Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
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Finanzielle Unterstützungen<br />
Beispiel 2:<br />
Berechnung des Grundsicherungsbedarfs für ein Ehepaar mit einer<br />
Miete von 300 €, Heizkosten von 70 €, Ehefrau hat Schwerbehindertenausweis<br />
„G“, Rente des Ehemanns von 650 € und Rente der Ehefrau<br />
von 300 €:<br />
Regelsatz:<br />
Haushaltsvorstands / Haushaltsangehöriger 294,00 € 235,00 €<br />
Zuschlag von 15% des Regelsatzes 44,10 € 44,10 €<br />
Unterkunftskosten (anteilig) 150,00 € 150,00 €<br />
Heizkosten (anteilig) 35,00 € 35,00 €<br />
Mehrbedarf 20% Ehefrau Ausweis „G“ 47,00 €<br />
Bedarfssumme 523,10 € 511,10 €<br />
Abzüglich Netto-Rente 650,00 € 300,00 €<br />
Überschuss 126,90 €<br />
Fehlbetrag 211,10 €<br />
Abzüglich Überschuss Ehemann 126,90 €<br />
Grundsicherungsbedarf 0,00 € 84,20 €<br />
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?<br />
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik<br />
Deutschland,<br />
� die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />
� die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen<br />
Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer<br />
Rente wegen <strong>Alter</strong>s oder voller Erwerbsminderung ist nicht<br />
Voraussetzung.<br />
Diese Personen haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie<br />
� ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z. B.<br />
Rente) und Vermögen (z. B. Sparvermögen, Lebensversicherung)<br />
bestreiten können,<br />
� bzw. ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und Vermögen<br />
des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen<br />
Partners bestreiten können.<br />
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