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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Magistrat der Stadt Hanau<br />

Fachbereich für Soziale Dienste / Seniorenbüro<br />

Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Telefon (0 61 81) 295-292<br />

Fax 0 61 81 / 295-631<br />

E-Mail seniorenbüro@hanau.de<br />

Projektleitung: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp<br />

Am Projekt beteiligte Institutionen und ihre Mitarbeiter:<br />

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V.:<br />

Migrationsberatung, Ertugrul Özogul [Textbeitrag (*)]<br />

Ausländerbeirat der Stadt Hanau:<br />

Vorsitzender, Muharrem Caglayan*, Geschäftsstelle, Wolfgang Schwab*<br />

Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.:<br />

Migrationsdienst, Holger Franz*, Seniorenberatung, Josef Rath*<br />

Diakonisches Werk der ev. Kirchenkreise Hanau Stadt u. Land:<br />

Spätaussiedlerberatung, Annette Korndörfer<br />

Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau:<br />

Beratung und wirtschaftliche Hilfen, Elisabeth Skrotzki, Christa Pittelkow<br />

Seniorenbüro, Barbara Heddendorp*, Gertrud Körner*<br />

Stadtteilzentrum Süd-Ost, Selim Karanlik*<br />

Hilfezentrale für Senioren und Behinderte Hanau: Altenberatung, Stefan Schlett*<br />

Muslimischer Arbeitskreis Hanau: Behlül Yilmaz*<br />

Nachbarschaftshilfe Tümpelgarten: Helga Trommer-Schmidt<br />

Polizeipräsidium Südosthessen: Ausländerbeauftragte, Semra Kamaci*<br />

Stadtplanungsamt der Stadt Hanau: Stadtteilbüro Lamboyladen, Pürnur Scharle<br />

Redaktionelle Bearbeitung: Gertrud Körner, Barbara Heddendorp<br />

Übersetzung: Mehtap Albayrak<br />

Umschlagdesign: einzigkartig - werbung + design, Hanau<br />

Druck: ingra, Hanau<br />

1. Auflage 2000 Stck. Dezember 2003<br />

Wir danken der Stadt Essen für die freundliche Genehmigung, Texte aus ihrem<br />

„Seniorenwegweiser für Migranten und Mirantinnen“ verwenden zu dürfen.<br />

1


Liebe Leserinnen und Leser,<br />

2<br />

Vorwort<br />

in Hanau leben mittlerweile über 2000 Migrantinnen<br />

und Migranten, die älter als 60 Jahre sind.<br />

Seniorinnen und Senioren ausländischer Herkunft<br />

haben im <strong>Alter</strong> spezifische Bedürfnisse und sind<br />

nach einem arbeitsintensivem Leben oft genauso<br />

auf besondere Unterstützung angewiesen, wie<br />

ältere deutsche Menschen.<br />

Die Integration von älteren Migrantinnen und<br />

Migranten, die Gewährleistung der sozialen, gesundheitlichen und<br />

psychosozialen Versorgung im <strong>Alter</strong> ebenso wie die Ermöglichung von<br />

interkultureller ambulanter und stationärer Pflege, die Verbesserung der<br />

Wohnsituation und die Möglichkeiten sich mit Landsleuten zu treffen,<br />

sind Anliegen, die die Stadt Hanau ernst nimmt und unterstützt.<br />

Ziel einer offenen Seniorenpolitik der Stadt sollte sein, dass die Stadt<br />

als neues „Zuhause“ für die zugewanderten Menschen erlebbar wird.<br />

Diese Offenheit bedeutet auch, das Bedürfnis vieler älteren Menschen<br />

zu respektieren, sich im <strong>Alter</strong> dem eigenen, ursprünglichen Kulturkreis<br />

verstärkt zuzuwenden, ohne deshalb auf Integration zu verzichten.<br />

Der jetzt vorliegende Ratgeber, der durch die Vernetzung der in der<br />

Migrations- und Seniorenarbeit tätigen Organisationen in dieser Stadt<br />

entstand, ist ein erster wichtiger Schritt, die Lebenssituation der in<br />

Hanau lebenden älteren Migranten verbessern zu helfen.<br />

Die Broschüre soll sowohl Fachleuten als auch den älteren Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürgern dieser Stadt ermöglichen, sich über die<br />

vorhandenen vielfältigen Hilfeangebote zu informieren und bei<br />

speziellen Fragen den richtigen Ansprechpartner zu finden.<br />

Claus Kaminsky<br />

Oberbürgermeister


Inhalt<br />

Einleitung<br />

Seite<br />

6<br />

1 Leben zwischen zwei Ländern 8<br />

1.1 Besuchsrecht 8<br />

1.2 Aufenthaltsrecht 10<br />

1.2.1 Aufenthaltsrecht für Rentner aus Nicht-EU-Staaten 10<br />

1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern 11<br />

1.2.3 Das Recht auf Wiederkehr 12<br />

1.3 Einbürgerung 12<br />

2 Rente 16<br />

2.1 Einführung in das deutsche Rentensystem 16<br />

2.1.1 Rentenarten 16<br />

2.1.2 Warte- und Beitragszeiten 18<br />

2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen 19<br />

2.2 Rentenantrag 21<br />

2.2.1 Antragstellung 21<br />

2.2.2 Versicherungsverlauf 22<br />

2.3 Internationales Rentenrecht 26<br />

2.3.1 Überstaatliche Regelungen 26<br />

2.3.2 Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen 29<br />

2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland 31<br />

3 Finanzielle Unterstützungen 32<br />

3.1 Grundsicherung 32<br />

3.2 Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz 34<br />

3.3 Wohngeld 36<br />

3.4 Hanau-Pass 38<br />

3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen 38<br />

3.6 Telefongebührenermäßigung 39<br />

3.7 Steuerliche Entlastung 40<br />

3


4<br />

Inhalt<br />

4 Wohnen 44<br />

4.1 Wohnraumanpassung 44<br />

4.2 Wohnungswechsel 47<br />

4.3 Betreutes Wohnen 48<br />

4.4 Seniorenwohnungen der Stiftung Althanauer Hospital 50<br />

4.5 Senioren- und Pflegeheime 53<br />

5 Gesundheit und Pflege 58<br />

5.1 Pflegeangebote 58<br />

5.1.1 Ambulante Pflege 58<br />

5.1.2 Teil- und vollstationäre Pflege 60<br />

5.2 Leistungen der Pflegeversicherung 61<br />

5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege 62<br />

5.2.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt 64<br />

5.2.3 Pflegevertretung 64<br />

5.2.4 Pflegehilfsmittel 64<br />

5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegeperson 65<br />

5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege 65<br />

5.2.7 Abrechnungssystem 65<br />

5.3 Mobile Rehabilitation 70<br />

5.4 Mahlzeitenangebote 70<br />

5.4.1 Essen auf Rädern 70<br />

5.4.2 Mittagstische 72<br />

5.5 Hausnotrufsysteme 73<br />

5.6 Gesetzliche Betreuung 75<br />

5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung 76<br />

Stern-Apotheke<br />

Barbara Stammnitz-Heil<br />

Sternstraße 20, 63450 Hanau,<br />

Telefon 20720


Inhalt<br />

6 Freizeit 79<br />

6.1 Ehrenamtliches Engagement 79<br />

6.2 Bildung und Weiterbildung 80<br />

6.3 Sport und Gesundheit 81<br />

6.4 Orte der Begegnung 82<br />

7 Sicherheit 84<br />

8 Erben und Vererben 86<br />

9 Sterben und Bestatten 88<br />

9.1 Sterbebegleitung 88<br />

9.2 Bestatten 89<br />

9.2.1 Notwendige Schritte bei einem Trauerfall 89<br />

9.2.2 Bestattungen im Ausland 91<br />

9.2.3 Islamische Bestattungen 91<br />

9.2.4 Bestattungskosten 93<br />

10 Türkischsprachige Fachkräfte in Hanau 95<br />

11 Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden 96<br />

Anmerkung der Redaktion: Das Thema Krankenversicherung kann erst in einer<br />

späteren Auflage berücksichtigt werden. Zur Zeit des Redaktionsschlusses waren die<br />

gesetzlichen Änderungen zum Januar 2004 in ihrem vollen Umfang noch nicht<br />

bekannt.<br />

5


6<br />

Einleitung<br />

Die Idee diesen Ratgeber herauszugeben, ist das Ergebnis aus der<br />

Veranstaltung „Älter werden in der Fremde“, die im Januar 2001 im<br />

Stadtteilzentrum Südost stattfand. Dort zeigte sich, dass die Lebenssituation<br />

älterer Migrantinnen und Migranten in der städtischen<br />

Seniorenarbeit einen zu geringen Stellenwert einnimmt. Zielsetzung des<br />

<strong>Seniorenbüros</strong> ist, das Beratungsangebot für ältere Hanauer Bürger<br />

verschiedener Ethnien auszuweiten und zu verbessern.<br />

Die Mitarbeiter des Hanauer <strong>Seniorenbüros</strong> entschlossen sich als Folge<br />

dieser Veranstaltung einen Arbeitskreis Migration ins Leben zu rufen,<br />

bestehend aus den Migrationsdiensten der Wohlfahrtsverbände, dem<br />

Ausländerbeirat, den in der Migrationsarbeit tätigen Behörden und<br />

Organisationen und der Hilfezentrale für Senioren und Behinderte.<br />

Diese Projektgruppe hat den vorliegenden Ratgeber erarbeitet.<br />

Die Broschüre erscheint zunächst in deutscher und türkischer Sprache.<br />

Bevölkerungsstruktur der Stadt Hanau – ein Überblick<br />

Zurzeit leben in Hanau 92 653 Menschen. Betrachtet man die Bevölkerungsstruktur<br />

Hanaus unter den Gesichtspunkten „ältere Bürger und<br />

Bürgerinnen ab 50 Jahren“ und „Anteile der Migranten“ erhält man<br />

folgendes Ergebnis:<br />

Bevölkerung<br />

insgesamt:<br />

älter als 50 Jahre<br />

älter als 60 Jahre<br />

92.653 (100%)<br />

Deutsche<br />

72.954<br />

Migranten<br />

19.698 (21,26%)<br />

33.308 (35,95%) 28.988 4.320 (12,97%)<br />

21.620 (23,33%) 19.554 2.066 (9.56%)<br />

Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Hanau 2001/2002, Ordnungs- und Umweltamt


Einleitung<br />

Ältere Migrantinnen und Migranten über 50 Jahre nach Staatsangehörigkeit<br />

und Anzahl der Bürger in Hanau:<br />

Staatsangehörige Anzahl der Bürger<br />

(über 50 Jahre)<br />

Türkei 1.694<br />

Bosnien, Kroatien, Slowenien, Jugoslawien,<br />

625<br />

Makedonien<br />

Italien 436<br />

Spanien 286<br />

Polen 88<br />

Weißrussland 8<br />

Marokko 88<br />

Russische Staatsangehörige 39<br />

Sonstige Staaten 894<br />

Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Hanau 2001/2002, Ordnungs- und Umweltamt<br />

Laut „Viertem Bericht zur Lage der älteren Generation“ des Bundesministeriums<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird im Jahre<br />

2050 jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre alt sein.<br />

Zur Zeit sind in Hanau ein Drittel der Einwohner älter als 50 Jahre und<br />

fast jeder Vierte ist älter als 60 Jahre. Es ist anzunehmen, dass im Jahr<br />

2050 auch in Hanau ein Drittel der Bürger älter als 60 Jahre sein wird.<br />

Gegenwärtig ist jeder fünfte Einwohner Hanaus ein Migrant. Auch die<br />

Anzahl der älteren Migrantinnen und Migranten wird in Hanau in den<br />

nächsten Jahren rasch zunehmen.<br />

Hinzu kommt noch eine nicht unerhebliche Zahl von Spätaussiedlern<br />

aus der ehemaligen UdSSR, Polen und anderen Staaten Osteuropas, die<br />

statistisch als Deutsche zählen, aber sozial und kulturell nur ansatzweise<br />

integriert sind. Es erscheint uns aus diesem Grunde sinnvoll und<br />

zukunftsweisend, bereits jetzt das Angebot für ältere Migranten zu verbessern<br />

und es in das Aufgabengebiet des städtischen <strong>Seniorenbüros</strong> zu<br />

integrieren. 1<br />

1 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp<br />

7


8<br />

Leben zwischen zwei Ländern<br />

Viele der älteren Migranten und Migrantinnen, die inzwischen in den<br />

Ruhestand eingetreten sind, kamen im Rahmen eines Anwerbeabkommens<br />

mit ihrem Herkunftsland in die Bundesrepublik Deutschland.<br />

Vielleicht gehören auch Sie, Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau zu dieser<br />

ersten Gruppe, vielleicht folgten Sie Verwandten oder Bekannten auf<br />

der Suche nach Arbeit hierher. Sicher haben Sie sich in Ihrer Wahlheimat<br />

Deutschland einen Bekanntenkreis aufgebaut und/oder Ihre<br />

Kinder haben sich entschieden, für immer hier zu bleiben. In Ihrem<br />

Herkunftsland haben Sie jedoch ebenfalls Verwandte und Freunde, mit<br />

denen Sie den Kontakt aufrechterhalten haben.<br />

Wenn Sie im <strong>Alter</strong> Deutschland als Lebensstandort beibehalten und Ihr<br />

Leben zwischen zwei Ländern beweglich gestalten wollen, müssen bestimmte<br />

Gesetze beachtet werden.<br />

1.1 Besuchsrecht<br />

Sie möchten vielleicht Ihre Freunde und Verwandte zu Besuch nach<br />

Deutschland einladen, da Sie jetzt als Rentner/Rentnerin mehr Zeit<br />

haben als früher.<br />

Angehörige bestimmter Staaten können als Besucher in die Bundesrepublik<br />

nur einreisen, wenn ihr Lebensunterhalt für die Zeit ihres<br />

Aufenthaltes nachweisbar sichergestellt ist und für sie eine angemessene<br />

Unterkunft bereitsteht. Die Visumserteilung wird grundsätzlich<br />

von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht.<br />

Betroffen sind davon Staatsangehörige nachstehender Länder (Stand<br />

08.1998):<br />

Afghanistan, Albanien, Algerien, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien,<br />

Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, Georgien, Ghana, Indien,<br />

Irak, Iran, Jordanien, Jugoslawien (BR), Kamerun, Kasachstan, Kirgistan, Kuba,<br />

Liberia, Libyen, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Nigeria, Pakistan, Palästinenser<br />

(unabhängig der Nationalität), Philippinen, Ruanda, Rumänien, Rußland, Somalia, Sri<br />

Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Türkei, Turkmenistan,<br />

Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Weißrußland, Zaire.


Leben zwischen zwei Ländern<br />

Verpflichtungserklärung<br />

Sie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung<br />

abgeben, wenn Sie jemanden aus den oben genannten Ländern<br />

zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland einladen<br />

wollen. Das Formular „Verpflichtungserklärung“ erhalten Sie im Stadtladen<br />

des Rathauses und in den Stadtteilläden.<br />

Die Form dieser Verpflichtungserklärung ist in allen Bundesländern<br />

gleich. Mit dieser Erklärung wird die Verpflichtung übernommen, für<br />

den Lebensunterhalt des Gastes in Deutschland aufzukommen, einschließlich<br />

der Versorgung mit Wohnraum, im Krankheitsfall und bei<br />

Pflegebedürftigkeit. Die Haftung des Einladers beginnt mit der Einreise<br />

und endet mit dem Ablauf der vorgesehenen Aufenthaltsdauer.<br />

Die Ausländerbehörde überprüft, ob der Einlader aufgrund seiner finanziellen<br />

Situation in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen.<br />

Deshalb müssen Sie:<br />

� Ihr Einkommen nachweisen (Rentenbescheid),<br />

� den Mietvertrag vorlegen oder Wohnungseigentum nachweisen,<br />

� erklären, ob Sie bereits für andere Personen eine Verpflichtungserklärung<br />

eingereicht haben.<br />

Die Verpflichtungserklärung und eine Kopie müssen Sie an denjenigen<br />

weiterleiten, den Sie einladen wollen. Jetzt kann diese Person das Besuchsvisum<br />

bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bei der<br />

Einreise in die Bundesrepublik muss das Original der Verpflichtungserklärung<br />

bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden.<br />

Hinweis: Es wird empfohlen, nach der Einreise eine private<br />

Krankenversicherung für den Besucher abzuschließen,<br />

da Sie ansonsten für eventuell entstehende Arzt- oder<br />

Krankenhauskosten aufkommen müssen!<br />

Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in Deutschland bedürfen weder<br />

eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt der Meldepflicht.<br />

Weitere Informationen im folgenden Kapitel.<br />

9


1.2 Aufenthaltsrecht<br />

10<br />

Leben zwischen zwei Ländern<br />

1.2.1 Aufenthaltsrecht für Rentner aus Nicht-EU-Staaten<br />

Die Aufenthaltserlaubnis bleibt für Rentner und deren Ehegatten bei<br />

längerem oder dauerhaftem Auslandsaufenthalt bestehen, wenn folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

� Sie leben seit 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland und sind in<br />

Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung.<br />

� Sie beziehen eine ausreichend hohe Rente, um den Lebensunterhalt<br />

für sich und ihren Ehepartner zu bestreiten. Es darf kein<br />

Anspruch auf Sozialhilfe bestehen.<br />

� Sie haben einen umfassenden Krankenversicherungsschutz,<br />

auch für die Zeit des Aufenthalts im Heimatland.<br />

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich zu diesem<br />

Zweck eine Bescheinigung der Ausländerbehörde ausstellen lassen,<br />

damit Sie unbesorgt in Ihrem Herkunftsland leben und jederzeit zurückkommen<br />

können, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.<br />

Bevor Sie Ihre Reise antreten, gehen Sie zur Ausländerbehörde mit<br />

Ihrem Rentenbescheid und der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.<br />

Auch wenn Ihre Rente niedriger ist als der Sozialhilferegelsatz, besteht<br />

die Möglichkeit, dass Sie die Bescheinigung der Ausländerbehörde erhalten.<br />

In diesem Fall müssen Sie nachweisen,<br />

� dass Sie eigenes Vermögen besitzen, aus dem Ihr Lebensunterhalt<br />

bestritten wird,<br />

� oder Ihre Kinder oder eine dritte Person unterschreibt eine<br />

Unterhaltsverpflichtung.<br />

Wichtig ist, dass Sie in Deutschland gemeldet sein müssen. Das bedeutet<br />

aber nicht, dass Sie eine eigene Wohnung nachweisen müssen.<br />

Sie können sich auch bei Verwandten oder Freunden anmelden.


