaunt war ich, als er meinte, wir gehen beim OLG Düsseldorf in Berufung, er habe da einenKollegen aus seinem Institut, der dort täglich beim OLG sei. Auf die Frage, ob es bedeute, dassDr. Km mich dort nicht persönlich vertrete, wich er wiederholt aus. Ich machte meinemGegenüber klar, das OLG sei kein Kasperletheater mehr, da müsse man mit dem besten Anwalthin marschieren. Wenn ich so was wie die Richterin als Anwalt hätte, bräuchte ich gar nichterst zur Verhandlung gehen, ich hätte eh schon verloren. Er gab mir absolut Recht, ließ sichaber beim Thema persönliche Vertretung wiederholt nicht festlegen, auch wenn er betonte, erwolle mich nicht abschieben. Sehr wahrscheinlich erwartete er wieder ein Sonderhonorar, wasfür mich nicht mehr in Frage kam, zu viele Fehler waren ihm in letzter Zeit unterlaufen, und zuwenig Zeit hatte er für seine Mandanten! Sofort setzte er mit seinem Diktiergerät diesemKollegen ein kurzes Schreiben auf, bei dem er auf meine seitenlange Fehlerliste verwies.Irgendwie machte Dr. Km an diesem Tag einen überarbeiteten Eindruck. Er verstand einfacheFragen nicht sofort. Etwa, ob beim Gericht Alkoholverbot bestand, denn bei so einemschlampigen Werk musste bei mir der Verdacht aufkommen, die Richterin hatte ganz schwergekifft oder sich bei diesen trockenen Berechnungen tierisch einen gebrannt.Auch meine Befürchtung, aufgrund der Berufung und des somit ungültigen Urteils müsse icherst einmal die 216 € Kaution und 118 € Unterhalt an meine Frau weiter zahlen, stimmte erleider zu. Zum Glück war aber das OLG wesentlich schneller als das Kasperletheater inWuppertal.Beim Herausgehen nach 25 Minuten machte sich Dr. Km noch lustig über meine Bemerkungim Schriftsatz, ich würde sein Honorar nur unter Vorbehalt begleichen, denn ich erwarteteeinen niedrigeren Streitwert, was eine Geldzurückerstattung bedeuten würde. An seiner Stellewäre ich lieber zurückhaltend geblieben, denn diese ganzen schweren Fehler nicht zuentdecken, war eine Riesenschande! Mir wurde wieder einmal klar, wer nicht den notwendigenIntellekt hat, geht bei Rechtsstreit leicht und unbemerkt unter und wird ebenso leicht in denBankrott getrieben!Zwar freute ich mich, endlich in der Championsleague der Juristerei kämpfen zu dürfen,dennoch wurden einige Träume und Ziele durch die Berufung zerstört. Ich bekam meineKaution von 6.000 € noch nicht zurück, sondern musste weiter fleißig jeden Monat 216 €einzahlen. Somit musste ich meinen Traum aufgeben, meinen 50. Geburtstag in der Karibik zuverbringen, ein trauriger Gedanke. Diesen Geburtstag feierte ich eh nicht im Verwandtschaftskreis,da mein mittlerweile durch Operation senil gewordener Vater lieber Schulabbrecher mitNeuwagen belohnte, statt seinem eigenen Sohn beim Kampf um Gerechtigkeit zu helfen. Auchmusste ich weiterhin Unterhalt für meine Frau leisten, so dass weitere Verzögerungstaktikendes Herrn M bezüglich der Scheidung denkbar waren. Wäre der Unterhalt nun weggefallen,der Gegner hätte um eine schnelle Scheidung gebettelt! Allerdings drohte meiner Frau aucheine große Gefahr: Würde ich vor dem OLG gewinnen, was aufgrund der eindeutigenFalschberechnungen sehr wahrscheinlich war, drohten Birgit Kosten in Höhe von über 6.000 €,wobei ich 4000 € sofort pfänden lassen konnte. Wenn also RA M ein wenig Grips im Kopf327


gehabt hätte, hätte er zugesehen, dass seine Mandantin schnell den Zugewinnausgleich erhält,damit ihr bei einer Niederlage vor dem OLG nicht die Pfändung drohte!Zwar war durch die Falschberechnungen der Richterin Berufung notwendig, dennoch stelltedas Urteil einen knappen Sieg für mich dar, was für den Gegner die Wende darstellte.Schließlich war es absolut sicher, dass auch das OLG Düsseldorf seinen eigenen Richtlinienfolgte und die eheähnlichen Verhältnisse von Birgit bestätigen musste mit allen finanziellenKonsequenzen. Auch die unstrittig nicht vorliegende Erwerbsobliegenheitsverletzung aufmeiner Seite würde mit Sicherheit wieder bestätigt. Dazu korrekte Unterhaltsberechnungenvom OLG, und das juristische Stalingrad war für meinen Gegner absehbar, wobei dieser schonin erster Instanz eine Niederlage erlitt. Allerdings taten mir die OLG Richter auch leid, und ichbefürchtete etwas deren Zorn. So mussten sich völlig überqualifizierte Profis mit lächerlichenUnterhaltsberechnungen beschäftigen, was normalerweise jeder 0815 Anwalt desFamilienrechts beherrscht. Die OLG Richter mussten sich verarscht fühlen, das war meineeinzige Befürchtung! Ich wäre mir als Ingenieur genauso veralbert vorgekommen, wenn ichhauptberuflich Grundschülern das Einmaleins beibringen müsste!Für mich entstand durch dieses Urteil noch mehr Arbeit, denn ich entschloss, die Richterinnicht nur wegen Befangenheit abzulehnen, sondern auch wegen ihrer völlig unbrauchbarenArbeiten. Mir war klar, mein Anwalt würde Widerstand leisten, Stichwort, Krähen, aber dieZeiten waren vorbei, in denen ich ihm treu folgte. Schließlich musste er nach dieser Blamageganz kleine Brötchen backen. Das machte ich ihm nachfolgend indirekt oft in Mails klar.Wenige Tage später erhielt ich Post von meinem Anwalt. Den Entwurf an unseren Gegnermusste seine Kollegin, Frau FK, schreiben, Dr. Km hatte wohl mal wieder mal keine Zeit.Der Schriftsatz war nur mittelmäßig, da mein Angebot und zugleich auch Falle vergessenwurde, die ETW durch Herrn M gegen ein Honorar verkaufen zu lassen. Auch sollte derGegner in den Verkauf der Wohnung einwilligen, was auch vergessen wurde. Hier musste ichnoch intervenieren!In einem weiteren Schreiben wurde der Anwalt Wes aus Düsseldorf gebeten, meineInteressen zu vertreten, wobei Dr. Km das Verfahren im Hintergrund begleiten wollte.Selber hatte er wohl keine Zeit oder erwartete ein fettes Sonderhonorar, was für michnicht mehr in Frage kam. Zu meiner positiven Überraschung wurde Herr Wes vomrenommierten Wochenmagazin Focus zum dritten Mal zu den besten 150 Anwälten desFamilienrechts gewählt. Insofern konnte ich meinem Anwalt nicht böse sein, dahinabgeschoben zu werden, vorausgesetzt, der neue Anwalt nahm sich genügend Zeit für seineMandanten. Allerdings stelle sich zwei Wochen später heraus, dieser Anwalt vertrat keineBerufungen, dafür war seine Noname Kollegin Hip zuständig. Diese schien eher zu denStandardanwältinnen zu gehören, auch wenn sie sich mit einem schon dekadenten Pelz undeiner dicken Perlenkette auf der Homepage dieser Nobelkanzlei ablichten ließ. Und mitSicherheit war das Bild auch sehr veraltet, denn die Frau war mittlerweile (fast) 51. Auf demBild aber war sie bestenfalls 40! Mir war es egal, ob ich nun mit so einer Standardanwältin zumOLG ging, war doch mein Fall extrem eindeutig, denn die Richter sollten nur bestätigen, dassdie Richterin A mir leicht beweisbare zu hohe Nettoeinkommen unterstellte. Dazu mussten sienur fünfstellige Zahlen aus meinen Dezemberabrechnungen lesen können, was ich meinemneunjährigen Neffen schon zutraute.Dem Schreiben an RA Wes war neben dem Urteil meine lange Fehlerliste beigefügt, wasvorsichtig als persönliche Stellungnahme des Mandanten bezeichnet wurde. Interessant war,328


wie Dr. Km sich über das Urteil verbal auskotzte, nachdem ich ihm erst einmal die wirklichharten Fehler aufzeigen musste:Das Urteil ist, zurückhaltend formuliert, lückenhaft und rudimentär begründet, teilweise per se nicht haltbar, etwa wasdie gänzliche Negierung von Krankenvorsorgeaufwendungen, die Kostenorientierung und viele andere Punkte mehranbelangt.Interessant war auch die vorläufige Berufung der Gegenseite, die „ zunächst aus Gründen derFristwahrung Berufung eingelegt hatte“. Da noch nicht feststand, ob das Berufungsverfahrendurchgeführt wurde, sollten wir noch keinen Anwalt bestellen. Mir war klar, Anwalt M machteerst einmal einen auf dicke Hose. Seine Chancen, das Urteil zu seinen Gunsten zu ändern,waren fast Null. Offensichtlich hatte er ebenfalls nicht die Rechenfehler entdeckt, durch dieseine Mandantin 8.400 € erhalten sollte. An seiner Stelle hätte ich das Urteil akzeptiert, besserkonnte Birgit nicht davon kommen! Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, wenn M keinAbzocker gewesen wäre, hätte er aufgrund der eindeutigen Rechenfehler uns einen Vergleichvorgeschlagen, sprich diese Fehler anerkennen müssen. Damit hätte er ein für seine Mandantinweitgehend hoffnungsloses OLG Verfahren und somit bei ihr Kosten von etwa 6.000 €verhindern können. Aber auch hier bewies M wieder seine Dreistigkeit! Nur wenige Wochenspäter teilte man uns seine endgültige Berufung mit. Er trieb nun meine Frau in die nächstehoffnungslose Schlacht, dieses Mal in die teurere OLG Auseinandersetzung. Wahrscheinlichbrauchte sein Fuhrpark einen Reifenwechsel, neue Sommerreifen waren jetzt wohl angesagt.Die Begründung lag uns noch nicht vor, aber wir vermuteten den ausbleibendenTrennungsunterhalt.Allerdings wünschte ich mir unbedingt diese Instanz, damit Birgit finanziell endlich denTodesstoß bekam, ging es mir doch mittlerweile nicht mehr nur um ihre Niederlage, sondernum ihre existenzielle Vernichtung, damit sie endlich aufgeben musste und ich nach langer Zeitin Frieden leben konnte. Das ist wie mit Ratten: Es nutzt nichts, diese lebensgefährlich zuverletzen, man muss sie gleich totschlagen, halt solange, bis sie nicht mehr zucken, sonst wirdman das Ungeziefer nie los! Deswegen trieb ich dieses Verfahren mit allen Mitteln voran undbegrub jeden Vergleichsgedanken. Interessant war, zu diesem Zeitpunkt erreichte meine Frauein neues finanzielles Tief, indem die Stadtwerke ihr den Strom abschalteten. Blöder ging eseinfach nicht mehr: Völlig bankrott sein aber fleißig weiter prozessieren, und wenn man beiKerzenlicht den Abend verbringen und man kalt duschen musste mangels Strom…….Die versuchte Ablehnung der Richterin ADass die Richterin A besonders in der letzten Verhandlung ihre Befangenheit mir gegenüberregelrecht demonstrierte, trieb mich an die Grenze der Geduld. Aber Frau As völligfehlerhaften Berechnungen ließen das Fass zum überlaufen bringen. Sie musste weg, ichmusste sie ablehnen und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie starten. Obwohlich seit zwei Jahren gute Anwälte hatte, war ich doch in dieser Zeit keinen Schritt vorwärtsgekommen dank der Bremse A. Und bedenke ich, dass ich mittlerweile über eine TonneAnwälte verheizt hatte, war das bisherige Ergebnis besonders blamabel! Kein Wunder, dassman mit Juristen die Straße pflastern kann, die stellen eh nur Verbrauchsmaterial dar. Natürlichwar mir klar, Dr. Km als glühender Verfechter der Krähenmentalität würde bei der Ablehnungder Richterin und gleichzeitiger Dienstaufsichtsbeschwerde Widerstand leisten. Da aber seineLeistung mittlerweile blamabel geworden war, indem er fünfstellige Rechenfehler übersah,die selbst jeder Rechtsanwalt von einer Waldorfschule leicht entdecken konnte, nahm ich aufihn auch keine Rücksicht mehr. Ich brauchte einen Richter, der die Scheidung fehlerfrei und329


unbefangen vorantrieb. Ein entsprechend hartes Schreiben setzte ich an meinen Anwalt auf, indem ich ihm klar machte, ich marschiere auch ohne ihn los, mir reichte es. Ein paar Seitenhiebegegen Dr. Km konnte ich mir hierbei nicht verkneifen:Schon nach der letzten eklatanten Verhandlung im Dezember 2009, in der die Richterin A extremeBefangenheit mir gegenüber zeigte, habe ich mich ernsthaft mit dem Gedanken der Ablehnung der Frau Abeschäftigt. Mittlerweile ist unser Rechtsstreit noch massiv eskaliert, indem uns ein extrem schlampigesUrteil abgeliefert wurde, was fünfstellige Rechenfehler aufweist, von Widersprüchen innerhalb von zweiZeilen ganz abgesehen. So eine schlampige Arbeit wäre in der freien Wirtschaft ein Kündigungsgrund!Daher habe ich mich fest entschlossen, diese Richterin wegen Befangenheit und nicht zumutbaren,unbrauchbaren Arbeitsergebnissen abzulehnen!Insbesondere können ihre Arbeitsergebnisse insofern für mich gefährlich werden, da ein Urteil ausGründen des "Kosten-Nutzen-Ratio" nicht von Ihnen im Detail geprüft wird, und somit finanzielle Verlustefür mich denkbar wären, sollte ich mal einen Fehler übersehen, was leicht passieren kann, bin ich dochschließlich kein Jurist!Die einzige Frage, die sich für mich nun stellt, ist, wie ich Sie bei der Ablehnung aus der Schusslinieheraushalten kann, sie also neutral dastehen. Schließlich habe ich in den sechs Jahren Rechtsstreitgelernt, dass bei den Juristen ähnlich wie bei den Ärzten gilt: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.Um Kosten zu sparen in den ohnehin schon ruinösen Rechtsstreits und um Sie sauber in der Sacheaussehen zu lassen, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:Ich entwerfe den Ablehnungsantrag und schicke Ihnen diesen zu. Sie können Ihr Deckblatt dran heften mitdem kurzen Kommentar, dass Sie hiermit den Antrag Ihres Mandanten weiterleiten. Somit sind Sie in derSache selbst völlig unbeteiligt.Ob es erlaubt ist, auch ohne Anwalt so einen Antrag zu stellen, weiß ich nicht, wäre ggf. auch eineAlternative, wobei dann die Frage des genauen Adressaten aufkäme. Direktor des AG, Herrn Be??Auf jeden Fall erwarte ich auch in Ihrem Interesse in dieser Sache absolute Kooperation, wobei auch Sieerheblich profitieren. Schließlich kann es nicht Ihr Ziel sein, sich von einer Richterin jenseits Ihrer Ligasagen zu lassen, dass diese mit ihnen überhaupt nicht diskutiere. Ein Mann mit Stolz wäre in dem Momentaufgestanden und gegangen! Wenn also ein Anwalt vor Gericht den Mund halten muss, ist er für denMandanten wertlos, davon ganz abgesehen, dass auch Sie einen gewissen Stolz haben sollten! Und da Siearbeitsmäßig eh spürbar überlastet sind, wäre es für Sie eine Entlastung, wenn ein fähiger Richter durchkorrekte Entscheidungen Berufungen obsolet macht oder Fristen beachtet, und generell der Rechtsstreitvoran geht. Denn eins ist absolut sicher: Mit einer Frau A würden wir noch einige Jahre Rechtstreit erleben,nicht aber das schnelle Ende! Das bedeutet, mal wieder an Ihr Portemonnaie gedacht: Auch Sie verdienendaran! Um ein baldiges Statement und Kooperation bittend verbleibe ich mit freundlichen GrüßenUnd in der Tat versuchte Dr. Km in einer Email an mich, mir die Ablehnung auszureden. Inder Abänderungsklage hätten wir diese katastrophale Richterin nicht mehr, war sein Argument,und die Scheidung würde durch einen Richterwechsel verzögert. Hier vergaß mein Anwalt,dass die Scheidung noch lange dauern würde unter einer Richterin A, die sich durch völligunsubstantiierte und senile Schriftsätze jedes Mal beeindrucken ließ und neue Verhandlungenanberaumte, und der Fristen überhaupt nicht interessierten. Außerdem übersah er die nichtseltene Möglichkeit des OLG, einen Fall unter Auflagen wieder an das Amtsgericht zurück zuverweisen. Mir war klar, hier wurde versucht, die Krähenmentalität der Juristen wieder einmalauszuleben. Zwar verriet mein Anwalt mir die nicht bestehende Anwaltspflicht bei so einemAblehnungsantrag, aber den Adressaten nannte er mir nicht. Überhaupt wurden meine Emailsnur teilweise beantwortet. Ich vermutete von Anfang an den Direktor des Amtsgerichts, wasmir über Umwege eine Rechtsfachwirtin einer anderen Kanzlei bestätigte. Nicht nur wegen derFrage der Adresse bat ich den nicht erreichbaren Dr. Km mehrfach um Rückruf, sondern auchwegen dem seit langem herum liegenden Entwurf, für den er noch weitere Beweise benötigte.Ich konnte zwar beweisen, dass es Risikolebensversicherungen waren, die generell nie Kapital330


ansammeln, aber das reichte meinem Anwalt nicht aus. Entsprechende hämische Bemerkungenmusste ich mir beim Anruf der Versicherungen anhören.Natürlich ließ ich mich auf meinem Weg nicht von meinem Anwalt aufhalten. Er hatte eh keineZeit für mich, meine Bitten um Rückruf wurden nicht erfüllt. Außerdem hatte er seinen gutenRuf bei mir weitgehend verspielt durch das Übersehen von richterlichen Rechenfehlern in Höhevon rund 20.000 €! Ich entwarf einen Schriftsatz an den Direktor des AG Wuppertal, in demich beantragte die Richterin wegen Befangenheit und Unfähigkeit abzulehnen. Hier nun dergekürzte und in der Formatierung wie immer auf platzsparend geänderte Schriftsatz, an dem ichüber eine Woche rumgefeilt hatte:Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde und Antrag auf Ablehnung der Richterin A wegen 1. Befangenheit unduntragbarem Verhalten und 2. ungenügender ArbeitsqualitätHiermit beantrage ich gegen die Familienrichterin Frau Monika A eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eineAblehnung wegen Befangenheit und völlig ungenügender Arbeitsqualität und beantrage gleichzeitig dieZuordnung eines anderen Richters zu meinem Fällen xx/05 und ggf. xx /07.Begründung:1. Befangenheit und untragbarem Verhaltena)In der Verhandlung vom 9.12.2009 verbot mir die Richterin, meinem Anwalt durch Flüstern zu instruieren.Angeblich wurde sie beim Diktieren gestört, obwohl sie etwa fünf Meter von uns entfernt saß. Als ich dannmeinem Rechtsbeistand Zettel zuschob, wurde mir sogar ein Ordnungsgeld angedroht! Ich muss betonen,dass ich nicht Zuschauer bei dieser legendären Verhandlung war, sondern Kläger. Und es ist notwendig,seinem Anwalt Instruktionen zu geben, dafür werden diese Mietjuristen auch teuer bezahlt, umgerechnetmit rund neun Euro pro Minute alleine schon für die Termingebühr! Schließlich sollen diese die Interessendes Mandanten vertreten, und das erfordert nun mal Kommunikation, denn ein Anwalt kann die Wünscheseines Mandanten nicht erahnen, ebenso bisher ungenannte Beweise oder Gegenbeweise. Hier setzt sichFrau A über die ZPO hinweg, die natürlich Flüstern oder das Schreiben von Botschaften nicht verbietet!Selbst mein Anwalt Dr. Km gab nach der Verhandlung zu, dass „Frau A ganz klar gegen michvoreingenommen ist“. Beweis:….b)In der gleichen Verhandlung brachte der Zeuge Ludger F beide Parteien zum Lachen, als er den Beginn desVerhältnisses zu meiner Frau lange Zeit um zehn Jahre zu früh datierte. Auch hier wurde mir sofort ein„fröhliches Ordnungsgeld“ angedroht. Als ich hierzu eine Begründung abgab, unterstellte mir dieRichterin, ich wolle diesen unkorrekten Zeitpunkt verwenden, um die Verwirkung des Unterhalts auch umzehn Jahre vorverlegen. Beweis: ….c)In dem Fall xx/05 hatte lange nach uns auch das Gericht am 20.8.2009 wieder einmal dem Gegner eine Fristgestellt zur Bezifferung des Zugewinnausgleichs. Diese wurde - wie so oft - um vier Monate überschritten.Bedenke ich, dass dieselbe Richterin auch schon einmal am 24.9.2007 eine Frist u.a. zumZugewinnausgleich gestellt hatte, ergibt sich sogar eine Überschreitung von über zwei Jahre! Diesinteressierte aber Frau A überhaupt nicht, akzeptierte daher diesen viel zu spät abgelieferten Schriftsatzzum Thema Zugewinnausgleich zum Gerichtstermin im Januar 2009. Als mein Anwalt protestierte, meintedie Richterin, dass ich dazu keinen Grund hätte aufgrund meines prozessualen Verhaltens. „Und wer imGlashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Dieser Spruch fiel oft in den letzten Verhandlungen. Damitmeinte sie meine Strafanzeigen gegen meine Frau und ihren Anwalt wegen wiederholten Verleumdungenund Prozessbetrugsversuchen, weswegen ich wieder einmal gerügt wurde. Es kann auch sein, dassaufgrund meiner vergessenen Angabe einer Lebensversicherung im Januar 2009 mit einer lächerlichenRente von ca. dreizehn Euro für meine Frau ebenso für Frau A ein Freifahrtschein war, die Vergehen derGegenseite hiermit immer wieder zu entschuldigen. Parteiischer geht es schon nicht mehr, soviel zumThema Neutralität des Gerichts!Schon mein Anwalt, Herr Hm, zeigte in seinem Schreiben vom 29.9.2008 im Fall xx/07die permanenten Prozessbetrugsversuche auf, was aber eine Frau A ebenfalls überhaupt nichtinteressierte! Beweise:….Wenn Fristen keinerlei Bedeutung haben, richterliche Konsequenzen ausbleiben, offensichtlich Anarchieherrscht, dann können wir auch auf die teuren Staatsdiener verzichten, sie werden schlichtweg obsolet!Aber auch bei der Pfändung (xx /07) vom 3.8.2007 gegen mich wurde Prozessbetrug begangen, den Frau A331


still schweigend duldete. So wurde in der Pfändung als auch im Schriftsatz vom 10.10.2007 behauptet, derEhefrau überhaupt keinen Trennungsunterhalt gezahlt zu haben. Aber schon zehn Tage später schreibt ineinem anderen Fall (Anlage U, XXX) derselbe Anwalt an dieselbe Richterin genau das Gegenteil, indem ermich zum Ausgleichen einer Steuernachzahlung meiner Frau auffordert, die durch den Trennungsunterhaltfür 2006 aufgekommen war! Beweise:….Selbst wenn dieses Schreiben unter schweren Drogen entstanden wäre, hätte an dieser Stelle jederhalbwegs seriöse Richter Zweifel an den Pfändungsgründen haben müssen, und unseren Antrag aufvorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung entsprechen müssen (in dubio pro reo). Schließlich hattedas Gericht auch eine Eidesstattliche Erklärung vorliegen, in der ich die Zahlung von Unterhalt an meineFrau versicherte. Stattdessen blieb mein Konto rund 90 Tage gesperrt!Das Vorliegen dieser Straftaten wurde von den Staatsanwaltschaften auch weitgehend nicht bestritten.Allerdings wurde das Verfahren nur eingestellt, weil nicht fest stand, ob meine Frau oder ihr Anwalt dieseAktionen geplant hatten. Ermittlungen hielt man nicht notwendig, so viel zum Thema Rechtsstaat.d)Wenn eine Scheidung, in der es nur um lächerliches Vermögenswerte geht, sich schon im siebten Jahrbefindet, so müssen diese unglaublichen Verhältnisse als eine Kapitulationserklärung unserer Justizbezeichnet werden. Hier ist Frau A weitgehend verantwortlich, die lange überschrittene Fristen undSchriftsätze, die nur aus völlig wirren unsubstantiierten Behauptungen und fiktiven Problemen bestehen,nicht nur duldet, sondern somit auch regelrecht unterstützt. Frau A gab auch in der Dezemberverhandlung2009 öffentlich zu, Herr M würde „gerne mehr oder weniger erfolgreich Nebelkerzen anzünden“. Dasbedeutet, das negative prozessuale Verhalten des Gegners wird zwar klar erkannt, aber es wird nichtsdagegen unternommen!Wenn mir schon die Koryphäe Dr. Km vor dieser Verhandlung über die Schriftsätze des Gegners vomVorabend sagte, „sowas würde man im Zivilrecht sofort in den Mülleimer schmeißen“, aber diese Werke beider Richterin hohe Beachtung fanden und somit für weitere Verzögerungen sorgten, so muss dies nichtnäher kommentiert werden. Interessant war auf die Bemerkung der Richterin aufgrund einigerBeschwerden meines Anwalts (Verzögerungstaktiken), sie würde „so einiges auf der Seite (des Gegners)sehen, aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Somit wird das prozessualeFehlverhalten des Gegners immer wieder entschuldig und nichts dagegen unternommen! Nennt man dasNeutralität?Auch in der Verhandlung vom Januar 2009 verhielt sich Frau A völlig passiv und hilflos, als unser Gegner,von dem man monatelang nichts gehört hatte, auf einmal mit ungeklärten Posten auf meinenVerdienstabrechnungen ankam, die ihm schon fast fünf Jahre vorlagen! Jeder nur halbwegs seriöseRichter hätte diesen Anwalt gerügt wegen offensichtlicher Prozessverzögerung. Aber bei einer Frau A hatman mit solchen schon primitiven Taktiken jederzeit Erfolg und die Verhandlung musste wieder einmalvertagt werden.Am Schluss der Juni Verhandlung 2009 rühmte sich RA M vor der Richterin als „Langstreckenläufer inVerfahren, was ihm langsam Spaß macht, auch wenn es sich nicht rechnet“. Auch hier wäre einerichterliche Rüge oder andere Konsequenzen notwendig gewesen. Stattdessen rügte Frau A meinenAnwälteverschleiss in der selbigen Verhandlung, und weil ich „Herrn M mit Strafverfahren überzogenhabe“! Auch wurde mir wieder traditionell ein Ordnungsgeld angedroht aufgrund meiner Bemerkung, dassmein Fall beim OLG schneller behandelt würde als beim AG. Dabei hatte Frau A in der legendärenVerhandlung vom November 2007 selber in ihrer flapsigen Art gesagt, dass OLG Richter nichts zu tunhätten. Darf man eine Richterin nicht zitieren? Beweis: ….Mit so einer passiven Richterin kann man auch ganz leicht eine zehnjährige Scheidung erreichen, wobeider Ruf des Familiengerichts Wuppertal aber regelrecht geschädigt wird!e)Ebenfalls in der Verhandlung vom Dezember 2009 meinte Frau A zu meinem Anwalt: „Mit Ihnen diskutiereich doch nicht“, unterbrach damit den Vortrag des Dr. Km. Nur, wenn rechtswissen-schaftlicheDiskussionen zwischen Richter und Anwalt nicht erlaubt sind, muss sich jeder Mandant fragen, wozu erüberhaupt noch eine gerichtliche und teure Vertretung braucht! Da Dr. Km laut Focus zu den 150 bestenAnwälten des Familienrechts gehört, somit auch in einer ganz anderen Liga spielt, sind doch seinerechtswissenschaftlichen Beiträge besonders wertvoll, lehrreich, und sollten schon deshalb nicht nurangehört, sondern auch besonders geschätzt werden! Beweis: ….2. Ungenügende Arbeitsqualitäta)In einer immerhin schon zweieinhalb Jahre andauernden Abänderungsklage erschien am 3.3.2010 endlichdas „Urteil“. Ein solches oberflächliches Werk dürfte wohl in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublikeinzigartig sein!332


)Auf S.2 werden erst die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben und schon im nächsten Satzsoll ich 2/3 zahlen! Damit hätte ich noch leben können, aber es kommt noch viel schlimmer!Ich listete nachfolgend im Detail die oben schon aufgeführten Rechenfehler der Richterin Aauf, also das vergessene Lehrgeld, den vergessenen Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung,mehrere viel zu hoch errechnetes Nettoeinkommen, vergessener Abzug derAltersvorsorge.c)Völlig risikolos wäre es gewesen, gleich den Nettogehaltjahreswert der Dezemberabrechnung zuentnehmen, statt sich mit der komplizierten, völlig obsoleten und aufwendigen Nettolohnberechnung zubeschäftigen! Wieso Frau A sich diese Mühe gemacht hat, ist völlig unverständlich! Da unsere Justiz ehvöllig unterbesetzt ist, sind solche Blindleistungen in keiner Weise mehr zu entschuldigen! Offensichtlichhat sie auch nicht ihre eigenen Nettowerte überprüft, also nicht mit den Gesamtjahreswerten verglichen,denn dann wären ihr die gravierenden Unterschiede aufgefallen. So wurden also völlig ungeprüfte undsomit völlig fehlerhafte Berechnungen herausgeschickt, die bestenfalls für den Papierkorb geeignet waren!d)Interessant ist auch die abenteuerliche Kostenverteilung der Richterin. Obwohl ich trotz der gewaltigenRechenfehler dennoch 76% des errechneten Unterhalts bezahlt hatte, soll ich 67% des Rechtsstreits tragenstatt 24%. Eine mathematische Begründung fehlt völlig! Wurden die Kosten nach Sympathie verteilt?e)Summe aller Rechenfehler (gerundet): 7200 € + 3600 € + 6000 € +3200 € +1100 € + 840 € = 21940 €, verteiltauf die Jahre 2006 - 2009 und im Namen des Volkes!!!Aufgrund dieser gewaltigen und unverzeihlichen Rechenfehler werde ich keine 8400 € nachzahlen müssen!Besonders erschreckend an diesen vielen Rechenfehlern ist, dass man sich bei so elementarenBerechnungen nicht auf die Justiz verlassen kann. Die meistens nur Honorar orientierten Rechtskaufleutewerden wie in meinem Fall die Berechnungen nicht prüfen, da das „Kosten-Nutzenratio nicht stimmenwürde“, so Originalton!! Die Folge: Wer vom Intellekt solche Unterhaltsberechnungen nicht versteht, unddas dürfte die Mehrheit der Fälle sein, ist hier verraten und verkauft! Es ist wohl verständlich, dassspätestens bei einer solchen unakzeptablen Arbeitsweise das Vertrauensverhältnis restlos zerstört, hierein Richterwechsel zwingend erforderlich ist!Dass wir wegen dieser vielen Rechenfehler in der Abänderungsklage nun zum OLG Düsseldorf gehen, istverständlich. Natürlich wird der Ruf des Wuppertaler Familiengerichts bei so unordentlichen bisabenteuerlichen Berechnungen schwer geschädigt.Auch werden wir mit dem Scheidungsurteil zum OLG gehen müssen, da Frau A seit Herbst 2006 ein BGHUrteil vom 25. Mai 2005 (Eheverträge mit schwangere Frauen, BGH XII ZR 296/01) völlig ignoriert, mitkeinem Wort darauf eingegangen ist. Hier wird dann über die Anwendbarkeit des BGH Urteils entschieden,und ich werde ggf. dann auch untersuchen lassen, ob hier Rechtsbeugung begangen wurde! BeimVorliegen der Voraussetzungen sind meinerseits entsprechende konsequente Schritte geplant!Kurzum: Diese Richterin ist nicht nur aufgrund ihres parteiischen und passiven Auftretens völligunakzeptabel, sondern glänzt auch durch völlig oberflächliche Arbeiten. Ich stelle mir an dieser Stellesogar die Frage, ob man hier nicht auch von mangelhaftem Fachwissen sprechen kann, gehören dochUnterhaltsberechnungen zum Alltag des Familienrechts. Egal wie man es nennt, ich beantrage dieseRichterin deshalb abzulehnen und auch entsprechende disziplinarische und personelle Konsequenzen zuziehen!Außerdem ist der Verfasser dieses Schreibens mittlerweile durch diese Art von Gerichtsverhandlungenauch schon so charakterlich geschädigt, dass dieser sich jeden Mittag und Nachmittag sehnsüchtig dieGerichtsshows auf SAT1 anschaut, die dagegen noch als hochgradig seriös einzustufen sind!Meinen Anwalt Dr. Km habe ich über diesen Schritt informiert, der sich aber, wie bei Anwälten so üblich,aus dieser Sache heraushalten möchte.Ich gebe zu, ich zögerte mehrere Tage, bis ich den Schriftsatz endlich wegschickte. Ich konnteselber diese riesigen Rechenfehler kaum glauben. Langsam kamen schon Zweifel an mir selberauf, ob ich nicht schon unter Wahnvorstellungen litt. Daher nahm ich mir nochmals dierichterlichen Berechnungen kurz vor, und konnte aber zum Glück die Fehler bestätigen.333


Allerdings war ich innerlich zu aufgewühlt, um einen kleinen Irrtum in einem einzigen Punktmeinerseits zu dem Zeitpunkt zu bemerken……..Gleichzeitig fand ich in den Akten immer weitere Vergehen der Richterin, so dass meinSchriftsatz jedesmal erweitert wurde. Erstmalig kam in mir auch keine Euphorie auf, denn aneinen Erfolg dieser Aktion konnte ich kaum glauben. Schließlich war ich schon mal bei denStrafanzeigen und den beiden standessrechtlichen Verfahren gescheitert, wusste ich dochspätestens seitdem, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackte. Mir war auch klar, solltemeine Ablehnung der Richterin scheitern, dann würde die mich in den folgendenVerhandlungen so richtig durch den Fleischwolf drehen. Außerdem war diese Aktion meineletzte Hoffnung, die Scheidung zu beschleunigen. Allerdings hatte ich nichts mehr zu verlieren,denn noch niveauloser konnten die Gerichtsverhandlungen kaum werden. Wenn auch meineletzte Offensive versagt hätte, dann wäre ich mit meinem Latein am Ende gewesen. Aberwenigstens hätte ich dann sagen können, ich hatte alles versucht, gekämpft bis zum Schluss.Oder anders ausgedrückt: Lieber stehend untergegangen als kniend gelebt!Besonders deprimierend wirkte die Tatsache auf mich, mein eigener Anwalt, der meineInteressen vertreten sollte, mich hier völlig hängen ließ. Aber solche Situationen hatte ich jaschon mehrfach erlebt! Er gab zwar zu, die Richterin war gegen mich absolutvoreingenommen, aber was dagegen unternehmen, um Gottes Willen, niemals, und wenn ichdabei drauf ging! Ich hätte wenigstens noch etwas Verständnis gehabt, wenn Dr. Km gesagthätte, schicken Sie mir ihre Dienstaufsichtsbeschwerde, ich schaue da mal durch und gebeihnen noch paar Tipps, aber halten sie mich im Hintergrund. Aber nein, hier wurde ich völligalleine gelassen, für mich war das schon Parteienverrat! Der Mann hatte mittlerweile bei mirseinen Ruf weitgehend verspielt!Nachdem ich endlich meinen Schriftsatz weggeschickt hatte, kam wenigstens in mirinteressanterweise sofort gute Stimmung auf. Immer wieder spielte ich Ulli Martins „Monika“ab. Mehr noch: Ich fing auch schon an, den Text mitzusingen, speziell die Zeilen: Schön wardie Zeit zu zweit mit Monika. Ich träume nur allein von Monika“. Ein Zeichen, dass ich durchdiese unglaubliche Scheidung schon selber langsam einen an der Klatsche bekam. Diesbemerkte ich besonders an dem folgenden Wochenende, als ich nach vielen Monaten mal eineDame aus dem Chat zu mir eingeladen hatte, die regelrecht eifersüchtig wurde, als ich morgensvöllig unbemerkt unter der Dusche gesungen haben soll:“Schön war die Zeit zu zweit mitMonika“. Ich habe dieser ehrenwerten Dame nur geantwortet, wenn mir das auch nachts imSchlaf passiert, kann sie gerne die Herren mit den weißen Zwangsjacken holen, dafür hätte ichvolles Verständnis. Traurig, wie weit man in so einer Scheidung verkommt aufgrund oft völligunfähiger Juristen!Interessant war dann eine Woche nach Abschicken meines Schriftsatzes an den Direktor einentdeckter kleiner Irrtum meinerseits. Die Richterin hatte doch an völlig unvermuteter Stellewenigstens für 2008 die KV und PV doch abgezogen, wenngleich das Nettogehalt immer nochum ca. 2500 € in dem Jahr zu hoch angesetzt war. Ich erwartete diese Schritte bei ihrerNettolohnberechnung, was sie aber dann an völlig anderer Stelle tat, wo es um beruflicheNebenkosten ging. Kein Wunder, bei diesem Durcheinander musste auch ich mal stolpern.Allerdings änderte dies nichts an der Falschheit ihrer Unterhaltsberechnung, denn ob sie sichnun um 22.000 € oder „nur“ 19.000 € verrechnete, war völlig unbedeutend. Ich entschuldigtemich per Fax beim Direktor für meinen Irrtum. Was ich aber an dieser Entdeckung sounglaublich fand: Meinem Anwalt lag meine Mängelliste nun schon vier Wochen vor, und erhatte es auch nicht für nötig gehalten, daraufhin das Urteil zu untersuchen, die Richtigkeitmeiner Entdeckungen zu prüfen, nach dem Motto, mein Mandant erledigt schon meine334


