Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Finanzielle Unterstützungen<br />
persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
wird durch laufende sowie durch einmalige Leistungen gewährt.<br />
Die Höhe der laufenden Hilfe richtet sich nach Regelsätzen (für Alleinstehende<br />
derzeit 294 Euro); zusätzlich übernommen werden die Kosten<br />
für eine angemessene Miete.<br />
Neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es einmalige<br />
Beihilfen, z. B.<br />
� zur Beschaffung von Kleidung und Hausrat,<br />
� zu den Heizkosten,<br />
� zum Umzug in eine altengerechte Wohnung,<br />
� zur Renovierung der Wohnung,<br />
� zu Weihnachten.<br />
Einmalige Beihilfen können auch Personen erhalten, die keine laufende<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.<br />
Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />
Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren "normalen" Lebensunterhalt<br />
selbst zu bestreiten, können Sie in finanzielle Notsituationen geraten,<br />
wenn aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit zusätzliche Kosten<br />
anfallen. Für solche Fälle gibt es "Hilfen in besonderen Lebenslagen",<br />
z. B.<br />
� Eingliederungshilfe für Behinderte,<br />
� Hilfe zur Weiterführung des Haushalts oder<br />
� Hilfe zur Pflege.<br />
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen<br />
Wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind und für die Pflege<br />
Leistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen und Ihr<br />
Vermögen aber nicht ausreichen, um die Unterkunfts- und Verpflegungskosten<br />
zu decken, übernimmt das Sozialamt bei Bedürftigkeit die<br />
ungedeckten Restkosten. 5<br />
5 Textbeitrag: Migrationsdienst der Caritas, Holger Franz<br />
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