Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Magistrat der Stadt Hanau<br />
Fachbereich für Soziale Dienste / Seniorenbüro<br />
Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Telefon (0 61 81) 295-292<br />
Fax 0 61 81 / 295-631<br />
E-Mail seniorenbüro@hanau.de<br />
Projektleitung: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp<br />
Am Projekt beteiligte Institutionen und ihre Mitarbeiter:<br />
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V.:<br />
Migrationsberatung, Ertugrul Özogul [Textbeitrag (*)]<br />
Ausländerbeirat der Stadt Hanau:<br />
Vorsitzender, Muharrem Caglayan*, Geschäftsstelle, Wolfgang Schwab*<br />
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.:<br />
Migrationsdienst, Holger Franz*, Seniorenberatung, Josef Rath*<br />
Diakonisches Werk der ev. Kirchenkreise Hanau Stadt u. Land:<br />
Spätaussiedlerberatung, Annette Korndörfer<br />
Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau:<br />
Beratung und wirtschaftliche Hilfen, Elisabeth Skrotzki, Christa Pittelkow<br />
Seniorenbüro, Barbara Heddendorp*, Gertrud Körner*<br />
Stadtteilzentrum Süd-Ost, Selim Karanlik*<br />
Hilfezentrale für Senioren und Behinderte Hanau: Altenberatung, Stefan Schlett*<br />
Muslimischer Arbeitskreis Hanau: Behlül Yilmaz*<br />
Nachbarschaftshilfe Tümpelgarten: Helga Trommer-Schmidt<br />
Polizeipräsidium Südosthessen: Ausländerbeauftragte, Semra Kamaci*<br />
Stadtplanungsamt der Stadt Hanau: Stadtteilbüro Lamboyladen, Pürnur Scharle<br />
Redaktionelle Bearbeitung: Gertrud Körner, Barbara Heddendorp<br />
Übersetzung: Mehtap Albayrak<br />
Umschlagdesign: einzigkartig - werbung + design, Hanau<br />
Druck: ingra, Hanau<br />
1. Auflage 2000 Stck. Dezember 2003<br />
Wir danken der Stadt Essen für die freundliche Genehmigung, Texte aus ihrem<br />
„Seniorenwegweiser für Migranten und Mirantinnen“ verwenden zu dürfen.<br />
1
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
2<br />
Vorwort<br />
in Hanau leben mittlerweile über 2000 Migrantinnen<br />
und Migranten, die älter als 60 Jahre sind.<br />
Seniorinnen und Senioren ausländischer Herkunft<br />
haben im <strong>Alter</strong> spezifische Bedürfnisse und sind<br />
nach einem arbeitsintensivem Leben oft genauso<br />
auf besondere Unterstützung angewiesen, wie<br />
ältere deutsche Menschen.<br />
Die Integration von älteren Migrantinnen und<br />
Migranten, die Gewährleistung der sozialen, gesundheitlichen und<br />
psychosozialen Versorgung im <strong>Alter</strong> ebenso wie die Ermöglichung von<br />
interkultureller ambulanter und stationärer Pflege, die Verbesserung der<br />
Wohnsituation und die Möglichkeiten sich mit Landsleuten zu treffen,<br />
sind Anliegen, die die Stadt Hanau ernst nimmt und unterstützt.<br />
Ziel einer offenen Seniorenpolitik der Stadt sollte sein, dass die Stadt<br />
als neues „Zuhause“ für die zugewanderten Menschen erlebbar wird.<br />
Diese Offenheit bedeutet auch, das Bedürfnis vieler älteren Menschen<br />
zu respektieren, sich im <strong>Alter</strong> dem eigenen, ursprünglichen Kulturkreis<br />
verstärkt zuzuwenden, ohne deshalb auf Integration zu verzichten.<br />
Der jetzt vorliegende Ratgeber, der durch die Vernetzung der in der<br />
Migrations- und Seniorenarbeit tätigen Organisationen in dieser Stadt<br />
entstand, ist ein erster wichtiger Schritt, die Lebenssituation der in<br />
Hanau lebenden älteren Migranten verbessern zu helfen.<br />
Die Broschüre soll sowohl Fachleuten als auch den älteren Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürgern dieser Stadt ermöglichen, sich über die<br />
vorhandenen vielfältigen Hilfeangebote zu informieren und bei<br />
speziellen Fragen den richtigen Ansprechpartner zu finden.<br />
Claus Kaminsky<br />
Oberbürgermeister
Inhalt<br />
Einleitung<br />
Seite<br />
6<br />
1 Leben zwischen zwei Ländern 8<br />
1.1 Besuchsrecht 8<br />
1.2 Aufenthaltsrecht 10<br />
1.2.1 Aufenthaltsrecht für Rentner aus Nicht-EU-Staaten 10<br />
1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern 11<br />
1.2.3 Das Recht auf Wiederkehr 12<br />
1.3 Einbürgerung 12<br />
2 Rente 16<br />
2.1 Einführung in das deutsche Rentensystem 16<br />
2.1.1 Rentenarten 16<br />
2.1.2 Warte- und Beitragszeiten 18<br />
2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen 19<br />
2.2 Rentenantrag 21<br />
2.2.1 Antragstellung 21<br />
2.2.2 Versicherungsverlauf 22<br />
2.3 Internationales Rentenrecht 26<br />
2.3.1 Überstaatliche Regelungen 26<br />
2.3.2 Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen 29<br />
2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland 31<br />
3 Finanzielle Unterstützungen 32<br />
3.1 Grundsicherung 32<br />
3.2 Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz 34<br />
3.3 Wohngeld 36<br />
3.4 Hanau-Pass 38<br />
3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen 38<br />
3.6 Telefongebührenermäßigung 39<br />
3.7 Steuerliche Entlastung 40<br />
3
4<br />
Inhalt<br />
4 Wohnen 44<br />
4.1 Wohnraumanpassung 44<br />
4.2 Wohnungswechsel 47<br />
4.3 Betreutes Wohnen 48<br />
4.4 Seniorenwohnungen der Stiftung Althanauer Hospital 50<br />
4.5 Senioren- und Pflegeheime 53<br />
5 Gesundheit und Pflege 58<br />
5.1 Pflegeangebote 58<br />
5.1.1 Ambulante Pflege 58<br />
5.1.2 Teil- und vollstationäre Pflege 60<br />
5.2 Leistungen der Pflegeversicherung 61<br />
5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege 62<br />
5.2.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt 64<br />
5.2.3 Pflegevertretung 64<br />
5.2.4 Pflegehilfsmittel 64<br />
5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegeperson 65<br />
5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege 65<br />
5.2.7 Abrechnungssystem 65<br />
5.3 Mobile Rehabilitation 70<br />
5.4 Mahlzeitenangebote 70<br />
5.4.1 Essen auf Rädern 70<br />
5.4.2 Mittagstische 72<br />
5.5 Hausnotrufsysteme 73<br />
5.6 Gesetzliche Betreuung 75<br />
5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung 76<br />
Stern-Apotheke<br />
Barbara Stammnitz-Heil<br />
Sternstraße 20, 63450 Hanau,<br />
Telefon 20720
Inhalt<br />
6 Freizeit 79<br />
6.1 Ehrenamtliches Engagement 79<br />
6.2 Bildung und Weiterbildung 80<br />
6.3 Sport und Gesundheit 81<br />
6.4 Orte der Begegnung 82<br />
7 Sicherheit 84<br />
8 Erben und Vererben 86<br />
9 Sterben und Bestatten 88<br />
9.1 Sterbebegleitung 88<br />
9.2 Bestatten 89<br />
9.2.1 Notwendige Schritte bei einem Trauerfall 89<br />
9.2.2 Bestattungen im Ausland 91<br />
9.2.3 Islamische Bestattungen 91<br />
9.2.4 Bestattungskosten 93<br />
10 Türkischsprachige Fachkräfte in Hanau 95<br />
11 Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden 96<br />
Anmerkung der Redaktion: Das Thema Krankenversicherung kann erst in einer<br />
späteren Auflage berücksichtigt werden. Zur Zeit des Redaktionsschlusses waren die<br />
gesetzlichen Änderungen zum Januar 2004 in ihrem vollen Umfang noch nicht<br />
bekannt.<br />
5
6<br />
Einleitung<br />
Die Idee diesen Ratgeber herauszugeben, ist das Ergebnis aus der<br />
Veranstaltung „Älter werden in der Fremde“, die im Januar 2001 im<br />
Stadtteilzentrum Südost stattfand. Dort zeigte sich, dass die Lebenssituation<br />
älterer Migrantinnen und Migranten in der städtischen<br />
Seniorenarbeit einen zu geringen Stellenwert einnimmt. Zielsetzung des<br />
<strong>Seniorenbüros</strong> ist, das Beratungsangebot für ältere Hanauer Bürger<br />
verschiedener Ethnien auszuweiten und zu verbessern.<br />
Die Mitarbeiter des Hanauer <strong>Seniorenbüros</strong> entschlossen sich als Folge<br />
dieser Veranstaltung einen Arbeitskreis Migration ins Leben zu rufen,<br />
bestehend aus den Migrationsdiensten der Wohlfahrtsverbände, dem<br />
Ausländerbeirat, den in der Migrationsarbeit tätigen Behörden und<br />
Organisationen und der Hilfezentrale für Senioren und Behinderte.<br />
Diese Projektgruppe hat den vorliegenden Ratgeber erarbeitet.<br />
Die Broschüre erscheint zunächst in deutscher und türkischer Sprache.<br />
Bevölkerungsstruktur der Stadt Hanau – ein Überblick<br />
Zurzeit leben in Hanau 92 653 Menschen. Betrachtet man die Bevölkerungsstruktur<br />
Hanaus unter den Gesichtspunkten „ältere Bürger und<br />
Bürgerinnen ab 50 Jahren“ und „Anteile der Migranten“ erhält man<br />
folgendes Ergebnis:<br />
Bevölkerung<br />
insgesamt:<br />
älter als 50 Jahre<br />
älter als 60 Jahre<br />
92.653 (100%)<br />
Deutsche<br />
72.954<br />
Migranten<br />
19.698 (21,26%)<br />
33.308 (35,95%) 28.988 4.320 (12,97%)<br />
21.620 (23,33%) 19.554 2.066 (9.56%)<br />
Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Hanau 2001/2002, Ordnungs- und Umweltamt
Einleitung<br />
Ältere Migrantinnen und Migranten über 50 Jahre nach Staatsangehörigkeit<br />
und Anzahl der Bürger in Hanau:<br />
Staatsangehörige Anzahl der Bürger<br />
(über 50 Jahre)<br />
Türkei 1.694<br />
Bosnien, Kroatien, Slowenien, Jugoslawien,<br />
625<br />
Makedonien<br />
Italien 436<br />
Spanien 286<br />
Polen 88<br />
Weißrussland 8<br />
Marokko 88<br />
Russische Staatsangehörige 39<br />
Sonstige Staaten 894<br />
Quelle: Statistischer Jahresbericht der Stadt Hanau 2001/2002, Ordnungs- und Umweltamt<br />
Laut „Viertem Bericht zur Lage der älteren Generation“ des Bundesministeriums<br />
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird im Jahre<br />
2050 jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre alt sein.<br />
Zur Zeit sind in Hanau ein Drittel der Einwohner älter als 50 Jahre und<br />
fast jeder Vierte ist älter als 60 Jahre. Es ist anzunehmen, dass im Jahr<br />
2050 auch in Hanau ein Drittel der Bürger älter als 60 Jahre sein wird.<br />
Gegenwärtig ist jeder fünfte Einwohner Hanaus ein Migrant. Auch die<br />
Anzahl der älteren Migrantinnen und Migranten wird in Hanau in den<br />
nächsten Jahren rasch zunehmen.<br />
Hinzu kommt noch eine nicht unerhebliche Zahl von Spätaussiedlern<br />
aus der ehemaligen UdSSR, Polen und anderen Staaten Osteuropas, die<br />
statistisch als Deutsche zählen, aber sozial und kulturell nur ansatzweise<br />
integriert sind. Es erscheint uns aus diesem Grunde sinnvoll und<br />
zukunftsweisend, bereits jetzt das Angebot für ältere Migranten zu verbessern<br />
und es in das Aufgabengebiet des städtischen <strong>Seniorenbüros</strong> zu<br />
integrieren. 1<br />
1 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp<br />
7
8<br />
Leben zwischen zwei Ländern<br />
Viele der älteren Migranten und Migrantinnen, die inzwischen in den<br />
Ruhestand eingetreten sind, kamen im Rahmen eines Anwerbeabkommens<br />
mit ihrem Herkunftsland in die Bundesrepublik Deutschland.<br />
Vielleicht gehören auch Sie, Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau zu dieser<br />
ersten Gruppe, vielleicht folgten Sie Verwandten oder Bekannten auf<br />
der Suche nach Arbeit hierher. Sicher haben Sie sich in Ihrer Wahlheimat<br />
Deutschland einen Bekanntenkreis aufgebaut und/oder Ihre<br />
Kinder haben sich entschieden, für immer hier zu bleiben. In Ihrem<br />
Herkunftsland haben Sie jedoch ebenfalls Verwandte und Freunde, mit<br />
denen Sie den Kontakt aufrechterhalten haben.<br />
Wenn Sie im <strong>Alter</strong> Deutschland als Lebensstandort beibehalten und Ihr<br />
Leben zwischen zwei Ländern beweglich gestalten wollen, müssen bestimmte<br />
Gesetze beachtet werden.<br />
1.1 Besuchsrecht<br />
Sie möchten vielleicht Ihre Freunde und Verwandte zu Besuch nach<br />
Deutschland einladen, da Sie jetzt als Rentner/Rentnerin mehr Zeit<br />
haben als früher.<br />
Angehörige bestimmter Staaten können als Besucher in die Bundesrepublik<br />
nur einreisen, wenn ihr Lebensunterhalt für die Zeit ihres<br />
Aufenthaltes nachweisbar sichergestellt ist und für sie eine angemessene<br />
Unterkunft bereitsteht. Die Visumserteilung wird grundsätzlich<br />
von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht.<br />
Betroffen sind davon Staatsangehörige nachstehender Länder (Stand<br />
08.1998):<br />
Afghanistan, Albanien, Algerien, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien,<br />
Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, Georgien, Ghana, Indien,<br />
Irak, Iran, Jordanien, Jugoslawien (BR), Kamerun, Kasachstan, Kirgistan, Kuba,<br />
Liberia, Libyen, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Nigeria, Pakistan, Palästinenser<br />
(unabhängig der Nationalität), Philippinen, Ruanda, Rumänien, Rußland, Somalia, Sri<br />
Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Türkei, Turkmenistan,<br />
Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Weißrußland, Zaire.
Leben zwischen zwei Ländern<br />
Verpflichtungserklärung<br />
Sie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung<br />
abgeben, wenn Sie jemanden aus den oben genannten Ländern<br />
zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland einladen<br />
wollen. Das Formular „Verpflichtungserklärung“ erhalten Sie im Stadtladen<br />
des Rathauses und in den Stadtteilläden.<br />
Die Form dieser Verpflichtungserklärung ist in allen Bundesländern<br />
gleich. Mit dieser Erklärung wird die Verpflichtung übernommen, für<br />
den Lebensunterhalt des Gastes in Deutschland aufzukommen, einschließlich<br />
der Versorgung mit Wohnraum, im Krankheitsfall und bei<br />
Pflegebedürftigkeit. Die Haftung des Einladers beginnt mit der Einreise<br />
und endet mit dem Ablauf der vorgesehenen Aufenthaltsdauer.<br />
Die Ausländerbehörde überprüft, ob der Einlader aufgrund seiner finanziellen<br />
Situation in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen.<br />
Deshalb müssen Sie:<br />
� Ihr Einkommen nachweisen (Rentenbescheid),<br />
� den Mietvertrag vorlegen oder Wohnungseigentum nachweisen,<br />
� erklären, ob Sie bereits für andere Personen eine Verpflichtungserklärung<br />
eingereicht haben.<br />
Die Verpflichtungserklärung und eine Kopie müssen Sie an denjenigen<br />
weiterleiten, den Sie einladen wollen. Jetzt kann diese Person das Besuchsvisum<br />
bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bei der<br />
Einreise in die Bundesrepublik muss das Original der Verpflichtungserklärung<br />
bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden.<br />
Hinweis: Es wird empfohlen, nach der Einreise eine private<br />
Krankenversicherung für den Besucher abzuschließen,<br />
da Sie ansonsten für eventuell entstehende Arzt- oder<br />
Krankenhauskosten aufkommen müssen!<br />
Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in Deutschland bedürfen weder<br />
eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt der Meldepflicht.<br />
Weitere Informationen im folgenden Kapitel.<br />
9
1.2 Aufenthaltsrecht<br />
10<br />
Leben zwischen zwei Ländern<br />
1.2.1 Aufenthaltsrecht für Rentner aus Nicht-EU-Staaten<br />
Die Aufenthaltserlaubnis bleibt für Rentner und deren Ehegatten bei<br />
längerem oder dauerhaftem Auslandsaufenthalt bestehen, wenn folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
� Sie leben seit 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland und sind in<br />
Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung.<br />
� Sie beziehen eine ausreichend hohe Rente, um den Lebensunterhalt<br />
für sich und ihren Ehepartner zu bestreiten. Es darf kein<br />
Anspruch auf Sozialhilfe bestehen.<br />
� Sie haben einen umfassenden Krankenversicherungsschutz,<br />
auch für die Zeit des Aufenthalts im Heimatland.<br />
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich zu diesem<br />
Zweck eine Bescheinigung der Ausländerbehörde ausstellen lassen,<br />
damit Sie unbesorgt in Ihrem Herkunftsland leben und jederzeit zurückkommen<br />
können, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.<br />
Bevor Sie Ihre Reise antreten, gehen Sie zur Ausländerbehörde mit<br />
Ihrem Rentenbescheid und der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.<br />
Auch wenn Ihre Rente niedriger ist als der Sozialhilferegelsatz, besteht<br />
die Möglichkeit, dass Sie die Bescheinigung der Ausländerbehörde erhalten.<br />
In diesem Fall müssen Sie nachweisen,<br />
� dass Sie eigenes Vermögen besitzen, aus dem Ihr Lebensunterhalt<br />
bestritten wird,<br />
� oder Ihre Kinder oder eine dritte Person unterschreibt eine<br />
Unterhaltsverpflichtung.<br />
Wichtig ist, dass Sie in Deutschland gemeldet sein müssen. Das bedeutet<br />
aber nicht, dass Sie eine eigene Wohnung nachweisen müssen.<br />
Sie können sich auch bei Verwandten oder Freunden anmelden.
