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Seite 10 Nr. 9 / 4. Mai 2012<br />

Unter Berücksichtigung aller nunmehr vorliegen<strong>de</strong>n Untersuchungsergebnisse<br />

konnte die vorliegen<strong>de</strong> Kostenschätzung um<br />

5.000 € leicht nach unten auf insg. 161.000 € Bruttogesamtkosten<br />

korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Haushalt stehen 110.000,00 € für diese Maßnahme zur<br />

Verfügung.<br />

Durch die Anwaltskanzlei Kaup + Goes wur<strong>de</strong> die Klagschrift<br />

zur Erhebung <strong>de</strong>r Klage am Landgericht Aschaffenburg gefertigt<br />

und eingereicht.<br />

• Vergaben<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Sanierungsmaßnahme am Sportplatz Albstadt wird, wie in<br />

<strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Stadtrates am 01.03.2012 vorgestellt, durchgeführt.<br />

Die Mehrkosten zur Sanierung <strong>de</strong>s Sportplatzes wer<strong>de</strong>n<br />

als überplanmäßige Ausgaben bewilligt.<br />

Anmerkung: Der Sportplatz ist in <strong>de</strong>m Jahr <strong>de</strong>r Sanierung noch<br />

nicht bespielbar. Erst nach einer erfolgreichen erneuten Bearbeitung<br />

<strong>de</strong>r Rasentragschicht im Frühjahr <strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n<br />

Jahres kann <strong>de</strong>r Platz zur Benutzung freigegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Projekt Vergabe Firma Auftragssumme<br />

Umbau, Erweiterung und<br />

Nachträge für<br />

Göbel GmbH, Würzburg 58.032,73 € netto<br />

Generalsanierung<br />

Karl-Amberg-Mittelschule<br />

Rohbauarbeiten/Altbau<br />

Umbaus, Erweiterung und Schulgarten Eichner Garten- und<br />

114.380,89 € brutto<br />

Generalsanierung<br />

Landschaftsbau GmbH,<br />

(Auftragssumme)<br />

Karl-Amberg-Mittelschule<br />

Sulzbach a. Main<br />

Erschließung Baugebiet "Kleeb" Straßenbeleuchtung Energieversorgung<br />

Alzenau GmbH<br />

47.874,12 € brutto<br />

Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses für Verwaltung,<br />

Personalangelegenheiten und öffentliche<br />

Einrichtungen am 17. April 2012<br />

• Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

– Antrag auf Aufstellung eines Sperrpfostens auf <strong>de</strong>m Fußund<br />

Radweg Michelbach-Albstadt<br />

Bei <strong>de</strong>r Stadt Alzenau wur<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong> darüber geführt, dass<br />

<strong>de</strong>r mit Verkehrszeichen „Son<strong>de</strong>rweg Fußgänger“ und Zusatzzeichen<br />

„Radfahrer frei“ beschil<strong>de</strong>rte beschränkt öffentliche<br />

Weg in Höhe <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s TV Michelbach häufig verbotswidrig<br />

von Fahrzeugen befahren wer<strong>de</strong>. Da die Stecke sehr<br />

häufig von Fußgängern und Fahrradfahren benutzt wird und an<br />

einem Kin<strong>de</strong>rspielplatz vorbeiführt, komme es dadurch immer<br />

wie<strong>de</strong>r zu gefährlichen Situationen. Es wird <strong>de</strong>shalb vorgeschlagen,<br />

<strong>de</strong>n Weg durch Aufstellung eines Sperrpfostens für die<br />

Nutzung von Fahrzeugen zu sperren. Um Rettungsfahrzeugen<br />

die Möglichkeit zu geben, <strong>de</strong>n Weg im Notfall befahren zu<br />

können, sollte dieser klappbar o<strong>de</strong>r herausnehmbar sein.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Auf <strong>de</strong>m beschränkt öffentlichen Weg Michelbach-Albstadt ist<br />

in Höhe <strong>de</strong>r Einmündung in die Krämerstraße ein Sperrpfosten<br />

aufzustellen.<br />

– Antrag auf Anlegung einer Pflanzinsel in <strong>de</strong>r Straße „Am<br />

Dachsberg“<br />

Bereits mehrfach, zuletzt behan<strong>de</strong>lt in <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Ausschuss<br />

für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentliche<br />

Einrichtungen am 18.10.2011, wur<strong>de</strong> von Seiten eines Anwohners<br />

