04.12.2012 Aufrufe

Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

Wege fuers Alter - Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rente<br />

Diese Regelungen gelten für folgenden Personenkreis:<br />

� Arbeitnehmer und Selbständige, die in diesen Ländern tätig<br />

waren und deren Staatsangehörigkeit besitzen,<br />

� Rentner, die die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben,<br />

� Familienangehörige und Hinterbliebene der genannten Personen,<br />

wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Staatsangehörigkeit<br />

ist in diesen Fällen unerheblich.<br />

� Staatenlose und Flüchtlinge im Gebiet der EWR.<br />

Das Rentenversicherungssystem ist in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet.<br />

Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und auch die<br />

Rentenhöhe sind nicht einheitlich. Das überstaatliche Recht regelt, dass<br />

Versicherte auf keinen Fall Nachteile erfahren, wenn sie in mehreren<br />

Ländern tätig waren.<br />

Kein Rentenbeitrag bleibt unberücksichtigt, erworbene Rechte sind<br />

geschützt.<br />

Folgende Regelungen gibt es:<br />

� Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass eine Rente nur auf Antrag<br />

gezahlt wird. Dies gilt in der Regel in den Vertragsländern<br />

ebenfalls.<br />

� Der Antrag in einem Mitgliedsstaat wirkt grundsätzlich. Wenn<br />

Sie zum Beispiel in Deutschland einen Rentenantrag stellen,<br />

dann wird automatisch in dem Mitgliedsstaat - in dem Sie auch<br />

noch gearbeitet haben - das Rentenantragsverfahren eingeleitet.<br />

� Versicherungszeiten in anderen Mitgliedsstaaten werden, sofern<br />

für die Anspruchsberechtigung notwendig, in ihrem Antragsland<br />

mit berücksichtigt.<br />

� In jedem Land bleiben Ihre Versicherungsbeiträge bestehen.<br />

Wenn Sie dann die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung<br />

erfüllen, erhalten Sie diese von dem Land, in dem Sie die Ansprüche<br />

erworben haben. Sie werden, wenn Sie in mehreren<br />

Ländern tätig waren, auch mehrere Renten beziehen.<br />

Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil selbst.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!