Leben zwischen zwei Ländern<br />

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt Ihnen die Ausländerbehörde<br />

gegen eine Gebühr, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis oder<br />

Aufenthaltsberechtigung auch bei einem länger dauernden Auslandsaufenthalt<br />

nicht erlischt.<br />

Wichtig: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden,<br />

erlischt automatisch die Aufenthaltserlaubnis oder<br />

Aufenthaltsberechtigung.<br />

1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern<br />

Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union können sich in<br />

den Staaten der Gemeinschaft frei bewegen. Diese Freizügigkeit umfasst:<br />

� die Inanspruchnahme des Wohnrechtes (sofern der<br />

Lebensunterhalt gesichert ist),<br />

� die Niederlassungsfreiheit,<br />

� die Freiheit der Arbeitsplatzwahl.<br />

Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in einem Land der Europäischen<br />

Union bedürfen weder eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt<br />

der Meldepflicht.<br />

Daueraufenthalte dagegen unterliegen der Meldepflicht und der Notwendigkeit,<br />

eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.<br />

Zu den Ländern der Europäischen Union gehören:<br />

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Großbritannien und Nordirland, Italien, Luxemburg, Niederlande,<br />

Österreich, Portugal, Republik Irland, Schweden, Spanien.<br />

Ab Mai 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische<br />

Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.<br />

11


12<br />

Leben zwischen zwei Ländern<br />

1.2.3 Das Recht auf Wiederkehr<br />

Staatsangehörige aller Länder außerhalb der Europäischen Union haben<br />

unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch nach einer<br />

Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland ihren Wohnsitz wieder nach<br />

Deutschland zu verlegen, die so genannte Rückkehroption.<br />

Dazu sind folgende Bedingungen erforderlich:<br />

� dass Sie sich vor der Rückkehr in Ihr Heimatland 8 Jahre<br />

rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben,<br />

� Sie eine Rente von einem Rententräger im Bundesgebiet<br />

erhalten,<br />

� und Ihr Einkommen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe<br />

gesichert ist.<br />

Ehepartner sind bei dieser Rückkehroption miteinbezogen.<br />

Auch wenn der Bezug der deutschen Rente nicht ausreicht, Sie aber<br />

vielleicht eine Zweitrente ihres Heimatlandes beziehen oder für Sie<br />

unterhaltspflichtige Kinder in Deutschland wohnen, kann im Einzelfall<br />

einer Wiedereinreise zugestimmt werden.<br />

Den Antrag auf Wiederkehr müssen Sie über die zuständige deutsche<br />

Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland stellen.<br />

1.3 Einbürgerung (Stand 2000)<br />

Senioren und Seniorinnen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland<br />

können zur Sicherung ihres Aufenthaltes den Weg der Einbürgerung<br />

wählen, wenn<br />

� Sie mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und im<br />

Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung<br />

sind,<br />

� Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozial-<br />

oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können,<br />

� Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,


Leben zwischen zwei Ländern<br />

� Sie ein schriftliches Bekenntnis zur „freiheitlich demokratischen<br />

Grundordnung“ der Bundesrepublik Deutschland abgeben,<br />

� Sie keine Vorstrafen haben,<br />

� Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.<br />

Ehegatten können auf Antrag mit eingebürgert werden, wenn sie noch<br />

keine 8 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben.<br />

Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde<br />

gestellt werden. Wenn Sie Interesse an der Einbürgerung<br />

haben, informieren Sie sich direkt dort! 2<br />

Informationen:<br />

Verpflichtungserklärungen für Besuchervisa erhalten Sie im Stadtladen<br />

im Rathaus und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11)<br />

und bei der Ausländerbehörde.<br />

Ausländerbehörde des Ordnungs- und Umweltamtes<br />

Steinheimer Str.1b, 63450 Hanau Telefon (06181) 295-0<br />

Sprechzeiten: Bitte vereinbaren Sie einen Termin!<br />

So vermeiden Sie Wartezeiten<br />

Mi. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Sprechzeiten Informationsbüro (Antragsausgabe, einfache Bescheinigungen,<br />

Verlängerungen von Reiseausweisen, allg. Auskünfte):<br />

Mo. Di. Do. Fr. 8.30 – 12.00 Uhr<br />

2<br />

Textbeitrag zu Kapitel 1: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und<br />

Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt,<br />

Ertugrul Özogul<br />

13


14<br />

Leben zwischen zwei Ländern<br />

Ausländerbehörde:<br />

Allgemeine Ausländerangelegenheiten:<br />

Mitarbeiter Zimmer Telefondurchwahl<br />

Telefax 295-761<br />

Buchstabe A-Be Frau Panzoff 101 295-567<br />

Buchstabe Bf-De Frau Gratl 101 295-762<br />

Buchstabe Df-G Frau Hoffmann 102 295-575<br />

Buchstabe H-Kt Walther 102 295-763<br />

Buchstabe Ku-Ör Frau Yasar 113 295-764<br />

Buchstabe Ös-So Frau Duvnjak 113 295-576<br />

Buchstabe Sp-Z Frau Mardis 114 295-678<br />

Asylangelegenheiten, Bürgerkriegsflüchtlinge:<br />

Buchstage A-Z Frau Dobler 106 295-765<br />

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen:<br />

Buchstabe A-Be<br />

Haftsachen A-Ki<br />

Schultheis 109 295-558<br />

Buchstabe Bf-De Frau Lenz 108 295-760<br />

Buchstabe Df-Kr Förster 107 295-759<br />

Buchstabe Ks-So Kling 108 295-539<br />

Buchstabe Sp-Z<br />

Haftsachen Kj-Z<br />

Wiechert 112 295-758<br />

Sachgebietsleitung:<br />

Schultheis 109 295-558<br />

Wiechert 112 295-758<br />

Einbürgerungsstelle des Ordnungs- und Umweltamtes<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Herr Rudzinski Telefon (06181) 295-211 Raum 8 (EG)<br />

Herr Pfeffer Telefon (06181) 295-219 Raum 8 (EG)<br />

Sprechzeiten: Mo. Di. Do. 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Fr. 8.30 – 11.30 Uhr


Leben zwischen zwei Ländern<br />

Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />

Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 259-292<br />

Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Migrationsdienst der Caritas<br />

Herr Peter Galetzka Telefon (06181) 9 23 35-24<br />

Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 9 23 35-29<br />

E-Mail peter.galetzka@caritas-mkk.de<br />

Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />

Spanisch und Russisch möglich.<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 18.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

Stadtteilzentrum Süd-Ost<br />

Herr Selim Karanlik, Frau Birgit Pietschmann, Frau Margit Petry<br />

Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 39 91 30 Telefon (06181) 3 25 48<br />

E-Mail stz@hanau-stadt.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 10.00 – 12.00 Uhr und Mi. Do. 14.30 – 17.00 Uhr<br />

Türkisches Generalkonsulat<br />

Zeppelinallee 17, 60325 Frankfurt Telefon 0 69 / 71 37 73<br />

Fax 0 69 / 70 79 13 05<br />

Adressen aller Konsulate im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de<br />

15


16<br />

Rente<br />

Die beste Voraussetzung, im <strong>Alter</strong> die Selbständigkeit zu bewahren und<br />

am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist ein gesichertes Einkommen.<br />

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation<br />

im <strong>Alter</strong> ist deshalb besonders wichtig.<br />

2.1 Einführung in das deutsche Rentensystem<br />

Die Grundlage des deutschen Rentensystems ist die Erwerbstätigkeit<br />

und der Generationenvertrag. Während der Berufstätigkeit werden<br />

Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, die zur Versorgung der alten<br />

Menschen dienen. Gleichzeitig werden für das eigene <strong>Alter</strong> Ansprüche<br />

auf eine Rentenzahlung erworben.<br />

Da die Bestimmungen zum Rentenrecht in umfangreichen Gesetzen<br />

geregelt sind, werden Sie in unserem Überblick keine detaillierten<br />

Aussagen finden.<br />

Grundsätzlich gilt: Im persönlichen Einzelfall sollten Sie sich<br />

unbedingt beraten lassen!<br />

Hinweise auf die zuständigen Stellen finden Sie in jedem einzelnen<br />

Kapitel.<br />

2.1.1 Rentenarten<br />

Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken absichern<br />

sollen. Die wichtigsten Rentenarten sind:<br />

<strong>Alter</strong>srente (Rente wegen <strong>Alter</strong>s)<br />

<strong>Alter</strong>srente erhält, wer durch Beitragszahlungen in die Rentenkasse<br />

selbst einen Anspruch erworben hat. In der Regel werden diese Beiträge<br />

während der Dauer einer versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

geleistet.


Rente<br />

Für den Bezug aller <strong>Alter</strong>srenten gilt als Voraussetzung, dass Männer<br />

und Frauen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (<strong>Alter</strong>sgrenze), eine<br />

Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag<br />

gestellt haben müssen.<br />

Neben der Regelaltersrente, die ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und<br />

einer Wartezeit von fünf Jahren bezogen werden kann, gibt es noch folgende<br />

<strong>Alter</strong>srenten:<br />

� für langjährig Versicherte<br />

� wegen Arbeitslosigkeit oder nach <strong>Alter</strong>steilzeitarbeit<br />

� für Frauen<br />

� für schwerbehinderte Menschen<br />

� für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute<br />

Teilrente (gleitender Ruhestand)<br />

Einerseits kann ein Teil der zustehenden <strong>Alter</strong>srente in Anspruch genommen<br />

werden, andererseits darf weiter innerhalb bestimmter Grenzen,<br />

die deutlich höher sind als beim Bezug der <strong>Alter</strong>srente als Vollrente,<br />

hinzuverdient werden.<br />

Ob von der Teilrente Gebrauch gemacht werden kann, hängt davon ab,<br />

dass entsprechende Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind.<br />

Erwerbsminderungsrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)<br />

Menschen, die – möglicherweise schon in jungen Jahren – an einer<br />

schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls<br />

leiden und deshalb vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen<br />

sind, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese besteht<br />

aus zwei Stufen:<br />

� volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden<br />

täglich,<br />

� halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs<br />

Stunden täglich.<br />

17


18<br />

Rente<br />

Die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wurden wegen<br />

der ungünstigen Arbeitsmarktsituation beibehalten. Versicherte, die<br />

noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten,<br />

das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber<br />

nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.<br />

Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, haben weiterhin einen<br />

Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit.<br />

Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes)<br />

Empfänger können im Todesfall hinterbliebene Ehepartner und Kinder<br />

sein. Die Rente übernimmt hier Unterhaltsfunktion. Sie wird aus den<br />

Versicherungsbeiträgen eines Verstorbenen abgeleitet.<br />

2.1.2 Warte- und Beitragszeiten<br />

Für den Aufbau eines Rentenanspruches sind verschiedene Zeiten maßgebend.<br />

Wartezeit (Mindestversicherungszeit)<br />

Eine Rente erhalten Sie nur, wenn Sie vorher eine bestimmte Zeit versichert<br />

gewesen sind. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Für<br />

den Bezug von <strong>Alter</strong>srente wegen Arbeitslosigkeit oder nach <strong>Alter</strong>steilzeitarbeit<br />

und <strong>Alter</strong>srente für Frauen ab 60 Jahren gilt eine 15jährige<br />

Wartezeit. Für die <strong>Alter</strong>srente für langjährig Versicherte und die <strong>Alter</strong>srente<br />

für Schwerbehinderte müssen 35 Jahre Wartezeit nachgewiesen<br />

werden.<br />

Beitragszeiten<br />

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gezahlt wurden oder als gezahlt gelten. Hierzu zählen sowohl<br />

Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

als Arbeitnehmer oder einer selbständigen Tätigkeit, als


Rente<br />

auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören:<br />

� Zeiten einer beruflichen Ausbildung<br />

� Zeiten einer schulischen Ausbildung<br />

� Wehr- und Zivildienstzeiten<br />

� Kindererziehungszeiten (bei Geburten ab 1992 die ersten drei<br />

Jahre, davor ein Jahr je Kind)<br />

� Zeiten mit Sozialleistungsbezug (seit 1992, z. B. Krankengeld,<br />

Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe)<br />

� Bezugszeiten von Vorruhestandsgeld<br />

� Pflegezeiten (seit 1995) Hier werden Privatpersonen, die pflegen,<br />

unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsrechtlich<br />

abgesichert. Die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung<br />

übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse. Diese Leistung der<br />

Pflegeversicherung wird allerdings nur auf Antrag gewährt.<br />

2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen<br />

Damit Rentner, die neben der Rente weitere Einkünfte erzielen, mit<br />

ihrem Gesamteinkommen nicht besser gestellt sind als vor dem Rentenbezug,<br />

werden andere Sozialleistungen oder Erwerbseinkommen auf<br />

die Rente angerechnet. Bei Überschreiten der individuellen Hinzuverdienstgrenzen<br />

wird die Rente gekürzt.<br />

Je nach Rentenart, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen<br />

berücksichtigen!<br />

Wenden Sie sich vor Arbeitsaufnahme an Ihren Rentenversicherungsträger<br />

um Ihre individuelle Verdienstgrenze zu erfahren. Sie sind in<br />

jedem Fall verpflichtet, Ihren Versicherungsträger zu informieren.<br />

Wenn Sie im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.<br />

Dieser trifft auch die Entscheidung, ob ein zusätzliches<br />

Einkommen "rentenschädlich" ist. Deshalb sollten Sie sich<br />

vorher beraten lassen.<br />

19


Rente<br />

Die kurzen Beschreibungen verdeutlichen: Das Rentenrecht ist kompliziert.<br />

Nur Fachleute können in der Einzelberatung Ihre persönlichen<br />

Fragestellungen beantworten. Diese Fachleute finden Sie überörtlich<br />

bei den Versicherungsträgern:<br />

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)<br />

Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Servicetelefon 0 18 03 / 33 19 19<br />

Mo. – Mi. 15.30 – 19.30 Uhr<br />

Landesversicherungsanstalt für Arbeiter und Arbeiterinnen<br />

LVA Hessen<br />

Städelstr. 28, 60596 Frankfurt Telefon 0 69 / 60 52-0<br />

Servicetelefon 08 00 / 4 63 65 82<br />

Bundesknappschaft<br />

Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Telefon 02 34 / 304-0<br />

Servicetelefon 02 34 / 3 04 22 70 und 02 34 / 3 04 22 71<br />

Seekasse<br />

Reimertswiete 2, 20457 Hamburg Telefon 0 40 / 36 13 70<br />

Bahnversicherungsanstalt<br />

Karlstraße 4-6, 60329 Frankfurt Telefon 0 69 / 26 50<br />

Beratungsstellen in Hanau finden Sie am Ende dieses Kapitels.<br />

Türkische Verbindungsstellen:<br />

Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK)<br />

Genel Müdürlügü<br />

Mithatpasa Cad. No. 7, TR 06437 Ankara Sihhiye<br />

Telefon (0090) 3 12 / 4 31 88 00<br />

3 12 / 4 31 88 33 (34 Hat)<br />

Fax (0090) 3 12 / 4 35 32 14<br />

(für alle Versicherungszweige)<br />

20


Rente<br />

Emekli-Sandigi<br />

Genel Müdürlügü<br />

Milli Müdafaa Cad. No. 24, TR 06643 Ankara Bakanliklar<br />

Telefon (0090) 3 12 / 4 17 41 00<br />

Fax (0090) 3 12 / 4 17 53 34<br />

(für die Pensionsversicherung der Staatsbediensteten)<br />

Bag-Kur<br />

Genel Müdürlügü<br />

Necatibey Cad. No. 37, TR 06438 Ankara Kizilay<br />

Telefon (0090) 3 12 / 2 31 74 20<br />

Fax (0090) 3 12 / 2 30 82 12<br />

(für die Pensionsversicherung der Selbständigen)<br />

2.2 Rentenantrag<br />

Rente kommt nicht von allein ins Haus. Sie muss beantragt werden.<br />

Vor der Antragstellung sollte der persönliche Versicherungsverlauf geklärt<br />

und die erforderlichen Unterlagen besorgt werden. Wir geben<br />

Ihnen in den folgenden Abschnitten in Stichworten eine Wegbeschreibung<br />

für Ihren Rentenantrag.<br />

2.2.1 Antragstellung<br />

In der Regel müssen Sie selbst den Antrag stellen. Sie können, falls<br />

zwingende Gründe vorliegen (z. B. Sie müssen länger im Krankenhaus<br />

liegen), Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder beauftragen. Andere Personen<br />

benötigen von Ihnen eine Vollmacht.<br />

Der Antrag sollte immer rechtzeitig gestellt werden. Zum Beispiel bei<br />

einer <strong>Alter</strong>srente drei Monate vor Erreichen der <strong>Alter</strong>sgrenze. Bei Rente<br />

wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sobald Sie glauben, dass<br />

diese vorliegt.<br />

21


22<br />

Rente<br />

Für die Beantragung einer Rente gibt es offizielle Antragsformulare.<br />

Diese sollten Sie unbedingt verwenden. Sie erhalten diese Vordrucke<br />

beim Versicherungsamt (Adresse am Ende des Kapitels) und bei<br />

Ihrem Versicherungsträger. Sie reichen den ausgefüllten Antrag und<br />

je nach Rentenart die Zusatzfragebögen bei Ihrem Versicherungsträger<br />

(oder beim Versicherungsamt) ein.<br />

Es gibt besondere Regelungen, wenn Beiträge auch an einen ausländischen<br />

Versicherungsträger gezahlt wurden. Nähere Informationen<br />

geben wir Ihnen im Kapitel "Internationales Rentenrecht".<br />

2.2.2 Versicherungsverlauf<br />

Klären Sie Ihr persönliches Versicherungskonto möglichst bevor Sie<br />

einen Rentenantrag stellen!<br />

� Fordern Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem Versicherungsträger<br />

an. (Nach dem Gesetz erhalten Sie diese kostenlose Beratung ab<br />

dem 55. Lebensjahr).<br />

� Die Rentenauskunft informiert Sie über Ihren derzeitigen Rentenstand.<br />

� Prüfen Sie, ob es in Ihrem Versicherungsleben Lücken gibt.<br />

Verschaffen Sie sich Klarheit. Tragen Sie - sofern notwendig -<br />

alle Stationen Ihres Versicherungslebens zusammen, z. B.<br />

Schulausbildung, Zeiten der Beschäftigung, Krankheit oder<br />

Arbeitslosigkeit, Zeiten der Kindererziehung oder des Kriegsdienstes.<br />

� Nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen und wenden Sie sich<br />

an ihren Versicherungsträger oder das Versicherungsamt. Im<br />

Rahmen der Kontenklärung werden die zurückgelegten rentenrechtlichen<br />

Zeiten festgestellt.<br />

� Sofern Sie bereits automatisch einen Versicherungsverlauf<br />

erhalten haben, überprüfen Sie diesen!<br />

� Auch wenn Sie noch nicht das Rentenalter erreicht haben:<br />

Sichern Sie alle wichtigen Unterlagen (z. B. Bescheide der<br />

Krankenkasse, des Arbeitsamtes, der Rentenversicherung,


Rente<br />

Belege über berufliche Bildung, Lohnabrechnungen etc.) Sie<br />

werden sie möglicherweise brauchen!<br />

� Haben Sie Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt, versuchen<br />

