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Seite 10 Nr. 9 / 4. Mai 2012<br />
Unter Berücksichtigung aller nunmehr vorliegen<strong>de</strong>n Untersuchungsergebnisse<br />
konnte die vorliegen<strong>de</strong> Kostenschätzung um<br />
5.000 € leicht nach unten auf insg. 161.000 € Bruttogesamtkosten<br />
korrigiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Haushalt stehen 110.000,00 € für diese Maßnahme zur<br />
Verfügung.<br />
Durch die Anwaltskanzlei Kaup + Goes wur<strong>de</strong> die Klagschrift<br />
zur Erhebung <strong>de</strong>r Klage am Landgericht Aschaffenburg gefertigt<br />
und eingereicht.<br />
• Vergaben<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die Sanierungsmaßnahme am Sportplatz Albstadt wird, wie in<br />
<strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Stadtrates am 01.03.2012 vorgestellt, durchgeführt.<br />
Die Mehrkosten zur Sanierung <strong>de</strong>s Sportplatzes wer<strong>de</strong>n<br />
als überplanmäßige Ausgaben bewilligt.<br />
Anmerkung: Der Sportplatz ist in <strong>de</strong>m Jahr <strong>de</strong>r Sanierung noch<br />
nicht bespielbar. Erst nach einer erfolgreichen erneuten Bearbeitung<br />
<strong>de</strong>r Rasentragschicht im Frühjahr <strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n<br />
Jahres kann <strong>de</strong>r Platz zur Benutzung freigegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Projekt Vergabe Firma Auftragssumme<br />
Umbau, Erweiterung und<br />
Nachträge für<br />
Göbel GmbH, Würzburg 58.032,73 € netto<br />
Generalsanierung<br />
Karl-Amberg-Mittelschule<br />
Rohbauarbeiten/Altbau<br />
Umbaus, Erweiterung und Schulgarten Eichner Garten- und<br />
114.380,89 € brutto<br />
Generalsanierung<br />
Landschaftsbau GmbH,<br />
(Auftragssumme)<br />
Karl-Amberg-Mittelschule<br />
Sulzbach a. Main<br />
Erschließung Baugebiet "Kleeb" Straßenbeleuchtung Energieversorgung<br />
Alzenau GmbH<br />
47.874,12 € brutto<br />
Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses für Verwaltung,<br />
Personalangelegenheiten und öffentliche<br />
Einrichtungen am 17. April 2012<br />
• Straßenverkehrsangelegenheiten<br />
– Antrag auf Aufstellung eines Sperrpfostens auf <strong>de</strong>m Fußund<br />
Radweg Michelbach-Albstadt<br />
Bei <strong>de</strong>r Stadt Alzenau wur<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong> darüber geführt, dass<br />
<strong>de</strong>r mit Verkehrszeichen „Son<strong>de</strong>rweg Fußgänger“ und Zusatzzeichen<br />
„Radfahrer frei“ beschil<strong>de</strong>rte beschränkt öffentliche<br />
Weg in Höhe <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s TV Michelbach häufig verbotswidrig<br />
von Fahrzeugen befahren wer<strong>de</strong>. Da die Stecke sehr<br />
häufig von Fußgängern und Fahrradfahren benutzt wird und an<br />
einem Kin<strong>de</strong>rspielplatz vorbeiführt, komme es dadurch immer<br />
wie<strong>de</strong>r zu gefährlichen Situationen. Es wird <strong>de</strong>shalb vorgeschlagen,<br />
<strong>de</strong>n Weg durch Aufstellung eines Sperrpfostens für die<br />
Nutzung von Fahrzeugen zu sperren. Um Rettungsfahrzeugen<br />
die Möglichkeit zu geben, <strong>de</strong>n Weg im Notfall befahren zu<br />
können, sollte dieser klappbar o<strong>de</strong>r herausnehmbar sein.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Auf <strong>de</strong>m beschränkt öffentlichen Weg Michelbach-Albstadt ist<br />
in Höhe <strong>de</strong>r Einmündung in die Krämerstraße ein Sperrpfosten<br />
aufzustellen.<br />
– Antrag auf Anlegung einer Pflanzinsel in <strong>de</strong>r Straße „Am<br />
Dachsberg“<br />
Bereits mehrfach, zuletzt behan<strong>de</strong>lt in <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Ausschuss<br />
für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentliche<br />
Einrichtungen am 18.10.2011, wur<strong>de</strong> von Seiten eines Anwohners<br />
<strong>de</strong>r Straße „Am Dachsberg“ mitgeteilt, dass Fahrzeuge so<br />