Leben zwischen zwei Ländern<br />
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt Ihnen die Ausländerbehörde<br />
gegen eine Gebühr, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis oder<br />
Aufenthaltsberechtigung auch bei einem länger dauernden Auslandsaufenthalt<br />
nicht erlischt.<br />
Wichtig: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden,<br />
erlischt automatisch die Aufenthaltserlaubnis oder<br />
Aufenthaltsberechtigung.<br />
1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern<br />
Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union können sich in<br />
den Staaten der Gemeinschaft frei bewegen. Diese Freizügigkeit umfasst:<br />
� die Inanspruchnahme des Wohnrechtes (sofern der<br />
Lebensunterhalt gesichert ist),<br />
� die Niederlassungsfreiheit,<br />
� die Freiheit der Arbeitsplatzwahl.<br />
Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in einem Land der Europäischen<br />
Union bedürfen weder eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt<br />
der Meldepflicht.<br />
Daueraufenthalte dagegen unterliegen der Meldepflicht und der Notwendigkeit,<br />
eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.<br />
Zu den Ländern der Europäischen Union gehören:<br />
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Großbritannien und Nordirland, Italien, Luxemburg, Niederlande,<br />
Österreich, Portugal, Republik Irland, Schweden, Spanien.<br />
Ab Mai 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische<br />
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.<br />
11
12<br />
Leben zwischen zwei Ländern<br />
1.2.3 Das Recht auf Wiederkehr<br />
Staatsangehörige aller Länder außerhalb der Europäischen Union haben<br />
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch nach einer<br />
Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland ihren Wohnsitz wieder nach<br />
Deutschland zu verlegen, die so genannte Rückkehroption.<br />
Dazu sind folgende Bedingungen erforderlich:<br />
� dass Sie sich vor der Rückkehr in Ihr Heimatland 8 Jahre<br />
rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben,<br />
� Sie eine Rente von einem Rententräger im Bundesgebiet<br />
erhalten,<br />
� und Ihr Einkommen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe<br />
gesichert ist.<br />
Ehepartner sind bei dieser Rückkehroption miteinbezogen.<br />
Auch wenn der Bezug der deutschen Rente nicht ausreicht, Sie aber<br />
vielleicht eine Zweitrente ihres Heimatlandes beziehen oder für Sie<br />
unterhaltspflichtige Kinder in Deutschland wohnen, kann im Einzelfall<br />
einer Wiedereinreise zugestimmt werden.<br />
Den Antrag auf Wiederkehr müssen Sie über die zuständige deutsche<br />
Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland stellen.<br />
1.3 Einbürgerung (Stand 2000)<br />
Senioren und Seniorinnen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland<br />
können zur Sicherung ihres Aufenthaltes den Weg der Einbürgerung<br />
wählen, wenn<br />
� Sie mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und im<br />
Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung<br />
sind,<br />
� Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozial-<br />
oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können,<br />
� Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
Leben zwischen zwei Ländern<br />
� Sie ein schriftliches Bekenntnis zur „freiheitlich demokratischen<br />
Grundordnung“ der Bundesrepublik Deutschland abgeben,<br />
� Sie keine Vorstrafen haben,<br />
� Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.<br />
Ehegatten können auf Antrag mit eingebürgert werden, wenn sie noch<br />
keine 8 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben.<br />
Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde<br />
gestellt werden. Wenn Sie Interesse an der Einbürgerung<br />
haben, informieren Sie sich direkt dort! 2<br />
Informationen:<br />
Verpflichtungserklärungen für Besuchervisa erhalten Sie im Stadtladen<br />
im Rathaus und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11)<br />
und bei der Ausländerbehörde.<br />
Ausländerbehörde des Ordnungs- und Umweltamtes<br />
Steinheimer Str.1b, 63450 Hanau Telefon (06181) 295-0<br />
Sprechzeiten: Bitte vereinbaren Sie einen Termin!<br />
So vermeiden Sie Wartezeiten<br />
Mi. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Sprechzeiten Informationsbüro (Antragsausgabe, einfache Bescheinigungen,<br />
Verlängerungen von Reiseausweisen, allg. Auskünfte):<br />
Mo. Di. Do. Fr. 8.30 – 12.00 Uhr<br />
2<br />
Textbeitrag zu Kapitel 1: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und<br />
Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt,<br />
Ertugrul Özogul<br />
13
14<br />
Leben zwischen zwei Ländern<br />
Ausländerbehörde:<br />
Allgemeine Ausländerangelegenheiten:<br />
Mitarbeiter Zimmer Telefondurchwahl<br />
Telefax 295-761<br />
Buchstabe A-Be Frau Panzoff 101 295-567<br />
Buchstabe Bf-De Frau Gratl 101 295-762<br />
Buchstabe Df-G Frau Hoffmann 102 295-575<br />
Buchstabe H-Kt Walther 102 295-763<br />
Buchstabe Ku-Ör Frau Yasar 113 295-764<br />
Buchstabe Ös-So Frau Duvnjak 113 295-576<br />
Buchstabe Sp-Z Frau Mardis 114 295-678<br />
Asylangelegenheiten, Bürgerkriegsflüchtlinge:<br />
Buchstage A-Z Frau Dobler 106 295-765<br />
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen:<br />
Buchstabe A-Be<br />
Haftsachen A-Ki<br />
Schultheis 109 295-558<br />
Buchstabe Bf-De Frau Lenz 108 295-760<br />
Buchstabe Df-Kr Förster 107 295-759<br />
Buchstabe Ks-So Kling 108 295-539<br />
Buchstabe Sp-Z<br />
Haftsachen Kj-Z<br />
Wiechert 112 295-758<br />
Sachgebietsleitung:<br />
Schultheis 109 295-558<br />
Wiechert 112 295-758<br />
Einbürgerungsstelle des Ordnungs- und Umweltamtes<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Herr Rudzinski Telefon (06181) 295-211 Raum 8 (EG)<br />
Herr Pfeffer Telefon (06181) 295-219 Raum 8 (EG)<br />
Sprechzeiten: Mo. Di. Do. 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Fr. 8.30 – 11.30 Uhr
Leben zwischen zwei Ländern<br />
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />
Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 259-292<br />
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Migrationsdienst der Caritas<br />
Herr Peter Galetzka Telefon (06181) 9 23 35-24<br />
Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 9 23 35-29<br />
E-Mail peter.galetzka@caritas-mkk.de<br />
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />
Spanisch und Russisch möglich.<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 18.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
Stadtteilzentrum Süd-Ost<br />
Herr Selim Karanlik, Frau Birgit Pietschmann, Frau Margit Petry<br />
Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 39 91 30 Telefon (06181) 3 25 48<br />
E-Mail stz@hanau-stadt.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 10.00 – 12.00 Uhr und Mi. Do. 14.30 – 17.00 Uhr<br />
Türkisches Generalkonsulat<br />
Zeppelinallee 17, 60325 Frankfurt Telefon 0 69 / 71 37 73<br />
Fax 0 69 / 70 79 13 05<br />
Adressen aller Konsulate im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de<br />
15
16<br />
Rente<br />
Die beste Voraussetzung, im <strong>Alter</strong> die Selbständigkeit zu bewahren und<br />
am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist ein gesichertes Einkommen.<br />
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation<br />
im <strong>Alter</strong> ist deshalb besonders wichtig.<br />
2.1 Einführung in das deutsche Rentensystem<br />
Die Grundlage des deutschen Rentensystems ist die Erwerbstätigkeit<br />
und der Generationenvertrag. Während der Berufstätigkeit werden<br />
Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, die zur Versorgung der alten<br />
Menschen dienen. Gleichzeitig werden für das eigene <strong>Alter</strong> Ansprüche<br />
auf eine Rentenzahlung erworben.<br />
Da die Bestimmungen zum Rentenrecht in umfangreichen Gesetzen<br />
geregelt sind, werden Sie in unserem Überblick keine detaillierten<br />
Aussagen finden.<br />
Grundsätzlich gilt: Im persönlichen Einzelfall sollten Sie sich<br />
unbedingt beraten lassen!<br />
Hinweise auf die zuständigen Stellen finden Sie in jedem einzelnen<br />
Kapitel.<br />
2.1.1 Rentenarten<br />
Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken absichern<br />
sollen. Die wichtigsten Rentenarten sind:<br />
<strong>Alter</strong>srente (Rente wegen <strong>Alter</strong>s)<br />
<strong>Alter</strong>srente erhält, wer durch Beitragszahlungen in die Rentenkasse<br />
selbst einen Anspruch erworben hat. In der Regel werden diese Beiträge<br />
während der Dauer einer versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />
geleistet.
Rente<br />
Für den Bezug aller <strong>Alter</strong>srenten gilt als Voraussetzung, dass Männer<br />
und Frauen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (<strong>Alter</strong>sgrenze), eine<br />
Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag<br />
gestellt haben müssen.<br />
Neben der Regelaltersrente, die ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und<br />
einer Wartezeit von fünf Jahren bezogen werden kann, gibt es noch folgende<br />
<strong>Alter</strong>srenten:<br />
� für langjährig Versicherte<br />
� wegen Arbeitslosigkeit oder nach <strong>Alter</strong>steilzeitarbeit<br />
� für Frauen<br />
� für schwerbehinderte Menschen<br />
� für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute<br />
Teilrente (gleitender Ruhestand)<br />
Einerseits kann ein Teil der zustehenden <strong>Alter</strong>srente in Anspruch genommen<br />
werden, andererseits darf weiter innerhalb bestimmter Grenzen,<br />
die deutlich höher sind als beim Bezug der <strong>Alter</strong>srente als Vollrente,<br />
hinzuverdient werden.<br />
Ob von der Teilrente Gebrauch gemacht werden kann, hängt davon ab,<br />
dass entsprechende Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind.<br />
Erwerbsminderungsrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)<br />
Menschen, die – möglicherweise schon in jungen Jahren – an einer<br />
schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls<br />
leiden und deshalb vom Erwerbsleben ganz oder teilweise ausgeschlossen<br />
sind, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese besteht<br />
aus zwei Stufen:<br />
� volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden<br />
täglich,<br />
� halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs<br />
Stunden täglich.<br />
17
18<br />
Rente<br />
Die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wurden wegen<br />
der ungünstigen Arbeitsmarktsituation beibehalten. Versicherte, die<br />
noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten,<br />
das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber<br />
nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.<br />
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, haben weiterhin einen<br />
Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit.<br />
Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes)<br />
Empfänger können im Todesfall hinterbliebene Ehepartner und Kinder<br />
sein. Die Rente übernimmt hier Unterhaltsfunktion. Sie wird aus den<br />
Versicherungsbeiträgen eines Verstorbenen abgeleitet.<br />
2.1.2 Warte- und Beitragszeiten<br />
Für den Aufbau eines Rentenanspruches sind verschiedene Zeiten maßgebend.<br />
Wartezeit (Mindestversicherungszeit)<br />
Eine Rente erhalten Sie nur, wenn Sie vorher eine bestimmte Zeit versichert<br />
gewesen sind. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Für<br />
den Bezug von <strong>Alter</strong>srente wegen Arbeitslosigkeit oder nach <strong>Alter</strong>steilzeitarbeit<br />
und <strong>Alter</strong>srente für Frauen ab 60 Jahren gilt eine 15jährige<br />
Wartezeit. Für die <strong>Alter</strong>srente für langjährig Versicherte und die <strong>Alter</strong>srente<br />
für Schwerbehinderte müssen 35 Jahre Wartezeit nachgewiesen<br />
werden.<br />
Beitragszeiten<br />
Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gezahlt wurden oder als gezahlt gelten. Hierzu zählen sowohl<br />
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />
als Arbeitnehmer oder einer selbständigen Tätigkeit, als
Rente<br />
auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören:<br />
� Zeiten einer beruflichen Ausbildung<br />
� Zeiten einer schulischen Ausbildung<br />
� Wehr- und Zivildienstzeiten<br />
� Kindererziehungszeiten (bei Geburten ab 1992 die ersten drei<br />
Jahre, davor ein Jahr je Kind)<br />
� Zeiten mit Sozialleistungsbezug (seit 1992, z. B. Krankengeld,<br />
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe)<br />
� Bezugszeiten von Vorruhestandsgeld<br />
� Pflegezeiten (seit 1995) Hier werden Privatpersonen, die pflegen,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsrechtlich<br />
abgesichert. Die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung<br />
übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse. Diese Leistung der<br />
Pflegeversicherung wird allerdings nur auf Antrag gewährt.<br />
2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen<br />
Damit Rentner, die neben der Rente weitere Einkünfte erzielen, mit<br />
ihrem Gesamteinkommen nicht besser gestellt sind als vor dem Rentenbezug,<br />
werden andere Sozialleistungen oder Erwerbseinkommen auf<br />
die Rente angerechnet. Bei Überschreiten der individuellen Hinzuverdienstgrenzen<br />
wird die Rente gekürzt.<br />
Je nach Rentenart, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen<br />
berücksichtigen!<br />
Wenden Sie sich vor Arbeitsaufnahme an Ihren Rentenversicherungsträger<br />
um Ihre individuelle Verdienstgrenze zu erfahren. Sie sind in<br />
jedem Fall verpflichtet, Ihren Versicherungsträger zu informieren.<br />
Wenn Sie im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.<br />
Dieser trifft auch die Entscheidung, ob ein zusätzliches<br />
Einkommen "rentenschädlich" ist. Deshalb sollten Sie sich<br />
vorher beraten lassen.<br />
19
Rente<br />
Die kurzen Beschreibungen verdeutlichen: Das Rentenrecht ist kompliziert.<br />
Nur Fachleute können in der Einzelberatung Ihre persönlichen<br />
Fragestellungen beantworten. Diese Fachleute finden Sie überörtlich<br />
bei den Versicherungsträgern:<br />
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)<br />
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Servicetelefon 0 18 03 / 33 19 19<br />
Mo. – Mi. 15.30 – 19.30 Uhr<br />
Landesversicherungsanstalt für Arbeiter und Arbeiterinnen<br />
LVA Hessen<br />
Städelstr. 28, 60596 Frankfurt Telefon 0 69 / 60 52-0<br />
Servicetelefon 08 00 / 4 63 65 82<br />
Bundesknappschaft<br />
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Telefon 02 34 / 304-0<br />
Servicetelefon 02 34 / 3 04 22 70 und 02 34 / 3 04 22 71<br />
Seekasse<br />
Reimertswiete 2, 20457 Hamburg Telefon 0 40 / 36 13 70<br />
Bahnversicherungsanstalt<br />
Karlstraße 4-6, 60329 Frankfurt Telefon 0 69 / 26 50<br />
Beratungsstellen in Hanau finden Sie am Ende dieses Kapitels.<br />
Türkische Verbindungsstellen:<br />
Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK)<br />
Genel Müdürlügü<br />
Mithatpasa Cad. No. 7, TR 06437 Ankara Sihhiye<br />
Telefon (0090) 3 12 / 4 31 88 00<br />
3 12 / 4 31 88 33 (34 Hat)<br />
Fax (0090) 3 12 / 4 35 32 14<br />
(für alle Versicherungszweige)<br />
20
Rente<br />
Emekli-Sandigi<br />
Genel Müdürlügü<br />
Milli Müdafaa Cad. No. 24, TR 06643 Ankara Bakanliklar<br />
Telefon (0090) 3 12 / 4 17 41 00<br />
Fax (0090) 3 12 / 4 17 53 34<br />
(für die Pensionsversicherung der Staatsbediensteten)<br />
Bag-Kur<br />
Genel Müdürlügü<br />
Necatibey Cad. No. 37, TR 06438 Ankara Kizilay<br />
Telefon (0090) 3 12 / 2 31 74 20<br />
Fax (0090) 3 12 / 2 30 82 12<br />
(für die Pensionsversicherung der Selbständigen)<br />
2.2 Rentenantrag<br />
Rente kommt nicht von allein ins Haus. Sie muss beantragt werden.<br />
Vor der Antragstellung sollte der persönliche Versicherungsverlauf geklärt<br />
und die erforderlichen Unterlagen besorgt werden. Wir geben<br />
Ihnen in den folgenden Abschnitten in Stichworten eine Wegbeschreibung<br />
für Ihren Rentenantrag.<br />
2.2.1 Antragstellung<br />
In der Regel müssen Sie selbst den Antrag stellen. Sie können, falls<br />
zwingende Gründe vorliegen (z. B. Sie müssen länger im Krankenhaus<br />
liegen), Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder beauftragen. Andere Personen<br />
benötigen von Ihnen eine Vollmacht.<br />
Der Antrag sollte immer rechtzeitig gestellt werden. Zum Beispiel bei<br />
einer <strong>Alter</strong>srente drei Monate vor Erreichen der <strong>Alter</strong>sgrenze. Bei Rente<br />
wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sobald Sie glauben, dass<br />
diese vorliegt.<br />
21
22<br />
Rente<br />
Für die Beantragung einer Rente gibt es offizielle Antragsformulare.<br />
Diese sollten Sie unbedingt verwenden. Sie erhalten diese Vordrucke<br />
beim Versicherungsamt (Adresse am Ende des Kapitels) und bei<br />
Ihrem Versicherungsträger. Sie reichen den ausgefüllten Antrag und<br />
je nach Rentenart die Zusatzfragebögen bei Ihrem Versicherungsträger<br />
(oder beim Versicherungsamt) ein.<br />
Es gibt besondere Regelungen, wenn Beiträge auch an einen ausländischen<br />
Versicherungsträger gezahlt wurden. Nähere Informationen<br />
geben wir Ihnen im Kapitel "Internationales Rentenrecht".<br />
2.2.2 Versicherungsverlauf<br />
Klären Sie Ihr persönliches Versicherungskonto möglichst bevor Sie<br />
einen Rentenantrag stellen!<br />
� Fordern Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem Versicherungsträger<br />
an. (Nach dem Gesetz erhalten Sie diese kostenlose Beratung ab<br />
dem 55. Lebensjahr).<br />
� Die Rentenauskunft informiert Sie über Ihren derzeitigen Rentenstand.<br />
� Prüfen Sie, ob es in Ihrem Versicherungsleben Lücken gibt.<br />
Verschaffen Sie sich Klarheit. Tragen Sie - sofern notwendig -<br />
alle Stationen Ihres Versicherungslebens zusammen, z. B.<br />
Schulausbildung, Zeiten der Beschäftigung, Krankheit oder<br />
Arbeitslosigkeit, Zeiten der Kindererziehung oder des Kriegsdienstes.<br />
� Nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen und wenden Sie sich<br />
an ihren Versicherungsträger oder das Versicherungsamt. Im<br />
Rahmen der Kontenklärung werden die zurückgelegten rentenrechtlichen<br />
Zeiten festgestellt.<br />
� Sofern Sie bereits automatisch einen Versicherungsverlauf<br />
erhalten haben, überprüfen Sie diesen!<br />
� Auch wenn Sie noch nicht das Rentenalter erreicht haben:<br />
Sichern Sie alle wichtigen Unterlagen (z. B. Bescheide der<br />
Krankenkasse, des Arbeitsamtes, der Rentenversicherung,
Rente<br />
Belege über berufliche Bildung, Lohnabrechnungen etc.) Sie<br />
werden sie möglicherweise brauchen!<br />
� Haben Sie Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt, versuchen<br />
Sie möglichst, Nachweise darüber zu erhalten (siehe<br />
„Internationales Rentenrecht“).<br />
Unvollständiger Versicherungsverlauf<br />
Sie haben einen nicht vollständigen Versicherungsverlauf - es bestehen<br />
Lücken - es fehlen Unterlagen. Ergänzen Sie Ihren Rentenantrag um<br />
Unterlagen:<br />
� die zum Beispiel Beitragszeiten nachweisen (wie Arbeitsverträge,<br />
Lohnabrechnungen, alte Versicherungskarten),<br />
� die zum Beispiel Kindererziehungszeiten nachweisen (wie Geburtsurkunden,<br />
Familienbücher, Pässe),<br />
� die zum Beispiel Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit<br />
oder des Sozialhilfebezuges nachweisen,<br />
� oder die rentenrechtliche Auslandszeiten nachweisen.<br />
Wenn Sie wichtige Unterlagen nicht mehr haben und diese auch nicht<br />
mehr beschaffen können - gehen Sie zu Ihrem Versicherungsträger oder<br />
zum Versicherungsamt und beantragen Sie die "Wiederherstellung von<br />
Versicherungsunterlagen". Sie werden einen Antrag auf Kontenklärung<br />
erhalten. Füllen Sie diesen sorgfältig aus. Ihre Versicherung<br />
kümmert sich nun um eine genaue Klärung.<br />
Der eigentliche Rentenantrag muss trotzdem noch gestellt werden!<br />
23
Informationen:<br />
Versicherungsamt<br />
Am Schlossplatz 3, 63450 Hanau<br />
24<br />
Rente<br />
Frau Preis Raum 5 Telefon 292-25 60<br />
Frau Wachtarczyk Raum 6 Telefon 292-25 61<br />
Frau Kühn-Lötschert Raum 8 Telefon 292-25 63<br />
Herr Meyer Raum 7 Telefon 292-25 64<br />
Im Versicherungsamt erhalten Sie Informationsmaterial, Formulare,<br />
Beratung, Hilfe bei der Antragstellung und Kontenklärung.<br />
Sprechzeiten - Rentenantragstellung:<br />
Di. Mi. Do. 8.00 – 11.00 Uhr Raum 5 + 6<br />
Auskunft und Beratung:<br />
Di. Mi. Do. 8.00 – 12.00 Uhr Raum 7 + 8<br />
Mi. 14.00 – 16.00 Uhr Raum 7 + 8<br />
Mi (zusätzlich) Sprechtag der Rentenversicherungsträger LVA und<br />
BfA nur nach Vereinbarung<br />
Versichertenberater der LVA (Beratung nach Vereinbarung):<br />
Herr Gerald Meindl Telefon (06181) 2 38 06<br />
Versichertenberater der BfA (Beratung nach Vereinbarung):<br />
Herr Horst Geissler Telefon (06181) 25 19 15<br />
Herr Dieter Greulich Telefon (06181) 7 77 00<br />
Herr Klaus Bechthold Telefon (06181) 7 45 79<br />
Stadteilbeauftragte Klein-Auheim<br />
Frau Berninger Telefon (06181) 67 51 98<br />
Schönfelderstr. 1, 63456 Hanau
Rente<br />
Stadtteilbeauftragte Mittelbuchen<br />
Frau Born Telefon (06181) 7 12 37<br />
Wachenbuchener Str. 17, 63454 Hanau<br />
Diakonisches Werk Spätaussiedlerberatung<br />
Annette Korndörfer Telefon (06181) 92 34 00<br />
Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau<br />
Fax 06181 / 9 23 40 50<br />
Sprechzeiten:<br />
Do. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Übergangswohnheim Friedrich-Engels-Str.18: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr<br />
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />
Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Stadtteilzentrum Süd-Ost<br />
Herr Selim Karanlik, Frau Birgit Pietschmann, Frau Margit Petry<br />
Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 39 91 30 Telefon (06181) 3 25 48<br />
E-Mail stz@hanau-stadt.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 10.00 – 12.00 Uhr und Mi. + Do. 14.30 – 17.00 Uhr<br />
Türkisches Generalkonsulat<br />
Zeppelinallee 17, 60325 Frankfurt Telefon 0 69 / 71 37 73<br />
Fax 0 69 / 70 79 13 05<br />
Adressen aller Konsulate im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de<br />
25
2.3 Internationales Rentenrecht<br />
26<br />
Rente<br />
Das über- und zwischenstaatliche Rentenrecht wird in zahlreichen Bestimmungen<br />
und Vorschriften geregelt. Es gilt für Versicherte und<br />
Rentner<br />
� die in mehreren Staaten gearbeitet haben,<br />
� die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegen<br />
wollen,<br />
� die bereits im Ausland wohnen.<br />
Das allgemein schon schwierige Rentenrecht wird jetzt noch komplizierter.<br />
Deshalb gilt: Im persönlichen Einzelfall sollten Sie sich an die<br />
zuständigen Verbindungsstellen wenden. Sie finden diese auf den folgenden<br />
Seiten.<br />
2.3.1 Überstaatliche Regelungen mit Ländern des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes<br />
Jedes Land hat sein eigenes System der Sozialen Sicherheit. Das überstaatliche<br />
Recht enthält alle Regelungen, wie die Systeme der einzelnen<br />
europäischen Länder miteinander verbunden werden.<br />
Es handelt sich um die Staaten (Stand 2002):<br />
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg,<br />
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz,<br />
Spanien.<br />
Die überstaatlichen Verordnungen umfassen alle Bereiche der sozialen<br />
Sicherheit, wie zum Beispiel die gesetzlichen Renten, Kranken- und<br />
Unfallversicherung.
