Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Sterben und Bestatten<br />
9.2.2 Bestattungen im Ausland (Überführungen)<br />
Prinzipiell haben alle Bestattungsinstitute in Deutschland die Möglichkeit,<br />
Überführungen in das Ausland mit den dazugehörigen Formalitäten<br />
vorzunehmen.<br />
Der Beruf des Bestatters gehört in Deutschland zu den anerkannten<br />
Ausbildungsberufen des Handwerks. Sie können sich deshalb vertrauensvoll<br />
an jedes Bestattungsinstitut wenden. Allerdings sind erfahrungsgemäß<br />
die Preisunterschiede bei Überführungen zu berücksichtigen.<br />
Daher empfiehlt es sich, bei den Konsulaten oder Beratungsstellen<br />
nach spezialisierten Unternehmen zu fragen.<br />
Zu den Notwendigkeiten einer Überführung gehören:<br />
� Beantragung eines Leichenpasses beim zuständigen<br />
Ordnungsamt,<br />
� Kontaktaufnahme zum Konsulat des Landes, in das der<br />
Verstorbene überführt werden soll,<br />
� Beurkundung durch das Konsulat.<br />
Was Sie bei Überführungen berücksichtigen sollten:<br />
In der Regel werden Überführungen ins Ausland per Flugzeug durchgeführt.<br />
Anschließend erfolgt die Beerdigung im Heimatland. Beim<br />
Transport können aber durchaus Verzögerungen entstehen. Zum Beispiel<br />
könnte ausgerechnet dieser Flug später oder gar nicht starten. Sie<br />
haben in diesem Fall keine Regressansprüche! Sie sollten deshalb eine<br />
mögliche Verzögerung bei der zeitlichen Planung der Beisetzung im<br />
Heimatland berücksichtigen. Planen Sie genug Zeit zwischen Flug und<br />
Beerdigungstermin.<br />
9.2.3 Islamische Bestattungen<br />
Entsprechend den Empfehlungen des Fiqh-Rates der Islamischen Religionsgemeinschaft<br />
Hessen (IRH) unterliegt die Bestattung verstorbener<br />
Muslime nach islamischer Lehre festgelegten rituellen Bestimmungen:<br />
� rituelle Ganzwaschung des Verstorbenen, durchgeführt von<br />
einem Muslim des gleichen Geschlechts<br />
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