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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Rente<br />

auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören:<br />

� Zeiten einer beruflichen Ausbildung<br />

� Zeiten einer schulischen Ausbildung<br />

� Wehr- und Zivildienstzeiten<br />

� Kindererziehungszeiten (bei Geburten ab 1992 die ersten drei<br />

Jahre, davor ein Jahr je Kind)<br />

� Zeiten mit Sozialleistungsbezug (seit 1992, z. B. Krankengeld,<br />

Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe)<br />

� Bezugszeiten von Vorruhestandsgeld<br />

� Pflegezeiten (seit 1995) Hier werden Privatpersonen, die pflegen,<br />

unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsrechtlich<br />

abgesichert. Die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung<br />

übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse. Diese Leistung der<br />

Pflegeversicherung wird allerdings nur auf Antrag gewährt.<br />

2.1.3 Hinzuverdienstgrenzen<br />

Damit Rentner, die neben der Rente weitere Einkünfte erzielen, mit<br />

ihrem Gesamteinkommen nicht besser gestellt sind als vor dem Rentenbezug,<br />

werden andere Sozialleistungen oder Erwerbseinkommen auf<br />

die Rente angerechnet. Bei Überschreiten der individuellen Hinzuverdienstgrenzen<br />

wird die Rente gekürzt.<br />

Je nach Rentenart, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen<br />

berücksichtigen!<br />

Wenden Sie sich vor Arbeitsaufnahme an Ihren Rentenversicherungsträger<br />

um Ihre individuelle Verdienstgrenze zu erfahren. Sie sind in<br />

jedem Fall verpflichtet, Ihren Versicherungsträger zu informieren.<br />

Wenn Sie im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.<br />

Dieser trifft auch die Entscheidung, ob ein zusätzliches<br />

Einkommen "rentenschädlich" ist. Deshalb sollten Sie sich<br />

vorher beraten lassen.<br />

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