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Seite 12 Nr. 9 / 4. Mai 2012<br />
• „Nachtruhezeit darf bei Sperrung <strong>de</strong>r<br />
Startbahn West nicht ausgesetzt wer<strong>de</strong>n“<br />
Umland verlangt vom Ministerium eine<br />
Klarstellung <strong>de</strong>r Nachtflugregelung<br />
Die kommunale Klagegemeinschaft, zu <strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Stadt<br />
Alzenau auch die Kommunen Hainburg, Heusenstamm, Neu-<br />
Isenburg, Obertshausen sowie Rodgau und Seligenstadt gehören,<br />
und die zu regelmäßigen Treffen im Rathaus von Heusenstamm<br />
zusammen kommt, for<strong>de</strong>rte anlässlich ihrer jüngsten<br />
Zusammenkunft am vergangenem Freitag, dass die Nachtruhezeit<br />
nicht bei Sperrung <strong>de</strong>r Startbahn West ausgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
darf und verlangte zugleich vom Ministerium eine Klarstellung<br />
<strong>de</strong>r Nachtflugregelung.<br />
In jüngster Zeit häufen sich Beschwer<strong>de</strong>n über Flüge nach 23<br />
Uhr. Die massive Zahl von Nachtflügen nach 23 Uhr in bestimmten<br />
Nächten ist auf die Sperrung <strong>de</strong>r Startbahn West<br />
aufgrund ungünstiger Windrichtungen zurückzuführen. Es ist<br />
für die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunalen Klagegemeinschaft nicht<br />
nachvollziehbar, dass das Nachtflugverbot regelmäßig durchbrochen<br />
wer<strong>de</strong>n darf.<br />
So kam es beispielsweise in <strong>de</strong>n Nachtstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s 15.04.2012<br />
zu zahlreichen Nachtflügen in <strong>de</strong>r sog. Kernnacht, die in <strong>de</strong>r<br />
Bevölkerung für Verärgerung gesorgt haben. Es wird von <strong>de</strong>n<br />
Bürgern zurecht die Frage gestellt, wie diese Nachtflüge auch<br />
noch nach Beginn <strong>de</strong>r Nachtruhezeit zulässig sein können,<br />
obwohl das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht in seinem Urteil vom<br />
4.04.2012 doch festgestellt hat, dass Nachtflüge nach 23 Uhr<br />
grundsätzlich unzulässig sind.<br />
Zurückzuführen ist dies auf die Nachtflugbetriebsregelung <strong>de</strong>s<br />
Planfeststellungsbeschlusses. Nach dieser Regelung können<br />
Flüge als verspätet auch noch nach 23 Uhr durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn das Ereignis, welches die Verspätung hervorruft, nicht<br />
von <strong>de</strong>n Fluggesellschaften zu verantworten ist. Extreme Wetterbedingungen<br />
galten schon seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r Nachtflugregelung<br />
im Oktober 2011 als solches, von <strong>de</strong>n Fluggesellschaften<br />
nicht zu vertretenes Ereignis. Dass aber auch die in 3<br />
% bis 5 % <strong>de</strong>s Jahres vorkommen<strong>de</strong> Sperrung <strong>de</strong>r Startbahn<br />
West aufgrund von Nordwin<strong>de</strong>n als solches unvertretbares<br />
Ereignis gewertet wird, durchbricht regelmäßig die Nachtruhezeit.<br />
Die Sperrung bei Nordwind ist erfor<strong>de</strong>rlich, damit die<br />
Flugzeuge nicht mit Rückenwind starten müssen.<br />
„Auch für die Stadt Alzenau ist die planmäßige Durchbrechung<br />
<strong>de</strong>s Nachtflugverbots nicht hinnehmbar“, machte Bürgermeister<br />
Dr. Alexan<strong>de</strong>r Legler <strong>de</strong>utlich und ist sich auch insoweit mit<br />
seinen Bürgermeisterkollegen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Klagegemeinschaft<br />
vertretenen Kommunen einig. Das Gremium will mit <strong>de</strong>m zuständigen<br />
Verkehrsminister sprechen und verlangt, dass seitens<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums, klargestellt wird, dass diese betrieblichen<br />
Gegebenheiten keine Ausnahme von <strong>de</strong>m Nachtflugverbot<br />
rechtfertigen.<br />
Ein entsprechen<strong>de</strong>s Schreiben hat die kommunale Klagegemeinschaft,<br />
die bereits gegen die Zulassung von Nachtflügen<br />
geklagt hatte, bei <strong>de</strong>m Rechtsanwaltsbüro Hal<strong>de</strong>nwang & Kollegen,<br />
das die Städte in <strong>de</strong>n luftverkehrsrechtlichen Verfahren<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Flughafen Frankfurt vertritt, in<br />
Auftrag gegeben.<br />
Unabhängig davon hält die Stadt Alzenau auch weiterhin ihre<br />
For<strong>de</strong>rung nach einer umfassen<strong>de</strong>n Anhebung <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Flughöhen sowie einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Flugrouten zur Entlastung<br />
<strong>de</strong>s Stadtgebietes von Überflügen aufrecht.