Rente<br />
Diese Regelungen gelten für folgenden Personenkreis:<br />
� Arbeitnehmer und Selbständige, die in diesen Ländern tätig<br />
waren und deren Staatsangehörigkeit besitzen,<br />
� Rentner, die die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben,<br />
� Familienangehörige und Hinterbliebene der genannten Personen,<br />
wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Staatsangehörigkeit<br />
ist in diesen Fällen unerheblich.<br />
� Staatenlose und Flüchtlinge im Gebiet der EWR.<br />
Das Rentenversicherungssystem ist in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet.<br />
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und auch die<br />
Rentenhöhe sind nicht einheitlich. Das überstaatliche Recht regelt, dass<br />
Versicherte auf keinen Fall Nachteile erfahren, wenn sie in mehreren<br />
Ländern tätig waren.<br />
Kein Rentenbeitrag bleibt unberücksichtigt, erworbene Rechte sind<br />
geschützt.<br />
Folgende Regelungen gibt es:<br />
� Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass eine Rente nur auf Antrag<br />
gezahlt wird. Dies gilt in der Regel in den Vertragsländern<br />
ebenfalls.<br />
� Der Antrag in einem Mitgliedsstaat wirkt grundsätzlich. Wenn<br />
Sie zum Beispiel in Deutschland einen Rentenantrag stellen,<br />
dann wird automatisch in dem Mitgliedsstaat - in dem Sie auch<br />
noch gearbeitet haben - das Rentenantragsverfahren eingeleitet.<br />
� Versicherungszeiten in anderen Mitgliedsstaaten werden, sofern<br />
für die Anspruchsberechtigung notwendig, in ihrem Antragsland<br />
mit berücksichtigt.<br />
� In jedem Land bleiben Ihre Versicherungsbeiträge bestehen.<br />
Wenn Sie dann die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung<br />
erfüllen, erhalten Sie diese von dem Land, in dem Sie die Ansprüche<br />
erworben haben. Sie werden, wenn Sie in mehreren<br />
Ländern tätig waren, auch mehrere Renten beziehen.<br />
Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil selbst.<br />
27
28<br />
Rente<br />
� Die Rentenberechnung erfolgt zunächst auf der Grundlage der<br />
Bestimmungen der einzelnen Länder<br />
= Innerstaatliche Rentenberechnung. Die überstaatliche Regelung<br />
sieht vor, dass zusätzlich eine zweite Berechnung erfolgt<br />
= Zwischenstaatliche Berechnung.<br />
Dies bedeutet, dass alle rentenrechtlichen Zeiten - auch die der<br />
anderen Länder - berücksichtigt werden. Die endgültige Berechnungsgrundlage<br />
wird zugunsten des Versicherten entschieden.<br />
Die Zuständigkeit für Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung<br />
und Zulassung zur freiwilligen Versicherung für Bürger und Bürgerinnen<br />
aus Ländern der EU/EWR haben die Verbindungsstellen:<br />
für die Rentenversicherung der Arbeiter:<br />
LVA Rheinprovinz Belgien, Spanien<br />
LVA Schleswig-Holstein Dänemark, Finnland,<br />
Norwegen, Schweden<br />
LVA Rheinland-Pfalz Frankreich, Luxemburg<br />
LVA Württemberg Griechenland<br />
LVA Freie und Hansestadt Hamburg Großbritannien, Irland<br />
LVA Westfalen Island, Niederlande<br />
LVA Schwaben Italien<br />
LVA Baden Liechtenstein<br />
LVA Oberbayern Österreich<br />
LVA Unterfranken Portugal<br />
für die Rentenversicherung der Angestellten<br />
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin<br />
für die knappschaftliche Rentenversicherung<br />
Bundesknappschaft in Bochum
Rente<br />
2.3.2 Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen<br />
Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Ländern können in Form<br />
von Sozialversicherungsabkommen die Systeme untereinander abstimmen.<br />
Deutschland hat mit unterschiedlichen Ländern diese Abkommen<br />
abgeschlossen.<br />
Es handelt sich hierbei um die Staaten(Stand 2003): Australien,<br />
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, China (Volksrepublik),<br />
Israel, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Marokko,<br />
Mazedonien, Polen, Slowenien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn,<br />
USA.<br />
Der Geltungsbereich bezüglich der Personen (persönlicher Geltungsbereich)<br />
ist je nach Vertragsland unterschiedlich geregelt.<br />
Folgende Regelungen gibt es:<br />
Sozialversicherungsabkommen regeln verschiedene Bereiche der Sozialversicherung<br />
(sachlicher Geltungsbereich), hauptsächlich die gesetzliche<br />
Renten- und Krankenversicherung.<br />
� Die Sozialversicherungsabkommen erlauben die Zusammenrechnung<br />
von Versicherungszeiten aus den jeweiligen Vertragsstaaten.<br />
Sollten Sie zum Beispiel die Anspruchsvoraussetzungen<br />
für eine deutsche Rente nicht erfüllen, können möglicherweise<br />
Ihre Beitragszeiten im Heimatland - zusammengerechnet mit<br />
den Zeiten in Deutschland - einen Anspruch herstellen.<br />
� Sollten Sie in mehr als zwei Ländern Versicherungszeiten erworben<br />
haben (z. B.: Deutschland, Türkei, Italien) können die<br />
Rentenansprüche nur nach einem der Abkommen (entweder<br />
EWR oder Sozialversicherungsabkommen) berechnet werden.<br />
Eine Vermischung verschiedener Abkommen ist nicht erlaubt.<br />
� Rentenrechtliche Zeiten im Ausland wirken sich auf die Höhe<br />
der deutschen Rente nicht aus.<br />
29
30<br />
Rente<br />
Die Zuständigkeit für die Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung<br />
und Zulassung zur freiwilligen Versicherung sind in den Sozialversicherungsabkommen<br />
festgelegt.<br />
Die genannten zuständigen Verbindungsstellen sind:<br />
LVA Rheinprovinz Chile, Israel<br />
LVA Niederbayern-Oberpfalz Jugoslawien<br />
LVA Freie und Hansestadt Hamburg Kanada, USA<br />
LVA Schwaben Marokko, Tunesien<br />
LVA Berlin Polen<br />
LVA Baden Schweiz<br />
LVA Oberfranken und Mittelfranken Türkei<br />
Für den gesamtem Bereich des über- und zwischenstaatlichen Rechts<br />
ist als Verbindungsstelle eingesetzt:<br />
� für die Rentenversicherung der Angestellten, die Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte in Berlin<br />
� für die knappschaftliche Rentenversicherung, die Bundesknappschaft<br />
in Bochum.<br />
In allen Rentenfragen sollten Sie sich rechtzeitig informieren.<br />
Ihre Versicherungsträger, die zuständigen Verbindungsstellen in<br />
Deutschland oder im Ausland helfen und beraten. Eine Adressenübersicht<br />
über die zuständigen Stellen im Ausland für den Bereich der<br />
Europäischen Union oder der Sozialversicherungsabkommen erhalten<br />
Sie bei Ihrem Versicherungsträger.
Rente<br />
2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland<br />
Die Rentenzahlung ins Ausland wird durch das nationale deutsche<br />
Recht, das überstaatliche Recht und durch die Sozialversicherungsabkommen<br />
geregelt. Grundsätzlich sind die Staatsangehörigen dieser<br />
Abkommen mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.<br />
Für die Zeit eines dauerhaften Aufenthaltes im Ausland kann die Gewährung<br />
von Rentenleistungen eingeschränkt sein.<br />
In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Versicherungsträger<br />
in Deutschland über die Bedingungen der Rentenzahlung ins Ausland<br />
informieren.<br />
Wir haben an dieser Stelle auf jede weitere Differenzierung verzichtet.<br />
Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen direkt an Ihren Versicherungsträger<br />
(Adressen im Kapitel Deutsches Rentensystem), Versichertenberater<br />
und das Versicherungsamt (Adressen im Kapitel Rentenantrag).<br />
Dort erhalten Sie in Ihrem persönlichen Fall alle notwendigen<br />
Informationen. 3<br />
3<br />
Textbeitrag zu Kapitel 2: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und<br />
Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Geschäftsstelle des Ausländerbeirates,<br />
Wolfgang Schwab und Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner.<br />
31
3.1 Grundsicherung<br />
32<br />
Finanzielle Unterstützungen<br />
Seit 1.1.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte<br />
Grundsicherung im <strong>Alter</strong> und bei Erwerbsminderung.<br />
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den<br />
grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft<br />
voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei<br />
nicht um Sozialhilfe. Kinder bzw. Eltern werden nur im Ausnahmefall<br />
zum Unterhalt herangezogen, wenn ein Kind oder die Eltern gemeinsam<br />
über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro<br />
verfügen.<br />
Die Leistung entspricht im Wesentlichen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Der Bedarf<br />
umfasst<br />
� den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz zuzüglich<br />
15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes nach dem<br />
Bundessozialhilfegesetz,<br />
� die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft<br />
und Heizung (bei mehreren Personen jeweils anteilig),<br />
� ggf. anfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />
und bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem<br />
Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 20 % des maßgebenden<br />
Regelsatzes.<br />
Beispiel 1: Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für eine alleinstehende<br />
Person mit einer Miete von 250 €, Heizkosten von 50 € und einer<br />
Rente von 200 €:<br />
Regelsatz Haushaltsvorstand 294,00 €<br />
Zuschlag von 15% des Regelsatzes 44,10 €<br />
Unterkunftskosten 250,00 €<br />
Heizkosten 50,00 €<br />
Bedarfssumme 638,10 €<br />
Abzüglich Netto-Rente 200,00 €<br />
Grundsicherungsbedarf 438,10 €
Finanzielle Unterstützungen<br />
Beispiel 2:<br />
Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für ein Ehepaar mit einer<br />
Miete von 300 €, Heizkosten von 70 €, Ehefrau hat Schwerbehindertenausweis<br />
„G“, Rente des Ehemanns von 650 € und Rente der Ehefrau<br />
von 300 €:<br />
Regelsatz:<br />
Haushaltsvorstands / Haushaltsangehöriger 294,00 € 235,00 €<br />
Zuschlag von 15% des Regelsatzes 44,10 € 44,10 €<br />
Unterkunftskosten (anteilig) 150,00 € 150,00 €<br />
Heizkosten (anteilig) 35,00 € 35,00 €<br />
Mehrbedarf 20% Ehefrau Ausweis „G“ 47,00 €<br />
Bedarfssumme 523,10 € 511,10 €<br />
Abzüglich Netto-Rente 650,00 € 300,00 €<br />
Überschuss 126,90 €<br />
Fehlbetrag 211,10 €<br />
Abzüglich Überschuss Ehemann 126,90 €<br />
Grundsicherungsbedarf 0,00 € 84,20 €<br />
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?<br />
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik<br />
Deutschland,<br />
� die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />
� die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen<br />
Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer<br />
Rente wegen <strong>Alter</strong>s oder voller Erwerbsminderung ist nicht<br />
Voraussetzung.<br />
Diese Personen haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie<br />
� ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z. B.<br />
Rente) und Vermögen (z. B. Sparvermögen, Lebensversicherung)<br />
bestreiten können,<br />
� bzw. ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und Vermögen<br />
des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen<br />
Partners bestreiten können.<br />
33
Caritas, Holger Franz<br />
34<br />
Finanzielle Unterstützungen<br />
Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen,<br />
� wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen<br />
Betrag von 100.000 Euro (je Kind bzw. Eltern gemeinsam)<br />
übersteigt,<br />
� die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,<br />
� die als ausländische Staatsangehörige Leistungen nach dem<br />
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. 4<br />
Antragsformulare und Beratung:<br />
Sozialportal Rathaus Foyer<br />
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />
Fax 0 61 81 / 295-8020<br />
E-Mail sozialportal@hanau.de<br />
Sprechzeiten: Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />
3.2 Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />
Jeder, der in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf Sozialhilfe. Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe<br />
ist, dass das Einkommen sehr niedrig ist und kein nennenswertes<br />
Vermögen vorhanden ist.<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Sozialhilfe die notwendigen<br />
Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und<br />
4 Textbeitrag: siehe Internet: www.Delmenhorst.de . Überarbeitet von: Migrationsdienst der
Finanzielle Unterstützungen<br />
persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
wird durch laufende sowie durch einmalige Leistungen gewährt.<br />
Die Höhe der laufenden Hilfe richtet sich nach Regelsätzen (für Alleinstehende<br />
derzeit 294 Euro); zusätzlich übernommen werden die Kosten<br />
für eine angemessene Miete.<br />
Neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es einmalige<br />
Beihilfen, z. B.<br />
� zur Beschaffung von Kleidung und Hausrat,<br />
� zu den Heizkosten,<br />
� zum Umzug in eine altengerechte Wohnung,<br />
� zur Renovierung der Wohnung,<br />
� zu Weihnachten.<br />
Einmalige Beihilfen können auch Personen erhalten, die keine laufende<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.<br />
Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />
Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren "normalen" Lebensunterhalt<br />
selbst zu bestreiten, können Sie in finanzielle Notsituationen geraten,<br />
wenn aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit zusätzliche Kosten<br />
anfallen. Für solche Fälle gibt es "Hilfen in besonderen Lebenslagen",<br />
z. B.<br />
� Eingliederungshilfe für Behinderte,<br />
� Hilfe zur Weiterführung des Haushalts oder<br />
� Hilfe zur Pflege.<br />
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen<br />
Wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind und für die Pflege<br />
Leistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen und Ihr<br />
Vermögen aber nicht ausreichen, um die Unterkunfts- und Verpflegungskosten<br />
zu decken, übernimmt das Sozialamt bei Bedürftigkeit die<br />
ungedeckten Restkosten. 5<br />
5 Textbeitrag: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz<br />
35
Anträge und Beratung:<br />
36<br />
Finanzielle Unterstützungen<br />
Sozialportal Rathaus Foyer<br />
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />
Fax 0 61 81 / 295-8020<br />
E-Mail sozialportal@hanau.de<br />
Sprechzeiten: Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />
3.3 Wohngeld<br />
Die Wohnungsmiete ist oft der größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget.<br />
Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, sollten Sie prüfen<br />
lassen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht. Wohngeld gibt es<br />
� als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines<br />
Zimmers,<br />
� als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes<br />
oder einer Eigentumswohnung.<br />
Bei erstmaliger Beantragung benötigen Sie eine Vermieterbescheinigung,<br />
bei einem Wiederholungsantrag nur ein Nachweis über die aktuelle<br />
Miethöhe. Bei Rentnern werden Kopien des letzten Rentenanpassungsbescheids<br />
benötigt. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit<br />
werden Verdienstbescheinigungen (Vordruck im Sozialportal erhältlich)<br />
verwendet und bei Arbeitslosen, die aktuellen Bewilligungsbescheide.<br />
Das Antragsformular erhalten Sie im Sozialportal, dort können die Anträge<br />
zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auch abgegeben<br />
werden. Oder Sie senden sie per Post an die Wohngeldstelle.
