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Seite 12 Nr. 9 / 4. Mai 2012<br />

• „Nachtruhezeit darf bei Sperrung <strong>de</strong>r<br />

Startbahn West nicht ausgesetzt wer<strong>de</strong>n“<br />

Umland verlangt vom Ministerium eine<br />

Klarstellung <strong>de</strong>r Nachtflugregelung<br />

Die kommunale Klagegemeinschaft, zu <strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Stadt<br />

Alzenau auch die Kommunen Hainburg, Heusenstamm, Neu-<br />

Isenburg, Obertshausen sowie Rodgau und Seligenstadt gehören,<br />

und die zu regelmäßigen Treffen im Rathaus von Heusenstamm<br />

zusammen kommt, for<strong>de</strong>rte anlässlich ihrer jüngsten<br />

Zusammenkunft am vergangenem Freitag, dass die Nachtruhezeit<br />

nicht bei Sperrung <strong>de</strong>r Startbahn West ausgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

darf und verlangte zugleich vom Ministerium eine Klarstellung<br />

<strong>de</strong>r Nachtflugregelung.<br />

In jüngster Zeit häufen sich Beschwer<strong>de</strong>n über Flüge nach 23<br />

Uhr. Die massive Zahl von Nachtflügen nach 23 Uhr in bestimmten<br />

Nächten ist auf die Sperrung <strong>de</strong>r Startbahn West<br />

aufgrund ungünstiger Windrichtungen zurückzuführen. Es ist<br />

für die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunalen Klagegemeinschaft nicht<br />

nachvollziehbar, dass das Nachtflugverbot regelmäßig durchbrochen<br />

wer<strong>de</strong>n darf.<br />

So kam es beispielsweise in <strong>de</strong>n Nachtstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s 15.04.2012<br />

zu zahlreichen Nachtflügen in <strong>de</strong>r sog. Kernnacht, die in <strong>de</strong>r<br />

Bevölkerung für Verärgerung gesorgt haben. Es wird von <strong>de</strong>n<br />

Bürgern zurecht die Frage gestellt, wie diese Nachtflüge auch<br />

noch nach Beginn <strong>de</strong>r Nachtruhezeit zulässig sein können,<br />

obwohl das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht in seinem Urteil vom<br />

4.04.2012 doch festgestellt hat, dass Nachtflüge nach 23 Uhr<br />

grundsätzlich unzulässig sind.<br />

Zurückzuführen ist dies auf die Nachtflugbetriebsregelung <strong>de</strong>s<br />

Planfeststellungsbeschlusses. Nach dieser Regelung können<br />

Flüge als verspätet auch noch nach 23 Uhr durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn das Ereignis, welches die Verspätung hervorruft, nicht<br />

von <strong>de</strong>n Fluggesellschaften zu verantworten ist. Extreme Wetterbedingungen<br />

galten schon seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r Nachtflugregelung<br />

im Oktober 2011 als solches, von <strong>de</strong>n Fluggesellschaften<br />

nicht zu vertretenes Ereignis. Dass aber auch die in 3<br />

% bis 5 % <strong>de</strong>s Jahres vorkommen<strong>de</strong> Sperrung <strong>de</strong>r Startbahn<br />

West aufgrund von Nordwin<strong>de</strong>n als solches unvertretbares<br />

Ereignis gewertet wird, durchbricht regelmäßig die Nachtruhezeit.<br />

Die Sperrung bei Nordwind ist erfor<strong>de</strong>rlich, damit die<br />

Flugzeuge nicht mit Rückenwind starten müssen.<br />

„Auch für die Stadt Alzenau ist die planmäßige Durchbrechung<br />

<strong>de</strong>s Nachtflugverbots nicht hinnehmbar“, machte Bürgermeister<br />

Dr. Alexan<strong>de</strong>r Legler <strong>de</strong>utlich und ist sich auch insoweit mit<br />

seinen Bürgermeisterkollegen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Klagegemeinschaft<br />

vertretenen Kommunen einig. Das Gremium will mit <strong>de</strong>m zuständigen<br />

Verkehrsminister sprechen und verlangt, dass seitens<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums, klargestellt wird, dass diese betrieblichen<br />

Gegebenheiten keine Ausnahme von <strong>de</strong>m Nachtflugverbot<br />

rechtfertigen.<br />

Ein entsprechen<strong>de</strong>s Schreiben hat die kommunale Klagegemeinschaft,<br />

die bereits gegen die Zulassung von Nachtflügen<br />

geklagt hatte, bei <strong>de</strong>m Rechtsanwaltsbüro Hal<strong>de</strong>nwang & Kollegen,<br />

das die Städte in <strong>de</strong>n luftverkehrsrechtlichen Verfahren<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Flughafen Frankfurt vertritt, in<br />

Auftrag gegeben.<br />

Unabhängig davon hält die Stadt Alzenau auch weiterhin ihre<br />

For<strong>de</strong>rung nach einer umfassen<strong>de</strong>n Anhebung <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Flughöhen sowie einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Flugrouten zur Entlastung<br />

<strong>de</strong>s Stadtgebietes von Überflügen aufrecht.

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