Sie möglichst, Nachweise darüber zu erhalten (siehe<br />

„Internationales Rentenrecht“).<br />

Unvollständiger Versicherungsverlauf<br />

Sie haben einen nicht vollständigen Versicherungsverlauf - es bestehen<br />

Lücken - es fehlen Unterlagen. Ergänzen Sie Ihren Rentenantrag um<br />

Unterlagen:<br />

� die zum Beispiel Beitragszeiten nachweisen (wie Arbeitsverträge,<br />

Lohnabrechnungen, alte Versicherungskarten),<br />

� die zum Beispiel Kindererziehungszeiten nachweisen (wie Geburtsurkunden,<br />

Familienbücher, Pässe),<br />

� die zum Beispiel Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit<br />

oder des Sozialhilfebezuges nachweisen,<br />

� oder die rentenrechtliche Auslandszeiten nachweisen.<br />

Wenn Sie wichtige Unterlagen nicht mehr haben und diese auch nicht<br />

mehr beschaffen können - gehen Sie zu Ihrem Versicherungsträger oder<br />

zum Versicherungsamt und beantragen Sie die "Wiederherstellung von<br />

Versicherungsunterlagen". Sie werden einen Antrag auf Kontenklärung<br />

erhalten. Füllen Sie diesen sorgfältig aus. Ihre Versicherung<br />

kümmert sich nun um eine genaue Klärung.<br />

Der eigentliche Rentenantrag muss trotzdem noch gestellt werden!<br />

23


Informationen:<br />

Versicherungsamt<br />

Am Schlossplatz 3, 63450 Hanau<br />

24<br />

Rente<br />

Frau Preis Raum 5 Telefon 292-25 60<br />

Frau Wachtarczyk Raum 6 Telefon 292-25 61<br />

Frau Kühn-Lötschert Raum 8 Telefon 292-25 63<br />

Herr Meyer Raum 7 Telefon 292-25 64<br />

Im Versicherungsamt erhalten Sie Informationsmaterial, Formulare,<br />

Beratung, Hilfe bei der Antragstellung und Kontenklärung.<br />

Sprechzeiten - Rentenantragstellung:<br />

Di. Mi. Do. 8.00 – 11.00 Uhr Raum 5 + 6<br />

Auskunft und Beratung:<br />

Di. Mi. Do. 8.00 – 12.00 Uhr Raum 7 + 8<br />

Mi. 14.00 – 16.00 Uhr Raum 7 + 8<br />

Mi (zusätzlich) Sprechtag der Rentenversicherungsträger LVA und<br />

BfA nur nach Vereinbarung<br />

Versichertenberater der LVA (Beratung nach Vereinbarung):<br />

Herr Gerald Meindl Telefon (06181) 2 38 06<br />

Versichertenberater der BfA (Beratung nach Vereinbarung):<br />

Herr Horst Geissler Telefon (06181) 25 19 15<br />

Herr Dieter Greulich Telefon (06181) 7 77 00<br />

Herr Klaus Bechthold Telefon (06181) 7 45 79<br />

Stadteilbeauftragte Klein-Auheim<br />

Frau Berninger Telefon (06181) 67 51 98<br />

Schönfelderstr. 1, 63456 Hanau


Rente<br />

Stadtteilbeauftragte Mittelbuchen<br />

Frau Born Telefon (06181) 7 12 37<br />

Wachenbuchener Str. 17, 63454 Hanau<br />

Diakonisches Werk Spätaussiedlerberatung<br />

Annette Korndörfer Telefon (06181) 92 34 00<br />

Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau<br />

Fax 06181 / 9 23 40 50<br />

Sprechzeiten:<br />

Do. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Übergangswohnheim Friedrich-Engels-Str.18: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />

Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />

Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Stadtteilzentrum Süd-Ost<br />

Herr Selim Karanlik, Frau Birgit Pietschmann, Frau Margit Petry<br />

Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 39 91 30 Telefon (06181) 3 25 48<br />

E-Mail stz@hanau-stadt.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 10.00 – 12.00 Uhr und Mi. + Do. 14.30 – 17.00 Uhr<br />

Türkisches Generalkonsulat<br />

Zeppelinallee 17, 60325 Frankfurt Telefon 0 69 / 71 37 73<br />

Fax 0 69 / 70 79 13 05<br />

Adressen aller Konsulate im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de<br />

25


2.3 Internationales Rentenrecht<br />

26<br />

Rente<br />

Das über- und zwischenstaatliche Rentenrecht wird in zahlreichen Bestimmungen<br />

und Vorschriften geregelt. Es gilt für Versicherte und<br />

Rentner<br />

� die in mehreren Staaten gearbeitet haben,<br />

� die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegen<br />

wollen,<br />

� die bereits im Ausland wohnen.<br />

Das allgemein schon schwierige Rentenrecht wird jetzt noch komplizierter.<br />

Deshalb gilt: Im persönlichen Einzelfall sollten Sie sich an die<br />

zuständigen Verbindungsstellen wenden. Sie finden diese auf den folgenden<br />

Seiten.<br />

2.3.1 Überstaatliche Regelungen mit Ländern des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes<br />

Jedes Land hat sein eigenes System der Sozialen Sicherheit. Das überstaatliche<br />

Recht enthält alle Regelungen, wie die Systeme der einzelnen<br />

europäischen Länder miteinander verbunden werden.<br />

Es handelt sich um die Staaten (Stand 2002):<br />

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg,<br />

Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz,<br />

Spanien.<br />

Die überstaatlichen Verordnungen umfassen alle Bereiche der sozialen<br />

Sicherheit, wie zum Beispiel die gesetzlichen Renten, Kranken- und<br />

Unfallversicherung.


Rente<br />

Diese Regelungen gelten für folgenden Personenkreis:<br />

� Arbeitnehmer und Selbständige, die in diesen Ländern tätig<br />

waren und deren Staatsangehörigkeit besitzen,<br />

� Rentner, die die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben,<br />

� Familienangehörige und Hinterbliebene der genannten Personen,<br />

wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Staatsangehörigkeit<br />

ist in diesen Fällen unerheblich.<br />

� Staatenlose und Flüchtlinge im Gebiet der EWR.<br />

Das Rentenversicherungssystem ist in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet.<br />

Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und auch die<br />

Rentenhöhe sind nicht einheitlich. Das überstaatliche Recht regelt, dass<br />

Versicherte auf keinen Fall Nachteile erfahren, wenn sie in mehreren<br />

Ländern tätig waren.<br />

Kein Rentenbeitrag bleibt unberücksichtigt, erworbene Rechte sind<br />

geschützt.<br />

Folgende Regelungen gibt es:<br />

� Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass eine Rente nur auf Antrag<br />

gezahlt wird. Dies gilt in der Regel in den Vertragsländern<br />

ebenfalls.<br />

� Der Antrag in einem Mitgliedsstaat wirkt grundsätzlich. Wenn<br />

Sie zum Beispiel in Deutschland einen Rentenantrag stellen,<br />

dann wird automatisch in dem Mitgliedsstaat - in dem Sie auch<br />

noch gearbeitet haben - das Rentenantragsverfahren eingeleitet.<br />

� Versicherungszeiten in anderen Mitgliedsstaaten werden, sofern<br />

für die Anspruchsberechtigung notwendig, in ihrem Antragsland<br />

mit berücksichtigt.<br />

� In jedem Land bleiben Ihre Versicherungsbeiträge bestehen.<br />

Wenn Sie dann die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung<br />

erfüllen, erhalten Sie diese von dem Land, in dem Sie die Ansprüche<br />

erworben haben. Sie werden, wenn Sie in mehreren<br />

Ländern tätig waren, auch mehrere Renten beziehen.<br />

Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil selbst.<br />

27


28<br />

Rente<br />

� Die Rentenberechnung erfolgt zunächst auf der Grundlage der<br />

Bestimmungen der einzelnen Länder<br />

= Innerstaatliche Rentenberechnung. Die überstaatliche Regelung<br />

sieht vor, dass zusätzlich eine zweite Berechnung erfolgt<br />

= Zwischenstaatliche Berechnung.<br />

Dies bedeutet, dass alle rentenrechtlichen Zeiten - auch die der<br />

anderen Länder - berücksichtigt werden. Die endgültige Berechnungsgrundlage<br />

wird zugunsten des Versicherten entschieden.<br />

Die Zuständigkeit für Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung<br />

und Zulassung zur freiwilligen Versicherung für Bürger und Bürgerinnen<br />

aus Ländern der EU/EWR haben die Verbindungsstellen:<br />

für die Rentenversicherung der Arbeiter:<br />

LVA Rheinprovinz Belgien, Spanien<br />

LVA Schleswig-Holstein Dänemark, Finnland,<br />

Norwegen, Schweden<br />

LVA Rheinland-Pfalz Frankreich, Luxemburg<br />

LVA Württemberg Griechenland<br />

LVA Freie und Hansestadt Hamburg Großbritannien, Irland<br />

LVA Westfalen Island, Niederlande<br />

LVA Schwaben Italien<br />

LVA Baden Liechtenstein<br />

LVA Oberbayern Österreich<br />

LVA Unterfranken Portugal<br />

für die Rentenversicherung der Angestellten<br />

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin<br />

für die knappschaftliche Rentenversicherung<br />

Bundesknappschaft in Bochum


Rente<br />

2.3.2 Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen<br />

Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Ländern können in Form<br />

von Sozialversicherungsabkommen die Systeme untereinander abstimmen.<br />

Deutschland hat mit unterschiedlichen Ländern diese Abkommen<br />

abgeschlossen.<br />

Es handelt sich hierbei um die Staaten(Stand 2003): Australien,<br />

Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, China (Volksrepublik),<br />

Israel, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Marokko,<br />

Mazedonien, Polen, Slowenien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn,<br />

USA.<br />

Der Geltungsbereich bezüglich der Personen (persönlicher Geltungsbereich)<br />

ist je nach Vertragsland unterschiedlich geregelt.<br />

Folgende Regelungen gibt es:<br />

Sozialversicherungsabkommen regeln verschiedene Bereiche der Sozialversicherung<br />

(sachlicher Geltungsbereich), hauptsächlich die gesetzliche<br />

Renten- und Krankenversicherung.<br />

� Die Sozialversicherungsabkommen erlauben die Zusammenrechnung<br />

von Versicherungszeiten aus den jeweiligen Vertragsstaaten.<br />

Sollten Sie zum Beispiel die Anspruchsvoraussetzungen<br />

für eine deutsche Rente nicht erfüllen, können möglicherweise<br />

Ihre Beitragszeiten im Heimatland - zusammengerechnet mit<br />

den Zeiten in Deutschland - einen Anspruch herstellen.<br />

� Sollten Sie in mehr als zwei Ländern Versicherungszeiten erworben<br />

haben (z. B.: Deutschland, Türkei, Italien) können die<br />

Rentenansprüche nur nach einem der Abkommen (entweder<br />

EWR oder Sozialversicherungsabkommen) berechnet werden.<br />

Eine Vermischung verschiedener Abkommen ist nicht erlaubt.<br />

� Rentenrechtliche Zeiten im Ausland wirken sich auf die Höhe<br />

der deutschen Rente nicht aus.<br />

29


30<br />

Rente<br />

Die Zuständigkeit für die Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung<br />

und Zulassung zur freiwilligen Versicherung sind in den Sozialversicherungsabkommen<br />

festgelegt.<br />

Die genannten zuständigen Verbindungsstellen sind:<br />

LVA Rheinprovinz Chile, Israel<br />

LVA Niederbayern-Oberpfalz Jugoslawien<br />

LVA Freie und Hansestadt Hamburg Kanada, USA<br />

LVA Schwaben Marokko, Tunesien<br />

LVA Berlin Polen<br />

LVA Baden Schweiz<br />

LVA Oberfranken und Mittelfranken Türkei<br />

Für den gesamtem Bereich des über- und zwischenstaatlichen Rechts<br />

ist als Verbindungsstelle eingesetzt:<br />

� für die Rentenversicherung der Angestellten, die Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte in Berlin<br />

� für die knappschaftliche Rentenversicherung, die Bundesknappschaft<br />

in Bochum.<br />

In allen Rentenfragen sollten Sie sich rechtzeitig informieren.<br />

Ihre Versicherungsträger, die zuständigen Verbindungsstellen in<br />

Deutschland oder im Ausland helfen und beraten. Eine Adressenübersicht<br />

über die zuständigen Stellen im Ausland für den Bereich der<br />

Europäischen Union oder der Sozialversicherungsabkommen erhalten<br />

Sie bei Ihrem Versicherungsträger.


Rente<br />

2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland<br />

Die Rentenzahlung ins Ausland wird durch das nationale deutsche<br />

Recht, das überstaatliche Recht und durch die Sozialversicherungsabkommen<br />

geregelt. Grundsätzlich sind die Staatsangehörigen dieser<br />

Abkommen mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.<br />

Für die Zeit eines dauerhaften Aufenthaltes im Ausland kann die Gewährung<br />

von Rentenleistungen eingeschränkt sein.<br />

In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Versicherungsträger<br />

in Deutschland über die Bedingungen der Rentenzahlung ins Ausland<br />

informieren.<br />

Wir haben an dieser Stelle auf jede weitere Differenzierung verzichtet.<br />

Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen direkt an Ihren Versicherungsträger<br />

(Adressen im Kapitel Deutsches Rentensystem), Versichertenberater<br />

und das Versicherungsamt (Adressen im Kapitel Rentenantrag).<br />

Dort erhalten Sie in Ihrem persönlichen Fall alle notwendigen<br />

Informationen. 3<br />

3<br />

Textbeitrag zu Kapitel 2: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und<br />

Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Geschäftsstelle des Ausländerbeirates,<br />

Wolfgang Schwab und Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner.<br />

31


3.1 Grundsicherung<br />

32<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Seit 1.1.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte<br />

Grundsicherung im <strong>Alter</strong> und bei Erwerbsminderung.<br />

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den<br />

grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft<br />

voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei<br />

nicht um Sozialhilfe. Kinder bzw. Eltern werden nur im Ausnahmefall<br />

zum Unterhalt herangezogen, wenn ein Kind oder die Eltern gemeinsam<br />

über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro<br />

verfügen.<br />

Die Leistung entspricht im Wesentlichen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Der Bedarf<br />

umfasst<br />

� den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz zuzüglich<br />

15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes nach dem<br />

Bundessozialhilfegesetz,<br />

� die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft<br />

und Heizung (bei mehreren Personen jeweils anteilig),<br />

� ggf. anfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

und bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem<br />

Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 20 % des maßgebenden<br />

Regelsatzes.<br />

Beispiel 1: Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für eine alleinstehende<br />

Person mit einer Miete von 250 €, Heizkosten von 50 € und einer<br />

Rente von 200 €:<br />

Regelsatz Haushaltsvorstand 294,00 €<br />

Zuschlag von 15% des Regelsatzes 44,10 €<br />

Unterkunftskosten 250,00 €<br />

Heizkosten 50,00 €<br />

Bedarfssumme 638,10 €<br />

Abzüglich Netto-Rente 200,00 €<br />

Grundsicherungsbedarf 438,10 €


Finanzielle Unterstützungen<br />

Beispiel 2:<br />

Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für ein Ehepaar mit einer<br />

Miete von 300 €, Heizkosten von 70 €, Ehefrau hat Schwerbehindertenausweis<br />

„G“, Rente des Ehemanns von 650 € und Rente der Ehefrau<br />

von 300 €:<br />

Regelsatz:<br />

Haushaltsvorstands / Haushaltsangehöriger 294,00 € 235,00 €<br />

Zuschlag von 15% des Regelsatzes 44,10 € 44,10 €<br />

Unterkunftskosten (anteilig) 150,00 € 150,00 €<br />

Heizkosten (anteilig) 35,00 € 35,00 €<br />

Mehrbedarf 20% Ehefrau Ausweis „G“ 47,00 €<br />

Bedarfssumme 523,10 € 511,10 €<br />

Abzüglich Netto-Rente 650,00 € 300,00 €<br />

Überschuss 126,90 €<br />

Fehlbetrag 211,10 €<br />

Abzüglich Überschuss Ehemann 126,90 €<br />

Grundsicherungsbedarf 0,00 € 84,20 €<br />

Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?<br />

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik<br />

Deutschland,<br />

� die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />

� die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen<br />

Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer<br />

Rente wegen <strong>Alter</strong>s oder voller Erwerbsminderung ist nicht<br />

Voraussetzung.<br />

Diese Personen haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie<br />

� ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z. B.<br />

Rente) und Vermögen (z. B. Sparvermögen, Lebensversicherung)<br />

bestreiten können,<br />

� bzw. ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und Vermögen<br />

des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen<br />

Partners bestreiten können.<br />

33


Caritas, Holger Franz<br />

34<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen,<br />

� wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen<br />

Betrag von 100.000 Euro (je Kind bzw. Eltern gemeinsam)<br />

übersteigt,<br />

� die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,<br />

� die als ausländische Staatsangehörige Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. 4<br />

Antragsformulare und Beratung:<br />

Sozialportal Rathaus Foyer<br />

Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />

Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />

Fax 0 61 81 / 295-8020<br />

E-Mail sozialportal@hanau.de<br />

Sprechzeiten: Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />

Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

3.2 Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

Jeder, der in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf Sozialhilfe. Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe<br />

ist, dass das Einkommen sehr niedrig ist und kein nennenswertes<br />

Vermögen vorhanden ist.<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Sozialhilfe die notwendigen<br />

Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und<br />

4 Textbeitrag: siehe Internet: www.Delmenhorst.de . Überarbeitet von: Migrationsdienst der


Finanzielle Unterstützungen<br />

persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

wird durch laufende sowie durch einmalige Leistungen gewährt.<br />

Die Höhe der laufenden Hilfe richtet sich nach Regelsätzen (für Alleinstehende<br />

derzeit 294 Euro); zusätzlich übernommen werden die Kosten<br />

für eine angemessene Miete.<br />

Neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es einmalige<br />

Beihilfen, z. B.<br />

� zur Beschaffung von Kleidung und Hausrat,<br />

� zu den Heizkosten,<br />

� zum Umzug in eine altengerechte Wohnung,<br />

� zur Renovierung der Wohnung,<br />

� zu Weihnachten.<br />

Einmalige Beihilfen können auch Personen erhalten, die keine laufende<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.<br />

Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />

Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren "normalen" Lebensunterhalt<br />

selbst zu bestreiten, können Sie in finanzielle Notsituationen geraten,<br />

wenn aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit zusätzliche Kosten<br />

anfallen. Für solche Fälle gibt es "Hilfen in besonderen Lebenslagen",<br />

z. B.<br />

� Eingliederungshilfe für Behinderte,<br />

� Hilfe zur Weiterführung des Haushalts oder<br />

� Hilfe zur Pflege.<br />

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen<br />

Wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind und für die Pflege<br />

Leistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen und Ihr<br />

Vermögen aber nicht ausreichen, um die Unterkunfts- und Verpflegungskosten<br />

zu decken, übernimmt das Sozialamt bei Bedürftigkeit die<br />

ungedeckten Restkosten. 5<br />

5 Textbeitrag: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz<br />

35


Anträge und Beratung:<br />

36<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Sozialportal Rathaus Foyer<br />

Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />

Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />

Fax 0 61 81 / 295-8020<br />

E-Mail sozialportal@hanau.de<br />

Sprechzeiten: Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />

Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

3.3 Wohngeld<br />

Die Wohnungsmiete ist oft der größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget.<br />

Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, sollten Sie prüfen<br />

lassen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht. Wohngeld gibt es<br />

� als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines<br />

Zimmers,<br />

� als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes<br />

oder einer Eigentumswohnung.<br />

Bei erstmaliger Beantragung benötigen Sie eine Vermieterbescheinigung,<br />

bei einem Wiederholungsantrag nur ein Nachweis über die aktuelle<br />

Miethöhe. Bei Rentnern werden Kopien des letzten Rentenanpassungsbescheids<br />

benötigt. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit<br />

werden Verdienstbescheinigungen (Vordruck im Sozialportal erhältlich)<br />

verwendet und bei Arbeitslosen, die aktuellen Bewilligungsbescheide.<br />

Das Antragsformular erhalten Sie im Sozialportal, dort können die Anträge<br />

zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auch abgegeben<br />

werden. Oder Sie senden sie per Post an die Wohngeldstelle.