Finanzielle Unterstützungen<br />
Wichtig: Denken Sie rechtzeitig an den Wiederholungsantrag.<br />
Sie werden nicht erinnert. Nachträglich kann kein<br />
Wohngeld gezahlt werden. 6<br />
Sozialportal Rathaus Foyer<br />
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />
Fax 0 61 81 / 295-8020<br />
E-Mail sozialportal@hanau.de<br />
Sprechzeiten: Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />
Sollten Fragen dazu offen sein, kann die Abgabe nach vorheriger Terminvereinbarung<br />
bei der Sachbearbeiterin der Wohngeldstelle direkt<br />
erfolgen.<br />
Fachbereich für Soziale Dienste, Wohngeldstelle<br />
Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Termine nach Vereinbarung!<br />
Buchstabe Mitarbeiterinnen Telefon<br />
A - Ch Schäfer 295-705<br />
Ci - F, Lf - Mh Reifschneider 295-456<br />
G - Le Zeise 295-343<br />
Mi - Ro Streibler 295-690<br />
Ru - Z Seebacher 295-342<br />
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />
6 Textbeitrag zum Thema Wohngeld: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz und<br />
Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner<br />
37
3.4 Hanau-Pass<br />
38<br />
Finanzielle Unterstützungen<br />
Mit dem Hanau-Pass bietet die Stadt Hanauer Bürgern mit geringem<br />
Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu<br />
den günstigsten Preisen in Anspruch zu nehmen. Wer den Hanau-Pass<br />
besitzt, hat Vergünstigungen beim Eintrittsgeld der Schwimmbäder der<br />
Stadt Hanau, ermäßigten Eintritt in Theater, Konzerte und Museen<br />
(Veranstalter bzw. Betreiber muss die Stadt Hanau sein), teilweise<br />
Ermäßigungen bei Kursen der VHS Hanau und Vergünstigungen bei<br />
der Benutzung des Frauentaxis.<br />
Den Hanau-Pass erhalten Personen deren Einkommen den Bedarf nach<br />
BSHG (Regelsatz, evtl. Mehrbedarf, Miete und Heizung) zuzüglich<br />
20% des Regelsatzes nicht übersteigt, Empfänger laufender Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt und Empfänger von Arbeitslosenhilfe.<br />
Beantragen können Sie den Hanau-Pass im Stadtladen im Rathaus und<br />
in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11). Die Mitarbeiter<br />
geben Ihnen gerne Auskunft und informieren Sie, welche Unterlagen<br />
Sie zur Antragstellung benötigen. Hier erhalten Sie auch Informationen<br />
zum Frauennachttaxi. 7<br />
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />
3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen<br />
Personen in besonderen Lebenslagen können sich von den monatlichen<br />
Gebühren für Rundfunk und Fernsehen befreien lassen. Dies ist keine<br />
Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetzes, sondern der Rundfunkanstalten.<br />
Es gibt zwei Arten von Befreiungen:<br />
� einkommensunabhängige Befreiung für Menschen mit Behinderungen.<br />
Auf Ihrem Behindertenausweis muss ein „RF“ vermerkt<br />
sein!<br />
7 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
Finanzielle Unterstützungen<br />
� einkommensabhängige Befreiung können Sie erhalten, wenn<br />
Ihr Einkommen, einschließlich Wohngeld, unter der festgelegten<br />
Höchstgrenze liegt oder wenn Sie laufende Sozialhilfe erhalten<br />
oder Sie in einem Altenheim / Behindertenwohnheim leben<br />
und Taschengeld erhalten.<br />
Anträge erhalten Sie im Stadtladen und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten<br />
im Kapitel 11).<br />
Sie benötigen folgende Unterlagen:<br />
� Teilnehmernummer der GEZ (auf der Rechnung oder bei<br />
laufenden Abbuchungen auf den Kontoauszügen vermerkt),<br />
� Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid, Gehaltsabrechnung)<br />
� Mietnachweis (Mietvertrag) sowie den Wohngeldbescheid,<br />
wenn sie Wohngeld beziehen,<br />
� Schwerbehindertenausweis („RF“)<br />
� Versicherungsunterlagen (z. B. Haftpflicht, Sterbekasse) 8<br />
Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />
3.6 Telefongebührenermäßigung<br />
Die Deutsche Telekom bietet Kunden, die von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
befreit sind, Freieinheiten bei den Netzverbindungen in Höhe<br />
von 6,94 € monatlich. Das gilt auch für ISDN-Verbindungen.<br />
Freieinheiten in Höhe von 8,72 € erhalten Menschen, die blind, gehörlos<br />
oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens<br />
90% sind.<br />
Dieser Tarif kann auch einer Haushaltsgemeinschaft gewährt werden,<br />
wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Sie erhalten Beratung<br />
über die kostenfreie Kundenhotline oder in den T-Punkten. 9<br />
8 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp<br />
9 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner<br />
39
40<br />
Finanzielle Unterstützungen<br />
Auftragsformulare erhalten Sie im T-Punkt oder per Post nach telefonischer<br />
Anforderung. Das ausgefüllte Formular mit dem Bescheid über<br />
Ihre Rundfunkgebührenbefreiung oder Ihrem Schwerbehindertenausweis<br />
können Sie im T-Punkt vorlegen oder an folgende Anschrift<br />
senden:<br />
Deutsche Telekom AG, T-Com<br />
Privatkunden Niederlassung Mitte<br />
Postfach 3000, 63446 Hanau<br />
kostenfreie Kundenhotline Rufnummer 0800 330 1000<br />
T-Punkt Hanau, Hirschstr. 7, 63450 Hanau<br />
Öffnungszeiten: Mo. Di. Mi. Fr. 9.00 – 19.00 Uhr<br />
Do. 9.00 – 20.00 Uhr<br />
Sa. 9.00 – 16.00 Uhr<br />
Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />
3.7 Steuerliche Entlastung<br />
Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit<br />
Bei einem Behinderten, für den ein bestimmter Schweregrad der Pflegebedürftigkeit<br />
(Pflegestufe) festgestellt wurde, können die tatsächlichen<br />
Aufwendungen für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft<br />
oder für die Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung<br />
geltend gemacht werden.<br />
Im Fall der Heimunterbringung werden die tatsächlichen Gesamtkosten<br />
allerdings um eine Haushaltsersparnis gekürzt, wenn der private Haushalt<br />
aufgelöst wurde.
Finanzielle Unterstützungen<br />
Die danach verbleibenden Gesamtkosten werden zunächst in Höhe des<br />
auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallenden Anteils von 924€<br />
ungekürzt berücksichtigt, die verbleibenden Kosten werden um die<br />
„zumutbare Belastung“ gemindert.<br />
Pauschbetrag für persönliche Pflege durch einen Angehörigen<br />
Bei persönlicher Pflege einer hilflosen (Merkzeichen „H“) oder in Pflegestufe<br />
III eingeordneten Person in der eigenen Wohnung oder der<br />
Wohnung des Behinderten gibt es ein Wahlrecht:<br />
� Sie können entweder die tatsächlichen Kosten geltend machen.<br />
Hierbei werden die durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten<br />
allerdings um die „zumutbare Belastung“ gemindert oder<br />
� Sie können ohne besonderen Nachweis der Kosten einen<br />
Pflege-Pauschbetrag von 924 € in Anspruch nehmen (ohne<br />
Kürzung), wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten.<br />
� Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag<br />
nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. 10<br />
Informationen:<br />
Finanzamt Hanau<br />
Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 101-1<br />
Sprechzeiten: Mo. + Mi. 7.30 – 12.00 Uhr<br />
Do. 14.30 – 18.00 Uhr<br />
10<br />
Textbeitrag: Auszug aus dem Steuerwegweiser für Behinderte des Hessischen Ministeriums<br />
für Finanzen (Stand März 2003)<br />
41
42<br />
Finanzielle Unterstützungen<br />
Informationen zu allen Themen dieses Kapitels:<br />
Diakonisches Werk Spätaussiedlerberatung<br />
Frau Annette Korndörfer Telefon (06181) 92 34 00<br />
Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 9 23 40 50<br />
Sprechzeiten: Do. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Übergangswohnheim Friedrich-Engels-Str.18: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr<br />
Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau<br />
Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal<br />
und unter Telefon (06181) 295-433 und 295-282<br />
Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr<br />
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />
Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2902-390<br />
E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />
Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr
Finanzielle Unterstützungen<br />
Migrationsdienst der Caritas<br />
Herr Holger Franz Telefon (06181) 9 23 35-23<br />
Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 9 23 35-29<br />
E-Mail holger.franz@caritas-mkk.de<br />
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />
Spanisch und Russisch möglich.<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. + Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 14.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Sozialverband VdK Ortsverband Hanau<br />
Herr Adam, Herr Lentz, Herr Lorenz Telefon (06181) 2 10 96<br />
Schlossplatz 2, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr Erstberatung kostenlos<br />
(am 3. Dienstag des Monats nur nach Vereinbarung)<br />
Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt<br />
Burgallee 26, 63454 Hanau Telefon (06181) 5 07 18 78<br />
Fax 0 61 81 / 5 07 18 83<br />
E-Mail weststadtkreis@t-online.de<br />
Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.<br />
Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr<br />
43
44<br />
Wohnen<br />
Jeder Mensch möchte so lange wie möglich in der eigenen Wohnung<br />
bleiben. Zufriedenheit und Wohlbefinden hängen eng mit der Wohnsituation<br />
und dem sozialen Umfeld zusammen.<br />
Aus diesem Grunde prüfen Sie zuerst die Möglichkeit einer Wohnraumanpassung.<br />
Als nächster Schritt kann überlegt werden in eine<br />
komfortablere Wohnung zu ziehen oder eine Seniorenwohnung zu mieten<br />
bzw. zu kaufen. Besteht die Nachfrage nach erweiterter Unterstützung,<br />
gibt es das Angebot des betreuten Wohnens und bei erhöhtem<br />
Pflegebedarf das Wohnen in Senioren- und Pflegeheimen.<br />
4.1 Wohnraumanpassung<br />
Stellen Sie sich die Frage, ob Sie Ihre Wohnung Ihren eigenen Bedürfnissen<br />
anpassen können.<br />
Im Rahmen der Pflegeversicherung, aber auch auf Anordnung des Arztes<br />
können in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen<br />
oder Hilfsmittel angeschafft werden, die das Wohnen in der vertrauten<br />
Umgebung erleichtern:<br />
� Handläufe an der Treppe,<br />
� Rampen zum Überwinden von Stufen für Rollstuhlfahrer,<br />
� Angleichungen in der Küche ermöglichen auch Rollstuhlfahrern<br />
das Kochen,<br />
� Veränderungen im Sanitärbereich (bodengleiche Dusche,<br />
Erhöhung der Toilette, Bereitstellung von Wannenliftern usw.).<br />
Denken Sie bei diesen Veränderungen an die Einwilligung des Wohnungseigentümers<br />
(je nach Mietvertrag).<br />
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, kann eine Einzelmaßnahme<br />
zur Wohnumfeldverbesserung bis zu 2.557 € von der<br />
Pflegeversicherung bezuschusst werden. Sie erhalten den hierfür erforderlichen<br />
Antrag bei ihrer Krankenkasse. Zusammen mit den erforderlichen<br />
Kostenvoranschlägen reichen Sie diesen bei der Pflegekasse<br />
ihrer Krankenkasse ein.
Wohnen<br />
Die Pflegekasse benötigt die Zusage des Medizinischen Dienstes der<br />
Krankenkassen und informiert Sie über die Genehmigung. Nach Abschluss<br />
der Umbauarbeiten benötigt die Pflegekasse die Originalrechnungen<br />
und überweist dem Antragsteller den Zuschuss.<br />
Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse<br />
und bei:<br />
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />
Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2902-390<br />
E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />
Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis<br />
Frau Barbara Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler<br />
Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern<br />
Fax 0 66 61 / 9 70 61 95 Telefon 0 66 61 / 9 70 61 60<br />
E-Mail barbara.gregor@mkk.de<br />
Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />
Frau Barbara Heddendorp Telefon (06181) 295-292<br />
Herr Frank Becker Telefon (06181) 295-653<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 295-631<br />
E-Mail seniorenbuero@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
45
46<br />
Wohnen<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Gelder des örtlichen<br />
Sozialhilfeträgers in Anspruch genommen werden, wenn z. B. kein Anspruch<br />
aus der Pflegeversicherung besteht oder die Zuschüsse der Pflegeversicherung<br />
nicht ausreichen. Es finden die Einkommensgrenzen<br />
des Bundessozialhilfegesetzes Anwendung, die für die Bemessungsgrundlagen<br />
für die Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 79 BSHG)<br />
gelten. Unter verschiedenen Umständen kann Personen, die geringfügig<br />
über der Einkommensbemessungsgrenze liegen, ebenfalls ein<br />
Zuschuss gewährt werden.<br />
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern<br />
aufzunehmen:<br />
Fachbereich für Soziale Dienste<br />
Abteilung für Grundsatzfragen BSHG<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Mitarbeiter: Martins Telefon (06181) 295-618<br />
Hahn Telefon (06181) 295-994<br />
Hier können Sie einen formlosen Antrag auf einen Zuschuss zu einer<br />
Maßnahme der Wohnraumanpassung stellen. Die Mitarbeiter stehen<br />
Ihnen für Auskünfte zur Verfügung, werden Ihnen ein Antragsformular<br />
zusenden und vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit Ihnen.<br />
Sie werden Sie informieren, welche Unterlagen Sie benötigen (z. B.<br />
Bescheinigung ihres Arztes, der eine Maßnahme der Wohnraumanpassung<br />
für notwendig erachtet, Einkommensbelege, Vermögensnachweise,<br />
Mietvertrag).
4.2 Wohnungswechsel<br />
Wohnen<br />
Oft kann ein Umzug in eine andere, modernere, senioren- bzw. behindertengerechte<br />
Wohnung ein problemloseres Leben ermöglichen. Zum<br />
Beispiel kann eine kleinere Wohnung besser gepflegt und instandgehalten<br />
werden. Wenn dann noch die gewachsenen sozialen Kontakte erhalten<br />
bleiben können, weil die neue Wohnung im gleichen Viertel liegt,<br />
ist der Schritt zum Wohnungswechsel nicht mehr so schwierig wie gedacht.<br />
Geplant ist für Umzugswillige das Angebot eines Rundum-Services für<br />
den Umzug, der wenn gewünscht, die Erledigung aller Formalitäten,<br />
der erforderlichen Renovierungen und der Durchführung des Umzuges<br />
selbst beinhaltet. Dieses Angebot soll vom Seniorenbüro in Kooperation<br />
mit der Jugendwerkstatt Hanau e.V. (Haus- und Hofservicedienst)<br />
durchgeführt werden.<br />
Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, besteht die Möglichkeit einen<br />
Antrag auf Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für einen Wohnungswechsel<br />
beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen. Setzen Sie<br />
sich hierfür mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.<br />
Informationen:<br />
Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />
Herr Frank Becker Telefon (06181) 295-653<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 295-631<br />
E-Mail frank.becker@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
47
4.3 Betreutes Wohnen<br />
48<br />
Wohnen<br />
Für den Begriff Betreutes Wohnen gibt es zurzeit weder eine allgemein<br />
gültige Definition noch verbindliche Qualitätsstandards.<br />
Da das Betreute Wohnen kein einheitliches, geschlossenes Konzept ist,<br />
kann und soll auch nicht eindeutig und abschließend festgelegt werden,<br />
wie viel Hilfe und Betreuung gewährleistet sein sollte. Es gibt jedoch<br />
minimale Leistungsanforderungen, die für alle Formen des Betreuten<br />
Wohnens zutreffen sollten, z. B.:<br />
� altengerecht und barrierefrei nach Lage,<br />
� Zuschnitt und Ausstattung, eine selbstständige Haushalts-<br />
und/oder Lebensführung ermöglichend,<br />
� die Einbindung in soziale Strukturen bezüglich Wohnumfeld<br />
und Mietergemeinschaft,<br />
� sowie ein Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangebot<br />
entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen.<br />
Beim Betreuten Wohnen schließen Sie in der Regel mit dem Betreiber<br />
der Wohnungen einen normalen Mietvertrag ab und einen Betreuungsvertrag,<br />
der Ihnen bestimmte Hilfen gewährleistet. Bei der Vertragsgestaltung<br />
ist die fehlende Transparenz der Vertragsgestaltung das Hauptproblem.<br />
Der Betreuungsvertrag kann oftmals nicht isoliert vom Mietvertrag<br />
gekündigt werden. Das Kuratorium Deutsche <strong>Alter</strong>shilfe ist der<br />
Auffassung, dass mit einer Befristung der Laufzeit der Betreuungsverträge<br />
auf mindestens ein Jahr bis höchstens zwei Jahre für die Anbieter<br />
eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für ihre Kosten bleibt. 11<br />
Betreutes Wohnen in Hanau<br />
Hier stellen wir Ihnen kurz die Möglichkeiten in Hanau vor. Natürlich<br />
gibt es im Umland noch weitere Einrichtungen. Diese finden Sie im<br />
neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-Kreises, herausgegeben<br />
von der Leitstelle für ältere Bürger.<br />
11 Textbeitrag aus der Broschüre „Betreutes Wohnen“, Hessisches Sozialministerium
Wohnen<br />
Betreutes Wohnen im Heimverbund:<br />
Ernst-Sopp-Haus in der Martin-Luther-Stiftung<br />
Martin Luther Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Albert-Schweitzer-Haus in der Martin-Luther-Stiftung<br />
Martin Luther Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Insgesamt stehen 100 Wohnungen zwischen 35 und 50 m² für einen<br />
Grundpreis von 35 € pro m² pro Tag und Person zur Verfügung.<br />
Nebenkosten und Betreuungspauschale sind im Mietpreis enthalten. Es<br />
wird ein Heimvertrag abgeschlossen.<br />
Im Falle von Pflegebedürftigkeit wird die Pflege vollstationär erbracht.<br />
Das Personal ist ständig direkt vor Ort.<br />
Informationen: Martin-Luther-Stiftung, Telefon (06181) 2902-0<br />
Betreutes Wohnen in der neuen Wohnanlage:<br />
Auf der Aue, Philippsruher Allee 14, 63450 Hanau<br />
Ab Herbst 2003 stehen insgesamt stehen 78 Wohnungen zwischen<br />
50-89 m² zur Verfügung.<br />
Folgende Kosten fallen an:<br />
� Kaltmiete zwischen 11,20 € und 12,70 € pro m²<br />
� Umlage von 1,50 € pro m²<br />
� Betreuungspauschale 125 € pro Person<br />
Hausdame, Notruf, Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen, Nutzung<br />
des Rehabereiches inkl. Schwimmbad in der Martin Luther Stiftung ist<br />
im Preis enthalten. Ein Tiefgaragenplatz kann zum Preis von 56 € im<br />
Monat angemietet werden.<br />
Im Falle von Pflegebedürftigkeit erfolgt die Pflege durch einen ambulanten<br />
Pflegedienst.<br />
49
50<br />
Wohnen<br />
Darüber hinaus gibt es in der Wohnanlage „Auf der Aue“ zwei Hausgemeinschaften<br />
„Wohnen in der Pflege“. Eine Hausgemeinschaft wird<br />
voraussichtlich für Menschen mit Demenz und eine für Menschen mit<br />
überwiegend somatischen Erkrankungen eingerichtet. Durch die Kombination<br />
von Betreutem Wohnen und Hausgemeinschaften ist 365 Tage<br />
rund um die Uhr Fachpersonal vor Ort.<br />
Informationen:<br />
Martin-Luther-Stiftung, Frau Arabella Kienel, Telefon (06181) 2902-0<br />
Finanzierung<br />
Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, ist es nicht möglich, eine<br />
Wohnung des Betreuten Wohnens innerhalb der aufgeführten Einrichtungen<br />
in Hanau zu mieten, weil die Mieten für diese Wohnungen über<br />
der sozialhilferechtlich angemessenen Höhe (Mietpreisspiegel) liegen.<br />
Haben Sie bereits eine Pflegestufe und beziehen Sozialhilfe, wird der<br />
Sozialhilfeträger bei begründetem Bedarf eines Wohnungswechsels alle<br />
erforderlichen ambulanten Hilfen bis zur Höhe der Kosten einer stationären<br />
Heimunterbringung übernehmen. Voraussetzung ist in jedem<br />
Fall, dass die Miethöhe der neuen Wohnung nicht über der sozialhilferechtlich<br />
angemessenen Höhe liegt.<br />
4.4 Seniorenwohnanlagen der Stiftung Althanauer Hospital<br />
„Das Althanauer Hospital“ ist die älteste Altenhilfeeinrichtung in<br />
Hanau. Seit 1960 ist es Aufgabe der Stiftung Wohnungen für ältere<br />
Menschen zu Verfügung zu stellen. Heute ist sie Trägerin von 195<br />
sozialgebundenen, altengerechten Wohnungen. Die Leitung der Stiftung<br />
wird wie in früheren Zeiten in gemeinsamer Verantwortung zwischen<br />
Magistrat und den beiden evangelischen Kirchengemeinden der<br />
Johannes- und Marienkirche im Althanauer Hospital wahrgenommen.<br />
Das Motto „Mehr als Wohnen“ bedeutet für die Stiftung, dass neben<br />
der reinen Verwaltung der Wohnungen für die Mieterinnen und Mieter
Wohnen<br />
eine pflegerische Versorgung durch ausgebildete Fachkräfte angeboten<br />
wird, wenn die Personen Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.<br />
In Fragen des alltäglichen Lebens und zur Unterstützung bei behördlichen<br />
Angelegenheiten erhalten die Bewohner Hilfe von:<br />
Sozialarbeiterin Bettina Brust Telefon (06181) 2 15 57<br />
Mo. - Mi. 8.30 – 10.00 Uhr<br />
Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der Freizeitaktivitäten<br />
in den Häusern ist:<br />
Sozialarbeiterin Heike Reuther Telefon 0160 / 95 41 75 98<br />
Wohnanlagen des Althanauer Hospitals:<br />
Graf-Ulrich-Haus, Keplerstraße 1, 63454 Hanau<br />
44 Ein- und 48 Zweizimmerwohnungen<br />
Karl-Scheig-Haus, Kiefernweg 13-15, 63452 Hanau<br />
13 Ein- und 22 Zweizimmerwohnungen<br />
Josef-Mischke-Haus, John-F.-Kennedystraße 13-19, 63457 Hanau<br />
24 Ein- und 10 Zweizimmerwohnungen<br />
Anton-Calaminus-Haus, Lothringerstraße 13-15, 63450 Hanau<br />
2 Ein- und 32 Zweizimmerwohnungen<br />
Informationen:<br />
Hospitalmeister der Stiftung Althanauer Hospital<br />
Herr Frank Becker Telefon (06181) 295-653<br />
Rathaus, Seniorenbüro<br />
Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 295-631<br />
E-Mail frank.becker@hanau.de<br />
Sprechzeiten: Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
51
52<br />
Wohnen<br />
Voraussetzungen<br />
Um Mieter in einer der vier Wohnanlagen des Althanauer Hospitals zu<br />
werden benötigen Sie zuerst einen Wohnberechtigungsschein. Diesen<br />
müssen Sie beantragen bei:<br />
Fachbereich für Soziale Dienste, Fachstelle Wohnen<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Termine nach Vereinbarung!<br />
Buchstaben A-J Frau Golasch Telefon (06181) 295-340<br />
Buchstaben K-Z Frau Hofmann Telefon (06181) 295-262<br />
Unter Vorlage ihres aktuellen Rentenbescheids (evtl. Schwerbehindertenausweis)<br />
errechnen die Mitarbeiter, ob Sie einen Antrag auf eine<br />
Wohnung in einer der Anlagen stellen können. Diesen Antrag erhalten<br />
Sie dann bei:<br />
Fachbereich für Soziale Dienste, Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />
Sekretariat, Frau Ilse Beyer Telefon (06181) 295-282<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Sobald eine Wohnung frei ist, wird Frau Ilse Beyer sich mit dem Antragsteller<br />
in Verbindung setzen.<br />
Natürlich gibt es im Umland von Hanau noch weitere Altenwohnanlagen.<br />
Diese finden Sie im neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-<br />
Kreises, herausgegeben von der Leitstelle für ältere Bürger.