Arbeiten. An dieser Stelle hätte mich Dr. Km korrigieren müssen! Seine Leistung warmittlerweile so blamabel geworden, dass ich seine Kanzlei bestenfalls, wenn überhaupt, nuräußerst bedingt weiterempfehlen konnte!Knapp zwei Wochen nach Absenden meines Schriftsatzes an den Direktor des AG Wuppertal,erhielt ich von diesem eine Antwort, die mich umhaute: Die Richterin A gab es nichtmehr seit Mitte März 2010 in dieser Abteilung. Natürlich war es nicht das Ergebnis meinesWerkes, was knapp vier Wochen später einschlug. Allerdings vermute ich anfangs sehr stark,dass andere Opfer via Beschwerde diese Richterin abgeschossen hatten. Schließlich ist esorganisatorisch völlig unverantwortlich, einen Richter, der mehrere Dutzend Fälle bearbeitenmuss, einfach in einen anderen Aufgabenbereich zu versetzen, und dem Nachfolger dann dieAufgabe zu geben, sich in diesen Berg von Akten einzuarbeiten. Dieser Richter wäre ersteinmal monatelang beschäftigt, bevor er aktiv werden könnte. Aber genau dieser Fall lag vor,denn wie mir der Direktor später schrieb, war Frau A auf einmal zuständig für Strafrecht!Anders ausgedrückt: Vom Familienrecht ab zum völlig andersartigen Strafrecht! Jetzt war mirklar, wie schlechte Richter gemacht wurden! Wenn ich heute mich in einer Firma bewerbe, inder auf einmal in einem völlig neuen Fachgebiet tätig wäre, nur weil ich im Studium ein wenigdarüber gelernt hatte, dann würde ich mit Sicherheit nicht mal die Probezeit bestehen, da meinGehalt in keiner Relation zum Wissen stünde! Schließlich reicht das Knowhow aus demStudium bei weitem nicht aus. Aber bei Richtern ist das kein Problem. Da reichen zweiSemester Strafrecht im Studium vor zwanzig Jahren aus, so dass nur noch paar Prozent vondiesem Wissen übrig sein können, und schon wird man Richter auf diesem Gebiet. Bei diesemGedanken kann einem angst und bange werden! Wie dann die Urteile aussehen, kann ich mir sorichtig vorstellen. Aber egal, die OLG Richter haben ja eh nichts zu tun laut Aussage derRichterin A….Einfach unglaublich! Aber mich wundert in diesem Rechtsstaat überhaupt nichtsmehr. Für mich war die ganze Juristerei eh ein riesiges Kasperletheater und riesiger Circus.Auf jeden Fall hieß das für mich, diese unglaubliche Frau A sah ich nie mehr in meinem Leben,bekam einen anderen Richter, einen Mann, eher einen besseren, denn schlechter ging es ja nichtmehr. Damit wurde mein Befangenheitsantrag überflüssig. Hochgradig interessant war auch,dass die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichtes Wuppertalweitergeleitet wurde, das klang anfangs nach ernsthafter Verfolgung! Denn der Direktor hätteja zu mir sagen können: Mensch Land, die A sind sie endlich los, also was kann eineDienstaufsichtsbeschwerde folglich noch bezwecken? Stattdessen wurde diese sofort an diehöchste Stelle weitergeleitet. Nicht nur ich hatte den Eindruck, dem Direktor kam meinSchreiben sehr gelegen, er war wahrscheinlich froh, diese Richterin selber loszuwerden. Undhierzu war mein langer Schriftsatz bestens geeignet. so richtig Öl ins Feuer zu kippen. Hier nundas Schreiben des Direktors des AG:Ihre Eingabe vom 14.04.2010 habe ich zuständigkeitshalber an den Präsidenten des LandgerichtsWuppertal weitergeleitet, denn diesem obliegt die Dienstaufsicht über die Richterin am Amtsgericht A.Ich bin dagegen zuständig, soweit Sie einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Insofern darf ich jedochdarauf hinweisen, dass seit dem 17.03.2010 Abteilungsrichter der Abt. 63 Richter Wi ist. Damit kann abereine Befangenheit der früher in dieser Abteilung tätigen Richterln am Amtsgericht A nicht mehrzulässigerweise geltend gemacht werden. Ich bitte daher um Rückantwort, ob der Befangenheitsantragaufrecht erhalten bleibt.Vorausgesetzt den Fall, wir hätten nun einen halbwegs seriösen Richter, so würde das fürAnwalt M heftigen Widerstand bedeuten. Vorbei die Zeiten, wo man mit senilen Schriftsätzen,die nur aus Verleumdungen und unsubstantiierten Behauptungen bestanden, die Scheidung umJahre verzögern konnte, man jede Verhandlung platzen lassen konnte. Sehr wahrscheinlichhielt dieser Richter auch Fristen ein, die der Gegner nicht um Jahre dehnen konnte. Kurzum,335


sehr wahrscheinlich harte Zeiten für meine Frau und ihren Rechtsverdreher. Jedenfalls feierteich diese tolle Nachricht mit meinem Freund Emre so richtig mit einem guten Schnaps, auchwenn die Party mit meiner nächtlichen Putzaktion endete, da Emre zu heftig das Endeder Richterin A begoss, wobei lange Zeit Uli Martins Lied „Monika“ aus den Lautsprecherntönte, uns regelrecht in einen Rausch versetzte.Nur wenige Tage später haute mich ein weiterer Schriftsatz um, dieses Mal vom Präsidentendes Landgerichtes Wuppertal. Okay, ich gebe zu, ich habe von Anfang an mit so einemnegativen Schreiben gerechnet, nicht wirklich Hoffnung gehabt, die Richterin abzuschießen,denn den Spruch von den Krähen beherrschte ich ja nun mittlerweile sechs Jahre lang aufgrundvieler traurigen Erlebnisse. Den Tenor des Schreibens kann man mit einem kurzen Satzzusammenfassen: Richter haben Narrenfreiheit, natürlich alles gesetzlich abgesegnet.Somit kann ich an dieser Stelle zusammenfassend sagen: Gegen Anwälte und Richter ist esquasi unmöglich vorzugehen, man ist ihnen hoffnungslos ausgeliefert.Allerdings war das sehr höfliche Schreiben des Gerichtspräsidenten völlig unvollständig, dennauf die gravierenden Rechenfehler der Frau A ging der Mann überhaupt nicht ein! Hier hättemich brennend interessiert, ob solche schlampigen Arbeiten auch das Verständnis derObergerichte oder der Gesetze gefunden hätten. Übelster Sarkasmus war seine Bemerkung,man müsse alle Anwälte gleich behandeln, egal ob sie zu den 150 Besten gehören oder nicht.Ich stimmte dem Gerichtspräsidenten absolut zu, allerdings konnte ich mir den bitteren Spottnicht verkneifen, ob man von Gleichheit reden konnte, wenn man einem Anwalt den Mundverbot, dem anderen nicht. Diese Punkte hob ich mir für eine gepfefferte Antwort auf, die vorSarkasmus nur so triefte! Hier nun das quasi ungekürzte Schreiben des Gerichtspräsidenten Dr.S:Der Direktor des Amtsgerichts Wuppertal hat Ihre vorbezeichnete Eingabe an mich als unmittelbarenDienstvorgesetzten der mit der Sache befassten Richterin weitergeleitet. Sie beanstanden dieVerfahrensleitung und Sachbehandlung durch die erkennenden Richterin am Amtsgericht Wuppertal,insbesondere diverse Äußerungen der Richterin in den mündlichen Verhandlungen und die Richtigkeit dervorgenommenen Berechnungen.Aufgrund Ihrer Eingabe habe ich die Angelegenheit unter dem Aspekt der Dienstaufsicht überprüft,während Ihr Befangenheitsantrag parallel vom Amtsgericht Wuppertal bearbeitet wird. Danach komme ichzu dem Ergebnis, dass Maßnahmen der Dienstaufsicht nicht veranlasst sind. Richter unterstehen einerDienstaufsicht nur, soweit nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Hierbei handelt es sich um einenVerfassungsgrundsatz (Artikel 97 des Grundgesetzes), der für die Organe der Justizverwaltung bindend istund den dienstaufsichtsrechtlichen Befugnissen enge Grenzen setzt. Im Wege der Dienstaufsicht darflediglich überprüft werden, ob Richter ihre Dienstgeschäfte äußerlich ordnungsgemäß und unverzögerterledigen. Dagegen ist es dem Dienstvorgesetzten verwehrt, auf die Rechtsprechungstätigkeit der Gerichteund die damit verbundene Verfahrensleitung Einfluss zu nehmen. Die materielle Prozessleitung,insbesondere die Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung sowie die Erteilungvon Hinweisen gehört neben der Entscheidung selbst zu den bedeutungsvollsten Aufgaben des Richtersund ist daher ebenso wie der Rechtsspruch dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit zuzuordnen. Die Frage,was dieser Erörterung dienlich ist oder als sie störend anzusehen ist, welche Anliegen zu verfolgen oderzurückzuweisen sind und welcher Tonfall nach den Gesamtumständen des Falles angemessen ist, dasalles steht in einem so engen Zusammenhang mit der dem Kernbereich zuzurechnenden Erörterung, dasses - von extremen Ausnahmefällen abgesehen (sog. „verbaler Exzess") - nicht dem der Dienstaufsicht zugänglichenBereich der äußeren Ordnung zugerechnet werden kann. Der Richter hat in eigenerVerantwortung und grundsätzlich unbeeinflusst von der Dienstaufsicht darüber zu befinden, in welcherWeise er den Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung rechtliches Gehör gewährt und inwelchem Umfang er ihnen das Gefühl geben will, mit ihrem Standpunkt und ihren Anliegen in der ihnenselbst richtig erscheinenden Weise zu Wort gekommen zu sein (vgl. BGHZ 90, 41, 46 f.).Weiterhin kann ich als Gerichtspräsident und Dienstvorgesetzter einem Richter im Verwaltungswege wedervorschreiben, wie er eine Sache entscheiden soll, noch kann ich ergangene Entscheidungen aufheben,abändern oder auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen. Es ist gerade Sinn der richterlichen Unabhängigkeit,jede Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf richterliche Entscheidungen, seien sie verfahrensleitendoder das Verfahren insgesamt abschließend, zu verhindern. Die Prüfung, ob eine Entscheidung der SachoderGesetzeslage gerecht wird und in einem rechtsfehlerfreien Verfahren zustande gekommen ist,336


obliegt daher grundsätzlich allein den ihrerseits unter dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeitstehenden Rechtsmittelgerichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zuder von Ihnen beanstandeten Art und Weise der Verhandlungsführung durch Richterin am Amtsgericht Aund der von Ihnen gerügten inhaltlichen Qualität der Entscheidungen jeder bewertenden Kommentierungoder inhaltlichen Stellungnahme zu enthalten habe. Insofern darf ich Sie auf die Entscheidungen der vonIhnen bereits angerufenen zweiten Instanz verweisen. Soweit Sie allerdings vortragen, dass die BeiträgeIhres Vertreters Rechtsanwalt Dr. Km besondere Beachtung finden müssten, da er laut Focus zu denbesten 150 Anwälten im Familienrecht gehöre, erlaube ich mir doch den Hinweis, dass es sicherlich auch inIhrem Interesse an einer neutralen und unvoreingenommenen Justiz liegt, wenn die Beiträge eines jedenRechtsanwalts als gleichwertig behandelt werden, unabhängig davon, ob er durch ein Nachrichtenmagazinbesonderes Lob erfahren hat oder nicht. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass Ihr Befangenheitsantragvon dem hierfür zuständigen Richter des Amtsgerichts Wuppertal beschieden werden wird.Nachfolgend meine Antwort an den Direktor des Amtsgerichts, gefolgt von meinemSchreiben an den Präsidenten des Landgerichts Wuppertal. Ich gebe zu, ich machtekeinen Hehl daraus, jeglichen Glauben an diesen Rechtsstaat verloren zu haben, daRichter weitgehend Narrenfreiheiten haben. Den Präsidenten trieb ich in die Enge, sichzum Thema Rechenfehler in Höhe von 20.000 € zu äußern, wobei ich dem Mann auch mal klarmachen musste, wie es in der freien Wirtschaft zuging, nämlich anders als in dem Irrenhaus derJuristen. Dass dieses Schreiben vor Sarkasmus nur so triefte, war die logische Konsequenzseines Schreibens:Natürlich macht es keinerlei Sinn mehr, meinen Befangenheitsantrag aufrechtzuerhalten, da es dieseRichterin nicht mehr (in der Abtl. xx) gibt. Eine weitere Verfolgung des Antrags wäre nur Blindleistung.Außerdem bin ich nach dem Schreiben des Präsidenten des LG Wuppertal absolut überzeugt,dass ich mit meinem Antrag gescheitert wäre, da Richter gemäß Grundgesetz Artikel 97 weitgehendNarrenfreiheit haben. Ich ziehe daher meinen Antrag zurück! Abschließend möchte ich mir noch die Frageerlauben, was aus Frau A geworden ist, damit sich künftig unsere Wege nicht mehr kreuzen!Nun das Schreiben an den Gerichtspräsidenten:Leider sind Ihre Antworten nicht ganz vollständig. So haben Sie keine Stellung genommen zu der völligfehlerhaften Unterhaltsberechnung der Frau A, die nun den Gang zum OLG erfordert und dem Verlierer desVerfahrens einen Schaden von schätzungsweise 4.000 € bescheren wird.Dass Richter gemäß Grundgesetz Artikel 97 weitgehend Narrenfreiheit haben, es ihnen Tür und Tor fürjegliche Form von Willkür öffnet, musste ich inzwischen bitter erfahren. Mich würde nun sehr interessieren,welche Gesetze oder obergerichtliche Urteile einem Richter bei Berechnungen schöpferische Freiheiten inder Größenordnung von zwanzigtausend Euro einräumen? In der freien Wirtschaft, aus der ich komme,wäre eine solche blamable Leistung mindestens mit einer Abmahnung bedacht worden. Aberwahrscheinlich werden auch in solchen Fällen die Richter geschützt, was mich in diesem Rechtsstaatüberhaupt nicht mehr wundern würde. Liege ich da instinktiv richtig?Noch eine Anmerkung zu Ihrem völlig korrekten Hinweis, daß die Beiträge eines jeden Anwalts alsgleichwertig behandelt werden muss. Allerdings kann man doch nicht ansatzweise von Gleichheit derChancen sprechen, wenn man einem Anwalt das Reden verbietet mit der Bemerkung:“Mit Ihnen diskutiereich doch nicht“. In der freien Wirtschaft hätte ich für so eine Bemerkung zu einem Kunden die sofortigeKündigung bekommen wegen firmenschädigendem Verhalten, denn dort herrschen andereUmgangsformen, die von Respekt und Höflichkeit geprägt sind, das nur als dezenter Hinweis!Natürlich habe ich von dem Gerichtspräsidenten nichts mehr gehört, ihm fehlten wohlverständlicherweise die Worte. Damit war meine Aktion nicht mehr als ein Sturm imWasserglas, mein Kampf gegen die schwarzen Robenträger wieder einmal gescheitert.Dass man gegen Juristen keine Chance hat, wenn man diese zur Verantwortung ziehen will,bewies das renommierte Wochenmagazin „Focus“ in seiner Ausgabe vom 3.5.2010, Nr.18/2010, Seiten 38-39. So wurden in NRW mehrere pädophile Staatsanwälte sogar noch nachAufdeckung der Straftaten befördert, etwa zum Oberstaatsanwalt und zum Gruppenleiter. Einweiterer wurde bei vollen Bezügen vorzeitig pensioniert. Da muss man sich doch nichtwundern, wenn man bei geringeren Vergehen erst recht keinen Erfolg hat! Als ich das las, war337


ich froh, Deutschland wenige Tage später Richtung Tirol zu verlassen, denn ich hattemittlerweile jeglichen Glauben an diesen Rechtsstaat verloren!Fakt ist: Richter werden nicht nur durch das Grundgesetz, Artikel 97, geschützt, sondern auchdurch den BGB §839 Absatz 2. Letzterer Paragraph verhindert, dass man die Richter nicht fürdie Folgen ihrer Urteile verantwortlich machen kann! Lediglich bei Straftaten hat manChancen. Allerdings gibt es hierzu einen riesigen Ermessensspielraum, denn wann liegt eineStraftat vor? Betrug kann es nicht geben, denn ein Richter wird niemals finanzielle Vorteiledavon haben, ähnlich ist es bei vielen anderen Delikten. Somit stellt der Begriff „Straftat“ nureine Fassade dar. Hier liegt die Messlatte so hoch, dass Richter weitgehend Narrenfreiheithaben! Also können diese weiterhin jegliche Ethik mit den Füßen treten und skandalöse Urteilefällen, die so manchen Bürger oder Firma in das finanzielle Aus treiben können. Interessant istin diesem Zusammenhang, wie viele Internetseiten es gibt, die sich mit den „Verbrechen derJustiz“ (Originalton!) beschäftigen, aber auch Datenbanken über Richter, Staatsanwälte undRechtsanwälte, die für negative Schlagzeilen gesorgt haben. Und wenn sich schon hochrangigeRichter von den Praktiken dieses Rechtsstaates distanzieren, dann muss man doch erkennen,was für ein Sumpf unsere Rechtssprechung oft darstellt. So beklagte der ehemaligeBundesverfassungsrichter Professor Willi Geiger die Unberechenbarkeit der Urteile und meinteweiter:“Führe möglichst keinen Prozess, der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streitallemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt im allen Ernst: Unter den inder Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär. “Der Autor könnte noch massenweise weitere Zitate von Richtern und Anwälten auffahren überden Zustand unserer Justiz und viele Justizskandale, was aber den Rahmen des Buchs sprengenwürde. Aber vielleicht ergibt dieses brisante Thema mal ein weiteres Buch?Der holprige Weg zum OLGAnfang Mai 2010 hatte ich regen Emailverkehr mit der Rechtsanwältin Hip aus Düsseldorf, diedie Berufungsbegründungsfrist mittlerweile um drei Monate verlängert hatte. Sie wartetenach Abgabe der kurzen Berufung auf die Gerichtsakte, die wohl bei M ruhte. Warum diese sowichtig war, stellte mir ein Rätsel dar, denn die Handakte des Dr. Km konnte eigentlich nichtweniger Informationen beinhalten. Was mich aber dann umhaute, als Frau Hip plötzlich undsehr spät mit Sonderkosten ankam. So sollte für jeden weiteren Verhandlungstag folgendesgelten zusätzlich zu den RVG Gebühren:- 0,6 Terminsgebühr für jeden weiteren Gerichtstermin, der keine Beweisaufnahme beinhaltet; beieiner Beweisaufnahme erhöht sich diese Gebühr auf 0,8- 0,6 Beweisgebühr neben der Terminsgebühr für die ersten beiden Termine, wenn insgesamt nurein bis zwei Gerichtstermine wahrzunehmen ist und in diesen eine Beweisaufnahme stattfindet.Auch die Gebühren für Fotokopien, die für den Mandanten gefertigt wurden, waren mit 50Cent pro Seite abenteuerlich. Aufgrund Anwalt Ms blühender Phantasie konnten durchausmehrere Verhandlungstage zustande kommen, die mich dann etwa im schlimmsten Fall beiBeweisführungen bis zu 700 € pro Gerichtstermin kosten konnten, im günstigsten Fallimmerhin noch 350 €. Vor allen Dingen hätte ich diese Sonderkosten selbst bei einem 100 %Sieg nicht vom Gegner erstattet bekommen, da der Verlierer nur die RVG Kosten tragen muss.338


Die Frau versuchte mich arglistig zu täuschen, laut BGB natürlich nicht rechtens, denn sie hättevor Aufnahme ihrer Arbeit auf diese Sonderkosten hinweisen müssen!Ich fragte ich daher die Dame, ob sie zu den Top 150 Anwälten gehöre, was ein Sonderhonorargerechtfertigt hätte. Laut Internetrecherchen war sie ein völlig unbekanntes Blatt. Insofern wares schon dreist, wenn schon Standardanwälte Sonderhonorare vereinbarten. Es ging wiedereinmal um Abzockerei. Ihre Antwort parallel zu ihren oben aufgeführten Honorarwünschenfand ich sehr interessant, da sie u. a. meine Erfahrungen widerspiegelte, nämlich dass manmanche Topanwälte nicht weiterempfehlen kann. Gleichzeitig aber drückte sie mit einerunglaublichen Dreistigkeit aus, dass sorgfältige Vorbereitung Extragebühren verlangt. Oderanders ausgedrückt: Zu den schon üppigen RVG Gebühren, die bei OLG Prozessen eh schonum 30% höher liegen, kann man keine Vorbereitung verlangen, also nur miserable Leistung!Die Frau hatte echt Mut, so offen zu reden! Hier ihre Antwort:Zunächst vorab ein offenes Wort: Ob irgendeiner der auf der Focus-Liste angeführten Anwälte zu denbesten 150 der Republik zählt, ist unbekannt und darf auch bezweifelt werden. Ich kenne da schon deneinen oder anderen dieser gelisteten Anwälte, die ich meiner Freundin fachlich nicht empfehlen würde. Wieman auf die Liste kommt, wer gefragt wird, ist nicht nachvollziehbar. Ich gestehe, der Focus wollte mich aufdie Liste setzen und hatte mir für meine persönlichen Einzelheiten den Fragebogen zugesandt. Ist imAlltagsgeschäft untergegangen. Ich hatte es auf den Haufen Reklame gelegt. Werbetechnisch natürlich einLapsus von mir. Sie dürfen aber von einem ausgehen: Ich arbeite seit gut 20 Jahren im Familien- undErbrecht und seit spätestens 1997 ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet. In unserer Kanzlei wirdannähernd nichts anderes getan. Wir stehen zu viert unseren Mandanten zur Seite. Juristische Problemewerden im kollegialen Gespräch erörtert. Wir gehen grundsätzlich zweimal für die gesetzlichen Gebührenzur Verhandlung. Wie Sie sicherlich verstehen, bedeutet jede Verhandlung besonderen Aufwand. Für eineVerhandlung ist ggf. der Streitstoff nochmals für das Gericht aufzubereiten. Selber ist die Akte erneutdurchzusehen, so dass man gut vorbereitet ist. Bei einer Beweisaufnahme ist diese besonders gründlichggf. mit Vorbereitung der Fragestrategie vorzubereiten. Daher halten wir es für angemessen, dass dieseZusatzarbeit auch gesondert berechnet wird. Wir möchten nicht die die Gefahr kommen, uns nichtgenügend Zeit für das Problem zu nehmen, nur weil die Zeit unbezahlt ist. Auch dem Mandanten isthierdurch gedient. In der 2. Instanz werden die ganz überwiegenden Fälle in einer, allenfalls zweiVerhandlungen abgeschlossen.Da ich es mir aus Gründen der Entfernung nicht leisten konnte, gegen die Frau zu prozessieren,da ich kurze Zeit später im 700 km entfernten Tirol arbeitete aufgrund eines attraktivenArbeitsplatzes, bot ich ihr einen Vergleich an. Nachfolgend ein Ausschnitt meiner nochmoderaten, aber dennoch sehr offenen Mail, in der ich mal klares Deutsch redete:Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Mail, hat man selten bei Anwälten, da die Kanzleien sehr oft nurMassenabfertigungszentren sind, in denen man noch nicht mal die Zeit hat, Urteile zu prüfen. Wenn dannsolche Anwälte noch zu der Top 150 Gruppe zählen, kommt es mir echt hoch! Nicht wenige müsste man mitstandesrechtlichen Verfahren verfolgen, die aber nach meiner traurigen Erfahrung eher selten was bringen,wenn keine strafrechtlichen Aspekte berührt werden. Insofern teile ich absolut Ihre offene und gewagteMeinung, dass viele Eliteanwälte gar nichts taugen. Generell stelle ich bei Anwälten oft sehr schwankendeLeistungen fest, weshalb ich schon gut eine Tonne von der Spezies in den 6 Jahren verheizt habe.Wieso Sie noch die Gerichtsakte benötigen, ist mir ein Rätsel, da diese auch nicht mehr Schriftsätzeenthalten kann als die Handakte des Dr. Km! Es muss ja schon der Verdacht aufkommen, dass dieGerichtsakte geheime Informationen enthält, die die beteiligten Nichtjuristen gar nicht kennen!Nun aber zu der Vergütungsvereinbarung. Was mich erheblich stört, dass die Sonderkosten viel zu spätausgewiesen wurden! Sie hätten vor Erbringen einer Dienstleistung auf diese erhöhten Kosten hinweisenmüssen, damit der Verdacht der arglistigen Täuschung (§123 BGB) gar nicht erst aufkommt. Stattdessenwurde schon eine Leistung erbracht, sprich ein Vertrag/Geschäft ist zustande gekommen, wofür Ihnentheoretisch mindestens eine Geschäftsgebühr zusteht, sehr wahrscheinlich sogar eine Verfahrensgebühr.Und erst danach wurden auf diese Sonderkosten hingewiesen, was ich natürlich nicht hinnehmen kann, dajuristisch äußerst bedenklich. Dieser Vertrag wäre also nach §123 BGB anfechtbar!Nun will ich hier nicht als Kriegsgott Mars auftreten, sondern wir müssen nun sehen, wie wir aus diesernicht sauberen Sache gütlich herauskommen! Schließlich haben wir wichtigere Aufgaben, nämlich339


einen Gegner M, der juristisch in der Bezirksliga spielt, aber ein Meister in fiktiven Problemendarstellt. Ich schlage als Vergleich vor: Ich komme Ihnen auf halben Weg entgegen, sprich 50% derSonderkosten würde ich tragen, damit Ihre Motivation und Fleiß nicht völlig absacken, und dann wäre dieSache für mich gütlich abgehakt, und Sie wären auch um eine wertvolle Erfahrung reicher, zumal ichVorsatz mal bei Ihnen ausschließe!An diese windige Dame war ich nur geraten, weil Dr. Km mich nicht vor dem OLG vertretenwollte, bzw. nur gegen ein Sonderhonorar, was mich sehr wurmte. Allerdings zahlte ich nur fürLeistung, und was er sich geleistet hatte, konnte nicht honoriert werden, da absolut blamabel.Im Grunde genommen wäre dieser Fall etwas für die Anwaltskammer gewesen. Da ich aber dieErfolglosigkeit mittlerweile kannte, verzichtete ich darauf! Mir zeigte dieser Fall mal wiedereinmal, es ging den meisten Anwälten nur um fette Honorare nach dem Motto, zu den üppigenRVG Gebühren sind wir nicht bereit, Leistung zu bringen, einfach unglaublich!Besonders bemerkenswert empfand ich, dass sie meine Anschuldigung der arglistigenTäuschung keineswegs dementierte! Konnte sie auch gar nicht, denn ich hatte mich im Internetschon fit gemacht, ob diese auch vorlag, denn bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen hätte ichmich wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung strafbar gemacht! Ebenso meinte FrauHip, die Mandanten haben sich arglistige Täuschung bieten zu lassen, was sie„Vertrauensverhältnis“ nannte, und legte trotz meines kompromissbereiten, höflichenSchreibens das Mandat einfach nieder ohne eine Kostenrechnung mir zu schicken, sehr gut,war mir nur Recht! Sehr weise von ihr, denn sie wusste offensichtlich, dass ihreHandlungsweise nicht legal war:in unserer Kanzlei ist die Basis jeglicher Mandatsbearbeitung ein Vertrauensverhältnis zwischen uns undunserem Mandanten. Hieran fehlt es vorliegend ganz offensichtlich. Den Ton, den Sie in Ihren Schreibenanzuschlagen belieben, sind wir nicht gewohnt und wir sind auch nicht bereit, auf einer solchen Basis zuarbeiten.Wir legen daher das Mandat hiermit nieder.Das OLG hat bereits telefonisch mitgeteilt, dass die Berufungsbegründungsfrist verlängert wird. Ob nunum einen Monat oder um direkt zwei Monate kann ich Ihnen noch nicht sagen. Jedenfalls besteht genügendZeit für Sie, sich einen anderen Rechtsvertreter zu nehmen. Die Gerichtsakte liegt ab Montag zur Abholungbeim OLG bereit. Ich werde sie nicht mehr abholen lassen. Sobald mir der Beschluss mit der Verlängerungder Berufungsbegründungsfrist vorliegt, erhalten Sie diesen, so dass Sie die Fristen kennen.Für die Einhaltung der Fristen sind Sie zuständig.Die Handakte von Herrn Kollegen Dr. Km sende ich an diesen zurück. Eine Abrechnung erhalten Sie vonuns nicht.Aus diesem abstoßenden Fall habe ich wieder eine Menge gelernt. Auch wenn Anwälteverpflichtet sind, Sonderkosten vor Übernahme des Falls anzukündigen, so sollte man alsMandant schon vorher nach diesen zu fragen. So erspart man sich eine Menge Zeit und Ärger.Vielleicht war diese Anwältin auch sehr verängstigt, weil ich bei windigen Burschen immergerne das standesrechtliche Verfahren wählte. Dieser Gefahr wollte sie sich wohl nichtaussetzen und gab sofort auf. Traurig an diesem Fall war, dass ich diese ganzen Ereignissewährend meines Allgäu Urlaubes stattfanden und auch noch an meinem 50. Geburtstag dort, sodass die Erholung etwas zu kurz kam. Aber egal, das Wetter war eh so schlecht und vor allenDingen kalt, dass sogar die Anwälte ihre Hände in den eigenen Taschen hatten! Dieser paarTage in einer idyllischen Umgebung sollten dazu dienen, Kraft zu sammeln für mein neues340


Leben in Tirol. Aber dazu kommt man wohl nicht, wenn man es mit Anwälten zu tun hat. Aberes hatte sich immerhin gelohnt, denn durch diese Extrahonorarvereinbarung hätte ich leicht ineine vierstellige Kostenfalle tappen können.Für mich bedeutete die Mandatskündigung wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland,schnell einen Anwalt finden, der die Berufung für mich erledigt. Immer wieder fiel mir hierbeiAnwalt Ri ein, der mir menschlich gesehen mit Riesenabstand noch am besten gefiel. Einezweite Lösung wäre Frau Neu aus der Kanzlei des Dr. Km gewesen, weshalb ich dieseMöglichkeit näher verfolgte. Und in der Tat meinte die Bürovorsteherin, sie hätte von demDilemma mit Frau Hipp schon gehört, und wollte daher sofort mit Dr. Km über meinenWunsch sprechen, Frau Neu für das OLG zu engagieren. Natürlich gab er als Chef der Kanzleihierfür seine Erlaubnis, allerdings mit der schriftlichen Einschränkung:Es muss ventiliert werden, ob ein anderer ortsansässiger Kollege beauftragt wird oder das Verfahren in derRechtsmittelinstanz auch durch unser Büro betreut wird.Das klang mal wieder nach Extragebühren für die je 45 Minuten Fahrten von Hagen nachDüsseldorf. Ich ließ mir sofort noch einen kurzfristigen Termin bei der neuen Anwältin geben,um diese Frage zu klären. Zwar hatte ich einen Tag vor Abreise aus Deutschland wichtigeres zutun als mich mit Honorarfragen zu beschäftigen. Schon der Bürovorsteherin machte ich bei derTerminvereinbarung klar, bei diesen hohen OLG Gebühren müsste man von den Anwältenerwarten, sogar mit dem Fahrrad gebührenfrei anzureisen. Mein Ziel bei dem Termin war es,klarzumachen, ich trete nur mit Frau Neu beim OLG an ohne Extragebühren, die Kanzleiverdiente schon genug an dem Fall. Ein wiederholtes Abschieben zu einem DüsseldorferKollegen machte ich nicht mehr mit, ich kam mir dadurch schon minderwertig vor.RA Neu war mit geschätzten Ende 30 und gerade mal 12 Jahren Berufserfahrungnoch recht jung, aber ich benötigte sie eh nun als Eintrittskarte beim OLG, da ich die Frau ineinem sehr eindeutigen und leichten Fall steuerte. Natürlich wäre mir Dr. Km wesentlich liebergewesen, aber nach seinen blamablen Leistungen und aufgrund dieses sehr eindeutigen Fallswäre ein Sonderhonorar ein Witz gewesen.Apropos Honorar: Seit einigen Wochen ging es nur noch um Honorarverhandlungen, stattmeinen einfachen Fall voranzutreiben durch das Verfassen einer Berufungsbegründung.Stattdessen wurden zwei Monate Fristverschiebungen mit Erfolg beantragt, damit man ersteinmal in Ruhe über das viel wichtigere Honorar diskutieren konnte. Daher waren mittlerweiledie Anwälte in ihrem Ansehen bei mir auf dem absoluten Nullpunkt abgesunken, selbst Dr.Km! Diese Geld geile Bande widerte mich so an, weil ihr Motto lautete: Genug ist uns noch zuwenig! Dass Dr. Km nach seiner blamablen Leistung beim Durchgehen des Gerichtsurteilsüberhaupt noch Honorarfragen in den Raum stellte, zeigte, wie abgekocht die Anwälte sind.Das unterscheidet sie auch vom Hummer, denn dieser wird beim Abkochen rot.So machte ich einen Tag vor meiner geplanten Übersiedlung nach Tirol, Mitte Mai 2010, nochmeinen Antrittsbesuch bei Frau Neu. Sie gefiel mir, wirkte zumindest damals sehr kooperativ.Ich räumte gleich die Frage mit einem Düsseldorfer Anwalt weg, indem ich ihr klar machte, ichmöchte mit ihr vor das OLG gehen. Trotz der 60 km Entfernung wäre der Fall für sie lukrativ,war meine klare Meinung, da die Gebühren schon 30% höher lagen, was sie anders sah.Schließlich müsse man eine Berufung wesentlich sorgfältiger vorbereiten, beim OLG ginge esanders zu als beim AG, so dass ein ganzer Vormittag dabei drauf ginge. Das würde sich für dieKanzlei trotzdem nicht rechnen. Deswegen würde Dr. Km generell nicht für Berufungen zur341


Verfügung stehen, diese fielen daher in ihre Zuständigkeit. Diese Antwort haute mich fast vomStuhl, denn für 2000 € Gebühren insgesamt einen ganzen Tag für einen Mandanten tätig zusein, reicht dieser Geld geilen Bande nicht! Erst als ich ihr ungeschminkt klar machte, ich hattedas Urteil tagelang auseinandergenommen, weil mein eigener Anwalt dazu keine Zeit hatte, sodass diese Kanzlei mir einiges schuldete, gab sie weitere Bedenken auf. Das ThemaExtrahonorar wagte sie daher nicht aufkommen zu lassen. Auch meine übergebeneAusarbeitung, die alle richterlichen Berechnungsfehler ausführlich dokumentierte, stimmte siepositiv, indem sie meinte: “Sie haben ja Ahnung von Unterhaltsberechnungen“. Sie versprachsie mir daher beim herzlichen Abschied, mich persönlich beim OLG zu vertreten und schondeutlich vor Fristende Juli mir den Entwurf zuzumailen.Ebenso umwerfend war ihre Äußerung, Richterwechsel in fremde Sachgebiete seien völlignormal. Sie sei schließlich mit einem Richter verheiratet, und da ist es üblich, dass sie einfachins kalte Wasser geworfen werden, indem ihnen ein völlig anderes Sachgebiet zugeteilt würde.Meinen Einwand, dass dann diese Richter keine Ahnung von ihrem Gebiet hätten, bestritt sienicht, aber meinte, dazu gibt es die Anwälte, die den richtigen Weg aufzeigen. Dazu äußerte ichmich besser nicht, denn sehr wahrscheinlich wäre ich ausfallend geworden, wenn ich ihr gesagthätte, die meisten Anwälte haben ebenfalls keine Ahnung oder Lust, weswegen meineScheidung und Nebenkriegsschauplätze eine einzige Comedyshow war.Natürlich kannte sie unseren Gegner M, was sie sichtbar unbeeindruckt ließ, da sie in derletzten Verhandlung gegen ihn gewonnen habe. Diese Selbstsicherheit gefiel mir.Ebenso interessant und traurig zugleich waren meine nicht vorhandenen Chancen, zu vielgezahlten Unterhalt zurückzubekommen, da das Geld schließlich ihrer Meinung nachverbraucht sei.So verließ ich dann zufrieden diese Kanzlei,. Allerdings war sehr auffallend und beschämendzugleich, wie die Anwälte sich für OLG Verfahren extrem gut vorbereiteten, bei AG Auftrittendagegen alles recht locker angingen. Es zeigte mir wieder einmal, dass die OLGs eine ganzandere Liga darstellten, die den Anwälten riesigen Respekt einflößten. Diesen Eliterichternkonnte man sehr wahrscheinlich nicht die völlig senilen Schriftsätze der M Klasse vorlegen, diehätten wahrscheinlich den betreffenden Anwalt rund gemacht oder nicht zugelassen.Nun konnte mich wieder um meine Übersiedlung nach Österreich widmen, die am nächstenTag stattfand. Allerdings wohnte aus Kostengründen auf der deutschen Seite der Grenze zuAustria, arbeitete aber täglich in der nur 2 km entfernten Alpenrepublik. Innerhalb kurzer Zeitfand ich innere Ruhe und Frieden, veränderte mich sehr positiv, war nicht mehr so verbissen,wie ein Freund meinte. Aus der Ferne wirkten meine Probleme mit der Scheidung vielunbedeutender, ich tankte in meiner neuen Heimat so richtig Kraft. Erstmalig kam in mirwieder Lebensfreude auf, sehnte mich nach langer Zeit wieder nach einer Lebenspartnerin.Durch meine österreichischen Arbeitskollegen erfuhr ich, dass ihr Familienrecht mindestensgenauso brutal ist wie das deutsche, und die Anwälte sogar für jeden Schriftsatz bezahltwerden, also besonders abgekocht sind.Drei Monate nach Verkündung des Urteils bekam ich von meiner Anwältin einige Schriftsätzezugesendet, über die ich mich teilweise ärgerte. Zwar war es schön, wie sie meine Anfragenverwirklichte in Form von Schriftsätzen, den Unterhalt an meine Frau auf ein Notarranderkontoumzuleiten, damit ich das Geld auch zurückbekam, falls das OLG erwartungsgemäß denWegfall des Unterhalts bestätigt.342