auf <strong>de</strong>m Seitenstreifen vor seinem Anwesen parken, sodass<br />
eine Zu- o<strong>de</strong>r Abfahrt nur schwer möglich sei. Aus diesem Grund<br />
wur<strong>de</strong> zuletzt die Aufstellung eines Pflanzkübels beantragt.<br />
Dieser Antrag war von Seiten <strong>de</strong>s Ausschusses abgelehnt<br />
wor<strong>de</strong>n. Am gewünschten Standort sollte statt<strong>de</strong>ssen nach<br />
Rücksprache mit <strong>de</strong>m Antragsteller eine schraffierte Fläche<br />
angelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Rücksprache lehnten die Antragsteller die Markierung<br />
aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Optik jedoch ab. Es wur<strong>de</strong> alternativ vorgeschlagen,<br />
an <strong>de</strong>r hierfür vorgesehenen Fläche auf Kosten <strong>de</strong>s<br />
Antragstellers eine Pflanzinsel in <strong>de</strong>r Weise anzulegen, dass<br />
Fußgänger durch diese nicht behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Fahrzeuge<br />
können an dieser Stelle dann nicht mehr abgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Gleichzeitig haben sich die Antragsteller bereit erklärt, auch die<br />
Pflege <strong>de</strong>r Insel zu übernehmen.<br />
Mehrheitliche Beschluss:<br />
Der Antrag auf Anlegung einer Pflanzinsel in <strong>de</strong>r Straße „Am<br />
Dachsberg“ in Höhe <strong>de</strong>s Anwesens Haus Nr. 1 wird abgelehnt.<br />
– Antrag auf Anordnung eines Haltverbotes in <strong>de</strong>r Straße<br />
„Zum Oberwald“<br />
Von Anwohnern <strong>de</strong>r Straße „Zum Oberwald“ wur<strong>de</strong> die Anordnung<br />
eines Haltverbotes gegenüber <strong>de</strong>m Anwesen HausNr. 10<br />
beantragt.<br />
Zur Begründung wur<strong>de</strong> angeführt, dass die Zufahrt zu ihrem<br />
Carport nur sehr erschwert möglich ist, wenn gegenüber Fahrzeuge<br />
abgestellt wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m sind die LKW, die die Fa.<br />
Treffert andienen, gezwungen, über <strong>de</strong>n Gehsteig zu fahren,<br />
wenn an dieser Stelle Fahrzeuge abgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Polizeiinspektion Alzenau lehnt die Anordnung eines Haltverbotes<br />
ab. Die bei Abstellung eines Fahrzeuges in <strong>de</strong>r Straße<br />
verbleiben<strong>de</strong> Restbreite <strong>de</strong>r Straße beträgt über drei Meter und<br />
ist damit ausreichend. Auch größeren Fahrzeugen (LKW’s)<br />
müsste es daher möglich sein, an <strong>de</strong>n parken<strong>de</strong>n Fahrzeugen<br />
vorbei zu fahren, ohne auf <strong>de</strong>n Gehweg ausweichen zu müssen.<br />
Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die Parkplätze in diesem Bereich <strong>de</strong>r Straße<br />
benötigt.<br />
In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> darüber diskutiert, nur an <strong>de</strong>r<br />
beantragten Stelle o<strong>de</strong>r über die gesamte Straßenlänge ein<br />
Haltverbot anzuordnen.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der Antrag wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird<br />
beauftragt, zu prüfen, ob eine Parkregelung gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
kann, die <strong>de</strong>r Antragsbegründung Rechnung trägt. Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass die Anzahl <strong>de</strong>r Parkplätze in <strong>de</strong>r Straße<br />
möglichst nicht reduziert wird.<br />
Hinweis:<br />
Bürgermeister Dr. Legler nahm unter Hinweis auf Art. 49 GO<br />
nicht an <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil und<br />
übertrug die Leitung an Stadträtin Irene Treffert.<br />
– Antrag auf Anordnung eines Haltverbotes auf <strong>de</strong>r Zufahrt<br />
zum Grünabfallplatz Alzenau<br />
Bei <strong>de</strong>r Stadt Alzenau wird immer wie<strong>de</strong>r beklagt, dass landwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge <strong>de</strong>n Weg zum Grünabfallplatz Alzenau