Finanzielle Unterstützungen<br />

Wichtig: Denken Sie rechtzeitig an den Wiederholungsantrag.<br />

Sie werden nicht erinnert. Nachträglich kann kein<br />

Wohngeld gezahlt werden. 6<br />

Sozialportal Rathaus Foyer<br />

Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />

Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />

Fax 0 61 81 / 295-8020<br />

E-Mail sozialportal@hanau.de<br />

Sprechzeiten: Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />

Sollten Fragen dazu offen sein, kann die Abgabe nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

bei der Sachbearbeiterin der Wohngeldstelle direkt<br />

erfolgen.<br />

Fachbereich für Soziale Dienste, Wohngeldstelle<br />

Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Termine nach Vereinbarung!<br />

Buchstabe Mitarbeiterinnen Telefon<br />

A - Ch Schäfer 295-705<br />

Ci - F, Lf - Mh Reifschneider 295-456<br />

G - Le Zeise 295-343<br />

Mi - Ro Streibler 295-690<br />

Ru - Z Seebacher 295-342<br />

Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

6 Textbeitrag zum Thema Wohngeld: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz und<br />

Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner<br />

37


3.4 Hanau-Pass<br />

38<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Mit dem Hanau-Pass bietet die Stadt Hanauer Bürgern mit geringem<br />

Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu<br />

den günstigsten Preisen in Anspruch zu nehmen. Wer den Hanau-Pass<br />

besitzt, hat Vergünstigungen beim Eintrittsgeld der Schwimmbäder der<br />

Stadt Hanau, ermäßigten Eintritt in Theater, Konzerte und Museen<br />

(Veranstalter bzw. Betreiber muss die Stadt Hanau sein), teilweise<br />

Ermäßigungen bei Kursen der VHS Hanau und Vergünstigungen bei<br />

der Benutzung des Frauentaxis.<br />

Den Hanau-Pass erhalten Personen deren Einkommen den Bedarf nach<br />

BSHG (Regelsatz, evtl. Mehrbedarf, Miete und Heizung) zuzüglich<br />

20% des Regelsatzes nicht übersteigt, Empfänger laufender Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt und Empfänger von Arbeitslosenhilfe.<br />

Beantragen können Sie den Hanau-Pass im Stadtladen im Rathaus und<br />

in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11). Die Mitarbeiter<br />

geben Ihnen gerne Auskunft und informieren Sie, welche Unterlagen<br />

Sie zur Antragstellung benötigen. Hier erhalten Sie auch Informationen<br />

zum Frauennachttaxi. 7<br />

Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen<br />

Personen in besonderen Lebenslagen können sich von den monatlichen<br />

Gebühren für Rundfunk und Fernsehen befreien lassen. Dies ist keine<br />

Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetzes, sondern der Rundfunkanstalten.<br />

Es gibt zwei Arten von Befreiungen:<br />

� einkommensunabhängige Befreiung für Menschen mit Behinderungen.<br />

Auf Ihrem Behindertenausweis muss ein „RF“ vermerkt<br />

sein!<br />

7 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp


Finanzielle Unterstützungen<br />

� einkommensabhängige Befreiung können Sie erhalten, wenn<br />

Ihr Einkommen, einschließlich Wohngeld, unter der festgelegten<br />

Höchstgrenze liegt oder wenn Sie laufende Sozialhilfe erhalten<br />

oder Sie in einem Altenheim / Behindertenwohnheim leben<br />

und Taschengeld erhalten.<br />

Anträge erhalten Sie im Stadtladen und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten<br />

im Kapitel 11).<br />

Sie benötigen folgende Unterlagen:<br />

� Teilnehmernummer der GEZ (auf der Rechnung oder bei<br />

laufenden Abbuchungen auf den Kontoauszügen vermerkt),<br />

� Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid, Gehaltsabrechnung)<br />

� Mietnachweis (Mietvertrag) sowie den Wohngeldbescheid,<br />

wenn sie Wohngeld beziehen,<br />

� Schwerbehindertenausweis („RF“)<br />

� Versicherungsunterlagen (z. B. Haftpflicht, Sterbekasse) 8<br />

Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

3.6 Telefongebührenermäßigung<br />

Die Deutsche Telekom bietet Kunden, die von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

befreit sind, Freieinheiten bei den Netzverbindungen in Höhe<br />

von 6,94 € monatlich. Das gilt auch für ISDN-Verbindungen.<br />

Freieinheiten in Höhe von 8,72 € erhalten Menschen, die blind, gehörlos<br />

oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens<br />

90% sind.<br />

Dieser Tarif kann auch einer Haushaltsgemeinschaft gewährt werden,<br />

wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Sie erhalten Beratung<br />

über die kostenfreie Kundenhotline oder in den T-Punkten. 9<br />

8 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp<br />

9 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner<br />

39


40<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Auftragsformulare erhalten Sie im T-Punkt oder per Post nach telefonischer<br />

Anforderung. Das ausgefüllte Formular mit dem Bescheid über<br />

Ihre Rundfunkgebührenbefreiung oder Ihrem Schwerbehindertenausweis<br />

können Sie im T-Punkt vorlegen oder an folgende Anschrift<br />

senden:<br />

Deutsche Telekom AG, T-Com<br />

Privatkunden Niederlassung Mitte<br />

Postfach 3000, 63446 Hanau<br />

kostenfreie Kundenhotline Rufnummer 0800 330 1000<br />

T-Punkt Hanau, Hirschstr. 7, 63450 Hanau<br />

Öffnungszeiten: Mo. Di. Mi. Fr. 9.00 – 19.00 Uhr<br />

Do. 9.00 – 20.00 Uhr<br />

Sa. 9.00 – 16.00 Uhr<br />

Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

3.7 Steuerliche Entlastung<br />

Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit<br />

Bei einem Behinderten, für den ein bestimmter Schweregrad der Pflegebedürftigkeit<br />

(Pflegestufe) festgestellt wurde, können die tatsächlichen<br />

Aufwendungen für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft<br />

oder für die Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung<br />

geltend gemacht werden.<br />

Im Fall der Heimunterbringung werden die tatsächlichen Gesamtkosten<br />

allerdings um eine Haushaltsersparnis gekürzt, wenn der private Haushalt<br />

aufgelöst wurde.


Finanzielle Unterstützungen<br />

Die danach verbleibenden Gesamtkosten werden zunächst in Höhe des<br />

auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallenden Anteils von 924€<br />

ungekürzt berücksichtigt, die verbleibenden Kosten werden um die<br />

„zumutbare Belastung“ gemindert.<br />

Pauschbetrag für persönliche Pflege durch einen Angehörigen<br />

Bei persönlicher Pflege einer hilflosen (Merkzeichen „H“) oder in Pflegestufe<br />

III eingeordneten Person in der eigenen Wohnung oder der<br />

Wohnung des Behinderten gibt es ein Wahlrecht:<br />

� Sie können entweder die tatsächlichen Kosten geltend machen.<br />

Hierbei werden die durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten<br />

allerdings um die „zumutbare Belastung“ gemindert oder<br />

� Sie können ohne besonderen Nachweis der Kosten einen<br />

Pflege-Pauschbetrag von 924 € in Anspruch nehmen (ohne<br />

Kürzung), wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten.<br />

� Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag<br />

nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. 10<br />

Informationen:<br />

Finanzamt Hanau<br />

Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 101-1<br />

Sprechzeiten: Mo. + Mi. 7.30 – 12.00 Uhr<br />

Do. 14.30 – 18.00 Uhr<br />

10<br />

Textbeitrag: Auszug aus dem Steuerwegweiser für Behinderte des Hessischen Ministeriums<br />

für Finanzen (Stand März 2003)<br />

41


42<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Informationen zu allen Themen dieses Kapitels:<br />

Diakonisches Werk Spätaussiedlerberatung<br />

Frau Annette Korndörfer Telefon (06181) 92 34 00<br />

Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 9 23 40 50<br />

Sprechzeiten: Do. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Übergangswohnheim Friedrich-Engels-Str.18: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau<br />

Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal<br />

und unter Telefon (06181) 295-433 und 295-282<br />

Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr<br />

Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />

Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2902-390<br />

E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />

Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />

Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />

Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr


Finanzielle Unterstützungen<br />

Migrationsdienst der Caritas<br />

Herr Holger Franz Telefon (06181) 9 23 35-23<br />

Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 9 23 35-29<br />

E-Mail holger.franz@caritas-mkk.de<br />

Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />

Spanisch und Russisch möglich.<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. + Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 14.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Sozialverband VdK Ortsverband Hanau<br />

Herr Adam, Herr Lentz, Herr Lorenz Telefon (06181) 2 10 96<br />

Schlossplatz 2, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr Erstberatung kostenlos<br />

(am 3. Dienstag des Monats nur nach Vereinbarung)<br />

Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt<br />

Burgallee 26, 63454 Hanau Telefon (06181) 5 07 18 78<br />

Fax 0 61 81 / 5 07 18 83<br />

E-Mail weststadtkreis@t-online.de<br />

Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.<br />

Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr<br />

43


44<br />

Wohnen<br />

Jeder Mensch möchte so lange wie möglich in der eigenen Wohnung<br />

bleiben. Zufriedenheit und Wohlbefinden hängen eng mit der Wohnsituation<br />

und dem sozialen Umfeld zusammen.<br />

Aus diesem Grunde prüfen Sie zuerst die Möglichkeit einer Wohnraumanpassung.<br />

Als nächster Schritt kann überlegt werden in eine<br />

komfortablere Wohnung zu ziehen oder eine Seniorenwohnung zu mieten<br />

bzw. zu kaufen. Besteht die Nachfrage nach erweiterter Unterstützung,<br />

gibt es das Angebot des betreuten Wohnens und bei erhöhtem<br />

Pflegebedarf das Wohnen in Senioren- und Pflegeheimen.<br />

4.1 Wohnraumanpassung<br />

Stellen Sie sich die Frage, ob Sie Ihre Wohnung Ihren eigenen Bedürfnissen<br />

anpassen können.<br />

Im Rahmen der Pflegeversicherung, aber auch auf Anordnung des Arztes<br />

können in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen<br />

oder Hilfsmittel angeschafft werden, die das Wohnen in der vertrauten<br />

Umgebung erleichtern:<br />

� Handläufe an der Treppe,<br />

� Rampen zum Überwinden von Stufen für Rollstuhlfahrer,<br />

� Angleichungen in der Küche ermöglichen auch Rollstuhlfahrern<br />

das Kochen,<br />

� Veränderungen im Sanitärbereich (bodengleiche Dusche,<br />

Erhöhung der Toilette, Bereitstellung von Wannenliftern usw.).<br />

Denken Sie bei diesen Veränderungen an die Einwilligung des Wohnungseigentümers<br />

(je nach Mietvertrag).<br />

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, kann eine Einzelmaßnahme<br />

zur Wohnumfeldverbesserung bis zu 2.557 € von der<br />

Pflegeversicherung bezuschusst werden. Sie erhalten den hierfür erforderlichen<br />

Antrag bei ihrer Krankenkasse. Zusammen mit den erforderlichen<br />

Kostenvoranschlägen reichen Sie diesen bei der Pflegekasse<br />

ihrer Krankenkasse ein.


Wohnen<br />

Die Pflegekasse benötigt die Zusage des Medizinischen Dienstes der<br />

Krankenkassen und informiert Sie über die Genehmigung. Nach Abschluss<br />

der Umbauarbeiten benötigt die Pflegekasse die Originalrechnungen<br />

und überweist dem Antragsteller den Zuschuss.<br />

Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse<br />

und bei:<br />

Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />

Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2902-390<br />

E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />

Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis<br />

Frau Barbara Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler<br />

Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern<br />

Fax 0 66 61 / 9 70 61 95 Telefon 0 66 61 / 9 70 61 60<br />

E-Mail barbara.gregor@mkk.de<br />

Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />

Frau Barbara Heddendorp Telefon (06181) 295-292<br />

Herr Frank Becker Telefon (06181) 295-653<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 295-631<br />

E-Mail seniorenbuero@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

45


46<br />

Wohnen<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Gelder des örtlichen<br />

Sozialhilfeträgers in Anspruch genommen werden, wenn z. B. kein Anspruch<br />

aus der Pflegeversicherung besteht oder die Zuschüsse der Pflegeversicherung<br />

nicht ausreichen. Es finden die Einkommensgrenzen<br />

des Bundessozialhilfegesetzes Anwendung, die für die Bemessungsgrundlagen<br />

für die Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 79 BSHG)<br />

gelten. Unter verschiedenen Umständen kann Personen, die geringfügig<br />

über der Einkommensbemessungsgrenze liegen, ebenfalls ein<br />

Zuschuss gewährt werden.<br />

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern<br />

aufzunehmen:<br />

Fachbereich für Soziale Dienste<br />

Abteilung für Grundsatzfragen BSHG<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Mitarbeiter: Martins Telefon (06181) 295-618<br />

Hahn Telefon (06181) 295-994<br />

Hier können Sie einen formlosen Antrag auf einen Zuschuss zu einer<br />

Maßnahme der Wohnraumanpassung stellen. Die Mitarbeiter stehen<br />

Ihnen für Auskünfte zur Verfügung, werden Ihnen ein Antragsformular<br />

zusenden und vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit Ihnen.<br />

Sie werden Sie informieren, welche Unterlagen Sie benötigen (z. B.<br />

Bescheinigung ihres Arztes, der eine Maßnahme der Wohnraumanpassung<br />

für notwendig erachtet, Einkommensbelege, Vermögensnachweise,<br />

Mietvertrag).


4.2 Wohnungswechsel<br />

Wohnen<br />

Oft kann ein Umzug in eine andere, modernere, senioren- bzw. behindertengerechte<br />

Wohnung ein problemloseres Leben ermöglichen. Zum<br />

Beispiel kann eine kleinere Wohnung besser gepflegt und instandgehalten<br />

werden. Wenn dann noch die gewachsenen sozialen Kontakte erhalten<br />

bleiben können, weil die neue Wohnung im gleichen Viertel liegt,<br />

ist der Schritt zum Wohnungswechsel nicht mehr so schwierig wie gedacht.<br />

Geplant ist für Umzugswillige das Angebot eines Rundum-Services für<br />

den Umzug, der wenn gewünscht, die Erledigung aller Formalitäten,<br />

der erforderlichen Renovierungen und der Durchführung des Umzuges<br />

selbst beinhaltet. Dieses Angebot soll vom Seniorenbüro in Kooperation<br />

mit der Jugendwerkstatt Hanau e.V. (Haus- und Hofservicedienst)<br />

durchgeführt werden.<br />

Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, besteht die Möglichkeit einen<br />

Antrag auf Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für einen Wohnungswechsel<br />

beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen. Setzen Sie<br />

sich hierfür mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.<br />

Informationen:<br />

Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />

Herr Frank Becker Telefon (06181) 295-653<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 295-631<br />

E-Mail frank.becker@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

47


4.3 Betreutes Wohnen<br />

48<br />

Wohnen<br />

Für den Begriff Betreutes Wohnen gibt es zurzeit weder eine allgemein<br />

gültige Definition noch verbindliche Qualitätsstandards.<br />

Da das Betreute Wohnen kein einheitliches, geschlossenes Konzept ist,<br />

kann und soll auch nicht eindeutig und abschließend festgelegt werden,<br />

wie viel Hilfe und Betreuung gewährleistet sein sollte. Es gibt jedoch<br />

minimale Leistungsanforderungen, die für alle Formen des Betreuten<br />

Wohnens zutreffen sollten, z. B.:<br />

� altengerecht und barrierefrei nach Lage,<br />

� Zuschnitt und Ausstattung, eine selbstständige Haushalts-<br />

und/oder Lebensführung ermöglichend,<br />

� die Einbindung in soziale Strukturen bezüglich Wohnumfeld<br />

und Mietergemeinschaft,<br />

� sowie ein Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangebot<br />

entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen.<br />

Beim Betreuten Wohnen schließen Sie in der Regel mit dem Betreiber<br />

der Wohnungen einen normalen Mietvertrag ab und einen Betreuungsvertrag,<br />

der Ihnen bestimmte Hilfen gewährleistet. Bei der Vertragsgestaltung<br />

ist die fehlende Transparenz der Vertragsgestaltung das Hauptproblem.<br />

Der Betreuungsvertrag kann oftmals nicht isoliert vom Mietvertrag<br />

gekündigt werden. Das Kuratorium Deutsche <strong>Alter</strong>shilfe ist der<br />

Auffassung, dass mit einer Befristung der Laufzeit der Betreuungsverträge<br />

auf mindestens ein Jahr bis höchstens zwei Jahre für die Anbieter<br />

eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für ihre Kosten bleibt. 11<br />

Betreutes Wohnen in Hanau<br />

Hier stellen wir Ihnen kurz die Möglichkeiten in Hanau vor. Natürlich<br />

gibt es im Umland noch weitere Einrichtungen. Diese finden Sie im<br />

neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-Kreises, herausgegeben<br />

von der Leitstelle für ältere Bürger.<br />

11 Textbeitrag aus der Broschüre „Betreutes Wohnen“, Hessisches Sozialministerium


Wohnen<br />

Betreutes Wohnen im Heimverbund:<br />

Ernst-Sopp-Haus in der Martin-Luther-Stiftung<br />

Martin Luther Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Albert-Schweitzer-Haus in der Martin-Luther-Stiftung<br />

Martin Luther Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Insgesamt stehen 100 Wohnungen zwischen 35 und 50 m² für einen<br />

Grundpreis von 35 € pro m² pro Tag und Person zur Verfügung.<br />

Nebenkosten und Betreuungspauschale sind im Mietpreis enthalten. Es<br />

wird ein Heimvertrag abgeschlossen.<br />

Im Falle von Pflegebedürftigkeit wird die Pflege vollstationär erbracht.<br />

Das Personal ist ständig direkt vor Ort.<br />

Informationen: Martin-Luther-Stiftung, Telefon (06181) 2902-0<br />

Betreutes Wohnen in der neuen Wohnanlage:<br />

Auf der Aue, Philippsruher Allee 14, 63450 Hanau<br />

Ab Herbst 2003 stehen insgesamt stehen 78 Wohnungen zwischen<br />

50-89 m² zur Verfügung.<br />

Folgende Kosten fallen an:<br />

� Kaltmiete zwischen 11,20 € und 12,70 € pro m²<br />

� Umlage von 1,50 € pro m²<br />

� Betreuungspauschale 125 € pro Person<br />

Hausdame, Notruf, Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen, Nutzung<br />

des Rehabereiches inkl. Schwimmbad in der Martin Luther Stiftung ist<br />

im Preis enthalten. Ein Tiefgaragenplatz kann zum Preis von 56 € im<br />

Monat angemietet werden.<br />

Im Falle von Pflegebedürftigkeit erfolgt die Pflege durch einen ambulanten<br />

Pflegedienst.<br />

49


50<br />

Wohnen<br />

Darüber hinaus gibt es in der Wohnanlage „Auf der Aue“ zwei Hausgemeinschaften<br />