Auch meine Aufforderung an meine Anwältin wurde umgesetzt, indem es darum ging, beiNichtzustimmung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung Konsequenzen anzudrohen. Soschlug ich vor, meine Frau regresspflichtig zu machen wegen den Unkosten der leeren ETW,jedoch drohte meine Anwältin dem Gegner dagegen mit einer Zustimmungsklage. Okay, aucheine Lösung!Das Traurige an diesen beiden Fällen war, als Mandant muss man auf solche Ideen kommen!Die teuren Mietjuristen machen sich keine Gedanken, wie man den eigenen Mandantenfinanziell entlastet! Oder anders formuliert: Man muss die Anwälte pausenlos wie eineViehherde vor sich hintreiben, damit es vorwärts zum Ziel geht, man weitere Verluste durchevtl. vorhandene Abgründe vermeidet.Eine andere Sache zeigte mir mal wieder die äußerst mangelhaften mathematischenFähigkeiten der Rechtsanwälte, sowie deren Unfähigkeit beim logischen Denken. Sobehauptete sie allen Ernstes, dass die Richterin zu meinen Gunsten gerechnet hatte, indem sieeinfach das Lehrgeld meines Sohnes 33 Monate lang ignorierte. Dadurch, dass ich mehrKindesunterhalt zahlte, bekam meine Frau weniger. Das war zwar richtig, aber wenn ich einenGewinn verzeichne durch niedrigere Alimente, dann bekommt der Ehegatte nur 3/7 davon, sodass ich immer noch einen Überschuss hatte von etwa 2800 € in 33 Monaten. Damit die Fraudas auch glaubte, fertigte ich mal kleine Unterhaltsberechnungen in Excelsheets an, die diezwei Fälle aufführten, mit und ohne Lehrgeld. Jede Zeile wurde von mir dokumentiert, dasErgebnis war eindeutig.Mir wurde wie so oft mal wieder klar, auch wenn ich mich wiederhole, wenn man die Anwältenicht genau beobachtet, sie nicht führt, ist man finanziell verloren! Natürlich ist es einArmutszeugnis, eine Schande, unglaublich, wenn man einer Anwältin für FamilienrechtUnterhaltsberechnungen erklären muss!Aufgrund meiner vielen Mails bat Frau Neu um ein Telefonat, dem ich sofort nachkam.Peinlich war ihre Antwort, meine Excelsheet nicht öffnen zu können, da ich 2010immer hin eine Officeversion aus dem Jahr 2003 verwendete, die Kanzlei dagegenwohl noch eine aus der Nachkriegszeit. Anfangs stimmte meine Anwältin mir nichtzu, dass die Anrechnung des Lehrgeldes meines Sohns mir Vorteile brachte. Erst alsich mit dem Argument ankam, wenn ich laut AG meinem Sohn 307 € Unterhalt zahlen sollte,ich dagegen aber jahrelang nur 152 € überwiesen hatte, dann müsste ich für 36 Monate ihm 155€ nachzahlen, sprich 5580 € (mit dem dadurch reduzierten Ehegattenunterhalt wären es etwa3000 € geworden), so dass Anwalt M sofort eine Zwangsvollstreckung einreichen könnte. Dieschon beschämende Antwort der Frau Neu war, dass er das nicht dürfe wegenInteressenkonflikt. Dann nimmt sich mein Sohn eben einen anderen Anwalt, es laufen davongenug herum, war mein Argument, was sie nicht bestritt! Somit sah meine Anwältin endlichein, auch das Lehrgeld meines Sohnes zu berücksichtigen, um drohenden Nachzahlungen undeine Pfändung aus dem Weg zu gehen! Unglaublich war auch ihre Bemerkung, so schlecht wardas Urteil der Richterin M nicht, da sie einiges zu meinen Gunsten sah, meines Erachtens auchsehen musste. Dass die Richterin nur vergessen hatte, die Kranken- und Pflegeversicherungüber Jahre abzuziehen, war für Frau Neu kein Hammer, eher eine Bagatelle. Für mich dagegenwaren die etwa 4000 € Schaden alleine nur durch diesen Rechenfehler schon finanziell tragisch.Schließlich hatte die teure Scheidung mich auch an meine finanziellen Grenzen getrieben,kämpfte ich doch ganz alleine und ohne jegliche Unterstützung, da konnte ich auf solcheBeträge nicht verzichten!343


Meine Ängste, dass auch OLG Richter in völlig fremde Rechtsgebiete versetzt werden, nahmmir meine Gesprächspartnerin. Dieser Fall sei selten, und außerdem gehe es beim OLG ganzanders zu. Schließlich seien die AGs völlig überlastete, so dass Fehler schneller passierten alsbeim Oberlandesgericht, wo sich die Richter viel mehr Zeit nehmen konnten. Irgendwie hatteich den Eindruck, meine Anwältin nahm die Richterin immer wieder in Schutz, die sie abernicht kannte. Erst als ich Frau Neu so ein paar Schoten über Frau As legendäre Verhandlungenerzählte, wurde meine Anwältin zurückhaltender. Somit beendete ich das elfminütige Gesprächeinerseits zufrieden, da ich es erreicht hatte, Frau Neu das über mich schwebendeDamoklesschwert aufzuzeigen, und sie zu einer neuen Unterhaltsberechnung zu bewegen.Andererseits war ich aber auch sehr erschrocken, denn wieder einmal musste ich die Anwälteführen, ihnen Gefahren aufzeigen. Auch wenn ich mich wiederhole: Man muss die Anwältewie eine Viehherde vor sich hertreiben, sonst torkeln die ziellos durch die Gegend, egal ob esda Abgründe gibt oder nicht!Gute eine Woche später folgte die drastisch korrigierte Urteilsbegründung, die zwar dasLehrgeld meines Sohnes endlich berücksichtigte, aber dennoch mir viel Bauchschmerzen undbereitete, da man nicht von einer Unterhaltsberechnung, sondern eher von einerUnterhaltsschätzung sprechen musste, zu extrem waren die Fehler:- Ein Zahlendreher, da es 163,00 € statt 136 € Unterhalt heißen musste.- 28.013,53 / 12 musste 2334,46 statt 2364 lauten!- 2007 unterstellte sie mir 3807 € mehr Nettoeinkommen, 2008 831 € zu wenig und2009 4384 € zu wenig Einkommen.- Mir wurde eine private Krankenversicherung unterstelltIch befürchte den Zorn der OLG Richter, die aufgrund dieser erheblichen Diskrepanzen selberanfangen mussten, eine aufwendige Unterhaltsrechnung zu machen. DieseUnterhaltsschätzungen konnten sie bei diesen Diskrepanzen nicht für voll nehmen. Es bestandsogar die Gefahr, dass ich aufgrund dieser schlampigen Berechnungen Teile des Verfahrensbezahlen musste. Warum Frau Neu nicht einfach die akkumulierten Jahresnettogehälter derDezemberabrechnungen verwendete, war mir ein völliges Rätsel. Sie hätte doch aus denFehlern der Richterin A lernen müssen, die auch meinte, eben mal die Jahresnettowerteausrechnen zu können, wobei sie völlig versagte! So eine Nettolohnberechnung ist zweifelloskompliziert, nur wenn man davon keine Ahnung hat, soll man die Finger von lassen! Davonganz abgesehen machte sich Frau Neu unnötige Arbeit, indem sie meinte, die Nettowerteignorieren zu können, um sich dann bei diesen dann um + - 4000 € verrechnen zu können.Ein entsprechendes Schreiben mit Auflistung ihrer ganzen Fehler schickte ich Ihr undbat um ein Telefonat. Zum Glück lief die Berufungsbegründungsfrist erst zwei Wochen späterab, so dass meine Anwältin noch einen dritten Versuch starten konnte, wenngleich dieser schonpeinlich war.Dieses Telefonat war erschreckend! So behauptete meine Anwältin aufgrund einer mittlerweiledritten Unterhaltsberechnung, die Richterin hätte zu meinen Gunsten gerechnet, so dass eineBerufung überhaupt keinen Sinn mache. Ich müsse in Wirklichkeit noch mehr zahlen alssie ausgerechnet habe. Es folgten einige wirre Aussagen wie, da ich Fahrgeld bekomme,dürften die Fahrtkosten nur teilweise abgezogen werden, was sie dann aber später korrigierte.344


Kurzum, aufgrund dieser vielen wirren Aussagen bot ich ihr an, selber über ExcelUnterhaltsberechnungen anzufertigen für die Jahre 2006 bis 2009, wovon sie ohne Spaß absolutbegeistert war. Vielleicht hatte sie ja die Hoffnung, doch noch bis zur Frist zwei Wochen spätereine brauchbare Unterhaltsberechnung dem OLG schicken zu können.So machte ich früher Feierabend, um vier Stunden lang alle Zahlen in Excel einzugeben,die auch Frau Neu weitgehend verwendete. Lediglich beim Unterhalt meiner Tochter vergaßsie, das hälftige Kindergeld zu subtrahieren, was meine Frau bekam. Natürlich verwendete ichdie realistischen Nettojahreswerte meines Arbeitgebers und nicht die Nettotraumgehältermeiner Anwältin. Und siehe da: Zum Stichtag 31.12.2009 hätte ich etwa 1200 € nachzahlenmüssen statt weit über 8400 €. Da ich aber 2010 teilweise noch Unterhalt an meine Fraugezahlt hatte, reduzierte sich dieser Betrag sogar auf 500 €. Und dabei hatte ich absichtlichnoch zu meinen Ungunsten gerechnet, indem ich in der langen Kurzarbeitszeit nur denAutokredit statt die 660 € Fahrtkosten verrechnete, worauf beide Juristen nicht gekommenwaren. Natürlich war es blamabel und absolut erschreckend, dass schon MandantenUnterhaltsberechnungen anfertigen mussten, weil die ersten drei Versuche der eigenenAnwältin völlig unbrauchbar waren, mich in den Bankrott geführt hätten! Noch am nächstenTag verschickte ich diese Exceltabelle.Interessant an dem Gespräch war auch noch die Antwort auf meine Frage, wie hoch dennder Streitwert bei einer Zustimmungsklage sei. Ich befürchtete, man nahm den ganzen Wertder Eigentumswohnung. Allerdings waren es „nur “ 1/3 bis ¼ des Immobilienpreises, wasnatürlich auch locker zu 2000 € pro Anwalt führen konnte. Und da Richter ausBequemlichkeitsgründen gerne Vergleiche beschließen, hätte ich dann vierstellige Kostenam Hals gehabt, was ich mir gar nicht leisten konnte. Aber auch aufgrund der blamablenLeistung meiner Anwältin spielte ich zeitweise mit dem Gedanken, eine eventuelleZustimmungsklage ohne anwaltlichen Beistand durchzuziehen. Erfahrung hatte ich ja schongenug.Natürlich verschlechterte sich das Verhältnis zu meiner Anwältin erheblich durch meineaktive Mitarbeit. Als ich einen Tag später sie anrief, nur um zu fragen, ob ich eineStellungnahme zu der mittlerweile eingetroffenen Berufungsbegründung meines FreundesM abgeben soll, meinte sie gereizt: “Lassen Sie uns das machen, wir haben noch andereMandanten“. Dachte sie etwa, ich wollte ans Gericht schreiben? Blödsinn! Dann gingSie von alleine ganz kurz auf meine Berechnung ein und wollte mir einen Denkfehler einreden,ohne diesen zu konkretisieren. Ich würde eh Post von ihr bekommen war die abschließendeBemerkung. So endete dieses Gespräch nach etwa einer Minute. So langsam bekam ich Angst.Ich konnte mir kaum vorstellen, dass sich drei Anwälte vorher so mit meinem Unterhaltverschätzt und eine immense Nachzahlung übersehen hatten! Aber ich behielt meinen Glaubenan meine Kalkulationen, denn die Richter würden die Berechnungen der Frau Neu nicht ernstnehmen, wenn die bemerken, ihre Nettojahreswerte weichen um bis zu plus minus4000 € pro Jahr ab. Die OLG Juristen hätten sich diese 14 Seiten Urteilsbegründung auf dieRolle neben dem Klo gewickelt!In der angekündigten Post schoss Frau Neu die nächsten Klöpse ab. Auch ihr häufiger Spruch,die Richterin hätte immer zu meinen Gunsten entschieden, und wir könnten daher nur für dasJahr 2007 Berufung einlegen, zeigte scheinbar einen gewissen Realitätsverlust meinerAnwältin. Sie ging nur vom Unterhalt meiner Frau aus und bemerkte scheinbar überhauptnicht, dass ich durch die drastisch reduzierten Alimente für meinen Sohn fleißig am sparen war.Zu diesem Punkt muss ich allerdings gleich noch eine Einschränkung machen.345


Interessant war auch, obwohl ich mich laut ihren Worten auf dem falschen Dampfer befand,änderte sie ihre Unterhaltswerte für 2006 und 2007 um bis zu 60%, so dass unsere errechnetenBeträge nur noch um lächerliche 20 € abwichen! Allerdings gab es 2008 und 2009 erheblicheDiskrepanzen.Zum Glück war Frau Neu an einem Telefonat interessiert, in dem ich mal klares Deutsch redenmusste. Ich riskierte sogar eine Mandatsniederlegung, aber das war mir lieber als eineAnwältin, die den Gegner fleißig unterstützte.Inzwischen trudelte auch über eine Mail von Frau Hipp die vierseitige Urteilsbegründungmeines speziellen Freundes M ein. Dieses teilweise dumme Gesabber, was Frau Neu später alssehr schwammige Argumentation bezeichnete, will ich aus Gründen des Niveaus nichtabdrucken, wohl aber stichpunktartig seine vielen Scheinargumente aufführen:1.Meine 150 km Fahrten zur Arbeit wollte er mit nur 150 € Kosten pro Monat abrechnen, da ichim Schnitt 277 € pro Monat vom Arbeitgeber erhielt. Hier machte RA M m. E. den gleichenDenkfehler wie zeitweise meine Anwältin, die glaubten, auf Grund dieser Zulage dürfe mankeine 660 € Fahrtkosten als Freibetrag abziehen. Schließlich wurde diese Zulage mir nichtseparat bezahlt und unterlag somit dem Trennungsunterhalt. Allerdings war M scheinbar sehrspitzfindig und hatte bemerkt, dass ich an Urlaubstagen natürlich keine Fahrtkosten bekam.Seine Berechnung, man arbeitet nur an 225 von 365 Tagen war natürlich Blödsinn.2.Eheähnliche Verhältnisse meiner Frau lagen angeblich nicht vor, weil das Paar nur einmal beieinem runden Geburtstag erschien, nie im Urlaub war, nur „zeitweilig“ zusammen übernachtetund getrennte Kassen hat. Entweder hatte M die verheerende Zeugenaussage des Ludger Fnicht gelesen oder nicht verstanden, der seine Wohnung nur als Rückzugsgebiet betrachtete undetwa 50% seiner Zeit mit meiner Frau verbrachte. Für M bedeuten also 50% zeitweilig…..Auf dieses Gesabber muss ich wohl nicht eingehen.3.Wegen meiner (unverschuldeten) Arbeitslosigkeit sollte mir ein fiktives Einkommenangerechnet werden. Er zitierte dazu eine Kommentierung.4.Weil ich in der ETW lebte, sollte mir dafür ein Wohnwertvorteil von 700 €angerechnet werden statt bisher 350 €. Für mich der einzige gefährliche Punkt, dennwenn das Gericht M Recht geben würde, hätte ich eine Nachzahlung von zusätzlichen6800 €.5.Traditionell wurde wieder Prozesskostenhilfe angefordert für diese ganzenLügengeschichten, was ich aber später vergeblich versuchte zu verhindern.6.Angeblich hatte ich meinem Sohn seit 2008 keinen Unterhalt mehr bezahlt.7.Das fiktive Nettoeinkommen meiner Frau war mit 1400 € netto angeblich zu hochangesetzt. Trotz Vollzeitjob verdiente sie etwa 160 € weniger. Hier vergaß M dieseit dem neuen Unterhaltsrecht aufgekommene Eigenverantwortung. Hier hätte sich346


Birgit folglich einen besser bezahlten Job suchen müssen statt zu bleiben, nur weildie Kollegen so nett seien. Ich gebe aber zu, das Gericht konnte auch M Recht gebenund das fiktive Nettoeinkommen um 160 € senken, was für mich auch eine Nachzahlungvon 2500 € bedeuten konnte.Natürlich fehlten fast überall Begründungen, so dass ich mir wegen seinerBerufungsbegründung „nur“ an zwei Stellen Sorgen machen musste, dafür umso mehr überdie eigene Anwältin. Einen Berechnungsfehler zu Lasten seiner Mandantin erkannte erüberhaupt nicht trotz hervorragender Dokumentation der Richterin, was mir wieder einmalzeigte, der Mann hatte wenig Ahnung von Unterhaltsberechnungen.Auch das nächste Telefonat frustrierte mich sehr. In einem aggressiven Ton fuhr sie mir oftoberlehrerhaft ins Wort mit Bemerkungen wie: „Ich habe Ihnen doch schon mehrmalsgesagt…“. Sie behandelte mich wie einen Dummen, der arge Verständnisproblemehatte. Eine Freundin, die dieses Gespräch mitgehört hatte, schüttelte nur den Kopf undwunderte sich, wie ich dabei so ruhig bleiben konnte. Ganz einfach, ich konnte mir momentankeinen Anwaltswechsel leisten wenige Tage vor dem Ende der Berufungsbegründungsfrist!Aus 700 km Entfernung einen neuen Anwalt vor Ort suchen wäre sehr kompliziert gewesen.Völlig neu für mich war der Tatbestand, dass es in dem Urteil und der Berufungnur um den Trennungsunterhalt meiner Frau ginge, der Kindesunterhalt überhaupt keine Rollespielte. Auf meine Frage, wenn wir Brutus Unterhalt mit 307 € anerkennen, dann könnte ermich pfänden kam nur die gleichgültige, umwerfende Antwort: “Dann müssen wir malabwarten.“ Auch verneinte sie meine Angst, das OLG könnte mich zur Nachzahlung vonKindesunterhalt auffordern, wenn ich die 307 € Unterhaltsanspruch aus einem veralteten Titelanerkennen würde. Schließlich ginge es nur um den Trennungsunterhalt meiner Frau.Auch würde sich eine Berufung nur für 2007 lohnen, in den anderen Jahren würdeich mich finanziell verschlechtern, wenn wir diese auch anfechten. Auch ihre Antwort, dieVerjährungsfrist von 3 Jahren kam mir komisch vor. Auf meine Frage, mit welchem Programmsie die Unterhaltsberechnungen mache, kam die schon für mich umwerfende Antwort: “Manmüsse nur logisch denken.“ Zum Glück konnte ich mir mühsam das Lachen verkneifen.Auch ihre Rechtsauffassung, die Gerichte machen eine eigene Nettowertberechnung, die sichnicht unbedingt mit dem ausgezahlten Gesamtbetrag der Dezemberabrechnung deckenmuss, kam mir sehr mysteriös vor. So errechnete sie für 2009 ein um 4000 € niedrigeresJahresnettogehalt, so dass ich meiner Frau keinen Unterhalt mehr schuldete, während ich aufmonatlich 116 € für die ersten vier Monate kam, und für die anderen acht auf 291 €.Als ich sie auf diese Diskrepanz hinwies, fuhr sie mir wieder ins Wort und meinte, sie habemir schon mehrfach gesagt, wir legen nur für 2007 Berufung ein, so dass ihre 2009erBerechnung folglich nicht dem Gericht geschickt würde.Dann führte sie noch ein gerade eingetroffenes Schreiben meines Freundes M auf, wo dieZustimmung zum Verkauf der Eigentumswohnung abgelehnt wurde mit dem Argument,87.000 € seien ein zu niedriger Wert und wir sollen den Interessenten namentlich aufführen.Als ich mit einer Zustimmungsklage drohte, meinte Frau Neu nur: “Sie stellen sich das allesso leicht vor.“ Angeblich müsste es vor dem Notar zu einer Unterzeichnung des Kaufvertrageskommen, und wenn dann die Gegenseite nicht zustimmt, erst dann könne ich klagen.Tolle Logik! Glaubte die etwa, ich finde einen Interessenten der das Spiel mitspielt,Baufinanzierung klar machen, zum Notar gehen und dort erwartungsgemäß sich dieNichtzustimmuung des Kaufvertrags ansehen? Derjenige müsste schon schwer einen an der347


Klatsche haben!Eine Frechheit und unglaubliche Naivität in dem Schreiben des RA M war sein „Angebot“,die Scheidung könnte abgeschlossen werden bei Zahlung einer einmaligen Summe, dieZugewinn, Nachzahlung und nachehelichen Unterhalt umfasst. Eine konkrete Zahl gab ernicht an. Damit wollte er den niedrigen Wert der ETW umgehen und trotz des neuenUnterhaltsrechts nachehelichen Unterhalt verlangen, obwohl meine Frau keine ehebedingtenNachteile hatte. Schon die männerfeindliche Richterin A hatte in einer Verhandlung denWegfall von nachehelichem Unterhalt angekündigt. Ich lehnte natürlich diesen Vorschlagsofort ab, indem ich ihr klar machte, dass die einzigen ehebedingten Nachteile ein paarSchwangerschaftsnarben seien, und meine Frau schon bei Eheschließung ein beruflicherNobody war, folglich nicht noch tiefer gefallen sein konnte.Interessant war die Vergleichsidee meiner Anwältin, ob beide Seiten den Gang zum OLGverhindern könnten, wenn ich die im Urteil genannten Beträge für meine Frau bezahlen würde.Ich stimmte zu, denn an einer Nachzahlung von etwa 3600 € kam ich eh nicht vorbei, dieseSumme stand meiner Frau auch wirklich zu. Allerdings glaubte ich nicht an eine Einigung,da M richtig verdienen wollte, was bei außergerichtlichen Vergleichen magerer ist als beieinem Gang zum OLG. Wie Recht ich doch haben sollte!Da mir einige Rechtsansichten meiner Anwältin sehr komisch vorkamen, fertigte ich noch amselben Tag ein Gesprächsprotokoll an, dessen Richtigkeit sie mir bestätigen musste. Zu vielemysteriöse Aussagen machte sie. Und wenn beim OLG ich Teile des Rechtsstreit verloren hätteaufgrund ihrer falschen Rechtsansichten oder Berechnungen, dann hätte ich ihr nur dasGesprächsprotokoll zeigen und sagen müssen: “Nun zahl mal schön!“Frustriert fuhr ich dann abends nach Hause. Ich fragte eine Freundin, ob ich schon selber einenan der Klatsche hatte, denn so langsam zweifelte ich an mir selber. Zum Glück verneinte siedies und schimpfte noch lange über die Umgangsformen dieser Rechtsanwältin. Allerdingsmuss ich zugeben, einen Blackout hatte ich in diesen Tagen, zu sehr zehrte die Scheidung anmeinen Kräften. So hatte ich doch tatsächlich vergessen, dass ich per Gerichtsurteil meinenSohn Anfang 2009 gezwungen hatte, seinen Unterhaltstitel niederzulegen, da er mittlerweileselber Geld verdiente. Somit konnte er mir eigentlich nicht mehr gefährlich werden. Kann sein,dass die in 2007 versuchte albtraumatische dreimonatige Pfändung in mir noch heute einigesblockierte.Am selber Abend wartete noch viel Arbeit auf mich. Ein Gesprächsprotokoll und nochAntworten auf das “Angebot“ der Gegenseite und den Vorschlag meiner Anwältin warenangesagt, so dass mir wieder einmal für die WM2010 keine Zeit blieb.Am nächsten Tag wurde mein Kopf langsam wieder klarer. Erstmals kam in mir der Gedankeauf, wenn Frau Neu Recht hätte, was ich nicht ganz ausschließen wollte, dass es in dem Urteilüberhaupt nicht um den Unterhalt meines Sohnes ging, dann hätte das bedeutet, die sogenannteKoryphäe hätte überhaupt nicht meine Mängelliste gelesen, die kritisch das Urteil untersuchthatte. In dieser ging es auch um das nicht berücksichtigte Lehrgeld von Brutus. Dr. Km hätte zumir sagen müssen, Mensch Land, dein Sohn spielt überhaupt keine Rolle bei dem Urteil, egalwas die Richterin ihm für einen tollen Unterhalt zugesprochen hat. Überlegen sie mal, ob eineBerufung sich überhaupt lohnt. Na klar hat die sich mit der Kranken- und Pflegeversicherungverrechnet, an anderer Stelle aber wieder zu ihren Gunsten daneben gelegen. Lassen sie es alsomit der Berufung besser sein. Allerdings bin ich mir auch verdammt sicher, die Gegenseite348


hätte dennoch Berufung eingelegt, so dass ich dann doch gegen Dr. Km keineSchadensersatzansprüche hätte stellen können.Dann traf der dritte Entwurf ein, in dem Frau Neu nur den Unterhalt für 2007 berechnete.Auch hier musste ich eine Unkorrektheit aufzeigen, denn sie vergaß 77 € von VivekasUnterhalt abzuziehen, da meine Frau das Kindergeld erhielt. Wahrscheinlich war aber dieserFehler egal, da es in diesem Jahr eh nicht um den Kindesunterhalt ging.Sehr schön war ihre Stellungnahme zu der Berufungsbegründung meines speziellen FreundesM. Sie war sehr rechtswissenschaftlich ausgelegt. Ich hatte sofort den Eindruck, meineAnwältin saß mal auf dem Schoß der Koryphäe, der ihr fleißig einiges diktiert hatte.So konnte unsere Berufungsbegründung doch noch pünktlich am 9. Juli die Kanzlei verlassennach einer sehr abenteuerlichen Geburt. Folgende Punkte wurden ausführlich behandelt:- Vergessene Kranken- und Pflegeversicherung bei den richterlichen Berechnungen- Aufgabe des Arbeitsplatzes bei der Firma K war rechtsmäßig, Verweis auf Schriftsatzerfolgte, der meine Gründe sehr gut darlegte. Insbesondere wurde auf die berufliche undgehaltliche Verbesserung durch den Jobwechsel hingewiesen, wofür man mich mit Sicherheitnicht belangen konnte. Damit man mir kein fiktives Einkommen anrechnete wegen desJobwechsels, zitierte man sehr schön die BGH Ansichten BGH FamRZ 2003, 1471, 1473 undBGH FamRZ 1985, 158 ff, was mit Sicherheit Dr. Kms Werk war.- Für 2007 wurden 270 € ehelicher Unterhalt errechnet.- Es wurde auf das Lehrgeld meines Sohnes hingewiesen, der dadurch nicht den tituliertenUnterhalt erhielt.- Bezüglich des mir unterstellten Wohnwertes von 700 € wies meine Anwälten sehr schön aufunser Urteil vom 30.5.2005 hin, in dem 350 € Wohnwert festgelegt wurden und somitabsolut bindend waren. Wohl wieder das Werk der Koryphäe waren hierzu die folgendentollen, äußerst rechtswissenschaftlichen, schon geradezu professoralen Passagen:In Hinblick auf die Bewertung der Wohnung bei zunehmender Trennungsdauer wurde eineentsprechende Regelung aber gerade nicht getroffen. Somit ist nach wie vor ein Wohnwert in Höhe von350,00 € zugrunde zu legen. Diese Bindungswirkung, die im Übrigen unabhängig von der Präklusionbesteht, umfasst auch die Beklagte. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung desBGH zur Bewertung des Wohnvorteils ab Rechtshängigkeit der Scheidung. Bei einer geändertenRechtsprechung kann eine Anpassung an die veränderte Rechtslage nur erfolgen, wenn diese beidenParteien zumutbar ist (vergl. BGH FamRZ 2001, 1687, 1690).Dann bezeichnete Frau Neu die ETW noch als aufgedrängte Bereicherung, da ichmittlerweile gar nicht mehr in ihr wohnte, sondern berufsbedingt nahe Österreich. Auchmeine Bemühung, die Wohnung seit Jahren zu verkaufen, wurde aufgeführt, woraushervorging, dass ich in dieser gar nicht leben wollte, sie mir also wirklich aufgedrängtwurde.- Meine Anwältin rechnete auch meiner Frau ein erzielbares Nettoeinkommen von 1400 € vor.Hierbei integrierte Frau Neu mein Argument, selbst ein Angebot, beim besser bezahlten Aldizu arbeiten wurde ausgeschlagen, weil meine Frau so nette Arbeitskollegen hatte. Hier wurdeihr sogar Erwerbobliegenheitsverletzung, nur netter ausgedrückt, vorgeworfen.- Auch auf meine korrekten Fahrtkosten in Höhe von 660 € wurde sehr schön eingegangen,349


da dem Gegner der Rechenfehler vorgeworfen wurde, übersehen zu haben, dass das vomArbeitgeber bezahlte Fahrgeld voll in den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt wurde.- Zum Schluss machte Frau Neu unserem Gegner klar, wenn man 50% der Zeit bei seinerFreundin verbringt, man dies nicht zeitweiliges Nächtigen nennen konnte. Dann wurde nochunser Schriftsatz vom 13.01.2010 und die dort zitierte Rechtsprechung zum Themaeheähnliche Verhältnisse erwähnt.Das Werk gefiel mir sehr gut, trug ganz klar die professorale Handschrift der Koryphäe.Kurzum ein Schriftsatz, den man in die Championsleague der Juristerei schicken kann!Und wie erwartet reagierte das OLG sehr schnell, indem es schon 5 Wochen später einenVerhandlungstermin benannte, nämlich den 8. Oktober 2010. Bis dahin musste ich denRichtern noch einige Belege zum Thema Gehalt nachreichen, was wieder eine Menge Arbeitwar, der ich nur zögernd nachkam, da ich in meiner neuen idyllischen Heimat in Harmonie undFrieden lebte, keine Lust mehr hatte auf diese ganzen Streitereien.Die Phantasien des RA MZeitgleich sorgte RA M wieder mit seinen Halluzinationen zum Thema Zugewinnausgleich fürErheiterung. So setzte er wiederholt den Wert meiner ETW um 30.000 Euro rauf und wagteauch noch die Begründung, er habe Wohnungen dieser Größe und dieser Preisklasse inImmobilienanzeigen entdeckt. Was der Mann natürlich nicht schrieb, in welchem Zustand dieInnenausstattung war, und ob die Wohnung überhaupt verkauft wurde. Lesen kann man viel.Ein mir unterstelltes Auto in Höhe von 4000 € rundeten seine Phantasien ab genauso wie eineSteuerrückerstattung vor sechs Jahren. Wieder einmal spielte er den Leierkastenmann, derimmer wieder das gleiche Lied runterleierte und überhaupt nicht auf unsere Argumentation inden Schriftsätzen einging! Somit wollte er fast 33.000 € Zugewinn erschwindeln, obwohlmeiner Frau nur cirka 14.000 € zustanden bezüglich des tatsächlich vorhandenen Vermögenszum Stichtag Februar 2005. Dass man mit solchen fiktiven Zahlen den Streitwert erhöht undsomit sein Honorar, soll nicht verschwiegen werden. Insofern kein schlechter Schachzug,wenngleich dieser wieder einmal seine Skrupellosigkeit aufzeigt.Natürlich zeigte mir diese Situation, dass ich in den zwei Jahren bei der Koryphäe keineneinzigen Schritt weitergekommen war! Die Diskussion drehte sich im Kreis, bestand nur nochaus Wiederholungen. Sicherlich musste im Wesentlichen die völlig passive und hilflose Justizhierfür hauptverantwortlich gemacht werden, wobei der Richterwechsel in mir schon etwasHoffnung erweckte. Vielleicht bekam ich endlich mal einen Richter mit Durchsetzungsvermögen,der sich solche völlig senilen Schriftsätze und Prozessverschleppungen nicht bietenließ.Interessant war aber die schriftliche Bitte meiner Anwältin, zu dem senilen Gesabber von RAM Stellung zu beziehen, obwohl sie mir noch kurz vorher am Telefon klar machte, sie meldetsich nur, wenn sie meine Hilfe brauche. Lag also ein Hilfe- oder Verzweiflungsruf vor? Ichentwickelte eine neue Taktik, die meine Anwältin unbedingt folgen musste. So beantragte icheine eidesstattliche Aussage meiner Frau, wir hätten angeblich 2005 ein 4.000 € teures Autobesessen. Dies konnte ich leicht widerlegen. Mal schauen, ob meine Frau dieses strafrechtlicheRisiko einging. Aber M war ja so skrupellos und trieb in der Vergangenheit seine Mandantenschon mehrmals auf strafrechtliches Terrain. Eine weitere Taktik von mir war, dem neuen350


Richter Willi diese Endlosschleifen des Herrn M aufzuzeigen, seine Prozessverschleppungenund alles zu boykottieren. Wir mussten den Richter in Wut versetzen, wobei ich kaum an dieUnterstützung meiner Anwältin glaubte. Schließlich war netter gegenseitiger Umgang in jederSituation innerhalb der Schwarzkutten Pflicht. Den Spruch mit den Krähen verkneife ich mirhier nur mühsam.Ich nahm mir eine ganzen Sonntagnachmittag Zeit, um genüsslich auf Ms Zugewinnphantasieneinzugehen. Ich verwies pausenlos auf unsere bisherigen Schriftsätze, nannte permanent Datumund Seite, um uns Wiederholungen zu ersparen. Dann nahm ich sein Werk regelrechtauseinander:Darüber hinaus können doch die Recherchen bei Immobilienscout24 nicht ernst gemeint sein! Da werdeneinfach erhoffte Verkaufspreise in die Gegend geworfen, ohne auf die Ausstattung, den Zustand und dasBaujahr der Wohnung einzugehen! Ob diese Wohnungen auch zu diesen Wunschpreisen verkauft wurden,diese Antwort schuldet uns Herr M ebenfalls!Dass Herr M überhaupt keine Ahnung von Immobilien hat, auch wenn er sich „Fachanwalt“ auf diesemGebiet nennen darf (in 130 Stunden Schulung kann man nicht plötzlich zum Experten aufsteigen, das istviel zu wenig!), zeigt er mit seiner Behauptung, der Gänsewinkel sei attraktiver und somit teurer alsWesthofen. Die Kaufpreise in Anlage 1 zeigen keinen Unterschied auf, denn dort ist die Grünstrasse alsSeitenstrasse zu meiner Wohnung genauso hell gekennzeichnet wie Westhofen!!!! Und die Krönung ist:Meine Quelle stammt aus der gleichen wie die von Herrn M, nämlich Immobilienscout24….. An dieser Stelleerwarte ich einen rhetorischen Verbalschlag nach meiner guten Vorlage!Dann wiederholte ich meine Idee, die Dr. Km damals nicht aufgriff, und daraus einen ganzschwachen Angriff machte:Wir machen Herrn M den Vorschlag, dass er die Wohnung für ca. 120.000 € verkauft, wofür er mit derüblichen Maklercourtage honoriert wird! Diesen Vorschlag hatte ich Herrn Dr. Km mal unterbreitet, der aberdaraus sehr eigensinnig einen blamablen Verkauf an meine Frau gemacht hat. Daß der Gegner mit demnicht vorhandenen Vermögen meiner Frau völlig korrekt kontern konnte, war natürlich klar. Daher bittemeine Idee unbedingt durchführen, denn nur so können wir den Mann richtig vorführen, wenn auch er esnicht schafft, die ETW zu seinen Phantasiepreisen zu verkaufen.Dann fügte ich noch Scans von insgesamt vier Verkaufsversuchen der ETW bei, aus denenwunderbar hervorging, wie ich 2008 mit 119.000 € angefangen hatte und allmählich aufgrundausbleibender Nachfragen 2009 über mehrere Zwischenstufen bei 87.000 € landete. So konntemir keiner vorwerfen, ich hätte versucht, die Wohnung zu verramschen, womit ich miraußerdem selber geschadet hätte. Aber logisches Denken war beim Gegner eh nicht möglich.Gut eine Woche später erhielt ich wieder als Entwurf das Schreiben an unseren Gegner.Aufgrund meiner guten Vorlage erwartete ich einen harten Verbalschlag gegen dasMünchhausen Lügenduo. Allerdings traf eher mich der Schlag! So behauptete meine Anwältin,meiner Frau stünde kein Zugewinn zu laut Ehevertrag, in dem ich aber 10.000 € angebotenhatte. Meine weiteren Ratschläge verfolgte sie gar nicht, etwa eidesstattliche Versicherung vonmeiner Frau fordern oder Herrn M vorführen, wenn auch er es nicht schafft, die Wohnung für120.000 € zu verkaufen. Kurzum, wieder einmal ein sehr eigenwilliges Werk mit dem Fazit:Der Mandant hat nur zu zahlen und ansonsten den Mund zu halten! Wenigstens führte siemeine Verkaufsversuche mitsamt Beweismittel auf.Schön war auch die seltene Verwirklichung meiner Idee, meine Frau ist beweispflichtig, alsosoll sie die Kosten für einen Sachverständigen tragen, was diese völlig bankrotte Frau natürlichnicht konnte:351


Sofern das Gericht aufgrund der diesseits erteilten Informationen über Ausstattung und Zustand derWohnung und der vorgelegten Zeitungsinserate sich nicht in der Lage sieht, den Wert der Wohnung zuschätzen, mag auf Kosten der beweisbelasteten Antragsgegnerin ein Sachverständigengutachten zumWert der Wohnung eingeholt werden.Voller Wut mailte ich Frau Neu und sprach mit ihr mal klares Deutsch. Es war schon nichtmehr zum Aushalten, wie sie höflich mit dem gegnerischen Anwalt umsprang statt die Saueklatant durchs Dorf zu treiben, mal bayrisch und im übertragenen Sinne formuliert. Für michhatte das nichts mehr mit der Vertretung meiner Interessen zu tun, grenzte schon anParteienverrat. Die Juristenbande vergaß immer wieder, wofür sie bezahlt wurde und vor allenDingen von wem! Die machten nur das, wozu sie Lust hatten, die Interessen ihrer Mandantensind denen völlig egal!Vor allen Dingen, wenn man jetzt nicht mit unnachgiebiger Härte und radikal durchgriff,konnten wir uns noch viele Jahre die ganzen Prozessbetrugsversuche und Schaumschlägereiansehen! Phantasie hatte M schließlich genug.Der Zugewinn ist in meinem Ehevertrag überhaupt nicht pauschal ausgeschlossen, sondern auf20.000 DM (= 10.000 €) modifiziert!!! Diese Summe habe ich auch vor zu zahlen, denn wenn wirauf die Wirksamkeit des Vertrags permanent pochen, so müssen wir diesen auch einhalten!!!Davon ganz abgesehen wäre ein solcher alles ausschließender Ehevertrag einseitig, somit sittenwidrigund daher nichtig! Ich bitte daher, diese Summe auch als Zugewinn einzusetzen!Bitte hinzufügen: Wir beantragen eine eidesstattliche Versicherung der Antragsgegnerin, in dersie den Wert des Autos mit 4.000 € bestätigt! Nur so können wir diese ganzen Prozessbetrugsversuchestoppen, andernfalls hören wir uns noch jahrelang solche Münchhause Märchen an!Schade, dass Sie meinen Vorschlag nicht übernommen haben, Herrn M die ETW für 120.000 verkaufen zulassen! So hätten wir bei der garantierten Erfolglosigkeit unseres Immobilienspezialisten den Mann sorichtig als Schaumschläger dem Gericht vorführen können! Das wäre eine tolle Strategie gewesen, um demRichter die Augen zu öffnen!!! Siegte hier die berufliche Solidarität unter den Anwälten? Den Spruch mitder Krähe halte ich mir mühsam zurück.Die dritte FrontWie ich schon vor einem Jahr befürchtet hatte, baute Anwalt M die nächste Front auf, indemer meine Eigentumswohnung vorsätzlich vom Wert viel zu hoch einstufte und mir verbot,die Wohnung für 87.000 € zu verkaufen. Mehr gab der Markt nicht her. Zwar war ich alleinigerEigentümer laut Grundbuch und Ehevertrag, aber mit letzterem war ich ja bekanntlich in derersten Instanz gescheitert, weil der Richterin ein BGH Urteil überhaupt nicht interessierte.Somit gehörte die ETW vorläufig auch meiner Frau.Wir stellten der Gegenseite eine letztmalige Frist und begründeten die Pflicht meiner Frau,zustimmen zu müssen. Auch dieses Schreiben von ihr erweckte den Eindruck einerKooperation mit Dr. Km, in dem es um die Zustimmung ging, meine ETW verkaufen zudürfen. Schließlich hatte ich durch die mittlerweile unbewohnte Wohnung etwa 360 €monatliche Unkosten. Zeit also, dass meine Frau die übernahm, die eh alles durch ihren Anwaltboykottieren ließ und ihr in der Vergangenheit schon zwei verlustreiche Anlage U Klageneinbrachte. Wann lernte die Frau endlich daraus? Je bankrotter sie war, desto mehr Kosten ließsie aufkommen!352


