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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Gesundheit und Pflege<br />

Sachleistung<br />

Wird die Pflege ausschließlich über einen zugelassenen Pflegedienst erbracht,<br />

erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Eventuell<br />

nicht verbrauchte Restbeträge werden nicht ausgezahlt und verbleiben<br />

bei der Pflegekasse.<br />

Pflegestufe 1 384 Euro<br />

Pflegestufe 2 921 Euro<br />

Pflegestufe 3 1432 Euro<br />

Pflegestufe 3a bis 1918 Euro (in Härtefällen)<br />

Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistungen)<br />

Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Pflege in Zusammenarbeit<br />

mit einem zugelassenen Pflegedienst leisten, werden die Leistungsansprüche<br />

anteilmäßig an Pflegedienst und Versicherten durch die<br />

Pflegekasse erstattet.<br />

Rechenbeispiel (Pflegestufe I):<br />

Maximaler Leistungsanspruch an Sachleistung 384 Euro<br />

Leistungsvergütung an den Pflegedienst z. B. - 288 Euro<br />

Differenz zum Leistungsanspruch 96 Euro<br />

96 Euro entsprechen 25% des Leistungsanspruchs an Sachleistungen.<br />

Es erfolgt eine Umrechnung dieser 25% auf die maximale Geldleistung<br />

der Pflegestufe I.<br />

25% der maximalen Geldleistung von 205 Euro betragen 51,25 Euro.<br />

Diese werden an den Versicherten für die Bezahlung der privaten<br />

Pflege von der Pflegekasse ausgezahlt.<br />

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