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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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3.4 Hanau-Pass<br />

38<br />

Finanzielle Unterstützungen<br />

Mit dem Hanau-Pass bietet die Stadt Hanauer Bürgern mit geringem<br />

Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu<br />

den günstigsten Preisen in Anspruch zu nehmen. Wer den Hanau-Pass<br />

besitzt, hat Vergünstigungen beim Eintrittsgeld der Schwimmbäder der<br />

Stadt Hanau, ermäßigten Eintritt in Theater, Konzerte und Museen<br />

(Veranstalter bzw. Betreiber muss die Stadt Hanau sein), teilweise<br />

Ermäßigungen bei Kursen der VHS Hanau und Vergünstigungen bei<br />

der Benutzung des Frauentaxis.<br />

Den Hanau-Pass erhalten Personen deren Einkommen den Bedarf nach<br />

BSHG (Regelsatz, evtl. Mehrbedarf, Miete und Heizung) zuzüglich<br />

20% des Regelsatzes nicht übersteigt, Empfänger laufender Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt und Empfänger von Arbeitslosenhilfe.<br />

Beantragen können Sie den Hanau-Pass im Stadtladen im Rathaus und<br />

in den Stadtteilläden (Öffnungszeiten im Kapitel 11). Die Mitarbeiter<br />

geben Ihnen gerne Auskunft und informieren Sie, welche Unterlagen<br />

Sie zur Antragstellung benötigen. Hier erhalten Sie auch Informationen<br />

zum Frauennachttaxi. 7<br />

Weitere Beratungsstellen sind am Ende dieses Kapitels angegeben.<br />

3.5 Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen<br />

Personen in besonderen Lebenslagen können sich von den monatlichen<br />

Gebühren für Rundfunk und Fernsehen befreien lassen. Dies ist keine<br />

Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetzes, sondern der Rundfunkanstalten.<br />

Es gibt zwei Arten von Befreiungen:<br />

� einkommensunabhängige Befreiung für Menschen mit Behinderungen.<br />

Auf Ihrem Behindertenausweis muss ein „RF“ vermerkt<br />

sein!<br />

7 Textbeitrag: Seniorenbüro der Stadt Hanau, Barbara Heddendorp

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