Der Kaufvertrag konnte noch nicht beurkundet werden, da die Zustimmung Ihrer Mandantin fehlt.Ihre Mandantin wird mit diesem Schreiben letztmalig aufgefordert, Ihre Zustimmung zur Veräußerung derImmobilie durch unsere Mandanten zu erteilen. Gemäß § 1365 Abs. 2 BGB ist Ihre Mandantin verpflichtet,die Zustimmung zu erteilen, da die Veräußerung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltungentspricht. Selbst wenn die Immobilie ihrer Ansicht nach „unter Wert“ veräußert wird, was definitiv nichtder Fall ist, könnte das Ihrer Mandantin völlig gleichgültig sein. Unser Mandant ist Alleineigentümer derImmobilie. Ihre Mandantin partizipiert nicht am Kaufpreis.Selbst wenn die von Ihnen geltend gemachte Zugewinnausgleichsforderung voll umfänglich bei GerichtErfolg haben sollte, könnte diese aus dem Veräußerungserlös getilgt werden.Sollte Ihre Mandantin die Zustimmung zur Veräußerung weiterhin verweigern, sind wir bereits jetztbeauftragt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die unserem Mandanten durch die geplatzteVeräußerung entstehen. Allein die Zinsen für die Wohnung betragen monatlich knapp 300,00 €.Es liegt allein im Interesse Ihrer Mandantin, einen weiteren Prozess zu vermeiden.Daher beantragte ich in meinem nächsten Schriftsatz die Klage um Zustimmung beim Verkaufder ETW. Dabei sicherte ich mich aber gegenüber meiner Anwältin ab, damit es bei einerNiederlage nicht heißen konnte, sehen Sie Land, ich habe Ihnen doch gleich die Risikenaufgezeigt:sollten Sie der Ansicht sein, daß das Recht auf meiner Seite ist bezüglich Zustimmung Verkauf ETW, sobitte ich Sie, eine entsprechende Klage aufzusetzen!Ich fügte nochmals wie bei der Zugewinnsache meine Verkaufsversuche bei und eineAbsichtserklärung eines Interessenten, der unbedingt diese Wohnung für 87.000 € habenwollte. Da ich ebenfalls beantragte, meine Frau ab dem 7.7.2010, dem Ablauf unserer Frist,regresspflichtig zu machen, indem sie ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Nebenkosten vonfast 400 € tragen sollte, fügte ich noch lückenlos Belege für diese Kosten bei.Eine gute Woche später mailte Frau Neu mir den Entwurf der Klage, der recht gut warund wie bei dem letzten Schreiben sich auf §1365 BGB stützte. Bedenke ich, wie die Damenoch vor kurzem meinte, ich stelle mir das alles so einfach vor, bewies sie doch jetzt genau dasGegenteil! Hier ein paar gute Passagen:Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir,1.Die Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin zur Veräußerung der im Alleineigentum desAntragstellers stehenden Eigentumswohnung durch das Familiengericht.2.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen Betrag in Höhe von 1.087,50 €zu zahlen.3.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Seit dem 20.05.2010 arbeitet der Antragsteller in Österreich und hat eine Wohnung in O (Bayern) bezogen.Er kann somit die Immobilie zu Wohnzwecken nicht mehr nutzen. Es entstehen doppelte Kosten durch dieMiete der Wohnung in Oberaudorf und die Belastung der Immobilie in Schwerte.Spätestens seit diesem Zeitpunkt stellt die Immobilie in Schwerte für den Antragsteller eine zusätzliche undunnötige Belastung dar.Wenigstens zeigte meine Anwältin gemäß meiner Vorlage sehr schön meine belegten Versucheauf, die Wohnung angemessen zu verkaufen:353


Der Antragsteller versucht seit dem Jahr 2008 die Immobilie zu veräußern. Zunächst hat er die Immobiliemit einem Kaufpreis von 119.000,00 € inseriert. begonnen. Dieser Kaufpreis war auf dem Markt jedoch nichtzu realisieren, sodass er stufenweise im Kaufpreis nach unten gehen musste. Er hat die Wohnung späterfür 114.000,00 €, 90.000,00 € und schließlich für 87.000,00 € angeboten.Als Druckmittel führten wir den tatsächlich vorhandenen Interessenten auf, der meine ETWunbedingt haben wollte:Mittlerweile hat er einen Kaufinteressenten gefunden, der bereit ist, die Wohnung für 87.000,00 € zu kaufen.Genau wie in der Fristsetzung führte Frau Neu die gesetzlichen Grundlagen auf, eine tadelloseund logische Begründung:Die Antragsgegnerin verweigert ihre Zustimmung zur Veräußerung der Immobilie mit der Begründung, dieWohnung würde unter Wert verkauft. Gem. § 1365 Abs. 2 ist sie jedoch verpflichtet, ihre Zustimmung zurVeräußerung der Immobilie zu erteilen, soweit die geplante Veräußerung den Grundsätzen einerordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.Allein die Tatsache, dass der Antragsteller die Wohnung seit mittlerweile zwei Jahren auf dem Marktanbietet und zu dem zunächst anvisierten Kaufpreis eine Veräußerung nicht erfolgreich war, zeigt, dass einhöherer Kaufpreis als 87.000,00 € nicht realisiert werden kann. Danach entspricht die geplanteVeräußerung der Wohnung zu dem anvisierten Kaufpreis einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung.Zum Schluss wurde mein Schaden begründet. Was mir allerdings überhaupt nicht gefiel, unddas mailte ich sofort meinem Rechtsbeistand, dass wir für jeden weiteren Monat 362 € Schadengeltend machen sollten. Schließlich sah ich den Fall, das Verfahren ging ein Jahr, und derGegner trug nur die 1100 € Schaden, obwohl letzterer in der Zeit dann bei 4.000 € liegenkonnte. Allerdings wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht, dass man nur den Schaden bis zurKlageeinreichung benennen, zukünftigen Schaden nur im Rahmen einer Erweiterungsklage inRechnung stellen kann.Der Antragsteller hätte die Möglichkeit gehabt, die Wohnung rechzeitig, vor seiner Übersiedlung nachOberbayern, zu veräußern. Diesbezüglich hatten wir die Kaufabsichtserklärung des Herrn S vorgelegt. DieAntragsgegnerin ist somit verpflichtet, dem Antragsteller den aufgrund der nicht erteilten Zustimmungentstandenen Schaden zu ersetzen. Für die Monate Mai – Juli 2010 ist dem Antragsteller somit ein Schadenvon insgesamt 1.087,50 € (3 x 362,35) entstanden. Dieser Schaden wird mit dem Antrag zu 2) geltendgemacht.Für mich hatte die Klage auch einen großen strategischen Vorteil: Sollte ich gewinnen, womitich sehr rechnete, rollte eine vernichtende Kostenlawine auf meine Frau zu, so dass ich siesofort pfänden lassen konnte, mein eigentliches Ziel. Vielleicht kam sie so endlich zurVernunft, nachdem mich der Exvermieter meiner Frau, Herr Dre, völlig hängen gelassen hatte.Der hätte sie so durchpfänden lassen können, dass Birgit kriechend um das Ende der Scheidunggebettelt hätte. Ihr Schaden durch diese Schlacht, in die sie durch ihren Kriegsgott M malwieder reingetrieben wurde, betrug 3.500 € nur alleine für die Anwälte und das Gericht. Hinzukamen die monatlichen 362 € für die ETW und meine etwa 400 € Fahrtkosten aus dem 700 kmentfernten Oberbayern, so dass selbst bei einem schnellen Urteil nach einem halben Jahr ihreKosten sich auf etwa 6.000 € beliefen, für sie der von mir lang ersehnte und beabsichtigtefinanzielle Todesstoß, das Ende der Scheidung. Als ich kurze Zeit später aktuelle Bilder meinerFrau erblickte, tat sie mir allerdings sehr leid, und ich musste mit den Tränen kämpfen. Mirwurde nach langer Zeit mal wieder klar, durch so ein skrupelloses Schwein wie Anwalt Mmutiert man selber zum Schwein, zumindest in bestimmten Situationen. Man wurde regelrechtin eine Rolle getrieben, die einem bisher völlig fremd war. Schließlich hatte das Gericht denStreitwert sehr schnell auf sehr moderate 11.000 € angesetzt und mich sofort um einemVorschuss von 657 € gebeten, ohne den die Klage traditionell gar nicht erst weitergeleitet354


wurde. Zusammen mit den 500 € Gebühren meiner Anwältin hatte ich schon mal 1157 € zubegleichen, Sommerurlaub ade! Dadurch geriet ich auch kurzzeitig selber finanziell inBedrängnis, konnte ich doch aufgrund meiner Probezeit momentan keinen Kredit nehmen. ZumGlück ließ das Finanzamt Rosenheim mit sich völlig mühelos verhandeln und senkte meineSteuervorauszahlung als Grenzgänger. Meiner Tochter, die mittlerweile die Schule erfolgreichbeendet hatte und vergeblich eine Lehrstelle suchte, musste ich daher bitten, sich bis zumBeginn der Lehre einen 400 € Job zu suchen, weil ich den Unterhalt dreieinhalb Monate spätersolange auf 100 € reduzieren musste, um selber über die Runden zu kommen. Schließlichmusste ich für die leer stehende ETW jeden Monat 900 € zahlen, auch wenn ich später einenTeil davon zurück bekam. Dazu noch die Kosten der Rechtsstreits, mein Limit war erreicht.Zwar versuchte ich meinem Töchterlein klar zu machen, dies seien die Folgen einer teurenScheidung, die ihre Mutter da provozierte, allerdings fehlte meinem Nachwuchs hierfür dasVerständnis, die arme Mama……...Ich ärgerte mich über die Justiz, die selbst neun Monaten nach der Verhandlung mit denZeugen mir immer noch nicht die etwa 500 € unverbrauchtes Zeugengeld überwiesen hatte. Alsich das Gericht mehrfach anschrieb, hieß es nur lapidar, die Akte liegt jetzt beim OLG, alsoweiter warten! Auf die Idee, da mal anzurufen um sich eben mal paar Daten geben zu lassen,kamen unsere völlig unflexiblen Staatsdiener nicht. So musste ich fleißig weiter einzahlen unterIgnorierung meines Guthabens. Mir unter Vorbehalt dieses anzurechnen kam auch nicht inFrage, weil es angeblich nicht reichte, „eben mal beim OLG anzurufen zwecke Einholen vonein paar Daten“, wie ich wortwörtlich schrieb, und was ich im Antwortschreiben ebenfallswieder vorfand. An diesem Satz hatte sich die Justizinspektorin wohl so richtig aufgegeilt!Ein weiterer Vorteil des Prozesses war, dass ich an meiner ETW auf ihre Kosten vorbeifahrenkonnte, um noch mein Auto mit den vielen dort lagernden Sachen voll laden zu können.Aufgrund diverser Fragen kam es zu einem Telefonat mit meiner Anwältin, elf frustrierendeMinuten. Ich durfte mir anhören, wie ich in Wirklichkeit die Scheidung wie einen Kriegbetrachte, man müsse ja nur meine reichlichen Emails lesen. Der Herr M sei hierbei völligbedeutungslos. Hierzu schwieg ich nicht, sondern verwies auf Herrn RA A in ihrer Kanzlei, derHerrn M auch bestens kannte, allerdings im negativen Sinne, Dazu sagte sie dann nichts. Auchdie Prozessverschleppungen basierten nur auf die zwei Richterwechsel, Herr M spiele auch hierkeine Rolle. Und meine Vorschläge, Herr M solle die ETW für 120.000 € verkaufen sowie beijeder Verleumdung und Unterstellung eine eidesstattliche Erklärung zu fordern, das solle manschließlich ihr überlassen. Meinen Spruch, sie solle nicht vergessen, wer sie bezahlt und vorallen Dingen wofür, konnte ich nur mühsam unterdrücken, wollte ich doch keine Mandatsniederlegungriskieren. Wenigstens lag ich nicht falsch bei meiner Kritik, meine Frau stünden10.000 € Zugewinn zu, das wollte sie in ihr Schreiben integrieren. Zwei Stunden später rief siemich an und modifizierte ihre Aussage, da im Ehevertrag Zugewinn ausgeschlossen wurde, die10.000 € nur eine pauschale und allgemeine Abfindung darstellten. Es fehlte der Bezug auf denZugewinn, denn was stellten die 10.000 € dar? So schloss ich mich zögernd den schon frühereingeschlagenen Weg der Koryphäe an, Zugewinn auszuschließen, auch wenn ich die Gefahrder Einseitigkeit und somit Sittenwidrigkeit des Vertrags sah, was sie nicht dementierte. LautFrau Neu könne man in der Verhandlung immer noch die allgemeinen 10.000 € herausholen.Nur bestünde jetzt die Gefahr, dass meine Frau neben ihren Zugewinnforderungen auch nochzusätzlich diesen Betrag haben wollte. So ganz konnte ich ihre Argumentation nicht von derHand weisen. Interessant war aber dann ihre unerwartete Kehrtwende, diese 10.000 € doch imSchriftsatz anzubieten.Für mich war der Tag wieder einmal gelaufen, zu sehr war ich innerlich am kochen. Dieserbetont höfliche Umgang unter Anwälten, selbst mit den skrupellosesten Gestalten kotzte mich355


an, für mich war das Parteienverrat. Allerdings zeigte meine Rechtsverdreherin auch schonerheblichen Realitätsverlust, denn sie erkannte nicht die ganzen Prozessbetrugsversuche undProzessverschleppungen, die ihr eigenen Kollegen aus der gleichen Kanzlei schon in mehrerenSchriftsätzen lamentiert hatten!Ich lies mir das nicht bieten und versuchte, der Frau die Wirklichkeit aufzuzeigen, indem icheinige Schriftsätze aus ihrer Kanzlei erwähnte bezüglich der eben aufgeführten Machenschaftendes Gegners. Traurig, dass die Mandanten schon die eigenen Anwälte in die Realitätzurückholen mussten, was ich ihr nachfolgend auch wortwörtlich schrieb!Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu unserem letzten Telefonat, nach dem ich innerlich am Kochenwar. Herr M ist im Wesentlichen für die ganze Prozessverschleppung verantwortlich, nicht dieRichterwechsel. Wenn schon ein Dr. Km, den ich als sehr ruhigen, professoralen und schon etwasintrovertierten Mann schätzen gelernt habe, in der Verhandlung vom 9.12.2009 wutentbrannt und lautstarkdie ganze Prozessverschleppung bei der Richterin beklagt, diese sogar drohte, die Verhandlung zuunterbrechen, dann spricht dies Bände! Und wenn Sie sich die Schriftsätze ihrer Kollegen Hm und Dr. Kmanschauen, in denen sehr oft der Begriff der unsubstantiierten Behauptungen aufkommt, so bedarf dieskeiner weiteren Begründung. Die Nichteinhaltung von Fristen durch den Gegner war nicht umsonst schonmehrfach das Thema Ihrer eigenen Kollegen, die bestimmt nicht unter Halluzinationen leiden! Herr M istnun mal in der RA Szene über Stadtgrenzen hinaus bekannt, durch fiktive Probleme, sprichVerleumdungen, alles in die Länge zu ziehen. Nicht umsonst hatte ich gegen den Burschen zweistandesrechtliche Verfahren und eine Strafanzeige beantragt. Zwar bin ich gescheitert, was aber keinWunder ist aufgrund des nicht existierenden Rechtsstaates, in dem Verbrecher wie …. und die ganzenBankrottbanker frei rumlaufen, und das noch mit Millionenabfindungen. Insofern muss ich Sie in dieWirklichkeit zurückholen, damit die Linie des Dr. Km und RA Hm stetig fortgesetzt wird.Das Traurige an dieser Mail war wieder einmal die völlig unnötige Arbeit, in derElektrotechnik auch Blindleistung genannt, sich mit den eigenen Anwälten rumschlagen zumüssen, um diese wieder auf die Spur zurückzuholen, statt die ganze Energie in dieAuseinandersetzung mit dem Gegner zu investieren! Mittlerweile kann ich sogar die traurigeBilanz ziehen, mich mit internen Kämpfen mehr belastet zu haben als mit dem Gegner.Der Verfall einer Familie – Der Untergang des Hauses LandBisher hatten wir uns fast ausschließlich mit den Tricks von einigen windigen und unfähigenAnwälten sowie dem Risikofaktor Justiz beschäftigt. Mindestens genauso wichtig ist aber dasDrama, was sich in vielen Familien abspielt, etwa der soziale und ethische Verfall der Familie.Nehmen wir dazu wieder meinen Fall, einer von sehr vielen.Mein Sohn hat nach nur einem Scheidungsjahr die Schule verlassen ohne Abschluss und mit168 Fehlstunden in nur einem Halbjahr. Über Beziehungen bekam er eine Lehrstelle als Malerund Lackierer. Allerdings fiel er bei der ersten Gesellenprüfung durchfiel, ein zweiter Versuchwar dann endlich erfolgreich. Dieser Werdegang war insofern besonders traurig, hatte er zuEhezeiten ordentliche Noten erbracht ohne groß was hierfür zu tun, schließlich hielt ich ihn fürüberdurchschnittlich intelligent. Sein berufliches Ziel war ursprünglich Abitur und dannMaschinenbaustudium, was er mit Sicherheit auch mühelos geschafft hätte. Auch seincharakterlicher Verfall war dramatisch. Mittlerweile wurde er so gewalttätig gegenüber seinerSchwester, dass ich ihm mit einer Anzeige drohen musste. Meinen Geburtstagsfeiern blieb er inden Jahren 2005-2009 fern, kam nur sporadisch zum abkassieren vorbei, nämlich wennWeihnachten war oder er Geburtstag hatte. Zu seinen Großeltern stellte er völlig den Kontaktein, ähnlich wie seine Schwester. Vorbei die Zeiten, als man zusammen mit der gesamtenVerwandtschaft Weihnachten und Geburtstage feierte, diese Gemeinschaft existiert nicht mehr,da die einstige Familie sich aufgelöst hat, jeder geht seinen eigenen, einsamen Weg.356


Meine Tochter nahm in den ersten Jahren der Scheidung rasant an Gewicht zu. Mit nur 14Jahren schlief sie schon mit der Unterstützung ihrer Mutter (Pille) bei ihrem Freund. Dakonnte ich ja richtig froh sein, nicht schon 2-3 Jahre früher die Scheidung eingereicht zuhaben….. Hinzu kam ein zeitweise sehr aggressives Verhalten gegenüber ihrem gesamtensozialen Umfeld, was zur Klassenkonferenz führte und zu einer Konfirmation, bei der nurmeine Eltern als Gäste erschienen, der Rest der eingeladenen großen Verwandtschaft bliebdemonstrativ fern. Auch die Einschaltung des Jugendamtes brachte keine nennenswerteVerhaltensbesserung. Leistungsmäßig rutschte meine Tochter bis auf einen Durchschnitt vonFünfkomma ab, die Schule wurde nur noch sporadisch besucht, was zu einemOrdnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulpflichtverletzung führte. So verließ meine Tochtergenauso wie ihr Bruder die Gesamtschule am Ende des 9. Schuljahres ohne Abschluss. SeitHerbst 2008 versucht sie diesen am Berufskolleg nachzuholen. Sie scheint mittlerweile denTiefpunkt überwunden zu haben, Stand Sommer 2009, brachte zwei ordentliche Zeugnissenach Hause. In den fast 6 Jahren der Scheidung hat sie mich manchmal nur sporadisch besucht,wobei es auch eine einjährige Pause gab. Ab 2008 allerdings wurde es auch wiederregelmäßig, auch hier scheint sich einiges zu normalisieren. Generell muss ich leiderfeststellen, dass bei meinen Kindern die familiären Bande völlig verloren gegangen sind, estrat Entfremdung ein, auch gegenüber meinen Eltern, anfangs auch gegenüber meinenSchwiegereltern. Seit 2008 kümmern diese sich rührend um meine Tochter, die sehr oft dortschlief. Aber genauso gerne wohnte sie über das Wochenende bei einer Tante oder bei mir, wosie immer die Harmonie sichtlich genoss. Apropos Tante, eine sorgte für den weiterenSchulbesuch auf dem Berufskolleg, meine Frau kümmerte sich ja nicht darum. Das Mädchenhatte kein zu Hause mehr, sie wurde regelrecht rausgeekelt von meiner Frau. Dabei hatte ich zuBeginn der Scheidung geplant, um genau diese Entwicklung zu verhindern, mich einmal imMonat mit der gesamten Familie zu treffen, also meine Kinder und Exfrau. Ich plante, mitihnen etwas Gemeinsames zu unternehmen, die Familiengemeinschaft trotz Scheidung weiterleben zu lassen, damit diese sich nicht einfach auflöste.Aber genau dieser Versuch wurde genauso verhindert wie meine Rücknahme der Scheidungam Ende des Trennungsjahres durch den Kriegs- und Kostentreiber M, da ich schnell erkannte,was für einen Wahnsinn ich da ausgelöst hatte. Gedanklich war ich im ersten Trennungsjahr oftbei meiner Familie, insbesondere Heilig Abend und Silvester. Ich wünschte gedanklich meinenDrei aus der Ferne alles Gute, obwohl ich schon eine Freundin hatte, die in diesen Momentensogar neben mir saß oder stand. Ich glaube, in diesen Momenten war ich meiner Familie näherals in den ganzen Ehejahren! Mir war zum Weinen zu Mute, konnte es aber viele Jahre nicht.Frieden und Versöhnung waren einfach nicht möglich durch Kriegstreiber Anwalt M, dermeine Frau mit Geld lockte, sie aber stattdessen von einer meistens verlustreichen Schlacht indie nächste trieb, und damit jegliche Rücknahme der Scheidung verhinderte, ja, sogar gezieltZwietracht säte. Ich muss zugeben, meiner Frau musste man auch eine gewisse Mitschuldgeben, denn aufgrund ihrer vererbten Geldgier hatte ihr Anwalt freie Fahrt, der ebenfalls nurGeld verdienen wollte, um Recht ging es meistens überhaupt nicht, sondern um Umsatz, egalob dabei eine ganze Familie im wahrsten Sinne des Wortes vor die Säue ging, Hauptsache derUmsatz stimmte.Auch meine Frau hat gewaltige Schäden erlitten. Mit nur einer Ausnahme führten die fünfVerfahren sie tief in die Verlustzone, ihre Schulden wuchsen auf über 14.000 € an, davon6000 € allein für Scheidung, worin die PKH schon enthalten war. Die Zwangsräumung dürfteder Höhepunkt gewesen sein aufgrund von acht Monatsmieten Rückstand, die sich als logischeKonsequenz aus so einem teuren Scheidungskrieg ergeben musste. Aber auch ihrSozialverhalten hat sich dramatisch verschlechtert. Bedeutete ihr früher Familie sehr viel,unsere Kinder waren ihr ein und alles, sie war eine Vorzeigemutter, so ist sie heute eine357


Einzelgängerin. Organisierte sie früher tolle Geburtstagfeiern, eine mit Verwandtschaft und einKindergeburtstag pro Kind und pro Jahr, so wurden nur noch selten Feiern ausgerichtet. Wennmeine Tochter an ihrem Geburtstag morgens aufstand, gab es nur sporadisch Geschenke, einenGeburtstagskuchen mit gemeinsamem Frühstück schon gar nicht, von einer Feier wenigsten mitMutter und Bruder ganz zu schweigen. Auch verwahrloste meine Tochter kleidungs- undverhaltensmäßig. Wie oft rief mich meine Schwiegermutter an, fragte mich, ob ich nicht malmeiner Tochter ein Kleidungsstück kaufen könne, da sie schon seit Jahren nicht mehreingekleidet wurde. Sie lief mit viel zu großen Hosen rum, da sie etwa 20 kg abgenommenhatte und kaputten Schuhen. Sehr oft bin ich dem Wunsch meiner Schwiegermutternachgekommen, habe meiner Tochter dringend benötigte Sachen gekauft und das Geld meinerFrau vom Unterhalt abgezogen, wobei ich sehr dünnes Eis betrat, man konnte mich deswegentheoretisch pfänden. Zeitweise bekam meine Tochter kein Taschengeld, mittlerweile abertraurige 30 € monatlich, die ich natürlich ungefähr verdoppelte durch entsprechendeZuwendungen. Gerne hätte ich ihr viel mehr gegeben, aber ich kämpfte ja selber um dasfinanzielle Überleben dank dem Kriegstreiber M und seiner Geld geilen Mandantin. Somanches Mal musste ich die Tränen krampfhaft unterdrücken, wenn ich das Leid meinerTochter sah. Meine Frau hatte ihr außerdem schon angekündigt, am 18. Geburtstag könne sieihre Sachen packen, was in der Sippe meiner Frau Tradition war.Besonders fiel mir auf, meine Frau hatte jeglichen Halt verloren, sie wirkte hilflos. Da ich zuEhezeiten der Kopf der Familie war, der weitgehend Regie führte, besonders aber die FinanzundVerteidigungspolitik regelte, konnte meine Frau sich wichtigeren Themen widmen, denKindern und ihren Veranstaltungen, (Ballett, Fußball) insbesondere der Schule bis zu einemgewissen Level. Mit Beginn der Scheidung musste sie aber alles selber regeln, was sie nichtgewohnt war, und versagte dabei völlig. Sie vertraute aus dieser Hilflosigkeit heraus wohljedem, so auch u. a. ihrem Anwalt und ihrem Lebensgefährten, Herrn F, über den ich vonvielen Seiten nichts Gutes hörte. Sie klammerte sich an Strohhalme auf dem rauen Ozean desLebens. Dass diese nicht trugen, sieht man an den Ergebnissen.Aber auch der Autor hat erhebliche Schäden davon getragen. Die Scheidung mitsamtNebenkriegsschauplätzen hatte ihm bisher über 14.000 € (ohne Zugewinnausgleich) gekostet,ein Kredit war unausweichlich. Charakterlich hat er sich verändert, was oft Beziehungen mitanderen Frauen oft nach kurzer Zeit zerstörte. Ich war zeitweise sehr hart, unnahbar,martialisch, radikal und verbittert, was sich aber nur bei Auseinandersetzungen äußerte, verlormeine typische Lebensfreude, versank zeitweise in Einsamkeit, Traurigkeit. MeineArbeitsqualität nahm manchmal bedrohlich ab. 2008 und 2009 sagten mir mehrere Frauendirekt nach dem 1. Date, ich trat nüchtern, verbittert und gefühllos auf, weswegen weitereKontakte mit ihnen sofort abbrachen. Weitere Damen warfen mir besonders 2009 bis 2010 vor,dass ich keine Frau mehr an mich heran ließe, ich mich abschottete, eine ganz andere Personnach Außen vorspielte, als ich wirklich war. Zeitweilig war mein Kopf so blockiert, was eineBeziehungsfähigkeit ausschloss. Mein hartes, extrem selbstbewusstes bis forsches Auftreten,aber auch mein oft vorhandener schwarzer Humor wurde von mehreren Frauen damitbegründet, damit niemand meine verletzte Seele sah.In einem Forum wurde mein Buch recht objektiv diskutiert, wobei man mir vorwarf, eiskaltund gefühllos zu operieren. Gleichzeitig kam man aber zum weisen Schluss, entweder manwird gefühllos bei so einer brutalen Scheidung, oder man zerbricht daran. Ich hatte wohlunbewusst den vorletzteren Weg gewählt zwecks beruflichem, emotionalem Überleben.Auch schließe ich nicht aus, selber leicht einen an der Klatsche zu haben, was sich in eineextreme Voreingenommenheit gegenüber Anwälten äußert. Deswegen nahm ich meistens eine358


Freundin mit, die die Aussagen der Juristen beurteilen sollte, denen vertraute ich schon langenicht mehr, Ausnahme Dr. Km. Aber auch bei Vampirfilmen muss ich oft an bestimmteAnwälte denken, bei Comedy an meine Scheidung und bestimmte Gerichtsverhandlungen.Wenn ich den letzten Klecks Zahnpasta mit Gewalt aus der Tube presse, muss ich dabeikomischerweise an M denken und an unser Familienrecht. Es ist für mich schwer, meinenScheidungskrieg zu verdrängen.Als besonders traurige Momente empfand ich die zeitweise wenigen Besuche meiner Kinder,wenn ich sie nach einem Wochenendbesuch bei mir wieder zum Bahnhof brachte, was mir dieTrennung so richtig bewusst machte, aber auch die Entfremdung deutlich aufzeigte. Ebensotraurig die Situationen, wenn mein Sohn meine Tochter mit dem Auto abholte. Da merkte ich,wie groß meine Kinder mittlerweile waren, ich diese Reifezeit nicht durchweg miterlebenkonnte. Da fehlten einige Jahre in meinem Leben, von denen ich ausgeschlossen wurde.Aber auch das Verhältnis Mutter – Kinder löste sich völlig auf, jeder ging eigene Wege, jederlebte sein eigenes Leben, nur noch eine bessere Wohngemeinschaft. Auflösungserscheinungen,wo man nur hinschaute. Meine Tochter suchte krampfhaft nach Liebe, Anerkennung undHarmonie, das ging aus ihren oft herzzerreißenden Emails an mich hervor. Sie genoss dieStunden bei mir oder ihren Tanten, genoss sichtlich den dort herrschenden Frieden. KeinWunder, dass sie schon mit 14 Jahren krampfhaft einen Freund suchte, und auch in denFolgejahren sich immer wieder tief in Beziehungen stürzte. Das Mädchen schrie geradezu nachLiebe, die sie nicht zu Hause bekam, das Elternhaus, den Ort der Geborgenheit, gab es nichtmehr. Okay, ich gebe zu, die Scheidung hatte ich eingereicht. Ich hatte mich von meinerFamilie folglich getrennt, der schwerste Schritt, vielleicht auch der größte Fehler meinesLebens, die Verantwortung dafür muss ich allein tragen! Wenn ich die Zeit zurückdrehenkönnte, ich weiß nicht, ob ich den gleichen Schritt noch einmal unternommen hätte! Allerdingshätte es den skrupellosen Kriegstreiber M nicht gegeben, der so richtig Zwietracht säte, ichwäre am Ende des Trennungsjahrs, genauer gesagt in der Weihnachtszeit, zu meinen Dreizurückgekehrt!Ein Einzelfall mit den Kindern? Mitnichten! In den fast 6 Jahren der Scheidung habe ich vieleFrauen kennen gelernt mit Kindern. Die Mehrheit völlig verarmt durch Scheidung, die Kinderoft ebenfalls seelische Krüppel. Manche Kids suchten in mir einen Vaterersatz, weil derleibliche Vater sich von ihnen abgewendet hatte, andere hatten Verhaltensstörungen, wennsie von einem Wochenende bei ihrem Vater zu ihrer Mutter zurück kehrten. Sehr oft aberwaren die schulischen Leistungen dieser Kinder unzureichend. Ist auch klar, denn derverbleibende Elternteil muss arbeiten gehen, die Kinder sind den ganzen Tag auf sich gestellt,Nachhilfe können sie sich oft nicht leisten. Da ändert auch die Ganztagsbetreuung vielerSchulen nicht viel dran, wo die Kinder dann ab etwa 16 Uhr von dem berufstätigen Elternteilabgeholt werden.Was ich aber bei fast allen Kindern beobachtete, die ohne Vater aufwuchsen: Sieverweichlichten völlig, wirkten kraft- und ziellos, waren oft Luschen, besonders Jungs. Damerkte man, der härtere Teil, das Rückgrat der Familie fehlte, der Wegweiser, Scout, der Vater.Ist auch logisch, denn Mütter sind nun mal wesentlich weicher als Väter. Letztere härten dasKind fürs Leben, stellen quasi den Stahlbeton des Hauses namens Familie dar. Generell habeich den Eindruck, die Scheidung ruiniert finanziell die absolute Mehrheit der Geschiedenen.Eine Statistik bestätigt, über 40% der Geschiedenen landen in der Sozialhilfe, schätzungsweisewaren davon 75% Frauen. Selten habe ich gerade in dieser Gruppe so viele Damen kennengelernt, die Monat für Monat um das finanzielle Überleben kämpften, einen sehr niedrigenLebensstandard hatten. Leider haben viele von denen sich dann regelrecht prostituiert, wenn sieeinen Mann mit theoretisch gutem Einkommen wie mich trafen. Nach kurzer Zeit stellte sich359


dann heraus, sie wollten mit mir zusammen ziehen, um finanzielle Entlastung zu haben. DiesesVerhalten kann ich einerseits verstehen, allerdings habe ich durch diese Erlebnisse auch denGlauben an die Liebe zeitweilig verloren. Insbesondere meine achtzehnmonatige Beziehung, inder totale Liebe vorgetäuscht wurde mit allem drum und dran, insbesondere 2 Liebesbriefe proWoche, in der aber meine Freundin schon nach einem halben Jahr auf eine Nichtduldung einerlangfristigen Wochenendbeziehung hinwies, führte zu meinem Glaubensverlust. Als meineangebliche Liebe nach nur 9 Monaten bei ihrer Frage nach meinen Zukunftsplänen merkte, ichplante momentan noch kein Zusammenleben, hatte zur Zeit keine mit ihr, wurde im Bett absofort von Kür auf Pflicht umgeschaltete, und Hilfe im Haushalt eingestellt. Nach 18 Monatenkündigte sie die Freundschaft, und beschrieb mich in ihrem Profil einer Singlebörse als denletzten Penner. Kurze Zeit später hatte sie jemanden gefunden, mit dem sie sich innerhalb vonnur 3 Monaten verlobte und nun intensive Heiratspläne schmiedet. Daher reichte sie auch sofortdie Scheidung ein, um ihren schwer kranken Mann im Pflegeheim schnell los zu werden, eineiskalter, berechnender Schritt. Und innerhalb von nur sechs Monaten war sie auch geschieden,sprich, sie servierte ihren hilflosen Ehemann mit einer Blitzscheidung ab. Unterhalt an ihnmuss sie angeblich nicht zahlen. Schrieb sie noch im Abschiedsbrief, nach mir gäbe es keinenanderen Mann, landet sie aber schon Wochen später im zukünftigen Ehebett, erkennt man dieVerlogenheit, eiskalte Berechnung und Prostitution, die sich in der Singleszene oft abspielt.Zwar bestritt sie überall ihre Absicht des Zusammenlebens, allerdings zog sie schon nach paarMonaten zu ihrem zukünftigen Ehemann, was ihre Glaubwürdigkeit auf Null sinken ließ.Natürlich wünsche ich der Dame alles Gute dieser Welt! Ich hatte besonders durch diese Frauden Glauben an die Liebe zeitweilig verloren, die magischen drei Worte konnte ich nicht mehrhören. Von der Nachfolgerin kamen keinerlei Gefühle rüber, sie plante mit mir teure Kurztrips,die sie gar nicht bezahlen konnte, machte sie doch jeden Monat ein deutliches Minus.Wahrscheinlich sollten diese Reisen die Rechnung für die doch sehr gute Leistung im Bettdarstellen. Nach nur zwei Monaten beendete ich diese Komödie und war die nächsten Monateohne Partnerin. Ich war zeitweilig zu einer Beziehung gar nicht mehr fähig. Eine Bochumerinund eine hübsche und gebildete Österreicherin, die in dieser Zeit die Freundschaft zu mirregelrecht suchten, wies ich ab. Dies waren nur Beispiele aus dem Jahr 2008. Mit den ähnlichenFällen aus den Vorjahren könnte ich ein neues Buch schreiben! Zwar hatte ich auch ein paarwenige Frauen kennen gelernt, die finanziell gesund und völlig unabhängig waren, eineSeltenheit. Aber spätestens nach dem 1. Date war dann Schluss, denn die hatten es auch nichtnötig, sich mit jemanden abzugeben, der sich im bewährten Würgegriff des deutschenFamilienrechts befand, bei dem der finanzielle Fall wahrscheinlich war. Ich kann die Damenabsolut verstehen! Auch stelle ich in diesem Punkt eine unglaubliche Schizophrenie fest,besonders im akademischen Bereich. Diese Frauen erwarten zwar zu Recht eine finanzielleGesundheit, aber Wehe, man kämpft hart darum! Dann ist den Frauen das zu radikal, dannbekommt man von denen die Kündigung, so wie ich mehrfach, einmal sogar einen Tag vorWeihnachten. Darum halten Sie, sehr geehrter Leser am besten den Mund, was bei Ihnen so imRechtstreit abgeht, wenn Sie sich im Würgegriff des „Familienrechts“ befinden, sonst endenSie sehr einsam!Wie gesagt, ich will nicht alle Frauen über einen Kamm scheren, es gibt mit Sicherheit aucheinige ganz ehrliche. Aber die zu finden ist sehr schwer, die berühmte Nadel im Heuhaufen,geht man doch logischerweise mit einem extremen Misstrauen auf die Suche, was den Erfolgdes Findens dramatisch verschlechtert. Seitdem habe ich bei der Partnersuche im Internet inmeinem Profil als Anforderung finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit stehen, was etwa 80%der Damen ausschließt.Könnte ich die Zeit zurück drehen, mit Sicherheit hätte ich eine Scheidung nicht noch einmaleingereicht oder wesentlich später, wenn die Kinder groß gewesen wären. Vielleicht hätte ich360


ganz offiziell eine offene Ehe angestrebt. Ob das Leben jetzt wesentlich besser war, wage ichzu bezweifeln, denn vier Opfer sprechen nicht gerade für eine gelungene Operation, sondernganz klar nach vier Verlierern, Mission gescheitert!Zeitweise hatte ich, mit kleinen Zwischentiefs, ein recht gutes Verhältnis zu meiner Tochterentwickelt, die mich manchmal mit Tränen rührenden Emails eindeckte. Ich probierte, daher,den Verlust ihres Elternhauses ein wenig zu kompensieren, indem ich mich ihr endlichverstärkt widmete. Durch meine Trennung von meiner Familie war sie lange Zeit in ein tiefesLoch gefallen, wofür ich die volle Verantwortung trage, was mir auch heute noch sehr weh tut.Auch ihr abenteuerliches Taschengeld von 30 € monatlich hatte ich deutlich aufgestockt.Ebenfalls bekommt sie von mir ab und zu Kleidungsstücke, da ihre Mutter sie selten neueinkleidet, obwohl in Ehezeiten pro Jahr für beide Kinder 1000 € draufgingen. Da sie schonjahrelang keinen Urlaub mehr gemacht hatte, versprach ich ihr, sie mitzunehmen, einordentliches Zeugnis vorausgesetzt. Kurzum, ich war dabei, Vaterschaftsgefühle neu zuentdecken, was vorher gar nicht möglich war, weil mein Kopf einfach blockiert war, dachte nurnoch an meine Rechtsstreits, an mein finanzielles Überleben. Im Sommer 2010 erinnerte nichtsmehr an das tiefe Loch, in das sie mal gefallen war, denn da beendete sie ein Berufskolleg miteiner befriedigenden mittleren Reife. Als Belohnung ließ ich sie wenige Tage später in meiner700 km entfernten neuen Heimat einfliegen und verwöhnte sie auch zwei Wochen lang.Darum überlegen Sie sich gut, ob Sie auch auf diesem garantierten Verliererpfad wandernwollen. Denn Fakt ist, unter den Geschiedenen gibt es meistens nur Verlierer, viele Jahre,manchmal auch ein Leben lang traumatisiert! Und die Statistik, dass 40% der Geschiedenen inder Sozialhilfe landen, sollte Sie besonders nachdenklich stimmen! Tun Sie daher allesMenschenmögliche bei einer Ehekrise, diese Lebensgemeinschaft zu retten! Schalten Sie jakeinen Anwalt ein, denn geraten Sie an so einen juristischen Kriegsgott und Kostentreiber wiemeine Frau, dann ist die Ehe garantiert nicht mehr zu retten und es droht ein beispielloserVerfall aller Familienmitglieder, auch der totale Bankrott ist regelrecht garantiert!Egal was geschah, ich wünsche meinen ewigen Drei alles Gute, Gottbeschütze sie auf allen ihren Wegen!An dieser Stelle möchte ich diesen Fall erst einmal vorübergehend abschließen. Dieses Buch wirdauf den neusten Stand gebracht, sobald Ereignisse geschehen. Bis dahin können Sie, sehr geehrterLeser, aus den vielen Ereignissen lernen, insbesondere Schadensbegrenzung. Sollten Sie selber inScheidung leben oder eine solche planen, kann ihr einziges Ziel nur die Verhinderung desfinanziell freien Falls sein, und hierzu gibt dieses Werk genug Tipps!361