„Wohnen in der Pflege“. Eine Hausgemeinschaft wird<br />

voraussichtlich für Menschen mit Demenz und eine für Menschen mit<br />

überwiegend somatischen Erkrankungen eingerichtet. Durch die Kombination<br />

von Betreutem Wohnen und Hausgemeinschaften ist 365 Tage<br />

rund um die Uhr Fachpersonal vor Ort.<br />

Informationen:<br />

Martin-Luther-Stiftung, Frau Arabella Kienel, Telefon (06181) 2902-0<br />

Finanzierung<br />

Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, ist es nicht möglich, eine<br />

Wohnung des Betreuten Wohnens innerhalb der aufgeführten Einrichtungen<br />

in Hanau zu mieten, weil die Mieten für diese Wohnungen über<br />

der sozialhilferechtlich angemessenen Höhe (Mietpreisspiegel) liegen.<br />

Haben Sie bereits eine Pflegestufe und beziehen Sozialhilfe, wird der<br />

Sozialhilfeträger bei begründetem Bedarf eines Wohnungswechsels alle<br />

erforderlichen ambulanten Hilfen bis zur Höhe der Kosten einer stationären<br />

Heimunterbringung übernehmen. Voraussetzung ist in jedem<br />

Fall, dass die Miethöhe der neuen Wohnung nicht über der sozialhilferechtlich<br />

angemessenen Höhe liegt.<br />

4.4 Seniorenwohnanlagen der Stiftung Althanauer Hospital<br />

„Das Althanauer Hospital“ ist die älteste Altenhilfeeinrichtung in<br />

Hanau. Seit 1960 ist es Aufgabe der Stiftung Wohnungen für ältere<br />

Menschen zu Verfügung zu stellen. Heute ist sie Trägerin von 195<br />

sozialgebundenen, altengerechten Wohnungen. Die Leitung der Stiftung<br />

wird wie in früheren Zeiten in gemeinsamer Verantwortung zwischen<br />

Magistrat und den beiden evangelischen Kirchengemeinden der<br />

Johannes- und Marienkirche im Althanauer Hospital wahrgenommen.<br />

Das Motto „Mehr als Wohnen“ bedeutet für die Stiftung, dass neben<br />

der reinen Verwaltung der Wohnungen für die Mieterinnen und Mieter


Wohnen<br />

eine pflegerische Versorgung durch ausgebildete Fachkräfte angeboten<br />

wird, wenn die Personen Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.<br />

In Fragen des alltäglichen Lebens und zur Unterstützung bei behördlichen<br />

Angelegenheiten erhalten die Bewohner Hilfe von:<br />

Sozialarbeiterin Bettina Brust Telefon (06181) 2 15 57<br />

Mo. - Mi. 8.30 – 10.00 Uhr<br />

Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der Freizeitaktivitäten<br />

in den Häusern ist:<br />

Sozialarbeiterin Heike Reuther Telefon 0160 / 95 41 75 98<br />

Wohnanlagen des Althanauer Hospitals:<br />

Graf-Ulrich-Haus, Keplerstraße 1, 63454 Hanau<br />

44 Ein- und 48 Zweizimmerwohnungen<br />

Karl-Scheig-Haus, Kiefernweg 13-15, 63452 Hanau<br />

13 Ein- und 22 Zweizimmerwohnungen<br />

Josef-Mischke-Haus, John-F.-Kennedystraße 13-19, 63457 Hanau<br />

24 Ein- und 10 Zweizimmerwohnungen<br />

Anton-Calaminus-Haus, Lothringerstraße 13-15, 63450 Hanau<br />

2 Ein- und 32 Zweizimmerwohnungen<br />

Informationen:<br />

Hospitalmeister der Stiftung Althanauer Hospital<br />

Herr Frank Becker Telefon (06181) 295-653<br />

Rathaus, Seniorenbüro<br />

Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 295-631<br />

E-Mail frank.becker@hanau.de<br />

Sprechzeiten: Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

51


52<br />

Wohnen<br />

Voraussetzungen<br />

Um Mieter in einer der vier Wohnanlagen des Althanauer Hospitals zu<br />

werden benötigen Sie zuerst einen Wohnberechtigungsschein. Diesen<br />

müssen Sie beantragen bei:<br />

Fachbereich für Soziale Dienste, Fachstelle Wohnen<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Termine nach Vereinbarung!<br />

Buchstaben A-J Frau Golasch Telefon (06181) 295-340<br />

Buchstaben K-Z Frau Hofmann Telefon (06181) 295-262<br />

Unter Vorlage ihres aktuellen Rentenbescheids (evtl. Schwerbehindertenausweis)<br />

errechnen die Mitarbeiter, ob Sie einen Antrag auf eine<br />

Wohnung in einer der Anlagen stellen können. Diesen Antrag erhalten<br />

Sie dann bei:<br />

Fachbereich für Soziale Dienste, Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />

Sekretariat, Frau Ilse Beyer Telefon (06181) 295-282<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Sobald eine Wohnung frei ist, wird Frau Ilse Beyer sich mit dem Antragsteller<br />

in Verbindung setzen.<br />

Natürlich gibt es im Umland von Hanau noch weitere Altenwohnanlagen.<br />

Diese finden Sie im neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-<br />

Kreises, herausgegeben von der Leitstelle für ältere Bürger.


4.5 Senioren- und Pflegeheime<br />

Wohnen<br />

Senioren- und Pflegeheime sind für Menschen gedacht, die aufgrund<br />

von Krankheit, Gebrechlichkeit oder anderer Einschränkung nicht mehr<br />

zu Hause leben können. Seniorenheime bzw. Pflegeheime sind stationäre<br />

Einrichtungen, die pflegerische Leistungen anbieten.<br />

Viele Seniorenheime bemühen sich, die Voraussetzungen zum Einzug<br />

von ausländischen Senioren zu schaffen. Für Menschen muslimischer<br />

Glaubensrichtung wird die Verpflegung entsprechend zusammengestellt,<br />

ein Gebetsraum zur Verfügung gestellt und die religiöse Versorgung<br />

in der Einrichtung gewährleistet.<br />

Alten- und Pflegeheim „Mainterrasse“<br />

Kirchstraße 4-6, 63456 Hanau Telefon (06181) 6 67 20<br />

Gemeinnützige Schottener Reha-Einrichtungen<br />

Dettinger Straße 8, 63450 Hanau Telefon (06181) 9 32 20<br />

Martin-Luther-Stiftung Telefon (06181) 2 90 20<br />

Martin-Luther-Anlage 8-12, 63450 Hanau<br />

St. Elisabethenhaus Telefon (06181) 80 98 93<br />

Vor der Kinzigbrücke 19, 63452 Hanau<br />

Wohnstift Hanau Telefon (06181) 80 20<br />

Lortzingstr. 5, 63452 Hanau<br />

Weitere Heime in der Umgebung von Hanau:<br />

Altenzentrum Rodenbach Telefon 0 61 84 / 9350<br />

Am Altenzentrum 1, 63517 Rodenbach<br />

DRK Seniorenzentrum Maintal Telefon 0 61 09 / 6063<br />

Am Frauenstück 1-3, 63477 Maintal<br />

53


54<br />

Wohnen<br />

Pflegeheim St. Elisabeth Telefon 0 61 86 / 9 17 40<br />

Hanauer Landstr. 71, 63538 Großkrotzenburg<br />

Seniorenzentrum „carpe diem“ Telefon 0 61 87 / 9330<br />

Konrad-Adenauer-Allee 9, 61130 Nidderau<br />

Sozialzentrum Bruchköbel Telefon (06181) 97 96 30<br />

Hauptstraße 113, 63486 Bruchköbel<br />

Natürlich gibt es im Kreis Gelnhausen noch weitere Einrichtungen.<br />

Diese finden Sie im neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-<br />

Kreises, herausgegeben von der Leitstelle für ältere Bürger.<br />

Außerdem bietet die Leitstelle einen Informationsdienst für freie<br />

Heimplätze:<br />

Frau Sandra Schüssler Telefon 0 66 61 / 9 70 61 61<br />

Finanzierung<br />

Reichen Ihre Einkünfte und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus,<br />

einen Heimpflegeplatz zu finanzieren, können Sie bei der Sozialverwaltung<br />

des Main-Kinzig-Kreises einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten<br />

Heimpflegekosten stellen.<br />

Sind Sie jünger als 65 Jahre, wenden Sie sich wegen der ungedeckten<br />

Heimpflegekosten bitte an den Landeswohlfahrtsverband Hessen.<br />

An den o.g. Stellen erhalten Sie auch Grundinformationen zur Unterhaltsverpflichtung<br />

Ihrer Angehörigen. Eine konkrete Berechnung, ob<br />

und ggf. in welcher Höhe tatsächlich eine Unterhaltsverpflichtung besteht,<br />

kann jedoch erst nach Antragstellung erfolgen, da erst zu diesem<br />

Zeitpunkt der konkrete Sozialhilfebedarf ermittelt werden kann.<br />

Benötigen Ihre Angehörigen vor Vertragsabschluss mit dem Heim Angaben<br />

zu den maximal auf sie zukommende Unterhaltsleistungen, können<br />

diese sich bei einem Anwalt beraten lassen und dort eine Berechnung<br />

in Auftrag geben. 12<br />

12 Textbeitrag zum Thema Wohnen: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp


Wohnen<br />

Informationen für Personen ab 65 Jahren:<br />

Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises<br />

Sachgebiet Pflege und Rehabilitation<br />

Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau (Hochhaus)<br />

Lassen Sie sich mit einem Heimpflegesachbearbeiter verbinden!<br />

Telefon (06181) 292-0<br />

Fax 0 61 81 / 292-27 70<br />

Sprechzeiten: Di. Do. 8:00-12:00 Uhr<br />

Informationen für Personen unter 65 Jahren:<br />

Landeswohlfahrtsverband Hessen<br />

Zielgruppenmanagement 204<br />

Regionalverwaltung Darmstadt<br />

(u.a. zuständig für alle Pflegeheime im Main-Kinzig-Kreis)<br />

Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt<br />

Lassen Sie sich mit einem Heimpflegesachbearbeiter verbinden!<br />

Telefon 0 61 51 / 801-0<br />

Informationen für Hanauer Bürger die eine Grundrente nach dem<br />

Bundesversorgungsgesetz beziehen:<br />

Fachbereich für Soziale Dienste, Fachstelle für Kriegsopferfürsorge,<br />

Unterhaltssicherung und Heimpflege<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Herr Werner Hiltscher Telefon (06181) 295-989<br />

Frau Manuela Stegmann Telefon (06181) 295-8100<br />

Frau Diana Kisselstein Telefon (06181) 295-277<br />

55


56<br />

Wohnen<br />

Informationen zu allen Themen dieses Kapitels:<br />

Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau<br />

Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal<br />

und unter Telefon (06181) 295-433 und 295-282<br />

Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr<br />

Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />

Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2902-390<br />

E-Mail: schlett@hilfezentrale.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />

Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis<br />

Frau Barbara Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler<br />

Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern<br />

Fax 0 66 61 / 9 70 61 95 Telefon 0 66 61-9 70 61 60<br />

E-Mail: barbara.gregor@mkk.de<br />

Migrationsdienst der Caritas<br />

Frau Claudia Muschler Telefon (06181) 9 23 35-20<br />

Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />

Fax: 0 61 81 / 9 23 35-29<br />

E-Mail: claudia.muschler@caritas-mkk.de<br />

Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />

Spanisch und Russisch möglich.


Wohnen<br />

Sprechzeiten des Migrationsdienstes der Caritas:<br />

Mo. + Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 14.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Sozialportal Rathausfoyer<br />

Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />

Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />

Fax 0 61 81 / 295-8020<br />

E-Mail sozialportal@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />

Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt<br />

Burgallee 26, 63454 Hanau Telefon (06181) 5 07 18 78<br />

Fax 0 61 81 / 5 07 18 83<br />

E-Mail weststadtkreis@t-online.de<br />

Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.<br />

Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr<br />

57


58<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten als pflegebedürftig,<br />

wenn sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens auf fremde<br />

Hilfe angewiesen sind. In der Regel ist der Pflegebedürftige mit einer<br />

oder mehreren gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die es<br />

ihm nicht erlauben sein Leben wie gewohnt weiterzuführen.<br />

Veränderungen in der Lebensgestaltung und in der Lebensplanung werden<br />

unvermeidlich. Die erforderlichen Veränderungen im Alltag richten<br />

sich in erster Linie nach den verbliebenen physischen und psychischen<br />

Fähigkeiten und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />

Die nötigen Hilfen erhalten Pflegebedürftige häufig aus dem privaten<br />

Umfeld z.B. durch Familie, Freunde oder Nachbarn. Reichen diese<br />

Hilfen nicht aus oder sind sie nicht möglich, so können verschiedene<br />

professionelle Hilfsangebote in Anspruch genommen werden.<br />

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanter Pflege (der<br />

Pflege zu Hause) und stationärer Pflege (der Pflege in einem Heim).<br />

Über Form und Art der Hilfen, deren Finanzierung und deren Organisation<br />

informiert Sie dieses Kapitel. Adressen von Beratungsstellen in<br />

Hanau finden Sie am Ende des Kapitels 5.2 .<br />

5.1 Pflegeangebote<br />

5.1.1 Ambulante Pflege<br />

Vorrangig sind bei den ambulanten Hilfsangeboten die von den Krankenkassen<br />

zugelassen Pflegedienste zu nennen. Sie bieten ein weites<br />

Spektrum von Hilfen in Pflege, häuslicher Rehabilitation und häuslicher<br />

Versorgung.<br />

Behandlungspflege<br />

Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der behandelnde Arzt<br />

verordnen kann. Insbesondere sind dies: Injektionen, Verbandswechsel,<br />

Dekubitusbehandlung u. ä.<br />

Zu beachten ist, dass die Verordnung des behandelnden Arztes von der<br />

Krankenkasse genehmigt werden muss. Diese Genehmigung wird in<br />

der Regel ausschließlich dann ausgesprochen, wenn die verordnete


Gesundheit und Pflege<br />

Maßnahme nachvollziehbar sinnvoll ist und im Haushalt des Patienten<br />

lebende Personen die Behandlungspflege nicht übernehmen können.<br />

Nur nach vorheriger Genehmigung werden die Kosten durch die Krankenkasse<br />

übernommen. Wenn keine Kostenzusage der Krankenkasse<br />

erfolgt sind die Kosten, in der Regel privat zu finanzieren.<br />

Die Dauer der Maßnahmen ist grundsätzlich nicht beschränkt.<br />

Hinweis: Verantwortlich für die (rechtzeitige) Beschaffung der<br />

Verordnung ist der Versicherte.<br />

Grundpflege<br />

Die Krankenkasse kann die Kosten der Grundpflege übernehmen, wenn<br />

durch die Pflege zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder<br />

abgekürzt werden kann oder ein Krankenhausaufenthalt zwar geboten,<br />

aber nicht durchführbar ist. Die Dauer für die Kostenübernahme ist beschränkt<br />

auf maximal vier Wochen und wird nur im Ausnahmefall verlängert.<br />

Pflege nach Krankenhausaufenthalt<br />

Durch eine geordnete Pflegeüberleitung, bei der die Pflegekräfte des<br />

Krankenhauses und des häuslichen Pflegedienstes eng zusammenarbeiten,<br />

ist eine übergangslose optimale Versorgung möglich. Es kann ein<br />

Erstbesuch der Pflegekraft des häuslichen Pflegedienstes bereits im<br />

Krankenhaus erfolgen.<br />

Häusliche Versorgung<br />

Zur häuslichen Versorgung gehören z.B. Einkaufen und Erledigungen<br />

von Besorgungen, Kochen, Tisch decken, Spülen, Wäsche waschen<br />

und bügeln, Wohnungsreinigung, Versorgung mit Essen auf Rädern,<br />

Beratung zu Fragen der psychosozialen Notlage, Verleih von Pflegehilfsmitteln<br />

und Hausnotrufsystemen.<br />

Auch die Anleitung von Angehörigen kann zur häuslichen Versorgung<br />

gehören. Häufig sind pflegende Angehörige bereit, Pflege zu leisten,<br />

sind sich aber unsicher über die Richtigkeit der Verrichtungen. In solch<br />

59


60<br />

Gesundheit und Pflege<br />

einem Fall können Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld behilflich<br />

sein, Pflegetechniken zu erlernen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit<br />

zur Teilnahme an einem Kurs für pflegende Angehörige, der regelmäßig<br />

vom Deutschen Roten Kreuz in Hanau angeboten wird.<br />

5.1.2 Teil- und vollstationäre Pflege<br />

Lässt sich die häusliche Pflege nicht ausreichend sicherstellen, ist eine<br />

zeitlich begrenzte Pflege in Einrichtungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege<br />

oder der geriatrischen Rehabilitation möglich.<br />

Tagespflege<br />

Tagespflegeeinrichtungen sind für pflegebedürftige Menschen vorgesehen,<br />

die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung<br />

nicht in der Lage sind, alleine in ihrer Wohnung zu leben und<br />

tagsüber der Unterstützung bedürfen, ansonsten aber von ihren Familien<br />

oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.<br />

Kurzzeitpflege<br />

In den Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre<br />

Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung<br />

aufgenommen werden. In Kurzzeitpflege werden<br />

pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär<br />

versorgt.<br />

Geriatrische Rehabilitation<br />

Operationen, Krankheiten und chronische Leiden belasten ältere Menschen<br />

viel stärker als junge. Die Folge ist oft eine schleppend verlaufende<br />

Wiederherstellung mit der daraus resultierenden Beeinträchtgung<br />

der Selbständigkeit. Ein Zustand, der nicht nur den älteren Menschen,<br />

sondern auch deren Angehörige enorm belasten. Genau hier<br />

setzen die geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen an, die die Martin-<br />

Luther-Stiftung in enger Kooperation mit dem St. Vinzenz-Krankenhaus<br />

Hanau anbietet.