4.5 Senioren- und Pflegeheime<br />
Wohnen<br />
Senioren- und Pflegeheime sind für Menschen gedacht, die aufgrund<br />
von Krankheit, Gebrechlichkeit oder anderer Einschränkung nicht mehr<br />
zu Hause leben können. Seniorenheime bzw. Pflegeheime sind stationäre<br />
Einrichtungen, die pflegerische Leistungen anbieten.<br />
Viele Seniorenheime bemühen sich, die Voraussetzungen zum Einzug<br />
von ausländischen Senioren zu schaffen. Für Menschen muslimischer<br />
Glaubensrichtung wird die Verpflegung entsprechend zusammengestellt,<br />
ein Gebetsraum zur Verfügung gestellt und die religiöse Versorgung<br />
in der Einrichtung gewährleistet.<br />
Alten- und Pflegeheim „Mainterrasse“<br />
Kirchstraße 4-6, 63456 Hanau Telefon (06181) 6 67 20<br />
Gemeinnützige Schottener Reha-Einrichtungen<br />
Dettinger Straße 8, 63450 Hanau Telefon (06181) 9 32 20<br />
Martin-Luther-Stiftung Telefon (06181) 2 90 20<br />
Martin-Luther-Anlage 8-12, 63450 Hanau<br />
St. Elisabethenhaus Telefon (06181) 80 98 93<br />
Vor der Kinzigbrücke 19, 63452 Hanau<br />
Wohnstift Hanau Telefon (06181) 80 20<br />
Lortzingstr. 5, 63452 Hanau<br />
Weitere Heime in der Umgebung von Hanau:<br />
Altenzentrum Rodenbach Telefon 0 61 84 / 9350<br />
Am Altenzentrum 1, 63517 Rodenbach<br />
DRK Seniorenzentrum Maintal Telefon 0 61 09 / 6063<br />
Am Frauenstück 1-3, 63477 Maintal<br />
53
54<br />
Wohnen<br />
Pflegeheim St. Elisabeth Telefon 0 61 86 / 9 17 40<br />
Hanauer Landstr. 71, 63538 Großkrotzenburg<br />
Seniorenzentrum „carpe diem“ Telefon 0 61 87 / 9330<br />
Konrad-Adenauer-Allee 9, 61130 Nidderau<br />
Sozialzentrum Bruchköbel Telefon (06181) 97 96 30<br />
Hauptstraße 113, 63486 Bruchköbel<br />
Natürlich gibt es im Kreis Gelnhausen noch weitere Einrichtungen.<br />
Diese finden Sie im neuen Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-<br />
Kreises, herausgegeben von der Leitstelle für ältere Bürger.<br />
Außerdem bietet die Leitstelle einen Informationsdienst für freie<br />
Heimplätze:<br />
Frau Sandra Schüssler Telefon 0 66 61 / 9 70 61 61<br />
Finanzierung<br />
Reichen Ihre Einkünfte und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus,<br />
einen Heimpflegeplatz zu finanzieren, können Sie bei der Sozialverwaltung<br />
des Main-Kinzig-Kreises einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten<br />
Heimpflegekosten stellen.<br />
Sind Sie jünger als 65 Jahre, wenden Sie sich wegen der ungedeckten<br />
Heimpflegekosten bitte an den Landeswohlfahrtsverband Hessen.<br />
An den o.g. Stellen erhalten Sie auch Grundinformationen zur Unterhaltsverpflichtung<br />
Ihrer Angehörigen. Eine konkrete Berechnung, ob<br />
und ggf. in welcher Höhe tatsächlich eine Unterhaltsverpflichtung besteht,<br />
kann jedoch erst nach Antragstellung erfolgen, da erst zu diesem<br />
Zeitpunkt der konkrete Sozialhilfebedarf ermittelt werden kann.<br />
Benötigen Ihre Angehörigen vor Vertragsabschluss mit dem Heim Angaben<br />
zu den maximal auf sie zukommende Unterhaltsleistungen, können<br />
diese sich bei einem Anwalt beraten lassen und dort eine Berechnung<br />
in Auftrag geben. 12<br />
12 Textbeitrag zum Thema Wohnen: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp
Wohnen<br />
Informationen für Personen ab 65 Jahren:<br />
Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises<br />
Sachgebiet Pflege und Rehabilitation<br />
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau (Hochhaus)<br />
Lassen Sie sich mit einem Heimpflegesachbearbeiter verbinden!<br />
Telefon (06181) 292-0<br />
Fax 0 61 81 / 292-27 70<br />
Sprechzeiten: Di. Do. 8:00-12:00 Uhr<br />
Informationen für Personen unter 65 Jahren:<br />
Landeswohlfahrtsverband Hessen<br />
Zielgruppenmanagement 204<br />
Regionalverwaltung Darmstadt<br />
(u.a. zuständig für alle Pflegeheime im Main-Kinzig-Kreis)<br />
Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt<br />
Lassen Sie sich mit einem Heimpflegesachbearbeiter verbinden!<br />
Telefon 0 61 51 / 801-0<br />
Informationen für Hanauer Bürger die eine Grundrente nach dem<br />
Bundesversorgungsgesetz beziehen:<br />
Fachbereich für Soziale Dienste, Fachstelle für Kriegsopferfürsorge,<br />
Unterhaltssicherung und Heimpflege<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Herr Werner Hiltscher Telefon (06181) 295-989<br />
Frau Manuela Stegmann Telefon (06181) 295-8100<br />
Frau Diana Kisselstein Telefon (06181) 295-277<br />
55
56<br />
Wohnen<br />
Informationen zu allen Themen dieses Kapitels:<br />
Fachbereich für Soziale Dienste der Stadt Hanau<br />
Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal<br />
und unter Telefon (06181) 295-433 und 295-282<br />
Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr<br />
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />
Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2902-390<br />
E-Mail: schlett@hilfezentrale.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />
Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis<br />
Frau Barbara Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler<br />
Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern<br />
Fax 0 66 61 / 9 70 61 95 Telefon 0 66 61-9 70 61 60<br />
E-Mail: barbara.gregor@mkk.de<br />
Migrationsdienst der Caritas<br />
Frau Claudia Muschler Telefon (06181) 9 23 35-20<br />
Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />
Fax: 0 61 81 / 9 23 35-29<br />
E-Mail: claudia.muschler@caritas-mkk.de<br />
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />
Spanisch und Russisch möglich.
Wohnen<br />
Sprechzeiten des Migrationsdienstes der Caritas:<br />
Mo. + Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 14.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Sozialportal Rathausfoyer<br />
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />
Fax 0 61 81 / 295-8020<br />
E-Mail sozialportal@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />
Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt<br />
Burgallee 26, 63454 Hanau Telefon (06181) 5 07 18 78<br />
Fax 0 61 81 / 5 07 18 83<br />
E-Mail weststadtkreis@t-online.de<br />
Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.<br />
Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr<br />
57
58<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten als pflegebedürftig,<br />
wenn sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens auf fremde<br />
Hilfe angewiesen sind. In der Regel ist der Pflegebedürftige mit einer<br />
oder mehreren gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die es<br />
ihm nicht erlauben sein Leben wie gewohnt weiterzuführen.<br />
Veränderungen in der Lebensgestaltung und in der Lebensplanung werden<br />
unvermeidlich. Die erforderlichen Veränderungen im Alltag richten<br />
sich in erster Linie nach den verbliebenen physischen und psychischen<br />
Fähigkeiten und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />
Die nötigen Hilfen erhalten Pflegebedürftige häufig aus dem privaten<br />
Umfeld z.B. durch Familie, Freunde oder Nachbarn. Reichen diese<br />
Hilfen nicht aus oder sind sie nicht möglich, so können verschiedene<br />
professionelle Hilfsangebote in Anspruch genommen werden.<br />
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanter Pflege (der<br />
Pflege zu Hause) und stationärer Pflege (der Pflege in einem Heim).<br />
Über Form und Art der Hilfen, deren Finanzierung und deren Organisation<br />
informiert Sie dieses Kapitel. Adressen von Beratungsstellen in<br />
Hanau finden Sie am Ende des Kapitels 5.2 .<br />
5.1 Pflegeangebote<br />
5.1.1 Ambulante Pflege<br />
Vorrangig sind bei den ambulanten Hilfsangeboten die von den Krankenkassen<br />
zugelassen Pflegedienste zu nennen. Sie bieten ein weites<br />
Spektrum von Hilfen in Pflege, häuslicher Rehabilitation und häuslicher<br />
Versorgung.<br />
Behandlungspflege<br />
Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der behandelnde Arzt<br />
verordnen kann. Insbesondere sind dies: Injektionen, Verbandswechsel,<br />
Dekubitusbehandlung u. ä.<br />
Zu beachten ist, dass die Verordnung des behandelnden Arztes von der<br />
Krankenkasse genehmigt werden muss. Diese Genehmigung wird in<br />
der Regel ausschließlich dann ausgesprochen, wenn die verordnete
Gesundheit und Pflege<br />
Maßnahme nachvollziehbar sinnvoll ist und im Haushalt des Patienten<br />
lebende Personen die Behandlungspflege nicht übernehmen können.<br />
Nur nach vorheriger Genehmigung werden die Kosten durch die Krankenkasse<br />
übernommen. Wenn keine Kostenzusage der Krankenkasse<br />
erfolgt sind die Kosten, in der Regel privat zu finanzieren.<br />
Die Dauer der Maßnahmen ist grundsätzlich nicht beschränkt.<br />
Hinweis: Verantwortlich für die (rechtzeitige) Beschaffung der<br />
Verordnung ist der Versicherte.<br />
Grundpflege<br />
Die Krankenkasse kann die Kosten der Grundpflege übernehmen, wenn<br />
durch die Pflege zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder<br />
abgekürzt werden kann oder ein Krankenhausaufenthalt zwar geboten,<br />
aber nicht durchführbar ist. Die Dauer für die Kostenübernahme ist beschränkt<br />
auf maximal vier Wochen und wird nur im Ausnahmefall verlängert.<br />
Pflege nach Krankenhausaufenthalt<br />
Durch eine geordnete Pflegeüberleitung, bei der die Pflegekräfte des<br />
Krankenhauses und des häuslichen Pflegedienstes eng zusammenarbeiten,<br />
ist eine übergangslose optimale Versorgung möglich. Es kann ein<br />
Erstbesuch der Pflegekraft des häuslichen Pflegedienstes bereits im<br />
Krankenhaus erfolgen.<br />
Häusliche Versorgung<br />
Zur häuslichen Versorgung gehören z.B. Einkaufen und Erledigungen<br />
von Besorgungen, Kochen, Tisch decken, Spülen, Wäsche waschen<br />
und bügeln, Wohnungsreinigung, Versorgung mit Essen auf Rädern,<br />
Beratung zu Fragen der psychosozialen Notlage, Verleih von Pflegehilfsmitteln<br />
und Hausnotrufsystemen.<br />
Auch die Anleitung von Angehörigen kann zur häuslichen Versorgung<br />
gehören. Häufig sind pflegende Angehörige bereit, Pflege zu leisten,<br />
sind sich aber unsicher über die Richtigkeit der Verrichtungen. In solch<br />
59
60<br />
Gesundheit und Pflege<br />
einem Fall können Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld behilflich<br />
sein, Pflegetechniken zu erlernen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit<br />
zur Teilnahme an einem Kurs für pflegende Angehörige, der regelmäßig<br />
vom Deutschen Roten Kreuz in Hanau angeboten wird.<br />
5.1.2 Teil- und vollstationäre Pflege<br />
Lässt sich die häusliche Pflege nicht ausreichend sicherstellen, ist eine<br />
zeitlich begrenzte Pflege in Einrichtungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege<br />
oder der geriatrischen Rehabilitation möglich.<br />
Tagespflege<br />
Tagespflegeeinrichtungen sind für pflegebedürftige Menschen vorgesehen,<br />
die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung<br />
nicht in der Lage sind, alleine in ihrer Wohnung zu leben und<br />
tagsüber der Unterstützung bedürfen, ansonsten aber von ihren Familien<br />
oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.<br />
Kurzzeitpflege<br />
In den Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre<br />
Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung<br />
aufgenommen werden. In Kurzzeitpflege werden<br />
pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär<br />
versorgt.<br />
Geriatrische Rehabilitation<br />
Operationen, Krankheiten und chronische Leiden belasten ältere Menschen<br />
viel stärker als junge. Die Folge ist oft eine schleppend verlaufende<br />
Wiederherstellung mit der daraus resultierenden Beeinträchtgung<br />
der Selbständigkeit. Ein Zustand, der nicht nur den älteren Menschen,<br />
sondern auch deren Angehörige enorm belasten. Genau hier<br />
setzen die geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen an, die die Martin-<br />
Luther-Stiftung in enger Kooperation mit dem St. Vinzenz-Krankenhaus<br />
Hanau anbietet.
Gesundheit und Pflege<br />
5.2 Leistungen der Pflegeversicherung<br />
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Pflegebedürftigkeit (im Sinne<br />
des Pflegeversicherungsgesetzes) nur dann vorliegt, wenn diese für<br />
mindestens ein halbes Jahr besteht bzw. bestehen wird und dabei ein<br />
bestimmter Hilfebedarf vorhanden ist.<br />
Für die Pflegestufe I ist z. B. im Bereich der Grundpflege mindestens<br />
45 Minuten und im Bereich der Hauswirtschaft mindestens 45 Minuten<br />
durchschnittlicher Hilfebedarf am Tag erforderlich.<br />
Hinweis: Der Pflegebedarf wird vom Medizinischen Dienst der<br />
Krankenkassen während eines Hausbesuches ermittelt.<br />
Der medizinische Dienst ist für die Bedarfsermittlung gehalten, alle zur<br />
Verfügung stehenden Informationen zu nutzen. Es hat sich als günstig<br />
erwiesen, wenn Angehörige und/oder eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes<br />
während des Hausbesuchs ebenfalls anwesend sind, da sie zusätzliche<br />
Informationen geben können. Ergänzend kann ein Pflegetagebuch<br />
geführt werden, in dem sämtliche Hilfen mit den benötigten Zeiten<br />
dokumentierbar sind.<br />
Nach der Bedarfsermittlung erstellt die Pflegekasse in der Regel auf der<br />
Grundlage des Berichtes des Medizinischen Dienstes einen Bescheid<br />
über die Einstufung in eine Pflegestufe.<br />
Sollten Sie mit der bewilligten Pflegestufe nicht einverstanden sein<br />
oder wurde Ihr Antrag schriftlich von der Pflegekasse abgelehnt, dann<br />
können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie den<br />
Widerspruch begründen. Der Widerspruch ist für Sie kostenfrei. Nähere<br />
Informationen und Hilfen erhalten Sie bei den Beratungsstellen oder<br />
der Pflegekasse.<br />
61
62<br />
Gesundheit und Pflege<br />
5.2.1 Leistungsarten in der häuslichen Pflege<br />
Es gibt verschiedene Leistungsarten in der häuslichen Pflege. Die Auswahl<br />
zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung obliegt dem<br />
Versicherten, es sei denn, dass die Pflege durch Angehörige nicht<br />
sichergestellt ist. In diesem Fall kann die Geldleistung nicht gewählt<br />
werden.<br />
Geldleistung<br />
Diese Leistungsform empfiehlt sich, wenn die Pflege ausschließlich<br />
von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden übernommen wird. Der für<br />
die Pflegestufe maßgebliche Betrag wird dem Pflegebedürftigen monatlich<br />
ausgezahlt und soll für die Pflege verwendet werden.<br />
Pflegestufe 1 205 Euro<br />
Pflegestufe 2 410 Euro<br />
Pflegestufe 3 665 Euro<br />
Wichtig:<br />
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz § 37 sind Pflegebedürftige, die<br />
die sog. Geldleistung gewählt haben, gehalten, halbjährlich, in Pflegestufen<br />
I u. II sowie vierteljährlich in der Pflegestufe III, ein<br />
Pflegeberatungsgespräch<br />
abzurufen. Ziel ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu<br />
beraten sowie die Sicherstellung der Pflege festzustellen. Über das Pflegeberatungsgespräch<br />
wird ein Nachweis ausgestellt, der dem Pflegebedürftigen<br />
ausgehändigt wird und von diesem an die zuständige Pflegekasse<br />
weitergeleitet werden muss. Ohne einen solchen Nachweis sind<br />
die Pflegekassen berechtigt, die Zahlung des Pflegegeldes einzustellen<br />
bzw. zu kürzen.
