Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Rente<br />
auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören:<br />
� Zeiten einer beruflichen Ausbildung<br />
� Zeiten einer schulischen Ausbildung<br />
� Wehr- und Zivildienstzeiten<br />
� Kindererziehungszeiten (bei Geburten ab 1992 die ersten drei<br />
Jahre, davor ein Jahr je Kind)<br />
� Zeiten mit Sozialleistungsbezug (seit 1992, z. B. Krankengeld,<br />
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe)<br />
� Bezugszeiten von Vorruhestandsgeld<br />
� Pflegezeiten (seit 1995) Hier werden Privatpersonen, die pflegen,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsrechtlich<br />
abgesichert. Die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung<br />
übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse. Diese Leistung der<br />
Pflegeversicherung wird allerdings nur auf Antrag gewährt.<br />
2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen<br />
Damit Rentner, die neben der Rente weitere Einkünfte erzielen, mit<br />
ihrem Gesamteinkommen nicht besser gestellt sind als vor dem Rentenbezug,<br />
werden andere Sozialleistungen oder Erwerbseinkommen auf<br />
die Rente angerechnet. Bei Überschreiten der individuellen Hinzuverdienstgrenzen<br />
wird die Rente gekürzt.<br />
Je nach Rentenart, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen<br />
berücksichtigen!<br />
Wenden Sie sich vor Arbeitsaufnahme an Ihren Rentenversicherungsträger<br />
um Ihre individuelle Verdienstgrenze zu erfahren. Sie sind in<br />
jedem Fall verpflichtet, Ihren Versicherungsträger zu informieren.<br />
Wenn Sie im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.<br />
Dieser trifft auch die Entscheidung, ob ein zusätzliches<br />
Einkommen "rentenschädlich" ist. Deshalb sollten Sie sich<br />
vorher beraten lassen.<br />
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