Die Moral von der Geschichte (Quintessenz, Tipps)Immer wenn ich einzelne Kapitel dieses Buches lese, habe ich Zweifel, ob derTitel „Das Abzockersystem - Scheidung auf Deutsch“ nicht untertrieben ist. Wahrscheinlichmüsste ich dieses Werk „Kriegstagebuch einer Scheidung“ oder besser „Mein Kampf“ nennen,allerdings würde ich im letzteren Fall in diesem Staat wahrscheinlich hinter Schloss und Riegelverschwinden. Ebenso ginge es mir, wenn ich das viel passendere Pseudonym Van Helsingangenommen hätte, der auch Blutsauger in schwarzen Kutten, damals Vampire genannt, zurStrecke gebracht hatte. Schließlich betrachtete ich mich schon leider als der Van Helsing derRechtsanwälte, weil ich ebenso einige Blutsauger in den schwarzen Kutten unschädlich machenmusste um zu überleben.Die ganzen Ereignisse sind selbst für mich immer wieder unglaubwürdig! Zeitweise fragte ichmich, ob hier für die Show „Versteckte Kamera“ gedreht wurde. Hätte ich nicht genugbelegende Dokumente, und hätte eine Exfreundin mir diese Erlebnisse nicht selber bestätigt,weil sie meistens dabei war, würde ich mich für verrückt halten. Schließlich gab es einmaligeund unglaubliche Erlebnisse in einer einzigen Scheidung wie:- Mehrere unglaubliche Gerichtscomedyshows, nicht ernst zu nehmende Verhandlungen- 2 Anwälte und eine Richterin, die ein entscheidendes aktuelles BGH Urteile nicht malansatzweise kannten- Drei Anwälte, die von Rechnungserstellung überhaupt keine Ahnung hatten.Zwei weitere Anwälte versuchten überhöhte Rechnungen zu stellen.- Vier desinteressierte Staatsanwälte, die keine Lust hatten zu ermitteln, teilweise mitunglaublichem Zynismus auftraten, Straftaten duldeten.- Ein Anwalt, der seine Mandantin bis zur Zwangsräumung ruinierte.- Vier Anwälte, die nicht gegen ihre Kollegen (auch Richter) vorgingen.- Ein Anwalt, der devot gegenüber dem Gegner auftrat.- Drei Juristen, davon eine Richterin, die nicht wussten, dass eine OLG Berufungunzulässig war.- Passive und überlastete Justiz, die für eine über 6 Jahre lange Scheidung sorgte.- Vier Anwälte, die völlig unvorbereitet zu Gerichtsterminen erschienen.- Eine Richterin, die dem Opfer drohte wegen dessen Strafanzeigen gegen Anwalt M.- Ein Anwalt, der peinliche OLG Schreiben mir verheimlichte (Unterschlagung).- Keine Tipps der Anwälte zur Kostenreduzierung.- Ein Anwalt, der seine eigene Mandanten mehrfach gefährdete, der Gefahr derstrafrechtlichen Verfolgung aussetzte362


- Zwei mögliche Rechtsbeugungen (Völlige Ignorierung von BGH Urteilen)- Ein Familiengericht, was mehrfachen Prozessbetrug wortlos duldete und auch um dreiMonate überschrittene Fristen völlig ignorierte.- Ein Anwalt, der nur für ein Zusatzhonorar gute Leistung erbrachte- Ein Staranwalt, der richterliche Unterhaltsberechnungen nicht überprüfte, und daherbeinahe einige tausend Euro Schaden verursacht hätte.- Eine Anwältin, deren drei Unterhaltsberechnungen völlig falsch waren, und bei der derMandant dann selber eine solche Berechnung anfertigen mussteFazit ist aber, selten habe ich in kürzester Zeit so viel gelernt bei den zahlreichen Ausflügenin den Feuchtgebieten der deutschen Rechtssprechung! Würde ich mich heute noch einmalzur Scheidung entschließen, dann hätte ich bei weitem viel weniger Ausgaben. Ich habe eineMenge Lehrgeld bezahlt, von dem Sie aber, verehrter Leser, profitieren. Auch wenn ich imLaufe des Buchs so manchen Tipp gegeben habe, so sollen doch noch einmal alle Ratschläge inübersichtlicher Form aufgelistet werden:1. Renommierte AnwälteFragen Sie ihrem Bekannten- und Freundeskreis, ob man Ihnen einen guten Anwalt empfehlenkann. Oder noch besser und quasi absolut sicher, sie suchen sich sofort einen Top 150 Anwaltaus der Zeitschrift Focus. Oder schauen Sie sich mal in öffentlichen Verhandlungen dieAnwälte genau an. Wenn die da nur still rum sitzen und brav nicken, sich passiv verhalten, sinddie nicht für Ihren Fall geeignet. Wenn Sie aber sehen, da brilliert eine(r) durch Sachvortrag(nicht durch Schaumschlägerei und ständig dazwischen quasseln!), fährt Paragraphen undUrteile als schwere Geschütze auf, die der Richter nicht von der Hand weist, dann merken Siesich den Namen! Schnell lernt man in so einer Verhandlung die Spreu vom Weizen zu trennen.Sehr wahrscheinlich müssen Sie einige Verhandlungen besuchen, nach meinen Erfahrungenbzw. Statistik mindestens 6, um einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin kennenzulernen!Ein Anwalt ist Vertrauenssache genauso wie ein Arzt, der Sie operieren soll. Die kleinstenFehler können große finanzielle Schäden verursachen wie in meinem Fall. Und denken Siedaran, beim Thema Scheidung geht es quasi nur ums Geld. Es fängt sofort mit dem Unterhaltan und endet mit dem Zugewinnausgleich. Hier muss von Anfang an ein kompetenter undmotivierter, aktiver Anwalt ran, keiner, der den Fall nur aussitzt. Ebenfalls sehen sie zu, keinenKriegstreiber zu erwischen, bei dem eine Versöhnung innerhalb des ersten Jahres gar nichtmöglich ist. Dann nämlich verhärten die Fronten, und Einigungen zwischen Ihnen und ihremEhepartner sind nicht mehr möglich. Folglich läuft alles nur noch über die Anwälte, wasnatürlich eine drastische Steigerung der Scheidungskosten nach sich zieht. Solch einnKriegsgott Ares wie der Anwalt meiner Frau hat nur eine Strategie, viel Geld an dem Fall zuverdienen, was aggressives Auftreten gegenüber dem Gegner voraussetzt und somit jeglichefriedliche Regelung ausschließt, an der man auch weniger verdient. Auch habe ich denpersönlichen Eindruck, diese Sorte von Anwälten sind häufig solche, die regelmäßig in denkostenlosen Wochenzeitungen inserieren mangels Erfolg. Wenn diese dann einen neuenMandanten bekommen, muss dieser natürlich besonders zur Kasse gebeten werden, da wird dieZitrone so lange ausgequetscht, dass selbst von der Schale nichts mehr übrig bleibt. Schließlichleben wir in einem Zeitalter, in dem wir u. a. wegen dem Pisaabitur einen Überschuss anRechtsanwälten haben, was bedeutet, der Kampf um den Kuchen muss logischerweise härter363


werden. Davon ganz abgesehen wenden sie auch die Regeln des Kapitalismus an, in dem nurProfit zählt, nicht der Mensch. Wie formulierte es Anwalt M so ehrlich in derGerichtsverhandlung: “Früher hatten wir in S. sechs Anwälte, heute sind es sechzig“. Ganzwichtig bei renommierten Anwälten: Bringen Sie eine Klausel in den Mandatsvertrag hinein,dass ein Mandatsverhältnis nur besteht bei persönlicher Vertretung durch diesen guten Anwaltin allen Angelegenheiten, damit Sie nicht zu unbedeutenden Coanwälten abgeschoben werden!2. Ortsfremder AnwaltDamit Ihr Rechtsbeistand mit aller Vehemenz gegen Ihren Gegner vorgehen kann, darf diesernicht aus dem gleichen Ort kommen wie der gegnerische Anwalt! Es ist nicht selten, Anwälteinnerhalb einer Stadt kennen sich gut, legen auf einen kollegialen Umgang Wert, was natürlichein gegenseitiges hartes und konsequentes Vorgehen ausschließt und folglich Einbußen für Siebedeuten kann! Konkret in meinem Fall sollte ich auf Begleichung meines Schadens von etwa1400 € verzichten. Ebenso halte ich bei dieser Konstellation sogar gegenseitige Absprachen fürmöglich, in meinem Fall gab es hierzu mehrfach Anhaltspunkte.Äußerst empfehlenswert ist auch, dass der Anwalt seine Kanzlei nicht in der gleichen Stadt wiedas Gericht hat. In diesem Fall hat es der Anwalt nicht nötig gegenüber dem Richter devotaufzutreten, weil er mit diesem nie mehr oder nur selten in Berührung kommt. Wenn nämlichAnwälte sehr oft mit dem gleichen Richter zu tun haben, dürfen sie diesen nicht verärgern, umüberhaupt noch Chancen in anderen Fällen zu besitzen. Schließlich haben die Richter meistenseinen gewissen Ermessensspielraum, und dieser kann eiskalt ausgenutzt werden.3. RechtsschutzversicherungGenerell zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht Ihre Scheidung. Aber Sie müssendamit rechnen, dass eine Gebührennote unkorrekt ist, oder ihrem RechtsvertreterFehler unterlaufen, für die Sie Regressansprüche geltend machen können. Undin diesem Fall zahlt Ihre Versicherung. Zwar kostet diese ungefähr 200 - 280 Euroim Jahr, aber die amortisiert sich schnell bei den horrenden Gebühren der Anwälte! DieRechtsschutzversicherung sollte sechs Monate vor Beginn der Scheidung abgeschlossenwerden, weil sie erst nach dieser Zeit greift.4. Umgang mit AnwältenErteilen Sie Ihrem Anwalt nie eine generelle Vollmacht! Legen Sie die Etappen der Scheidungfest. Also zuerst nur eine Erlaubnis für Unterhaltsangelegenheiten geben, gegen Ende desTrennungsjahres eine für Zugewinnausgleich, usw. Am einfachsten ist es, am Ende derVollmacht, die oft eine Lizenz zum Gelddrucken darstellt, zu schreiben: “Alle Aktionen nurnach Rücksprache!“ Nur so können Sie bei einem Anwaltswechsel weitgehend ausschließen,dass sich Tätigkeiten wiederholen, die noch gar nicht notwendig waren. Sollte sich IhrGegenüber weigern, suchen sie den nächsten Anwalt auf, denn es gibt genug von denen, dieum die nackte Existenz kämpfen! Und bedenken Sie, Anwälte probieren oft, den Streitwert indie Höhe zu treiben, damit das Honorar wächst. Oft geht es nicht um Recht, sondern um üppigeHonorare, merken Sie sich das! Besonders beliebt sind seit einiger Zeit Massenabmahnverfahren,bei denen ein einziger Anwalt bis zu 400 (in Worten vierhundert) Abmahnungen aneinem Tag verschickt. (Quelle CT Magazin vom 10.6.2006 und vom 29.12.2007). Pardon, ich364


muss korrigieren, neuer Rekord eintausend Abmahnungen pro Tag bei der RechtsanwältinKatja Günther, laut Akte 09 am 12.5.2009, die damit sieben Millionen Euro pro Jahr verdiente,und gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt! Auch die Dokumentation „Die Abmahner“ vomWDR zeigte, einige Anwälte entwickeln kriminelle Energie beim Verschicken vonMassenabmahnungen, indem Scheinfirmen gegründet werden, die dann dem Anwalt dasMandat für Abmahnungen übergeben, bei denen es um Kleinigkeiten geht. Opfer sind dannmeistens private Ebay Händler, die im Visier der Anwälte sind, die nach Kleinigkeiten suchen,um daraus teure Abmahnungen zu machen. Das Bild von Löwen, die eine friedlich grasendeGazellenherde umkreisen, werde ich hierbei nicht los.Am 23.3.09 wurde im Frühstücksfernsehen bei SAT1, über weitere Abzockermethoden imgroßen Stil berichtet. Anwälte aus dem Frankfurter Kreis hatten über hundert Webseiten mitAbofallen errichtet, bei deren Besuch die Leute massenweise reinfielen, die dann teuerabgemahnt wurden. Mittlerweile ermittelte auch da die Staatsanwaltschaft, obwohl die Anwälteregelmäßig die Firmennamen wechselten. Aber auch weitere künstliche Fallen wurdenerrichtet, indem völlig unbekannte „Künstler“ ohne jegliches Talent und ohne eigenes Albumeinfach laienhafte Stücke ins Internet stellen und die Anwälte dann regelrecht auf Downloaddieser Werke warten! (Quelle: c’t Magazin Januar 2010)Mittlerweile existiert eine ganz Abmahnindustrie mit einem Umsatz von – vorsichtig geschätzt- 290 Millionen Euro!! Hierbei verzeichnen einzelne Kanzleien Umsätze bis zu 32 MillionenEuro bei rund 71.000 Abmahnungen im Jahr! Und dieser Industriezweig boomt, denn derUmsatz hat sich von 2008 auf 2009 fast verdoppelt. Hier haben sich einige Anwälte einerfolgreiches Geschäftsmodell ausgedacht im Namen des Urheberrechtgesetzes. Details siehe:http://www.gulli.com/news/abmahn‐jahresstatistik‐2009‐gesamtumsatz‐290‐mio‐2‐2010‐01‐08Dass solche Anwälte jahrelang ihr Unwesen treiben können, spricht auch gegen diezuständigen Anwaltskammern, die hier offensichtlich nur zuschauen und somit völlig versagen.Aber so eine völlig passive und nutzlose Anwaltskammer hatten wir ja schon in meinem Werkkennen gelernt. Erst im Mai 2010 erfuhr ich durch einen Leser, dass eine Rechtsanwaltskammereine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die sich nur aus den Beiträgen derMitglieder finanziert und nicht aus Steuermitteln. Und nun raten Sie mal, wer diese Mitgliedersind? Natürlich die Anwälte! Ist doch ganz klar, dass eine Anwaltskammer nicht gegen ihreeigenen Sponsoren vorgehen kann, denn wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe, so einaltes Sprichwort! Wie oft wurde ich von dem Internetportal „Wer weiß was“ angeschrieben undum Rat ersucht in Sachen Anwälte. Und wie oft stellte sich bei den Aktionen der Ratsuchendenheraus, die Anwaltskammern hatten selbst in schweren Fällen genauso wie dieStaatsanwaltschaft alles eingestellt. Seitdem stellen die Anwaltskammern für mich nur nochFassaden dar! Ist aber auch völlig verständlich, das geht auch nicht anders! WelcherMilchbauer schlachtet schon sein eigenes Vieh? Wovon soll er dann leben? Oder um dieabsolute Passivität einer Anwaltskammer zu verstehen, muss man diese mit einem Patenvergleichen, ihre Anwälte mit den Mafiosis. Welcher Pate bringt schon seine eigene Familieum, und entmachtet sich somit selber? Bitte mehr Logik meine sehr geehrten Leser, auch wennich selber lange Zeit in diesem Sumpf erhebliche Probleme damit hatte! Sie werden jaschließlich auch nicht von Gina Wild oder Kelly Trump erwarten, Wund- und Heilsalbe zuverkaufen, oder?Auch wird in meinem Fall das gemächliche bis passive Vorgehen der Staatsanwaltschaftsichtbar. Mittlerweile wird fast wöchentlich über die Massenabmahner in den Medien berichtet.Aber nun wieder zurück zum Thema.365


Prüfen Sie daher regelmäßig, ob der Streitwert sich nicht verringern lässt. Und bedenken Sieauch, Anwälte vertreten oft nur ihre eigenen (finanziellen) Interessen! Und verkehren sie nurschriftlich mit ihrem Anwalt, besonders bei grundlegenden Fragen im Fall.Jede Besprechung in einem Protokoll festhalten und dieses ihrem Rechtsbeistand immerzufaxen mit Sendebestätigung. Ähnlich geht es auch per Email. Solange er nicht diesenProtokollen schriftlich widerspricht, haben Sie beste Urkundenbeweise! Schließlich soll esnach einem verlorenen Prozess nicht heißen, ich habe ihnen ja gesagt………. Aufgrund dieserschriftlichen Beweise können sie ihren Anwalt regresspflichtig machen, sollte sichherausstellen, er hat sie falsch beraten, kannte wieder einmal nicht die aktuelleRechtssprechung! Dann brauchen Sie kein Honorar bezahlen, da sich dieses mit IhrenRegressansprüchen verrechnet lässt, und sämtliche anderen Kosten muss ihr Anwalt dann auchtragen, die er über seine Berufshaftpflichtversicherung absetzen kann. Sollte er sich weigern,dann sofort ein standesrechtliches Verfahren vor der zuständigen Anwaltskammer einleiten,denn vor dieser haben die Burschen großen Respekt, sie scheuen es wie der Teufel dasWeihwasser, auch wenn ich diese Buden mittlerweile als oft wirkungslos betrachte!Geben Sie schriftlich die Vorgehensweise vor, Aktionen die durchgeführt werden müssen, undHandlungen, die nicht stattfinden dürfen. Sie müssen von Anfang an immer Regie führen, dieAnwälte an der kurzen Leine halten wie Kampfhunde, am besten noch mit Maulkorb!Betrachten Sie – und das meine ich todernst – den Umgang mit einem Anwalt wie das Einreitenvon Wildhengsten oder Bullen. Man muss denen von Anfang an klar machen, wer oben sitzt,wer die Sporen gibt!!! Wenn Ihnen das nicht gelingt, dann stehen ihnen teure Rechtsstreitsbevor, nach denen Sie im tiefsten finanziellen Dreck liegen!!!Ganz wichtig ist auch, lassen Sie sich die Schriftsätze vorher als Entwurf schicken! So könnensie halbherzige, vergessene Argumente oder sogar Zugeständnisse an den Gegner verhindern.Und leben Sie bitte nicht in dem Irrglauben, dem Anwalt geht es immer um Recht! Auch wenndie Advokaten eine schwarze Kutte tragen wie Zorro, so kämpfen diese nicht immer für dieGerechtigkeit! Es handelt sich hierbei um Rechtskaufleute, mit Betonung auf Kaufleute, denenin der Mehrheit der Fälle nur üppige Honorare interessieren, um Ihr Recht kann es dann nichtgehen, das wäre auch unvereinbar! Und außerdem sollten Sie nicht blind an Recht glauben,denn es laufen in diesem so genannten Rechtsstaat genug Verbrecher frei herum, etwaBankrottbanker und Steuerbetrüger!Wichtig ist es auch, den Anwälten Vorgaben zu machen, sonst sitzen die oft den Fall nur aus!Sie, sehr verehrter Leser, müssen denen regelmäßig die Sporen geben, die brauchen das, sonstpassiert herzlich wenig in Ihrem Rechtsstreit! Nicht nur ich habe es oft genug erlebt, sondernauch viele Bekannte haben mir erschreckend oft dieses Leid geklagt! Der beliebteste Trick ist,für Fragen noch extra Honorar zu verlangen. Nur, solange diese Fragen sich um IhrenRechtsstreit drehen, sind diese Fragen mit der Verfahrensgebühr vollständig abgegolten!!!!5. EinkommensreduzierungReduzieren Sie im Jahr vor dem Scheidungsbeginn ihr Einkommen! Überstunden kann mansich je nach Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. Je geringer derJahresverdienst, desto geringer fällt auch der Streitwert aus, damit die Anwalts- undGerichtskosten und vor allen Dingen der Unterhalt. Wenn Sie bei der Verwandtschaft mietfreiwohnen, was Wohnwertvorteil wäre, verlangen Sie offizielle Mietzahlungen, die natürlichspäter wieder zurück fließen!366


6. Informationsquelle InternetVerlassen Sie sich nicht auf die Aussagen und dem Wissen Ihres Rechtsbeistandes.Glauben Sie bloß nicht, dieser recherchiert für Sie im Internet nach neusten Urteilen, ich habe esselten in der Praxis erlebt. Sie sind dafür zuständig!Geben Sie in einer Internetsuchmaschine wie Google Themen aus dem Bereich Scheidungein, halt die Sache, die Sie beschäftigt. Sie werden eine Informationsflut erleben, dieIhre Fragen bestens beantwortet. Vor allen Dingen bekommen Sie die neusten Urteile desBundesgerichtshofs, die die Anwälte oft nicht kennen, wie sich bei mir herausgestellt hatte.Mit diesem Wissen füttern Sie ihren Anwalt, anstatt sich mit einer intuitiven ArgumentationIhres Rechtsbeistandes, seinen Bauchgefühlen abzugeben. Interessante Seiten habe ich imAnhang ebenfalls erwähnt. Lesen Sie selber nach, was zum Beispiel unterhaltsmindernd ist. IhrAnwalt wird eher selten sie darauf hinweisen, denn wer kürzt schon gerne sein eigenes Honorar?7. Planen SIE AktivitätenVerlassen Sie sich niemals auf Aktionen Ihres Advokaten. Sehr oft müssen Sie feststellen,dass dieser bestenfalls nur reagiert statt agiert, oft den Fall aussitzt. Sie müssen die Strategienund Aktionen planen, von Ihrem Rechtsverdreher wird diesbezüglich selten etwas kommen.Dieser wird nur – bestenfalls – die gegnerischen Schriftsätze beantworten und das war es auch!Sie müssen regelmäßig Ihrem Rechtsverdreher die Sporen geben, die brauchen das!Vergessen Sie in diesem Zusammenhang die Gerichtshows, mit Betonung auf Shows, in denendie Anwälte imposante Aktivitäten aufführen. Leider sieht die Realität völlig anders aus!Dieses passive Verhalten ist eine der häufigsten Klagen, die ich auch in vielen persönlichenDiskussionen und Mails erfahren habe. Ist im Prinzip auch verständlich, denn ob er nun passivreagiert oder sich regelrecht überschlägt, in beiden Fällen verdient er das Gleiche. Also warumsollte er sich unnötige Anstrengungen zumuten? Bei den Anwälten gilt nicht dasLeistungsprinzip wie in der freien Wirtschaft, deren Honorar ist immer garantiert unabhängigvon der Leistung, die Zauberworte hierfür heißen Streitwert und RVG! Machen Sie sich alsoGedanken für Aktivitäten, Vorgehensweise und benutzen Sie Ihren Anwalt nur als Postfach,Postbote und zum Absegnen Ihrer Pläne, da dieser über die Legalität oder Illegalität IhrerAbsichten entscheidet. Da die Fälle sich sehr oft gleichen, sind Erfahrungsberichte aus demInternet sehr sinnvoll, denn diese Vorgehensweise, wenn sie erfolgreich war, könnten auch Sieübernehmen. Ich persönlich habe in der Scheidungszeit weit über 100 Seiten an Faxe an dieAnwälte geschickt, was mir bares Geld eingebracht hat. Auf jeden Fall recherchieren Sie imInternet und füttern ihren Anwalt mit den Ergebnissen, damit er auf dem neusten Stand ist unddanach auch vorgeht. Glauben Sie bloß nicht, die Anwälte bilden sich permanent fort oderrecherchieren gerne! Anwalt K und M kannten noch nicht einmal ein fünf Jahre altes Urteilvom Bundesverfassungsgericht oder gar ein Jahr altes vom höchsten Gericht, demBundesgerichtshof, weswegen ich das Verfahren um den Ehevertrag in der ersten Instanzhaushoch verloren hatte! Davon ganz abgesehen, sollten Sie sich auch nicht auf das Fachwissender Richter vom Amtsgericht verlassen, auch hier habe ich schon Unglaubliches erlebt!Scheuen Sie sich nicht, selber an das Gericht zu schreiben, wenn ihr Anwalt sich weigert! Erwird niemals das Gericht mit unbequemen Angelegenheiten konfrontieren, die den Richterverärgern könnten. Devotes Auftreten vor dem Richter ist des Anwalts Alltag, sogar Pflicht,siehe hierzu auch das Kapitel „Aktivitäten vor Gericht“!367


8. Unterhaltmindernde AusgabenMachen Sie möglichst viele sinnvolle Schulden vor der Scheidung, die Ihren zuleistenden Unterhalt reduzieren. Dazu gehört nicht ein Kredit für einen Massageurlaub inThailand, um dort trennungsbedingte Defizite zu kompensieren. Optimal sind Kredite, die vordem ersten Gang zum Rechtsanwalt aufgenommen wurden, also in der Ehe, sie werden dannals Ehe prägend bezeichnet. Selbstverständlich sinkt auch der Streitwert mit dem so reduziertenUnterhalt, womit die Gebühren für die Anwälte und das Gericht auch niedriger ausfallen.Am besten ist es aber, das Vermögen und das Gehalt herunterzufahren, bevor Sie zum erstenMal zum Anwalt gehen! In der Neufassung von §1379 BGB, vom September 2009, kann mansich nicht mehr auf das Vermögen berufen, was am Tag der Scheidungseinreichung beimAmtsgericht zählt, in der Regel nach dem ersten Trennungsjahr. Vielmehr kann man denStichtag vorschieben auf den Tag, an dem die Scheidung beim Anwalt beschlossen wurde.Man kann also Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen!Also Pech gehabt, wenn Sie Vermögen verschieben zwischen ihrem ersten Gang zum Anwaltund der Scheidungseinreichung beim Gericht. Natürlich ist es strafbar, solche Maßnahmen zuergreifen!9. KindergeldLebt eins der Kinder oder alle bei dem Unterhaltsempfänger, sehen Sie zu, dass dieserso früh wie möglich das komplette Kindergeld auf sein Konto überwiesen bekommt! Ambesten noch, bevor Sie zum ersten Mal zum Anwalt gehen. Der Hintergrund: Erhält derUnterhaltszahlende das Kindergeld, so muss er die Hälfte davon dem Ehegatten abgeben.Dadurch erhöht sich aber scheinbar der Unterhalt, somit der Streitwert, und natürlich dieGebühren der Anwälte. Erhält aber der Unterhaltsempfänger mehr Kindergeld als ihm zusteht,weil er zum Beispiel für beide Kinder das Geld erhält, so muss der Unterhaltzahlende denUnterhalt um diesen Mehrbetrag reduzieren, was wiederum den Streitwert erheblich senkt. Beieinem Unterhaltsverfahren für ein Jahr Unterhalt kann das bei zwei Kindern einige hundertEuro geringere Anwaltskosten ausmachen!10. Frau mit solidem Beruf und aus gleichem StandHeiraten Sie nur eine Frau, die aufgrund eines soliden Berufes im Ernstfall finanziell aufeigenen Füssen stehen kann, und folglich nicht von Ihnen abhängig ist. Bei dem Familienrechtdieser Bananenrepublik kann man leider nur einen Partner aus dem gleichen Stand heiraten,anders geht das nicht in diesem Land, andernfalls zahlen Sie jahrelang Unterhalt. Haben Siedagegen eine Ehefrau ohne jeglichen erlernten Beruf, so wie ich, so muss sie doch hohefinanzielle Ansprüche an Sie stellen, um im Lebensstandard nicht all zu tief zu fallen. Und ihreChancen sind bei den Scheidungsgesetzen hervorragend, Sie lange ausnehmen zu können. Ichrede hierbei aus Erfahrung, ich hatte so eine geldgeile Frau mit so einer Vergangenheit, die ichkompensieren, ich dafür die Zeche zahlen sollte. Schließlich steht bei unserer Rechtsprechung(altes Unterhaltsrecht) die Philosophie im Vordergrund, dem geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartner den Lebensstandard der Ehe weiterhin garantieren zu können, womit alleVoraussetzungen gegeben sind, den besser verdienenden zur Ader zu lassen. Und selbst beimneuen Unterhaltsrecht sieht der Staat zu, bevor jemand Sozialhilfefall bekommt, mussbevorzugt der ehemalige Lebenspartner herhalten, wird zu diesem regelrecht abgeschoben!Schließlich muss der Staat entlastet werden. Als Grund dienen dann ehebedingte Nachteile, einsehr dehnbarer Begriff. Verstehen Sie mich nicht falsch, sehr verehrte Leser, ich meine nicht368


arbeitsunfähige Ehepartner, die aufgrund einer Behinderung nicht arbeitsfähig sind, da ist es fürmich als Christ selbstverständlich, für diesen lebenslang zu sorgen! Ethik muss vorrangig sein!Und mit diesem Standesdenken bin ich nicht allein, denn mittlerweile ist es dank unseresFamilienunrechts schon fast Alltag, dass Reich Reich heiratet, Wohlhabend Wohlhabend undArm Arm. Welche gesellschaftlichen Nachteile sich daraus ergeben, möchte ich nichtaufführen. Und erwähnt werden muss auch die Heiratsunwilligkeit der Deutschen mit dem sichdaraus ergebenden mangelndem Nachwuchs. Dass Deutschland am aussterben ist, kann auchals reife Leistung unserer Gesetzgeber und Juristen (speziell Richter) bezeichnet werden, dennwer heiratet denn schon unter so einem Familienunrecht?Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will hier keine Klassengesellschaft propagieren, ichselber fühle mich in allen gesellschaftlichen Schichten wohl, aber ein Rechtsbereich, der hierunter dem Irre führenden Namen Familienrecht sein Unweisen treibt, zwingt uns doch zusolchen Maßnahmen, nämlich in dieser Republik nur einen Partner aus dem gleichen Stand zuheiraten, ansonsten kann es teuer werden. Natürlich können Sie, sehr geehrter Leser jetzt mitmeinen eigenen Tipps kontern, dem Rat zum Ehevertrag. Zu dem stehe ich nach wie vor, aberes gibt immer ein erhebliches Restrisiko aufgrund sich permanent ändernder Rechtssprechung!Mit diesem beschäftige ich mich ausführlich im Kapitel „17. Ehevertrag“.11. RechnungsüberprüfungLassen Sie auf jeden Fall die Rechnungen Ihres Anwaltes überprüfen. Bei mir hat es sichgelohnt, denn in etwa 67% der Fälle waren die Gebühren zu hoch, teilweise bis um den Faktorzwei. So habe ich etwa 8000 Euro gespart. Sollten sich in Ihrem Fall die Rechnungentatsächlich als unkorrekt erweisen, so springt bei der Klärung Ihre Rechtsschutzversicherungein! Ich muss der Fairness halber zugeben, dass es bei der Gebührenerstellung manchmal einengewissen Ermessensspielraum gibt, besonders wenn der Fall sehr komplex ist. Nicht umsonstgibt es bei der RVG dicke Wälzer zur Kommentierung der Gebühren. Wie hoch ein Anwalt dieGeschäftsgebühr ansetzt, kann er teilweise selber festlegen. Dennoch sind auch hier Grenzengesetzt. Überprüfen Sie besonders, ob die angegebene Leistung auch wirklich erbracht wurde.So kann es zum Beispiel niemals eine Vergleichsgebühr erhoben werden, wenn es zumWiderruf kam.12. Absetzung der ScheidungProbieren Sie möglichst alle Rechnungen der Scheidung in einem Kalenderjahr zu bekommen.Leisten Sie Vorauszahlungen, wenn fest steht, dass im kommenden Jahr weitere Gebührenanfallen. Nur auf diese Weise bekommen Sie ein Maximum an Steuern zurück. Insbesondereist dann die Wahrscheinlichkeit gering, unter dem zumutbaren Satz zu liegen. Absetzbar istauch der Unterhalt des Ehepartners. Allerdings wird die Steuerrückerstattung zu ihremEinkommen aufaddiert, was einen Anstieg des Unterhalts bedeutet. Ebenso müssen sie beimAbsetzen des Ehegattenunterhalts, Stichwort Anlage U, für die steuerlichen Nachteile desExpartners aufkommen, weshalb Sie vorher durchrechnen sollten, ob sich diese Anlage Uüberhaupt lohnt.369