Gesundheit und Pflege<br />
Sachleistung<br />
Wird die Pflege ausschließlich über einen zugelassenen Pflegedienst erbracht,<br />
erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Eventuell<br />
nicht verbrauchte Restbeträge werden nicht ausgezahlt und verbleiben<br />
bei der Pflegekasse.<br />
Pflegestufe 1 384 Euro<br />
Pflegestufe 2 921 Euro<br />
Pflegestufe 3 1432 Euro<br />
Pflegestufe 3a bis 1918 Euro (in Härtefällen)<br />
Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistungen)<br />
Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Pflege in Zusammenarbeit<br />
mit einem zugelassenen Pflegedienst leisten, werden die Leistungsansprüche<br />
anteilmäßig an Pflegedienst und Versicherten durch die<br />
Pflegekasse erstattet.<br />
Rechenbeispiel (Pflegestufe I):<br />
Maximaler Leistungsanspruch an Sachleistung 384 Euro<br />
Leistungsvergütung an den Pflegedienst z. B. - 288 Euro<br />
Differenz zum Leistungsanspruch 96 Euro<br />
96 Euro entsprechen 25% des Leistungsanspruchs an Sachleistungen.<br />
Es erfolgt eine Umrechnung dieser 25% auf die maximale Geldleistung<br />
der Pflegestufe I.<br />
25% der maximalen Geldleistung von 205 Euro betragen 51,25 Euro.<br />
Diese werden an den Versicherten für die Bezahlung der privaten<br />
Pflege von der Pflegekasse ausgezahlt.<br />
63
64<br />
Gesundheit und Pflege<br />
5.2.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt<br />
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wird die Geldleistung bis zur<br />
Dauer von sechs Wochen weitergezahlt. Für die Begleitung durch eine<br />
Pflegekraft, die in einem Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse steht,<br />
kann auch die Sachleistung beansprucht werden.<br />
Versicherte können bei einem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum<br />
(EWR) Geldleistung auch bei längerem Aufenthalt als sechs Wochen<br />
beziehen. Für Sachleistungen gelten besondere Bestimmungen.<br />
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse.<br />
5.2.3 Pflegevertretung<br />
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung einer Pflegeperson die den<br />
Pflegebedürftigen zwölf Monate vorher gepflegt hat, übernimmt die<br />
Pflegekasse für vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft im<br />
Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro pro Jahr. Bei einer Pflegevertretung<br />
durch Angehörige, bestehen besondere Bestimmungen.<br />
5.2.4 Pflegehilfsmittel<br />
Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen im Haushalt können<br />
von der Pflegekasse übernommen werden, wenn diese nicht von der<br />
Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern zu finanzieren sind. Die<br />
Hilfsmittel sollen der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen, Beschwerden<br />
des Pflegebedürftigen lindern oder diesem eine selbständige<br />
Lebensführung ermöglichen.<br />
Hinweis: Pflegebedürftige haben zu Pflegehilfsmitteln und technischen<br />
Hilfen eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt 10% des Abgabepreises,<br />
jedoch höchstens 26 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung von Zuzahlungen<br />
ist möglich.
Gesundheit und Pflege<br />
5.2.5 Soziale Sicherung der Pflegepersonen<br />
Pflegepersonen, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig<br />
sind, können durch die Pflegeversicherung eine eigenständige Absicherung<br />
ihrer <strong>Alter</strong>sversorgung, Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen<br />
und Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung erhalten.<br />
5.2.6 Leistungen in der stationären Pflege<br />
Tagespflege<br />
Je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit werden monatlich Aufwendungen<br />
in Höhe der Sachleistungen siehe oben übernommen.<br />
Kurzzeitpflege<br />
Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im<br />
Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr erbracht.<br />
Vollstationäre Pflege<br />
Seit 1. Juli 1996 erhalten auch Pflegebedürftige in Heimen monatlich<br />
Leistungen der Pflegeversicherung, abgestuft in drei Pflegestufen.<br />
Pflegestufe 1 1.023 Euro<br />
Pflegestufe 2 1.279 Euro<br />
Pflegestufe 3 1.432 Euro<br />
Pflegestufe 3a 1.918 Euro (in Härtefällen)<br />
5.2.7 Abrechnungssystem<br />
Die vertragliche Gestaltung hinsichtlich der Abrechnung ist in den jeweiligen<br />
Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen besteht<br />
derzeit das „Modulsystem“. Verschiedene Einzelleistungen werden in<br />
Modulen zusammengefasst und als solche verrechnet.<br />
Grundpflegerische Leistungen:<br />
Im Bereich der Grundpflege gibt es folgende Module:<br />
� Kleine Pflege z.B. Waschen der Füße<br />
� Große Pflege z.B. Ganzkörperwaschung<br />
65
Gesundheit und Pflege<br />
� Große erweiterte Pflege z.B. Baden<br />
� Hilfe bei Ausscheidungen<br />
� Betten und Lagern<br />
� Hilfe bei Mobilität<br />
� Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme<br />
� Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme<br />
� Hilfe bei Verlassen der Wohnung<br />
� Begleitung außerhalb der Wohnung<br />
Hauswirtschaftliche Leistungen:<br />
In diesem Bereich gibt es folgende Module:<br />
� Aufräumen der Wohnung<br />
� Reinigung der Wohnung<br />
� Grundreinigung der Wohnung<br />
� Einfache Mahlzeit zubereiten<br />
� Warme Mahlzeit zubereiten<br />
� Zwischenmahlzeit<br />
� Einkaufen<br />
� Wäschepflege<br />
� Bügeln<br />
� Bett ab- und beziehen<br />
� Beheizen der Wohnung<br />
Wenn Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht bewilligt<br />
werden oder nicht ausreichen um den Hilfebedarf zu decken und kein<br />
weiterer Kostenträger zur Verfügung steht, so ist es erforderlich den<br />
Hilfebedarf aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu finanzieren.<br />
Ist dies nicht möglich, so erfolgt eine Finanzierung der erforderlichen<br />
Hilfen durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Leistungen werden<br />
nach Prüfung des Sachverhaltes, frühestens ab dem Datum der Antragsstellung<br />
gewährt.<br />
Unter Umständen sind weitere Kostenträger gesetzlich verpflichtet Leistungen<br />
zu gewähren wie z B.: Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen,<br />
die Heilfürsorge, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen. 13<br />
13<br />
Textbeitrag Kapitel 5 bis 5.2: In Ahnlehnung an die Broschüre „Pflegeversicherung“ des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit. Überarbeitet von: Altenberatung der Hanauer<br />
Hilfezentrale, Stefan Schlett<br />
66
Gesundheit und Pflege<br />
Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse<br />
und bei:<br />
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.<br />
Seniorenberatung<br />
Herr Josef Rath Telefon (06181) 9 23 35-21<br />
Im Bangert 4, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 9 23 35-29<br />
E-Mail josef.rath@caritas-mkk.de<br />
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />
Spanisch und Russisch möglich.<br />
Sprechzeiten: Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Fachbereich für Soziale Dienste<br />
Beratung und wirtschaftliche Hilfen<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Vermittlung des Ansprechpartners im Stadtladen und Sozialportal<br />
und unter Telefon (06181) 295-433 und 295-282<br />
Sprechzeiten: (grundsätzlich Terminvereinbarung)<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 12.00 Uhr und Mi. 15.00 – 16.30 Uhr<br />
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />
Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2902-390<br />
E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />
67
68<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis Telefon (06181) 292-2434<br />
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 292-2460<br />
Leitstelle für ältere Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreis<br />
Frau Bärbel Gregor, Herr Heinrich Fieres, Frau Sandra Schüssler<br />
Gartenstr. 5-7, 36381 Schlüchtern<br />
Fax 0 66 61 / 9 70 61 95 Telefon 0 66 61 / 9 70 61 60<br />
E-Mail barbara.gregor@mkk.de<br />
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />
Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Sozialportal Rathaus Foyer<br />
Frau Heike Fey, Frau Ursula Maier, Frau Beatriz Rivera-Ramirez<br />
Telefon (06181) 295-726, 295-727, 295-728<br />
Fax 0 61 81 / 295-8020<br />
E-Mail sozialportal@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />
Sozialverband VdK, Ortsverband Hanau<br />
Herr Adam, Herr Lentz, Herr Lorenz Telefon (06181) 2 10 96<br />
Schlossplatz 2, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr Erstberatung kostenlos<br />
(am 3. Dienstag des Monats nur nach Vereinbarung)
Gesundheit und Pflege<br />
Stadtteilbüro Weststadt / Kesselstadt<br />
Burgallee 26, 63454 Hanau Telefon (06181) 5 07 18 78<br />
Fax 0 61 81 / 5 07 18 83<br />
E-Mail weststadtkreis@t-online.de<br />
Die Sprechzeiten nach Belegungsplan erfahren Sie telefonisch.<br />
Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 8 – 13 Uhr<br />
Weitere Informationen:<br />
Behindertenbeauftragte (alle Fragen zum Behindertenrecht)<br />
Frau Doris Peter, Herr Udo Lentz, Herr Wolfgang Lorenz<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau Raum 27<br />
Sprechzeiten:<br />
zweiter Dienstag im Monat 9.30-11.30 Uhr<br />
vierter Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr<br />
Telefon (06181) 295-846<br />
Bürgersprechstunde des Versorgungsamtes<br />
(Feststellungen und Ausstellung von Ausweisen für Behinderte nach<br />
dem Schwerbehindertengesetz)<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau Raum 27<br />
Erster Mittwoch im Monat 13.00 – 17.00 Uhr<br />
Wir empfehlen Ihnen sich telefonisch anzumelden, damit erforderliche<br />
Akten zur Verfügung stehen.<br />
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main<br />
-Außenstelle Gelnhausen-<br />
Hailerer Str. 24, 63571 Gelnhausen<br />
Telefon 0 60 51 / 485-0<br />
Fax 0 60 51 / 485-71<br />
69
5.3 Mobile Rehabilitation<br />
70<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Das Angebot mobiler Rehabilitation umfasst Krankengymnastik und<br />
Ergotherapie und wird vom behandelnden Arzt des Patienten verordnet<br />
und kann mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.<br />
(Allerdings ist die gesetzliche Zuzahlung zu beachten). Die Mitarbeiterinnen<br />
der mobilen Rehabilitation führen ausschließlich Hausbesuche<br />
durch.<br />
Ziel der Behandlungen ist es, eine Verbesserung bzw. eine Stabilisierung<br />
der durch die Erkrankung beeinträchtigten Funktionen zu erreichen.<br />
Hierzu zählt als unterstützende Maßnahme auch die Beratung zur<br />
Auswahl eines Hilfsmittels und dessen Einübung sowie eine Wohnraumanpassungsberaung.<br />
14<br />
Hanauer Hilfezentrale<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau Telefon (06181) 2 22 22<br />
Fax 0 61 81 / 2902-390<br />
E-Mail hilfezentrale@t-online.de<br />
Internet http://www.hilfezentrale.de<br />
5.4 Mahlzeitenangebote<br />
5.4.1 Essen auf Rädern<br />
Die Mahlzeitendienste sollen für ältere Menschen, denen das Einkaufen<br />
und Kochen zu beschwerlich ist, täglich eine warme Mahlzeit sicherstellen.<br />
Die Mahlzeiten werden entweder als Tiefkühlkost in Wochenrationen<br />
angeboten oder täglich erwärmt ausgeliefert. Hier bezuschussen<br />
der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau Mahlzeiten für Personen,<br />
deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.<br />
Informationen über Kosten und Zuschussmöglichkeiten erhalten<br />
Sie beim jeweiligen Träger. 15<br />
14 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises<br />
15 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises
Gesundheit und Pflege<br />
AHK Kremer GbR<br />
Frau Knauf Telefon 0 61 85 / 8 18 00<br />
Am Pflanzenrain 12, 63456 Hammersbach<br />
Fax 0 61 85 / 81 80 29<br />
E-Mail ahk-kremer@t-online.de<br />
Albert Günther Soziale Dienste<br />
Herr Grabenau Telefon (06181) 1 89 97 09<br />
Ulmenweg 11, 63452 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 18 36 75<br />
E-Mail günther-kranken-u.altenpflege@t-online.de<br />
Arbeiter-Samariter-Bund Großkrotzenburg<br />
Frau Schaak Telefon 0 61 86 / 77 77<br />
Schulstr. 9, 63538 Großkrotzenburg<br />
Fax 0 61 86 / 91 21 11<br />
E-Mail asb-ov-grossgrotzenburg@t-online.de<br />
Ev. Kirchenbezirk Am Limes / Großauheim<br />
Frau Christa Goede Telefon (06181) 5 36 66<br />
Theodor-Heuss-Str. 1, 63457 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 5 36 66<br />
E-Mail KirchenbezirkAmLimes@t-online.de<br />
Hanauer Hilfezentrale<br />
Frau Nachtigall Telefon (06181) 2 22 22<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 29 02 90<br />
E-Mail Nachtigall@Hilfezentrale.de<br />
Pflegezentrum Steinheim „Mainterrasse“ GmbH<br />
M.Maas Telefon (06181) 6 67 20<br />
Kirchstr. 4-6, 63456 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 6 67 21 11<br />
E-Mail mmaass1402@aol.com<br />
71
72<br />
Gesundheit und Pflege<br />
5.4.2 Mittagstische<br />
Stationäre Mittagstische bieten die Möglichkeit, das tägliche Mittagessen<br />
preisgünstig gemeinsam mit anderen Menschen einzunehmen.<br />
Über Kosten und Essenszeiten informieren die Träger unter den angegebenen<br />
Telefonnummern. Personen mit geringem Einkommen erhalten<br />
einen Zuschuss pro Mahlzeit vom Main-Kinzig-Kreis. Auch darüber<br />
erhalten Sie nähere Informationen vom Träger. 16<br />
Ausbildungsbistro<br />
Frau Gabriele Brenner Telefon (06181) 50 88 35<br />
Nussallee 29, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2 03 62<br />
Kathinka-Platzhoff-Stiftung<br />
-Diakoniezentrum-<br />
Frau Schein Telefon (06181) 25 90 62<br />
Französische Allee 12, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 25 90 75<br />
Lichtblick „Gesegnete Mahlzeit“<br />
Frau Pleß Telefon (06181) 95 29 50-12<br />
Alte Johanneskirche<br />
Johanneskirchplatz 1, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 95 29 50-17<br />
E-Mail Barbara.Pless@Lichtblick-in-Hanau<br />
Martin-Luther-Stiftung<br />
Frau Bunge Telefon (06181) 2902-126<br />
Martin-Luther-Anlage 8-12, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2902-150<br />
E-Mail inf@mls-hanau.de<br />
16 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises
Gesundheit und Pflege<br />
Stiftung Althanauer Hospital<br />
Altenwohnanlage „Anton-Calaminus-Haus“<br />
Herr Becker Telefon (06181) 295-653<br />
Lothringer Str. 13, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 295-631<br />
E-Mail frank.becker@hanau.de<br />
Wohnstift Hanau<br />
Frau Yvonne Lach Telefon (06181) 802-559<br />
Lortzingstr. 5, 63452 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 802-550<br />
5.5 Hausnotrufsysteme<br />
Das Hausnotrufsystem ermöglicht es, in Notfällen über einen einfachen<br />
Tastendruck am Zusatzgerät des Telefons oder über einen Funkfinger,<br />
der wie eine Kette am Hals getragen wird, ein Signal auszusenden und<br />
Hilfe herbeizuholen. Dadurch kann alten, kranken und behinderten<br />
Menschen der Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung erleichtert werden.<br />
Das Hausnotrufsystem ist als Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung<br />
anerkannt, die auch die Kosten übernimmt, sofern die Voraussetzungen<br />
vorliegen.<br />
Für Personen, die nicht pflegebedürftig sind, übernimmt der Main-<br />
Kinzig-Kreis die Kosten, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen<br />
nicht übersteigt. Hierüber informieren Sie die nachstehenden Anbieter.<br />
Außer den nachfolgend aufgeführten Trägern bieten auch einzelne<br />
ambulante Pflegedienste diese Dienstleistung an. 17<br />
17 Leitstelle für ältere Bürger des Main-Kinzig-Kreises<br />
73
74<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Hausnotrufsysteme werden angeboten von:<br />
Arbeiter-Samariter-Bund Großkrotzenburg<br />
Herr Kaufhold Telefon 0 61 86 / 77 77<br />
Schulstr. 9, 63538 Großkrotzenburg<br />
Fax 0 61 86 / 9121 11<br />
E-Mail asb-ov-grosskrotzenburg@t-online.de<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Hanau e.V.<br />
Frau Buchholz Telefon (06181) 1 06 14<br />
Feuerbachstr. 47-49, 63452 Hanau<br />
Fax 0 6181 / 10610<br />
E-Mail i.buchholz@kv-hanau.drk.de<br />
Johanniter-Unfallhilfe e.V.<br />
Kreisverband Main-Kinzig Telefon (06181) 9001-012<br />
Friedberger Str. 9, 63452 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 9001-099<br />
Postanschrift: Postfach 300340, 63090 Rodgau<br />
Leipold Lifeguard GmbH<br />
Herr Leipold Telefon 0 60 51 / 4 81 20<br />
Am Bornrain 16, 63589 Linsengericht<br />
Fax 0 60 51 / 48 12 41<br />
E-Mail notrufzentralet@t-online.de<br />
Malteser-Werke gGmbH<br />
Herr Frank Telefon 0 60 51 / 9293-60<br />
Zum Wartturm 15, 63571 Gelnhausen<br />
Fax 0 6051-9293-80<br />
E-Mail Thomas.Frank@maltanet.de
5.6 Gesetzliche Betreuung<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Volljährige Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, Demenz,<br />
geistiger oder körperlicher Behinderung hilfsbedürftig werden<br />
und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können,<br />
erhalten einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter (§ 1896 BGB).<br />
Zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören z. B. der Abschluss von<br />
Kauf- und Mietverträgen, medizinisch notwendige Behandlungen, die<br />
stationäre Unterbringung usw.<br />
Wenn das Vormundschaftsgericht nach Anhörung verschiedener Stellen<br />
die Einrichtung einer Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen<br />
für notwendig erachtet, sucht die Betreuungsbehörde einen geeigneten<br />
und bereiten Betreuer (z. B. ehren-amtlich Tätige aus dem<br />
Verwandten- oder Bekanntenkreis, dem Betreuungsverein oder hauptberuflich<br />
tätige Berufsbetreuer) und schlägt diese Person dem<br />
Vormundschaftsgericht zur Bestellung vor.<br />
Nach dem Gesetz darf ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt<br />
werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Diese Aufgabenkreise<br />
werden im Beschluss des Gerichtes angegeben. Die Betreuung wird auf<br />
maximal fünf Jahre befristet und nach einer Überprüfung aufgehoben<br />
oder verlängert.<br />
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen,<br />
wie es dessen Wohl entspricht und nach Möglichkeit hat er dessen<br />
Wünsche zu berücksichtigen. Der gesetzliche Betreuer unterliegt der<br />
Kontrolle durch das Gericht. 18<br />
Für die gesetzliche Betreuung im Altkreis Hanau ist zuständig:<br />
Amtsgericht Hanau<br />
Nußallee 17, 63450 Hanau Telefon (06181) 297-0<br />
18 Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath<br />
75
76<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Informationen zur gesetzlichen Betreuung erhalten Sie bei:<br />
Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.<br />
Frau Angelika Ulrich Telefon 0 61 84 / 5 47 15<br />
Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach<br />
Fax 0 61 84 / 95 34 89<br />
E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de<br />
Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde<br />
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau Telefon (06181) 292-2455<br />
Fax 0 61 81 / 292-2927<br />
5.7 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung<br />
Sie können Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalles,<br />
einer schweren Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen<br />
Kräfte im <strong>Alter</strong> Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.<br />
Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden,<br />
können folgende Vorsorgepapiere helfen:<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Sie ist eine privatrechtliche Willenserklärung. Hier gibt es keine gerichtliche<br />
Kontrolle, daher muss ein besonderes Vertrauensverhältnis zu<br />
der beauftragten Person bestehen. Meistens handelt es sich um enge<br />
Verwandte oder gute Freunde. Da der Geschäfts- oder Vertragspartner<br />
die Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren muss, ist zu empfehlen, dass<br />
sie individuell gestaltet ist und beglaubigt oder beurkundet wird, um die<br />
Akzeptanz zu erhöhen. Bedingung ist, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig<br />
ist und der Bevollmächtigte mit der Aufgabe einverstanden<br />
ist. Es ist möglich, einer Person eine Generalvollmacht zu erteilen oder<br />
verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen.
