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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Sterben und Bestatten<br />

9.2.2 Bestattungen im Ausland (Überführungen)<br />

Prinzipiell haben alle Bestattungsinstitute in Deutschland die Möglichkeit,<br />

Überführungen in das Ausland mit den dazugehörigen Formalitäten<br />

vorzunehmen.<br />

Der Beruf des Bestatters gehört in Deutschland zu den anerkannten<br />

Ausbildungsberufen des Handwerks. Sie können sich deshalb vertrauensvoll<br />

an jedes Bestattungsinstitut wenden. Allerdings sind erfahrungsgemäß<br />

die Preisunterschiede bei Überführungen zu berücksichtigen.<br />

Daher empfiehlt es sich, bei den Konsulaten oder Beratungsstellen<br />

nach spezialisierten Unternehmen zu fragen.<br />

Zu den Notwendigkeiten einer Überführung gehören:<br />

� Beantragung eines Leichenpasses beim zuständigen<br />

Ordnungsamt,<br />

� Kontaktaufnahme zum Konsulat des Landes, in das der<br />

Verstorbene überführt werden soll,<br />

� Beurkundung durch das Konsulat.<br />

Was Sie bei Überführungen berücksichtigen sollten:<br />

In der Regel werden Überführungen ins Ausland per Flugzeug durchgeführt.<br />

Anschließend erfolgt die Beerdigung im Heimatland. Beim<br />

Transport können aber durchaus Verzögerungen entstehen. Zum Beispiel<br />

könnte ausgerechnet dieser Flug später oder gar nicht starten. Sie<br />

haben in diesem Fall keine Regressansprüche! Sie sollten deshalb eine<br />

mögliche Verzögerung bei der zeitlichen Planung der Beisetzung im<br />

Heimatland berücksichtigen. Planen Sie genug Zeit zwischen Flug und<br />

Beerdigungstermin.<br />

9.2.3 Islamische Bestattungen<br />

Entsprechend den Empfehlungen des Fiqh-Rates der Islamischen Religionsgemeinschaft<br />

Hessen (IRH) unterliegt die Bestattung verstorbener<br />

Muslime nach islamischer Lehre festgelegten rituellen Bestimmungen:<br />

� rituelle Ganzwaschung des Verstorbenen, durchgeführt von<br />

einem Muslim des gleichen Geschlechts<br />

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