Gesundheit und Pflege<br />

5.2 Leistungen der Pflegeversicherung<br />

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Pflegebedürftigkeit (im Sinne<br />

des Pflegeversicherungsgesetzes) nur dann vorliegt, wenn diese für<br />

mindestens ein halbes Jahr besteht bzw. bestehen wird und dabei ein<br />

bestimmter Hilfebedarf vorhanden ist.<br />

Für die Pflegestufe I ist z. B. im Bereich der Grundpflege mindestens<br />

45 Minuten und im Bereich der Hauswirtschaft mindestens 45 Minuten<br />

durchschnittlicher Hilfebedarf am Tag erforderlich.<br />

Hinweis: Der Pflegebedarf wird vom Medizinischen Dienst der<br />

Krankenkassen während eines Hausbesuches ermittelt.<br />

Der medizinische Dienst ist für die Bedarfsermittlung gehalten, alle zur<br />

Verfügung stehenden Informationen zu nutzen. Es hat sich als günstig<br />

erwiesen, wenn Angehörige und/oder eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes<br />

während des Hausbesuchs ebenfalls anwesend sind, da sie zusätzliche<br />

Informationen geben können. Ergänzend kann ein Pflegetagebuch<br />

geführt werden, in dem sämtliche Hilfen mit den benötigten Zeiten<br />

dokumentierbar sind.<br />

Nach der Bedarfsermittlung erstellt die Pflegekasse in der Regel auf der<br />

Grundlage des Berichtes des Medizinischen Dienstes einen Bescheid<br />

über die Einstufung in eine Pflegestufe.<br />

Sollten Sie mit der bewilligten Pflegestufe nicht einverstanden sein<br />

oder wurde Ihr Antrag schriftlich von der Pflegekasse abgelehnt, dann<br />

können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie den<br />

Widerspruch begründen. Der Widerspruch ist für Sie kostenfrei. Nähere<br />

Informationen und Hilfen erhalten Sie bei den Beratungsstellen oder<br />

der Pflegekasse.<br />

61


62<br />

Gesundheit und Pflege<br />

5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege<br />

Es gibt verschiedene Leistungsarten in der häuslichen Pflege. Die Auswahl<br />

zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung obliegt dem<br />

Versicherten, es sei denn, dass die Pflege durch Angehörige nicht<br />

sichergestellt ist. In diesem Fall kann die Geldleistung nicht gewählt<br />

werden.<br />

Geldleistung<br />

Diese Leistungsform empfiehlt sich, wenn die Pflege ausschließlich<br />

von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden übernommen wird. Der für<br />

die Pflegestufe maßgebliche Betrag wird dem Pflegebedürftigen monatlich<br />

ausgezahlt und soll für die Pflege verwendet werden.<br />

Pflegestufe 1 205 Euro<br />

Pflegestufe 2 410 Euro<br />

Pflegestufe 3 665 Euro<br />

Wichtig:<br />

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz § 37 sind Pflegebedürftige, die<br />

die sog. Geldleistung gewählt haben, gehalten, halbjährlich, in Pflegestufen<br />

I u. II sowie vierteljährlich in der Pflegestufe III, ein<br />

Pflegeberatungsgespräch<br />

abzurufen. Ziel ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu<br />

beraten sowie die Sicherstellung der Pflege festzustellen. Über das Pflegeberatungsgespräch<br />

wird ein Nachweis ausgestellt, der dem Pflegebedürftigen<br />

ausgehändigt wird und von diesem an die zuständige Pflegekasse<br />

weitergeleitet werden muss. Ohne einen solchen Nachweis sind<br />

die Pflegekassen berechtigt, die Zahlung des Pflegegeldes einzustellen<br />

bzw. zu kürzen.


Gesundheit und Pflege<br />

Sachleistung<br />

Wird die Pflege ausschließlich über einen zugelassenen Pflegedienst erbracht,<br />

erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Eventuell<br />

nicht verbrauchte Restbeträge werden nicht ausgezahlt und verbleiben<br />

bei der Pflegekasse.<br />

Pflegestufe 1 384 Euro<br />

Pflegestufe 2 921 Euro<br />

Pflegestufe 3 1432 Euro<br />

Pflegestufe 3a bis 1918 Euro (in Härtefällen)<br />

Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistungen)<br />

Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Pflege in Zusammenarbeit<br />

mit einem zugelassenen Pflegedienst leisten, werden die Leistungsansprüche<br />

anteilmäßig an Pflegedienst und Versicherten durch die<br />

Pflegekasse erstattet.<br />

Rechenbeispiel (Pflegestufe I):<br />

Maximaler Leistungsanspruch an Sachleistung 384 Euro<br />

Leistungsvergütung an den Pflegedienst z. B. - 288 Euro<br />

Differenz zum Leistungsanspruch 96 Euro<br />

96 Euro entsprechen 25% des Leistungsanspruchs an Sachleistungen.<br />

Es erfolgt eine Umrechnung dieser 25% auf die maximale Geldleistung<br />

der Pflegestufe I.<br />

25% der maximalen Geldleistung von 205 Euro betragen 51,25 Euro.<br />

Diese werden an den Versicherten für die Bezahlung der privaten<br />

Pflege von der Pflegekasse ausgezahlt.<br />

63


64<br />

Gesundheit und Pflege<br />

5.2.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt<br />

Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wird die Geldleistung bis zur<br />

Dauer von sechs Wochen weitergezahlt. Für die Begleitung durch eine<br />

Pflegekraft, die in einem Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse steht,<br />

kann auch die Sachleistung beansprucht werden.<br />

Versicherte können bei einem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum<br />

(EWR) Geldleistung auch bei längerem Aufenthalt als sechs Wochen<br />

beziehen. Für Sachleistungen gelten besondere Bestimmungen.<br />

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse.<br />

5.2.3 Pflegevertretung<br />

Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung einer Pflegeperson die den<br />

Pflegebedürftigen zwölf Monate vorher gepflegt hat, übernimmt die<br />

Pflegekasse für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft im<br />

Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro pro Jahr. Bei einer Pflegevertretung<br />

durch Angehörige, bestehen besondere Bestimmungen.<br />

5.2.4 Pflegehilfsmittel<br />

Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen im Haushalt können<br />

von der Pflegekasse übernommen werden, wenn diese nicht von der<br />

Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern zu finanzieren sind. Die<br />

Hilfsmittel sollen der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen, Beschwerden<br />

des Pflegebedürftigen lindern oder diesem eine selbständige<br />

Lebensführung ermöglichen.<br />

Hinweis: Pflegebedürftige haben zu Pflegehilfsmitteln und technischen<br />

Hilfen eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt 10% des Abgabepreises,<br />

jedoch höchstens 26 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung von Zuzahlungen<br />

ist möglich.


Gesundheit und Pflege<br />

5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegepersonen<br />

Pflegepersonen, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig<br />

sind, können durch die Pflegeversicherung eine eigenständige Absicherung<br />

ihrer <strong>Alter</strong>sversorgung, Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen<br />

und Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung erhalten.<br />

5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege<br />

Tagespflege<br />

Je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit werden monatlich Aufwendungen<br />

in Höhe der Sachleistungen siehe oben übernommen.<br />

Kurzzeitpflege<br />

Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im<br />

Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr erbracht.<br />

Vollstationäre Pflege<br />

Seit 1. Juli 1996 erhalten auch Pflegebedürftige in Heimen monatlich<br />

Leistungen der Pflegeversicherung, abgestuft in drei Pflegestufen.<br />

Pflegestufe 1 1.023 Euro<br />

Pflegestufe 2 1.279 Euro<br />

Pflegestufe 3 1.432 Euro<br />

Pflegestufe 3a 1.918 Euro (in Härtefällen)<br />

5.2.7 Abrechnungssystem<br />

Die vertragliche Gestaltung hinsichtlich der Abrechnung ist in den jeweiligen<br />

Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen besteht<br />

derzeit das „Modulsystem“. Verschiedene Einzelleistungen werden in<br />

Modulen zusammengefasst und als solche verrechnet.<br />

Grundpflegerische Leistungen:<br />

Im Bereich der Grundpflege gibt es folgende Module:<br />

� Kleine Pflege z.B. Waschen der Füße<br />

� Große Pflege z.B. Ganzkörperwaschung<br />

65


Gesundheit und Pflege<br />

� Große erweiterte Pflege z.B. Baden<br />

� Hilfe bei Ausscheidungen<br />

� Betten und Lagern<br />

� Hilfe bei Mobilität<br />

� Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme<br />

� Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme<br />

� Hilfe bei Verlassen der Wohnung<br />

� Begleitung außerhalb der Wohnung<br />

Hauswirtschaftliche Leistungen:<br />

In diesem Bereich gibt es folgende Module:<br />

� Aufräumen der Wohnung<br />

� Reinigung der Wohnung<br />

� Grundreinigung der Wohnung<br />

� Einfache Mahlzeit zubereiten<br />

� Warme Mahlzeit zubereiten<br />

� Zwischenmahlzeit<br />

� Einkaufen<br />

� Wäschepflege<br />

� Bügeln<br />

� Bett ab- und beziehen<br />

� Beheizen der Wohnung<br />

Wenn Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht bewilligt<br />

werden oder nicht ausreichen um den Hilfebedarf zu decken und kein<br />

weiterer Kostenträger zur Verfügung steht, so ist es erforderlich den<br />

Hilfebedarf aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu finanzieren.<br />

Ist dies nicht möglich, so erfolgt eine Finanzierung der erforderlichen<br />

Hilfen durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Leistungen werden<br />

nach Prüfung des Sachverhaltes, frühestens ab dem Datum der Antragsstellung<br />

gewährt.<br />

Unter Umständen sind weitere Kostenträger gesetzlich verpflichtet Leistungen<br />

zu gewähren wie z B.: Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen,<br />

die Heilfürsorge, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen. 13<br />

13<br />

Textbeitrag Kapitel 5 bis 5.2: In Ahnlehnung an die Broschüre „Pflegeversicherung“ des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit. Überarbeitet von: Altenberatung der Hanauer<br />

Hilfezentrale, Stefan Schlett<br />

66


Gesundheit und Pflege<br />

Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse<br />

und bei:<br />

Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.<br />

Seniorenberatung<br />

Herr Josef Rath Telefon (06181) 9 23 35-21<br />

Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 9 23 35-29<br />

E-Mail josef.rath@caritas-mkk.de<br />

Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />

Spanisch und Russisch möglich.<br />

Sprechzeiten: Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Fachbereich für Soziale Dienste<br />

Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal<br />

und unter Telefon (06181) 295-433 und 295-282<br />

Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr<br />

Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />

Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2902-390<br />

E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />

67


68<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis Telefon (06181) 292-2434<br />

Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 292-2460<br />

Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis<br />

Frau Bärbel Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler<br />

Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern<br />

Fax 0 66 61 / 9 70 61 95 Telefon 0 66 61 / 9 70 61 60<br />

E-Mail barbara.gregor@mkk.de<br />

Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />

Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />

Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Sozialportal Rathaus Foyer<br />

Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />

Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />

Fax 0 61 81 / 295-8020<br />

E-Mail sozialportal@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />

Sozialverband VdK, Ortsverband Hanau<br />

Herr Adam, Herr Lentz, Herr Lorenz Telefon (06181) 2 10 96<br />

Schlossplatz 2, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr Erstberatung kostenlos<br />

(am 3. Dienstag des Monats nur nach Vereinbarung)


Gesundheit und Pflege<br />

Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt<br />

Burgallee 26, 63454 Hanau Telefon (06181) 5 07 18 78<br />

Fax 0 61 81 / 5 07 18 83<br />

E-Mail weststadtkreis@t-online.de<br />

Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.<br />

Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr<br />

Weitere Informationen:<br />

Behindertenbeauftragte (alle Fragen zum Behindertenrecht)<br />

Frau Doris Peter, Herr Udo Lentz, Herr Wolfgang Lorenz<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau Raum 27<br />

Sprechzeiten:<br />

zweiter Dienstag im Monat 9.30-11.30 Uhr<br />

vierter Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr<br />

Telefon (06181) 295-846<br />

Bürgersprechstunde des Versorgungsamtes<br />

(Feststellungen und Ausstellung von Ausweisen für Behinderte nach<br />

dem Schwerbehindertengesetz)<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau Raum 27<br />

Erster Mittwoch im Monat 13.00 – 17.00 Uhr<br />

Wir empfehlen Ihnen sich telefonisch anzumelden, damit erforderliche<br />

Akten zur Verfügung stehen.<br />

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main<br />

-Außenstelle Gelnhausen-<br />

Hailerer Str. 24, 63571 Gelnhausen<br />

Telefon 0 60 51 / 485-0<br />

Fax 0 60 51 / 485-71<br />

69


5.3 Mobile Rehabilitation<br />

70<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Das Angebot mobiler Rehabilitation umfasst Krankengymnastik und<br />

Ergotherapie und wird vom behandelnden Arzt des Patienten verordnet<br />

und kann mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.<br />

(Allerdings ist die gesetzliche Zuzahlung zu beachten). Die Mitarbeiterinnen<br />

der mobilen Rehabilitation führen ausschließlich Hausbesuche<br />

durch.<br />

Ziel der Behandlungen ist es, eine Verbesserung bzw. eine Stabilisierung<br />

der durch die Erkrankung beeinträchtigten Funktionen zu erreichen.<br />

Hierzu zählt als unterstützende Maßnahme auch die Beratung zur<br />

Auswahl eines Hilfsmittels und dessen Einübung sowie eine Wohnraumanpassungsberaung.<br />

14<br />

Hanauer Hilfezentrale<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau Telefon (06181) 2 22 22<br />

Fax 0 61 81 / 2902-390<br />

E-Mail hilfezentrale@t-online.de<br />

Internet http://www.hilfezentrale.de<br />

5.4 Mahlzeitenangebote<br />

5.4.1 Essen auf Rädern<br />

Die Mahlzeitendienste sollen für ältere Menschen, denen das Einkaufen<br />

und Kochen zu beschwerlich ist, täglich eine warme Mahlzeit sicherstellen.<br />

Die Mahlzeiten werden entweder als Tiefkühlkost in Wochenrationen<br />

angeboten oder täglich erwärmt ausgeliefert. Hier bezuschussen<br />

der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau Mahlzeiten für Personen,<br />

deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.<br />

Informationen über Kosten und Zuschussmöglichkeiten erhalten<br />

Sie beim jeweiligen Träger. 15<br />

14 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises<br />

15 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises


Gesundheit und Pflege<br />

AHK Kremer GbR<br />

Frau Knauf Telefon 0 61 85 / 8 18 00<br />

Am Pflanzenrain 12, 63456 Hammersbach<br />

Fax 0 61 85 / 81 80 29<br />

E-Mail ahk-kremer@t-online.de<br />

Albert Günther Soziale Dienste<br />

Herr Grabenau Telefon (06181) 1 89 97 09<br />

Ulmenweg 11, 63452 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 18 36 75<br />

E-Mail günther-kranken-u.altenpflege@t-online.de<br />

Arbeiter-Samariter-Bund Großkrotzenburg<br />

Frau Schaak Telefon 0 61 86 / 77 77<br />

Schulstr. 9, 63538 Großkrotzenburg<br />

Fax 0 61 86 / 91 21 11<br />

E-Mail asb-ov-grossgrotzenburg@t-online.de<br />

Ev. Kirchenbezirk Am Limes / Großauheim<br />

Frau Christa Goede Telefon (06181) 5 36 66<br />

Theodor-Heuss-Str. 1, 63457 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 5 36 66<br />

E-Mail KirchenbezirkAmLimes@t-online.de<br />

Hanauer Hilfezentrale<br />

Frau Nachtigall Telefon (06181) 2 22 22<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 29 02 90<br />

E-Mail Nachtigall@Hilfezentrale.de<br />

Pflegezentrum Steinheim „Mainterrasse“ GmbH<br />

M.Maas Telefon (06181) 6 67 20<br />

Kirchstr. 4-6, 63456 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 6 67 21 11<br />

E-Mail mmaass1402@aol.com<br />

71


72<br />

Gesundheit und Pflege<br />

5.4.2 Mittagstische<br />

Stationäre Mittagstische bieten die Möglichkeit, das tägliche Mittagessen<br />

preisgünstig gemeinsam mit anderen Menschen einzunehmen.<br />

Über Kosten und Essenszeiten informieren die Träger unter den angegebenen<br />

Telefonnummern. Personen mit geringem Einkommen erhalten<br />

einen Zuschuss pro Mahlzeit vom Main-Kinzig-Kreis. Auch darüber<br />

erhalten Sie nähere Informationen vom Träger. 16<br />

Ausbildungsbistro<br />

Frau Gabriele Brenner Telefon (06181) 50 88 35<br />

Nussallee 29, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2 03 62<br />

Kathinka-Platzhoff-Stiftung<br />

-Diakoniezentrum-<br />

Frau Schein Telefon (06181) 25 90 62<br />

Französische Allee 12, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 25 90 75<br />

Lichtblick „Gesegnete Mahlzeit“<br />

Frau Pleß Telefon (06181) 95 29 50-12<br />

Alte Johanneskirche<br />

Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 95 29 50-17<br />

E-Mail Barbara.Pless@Lichtblick-in-Hanau<br />

Martin-Luther-Stiftung<br />

Frau Bunge Telefon (06181) 2902-126<br />

Martin-Luther-Anlage 8-12, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2902-150<br />

E-Mail inf@mls-hanau.de<br />

16 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises


Gesundheit und Pflege<br />

Stiftung Althanauer Hospital<br />

Altenwohnanlage „Anton-Calaminus-Haus“<br />

Herr Becker Telefon (06181) 295-653<br />

Lothringer Str. 13, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 295-631<br />

E-Mail frank.becker@hanau.de<br />

Wohnstift Hanau<br />

Frau Yvonne Lach Telefon (06181) 802-559<br />

Lortzingstr. 5, 63452 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 802-550<br />

5.5 Hausnotrufsysteme<br />

Das Hausnotrufsystem ermöglicht es, in Notfällen über einen einfachen<br />

Tastendruck am Zusatzgerät des Telefons oder über einen Funkfinger,<br />

der wie eine Kette am Hals getragen wird, ein Signal auszusenden und<br />

Hilfe herbeizuholen. Dadurch kann alten, kranken und behinderten<br />

Menschen der Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung erleichtert werden.<br />

Das Hausnotrufsystem ist als Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung<br />

anerkannt, die auch die Kosten übernimmt, sofern die Voraussetzungen<br />

vorliegen.<br />

Für Personen, die nicht pflegebedürftig sind, übernimmt der Main-<br />

Kinzig-Kreis die Kosten, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen<br />

nicht übersteigt. Hierüber informieren Sie die nachstehenden Anbieter.<br />

Außer den nachfolgend aufgeführten Trägern bieten auch einzelne<br />

ambulante Pflegedienste diese Dienstleistung an. 17<br />

17 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises<br />

73


74<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Hausnotrufsysteme werden angeboten von:<br />

Arbeiter-Samariter-Bund Großkrotzenburg<br />

Herr Kaufhold Telefon 0 61 86 / 77 77<br />

Schulstr. 9, 63538 Großkrotzenburg<br />

Fax 0 61 86 / 9121 11<br />

E-Mail asb-ov-grosskrotzenburg@t-online.de<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hanau e.V.<br />

Frau Buchholz Telefon (06181) 1 06 14<br />

Feuerbachstr. 47-49, 63452 Hanau<br />

Fax 0 6181 / 10610<br />

E-Mail i.buchholz@kv-hanau.drk.de<br />

Johanniter-Unfallhilfe e.V.<br />

Kreisverband Main-Kinzig Telefon (06181) 9001-012<br />

Friedberger Str. 9, 63452 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 9001-099<br />

Postanschrift: Postfach 300340, 63090 Rodgau<br />

Leipold Lifeguard GmbH<br />

Herr Leipold Telefon 0 60 51 / 4 81 20<br />

Am Bornrain 16, 63589 Linsengericht<br />

Fax 0 60 51 / 48 12 41<br />

E-Mail notrufzentralet@t-online.de<br />

Malteser-Werke gGmbH<br />

Herr Frank Telefon 0 60 51 / 9293-60<br />

Zum Wartturm 15, 63571 Gelnhausen<br />

Fax 0 6051-9293-80<br />

E-Mail Thomas.Frank@maltanet.de


5.6 Gesetzliche Betreuung<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Volljährige Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, Demenz,<br />

geistiger oder körperlicher Behinderung hilfsbedürftig werden<br />

und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können,<br />

erhalten einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter (§ 1896 BGB).<br />

Zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören z. B. der Abschluss von<br />

Kauf- und Mietverträgen, medizinisch notwendige Behandlungen, die<br />

stationäre Unterbringung usw.<br />

Wenn das Vormundschaftsgericht nach Anhörung verschiedener Stellen<br />

die Einrichtung einer Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen<br />

für notwendig erachtet, sucht die Betreuungsbehörde einen geeigneten<br />

und bereiten Betreuer (z. B. ehren-amtlich Tätige aus dem<br />

Verwandten- oder Bekanntenkreis, dem Betreuungsverein oder hauptberuflich<br />

tätige Berufsbetreuer) und schlägt diese Person dem<br />

Vormundschaftsgericht zur Bestellung vor.<br />

Nach dem Gesetz darf ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt<br />

werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Diese Aufgabenkreise<br />

werden im Beschluss des Gerichtes angegeben. Die Betreuung wird auf<br />

maximal fünf Jahre befristet und nach einer Überprüfung aufgehoben<br />

oder verlängert.<br />

Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen,<br />

wie es dessen Wohl entspricht und nach Möglichkeit hat er dessen<br />

Wünsche zu berücksichtigen. Der gesetzliche Betreuer unterliegt der<br />

Kontrolle durch das Gericht. 18<br />

Für die gesetzliche Betreuung im Altkreis Hanau ist zuständig:<br />

Amtsgericht Hanau<br />

Nußallee 17, 63450 Hanau Telefon (06181) 297-0<br />

18 Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath<br />

75


76<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Informationen zur gesetzlichen Betreuung erhalten Sie bei:<br />

Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.<br />

Frau Angelika Ulrich Telefon 0 61 84 / 5 47 15<br />

Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach<br />

Fax 0 61 84 / 95 34 89<br />

E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de<br />

Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde<br />

Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau Telefon (06181) 292-2455<br />

Fax 0 61 81 / 292-2927<br />

5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung<br />

Sie können Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalles,<br />

einer schweren Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen<br />

Kräfte im <strong>Alter</strong> Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.<br />

Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden,<br />

können folgende Vorsorgepapiere helfen:<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Sie ist eine privatrechtliche Willenserklärung. Hier gibt es keine gerichtliche<br />

Kontrolle, daher muss ein besonderes Vertrauensverhältnis zu<br />

der beauftragten Person bestehen. Meistens handelt es sich um enge<br />

Verwandte oder gute Freunde. Da der Geschäfts- oder Vertragspartner<br />

die Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren muss, ist zu empfehlen, dass<br />

sie individuell gestaltet ist und beglaubigt oder beurkundet wird, um die<br />

Akzeptanz zu erhöhen. Bedingung ist, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig<br />

ist und der Bevollmächtigte mit der Aufgabe einverstanden<br />

ist. Es ist möglich, einer Person eine Generalvollmacht zu erteilen oder<br />

verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen.