Gesundheit und Pflege<br />
Betreuungsverfügung<br />
In der Betreuungsverfügung werden Wünsche für den Betreuungsfall<br />
niedergeschrieben, die Betreuungsperson genannt und Handlungsanweisungen<br />
für diese gegeben. Sie muss nicht beurkundet werden. Die<br />
Betreuungsverfügung wird beim Vormundschaftsgericht hinterlegt.<br />
Bevor sie in Kraft tritt, wird das Betreuungsverfahren eingeleitet und<br />
der Richter und ein Arzt werden prüfen, ob die Betreuung notwendig<br />
ist und für welche Bereiche sie gelten soll. Der Richter und der Betreuer<br />
müssen die Betreuungsverfügung im Verfahren und bei der<br />
Durchführung der Betreuung beachten. Der Betreuer kann nur mit<br />
Gerichtsbeschluss handeln. Er unterliegt dem Betreuungsgesetz und<br />
wird vom Gericht kontrolliert.<br />
Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung bietet für den behandelnden Arzt eine wichtige<br />
Entscheidungshilfe, wenn der Patient in einen Zustand gerät, in welchem<br />
es seine Urteil- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren<br />
hat. In der Regel gibt er an, dass auf Maßnahmen verzichtet wird,<br />
die nur noch eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden.<br />
Allerdings kann einem Wunsch auf aktive Sterbehilfe nicht entsprochen<br />
werden. Ist der Arzt der Meinung, dass die Patientenverfügung nicht<br />
dem aktuellen mutmaßlichen Willen entspricht, so ist er nicht an die<br />
Patientenverfügung gebunden.<br />
Um hier mehr Sicherheit zu erhalten, ist zu empfehlen, dass mit dem<br />
Hausarzt die Patientenverfügung besprochen wird und möglichst auch<br />
vertraute Personen, insbesondere der Vollmachtnehmer, bei der Abfassung<br />
einbezogen werden. Auch sollte die Patientenverfügung möglichst<br />
aktuell sein. Dies kann zum Beispiel jährlich oder durch eine erneute<br />
Unterschrift mit Datumsangabe vor einem Krankenhausaufenthalt geschehen.<br />
Sinnvoll ist es, individuelle Wünsche anzugeben, wie die Hinzuziehung<br />
eines ambulanten Hospizdienstes oder die Durchführung<br />
einer konsequenten Schmerztherapie, um nicht am Ende des Lebens<br />
unnötig leiden zu müssen. Der Meinungsbildungsprozess und die<br />
persönlichen Überzeugungen sollten nachvollziehbar beschrieben sein.<br />
77
78<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Häufig wird die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht oder<br />
der Betreuungsverfügung kombiniert und der Vollmachtnehmer oder<br />
der Betreuer beauftragt zu kontrollieren, ob der Arzt die Wünsche des<br />
Patienten respektiert. 19<br />
Informationen und Musterformulare:<br />
Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde<br />
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau Telefon (06181) 292-2455<br />
Fax 0 61 81 / 292-2927<br />
Betreuungsverein Main-Kinzig e.V.<br />
Am Altenzentrum, 63517 Rodenbach Telefon 0 61 84 / 5 47 15<br />
Fax 0 61 81 / 95 34 89<br />
E-Mail betreuungsverein-mkk@t-online.de<br />
Arbeitsgemeinschaft Hospiz<br />
Frau Olbrich Telefon (06181) 9 23 35-31<br />
Altstr. 24, 63450 Hanau<br />
Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />
Frau Barbara Heddendorp Telefon (06181) 295-292<br />
Herr Klaus von der Emden Telefon (06181) 295-557<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 294-631<br />
E-Mail seniorenbüro@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
19 Textbeitrag: Seniorenberatung der Caritas, Josef Rath
Freizeit<br />
Nach dem Ausstieg aus dem Arbeitsleben haben Sie Zeit, bestehende<br />
Interessen zu intensivieren oder neue zu entwickeln. Sie können sich<br />
bestehenden Gruppen in Ihrer näheren Umgebung anschließen oder<br />
neue Initiativen gründen. Sie haben die Möglichkeit sich auf alte künstlerische<br />
oder handwerkliche Fähigkeiten zu besinnen, berufliche Fertigkeiten<br />
als Hobby oder Hilfeleistung für andere Menschen weiter auszuführen.<br />
6.1 Ehrenamtliches Engagement<br />
Ihre (Lebens)erfahrung und Ihr Wissen sind gefragt. Möchten Sie Ihre<br />
Kenntnisse für andere Menschen und Organisationen in Hanau einsetzen?<br />
Sie können entscheiden ob Sie einmal wöchentlich, zweimal im<br />
Monat oder eine Woche im Jahr tätig sein möchten.<br />
Es gibt viele Möglichkeiten z. B.:<br />
� Kindern vorlesen, oder mit ihnen spielen und handwerken<br />
� mithelfen, die Arbeit in einem Museum lebendiger gestalten<br />
� für Natur und Tiere aktiv werden<br />
� Organisationen, die sich für hilfsbedürftige Menschen<br />
einsetzen, in ihrer Arbeit unterstützen<br />
� Hilfstransporte ins Ausland vorbereiten oder begleiten<br />
� Jugendgruppen leiten<br />
� die Angebote des <strong>Seniorenbüros</strong> mitgestalten<br />
Freiwilligen Agentur Hanau<br />
Frau Fuchs, Frau Dunkel Telefon (06181) 295-1653<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 295-1797<br />
E-Mail freiwilligenagentur@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
79
80<br />
Freizeit<br />
Seniorenbüro der Stadt Hanau<br />
Frau Barbara Heddendorp Telefon (06181) 295-292<br />
Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 294-631<br />
E-Mail seniorenbüro@hanau.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. Mi. Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Mi. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
6.2 Bildung und Weiterbildung<br />
Im Bereich Bildung und Weiterbildung gibt es eine Reihe von Angeboten,<br />
die sich speziell an die Interessen älterer Menschen richten. Vielleicht<br />
möchten Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern, Theaterveranstaltungen<br />
besuchen, gemeinsam Bücher lesen oder ein Buch schreiben,<br />
ein Studium beginnen und Menschen an Ihren Erfahrungen teilhaben<br />
lassen.<br />
Spezielle Angebote in Hanau finden Sie z. B. bei: Arbeiterwohlfahrt,<br />
Kath. Familienbildungsstätte, Kirchengemeinden, Moscheen, Seniorenbüro<br />
der Stadt Hanau, Senioren Union, Stadtteilzentrum Süd-Ost, Vereinen,<br />
Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, usw. (siehe Informationen<br />
am Ende des Kapitels).<br />
Informationen zum Studium erhalten Sie bei:<br />
Universität des 3. Lebensalters<br />
an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt<br />
Robert-Mayer-Str. 5 (Turm, Ecke Senckenberganlage)<br />
3. Stock, Raum 330 Telefon 0 69 / 798-2 30 84<br />
Fax 0 69 / 798-2 89 75<br />
E-Mail u3l@em.uni-frankfurt.de<br />
Sprechzeiten: Mo. 10.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr<br />
Di. – Do. 9.30 – 12.00 Uhr
Freizeit<br />
Lesen<br />
Lesestoff in reichhaltiger Auswahl finden Sie kostenlos in der Stadtbibliothek.<br />
Das gleiche gilt für Kassetten, Videos und Spiele.<br />
Zunehmend gibt es dort auch Literatur verschiedenster Länder in ihrer<br />
Muttersprache. Manchmal werden hier auch Lesungen angeboten, hier<br />
können Sie sich einen Autor oder eine Autorin direkt anhören. Hin und<br />
wieder gibt es zweisprachige Lesungen. Achten Sie auf Ankündigungen<br />
in der Zeitung, auf Handzetteln, Plakaten usw.<br />
Stadtbibliothek Hanau<br />
Schlossplatz 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 295-914<br />
Öffnungszeiten:<br />
Di. Mi. Do. Fr. 10.30 – 18.00 Uhr<br />
Sa. 10.30 – 13.00 Uhr<br />
Stadtteilbibliothek Grossauheim<br />
Alte Langgasse 9, 63457 Hanau Telefon (06181) 5 29 29<br />
Öffnungszeiten:<br />
Di. Mi. Fr. 15.00 – 18.00 Uhr<br />
Do. 10.30 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr<br />
6.3 Sport und Gesundheit<br />
Gesundheit ist ein wichtiger Aspekt des <strong>Alter</strong>s. Es gibt ein umfassendes<br />
Angebot an Kursen für Seniorinnen und Senioren zur sportlichen Betätigung<br />
z. B. Rückenschule, Gymnastik, Walken, Yoga, Entspannungstechniken,<br />
Wassergymnastik und vieles mehr. Sie können auch an<br />
Tanzveranstaltungen oder geführten Wanderungen und Fahrradtouren<br />
für Senioren teilnehmen.<br />
Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen zu den Themen<br />
Ernährung und Gesundheit angeboten, z. B. Kochkurse für cholesterinarme<br />
Speisen, Ernährungsprogramme für Menschen mit Diabetes,<br />
Vorträge über Schlafstörungen und andere gesundheitliche Probleme.<br />
81
82<br />
Freizeit<br />
In Hanau bieten eine Vielzahl von Organisationen Veranstaltungen zu<br />
den Themen Sport und Gesundheit an z. B.: DRK, Fachbereich Sport<br />
und Kultur der Stadt Hanau, Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden,<br />
Seniorenbüro der Stadt Hanau, Vereine, Volkshochschulen, usw.<br />
(siehe Informationen am Ende des Kapitels).<br />
6.4 Orte der Begegnung<br />
Seniorenreisen<br />
Reisen in der Gruppe ermöglicht Ihnen nicht nur Ihr Wissen über<br />
Städte, Länder und andere Kulturen zu erweitern, sondern bietet auch<br />
die Gelegenheit bestehende Kontakte zu intensivieren, neue aufzubauen<br />
und Freundschaften zu schließen. Einige Seniorenreisen beinhalten<br />
auch das Angebot der medizinischen Betreuung.<br />
Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit der<br />
finanziellen Unterstützung.<br />
Eine Reihe interessanter Ausflüge und Reisen finden Sie z. B. bei:<br />
Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, DRK, Ehrenamtliche<br />
Seniorenbetreuung, Kirchengemeinden, Seniorenbüro der<br />
Stadt Hanau, Senioren Union, SPD 60 plus, VdK, Vereinen, Volkshochschulen,<br />
usw. (siehe Informationen am Ende des Kapitels).<br />
Treffpunkte, Clubs und Vereine<br />
Für alle Seniorinnen und Senioren die in Hanau Möglichkeiten suchen<br />
Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und gesellig beisammen<br />
zu sein, bieten sich viele Gelegenheiten. Informieren Sie sich bei:<br />
Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, DRK, Kirchengemeinden,<br />
Moscheen, Seniorenbüro der Stadt Hanau, Seniorenclubs,<br />
Senioreninitiative Großauheim, Senioren Union, SPD 60 plus, Stadtteilzentrum<br />
Süd-Ost, VdK, Vereinen, usw. (siehe Informationen am<br />
Ende des Kapitels).
Freizeit<br />
Viele Migranten haben inzwischen eigene Vereine gegründet. Dazu<br />
gehören unter anderem kulturelle, religiöse, politische, nationalitätenspezifische<br />
oder deutsch-ausländische Vereine, Freundschafts- und<br />
Sportvereine. In Hanau sind die unterschiedlichsten Vereine aktiv und<br />
bieten Orte der Begegnung an (siehe Informationen am Ende des<br />
Kapitels).<br />
Vielleicht wollen Sie auch lieber eine eigene Gruppe oder einen eigenen<br />
Verein gründen. Vielleicht gibt es in Ihrer Umgebung noch weitere<br />
ältere Menschen aus ihrem Heimatland, die dies auch wünschen.<br />
Möglicherweise gibt es sogar finanzielle Mittel.<br />
Informationen:<br />
Geschäftsstelle des Ausländerbeirates<br />
Herr Wolfgang Schwab Telefon (06181) 295-578<br />
Frau Hülya Yadigar Telefon (06181) 295-779<br />
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 295-797<br />
E-Mail Wolfgang.Schwab@hanau.de<br />
Die meisten Vereine finden Sie im Vereinsregister der Stadt Hanau.<br />
Dieses erhalten Sie im Stadtladen und in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten<br />
siehe Kapitel 11) oder im Internet unter www.hanau.de.<br />
Weitere Adressen finden Sie im Telefonbuch, im Seniorenwegweiser<br />
der Stadt Hanau und im Seniorenwegweiser des Main-Kinzig-Kreises.<br />
Aktuelle Angebote erfahren Sie aus den Programmen der Einrichtungen,<br />
Handzetteln, Plakaten und aus der Tagespresse. 20<br />
20<br />
Textbeitrag zum Thema Freizeit: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere<br />
Migranten und Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau,<br />
Gertrud Körner, Geschäftsstelle des Ausländerbeirat, Wolfgang Schwab und Stadtteilzentrum<br />
Süd-Ost, Selim Karanlik<br />
83
Sicherheit<br />
Mit Unterstützung des Main-Kinzig-Kreises entwickelten Fachleute der<br />
Polizei ein spezielles Angebot zu Ihrer persönlichen Sicherheit. Anlass<br />
ist die Tatsache, dass das Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung<br />
enorm gestiegen ist. Dies gilt insbesondere für Seniorinnen und Senioren.<br />
Häufig ist die Angst so groß, dass die Wohnung nur noch für die<br />
notwendigsten Erledigungen verlassen wird.<br />
Eine fatale Entwicklung, denn:<br />
Angst macht einsam, besonders im <strong>Alter</strong>!<br />
Um dieser Entwicklung vorzubeugen und ihr entgegenzutreten, wurden<br />
von den Fachleuten der Polizei Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater<br />
für Seniorinnen und Senioren ausgebildet.<br />
Insgesamt gibt es im Main-Kinzig-Kreis zurzeit 16 Frauen und Männer,<br />
die Ihnen zum Thema Sicherheit gerne mit Rat und Tat zur Seite<br />
stehen.<br />
Die Sicherheitsberater bieten:<br />
Kostenlose Beratungen, Vorträge oder Vortragsreihen zu den Themen:<br />
� Vorbeugungs- und Verhaltenshinweise bei Diebstahl,<br />
Einbruch, Betrug und Raub<br />
� Vorbeugende Maßnahmen bei Unfallentwicklung und<br />
Unfallgefahr im Straßenverkehr<br />
� Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Polizei<br />
Die Sicherheitsberater wollen:<br />
� Ihre Hilfe zur Selbsthilfe aktivieren,<br />
� Ihr Sicherheitsgefühl stärken,<br />
� Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der<br />
Sicherheit vermitteln. 21<br />
21<br />
Textbeitrag: In Anlehnung an den Flyer „Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren“<br />
des Polizeipräsidiums Südosthessen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud<br />
Körner<br />
84
Informationen:<br />
Sicherheit<br />
Polizei Hessen -Polizeipräsidium Südosthessen-<br />
Polizeiladen Offenbach<br />
Herrn Horst Reuel Telefon 0 69 / 80 98 12 32<br />
Wilhelmsplatz, 63065 Offenbach a.M.<br />
E-Mail poladen-ppsoh@t-online.de<br />
Sicherheitsberater im Raum Hanau:<br />
Herr Ludwig Gaul Telefon (06181) 3 23 87<br />
Frau Karin Schmidt Telefon (06181) 8 43 88<br />
Frau Ingrid Bernath Telefon (06181) 7 34 31<br />
Hanauer Hilfe<br />
Beratung für Opfer und Zeugen<br />
Frau Edith Domokosch-Jeske Telefon (06181) 2 48 71<br />
Frau Elke Wolf Telefon (06181) 2 20 26<br />
Salzstr. 11, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2 48 75<br />
E-Mail Hanauer-Hilfe@gmx.de<br />
Sprechzeiten: Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Mo. 15.00 – 17.00 Uhr<br />
Do. 17.00 – 18.30 Uhr<br />
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />
hinterlassen. Die Mitarbeiterinnen rufen Sie umgehend<br />
zurück.<br />
Weißer Ring<br />
Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien<br />
Herrn Horst Diehl Telefon (06181) 5 27 30<br />
Paul-Gerhardt-Str. 27a, 63457 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 5 68 05<br />
Beratung nach Vereinbarung<br />
85
86<br />
Erben und Vererben<br />
Niemand macht sich gerne Gedanken über das Sterben und den eigenen<br />
Tod.<br />
Dennoch ist es für jeden, alt oder jung, wichtig darüber nachzudenken,<br />
was mit dem eigenen Besitz oder Vermögen im Todesfall geschieht.<br />
Das deutsche Erbrecht ist in über 400 Paragraphen des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches geregelt. Wir verzichten deshalb auf jede verkürzte Form<br />
der inhaltlichen Darstellung. Wir möchten Sie lediglich auf den Grundsatz<br />
dieses Gesetzes hinweisen, der vorsieht, dass der letzte Wille des<br />
Verstorbenen befolgt werden soll. Dies geht aber nur, wenn ein Testament<br />
gemacht wurde.<br />
Allerdings gelten für bestimmte Personengruppen<br />
� wie der/die Ehepartner/in<br />
� die eigenen Kinder<br />
� unter Umständen Enkelkinder<br />
� eigene Eltern oder Geschwister<br />
Pflichtanteile, die auch bei einem Testament beansprucht werden<br />
können.<br />
Wenn es kein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer wie<br />
viel erbt.<br />
Testament<br />
Testamente können in unterschiedlicher Form gemacht werden:<br />
1. Sie können ein privates, das heißt ein eigenhändig geschriebenes<br />
Testament verfassen. Das private Testament birgt allerdings<br />
immer die Gefahr, dass es fehlerhaft, widersprüchlich oder unklar<br />
ist. Erbstreitigkeiten können dann die Folge sein. Deshalb<br />
empfiehlt es sich auf jeden Fall, auch bei einem privaten Testament<br />
den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen.
