Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Leben zwischen zwei Ländern<br />
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt Ihnen die Ausländerbehörde<br />
gegen eine Gebühr, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis oder<br />
Aufenthaltsberechtigung auch bei einem länger dauernden Auslandsaufenthalt<br />
nicht erlischt.<br />
Wichtig: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden,<br />
erlischt automatisch die Aufenthaltserlaubnis oder<br />
Aufenthaltsberechtigung.<br />
1.2.2 Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus EU-Ländern<br />
Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union können sich in<br />
den Staaten der Gemeinschaft frei bewegen. Diese Freizügigkeit umfasst:<br />
� die Inanspruchnahme des Wohnrechtes (sofern der<br />
Lebensunterhalt gesichert ist),<br />
� die Niederlassungsfreiheit,<br />
� die Freiheit der Arbeitsplatzwahl.<br />
Besuchsaufenthalte von EU-Bürgern in einem Land der Europäischen<br />
Union bedürfen weder eines Visums noch unterliegt dieser Aufenthalt<br />
der Meldepflicht.<br />
Daueraufenthalte dagegen unterliegen der Meldepflicht und der Notwendigkeit,<br />
eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.<br />
Zu den Ländern der Europäischen Union gehören:<br />
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Großbritannien und Nordirland, Italien, Luxemburg, Niederlande,<br />
Österreich, Portugal, Republik Irland, Schweden, Spanien.<br />
Ab Mai 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische<br />
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.<br />
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