Gesundheit und Pflege<br />

Betreuungsverfügung<br />

In der Betreuungsverfügung werden Wünsche für den Betreuungsfall<br />

niedergeschrieben, die Betreuungsperson genannt und Handlungsanweisungen<br />

für diese gegeben. Sie muss nicht beurkundet werden. Die<br />

Betreuungsverfügung wird beim Vormundschaftsgericht hinterlegt.<br />

Bevor sie in Kraft tritt, wird das Betreuungsverfahren eingeleitet und<br />

der Richter und ein Arzt werden prüfen, ob die Betreuung notwendig<br />

ist und für welche Bereiche sie gelten soll. Der Richter und der Betreuer<br />

müssen die Betreuungsverfügung im Verfahren und bei der<br />

Durchführung der Betreuung beachten. Der Betreuer kann nur mit<br />

Gerichtsbeschluss handeln. Er unterliegt dem Betreuungsgesetz und<br />

wird vom Gericht kontrolliert.<br />

Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung bietet für den behandelnden Arzt eine wichtige<br />

Entscheidungshilfe, wenn der Patient in einen Zustand gerät, in welchem<br />

es seine Urteil- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren<br />

hat. In der Regel gibt er an, dass auf Maßnahmen verzichtet wird,<br />

die nur noch eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden.<br />

Allerdings kann einem Wunsch auf aktive Sterbehilfe nicht entsprochen<br />

werden. Ist der Arzt der Meinung, dass die Patientenverfügung nicht<br />

dem aktuellen mutmaßlichen Willen entspricht, so ist er nicht an die<br />

Patientenverfügung gebunden.<br />

Um hier mehr Sicherheit zu erhalten, ist zu empfehlen, dass mit dem<br />

Hausarzt die Patientenverfügung besprochen wird und möglichst auch<br />

vertraute Personen, insbesondere der Vollmachtnehmer, bei der Abfassung<br />

einbezogen werden. Auch sollte die Patientenverfügung möglichst<br />

aktuell sein. Dies kann zum Beispiel jährlich oder durch eine erneute<br />

Unterschrift mit Datumsangabe vor einem Krankenhausaufenthalt geschehen.<br />

Sinnvoll ist es, individuelle Wünsche anzugeben, wie die Hinzuziehung<br />

eines ambulanten Hospizdienstes oder die Durchführung<br />

einer konsequenten Schmerztherapie, um nicht am Ende des Lebens<br />

unnötig leiden zu müssen. Der Meinungsbildungsprozess und die<br />

persönlichen Überzeugungen sollten nachvollziehbar beschrieben sein.<br />

77


78<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Häufig wird die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht oder<br />

der Betreuungsverfügung kombiniert und der Vollmachtnehmer oder<br />

der Betreuer beauftragt zu kontrollieren, ob der Arzt die Wünsche des<br />

Patienten respektiert. 19<br />

Informationen und Musterformulare:<br />

Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde<br />

Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau Telefon (06181) 292-2455<br />

Fax 0 61 81 / 292-2927<br />

Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.<br />

Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach Telefon 0 61 84 / 5 47 15<br />

Fax 0 61 81 / 95 34 89<br />

E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de<br />

Arbeitsgemeinschaft Hospiz<br />

Frau Olbrich Telefon (06181) 9 23 35-31<br />

Altstr. 24, 63450 Hanau<br />

Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />

Frau Barbara Heddendorp Telefon (06181) 295-292<br />

Herr Klaus von der Emden Telefon (06181) 295-557<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 294-631<br />

E-Mail seniorenbüro@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

19 Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath


Freizeit<br />

Nach dem Ausstieg aus dem Arbeitsleben haben Sie Zeit, bestehende<br />

Interessen zu intensivieren oder neue zu entwickeln. Sie können sich<br />

bestehenden Gruppen in Ihrer näheren Umgebung anschließen oder<br />

neue Initiativen gründen. Sie haben die Möglichkeit sich auf alte künstlerische<br />

oder handwerkliche Fähigkeiten zu besinnen, berufliche Fertigkeiten<br />

als Hobby oder Hilfeleistung für andere Menschen weiter auszuführen.<br />

6.1 Ehrenamtliches Engagement<br />

Ihre (Lebens)erfahrung und Ihr Wissen sind gefragt. Möchten Sie Ihre<br />

Kenntnisse für andere Menschen und Organisationen in Hanau einsetzen?<br />

Sie können entscheiden ob Sie einmal wöchentlich, zweimal im<br />

Monat oder eine Woche im Jahr tätig sein möchten.<br />

Es gibt viele Möglichkeiten z. B.:<br />

� Kindern vorlesen, oder mit ihnen spielen und handwerken<br />

� mithelfen, die Arbeit in einem Museum lebendiger gestalten<br />

� für Natur und Tiere aktiv werden<br />

� Organisationen, die sich für hilfsbedürftige Menschen<br />

einsetzen, in ihrer Arbeit unterstützen<br />

� Hilfstransporte ins Ausland vorbereiten oder begleiten<br />

� Jugendgruppen leiten<br />

� die Angebote des <strong>Seniorenbüros</strong> mitgestalten<br />

Freiwilligen Agentur Hanau<br />

Frau Fuchs, Frau Dunkel Telefon (06181) 295-1653<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 295-1797<br />

E-Mail freiwilligenagentur@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

79


80<br />

Freizeit<br />

Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />

Frau Barbara Heddendorp Telefon (06181) 295-292<br />

Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 294-631<br />

E-Mail seniorenbüro@hanau.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

6.2 Bildung und Weiterbildung<br />

Im Bereich Bildung und Weiterbildung gibt es eine Reihe von Angeboten,<br />

die sich speziell an die Interessen älterer Menschen richten. Vielleicht<br />

möchten Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern, Theaterveranstaltungen<br />

besuchen, gemeinsam Bücher lesen oder ein Buch schreiben,<br />

ein Studium beginnen und Menschen an Ihren Erfahrungen teilhaben<br />

lassen.<br />

Spezielle Angebote in Hanau finden Sie z. B. bei: Arbeiterwohlfahrt,<br />

Kath. Familienbildungsstätte, Kirchengemeinden, Moscheen, Seniorenbüro<br />

der Stadt Hanau, Senioren Union, Stadtteilzentrum Süd-Ost, Vereinen,<br />

Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, usw. (siehe Informationen<br />

am Ende des Kapitels).<br />

Informationen zum Studium erhalten Sie bei:<br />

Universität des 3. Lebensalters<br />

an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt<br />

Robert-Mayer-Str. 5 (Turm, Ecke Senckenberganlage)<br />

3. Stock, Raum 330 Telefon 0 69 / 798-2 30 84<br />

Fax 0 69 / 798-2 89 75<br />

E-Mail u3l@em.uni-frankfurt.de<br />

Sprechzeiten: Mo. 10.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr<br />

Di. – Do. 9.30 – 12.00 Uhr


Freizeit<br />

Lesen<br />

Lesestoff in reichhaltiger Auswahl finden Sie kostenlos in der Stadtbibliothek.<br />

Das gleiche gilt für Kassetten, Videos und Spiele.<br />

Zunehmend gibt es dort auch Literatur verschiedenster Länder in ihrer<br />

Muttersprache. Manchmal werden hier auch Lesungen angeboten, hier<br />

können Sie sich einen Autor oder eine Autorin direkt anhören. Hin und<br />

wieder gibt es zweisprachige Lesungen. Achten Sie auf Ankündigungen<br />

in der Zeitung, auf Handzetteln, Plakaten usw.<br />

Stadtbibliothek Hanau<br />

Schlossplatz 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 295-914<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di. Mi. Do. Fr. 10.30 – 18.00 Uhr<br />

Sa. 10.30 – 13.00 Uhr<br />

Stadtteilbibliothek Grossauheim<br />

Alte Langgasse 9, 63457 Hanau Telefon (06181) 5 29 29<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di. Mi. Fr. 15.00 – 18.00 Uhr<br />

Do. 10.30 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr<br />

6.3 Sport und Gesundheit<br />

Gesundheit ist ein wichtiger Aspekt des <strong>Alter</strong>s. Es gibt ein umfassendes<br />

Angebot an Kursen für Seniorinnen und Senioren zur sportlichen Betätigung<br />

z. B. Rückenschule, Gymnastik, Walken, Yoga, Entspannungstechniken,<br />

Wassergymnastik und vieles mehr. Sie können auch an<br />

Tanzveranstaltungen oder geführten Wanderungen und Fahrradtouren<br />

für Senioren teilnehmen.<br />

Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen zu den Themen<br />

Ernährung und Gesundheit angeboten, z. B. Kochkurse für cholesterinarme<br />

Speisen, Ernährungsprogramme für Menschen mit Diabetes,<br />

Vorträge über Schlafstörungen und andere gesundheitliche Probleme.<br />

81


82<br />

Freizeit<br />

In Hanau bieten eine Vielzahl von Organisationen Veranstaltungen zu<br />

den Themen Sport und Gesundheit an z. B.: DRK, Fachbereich Sport<br />

und Kultur der Stadt Hanau, Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden,<br />

Seniorenbüro der Stadt Hanau, Vereine, Volkshochschulen, usw.<br />

(siehe Informationen am Ende des Kapitels).<br />

6.4 Orte der Begegnung<br />

Seniorenreisen<br />

Reisen in der Gruppe ermöglicht Ihnen nicht nur Ihr Wissen über<br />

Städte, Länder und andere Kulturen zu erweitern, sondern bietet auch<br />

die Gelegenheit bestehende Kontakte zu intensivieren, neue aufzubauen<br />

und Freundschaften zu schließen. Einige Seniorenreisen beinhalten<br />

auch das Angebot der medizinischen Betreuung.<br />

Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit der<br />

finanziellen Unterstützung.<br />

Eine Reihe interessanter Ausflüge und Reisen finden Sie z. B. bei:<br />

Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, DRK, Ehrenamtliche<br />

Seniorenbetreuung, Kirchengemeinden, Seniorenbüro der<br />

Stadt Hanau, Senioren Union, SPD 60 plus, VdK, Vereinen, Volkshochschulen,<br />

usw. (siehe Informationen am Ende des Kapitels).<br />

Treffpunkte, Clubs und Vereine<br />

Für alle Seniorinnen und Senioren die in Hanau Möglichkeiten suchen<br />

Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und gesellig beisammen<br />

zu sein, bieten sich viele Gelegenheiten. Informieren Sie sich bei:<br />

Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, DRK, Kirchengemeinden,<br />

Moscheen, Seniorenbüro der Stadt Hanau, Seniorenclubs,<br />

Senioreninitiative Großauheim, Senioren Union, SPD 60 plus, Stadtteilzentrum<br />

Süd-Ost, VdK, Vereinen, usw. (siehe Informationen am<br />

Ende des Kapitels).


Freizeit<br />

Viele Migranten haben inzwischen eigene Vereine gegründet. Dazu<br />

gehören unter anderem kulturelle, religiöse, politische, nationalitätenspezifische<br />

oder deutsch-ausländische Vereine, Freundschafts- und<br />

Sportvereine. In Hanau sind die unterschiedlichsten Vereine aktiv und<br />

bieten Orte der Begegnung an (siehe Informationen am Ende des<br />

Kapitels).<br />

Vielleicht wollen Sie auch lieber eine eigene Gruppe oder einen eigenen<br />

Verein gründen. Vielleicht gibt es in Ihrer Umgebung noch weitere<br />

ältere Menschen aus ihrem Heimatland, die dies auch wünschen.<br />

Möglicherweise gibt es sogar finanzielle Mittel.<br />

Informationen:<br />

Geschäftsstelle des Ausländerbeirates<br />

Herr Wolfgang Schwab Telefon (06181) 295-578<br />

Frau Hülya Yadigar Telefon (06181) 295-779<br />

Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 295-797<br />

E-Mail Wolfgang.Schwab@hanau.de<br />

Die meisten Vereine finden Sie im Vereinsregister der Stadt Hanau.<br />

Dieses erhalten Sie im Stadtladen und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten<br />

siehe Kapitel 11) oder im Internet unter www.hanau.de.<br />

Weitere Adressen finden Sie im Telefonbuch, im Seniorenwegweiser<br />

der Stadt Hanau und im Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-Kreises.<br />

Aktuelle Angebote erfahren Sie aus den Programmen der Einrichtungen,<br />

Handzetteln, Plakaten und aus der Tagespresse. 20<br />

20<br />

Textbeitrag zum Thema Freizeit: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere<br />

Migranten und Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau,<br />

Gertrud Körner, Geschäftsstelle des Ausländerbeirat, Wolfgang Schwab und Stadtteilzentrum<br />

Süd-Ost, Selim Karanlik<br />

83


Sicherheit<br />

Mit Unterstützung des Main-Kinzig-Kreises entwickelten Fachleute der<br />

Polizei ein spezielles Angebot zu Ihrer persönlichen Sicherheit. Anlass<br />

ist die Tatsache, dass das Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung<br />

enorm gestiegen ist. Dies gilt insbesondere für Seniorinnen und Senioren.<br />

Häufig ist die Angst so groß, dass die Wohnung nur noch für die<br />

notwendigsten Erledigungen verlassen wird.<br />

Eine fatale Entwicklung, denn:<br />

Angst macht einsam, besonders im <strong>Alter</strong>!<br />

Um dieser Entwicklung vorzubeugen und ihr entgegenzutreten, wurden<br />

von den Fachleuten der Polizei Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater<br />

für Seniorinnen und Senioren ausgebildet.<br />

Insgesamt gibt es im Main-Kinzig-Kreis zurzeit 16 Frauen und Männer,<br />

die Ihnen zum Thema Sicherheit gerne mit Rat und Tat zur Seite<br />

stehen.<br />

Die Sicherheitsberater bieten:<br />

Kostenlose Beratungen, Vorträge oder Vortragsreihen zu den Themen:<br />

� Vorbeugungs- und Verhaltenshinweise bei Diebstahl,<br />

Einbruch, Betrug und Raub<br />

� Vorbeugende Maßnahmen bei Unfallentwicklung und<br />

Unfallgefahr im Straßenverkehr<br />

� Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Polizei<br />

Die Sicherheitsberater wollen:<br />

� Ihre Hilfe zur Selbsthilfe aktivieren,<br />

� Ihr Sicherheitsgefühl stärken,<br />

� Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der<br />

Sicherheit vermitteln. 21<br />

21<br />

Textbeitrag: In Anlehnung an den Flyer „Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren“<br />

des Polizeipräsidiums Südosthessen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud<br />

Körner<br />

84


Informationen:<br />

Sicherheit<br />

Polizei Hessen -Polizeipräsidium Südosthessen-<br />

Polizeiladen Offenbach<br />

Herrn Horst Reuel Telefon 0 69 / 80 98 12 32<br />

Wilhelmsplatz, 63065 Offenbach a.M.<br />

E-Mail poladen-ppsoh@t-online.de<br />

Sicherheitsberater im Raum Hanau:<br />

Herr Ludwig Gaul Telefon (06181) 3 23 87<br />

Frau Karin Schmidt Telefon (06181) 8 43 88<br />

Frau Ingrid Bernath Telefon (06181) 7 34 31<br />

Hanauer Hilfe<br />

Beratung für Opfer und Zeugen<br />

Frau Edith Domokosch-Jeske Telefon (06181) 2 48 71<br />

Frau Elke Wolf Telefon (06181) 2 20 26<br />

Salzstr. 11, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2 48 75<br />

E-Mail Hanauer-Hilfe@gmx.de<br />

Sprechzeiten: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Mo. 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Do. 17.00 – 18.30 Uhr<br />

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />

hinterlassen. Die Mitarbeiterinnen rufen Sie umgehend<br />

zurück.<br />

Weißer Ring<br />

Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien<br />

Herrn Horst Diehl Telefon (06181) 5 27 30<br />

Paul-Gerhardt-Str. 27a, 63457 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 5 68 05<br />

Beratung nach Vereinbarung<br />

85


86<br />

Erben und Vererben<br />

Niemand macht sich gerne Gedanken über das Sterben und den eigenen<br />

Tod.<br />

Dennoch ist es für jeden, alt oder jung, wichtig darüber nachzudenken,<br />

was mit dem eigenen Besitz oder Vermögen im Todesfall geschieht.<br />

Das deutsche Erbrecht ist in über 400 Paragraphen des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches geregelt. Wir verzichten deshalb auf jede verkürzte Form<br />

der inhaltlichen Darstellung. Wir möchten Sie lediglich auf den Grundsatz<br />

dieses Gesetzes hinweisen, der vorsieht, dass der letzte Wille des<br />

Verstorbenen befolgt werden soll. Dies geht aber nur, wenn ein Testament<br />

gemacht wurde.<br />

Allerdings gelten für bestimmte Personengruppen<br />

� wie der/die Ehepartner/in<br />

� die eigenen Kinder<br />

� unter Umständen Enkelkinder<br />

� eigene Eltern oder Geschwister<br />

Pflichtanteile, die auch bei einem Testament beansprucht werden<br />

können.<br />

Wenn es kein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer wie<br />

viel erbt.<br />

Testament<br />

Testamente können in unterschiedlicher Form gemacht werden:<br />

1. Sie können ein privates, das heißt ein eigenhändig geschriebenes<br />

Testament verfassen. Das private Testament birgt allerdings<br />

immer die Gefahr, dass es fehlerhaft, widersprüchlich oder unklar<br />

ist. Erbstreitigkeiten können dann die Folge sein. Deshalb<br />

empfiehlt es sich auf jeden Fall, auch bei einem privaten Testament<br />

den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen.


