Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Gesundheit und Pflege<br />
Sachleistung<br />
Wird die Pflege ausschließlich über einen zugelassenen Pflegedienst erbracht,<br />
erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Eventuell<br />
nicht verbrauchte Restbeträge werden nicht ausgezahlt und verbleiben<br />
bei der Pflegekasse.<br />
Pflegestufe 1 384 Euro<br />
Pflegestufe 2 921 Euro<br />
Pflegestufe 3 1432 Euro<br />
Pflegestufe 3a bis 1918 Euro (in Härtefällen)<br />
Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistungen)<br />
Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Pflege in Zusammenarbeit<br />
mit einem zugelassenen Pflegedienst leisten, werden die Leistungsansprüche<br />
anteilmäßig an Pflegedienst und Versicherten durch die<br />
Pflegekasse erstattet.<br />
Rechenbeispiel (Pflegestufe I):<br />
Maximaler Leistungsanspruch an Sachleistung 384 Euro<br />
Leistungsvergütung an den Pflegedienst z. B. - 288 Euro<br />
Differenz zum Leistungsanspruch 96 Euro<br />
96 Euro entsprechen 25% des Leistungsanspruchs an Sachleistungen.<br />
Es erfolgt eine Umrechnung dieser 25% auf die maximale Geldleistung<br />
der Pflegestufe I.<br />
25% der maximalen Geldleistung von 205 Euro betragen 51,25 Euro.<br />
Diese werden an den Versicherten für die Bezahlung der privaten<br />
Pflege von der Pflegekasse ausgezahlt.<br />
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