13. Neue PartnerinnenEs ist verständlich und üblich, wenn ein Mann sich schon in der Scheidungszeit nach einerneuen Freundin umsieht. Nur, seien Sie verschwiegen in punkto Scheidung, erzählen Sieum Gottes Willen nichts von den Forderungen der Gegenseite, sprich vom finanziellenWürgegriff, in dem Sie sich sehr wahrscheinlich befinden durch unser bewährtesFamilienunrecht. Erzählen Sie auch nichts von Ihrer Scheidung! Spielen Sie diese ganz lockerund selbstsicher herunter, bezeichnen Sie die Sache als Routinefall. Und geben Sie niemalspreis, wie viel Ihnen noch zum Leben (oder dahinvegetieren) bleibt! Der Grund hierfür ist dieTatsache, die allermeisten Frauen suchen Männer ohne Altlasten, wie es immer so schönformuliert wird. Frauen denken sicherlich zu Recht an eine gemeinsame Zukunft, in der mangemeinsam etwas aufbaut, was natürlich auch kostet. Und wenn die Dame dann hört, dass sieum das finanzielle Überleben kämpfen, ist diese sehr schnell weg, noch bevor die Freundschaftüberhaupt richtig angefangen hat! Laut einer Umfrage unter Frauen legen diese bei einemneuen Partner am allermeisten Wert auf materielle Sicherheit, dieser Wunsch regiert bei denenan erster Stelle! Glauben Sie mir es, ich habe allein bei diesem Punkt viel Lehrgeld zahlenmüssen, da selbst erlebt! In 75% der Fälle habe ich nur die ärmsten Säue kennen gelernt(nennen sich sehr oft Freiberufler, frei von jedem Beruf, also ohne festen Job, sind auchmeistens nicht motorisiert), Frauen, die auf eigenen Füssen stehen konnten waren dieMinderheit! In den meisten Fällen haben sich erstere prostituiert, dass sie sogar ihrekommerziellen Kolleginnen wie Amateure aussehen ließen. Diese Damen hatten nur ein Ziel:Zusammenleben zwecks finanziellem Überleben, denn sie standen mehr oder weniger vor demfinanziellen Kollaps. Frauen in gesicherten Verhältnissen habe ich selten kennen gelernt, diemuss ich wohl als sich in Scheidung befindliches Opfer abgeschreckt haben, was ich teilweiseauch verstehen konnte! Schließlich ahnten diese, dass ich mich im erfolgreichen Würgegriffunseres bewährten Familienrechts befand, von diesem gnadenlos durch die Mühle gedrehtwurde.Noch einmal zurück zu der erwünschten materiellen Sicherheit, dem absoluten Wunschdenkender Frauen. Ich habe es auch in einem anderen Fall erlebt, Dr. der Chemie, recht gut aussehend,gut situiert, aber keine Lust zu arbeiten, bekommt daher Sozialhilfe. Er findet keine Freundin,noch nicht einmal die ärmste „Sau“ geht da ran! Der Mann muss sich folglich jeden Monat denPlayboy und eine Dose Handcreme kaufen. Eine Freundin von mir, selber finanziell umsÜberleben kämpfend, sagte mir ganz trocken, mit einem Sozialhilfeempfänger gäbe sie sichnicht ab. Das sind keine Einzelfälle, sondern ist die häufige traurige Realität! Also verschleiernSie unbedingt Ihre finanziellen Verhältnisse, erwähnen Sie ja nicht den Kampf gegen dasFamilienrecht, ihre harte Scheidung, wenn Sie nicht einsam den Rest Ihres Lebens verbringenwollen! Ich habe es selber oft genug erlebt, wenn ich von meiner brutalen Scheidunggesprochen hatte, sind mir einige Frauen davongelaufen, eine Freundin sogar einen Tag vorWeihnachten! Natürlich liegt hier eine unglaubliche Schizophrenie vieler Frauen vor, die zwarunbedingt einen finanziell gesunden Partner erwarten, der aber dafür nicht hart kämpfen darf!Natürlich verstehe ich es auch absolut, wenn der fast bankrotte Unterhaltssklave schnellstmöglich mit einem Partner zusammen ziehen will und muss, in der Hoffnung, man hat dadurcheine finanzielle Entlastung, kann dadurch dem finanziellen Würgegriff etwas lockern.Leider falsch gedacht, denn unser „Familienrecht“ besitzt bekanntlich viele Tricks und nochviel mehr Phantasien! Durch das Zusammenleben mit einem Partner kann man dadurchdem finanziell gebeutelten noch tiefer in die Taschen greifen, und zwar bis zu den Kniekehlen!Die absolute Krönung stellt in diesem Zusammenhang das Hausmannsurteil des BGH dar, wasbesagt, lebt der Unterhaltsverpflichtete mit jemandem zusammen, und kann ersterer nicht für370


den Unterhalt aufkommen, muss der Lebenspartner dem Unterhaltssklaven ein Taschengeldzahlen, was natürlich dem Unterhalt dient! Somit zahlt im schlimmsten Fall also der neuePartner, der überhaupt nichts mit dem Fall zu tun hat, völlig fremden Leuten Unterhalt!Was die BGH Richter während den Beratungen zu diesem Urteil gekifft haben, weiß ich nicht,aber es muss ein total hartes Zeug gewesen sein!14. Aktivitäten vor GerichtNicht nur ich habe es immer wieder erlebt, dass Anwälte vor Gericht sehr passivund extrem zahm auftreten, geradezu devot, in Gesprächen mit Bekannten wurde dieserEindruck immer wieder bestätigt. Diesbezüglich offenbarte mir ein Anwalt mal, ihm bliebenichts anderes übrig, um nicht die Richter zu verärgern, mit denen sie immer wieder zu tunhaben. Oder anders formuliert: Hat ein engagierter Anwalt erst einmal den Zorn des Richtersauf sich gezogen, so wird er bei weiteren Verfahren kaum eine Chance haben, die Interessenseiner Mandanten erfolgreich durchzusetzen, wenn die Beweislast nicht ganz eindeutig ist. DerRichter sitzt immer am längeren Hebel, hat außerdem immer einen gewissenErmessensspielraum, insbesondere bei der Anerkennung von Beweisen, und kann denAnwälten somit das Leben sehr unangenehm machen, Repressalien sind nicht ausgeschlossen.Folglich verhalten sich die Anwälte vor dem Richter äußerst brav bis devot und huldigen ihnschon fast, das Wort Kriecherei passt ganz gut hierfür. Sehen Sie daher vor Gericht zu, nichtpassiv neben Ihrem Anwalt zu sitzen, geben Sie ihm regelmäßig die Sporen! Und melden Siesich einfach ohne Rücksprache mit Ihrem Prozessbevollmächtigten. Dieser wird oft zusehen,dass weitere Probleme unter den Tisch gekehrt werden, um unnötig Arbeit zu vermeiden.Schließlich ist ein Gerichtsauftritt meistens schnell verdientes Geld! Das Engagement derAnwälte, wie Sie es immer wieder in den Gerichtsshows auf RTL oder SAT1 erleben, mitBetonung auf Show, hat nichts mit der Realität zu tun, die sieht meistens ganz düster aus!Vor Gericht sitzen die Anwälte meistens wie in der Kirche, sprich völlig ruhig und interessiertlauschend! Was soll denn da an Ergebnissen für Sie herauskommen? Dass die Anwälte unterder schwarzen Kutte keine Thrombosestrümpfe tragen, ist daher verwunderlich!15. Prozesse ohne AnwaltIn meiner Singlezeit sind mir Menschen begegnet, wenn auch die Ausnahmen, die Teileihrer Scheidung ohne Anwalt durchgezogen haben, z. B. unterhaltsrechtliche Angelegenheiten.Dies geht natürlich nur vor dem Amtsgericht mit der Einschränkung, keine Anträge stellen zukönnen, ab Landesgericht (bei Scheidungen Oberlandesgericht) wird es teuer aufgrund derabsoluten Anwaltspflicht. Auch besteht bei vielen familienrechtlichen Angelegenheiten vordem Amtsgericht mittlerweile Anwaltspflicht.Die Erfahrungen dieser Leute ohne Rechtsbeistand waren, genauso wie meine, durchweg gut,da die Richter verständnisvoll mit ihnen umgingen. Das heißt, Nachfragen bei Unverständniswurden freundlich beantwortet, und diese Einzelkämpfer waren nicht nur erfolgreich in denRechtsstreits, sondern haben noch einen Haufen Geld und Ärger dabei gespart.Ich gebe zu, die Gefahr, die eigenen Möglichkeiten dabei nicht immer voll auszuschöpfen,besteht zuweilen. Da nutzt auch die riesige Informationsquelle Internet nichts, wenn man nichtweiß, was einem so alles zusteht. Deswegen habe ich die an sich hervorragende Methode dieserFrauen verfeinert: Sammeln sie alle Fragen und Probleme und gehen damit zu einemErstberatungsgespräch, was maximal 190 Euro kosten darf, unabhängig, wie viele Stunden Sieden Anwalt löchern. Achtung: Seit dem 1.7.2006 gibt es keine festen Beratungsgebühren mehr,sie sind frei verhandelbar. Nutzen Sie das eiskalt aus, und wählen Sie unter den empfohlenen371


Juristen nicht gerade den teuersten! Siehe auch Tipps unter dem Punkt www.jurathek.de .Interessant ist auch das Internetportal http://www.frag-einen-anwalt.de , wo man für 30-50 €sehr respektable Antworten veröffentlicht werden zu Ihren Fragen, stellen diese Publikationendoch Reklame für die Kanzlei dar. Und wenn auch noch eine Unterhaltsberechnung ansteht,dann lassen sie die auch noch von ihm machen! Mit diesem Wissen können Sie eigene Briefeverfassen, oder sogar gelassen einen Gerichtstermin wahrnehmen. Und glauben Sie mir, IhreBerater werden sie zuvorkommend beraten, denn diese erhoffen sich natürlich ein Mandat.Lassen Sie die Anwälte ruhig in dieser Hoffnung, das steigert ihre Motivation und somitLeistung! Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder Fragen haben, dann nehmen Siesich einen anderen Anwalt für das Erstberatungsgespräch. Niemals einen Anwalt zweimalnehmen zum gleichen Thema, denn beim zweiten Mal gilt die 190 Euro Regelung nicht, dawird der Streitwert zugrunde gelegt, und dann wird es so richtig teuer! Überlegen Sie sich dieseTaktik gut, denn hätte ich diese angewandt, wäre ich bei knapp tausend Euro Scheidungskostengeblieben statt um die siebentausend bei den Angelegenheiten vor den Amtsgerichten!Allerdings besteht mittlerweile weitgehend Anwaltszwang bei familienrechtlichenAngelegenheiten, finden Sie also vorher heraus, ob Sie unbedingt einen Rechtsbeistandbenötigen!16. Die Rolle der KinderWenigstens ein Kind sollte bei Ihnen wohnen! Sie sparen eine Menge Geld. In meinemkonkreten Fall waren es mindestens 3000 € pro Jahr. Ich lebte in der ehelichen, fast leerenWohnung, zahlte aber für die leeren Zimmer ebenfalls genauso wie den Mietanteil der Kinderin der neuen Wohnung. Hätte ich ein Kind bei mir gehabt, so wäre der Kinderunterhalt statt ca.700 € etwa nur 150 € gewesen, denn die Ehefrau hätte für das bei mir lebende Kind auchUnterhalt bezahlen müssen, wenngleich aufgrund ihres niedrigeren Einkommens etwasweniger. Aber es ergeben sich noch einige andere Nebeneffekte. Der Streitwert wird beiUnterhaltsangelegenheiten drastisch reduziert und somit die Kosten des Verfahrens, da imStreitwert das bei ihnen wohnende Kind nicht auftaucht.Zweitens sind Kinder eine Art Schutzschild. Da ich keine bei mir hatte, konnte der Richter hartgegen mich entscheiden, schließlich wurde nur ich getroffen. Ebenfalls sinkt das Ansehen desallein lebenden Ehepartners, denn das soziale Umfeld muss wirklich annehmen, es handelt sichbei dem Alleinstehenden um einen Unmenschen. Naja, ist ja auch irgendwie logisch.Und wenn der Richter genauso denkt, was man ihm nicht verübeln kann, dann besteht dieGefahr von härteren Urteilen und Beschlüssen, was wiederum Geld kostet! Ein weiterer Effektist die einseitige Beeinflussung der Kinder. Wie oft werden diese aufgehetzt, als Waffe gegenden (ehemaligen) Ehepartner eingesetzt, was der Spiegel schon einmal als Titelthema hatte(„Die vaterlose Gesellschaft“, Heft 47, 1997). In meinem Fall hatte ich zeitweilig den Kontaktzu meinem Nachwuchs verloren. Und glauben Sie mir, plötzlich allein zu wohnen, inEinsamkeit zu versinken, ist eine Qual, die an den Wochenenden ihren Höhepunkt erreicht.Nun werden Sie sagen, Moment, ich habe doch schnell wieder eine Partnerin. Irrtum, daspassende zu finden, ist sehr schwierig, eine langjährige Sache, was mir viele Singles schonbestätigt haben! Grund hierfür dürfte das fortgeschrittene Alter sein, was die Ansprüchean den Partner deutlich steigen läßt. Vielleicht ist man auch durch die ganzen Ereignisse derScheidung im Kopf zu sehr blockiert.372


17. EhevertragWollen Sie tatsächlich unter diesem Familienunrecht heiraten, so schließen sie vorherunbedingt einen Ehevertrag vor einem Notar ab, was 2004 immerhin 30% der Heiratswilligengetan haben! Eheverträge sind generell statthaft, sofern diese nicht einseitig oder sittenwidrigsind. Beispiel: Sie besitzen mehrere Häuser, der Zugewinn umfasst nur wenige tausend Euro.Der BGH, also das höchste deutsche Gericht, lässt hierbei weitgehende Freiheiten bei denThemen nachehelichen Unterhalt und Zugewinn zu. Außerdem steht der BGH ganz klar zuEheverträgen, was wieder ein Fall im Sommer 2006 gezeigt hatte, bei dem der Ehevertrag einesZahnarztes vor dem BGH für gültig erklärt wurde. Sogar die Zeitungen berichteten darüber!Wichtigster Punkt des Vertrags muss der Ausschluss von nachehelichem Unterhalt sein,andernfalls zahlen Sie ggf. bis zum Lebensende, die Gründung einer neuen Lebensgemeinschaftist oft damit erschwert bis unmöglich. Zwar wird dieser durch das neueUnterhaltsrecht von 2008 ausgeschlossen, aber wer keine Lust auf Arbeit, einen auf psychischlabil spielt, ist dennoch unterhaltsberechtigt, so einfach ist das! Aber auch derZugewinnausgleich kann in gewissen Grenzen limitiert werden, bei Selbstständigen ein Muss,denn wer möchte schon z. B. seine als Vermögen anzurechnende Zahnarztpraxis verkaufen,oder generell formuliert Betriebsmittel, nur damit die Frau davon 50% bekommt? Da Sie eheinen Rechtsanwalt in der Funktion des Notars konsultieren müssen, nehmen Sie gleich einenrenommierten aus dem Familienrecht, der Ihnen so einen Vertrag entwirft! Allerdings muss ichdarauf hinweisen, dass gerne Eheverträge als einseitig von der Gegenseite eingestuft werden,und so manch ein Ehevertrag ist dann von den Gerichten für ungültig erklärt wurden. EinBeispiel dafür wäre, wenn ein Fußballprofi, millionenschwer, seine Frau „nur“ mit mehreren10.000 € abfinden will, egal ob diese überhaupt einen Schul- und Berufsabschluss hat. Einsolcher Ehevertrag wird mit Sicherheit wegen Einseitigkeit von jedem Deutschen Gerichtzerrissen! Im Grunde genommen ist diese Auffassung nicht falsch, denn ein Verzichtbegünstigt ja nur eine Seite, und wenn man nichts Gleichwertiges im Gegenzug dafür bietet,liegt Einseitigkeit vor. Nur wenn ich gleichwertigen Ersatz bieten muss, brauche ich keinenEhevertrag, da man im Falle einer Scheidung keine Kostenersparnis hat. Kurzum, einenabsoluten Schutz stellen diese Eheverträge nicht dar, stellen sogar ein erhebliches Risiko dar,insbesondere durch die sich dauernd ändernde Rechtssprechung. Was heute noch gültig ist,kann morgen nichtig sein! (z.B. BGH Urteil vom 9.7.2008). Man konnte mit salvatorischenKlauseln den Rest eines Ehevertrags retten, was seit dem Urteil nicht mehr funktioniert, wenndie Altersversorgung unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen wurde. Kein Anwalt wirdIhnen garantieren können, dass man auch zukünftig den Zugewinnausgleich oder dennachehelichen Unterhalt in einem gewissen Rahmen individuell gestalten kann. Da braucht sichnur die Rechtssprechung zu ändern, und Ihr Ehevertrag ist nicht mehr wert als eine RolleKlopapier! Gerade Begüterte oder Unternehmer setzen sich bei einer Eheschließung einergroßen Gefahr aus, dem finanziellen Ruin! Und ich frage wieder: Warum muss man unbedingtheiraten, stellt die Ehe doch das umfang- und folgereichste Rechtsgeschäft dar???Schließlich versucht dieser bankrotte Staat permanent, bei geschiedenen Ehepartner sich dieSozialhilfe zu ersparen, und stattdessen den ehemaligen, finanziell besser gestellten Ehepartnerdafür aufkommen zu lassen nach dem Motto: Den letzten beißen die Hunde, zahle du mal dieZeche, wir haben kein Geld! Schon allein aus diesem Grund ist der Staat doch regelrechtgezwungen, Eheverträge in ihrer Wirkung massiv einzuschränken! Der Gesetzgeber und dieObergerichte bauen dieses sogenannte Familienrecht weiter um, damit auch die letztenFluchtmöglichkeiten versperrt werden! Und wer unbedingt heiraten will und eine Lösungbenötigt, die nicht Ehevertrag bedeutet, dann kommt nur ein Ehepartner aus dem gleichenStand in Frage, siehe Kapitel „10. Frau mit solidem Beruf und aus gleichem Stand“373


18. WiderrufsrechtWenn Gerichtsverhandlungen anstehen, lassen Sie sich unbedingt ein Widerrufsrechteinräumen, auch wenn erst einmal ein Vergleich beschlossen wird. Nie Rechtsmittelverzichterklären! Als Zeitraum vereinbaren Sie z. B. zwei Wochen nach Zustellung des Urteils und desProtokolls. Anwälte lieben Vergleiche, ist es doch schnell verdientes Geld, StichwortVergleichsgebühr. Aber auch bei Richtern sind diese äußerst beliebt, diese tragen damit kaumVerantwortung, man hat schnell den Fall endlich vom Tisch und kann die Akten schließen, wasich bei den völlig überlasteten Gerichten noch verstehen kann. Ob Sie allerdings aber immerdabei gut wegkommen, daran besteht oft Zweifel! Ich habe dies Zeit genutzt, um im Internetzu recherchieren, wodurch ich Schaden von über 200.000 € (in Worten zweihunderttausend)verhindern konnte. Nehmen Sie das Protokoll und das Urteil und gehen damit zu einemanderen Anwalt, möglichst in einer anderen Stadt. Im Rahmen einer Erstberatung, die unter 190€ kostet, und deren Kosten man neuerdings (seit Juli 2006) frei festlegen darf, muss der Falluntersucht werden. Stellt sich hierbei heraus, der Beschluss oder das Urteil ist ungerechtfertigt,können Sie immer noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, und es wird dann in derRegel in der nächst höheren Instanz neu verhandelt. Nicht nur ich habe den Eindruck aufgrundeigener Erfahrungen und vielen Schilderungen von Lesern, viele Amtsgerichte nehmen es mitder Rechtssprechung der Obergerichte und Beweisen nicht so genau. Ich persönlich betrachtedie Amtsgerichte oft als experimentelle Spielwiese, wo die Richter viel Narrenfreiheit haben.Dann sollten Sie sofort zum OLG gehen, nicht lange rumfackeln, denn da sitzen Richter, dievorher Karriere gemacht haben als Amtsrichter, sprich bewährte Richter, denen ich auchentsprechendes Fachwissen und Ernsthaftigkeit zutraue.Auf jeden Fall vertrauen Sie nicht blind ihrem Anwalt, sondern holen sich noch eine andereMeinung ein. In der Industrie ist diese Verifizierung alltäglich, nennt man dort Reviews, beidenen zum Beispiel einzelne Abschnitte eines Projekts von mehreren Mitarbeitern näherbeleuchtet werden, nach dem Motto, viele Köpfe leisten mehr als einer, und man somit Fehlerin Entwicklungen rechtzeitig erkennt, bevor es beim Kunden teuer wird. Da Rechtsanwälte oftausgesprochene Einzelgänger oder Individualisten sind, wie es Anwalt Bah so treffendformulierte, ist natürlich dieser Schritt bei denen verhasst. Darum sollten sie es auch nichtihrem Rechtsbeistand auftischen, damit dieser Ihnen kein Vertrauensverlust vorwerfen kannund das Mandat niederlegt!19. Reduzierung des StreitwertsDie Kosten einer Scheidung und vieler anderen Rechtsstreits hängen fast ausschließlichvom Streitwert ab, und den müssen sie niedrig halten! Unter dem Thema Kindergeld habeich Ihnen schon eine Möglichkeit beschrieben. Da das Thema Streitwert wahrscheinlichdie wichtigste Angelegenheit überhaupt bei einem Rechtsstreit darstellt, muss ich hierzuunbedingt noch näher eingehen!Bedenken Sie immer bei einer Scheidung, sie haben mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu dreiFeinde! Sehen wir uns diesen worst case mal genauer an: Da ist vielleicht ihre Nochehefrau, diesie ausnehmen will nach Strich und Faden, hierbei bestens unterstützt von unseremFamilienrecht. Der Anwalt ihrer Gattin versucht ein möglich hohes Honorar zu erzielen. Erwird folglich probieren, den Streitwert zu steigern, indem er zum Beispiel völlig überhöhtenUnterhalt ausrechnet wie in meinem Fall geschehen. Nur können Sie jetzt einen klugenSchachzug machen, indem Sie den unstrittigen Betrag sofort zahlen. Nehmen wir an, dieserfordert 2000 €, während ihr eigener Rechtsbeistand auf 1500 € bei seinen Berechnungen374


kommt. Zahlen Sie nun diesen unstrittigen Betrag, dann beträgt der Streitwert 2000 € - 1500 €= 500 €. Also immer sofort bei einem Rechtsstreit, egal welcher Art, den unstrittigen Betragzahlen! Bei Unterhaltsangelegenheiten lässt sich dieses Beispiel leider nicht verwenden, dahierbei der endgültige Unterhalt mit 6 oder 12 multipliziert wird, egal, wie viel unstrittig vorherwar.Sollten Sie sich um eine Immobilie streiten, bei der es so richtig teuer wird, probieren Sie sichum jeden Preis mit ihrem Partner zu einigen! Nehmen wir an, es handelt sich hierbei umein Zehnfamilienhaus, Wert eine Millionen Euro. Streiten Sie sich nun um dieses Haus, so fälltpro Anwalt eine Gebühr von mind. 20.000 € an, Vergleich vorausgesetzt. Dann bleibt oft nurnoch der Verkauf des Hauses übrig, der je nach Marktlage sogar mit Verlust enden kann,nämlich wenn die Immobilie verscherbelt werden muss. Darum probieren Sie sich gütlich mitIhrem Partner zu einigen, machen Sie ihm die Kostenlawine bei einem Rechtsstreit klar! Wennsich zwei streiten, freut sich der dritte, sagt ein bekanntes Sprichwort, und dieser Dritte heißtRechtsanwalt.Aber zurück zu ihren drei Feinden, einer fehlt noch. Hierbei handelt es sich um Ihren eigenenAnwalt, denn dieser wird Ihnen in den seltensten Fällen Tipps zur Kostenreduzierung geben,sprich Reduzierung des Streitwerts. Darüber hinaus wird er auch oft probieren, zusätzlicheGerichtsverfahren anzustreben, weil er nur hierbei richtig gut verdient, egal ob Sie gewinnenoder verlieren! Und er wird Ihnen immer zum Vergleich raten, weil dann für ihn Weihnachtenund Geburtstag zugleich ist dank der üppigen Vergleichsgebühr. Im obigen Beispiel mit demHaus etwa 7.000 €. Auf jeden Fall kann eine gütliche Einigung mit ihrem Partner unterAusschluss der Anwälte die Kostenlawine vermeiden.20. Reduzierung der VerfahrensdauerBeliebt ist bei Anwälten die Prozessverschleppung. Da kann eine Scheidung locker5 Jahre und länger dauern, 10 Jahre bei dieser hilflosen Justiz sind überhaupt kein Problem! Inder Zeit zahlen Sie trotz neuem Unterhaltsrecht Trennungsunterhalt an ihre Frau, wobeigleichzeitig Anwalts- und Gerichtsgebühren in erheblichem Ausmaß anfallen. Meistens kannman eine Scheidung nur durch Schaffung von fiktiven Problemen in die Länge ziehen, wasaber bedeutet, es werden Verleumdungen, falsche Verdächtigungen und Betrugsversuche amlaufenden Band ausgedacht. Anwälte des Familienrechts sehen diese kriminellen Betätigungensehr locker, so etwa auch meine ansonsten korrekte Koryphäe Dr. Km. Das mag daran liegen,dass sie sich als Familienrechtler im Strafrecht kaum auskennen, zweitens solche Handlungenfür sie Alltag darstellen, drittens die Sache finanziell sehr lukrativ ist, schließlich ist jede Formdes Geldverdienens willkommen. Wenn man einen sehr aussichtsreichen Fall vertritt, dann aberdurch Verleumdungen und Gerüchte der Richter zum Vergleich gedrängt wird aufgrund dernun aufkommenden Unsicherheit bei ihm, fallen zusätzlich Vergleichsgebühren an, die immereinen sehr lukrativen Zusatzverdienst darstellen.Aber genau hier kann man diese kriminellen Elemente theoretisch ausbremsen, indem mansofort Strafanzeige stellt, womit dann die betroffenen Anwälte auf einmal um ihre Existenzkämpfen, vom Jäger zum Gejagten werden, und folglich sich wahrscheinlich zukünftig hüten,auf dieser kriminellen Ebene weiter zu operieren. Da aber dann nur noch mit legalen Mittelngekämpft werden kann, reduzieren sich ihre Scheidungsdauer, Chancen und Kosten erheblich.Zwar kann es wie bei mir passieren, dass Ihre Strafanzeige mangels öffentlichem Interesseabgelehnt wird, dennoch wäre selbst in diesem Fall der kriminelle Anwalt vorgewarnt und wirdsich überlegen, ob sich weitere kriminelle Versuche lohnen. Um eine Strafanzeige aufzugeben375


enötigen Sie keinen Anwalt, auch wenn in einem späteren Verfahren ein solcher ratsam seinkönnte. Über die Kosten brauchen Sie sich dann keine Gedanken machen, ein Strafverfahren zuverlieren dürfte die Seltenheit sein, weshalb dann der angeklagte Anwalt alles zahlen muss. Aufjeden Fall sollten Sie parallel zur Strafanzeige auch ein standesrechtliches Verfahren bei derdafür zuständigen Anwaltskammer starten, dort auch die anhängige Strafanzeige erwähnen,was dem Fall besondere Brisanz verleiht. Bekanntlich scheuen Anwälte ein standesrechtlichesVerfahren wie der Teufel das Weihwasser, da es sich hierbei um eine Art juristischenExorzismus handelt.Wesentlich erfolgreicher dürfte die nachfolgende, von mir leider erst spät erfundene und nichtausgetestete Methode sein, um Verleumdungen und somit die Prozessverschleppung zustoppen: Gehen Sie in ihrem Schriftsatz nicht auf diese fiktiven Probleme,Prozessbetrugsversuche und Verleumdungen ein, besorgen sich aber auf jeden Fall schon malGegenbeweise! Erbitten Sie einen Termin beim Gericht, bei dem ihr Gegner unter Eidvernommen werden soll! Die andere Partei wird sich davor hüten und sofort dieses unfaireVerhalten einstellen müssen, denn bei Falschaussage ist Gefängnis garantiert, wenn auchmeistens auf Bewährung. Aber auf jeden Fall ist ihr Gegner dann vorbestraft, und dieStaatsanwaltschaft muss bei eidesstattlicher Falschaussage handeln, hier gibt es keinenInterpretationsspielraum oder gar Verständnis! Insbesondere dürfte auch dieWahrscheinlichkeit hoch sein, den Erfinder der Falschaussagen zu entlarven, denn welchernichtsenile Mandant macht zugunsten seines Anwalts eine eidesstattliche Falschaussage? Dawerden schnell Sätze fallen wie: Das haben Si sich doch ausgedacht….“. Und wenn der Anwaltals Übeltäter entlarvt wurde, dann droht sein berufliches Ende!Anbei noch eine kurze Liste der Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch (STGB) über diehäufigsten Straftaten, die in einer Scheidung gerne begangen werden. Checken Sie Ihren Fallanhand dieser Paragraphen und gehen Sie dann gegen die Täter entsprechend hart vor:§ 187 StGBVerleumdung, Vierzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oderverbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigenoder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mitGeldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 263Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zuverschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oderdurch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mitFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.Siehe auch §138 ZPO§ 138 ZPOErklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen übertatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.§ 164Falsche Verdächtigung(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme vonAnzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wisseneiner rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, einbehördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauernzu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oderöffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt,376


die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführenoder fortdauern zu lassen.21. ZeugenVersuchen Sie möglichst Zeugen zu vermeiden, da hoher Risikofaktor, wenn regelmäßige oderkomplexe Vorgänge beobachtet werden sollen. Mieten Sie sich einen Detektiv, auch wenndieser sehr teuer ist, aber diese Kosten muss im Endeffekt der Überführte bezahlen. NormaleZeugen können sehr oft keine genauen Aussagen liefern, so dass letztere dann wertlos sind undIhnen einen gewaltigen Schaden zufügen können. Zwar kann man mit eng befreundetenZeugen die Aussagen üben (ist unzulässig!), jedoch wirken diese dann oft unglaubwürdig durchdie hohe Präzision ihrer Formulierungen oder durch den hohen Zeitaufwand, den sie in ihreBeobachtungen gesteckt haben. Eine Beeinflussung von nicht befreundeten Zeugen ist sehrgefährlich, denn wenn dies heraus kommt, dann können Strafverfahren die Folge sein!Ebenso ist es sinnlos, Zeugen zu benennen, die mit dem Gegner Kontakt haben. Dieseverweigern regelrecht die Aussage, indem sie angeblich nichts mitbekommen haben. AuchRentner halte ich als Zeugen für oft ungeeignet, weisen diese doch einen extremen Respekt bisAngst gegenüber der mächtigen Justiz auf, so meine Erfahrungen.Verbesserungsvorschläge an den StaatFehlende ReformenEs muss eine Gesetzgebung her, die den Selbstbedienungsladen Scheidung endlichdicht macht! Im Gesundheitswesen existieren schließlich mittlerweile auch finanzielleBegrenzungen, da wird weitgehend nach Aufwand abgerechnet und nicht nach Streitwert.Vorbei sind auch da die Zeiten, als die Krankenkassen Blankoschecks ausstellten.Und genau dieses Abrechnen nach erbrachter Leistung, nach Aufwand, wird in fast allenBerufen angewendet. Wenn Sie an einer Tankstelle einen Scheinwerfer an ihrem Autowechseln lassen, kann der Wechsel an einem Mercedes der S Klasse nicht ein Mehrfachesgegenüber Arbeiten an einem Golf kosten, nur weil der Daimler wesentlich teurer ist.Hier müssen Limitierungen geschaffen werden, die die Kosten einer Scheidung auferträgliche Maße begrenzen. Schließlich kann nicht der Insolvenzverwalter das Ende einerScheidung bedeuten, denn Fakt ist, viele Geschiedene landen bei der Sozialhilfe. Natürlichwird die starke Lobby der Juristen solchen Begrenzungen heftig kritisieren, werdenExistenzängste äußern, was man aber getrost ignorieren kann. Ebenso kann es nicht sein, derWohlhabendere wird bei der Scheidung so zur Ader gelassen, so dass bei ihm an einemstandesgemäßen Lebensstandard nicht mehr zu denken ist. Als noch bis 1976 dasVerschuldungsprinzip regierte, wurde nur Unterhalt an den Ehepartner bezahlt, wenn manschuld am Scheitern der Ehe war! Heute reicht es aus, die Ehe ist zerrüttet(Zerrüttungsprinzip), und der finanziell besser Gestellte muss zahlen in Form von Unterhalt.Schließlich gibt es auch keine Gesetze außerhalb des Familienrechts, nach denen derGeschädigte den Schaden bezahlen muss, nur weil er vermögender ist. Der Hintergrund ist klar:Sollte die Exehefrau ein Sozialhilfefall werden, so will der Staat nicht die Kosten übernehmen,er schiebt sie auf den letzten Ehemann ab nach dem bekannten Sprichwort: “Den letzten beißendie Hunde“. Und nach diesem Gesichtspunkt urteilen auch die Richter, immer im Hinterkopf377


ehaltend, die Frau darf kein Sozialhilfefall werden. Was dann für Fehlurteile herauskommen,ist doch völlig logisch, die sind quasi vorprogrammiert!Mein Vater hatte mal den witzigen, aber dennoch absolut realistischen Vergleich gebracht,wenn im Verkehrsrecht genauso geurteilt wird wie im Familienrecht , also es egal ist, wer denSchaden beim Unfall verursacht, sondern der Schaden gemäß den Einkommensverhältnissender Unfallbeteiligten beglichen wird, dann würde keiner sich mehr ein Auto leisten können, eswäre unbezahlbar da zu risikoreich. Ob unsere Gesetzgebung eines Tages das Verkehrsrechtgenauso „revolutioniert“ wie das Familienrecht? In dieser Bananenrepublik halte ichinzwischen alles für möglich!Und mit welchem Recht zahlt man nach den Unterhaltsrecht bis 2007 bis zum LebensendeUnterhalt an den ehemaligen Ehepartner, meistens Frauen, wenn Einkommensunterschiedebestehen? Abraham Lincoln hatte 1862 in Amerika die Sklaverei abgeschafft, eine weiseEntscheidung, die sich recht schnell verbreitet hat in der restlichen Welt. Allerdings interessiertes unserem Familienrecht nicht, hier muss der Besserverdienende u. U. bis zum Lebensendezahlen, was ich als moderne Sklaverei bezeichne. Und wenn sein Einkommen, sprich seinewirtschaftliche Leistung sinkt, wird die Peitsche namens Familiengericht geschwungen, indemman u. U. ein fiktives Einkommen dann gerne zu Grunde legt, die Richter nennen diesen Trickauch Erwerbobliegenheitsverletzung, sprich der Unterhaltszahler wird unter Umständen bis zurSelbstbehaltsgrenze, auch Armutsgrenze genannt, gedrückt, so dass nun sein finanziellerÜberlebenskampf beginnt. Natürlich achtet man peinlich genau darauf, der Zahlendedarf nicht unter diese Grenze von ca. 900 € geraten (Arbeitslose zirka 700 €), die Armutsgrenzereicht als unterste Stufe des sozialen Falls aus. Hier bei spielt es keine Rolle, was das Opferberuflich macht, ein standesgemäßes Leben steht ihm nicht mehr zu! Ich lehne mich mal alsNichtjurist absichtlich weit aus dem Fenster: Wenn man durch diese lebenslangenUnterhaltszahlungen selber im sozialen Stand weit fällt, so wird doch die Würde des Menschenhierbei angetastet. Er muss hierbei sogar alles offen legen, sogar seine persönlichsten Dingewie Einkommen, Vermögensverhältnisse, etc., ein weiterer Angriff auf die Würde und auf dasPersönlichkeitsrecht. Ist diese aber nicht unantastbar laut Grundgesetz? Ich persönlich habe dasGefühl hierbei, unser Familienrecht steht weit darüber, Menschenrechte werden regelrechtgetreten. Nicht umsonst haben sich schon EU Kommissionen im Juni 2007 des EuropäischenParlaments in Brüssel mit unserem Familienrecht beschäftigt, als es um die Praktiken derJugendämter bei den vielen Kindesentziehungen und den Umgangsboykotts ging, die alle vonunserem Familienrecht bestens unterstützt wurden. Dabei stellte die Kommission Verstößengegen Deutsches Recht, gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, gegen dieEuropäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten fest! Auchwurden auf die zahlreichen Verurteilungen der BRD durch den Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte hingewiesen, was die deutschen Gerichte bisher überhaupt nicht interessierte!Und wenn ich mir die zahlreichen und verzweifelten Hilferufe der Väter im Internet ansehe,etwa bei “ http://www.vaeter-aktuell.de“, die ihre eigenen leiblichen Kinder noch nicht einmalsehen dürfen, und denen die Staatsanwaltschaft ohne jegliches Verfahren die Interseite dichtgemacht hatte, dann kann einem nur Angst und Bange werden, wie es hier in der BRD mit demRecht so aussieht! Da kann ich mich nur fragen, wann mein Internetauftritt geschlossen wird.Aber in diesem Fall würde ich über das Torrent- und Emule-Netzwerk weitermachen! Abersehr imposant, die Kreuzzüge des deutschen Familienrechts zu erleben, die mich an dieKreuzzüge des Mittelalters erinnern, bei denen eine „Philosophie“ (Religion) ohne jeglicheRücksicht auf die Menschen durchgezogen wurde.Nachdem wir also nach diesem Kurzausflug einiges über das internationale Ansehen desdeutschen „Familienrechts“ erfahren haben, wieder zurück zum Unterhalt. Dieser nach oben378


unbegrenzte nacheheliche- oder Trennungsunterhalt schafft auch genug Potential zumMissbrauch, ja, stiftet sogar dazu an! Folgendes Beispiel hierzu aus der Praxis, denn solcheFälle gibt es oft genug: Ein selbstständiger Arzt lässt sich scheiden, seine Frau warmeinetwegen Arzthelferin oder Kauffrau. Der Mann darf bis zum Lebensende oder, was nachdem neuen Unterhaltsrecht von 2008 wahrscheinlicher ist, zumindest einige Jahre monatlicheBeträge ab dreitausend Euro aufwärts zahlen, vorausgesetzt sie hat überhaupt Lust zumarbeiten, macht keinen auf psychisch labil! Seine Exfrau steigt in dieser Zeit finanziell auf zumChefarzt. Man kann es der Begünstigten nicht für übel nehmen, wenn sie keine Lust zumarbeiten mehr verspürt, sie hat es bei solchen Unterhaltszahlungen gar nicht nötig zu arbeiten!Der Autor ist so ehrlich und gesteht, wenn er monatliche Zahlungen von 1500 € aufwärtsbekäme, würde er sich lieber seinen zahlreichen Hobbies widmen statt seinem Beruf!Und wenn ich meistens von den Frauen spreche, die unterhaltsberechtigt sind, selten Männer,Statistiken gibt es hierüber angeblich nicht, liegt das an meinen Erfahrungen. So habe ich imZeitraum von Anfang 2004 – Anfang 2010 etwa mindestens 50 Frauen in Singlebörsen undChats kennen gelernt, alles Geschiedene. Ganze zwei (!!) Damen, also lächerliche 4 %, warendarunter, die an ihren Mann Unterhalt oder Rentenanwartschaften zahlen mussten. Auch wenndas keine repräsentative Statistik ist, so halte ich es für extrem wahrscheinlich, dass derProzentsatz der unterhaltsberechtigten Männer deutlich einstellig ist!Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben es auch geschafft, dass immer wenigerPaare heiraten, geschweige Kinder in die Welt setzen, mit der Konsequenz, die Deutschenwerden in ihrem eigenen Land ab ca. 2035 die Minderheit darstellen! Anders ausgedrückt, eineGesetzgebung und Rechtsprechung, die in vielen Fällen bei Scheidung dem Besserverdiener andie Existenzgrenze treibt, in dem er jahrelang zahlen muss, ihm ein weiteres standesgemäßesLeben verwehrt, sind auch ein Grund für die Ängste vor der Ehe und vor Kindern. GeradeKinder werden von den Frauen oft als Schutzschild benutzt, nicht arbeiten gehen zu müssen,und das ganze wird durch unser Familienrecht auch noch abgesegnet! Was zwei Weltkriegenicht geschafft haben, nämlich das deutsche Volk auszurotten, schafft unser Familienrechtmühelos, denn Ehe und Kinder kann man sich dadurch kaum noch leisten und wir sterben aus.Die RichterImmer wieder auffallend ist das Verhalten unserer Familienrichter, die oft nur genau nachGesetz und schon vorhandenen Urteilen entscheiden, schematisch und formal, als wenn sie amFließband sitzen und eine stupide Arbeit verrichten. Egal, ob diese Handlung z. B. denUntergang des Unterhaltpflichtigen einleitet, sie werden zu den Henkern des Familienrechtsdegradiert durch dieses ungerechte Familienrecht und ihrem selbst verschuldeten sturem undmechanischem Verhalten. Es fehlt ganz klar das angepasste Handeln auf den individuellen Fall,der Mut zu völlig neuen Wegen. Sehr oft gilt das Titanic Prinzip, wie es ein renommierterAnwalt in der Talkshow von Jürgen Fliege formuliert hat: „Frauen und Kinder in dieRettungsboote, die Männer bleiben auf dem sinkenden Schiff“. Hier machen es sich die Richteroft sehr leicht, indem man stur Gesetzestexte oder vorhandene Rechtssprechung anwendet.Genau die gleiche starre Haltung hatten die Richter auch im Nationalsozialismus und im DDRRegime. Als sie nach dieser Zeit zur Rechenschaft gezogen wurden, war ihre Begründung, siewären nur Befehlsempfänger gewesen, und hätten folglich so handeln müssen aufgrund derVorgaben. Und meistens kamen sie völlig schadlos davon, stiegen sogar zum Ministerpräsidentenauf, aber nicht in der Bananenrepublik Umba Umba, sondern z. B. in BadenWürttemberg. Ich spreche von Hans Filbinger, der als Marinerichter zig Todesurteile zu379


verantworten hatte, alles im Namen des Führers.Hierbei dürfte die Angst um die Verantwortung oder Risiko der Grund sein, rein nach Gesetzoder gängiger Rechtssprechung schematisch zu urteilen ist der sicherste und bequemste Weg,nur so trägt man möglichst wenig Verantwortung. Allerdings dürfte der Handlungsspielraumder Richter auch teilweise eingeschränkt sein, und ich bin mir sicher, einige haben mit einemschlechten Gewissen zu kämpfen, wenn sie jemanden zur lebenslangen Armut verurteilen. Hierwiederholt sich die Geschichte: Im Naziregime wurde unter dem Deckmantel des RechtsMenschen die physische Existenz genommen, war alles rechtlich abgesegnet. Heute ist esähnlich, denn die zerstörte lebenslange finanzielle Existenz wird durch unser Familienrechtmassiv gestützt. Nur früher hieß es Sieg heil, heute dagegen im Namen des Volkes!Apropos Verantwortung: Es kann nicht sein, dass Richter bei ruinösen Skandalurteilen inkeinster Weise zur Verantwortung gezogen werden können, stattdessen sogar vom Grundgesetzund dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschützt werden. Durch diese garantierte Narrenfreiheitunserer Staatsdiener wird doch die Verantwortungslosigkeit regelrecht gefördert. JeglicheEthik, Zwang zum gründlichen Arbeiten werden doch regelrecht unterdrückt. Wenn manRichter bei Fehlurteilen zivilrechtlich zur Kasse bitten könnte, ich meine hier nicht dieStaatskasse, sondern die eigene Geldbörse, dann würde jeder dieser Staatsdiener sorgfältigarbeiten, alle rechtlichen Möglichkeiten ausloten, und wir hätten endlich wieder eineRechtskultur statt einen juristischen Saustall!Mit welchem Recht sind Staatsdiener unangreifbar? Sind die heilig? So heilig, dass selbstpädophile Staatsanwälte geschützt werden (Focus Nr. 18/2010, Seiten 38-39)? Jeder Arbeiterund Angestellter wird bei Fehlern zur Rechenschaft gezogen, was schnell zu Abmahnungenund in Wiederholungsfällen zu Kündigungen führen kann, in manchen Fällen sogar zuSchadensersatzforderungen.Das SteuersystemWenn Sie in Scheidung leben oder schon geschieden sind, kommen Sie in die Lohnsteuerklasse1, die in meinem Fall über 500 Euro weniger netto bedeutete. Meine Unterhaltszahlungen anzwei Kinder und Ehefrau interessiert dem Gesetzgeber überhaupt nicht, man wird eingestuftwie ein Single, der nie eine Familie hatte. Eine weitere finanzielle Talfahrt ist damitvorprogrammiert. Natürlich werden Sie jetzt sagen, beide Ehepartner erhalten je ein Kind aufder Steuerkarte, was mehr Netto bedeutet. Stimmt, von diesem Geld können Sie mitdem Kind mal eine Pizza essen gehen, zu viel mehr reicht es nicht. Und bei einerEinkommenssteuererklärung können Sie den Kinderunterhalt nicht absetzen!Lediglich den Unterhalt Ihrer Frau können Sie durch Anlage U etwas kompensieren,einen Teil Unterhaltes bekommen Sie theoretisch zurück, vorausgesetzt, sie sind inLST Klasse 1, und der Unterhaltsberechtigte gerät durch den Unterhalt nicht in eineProgressionslinie! In meinem Fall blieben von den 40% zurückerstattetem Geld noch 10%übrig! Diese Rückerstattung wird übrigens zu Ihrem Einkommen addiert, so dass sie davonmeistens einen höheren Kinderunterhalt zahlen, wenn sie dadurch in eine andere Grupperutschen, und anschließend bekommt der (ehemalige) Ehegatte noch 3/7 davon ab.Das bedeutet, Sie ernähren eine Familie in dieser Lohnsteuerklasse, sprich, haben Ausgabenwie in der Ehe, werden aber wie ein Single ohne Kinder besteuert, eine tolle Logik undSteuergerechtigkeit!380