Erben und Vererben<br />

2. Sie können ein öffentliches Testament machen. Dieses wird<br />

von einem Notar verfasst und dann beim Nachlassgericht ihrer<br />

Stadt oder Gemeinde hinterlegt. Damit werden alle Unklarheiten<br />

ausgeschlossen, das Testament kann nicht verloren gehen<br />

und das Verfahren dauert im Erbfall nicht so lange.<br />

3. Sofern Sie Vermögen oder Grundbesitz in Ihrem Heimatland<br />

haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat ein Testament<br />

fertigen und hinterlegen lassen.<br />

Wichtig: Nach dem deutschen internationalen Privatrecht wird<br />

ein Ausländer, der seinen Wohnsitz zur Zeit seines<br />

Todes in Deutschland hatte, nach den Gesetzen des<br />

Staates beerbt, dem er zur Zeit seines Todes angehörte.<br />

Besitzen Sie also nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, muss die Form<br />

des Testamentes im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Das anzuwendende<br />

Recht ist in zwischenstaatlichen Übereinkommen geregelt.<br />

Wir empfehlen deshalb:<br />

Lassen Sie sich bei Eintritt eines Erbfalles oder bei der Abfassung<br />

eines Testamentes helfen. Privatrechtliche und internationalprivatrechtliche<br />

Fragen und Problemstellungen bedürfen juristischer Hilfe<br />

und Beratung. 22<br />

22 Textbeitrag: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und Migrantinnen<br />

der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner<br />

87


88<br />

Sterben und Bestatten<br />

Den Wunsch, in menschlicher Geborgenheit, in einer vertrauten Umgebung<br />

und weitgehend ohne Schmerzen sterben zu können teilen viele<br />

Menschen. In dieser schwierigen Lebensphase brauchen Schwerkranke,<br />

Sterbende und ihre Angehörigen Begleitung und Zuwendung. Diese<br />

Bedürfnisse greift die Hospizbewegung auf und bietet bei regelmäßigen<br />

Besuchen eine Begleitung durch Dasein und Zuhören, vor allem das<br />

Gespräch über Ängste, Trauer, Zweifel und Hoffnung. 23<br />

9.1 Sterbebegleitung<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) in Hanau, die sich die Förderung<br />

des Hospizgedankens zum Ziel gesetzt hat, bietet ehrenamtliche,<br />

ambulante Begleitung. Die ausgebildeten Hospizhelferinnen und -helfer<br />

richten ihre Hilfen nach den Bedürfnissen des Einzelfalls und leisten<br />

diese diskret und kostenlos.<br />

Mögliche Hilfen können z. B. sein:<br />

� regelmäßige Besuche beim Schwerkranken<br />

� Vermittlung von sonstigen Hilfen und Diensten, die dem<br />

Schwerkranken das Leben leichter machen<br />

� Sitzwachen in der Nacht in kritischen Phasen<br />

� Betreuung der Kranken zur Entlastung von pflegenden<br />

Angehörigen, wenn diese Besorgungen zu erledigen haben<br />

oder Kraft schöpfen müssen<br />

� Offenheit auch für spirituelle Gespräche<br />

� Begleitung in der ersten Zeit der Trauer<br />

Die Arbeitsgemeinschaft bietet ihre Hilfe als Ergänzung zu anderen<br />

Diensten, insbesondere der Pflegedienste, an.<br />

Jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger kann sich an die AGH wenden,<br />

unabhängig von Konfession, Geschlecht, <strong>Alter</strong>, Herkunft und Art der<br />

Krankheit. 24<br />

23 Textbeitrag: In Ahnlehnung an den Flyer „Wegbegleitung in schwerer Krankheit“ der<br />

Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) Überarbeitet von: Seniorenbüro, Gertrud Körner<br />

24 siehe oben


Sterben und Bestatten<br />

Arbeitsgemeinschaft Hospiz<br />

Frau Olbrich Telefon (06181) 9 23 35-31<br />

Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.<br />

Seniorenberatung<br />

Herr Josef Rath Telefon (06181) 9 23 35-21<br />

Im Bangert 4, 63450 Hanau Fax: 0 61 81 / 9 23 35-29<br />

E-Mail josef.rath@caritas-mkk.de<br />

Sprechzeiten: Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />

Spanisch und Russisch möglich.<br />

9.2 Bestatten<br />

"Die Art, wie Verstorbene zur letzten Ruhe geleitet werden, soll noch<br />

einmal die Liebe und Achtung widerspiegeln, die ihnen im Leben entgegengebracht<br />

wurden."<br />

Bei Eintritt eines Sterbefalls denkt die Familie verständlicherweise<br />

nicht sofort an die formal notwendigen Schritte, die zu tun sind -<br />

Kummer und Schmerz über den Verlust eines Menschen ist die<br />

normalste Reaktion. Ratlosigkeit ist meist die Folge.<br />

Sicher wollen Sie sich nicht auf einen Trauerfall vorbereiten. Trotzdem<br />

ist es gut zu wissen, was - eventuell - zu veranlassen ist.<br />

9.2.1 Notwendige Schritte bei einem Trauerfall<br />

� Bei einem Sterbefall zu Hause ist von den Angehörigen ein Arzt<br />

zu rufen, der den Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im<br />

Krankenhaus oder Altenheim ist der Totenschein dort abzuholen.<br />

Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen ist die Freigabe des<br />

Verstorbenen bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.<br />

89


90<br />

Sterben und Bestatten<br />

� Der Sterbefall ist dem Einwohnermeldeamt zu melden.<br />

� Die Sterbeurkunde ist vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen<br />

zu lassen.<br />

� Lebens- und Unfallversicherung, sowie Rentenversicherungsträger<br />

sind umgehend zu informieren.<br />

� Das zuständige Konsulat muss benachrichtigt werden.<br />

Sie müssen den Bestattungsort bestimmen. Art und Ort der Bestattung<br />

richten sich in erster Linie nach dem Wunsch des Verstorbenen. Liegt<br />

kein Wunsch des Verstorbenen vor, entscheiden die Hinterbliebenen.<br />

Soll der Verstorbene in seinem Wohnort bestattet werden, muss eine<br />

Grabstelle beim Friedhofsamt beantragt werden.<br />

Bei Migrantinnen und Migranten wird oft der ursprüngliche Heimatort<br />

gewählt. Dies ist mit einer Überführung und den dazugehörigen Formalitäten<br />

verbunden. Es ist daher ratsam, Beerdigungsinstitute zu wählen,<br />

die darin Erfahrungen haben.<br />

Sie müssen die Bestattungsart festlegen.<br />

Es werden vier Bestattungsarten unterschieden: Erdbestattung, Feuerbestattung,<br />

Seebestattung und anonyme Bestattung.<br />

Die Berechtigung, alle notwendigen Schritte einzuleiten haben die<br />

nächsten Angehörigen in der Reihenfolge: Ehegatte, Kinder oder<br />

deren Ehegatten, Enkel, nähere Verwandte und Verlobte. Eine umfassende<br />

organisatorische Unterstützung in einem Trauerfall erhalten Sie<br />

durch die professionelle Hilfe der Bestattungsinstitute. Diese erledigen<br />

in der Regel alle Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen.<br />

Notwendige Unterlagen des Verstorbenen<br />

� bei Ledigen: Geburtsurkunde und Reisepass / Personalausweis<br />

� bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch),<br />

Reisepass<br />

� bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw.<br />

Geburtsurkunde sowie Reisepass<br />

� bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde, Reisepass


Sterben und Bestatten<br />

9.2.2 Bestattungen im Ausland (Überführungen)<br />

Prinzipiell haben alle Bestattungsinstitute in Deutschland die Möglichkeit,<br />

Überführungen in das Ausland mit den dazugehörigen Formalitäten<br />

vorzunehmen.<br />

Der Beruf des Bestatters gehört in Deutschland zu den anerkannten<br />

Ausbildungsberufen des Handwerks. Sie können sich deshalb vertrauensvoll<br />

an jedes Bestattungsinstitut wenden. Allerdings sind erfahrungsgemäß<br />

die Preisunterschiede bei Überführungen zu berücksichtigen.<br />

Daher empfiehlt es sich, bei den Konsulaten oder Beratungsstellen<br />

nach spezialisierten Unternehmen zu fragen.<br />

Zu den Notwendigkeiten einer Überführung gehören:<br />

� Beantragung eines Leichenpasses beim zuständigen<br />

Ordnungsamt,<br />

� Kontaktaufnahme zum Konsulat des Landes, in das der<br />

Verstorbene überführt werden soll,<br />

� Beurkundung durch das Konsulat.<br />

Was Sie bei Überführungen berücksichtigen sollten:<br />

In der Regel werden Überführungen ins Ausland per Flugzeug durchgeführt.<br />

Anschließend erfolgt die Beerdigung im Heimatland. Beim<br />

Transport können aber durchaus Verzögerungen entstehen. Zum Beispiel<br />

könnte ausgerechnet dieser Flug später oder gar nicht starten. Sie<br />

haben in diesem Fall keine Regressansprüche! Sie sollten deshalb eine<br />

mögliche Verzögerung bei der zeitlichen Planung der Beisetzung im<br />

Heimatland berücksichtigen. Planen Sie genug Zeit zwischen Flug und<br />

Beerdigungstermin.<br />

9.2.3 Islamische Bestattungen<br />

Entsprechend den Empfehlungen des Fiqh-Rates der Islamischen Religionsgemeinschaft<br />

Hessen (IRH) unterliegt die Bestattung verstorbener<br />

Muslime nach islamischer Lehre festgelegten rituellen Bestimmungen:<br />

� rituelle Ganzwaschung des Verstorbenen, durchgeführt von<br />

einem Muslim des gleichen Geschlechts<br />

91


92<br />

Sterben und Bestatten<br />

� rituelles Bedecken des Verstorbenen mit speziellen<br />

Leichentüchern,<br />

� rituelles Totengebet (Salat-ul-Dschanaza), unmittelbar vor der<br />

Beerdigung,<br />

� Beerdigung des Verstorbenen zum nächstmöglichen Zeitpunkt,<br />

� Maße des Grabes: Tiefe: mind. halbe Menschenlänge<br />

Länge: mind. volle Menschenlänge<br />

Breite: ca. eine Menschenbreite<br />

(zusätzlich eine Nische in Richtung<br />

Mekka)<br />

� Lagerung des Verstorbenen im Grab: rechte Seite, mit Gesicht<br />

nach Mekka. In Deutschland Richtung Süd-Osten.<br />

� Verstorbener wird nur mit Leichentüchern bedeckt (ohne Sarg<br />

oder sonstige Behältnisse). Quelle: IRH<br />

Auf dem Hanauer Hauptfriedhof wurde im Jahr 2001 ein separates<br />

Gräberfeld für Muslime ausgewiesen. Eine Beisetzung ohne Sarg ist<br />

laut Friedhofsverwaltung jedoch nicht möglich.<br />

Informationen zum Thema „Islamische Bestattungen“ erhalten Sie<br />

bei:<br />

Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau<br />

Birkenhainer Str. 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 39 91 16<br />

Muslimischer Arbeitskreis Hanau (MAH)<br />

Behlül Yilmaz Telefon 01 73 / 3 11 34 67<br />

E-Mail: mah@my-muslim.de<br />

(Türkisch)Islamischer Verein e.V.<br />

Gärtnerstr. 30, 63450 Hanau Telefon / Fax (06181) 25 15 88<br />

DITIB Moschee<br />

Leipziger Str. 30, 63450 Hanau Telefon (06181) 3 78 80<br />

(Türkisch) Islamischer Kulturverein Hanau<br />

Lamboystr. 6, 63450 Hanau Telefon (06181) 1 37 59


Sterben und Bestatten<br />

(Arabisch) Islamischer Arbeiterverein e.V.<br />

Industrieweg 3, 63450 Hanau Telefon (06181) 3 97 93<br />

Bosnischer Verein Hanau<br />

Sandeldamm 30, 63450 Hanau Telefon (06181) 18 14 05<br />

(Arabisch) Islamisches Informations- und Jugendzentrum<br />

Sandeldamm 30, 63450 Hanau Telefon (06181) 1 80 14 35<br />

Mobil: 0175-1 94 71 18<br />

Tunesisch-Deutscher Kulturverein<br />

Kopernikusstr. 45, 63450 Hanau Telefon (06181) 25 68 17<br />

Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH)<br />

Postfach 160123, 60064 Frankfurt / M Telefon 06 41 / 94 82-183<br />

E-Mail: info@irh-info.de<br />

Der Inhalt des Kapitels „Islamische Bestattungen“ wurde in Zusammenarbeit<br />

mit dem Muslimischen Arbeitskreis Hanau (MAH) erstellt.<br />

9.2.4 Bestattungskosten<br />

Zu den wesentlichen Kostenfaktoren einer Bestattung gehören:<br />

� Kosten für den Bestatter z. B. Sarg, Auskleidung des Sarges,<br />

Sterbewäsche, Leichentuch, Überführungskosten,<br />

� Kommunale Gebühren für eine Grabstätte, Nutzung der<br />

Friedhofseinrichtung,<br />

� Grabgestaltungskosten z. B. Grabstein,<br />

� Private Ausgaben für Trauerbriefe, Inserate, Trauerfeier.<br />

Beispiele:<br />

Die Gesamtkosten einer einfachen Bestattung umfassen ca. 2.500 €<br />

(einfaches Reihengrab) bis ca. 5.000 € (Doppelgrab). Die Kosten einer<br />

Einbalsamierung liegen bei ca. 250 € und eine Flugüberführung z. B.<br />

Frankfurt-Istanbul ca. 2.000 € (Stand Herbst 2003).<br />

93


Sterben und Bestatten<br />

Hinweis: Es empfiehlt sich aufgrund der Ausgabenhöhe für den<br />

Trauerfall Vorsorge zu treffen. Eine entsprechende<br />

Sterbeversicherung kann die Kosten der z. B.<br />

Waschung, Flugüberführung mit Begleitung und<br />

Bestattung abdecken.<br />

Das Sterbegeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

soll es ab 2004 nicht mehr geben. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.<br />

Wenn Sie als Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten<br />

zu tragen, können Sie beim Sozialhilfeträger einen Antrag auf einmalige<br />

Leistungen stellen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten<br />

für eine einfache Bestattung im Inland. 25<br />

Informationen:<br />

Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau<br />

Birkenhainer Str. 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 39 91 16<br />

Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />

Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />

Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 2902-390<br />

E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />

Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />

Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />

Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />

Sprechzeiten: Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />

25<br />

Textbeitrag: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und Migrantinnen<br />

der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner und<br />

Ausländerbeirat der Stadt Hanau, Vorsitzender, Muharrem Caglayan<br />

94


Türkischsprachige Fachkräfte in Hanau<br />

Ausländerbeauftragte des Polizeipräsidiums Südosthessen<br />

Dipl. Sozialarbeiterin Frau Semra Kamaci Telefon (06181) 10 02 36<br />

Am Freiheitsplatz 4, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 10 02 39<br />

E-Mail semra.kamaci@gmx.de<br />

Ausländerbeirat<br />

Sozialberaterin Frau Hülya Yadigar Telefon (06181) 295-779<br />

Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 295-797<br />

E-Mail auslaenderbeirat@hanau.de<br />

Gesundheitsamt<br />

Sachbearbeiterin Frau Nursel Özkan Telefon (06181) 292-2681<br />

Sachbearbeiterin Frau Aygün Ayfer Telefon (06181) 292-2438<br />

Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau<br />

Hanauer Pflegedienst Senioren- und Krankenpflege<br />

Leitung: Herr Muammer Schneider Telefon (06181) 2 10 26<br />

Am Frankfurter Tor 4, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 25 88 71<br />

E-Mail leitung@hanauer-pflegedienst.de<br />

Lamboyladen<br />

Projektleiterin Frau Pürnur Scharle Telefon (06181) 18 14 80<br />

Lamboystr. 20, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 18 14 82<br />

E-Mail lamboyladen@hanau-stadt.de<br />

Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />

Dipl. Sozialarbeiter Herr Ertugrul Özogul Telefon (06181) 259292<br />

Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />

Fax 0 61 81 / 25 92 92<br />

Telefon 0 60 51 / 47 08 00 (Außenstelle Gelnhausen)<br />

Stadtteilzentrum Südost<br />

Dipl. Sozialarbeiter Herr Selim Karanlik Telefon (06181) 3 25 48<br />

Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 39 91 30<br />

E-Mail stz@hanau-stadt.de 26<br />

26<br />

Beratungsstellen zu den Themen dieses Ratgebers: Auszug aus einer Zusammenstellung von<br />

Frau Semra Kamaci vom Juni 2003. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen<br />

richten Sie bitte an die Ausländerbeauftragte (Adresse siehe oben).<br />

95


96<br />

Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden<br />

Stadtladen Rathaus Foyer<br />

Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />

Infothek Telefon (06181) 295-8135<br />

Servicebereich Telefon (06181) 295-696<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. Di. Do. 8.30 – 18.00 Uhr<br />

Mi. 7.00 – 19.00 Uhr<br />

Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Sa. 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Sozialportal Rathaus Foyer Telefon (06181) 295-726<br />

E-Mail sozialportal@hanau.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />

Stadtteilladen Großauheim<br />

Haggasse 4 Telefon (06181) 5 30 66<br />

Fax 0 61 81 / 5 58 69<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. 7.00 – 13.00 Uhr<br />

Di. Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr<br />

Do. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Stadtteilladen Steinheim<br />

Ludwigstr. 92 Telefon (06181) 64 57<br />

Fax 0 61 81 / 69 08 46


Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden<br />

Öffnungszeiten Stadtteilladen Steinheim:<br />

Mo. 7.00 – 13.00 Uhr<br />

Di. Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />

Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr<br />

Do. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Stadtteilladen Klein-Auheim<br />

Schönfelder Str. 1 Telefon (06181) 6 00 21<br />

Fax 0 61 81 / 67 51 99<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. Di. Do. 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Stadtteilladen Mittelbuchen<br />

Wachenbuchener Str. 17 Telefon (06181) 7 12 37<br />

Fax 0 61 81 / 7 50 22<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. Di. Do. 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Stadtteilladen Wolfgang<br />

Vor der Pulvermühle 10 Telefon (06181) 5 53 98<br />

Fax 0 61 81 / 57 41 77<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. Fr. 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Anmerkung der Redaktion: Für den Inhalt dieses Ratgebers besteht<br />

kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen für eine Neuauflage<br />

richten Sie bitte an das Seniorenbüro der Stadt Hanau.<br />

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