Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rente<br />
Diese Regelungen gelten für folgenden Personenkreis:<br />
� Arbeitnehmer und Selbständige, die in diesen Ländern tätig<br />
waren und deren Staatsangehörigkeit besitzen,<br />
� Rentner, die die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben,<br />
� Familienangehörige und Hinterbliebene der genannten Personen,<br />
wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Staatsangehörigkeit<br />
ist in diesen Fällen unerheblich.<br />
� Staatenlose und Flüchtlinge im Gebiet der EWR.<br />
Das Rentenversicherungssystem ist in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet.<br />
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und auch die<br />
Rentenhöhe sind nicht einheitlich. Das überstaatliche Recht regelt, dass<br />
Versicherte auf keinen Fall Nachteile erfahren, wenn sie in mehreren<br />
Ländern tätig waren.<br />
Kein Rentenbeitrag bleibt unberücksichtigt, erworbene Rechte sind<br />
geschützt.<br />
Folgende Regelungen gibt es:<br />
� Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass eine Rente nur auf Antrag<br />
gezahlt wird. Dies gilt in der Regel in den Vertragsländern<br />
ebenfalls.<br />
� Der Antrag in einem Mitgliedsstaat wirkt grundsätzlich. Wenn<br />
Sie zum Beispiel in Deutschland einen Rentenantrag stellen,<br />
dann wird automatisch in dem Mitgliedsstaat - in dem Sie auch<br />
noch gearbeitet haben - das Rentenantragsverfahren eingeleitet.<br />
� Versicherungszeiten in anderen Mitgliedsstaaten werden, sofern<br />
für die Anspruchsberechtigung notwendig, in ihrem Antragsland<br />
mit berücksichtigt.<br />
� In jedem Land bleiben Ihre Versicherungsbeiträge bestehen.<br />
Wenn Sie dann die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung<br />
erfüllen, erhalten Sie diese von dem Land, in dem Sie die Ansprüche<br />
erworben haben. Sie werden, wenn Sie in mehreren<br />
Ländern tätig waren, auch mehrere Renten beziehen.<br />
Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil selbst.<br />
27