Den Höhepunkt aber erleben Sie, wenn Sie zum letzten mal gemeinsam mit dem Ehegatten sichveranlagen, sprich, eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung machen. Wenn derUnterhaltszahler in Klasse 3 war, so kann er die enormen Unterhaltszahlungen an denUnterhaltsempfänger nicht steuerlich absetzen. Die Steuergesetze rechtfertigen dies, da dieLST Klasse 3 schon Steuervorteile bringt. Das stimmt zwar, nur fangen diese Nettovorteile dieMehrausgaben nicht auf. Trotz dieser so tollen Besteuerung hatte ich jeden Monat ein Minus!Mittlerweile kann ich die vielen Heiratsunwilligen verstehen, denn geht die Ehe schief, dann istdas finanzielle Unglück vorprogrammiert, garantiert, denn oft endet man als lebens- oderzumindest jahrelanger Unterhaltssklave!Fehlende Dynamik bei TitelnRegelrecht starr ist unser Rechtssystem bei vorhandenen Titeln. Da spielt es keine Rolle, obman arbeitslos oder sogar berufsunfähig wird, der Unterhalt muss erst einmal weiterhin bezahltwerden aufgrund eines vorhandenen Titels. Ob man das kann, spielt keine Rolle. Okay,eventuell kann PKH beantragt werden, aber auch nur wenn die Arbeitslosenhilfe oderBerufsunfähigkeitsrente nicht zu hoch ist. Auf jeden Fall zahlt man erst einmal weiter seinenUnterhalt bis der Titel abgeändert ist. Ob der Unterhaltspflichtige hierbei finanziell kollabiert,sein Konto gesperrt wird, da völlig überzogen, das interessiert keinem. Ob derUnterhaltsempfänger mittlerweile sogar als Fußballmillionär in der Bundesliga spielt, ist auchvöllig egal, es muss halt weiter gezahlt werden bis zur Abänderung, und die kann Jahre dauern,wie man in meinem Fall sieht. Titel ist Titel, so einfach, es lebe die Bürokratie, die Starrheit!Das gleiche Szenario stellt sich bei Kindern, die ihre Lehre erfolgreich beendet haben. Auchhier darf nicht einfach der Unterhalt gestrichen werden. Die starke Lobby der Anwälte hatschon dafür gesorgt, dass in jeder Situation der Rubel rollt. Und genau hier muss der Staat ran.Titel dürfen nicht starr sein, außergewöhnliche Umstände müssen zu einer sofortigen Änderungder Bestimmungen in einem Titel führen, gerne auch vorläufig. Gleichzeitig muss auch derStart der teuren Abänderungsmaschinerie verhindert werden, oder diese muss bezahlbargemacht werden!ProzessverschleppungenBekanntlich sind in der zivilen Prozessordung, kurz ZPO genannt, viele Spielregeln füreinen ziviles Verfahren festgelegt. Selbst der Formalismus ist bei Klagen genau beschrieben,nämlich was enthalten sein muss. Aber an der Stelle ist schon Schluss, denn man darfvöllig senile Klagen in beliebigen Mengen hintereinander los lassen, nennen sich dannWiderklagen. Auf den Inhalt wird qualitativ überhaupt kein Wert gelegt. Da darf mitWiederholungen, fiktiven Problemen, unsubstantiierten Behauptungen, Widersprüchen,Verleumdungen und wirren Aussagen gearbeitet werden. Der Richter ist dennoch verpflichtet,sich mit so etwas abzugeben, was natürlich ein gerade laufendes Verfahren der selben Parteienverzögert. Mit solchen Widerklagen, aber auch Anträgen kann man Prozessverschleppungen inbeliebigem Maße bewirken. Die eh schon völlig unterbesetzte Justiz bricht dadurcharbeitsmäßig völlig zusammen. Ich hätte Verständnis, wenn die Gerichte genug Personalhätten, was aufgrund der Juristenplage auf dem Arbeitsmarkt (Stand 2009) auch möglich wäre.Allerdings ist Deutschland so bankrott, dass auch in der Justiz auf Teufel komm raus gespartwird. Folglich sollte man Regeln in der ZPO einführen, die solche inhaltlich minderwertigenSchriftsätze als gegenstandslos betrachten, und solche Klagen sofort abweisen. Auch solltenWiderklagen erst nach abgeschlossen Verfahren möglich sein. Nicht nur die Arbeitslast der381


Gerichte würde somit reduziert, auch die Richter würden geschont, denn wenn diese sichregelmäßig mit senilen Schreiben befassen müssen, das muss doch irgendwie abfärben, dieweniger hart gesottenen Justizangestellten müssen doch selber mit der Zeit einen an derKlatsche bekommen. Das wäre beim Autor mit Sicherheit nicht anders! Insofern muss ich jetztendlich mal unsere Richterin A in Schutz nehmen. Vielleicht sind ihre vielen Witze eine ArtSchutz gegen Depressionen, herrscht doch bekanntlich Alkoholverbot in den Gerichten, undKiffen ist dort auch verboten!Ebenfalls sollte man auch Antragsfristen einführen. Ist der Zeitpunkt überschritten, kann manmit neuen Anträgen nicht mehr die Prozessdauer verlängern. Oder man gibt nur begründetenAnträgen statt und weist aus Spekulationen bestehende, wirre sofort ab. Auch hierdurch kannman die Arbeitslast der Justiz reduzieren und Verfahren erheblich beschleunigen!Das UnterhaltsrechtHinweis: Nachfolgend beziehe ich mich zunächst auf das Unterhaltsrecht bis 2007!Die Krönung unseres Familienrechts stellt mit Abstand das Thema Unterhalt dar.Wird man geschieden, selbst nach nur drei Jahren Ehe, so hat der finanziell schlechter stehendeEhepartner Anspruch auf eine lebenslange Fortsetzung des Lebensstandards, wie er zur Zeitder Scheidung herrschte. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der schlechter gestellteExehepartner, meistens die Frau, selber genug verdient, so dass hier keine Bedürftigkeitvorliegt! Eine Einkommensdifferenz reicht aus, und schon hat der weniger verdienendeAnrecht auf 3/7 der Differenz, wobei aber genauestens darauf geachtet wird, dass dieEinkommensverhältnisse sich seit der Scheidung nicht verschlechtert haben. Ergeben sichdiesbezüglich Verschlechterungen, oder wurden diese selber herbeigeführt, z. B. durchberufliche Veränderungen, was man auch sehr gerne Erwerbsobliegenheitsverletzung nennt,so dient das bisherige Gehalt weiterhin als Grundlage, man spricht auch von einem fiktivenEinkommen. Das bedeutet, der Unterhaltsverpflichtete muss mehr zahlen, als er kann. Erst beider Selbstbehaltgrenze, die im günstigsten Fall bei 890 € (Arbeitslose ca. 700 €) liegt, hört mandann auf, ihn auszunehmen. Zwar hat laut Grundgesetz jeder das Recht auf freie Entfaltung derPersönlichkeit, etwa Berufswahl, wobei aber die Unterhaltspflichtigen von dem Grundgesetzgrundsätzlich ausgenommen sind, sie sind nur Unterhaltssklaven und haben nur ein Recht:Zahlen bis zum Lebensende, egal ob sie es können oder nicht!Aber das Familienrecht hat einige Freiheiten des Grundgesetzes abgeschafft so wie die Nazisdie Menschenrechte. Teilweise komme ich zur Überzeugung, dass das nationalsozialistischeRecht auch nicht wesentlich schlimmer war als unser Familienrecht, denn beide„Rechtsformen“ zerstören die menschliche Existenz, Freiheiten. Zu viele Opfer kenne ichmittlerweile, die zu dieser gewagten Überzeugung führen! Hier wäre wirklich mal Arbeit fürdas Bundesverfassungsgericht angesagt.Aber zurück zum Unterhaltsunrecht. Lebt der Unterhaltsverpflichtete aber schon mit einerneuen Lebenspartnerin zusammen, um durch den gemeinsamen Hausstand Geld zu sparenzwecks finanziellem Überleben, ohne dass es sich hierbei um eine Ehe handeln muss, setzt mandie Selbstbehaltsgrenze noch tiefer, etwa um 10%-30%, so dass man im 600 € BereichSelbstbehalt landet. Schließlich sagen sich die Richter, der Haushalt wird von den beidenLebenspartnern finanziert, folglich hat der Unterhaltsverpflichtete weniger Ausgaben, alsokann man ihm noch tiefer in die Taschen greifen. Und wenn der neue Partner mehr Geld hat als382


der Unterhaltssklave, so ist ersterer verpflichtet, dem Unterhaltszahlenden ein Taschengeld zugeben, was dem Einkommen hinzu addiert wird, womit der neue Lebenspartner also auch nochindirekt für den Unterhaltsempfänger aufkommt! Dies ist kein Witz, sondern ein BGH Urteilvon 2003, wird auch Hausmannurteil genannt, in dem es heißt, der neue Partner muss denLebensbedarf des Unterhaltspflichtigen decken, damit dieser Unterhalt zahlen kann. Und hierliegt noch eine ganz andere Gefahr begraben: Welche finanziell gesunde Frau wird sich mit soeinem armen Unterhaltssklaven abgeben? Dieser gerät somit in eine gesellschaftliche Isolation,sich in Armut befindend, auch soziale Unterschicht genannt und ist dann isoliert. Man kann mitseinem Lebenspartner folglich nicht zusammen ziehen, um diesen nicht in den Strudel derAusnehmerei zu verwickeln. Also ist ein Leben in Einsamkeit vorgeschrieben. Hier muss manwirklich prüfen, ob es sich lohnt, Deutschland für immer zu verlassen, möglichst außerhalb derEU. Insbesondere könnte ich mir vorstellen, kein Gastland in Übersee schreibt einem vor, wieviel man zu verdienen hat, hier besteht dann tatsächlich das Grundrecht auf freie Entfaltung.Man arbeitet gerade so viel, dass man das Einkommen des Unterhaltsberechtigten geradeerreicht, nicht mehr, folglich gibt es keinen Aufstockungsunterhalt. Ebenfalls glaube ich kaum,dass man ausgeliefert wird aufgrund von beruflichen oder finanziellen Veränderungen, hierdürfte das „Recht“ der BRD nicht mehr wirksam sein trotz Rechtshilfeabkommen.Und kann der Unterhaltspflichtige nun bei einem unterstellten fiktiven Einkommen odergenerell nicht mehr den ganzen Unterhalten für den Expartner aufbringen, so haben sich derGesetzgeber und auch die Gerichte eine Menge Sanktionen ausgedacht gegen den finanziellkollabierenden Unterhaltspflichtigen. Einfachste Maßnahmen sind die Pfändungen imHaushalt, Gehaltspfändung, aber auch Kontopfändung bis zur Dispositionskreditgrenze sindsehr beliebt. Wenn das Opfer noch nie ein überzogenes Konto bisher hatte, so wird es nun amLimit stehen, und der gepfändete Unterhaltspflichtige kann sich Gedanken machen, wovon erseine Miete zahlt, wovon er einkaufen geht. Dieses Opfer wird somit regelrecht in diekriminelle Szene getrieben, mit nur einem Ziel, zu überleben, das nennt man auchSelbsterhaltungstrieb! Auch die Beugehaft ist ein beliebtes Mittel, um jemanden zur Zahlungzu drängen, selbst wenn er zahlungsunfähig ist durch die bisherigen Unterhaltszahlungen. Dereinzige Schutz ist dann der Offenbarungseid, Privatinsolvenz, auch wenn diese Maßnahmenerhebliche berufliche Konsequenzen haben können. Und wenn der Unterhaltspflichtige einesTages stirbt, so muss natürlich der Unterhaltsberechtigte keinen sinkenden Lebensstandardbefürchten, schließlich kann man dann die Erben zur Kasse bitten! Und das schöne ist,Unterhaltsforderungen verjähren erst nach 30 Jahren, also den Fluch Unterhalt werden Sie auchdurch Tricks wie zeitliche Verschleppung nicht los!Auch wenn es in Sachen Scheidung nur wenige Statistiken gibt, ist auch vielleicht besser,so steht aber fest, dass Überschuldung, sprich Armut in 23% der Fälle (19% in den neuenBundesländer) durch Scheidung hervorgerufen wird. Bei so einem Familienrecht muss mansich wirklich überlegen, ob man heiratet, um nicht als lebenslanger Unterhaltssklave zu enden.Schließlich stehen hierfür die Chancen bei einer Scheidungsquote von über 33% beängstigendgut. Gerade dieses Familienunrecht dürfte ein wesentlicher Grund mit sein, warum immerweniger Deutsche heiraten! Auch das Zusammenleben ohne Trauschein wird seit einiger Zeitals eheähnlicher Zustand gesehen, hier sollte man aufpassen, um nicht für den anderenaufkommen zu müssen, etwa bei Hartz 4.Die größte Sauerei ist aber, dass die Paare, die unter dem alten Familienecht geheiratethatten, also vor 1976, bei dem man nur bei nachgewiesener Schuld lebenslang bezahlenmusste, auf einmal ein völlig neues Recht untergeschoben bekommen, was beiScheidung richtig teuer werden kann. Ich glaube, viele von denen hätten gar nicht erst383


geheiratet, wenn sie dieses neue Familienrecht gekannt hätten! Überhaupt muss man sich andieser Stelle fragen, mit welchem Recht man beim alten Unterhaltsrecht bis Ende 2007einelebenslange Lebensstandardgarantie vergibt? Jeder ist für seinen Lebensstandard selberverantwortlich. Ausnahme sind natürlich die Leute, die durch z. B. Behinderung, Krankheiteingeschränkt sind im Beruf. Hier habe ich natürlich vollstes Verständnis, dass diese Leuteschon allein aus ethischer, christlicher Pflicht unterstützt werden müssen! Aber wenn einerwenig verdient, weil er auf Schule und Berufsausbildung keine Lust hatte, kann man den dochnicht mit durchziehen, einen Hilfsarbeiter unter Umständen in akademische Gehaltsbereicheaufsteigen lassen! Mit dem gleichen Recht könnte man bei Arbeitslosigkeit zur Arbeitsagenturgehen und einen lebenslangen Lebensstandard wir kurz vor der Arbeitslosigkeit verlangen,sprich lebenslanges Arbeitslosengeld in der gleichen Höhe wie die letzten Gehälter! Natürlichgibt es in diesem Bereich keine solchen Regelungen, hier haben keine Phantasten undTraumtänzer die Gesetze gemacht. Auch hier sieht man mal wieder, dass unser Familienrechteinsam und allein dasteht, es in keinen anderen Bereich der Gesetzgebung kopiert wurde, istdoch komisch, oder?Natürlich können Sie, verehrter Leser sagen, okay, heirate ich einen Partner aus der gleichenEinkommensklasse, dann gibt es keinen Aufstockungsunterhalt. Stimmt in der Theorie,nur wenn dieser bei Scheidung meint, ich komme nicht mehr in meinen Beruf hineindurch jahrelange Kindererziehung, oder denkt sich Ausreden aus wie psychische Labilität,etc., dann wird sofort lebenslanger Unterhalt bezahlt, da haben die Richter vollstesVerständnis, garantiert! Also überlegen Sie sich wirklich, ob sie das Risiko Heirat eingehenwollen! Einige Millionen Unterhaltssklaven in der BRD reichen, wobei erschreckend viele aufSozialhilfeebene leben. Wollen Sie unbedingt dazu gehören? Und ganz unter uns gesagt:Dieses Unterhaltsparadies verlockt doch regelrecht zur Abzockerei, da es nicht zur Arbeitmotiviert! Würde es lebenslang Arbeitslosengeld geben in voller Höhe der letzten Gehälter, sowürde ich möglicherweise auch keine mehr Lust haben, arbeiten zu gehen, oder Sie etwa?Der allergrößte Betrug ist aber, Heiratswillige nicht aufzuklären vor der Heirat, was sierechtlich erwarten kann. Die Ehe stellt konkurrenzlos das folgenreichste Rechtsgeschäft dar,was die wenigsten wissen. Wenn Sie ein Einfamilienhaus kaufen, sehr verehrter Leser, sosind die rechtlichen Folgen weitaus geringer. Sie wissen vor dem Kauf, wie lange sie waszu zahlen haben, was bei ausbleibenden Zahlungen geschieht, das ist schon alles. Bei einerEheschließung wird ihnen still schweigend ein brutales und ethisch nicht zu verantwortendesRechtssystem heimlich unterschoben, dessen Folgen locker sechsstellig sein können. Ich sehees immer wieder an meinen jungen Kollegen, gestandene Ingenieure, sprich Leute mit Bildung,Anfang 30, meistens unverheiratet. Wenn wir ins Gespräch kommen zum Thema Scheidungund Unterhalt, dann schauen die mich ungläubig an, können das mit menschlicher Logik nichtvereinbaren. Ist auch verständlich, diese Leute haben jahrelang sich mit Naturwissenschaftenbeschäftigt, sprich der reinen Logik, und da kommen Juristen daher, die Gesetze ohne jeglicheLogik verabschieden.Aber nun zurück zu unserem Beispiel Immobilienkauf, was ja auch ein Rechtsgeschäftdarstellt, worüber Sie der Notar auch aufklärt, indem er den Kaufvertrag Ihnen vorliest,insbesondere die Passagen, wo Ihnen auch Konsequenzen aufgeführt werden, die sich z. B. ausZahlungsunfähigkeit ergeben können. In der dritten Abteilung dieses Vertrags hat sich dieBank eingetragen, die sich das Recht nimmt, bei zweimaliger Nichtzahlung der Raten dieImmobilie sofort pfänden und verscherbeln zu dürfen. Kurzum, Sie werden aufgeklärt. Nur,haben Sie eine solche Aufklärung bei Ihrer Eheschließung erlebt, etwa durch denStandesbeamten oder irgend einer anderen Person? Mit höchster Wahrscheinlichkeit wohlnicht! Hier wurde Ihnen stillschweigend ein komplexes Familienrecht unterschoben, was für384


Sie jahre- oder lebenslange Zahlungen bei Beendigung der Ehe bedeuten, Sie finanziell bis zumLebensende ruinieren können. Auch hier ist unser Familienrecht wieder mal einzigartig. Wennich z. B. im Internet eine Seite betrete, ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen, und mirentstehen dann klammheimlich Kosten, so sagt mittlerweile die Rechtssprechung, muss ichnicht zahlen, weil hier eine Art arglistige Täuschung vorliegt. Nur wer schützt uns vor denTäuschungsmanövern des Familienrechts? Hier werden jedes Jahr Zehntausende vonHeiratswilligen regelrecht betrogen, denn sie werden nicht aufgeklärt, was für einumfangreiches Rechtsgeschäft sie da unwissentlich abschließen!Zum 1.1. 2008 wurde das Unterhaltsrecht erheblich geändert.Kinder aus einer neuen Beziehung oder einer neuen Ehe haben höhere Ansprüche evtl. zuLasten der Exfrau. Ein Lichtblick für Männer ist, dass die Exfrau nun auch arbeiten gehenmuss, Stichwort mehr Eigenverantwortung, selbst wenn die Kinder unter 8 Jahre alt sind. Beidem alten Unterhaltsrecht musste eine Frau innerhalb der ersten acht Lebensjahre ihrer Kinderkeine Arbeit aufnehmen, egal, ob ihr Exmann dieser Unterhaltslast nachkommen konnte odernicht. Und nach den acht Jahren Betreuung der gemeinsamen Kinder konnte dann dieUnterhalts verwöhnte Frau sagen, jetzt bin ich nach so langer Zeit aus dem Beruf raus, ichbekomme keinen Job mehr, zahle also mal fleißig weiter, lebenslang! Generell habe ichpersönlich den Eindruck, dass dieser bankrotte Staat bis 2007 verstärkt durchsetzte, ja keineSozialhilfe an Geschiedene, meistens Frauen, zahlen zu müssen, die Männer werden zumsozialen Auffanglager auf Lebenszeit verurteilt. Im neuen Unterhaltsrecht ist weitgehendSchluss mit den lebenslangen Zahlungen an die Exfrau.Wenn Ehe bedingte Nachteile für den Ehepartner entstehen, etwa Aufgabe einerhohen beruflichen Position zwecks Gründung einer Familie, dann kann dieser noch eine WeileUnterhalt empfangen, dann ist aber Feierabend! Leider berührt das neue Unterhaltsrechtüberhaupt nicht den Trennungsunterhalt. Dieser muss unbedingt nach wie vor bezahlt werden!Er endet dann mit dem Scheidungsurteil, was man aber auf viele Jahre hinauszögern kann, inmeinem Fall 5 1/2 Jahre, wobei es laut Dr. Km noch viel längere Scheidungen gibt (10 Jahre!).Insofern sollten Sie nicht euphorisch in eine Scheidung gehen aufgrund dieses neuenUnterhaltsrechts, sondern meine Ratschläge zur Schadensbegrenzung beherzigen, schließlichkönnen Sie erst einmal jahrelang ausgenommen werden, der Trennungsunterhalt macht esmöglich! Diese Zeit bis zum Scheidungsurteil müssen Sie erst einmal finanziell überleben,vierstellige Rücklagen sollten Sie haben, damit Sie nicht finanziell aufgeben müssen, währendIhr Ehepartner auf Staatskosten mit Hilfe eines windigen Anwalts gegen Sie hemmungslosprozessiert, Sie in den Bankrott treibt. Und glauben Sie mir, die Anwälte werden aufgrund desoft wegfallenden nachehelichen Unterhalts verstärkt mit allen Mitteln versuchen, für ihrenMandanten erst einmal jahrelangen Trennungsunterhalt zu erreichen. Der Kampf wird dadurchwesentlich brutaler, man muss hierzu teilweise strafrechtliches Terrain betreten. Wie man sichaber davor schützt, wird hier an anderer Stelle beschrieben (20. Reduzierung derVerfahrensdauer).Dieses neue Unterhaltsrecht erfordert aber gerade bei den Frauen extremes Umdenken!Lautete früher sehr häufig die Mentalität, heiraten, Kinder bekommen und dadurch ein Lebenlang versorgt sein, auch nach einer Scheidung dank des Unterhalts, der den Lebensstandard bisauf akademisches Niveau fortsetzen konnte. Allerdings ist seit Januar 2008 Schluss damit.Die Lebensversicherung namens Ehe gibt es nicht mehr, und jede Frau ist nun gezwungen,Eigenverantwortung zu zeigen. Daher kann ich jeder frisch verheirateten Frau und Mutterden dringenden Tipp geben, auch weiterhin im erlernten Beruf arbeiten zu gehen, und wenn esnur halbtags oder im Rahmen des 400 € Gesetzes ist!!! Nur so kommt man nicht aus seinemBeruf heraus und kann später im Falle einer Scheidung dann ganztags wieder einsteigen.385


Wie oft hat der Autor es in den Singlebörsen erlebt, dass Frauen etwa 20 Jahre nicht mehrgearbeitet hatten und bei einer plötzlichen Scheidung hilflos dastanden. In ihren erlernten Berufkamen sie natürlich nicht mehr rein und mussten sich mit schlecht bezahlten Hilfsarbeiter Jobsmühsam über Wasser halten! Nicht selten mussten sie sogar mehrere Tätigkeiten gleichzeitigannehmen, damit es zum Leben reichte. Dass diese armen Geschöpfe natürlich nahezu keineFreizeit mehr hatten und folglich auch keinen oder nur sehr schwierig einen Partner für eineBeziehung fanden, ist verständlich.Eine Charakterisierung der Anwälte und Richter in diesem FallWenn wir schon bei der Zusammenfassung dieses Scheidungsfalles sind, so soll auch noch eineBilanz der Anwälte und Richter erfolgen, quasi eine Kurzbewertung:Anwältin H: Hatte keine Ahnung vom Familienrecht, vom Rechnungswesen ganz zuschweigen, und hatte mir einen Schaden von 1400 Euro verursacht durch dasvon ihr verursachte Anordnungsverfahren. Natürlich hat sie zur Entschädigungmeiner Person von mir kein Honorar erhalten.Anwalt Re: War der aktivste Anwalt. Leider ließ er sich vom gegnerischen Anwaltbeeinflussen, trat ihm gegenüber sehr devot auf, wechselte auch deswegenzweimal gravierend seine Meinung, worunter seine Glaubwürdigkeitabsolut litt und somit mein Vertrauen zu ihm.Gehörte zu der Gattung, die gerne zweimal abrechnet für eine Dienstleistung,was bei mir aber nicht klappte. Seine Fachkenntnisse konnten mich nichtüberzeugen, rechnete er doch einige Käufe als unterhaltsmindernd ab, wasrechtlich nicht möglich war. Zum Glück hatte sein Gegenspieler M genausowenig Ahnung. Ich wurde allerdings nicht den Eindruck los, dass er mitseinem Kollegen M ein abgekartetes Spiel betrieb, denn solange Remeine Interessen vertrat, wurde ich im Dreiwochentakt mit knallhartenSchreiben konfrontiert, was schlagartig beim Anwaltswechsel aufhörte…..Den Verdacht des Parteienverrats wurde ich nicht los, als er der Gegenseite100 € mehr Unterhalt pro Monat schenken wollte, um diese zu besänftigen.Anwältin He: Fachlich gelegentlich überzeugend, solange es nicht um Rechnungen ging, abersehr passiv bis träge, teilweise gleichgültig. Mit absoluter Sicherheit nicht faul,aber überlastet durch die zahlreichen Multi Kulti Mandanten. Setzte sichmit der Bibel in der Hand mit dem Gegner auseinander statt zu kämpfen.Lebte im völligen Irrglauben, der Mandant hätte nichts vorzuschreiben,dessen Faxe könnten ignoriert werden. Nur der eigene Wille zählte und nurdieser wurde ausgeführt. Die Passivität kompensierte sie durch die regelmäßigenund hohen Vorauszahlungen, die die Dame forderte.Anwalt M:Fachlich nicht zu fürchten, dafür aber seine Ideen, viel Geld zu verdienen.Wäre in der Industrie ein Marketing- und Vertriebsspezialist, denn erverstand es, die Scheidung durch Schaffung von wilden Phantasien, Scheinproblemenund Verleumdungen in die Länge zu ziehen, damit den Gegner solange zu beschäftigen, bis die Richter nach mehreren Jahren die Schnauze vollhatten von den Scheinkämpfen und die Akten dann genervt schlossen.Sein respektabler und von seinen Kollegen beneideter Fuhrpark bestätigte seine386


Geschäftstüchtigkeit! Allerdings operierte er gerne auf strafrechtlichemTerrain, was ihm eine Strafanzeige und zwei standesrechtliches Verfahreneinbrachte. Sollte sich auf Strafrecht spezialisieren, weil man dann denStaatsanwalt einspart, belastet doch M gerne selber seine eigenen Mandantenschwer, seit 2009 auch sich selbst. Nahm sehr wahrscheinlich legale Drogen.Anwalt E:Anwalt W:Anwalt K:Anwalt Ri:RA Dr. K:Eigentlich ein ganz anständiger und ehrlicher Mann, kein Abzocker mit rechtsolidem Fachwissen. Da Kollegialität innerhalb des Ortes bei ihm absolutenVorrang vor dem Mandanten hatte, durfte ich seine Dienste teilweise nicht inAnspruch nehmen. Besaß aber leider keine Ahnung von der seit 2004 regierendenRechtsanwaltsverordnungsgebühr (RVG), sie interessierte ihn auch nicht, sodass viele Mandanten unkorrekte Rechnungen bekamen.Seine legendären Auftritte vor Gericht, sein schnelles Auffassungsvermögen,Sachverstand und seine ungehobelte Art machten ihn für mich interessant, wollteich ihn doch als rustikales Bollwerk gegen Anwalt M verwenden. Allerdingsverstand er keinen Spaß als ich ihn wegen seiner völlig überhöhtenGebührenrechnung anschrieb. Er legte daraufhin das Mandat nieder.Hierbei handelte es sich um meinen Klassenkameraden, mit dem ich das Abiturgemacht hatte. Völlig unbestritten blieb sein schnelles Auffassungsvermögenund sein Scharfsinn, wenn er sich mal in seltenen Fällen vorbereitete.Allerdings musste man ihn permanent antreiben, denn er kam nur schwer indie Gänge aufgrund von Überarbeitung in seinen drei Kanzleien, was nichtselten zu oberflächlichen und somit gefährlichen Schriftsätzen führte. Manmusste ihn also an der kurzen Leine führen und genauestens beobachten,interessierten ihn doch neuste Urteile überhaupt nicht, noch nicht einmal dievom BGH! Seine Trägheit kompensierte er durch wesentlich schnellereRechnungen, die er gerne und regelmäßig viele Monate im Voraus stellte.Den Vogel schoss er aber ab, als er völlig unvorbereitet in das Verfahrenum den Ehevertrag ging in erster Instanz, und wir dort haushoch verloren,weil er Urteile von den höchsten Gerichten nicht ansatzweise kannte mangelsvorheriger Recherchen. Auch sein unzulässiger Widerruf beruhte auf Unkenntniseines 10 Jahre alten BGH Urteils. Seine Arbeitsverweigerung zum Schluss unddie Unterschlagung des peinlichen OLG Beschlusses waren dann dieHöhepunkte, die zur Beendigung des Mandats führen mussten.Seine menschlichen Eigenschaften gefielen mir: Teamfähigkeit,Recherchierfreudigkeit und Fleiß in allen Fällen, eine absoluteSeltenheit bei der Spezies namens Anwälte. Auch sein sehr lebhaftesAuftreten, wodurch er zeitweise hektisch bis völlig übertaktet wirkte, warfür mich eine positive Eigenschaft. Seine hektische Art färbte leider auch aufseine Schriftsätze ab, bei denen selbst die Richterin - angeblich - nachdreimaligen Lesen leider nicht mehr durchblickte, davon ganz abgesehen, dassihm wahrscheinlich einige Fehler in der Vorgehensweise unterliefen, die mich– jedenfalls bei dieser exotischen Richterin – an den Rand einer Niederlagegebracht hätten. Schreibt aber auch hervorragende Lachnummern!Imposante und überzeugende Auftritte zeichneten diesen Juristen Mitte 50 aus,der arg eigensinnig war. Zusammenarbeit war mit diesem Blender schwierig, daseine vielen Mandanten wie am Fließband bedient wurden aufgrund seines387


scheinbar (ehemaligen) guten Rufs. Wendete ungern BGH und OLG Urteile an,war daher auch kein Freund von Recherchen, urteilte bevorzugt nachBauchgefühl, was ich seitdem Bauchjuristerei nenne, Benutzung dersomatischen Intelligenz. Aufgrund einer viel zu großen Mandantschaft,die über das ganze Bundesgebiet verstreut war, zeigte er alle Symptome einerÜberarbeitung wie Verwirrtheit, oberflächliche Schriftsätze und zu wenigZeit, um sich allen Problemen der Mandanten widmen zu können. Beliebt beiihm waren Schriftsatzfristverlängerungen bis zu einem Monat. War telefonischquasi nie erreichbar. Dafür kamen seine üppigen Vorschussrechnungen extrempünktlich, was seine Langsamkeit etwas kompensierte. Abenteuerlich warenseine phantasievollen Rechnungen.RA Dr. Km: Für mich ganz klar der Papst des Familienrechts, gehörte fachlich nichtumsonst laut dem Magazin „Focus“ zu den 150 besten FamilienrechtsanwältenDeutschlands! Seine fachliche Überlegenheit bewies er permanent, war mitSicherheit kein Blender, auch kein Abzocker! Ihm brauchte man keine BGHUrteile nennen, er konnte sie auswendig zitieren. Dann winkt er nur müde abund sagt nur „weiter, kenne ich“. Wirkte sehr professoral und sachlich, anfangsauch etwas staubtrocken, was sich aber dann schnell legte. War trotz seinerIntrovertiertheit vor Gericht ein Kampfhund! Fazit: Der einzige Anwalt inmeinen vielen Fällen, den man wenigstens fachlich absolut fähig nennen konnte!Allerdings kann ich ihn nur äußerst bedingt weiterempfehlen! DieseEinschränkung beruht auf seiner sehr knappen Zeit für Mandanten, die es nichterlaubte, Urteile auf Rechenfehler zu untersuchen oder sich Beweise genauanzuschauen. Diesen Anwalt kann man sich nur leisten, wenn man selber denIntellekt besitzt, Fehler beim Rechtsstreit zu erkennen! Auch muss manunbedingt in den Vertrag mit ihm die Klausel reinbringen, Mandat kommt nurzustande bei persönlicher Vertretung, sonst wird man zu seinen jungen undextrem weniger erfahrenen Kollegen abgeschoben! Sollte er sich auf dieseKlausel nicht einlassen, dann einfach einen großen Bogen um die Kanzleimachen, 0815 Anwälte bekommen Sie auch massenweise woanders!RA A:RA Hm:RAin B:Aufgrund ausführlicher Beratungen sehr geschätzt, bei denen er alle Risikenaufzeigte, Allerdings beging der Strafanwalt mindestens einen Anfängerfehler,als er die Frist von Antragsdelikten übersah. Kurzum, teilweise oberflächlicheArbeit, und das in der Kanzlei einer Koryphäe. Lobenswert sein freiwilligerGebührennachlass von ca. 700 €.Gehörte zu den Jüngern der Koryphäe Dr. Km. Sehr jung, etwa Baujahr74-75, war daher noch unerfahren, so dass der Meister ihn oft auf denSchoß nehmen musste. Allerdings wies Herr Hm sehr gute Charaktere auf,war sehr kooperativ, ließ sich gut steuern und nahm auch begierig neueUrteile entgegen und wendete sie an, die ihm seine Mandanten liefern mussten.Durch seine Recherchierfreudigkeit und gute Steuerbarkeit entstanden sehr guteSchriftsätze, natürlich begutachtet durch den Meister persönlich!Musste aber dennoch an die kurze Leine genommen werden, weil er ab undzu abenteuerliche und somit teure Phantasien hatte.Möchte ich nicht beurteilen, da damals völlig unerfahrene Berufsanfängerin,deren „Dienste“ ich daher nur für eine Stunde in Anspruch genommen hatte.388