Erben und Vererben<br />
2. Sie können ein öffentliches Testament machen. Dieses wird<br />
von einem Notar verfasst und dann beim Nachlassgericht ihrer<br />
Stadt oder Gemeinde hinterlegt. Damit werden alle Unklarheiten<br />
ausgeschlossen, das Testament kann nicht verloren gehen<br />
und das Verfahren dauert im Erbfall nicht so lange.<br />
3. Sofern Sie Vermögen oder Grundbesitz in Ihrem Heimatland<br />
haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat ein Testament<br />
fertigen und hinterlegen lassen.<br />
Wichtig: Nach dem deutschen internationalen Privatrecht wird<br />
ein Ausländer, der seinen Wohnsitz zur Zeit seines<br />
Todes in Deutschland hatte, nach den Gesetzen des<br />
Staates beerbt, dem er zur Zeit seines Todes angehörte.<br />
Besitzen Sie also nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, muss die Form<br />
des Testamentes im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Das anzuwendende<br />
Recht ist in zwischenstaatlichen Übereinkommen geregelt.<br />
Wir empfehlen deshalb:<br />
Lassen Sie sich bei Eintritt eines Erbfalles oder bei der Abfassung<br />
eines Testamentes helfen. Privatrechtliche und internationalprivatrechtliche<br />
Fragen und Problemstellungen bedürfen juristischer Hilfe<br />
und Beratung. 22<br />
22 Textbeitrag: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und Migrantinnen<br />
der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner<br />
87
88<br />
Sterben und Bestatten<br />
Den Wunsch, in menschlicher Geborgenheit, in einer vertrauten Umgebung<br />
und weitgehend ohne Schmerzen sterben zu können teilen viele<br />
Menschen. In dieser schwierigen Lebensphase brauchen Schwerkranke,<br />
Sterbende und ihre Angehörigen Begleitung und Zuwendung. Diese<br />
Bedürfnisse greift die Hospizbewegung auf und bietet bei regelmäßigen<br />
Besuchen eine Begleitung durch Dasein und Zuhören, vor allem das<br />
Gespräch über Ängste, Trauer, Zweifel und Hoffnung. 23<br />
9.1 Sterbebegleitung<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) in Hanau, die sich die Förderung<br />
des Hospizgedankens zum Ziel gesetzt hat, bietet ehrenamtliche,<br />
ambulante Begleitung. Die ausgebildeten Hospizhelferinnen und -helfer<br />
richten ihre Hilfen nach den Bedürfnissen des Einzelfalls und leisten<br />
diese diskret und kostenlos.<br />
Mögliche Hilfen können z. B. sein:<br />
� regelmäßige Besuche beim Schwerkranken<br />
� Vermittlung von sonstigen Hilfen und Diensten, die dem<br />
Schwerkranken das Leben leichter machen<br />
� Sitzwachen in der Nacht in kritischen Phasen<br />
� Betreuung der Kranken zur Entlastung von pflegenden<br />
Angehörigen, wenn diese Besorgungen zu erledigen haben<br />
oder Kraft schöpfen müssen<br />
� Offenheit auch für spirituelle Gespräche<br />
� Begleitung in der ersten Zeit der Trauer<br />
Die Arbeitsgemeinschaft bietet ihre Hilfe als Ergänzung zu anderen<br />
Diensten, insbesondere der Pflegedienste, an.<br />
Jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger kann sich an die AGH wenden,<br />
unabhängig von Konfession, Geschlecht, <strong>Alter</strong>, Herkunft und Art der<br />
Krankheit. 24<br />
23 Textbeitrag: In Ahnlehnung an den Flyer „Wegbegleitung in schwerer Krankheit“ der<br />
Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) Überarbeitet von: Seniorenbüro, Gertrud Körner<br />
24 siehe oben
Sterben und Bestatten<br />
Arbeitsgemeinschaft Hospiz<br />
Frau Olbrich Telefon (06181) 9 23 35-31<br />
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.<br />
Seniorenberatung<br />
Herr Josef Rath Telefon (06181) 9 23 35-21<br />
Im Bangert 4, 63450 Hanau Fax: 0 61 81 / 9 23 35-29<br />
E-Mail josef.rath@caritas-mkk.de<br />
Sprechzeiten: Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Auf Wunsch ist Beratung in Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Englisch,<br />
Spanisch und Russisch möglich.<br />
9.2 Bestatten<br />
"Die Art, wie Verstorbene zur letzten Ruhe geleitet werden, soll noch<br />
einmal die Liebe und Achtung widerspiegeln, die ihnen im Leben entgegengebracht<br />
wurden."<br />
Bei Eintritt eines Sterbefalls denkt die Familie verständlicherweise<br />
nicht sofort an die formal notwendigen Schritte, die zu tun sind -<br />
Kummer und Schmerz über den Verlust eines Menschen ist die<br />
normalste Reaktion. Ratlosigkeit ist meist die Folge.<br />
Sicher wollen Sie sich nicht auf einen Trauerfall vorbereiten. Trotzdem<br />
ist es gut zu wissen, was - eventuell - zu veranlassen ist.<br />
9.2.1 Notwendige Schritte bei einem Trauerfall<br />
� Bei einem Sterbefall zu Hause ist von den Angehörigen ein Arzt<br />
zu rufen, der den Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im<br />
Krankenhaus oder Altenheim ist der Totenschein dort abzuholen.<br />
Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen ist die Freigabe des<br />
Verstorbenen bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.<br />
89
90<br />
Sterben und Bestatten<br />
� Der Sterbefall ist dem Einwohnermeldeamt zu melden.<br />
� Die Sterbeurkunde ist vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen<br />
zu lassen.<br />
� Lebens- und Unfallversicherung, sowie Rentenversicherungsträger<br />
sind umgehend zu informieren.<br />
� Das zuständige Konsulat muss benachrichtigt werden.<br />
Sie müssen den Bestattungsort bestimmen. Art und Ort der Bestattung<br />
richten sich in erster Linie nach dem Wunsch des Verstorbenen. Liegt<br />
kein Wunsch des Verstorbenen vor, entscheiden die Hinterbliebenen.<br />
Soll der Verstorbene in seinem Wohnort bestattet werden, muss eine<br />
Grabstelle beim Friedhofsamt beantragt werden.<br />
Bei Migrantinnen und Migranten wird oft der ursprüngliche Heimatort<br />
gewählt. Dies ist mit einer Überführung und den dazugehörigen Formalitäten<br />
verbunden. Es ist daher ratsam, Beerdigungsinstitute zu wählen,<br />
die darin Erfahrungen haben.<br />
Sie müssen die Bestattungsart festlegen.<br />
Es werden vier Bestattungsarten unterschieden: Erdbestattung, Feuerbestattung,<br />
Seebestattung und anonyme Bestattung.<br />
Die Berechtigung, alle notwendigen Schritte einzuleiten haben die<br />
nächsten Angehörigen in der Reihenfolge: Ehegatte, Kinder oder<br />
deren Ehegatten, Enkel, nähere Verwandte und Verlobte. Eine umfassende<br />
organisatorische Unterstützung in einem Trauerfall erhalten Sie<br />
durch die professionelle Hilfe der Bestattungsinstitute. Diese erledigen<br />
in der Regel alle Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen.<br />
Notwendige Unterlagen des Verstorbenen<br />
� bei Ledigen: Geburtsurkunde und Reisepass / Personalausweis<br />
� bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch),<br />
Reisepass<br />
� bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw.<br />
Geburtsurkunde sowie Reisepass<br />
� bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde, Reisepass
Sterben und Bestatten<br />
9.2.2 Bestattungen im Ausland (Überführungen)<br />
Prinzipiell haben alle Bestattungsinstitute in Deutschland die Möglichkeit,<br />
Überführungen in das Ausland mit den dazugehörigen Formalitäten<br />
vorzunehmen.<br />
Der Beruf des Bestatters gehört in Deutschland zu den anerkannten<br />
Ausbildungsberufen des Handwerks. Sie können sich deshalb vertrauensvoll<br />
an jedes Bestattungsinstitut wenden. Allerdings sind erfahrungsgemäß<br />
die Preisunterschiede bei Überführungen zu berücksichtigen.<br />
Daher empfiehlt es sich, bei den Konsulaten oder Beratungsstellen<br />
nach spezialisierten Unternehmen zu fragen.<br />
Zu den Notwendigkeiten einer Überführung gehören:<br />
� Beantragung eines Leichenpasses beim zuständigen<br />
Ordnungsamt,<br />
� Kontaktaufnahme zum Konsulat des Landes, in das der<br />
Verstorbene überführt werden soll,<br />
� Beurkundung durch das Konsulat.<br />
Was Sie bei Überführungen berücksichtigen sollten:<br />
In der Regel werden Überführungen ins Ausland per Flugzeug durchgeführt.<br />
Anschließend erfolgt die Beerdigung im Heimatland. Beim<br />
Transport können aber durchaus Verzögerungen entstehen. Zum Beispiel<br />
könnte ausgerechnet dieser Flug später oder gar nicht starten. Sie<br />
haben in diesem Fall keine Regressansprüche! Sie sollten deshalb eine<br />
mögliche Verzögerung bei der zeitlichen Planung der Beisetzung im<br />
Heimatland berücksichtigen. Planen Sie genug Zeit zwischen Flug und<br />
Beerdigungstermin.<br />
9.2.3 Islamische Bestattungen<br />
Entsprechend den Empfehlungen des Fiqh-Rates der Islamischen Religionsgemeinschaft<br />
Hessen (IRH) unterliegt die Bestattung verstorbener<br />
Muslime nach islamischer Lehre festgelegten rituellen Bestimmungen:<br />
� rituelle Ganzwaschung des Verstorbenen, durchgeführt von<br />
einem Muslim des gleichen Geschlechts<br />
91
92<br />
Sterben und Bestatten<br />
� rituelles Bedecken des Verstorbenen mit speziellen<br />
Leichentüchern,<br />
� rituelles Totengebet (Salat-ul-Dschanaza), unmittelbar vor der<br />
Beerdigung,<br />
� Beerdigung des Verstorbenen zum nächstmöglichen Zeitpunkt,<br />
� Maße des Grabes: Tiefe: mind. halbe Menschenlänge<br />
Länge: mind. volle Menschenlänge<br />
Breite: ca. eine Menschenbreite<br />
(zusätzlich eine Nische in Richtung<br />
Mekka)<br />
� Lagerung des Verstorbenen im Grab: rechte Seite, mit Gesicht<br />
nach Mekka. In Deutschland Richtung Süd-Osten.<br />
� Verstorbener wird nur mit Leichentüchern bedeckt (ohne Sarg<br />
oder sonstige Behältnisse). Quelle: IRH<br />
Auf dem Hanauer Hauptfriedhof wurde im Jahr 2001 ein separates<br />
Gräberfeld für Muslime ausgewiesen. Eine Beisetzung ohne Sarg ist<br />
laut Friedhofsverwaltung jedoch nicht möglich.<br />
Informationen zum Thema „Islamische Bestattungen“ erhalten Sie<br />
bei:<br />
Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau<br />
Birkenhainer Str. 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 39 91 16<br />
Muslimischer Arbeitskreis Hanau (MAH)<br />
Behlül Yilmaz Telefon 01 73 / 3 11 34 67<br />
E-Mail: mah@my-muslim.de<br />
(Türkisch)Islamischer Verein e.V.<br />
Gärtnerstr. 30, 63450 Hanau Telefon / Fax (06181) 25 15 88<br />
DITIB Moschee<br />
Leipziger Str. 30, 63450 Hanau Telefon (06181) 3 78 80<br />
(Türkisch) Islamischer Kulturverein Hanau<br />
Lamboystr. 6, 63450 Hanau Telefon (06181) 1 37 59
Sterben und Bestatten<br />
(Arabisch) Islamischer Arbeiterverein e.V.<br />
Industrieweg 3, 63450 Hanau Telefon (06181) 3 97 93<br />
Bosnischer Verein Hanau<br />
Sandeldamm 30, 63450 Hanau Telefon (06181) 18 14 05<br />
(Arabisch) Islamisches Informations- und Jugendzentrum<br />
Sandeldamm 30, 63450 Hanau Telefon (06181) 1 80 14 35<br />
Mobil: 0175-1 94 71 18<br />
Tunesisch-Deutscher Kulturverein<br />
Kopernikusstr. 45, 63450 Hanau Telefon (06181) 25 68 17<br />
Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH)<br />
Postfach 160123, 60064 Frankfurt / M Telefon 06 41 / 94 82-183<br />
E-Mail: info@irh-info.de<br />
Der Inhalt des Kapitels „Islamische Bestattungen“ wurde in Zusammenarbeit<br />
mit dem Muslimischen Arbeitskreis Hanau (MAH) erstellt.<br />
9.2.4 Bestattungskosten<br />
Zu den wesentlichen Kostenfaktoren einer Bestattung gehören:<br />
� Kosten für den Bestatter z. B. Sarg, Auskleidung des Sarges,<br />
Sterbewäsche, Leichentuch, Überführungskosten,<br />
� Kommunale Gebühren für eine Grabstätte, Nutzung der<br />
Friedhofseinrichtung,<br />
� Grabgestaltungskosten z. B. Grabstein,<br />
� Private Ausgaben für Trauerbriefe, Inserate, Trauerfeier.<br />
Beispiele:<br />
Die Gesamtkosten einer einfachen Bestattung umfassen ca. 2.500 €<br />
(einfaches Reihengrab) bis ca. 5.000 € (Doppelgrab). Die Kosten einer<br />
Einbalsamierung liegen bei ca. 250 € und eine Flugüberführung z. B.<br />
Frankfurt-Istanbul ca. 2.000 € (Stand Herbst 2003).<br />
93
Sterben und Bestatten<br />
Hinweis: Es empfiehlt sich aufgrund der Ausgabenhöhe für den<br />
Trauerfall Vorsorge zu treffen. Eine entsprechende<br />
Sterbeversicherung kann die Kosten der z. B.<br />
Waschung, Flugüberführung mit Begleitung und<br />
Bestattung abdecken.<br />
Das Sterbegeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
soll es ab 2004 nicht mehr geben. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Wenn Sie als Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten<br />
zu tragen, können Sie beim Sozialhilfeträger einen Antrag auf einmalige<br />
Leistungen stellen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten<br />
für eine einfache Bestattung im Inland. 25<br />
Informationen:<br />
Friedhofsverwaltung der Stadt Hanau<br />
Birkenhainer Str. 2, 63450 Hanau Telefon (06181) 39 91 16<br />
Hanauer Hilfezentrale Altenberatung<br />
Herr Stefan Schlett Telefon (06181) 2902-376<br />
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 2902-390<br />
E-Mail schlett@hilfezentrale.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Di. 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (auch Hausbesuche)<br />
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />
Herr Ertugrul Özogul Telefon / Fax (06181) 25 92 92<br />
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />
Sprechzeiten: Mo. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
nur telefonische Beratung Do. 14.00 – 17.00 Uhr<br />
25<br />
Textbeitrag: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und Migrantinnen<br />
der Stadt Essen. Überarbeitet von: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner und<br />
Ausländerbeirat der Stadt Hanau, Vorsitzender, Muharrem Caglayan<br />
94
Türkischsprachige Fachkräfte in Hanau<br />
Ausländerbeauftragte des Polizeipräsidiums Südosthessen<br />
Dipl. Sozialarbeiterin Frau Semra Kamaci Telefon (06181) 10 02 36<br />
Am Freiheitsplatz 4, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 10 02 39<br />
E-Mail semra.kamaci@gmx.de<br />
Ausländerbeirat<br />
Sozialberaterin Frau Hülya Yadigar Telefon (06181) 295-779<br />
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 295-797<br />
E-Mail auslaenderbeirat@hanau.de<br />
Gesundheitsamt<br />
Sachbearbeiterin Frau Nursel Özkan Telefon (06181) 292-2681<br />
Sachbearbeiterin Frau Aygün Ayfer Telefon (06181) 292-2438<br />
Eugen-Kaiser-Str. 9, 63450 Hanau<br />
Hanauer Pflegedienst Senioren- und Krankenpflege<br />
Leitung: Herr Muammer Schneider Telefon (06181) 2 10 26<br />
Am Frankfurter Tor 4, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 25 88 71<br />
E-Mail leitung@hanauer-pflegedienst.de<br />
Lamboyladen<br />
Projektleiterin Frau Pürnur Scharle Telefon (06181) 18 14 80<br />
Lamboystr. 20, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 18 14 82<br />
E-Mail lamboyladen@hanau-stadt.de<br />
Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt<br />
Dipl. Sozialarbeiter Herr Ertugrul Özogul Telefon (06181) 259292<br />
Hanauer Vorstadt 17-21, 63450 Hanau<br />
Fax 0 61 81 / 25 92 92<br />
Telefon 0 60 51 / 47 08 00 (Außenstelle Gelnhausen)<br />
Stadtteilzentrum Südost<br />
Dipl. Sozialarbeiter Herr Selim Karanlik Telefon (06181) 3 25 48<br />
Alfred-Delp-Str. 10a, 63450 Hanau Fax 0 61 81 / 39 91 30<br />
E-Mail stz@hanau-stadt.de 26<br />
26<br />
Beratungsstellen zu den Themen dieses Ratgebers: Auszug aus einer Zusammenstellung von<br />
Frau Semra Kamaci vom Juni 2003. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen<br />
richten Sie bitte an die Ausländerbeauftragte (Adresse siehe oben).<br />
95
96<br />
Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden<br />
Stadtladen Rathaus Foyer<br />
Am Markt 14-18, 63450 Hanau<br />
Infothek Telefon (06181) 295-8135<br />
Servicebereich Telefon (06181) 295-696<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. Di. Do. 8.30 – 18.00 Uhr<br />
Mi. 7.00 – 19.00 Uhr<br />
Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Sa. 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Sozialportal Rathaus Foyer Telefon (06181) 295-726<br />
E-Mail sozialportal@hanau.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. + Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Di. Mi. Do. 8.30 – 16.30 Uhr<br />
Stadtteilladen Großauheim<br />
Haggasse 4 Telefon (06181) 5 30 66<br />
Fax 0 61 81 / 5 58 69<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. 7.00 – 13.00 Uhr<br />
Di. Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr<br />
Do. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Stadtteilladen Steinheim<br />
Ludwigstr. 92 Telefon (06181) 64 57<br />
Fax 0 61 81 / 69 08 46
Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden<br />
Öffnungszeiten Stadtteilladen Steinheim:<br />
Mo. 7.00 – 13.00 Uhr<br />
Di. Fr. 8.30 – 13.00 Uhr<br />
Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr<br />
Do. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Stadtteilladen Klein-Auheim<br />
Schönfelder Str. 1 Telefon (06181) 6 00 21<br />
Fax 0 61 81 / 67 51 99<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. Di. Do. 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Stadtteilladen Mittelbuchen<br />
Wachenbuchener Str. 17 Telefon (06181) 7 12 37<br />
Fax 0 61 81 / 7 50 22<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. Di. Do. 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Stadtteilladen Wolfgang<br />
Vor der Pulvermühle 10 Telefon (06181) 5 53 98<br />
Fax 0 61 81 / 57 41 77<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. Fr. 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Anmerkung der Redaktion: Für den Inhalt dieses Ratgebers besteht<br />
kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen für eine Neuauflage<br />
richten Sie bitte an das Seniorenbüro der Stadt Hanau.<br />
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