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Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

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Rente<br />

2.3.3 Rentenzahlung in das Ausland<br />

Die Rentenzahlung ins Ausland wird durch das nationale deutsche<br />

Recht, das überstaatliche Recht und durch die Sozialversicherungsabkommen<br />

geregelt. Grundsätzlich sind die Staatsangehörigen dieser<br />

Abkommen mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.<br />

Für die Zeit eines dauerhaften Aufenthaltes im Ausland kann die Gewährung<br />

von Rentenleistungen eingeschränkt sein.<br />

In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Versicherungsträger<br />

in Deutschland über die Bedingungen der Rentenzahlung ins Ausland<br />

informieren.<br />

Wir haben an dieser Stelle auf jede weitere Differenzierung verzichtet.<br />

Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen direkt an Ihren Versicherungsträger<br />

(Adressen im Kapitel Deutsches Rentensystem), Versichertenberater<br />

und das Versicherungsamt (Adressen im Kapitel Rentenantrag).<br />

Dort erhalten Sie in Ihrem persönlichen Fall alle notwendigen<br />

Informationen. 3<br />

3<br />

Textbeitrag zu Kapitel 2: In Anlehnung an den Seniorenwegweiser für ältere Migranten und<br />

Migrantinnen der Stadt Essen. Überarbeitet von: Geschäftsstelle des Ausländerbeirates,<br />

Wolfgang Schwab und Seniorenbüro der Stadt Hanau, Gertrud Körner.<br />

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