RAin Neu:Zeigte zwar viel Engagement, aber wenn man diese DameUnterhaltsberechnungen machen lässt, kann das leicht in die Privatinsolvenzführen. War völlig fehl am Platz in der Nobelkanzlei der Koryphäe.Richter S: Auch wenn ich bei ihm überwiegend verlor, der Mann war völlig korrekt,seine Entscheidungen waren absolut nachvollziehbar, völlig richtig.Mathematik, speziell Klammerrechnen, war nicht seine Stärke, dennochhatte er mir hierbei ungewollt einen finanziellen Vorteil verschafft. Zum Glückhatte auch Anwalt M bei Klammerrechnen in der Schule gefehlt.Richterin A: Sehr attraktive, hübsche, Frau, Iris Berben Typ, aber Baujahr 66, diesich gut mit der ZPO auskannte, diese noch individuell erweitert hatte mitRede-, Lach- und Schreibverboten, aber die allgemeine Rechtssprechung,besonders von den Obergerichten manchmal entweder nicht beherrschte oderignorierte. Wird weniger Karriere machen als Richterin, sondern eher in denComedyshows der Privatsender (Das Spaßgericht mit Monika A), sind docheinige legendäre Gerichtsauftritte unvergesslich. Seitdem betrat ich das house ofcomedy, pardon, ich meine das Familiengericht, nicht mehr ängstlich, da diesesnettes und unvergessliches juristisches Kabarett, Typ Realsatire, bot! IhreArbeitsweise konnte man nur als schlampig bezeichnen, Neutralität war für sieein Fremdwort!Mag Würfelspiele wie „Unterhaltsberechnungen“.Richter D:Richter L:Gehörte vom Auftreten zu den preußischen Gardeoffizieren, hatte wahrscheinlichden legendären NS Richter Dr. Roland Freisler als Vorbild. Nichtjuristennahm er nicht für voll, genauso wenig Beurteilungen seiner juristischbewanderten Kollegen. Da er nicht aus dem Familienrecht kommt, sollte mansofort das Handtuch werfen, wenn der Fall dieses Gebiet berührt. Zusammenmit Anwalt Bah das Arroganteste, was mir je über den Weg gelaufen war.Leitete souverän und gut vorbereitet die Verhandlung gegen Frau He. Konntenur mühevoll das Lachen unterdrücken bei den mathematischen Phantasien derFrau He. Er strebte gerne Vergleiche an, auch bei eindeutigen Fällen.Wertvolle Internetseiten zum Thema EhescheidungWichtiger Hinweis zu allen Links:Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG)Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinktenSeite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden,dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinemBuch und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Buchangebrachten Links. Für alle diese Links gilt: "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ichkeinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. DieAnmeldung ist zunächst jeder Person möglich. Deshalb distanziere ich mich hiermitausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in diesem Buch. Diese Erklärung gilt füralle in diesem Buch angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oderBanner von uns und deren Mitglieder führen." Alle genannten Warenzeichen und Marken sindBesitz ihrer jeweilig registrierten Eigentümer.389


Hier ein paar sehr interessante Seiten im Internet, die mir sehr genutzt haben, aber auch fürSie sehr wertvoll sein könnten:www.jurathek.deHier finden Sie ein breites Angebot an juristischen Dokumenten wie Gesetze, Urteileund Kommentare zum Familienrecht. Aber auch andere Bereiche des Gesetzeswie Arbeitsrecht werden hier behandelt.www.maennerundscheidung.de/Die Erlebnisbörse zum Thema Scheidung, in der viele Männer ihre teilweise schonunglaublichen aber wahren Geschichten schildern. Weniger eine Rechtsberatung,dennoch interessant, um Ihnen die Möglichkeiten des Familienrechts schonungslosaufzuzeigen. Ferner lernen Sie auch manchmal Tricks kennen, die die Scheidungverbilligen. Schließlich wissen Sie ja: Ihr Anwalt wird meistens solche Tricks niemalserzählen, und sind sie noch so legal, schließlich bedeutet eine Reduzierung des Streitwertseine Honorarkürung! Und wer reduziert sich schon selber gerne sein Einkommen??www.mein-recht.deEine hervorragende Onlineberatung, die alle Bereiche wie Kosten, Gesetze,Unterhalt, Eheverträge, Vermögensfragen, etc. abdeckt.Suchen Sie mit Suchmaschinen wie Google nach Begriffen im Internet, die in ihremFall auftauchen. So können Sie die neusten Urteile und Rechtsauffassungen nachlesen, umnicht ihrem Anwalt blindlings vertrauen zu müssen.http://www.frag-einen-anwalt.deSie bestimmen den finanziellen Einsatz, stellen eine Frage über Internet, und die Antwort wirdauf diesem Portal auch veröffentlicht. Ich halte das Niveau für sehr hoch, denn für die Anwältestellen die Antworten Werbung dar. Eine gute Möglichkeit, für wenig Geld Wissen anzuzapfen,insbesondere wenn man ohne Anwalt vor Gericht gehen will.http://www.vaeter-aktuell.deDort unbedingt mal ins Gästebuch gehen, eine weitere Erlebnisbörse, die zeigt, wasalles möglich ist im Namen des Volkes. Aber auch Neuigkeiten im Recht werden dortausführlich behandelt.http://www.deutschlandflucht.net/Wem nur noch die Flucht aus dem Unrechtsstaat übrig bleibt, wird hier von einem Praktiker,der in Thailand lebt, auf die Risiken einer Flucht hingewiesen, was hierbei zu beachten ist, undwelche Möglichkeiten die BRD hat, seine Unterhaltssklaven zurückzuholen.390


MusterehevertragWichtiger Hinweis: Zwar ist dieser Ehevertrag von fünf Anwälten als einwandfrei beurteiltworden, jedoch kann der Autor aufgrund sich dauernd verändernder Rechtsprechung keinerleiHaftung für diesen Mustervertrag übernehmen, sollten einzelne Klauseln hierdurch ungültigwerden oder gerade geworden sein! Sie dürfen diesen kostenfrei übernehmen, muss aberwieder dringend darauf hinweisen, dass der Vertrag von einem Anwalt untersucht werden mussaufgrund sich dauernd ändernder Rechtssprechung, und vor einem Notar unterzeichnet werdenmuss, um rechtskräftig zu werden! Der Ehevertrag enthält standardisierte Elemente, auf diejetzt näher eingegangen werden soll.Grundsätzlich wird nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen. Sollten aber aufgrund vonbesonderen Umständen wie Krankheit, Kinder, etc die BGB Paragraphen 1570 -1572 in demvorliegenden Fall Anwendung finden, so werden diese in stark begrenzender Form gültig.Insbesondere beliebte Tricks wie Umschulung des Expartners gemäß §1575 werden damitvöllig ausgeschlossen. Diese Maßnahme führt meistens nur dazu, dass die Exehefrau nach einerUmschulung oder Weiterbildung völlig überaltert und ohne jegliche Berufserfahrung keinenJob im neuen Beruf finden kann oder will. In den alten kommt sie dann nicht mehr rein, weilsie schon zu lange draußen ist. Und nun raten Sie mal, wer dann bis zum LebensendeRekordunterhalt zahlen darf, da bei ihr quasi keine Einnahmen vorhanden sind?Weiterhin werden §1573 - §1578 ganz oder teilweise ausgeschlossen, wovon der nachehelicheUnterhalt betroffen ist, der ja ganz wegfallen soll, bzw., wenn dies nicht geht, dann aberlimitiert wird.Der Zugewinnausgleich findet in modifizierter Form statt, indem eine Summe von denVertragspartnern eingetragen wird, die nicht unbedingt die Hälfte des Vermögens betragenmuss. Natürlich sind hier realistische Summen anzusetzen, um keine Sittenwidrigkeit desVertrags hervorzurufen. Ein Beispiel hierfür wäre Eigentum von 4 Immobilien, und derEhepartner erhält nur 10.000 €. Hier stünde die Abfindung in keiner Relation zum Vermögen!Ausgeschlossen wird ebenfalls der Versorgungsausgleich, sprich Rente. Nach Ansicht meinerAnwälte besteht hier keine Gefahr der Nichtigkeit, bin mir aber aufgrund der BGHRechtsprechung nicht sicher, ob diese Klausel wirklich Gültigkeit hat. Ebenfalls habe ich hiererhebliche moralische Bedenken, weswegen ich in meinen Angeboten Versorgungsausgleichwieder aufgenommen hatte.Ganz wichtig sind die salvatorischen Klauseln, die besagen, wenn eine Vereinbarung desEhevertrags ungültig ist, etwa aufgrund neuer Rechtssprechung, dann sollen alle anderenKlauseln ihre Gültigkeit behalten. Ebenso ist der oft angewendete doppelte Boden in diesemVertrag vorbildlich, nämlich, wenn eine Bestimmung gemäß BGB nicht ausgeschlossen werdenkann, was zum Beispiel beim Vorhandensein von kleinen Kindern der Fall sein kann,dann gilt aber der entsprechende Paragraph mit bestimmten Beschränkungen.Ehevertrag§ 1Für unsere Ehe soll grundsätzlich der gesetzliche Güterstand gelten, soweit nicht nachfolgendabweichendes vereinbart ist.§ 2Für den Fall der Scheidung - nicht für den Fall der Beendigung unserer Ehe durch Tod eines Ehegatten -schließen wir den Zugewinnausgleich aus.§ 3Den Versorgungsausgleich schließen wir vollständig aus.391


[Hinweis des Autors: Seit Juli 2008 ist diese Vereinbahrung sehr kritisch, kann zurGesamtnichtigkeit des Vertrags unter bestimmten Bedingungen führen. Hier unbedingt mitIhrem Anwalt sprechen!]§ 4Auf nachehelichen Unterhalt verzichten wir gegenseitig und nehmen den Verzicht des jeweils anderenhiermit an, wobei aus dem Verzicht aber die Unterhaltstatbestände der §§ 1570 und 1572 BGB mit denfolgenden Maßgaben ausgeschlossen sein sollen: Unterhalt unter dem Gesichtspunkt des § 1570 BGBkönnte - bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen - längstens bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres des Kindes verlangt werden. Unterhalt unter dem Gesichtspunkt des § 1572 BGB könntelängstens - bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen - bis zum Ablauf von zehn Jahren seitRechtskraft der Scheidung verlangt werden.§ 5Der Ehemann hätte im Falle der Ehescheidung an die Ehefrau eine Abfindungszahlung von XXXXX €einmalig zu leisten, spätesten innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft der Scheidung, wobeiklargestellt wird, daß sonstige, etwa bestehende Ansprüche der Ehefrau auf diese Abfindung nichtanzurechnen wären.§ 6Im Hinblick auf den derzeit in der gemeinschaftlichen Wohnung vorhandenen Hausrat erklären dieBeteiligten übereinstimmend, daß das gesamte Mobiliar im Alleineigentum des Ehemannes steht. ImHinblick auf den sonstigen Hausrat sind die Beteiligten auf die Möglichkeit hingewiesen, ein fortlaufendesVerzeichnis über die eigentumsmäßige Zuordnung zu führen.§ 7Nur für den Fall, daß, und ggf. soweit die vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werdensollten, wird hilfsweise noch folgendes vereinbart:1. Zum nachehelichen Unterhalt im Falle der Unwirksamkeit des vorstehenden Verzichtes § 4:a) Das Maß des nachehelichen Unterhaltes soll sich, abweichend von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht nachden ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach der beruflichen Ausbildung oder Stellung des ggf.unterhaltsberechtigten Ehegatten bemessen.b) Der Aufstockungsanspruch des § 1573 Abs. 2 BGB sowie der Ausbildungs-, Fortbildungs- undUmschulungsanspruch des § 1575 BGB werden ausgeschlossen.c) Etwaige nacheheliche Unterhaltsansprüche jeglicher Art werden bis zum Ablauf von einem Jahr nachRechtskraft des Scheidungsurteils befristet. Auf etwa darüberhinausgehende nachehelicheUnterhaltsansprüche verzichten die Beteiligten gegenseitig, und nehmen den Verzicht des jeweils anderenhiermit an. Diese Regelung gilt auch für etwaige, vom Gesetzgeber künftig zu schaffendeUnterhaltsansprüche jeder Art.d) Jeglicher nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten erlischt auch sofort bei einem ehelosenZusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner.2. Zum Zugewinnausgleich im Falle der Unwirksamkeit des vorstehenden Ausschlusses gem. § 2:Schenkungen eines Dritten an einen Ehegatten und Erbschaften eines Ehegatten sind beimZugewinnausgleich anläßlich einer etwaigen Ehescheidung in keiner Weise zu berücksichtigen. Die aufdiese Weise erworbenen Gegenstände und ggf. später aus Mitteln der Schenkung oder Erbschafterworbenen Gegenstände sollen weder zur Berechnung des Anfangs- noch des Endvermögens im Rahmendes Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Sie sollen nicht ausgleichspflichtiges Vermögen deserwerbenden Ehegatten bilden. Dies gilt entsprechend auch für solche Einkünfte der Ehegatten währendder Ehe, welche diese außerhalb ihrer hauptberuflichen Angestelltenverträge erzielen.§ 8Sollten eine oder mehrere der vorstehend getroffenen Vereinbarungen wider Erwarten unwirksam sein oderwerden, so sollen dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam bleiben.An der Stelle „XXXXX“ müssen Sie einen realistischen Betrag einsetzen, der hoch genug ist,um den gefährlichen Vorwurf der Einseitigkeit zu vermeiden.. Ebenfalls schadet es nicht, wennIhr Notar, der auch Familienrechtler sein muss, noch einmal einen Blick über dieses Musterwirft, um eventuell Ergänzungen einzubringen, die sich aus neuster Rechtssprechung ergeben!392


Kontakt und FortsetzungSollte sich etwas in meiner Scheidungssache ereignen, werde ich wieder eine aktualisierteVersion dieses Buchs auf meiner Homepage publizieren „www.dasabzockersystem.de“. MeineKontaktadresse für Emails lautet: scheidung_uh@gmx.de (Unterstich vor “uh“ nichtübersehen!). Dort sind auch ein funktionierendes Gästebuch und Forum eingerichtet.Der Autor würde sich sehr über Feedbacks freuen!HaftungsausschlussFür alle Tipps in diesem Buch kann der Autor keinerlei Haftung übernehmen aufgrundder sich dauernd ändernden Rechtsprechung. Auch unterscheiden sich die Rechtsauffassungender Anwälte und Gerichte teilweise erheblich, was ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktordarstellt! Dieses Buch kann und darf keine Rechtsberatung darstellen, da hierfür das Monopolausschließlich bei den Rechtsanwälten liegt. Die Tipps des Autors, der kein Jura studiert hat,beruhen ausschließlich auf die hier vorgetragenen Ereignisse und spiegeln seine persönlichesubjektive Meinung wieder, die sich nicht immer mit dem geltenden Recht decken muss.EpilogAuf über 380 Seiten haben wir den Wahnsinn einer Scheidung erlebt, die den finanziellen,moralischen und seelischen Untergang der Betroffenen einleitete. Mich hat diese knallharteZeit sehr verändert.Mir wurde klar, ich gebe etwas auf, was ich über 20 Jahre kannte, und über 15 Jahre aufgebauthatte, genannt Familie, eine christliche Gemeinschaft, in der einer für den anderen da ist, einLebenswerk, was nun zerschlagen wurde. Sicher, eingeleitet hatte ich die Scheidung, aber dasdurchaus sehr sinnige Trennungsjahr sollte die Chance der Versöhnung bieten. Bei uns konntedies nicht funktionieren aufgrund der Kriegstreiberei des Anwaltes M, der nur dadurch richtiggut verdienen konnte, und der niedrigen Moral meiner Frau (Geldgier), die sich durch seinefinanziellen Versprechen blenden ließ. Glauben Sie mir, sehr verehrter Leser, hätte meine Fraunicht so einen aggressiven (gewinnsüchtigen) Anwalt engagiert, der permanent Zwietracht säte,ich hätte den ganzen Wahnsinn namens Scheidung noch im ersten Jahr beendet, womitinsbesondere der schulische und charakterliche freie Fall meiner Kinder beendet worden wäre,diese also nicht zeitweise vor die Säue gegangen wären!Vermeiden Sie daher eine Scheidung, wenn es geht, gehen Sie zu einer Eheberatungund um Gottes Willen nicht zu einem Anwalt, denn dieser wird sehr wahrscheinlich sofortaggressive Schritte unternehmen wie es der juristische Kriegsgott meiner Frau tat, damit derRubel so richtig rollt, womit dann keine Versöhnungschancen mehr bestehen, sondern Hassund Zwietracht aufgebaut werden, nur so lässt sich richtig Geld verdienen, das einzige Zieldieser juristischen Kaufleute. Wenn keine der Parteien finanzielle Interessen hat und ein wenigVernunft vorhanden ist, stehen die Chancen ganz gut, diese christliche Lebensgemeinschaftenzu retten. Schließlich gibt es bei einer Scheidung meistens nur Verlierer, selten aber Gewinner,selbst wenn der Zugewinn noch so hoch ist, denn sie verlieren mehr als sie bekommen. Diegrößten Opfer sind immer die Kinder, denn sie verlieren das weiche Nest namens Familie undsomit den Halt. Ich sehe es ja an meinen Kindern, die in nur einem Jahr völlig393


heruntergekommen waren. Aber auch die Eltern können meistens nur als Scheidungskrüppelbezeichnet werden, denn mir sind bisher nur selten glücklich Geschiedene begegnet. Undbetrachte ich meine Exfrau und mich, so bekennen wir uns ganz eindeutig als unglücklich undgeschädigt!Aber wieder zurück zu den größten Opfern, den Kindern. Es ist nur noch ein berufstätigerElternteil vorhanden, der sich folglich kaum um die Kinder kümmern kann, so dass dieFürsorge natürlich leidet, was man unter anderem oft den schulischen Noten entnehmen kann,genauso wie dem veränderten Sozialverhalten der Kids.Und wenn sich tatsächlich der Gang zum Anwalt nicht verhindern lässt, suchen Sie denKontakt zu einem Mediator, der also Sie beide unparteiisch vertritt. Diese Form ist nicht nurdeutlich billiger, sie bietet aufgrund der Neutralität auch die Chance zu einer Versöhnung, dafolglich keine lukrativen Schlachten von ihm provoziert werden können.Natürlich werden Sie jetzt sagen, verehrter Leser, wenn die Ehe zu Ende ist, dann hole ich mirhalt den nächsten Lebenspartner, über Internet als schnellste Möglichkeit kein Problem, es gibtschließlich genug Singlebörsen und Chats. Stimmt, nur was man da so alles erlebt, ist eineandere Sache. Ich hatte meistens den Eindruck, und ich spreche über etwa hundertDirektkontakte, dort tummelt sich viel Abfall, sieht man mal von ein paar wenigen Ausnahmengenerell ab, halt alles das, was keiner mehr haben will. Entweder schwer beziehungs- oderehegeschädigt für den Rest des Lebens, dadurch sehr oft hoch kompliziert, gefühlskalt undsexuell tot, oder sehr oft verarmt durch Arbeitslosigkeit, Hartz 4 oder durch die Rolle desAlleinverdieners. Nun, laut offizieller Statistik landen 40% der Geschiedenen in der Sozialhilfe,wobei ich absolut überzeugt bin, dass der Löwenanteil auf Frauen entfällt, was ja auch logischwäre, denn viele sind durch Kinder aus dem Beruf raus und stehen dem Arbeitsmarkt nur nochfür Hilfsarbeiten zur Verfügung.Ein besonders modernes Wort für Arbeitslosigkeit bei den Frauen lautet dort oftSelbstständigkeit. Ein Freund von mir verwendete für die Singlebörsen den nicht ganzunpassenden Begriff „Resteficken“. Ein paar wenige Perlen gibt es da zweifellos auch, habesolche auch bei der Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen kurz kennengelernt, nurwollten die nichts mit mir zu tun haben, da meine knallharte Scheidung für die abstoßend war,oder sich lieber einen suchten, der sich nicht im bewährten Würgegriff des deutschenUnterhaltsrecht befand. Nicht nur die ärmsten Säue habe ich in den Kontaktbörsenkennengelernt, sondern auch Frauen, die schwer einen an der Klatsche hatten, besonders dieMädels aus der Pädagogik und ganz besonders aus der Psychoszene. Eine beriet (verarschte)Kunden über teure 0900er Nummer und spielte offiziell Medium von zwei Erzengeln. Hätte ichmich mit dieser an sich netten aber verarmten Frau intensiv abgegeben, so hätte ich heute selberschwer einen an der Klatsche und wäre wahrscheinlich mit Glaskugeln zu Gerichtsverhandlungengegangen statt mit Gesetzesbüchern.Zurück zu den vielen Beziehungsgeschädigten aus den Singlebörsen, die mit Altlasten nichtfertig werden, sich dann nicht selten jahrelang zurückgezogen hatten. Nur solche Frauen warendann selten beziehungsfähig oder in nicht wenigen Fällen sogar völlig frigide! Okay, auch hiermuss ich zugeben, unter den hundert Kontakten waren auch zwei finanziell sehr sicher gestellteKarrierefrauen dabei, sahen noch nicht mal schlecht aus, allerdings hatten die den Sexappealeines russischen T-34 Panzers, was bei mir zur Impotenz mit etwa 46 bei mir geführt hätte.Was ich aber sehr oft mit Schrecken feststellen musste, die Mehrheit der geschiedenen Frauenwaren innerlich völlig verhärtet und verbittert, selten habe ich so viele harte Gesichter gesehen.Jegliche Fraulichkeit war meistens völlig zerstört. Vom Outfit hatte das selten was mit Frau394


oder Weiblichkeit zu tun. Sie waren gar nicht mehr fähig, die Frau mal so richtig raus zuputzen, raus zu lassen. Ich sagte mir immer wieder, wenn unsere Mütter mal nicht mehr leben,kann die Nylonindustrie dicht machen mangels richtiger Frauen, während die Jeans- undTurnschuhhersteller Riesenzuwächse verzeichnen! So viel zum Thema aufkommendeUnweiblichkeit aufgrund verhärteter und verbitterter „weiblicher“ Singles.Aber auch viele Frauen bezeichnen viele Männer als Spinner und Verhaltensgestörte,Beziehungsgeschädigte, die mit der Vergangenheit einfach nicht fertig wurden. Viele vondenen wollten gar keine Beziehung mehr eingehen, vermieden Nähe und Bindungen,verwandelten die Singlebörsen und Chats in reine Bumsplattformen. UnverbindlicheKurzkontakte eingehen, oft auch one night stands genannt, war die Devise. Obwohl ich diesesVerhalten einerseits verurteile, so kann ich diese Herrn andererseits auch verstehen! Geknechtetund geschädigt vom deutschen Unterhaltsunrecht, gnadenlos durch die Mühle des deutschenFamilienunrechts gedreht, haben sie Ängste, noch einmal mit diesem in Berührung zu kommen,haben dadurch sicherlich auch eine innere Distanz zu Frauen aufgebaut, die Liebe kaum nochzu lässt. Ein gebranntes Kind scheut nun mal das Feuer! Unzählig viele Frauen erzählten mirvon dem oft nur bestehenden Sexinteresse vieler Männer, weshalb diese bei Konversationenschnell zum Thema Sex kamen, was die meisten Frauen in die Flucht trieb. Liebe männlichenLeser: Hierzu mal ein paar Insidertipps von einem Vielchatter und Jäger in Singlebörsen: Ichkann Euch irgendwie auch etwas verstehen. Nur macht nie den Fehler, von selber mit demThema Sex anzufangen, spielt diesbezüglich einen auf völlig uninteressiert! Gebt den Frauenpaar Stunden mehr Zeit! Dadurch werden viele Damen regelrecht hemmungslos und werdennicht nur von alleine mit dem Thema anfangen, sondern ohne jegliche Nachfrage so einigesfreiwillig preis geben, etwa Oberweite, Rasurstatus, Vorlieben, etc, und das ohne einenhochprozentigen Dosenöffner! Und wenn dann noch der Spruch auftaucht: Das ist das ersteMal, dass ich das mache, Jungs, ich habe mittlerweile das Gebäude in dem ich wohnte auf„Haus der Premieren“ umgetauft! Verstanden? Auch bei Frauen gibt es natürlich ein Gen fürden Sexualtrieb, was auf dem X-Chromosom liegt. Und bedenken Sie, Frauen haben sogar zweiX-Chromosomen…... Die Frauen beschleunigen deutlich langsamer, dafür aber länger, undkommen dann nach einer etwas längeren Zeit (Geschwindigkeit = Beschleunigung mal Zeit)auf der Überholspur so angeschossen, dass unser Freund M bestimmt wieder von Nötigungsprechen würde, dieses Mal aber bei Frauen als Täter! Natürlich will der Autor hier keineWerbung für one night stands machen, da dieser sich ganz klar zu ehrlichen Beziehungenbekennt, da harmoniesüchtig!Aber nach diesen Tipps wieder zurück zum Thema neue Partner. Ich persönlich hatte michnach viereinhalb Jahren Jagd in acht Singlebörsen zeitweise von denen verabschiedet, die mirin der Vergangenheit fleißig Nachschub lieferten. Ich hatte von meinen ganzen Erlebnissen dieNase gestrichen voll, hatte keine Lust mehr. Den Partner fürs Leben findet man dort schwer,das wird Ihnen fast jeder Single bestätigen! Hinzu kommt, mit steigendem Alter und jederbeendeten Beziehung wird man anspruchsvoller, so dass die Messlatte sehr schnell viel zu hochhängt, man keinen Partner mehr findet, der darüber passt. Ich spreche aus Erfahrung!Betrachten Sie diese sicherlich harten Worte daher als weiteren Ratschlag, als Motivation, eineeventuell gestörte Ehe doch noch zu retten, Lösungen zu suchen unter unbedingter Umgehungvon Rechtsanwälten.Allerdings gebe ich auch zu, seit August 2006 hat sich meine sehr düstere Scheidung mitsamtNebensachen in eine einzigartige Comedyshow verwandelt, daher auch seitdem derentsprechende Stilwechsel in diesem Buch. Mehrere nicht ernst zu nehmende Anwälte, die invirtuellen Welten lebten und eine Comedyrichterin waren die Garantie für häufiges Gelächter,auch wenn der Spaß mich eine Menge Geld gekostet hat. Für diese Summe hätte ich auch Atze395


Schröder oder andere Comedians hier mehrere Stunden lang live auftreten lassen können.Seitdem kann ich meine Scheidung mitsamt Nebenkriegsschauplätze selten ernsthaftbetrachten, zu unglaubwürdig stellen diese oft lachhaften Fälle sich dar. Vielleicht auch besserso, vom ernsthaften Stil dann oft abgewichen zu sein, denn hätte ich alles ernst genommen, sohätte ich heute schon mindestens den ersten Herzinfarkt hinter mir.Natürlich zeigen meine Fälle auch den miserablen Zustand unserer Justiz auf, auf die man sichum Gottes Willen nicht verlassen sollte! Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: „Auf hoher Seeund vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Aber auch diesen sogenannten Rechtsstaat habe ichso richtig vorgeführt, Stichwort Strafanzeigen, so dass man sich auf diesen ebenfalls nichtstützen sollte! Am liebsten würde ich als einzige Lösung Selbstjustiz aufführen, darf ich abernicht, da leider verboten. Merken Sie sich: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paarSchuhe.DanksagungBesonderen Dank gebührt meinem jungen türkischen Freund Emre K, der die Fotomontagennach meiner Idee gestaltet, und auch aktiv dieses Buch über das Internet verbreitet hat. Dankeauch für Deine Hilfe bei der Gestaltung und Programmierung meiner eigenen Webseite, diesich mit diesem Buch beschäftigt!Auch besten Dank an meine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin und Germanistin Bi, die mitviel Begeisterung große Teile dieses Werk extrem gründlich korrigiert hat.Danke auch an meine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin Petra, die lange Zeit diesenunglaublichen Wahnsinn miterleben, und mich nicht selten daher aggressiv, martialisch undunausgeglichen ertragen musste, tut mir leid Petra!Auch gilt mein Dank allen, die mir geschrieben haben, mir in fast allen Fällen erschreckendähnliche Erfahrungen bescheinigten und auch bewiesen, dass mein schon unglaublicher Fallnoch relativ harmlos war, es noch wesentlich schlimmere Schicksale gibt dank unseresFamilien(un)rechts. Insbesondere bewiesen mir diese Zuschriften, dass ich nicht unterWahnvorstellungen litt, was ich zeitweise glauben musste, sondern ich dieses Unrechtsystemnur richtig verstand.Stimmen zum Buch„Dass du noch lebst, ist echt ein Wunder“Hartmut W.„Friedhof der Kuscheltiere ist nichts dagegen“„Wenn ich das Buch im Bett lese, kann ich anschließend nicht mehr einschlafen“Wolf B.„Hätte ich nicht einiges selber miterlebt, würde ich das Buch für Spinnerei halten“Petra H.396


Ich habe Deine Abhandlung "Das Abzockersystem" (für heute bis Seite 201) studiert. Viele tausendBetroffene haben vergleichbare Geschichten durchlebt, Deine ist allerdings besonders verworren undbelastend. Endlich, S.201, hast Du es geschnallt: alle Dinge ohne Anwaltszwang macht man selbst, alsoohne Anwalt (OLG ist nur mit Anwalt zulässig). Es gibt erkennbar drei Kampfesebenen: zu oberst dereigene Anwalt, dann das Gericht, zu unterst die Gegenpartei, die lediglich die Impulse setzt. NachMöglichkeit immer ohne eigenen Anwalt. Alles rechtliches Wischi-Waschi ist Scheiße, wie z.B. Ehevertragoder Vergleich; nur Beschluß und Urteil ab 2. Instanz zählen und damit basta.Bernd K.Ich habe durch Zufall dein/Ihr Buch (bisher bis Seite 86) gelesen. Kommt mir alles schon sehr bekannt vor!Ich bin Vater von Drillingen und stecke mitten in der Scheidung. Im Moment läuft seit März 2006 dasVerfahren bzgl. dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber auch da sind Männer eher Zahltiere als Väter!Mittlerweile habe ich ebenfalls den dritten Anwalt,Robert H. , Vater von drei lieben Kindern, der nun aber zum Straftäter geworden ist, da er mangelsEinkommen nicht mal mehr Kindesunterhalt zahlen kann und mit 42 Jahren nach 10 Jahren Selbständigkeitkeine Firma auf einen wartet...Habe gerade Ihr Scheidungsbuch gelesen. Bin ebenfalls eines der männlichen "Scheidungsopfer". Überdrei Jahre bis zur Scheidung;- schlage mich jetzt fast 2 Jahre mit einer Abänderungsklage rum. Kann vielesaus Ihrem Bericht nachvollziehen.Volker R.Habe gerade Ihr Buch quer gelesen und wenn es mir nicht ähnlich ginge wie Ihnen, hätte ich ein paar mallaut lachen müssen. Aber das Lachen bleibt einem im Halse stecken!Das Problem ist, das Ihnen das wahrscheinlich niemand glaubt was Sie da schreiben. Das Sie so vieleverschiedenen Anwälte bemüht haben lässt doch nur den Schluss zu, das Sie ein unverträglicher Menschsind, oder? Zumindest werde ich - unterschwellig - mit solchen Einstellungen konfrontiert. Ich kann Ihnennur gratulieren wie Sie das durchziehen, ich bin zur Zeit bei meinem dritten Anwalt angelangt, aber auchder lässt den Einsatz vermissen, den ich gerne hätte. Aus Kostengründen werde ich es aber mit ihm wohldurchziehen. Da meine Frau aber behauptet sie könne nicht arbeiten gehen, gehts bei mir zur Zeit um1795€ Gesamtunterhalt und es wird Tag für Tag mehr. Die Richterin hat meiner Nochfrau volle PKHgewährt, obwohl ich bereits ca. 40 k€ an vorweggenommenen Ausgleich gezahlt habe. Noch eineAnmerkung zu den Anwälten. Sie schreiben man solle Druck machen, ich habe die Erfahrung gemacht,das wenn der Druck zu groß wird die Anwälte dazu neigen das Mandat niederzulegen!Oliver M.Anmerkung des Autors: Oliver, sie sind wohl auch ein unverträglicher Mensch, da Sie auchschon beim 3. Anwalt angelangt sind? :-) Nein, ich erwarte nur Leistungen!frage mich immer noch in welchem Teil der Welt wir hier eigentlich leben...Bei so ruiniertem Ruf eines Mannes stellt sich hier auch die Frage, was wäre besser gewesen, 5 JahreScheidungsweg mit unglaublichen Unkosten oder 5 Jahre im Bau, weil ihm versehentlich ein großes,schweres Werkzeug aus der Hand gefallen ist.Richard K.Ich habe dein Meisterwerk gelesen und bin begeistert über die intelligente und vor allem konsequentlösungsorientierte Art die du an den Tag legst. Wobei ich deine Nerven wirklich bewundere!Ich befinde mich auch gerade nach meiner Scheidung in einem Unterhaltsverfahren mit unverschämtenForderungen der Kindesmutter, das aber nicht einmal annähernd an die Komplexität deines Fallesherankommt.Dennoch hat sich das Lesen gelohnt, weil mir dadurch klar wurde wie Anwälte und Richter imFamilienrecht agieren. Das österreichische Familienrecht unterscheidet sich ja nicht wesentlich vomdeutschen Familienrecht. Habe mich von deinem Buch inspirieren lassen und mir für die nächsteVerhandlung nach langen Recherchen im Internet eine gute Taktik zurechtgelegt.Ich wünsche dir alles gute in deinem Fall und bin schon gespannt zu lesen wie es ausgeht.Alex aus WienIch habe noch nicht alles gelesen, doch das was ich gelesen habe koennte nicht besser wiedergegebenwerden, ich brauche nur die Namen aendern und es waere von mir. Allerdings koennte ich noch einigeKapitel dazu fuegen.......und meine Gedanken gingen noch teilweise etwas weiter!!!! Ich bin allerdings nochlange nicht fertig....denn irgendwann hat man nichts mehr zu verlieren.397


Dieterhabe ich gerade auch die ersten Seiten zuerst mal überflogen, echt Spitze! Unser Scheidungssytem istdoch ein Multi-Milliarden Markt! (Ohne die Seelische und andere Schaden mitberechnet). DerFinanzminister sollte die Familien-Anwaltseinkünfte genau unter der Lupe nehmen.Coldeyes (Forum vatersein.de)Ich habe 3 Stunden quergelesen und war total ergriffen. Wie sehr sich Details gleichen können.Was ich aber nicht verstehen kann, ist seine passive Haltung zu den Kindern, während diese abstürzen.Dass er monatelang nicht weiß, was mit ihnen ist, hätte ich nicht toleriert, zumal er auf keine ernstenHindernisse stieß. Ein wenig zu sehr selbstverliebt, der Kerl, stellenweise auch selbstgerecht, was in seinerBeschreibung der familiären Scheidungsfolgen lupenrein zu Tage tritt.Was ich auch an mir bemerkt habe, ist die "Kälte". Viele Dinge laufen deutlich rationaler ab, als vorher. Wasman vorher unbewußt und damit "leicht" handhabte, wird durch die gemachten Erfahrungen und dieständigen Hypothesenbildungen im Bewußtsein erdrückt. Mann will sich schützen.Michael. (Weisnich) (Forum vatersein.de)Hallo Weisnich,für mich war es so: entweder, ich werde zu einem gewissen Teil kalt und sehe die Dinge auf eine brutalnüchterne und sachliche Art; oder ich zerbreche an dem ganzen Schlamassel.Viele liebe Grüße, Malachit, (Forum vatersein.de) dessen Gedanken inzwischen die Temperatur vonflüssigem Stickstoff haben können - manchmal jedenfalls.Die Profiteure der Trennungs- und Scheidungsindustrie kennen zumindest die alten Hasen und Haserl hieraus eigener trauriger Erfahrung sehr gut. Und können daher vieles bestätigen, was in diesem Tagebuch(als solches sehe ich es) beschrieben ist. Als Anklage gegen die nicht selten unglaublicheArbeitsverweigerung und die oft an Gebührengenerierung und -maximierung orientierten Vorschläge undArbeitsweise diverser Mietjuristen kann man in vielen, wenngleich nicht in allen Punkten zustimmen. Wennda nicht die durchgängig oberlehrerhafte Rechthaberei und Besserwisserei des Verfassers wäre. Das hatein heftiges 'Gschmäckle', wie die Ureinwohner meiner Wahlheimat sagen - es ist gut vorstellbar, dass seinVerhalten mit ursächlich für manches Zerwürfnis mit einem Anwalt und daraus resultierend dessenMinderleistungen war. Zu den Prioritäten bzgl. der Kids meckere ich nicht. Das Buch hat einfach einenanderen Fokus, das muss man akzeptieren./elwu (Forum vatersein.de)Anmerkung des Autors: Leider habe ich meistens Recht gehabt, wie das Buch beweist, wasman dann nicht Rechthaberei und Besserwisserei nennt, sondern guten Instinkt!Genau so isses. Super ge(be)schriebenAndreaDD (Forum vatersein.de)Ich habe Ihr Buch bis jetzt auf Seite 122 und die Tips zum Schluss gelesen und bin ehrlich gesagt platt.Da ich mich seit 1,5 Jahren selbst in so einem Scheidungskrieg befinde, wird mir jetzt so einiges klar, wasbei mir läuft. Ich hatte immer auf Recht gehofft und dachte, wenn ich alles mache, was die Anwälte sagen,wird es schon zu meinen Gunsten ausgehen. Weil Recht muss Recht bleiben. Bis heute hat sich aberbestätigt, dass dies nicht so ist und es wirklich nur Geldmacherei ist.Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und meine Frau wird noch von dem Staat belohnt. Auchich bin in der prekären Situation, dass ich trotz eines gut verdienenden Jobs und ständiger Vorsorge fürdas Alter, finanziell fast am Ende bin. Ich musste um alle Rechnungen zu begleichen sämtlicheVersicherungen und Vorsorgen für das Alter kündigen und bin heute auf dem Stand, dass ich heuteschlechter gestellt bin wie bevor ich geheiratet habe. Dafür habe ich 20 Jahre von morgens bis abendsgeackert um mir und meiner Familie ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen und unter dem Strich ist meineFrau, die total arbeitsscheu ist, bis jetzt die Gewinnerin. Wie Sie geschrieben haben, ist sie aufgestiegenvon der Hausfrau zur Abteilungsleiterin und das ohne einen Finger krumm zu machen.Ich habe dem Gericht und den Anwälten Beweise vorgelegt, dass mit falschen eidesstattlichenVersicherungen gearbeitet wird, und dass Jobs mutwillig auf das Spiel gesetzt werden um mich zuschädigen, aber dies scheint in unserem Rechtsstaat niemanden zu interessieren. Oberste Priorität ist es,dem Staat keine Kosten aufzuerlegen und mich zu schädigen bis zum Existenzminimum. Wie gerne man daarbeiten geht, können Sie sich bestimmt gut vorstellen.398


Da in Ihren Tipps etwas stand, was mich ein wenig positiver stimmte, und Sie der Profi auf diesem Gebietsind, hätte ich ein paar wichtige Fragen an Sie…………….Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Ich kann so gut mit Ihnen mitfühlen und weißgenau wie Sie sich fühlen. Ich würde mich über ein persönliches Gespräch mit Ihnen sehr freuen.DieterÜber den AutorJahrgang 1960, Sternzeichen Stier, seit Mai 2010 wohnhaft in Oberbayern, vorher in NRW.Von Beruf Dipl. Ing. Elektrotechnik, tätig in der Elektronikentwicklung. BegeisterterHobbyastronom und Fotograf, Zigarren- und Weinliebhaber, Anhänger ruhiger Musik, NewAge, aber auch von Jazz, Soul, Countrymusic, Klassik. Absoluter Naturfan, mag Spaziergänge,Wanderungen, Radtouren, das Meer, Schach und Bücher. Bevorzugte Literatur: Astronomie,Dr. Strunz, Charles Dickens und das dritte Reich, zweiter Weltkrieg.V25082010399


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