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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Leben zwischen zwei Ländern<br />

Verpflichtungserklärung<br />

Sie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung<br />

abgeben, wenn Sie jemanden aus den oben genannten Ländern<br />

zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland einladen<br />

wollen. Das Formular „Verpflichtungserklärung“ erhalten Sie im Stadtladen<br />

des Rathauses und in den Stadtteilläden.<br />

Die Form dieser Verpflichtungserklärung ist in allen Bundesländern<br />

gleich. Mit dieser Erklärung wird die Verpflichtung übernommen, für<br />

den Lebensunterhalt des Gastes in Deutschland aufzukommen, einschließlich<br />

der Versorgung mit Wohnraum, im Krankheitsfall und bei<br />

Pflegebedürftigkeit. Die Haftung des Einladers beginnt mit der Einreise<br />

und endet mit dem Ablauf der vorgesehenen Aufenthaltsdauer.<br />

Die Ausländerbehörde überprüft, ob der Einlader aufgrund seiner finanziellen<br />

Situation in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen.<br />

Deshalb müssen Sie:<br />

� Ihr Einkommen nachweisen (Rentenbescheid),<br />

� den Mietvertrag vorlegen oder Wohnungseigentum nachweisen,<br />

� erklären, ob Sie bereits für andere Personen eine Verpflichtungserklärung<br />

eingereicht haben.<br />

Die Verpflichtungserklärung und eine Kopie müssen Sie an denjenigen<br />

weiterleiten, den Sie einladen wollen. Jetzt kann diese Person das Besuchsvisum<br />

bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bei der<br />

Einreise in die Bundesrepublik muss das Original der Verpflichtungserklärung<br />

bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden.<br />

Hinweis: Es wird empfohlen, nach der Einreise eine private<br />

Krankenversicherung für den Besucher abzuschließen,<br />

da Sie ansonsten für eventuell entstehende Arzt- oder<br />

Krankenhauskosten aufkommen müssen!<br />

Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in Deutschland bedürfen weder<br />

eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt der Meldepflicht.<br />

Weitere Informationen im folgenden Kapitel.<br />

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