<strong>de</strong>r Straße „Am Dachsberg“ mitgeteilt, dass Fahrzeuge so<br />

auf <strong>de</strong>m Seitenstreifen vor seinem Anwesen parken, sodass<br />

eine Zu- o<strong>de</strong>r Abfahrt nur schwer möglich sei. Aus diesem Grund<br />

wur<strong>de</strong> zuletzt die Aufstellung eines Pflanzkübels beantragt.<br />

Dieser Antrag war von Seiten <strong>de</strong>s Ausschusses abgelehnt<br />

wor<strong>de</strong>n. Am gewünschten Standort sollte statt<strong>de</strong>ssen nach<br />

Rücksprache mit <strong>de</strong>m Antragsteller eine schraffierte Fläche<br />

angelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Rücksprache lehnten die Antragsteller die Markierung<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Optik jedoch ab. Es wur<strong>de</strong> alternativ vorgeschlagen,<br />

an <strong>de</strong>r hierfür vorgesehenen Fläche auf Kosten <strong>de</strong>s<br />

Antragstellers eine Pflanzinsel in <strong>de</strong>r Weise anzulegen, dass<br />

Fußgänger durch diese nicht behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Fahrzeuge<br />

können an dieser Stelle dann nicht mehr abgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Gleichzeitig haben sich die Antragsteller bereit erklärt, auch die<br />

Pflege <strong>de</strong>r Insel zu übernehmen.<br />

Mehrheitliche Beschluss:<br />

Der Antrag auf Anlegung einer Pflanzinsel in <strong>de</strong>r Straße „Am<br />

Dachsberg“ in Höhe <strong>de</strong>s Anwesens Haus Nr. 1 wird abgelehnt.<br />

– Antrag auf Anordnung eines Haltverbotes in <strong>de</strong>r Straße<br />

„Zum Oberwald“<br />

Von Anwohnern <strong>de</strong>r Straße „Zum Oberwald“ wur<strong>de</strong> die Anordnung<br />

eines Haltverbotes gegenüber <strong>de</strong>m Anwesen HausNr. 10<br />

beantragt.<br />

Zur Begründung wur<strong>de</strong> angeführt, dass die Zufahrt zu ihrem<br />

Carport nur sehr erschwert möglich ist, wenn gegenüber Fahrzeuge<br />

abgestellt wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m sind die LKW, die die Fa.<br />

Treffert andienen, gezwungen, über <strong>de</strong>n Gehsteig zu fahren,<br />

wenn an dieser Stelle Fahrzeuge abgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Polizeiinspektion Alzenau lehnt die Anordnung eines Haltverbotes<br />

ab. Die bei Abstellung eines Fahrzeuges in <strong>de</strong>r Straße<br />

verbleiben<strong>de</strong> Restbreite <strong>de</strong>r Straße beträgt über drei Meter und<br />

ist damit ausreichend. Auch größeren Fahrzeugen (LKW’s)<br />

müsste es daher möglich sein, an <strong>de</strong>n parken<strong>de</strong>n Fahrzeugen<br />

vorbei zu fahren, ohne auf <strong>de</strong>n Gehweg ausweichen zu müssen.<br />

Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die Parkplätze in diesem Bereich <strong>de</strong>r Straße<br />

benötigt.<br />

In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> darüber diskutiert, nur an <strong>de</strong>r<br />

beantragten Stelle o<strong>de</strong>r über die gesamte Straßenlänge ein<br />

Haltverbot anzuordnen.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der Antrag wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, zu prüfen, ob eine Parkregelung gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

kann, die <strong>de</strong>r Antragsbegründung Rechnung trägt. Dabei ist zu<br />

berücksichtigen, dass die Anzahl <strong>de</strong>r Parkplätze in <strong>de</strong>r Straße<br />

möglichst nicht reduziert wird.<br />

Hinweis:<br />

Bürgermeister Dr. Legler nahm unter Hinweis auf Art. 49 GO<br />

nicht an <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil und<br />

übertrug die Leitung an Stadträtin Irene Treffert.<br />

– Antrag auf Anordnung eines Haltverbotes auf <strong>de</strong>r Zufahrt<br />

zum Grünabfallplatz Alzenau<br />

Bei <strong>de</strong>r Stadt Alzenau wird immer wie<strong>de</strong>r beklagt, dass landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge <strong>de</strong>n Weg zum Grünabfallplatz Alzenau

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